Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/8058 – Vernetztes Handeln in der Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik stärken V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD bekennen sich die Regierungsparteien zu einem „vernetzten Ansatz“ in der Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik. Die Bundesregierung hat mehrfach angekündigt, Ressortkoordination und vernetztes Handeln optimieren zu wollen (z. B. Weißbuch zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr), setzt aber nach Ansicht der Fragesteller ihre selbst formulierten Handlungsempfehlungen und Selbstverpflichtungen weder zeitnah noch konsequent um. Vernetztes Handeln im internationalen Krisenmanagement bedeutet aus Sicht der Fragesteller konkret, dass Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik in fragilen Kontexten, Stabilisierungseinsätzen und der Friedensförderung miteinander abgestimmt werden und ineinandergreifen. Praktisch heißt das, politische Ziele ressortübergreifend abzustimmen und Instrumente und Ressourcen koordiniert, effizient und wirksam einzusetzen. Dazu zählt z. B. eine ressortgemeinsame Lageanalyse, um früh auf Krisen reagieren zu können. Darüber hinaus sollten Strategien ressortübergreifend und unter Einbezug internationaler Partner entwickelt und der Einsatz von Diplomatie, Entwicklungszusammenarbeit , zivilen Fachkräften sowie militärischen und polizeilichen Sicherheitskräften miteinander abgestimmt werden. Zwei Regierungsdokumente greifen zwar den vernetzten Ansatz explizit auf: Das Weißbuch zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr (2016) und die Leitlinien der Bundesregierung „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen , Frieden fördern“ (2017). Sie beinhalten aber aus Sicht der Fragesteller keine Richtlinien dafür, wie politische Entscheidungsprozesse, Abstimmungsverfahren und Mittelmanagement zwischen den relevanten Ressorts und Institutionen wie dem Auswärtigen Amt (AA), dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie den Bundes- und Landespolizeien optimiert und formalisiert werden können. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13251 19. Wahlperiode 04.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 28. August 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Im Weißbuch wird der vernetzte Ansatz als zentrale Richtschnur des Regierungshandelns bezeichnet. Vernetztes Handeln soll demnach weiterentwickelt und seine Umsetzung optimiert werden. Dazu greift das Weißbuch vier Handlungsfelder auf: 1. Stärkung der politischen Arbeits- und Entscheidungsstrukturen der Bundesregierung zu den zentralen Fragen der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik , 2. Ausbau der Analyse- und Bewertungsfähigkeit der Bundesregierung durch die Vernetzung von Lagezentren, 3. Intensivierung des Personalaustauschs zwischen den Ressorts und 4. Förderung der gemeinsamen Ausbildung von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren für das Handeln im gesamten Krisenzyklus. Die unter Federführung des Auswärtigen Amts erarbeiteten Leitlinien sollen ergänzend einen strategischen Kompass für das friedenspolitische Engagement der Bundesregierung darstellen und der Notwendigkeit einer politischen Gesamtstrategie für Krisenprävention, Konfliktbewältigung und Friedensförderung Rechnung tragen. Die Leitlinien beziehen sich im Wesentlichen auf zivile Handlungsfelder und Instrumente der Prävention und Bewältigung von Konflikten, wie z. B. Friedensmediation, Sicherheitssektorreform und die Stärkung von Rechtsstaatlichkeit. Auch bei den Leitlinien bezieht sich der identifizierte Weiterentwicklungsbedarf auf Krisenfrüherkennung sowie Ressortkoordinierung in der politischen Steuerung und Planung. So soll unter anderem ein Praxisleitfaden für die ressortübergreifende Zusammenarbeit erstellt werden (www.auswaertiges-amt.de/blob/1213498/d98437ca3ba49c0ec6a 461570f56211f/krisen-verhindern-data.pdf). Die themenbezogene Haushaltsanalyse (Spending Review) des Bundesministeriums der Finanzen zum Politikbereich „Humanitäre Hilfe und Übergangshilfe einschließlich der Schnittstellen Krisenprävention, Krisenreaktion, Stabilisierung und Entwicklungszusammenarbeit“ (2018) hat zudem ergeben, dass es zu Doppelungen und Überschneidungen bei Maßnahmen kommen kann, die das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in diesem Politikbereich durchführen (www.bundesfmanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/ Oeffentliche_Finanzen/Spending_Reviews/Abschlussbericht-der-AG-zum- Politikbereich-Humanitaere-Hilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=1). Dies hat eine ineffiziente Verwendung von Haushaltsmitteln zur Konsequenz. Die aufgeführten Vorschläge zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den beiden Häusern bleiben allerdings nach Ansicht der Fragesteller vage und beziehen sich im Wesentlichen auf eine bessere Abstimmung bei der Konzeption und Vergabe von Mitteln, nicht aber auf eine klare Zuordnung von Kompetenzen und somit auf eine effiziente Organisation des deutschen Außenhandelns. Trotz der angekündigten Weiterentwicklung des vernetzten Ansatzes setzt die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller Handlungsempfehlungen und Selbstverpflichtungen noch nicht konsequent um. Nach wie vor fehlen eine umfassende Strategie und die entsprechenden Mechanismen dafür, die Instrumente deutscher und europäischer Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik im internationalen Krisenmanagement kohärent und wirksam einzusetzen . Dabei gibt es nach Einschätzung der Fragesteller viele Bereiche, in denen die Bundesregierung den vernetzten Ansatz konkret umsetzen und weiterentwickeln kann: bei der Entwicklung von ressortübergreifenden Strategien für Länder und Regionen, bei der Entwicklung von Instrumenten und formellen Mechanismen zur ressortübergreifenden Abstimmung, bei einem ressortabgestimmten Mittelmanagement, beim Einsatz sowie bei der Aus- und Weiterbildung von zivilem, polizeilichem und militärischem Personal, • • • • Drucksache 19/13251 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode bei der Weiterentwicklung von Handlungsfeldern und Instrumenten zur Konfliktbearbeitung und Friedensförderung, bei der Umsetzung des vernetzten Ansatzes auf internationaler Ebene, z. B. als nichtständiges Mitglied des Sicherheitsrates und während der EU-Ratspräsi dentschaft und bei der Evaluierung von zivilen Maßnahmen und Bundeswehreinsätzen. • • • V o r b e m e r k u n g 1 d e r B u n d e s r e g i e r u n g Für ihr außen-, sicherheits- und entwicklungspolitisches Engagement in fragilen Kontexten hat sich die Bundesregierung mit dem „Weißbuch 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr“ (Weißbuch 2016) und den Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ von 2017 einen konzeptionellen Rahmen gegeben. Ziel ist es, sich zur Wahrung der wertegebundenen Interessen Deutschlands früher, entschiedener und substantieller zu den Konflikten und Krisen in der Welt einzubringen. Um das zu erreichen , fordert das Weißbuch 2016 ein synchronisiertes vernetztes Engagement, national wie international. Mit den Selbstverpflichtungen in den Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ setzt die Bundesregierung dies Schritt für Schritt um: Die ressortspezifischen und ressortübergreifenden Strukturen zur Krisenfrüherkennung sind gestärkt. Mit dem Schwerpunkt „Krisenprävention“ für die deutsche Mitgliedschaft im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) im Zeitraum 2019/2020 macht die Bundesregierung täglich im wichtigsten internationalen Gremium für den Bereich Frieden und Sicherheit deutlich, dass Deutschland bereit ist, Verantwortung zu übernehmen und sich sowohl normativ als auch in der praktischen Umsetzung der Mandate zu engagieren. Die Bundesregierung hat insbesondere mit der Erarbeitung ressortübergreifender Strategien zu zentralen Handlungsfeldern in fragilen Kontexten – Rechtsstaatsförderung , Sicherheitssektorreform (SSR), Vergangenheitsarbeit und Versöhnung („Transitional Justice“) – sowie der Erstellung eines Praxisleitfadens zur Stärkung des ressortgemeinsamen Ansatzes die Grundlage für ein noch gezielteres und strukturierteres Vorgehen über Ressortgrenzen hinweg gelegt. Der deutsche Ansatz zur Krisenprävention, Konfliktbewältigung und Friedensförderung ist international anschlussfähig, insbesondere zu den multilateralen Institutionen, in denen Deutschland verankert ist – vor allem VN, Europäische Union (EU), Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO), Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), Weltbank – aber auch solchen, mit denen Deutschland eng verbunden ist, wie z. B. der Afrikanischen Union als einem entscheidenden sicherheitspolitischen Akteur auf unserem Nachbarkontinent . Zu der strategischen Dokumentenarchitektur gehören weiter die Globalstrategie der EU 2016 (EUGS 2016) mit dem integrierten Ansatz und das strategische Konzept der NATO in der aktuellen Fassung. Dabei ist klar: Engagement in fragilen Kontexten ist häufig mit Risiken verbunden . Wie schon beim partizipativen und inklusiven Entstehungsprozess des Weißbuchs 2016 und der Erarbeitung der Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ 2017 setzt die Bundesregierung nun auch bei der Umsetzung dieser Leitlinien auf eine enge Begleitung durch den Deutschen Bundestag und die Öffentlichkeit. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung unter anderem ihren Beirat „Zivile Krisenprävention und Friedensförderung “ gestärkt und bindet ihn vermehrt in ihrem Engagement in fragilen Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13251 Kontexten ein. Bei „PeaceLab“-Veranstaltungen und auf dem „PeaceLab“-Blog bleibt die Öffentlichkeit eingebunden und hat erneut bei der Erarbeitung der Strategien zu Rechtsstaatsförderung, SSR, Vergangenheitsarbeit und Versöhnung („Transitional Justice“) wichtige Anstöße geliefert. Bei allen Fortschritten bleibt noch viel zu tun. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Fortentwicklung ressortgemeinsamer Ansätze in fragilen Kontexten mit Blick auf gemeinsame Analyse und abgestimmte Planungen hinsichtlich des Einsatzes der verschiedenen Instrumente. In akuten Krisen, in denen deutsche Staatsangehörige im Ausland in eine Notlage geraten sind, wird das Krisenreaktionszentrum im Auswärtigen Amt aktiv. Bei Bedarf beruft es für ein ressortübergreifendes Krisenmanagement den Krisenstab der Bundesregierung unter Leitung des Krisenbeauftragten des Auswärtigen Amts ein. V o r b e m e r k u n g 2 d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Einstufung von Antwortelementen zu den Fragen 22, 29, 30, 31, 60, 121, 123 und 125 als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 4 Absatz 2 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) i. V. m. § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz vom 10. August 2018 (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Eine Kenntnisnahme der Antwort durch Unbefugte bzw. die Veröffentlichung der Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde Unbefugten Informationen zu den Fähigkeiten und Methoden, sowie Informationen zu Betätigungen und Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes zugänglich machen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Diese Informationen werden daher als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und gesondert übermittelt . Entwicklung von ressortübergreifenden Strategien   1. Welche Länder und Regionen sind für Deutschland sicherheitspolitisch besonders relevant (bitte unter Nennung der Gründe für die jeweilige sicherheitspolitische Relevanz auflisten)? Die Bundesregierung hat die Grundlagen ihrer Sicherheitspolitik im „Weißbuch 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr“ (Weißbuch 2016) niedergelegt. Zentrale Interessen sind die Sicherheit in Europa und der Zusammenhalt des transatlantischen Bündnisses. Den primären Rahmen des sicherheitspolitischen Handelns der Bundesregierung bilden dabei die VN, die EU, die NATO und die OSZE. Das sicherheitspolitische Umfeld ist in Kapitel 2 des Weißbuchs 2016 beschrieben. Drucksache 19/13251 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode   2. Gibt es ressortübergreifende Strategien der Bundesregierung für diejenigen entsprechend in der Antwort zu Frage 1 genannten Länder und Regionen , in denen sich Deutschland im besonderen Maße sicherheitspolitisch engagiert oder die für Deutschland sicherheitspolitisch besonders relevant sind? Wenn ja, für welche Länder bzw. Regionen? Zu Länder- und Regionalsituationen von besonderer sicherheitspolitischer Relevanz entwickelt die Bundesregierung den ressortübergreifenden strategischen Ansatz anlass- und kontextbezogen in unterschiedlichen Formaten. Auf die Antwort zu Frage 16 wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Für die Zusammenarbeit mit Afrika hat die Bundesregierung die „Afrikapolitischen Leitlinien“ in der laufenden Legislaturperiode fortgeschrieben und weiterentwickelt . Im spezifischen Falle des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte im Ausland auf Grundlage eines Mandates des Deutschen Bundestages oder der Entsendung von Soldatinnen und Soldaten oder Polizistinnen und Polizisten auf Grundlage eines Kabinettsbeschlusses wird der ressortübergreifende strategische Ansatz der Bundesregierung in der sicherheitspolitischen Begründung dargelegt . Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.   3. Wie entwickelt die Bundesregierung diese ressortübergreifenden Strategien (bitte detailliert erläutern)? Welches Ressort hat die Federführung? Wer ist beteiligt (Ressorts, Durchführungsorganisationen, Nichtregierungsorganisationen , Experten, multilaterale Organisationen wie EU, UN, NATO, OSZE)? Wie verlaufen die Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse? Die von den in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 beschriebenen Kontexten betroffenen Ressorts arbeiten eng bei der laufenden Fortentwicklung des strategischen Politikansatzes gegenüber den jeweiligen Ländern/Regionen zusammen . Das Auswärtige Amt (AA) übernimmt hier gemäß Gemeinsamer Geschäftsordnung der Bundesregierung die Federführung. Die Auslandsvertretungen (AVs) liefern über ihre Berichterstattung maßgebliche Beiträge zur Entwicklung eines ressortübergreifenden analytischen Verständnisses der Lage im Ausland. Zudem fließen weitere Konfliktanalysen der Ressorts sowie gegebenenfalls extern beauftragte Studien ein. In den Länderreferaten erfolgt die politische Gesamtkoordinierung. Typischerweise sind in fragilen Kontexten das AA, das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und – soweit Polizeimissionen betroffen sind – auch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) engagiert, wobei Art und Intensität des jeweiligen Engagements je nach Kontext variieren. Zur Entwicklung eines strategischen Ansatzes tragen alle Ressorts bei. In die ressortspezifischen Perspektiven fließen auch die Einschätzungen der multilateralen Organisationen, der deutschen Durchführungsorganisationen sowie der Vertreterinnen und Vertreter von Zivilgesellschaft und Wissenschaft ein. Die Ressorts unterhalten dazu eigene oder gemeinsame Gesprächsformate oder nutzen den Beirat der Bundesregierung für Zivile Krisenprävention und Friedensförderung . Außerdem bringt der Bundesnachrichtendienst (BND) sein spezifisches Lagebild ein. Die Fragestellungen werden je nach den konkreten Umstän- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13251 den in den dafür vorgesehenen Gremien oder im Rahmen der gemeinsamen Erstellung von Unterlagen bearbeitet.   4. Wie und in welchen Zyklen werden diese ressortübergreifenden Strategien überprüft (bitte konkret den Prozess erläutern)? Welche Ressorts bzw. Institutionen sind an dem Review-Prozess beteiligt ? Welches Ressort hat die Federführung? Was sind die Kriterien, und wer legt diese fest?   5. Wie wurden bzw. werden Ergebnisse von Review-Prozessen in die Überarbeitung oder Neuformulierung der entsprechenden Strategiedokumente eingearbeitet (bitte konkrete Beispiele nennen)? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Eine Überprüfung des ressortgemeinsamen Ansatzes findet laufend statt, z. B. im Rahmen der unter Federführung des AA durchgeführten Weisungsgebung zu diesen Fragen an die Ständigen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland bei der EU, der NATO, der OSZE oder den VN und an die jeweils betroffenen Botschaften. Grundlage dafür bilden vor allem die Berichte der AVs mit Blick auf die Umsetzung und Ergebnisse der Strategien vor Ort sowie mit Blick auf die Debatten in den genannten multilateralen Kontexten. Dies ist insbesondere dann von Relevanz , wenn in diesen Organisationen die regelmäßigen internen Auswertungen verhandelt werden, die wichtige Hinweise für die deutsche Positionierung geben. Für die Kontexte, in denen Mandate des Deutschen Bundestagesoder Kabinettsbeschlüsse dem Einsatz deutschen Personals im Ausland zugrunde liegen, ist regelmäßig die erneute Befassung von Deutschem Bundestag und Kabinett ein weiterer Anlass, den ressortgemeinsamen Ansatz mit Blick auf die Lageentwicklung zu prüfen. Grundlegende strategische Überprüfungen können zudem beispielsweise in den zuständigen Gremien der Ressortkoordinierung oder auf politischer Ebene durch das federführende Ressort angestoßen werden.   6. Wie entwickelt die Bundesregierung die Strategien für den Einsatz der Bundeswehr in Krisengebieten? Welches Ressort hat die Federführung? Wer ist beteiligt (Ressorts, Durchführungsorganisationen, Nichtregierungsorganisationen , Experten, EU, NATO etc.)? Welche formalisierten Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse gibt es? Der Einsatz der Bundeswehr in Krisengebieten findet grundsätzlich im Rahmen und nach den Regeln von Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit statt. Für die aktuellen Einsätze der Bundeswehr sind dies NATO, EU und VN. Die Bundeswehr beteiligt sich auf der Grundlage der im Rahmen dieser Systeme entwickelten Strategien und Einsatzpläne. Die Bundesregierung beteiligt sich entsprechend den in den jeweiligen Internationalen Organisationen geltenden Regeln und Mechanismen an der Erstellung dieser Grundlagen. Die Federführung in der Bundesregierung liegt beim AA, welches sich dazu mit dem BMVg abstimmt. Je nach Einsatz werden weitere Ressorts beteiligt. Die Staatssekretäre des AA, des BMVg, des BMI sowie das Bundeskanzleramt (BKAmt) tauschen sich regelmäßig über die Einsätze der Bundeswehr aus. Das Bundeskabinett entscheidet über eine Teilnahme der Bundeswehr an internationalen Einsät- Drucksache 19/13251 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode zen. Bei Einsätzen entsprechend Parlamentsbeteiligungsgesetz wird der Deutsche Bundestag um seine konstitutive Zustimmung gebeten.   7. Wie und in welchen Zyklen werden diese Strategien überprüft? Wer ist an dem Review-Prozess beteiligt? Wer hat die Federführung? Welche Kriterien liegen der Überprüfung zugrunde?   8. Wie wurden bzw. werden die Ergebnisse von Review-Prozessen in die Überarbeitung oder Neuformulierung der entsprechenden Strategien für den Einsatz der Bundeswehr in Krisengebieten (RSM, Counter Daesh/ Capacity Building Iraq, EUTM, MINUSMA) eingearbeitet (bitte detailliert erläutern)? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Sämtliche Auslandseinsätze der Bundeswehr unterliegen einer kontinuierlichen und fortwährenden Analyse und Bewertung durch die Bundesregierung. Dies geschieht unter anderem regelmäßig im Rahmen der Mandatierung oder durch Erstellung anlassbezogener Berichte. Auch entsprechend der jeweiligen Regularien der Systeme gegenseitiger kollektiver Sicherheit, in deren Rahmen die Einsätze durchgeführt werden, kommt es regelmäßig zu Überprüfungen der Strategien und Einsatzpläne. Diese Regularien unterscheiden sich je nach Einsatz. Exemplarisch wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12g der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/7038. Üblicherweise hat das AA hierzu in der Bundesregierung die Federführung. Es stimmt sich eng mit dem BMVg ab und bezieht anlassbezogen weitere Ressorts ein. Sofern aus diesen regelmäßigen Überprüfungen Anpassungen für den jeweiligen Einsatz folgen, prüft die Bundesregierung, ob und wie weit sich daraus Auswirkungen auf den bisherigen Einsatz der Bundeswehr ergeben. Sollte sich aus Sicht der Bundesregierung bei mandatierten Einsätzen daraus die Notwendigkeit ergeben, das Mandat des Deutschen Bundestagesanzupassen, beschließt das Bundeskabinett Änderungen am Mandat und bittet den Bundestag um seine konstitutive Zustimmung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 159, 162 und 163 verwiesen.   9. Mit welchen Ressorts und internationalen Partnern wurde die Strategie der Bundesregierung für den Einsatz der Bundeswehr im Irak erarbeitet? Der Einsatz der Bundeswehr in Irak basiert auf dem durch den Deutschen Bundestag erteilten Mandat zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur nachhaltigen Bekämpfung des Terrors des „Islamischen Staates “ (IS) und zur umfassenden Stabilisierung von Irak (letzte Verlängerung am 18. Oktober 2018 für zwölf Monate bis 31. Oktober 2019). Der Ausbildungseinsatz wird in enger Zusammenarbeit zwischen dem AA und dem BMVg sowie in kontinuierlicher Absprache mit den irakischen Partnerinstitutionen und internationalen Partnerländern, unter anderem im Rahmen der internationalen Anti-IS-Koalition, umgesetzt. Zur Einbettung des Engagements der Bundeswehr in das umfangreiche und vernetzte Gesamtengagement der Bundesregierung in Irak wird auf den „Bericht der Bundesregierung zur Lage in Irak und zum deutschen Irak-Engagement“ (Bundestagsdrucksache 19/4070) verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13251  10. Wie haben Deutschlands Partner in der NATO darauf reagiert, dass sich Deutschland nicht an der NATO-Mission im Irak beteiligt (www.spie gel.de/politik/ausland/bundeswehr-deutschland-nimmt-nicht-an-natomission - im-irak-teil-a-1217003.html)? Deutschland ist einer der größten Truppensteller in der NATO und unter anderem zweitgrößter Truppensteller in Afghanistan. Dieses Engagement wird im Bündnis als wichtiger Beitrag zur fairen Lastenteilung geschätzt. Dabei ist klar, dass die Alliierten in den verschiedenen Operationen und Missionen des Bündnisses unterschiedlich stark engagiert sind. Deutschland leistet seinen Beitrag zur nachhaltigen Bekämpfung des Terrors des IS und zur umfassenden Stabilisierung von Irak im Rahmen der internationalen Anti-IS-Koalition unter anderem durch die Beteiligung am Fähigkeitsaufbau der regulären irakischen Streitund Sicherheitskräfte durch Aufklärung und Luftbetankung sowie durch die Beteiligung am Beitrag der NATO zur Luftraumkoordinierung für die Koalition im Rahmen des „Airborne Early Warning and Control System“ (AWACS). Deutschland hat den Planungsprozess für die NATO-Mission in Irak aktiv mitgestaltet und unterstützt die NATO-Mission im Bündnis als wichtigen Beitrag zur weiteren Stabilisierung von Irak.  11. Wie und in welchem Umfang führt die Bundesregierung bei der Erstellung oder Überarbeitung von Strategien für den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan, im Irak und in Mali (RSM, Counter Daesh/Capacity Building Iraq, EUTM, MINUSMA) politische Kontextanalysen und Dono -harm-Analysen durch? Während der Strategieerstellung in Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit werden sowohl der politische Kontext als auch der „Do-No-Harm“- Grundsatz beachtet. Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 6, 7, 159, 162 und 163 verwiesen.  