Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Ekin Deligöz, Lisa Badum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/12810 – Ankündigungen zur Stärkung der Klimaforschung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nachdem Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bereits seit Jahrzehnten vor den sich verstärkenden Folgen einer menschengemachten Klimakrise warnen und die globalen Wirkungsmechanismen nach Ansicht der Fragesteller längst wissenschaftlich unumstritten sind, ist der Klimaschutz nun im Zentrum der politischen Debatte angelangt. Der Bericht des Intergouvernemental Panel on Climate Change (IPCC) der Vereinten Nationen von Oktober 2018 betont, dass bereits jedes Zehntel Grad Erderwärmung fatale Folgen für das hochkomplexe und zugleich fragile Ökosystem und seine Bewohnerinnen und Bewohner hat. Seit Monaten demonstrieren insbesondere junge Menschen bei „Fridays for Future“ weltweit dafür, diese Warnungen aus der Wissenschaft ernst zu nehmen und in politisches Handeln umzusetzen. Eine verantwortliche Klimaschutzpolitik bedarf nach Ansicht der Fragesteller darum erstklassiger Klimaforschung, um Handlungsalternativen im Kampf gegen die Klimakrise zu entwickeln. Diese tragen dazu bei, die Zielerreichung der internationalen Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen zu erfüllen – die durchschnittliche Erderhitzung weit unter zwei Grad Celsius, möglichst bei 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter zu halten Dabei kommt es aus Sicht der Fragesteller nicht allein auf technische Neuentwicklungen, sondern insbesondere auch auf soziale und ökologische Innovationen an, die Gesellschaft und Natur als Ganzes in den Blick nehmen und so zu nachhaltigen Lösungen beitragen. Eine nach Ansicht der Fragesteller überwältigende Mehrheit der Menschen in Deutschland hält Forschung und Entwicklung für die wichtigste Maßnahme im Kampf gegen die Klimakrise (vgl. ARD- DeutschlandTrend vom 1. August 2019). Die Fragesteller begrüßen, dass die Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek eine Erhöhung der klima- und klimaschutzbezogenen Forschung im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fordert (vgl. Meldung der dpa vom 5. August 2019), wie es die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag schon lange tut (vgl. z. B. Bundestagsdrucksache 19/5816 oder 18/7048). Bisher hat das BMBF jedoch keine Details dieser Forderung veröffentlicht, die als bloße Forderung noch keinen Beitrag zum Klimaschutz leistet. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13232 19. Wahlperiode 16.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 12. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Welche grundsätzlichen Voraussetzungen müssen nach Ansicht der Bundesregierung Forschungs- und Entwicklungsvorhaben erfüllen, um als klima- bzw. klimaschutzbezogene Forschung im Sinne der in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Äußerung von Bundesforschungsministerin Anja Karliczek gewertet und gefördert werden zu können? Die zitierte Äußerung bezieht sich auf die Bedeutung von Forschung und Innovation zur Umsetzung der Klimaschutzziele der Bundesregierung. Forschungsund Entwicklungsvorhaben im Sinne dieser Äußerung zielen auf technologische , systemische und soziale Innovationen, die es ermöglichen, bis 2050 weitgehende Treibhausgasneutralität zu erreichen.  