Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Ulrich Oehme, Stefan Keuter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/12503 – Umfang der Entwicklungszusammenarbeit mit Schwellenländern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesrepublik Deutschland stellt seit den 1960er Jahren in erheblichem Umfang Haushaltsmittel für die bi- und multilaterale Entwicklungszusammenarbeit bereit und zählt hierdurch zu den größten Gebern weltweit (www.bmz.de/de/ministerium/zahlen_fakten/oda/leistungen/index.html). Unter den zahlreichen Kooperationsstaaten finden sich insbesondere Schwellenländer (www.bmz.de/de/zentrales_downloadarchiv/Ministerium/ODA/ 3_D3_Bilaterale_ODA_Rangliste_2017_Spalte_2.pdf), die nach Ansicht der Fragesteller einen hinreichenden Entwicklungs- und Modernisierungsgrad erreicht haben, um die weitere politische, ökonomische, soziale und ökologische Entwicklung ohne fremde Hilfe zu gestalten (vgl. hierzu den Antrag auf Bundestagsdrucksache 19/8986).  1. Seit welchem Jahr erhalten a) die Republik Südafrika, b) die Republik Indien, c) die Republik Indonesien, d) die Islamische Republik Pakistan, e) die Sozialistische Republik Vietnam, f) die Föderative Republik Brasilien, g) die Republik Kolumbien und h) die Vereinigten Mexikanischen Staaten Leistungen der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der bilateralen und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit? Die Fragen 1a bis 1h werden gemeinsam beantwortet. Zum Beginn der Leistungen an die jeweiligen Länder wird auf die öffentlich zugänglichen Daten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) verwiesen, die Daten ab 1960 enthält (OECD-Dataset: Deutscher Bundestag Drucksache 19/13259 19. Wahlperiode 17.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 16. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. „Aid (ODA) disbursements to countries and regions [DAC2a]“, stats.oecd.org/ Index.aspx?DataSetCode=TABLE2A; Navigationsschritte innerhalb der DAC2a-Übersicht: Customize -> Selection -> Recipient). Dort sind die Daten unter Eingabe der entsprechenden Parameter abrufbar.  2. Welche Entwicklungsziele verfolgt die Bundesregierung mit der Entwicklungszusammenarbeit mit a) der Republik Südafrika, b) der Republik Indien, c) der Republik Indonesien, d) der Islamischen Republik Pakistan, e) der Sozialistischen Republik Vietnam, f) der Föderativen Republik Brasilien, g) der Republik Kolumbien und h) den Vereinigten Mexikanischen Staaten? Die Fragen 2a bis 2h werden gemeinsam beantwortet. Die Entwicklungsziele, die im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) mit diesen Ländern verfolgt werden, sind auf folgender Internetseite des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) für jedes Land abrufbar: www.bmz.de/de/laender_regionen/index.html.  3. Wie hoch ist die Gesamtsumme der von a) der Republik Südafrika, b) der Republik Indien, c) der Republik Indonesien, d) der Islamischen Republik Pakistan, e) der Sozialistischen Republik Vietnam, f) der Föderativen Republik Brasilien, g) der Republik Kolumbien und h) den Vereinigten Mexikanischen Staaten erhaltenen bilateralen und multilateralen Entwicklungsleistungen der Bundesrepublik Deutschland (bitte vollständig nach Jahr, Summe und Gesamtsumme aufschlüsseln)? Die Fragen 3a bis 3h werden gemeinsam beantwortet. Die Gesamtsumme ergibt sich aus der in der Antwort zu Frage 1 genannten Datenbank der OECD.  4. Bilaterale und multilaterale Entwicklungsleistungen in jeweils welcher Höhe wurden a) der Republik Südafrika, b) der Republik Indien, c) der Republik Indonesien, d) der Islamischen Republik Pakistan, Drucksache 19/13259 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode e) der Sozialistischen Republik Vietnam, f) der Föderativen Republik Brasilien, g) der Republik Kolumbien und h) den Vereinigten Mexikanischen Staaten für die kommenden Jahre zugesagt ? Die Fragen 4a bis 4h werden gemeinsam beantwortet. Für kommende Jahre kann die Bundesregierung nur zu den von ihr selbst im Rahmen der EZ bereitgestellten Mitteln Auskunft geben. Hierzu wird auf die dem Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages für die parlamentarischen Beratungen zum Bundeshaushalt vorgelegten Vertraulichen Erläuterungen, Vertraulichen Planungen und Soll-Ist-Vergleiche verwiesen.  5. Leistete die Bundesregierung jemals an a) die Republik Südafrika, b) die Republik Indien, c) die Republik Indonesien, d) die Islamische Republik Pakistan, e) die Sozialistische Republik Vietnam, f) die Föderative Republik Brasilien, g) die Republik Kolumbien und h) die Vereinigten Mexikanischen Staaten Budgethilfe im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit (bitte nach allgemeiner Budgethilfe und Sektor-Budgethilfe sowie Jahr, Summe und Gesamtsumme aufschlüsseln)? Die Fragen 5a bis 5h werden gemeinsam beantwortet. Im Rahmen der EZ der Bundesregierung hat von den genannten Ländern lediglich Kolumbien Budgethilfeleistungen erhalten. Zu den Einzelheiten wird auf die jährlichen Berichte zum aktuellen Stand von Vorhaben der Programmorientierten Gemeinschaftsfinanzierung (PGF) verwiesen, die dem Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages jeweils zu den parlamentarischen Beratungen des Bundeshaushalts vorgelegt werden.  