12. Was hat die Bundesregierung seit 2016 unternommen, um – wie im Weißbuch angekündigt – die ressortübergreifende Strategieentwicklung auszubauen, und zu welchen konkreten Ergebnissen wie z. B. Dokumente , Veränderungen von Strukturen und Abläufen, Aufbau neuer Informationsbeziehungen etc. hat dies geführt? Im Weißbuch 2016 (Seite 57) hat die Bundesregierung vier Ziele festgelegt, welche die Rolle des Bundessicherheitsrats, die Abstimmung von Prioritäten des Krisenmanagements, die Stärkung der strategischen Vorausschau, Steuerung und Evaluierung sowie die regelmäßige Aktualisierung und Abstimmung strategischer Dokumente betreffen. Im Sinne dieser Ziele hat die Bundesregierung die Leitlinien „Krisen verhindern , Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ (2017) und die arktispolitischen Leitlinien beschlossen und die afrikapolitischen Leitlinien erneuert. Ebenso wurden ressortgemeinsame Strategien zu SSR, Rechtsstaatsförderung sowie Vergangenheitsarbeit und Versöhnung („Transitional Justice“) entwickelt und ein Praxisleitfaden zur Stärkung des ressortgemeinsamen Ansatzes erarbeitet. Die Bundesregierung hat die Kompetenzen in den Bereichen strategische Vorausschau , Steuerung und Evaluierung ausgebaut und miteinander verknüpft. Dazu wurden z. B. in der Abteilung des AA für Krisenprävention, Stabilisierung , Konfliktnachsorge und Humanitäre Hilfe (Abteilung S) entsprechende Arbeitseinheiten eingerichtet. Durch die regelmäßig tagende Koordinierungsgruppe „Krisenprävention, Konfliktbewältigung, Friedensförderung“ wird die Drucksache 19/13251 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode ressortübergreifende Steuerung in der Praxis des Krisenengagements verbessert . Prioritäten des Krisenmanagements werden zudem in regelmäßigen Beratungen auf Ebene der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre gesetzt. Zu den Einsatzgebieten Afghanistan und Mali stimmen sich die Ressorts ebenfalls auf Ebene der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre regelmäßig ab. Zur Abstimmung der mit Afrika befassten Ressorts hat die Bundesregierung den Ressortkreis Afrika unter gemeinsamer Federführung des AA und des BMZ ins Leben gerufen, der auf Ebene der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre und Abteilungsleiterinnen und -leiter tagt.  13. Welche weiteren Schritte plant die Bundesregierung, um die ressortübergreifende Strategieentwicklung auszubauen? Die Leitlinien der Bundesregierung „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ haben die bisherige Gremienstruktur zur ressortübergreifenden Zusammenarbeit in fragilen und Krisenkontexten weiter gestärkt und um Arbeitsgruppen zu SSR, Rechtsstaatsförderung und Vergangenheitsarbeit und Versöhnung („Transitional Justice“) erweitert. Diese Arbeitsgruppen haben Strategien zu diesen Themenfeldern erarbeitet bzw. fortentwickelt. Zudem haben die Ressorts einen Praxisleitfaden erarbeitet, in dem bewährte Verfahren der ressortgemeinsamen Kontextanalyse, Planung, Strategieentwicklung und Maßnahmenumsetzung dargestellt werden, die dazu beitragen, die gemeinsamen Werte und Ziele der Bundesregierung umzusetzen. Die Bundesregierung hat darüber hinaus auf Grundlage des Weißbuchs 2016 (Seite 57) und infolge der Leitlinien mit der Koordinierungsgruppe „Krisenprävention, Konfliktbewältigung , Friedensförderung“ auf Abteilungsleitungsebene ein zentrales Entscheidungsgremium als Scharnier zwischen operativer und strategischer Ebene geschaffen. Diese Struktur für verbesserten Austausch und Zusammenarbeit bildet eine wichtige Grundlage für eine vertiefte ressortübergreifende Strategieentwicklung .  14. Inwiefern hat der Bundessicherheitsrat seine Rolle als strategischer Impulsgeber seit 2016 – wie im Weißbuch angekündigt – stärker wahrgenommen (bitte detailliert erläutern wie und mit welchen Ergebnissen)?  15. Welche weiteren Schritte plant die Bundesregierung, um den Bundessicherheitsrat mittel- bis langfristig als strategischen Impulsgeber zu stärken ? Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundessicherheitsrat berät zu Fragen der Sicherheitspolitik, insbesondere auf allen Gebieten der Verteidigung sowie der Abrüstung und Rüstungskontrolle. Die Bundesregierung koordiniert sicherheitspolitische Entscheidungen darüber hinaus in Gremien auf hoher Beamtenebene, ferner anlassbezogen in Dienstbesprechungen auf politischer Ebene wie auf Beamtenebene. Die Koordinierungsprozesse unterliegen einem fortlaufenden Wandel. Der Bundessicherheitsrat ist ein Ausschuss des Bundeskabinetts, der geheim tagt. Eine Veränderung der Struktur des Bundessicherheitsrats ist derzeit nicht geplant. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13251 Ressortübergreifende Abstimmung  16. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Prioritäten des Krisenmanagements in ressortgemeinsamen Gremien abgestimmt werden? Welche Gremien existieren, und welche Ressorts nehmen mit welcher Arbeitsebene faktisch daran teil? Wie oft und wie regelmäßig tagen die Gremien?  17. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass gemeinsame Handlungsansätze für konkrete Krisenlagen in ressortgemeinsamen Gremien abgestimmt werden? Welche Gremien existieren, und welche Ressorts nehmen mit welcher Arbeitsebene faktisch daran teil? Wie oft und wie regelmäßig tagen die Gremien? Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet. Der Kern der Abstimmung zwischen den Ressorts sind anlassbezogene Ressortbesprechungen, in der Regel unter Vorsitz des zuständigen Länderreferats oder der/des Regionalbeauftragten des AA oder Sitzungen der ressortübergreifenden „Task Forces“. Diese wurden mit den ressortgemeinsamen Leitlinien von AA, BMVg und BMZ „Für eine kohärente Politik der Bundesregierung gegenüber fragilen Staaten “ 2012 ins Leben gerufen. Der oder die zuständige Regionalbeauftragte des AA beruft sie ein und sitzt ihnen vor. Dies geschieht in Abstimmung mit den Amtskolleginnen und -kollegen aus BMVg, BMZ oder anderen im Einzelfall relevanten Ressorts. Derzeit existieren „Task Forces“ zu Irak/Syrien/Anti-IS, Libyen, Jemen, Somalia , zur Sahel- sowie zur Tschadsee-Region. Zu Afghanistan und Pakistan übernimmt eine schon vor Einrichtung der „Task Forces“ etablierte Ressortbesprechung auf Ebene der Referatsleitungen diese Funktion. Zu Irak/Syrien/Anti-IS findet in der Regel zweiwöchentlich eine Ressortbesprechung im Rahmen der bestehenden „Task Force“ statt. Die „Task Forces“ tagen in unterschiedlichen, für den jeweiligen Kontext angemessenen Rhythmen, in der Regel aber zumindest zweimal jährlich. Ein Zusammenkommen der Koordinierungsgruppe auf Ebene der Abteilungsleitungen ist etwa alle zwei Monate vorgesehen. Der Vorsitz rotiert zwischen BKAmt, BMI, AA, BMVg und BMZ. Die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre bzw. der Leiter der Abteilung 2 im BKAmt treffen sich regelmäßig in unterschiedlichen Formaten zu außen-, entwicklungs- und sicherheitspolitischen Fragen sowie mit Blick auf das Krisenengagement beispielsweise zu Afghanistan und Mali.  18. Wie und mit welchen Methoden, Instrumenten und Abstimmungsverfahren stellt die Bundesregierung sicher, dass die Ressorts in der Planung und Durchführung von Maßnahmen im Bereich Krisenprävention, Krisenmanagement und Friedensförderung a) einem gemeinsamen politischen Ziel folgen, b) sich koordinieren und c) ihren Wissens- und Informationsstand abgleichen? Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. Darüber hinaus sichert die Einbindung der AVs in Vorbereitung und Steuerung aller Projektmaßnahmen eine enge Koordinierung auch auf Durchführungsebene. Mit Blick auf den gemeinsamen Wissens- und Informationsstand spielt die analytische Berichterstattung der AVs an bi- und multilateralen Standorten eine maßgebliche Rolle. Drucksache 19/13251 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  19. Wann wird der in den Leitlinien angekündigte Praxisleitfaden für die ressortübergreifende Zusammenarbeit fertiggestellt sein? Der Praxisleitfaden wurde am 2. Juli 2019 von der Koordinierungsgruppe „Krisenprävention , Konfliktbewältigung, Friedensförderung“ auf Abteilungsleiterebene verabschiedet.  20. Welche ressortübergreifenden Abstimmungsgremien bzw. Runden bzw. Gesprächskreise etc. existieren zu den Einsatzgebieten der Bundeswehr, wie z. B. die Staatssekretärsrunde zu Afghanistan (bitte vollständig inklusive Federführung, beteiligter Ressorts, Themen, Regelmäßigkeit auflisten)?  21. Gibt es vergleichbar zur Staatssekretärsrunde zu Afghanistan eine regelmäßige und institutionalisierte Abstimmung zu den anderen Einsatzgebieten der Bundeswehr, insbesondere im Irak und in Mali? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet. Grundlegende Fragen der Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik werden kontinuierlich zwischen AA, BMVg, BMI, BMZ sowie BKAmt auf allen Ebenen inklusive regelmäßiger Treffen auf Ebene der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre unter rotierendem Vorsitz beraten. Auf die Antwort zu Frage 16 wird in diesem Zusammenhang verwiesen.  22. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass in Deutschland und vor Ort in den Einsatzgebieten der Bundeswehr a) die relevanten Informationen zwischen den Ressorts geteilt werden und b) ein gemeinsames Lagebild entwickelt wird (bitte für die einzelnen Einsatzländer darstellen)? Welche Ressorts bzw. Institutionen sind daran beteiligt? Welche institutionalisierten Abstimmungsverfahren gibt es? Die für die Einsätze verantwortlichen Ressorts der Bundesregierung stehen in ständigem Austausch. Die AVs in den Einsatzländern, an die zum Teil auch an das AA abgeordnete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Ressorts entsandt werden, leisten einen wichtigen Beitrag zum gemeinsamen Lagebild. Darüber hinaus beraten sich die Ressorts anlassbezogen zu aktuellen Fragen. Bei Handlungsbedarf im Rahmen akuter Krisen im Ausland beruft das AA einen ressortübergreifenden Krisenstab ein. Zu den weiteren Gremien zur Ressortabstimmung wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. Weiterhin wird auf Vorbemerkung 2 der Bundesregierung verwiesen.* * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13251  23. Plant die Bundesregierung, ein gemeinsames Lage- und Analysezentrum einzurichten? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann? Welche Ressorts werden daran beteiligt? Welches Ressort wird die Leitung übernehmen? Das neue Lagezentrum der Bundesregierung für Außen- und Sicherheitspolitik wird ab Sommer 2019 als ressortgemeinsame Arbeitseinheit im AA eingerichtet . BKAmt, BMVg und BMI beteiligen sich daran.  24. Inwieweit werden Zivilgesellschaft, lokale und internationale Nichtregierungsorganisationen an der Erstellung von Lagebildern beteiligt (bitte für die einzelnen Einsatzländer erläutern)? Lagebilder zu Einsatzländern werden unter Einbeziehung aller relevanten Informationen erstellt. Dazu werden offene und allgemein verfügbare Informationen sowie Informationen aus eigener Sensorik, der von Partnernationen und Informationen anderer staatlicher und nichtstaatlicher Akteure zu einem konsolidierten Lagebild zusammengefasst. Dabei finden auch Informationen von Akteurinnen und Akteuren der Zivilgesellschaft sowie lokaler und internationaler Nichtregierungsorganisationen angemessene Berücksichtigung.  25. Welche Rolle haben die Regionalbeauftragten des Auswärtigen Amts bei der Koordinierung und Abstimmung von ressortübergreifenden Strategien und Programmen? Die Regionalbeauftragten des Auswärtigen Amts spielen für die außenpolitische Kohärenz des Engagements der Bundesregierung eine entscheidende Rolle . Nicht zuletzt liegt auch die Bescheinigung der außenpolitischen Unbedenklichkeit der Maßnahmen der anderen Ressorts im Ausland und damit die Wahrung eines ressortabgestimmten Ansatzes in der Umsetzung in ihrer Verantwortung . Auf die Antwort zu den Fragen 16 und 17 sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 27 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/2270 wird verwiesen.  26. Welche Rolle haben Sondergesandte bei der Koordinierung und Abstimmung von ressortübergreifenden Strategien und Programmen? Eine allgemein gültige Definition der Funktion von Sondergesandten oder von Sonderbeauftragten der Bundesregierung besteht nicht. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/2270 wird verwiesen. „Sonderbeauftragte des Auswärtigen Amts“ wirken an der Koordinierung und Abstimmung in den in der Antwort auf Frage 2 genannten Gremien mit und vertreten die Politik der Bundesregierung in formellen und informellen internationalen Gremien und Formaten. Die jeweilige Funktion anderer Sonderbeauftragter kann den entsprechenden Rechtsgrundlagen entnommen werden. Drucksache 19/13251 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  27. Wie arbeiten die Länderreferate und die Abteilung S des Auswärtigen Amts in der Strategieentwicklung konkret zusammen? Welche Abteilung entscheidet über die Vergabe von Projektgeldern? In den Bereichen Krisenprävention, humanitäre Hilfe, Stabilisierung, Konfliktbewältigung und Friedensförderung beraten und unterstützen die Referate der Abteilung S auf der Grundlage der konzeptionellen Festlegungen zum Krisenengagement die Länderreferate des AA mit Fachexpertise, vor allem zu der Frage, wie diese mit den Instrumenten der Abteilung S unterlegt werden können . Dabei wird berücksichtigt, dass humanitäre Hilfe nach Maßgabe humanitärer Bedarfe und prinzipienorientiert agiert und ausschließlich der Erreichung humanitärer Zielsetzungen dient. Sie kann daher auch unabhängig von den anderen Instrumenten der Abteilung S eingesetzt werden. Die Planung zum Instrumenteneinsatz erfolgt in gemeinsamer Verantwortung. Die Mittelbewirtschaftung liegt in Verantwortung der titelverwaltenden Referate in Abteilung S (haushaltsrechtliche Verantwortung).  28. Nach welchen Kriterien und Prinzipien erfolgt die Mittelvergabe? Die entscheidenden Fragen hinsichtlich der Mittelvergabe des AA für den Bereich der Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktbewältigung und Friedensförderung lauten: • Was ist das (wertegebundene) deutsche Interesse? • Was ist der Bedarf vor Ort? • Was sind die Einflussmöglichkeiten? • Was ist auf dieser Grundlage die strategische Ausrichtung oder Wirklogik für das Engagement des AA? Die Grundlage für die Vergabe der Mittel im Bereich der Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung bildet neben den einschlägigen haushaltsrechtlichen Bestimmungen das Förderkonzept für Projekte zur Unterstützung von internationalen Maßnahmen auf den Gebieten der Krisenprävention, Konfliktbewältigung , Stabilisierung und Friedensförderung durch das AA. Bei der Vergabe der Mittel der humanitären Hilfe gelten die folgenden Kriterien und Prinzipien: Humanitäre Hilfe wird bedarfsorientiert und unter Gewährleistung der humanitären Prinzipien der Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Unabhängigkeit geleistet. Grundlage für die Bewilligung von Mitteln für Projekte und Programme ist das Förderkonzept für den Bereich humanitäre Hilfe. Regionale und thematische Schwerpunkte basieren auf den von den VN und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz erstellten humanitären Hilfsplänen. Auf dieser Grundlage und nach Abstimmung mit den anderen Ressorts (insbesondere in den in der Antwort zu Frage 16 genannten Gremien) sowie nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel planen die Länderreferate und Abteilung S Länderportfolios zum Einsatz der verschiedenen Instrumente. Mit Blick auf die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird kurz vor Beginn eines Haushaltsjahres auf Ebene der Abteilungsleitungen eine gemeinsame globale Prioritätensetzung abgestimmt und von der Leitung des AA gebilligt. Diese kann jedoch bei krisenhaften Entwicklungen oder mit Blick auf noch nicht verausgabte Mittel unterjährig angepasst werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/13251  29. Welche Methoden, Analyseinstrumente und Abstimmungsverfahren werden von der Bundesregierung ressortintern und ressortübergreifend in der Krisenfrüherkennung eingesetzt bzw. angewendet? Das AA entwickelt seit Beginn 2017 die digitale Analyseplattform PREVIEW zur Krisenfrüherkennung, die seit Herbst 2018 mit ersten Anwendungen genutzt wird. PREVIEW analysiert computergestützt öffentlich frei verfügbare Daten auf Krisenfrüherkennungssignale und liefert auf dieser Grundlage Risikoberechnungen , die Länder- und Projektreferaten sowie AVs zur Verfügung gestellt werden. Mit dem softwarebasierten Vorhaben „IT-Unterstützung Krisenfrüherkennung“ (IT-U KFE) soll das BMVg ab 2021 befähigt werden, krisenhafte Entwicklungen weltweit in militärisch relevanten Zusammenhängen frühzeitig zu erkennen . Das soll den erforderlichen zeitlichen Vorlauf für die weitere Erarbeitung von Handlungsempfehlungen an die Entscheidungsträger schaffen. Die IT-U KFE soll dabei in Teilprozessen der Krisenfrüherkennung, insbesondere bei Datenauswertung und Prognose, entlasten und unterstützen, sodass mehr Arbeitszeit für die Analyse verbleibt. Mit einem Demonstrator wird seit Dezember 2017 IT-unterstützte Krisenfrüherkennung getestet. Das BMZ hat seit 2001 ein für die entwicklungspolitische Zusammenarbeit angepasstes Instrument entwickelt, um vorausschauend Krisenpotenziale und Präventionsbedarfe in seinen Kooperationsländern zu erkennen. Diese BMZ- Eskalationspotenzialanalyse basiert auf jährlichen Ländergutachten, die das „German Institute of Global and Area Studies“ (GIGA) durch Regionalwissenschaftlerinnen und Regionalwissenschaftler für das BMZ erstellt. Diese Gutachten werden den Länderreferaten zur Verfügung gestellt. Sie dienen der konfliktsensiblen Steuerung und Umsetzung von Vorhaben und geben wichtige Orientierung für eine stabilisierende und friedensfördernde entwicklungspolitische Zusammenarbeit. Ressortübergreifend tagte bis Herbst 2018 vierteljährlich die Referatsleitungs- Runde Krisenfrüherkennung, die im Zuge der am 14. Juni 2017 beschlossenen Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ in die Arbeitsgruppe Krisenfrüherkennung überführt wurde. Federführend ist das AA. BKAmt, BND, BMI, BMVg sowie BMZ werden zu den Sitzungen eingeladen. Alle Ressorts sind berechtigt, Anzeichen einer relevanten krisenhaften Entwicklung einzubringen, die an die gemeinsame Koordinierungsgruppe „Krisenprävention , Konfliktbewältigung, Friedensförderung“ auf Ebene der Abteilungsleitungen weitergereicht werden können. Die Koordinierungsgruppe kann Maßnahmen beschließen und hat die Möglichkeit, die Staatssekretärsebene zu befassen. So trägt dieser Prozess dazu bei, dass Krisensignale entsprechend ihrer Brisanz und Relevanz die gewünschte politische Ebene erreichen. Darüber hinaus wird auf Vorbemerkung 2 der Bundesregierung verwiesen.*  30. Mit welchen nationalen und internationalen Partnern arbeitet die Bundesregierung in der Krisenfrüherkennung zusammen (bitte Partner, Gremien und Formate benennen)? Die Bundesregierung steht seit 2016 im Rahmen des Krisenfrüherkennungssystems der EU („European Union Early Warning System“ – EU EWS) in einem engen Austausch mit der EU. Um den EU-Prozess zu Krisenfrüherkennung und Krisenprävention transparenter zu gestalten und innerhalb der Mitgliedstaaten den Austausch zu fördern, haben Deutschland und die Niederlande zudem auf * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 19/13251 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode deutsche Initiative das EU-Krisenfrüherkennungs- und -präventionsforum („EU Early Warning Early Action Forum“) gegründet, das seit 2017 zweimal jährlich tagt. Eine Arbeitsgruppe (AG) Krisenfrüherkennung und -prävention („Early Warning Early Action Working Group“) besteht auch innerhalb des „Stabilization Leaders Forum“ (SLF), eines Zusammenschlusses von Außenministerien, die sich mit Stabilisierung beschäftigen. Das SLF trifft sich einmal im Jahr zur Koordinierung der internationalen Stabilisierungspolitik. Mitglieder sind Australien , Dänemark, Deutschland, Frankreich, Kanada, die Niederlande, das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten von Amerika und die EU. 2016 haben Australien und die Niederlande die AG Krisenfrüherkennung und -prävention im Rahmen des SLF mit dem Ziel politischer und konzeptioneller Abstimmung und zum Austausch über Methodologie zur Krisenfrüherkennung ins Leben gerufen . Die Bundesregierung unterhält auch Kontakte zu den Frühwarnsystemen der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft („Economic Community of West African States“ – ECOWAS) und der Afrikanischen Union (AU). Die Bundesregierung tauscht sich mit den zuständigen Arbeitseinheiten bei den VN aus (z. B. mit dem Sekretariat, dem Entwicklungsprogramm der VN – „United Nations Development Programme“/UNDP oder dem Welternährungsprogramm – „World Food Programme“/WFP), die mit Krisenfrüherkennung und Prävention befasst sind. Außerdem besteht ein Erfahrungsaustausch über Methoden und Prozesse mit der Arbeitseinheit der Weltbank zu Fragilität, Konflikt und Gewalt („Fragility, Conflict and Violence Group“), insbesondere über vorausschauende Analyseinstrumente zu länderspezifischen Risiko- und Resilienzfaktoren („Risk and Resilience Assessment“). In diesem Zusammenhang unterstützt die Bundesregierung die Einrichtung der „Global Crisis Risk Platform“ als Weltbank-interne Koordinationsplattform und Netzwerk für Risikomonitoring und Analyse. National besteht reger Austausch mit der Bundesakademie für Sicherheitspolitik , dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und mit politikwissenschaftlichen Einrichtungen wie der Stiftung Wissenschaft und Politik und anderen. Weiterhin wird auf Vorbemerkung 2 der Bundesregierung verwiesen.*  31. Inwieweit hat die Bundesregierung ihre Analyseinstrumente zur Krisenfrüherkennung seit Veröffentlichung des Weißbuches und der Leitlinien (Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern. Leitlinien der Bundesregierung, 2017) jeweils in den Ressorts und ressortübergreifend weiterentwickelt (bitte konkret nach Ressorts und ressortübergreifend darstellen)? Das AA hat seit 2017 insbesondere die computergestützte Krisenfrüherkennung vorangetrieben, siehe Antwort zu Frage 29. Grundlage bildet eine Datenbasis aus öffentlich frei zugänglichen Datenquellen, die in ein Datenbanksystem integriert wurden. Darauf bauen Analysetools auf, zu denen neben dem Erkennen von Krisen- und Krisenfrüherkennungssignalen und Risikoberechnungen durch Erstellung und Nutzung von strukturellen und ereignisbasierten Indikatoren auch Visualisierungsprodukte (z. B. „Dashboards“, Karten und interaktive Anwendungen ) gehören. Grundlage für Risikoberechnungen bilden in der Wissenschaft etablierte und etwa auch bei der EU genutzte Indikatoren und computergestützte Verfahren wie der „Global Conflict Risk Index“ (GCRI) der EU, die auf die Fragestellungen im AA angewendet und erweitert wurden. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/13251 Das BMVg hat 2017 begonnen, im Rahmen zweier Studien technische Lösungsansätze für Krisenfrüherkennung zu untersuchen. Die zweite Studie läuft noch bis September 2019. Ihr liegt folgender Ansatz zugrunde: 1. Auswertung der verfügbaren offenen und – nach erfolgter Akkreditierung im Hinblick auf den sicheren und datenschutzkonformen Betrieb – auch eingestuften Datenquellen in einer integrierten softwaregestützten Lösung. Dadurch soll der manuelle Aufwand zur Sichtung, Sortierung und Strukturierung der Dokumente und Informationen reduziert werden. 2. Prognose zur Entwicklung von Krisen in militärischen Zusammenhängen für den Vorhersagezeitraum zwischen sechs und 18 Monaten durch Analyse von Massendaten mithilfe wissenschaftlich fundierter Prognosemodelle. Es ist geplant, die aus den Studien gewonnenen Ergebnisse bis Ende 2020 in das Projekt „IT-Unterstützung Krisenfrüherkennung“ des BMVg einfließen zu lassen. Darüber hinaus wurde bereits im Jahr 2017 im BMVg ein internes Forum etabliert („Lage KFE“), das identifizierte Krisenpotenziale weltweit abteilungsübergreifend analysiert und bewertet. Relevante krisenhafte Entwicklungen werden nachfolgend in die ressortgemeinsame Krisenfrüherkennung eingebracht. Die Arbeitsgruppe Krisenfrüherkennung hat sich als großer Mehrwert in der ressortübergreifenden Zusammenarbeit erwiesen. Auf die in Antwort zu Frage 29 beschriebenen Beiträge von AA, BMVg und BMZ wird Bezug genommen. Darüber hinaus wird auf Vorbemerkung 2 der Bundesregierung verwiesen.*  32. Wie oft hat die „Ressortrunde Krisenfrüherkennung – Horizon Scanning “ seit Januar 2017 getagt? Im Rahmen der Umstrukturierung der ressortgemeinsamen Gremien nach Verabschiedung der Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ wurde die Ressortrunde Krisenfrüherkennung – „Horizon Scanning“, die im Januar 2017 zuletzt getagt hatte, in die Arbeitsgruppe Krisenfrüherkennung auf Referatsleitungsebene überführt. Diese hat seitdem sieben Mal getagt und sich regelmäßig zu Krisensignalen ausgetauscht.  33. Welche Ressorts und Nichtregierungsorganisationen haben an der „Ressortrunde Krisenfrüherkennung – Horizon Scanning“ seit Januar 2017 teilgenommen? Teilnehmende der AG Krisenfrüherkennung als Nachfolgerin der Ressortrunde Krisenfrüherkennung – „Horizon Scanning“, sind AA (Vorsitz), BKAmt/BND, BMI, BMVg und BMZ. Weitere Ressorts können bei Bedarf hinzugezogen werden. Nichtregierungsorganisationen nehmen an diesem ressortinternen Prozess nicht teil.  34. Welche Länder und Themen wurden seit Januar 2017 in der „Ressortrunde Krisenfrüherkennung – Horizon Scanning“ besprochen? Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz vom 10. August 2018 (Verschlusssachenanweisung, VSA) wird die Antwort auf diese Frage als „VS – Vertraulich“ eingestuft und gesondert an die Geheim- * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 19/13251 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode schutzstelle des Deutschen Bundestagesübermittelt. Die Einstufung ist erforderlich , da die Veröffentlichung der erbetenen Informationen die Beziehungen zu den betroffenen Ländern bzw. Regionen beeinträchtigen und damit erhebliche nachteilige Auswirkungen auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit haben könnte. Die Kenntnisnahme durch Unbefugte könnte damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein.*  35. Zu welchen konkreten Ergebnissen und Handlungsempfehlungen haben die Besprechungen und Analysen der „Ressortrunde Krisenfrüherkennung – Horizon Scanning“ seit Januar 2017 geführt (bitte für jedes Treffen bzw. besprochene Land bzw. Thema konkret darstellen)? Die Arbeitsgruppe Krisenfrüherkennung konzentriert sich auf die Herausarbeitung von Krisenpotenzialen, denen sie eine Matrix aus deutscher Interessenlage und Einflussmöglichkeiten zur Seite stellt. Sie beantwortet gegenüber der Koordinierungsgruppe die Frage, ob im Falle eines gewaltsamen Konfliktes deutsche Interessen betroffen wären und ob Deutschland Einflussmöglichkeiten hat, den Konflikt zu verhindern oder zu vermindern. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen.  36. Welche ressortübergreifenden Instrumente und Abstimmungsverfahren werden von der Bundesregierung für eine strategische Vorausschau eingesetzt bzw. angewendet? Für die Durchführung von Prozessen der strategischen Vorausschau werden von der Bundesregierung fall- und kontextspezifisch maßgeschneiderte Analyseinstrumente unter Nutzung von Vorausschau-Methoden wie Szenarienplanung , „Visioning/Backcasting“ oder Delphi-Expertenbefragung eingesetzt. Prozesse der strategischen Vorausschau werden zumeist im Rahmen ressortübergreifender Workshops durchgeführt.  37. Welche ressortübergreifenden Instrumente und Abstimmungsverfahren werden von der Bundesregierung in gemeinsamen Lageeinschätzungen eingesetzt bzw. angewendet? Mit Blick auf die Einschätzung der Lage in fragilen Kontexten wird auf die Antworten zu den Fragen 16 und 24 verwiesen.  38. Welche Ressorts sind bei Geberkonferenzen vertreten? Wer entscheidet darüber, welche Ressorts vertreten sind? Welche Ressorts bei Geberkonferenzen vertreten sind, hängt maßgeblich von Schwerpunkten und Zielsetzung der Konferenz ab. Eine Absprache findet anlassbezogen zwischen den jeweils betroffenen Ressorts statt. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/13251  39. Sind das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung grundsätzlich bei Geberkonferenzen vertreten? Wenn nein, warum nicht? Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Auswärtigen Amts sind in der Regel bei Geberkonferenzen vertreten, soweit es sich um Kontexte handelt, in denen die Bundesregierung sich politisch oder finanziell engagiert oder engagieren möchte . Das BMZ ist in der Regel ebenfalls bei Geberkonferenzen vertreten, wenn die Ressortzuständigkeit des BMZ oder Haushaltsmittel des BMZ betroffen sind. Ressortabgestimmtes Mittelmanagement  40. Stimmen die Ressorts ihre jeweilige Mittelvergabe für ein spezifisches Land miteinander ab? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche informellen und institutionalisierten Verfahren, Mechanismen und Gremien kommen in den unterschiedlichen Phasen wie Analyse, Planung, Absprache über Förderrichtlinien, Entscheidung über Mittelvergabe zum Zuge? Grundlage der Mittelvergaben ist ein gemeinsames strategisches Verständnis in den Ressorts, das durch die Abstimmungen in den in Frage 16 erläuterten Gremien herbeigeführt wird. Daneben gibt es eine laufende, enge Abstimmung zwischen den titelführenden Referaten und den Länderreferaten im AA und BMZ.  41. Gibt es eine systematische Übersicht über alle von der Bundesregierung in einem Land geförderten Maßnahmen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Informationen enthält diese Aufstellung (Projekte, Durchführungsorganisation, Mitteleinsatz, Personalstruktur etc.)? Welches Ressort ist dafür verantwortlich, und haben die anderen Ressorts und der Deutsche Bundestag Zugriff auf diese Informationen? Für die Meldung öffentlicher Entwicklungsleistungen („Official Development Assistance“, ODA) an die OECD erfolgt eine Ex-Post-Erfassung der von der Bundesregierung sowie weiteren öffentlichen gesamtstaatlichen, teilstaatlichen und kommunalen Stellen geförderten ODA-anrechenbaren Maßnahmen. Für die Meldung der deutschen ODA-Daten ist das BMZ federführend. Die Bundesministerien und weitere ODA-Melder liefern hierzu detailliert zu (unter anderem Projektbezeichnung, Ziel, Dauer, Förderbereich, übersektorale Ziele, Durchführungsorganisation). Die Daten sind in der OECD-Datenbank unter https://stats.oecd.org/ veröffentlicht. Eine Übersicht über aktuelle ODA-anrechenbare Maßnahmen (Volumen, Beschreibungen , Laufzeiten etc.) geben die gemäß dem Standard der „International Aid Transparency Initiative“ (IATI-Standard) im Internet veröffentlichten Daten verschiedener Bundesressorts. Für die Veröffentlichung sind die Ressorts jeweils selbst verantwortlich. Für den Bereich der humanitären Hilfe der Bundesregierung im Ausland werden zudem alle getroffenen Förderentscheidungen in Datenbanken der Kommission der EU (Datenbank „EDRIS“) sowie der VN (Datenbank „Financial Tracking Service“) öffentlich zugänglich bereitgestellt. Drucksache 19/13251 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Für Afghanistan wird eine Datenbank („Development Tracker Afghanistan“) durch BMZ und AA gemeinsam betrieben und finanziert. Für andere Länder werden ähnliche Angaben in vereinfachter Form erhoben. Die Informationen werden im Ressortkreis geteilt bzw. auf begründete Nachfrage auch Dritten zur Verfügung gestellt. Innerhalb der Bundesregierung findet ein kontinuierlicher Austausch statt. Auf die Antwort zu Frage 16 wird in diesem Zusammenhang verwiesen.  42. Inwieweit wird der Verbesserungsvorschlag der Spending Review umgesetzt , gemeinsame Analysen und Planungen für Länder, in denen das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung tätig sind oder perspektivisch tätig werden, durchzuführen (bitte formelle und informelle Mechanismen erläutern)? Das AA und das BMZ haben ein Konzept zur gemeinsamen Analyse und abgestimmten Planung erarbeitet.  43. Inwieweit bezieht die Bundesregierung dabei auch Analysen und Planungen der EU-Delegationen und Botschaften anderer EU- Mitgliedstaaten ein (bitte formelle und informelle Mechanismen erläutern )? Durch die Berichterstattung der deutschen AVs über Ansätze von EU und EU- Mitgliedstaaten in den jeweiligen Ländern sowie über die Berichterstattung der Ständigen Vertretung bei der EU und über das System der Europäischen Korrespondenz zwischen Europäischem Auswärtigen Dienst (EAD) und den EU- Mitgliedstaaten fließen Analysen und Planungen – im Sinne der Globalen Strategie der EU und des dort verankerten integrierten Ansatzes – in die nationale deutsche Planung ein.  44. Erwartet die Bundesregierung Effizienzgewinne in Form von Einsparungen durch gemeinsame Planungen für Länder, in denen sowohl das BMZ als auch das AA Mittel aus dem Bundeshaushalt verausgaben? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, wieso nicht? Die Projektarbeit von AA und BMZ ist abgestimmt, so dass Doppelungen weitgehend auszuschließen sind. Die Bundesregierung erwartet daher vor allem eine Wirkungssteigerung der eingesetzten Projektmittel durch eine noch besser abgestimmte Planung mit Blick auf die angestrebten politischen Ziele der Krisenprävention , Stabilisierung oder Friedensförderung. Mögliche finanzielle Effizienzgewinne sind nicht belastbar zu beziffern. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/13251  45. Liegt den Auslandsvertretungen und/oder den jeweiligen Länderreferaten eine systematische Aufstellung aller Maßnahmen vor, die in einem Land durch die deutschen Durchführungsorganisationen Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unter Verwendung von EU-Mitteln durchgeführt werden? Wenn ja, welche Informationen enthält diese Aufstellung (Projekte, Durchführungsorganisation, Mitteleinsatz, Personalstruktur)? Fließen die Informationen in die in Frage 42 erwähnten gemeinsamen Analysen und Planungen von AA und BMZ ein? Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) führen Maßnahmen unter Verwendung von EU-Mitteln nach vorheriger Abstimmung mit der Bundesregierung durch. Informationen über Maßnahmen, die mit EU-Mitteln finanziert werden, liegen den beauftragenden Ressorts vor. Eine Beteiligung des AA ist im Wege der Beurteilung der außenpolitischen Unbedenklichkeit sichergestellt. Informationen über Maßnahmen, die mit EU-Mitteln finanziert werden, fließen genauso wie Informationen über andere Maßnahmen der Durchführungsorganisationen in die gemeinsamen Analysen und Planungen von AA und BMZ ein.  46. Wie bewertet die Bundesregierung das Vorhaben der EU, im Rahmen des neuen Mehrjährigen Finanzrahmens ein einziges, mit 89,2 Mrd. Euro dotiertes, Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit einzurichten (http://europa.eu/ rapid/press-release_MEMO-18-4124_de.htm)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/7529 verwiesen. Über die Frage der Mittelausstattung des Instruments für Nachbarschaft , Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit („Neighbourhood, Development and International Cooperation Instrument“ – NDICI) wird erst zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen der EU 2021 bis 2027 entschieden. Personaleinsatz und Personalstruktur  47. Wie viele zivile Fachkräfte (z. B. entsendet durch das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze, durch das Technische Hilfswerk, durch Nichtregierungsorganisationen oder die Durchführungsorganisationen GIZ und KfW) waren nach Kenntnis der Bundesregierung von 2010 bis 2018 in den Bereichen Friedensförderung und ziviles Krisenmanagement im Ausland tätig (bitte nach Jahr, Einsatzland, Entsendeorganisation und Fachausrichtung aufschlüsseln)? Das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) ist seit der Reform des Sekundierungsgesetzes im Juli 2017 eine eigene Entsendeorganisation. Zuvor erfolgten die Sekundierungen direkt durch das AA. Im Zeitraum von 2010 bis 2018 wurden insgesamt 1.241 zivile Fachkräfte (exklusive Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachter) sekundiert. Die GIZ entsandte zwischen 2010 und 2018 insgesamt 1.239 zivile Fachkräfte in den Bereichen Friedensförderung und ziviles Krisenmanagement (entsandte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Entwicklungshelferinnen und Entwick- Drucksache 19/13251 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode lungshelfer der GIZ), der Zivile Friedensdient entsandte 2.382 zivile Fachkräfte und das Technische Hilfswerk insgesamt 1.379 zivile Fachkräfte. Die Aufschlüsselung nach Jahr, Einsatzland und Fachausrichtung kann jeweils gesondert nach Entsendeorganisation den als Anlage 5 bis 8 beigefügten Tabellen entnommen werden. Die von der KfW in die eigenen Auslandsbüros entsandten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernehmen im Wesentlichen koordinierende, projektübergreifende Aufgaben oder unterstützende Aufgaben im Rahmen des KfW- Projektmanagements (z. B. Monitoring, Berichterstattung). Es handelt sich dabei nicht im Sinne der Fragestellung um zivile Fachkräfte, die spezifisch in den Bereichen Friedensförderung und ziviles Krisenmanagement im Ausland tätig sind. Zu Entsendungen von Nichtregierungsorganisationen führt die Bundesregierung keine Statistiken.  48. Wie viele deutsche Soldatinnen und Soldaten waren von 2010 bis 2018 im Auslandseinsatz (bitte nach Jahr und Missionen bzw. Einsätzen aufschlüsseln )? Wie viele Soldaten und Soldatinnen waren insgesamt im Auslandseinsatz , und wie viele verschiedene Dienstposten wurden in welchen Missionen besetzt? Zur Anzahl der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die sich in den Jahren 2010 bis 2018 im Auslandseinsatz befanden, wird auf die Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/7778 verwiesen. Eine Übersicht über die Anzahl der jährlich besetzten Dienstposten in den einzelnen Einsatzgebieten kann rückwirkend nicht generiert werden. Bei der Gesamtzahl der sich im Auslandseinsatz befindlichen Soldatinnen und Soldaten ist zu berücksichtigen, dass manche Kontingentangehörige abweichend von der Standard-Kontingentdauer von vier Monaten kürzer, gelegentlich aber auch länger oder mehrfach im Einsatz waren. Zur aktuellen Stärke von Bundeswehrkontingenten wird auf die wöchentliche Unterrichtung des Parlaments über die Auslandseinsätze der Bundeswehr verwiesen .  49. Für wie viele Dienstposten war Deutschland in diesem Zeitraum in der Besetzungsverpflichtung (bitte jeweils nach Jahr und Einsatz bzw. Mission aufschlüsseln)?  50. Wie viele dieser Dienstposten wurden tatsächlich besetzt (bitte jeweils nach Jahr und Einsatz bzw. Mission aufschlüsseln)? Die Fragen 49 und 50 werden gemeinsam beantwortet. Statistische Erhebungen zu Besetzungsverpflichtungen im Sinne der Fragestellung bestehen nicht. Temporäre Vakanzen in Auslandseinsätzen lassen sich grundsätzlich nicht völlig vermeiden. Sie werden jedoch individuell auf nationaler und – sofern nicht anders lösbar – auch auf multinationaler Ebene kommuniziert und abgemildert, um benötigte Fähigkeiten weiterhin abbilden zu können. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/13251  51. Wie viele deutsche Zivilisten und Soldaten (nicht eingesetzt in vom Deutschen Bundestag mandatierten Einsätzen oder Missionen) waren von 2010 bis 2018 in UN-, EU-, OSZE-, AU- oder NATO-Friedens-, - Beobachteroder vergleichbaren Missionen tätig (bitte nach Jahr, Mission , Entsendeorganisation bzw. Ressort und Tätigkeitsbereich aufschlüsseln )? Die Anzahl der direkt bei den VN angestellten, also nicht sekundierten deutschen Zivilistinnen und Zivilisten in VN-Friedenseinsätzen belief sich für den Zeitraum vom 2010 bis 2018 auf insgesamt 637 Personen. Eine Aufschlüsselung nach Jahr und Mission kann der anliegenden Tabelle (Anlage 9) entnommen werden. Die Zivilistinnen und Zivilisten waren in den folgenden Tätigkeitsbereichen tätig: Politische Angelegenheiten, Rechtsstaatlichkeit und Justizwesen , Logistik, Beschaffung, Transport, Zivile Angelegenheiten, Programmverwaltung und Koordinierung, Personal- und Verwaltung, Technik/IT und medizinische Versorgung. Eine zahlenmäßige Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeitsbereichen ist nicht eindeutig möglich. Für Sekundierungen des AA von 2010 bis Juni 2017 und des Zentrums für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) von Juli 2017 bis 2018 wird auf die Antwort zu Frage 47 sowie Anlage 5, für Entsendungen des Technischen Hilfswerks auf die Antwort zu Frage 47 sowie Anlage 8 verwiesen.  52. Wie viele Polizistinnen und Polizisten (Bund, Länder, Bundeszollverwaltung ) beteiligen sich aktuell (Stand: Januar 2019) an mandatieren Friedensmissionen und Polizeiprojekten (bitte nach Missionen und Projekten aufschlüsseln)? Mission/Projekt Anzahl der Polizistinnen und Polizisten UNMIK (Kosovo) 1 MINUJUSTH (Haiti) 1 UNAMID (Darfur, Sudan) 5 UNSOM (Somalia) 3 MINUSMA (Mali) 11 EUCAP Sahel Niger 4 EUAM Irak 1 EUPOL COPPS (Palästinensische Gebiete ) 1 EULEX Kosovo 7 EUBAM Moldawien/Ukraine 6 EUAM Ukraine 6 OSZE SMMU (Ukraine) 2 EUMM Georgien 7 GPPT Afghanistan 45 Bilaterales Projekt Saudi Arabien 5 Bilaterales Projekt Tunesien 3 Drucksache 19/13251 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  53. Wie viele deutsche Diplomaten sind derzeit an den Europäischen Auswärtigen Dienst entsandt (bitte nach Laufbahn und Entgeltgruppe aufschlüsseln )? Mit Stand April 2019 sind insgesamt 22 Diplomatinnen und Diplomaten an den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) entsandt oder sekundiert. Die Aufschlüsselung nach Laufbahn und Entgeltgruppe kann der folgenden Tabelle entnommen werden: Laufbahn Entgeltgruppe Personenanzahl Höherer Dienst B9 3 Höherer Dienst B3 4 Höherer Dienst A16 2 Höherer Dienst A15 9 Höherer Dienst A14 1 Gehobener Dienst A12 1 Gehobener Dienst A11 2  54. Wie viele Dienststellen sind in der Abteilung S des Auswärtigen Amts mit a) Mitarbeitern im höheren Dienst und b) Mitarbeitern im gehobenen Dienst besetzt (Stand: Januar 2019)? In der Abteilung für Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge und Humanitäre Hilfe (Abteilung S) waren mit Stand Januar 2019 a) 79 Dienstposten im höheren Dienst und b) 81 Dienstposten im gehobenen Dienst besetzt.  55. Wie viele Positionen in der Abteilung S des Auswärtigen Amts sind auf Referentenebene mit Mitarbeitern mit befristeten Verträgen besetzt (Stand: Januar 2019)? In der Abteilung für Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge und Humanitäre Hilfe (Abteilung S) waren mit Stand Januar 2019 36 Dienstposten auf Referentenebene mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die auf Basis zeitlich befristeter Verträge eingestellt wurden, besetzt.  56. Wie viele Dienststellen sind für Verbindungs- und Austauschbeamte zwischen BMVg, AA, BMZ und BMI in den genannten Bundesministerien eingerichtet (bitte jeweils nach einzelnen Bundesministerien getrennt aufschlüsseln, mit Nennung des entsendenden Bundesministeriums und des Aufgabenbereichs)?  57. Wie viele von diesen Dienststellen sind aktuell besetzt (bitte jeweils nach einzelnen Bundesministerien getrennt aufschlüsseln, mit Nennung des entsendenden Bundesministeriums und des Aufgabenbereichs)?  58. Wie viele Verbindungsstellen gibt es in Auslandsvertretungen, und wie viele davon sind besetzt (bitte jeweils nach Ressorts aufschlüsseln)? Welche Verbindungsstellen in welchen Ländern sind aus welchen Gründen nicht besetzt?  59. Wie viele Soldaten, Beamte und Angestellte des BMVg, BMZ, Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), BMI sowie Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/13251 der Bundespolizei und der Landespolizeien sind nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in Afghanistan, Mali, im Irak, in Somalia, Sudan , Südsudan, Jordanien, Nigeria, Kosovo, Ukraine, Libanon, Libyen etc. in den deutschen Auslandsvertretungen oder in beratender Tätigkeit für die jeweilige nationale Regierung eingesetzt (bitte nach Ländern, Ressort bzw. Entsendeorganisation und Aufgabenbereich aufschlüsseln )? Die Fragen 56 bis 59 werden gemeinsam beantwortet. Es wird verwiesen auf die Anlagen 10 bis 12. Eine Offenlegung der in diesen Anlagen enthaltenen Informationen kann nachteilig für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland sein, da sie Rückschlüsse auf den Personal- und Kräfteansatz in sicherheitsrelevanten Bereichen zulassen. Daher sind diese Informationen „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und werden gesondert übermittelt.*  60. Wie viele Fachkräfte sind zurzeit (Stand: Januar 2019) über das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) entsandt (bitte nach Mission bzw. Institution, Fachbereich und Führungs- bzw. Referentenebene aufschlüsseln)? Mit Stand Januar 2019 sekundiert das ZIF insgesamt 135 zivile Fachkräfte. Eine Aufschlüsselung nach Missionen, Fachbereichen und Führungs-/Referentenebene kann der Anlage 13 entnommen werden. Auf die Vorbemerkung 2 der Bundesregierung wird verwiesen.  61. Wie lange dauert beim ZIF der durchschnittliche Prozess von der Stellenausschreibung bis a) zur Stellenbesetzung (Vertragsunterzeichnung) und b) zur Ausreise bzw. zum konkreten Dienstbeginn? Der Prozess von der Ausschreibung einer Stelle bis zur Auswahl einer Person durch die Internationale Organisation oder Institution dauert im Durchschnitt drei Monate. Sobald eine Person ausgewählt wurde, dauert es in der Regel noch einmal einen Monat bis zur Vertragsunterzeichnung und einen weiteren bis zur Ausreise.  62. Wie lange verbleiben die vom ZIF entsandten Fachkräfte im Durchschnitt auf ihren Posten? Vom ZIF sekundierte Expertinnen und Experten verbleiben im Durchschnitt 2,5 Jahre auf einem Posten.  63. In welchem Ausmaß hat die jeweilige Sicherheitssituation in Krisenländern Auswirkung auf die Präsenz und die Arbeitsfähigkeit von Diplomaten vor Ort? Welche Auslandsvertretungen sind von Einschränkungen (Präsenz, Personalstruktur , Arbeitsfähigkeit) aufgrund der jeweiligen Sicherheitslage betroffen? Die AVs sind in unterschiedlichem Maße von der jeweiligen Sicherheitssituation in Krisenländern betroffen. So haben die Botschaften Damaskus und Sanaa * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 19/13251 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode den operativen Betrieb vor Ort bis auf weiteres eingestellt. Die Botschaft Sanaa arbeitet mit einem kleinen Team aus Amman heraus. Zudem werden Aufgaben der Botschaft Damaskus von der Botschaft Beirut bzw. der Botschaft Sanaa durch die Botschaft Amman sowie durch andere Vertretungen der Region wahrgenommen . Die Botschaft Kabul wurde personell ausgedünnt und Rechts- und Konsularaufgaben an Vertretungen in der Region verlagert. Das Generalkonsulat Donezk arbeitet derzeit aus Dnipro, die Botschaft Tripolis aus Tunis heraus. Somalia wird von der Botschaft Nairobi auf Dienstreisebasis betreut. Die Botschaften Caracas und Khartum wurden personell ausgedünnt.  64. Welche Herausforderungen ergeben sich für die diplomatische Vertretung sowie die Analyse- und Steuerungsfähigkeit daraus, dass Auslandsvertretungen aufgrund der Sicherheitslage nicht planmäßig besetzt sind, und wie begegnet die Bundesregierung diesen Herausforderungen? Die zentrale Herausforderung ist die Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der betroffenen AV bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Fürsorge und des Schutzes gegenüber den Beschäftigten und ihren Familienangehörigen. Art und Umfang der Herausforderungen hängen dabei von unterschiedlichen Faktoren wie der konkreten Bedrohungs- und Sicherheitslage vor Ort, der Größe und Personalausstattung der fraglichen AV ebenso wie den sonstigen Rahmenbedingungen im Gastland ab und divergieren daher von AV zu AV. Die Bundesregierung begegnet diesen Herausforderungen mit verstärkter Unterstützung der betroffenen AVs aus der Zentrale. Dazu gehört beispielsweise die (vorübergehende) Übernahme von Verwaltungsaufgaben im Inland zur Entlastung der vor Ort verbliebenen Beschäftigten, mit der Reduzierung der Aufgaben auf ein absolut notwendiges Mindestmaß sowie – wenn erforderlich – mit der Anordnung von Mehrarbeit oder Überstunden mit dem damit verbundenen Ausgleichanspruch für die vor Ort verbliebenen Beschäftigten im Rahmen der arbeitszeitrechtlichen Schutzvorschriften. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Analyse und Berichterstattung der Lageentwicklung am Dienstort / im Gastland. Der Schutz von Leben und Gesundheit der Beschäftigten hat oberste Priorität. Die regelmäßige Überprüfung der Krisenstufen der AVs ermöglicht bei Veränderung der Sicherheitslage vor Ort eine flexible Anpassung auch der Personalpräsenz .  65. In welchen Auslandsvertretungen werden aktuell aufgrund der Sicherheitslage vor Ort die Sicherheitsmaßnahmen verstärkt? Das AA beobachtet die Sicherheitssituation seiner AVs genau, um jederzeit Anpassungen in die Wege leiten zu können. Mit Blick auf die materielle Sicherheit der Liegenschaften reagiert das AA bereits seit vielen Jahren durch entsprechende Baumaßnahmen an den betroffenen AVs auf eine sich verschlechternde Sicherheitslage für die Mitarbeiterrinnen und Mitarbeiter. Die Lage vor Ort verändert sich fortlaufend, so dass eine entsprechende Aufstellung von Vertretungen als Momentaufnahme wenig aussagekräftig wäre.  66. Wie hoch sind die jeweils dafür veranschlagten Kosten (bitte nach Auslandsvertretung und Jahr (2018 bis 2020) auflisten)? Eine dienstortspezifische Bezifferung der Kosten ist nicht möglich, da keine trennscharfe gesonderte Erfassung entsprechender Baumaßnahmen erfolgt. Der Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/13251 Kostenanteil 2018 für bauliche Sicherheitsmaßnahmen an den Gesamtausgaben für sämtliche in Planung bzw. Umsetzung befindlichen Baumaßnahmen des AA weltweit (ohne Kulturliegenschaften) liegt bei ca. 30 Prozent und damit bei rund 38,4 Mio. Euro. Auf dieser Grundlage wird für die Folgejahre derzeit von Gesamtausgaben für bauliche Sicherheitsmaßnahmen in Höhe von rund 40,4 Mio. Euro (2019) bzw. rund 41 Mio. Euro (2020) ausgegangen.  67. Wie viele deutsche Kräfte und wie viele ausländische Vertragskräfte sind derzeit zum Personenschutz und zum Schutz der deutschen Auslandsvertretungen eingesetzt (bitte nach Auslandsvertretungen, deutschen und ausländischen Kräften, Entsendeinstitution und nach Bereich aufschlüsseln)? Zum Einsatz deutscher Kräfte wird auf die Antwort zu Frage 59 verwiesen. Die Zahl der ausländischen Kräfte kann nicht genau beziffert werden, da diese bisweilen nur teilweise als Sicherheitskraft arbeiten und noch andere Aufgaben übernehmen. Einige werden nur vorübergehend eingesetzt (z. B. bei bestimmten Veranstaltungen) oder für Dienstreisen oder Fahrten temporär angemietet.  68. Wie hat sich die Zahl der zum Personenschutz und zum Schutz der deutschen Auslandsvertretungen eingesetzten deutschen Kräfte seit 2010 entwickelt (bitte nach Jahr, Auslandsvertretung, deutschen und ausländischen Kräften, Entsendeorganisation und Bereich aufschlüsseln)? Die zum Personenschutz und zum Schutz der deutschen AVs eingesetzten deutschen Kräfte kommen ausschließlich aus dem Geschäftsbereich des BMI. Ihre Zahl variiert ständig (teils von Woche zu Woche) und kann nicht nach Jahren aufgeschlüsselt werden.  69. Hat es seit 2010 personelle Engpässe gegeben, in denen das BMI, das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei die Anforderungen des Auswärtigen Amts nach Personenschutz oder dem Schutz deutscher Auslandsvertretungen nicht, nicht vollständig oder nicht zeitgerecht erfüllen konnte? Wenn ja, welche Lösungen hat die Bundesregierung für diese Engpässe gefunden? Das AA und das BMI stimmen sich regelmäßig zur Notwendigkeit des Einsatzes von Personal für Personenschutz oder Schutz deutscher AVs ab und haben 2017 hierzu die bestehende Ressortvereinbarung überarbeitet. Bisweilen auftretenden Personalengpässen wurde auf unterschiedliche Art und Weise begegnet, z. B. durch Umorganisation vor Ort, vorübergehende Entsendung von Personal auf Ad-Hoc-Basis, den Einsatz lokaler Kräfte oder den Einsatz bereits pensionierter Bundespolizistinnen und Bundespolizisten als „Sicherheitliche Unterstützungskraft Ausland“.  