2. Wie setzen sich die bereits in der mittelfristigen Finanzplanung veranschlagten 1,6 Mrd. Euro für klima- bzw. klimaschutzbezogene Forschung in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2024 zusammen (bitte in Tabellenform aufschlüsseln, wie viele Mittel jeweils jährlich für die Themenbereiche „Energie“, „Industrie“, „Landwirtschaft“, „Mobilität“ und „Finanzwirtschaft “ sowie „Gebäude“ und ggf. weitere Themenbereiche vorgesehen sind mit Angaben des entsprechenden Haushaltstitels)? Zur Umsetzung des Klimaschutzplans (KSP) 2050 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ein umfangreiches Maßnahmenpaket vorgeschlagen , welches sich aktuell im Abstimmungsprozess mit den betreffenden Ressorts befindet. Es trägt Forschungsbedarfen in allen Sektoren des KSP 2050 Rechnung und enthält auch Maßnahmen mit sektorübergreifendem Charakter. Da Maßnahmen mitunter mehr als einen der Sektoren betreffen, ist eine Einzelzuordnung jeder Maßnahme zu einem der genannten Themenbereiche nicht sinnvoll. Für die Maßnahmen insgesamt sind bereits rund 1,56 Mrd. Euro bis 2024 geplant. Angaben zu den Planzahlen, die sich auf einzelne Haushaltstitel verteilen, sind aufgrund der laufenden Abstimmungsprozesse zurzeit nicht möglich. Darüber hinaus wird klimaschutzbezogene Forschung auch im Haushalt weiterer Ressorts veranschlagt, wie die im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) verortete Förderung angewandter Forschung und Entwicklung im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms (ca. 2,9 Mrd. Euro 2019 bis 2022).  3. Wie hoch sind die aktuell im Haushalt des BMBF seit 2015 für die jeweils in Frage 2 genannten Themenbereiche bereitgestellten Mittel für klima- bzw. klimaschutzbezogene Forschung sowie die jährlichen Gesamtausgaben für klima- bzw. klimaschutzbezogene Forschung beim BMBF seit 2015 (bitte in Tabellenform nach den entsprechenden Themenbereichen mit Angaben des entsprechenden Haushaltstitels pro Jahr aufschlüsseln)? Die in den genannten Themenbereichen zwischen 2015 und 2019 (Planzahlen) bereitgestellten Mittel summieren sich wie folgt (in Mio. Euro): Kapitel 3004 / Titel 683 30 2015 2016 2017 2018 2019 0,96 1,18 1,29 0,86 11,34 Kapitel 3004 / Titel 685 40 2015 2016 2017 2018 2019 8,51 8,89 13,02 14,19 21,87 Drucksache 19/13232 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Kapitel 3004 / Titel. 685 41 2015 2016 2017 2018 2019 85,67 96,29 121,39 115,68 123,27 Kapitel 3004 / Titel 685 42 2015 2016 2017 2018 2019 10,363 6,041 7,313 6,69 5,01 Kapitel 3004 / Titel 685 43 2015 2016 2017 2018 2019 7,29 5,62 6,47 6,25 7,09  4. Wie sollen die angekündigten Mehrinvestitionen für klima- bzw. klimaschutzbezogene Forschung von 1,4 Mrd. Euro bis 2024 auf die in Frage 2 genannten Themenbereiche aufgeteilt werden, und wie hoch sollen die zusätzlich geplanten Ausgaben für klima- bzw. klimaschutzbezogene Forschung bis 2024 jährlich insgesamt ausfallen (bitte in Tabellenform nach den entsprechenden Themenbereichen mit Angaben des entsprechenden Haushaltstitels pro Jahr aufschlüsseln)? Zusätzliche Forschungsmittel zur Umsetzung der für den KSP 2050 seitens des BMBF vorgeschlagenen Forschungs- und Innovationsmaßnahmen sind Gegenstand laufender regierungsinterner Abstimmungen.  5. Sollten zum derzeitigen Stand des regierungsinternen Abstimmungsprozesses keine genauen Angaben zu den Fragen 2 und/oder 4 sowie ggf. weiteren Fragen möglich sein, auf welcher Grundlage basieren dann die Aussagen von Bundesforschungsministerin Anja Karliczek zur Erhöhung der klima- und klimaschutzbezogenen Forschung vom 5. August 2019? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 4 verwiesen.  6. Welche Aufwüchse sind für klima- bzw. klimaschutzbezogene Forschung im Rahmen der Ressortforschung und im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen, und inwiefern soll es durch die angekündigten 1,4 Mrd. Euro zu weiteren Aufwüchsen kommen? Für die klima- bzw. klimaschutzbezogene Forschung sind in der aktuellen Finanzplanung des BMBF keine Aufwüchse vorgesehen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 4 verwiesen. Im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes strebt die Bundesregierung an, die BMWi-Förderinitiative „Reallabore der Energiewende“, die Teil des 7. Energieforschungsprogramms ist, mit einem Sonderelement zum Strukturwandel aufzustocken. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13232  7. Welche Rolle misst die Bundesregierung klima- und klimaschutzbezogenen Forschungsinvestitionen bei der Erreichung des 3,5-Prozent-Ziels bis 2025 bei, und ist sie der Ansicht, dass eine Erhöhung der Forschungsinvestitionen von 1,4 Mrd. Euro bis 2024 für klimafreundliche Technologien einen ausreichenden Beitrag leisten kann? Das Leitbild einer nachhaltigen und klimafreundlichen Entwicklung ist in der Forschungs- und Innovationspolitik der Bundesregierung und zugleich im Bildungssystem fest verankert. Die Hightech-Strategie (HTS) 2025 der Bundesregierung formuliert diesbezüglich ressortübergreifende Ziele, Schwerpunkte und Meilensteine und untermauert das Ziel, bis 2025 die Investitionen in Forschung und Entwicklung von derzeit ca. 3 Prozent auf jährlich 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu steigern. Im Bereich Klima, Umwelt und Nachhaltigkeit hat die Bundesregierung im Jahr 2017 Ausgaben für Forschung und Entwicklung (FuE) in Höhe von 1,312 Mrd. Euro getätigt. Im Jahr 2019 sollen die FuE-Ausgaben in diesem Bereich auf 1,559 Mrd. Euro steigen (Datenportal des BMBF, Tabelle 1.1.5). Eine Steigerung der klimaschutzbezogenen Forschungsinvestitionen durch zusätzliche Mittel wäre entsprechend geeignet, die FuE- Investitionen der Bundesregierung in einem zentralen Innovationsfeld deutlich zu erhöhen. Im Jahr 2018 hat die Bundesregierung gemäß Bundesbericht Energieforschung 2019 1,06 Mrd. Euro im Rahmen des Energieforschungsprogramms aufgewendet. 2019 sollen diese entsprechend dem 7. Energieforschungsprogramm der Bundesregierung auf 1,28 Mrd. Euro anwachsen.  8. Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung bei der Ausgestaltung entsprechender Forschungsförderformate für klima- und klimaschutzbezogene Forschung die Impulse des Hightech-Forums „Wege zum 3,5-Prozent- Ziel“, insbesondere eines strategischen Stakeholder-Dialogs, der Schaffung neuer Innovationsformate, wie z. B. Reallabore und der Nachwuchsförderung (bitte jeweils Beispiele nennen)? Das Impulspapier des Hightech-Forums „Wege zum 3,5 Prozent-Ziel“ kann aktuell in einer öffentlichen Konsultation kommentiert werden. In diesem Prozess werden vom Hightech-Forum Meinungen und Kommentare eingeholt. Nach Erscheinen wurde das Papier im Ressortkreis diskutiert. Aktuell werden Empfehlungen aus dem Papier in der Ausgestaltung entsprechender klima- und klimaschutzbezogener Forschung bereits umgesetzt. So fördert das BMBF Reallabore bereits in vielen Förderschwerpunkten und einzelnen Forschungsvorhaben im Rahmen der Forschung für Nachhaltigkeit (FONA), beispielsweise in der sozialökologischen Forschung, der Mobilitätsforschung oder der Anpassungsforschung . Es wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. Das BMWi hat jüngst den „Ideenwettbewerb Reallabore der Energiewende“ durchgeführt. Auch zur Nachwuchsförderung gibt es verschiedene Förderprogramme , z. B. in der Global-Change-Forschung, der sozialökologischen Forschung oder der internationalen Zusammenarbeit mit Afrika.  