6. Welche Projekte und entwicklungspolitischen Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2007 im Zuge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit a) der Republik Südafrika, b) der Republik Indien, c) der Republik Indonesien, d) der Islamischen Republik Pakistan, e) der Sozialistischen Republik Vietnam, f) der Föderativen Republik Brasilien, g) der Republik Kolumbien und h) den Vereinigten Mexikanischen Staaten vom Bund oder seinen nachgeordneten Gebietskörperschaften gefördert (bitte vollständig nach Jahr, Projekt, Projektkosten, Einnahmen, Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13259 Gebietskörperschaft, beteiligtem Bundesministerium, Haushaltskapitel , Haushaltstitel, Förderbereich, Träger- bzw. Durchführungsorganisation und Region aufschlüsseln)? Die Fragen 6a bis 6h werden gemeinsam beantwortet. Zu den mit den einzelnen Ländern seit 2007 durchgeführten entwicklungspolitischen Maßnahmen wird auf die öffentlich zugänglichen Daten des „Creditor Reporting Systems“ (CRS) der OECD und die dort hinterlegten ausführlichen Projektdaten verwiesen (stats.oecd.org/index.aspx?DataSetCode=CRS1). Dort sind die Daten unter Eingabe der entsprechenden Parameter abrufbar. Die hinterlegten Daten zu den beteiligten Bundesministerien beruhen auf den Einzelplänen , Haushaltskapiteln und -titeln, aus denen die Mittel stammen.  7. Seit wann und in welcher Art sind a) die Republik Südafrika, b) die Republik Indien, c) die Republik Indonesien, d) die Islamische Republik Pakistan, e) die Sozialistische Republik Vietnam, f) die Föderative Republik Brasilien, g) die Republik Kolumbien und h) die Vereinigten Mexikanischen Staaten nach Kenntnis der Bundesregierung selbst entwicklungspolitisch tätig ? Die Fragen 7a bis 7h werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat keine systematische Übersicht über die entwicklungspolitischen Aktivitäten der genannten Länder. Hierzu wird auf die vorliegendenöffentlich zugänglichen Informationen der OECD verwiesen (www.oecd.org/dac/dac-global-relations/non-dac-reporting.htm).  8. Zu wann beabsichtigt die Bundesregierung die Einstellung der Entwicklungszusammenarbeit mit a) der Republik Südafrika, b) der Republik Indien, c) der Republik Indonesien, d) der Islamischen Republik Pakistan, e) der Sozialistischen Republik Vietnam, f) der Föderativen Republik Brasilien, g) der Republik Kolumbien und h) den Vereinigten Mexikanischen Staaten? Die Fragen 8a bis 8h werden gemeinsam beantwortet. Derzeit besteht keine Absicht der Bundesregierung, die EZ mit den in der Frage genannten Ländern einzustellen. Drucksache 19/13259 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  9. Mit welchen Staaten hat die Bundesrepublik Deutschland jemals die Entwicklungszusammenarbeit aus dem Grund eingestellt oder auslaufen lassen , dass die entwicklungspolitischen Ziele vollständig oder größtenteils erreicht wurden? a) Wann wurde die Einstellung der Entwicklungszusammenarbeit seitens der Bundesregierung jeweils entschieden, und zu wann wurde diese umgesetzt? b) Mit welchen von diesen Staaten wurde die Entwicklungszusammenarbeit wieder aufgenommen? Aus welchem Grund? c) Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die Kosten der Entwicklungszusammenarbeit mit den jeweiligen Staaten, mit denen die Entwicklungszusammenarbeit (ggf. zwischenzeitlich) eingestellt worden ist? Die Fragen 9a bis 9c werden gemeinsam beantwortet. Aus den zu Frage 1 genannten öffentlich zugänglichen OECD-Daten ist ersichtlich , welchen Staaten die Bundesregierung keine ODA-Leistungen mehr gewährt oder ihnen gegenüber Leistungen zeitweise eingestellt hat. Dort ist auch die Gesamtsumme der jeweils gewährten Leistungen abrufbar. ODA- Leistungen werden nicht mehr gewährt, wenn ein Land wegen des erreichten Entwicklungsstands nicht mehr auf der „DAC List of ODA Recipients“ der OECD geführt wird. Die Anpassungen, die diese Liste im Lauf der Zeit erfahren hat, sind aus dem Internet ersichtlich (www.oecd.org/dac/stats/historyofdac listsofaidrecipientcountries.htm). Zu den Kriterien, mit welchen Ländern auf dieser Liste die Bundesregierung entwicklungspolitisch enger zusammenarbeitet oder nicht, wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 10. Wie regelmäßig und nach welchen Kriterien prüft die Bundesregierung die Möglichkeit, die Entwicklungszusammenarbeit mit Staaten einzustellen , weil diese einen ausreichend hohen Entwicklungsstand erreicht haben ? Die Kriterien zur Länderauswahl in der zwischenstaatlichen EZ werden anlassbezogen überprüft und sind auf folgender Internetseite des BMZ abrufbar: www.bmz.de/de/laender_regionen/laenderliste/index.html. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 11. Welche strategische Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland hat die Entwicklungszusammenarbeit mit a) der Republik Südafrika, b) der Republik Indien, c) der Republik Indonesien, d) der Islamischen Republik Pakistan, e) der Sozialistischen Republik Vietnam, f) der Föderativen Republik Brasilien, g) der Republik Kolumbien und h) den Vereinigten Mexikanischen Staaten? Die Fragen 11a bis 11h werden gemeinsam beantwortet. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13259 Diese Informationen sind auf der Internetseite des BMZ für jede Region und jedes Land abrufbar (www.bmz.de/de/laender_regionen/index.html). Drucksache 19/13259 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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