70. Gab bzw. gibt es in diesen Fällen Vereinbarungen, vor Ort stationierte Bundeswehrkräfte dauerhaft oder temporär zum Personenschutz oder Schutz deutscher Auslandsvertretungen heranzuziehen? Wenn ja, wie viele Bundeswehrkräfte waren bzw. sind für wie lange dafür eingesetzt? Nein. Drucksache 19/13251 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Aus- und Weiterbildung  71. Wie spiegeln sich die Anforderungen und Themen des vernetzten Ansatzes in der Ausbildung und Weiterbildung von Diplomaten, Bundeswehrangehörigen , Bundes- und Landespolizisten und Mitarbeitern des BMZ wider?  72. Welche Aus- und Weiterbildungsformate bezogen auf den vernetzten Ansatz wurden bzw. werden seit 2010 a) ressortintern und b) ressortübergreifend für Bundeswehrangehörige, Mitarbeiter des AA, BMZ, BMVg, BMI und der Polizeien des Bundes, der Länder und der Bundeszollverwaltung durchgeführt (bitte nach ressortinternen und ressortübergreifenden Formaten und Themen auflisten)? Die Fragen 71 und 72 werden zusammen beantwortet. Die Bedeutung des vernetzten Handelns wird durch die Ressorts und Behörden in zahlreichen Ausund Weiterbildungsformaten in unterschiedlichem Ausbildungsumfang aufgegriffen . Themen, die einen interministeriellen Ansatz erfordern, werden vom AA in der Aus- und Fortbildung von Diplomatinnen und Diplomaten in ressortübergreifenden Formaten angeboten. Dabei werden sowohl Dozentinnen und Dozenten als auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus betroffenen Ressorts eingebunden. So ist der Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Ressorts fester Bestandteil der jährlichen Konferenz der Leiterinnen und Leiter deutscher AVs. Alle zwei Jahre bietet das AA einen mehrtägigen Lehrgang zum Arbeiten mit Projektmitteln des AA in fragilen Kontexten an. Zielgruppe sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an AVs in derartigen Kontexten. Zudem organisieren das AA und das BMZ regelmäßige Treffen der Referentinnen und Referenten für wirtschaftliche Zusammenarbeit aller AVs. Die Konferenz 2019 hatte als einen Schwerpunkt das Thema „Arbeiten in fragilen Kontexten“. Angehende Militärattachés /Militärattachées und Verbindungsbeamtinnen/Verbindungsbeamte der Bundespolizei an deutschen AVs nehmen ebenfalls an Kursen bzw. an Einweisungsveranstaltungen im AA teil, um eine möglichst große Kohärenz bei der Arbeit im Ausland zu erzielen. Das AA und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bieten gemeinsam alle zwei Jahre ein Fortbildungsseminar an, das sich an Wissenschaftsreferentinnen und -referenten der deutschen AVs richtet. In Sicherheitsseminaren und in der Krisenvorsorge arbeiten AA, BMVg, BMZ und BMI einschließlich der dazugehörigen Geschäftsbereiche eng zusammen. Auf die Antwort zu Frage 88 wird verwiesen. Zudem führt das AA in Zusammenarbeit mit BMZ, BMVg, der Führungsakademie der Bundeswehr und BMI jährlich ein dreitägiges Seminar „Ressortübergreifendes Nachwuchskräfteseminar ‚Ressortgemeinsames Engagement in fragilen Staaten‘ – Ressortgemeinsam handeln“ in der Akademie Auswärtiger Dienst durch. Ferner findet seit 2018 unter wechselnder Federführung von BMVg und BMZ der ressortübergreifende Trainingskurs „Ressortgemeinsames Handeln in fragilen Kontexten“ statt, der von der GIZ und der Führungsakademie der Bundeswehr inhaltlich ausgestaltet und an der Bundesakademie für Sicherheitspolitik einmal im Jahr durchgeführt wird. Ziel ist die Förderung ressortgemeinsamen Handelns bei Planung, Realisierung und Nachbereitung von Maßnahmen in fragilen Kontexten und die Optimierung des gegenseitigen Verständnisses für Mandat und Sachzwänge der jeweils anderen Ressorts. Zielgruppe dieses Kur- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/13251 ses sind Referentinnen und Referenten von BMZ, AA, BMVg, BMI, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).  73. Mit welchen nationalen und internationalen Partnern bzw. Organisationen arbeitet die Bundesregierung dabei zusammen (bitte nach Partnern, Formaten und Themen auflisten)? Die Bundesregierung arbeitet mit verschiedenen Partnerinstitutionen zusammen , da Themen und Zielsetzung der Formate stetig dem aktuellen Bedarf angepasst werden und nicht alle Partnerinstitutionen zu allen Terminen verfügbar sind. Eine vollständige Auflistung ist daher nicht möglich. Derzeit arbeitet die Bundesregierung unter anderem mit folgenden nationalen und internationalen Partnerorganisationen zusammen: • Das Seminar „Ressortgemeinsames Handeln in fragilen Kontexten“ für Nachwuchskräfte der Ressorts wird von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Freien Universität Berlin begleitet. • Für das Mediationstraining in der Attaché-Ausbildung arbeitet das AA mit dem ZIF zusammen. Auf die Antworten zu den Fragen 77 und 78 wird verwiesen . • Das AA und das BMZ arbeiten mit der Bundesakademie für Sicherheitspolitik in verschiedenen Veranstaltungsformen zusammen, um sicherheitspolitisches Basiswissen der Nachwuchskräfte in einem Vernetzten Ansatz zu stärken . • Zum Thema Menschenrechte in der Attaché-Ausbildung arbeitet das AA mit nichtstaatlichen Organisationen wie z. B. Amnesty International oder Human Rights Watch zusammen. Auf die Antwort auf Frage 88 wird verwiesen .  74. Welche Aus- und Weiterbildungen im Bereich vernetzter Ansatz erfolgen im internationalen Kontext, z. B. im Ausland oder mit internationalen Teilnehmern in Deutschland? 2017 nahmen Vertreterinnen und Vertreter von sechs Ressorts durch Vorträge und Diskussionen an regionalen Konferenzen von Leiterinnen und Leitern deutscher AVs in Berlin, Bogotá, Colombo und Tunis teil. Jährlich nehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bundesressorts am „Common Security and Defence Policy High Level Course“ teil, den das Europäische Sicherheits- und Verteidigungskolleg („European Security and Defence College“) ausrichtet. 2019 fanden bereits regionale Konferenzen von Leiterinnen und Leitern deutscher AVs in Abidjan, Bangkok und Brüssel statt. Auch hier waren Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Ressorts sowie des EAD und der Kommission der EU eingeladen. Das AA plant für 2019 und die folgenden Jahre die Durchführung von Verhaltensschulungen an Auslandsdienstorten mit erhöhtem Sicherheitsrisiko. Mit der Durchführung dieser Maßnahmen wird die Beratergruppe des Bundeskriminalamtes betraut. Die Attachées und Attachés sowie die Anwärterinnen und Anwärter im mittleren und gehobenen Auswärtigen Dienst reisen während ihrer Ausbildung an internationale Standorte wie z. B. Brüssel, Den Haag, Genf oder Wien und führen Drucksache 19/13251 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode dort Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern internationaler Organisationen (wie z. B. Internationaler Gerichtshof, EU, NATO, Hoher Flüchtlingskommissar der VN, Menschrechtsrat der VN, Internationales Komitee vom Roten Kreuz) und entsandten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anderer Ressorts, die zu diesen Organisationen entsandt sind. Im Rahmen der Internationalen Diplomatenausbildung des AA treffen sich junge Diplomatinnen und Diplomaten aus aller Welt regelmäßig mit Akteurinnen und Akteuren des Vernetzten Ansatzes, darunter Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Ressorts (BMZ, BMVg, BMI), internationaler Organisationen (EU, NATO, OSZE, VN), Think Tanks (Stiftung für Wissenschaft und Politik, Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik e.V., GIGA) und einschlägiger anderer Institutionen (z. B. Technisches Hilfswerk (THW), Amnesty International ).  75. Haben sich die Ausbildungsinhalte und -formate der Diplomatenausbildung (Attache-Lehrgang) seit 2010 an die Anforderungen des vernetzten Ansatzes angepasst? Wenn ja, mit welchen Formaten und Inhalten? Wenn nein, warum nicht? Zwischen den Lehrgängen Generalstabs-/Admiralstabsdienst national der Bundeswehr (LGAN) und den Attaché-Lehrgängen besteht ein regelmäßiger Austausch . Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer nehmen wechselseitig an ausgewählten Ausbildungsabschnitten teil. Auch zwischen dem Attaché-Lehrgang des AA und den Nachwuchskräften des BMZ besteht ein regelmäßiger Austausch. Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 71 bis 73 verwiesen.  76. Haben sich die Ausbildungsinhalte und -formate der Generalstabs- bzw. Admiralstabsausbildung (Lehrgang Generalstabsdienst bzw. Admiralstabsdienst National – LGAN) seit 2010 an die Anforderungen des vernetzten Ansatzes angepasst? Wenn ja, mit welchen Formaten und Inhalten? Wenn nein, warum nicht? Die Inhalte des LGAN werden mit Blick auf aktuelle Entwicklungen stetig überprüft, evaluiert und entsprechend fortgeschrieben. Seit 2014 wird im Rahmen des LGAN das einwöchige Ausbildungsmodul „Nationale und internationale Entscheidungsprozesse“ durchgeführt, das auch das Zusammenwirken der im nationalen Bereich tätigen mit den im internationalen Bereich wirkenden Akteuren zum Gegenstand hat. Im Rahmen des Moduls tragen Angehörige des AA und des BMZ zu den Entscheidungsprozessen in ihren Ressorts vor. Dieses Modul dient der Vorbereitung des seit 2014 durchgeführten einwöchigen Planspiels CERASIA. Ziel des Planspiels ist es, ein Verständnis von gemeinsamem ressortübergreifenden Handeln auf ministerieller Ebene im Rahmen von Krisenprävention und -bewältigung zu fördern. Dabei werden die Verfahren ministerieller Arbeit angewandt, um auf politisch-strategischer Ebene eine interministeriell abgestimmte Position zu entwickeln, Entscheidungen vorzubereiten und sie zu kommunizieren. Geübt werden Entscheidungsprozesse im Zusammenwirken nationaler Akteure auf ministerieller Ebene bei der Entwicklung eines nationalen/internationalen Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/13251 Krisenmanagement-Konzeptes. Ein wichtiger Bestandteil ist dabei auch die Simulation einer Sitzung des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages welche von ehemaligen Mitgliedern des Deutschen Bundestages regelmäßig unterstützt wird. An dem Planspiel beteiligen sich Angehörige des Attaché- Lehrganges des AA sowie Vertreterinnen und Vertreter des BMZ.  77. Welcher fachliche Austausch besteht a) zwischen den Inhalten und b) zwischen den Teilnehmern der beiden Lehrgänge (Attache-Lehrgang und LGAN; bitte jeweils detailliert erläutern)? Attachées und Attachés sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMZ nehmen regelmäßig an Seminaren der Führungsakademie der Bundeswehr teil, z. B. am Planspiel CERASIA und am Seminar „Strategieentwicklung mit Hilfe der Szenario-Technik“. Des Weiteren wird auf die Antworten zu den Fragen 72 und 83 verwiesen.  78. Werden bzw. wurden gemeinsame Ausbildungsmodule im Attache- Lehrgang und im LGAN unterrichtet? Wenn ja, welche, wann, und sind diese institutionalisiert? Wenn nein, warum nicht? Seit 2015 ist ein Mediationstraining Bestandteil der Attaché-Ausbildung. Vertreterinnen und Vertreter der Führungsakademie der Bundeswehr nehmen seit 2016 an diesem Training teil. Im Januar 2019 haben z. B. zwei Lehrgangsteilnehmende des LGAN der Bundeswehr 2017 gemeinsam mit dem 73. Attaché- Lehrgang in der Akademie Auswärtiger Dienst das Mediationstraining absolviert . Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 77 verwiesen.  79. Haben Mitarbeiter anderer Ressorts am LGAN teilgenommen, bzw. nehmen sie aktuell daran teil? Wenn ja, wie viele Teilnehmer und welche Ressorts waren bzw. sind vertreten? Wenn nein, warum nicht? Bisher haben keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Ressorts am LGAN teilgenommen. Der LGAN befähigt die Teilnehmenden, alle Aufgaben und Tätigkeiten in Verwendungen im Generalstabsdienst bzw. Admiralstabsdienst wahrnehmen zu können. Die Inhalte sind auf die Aufgaben des Geschäftsbereichs des BMVg ausgerichtet und daher nicht vollumfänglich für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Ressorts von Relevanz. Drucksache 19/13251 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  80. Haben sich die Ausbildungsinhalte und -formate des Lehrgangs Generalstabs- bzw. Admiralstabsdienst International (LGAI) seit 2010 an die Anforderungen des vernetzten Ansatzes angepasst? Wenn ja, mit welchen Formaten und Inhalten? Wenn nein, warum nicht? Die Inhalte und das Format des LGAI an der Führungsakademie der Bundeswehr fokussieren auf die internationalen Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer und dienen der Stärkung internationaler Kooperation und Ausbildung. Die Auswahl der Nationen erfolgt durch die Abteilung Politik des BMVg in enger Abstimmung mit dem AA. Neben militärischen Aspekten werden auch historische , gesellschaftliche, soziale und ökonomische Inhalte vermittelt. Ergänzend werden Ausbildungsinhalte zur „Vernetzten Sicherheit“ behandelt, deren Umfang sich beispielsweise im Ausbildungsabschnitt „Vereinte Nationen“ seit 2017 nahezu verdoppelt hat. Auch Besuche in den verschiedenen Ressorts und im Deutschen Bundestag verdeutlichen den vernetzten Ansatz.  81. Welche auf den vernetzten Ansatz bezogenen Themen und Methoden werden in der Internationalen Diplomatenausbildung unterrichtet? Das AA bietet im Rahmen der Internationalen Diplomatenausbildung unter anderem Kurse zu Mediations- und Dialogansätzen an. Dabei werden Schnittpunkte zu weiteren Maßnahmen eines Krisenengagements regelmäßig thematisiert .  82. Inwieweit ist der vernetzte Ansatz Teil der Ausbildung von Führungspersonal an der Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS)? Welche auf den vernetzten Ansatz bezogenen Themen und Methoden werden unterrichtet im Militärattache-Lehrgang, im Kernseminar für Sicherheitspolitik , im Führungskräfteseminar und beim Europäischen Kolleg für Sicherheits- und Verteidigungspolitik? Der Vernetzte Ansatz wird bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik regelmäßig umfassend berücksichtigt. So werden im Militärattaché-Lehrgang und im Führungskräfte- und Kernseminar der Bundesakademie für Sicherheitspolitik ausgewählte sicherheitspolitische Themen behandelt, die hohe Relevanz für bereichsübergreifendes Handeln haben. Dabei werden auch politische Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse im nationalen wie internationalen Umfeld thematisiert. Das Europäische Sicherheits- und Verteidigungskolleg bietet ein Kursangebot an, das in vielen Bereichen – unter anderem Cybersicherheit, maritime Sicherheit, Klimawandel – den Vernetzten Ansatz erklärt und vermittelt.  83. Wie wirkt sich der vernetzte Ansatz auf die Lehrgangs- und Themenstruktur an der Führungsakademie der Bundeswehr aus? Lehrgangsinhalte, aber z. B. auch die Lehrgangsreisen des LGAN nach Berlin und Brüssel mit Besuchen der verschiedenen Ressorts und Organisationen sind thematisch und organisatorisch so ausgerichtet, dass der Vernetzte Ansatz berücksichtigt wird. Die Berlin-Reise des Basislehrganges Stabsoffizier ist mit Besuchen bei verschiedenen Ressorts, Dienststellen und Stiftungen thematisch und organisatorisch so ausgerichtet, dass der Vernetzte Ansatz ein Schwerpunkt ist. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/13251 Am Lehrgang „Deutscher Capstone Course“ nehmen regelmäßig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus anderen Ressorts teil, um den Vernetzten Ansatz zu fördern. Beim „German Institute for Defence and Strategic Studies“ (GIDS) der Führungsakademie der Bundeswehr ist vernetztes Denken ein Forschungsgegenstand , der in Publikationen, Veranstaltungen und in die Lehre einfließt.  84. In welchen Formaten wird an der Führungsakademie der Bundeswehr ressortübergreifend unterrichtet, und wer nimmt daran teil (bitte zahlenmäßig aufführen, aus welchen Ressorts/Institutionen die Teilnehmer kommen)? In der Lehre an der Führungsakademie der Bundeswehr wird seit Anfang 2018 im Basis-Lehrgang Stabsoffizier und seit Anfang 2019 auch im Lehrgang Generalstabs-/Admiralstabsdienst National (LGAN) im Rahmen der kompetenzorientierten Ausbildung eine Simulation des „Diplomatic, Information, Military and Economic“ (DIME)-Modells durchgeführt. Es macht den Vernetzten Ansatz erlebbar. Darüber hinaus wird im LGAN die Planübung CERASIA ressortübergreifend mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus dem AA durchgeführt . Weitere Ausbildungsgänge unterschiedlicher Dauer werden unter anderem für die Bereiche Vereinte Nationen (VN-Ausbildungsanteil im LGAN, separates VN-Ausbildungsmodul) und Führungskräftetraining („Capstone Course “) ressortübergreifend angeboten und besucht. Die Führungsakademie der Bundeswehr verfügt über eine Dozentur mit Schwerpunkt Vernetzte Sicherheit, die im Basis-Lehrgang Stabsoffizier, im LGAN und in unterschiedlichen Modulen der Führungsakademie die Grundlagen der ressortübergreifenden Zusammenarbeit vermittelt. Des Weiteren findet jährlich auf Grundlage einer Ausbildungskooperation zwischen der Führungsakademie der Bundeswehr und dem Landesamt für Ausbildung , Fortbildung und Personalangelegenheiten Nordrhein-Westfalen im Auftrag des BMI ein gemeinsamer Lehrgang für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des gehobenen und höheren Dienstes sowie Stabsoffizierinnen und Stabsoffizieren /Offizierinnen und Offizieren (zusammen ca. 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) mit bestandenem Basis-Lehrgang Stabsoffizier statt. Die Durchführung der Ausbildung erfolgt im Wechsel zwischen dem Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten Nordrhein-Westfalen in Brühl und der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg. Weitere Ausbildungsabschnitte wie das Modul „Territoriale Aufgaben“ befassen sich mit der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge und dem Beitrag der Bundeswehr. Hierbei tragen Dozentinnen und Dozenten aus dem BMI, dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, der Bundespolizei, vom Deutschen Roten Kreuz und weiteren Behörden und Institutionen der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge aus Bund und Ländern vor. Das Modul ist grundsätzlich für alle Angehörige des Katastrophenschutzes einschließlich Angehöriger anderer Ressorts und Institutionen geöffnet. Seit 2019 haben bisher ein Vertreter des BMI sowie eine Vertreterin der Hamburger Innenbehörde an der Ausbildung teilgenommen. Für den zweiten Durchgang in 2019 ist eine Teilnehmerin des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie angemeldet. An der Ausbildung im Modul „Operative Planung Nordatlantikvertrags- Organisation“ nimmt seit 2016 regelmäßig ein Vertreter oder eine Vertreterin des AA teil. Drucksache 19/13251 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Sowohl in die Ausbildung als auch in die Übungen des LGAN auf operativer Ebene werden grundsätzlich Vertreterinnen und Vertreter der Polizei und des AA eingebunden. Am „Staff Officer Course“ der VN (dreimal pro Jahr) nehmen regelmäßig ein bis drei Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte und vier bis acht Angehörige anderer Organisationen und Institutionen (z. B. ZIF, nichtstaatliche Organisationen , VN) teil.  85. Welche Themenfelder werden an der Führungsakademie der Bundeswehr ressortübergreifend unterrichtet? An der Führungsakademie der Bundeswehr werden folgende Themenfelder ressortübergreifend vermittelt: • Entscheidungsprozesse im Rahmen der Krisenprävention, Kriseneindämmung , Krisenbewältigung und Krisennachsorge, • Gesamtstaatliche Sicherheitsvorsorge und Beitrag der Bundeswehr, • Drehscheibe Deutschland, • Integrierte Planungsprozesse in den VN, • Friedensmissionen der VN, • SSR und • Zusammenarbeit der Bundeswehr und der Polizei im Ausland.  86. Inwieweit spielt der vernetzte Ansatz bei der Neuausrichtung der Führungsakademie der Bundeswehr eine Rolle? Auf die Antwort zu Frage 84 wird verwiesen.  87. Inwieweit greift die fachliche Ausrichtung und Struktur des German Institute for Defence and Strategic Studies als Think Tank der Bundeswehr den vernetzten Ansatz auf? Für das Themenfeld Vernetzter Ansatz wurde durch das „German Institute for Defence and Strategic Studies“ (GIDS) ein eigenständiger Forschungsbereich „Ressortgemeinsames und interdisziplinäres Denken und Handeln aus sicherheitspolitischer Perspektive“ identifiziert. Darüber hinaus wird der Vernetzte Ansatz in den anderen fünf Forschungsbereichen des GIDS regelmäßig mit betrachtet . Erste Masterarbeiten zum Themenfeld werden im Rahmen des Masterstudienganges Militärische Führung und Internationale Sicherheit 2018/2019 vergeben, der in Kooperation zwischen der Führungsakademie der Bundeswehr und der Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg für Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Absolventinnen und Absolventen des LGAN angeboten wird. Des Weiteren wurden in der Aufbauphase des GIDS Gespräche mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des AA, des BMF und des ZIF geführt und dabei relevante Kontakte aufgebaut und gepflegt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/13251  88. Was hat die Bundesregierung seit 2016 konkret national und international unternommen, um die gemeinsame Ausbildung und gemeinsame Übungen von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren für das Handeln im gesamten Krisenzyklus zu fördern? Seit 2019 führt das BMVg für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AA einen zweiwöchigen Lehrgang zur Krisenpostenvorbereitung im Vereinte-Nationen- Ausbildungszentrum der Bundeswehr in Hammelburg durch. Das AA lädt Vertreterinnen und Vertreter nichtstaatlicher Organisationen wie z. B. Amnesty International oder Human Rights Watch im Rahmen der Attaché-Ausbildung zu einem Thementag „Menschenrechte“ ein, der den Attachées und Attachés einen praxisorientierten Einblick in das Thema Schutz der Menschenrechte ermöglicht. Zudem ist ein Gespräch mit der Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Dr. Bärbel Kofler, fester Bestandteil der Attaché-Ausbildung. „Common Effort“ ist eine ressortübergreifende Übungsreihe des Deutsch- Niederländischen Korps. An der Übung nehmen jährlich neben Soldatinnen und Soldaten des I. Deutsch-Niederländischen Korps Expertinnen und Experten zahlreicher deutscher und niederländischer Ministerien und Institutionen sowie staatlicher und nichtstaatlicher Organisationen teil, um den Vernetzten Ansatz international praktisch zu üben.  89. Wie bildet sich der vernetzte Ansatz bei der Bundeswehr und im BMVg in der Struktur des Stabes, in Planungs- und Entscheidungsprozessen und in der Ausbildung ab? Das Weißbuch 2016 und die daraus abgeleitete Konzeption der Bundeswehr von 2018 unterstreichen die Notwendigkeit des vernetzen Ansatzes in der Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik. Die Gewährleistung von Sicherheit und Stabilität bedarf eines abgestimmten und Vernetzten Ansatzes aller Akteure. Die Bundeswehr ist daher grundsätzlich auf vernetztes Handeln im nationalen und internationalen Rahmen ausgerichtet. Vernetzung prägt als Leitgedanke immer stärker ihr gesamtes Handlungsspektrum. Die ressortübergreifende Zusammenarbeit ist für die Stäbe der Bundeswehr wie auch für die Organisationseinheiten des BMVg Bestandteil ihrer täglichen Arbeit . In den ministeriellen Abteilungen Politik, Planung, Führung Streitkräfte und Strategie und Einsatz findet dies seinen Niederschlag in Referaten und einzelnen Dienstposten, die hauptsächlich im Bereich des Vernetzten Ansatzes tätig sind. Austausch- und Verbindungselemente mit anderen Bundesministerien fördern Ressortgemeinsamkeit unmittelbar. Darüber hinaus unterhält die Bundeswehr zur Ausgestaltung der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit ein Territoriales Netzwerk. Dies besteht aus dem Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr, den Landeskommandos, den Bezirksverbindungskommandos und den Kreisverbindungskommandos. Wesentliche Aufgabe des Territorialen Netzwerks ist die Sicherstellung einer ebenengerechten Zusammenarbeit mit Ländern, Kreisen und Kommunen. Dies bildet einen wichtigen Teil der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge. Auch Planungs- und Entscheidungsprozesse sind vielfach ressortgemeinsam angelegt. Dies gilt beispielsweise für die Vorbereitung des parlamentarischen Zustimmungsverfahrens für die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an Einsätzen, für deren strategische Überprüfungen oder die Beteiligung an den länder- und ressortübergreifenden Krisenmanagement-Übungen. Hinsichtlich der Verankerung des Vernetzten Ansatzes in der Ausbildung von Angehörigen der Bundeswehr wird auf die Antworten zu den Fragen 76, 83 bis Drucksache 19/13251 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 87 sowie 90 verwiesen. Zudem werden im Vereinte-Nationen-Ausbildungszentrum der Bundeswehr in Hammelburg Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr , Soldatinnen und Soldaten befreundeter und verbündeter Streitkräfte, ziviles Personal der Bundeswehr, Polizistinnen und Polizisten, Journalistinnen und Journalisten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen und weitere zivile Expertinnen und Experten auf ihren jeweiligen Einsatz im Ausland vorbereitet.  90. Welche Aufgaben- und Fähigkeitsprofile haben sich mit Blick auf zivilmilitärische Zusammenarbeit seit den Auslandseinsätzen der Bundeswehr (IFOR, SFOR, KFOR, ISAF etc.) neu ergeben bzw. sind weiterentwickelt worden? Die Fähigkeit der Streitkräfte zur Zivil-Militärischen Zusammenarbeit in Auslandseinsätzen („Civil-Military Cooperation“ – CIMIC) wurde aufgrund veränderter Rahmenbedingungen und Einsatzerfahrungen kontinuierlich weiterentwickelt . Aus der ursprünglichen Fokussierung auf projektorientierten Wiederaufbau resultierte eine Weiterentwicklung hin zu einem ressortgemeinsam Vernetzten Ansatz. Um zivile Belange im Sinne des Vernetzten Ansatzes zielgerichtet in militärische Entscheidungsprozesse einbringen zu können, liegt der Schwerpunkt aktuell auf der Erarbeitung und Bereitstellung eines zivilen Lagebildes. Zur Förderung des Vernetzten Ansatzes werden Ausbildung sowie Übungen im Bereich CIMIC inzwischen grundsätzlich multinational gestaltet und regionale, nationale sowie internationale nicht-militärische Partner und Organisationen in die Übungsplanung und -durchführung eingebunden.  