9. In welchem Zusammenhang stehen die angekündigten Mehrinvestitionen für klima- bzw. klimaschutzbezogene Forschung mit dem von Bundesforschungsministerin Anja Karliczek angekündigten „Innovationsprogramm Klimaschutz“? Das Innovationsprogramm Klimaschutz ist ein integraler Bestandteil des in der Antwort zu Frage 2 beschriebenen Maßnahmenpakets. Dabei handelt es sich um Investitionen in klimaschutzbezogene Forschung in den Bereichen industrieller Prozessemissionen, Land- und Forstwirtschaft, Mobilität und Finanz- Drucksache 19/13232 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode wirtschaft, die zuvor noch nicht gefördert wurden und entsprechend keine Fortschreibung oder Neuausrichtung bestehender Programme darstellen, sondern auf die Bedarfe des KSP 2050 ausgerichtet sind. 10. Warum ist in der Antwort des BMBF auf die Schriftliche Frage 998 des Abgeordneten Kai Gehring auf Bundestagsdrucksache 19/12120 nicht mehr die Rede von einem „Innovationsprogramm Klimaschutz“, sondern einem generellen „Maßnahmenpaket“, und ist mit der veränderten Bezeichnung eine inhaltliche Neukonzipierung verbunden? Wenn ja, was ist der Grund für diese Neukonzipierung, und welche inhaltlichen Konsequenzen hat sie? Das Innovationsprogramm Klimaschutz ist ein Bestandteil des umfassenden Maßnahmenpakets, mit dem das BMBF zur Umsetzung des KSP 2050 beiträgt. Alle im Innovationsprogramm Klimaschutz enthaltenen Maßnahmen wurden seit Verabschiedung des KSP 2050 angepasst oder befinden sich in der Konzeptionsphase . Auch die anderen Maßnahmen des umfassenden Pakets werden inhaltlich darauf ausgerichtet, einen substantiellen Beitrag zu leisten, um bis 2050 weitgehende Treibhausgasneutralität zu erreichen. 11. Warum sollen die Mittel des „Innovationsprogramms Klimaschutz“ im Bereich „Landwirtschaft“ erst ab 2021 und in den Bereichen „Mobilität“ und „Finanzwirtschaft“ erst ab 2022 zur Verfügung stehen (vgl. Antwort auf die Mündliche Frage 42 des Abgeordneten Kai Gehring vom 25. Juni 2019, Plenarprotokoll 19/106)? Ab wann sollen die Mittel in den anderen relevanten Sektoren hin zur klimafreundlichen Transformation zur Verfügung gestellt werden? Maßgeblich zur Bereitstellung von Mitteln sind die Haushaltsplanung und die Vorbereitungszeit für Fördermaßnahmen und Forschungsprojekte. Grundsätzlich muss für alle Fördermaßnahmen gleichermaßen von einem angemessenen zeitlichen Vorlauf zur Konzeption, Abstimmung, Ausschreibung, Antragstellung , Begutachtung und Bewilligung ausgegangen werden, bevor diese tatsächlich haushaltswirksam werden. Im Jahr 2019 wurden bereits drei wichtige Fördermaßnahmen des Innovationsprogramms Klimaschutz auf den Weg gebracht (Vermeidung von klimarelevanten Prozessemissionen in der Industrie (KlimPro-Industrie), kommunale Modellprojekte und systemische Ansätze für innovative Mobilitätskonzepte der Zukunft („MobilitätsWerkStadt 2025“ und „MobilitätsZukunftsLabor 2050“)), die 2020 haushaltswirksam werden. Weitere Maßnahmen im Bereich Land- und Forstwirtschaft, Finanzwirtschaft und Mobilität sind in Vorbereitung, um die Maßnahmen so bald wie möglich umsetzen zu können. Die genannten Zeithorizonte beziehen sich dabei auf die Haushaltsjahre , die aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Maßnahmen für einen Beginn im Sinne der Haushaltswirksamkeit sinnvoll erscheinen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13232 12. Warum ist die Zusammenstellung bereits laufender Forschungsförderprogramme unter einem „Innovationsprogramm Klimaschutz“ Gegenstand eines regierungsinternen Abstimmungsprozesses (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 98 des Abgeordneten Kai Gehring auf Bundestagsdrucksache 19/12120, obwohl die Haushaltsmittel bereits bewilligt sind und die Programme bereits laufen? Welche Ressorts sind Teil dieses Abstimmungsprozesses? Beim Innovationsprogramm Klimaschutz handelt es sich weitgehend um neue Forschungsförderprogramme. Gegenstand der Abstimmung mit anderen Ressorts ist nicht die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln, sondern die gemeinsame Beratung mit fachlich betroffenen Ressorts über die sinnvolle inhaltliche Ausrichtung von neuen Fördermaßnahmen. 