Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/12848 – Künstliche Intelligenz und Verantwortung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/12059) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD (auf Bundestagsdrucksache 19/12059) wurde zu Frage 9 der Kleinen Anfrage folgende Antwort der Bundesregierung gegeben: „Die Bundesregierung geht, wie in der KI-Strategie dargelegt, davon aus, dass die Hebelwirkung ihres Engagements auf Wirtschaft, Wissenschaft und Länder mindestens zur Verdoppelung dieser Investitionen führen wird.“ Die Antwort der Bundesregierung scheint nach Ansicht der Fragesteller etwas verwunderlich, denn bereits im März 2019 konnte einem Medienbericht entnommen werden, dass offenbar das Bundesministerium der Finanzen in seinem Finanzplan dafür überhaupt keine zusätzlichen Mittel bereitstellen wolle (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/forschung-finanzminister-scholzwill -kuenstliche-intelligenz-nicht-zusaetzlich-foerdern-/24102706.html? ticket=ST-2757520-mKFOPeg4i2mksXTXMvRh-ap1). Über die im Bundeshaushalt veranschlagten 500 Mio. Euro hinaus würden keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt. 2,5 Mrd. Euro sollen durch eine Finanzumschichtung aus anderen Bundesministerien (Forschungs-, Wirtschaftsund Arbeitsministerium) finanziert werden. Die Bundesministerien hätten auch „zugesagt, andere Töpfe umzuwidmen, neue Gelder über die 500 Millionen Euro hinaus im Rahmen neuer Haushalte extra anzumelden oder bestehende Förderprogramme zu spezifizieren“ (ebd.) (siehe auch: www.manager-ma gazin.de/politik/deutschland/millionen-statt-milliarden-fuer-ki-strategiea -1258401.html). 1. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass bis 2023 insgesamt nur 500 Mio. Euro zusätzlich für die KI-Strategie (KI = Künstliche Intelligenz) veranschlagt sind und diese bereits mit dem Bundeshaushalt 2019 beschlossen wurden? 2. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass weitere Mittel zur Erreichung der durch die Bundesregierung angestrebten 3 Mrd. Euro (ergo 2,5 Mrd. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13241 19. Wahlperiode 16.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 12. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Euro) aus anderen Bundesministerien durch Umschichtung der Etats (Forschungs-, Wirtschafts- und Arbeitsministerium) finanziert werden sollen ? Falls nein, wie soll das laut KI-Strategie des Bundes bis 2025 vorgesehene Investitionsvolumen von 3 Mrd. Euro erreicht werden? Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet. Künstliche Intelligenz (KI) ist als Querschnittsthema Bestandteil verschiedener Förderprogramme der Bundesregierung, deren Durchführung und Finanzierung in der Zuständigkeit der jeweiligen Ressorts liegen. Im Bundeshaushalt 2019 sind 50 Mio. Euro Ausgaben und eine Verpflichtungsermächtigung über 450 Mio. Euro zusätzlich ausgebracht. Für die Jahre 2020 bis 2023 besteht eine weitere Vorsorge in Höhe von insgesamt 500 Mio. Euro. Diese Mittel werden auf Basis eines noch abzustimmenden Konzepts auf die betreffenden Einzelpläne und Haushaltsjahre verteilt. Auf dieser Grundlage kann der Bund zur Umsetzung der KI-Strategie – auch unter Einsatz von Mitteln für Forschung und Entwicklung zur Erreichung des 3,5 Prozent-Ziels – einen finanziellen Aufwand von rd. 3 Mrd. Euro in den Jahren 2018 bis 2025 darstellen . 3. Aufgrund welcher konkreten Erkenntnisse kommt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/12059 zu dem Schluss, dass die Hebelwirkung ihres Engagements auf Wirtschaft, Wissenschaft und Länder mindestens zur Verdoppelung dieser Investitionen führen wird? Mit der angesprochenen Aussage bringt die Bundesregierung das Verhältnis der Investitionen des Bundes zu weiteren Investitionen zum Ausdruck. Zum einen bestehen in einem föderalen Staat die öffentlichen Investitionen nicht nur aus Investitionen des Bundes, sondern auch der Länder. Zum anderen werden durch öffentliche Investitionen auch Anreize für private Investitionen gesetzt. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft müssen grundsätzlich einen Eigenanteil von mindestens 50 Prozent in von der Bundesregierung geförderten Forschungs- und Entwicklungsprojekten einbringen, so dass in diesem Bereich die Hebelwirkung als gesichert angesehen werden kann. 4. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass andere Töpfe von den Bundesministerien umgewidmet wurden oder werden, neue Gelder über die 500 Mio. Euro hinaus im Rahmen neuer Haushalte extra angemeldet wurden bzw. werden oder bestehende Förderprogramme zu spezifizieren seien ? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 5. Welche konkreten Evaluationsmaßnahmen (Bundestagsdrucksache 19/12059) wurden dabei gesetzt, und wann ist mit einem Ergebnis der Evaluationsmaßnahmen zu rechnen? Die in der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 10 bis 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/12059 angesprochene Dienstekonsolidierung evaluiert KI-Technologien zur Verbesserung von IT-Lösungen in folgenden Maßnahmen: – Erleichterung des Zugangs und der Kommunikation durch intelligente Dialogsysteme und Suchen (Chatbots), Drucksache 19/13241 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – Stärkung der analytischen Kompetenzen und Fähigkeiten durch Erschließung und Auswertung von Informationsbeständen, beispielsweise zur Krisenfrüherkennung (Analytics) und – Optimierung der Geschäftsabläufe einschließlich Fehlerminimierung durch Automatisierungs- und Prognosemechanismen (ERP). Die Evaluation in konkreten Anwendungsfällen ermöglicht die bessere Bewertung der Mehrwerte und das Etablieren einer souveränen Positionierung zu KI- Technologien. Mit Evaluationsergebnissen ist zwischen 2021 und 2022 zu rechnen . 6. Aufgrund welcher konkreten Erkenntnisse kommt die Bundesregierung in ihrer Antwort zu den Fragen 10 bis 12 auf Bundestagsdrucksache 19/12059 zu dem Schluss, dass nicht davon auszugehen sei, dass durch den Einsatz von KI-Systemen zwangsläufig erhebliche Datenmengen entstehen ? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass beim Einsatz von KI zwangsläufig große Datenmengen anfallen, auch wenn dies im Einzelfall, je nach Einsatzszenario, möglich ist. Die Frage nach der Speicherung entsprechender Datenmengen muss daher im Einzelfall geklärt und kann nicht pauschal beantwortet werden. 7. Ist die Bundesregierung nach eigener Ansicht technisch vorbereitet für die Speicherung, Sicherung und Verarbeitung des künftig anfallenden Datenvolumens , das durch den Einsatz von KI-Systemen in der öffentlichen Verwaltung und der Gerichtsbarkeit entstehen wird? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, wo, und wie wird das anfallende Datenvolumen durch den Einsatz von KI-Systemen in der öffentlichen Verwaltung und der Gerichtsbarkeit gespeichert, gesichert und verarbeitet? c) Welche Maßnahmen der Bundesregierung sind erforderlich, um in diesem Bereich insbesondere die Datensicherheit in Zukunft zu gewährleisten ? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 10 bis 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/12059 verwiesen . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13241 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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