91. Inwieweit kommt der vernetzte Ansatz bei der Ausbildung von lokalen Militär/Sicherheitskräften in Afghanistan, im Irak, in Mali, Uganda etc. zum Zuge (bitte mit Beispielen für die unterschiedlichen Länder erläutern )? Der Vernetzte Ansatz ist zentrale Richtschnur für das Handeln der Bundesregierung und nutzt dafür vielfältige vorhandene Kompetenzen und Instrumente, die zur Bewältigung innerer und äußerer Herausforderungen eingesetzt werden. Im Vernetzten Ansatz ergänzen sich zivile und militärische Instrumente. Dabei kommt dem deutschen Engagement zur Befähigung von Partnern, Konflikte selbständig zu bewältigen und für ihre nationale und regionale Sicherheit zu sorgen, besondere Bedeutung zu – wo immer möglich eingebettet in einen umfassenden Ansatz einer SSR. Im Vordergrund stehen Ausbildung sowie Unterstützung und Beratung beim Kapazitätsaufbau. Dieser Ertüchtigungsansatz ist eine konsequente Weiterentwicklung der deutschen präventiven Sicherheitspolitik . Einen ressortübergreifenden Ansatz auch in diesem Bereich stellt die Bundesregierung durch unterschiedliche Steuerungsformate und ressortgemeinsame Gremien sicher. Auf die Antwort zu Frage 16 wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Das Engagement umfasst unter anderem Projekte zur Ausbildung lokaler Militär- und Sicherheitskräfte in den Partnerländern. SSR erfordert einen Vernetzten Ansatz, der Aspekte der Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik einschließt. Der nachhaltige Aufbau eines effektiven, rechtsstaatlichen, transparenten und menschenrechtskonformen Sicherheitssektors ist eine wesentliche Voraussetzung für gesellschaftlichen Frieden und nachhaltige Entwicklung. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/13251 Die Wahrung oder Wiederherstellung des legitimen staatlichen Gewaltmonopols ist ein wichtiges Ziel von SSR, ebenso wie die Förderung vertrauensbasierter Beziehungen zwischen staatlichen Institutionen im Sicherheitssektor und allen Teilen der Gesellschaft. Darüber hinaus zielen SSR-Maßnahmen der Bundesregierung darauf ab, Partnerländer in die Lage zu versetzen, verstärkt regionale und internationale Sicherheitsverantwortung zu übernehmen. Damit trägt die Bundesregierung dazu bei, dass Terrorismus, grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und Gewalt effektiv und gemäß rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Prinzipien eingedämmt werden. Partnerregierungen werden bei der Entwicklung und Abstimmung von Sicherheitsstrategien und Reformen in den Bereichen Militär, Polizei, Justiz und Nachrichtendienste unterstützt. Diese Beratungsprozesse sind häufig in nationale Friedensprozesse und Dialoge eingebettet. Beispielsweise hat die irakische Regierung im Jahr 2017 eine SSR-Strategie veröffentlicht, die Handlungsfelder und Reformbedarf aufzeigt. Die Bundesregierung hat diese Strategie ausgewertet und ihr Engagement dem dort formulierten Ansatz und Bedarf angepasst. Deutschland unterstützt deshalb die irakische Regierung im Rahmen der Beratungs- und Unterstützungsmission der EU im Irak („EU Advisory Mission“ – EUAM) unter deutscher Führung bei der Reform des Sicherheitssektors mit bis zu 15 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten des Bundes und der Länder. Das Mandat der EU wurde im Oktober 2018 um 18 Monate bis April 2020 verlängert. In Mali wird durch eine Unterstützung der „Ecole de Maintien de la Paix Alioune Blondin Beye“ im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung ziviles, militärisches und polizeiliches Führungspersonal für den Einsatz in Friedensmissionen ausgebildet. Ausbildungsinhalte sind unter anderem der Schutz von Kindern in Konfliktsituationen oder Menschenrechte. Auch über die Ausbildungsmissionen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU (GSVP) – EU-Trainingsmission Mali (EUTM Mali) und Mission zu Kapazitätsaufbau Sahel Mali (EUCAP Sahel Mali) – setzt sich die Bundesregierung für die Ausbildung von Militär bzw. Polizei zur Stärkung eines rechtsstaatlichen Sicherheitssektors in Mali ein. Ähnliche Programme gibt es unter anderem in Irak, wo gemeinsam mit UNDP Justiz- und Polizeibeamte in transparenten, rechtsstaatlichen Ermittlungen geschult werden und Aktivitäten zur Steigerung des Vertrauens der Zivilgesellschaft in die Sicherheitskräfte durchgeführt werden. Die Bundesregierung unterstützt das „Kofi Annan International Peacekeeping Training Center“ in Accra, Ghana, bei der Vermittlung einheitlicher Standards für das Personal in Friedensmissionen und deren Sensibilisierung für wichtige Themen wie den Schutz von Kindern in Konflikten oder die Prävention von sowie Schutz vor sexualisierter Gewalt. In Afghanistan hat Deutschland durch das Engagement der Bundeswehr im Norden eine besondere Verantwortung für die Sicherheit. Gleichzeitig unterstützt die Entwicklungspolitik dort den zivilen Aufbau sowie eine nachhaltige wirtschaftliche, soziale und politische Entwicklung. Um ein zielorientiertes gemeinsames Wirken der militärischen, polizeilichen, diplomatischen und entwicklungspolitischen Akteure zu gewährleisten, arbeiten die vier in Afghanistan engagierten Ressorts – BMI, AA, BMVg und BMZ – im Rahmen des Vernetzten Ansatzes eng zusammen, z. B. in den Bereichen Förderung von Rechtsstaatlichkeit sowie beim Polizeiaufbau. Die Bundesregierung unterstützt in diesem Rahmen die afghanischen Sicherheitskräfte im Bereich der Polizeiaus- und -fortbildung. Sie zielt hier insbesondere auf die Alphabetisierung und den Aufbau einer zivilen, bürgernahen Polizei und unterstützt die afghanische Polizei Drucksache 19/13251 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode deshalb in der Organisation und Durchführung regelmäßiger Treffen mit ausgewählten Polizistinnen und Polizisten und Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft , um mit Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagnen zur Arbeit der Polizei die Akzeptanz von polizeilicher Arbeit in der Bevölkerung zu erhöhen. Bei der Förderung der Rechtsstaatlichkeit wurden etwa Dialogforen von Polizei und Bürgerinnen und Bürgern in den Nordprovinzen durchgeführt, um die Polizeiarbeit näher an die Bedürfnisse und Interessen der lokalen Bevölkerung , einschließlich Frauen und Kinder, zu führen. Die Dialogforen wurden durch Aufklärungskampagnen zur Stärkung des Vertrauens der Bürger in die Polizei in Form von Theateraufführungen, Radio und TV-Spots und Veranstaltungen in Schulen ergänzt. Hierzu wird regelmäßig in der Runde der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre zu Afghanistan und Mali über den Stand des Polizeiaufbaus sowie über die militärische Lage berichtet. Bei der Umsetzung einzelner Projekte werden zudem die Botschaft Kabul bzw. das Generalkonsulat Masar-e-Scharif eingebunden . Stabilisierung  92. Welche strategischen und taktischen Überlegungen liegen dem deutschen Ansatz von Stabilisierung zugrunde? Im Weißbuch 2016 bekennt sich die Bundesregierung dazu, „Verantwortung für Stabilität und Sicherung des internationalen Umfelds [zu] übernehmen. Mit frühzeitigem und umfassendem Handeln wirkt Deutschland auf internationaler Ebene darauf hin, Konfliktursachen zu beseitigen sowie den Aufbau von tragfähigen Institutionen und Strukturen zur friedlichen Konfliktaustragung zu fördern . Krisenprävention, Stabilisierung und Friedenskonsolidierung erfordern maßgeschneiderte Instrumente. […] Den enormen Herausforderungen, die mit der nachhaltigen Stabilisierung fragiler, scheiternder und gescheiterter Staaten verbunden sind, wird Deutschland mit strategischer Beharrlichkeit begegnen“ (Seite 60). Die Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ führen in Kapitel 3.1. aus, dass im Kontext bewaffneter Konflikte zur Konfliktbewältigung „die Suche nach politischen Lösungen zur Beendigung der Gewalt und das Aushandeln tragfähiger Friedenslösungen durch aktive Krisendiplomatie , Mediation und Unterstützung von Verhandlungsprozessen im Vordergrund [stehen]. [...] Stabilisierungsmaßnahmen […] unterfüttern diese politischen Prozesse, indem sie vor Ort eine ‚Friedensdividende‘ erfahrbar machen. Schon in dieser Phase sollen staatliche und nichtstaatliche Akteure unterstützt werden, die sich für eine Überwindung gesellschaftlicher Trennlinien und für eine langfristige Transformation hin zu einer inklusiven politischen Ordnung einsetzen. [...] Gewaltkonflikte erfordern häufig ein breit angelegtes, abgestimmtes internationales Engagement, auch in Gestalt multilateraler Friedensmissionen, und einen längerfristigen Aufbau inklusiver politischer Institutionen. So früh wie möglich muss damit begonnen werden, gesellschaftliche Transformationsprozesse zu unterstützen, die einen zunächst brüchigen Frieden konsolidieren und die nachhaltige Entwicklung eines Landes befördern können.“ Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/13251  93. Welche Dokumente liegen dem deutschen Ansatz von Stabilisierung zugrunde ?  94. Auf welche Dokumente und Ansätze bezieht sich die Bundesregierung in ihrem Ansatz zur Stabilisierung bei der EU, UN, NATO, OSZE? Die Fragen 93 und 94 werden gemeinsam beantwortet. Neben dem Weißbuch 2016 legen insbesondere die Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen , Frieden fördern“ in Kapitel 3.1. den deutschen Ansatz zur Stabilisierung fest. Darüber hinaus können Ressorts in ihrer Zuständigkeit in diesem Rahmen ihre jeweils eigenen Instrumente fortentwickeln.  95. Welche Ressorts arbeiten im Rahmen des vernetzten Ansatzes im Bereich Stabilisierung zusammen? Typischerweise arbeiten in Stabilisierungskontexten AA, BMI, BMVg und BMZ zusammen, wobei Art und Intensität des jeweiligen Engagements je nach Kontext variieren.  96. Gibt es eine ressortübergreifende Fördergrundlage für Stabilisierungsmaßnahmen ? Wenn ja, welche? Wenn nein, auf welche Fördergrundlagen beziehen sich die unterschiedlichen Ressorts, wenn sie Stabilisierungsmaßnahmen fördern? Es gibt keine ressortübergreifende Fördergrundlage für Stabilisierungsmaßnahmen . Im Rahmen des in Kapitel 3.1. der Leitlinien formulierten Gesamtansatzes der Bundesregierung entwickeln die Ressorts ihre eigenen Fördergrundlagen .  97. Wie hoch sind die Mittel, die die Bundesregierung insgesamt für Stabilisierungsmaßnahmen in den Jahren 2014 bis 2018 ausgegeben hat (bitte nach Jahr, Einzelplan, Kapitel, Titelgruppe, Einzeltitel aufschlüsseln)? Maßnahmen zur Stabilisierung gemäß den Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ sind für den Zeitraum 2014 bis 2018 nicht gesondert erfasst. Die Tabelle in Anlage 14 enthält daher Zahlen zu denjenigen Titeln, die in unterschiedlichem Umfang wichtige Beiträge zur Stabilisierung leisten. Für die humanitäre Hilfe gilt, dass sie ausschließlich mit dem Ziel eingesetzt wird, Leben zu retten, Leiden zu lindern, die Menschenwürde zu bewahren sowie Perspektiven für ein Überleben in Würde zu ermöglichen; gleichwohl kann sie in fragilen Kontexten zu Stabilisierung beitragen.  98. Wie unterscheiden sich die strategischen Ziele und Wirkungsannahmen zwischen Maßnahmen zur Stabilisierung (AA-finanziert) und Maßnahmen zur entwicklungsfördernden und strukturbildenden Übergangshilfe (BMZ-finanziert; bitte detailliert erläutern)? Die strategischen Ziele des deutschen Stabilisierungsengagements sind in Kapitel 3.1. der Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern “ festgelegt: „Stabilisierungsmaßnahmen dienen konkret dazu, ein sicheres Umfeld zu schaffen, kurzfristig Lebensbedingungen zu verbessern und Alterna- Drucksache 19/13251 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode tiven zu Kriegs- und Gewaltökonomien aufzuzeigen. Dies erfordert einen Vernetzten Ansatz: Je nach Bedarf müssen diplomatische, entwicklungs- und sicherheitspolitische Maßnahmen flexibel und aufeinander abgestimmt eingesetzt werden.“ Die Wirkungsannahmen des Auswärtigen Amts in diesem Rahmen zielen insbesondere auf den grundlegenden politischen Prozess zur Lösung des bewaffneten Konfliktes (Friedensprozess) und müssen insofern auch sehr rasch anpassungsfähig sein, um sich wandelnde Verhandlungssituationen reflektieren zu können. Sie sind in der Regel unmittelbar wirksam, politisch eng gesteuert und fokussieren auf fragile Regionen mit hohen Risiken bei der Projektimplementierung . Dabei stehen häufig die unmittelbar wirksame Friedensdividende und konkrete Sicherheitsfragen im Vordergrund. Stabilisierungsmaßnahmen des AA, die beispielsweise in einem Post-Konflikt-Kontext schnell die Glaubwürdigkeit einer legitimen Autorität stärken, verfolgen somit ein spezifisches außenpolitisches Ziel. Die Anschlussfähigkeit an entwicklungspolitische Maßnahmen wird dabei stets mitgedacht. Maßnahmen der entwicklungsfördernden und strukturbildenden Übergangshilfe (ESÜH) aus dem Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ (KWI) des BMZ, die zur Stabilisierung beitragen, haben zum Ziel, vulnerable Menschen und fragile lokale Strukturen in die Lage zu versetzen, nicht nur eine Krise zu überleben, sondern diese gestärkt zu bewältigen. In diesem Rahmen vernetzt sich die ESÜH unter anderem mit den Stabilisierungsmaßnahmen des AA. Die Maßnahmen der ESÜH sind kurzfristig einsetzbar und zielen dabei bereits von Anfang an auf Nachhaltigkeit und langfristige Wirkung ab. Wirkungen misst die ESÜH daran, inwiefern die Resilienz (Widerstandsfähigkeit) von vulnerablen Menschen und lokalen Strukturen gestärkt wurde, um eine künftige Krise besser bewältigen zu können. ESÜH-Maßnahmen sind Investitionen in Krisenbewältigung, die den Bedarf für humanitäre Hilfsmaßnahmen signifikant reduzieren können. Die ESÜH zielt insbesondere auf langanhaltende Krisenkontexte ab, fördert dabei nachhaltige Konfliktbewältigung und leistet einen Beitrag zum Wiederaufbau. Damit ist die ESÜH als entwicklungspolitisches Kriseninstrument direkt anschlussfähig an langfriste Ansätze der bilateralen und multilateralen Zusammenarbeit. Ertüchtigungsmaßnahmen  99. In welchen Ländern unterstützt die Bundesregierung Ertüchtigungsmaßnahmen (bitte nach Ländern, Projekten, federführendem Ressort, multilateralen Partnern, Durchführungsorganisationen, Mitteleinsatz und Haushaltstiteln aufschlüsseln)? Über die Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung werden im Jahr 2019 in den Partnerländern Burkina Faso, Gambia, Irak, Jordanien, Mali, Niger, Nigeria , Somalia und Tunesien Projekte umgesetzt. Hinzu kommen Einzelprojekte, die bilateral mit anderen Staaten durchgeführt werden, so zum Beispiel mit Tschad. Weitere Vorhaben werden mit Regionalorganisationen wie G5 Sahel oder durch die VN umgesetzt. Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag in regelmäßigen Abständen über die Ertüchtigungsinitiative und ihre thematischen und regionalen Schwerpunkte sowie den Mitteleinsatz, zuletzt durch das Schreiben des AA und des BMVg an die Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses und des Verteidigungsausschusses vom 26. Februar 2019 und die dazugehörigen, als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Anlagen. Da die Projektinhalte darauf ausgerichtet sind, einen kurzfristigen Bedarf von Partnerländern im Rahmen ihrer eigenen Sicherheitsvorsorge zu decken, könnte eine offene Diskussion zu den Handlungsfeldern das Vertrauensverhältnis zu den Institutionen im Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/13251 Partnerland beschädigen. Die umfangreiche Information des Parlaments erfolgt daher in der dargestellten Form. 100. Welche strategischen und taktischen Überlegungen liegen dem deutschen Ansatz von Ertüchtigung zugrunde? Grundlage für die Ertüchtigungsinitiative ist die Erkenntnis, dass sich Deutschland und Europa einer steigenden Zahl krisenhafter Entwicklungen mit überregionalen Auswirkungen gegenüber sehen. Einen Beitrag zur Bewältigung dieser Herausforderung soll die Unterstützung von Partnern (ausgewählte Drittstaaten sowie Regionalorganisationen) in fragilem Kontext über alle Konfliktphasen hinweg leisten. Ziel der Ertüchtigungsinitiative ist, die Partner zu befähigen , eigene Krisenprävention, Krisenbewältigung, Krisennachsorge und Friedenskonsolidierung zu betreiben und somit eigenständig Sicherheitsverantwortung zu übernehmen. Die Maßnahmen im zivilen oder militärischen Sicherheitssektor fügen sich in einen Vernetzten Ansatz ein, in dem sich diplomatische, sicherheits- und verteidigungspolitische , wirtschaftliche, handelspolitische, entwicklungspolitische und humanitäre Ansätze ergänzen. Die Projekte der Ertüchtigungsinitiative umfassen grundsätzlich eine effektive Verknüpfung der Elemente Ausbildung, Beratung und Ausstattung sowie Aufsicht und Kontrolle über den Sicherheitssektor und unterstützen so Bemühungen zur SSR in den jeweiligen Partnerländern. Die besondere Konstruktion, dass der Haushaltstitel durch die beiden Ressorts AA und BMVg einvernehmlich zu bewirtschaften ist, fördert in herausragender Weise den ressortgemeinsamen Ansatz. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/326 verwiesen. 101. Welche Dokumente liegen dem deutschen Ansatz von Ertüchtigung zugrunde ? Als Reaktion auf tiefgreifende Veränderungen im sicherheitspolitischen Umfeld und Ausdruck des veränderten Selbstverständnisses Deutschlands setzte die Bundesregierung mit dem Weißbuch 2016 und den ressortübergreifenden Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ einen neuen strategischen Rahmen für das sicherheitspolitische Handeln Deutschlands. In beiden Dokumenten fügt sich die Ertüchtigungsinitiative als Teil eines vernetzen Ansatzes ein, der Krisenprävention, Stabilisierung, Krisennachsorge und Friedensförderung mit einer ganzheitlichen Strategie adressiert. Ziele, Handlungsfelder , Auswahlkriterien und Prozesse der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung sind in einer 2015 geschlossenen Rahmenvereinbarung zwischen AA und BMVg festgehalten. 102. Auf welche Dokumente und Ansätze bezieht sich die Bundesregierung in ihrem Ansatz zur Ertüchtigung bei der EU, UN, NATO, OSZE? Durch die Initiative der EU „Kapazitätsaufbau zur Förderung von Sicherheit und Entwicklung“ sollen Partner so unterstützt werden, dass sie unter Beachtung menschenrechtlicher und rechtsstaatlicher Standards in allen Phasen einer Krise eigene Krisenprävention, Stabilisierung, Krisennachsorge und Friedensförderung betreiben können. Bezugsgrundlage für diesen europäischen Ansatz ist die Gemeinsame Mitteilung der Europäischen Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 28. April 2015. Finanzierungsmöglichkeiten für Ertüchtigung auf EU-Ebene bestehen im Rah- Drucksache 19/13251 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode men des „Instruments, das zu Stabilität und Frieden beiträgt“, welches durch Verordnung Nr. 230/2014 und Änderungsverordnung 2017/2306 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffen wurde. Das Instrument ermöglicht bislang unter strengen Auflagen in begrenztem Rahmen Ertüchtigungsmaßnahmen im EU-Rahmen. Ab 2021 soll die „Europäische Friedensfazilität“ als neues außen- und sicherheitspolitisches Finanzierungsinstrument Ausgaben im militärisch-sicherheitspolitischen Bereich in einer neuen Architektur bündeln. Die genaue Ausgestaltung, Struktur und Verhältnis zu anderen EU- Instrumenten werden derzeit im Rat der EU verhandelt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/326 verwiesen. Parallel zu dem Engagement auf nationaler und EU-Ebene fördert die Bundesregierung Ertüchtigung von Partnern auch im Rahmen der NATO durch die „Defence Capacity Building“-Initiative (DCB-Initiative) und im Rahmen der VN durch „Action for Peacekeeping“ (A4P). Die DCB-Initiative stützt sich auf den NATO-Gipfelbeschluss von Wales von September 2014. Die Initiative hat das Ziel, nachhaltiges Krisenmanagement, die Befähigung regionaler Akteure – einzelner Staaten oder regionaler Organisationen – zur eigenverantwortlichen Sicherheitsvorsorge und Stabilisierung zu fördern. Das Engagement der Bundesregierung erfolgt in Umsetzung des Vernetzten Ansatzes und unterstützt die Stärkung von Partnerkapazitäten durch multilaterale Strukturen. A4P geht auf eine Initiative des Generalsekretärs der VN zur Reform und Stärkung der Effektivität von „Peacekeeping“ als Instrument der Konfliktbewältigung zurück. Am 24. September 2018 hat die Mehrzahl der Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, eine „Deklaration gemeinsamer Verpflichtungen“ indossiert. Die Schwerpunkte von A4P liegen auf der Fort- und Weiterentwicklung von Peacekeeping in Schlüsselbereichen wie z. B. der Steigerung der Beteiligung von Frauen, einer Verbesserung der Sicherheit und des Schutzes von Peacekeeperinnen und Peacekeepern sowie der Leistungsfähigkeit der Missionen . In der OSZE unterstützt die Bundesregierung Maßnahmen, die auf der Grundlage des Konsensbeschlusses Nr. 3/11 Elemente eines Konfliktzyklus zur Verstärkung der Fähigkeiten der Organisation in den Bereichen Frühwarnung, frühzeitiges Handeln, Dialogerleichterung und Mediationsunterstützung sowie Konfliktnachsorge stärken. Der derzeitige slowakische OSZE-Vorsitz setzt sich besonders für die Maßnahmen im Bereich der SSR ein und wird von der Bundesregierung eng begleitet. 103. Welche Ressorts arbeiten im Rahmen des vernetzten Ansatzes im Bereich Ertüchtigung zusammen? Die im Einzelplan 60 des Bundeshauhalts ausgewiesenen Mittel für die Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung werden durch AA und BMVg gemeinsam bewirtschaftet. Da zudem deutsche Polizeikräfte und das THW einzelne Projekte der Ertüchtigungsinitiative durchführen, ist auch das BMI an der Umsetzung der Ertüchtigungsinitiative beteiligt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/13251 104. Gibt es eine ressortübergreifende Fördergrundlage für Ertüchtigungsmaßnahmen ? Wenn ja, welche? Wenn nein, auf welche Fördergrundlagen beziehen sich die Ressorts, wenn sie Ertüchtigungsmaßnahmen fördern? Es wird auf die Antwort zu Frage 101, im Besonderen auf die dort erwähnte Rahmenvereinbarung verwiesen. Darüber hinaus fügen sich Projekte der Ertüchtigungsinitiative als Instrument der Außen- und Sicherheitspolitik in den gesamtpolitischen Rahmen, um konkret politische Ansätze und Vorgaben zu untermauern. 105. Welche Ertüchtigungsmaßnahmen unterlagen bzw. unterliegen der Exportkontrolle ? Ob einzelne Ertüchtigungsmaßnahmen exportkontrollrelevant sind, richtet sich nach den speziellen Regeln der Exportkontrolle. Eine politische Billigung von konkreten Projekten ersetzt nicht die Überprüfung nach exportkontrollrechtlichen Grundsätzen. Über konkrete Projektmaßnahmen werden die Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses sowie des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages in regelmäßigen Abständen durch ein Schreiben der Bundesregierung unterrichtet. Zuletzt erfolgte die Unterrichtung am 26. Februar 2019. Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Anlagen zu diesem Schreiben wird verwiesen. 106. Welche Ertüchtigungsmaßnahmen wurden davon genehmigt? Welche Ertüchtigungsprojekte wurden aufgrund der Exportkontrolle verzögert oder nicht im geplanten Umfang genehmigt? Aufgrund der frühzeitigen Einbindung aller relevanten Stellen im Rahmen der jeweiligen Projektierung kommt es nur in Einzelfällen zu einer Verzögerung im Rahmen der Exportkontrolle. Es wird hierzu auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/9612 verwiesen. 107. Wie hoch sind die Mittel, die die Bundesregierung insgesamt für Ertüchtigungsmaßnahmen in den Jahren 2016 bis 2018 ausgegeben hat (bitte nach Jahr, Einzelplan, Kapitel, Titelgruppe, Einzeltitel aufschlüsseln)? Ertüchtigungsmaßnahmen werden aus Einzelplan 60 (Kapitel 60 02 Titel 687 03) finanziert. 2016 wurden Mittel in Höhe von 96,18 Mio. Euro, 2017 in Höhe von 128,38 Mio. Euro und 2018 in Höhe von 127,94 Mio. Euro ausgegeben. 108. Wie hoch ist jeweils der Anteil des BMVg und des Auswärtigen Amts an den für Ertüchtigungsmaßnahmen eingesetzten Mitteln? Der Anteil des AA und des BMVg an den Mitteln unterliegt keinem festen Verteilungsschlüssel und wird je nach Bedarf festgesetzt. 2016 und 2017 lag der AA-Anteil jeweils bei rund 31,5 Prozent und der Anteil des BMVg dementsprechend bei 68,5 Prozent. 2018 verausgabte das AA 39 Prozent der Mittel und das BMVg 61 Prozent. Drucksache 19/13251 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 109. Welche Formate und Maßnahmen werden angewendet, um Ertüchtigungsmaßnahmen zu monitoren und zu evaluieren? Projekte der Ertüchtigungsinitiative werden im Rahmen der Projektbearbeitung durch das AA und das BMVg über die gesamte Projektlaufzeit hinweg betreut. In Ghana, Jordanien, Mali, Niger und Tunesien wurde eigens polizeiliches und/ oder militärisches Personal zur Koordinierung entsandt. Gemeinsame Dienstreisen der Ministerien, temporäre fachliche Teams und insbesondere eine fortgesetzte Begleitung durch die AVs vor Ort stellen ein umfassendes Monitoring sicher. Nach Vorlage der Projektberichte der Durchführungsorganisationen, Nichtregierungsorganisationen und internationalen Partner bzw. Organisationen werden mittels Abschluss- und ggf. Zwischenberichten hausinterne Zielerreichungs- und Erfolgskontrollen nach Maßgabe der Bundeshaushaltsordnung durchgeführt. Am Ende einer Projektlaufzeit erfolgen Schlusskontrollen. Zudem werden Maßnahmen der Ertüchtigungsinitiative regelmäßig und anlassbezogen evaluiert. Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/6338 sowie auf das Schreiben der Staatssekretäre des BMVg und des AA an den Auswärtigen Ausschuss und den Verteidigungsausschuss vom 26. Februar 2019 verwiesen. 110. Welche Ertüchtigungsprojekte wurden bisher evaluiert? Welche Institutionen bzw. Organisationen haben die jeweiligen Evaluierungen durchgeführt, und welche konkreten Auswirkungen hatten bzw. haben die Evaluierungsergebnisse auf die Projektfortführung? Ein Konsortium der Firmen Madiba Consult GmbH und BiRD GmbH wurde 2018 mit der Evaluierung von fünf Projekten der Ertüchtigungsinitiative in Tunesien beauftragt. Die Ergebnisse der Evaluierung fließen in die weitere Projektsteuerung ein. Zum Ergebnis der Evaluierung und der geplanten Umsetzung der Handlungsempfehlungen in der Projektfortführung wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/6338 vom 7. sowie auf das Schreiben der Staatssekretäre des BMVg und des AA an den Auswärtigen Ausschuss und den Verteidigungsausschuss vom 26. Februar 2019 verwiesen. 111. Inwieweit werden Do-no-harm-Kriterien bei der Planung, Durchführung und beim Monitoring von Ertüchtigungsmaßnahmen angewendet (bitte detailliert an Ländern und Projekten erläutern)? Projekte der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung werden gemeinsam und in enger Abstimmung mit dem zu ertüchtigenden Partner, AVs und zuständigen Länderreferaten geplant und durchgeführt. In dieser engen Zusammenarbeit finden grundsätzlich Kriterien und Maßnahmen Beachtung, die unbeabsichtigte negative Auswirkungen der Projekte vermeiden. 112. Wie werden Ertüchtigungsmaßnahmen durch Programme zur Rechtsstaatsförderung begleitet (bitte detailliert an Ländern und Projekten erläutern )? Auf die Antwort zu Frage 128 wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 43 – Drucksache 19/13251 113. Welche weiteren Ressorts finanzieren Maßnahmen, die dazu dienen, Sicherheitskräfte (z. B. Militär, Polizei, Nachrichtendienste) anderer Länder auszubilden oder zu unterstützen (bitte nach Ländern, Projekten, Ressorts und Finanzvolumen aufschlüsseln)? Das BMI finanziert Projekte, die dazu beitragen, dass Sicherheitskräfte anderer Länder ausgebildet und unterstützt werden können. Das umfangreiche polizeiliche Engagement wird im Rahmen der Antworten der Bundesregierung auf die quartalsweisen Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE., zuletzt auf Bundestagsdrucksache 19/8783, dargestellt. In einigen Fällen führt das BMZ spezifische entwicklungspolitische Programme mit der Polizei durch, etwa zur bürger- und gemeinschaftsorientierten Polizeiarbeit. Einzelheiten sind der beigefügten Anlage 15 zu entnehmen. Im Hinblick auf den Bundesnachrichtendienst (BND) gilt: Gegenstand des Informations- bzw. Auskunftsersuchens sind Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frageund Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrecht genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die konkrete Gefahr, dass Einzelheiten zur Methodik und zu im hohen Maße schutzwürdigen spezifischen Fähigkeiten des BND bekannt würden . Infolgedessen könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf spezifische Vorgehensweisen und Fähigkeiten des BND gewinnen . Dies würde für den BND höchst folgenschwere Einschränkungen der Informationsgewinnung bedeuten, wodurch letztlich der gesetzliche Auftrag des BND – die Sammlung und Auswertung von Informationen über das Ausland , die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind (§ 1 Absatz 2 BNDG) – nicht mehr sachgerecht erfüllt werden könnte. Die Gewinnung von auslandsbezogenen Informationen ist für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und für die Aufgabenerfüllung des BND jedoch unerlässlich. Eine Offenlegung der angeforderten Informationen und Auskünfte birgt zudem die konkrete Gefahr, dass Einzelheiten bekannt würden, die unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern besonders schutzbedürftig sind. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zum Kenntnisstand, zur Leistungsfähigkeit , zur Ausrichtung und zu technischen Fähigkeiten von ausländischen Partnerdiensten und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte würde erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit haben. Würden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von ausländischen Stellen entfallen oder wesentlich zurückgehen, entstünden signifikante Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für die Genauigkeit der Abbildung der Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland sowie im Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland . Auch dies würde folgenschwere Einschränkungen der Informationsgewinnung bedeuten, womit letztlich der gesetzliche Auftrag des BND nicht mehr sachgerecht erfüllt werden könnte. Eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung des BND nicht ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten Inhalte lassen detaillierte Rückschlüsse auf die Fähigkeiten und Arbeitsweisen des BND zu, sodass daraus unmittelbar oder mittelbar Rückschlüsse auf die Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten geschlossen werden können. Eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern kann dem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen, da bei einem Bekanntwerden der Drucksache 19/13251 – 44 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode schutzbedürftigen Information die Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten gefährdet würde. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren , dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. Handlungsfelder und Instrumente zur Konfliktbearbeitung und Friedensförderung 114. Welche Initiativen hat die Bundesregierung seit 2010 unternommen, um das Themenfeld Friedensmediation und Mediation Support fachlich und personell zu stärken? Das AA hat zwischen 2013 und 2019 zahlreiche Konferenzen und Fachgespräche zu dem in der Fragestellung genannten Thema veranstaltet, um einen fachlichen Austausch mit internationalen Expertinnen und Experten sowie Partnern herzustellen und die wesentlichen Aspekte zur Weiterentwicklung des Themas herauszuarbeiten. Im AA wurde in der Abteilung für Krisenprävention, Stabilisierung , Konfliktnachsorge und Humanitäre Hilfe ein Team Friedensmediation geschaffen, das den weiteren Ausbau des Themenfeldes und die konzeptionelle Weiterentwicklung umsetzt und die damit zusammenhängenden Initiativen koordiniert . Seit 2014 arbeitet das AA zudem mit der Initiative „Mediation Support Deutschland“ zusammen, um Hintergrundwissen und methodische Kenntnisse zu generieren und diese in die eigene Arbeit zu integrieren. Des Weiteren wurde mit der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) ein Methodentransferprojekt zwischen Wissenschaft und operativem außenpolitischen Handeln aufgesetzt. Mit Staaten, die wie Schweiz und Norwegen über langjährige Mediations- und Fazilitationserfahrung verfügen, wurde ein regelmäßiger Austausch aufgebaut, der auch gemeinsame Kooperationsvorhaben beinhaltet. Hinzu kommt eine enge Vernetzung mit internationalen multinationalen Organisationen wie den VN, der OSZE sowie der EU. Das AA hat über das ZIF jeweils eine Mitarbeiterin an die Mediationseinheiten von EU und OSZE sekundiert. Außerdem wird ein deutscher Mitarbeiter als Beigeordneter Sachverständiger beim Mediationsunterstützungsteam der „Mediation Support Unit“ der VN eingesetzt . Auch im Bereich der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit spielt Friedensmediation eine wichtige Rolle. Das BMZ hat sein Engagement und seine Mittel im Bereich Sicherheit und Frieden in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. Zum Beispiel unterstützt das BMZ zivilgesellschaftliche Akteure bei ziviler Konflikttransformation und Friedensförderung, insbesondere durch Ausbildung im Bereich der Mediation. So fördert das BMZ unter anderem die Akademie für Konflikttransformation in Köln, die deutsche und internationale Friedensfachkräfte in Präsenz- und Online-Seminaren ausbildet. Diese sollen vor allem in lokalen Konflikten als Mediatorinnen und Mediatoren Beiträge zur Konfliktlösung und der Verhinderung von Gewalteskalation leisten. Mit vom BMZ geförderten Programmen des Zivilen Friedensdienstes (ZFD) werden in Partnerländern gezielt Organisationen und Aktivistinnen und Aktivisten unterstützt. Diese sollen im zivilgesellschaftlichen Bereich – und dabei gerade auch außerhalb der Metropolen – Kapazitäten im Bereich der zivilen Konfliktlösung, der Mediation und der Friedensförderung aufbauen und durch Coaching und Fortbildung beständig weiterentwickeln. Ein Schwerpunkt der Arbeit des ZFD besteht darin, lokale Zivilgesellschaft und Kirchen, die das Vertrauen der Bevölkerung genießen, in der gewaltfreien Konfliktbearbeitung zu stärken, zum Beispiel durch Ausbildung, Begleitung und Beratung, Förderung des Dialogs zwischen Konfliktbeteiligten und Konfliktmediation, meist auf lokaler Ebene (so- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 45 – Drucksache 19/13251 genannte „Community Mediation“). So fördert der ZFD unter anderem in Äthiopien , Guinea-Bissau, Kenia, auf den Philippinen und in der Ukraine Projekte im Bereich Mediation. Dabei werden unter anderem traditionelle lokale Konfliktlösemechanismen mit westlich orientierten Mediationskonzepten kombiniert . Zudem wird daran gearbeitet, feste Dialogstrukturen und lokale Mediationsnetzwerke aufzubauen. 115. Welche weiteren Schritte sind geplant, um das Themenfeld Friedensmediation und Mediation Support fachlich und personell weiterzuentwickeln und zu stärken? Das AA entwickelt das Themenfeld Friedensmediation kontinuierlich konzeptionell weiter, hierzu gehören unter anderem die Bereiche Personaleinsatz, Ausund Fortbildung in Mediation sowie weitere Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Mediations- und Dialogprojekten, die von verschiedenen Zuwendungsempfängern umgesetzt werden. Das AA nutzt Friedensmediation zunehmend als ein zentrales außenpolitisches Instrument im Krisenfall oder im Vorfeld einer Krise. Dabei orientiert es sich an einem inklusiven, ggf. unterschiedliche „tracks“ umfassenden Ansatz. Außerdem berücksichtigt es die Leitprinzipien für Mediation der VN und ergänzt diese um Aspekte, die aus dem außenpolitischen Profil Deutschlands ableitbar sind. Da die Nachfrage nach einem deutschen Beitrag im Bereich Friedensmediation steigt, ist das AA bestrebt, Mediationsvorhaben oder -unterstützung mit den notwendigen Personalressourcen zu unterlegen. Über das BMZ geförderte Aus- und Weiterbildung im Bereich Mediation sollen auch künftig fester Bestandteil der Landesprogramme des ZFD sein. Aktuell im Aufbau befindliche ZFD-Programme (z. B. Honduras, Jordanien) setzen gezielt auf den bisherigen Erfahrungen zur Planung und Umsetzung von Mediationsmaßnahmen auf. Generell wird innerhalb des ZFD der Wissensaustausch zum Thema Mediation gefördert und damit das Know-how und die Expertise im zivilgesellschaftlichen Bereich mit Blick auf Friedensmediation weiter gestärkt. 116. Welche Maßnahmen wurden ergriffen oder sind geplant, um Mediationsexpertise zu institutionalisieren? Das AA wird das Team Friedensmediation in der Abteilung für Krisenprävention , Stabilisierung, Konfliktnachsorge und Humanitäre Hilfe als zentrale Koordinierungseinheit für Mediationsmaßnahmen weiter ausbauen. Weiterhin wird auf die Antwort zu Frage 115 verwiesen. 117. Wie ist das Themenfeld Mediation in der Diplomatenausbildung verankert (bitte Ausbildungsformate und Inhalte erläutern)? Auf die Antworten zu den Fragen 78 und 118 wird verwiesen. 118. Welche Formate bzw. Möglichkeiten für Diplomaten oder Beamte bzw. Mitarbeiter anderer Ressorts gibt es, sich im Bereich Friedensmediation weiterzubilden? Bislang bietet das AA jährlich einen Einführungskurs für Attachées und Attachés , an dem regelmäßig auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMVg teilnehmen, sowie einen einwöchigen Kurs für Diplomatinnen und Diplomaten gemeinsam mit dem Schweizerischen Außenministerium sowie einen mehrtägi- Drucksache 19/13251 – 46 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode gen Kurs auf Leitungsebene an. Seit 2017 gibt es ein Masterprogramm Mediation an der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) Zürich, das das AA gemeinsam mit dem Schweizer Außenministerium sowie Schweden und Finnland unterstützt. Das AA hat darüber hinaus einen Mitarbeiter für die Teilnahme am Masterprogramm Mediation an der ETH Zürich freigestellt. Zudem entsendet das AA jährlich mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im In- und Ausland für Einzelfortbildungen zu Themen der Friedensmediation in verschiedenen Institutionen. Bei der Entsendung anderer deutscher Teilnehmender in internationale Trainingskurse zu Mediation steht das Team Friedensmediation des AA beratend zur Seite. In Vorbereitung auf die Entsendung von Polizistinnen und Polizisten des Bundes und der Länder in Friedensmissionen führt die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg, Institutsbereich Polizeiliche Auslandseinsätze , seit 2017 Mediationsseminare durch. 119. Wie viele deutsche Diplomaten verfügen über Mediationserfahrung bzw. waren an Mediationsprozessen aktiv beteiligt (bitte detailliert erläutern , wo, und in welcher Position bzw. Rolle)? Es liegen keine konkreten Zahlen im Sinne der Fragestellung vor. Aufgrund der vielzähligen Möglichkeiten der Beteiligung an Friedens- und Konfliktlösungsprozessen und oftmals streng vertraulichen Verhandlungen und Gesprächen können Vermittlungstätigkeiten nicht immer eindeutig oder ausschließlich dem Bereich Friedensmediation zugeordnet und/oder quantitativ erfasst werden. Ziel ist es, auch über die in der Antwort zu Frage 118 erwähnten Weiterbildungsmaßnahmen , die Zahl an Diplomatinnen und Diplomaten mit Mediationserfahrung und -kenntnissen weiter auszubauen und sich noch stärker an Mediationsprozessen zu beteiligen. 120. In welchen Ländern hat die Bundesregierung seit 2010 durch diplomatische Initiativen und Projekte zu Friedensverhandlungen oder Friedensprozessen beigetragen (bitten anhand der Länder, Art der Initiative und erzielten Wirkungen erläutern)? Zur Unterstützung von Friedensprozessen engagiert sich die Bundesregierung entlang einer politischen Gesamtstrategie und mithilfe der Verzahnung verschiedener Instrumente, wie in den Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen , Frieden fördern“ dargelegt. Das Spektrum reicht hierbei von krisenpräventivem diplomatischen Handeln bis hin zur Teilnahme an den vom Sicherheitsrat der VN mandatierten Friedensmissionen. Eine systematische Erfassung aller Bemühungen erfolgt nicht. Beispielhaft sei genannt, dass die Bundesregierung zuletzt dazu beigetragen hat, dass im Dezember 2018 eine Vereinbarung zwischen der sudanesischen Regierung und zwei der bewaffneten Darfur-Gruppen in Berlin unterzeichnet werden konnte – ein wichtiger Schritt im Friedensprozess. Ebenso engagiert sich die Bundesregierung weiterhin für eine friedliche Lösung des Jemen- Konflikts und fördert sowohl verschiedene Dialogformate für Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft als auch die Arbeit des Sondergesandten der VN zu Jemen. Im Rahmen des vielfältigen friedenspolitischen Engagements der Bundesregierung in Kolumbien hat sich der Beauftragte des Bundesministers des Auswärtigen zur Unterstützung des dortigen Friedensprozesses, Tom Koenigs, seit seiner Beauftragung 2015 hohe Wertschätzung erworben. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 47 – Drucksache 19/13251 121. Wie hoch sind die Mittel, die die Bundesregierung für Mediationsinitiativen und -projekte seit 2010 ausgegeben hat (bitte detailliert nach Haushaltstiteln, Ländern, Projekten und Jahren aufschlüsseln)? Eine Aufstellung der Mittel im Sinne der Fragestellung ist Anlage 16 zu entnehmen . Auf die Vorbemerkung 2 der Bundesregierung wird verwiesen.* 122. Wie engagiert sich Deutschland seit 2010 in der UN Group of friends of mediation? Welchen konkreten Beitrag hat Deutschland in Form von z. B. Aktivitäten , Agenda-Setting, Vorsitz etc. geleistet? Finnland und die Türkei haben den Vorsitz der VN-Freundesgruppe Mediation inne. Deutschland nimmt aktiv an allen Sitzungen teil und setzt sich hierbei für den Ausbau und stärkere Nutzung des Instruments Mediation durch die VN und ihre Mitgliedstaatenein. Die Bundesregierung ist zudem einer der größten Geber freiwilliger Beiträge an das Mediationsunterstützungsteam der VN in der politischen Abteilung des Sekretariats der VN („Department of Political and Peacebuilding Affairs“ – DPPA). Außerdem beteiligt sich Deutschland an der konzeptionellen Weiterentwicklung, unter anderem mit einem Projekt zu Mediation und Verfassungsfragen. 123. In welchen Ländern unterstützt die Bundesregierung Programme der Sicherheitssektorreform (SSR; bitte nach Ländern, Projekten, multilateralen Partnern, Durchführungsorganisationen, Mitteleinsatz und Haushaltstiteln aufschlüsseln)? Mit Mitteln der Ertüchtigungsinitiative (Kapitel 6002 Titel 687 03) unterstützt die Bundesregierung Projekte mit SSR-Anteil in den Partnerländern Burkina Faso, Gambia, Irak, Jordanien, Mali, Niger, Nigeria, Somalia und Tunesien sowie in Projekten, die gemeinsam für Regionalorganisationen wie G5 Sahel oder ECOWAS durchgeführt werden. Durchführungspartner sind zum Beispiel das Genfer Zentrum zur Demokratischen Kontrolle von Streitkräften („Geneva Centre for the Democratic Control of Armed Forces“ – DCAF), UNDP oder die Konrad-Adenauer-Stiftung. Über die Maßnahmen der Ertüchtigungsinitiative als ein Programm im SSR-Rahmen unterrichtet die Bundesregierung durch regelmäßige Schreiben des AA und des BMVg an die Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses und des Verteidigungsausschusses, zuletzt am 26. Februar 2019. Im Rahmen des im AA ressortierenden polizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung (AAH-P) werden die Polizeistrukturen in Jordanien, Marokko, Nigeria, den Palästinensischen Gebieten und Tunesien gestärkt. Die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt führen die Maßnahmen durch. Dafür stehen derzeit fünf Mio. Euro jährlich aus Kapitel 0501 Titel 687 23 zur Verfügung. Für eine Auflistung der konkreten Maßnahmen wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die quartalsweisen Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zu Polizei- und Zolleinsätzen im Ausland , zuletzt auf Bundestagsdrucksache 19/8783, verwiesen. Darüber hinaus unterstützt die Bundeswehr die Stärkung der Streitkräfte und Sicherheitsstrukturen von Partnern durch Ausbildungsunterstützung und Beratung im Rahmen beschlossener Bundestagsmandate. Größter Einsatz ist hierbei die Beteiligung der Bundeswehr an der Mission „Resolute Support“ der NATO * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 19/13251 – 48 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode zur Ausbildung, Beratung und Unterstützung der Afghanischen Nationalen Sicherheits- und Verteidigungskräfte. Im Sinne des Vernetzten Ansatzes unterstützt die Bundesregierung diesen Einsatz auch mit zivilen Expertinnen und Experten. Auch in Mali und Libanon bildet die Bundeswehr Streitkräfte der jeweiligen Regierung aus und wirkt so daran mit, die Sicherheitsstrukturen zu festigen. In Irak trägt Deutschland im Rahmen der internationalen Anti-IS- Koalition zum Fähigkeitsaufbau der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte bei. Zudem sind militärische Berater in Ghana, Kosovo, Mali, Tunesien , in der Ukraine sowie bei der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) tätig. Zum Mitteleinsatz der mandatierten Einsätze der Bundeswehr wird auf die jährliche Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages über die Ausgabenentwicklung von einsatzbedingten Zusatzausgaben verwiesen (zuletzt HHA-Drucksache. 19-3350 vom 25. April 2019). Zudem unterstützt die Bundesregierung SSR-Programme im Rahmen der zehn zivilen Missionen der GSVP: • in den zwei strategischen Beratungsmissionen in Irak und der Ukraine (EUAM Irak, EUAM Ukraine), • in den zwei Grenzunterstützungs- bzw. Grenzbeobachtungsmissionen in Libyen und Georgien (EUBAM Libyen, EUMM Georgien), • in der Rechtsstaatsmission in Kosovo (EULEX Kosovo), • in den drei Missionen zur Ausbildung und Beratung ziviler Sicherheitskräften in Somalia, Niger und Mali (EUCAP Somalia, EUCAP Sahel Niger, EU- CAP Sahel Mali) und • in den zwei zivilen GSVP-Missionen in den palästinensischen Gebieten zur Unterstützung in den Bereichen Grenzkontrolle sowie Sicherheits- und Justizwesen (EUBAM Rafah, EUPOL COPPS). Auch die militärische Trainingsmission in Mali (EUTM Mali) unterstützt SSR- Vorhaben vor Ort. Das Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte (AH-P) in Ressortverantwortung des AA und mit personeller Ausstattung durch das BMVg bzw. die Bundeswehr ist ebenfalls ein Instrument zur Unterstützung von SSR. Das von Auswärtigem Ausschuss und Haushaltsausschuss gebilligte Programm erstreckt sich jeweils über eine vierjährige Laufzeit . Wichtige Komponente dieses Programmes ist die Entsendung von technischen Beratergruppen der Bundeswehr für jeweils vier Jahre. Diese Form der Beratung hat internationalen Alleinstellungscharakter. Für den Programmzeitraum 2017 bis 2020 wurden 62,49 Mio. Euro aus Kapitel 0501 Titel 687 23 bereitgestellt . Im aktuellen Programmzeitraum werden Ghana, Mali, Namibia, Nigeria , Senegal, und Tansania unterstützt. Für den Zeitraum 2021 bis 2024 sollen zusätzlich Burkina Faso und Äthiopien aufgenommen werden. Die notwendige Befassung der Bundestagsausschüsse zur parlamentarischen Billigung ist für Herbst 2019 geplant. Dieses Programm unterliegt dem parlamentarischen Monitoring , jährlich erfolgt eine Reise des Haushaltsausschusses in mindestens ein Partnerland sowie eine Unterrichtung in Form eines umfänglichen Haushaltsmittelverwendungsberichts , zuletzt mit Ausschussdrucksache 19 (8) 2171. Zudem werden weitere SSR-Einzelprojekte im Geschäftsbereich des AA über Kapitel 0501 Titel 687 34 „Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung “ sowie über Kapitel 0501 Titel 687 28 „Leistungen im Rahmen des Stabilitätspakts Afghanistan der Bundesregierung“ gefördert. Aufgrund des noch laufenden Haushaltsjahres kann noch keine abschließende Auflistung für das Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 49 – Drucksache 19/13251 Jahr 2019 geleistet werden. Es wird auf die Anlage 17 und die Vorbemerkung 2 der Bundesregierung verwiesen.* Auch für die deutsche entwicklungspolitische Zusammenarbeit ist der nachhaltige Aufbau eines effektiven, rechtsstaatlichen, transparenten und menschenrechtskonformen Sicherheitssektors ein wesentliches Anliegen. Insbesondere das Schaffen konstruktiver Beziehungen zwischen Staat und Gesellschaft ist von zentraler Bedeutung für eine effektive und gesellschaftlich akzeptierte Sicherheitsgewährleistung in den Partnerländern und für das Wohlergehen der Bevölkerung. In Post-Konflikt-Situationen spielt die Integration ehemaliger bewaffneter Akteure in das zivile Berufsleben eine zentrale Rolle im Rahmen von Ansätzen der Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration. Eine Aufstellung laufender vom BMZ beauftragter oder geförderter Vorhaben im Bereich SSR ist der Anlage 18 zu entnehmen. Auf die Vorbemerkung 2 der Bundesregierung wird verwiesen.** 124. Wie viele Deutsche sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung in SSR-Programmen tätig (bitte nach Bundes- und Landesbeamten, Dienstverhältnis, Ressorts, Durchführungs- und Entsendeorganisationen , Einsatzländern, Führungs- und Referentenebene aufschlüsseln)? Die Anzahl der derzeit entsandten Polizistinnen und Polizisten ist der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die LINKE. (Bundestagsdrucksache 19/8783 vom 27. März 2019) zu entnehmen. Das BMVg hat neun militärische Berater entsandt: einen Berater in Ghana, einen Berater in Jordanien, zwei Berater in Kosovo, zwei Berater in Mali, einen Berater in Tunesien , einen Berater in der Ukraine und einen Berater bei ECOWAS. Darüber hinaus sind derzeit insgesamt 47 Soldatinnen und Soldaten in sieben Beratergruppen der Bundeswehr in Äthiopien, Ghana, Mali, Namibia, Nigeria, Senegal , und Tansania aktiv. Das AA hat einen Berater nach Irak entsandt. Eine Aufstellung des für das entwicklungspolitische Engagement der Bundesregierung eingesetzten Personals ist Anlage 20 zu entnehmen. Die Bundeswehr kann sich zudem mit bis zu 1.300 Soldatinnen und Soldaten an der Mission „Resolute Support“ der NATO in Afghanistan beteiligen. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung die Mission mit zivilen Expertinnen und Experten (2019: ein Dienstposten, gesamt seit 2014: sechs Dienstposten). Bei der Ausbildungs- und Beratungsmission der EU EUTM Mali kann die Bundeswehr sich mit bis zu 350 Soldatinnen und Soldaten beteiligen. Bei der VN- Mission UNIFIL in Libanon kann die Bundeswehr sich mit bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten beteiligen und über die Ausbildung der libanesischen Marine zur Stabilisierung des Landes beitragen. Zudem kann die Bundeswehr im Rahmen ihres Beitrags von bis zu 800 Soldatinnen und Soldaten zur internationalen Anti-IS-Koalition Unterstützung beim Fähigkeitsaufbau der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte leisten. 