13. Welchen Anteil machen die Ausgaben für Projekte zur Bekämpfung der Klimakrise innerhalb der Hightech-Strategie der Bundesregierung im Jahr 2019 aus? Wie hat sich dieses Verhältnis in den vergangenen fünf Jahren entwickelt, und welcher Anteil ist für 2020 geplant? Die Ausgaben des Bundes für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung nach Förderbereichen und Förderschwerpunkten finden sich öffentlich zugänglich im Datenband des Bundesberichts Forschung und Innovation (BuFI) 2018 ab S. 59 in Tabelle 5. Längere Zeitreihen sind im Datenportal des BMBF ( insbesondere Tabelle 1.1.5) verfügbar. Die Handlungsfelder und Maßnahmen der HTS 2025 sind auf www.hightech-strategie.de dargestellt. Die in der HTS 2025 dargestellten Maßnahmen liegen in der Verantwortung der jeweils zuständigen Ressorts und werden von diesen im Rahmen der geltenden Haushalts- und Finanzplanungsansätze (einschließlich Stellen/Planstellen) finanziert. Auswertbare Daten über den Haushalt 2019 hinaus sind deshalb noch nicht verfügbar. 14. Welchen Stellenwert werden – neben technischen – ökologische und soziale Innovationen bei der Förderung klima- bzw. klimaschutzbezogener Forschung einnehmen, und welches Verständnis von „sozialen und ökologischen Innovationen“ liegt dem zugrunde? Soziale oder gesellschaftliche Innovationen werden in Ergänzung zu technologischen Innovationen als notwendige Voraussetzung für das Gelingen der Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschafts- und Lebensweise angesehen. Dementsprechend werden z. B. im Rahmen der vom BMBF geförderten sozialökologischen Forschung die komplexen Wechselwirkungen zwischen ökologischen und gesellschaftlichen Systemen in den Blick genommen und die Entwicklung ökologischer und sozialer Innovationen adressiert. In Anlehnung an die HTS der Bundesregierung werden soziale Innovationen als „neue soziale Praktiken und Organisationsmodelle, die darauf abzielen, für die Herausforderungen unserer Gesellschaft tragfähige und nachhaltige Lösungen zu finden“ definiert, während ökologische Innovationen solche Innovationen bezeichnen, die positive ökologische, umweltfreundliche und -entlastende Wirkungen mit sich bringen. Drucksache 19/13232 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Welche Position vertritt die Bundesregierung in Bezug auf eine eventuelle Anrechnung des ITER-Budgets auf die Klimaziele der Europäischen Union (EU), und welchen Wortlaut hat sie als finale Position diesbezüglich an die EU übermittelt? Aus Sicht der Bundesregierung ist der International Thermonuclear Experimental Reactor (ITER), wie die Fusionsforschung insgesamt, ein Projekt der langfristig ausgerichteten, anwendungsorientierten Grundlagenforschung. Die Erforschung der Fusionsenergiegewinnung hat das Ziel, eine nicht auf fossile Brennstoffe angewiesene, verlässliche und wirtschaftliche Energiequelle zu erschließen . Gleichwohl vertritt die Bundesregierung in den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2021 bis 2027 die Position, abweichend vom Kommissionsvorschlag (COM (2018) 445 final), der eine Klimarelevanz von 100 Prozent der ITER-Ausgaben vorsieht, im Beschlussvorschlag an den EU- Rat dem ITER keine Klimarelevanz beizumessen, weil erst mit dem First Plasma Ende 2025 der Betrieb des ITER beginnt. Nach erfolgreichem First Plasma ist die Frage der Klimarelevanz des ITER neu zu bewerten, wenn es um den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 ff. geht. 16. Misst die Bundesregierung den von Bundesforschungsministerin Anja Karliczek bei der Vorstellung des Lenkungskreises für die Wissenschaftsplattform zum Klimaschutzplan 2050 am 7. Juni 2019 genannten Bereichen „CO2-Vermeidung“, „CO2-Nutzung“ und „CO2-Rückholung aus der Atmosphäre“ die gleiche Rolle bei der Bewältigung der Klimakrise bei oder werden ein oder zwei Bereiche prioritär verfolgt? Wie verteilen sich die im aktuellen Haushalt des BMBF bereitgestellten Forschungsmittel anteilig auf diese drei Bereiche (ggf. näherungsweise Angabe)? In der genannten Rede hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung festgestellt, dass es wichtig ist, in Forschung und Entwicklung in allen drei genannten Bereichen zu investieren. Für den aktuellen Haushalt des BMBF verteilen sich die Mittel (Planzahlen) näherungsweise wie folgt: • CO2-Vermeidung: ca. 145,6 Mio. Euro, • CO2-Nutzung: ca. 22,6 Mio. Euro, • CO2-Rückholung: ca. 0,4 Mio. Euro. 17. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Forschung für eine tiefenschärfere , regional und sektoral präzisere Prognostizierung der Folgen der Klimakrise bei und sollen entsprechende Forschungsprogramme auch durch die angekündigten 1,4 Mrd. Euro zusätzlicher Forschungsmittel finanziert werden? Das BMBF misst der Regionalisierung von Klimawissen eine große Bedeutung bei und unterstützt bereits seit drei Jahrzehnten Forschung, die zu immer präziseren Projektionen und Prognosen führt. Auch aktuell und weiterhin gehört dieser Forschungsbereich innerhalb des Rahmenprogramms FONA zu einer der Prioritäten mit einer Reihe von Fördermaßnahmen. Beispielsweise unterstützt das BMBF mit der neuen Fördermaßnahme „Regionale Informationen zum Klimahandeln “ die Entwicklung verlässlicher und regional spezifischer „Climate Services“. Ab 2020 werden in konkreten Modellregionen Informationstools entwickelt, die die jeweils relevanten Daten und Angebote bündeln. Ergänzend werden in einem Querschnittsprojekt regionale Klimamodelle weiterentwickelt. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13232 18. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Forschung zur Anpassung an die Folgen der Klimakrise bei und sollen entsprechende Forschungsprogramme auch durch die angekündigten 1,4 Mrd. Euro zusätzlicher Forschungsmittel finanziert werden? Für eine fundierte, effiziente und effektive Anpassung sind Forschung und Entwicklung in verschiedenen Bereichen und Disziplinen notwendig. Das BMBF fördert bereits seit 15 Jahren Forschung zur Anpassung an den Klimawandel. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf regional und kommunal ausgerichteten Projekten, in denen Anpassungsmaßnahmen in Zusammenarbeit zwischen Forschung und Praxis entwickelt werden. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 19. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Forschung zur Klimakommunikation und der Entwicklung neuer Partizipations- und Kommunikationsformate , wie beispielsweise Reallaboren bei, und sollen solche Vorhaben durch die angekündigten 1,4 Mrd. Euro zusätzlicher Forschungsmittel finanziert werden? Die Bundesregierung misst der Entwicklung neuer Partizipations- und Kommunikationsformen , wie Reallaboren, eine wesentliche Rolle bei. Das gilt auch für Maßnahmen, die im Kontext des KSP 2050 finanziert werden sollen. Reallabore und andere Formate der transdisziplinären Zusammenarbeit sind aus Sicht des BMBF gute Ansätze für praxis- und wirkungsorientierte Forschung. Das BMBF fördert daher u. a. im Themenbereich „Klimaresilienz durch Handeln in Stadt und Region“ und im Rahmen der Förderung der sozial-ökologischen Forschung Projekte mit Reallabor-Ansätzen. Das BMWi etabliert im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms „Reallabore der Energiewende“ als neue Programmsäule . Durch die Verzahnung von wissenschaftlichen und praktischen Arbeiten entsteht fundiertes Wissen zur Wirkung von Anpassungsmaßnahmen und deren Umsetzungsbedingungen. Gleichzeitig entfalten die Projekte vor Ort eine unmittelbare Wirkung. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen . 20. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Verzahnung von Klima- und Nachhaltigkeitsforschung bei, und sollen entsprechende Forschungsprogramme auch durch die angekündigten 1,4 Mrd. Euro zusätzlicher Forschungsmittel finanziert werden? Die Verzahnung von Klimaforschung und Nachhaltigkeitsforschung ist sachlich geboten, da fast alle Nachhaltigkeitsprojekte auch Klimaaspekte berühren. Dies wird auch in der Förderung der Bundesregierung strukturell seit langem abgebildet , insbesondere im Rahmenprogramm FONA, das sich der Klima- und Nachhaltigkeitsforschung auf integrierte Weise widmet. Ein besonderer Finanzierungsanteil für die Verzahnung lässt sich dementsprechend nicht ausweisen. 21. Ist angesichts der angekündigten Stärkung der Klimaforschung auch für die neue Agentur für Sprunginnovationen ein Schwerpunkt auf Innovationen zur Bekämpfung der Klimakrise geplant? Die zu gründende Agentur für Sprunginnovationen wird themenoffen arbeiten. Drucksache 19/13232 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 22. An welchen Sitzungen des sog. Klimakabinetts hat Bundesforschungsministerin Anja Karliczek bisher teilgenommen, und welche Themen wurden auf der jeweiligen Sitzung besprochen (bitte mit Angabe der Daten)? Die Bundesministerin für Bildung und Forschung hat an der Sitzung des Kabinettausschusses Klimaschutz am 29. Mai 2019 teilgenommen, bei der erste Entwürfe der Maßnahmenvorschläge der einzelnen Ressorts zur Umsetzung des KSP 2050 präsentiert wurden. 23. An welchen Sitzungen des sog. Klimakabinetts hat Bundesforschungsministerin Anja Karliczek bisher nicht teilgenommen und ist daraus zu schlussfolgern, dass bei diesen Sitzungen Forschung, Innovation und Bildung keine Rolle gespielt haben (bitte mit Angabe der Daten)? 24. Wer entscheidet, ob Bundesforschungsministerin Anja Karliczek an einer Sitzung des sog. Klimakabinetts teilnimmt? Die Fragen 23 und 24 werden im Zusammenhang beantwortet. Zu der konstituierenden Sitzung am 10. April 2019 waren die ständigen Mitglieder des Kabinettausschusses Klimaschutz eingeladen; auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf BT-Bundestagsdrucksache 19/9664 wird verwiesen. In der Sitzung am 18. Juli 2019 wurde die Bundesministerin für Bildung und Forschung durch Staatssekretär Christian Luft vertreten. Eine Schlussfolgerung auf die in den Sitzungen behandelten Themen lässt sich daraus nicht ziehen. 25. Wie ist die Äußerung von Bundesforschungsministerin Anja Karliczek zu verstehen, wonach sie sich „im Klimakabinett (…) massiv dafür einsetzen “ werde (dpa-Meldung vom 5. August 2019) die klima- und klimaschutzbezogene Forschung finanziell zu stärken, obwohl sie kein reguläres Mitglied des sog. Klimakabinetts ist und das sog. Klimakabinett keine Haushaltsentscheidungen fällen kann (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/9664)? Das BMBF hat sich kontinuierlich dafür eingesetzt, die Bedeutung von Forschung und Innovation im KSP 2050 stark zu verankern. Im Kabinettausschuss Klimaschutz besteht Konsens, dass ohne bedeutende Investitionen in Forschung und Entwicklung eine Treibhausgasneutralität ab 2050 nicht erreicht werden kann. In diesem Sinne setzt sich die Bundesministerin für Bildung und Forschung für zusätzliche Mittel für Forschung und Innovation ein. Ziel der Bundesregierung insgesamt ist ein effizientes Gesamtpaket von Klimaschutzmaßnahmen und dessen solide Finanzierung. Haushaltsentscheidungen werden auf der Grundlage des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs für ein Haushaltsgesetz im parlamentarischen Verfahren getroffen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13232 26. Bis wann ist mit einer abschließenden Entscheidung über die angekündigten Forschungsinvestitionen von 1,4 Mrd. Euro zu rechnen? Wer wird diese Entscheidung fällen, und wann sollen die ersten Mittel fließen? Wie wird dabei ausgeschlossen, dass bereits bestehende, reguläre Förderformate lediglich als klima- bzw. klimaschutzbezogen in ihrer Bezeichnung umklassifiziert werden, um den Aufwuchs größer erscheinen zu lassen als er tatsächlich ist? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 4 und 25 verwiesen. 27. Welches Mandat besitzt der Lenkungskreis für die Wissenschaftsplattform zum Klimaschutzplan 2050, und wie wird sichergestellt, dass die Arbeitsergebnisse in die Politik der Bundesregierung einfließen werden, bzw. inwiefern werden erste Ergebnisse des Lenkungskreises bereits im derzeit laufenden Arbeitsprozess des sog. Klimakabinetts einfließen? Der wissenschaftliche Lenkungskreis (LK) steuert die Arbeit der Wissenschaftsplattform (WP). „Die Plattform wird für die Überprüfung und Fortschreibung des Klimaschutzplans sowie die Überarbeitung von Maßnahmenprogrammen wissenschaftliche Expertisen und Bewertungen zu klimaschutzrelevanten Themenstellungen erarbeiten und somit Orientierungs- und Entscheidungswissen […] generieren“ (KSP 2050, S. 84). Die WP soll also eine kontinuierliche Begleitung und Überprüfung der Umsetzung des KSP 2050 durch die Wissenschaft sicherstellen. Dazu soll die WP regelmäßig mit dem interministeriellen Gremium zur Lenkung des KSP 2050 sowie dem Aktionsbündnis Klimaschutz in Austausch treten. Der Lenkungskreis hat im Juni 2019 seine Arbeit aufgenommen und es fließen noch keine Arbeitsergebnisse in den laufenden Prozess des Kabinettausschusses Klimaschutz ein. 28. Wann ist das erste Treffen des Lenkungskreises für die Wissenschaftsplattform angedacht, und in welcher Regelmäßigkeit wird dieser Kreis zusammen kommen? Ist der Lenkungskreis an die laufende Wahlperiode geknüpft oder wird er darüber hinaus tätig sein und sind Bundesministerien im Lenkungskreis vertreten, und wenn ja, welche? Das erste Treffen des Lenkungskreises hat am 7. Juni 2019 stattgefunden. Es ist vorgesehen, dass der Kreis in der Regel zwei Mal im Jahr zusammentritt. Die Mitglieder werden für eine festgelegte Zeit berufen, unabhängig von Wahlperioden . Das BMBF und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sind im LK in beratender Funktion ohne Stimmrecht vertreten . 29. Welche Berichte, Stellungnahmen und vergleichbaren Veröffentlichungen wird der Lenkungskreis nach derzeitiger Planung veröffentlichen, und inwiefern werden diese Veröffentlichungen vor der Freigabe durch die Bundesregierung geprüft und ggf. verändert (bitte mit Datumsangabe)? Falls eine solche Veränderung erfolgt, inwiefern ist diese für Parlament und Öffentlichkeit im Nachhinein nachvollziehbar? Aufgabe der WP ist es, „wissenschaftliche Analysen zu Szenarien sowie zu Wirksamkeit, Kosten, Folge- und Nebenwirkungen sowie ökonomischen und sozialen Chancen und Risiken der eingeschlagenen Pfade und ergriffenen stra- Drucksache 19/13232 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode tegischen Maßnahmen“ des Klimaschutzplans 2050 zu erstellen (KSP, S. 84). Der Lenkungskreis hat noch keine detaillierte Arbeits- und Veröffentlichungsplanung vorgenommen. Die WP nimmt ihr Mandat unabhängig wahr. Eine Geschäftsordnung befindet sich in der Abstimmung. 30. Inwiefern ist der Lenkungskreis für die Wissenschaftsplattform zum Klimaschutzplan 2050 an der weiteren Ausgestaltung der klima- und klimaschutzbezogenen Forschungsförderung des BMBF, insbesondere hinsichtlich der nun zusätzlich angekündigten Fördermittel beteiligt? Die WP nimmt ihr Mandat unabhängig wahr. Der regelmäßige Austausch und Empfehlungen zur Ausgestaltung der Förderung des BMBF im Bereich der Klimaschutzforschung sind explizit gewünschte Beiträge der WP zur Fortschreibung des KSP 2050 und seiner Maßnahmen sowie zur Sicherung einer umfassenden Wissensbasis für ambitionierte Klimapolitik. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13232 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333