125. Wie hoch sind die Mittel, die die Bundesregierung für SSR-Programme seit 2014 ausgegeben hat (bitte detailliert nach Haushaltstiteln, Ländern, Projekten und Jahren aufschlüsseln)? Eine Aufschlüsselung der Mittel, die in der seit 2016 laufenden Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung aus Kapitel 6002 Titel 687 03 in SSR- * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. ** Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 19/13251 – 50 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Programmen ausgegeben wurden, erfolgt in den regelmäßigen Schreiben an die Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses und des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages sowie in den „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Anlagen der Schreiben. Mittelausgaben im Rahmen des polizeilichen AAH-P können den Antworten auf die quartalsweisen Kleinen Anfragen der Fraktion Die LINKE. zu Polizeiund Zolleinsätzen im Ausland – zuletzt auf Bundestagsdrucksache 19/8783 sowie vorangegangene Anfragen, siehe Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/8783 – entnommen werden. Für die Aufschlüsselung von Mitteln aus SSR-Programmen im Rahmen des AH-P wird auf die jährliche Berichterstattung der Bundesregierung an den Auswärtigen Ausschuss und den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestagessowie auf die Antwort zu Frage 123 verwiesen. Eine detaillierte Aufschlüsselung zu Projekten aus Kapitel 0501 Titel 687 34 „Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung“ sowie zu Kapitel 0501 Titel 687 28 „Leistungen im Rahmen des Stabilitätspakts Afghanistan der Bundesregierung“ findet sich in der Anlage 19 (zu Frage 123). Das BMVg zahlt derzeit 80 Mio. Euro jährlich in den Treuhandfonds zur Unterstützung der Afghanischen Nationalarmee („Afghan National Army Trust Fund“ – ANA TF) ein. Für weitere Details wird auf Anlage 16 erwiesen (in 2014 und 2015 Kapitel 1402 Titel 687 02; seit 2016: Kapitel 1401 Titel 687 06). Für die Auflistung der Mittel für Bundeswehreinsätze wird auf die jährliche Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages über die Ausgabenentwicklung von einsatzbedingten Zusatzausgaben verwiesen (zuletzt HHA-Drucksache 19-3350 vom 25. April 2019). Entwicklungspolitische Maßnahmen der Bundesregierung im Rahmen von SSR sind der Anlage 19 zu entnehmen. Auf die Vorbemerkung 2 der Bundesregierung wird verwiesen.* 126. Welche Formate und Maßnahmen werden angewendet, um SSR- Projekte zu monitoren und zu evaluieren? Es wird auf die Antwort zu Frage 109 verwiesen. Die Bundesregierung wird ressortabgestimmte, konfliktsensible Monitoringansätze weiter ausbauen, die die Umsetzung von SSR-Maßnahmen eng begleiten. In fragilen Kontexten nutzt die GIZ kontext- und konfliktsensibles wirkungsorientiertes Monitoring als verbindlichen Standard. Dieser Standard widmet dem Kontext, in dem ein Projekt implementiert wird, besondere Beachtung: Es wird die Interaktion zwischen Projekt und Konfliktkontext beobachtet, also sowohl die Wirkungen des Projektes auf den Kontext als auch die Wirkungen des Kontextes auf das Projekt selbst. Damit sollen Risiken rechtzeitig antizipiert, unbeabsichtigte negative Wirkungen vermieden („Do-No-Harm“-Prinzip) und friedensfördernde Wirkungen verstärkt werden. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 51 – Drucksache 19/13251 127. Inwieweit werden Do-no-harm-Kriterien bei der Planung, Durchführung und beim Monitoring von SSR-Maßnahmen angewendet (bitte detailliert an Ländern und Projekten erläutern)? Alle Vorhaben werden in der Planungsphase auf mögliche nicht beabsichtigte negative Wirkungen geprüft. Falls es Anhaltspunkte für negative Wirkungen gibt, werden die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minderung entwickelt und in die Projektumsetzung integriert. Bei der Umsetzung von Projekten wird grundsätzlich beobachtet, inwieweit die Absicherungsmechanismen tatsächlich greifen, gegebenenfalls werden diese angepasst. Dabei spielt die Einschätzung der AVs eine hervorgehobene Rolle. 128. Wie werden SSR-Projekte durch Programme zur Rechtsstaatsförderung begleitet (bitte detailliert an Ländern und Projekten erläutern)? SSR-Maßnahmen sind grundsätzlich darauf ausgerichtet, rechtsstaatliche Prinzipien im Sicherheitssektor zu verankern. Daher sind SSR und Rechtsstaatsförderung eng verbundene Handlungsfelder. Schnittstellen bestehen beispielsweise bei der Ausgestaltung der Kontrolle über Streitkräfte in Verfassungen, bei der Abgrenzung von Polizei- und Militäraufgaben und bei der Durchsetzung und Unterrichtung von Militär- und Völkerrecht. Die Bundesregierung stellt durch eine enge Abstimmung zwischen den beteiligten Ressorts sicher, dass mögliche Zielkonflikte frühzeitig erkannt und Synergieeffekte bestmöglich verwirklicht werden. Durch diverse Projekte berücksichtigt die Bundesregierung die enge Verzahnung zwischen den Handlungsfeldern SSR und Rechtstaatsförderung: Im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative werden so z. B. SSR-Projekte zur Stärkung von Rechtstaatlichkeit umgesetzt. So unterstützt die Bundesregierung etwa gemeinsam mit der Konrad-Adenauer-Stiftung eine Maßnahme in Nigeria zur Förderung rechtsstaatlicher Prinzipien und ethischen Verhaltens von Vertreterinnen und Vertretern der nigerianischen Sicherheitsorgane. Mit DCAF unterstützt die Bundesregierung die Stärkung medialer Berichterstattung zu Sicherheitsbehörden sowie die Förderung der parlamentarischen Kontrolle des Sicherheitssektors in Tunesien. Ebenfalls mit DCAF unterstützt die Bundesregierung im Libanon die Stärkung interner und externer Kontrollmechanismen der Sicherheitskräfte , des parlamentarischen Menschenrechtskomitees und der Nationalen Menschenrechtsinstitution. Daneben fördert die Bundesregierung mit diesem Projekt die Transparenz des Sicherheitssektors durch den Aufbau von Kontakten zur Zivilgesellschaft und durch Unterstützung bei der Implementierung des Gesetzes über den Zugang zu Informationen. Ferner werden in Ausbildungsanteilen im Rahmen von Ertüchtigungsprojekten stets die Achtung und Wahrung von rechtsstaatlichen Prinzipien vermittelt. So unterstützt die Bundesregierung das „Kofi Annan International Peacekeeping Training Center“ in Accra, Ghana. Auf die Antwort zu Frage 91 wird insofern verwiesen. In gleicher Weise unterstützt die Bundesregierung die „Ecole de Maintien de la Paix Alioune Blondin Beye“, ein malisches Trainingszentrum mit Sitz in Bamako, das insbesondere Personal aus ECOWAS-Staaten für Einsätze in Friedensmissionen ausbildet und in dem die Bundesregierung unter anderem Kurse zu Menschenrechten, zur zivil-militärischen Zusammenarbeit und zum Thema Übergangsjustiz fördert. Die Bundesregierung unterstützt weiterhin in dem Programm „Gute Regierungsführung “ die Förderung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten in den Ländern des Westbalkans mit vier Maßnahmen. Darunter ist eine SSR- Maßnahme, die die Stärkung der inneren Sicherheit im Westbalkan zum Ziel hat. Schwerpunkte sind Kapazitätsförderung und Kooperation von Ermittlungsund Justizbehörden innerhalb der Länder und zwischen den Ländern des West- Drucksache 19/13251 – 52 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode balkans zur Bekämpfung organisierter Kriminalität. Ein Aspekt bei der Kapazitätsentwicklung zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität ist, dass sich die Strafverfolgungsbehörden in ihrer Praxis strikt nach Recht und Gesetz ausrichten und dabei die Menschenrechte beachten. Hierzu tragen Wirkungen der Programmmaßnahme „Rechtsreformberatung“ indirekt bei, das unter anderem die Förderung der Menschenrechte und Bindung staatlichen Handelns an Recht und Gesetz beinhaltet. 129. In welchen Ländern fördert die Bundesregierung Projekte im Bereich Vergangenheitsbearbeitung/Transitional Justice (bitte detailliert nach Ländern und Projekten auflisten)? 130. Wie hoch sind die Mittel, die die Bundesregierung für Maßnahmen im Bereich Vergangenheitsbearbeitung/Transitional Justice seit 2010 ausgegeben hat (bitte detailliert nach Haushaltstiteln, Ländern, Projekten und Jahren aufschlüsseln)? Die Fragen 129 und 130 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung orientiert sich am europäischen und internationalen Verständnis von Vergangenheitsarbeit . In Anlehnung an einen Bericht des Generalsekretärs der VN umfasst Vergangenheitsarbeit alle Prozesse und Maßnahmen, die eine Gesellschaft ergreift, um die Folgen massiver Menschenrechtsverletzungen und umfassender Gewalt zu bearbeiten (vgl. VN-Dok. Nr. S/2004/616). Die Bundesregierung hat sich in diesem Sinne in ihren Kooperationsländern seit 2010 mit den in den Anlagen 20 bis 22 gelisteten Projekten engagiert. 131. Welche Kriterien wendet die Bundesregierung an, um zu entscheiden, in welchen Ländern Maßnahmen bzw. in welchen Ländern keine Maßnahmen im Bereich Vergangenheitsaufarbeitung/Transitional Justice umgesetzt bzw. unterstützt werden? Maßnahmen der Vergangenheitsarbeit kommen insbesondere nach der Beendigung bewaffneter Auseinandersetzungen oder nach der Überwindung staatlich verantworteter Unrechtssysteme in Betracht. Ein mögliches deutsches Engagement orientiert sich dann an den länderspezifischen Bedürfnissen und an einem möglichen Mehrwert des deutschen Beitrags. Der wird in Abstimmung mit nationalen Partnern und der internationalen Gemeinschaft mit Blick auf die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abgestimmt. Abstimmung und Weiterentwicklung von Instrumenten und Fachstrategien 132. Wie werden Fachstrategien zu zentralen Handlungsfeldern und Instrumenten wie Sicherheitssektorreform, Vergangenheitsbearbeitung und Rechtsstaatsförderung von der Bundesregierung ressortübergreifend entwickelt , formuliert und abgestimmt (bitte die jeweiligen Prozesse konkret erläutern)? 133. Welche Institution hat darüber entschieden, welche Ressorts bei den Strategieentwicklungen beteiligt werden und welches Ressort die jeweilige Federführung übernimmt? 134. Wann plant die Bundesregierung, die Strategien zu den Themenfeldern Sicherheitssektorreform, Vergangenheitsbearbeitung und Rechtsstaatsförderung fertigzustellen und zu veröffentlichen (bitte Zeitplan für jedes Themenfeld benennen)? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 53 – Drucksache 19/13251 Die Fragen 132 bis 134 werden gemeinsam beantwortet. Nach Maßgabe der Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ wurden für die Bereiche SSR, Rechtsstaatsförderung sowie Vergangenheitsarbeit und Versöhnung („Transitional Justice“) ressortgemeinsame Strategien erarbeitet. Die Entwicklung dieser Strategien erfolgte im Rahmen themenspezifischer, ressortübergreifender Arbeitsgruppen (Arbeitsgruppen zu SSR, Rechtsstaatsförderung sowie Vergangenheitsarbeit und Versöhnung/“Transitional Justice“) jeweils unter Beteiligung von BMI, AA, BMJV, BMVg und BMZ. In der Arbeitsgruppe zu Vergangenheitsarbeit und Versöhnung („Transitional Justice“) wirkte zusätzlich das BMF mit, das BKAmt war beteiligt. Die Federführung für die Arbeitsgruppe SSR lag beim AA und für die Arbeitsgruppe Vergangenheitsarbeit und Versöhnung („Transitional Justice“) beim BMZ. Für die Arbeitsgruppe Rechtsstaatsförderung bestand eine doppelte Federführung durch AA und BMZ. In den Arbeitsgruppen einigten sich die Ressorts zunächst auf zentrale Inhalte und Themenkomplexe der jeweiligen Strategien und bereiteten Gliederungsentwürfe vor. Diese Arbeit wurde durch eine breite Einbindung der Zivilgesellschaft begleitet. In aufeinanderfolgenden Debatten der Bundesregierung zu SSR, Rechtsstaatsförderung, Vergangenheitsarbeit und Versöhnung auf dem „PeaceLab“-Blog (www.peacelab.blog) wurden Beiträge aus Praxis, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zu diversen Problemstellungen der jeweiligen Handlungsfelder gesammelt. Die Ressorts präsentierten außerdem dem Beirat der Bundesregierung Zivile Krisenprävention und Friedensförderung Strategieentwürfe in unterschiedlichen Stadien und erhielten daraufhin weitere Anregungen . Diese Beiträge wurden in den Arbeitsgruppen diskutiert und flossen in die jeweiligen Textfassungen ein. Die auf Arbeitsebene konsolidierten Fassungen der Strategien wurden in der Sitzung der Koordinierungsgruppe „Krisenprävention, Konfliktbewältigung, Friedensförderung“ auf Abteilungsleitungsebene am 2. Juli 2019 abschließend angenommen. Die Veröffentlichung wird derzeit vorbereitet . 135. Plant die Bundesregierung einen regelmäßigen Review der Fachstrategien ? Wenn ja, in welchem Zeitrahmen, wie, und durch wen, und wie wird der Review-Prozess institutionalisiert? Wenn nein, warum nicht? Eine regelmäßige Überprüfung der Strategien ist wesentlich für Aktualität, Relevanz und Nachhaltigkeit. Die Ressorts haben sich darauf geeinigt, die themenspezifischen Arbeitsgruppen zu einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zusammenzufassen . In dieser kommen die Ressorts regelmäßig in fachlich angepasster Besetzung auf Arbeitsebene zusammen, um die Umsetzung der einzelnen Strategien zu besprechen. Die Koordinierungsgruppe „Krisenprävention, Konfliktbewältigung , Friedensförderung“ auf Ebene der Abteilungsleitungen besteht ebenfalls als Forum der ressort- und themenübergreifenden Zusammenarbeit fort. Drucksache 19/13251 – 54 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 136. Für welche weiteren Fachthemen aus dem Bereich vernetzter Ansatz, Krisenmanagement und Friedensförderung sollen in Zukunft Fachstrategien entwickelt werden? Die Leitlinien der Bundesregierung „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ sehen keine weitere Fachstrategie vor. Die Bundesregierung wird bei Bedarf die Entwicklung weiterer Fachstrategien in Erwägung ziehen. 137. Welche Strategien liegen der Zusammenarbeit mit am wenigsten entwickelten Ländern (Least Developed Countries) zugrunde? Wie arbeiten die Ressorts konkret zusammen, um bei ihrer Arbeit und ihren Programmen in den am wenigsten entwickelten Ländern Synergien zu schaffen und Überschneidungen zu vermeiden? Mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung bekennt sich auch Deutschland zu dem Prinzip „leaving no one behind“ – niemanden zurückzulassen. Dies bedeutet auch, dass die Ressorts den besonderen Bedarf der und die Bedingungen in den am wenigsten entwickelten Ländern beachten müssen. Vor dem Hintergrund der Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ tritt bei der Betrachtung der am wenigsten entwickelten Länder neben der außen-, sicherheits- und entwicklungspolitischen Sicht der Aspekt der Fragilität zunehmend in den Vordergrund. Die OECD stuft rund 80 Prozent der am wenigsten entwickelten Länder auch als fragil ein. Die entwicklungspolitische Zusammenarbeit auch mit am wenigsten entwickelten Ländern erfolgt im Kontext der jeweiligen Partnerbedarfe und -strategien. Sie wird in der Regel bei bilateralen Regierungsverhandlungen vereinbart und über Länderstrategien gesteuert. Handlungsleitend für die strategische Ausrichtung sind dabei unter anderem • Afrikapolitische Leitlinien der Bundesregierung; • Marshallplan mit Afrika des BMZ; • Europäischer Entwicklungskonsens; • BMZ-Sektorstrategien. Zur Abstimmung zwischen den Ressorts wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen . 138. Welche Strategien liegen der Zusammenarbeit mit fragilen, von Konflikten betroffenen Ländern zugrunde? Wie arbeiten die Ressorts konkret zusammen, um Synergien zu schaffen und Überschneidungen zu vermeiden? Auf die Antworten zu den Fragen 2, 3 und 16 wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 55 – Drucksache 19/13251 Weiterentwicklung des vernetzten Ansatzes auf internationaler Ebene 139. Inwieweit finden sich die Fachthemen Mediation, SSR, Rechtsstaatsförderung , Transitional Justice/Vergangenheitsaufarbeitung und die Vereinte-Nationen-Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“ (Agenda 1325) nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung in den Strategien, Dokumenten und in der praktischen Umsetzung bei der NATO wieder (bitte konkret für die einzelnen Fachthemen darlegen)? 140. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, diese Fachthemen bei der NATO voranzubringen? Wenn ja, wie (bitte für jedes Fachthema gesondert darstellen)? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 139 und 140 werden gemeinsam beantwortet. Die NATO setzt ihre Verpflichtungen entsprechend der Resolution 1325 des VN-Sicherheitsrats „Frauen, Frieden, Sicherheit“ umfassend um. Die Staats- und Regierungschefs haben die überarbeitete Politik und den dazugehörigen Aktionsplan bei ihrem Treffen am 11. Juli 2018 in Brüssel gebilligt. Die Bundesregierung unterstützt die Fortentwicklung und Umsetzung der Arbeitspläne zur Resolution 1325 in den Gremien der NATO. Sie hat 2018 das Büro der Sonderbeauftragten des NATO-Generalsekretärs für die Resolution 1325 personell durch die Entsendung eines Experten für die Resolution 1612 des VN-Sicherheitsrats „Kinder und bewaffnete Konflikte“ unterstützt. Genderfragen und die Berücksichtigung der Perspektiven von Frauen und Mädchen sind Bestandteil aller Operationspläne der NATO in Krisenmanagementeinsätzen . Mit der Ausbildung, Beratung und Unterstützung nationaler Sicherheits- und Verteidigungskräfte und Institutionen trägt die NATO im Rahmen ihrer Trainings- und Ausbildungsmissionen zu dem Aufbau und Erhalt effektiver, staatlicher Sicherheitskräfte bei und untermauert damit direkt eigene SSR- Maßnahmen der unterstützten Länder. Die Bundesregierung beteiligt sich über den Einsatz der Bundeswehr an mehreren Missionen umfassend an diesem Ziel. Daneben unterstützt die NATO SSR-Maßnahmen in ausgewählten Partnerstaaten im Rahmen von Partnerschaftsprogrammen sowie ihrer Ertüchtigungsinitiative („Defence Capacity Building“). Mediation, Rechtsstaatsförderung und „Transitional Justice“ liegen üblicherweise außerhalb der von der NATO übernommenen Aufgaben. Die Bundesregierung unterstützt diese Maßnahmen mit anderen Mitteln und über andere Organisationen. 141. Inwieweit finden sich die Fachthemen Mediation, SSR, Rechtsstaatsförderung , Transitional Justice/Vergangenheitsaufarbeitung und die Agenda 1325 nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung in den Strategien, Dokumenten und in der praktischen Umsetzung bei der EU wieder (bitte konkret für die einzelnen Fachthemen darlegen)? Die genannten Fachthemen finden sich insbesondere in folgenden Strategien und Dokumenten der EU wieder: • Mediation: Konzept des Rates zur Stärkung der Vermittlungs- und Dialogfähigkeiten der EU vom 10. November 2009; • SSR: Gemeinsame Mitteilung von Kommission und Hoher Vertreterin zu Elementen eines EU-weiten Strategierahmens zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors vom 5. Juli 2016 sowie Ratsschlussfolgerungen zum Drucksache 19/13251 – 56 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode EU-weiten Strategierahmen zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors vom 14. November 2016; • Rechtsstaatsförderung: Schlussfolgerungen des Rates zum Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie (2015 bis 2019) vom 20. Juli 2015; Mitteilung der Kommission zu „Handel für alle – Hin zu einer verantwortungsbewussteren Handels- und Investitionspolitik“ vom 14. Oktober 2015; Strategieplan 2016 bis 2020 „Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen “ vom 12. April 2016; • „Transitional Justice“: Politikrahmen der EU zur Unterstützung von „Transitional Justice“ vom 25. Juni 2015; • Aktionsplan zu Menschenrechten und Demokratie 2015 bis 2019; • Agenda 1325: Umfassender Ansatz der EU für die Umsetzung der Resolutionen 1325 und 1820 des VN-Sicherheitsrates betreffend Frauen, Frieden und Sicherheit (2008); Umsetzung der Resolution 1325 – untermauert durch die Resolution 1820 – des Sicherheitsrats der VN im Kontext der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (2008). Zudem hat der Rat am 20. September 2016 eine aktualisierte Liste von Indikatoren für die Umsetzung von Sicherheitsratsresolutionen 1325 und 1820 des VN- Sicherheitsrates verabschiedet sowie Schlussfolgerungen zu Frauen, Frieden und Sicherheit am 10. Dezember 2018 angenommen. In der praktischen Umsetzung finden sich diese Themenbereiche sowohl in länderspezifischen Konfliktanalyseprozessen und Strategien wieder als auch in gezielten Programmen, Projekten und außen- und sicherheitspolitischen Initiativen der EU. Auf institutioneller Ebene unterstützt die EU multilaterale Ansätze zu diesen Themen, zum Beispiel durch die Finanzierung von Stellen innerhalb des VN-Bereitschaftsteams für Mediation und durch politische Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofs. 142. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, diese Fachthemen bei der EU voranzubringen? Wenn ja, wie (bitte für jedes Fachthema gesondert darstellen)? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die genannten Fachthemen sowohl in der praktischen als auch in der konzeptionellen Arbeit der EU vorangebracht werden. Sie unterstützt die für die genannten Fachthemen im EAD zuständigen Arbeitseinheiten regelmäßig insbesondere durch Entsendung von Expertinnen und Experten. Derzeit sind beispielsweise Entsandte im Stabilisierungsteam , im Mediationsteam und im Krisenreaktionsteam tätig. Zudem nimmt die Bundesregierung an Konfliktanalysen und Frühwarnprozessen der EU teil, die zu allen im jeweiligen Konfliktkontext relevanten Fachthemen Strategien und Programmansätze entwickeln. Schließlich fördert die Bundesregierung den Wissensaustausch in den jeweiligen Fachthemen z. B. durch themenspezifische Workshops. Die Bundesregierung setzt sich auch in den Verhandlungen für ein neues Außenfinanzierungsinstrument der EU für eine Verankerung der Umsetzung der Agenda 2030 und der Globalen Strategie der EU ein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 57 – Drucksache 19/13251 143. Mit welchen Mitteln setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der EU weiterzuentwickeln ? Die Bundesregierung setzt sich durch engen Austausch mit anderen Mitgliedstaaten inner- und außerhalb der zuständigen Ratsgremien in Brüssel sowie zwischen den Hauptstädten dafür ein, die im Rat beschlossenen Maßnahmen und die vom Europäischen Rat indossierten Ziele umzusetzen. Es kommt darauf an, dass die EU eine auf zivile und militärische Mittel gestützte Operationsfähigkeit hat. Darüber hinaus nutzt die Bundesregierung den Austausch mit dem EAD und der EU-Verteidigungsagentur, um diese Weiterentwicklung auch institutionell und strukturell auszugestalten. Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag regelmäßig, unter anderem in der im Mai 2018 eingerichteten Berichterstattergruppe zur Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit („Permanent Structured Co-operation“ – PESCO, PESCO-Berichterstattergruppe) über aktuelle Vorhaben im Rahmen der GSVP, um die parlamentarische Unterstützung für die Weiterentwicklung der GSVP zu fördern. 144. Welche Schwerpunkte setzt die Bundesregierung bei der Weiterentwicklung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU? Die Bundesregierung verfolgt das Ziel einer gemeinsamen Außen-, Sicherheits-, Verteidigungs- und Entwicklungspolitik, die mit einer Stimme spricht und mit gut ausgestatteten und aufeinander abgestimmten zivilen und militärischen Instrumenten arbeitet. Insbesondere setzt sich die Bundesregierung für eine vollständige Umsetzung des Pakts für die zivile GSVP, die Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Ratsbeschluss über die Begründung der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO) vom 11. Dezember 2017, der Kohärenz aller Verteidigungsinitiativen der EU und die Ausgestaltung einer Europäischen Verteidigungsunion ein. Die Weiterentwicklung der GSVP erfolgt dabei komplementär zur NATO, die Fundament der kollektiven Verteidigung ihrer Mitglieder ist. Die Bundesregierung verfolgt hierbei einen inklusiven Ansatz, um das Engagement aller EU- Mitgliedstaaten für die GSVP zu stärken. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/8090 verwiesen. 145. Mit welchen Zielen und Mitteln unterstützt die Bundesregierung den neuen Pakt für die zivile GSVP der EU? Der Pakt für die zivile GSVP, der am 19. November 2018 vom Rat der EU angenommen wurde, enthält politische Zusagen der Mitgliedstaaten sowie der Institutionen der EU, um die Fähigkeiten des zivilen Krisenmanagements der EU auszubauen. Dies entspricht dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziel der Bundesregierung, die zivilen Instrumente der EU-Außenpolitik zu stärken. Die jeweiligen mitgliedstaatlichen Maßnahmen zur Umsetzung des Pakts für die zivile GSVP werden von den Mitgliedstaaten in nationalen Umsetzungsplänen festgelegt. Der nationale Umsetzungsplan der Bundesregierung wird aktuell erarbeitet und soll bis zur ersten jährlichen Überprüfungskonferenz zur Umsetzung des Pakts für die zivile GSVP im Herbst 2019 vorliegen. Ein wesentlicher deutscher Beitrag zur Umsetzung des Pakts für die zivile GSVP wird der Aufbau und die Bereitstellung eines Europäischen Kompetenzzentrums Ziviles Krisenmanagement sein. Drucksache 19/13251 – 58 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 146. Welche neuen Handlungsfelder ergeben sich daraus für die EU und Deutschland? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/4352 verwiesen , insbesondere auf die Antworten zu den Fragen 7, 9 bis 11 und 13. 147. Wann, und wo plant die Bundesregierung, das neue Europäische Kompetenzzentrum für Ziviles Krisenmanagement zu gründen (www.auswa ertiges-amt.de/de/aussenpolitik/europa/aussenpolitik/pakt-fuer-zivilegsvp /2162854)? Das Europäische Kompetenzzentrum Ziviles Krisenmanagement soll während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 in Berlin eröffnet werden. 148. Welche Schnittstellen ergeben sich zwischen den Aufgaben des neuen Europäischen Kompetenzzentrums für Ziviles Krisenmanagement und dem Zentrum für Internationale Friedenseinsätze? Das Europäische Kompetenzzentrum Ziviles Krisenmanagement wird komplementär zum deutschen ZIF entstehen. Das Kompetenzzentrum soll eine Plattform zur europäischen Zusammenarbeit bilden und ein Wissenszentrum für den Austausch, die Stärkung und den Aufbau von Fähigkeiten der zivilen GSVP sein. Es soll Beiträge zur operativen und konzeptionellen Weiterentwicklung des zivilen Krisenmanagements insbesondere im Rahmen der EU erarbeiten und diese als Dienstleistung den EU-Institutionen, den EU-Mitgliedstaaten sowie der NATO und den Alliierten zur Verfügung stellen. Das Kompetenzzentrum soll hingegen keine Auswahl oder Ausbildung ziviler Expertinnen und Experten durchführen. Das Kernmandat des ZIF ist die Qualifizierung, Bereitstellung , Vermittlung und Betreuung von Zivilpersonal in internationalen Friedensund Wahlbeobachtungseinsätzen. 149. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass es nicht zu Kompetenzüberschneidungen dieser beiden Zentren kommt? Das ZIF bleibt als nationaler Dienstleister die für die Auswahl, Ausbildung und Entsendung ziviler Expertinnen und Experten zuständige Organisation der Bundesregierung. Personalhaushalt und Finanzierung des ZIF werden durch die Einrichtung des Kompetenzzentrums nicht tangiert. Gesellschafter des ZIF ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das AA. Sowohl im Rahmen der Gesellschafterversammlung als auch im regelmäßig tagenden Steuerungskreis werden Zielvereinbarung und Aufgabenbeschreibung des ZIF festgelegt. Darüber hinaus wird auf die Antwort auf Frage 148 verwiesen. 150. Inwieweit findet sich der vernetzte Ansatz in den Projekten der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit wieder? Die Maßnahmen im Rahmen der PESCO sollen mit den anderen GASP- Maßnahmen und mit den anderen Unionspolitiken im Einklang stehen (Ziffer 10 der Präambel des PESCO-Ratsbeschlusses 2017/2315 vom 11. Dezember 2017). Dazu gehört die Berücksichtigung des in der Globalen Strategie der EU (2016) festgelegten „integrierten Ansatzes“, der ein Zusammenwirken aller Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 59 – Drucksache 19/13251 außen-, sicherheits- und entwicklungspolitischer Handlungsansätze der EU vorsieht . 151. Inwiefern plant die Bundesregierung, den vernetzten Ansatz (integrated approach) während der EU-Ratspräsidentschaft 2020 auf internationaler Ebene a) umzusetzen und b) weiterzuentwickeln? Die Arbeiten am Programm für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 sind noch nicht abgeschlossen. Nach Verabschiedung der Strategischen Agenda für 2019 bis 2024 und im Lichte der Fortschritte zur Umsetzung der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU wird die Bundesregierung konkrete Möglichkeiten zur weiteren Umsetzung und Stärkung des Vernetzten Ansatzes während der deutschen Ratspräsidentschaft prüfen. 152. Inwieweit finden sich die Fachthemen Mediation, SSR, Rechtsstaatsförderung , Transitional Justice/Vergangenheitsaufarbeitung und die Agenda 1325 nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung in den Strategien, Dokumenten und in der praktischen Umsetzung bei der OSZE wieder (bitte konkret für die einzelnen Fachthemen darlegen)? 153. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, diese Fachthemen bei der OSZE voranzubringen? Wenn ja, wie (bitte konkret für die einzelnen Fachthemen darlegen)? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 152 und 153 werden zusammen beantwortet. Die OSZE strebt in ihrem Bemühen um eine verbesserte Sicherheit und Zusammenarbeit der 57 Teilnehmerstaaten sowie der Kooperationspartnerstaaten in Asien und im Mittelmeerraum einen ganzheitlichen Ansatz an. Dieser umfasst die drei Dimensionen politisch-militärische Sicherheit, Wirtschaft und Umwelt sowie die Einhaltung und Umsetzung der Menschenrechte. Auf Grundlage der Ministerratsentscheidung Nr. 3/2011 für Elemente eines Konfliktzyklus stärkte die Organisation ihre Fähigkeiten in den Bereichen Frühwarnung, frühzeitiges Handeln, Dialogerleichterung und Mediationsunterstützung sowie Konfliktnachsorge. Dazu zählen auch die Bereiche Übergangsjustiz und Vergangenheitsbewältigung. Unter deutschem OSZE-Vorsitz 2016 fanden verschiedene Konferenzen und Seminare zur Stärkung des Konfliktzyklus und der Mediationsbemühungen in Wien und Berlin statt. Die Bundesregierung unterstützt das OSZE-Sekretariat weiterhin personell durch Sekundierungen und finanziell bei der Durchführung von Projekten. Im Bereich SSR hat die OSZE mit Grundsatzdokumenten Rahmenbedingungen geschaffen, die für die Teilnehmerstaaten Standards und Prinzipien für Anpassungen im Sicherheitssektor beinhalten: den OSZE Verhaltenskodex zu politisch-militärischen Aspekten der Sicherheit (1994), das Dokument des Kopenhagener Treffen über die menschliche Dimension der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE, 1990) und das Konzept zu Grenzsicherung und -management (2005). 2016 hat die OSZE Richtlinien für den Bereich SSR herausgegeben, die 2019 angepasst wurden. Auf Grundlage dieser Dokumente führt die OSZE eine ganze Reihe von Veranstaltungen und konkreten Projekten durch, die sich mit der Umsetzung der Standards unter an- Drucksache 19/13251 – 60 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode derem durch Workshops, Schulungen und Ausbildung von Sicherheitskräften vor Ort befassen. Die Bundesregierung unterstützt diese Projekte politisch und finanziell. In der OSZE koordiniert die Sonderbeauftragte für Genderfragen unter anderem Maßnahmen zur Umsetzung der VN-Sicherheitsratsresolution 1325 zu Frauen, Frieden und Sicherheit in der Organisation, ihren Feldmissionen und der Projektarbeit. Deutschland steht in regelmäßigem Austausch mit der Genderbeauftragten und ihrem Büro. Grundlage für die Aktivitäten der OSZE zur Umsetzung der VN- Sicherheitsratsresolution 1325 sind der Ministerratsbeschluss Nr. 14/2004, OSZE-Aktionsplan 2004 zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie nachfolgende Ministerratsbeschlüsse, unter anderem der Beschluss Nr. 14/2005 zur Rolle der Frauen in der Konfliktverhütung, der Krisenbewältigung und der Konfliktnachsorge sowie der Beschluss Nr. 4/2018 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Anhand dieser Dokumente erteilt sich die OSZE den Auftrag in ihren Strukturen – Sekretariat, Institutionen , Feldmissionen sowie teilnehmenden Staaten –, die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen drei oben genannten Dimensionen zu erfüllen. Ein Beispiel für das Engagement der OSZE auf diesem Gebiet ist die Unterstützung des Büros für Demokratische Institutionen und Menschenrechte für teilnehmende Staaten, ihre eigenen nationalen Aktionspläne zu entwickeln sowie Schulungen zur Umsetzung der VN-Sicherheitsresolution 1325 und Ministerratsbeschlüsse anzubieten. Die Bundesregierung hat die Beschlüsse nachdrücklich unterstützt und fördert ihre Umsetzung politisch sowie finanziell. 154. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, diese Fachthemen bei den Vereinten Nationen voranzubringen? Wenn ja, wie (bitte konkret für die einzelnen Fachthemen darlegen)? Wenn nein, warum nicht? Deutschland trägt in multilateralen Foren der VN zur konzeptionellen Weiterentwicklung der Ansätze zu Mediation, SSR, Rechtsstaatsförderung, „Transitional Justice“/Vergangenheitsarbeit und zur Umsetzung der Resolution 1325 zu Frauen, Frieden, Sicherheit des VN-Sicherheitsrats aus dem Jahr 2000 bei. Deutschland setzt sich für den Ausbau und die stärkere Nutzung des Instruments Mediation durch die VN und ihre Mitgliedstaatenein und ist aktives Mitglied der VN-Freundesgruppe Mediation. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 122 verwiesen. In den Bereichen SSR und Rechtsstaatsförderung unterstützt die Bundesregierung durch Projektförderungen die Fachgremien der VN, unter anderem das Büros für Rechtsstaatlichkeit und Sicherheitsinstitutionen („Office of Rule of Law and Security Institutions“ – OROLSI). Zudem wirkt die Bundesregierung aktiv an der Gestaltung und Harmonisierung des internationalen SSR- Engagements mit, so z. B. in den Freundesgruppen (Freundesgruppe SSR, Freundesgruppe Polizei) der VN. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung Reformen im VN-Kontext, um die VN zur effektiveren Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Bereich SSR zu befähigen. Für den Bereich „Transitional Justice“/Vergangenheitsarbeit sollen weiterhin VN-Mechanismen und -Gerichte, Sonderberater und -berichterstatter mit speziellen , für Vergangenheitsarbeit relevanten, Mandaten unterstützt werden. Dies gilt insbesondere für den VN-Sondergesandten für die Förderung von Wahrheit, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und Garantien der Nicht-Wiederholung sowie für die VN-Sonderberater für die Prävention von Völkermord und Schutz- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 61 – Drucksache 19/13251 verantwortung. Es gilt auch für multilaterale Finanzierungsmechanismen und Strukturen, etwa für Entschädigungsprogramme oder für die Dokumentation von Kriegsverbrechen, sowie globale Multi-Akteurs-Plattformen wie die „Global Action Against Mass Atrocities“ oder die „Pathfinders for Peaceful, Just and Inclusive Societies“, der Deutschland zuletzt beigetreten ist. In Zusammenarbeit mit anderen Staaten wird sich die Bundesregierung in den VN für die weitere Ausgestaltung des Themas einsetzen und dabei einen Schwerpunkt im Bereich Prävention setzen. 155. Mit welchen Mitteln unterstützt die Bundesregierung die Reformanstrengungen der Vereinten Nationen, das System der Friedens- und politischen Missionen effektiver zu gestalten? Deutschland unterstützt die Reformanstrengungen der VN politisch, personell und finanziell. Dazu gehört neben dem Einsatz für die Reform der Friedensund Sicherheitsarchitektur der VN insbesondere auch eine Stärkung der entsprechenden Instrumente, unter anderem des Fonds zur Friedenskonsolidierung und der Mediationskapazitäten der VN, sowie die Unterstützung der Initiative des Generalsekretärs zu „Action 4 Peacekeeping“ und eine Stärkung der polizeilichen und justiziellen Expertise in den VN. Als Mitglied des VN- Sicherheitsrats 2019 und 2020 setzt sich die Bundesregierung auch bei den Verhandlungen über die Mandate von VN-Friedensmissionen für eine gemeinsame politische Zielsetzung aller relevanten Akteure und für eine Abstimmung der Instrumente der Krisenprävention, der Stabilisierung und der Friedensförderung ein. Ein Fokus liegt dabei auf Übergangsphasen in der Bewältigung eines Konflikts, etwa vom „Peacekeeping“ (friedenserhaltende Missionen mit militärischem Element) zum „Peacebuilding“ (zivile Instrumente der Friedensförderung ). Deutschland arbeitet zudem auf eine Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der Kommission zur Friedenskonsolidierung und dem VN- Sicherheitsrat hin und hat derzeit die informelle Rolle eines Koordinators zwischen VN-Sicherheitsrat und der Kommission zur Friedenskonsolidierung übernommen. Das deutsche personelle Engagement in VN-Friedensmissionen ist ebenso wie die Bereitstellung von Hochwertfähigkeiten Teil der konkreten Unterstützungsleistungen . Beispiele für deutsche Beiträge sind unter anderem die Entsendung mobiler Trainingsteams zur Vorbereitung von Truppenstellern auf ihren Einsatz in VN-Friedensmissionen, die Unterstützung von VN-Friedensmissionen durch das THW, etwa durch den Aufbau von Kommunikationsinfrastruktur, oder ein Angebot an Fortbildungskursen für Militärbeobachter oder leitende Polizistinnen und Polizisten. Die Bereitstellung eines polizeilichen Spezialisten-Teams, z. B. in Mali, und projektbezogene finanzielle Maßnahmen unterstützen die VN bei einer besseren Bewältigung der Bedrohungen für Frieden und Sicherheit durch transnationale organisierte Kriminalität, gewaltbereiten Extremismus und Terrorismus. Deutschland fördert zudem die Beteiligung deutschen Zivilpersonals an VN-Friedensmissionen, hier spielt das ZIF eine zentrale Rolle. Die Bundesregierung unterstützt den Aufbau und die Stärkung der zivilen Kapazitäten der VN-Missionen in den Bereichen Prävention, Stabilisierung und Friedenskonsolidierung und flankiert in vielen Missionskontexten die Umsetzung von VN-Mandaten durch bilaterale Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau (Schutz von „Peacekeepern“, Minenräumung, Stabilisierung, Aufbau polizeilicher Strukturen) oder durch Ausbildungsangebote an die VN (einschließlich der Verstetigung des VN-Militärbeobachterkurses mit stärkerem Fokus auf Beteiligung von Frauen am VN-Ausbildungszentrum der Bundeswehr). Drucksache 19/13251 – 62 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Evaluierung 156. Haben bisher ressortübergreifende Evaluierungen des deutschen Engagements in Afghanistan stattgefunden? Wenn ja, wann, und mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht? 157. Plant die Bundesregierung, einen Bericht über die Ergebnisse der Evaluierung der ressortübergreifenden Zusammenarbeit in Afghanistan zu veröffentlichen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 156 und 157 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/1630 verwiesen. Des Weiteren hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag mit dem ressortgemeinsamen „Inputpapier zur deutschen Unterstützung des Friedensprozesses in Afghanistan “ vom 7. Februar 2019 Bericht erstattet. Regelmäßige Überprüfungen des deutschen Engagements in Afghanistan finden im Rahmen von Ressortbesprechungen sowie im Rahmen der ressortübergreifenden Runde der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre zu Afghanistan und Mali statt. 158. Was waren die „lessons learned“ dieser Evaluierung, und zu welchen konkreten Änderungen bzw. Anpassungen haben diese in der ressortübergreifenden Abstimmung geführt? Einzelheiten im Sinne der Fragestellung sind dem in der Antwort zu Frage 157 aufgeführten Bericht zu entnehmen. 159. Wurde bisher eine unabhängige Evaluierung des deutschen Bundeswehreinsatzes in Afghanistan durchgeführt? Wenn ja, wann, und mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 163 wird verwiesen. 160. Haben bisher ressortübergreifende Evaluierungen des deutschen Engagements in Mali stattgefunden? Wenn ja, wann, und mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht? Es finden regelmäßig ressortübergreifende Abstimmungen zum deutschen Engagement in Mali statt. Sämtliche Auslandseinsätze der Bundeswehr unterliegen zudem einer fortwährenden Analyse und Bewertung durch die Bundesregierung . Dies geschieht regelmäßig im Rahmen der Mandatierung oder durch Erstellung anlassbezogener Berichte. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 165 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/7038 vom 15. Januar 2019) verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 63 – Drucksache 19/13251 161. Haben bisher ressortübergreifende Evaluierungen des deutschen Engagements im Irak stattgefunden? Wenn ja, wann, und mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht? Der „Bericht der Bundesregierung zur Lage in Irak und zum deutschen Irak- Engagement“ wurde unter Federführung des AA und in ressortübergreifender Abstimmung erstellt und dem Deutschen Bundestag am 4. September 2018 zugeleitet (Bundestagsdrucksache 19/4070). Er bildet den strategischen Rahmen des deutschen Vernetzten Ansatzes ausführlich ab und ist Grundlage für das ressortgemeinsame Handeln der Bundesregierung. Zusätzlich wird auf die Antwort zu Frage 165 verwiesen. 162. Wurde bisher eine unabhängige Evaluierung des deutschen Bundeswehreinsatzes im Irak durchgeführt? Wenn ja, wann, und mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht? 163. Wurde bisher eine unabhängige Evaluierung des deutschen Bundeswehreinsatzes in Mali durchgeführt? Wenn ja, wann, und mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 159, 162 und 163 werden zusammen beantwortet. Wie alle Einsatzgebiete unterliegen auch Afghanistan, Irak und Mali einer regelmäßigen Analyse und Bewertung durch die Bundesregierung, beispielsweise im Rahmen der Mandatierung oder anlassbezogener Berichte. Dabei bezieht die Bundesregierung regelmäßig die internen Auswertungen der durchführenden Organisationen (z. B. den sogenannte halbjährlichen „Periodic Mission Review“ der NATO für „Resolute Support“, die Sechsmonatsberichte im Rahmen der EU bzw. Halbjahres- und Sonderberichte der VN) mit ein. So wurden für die deutsche Beteiligung am Einsatz der „International Security Assistance Force“ (ISAF) in Afghanistan von 2010 bis 2014 jährlich Fortschrittsberichte der Bundesregierung verfasst, um den Deutschen Bundestag entsprechend zu informieren. Diese Berichte endeten mit dem Abschluss der ISAF und der Übernahme der Sicherheitsverantwortung durch die Afghanischen Sicherheitskräfte. Am 7. März 2018 legte die Bundesregierung mit dem Bericht zu Stand und Perspektiven des deutschen Afghanistan-Engagements, dem sogenannten Perspektivbericht, eine erneute Beurteilung der Situation in Afghanistan vor. Zuletzt wurden die Fraktionen im Deutschen Bundestag am 7. Februar 2019 mit dem abgestimmten, ressortgemeinsamen „Input-Papier zur deutschen Unterstützung des Friedensprozesses in Afghanistan“ über das Engagement der Bundesregierung umfassend informiert. In Bezug auf das militärische Engagement in Irak wurde der Deutsche Bundestag nach Abschluss der Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte im Sommer 2018 detailliert über die Beendigung dieses Engagements unterrichtet. Zudem wurden die Fraktionen am 4. September 2018 mit dem abgestimmten, ressortgemeinsamen „Bericht der Bundesregierung zur Lage in Irak und zum deutschen Irak-Engagement“ auf Bundestagsdrucksache 19/4070 über das Engagement der Bundesregierung umfassend informiert. Der Einsatz wurde entsprechend dem Mandat zum 30. April 2019 überprüft. Über das Ergebnis der Überprüfung wurden die Fraktionsvorsitzenden zum Drucksache 19/13251 – 64 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 30. April 2019 schriftlich informiert. Eine mündliche Befassung der zuständigen Ausschüsse im Deutschen Bundestag fand am 8. Mai 2019 statt. Die Bundesregierung wird auch weiterhin anlassbezogen bei wesentlicher Änderung der Lage sowie im Rahmen der regelmäßigen Mandatierung das Engagement in Afghanistan, Irak und Mali analysieren, bewerten und das Parlament über die Ergebnisse unterrichten. 164. Inwieweit plant das Auswärtige Amt, seine Evaluierungskompetenzen im Bereich Krisenprävention, Konfliktbewältigung und Friedensförderung personell, methodisch und finanziell auszuweiten? Bereits im Herbst 2017 hat eine neue Arbeitseinheit innerhalb der Abteilung für Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge und Humanitäre Hilfe (Abteilung S) im AA ihre Arbeit aufgenommen. Diese Arbeitseinheit, die mittlerweile zu einem vollwertigen Referat aufgewachsen ist, ist im gesamten AA für Evaluierung – im Sinne des Managements externer Evaluierungen – zuständig . Weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Referat „Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge“ sind anteilig mit dem Thema Evaluierung befasst. Unter Federführung des Evaluierungsreferats erfolgt bereits eine Ausweitung, Systematisierung und konzeptionelle Weiterentwicklung der Evaluierungen auch im in der Fragestellung genannten Bereich. So konnten bislang ein Pilotvorhaben der strategischen Evaluierung der Transformationspartnerschaften mit Tunesien, Marokko und Jordanien sowie weitere projektübergreifende Evaluierungen erfolgreich abgeschlossen werden. Zudem wurde für den Bereich „Krisenprävention , Stabilisierung, Konfliktnachsorge“ ein kriterienbasierter Auswahlprozess für jährliche Evaluierungsprogramme vereinbart, der noch 2019 zur Durchführung weiterer Evaluierungsvorhaben führen soll, deren Finanzierung aus den dort verorteten Titeln erfolgen wird. Zur methodischen Weiterentwicklung hat das Evaluierungsreferat seine Vernetzung mit Evaluierungseinheiten im In- und Ausland vorangetrieben. Weiterhin hat das AA bereits Ende 2016 ein Unabhängiges Evaluierungspanel insbesondere zur Beratung und fachlichen Begleitung strategischer Evaluierungsvorhaben und der Fortentwicklung der Evaluierungsstrukturen einberufen. Zusätzlich wird auf die Antwort zu Frage 165 verwiesen. 165. Plant die Bundesregierung ressortübergreifende Evaluierungen in den Bereichen Humanitäre Hilfe, Krisenprävention, Konfliktbewältigung und Friedensförderung? Wenn ja, durch welche Institution sollen ressortübergreifende Evaluierungen durchgeführt werden? Ist hierfür eine Aufstockung der personellen und finanziellen Ressourcen eingeplant? Wenn ja, in welchem Umfang? Bereits in den Leitlinien der Bundesregierung „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ hat sich die Bundesregierung als Ziel gesetzt, in geeigneten Fällen ressortübergreifend externe Evaluierungen durchführen zu lassen. Gemeinsame Verfahren müssen dabei die Zielsetzungen und Bedürfnisse der beteiligten Ressorts widerspiegeln. Die beteiligten Ressorts müssen von Beginn an gleichberechtigt einbezogen werden, das heißt einschließlich bei der Auswahl und Definition des Evaluierungsgegenstandes. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 65 – Drucksache 19/13251 Eine erste ressortgemeinschaftliche Evaluierung der Humanitären Hilfe wurde im Auftrag des AA und des BMZ im Jahre 2011 veröffentlicht, die Länderstudien zu Haiti, der Demokratischen Republik Kongo, Myanmar, Darfur/Sudan, Tschad und Uganda beinhaltete. 2018 wurde im Auftrag von AA und des BMVg deren erste ressortübergreifende Evaluierung von fünf Projekten der Ertüchtigungsinitiative in Tunesien durch das Konsortium Madiba Consult GmbH und BiRD GmbH durchgeführt. Eine weitere ressortübergreifende Evaluierung soll in naher Zukunft angestoßen werden. Darüber hinaus haben das AA und das BMZ beschlossen, noch 2019 ein Pilotvorhaben einer ressortgemeinsam durchgeführten unabhängigen Evaluierung zum Irakportfolio auf den Weg zu bringen, das unter anderem die Bereiche humanitäre Hilfe, Krisenprävention, Konfliktbewältigung und Friedensförderung einschließen wird. Alle bisherigen Vorhaben ressortübergreifender Evaluierungen wurden und werden im bestehenden finanziellen und personellen Rahmen der Häuser durchgeführt. Drucksache 19/13251 – 66 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 67 – Drucksache 19/13251 Drucksache 19/13251 – 68 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 69 – Drucksache 19/13251 Drucksache 19/13251 – 70 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 71 – Drucksache 19/13251 Drucksache 19/13251 – 72 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 73 – Drucksache 19/13251 Drucksache 19/13251 – 74 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 75 – Drucksache 19/13251 Drucksache 19/13251 – 76 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 77 – Drucksache 19/13251 Drucksache 19/13251 – 78 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 79 – Drucksache 19/13251 Drucksache 19/13251 – 80 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 81 – Drucksache 19/13251 Drucksache 19/13251 – 82 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 83 – Drucksache 19/13251 Drucksache 19/13251 – 84 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 85 – Drucksache 19/13251 Drucksache 19/13251 – 86 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 87 – Drucksache 19/13251 Drucksache 19/13251 – 88 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 89 – Drucksache 19/13251 Drucksache 19/13251 – 90 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 91 – Drucksache 19/13251 Drucksache 19/13251 – 92 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 93 – Drucksache 19/13251 Drucksache 19/13251 – 94 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 95 – Drucksache 19/13251 Drucksache 19/13251 – 96 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 97 – Drucksache 19/13251 Drucksache 19/13251 – 98 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 99 – Drucksache 19/13251 Drucksache 19/13251 – 100 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 101 – Drucksache 19/13251 Drucksache 19/13251 – 102 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 103 – Drucksache 19/13251 Drucksache 19/13251 – 104 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 105 – Drucksache 19/13251 Drucksache 19/13251 – 106 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 107 – Drucksache 19/13251 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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