Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rene Springer, Jörg Schneider, Martin Sichert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/12666 – Sozio-ökonomische Situation von Alleinerziehenden V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Eine Studie der Bertelsmann-Stiftung zur Einkommenssituation von Familien vom Februar 2018 (www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/ Familie_und_Bildung/Studie_WB_Einkommenssituation_von_Familien_ 2018.pdf) stellt fest: „In den letzten 25 Jahren lagen die Einkommen von Familien in Deutschland im Durchschnitt unter denen von Paaren ohne Kinder. Dabei verschlechtert sich tendenziell mit jedem weiteren Kind die Wohlstandsposition von Familien. Zudem sind Familien noch stärker von Armut und Armutsrisiken betroffen, als es bisher bekannt war. Die soziale Ungleichheit in Deutschland ist damit größer als bislang angenommen.“ Die Spreizung der Einkommen und eine ungünstige Verteilung von Wohlstandspositionen betreffen in besonderem Maße Ein-Eltern-Haushalte: „Besonders problematische Werte zeigen sich bei der Armutsrisikoquote von Alleinerziehenden: Sie liegt nicht bei den bisher berichteten, schon sehr hohen über 40 Prozent, sondern mit der jetzt entwickelten Methodik bei 68 Prozent“ (vgl. S. 7 der oben genannten Studie www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/Fami l ie_und_Bildung/Studie_WB_Einkommenssi tuat ion_von_Famili en_2018.pdf).  1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Alleinerziehenden in den letzten zehn Jahren und im ersten Halbjahr 2019 entwickelt (bitte die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2010 bis 2019 differenziert nach Bund, nach Ländern, nach neuen und alten Bundesländern sowie differenziert nach soziodemographischen Merkmalen: Geschlecht, Staatsangehörigkeit: deutsch, Ausländer , EU-Ausländer, Drittstaatsangehöriger, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland angeben)? Die angefragten Werte können den anhängenden Tabellen 1.1 und 1.2* entnommen werden. Die Werte entstammen der jährlichen Haushaltsstichprobenbefragung des Mikrozensus des Statistischen Bundesamts. * Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/13261 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13261 19. Wahlperiode 17.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die Erwerbsbeteiligung, die auf derselben Datengrundlage ermittelt wird, ist ebenfalls ausgewiesen (vgl. Antwort zu Frage 3). Die Werte liegen bis einschließlich 2018 vor.  2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Armutsgefährdungsquote von Alleinerziehenden in den letzten zehn Jahren und im ersten Halbjahr 2019 entwickelt (bitte auch die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2010 bis 2019 differenziert nach Bund, nach Ländern, nach neuen und alten Bundesländern sowie differenziert nach soziodemographischen Merkmalen: Geschlecht, Staatsangehörigkeit : deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland angeben)? Die Armutsrisikoquote ist eine statistische Maßgröße für die Einkommensverteilung . Sie liefert keine Information über individuelle Bedürftigkeit. Ihre Höhe hängt u. a. von der zugrundeliegenden Datenbasis, der Bezugsgröße (50 Prozent , 60 Prozent oder 70 Prozent des mittleren Einkommens) und der Gewichtung der Haushaltsmitglieder bei der Bestimmung des Nettoäquivalenzeinkommens ab. Der Indikator ist insbesondere für Teilpopulationen sehr volatil und kann je nach Datenquelle unterschiedlich ausfallen. Regional gegliederte Daten liegen nur auf Basis des Mikrozensus vor. Soweit der Bundesregierung Armutsrisikoquoten für Personen in Haushalten von Alleinerziehenden vorliegen, können sie der angehängten Tabelle 2.1* entnommen werden. Weiter nach sozio-demografischen Merkmalen differenzierte Daten liegen nicht vor. Die Anzahl der Personen in Haushalten von Alleinerziehenden mit einem Einkommen unter der Armutsrisikoschwelle in regionaler Gliederung kann der angehängten Tabelle 2.2* entnommen werden. Weiter nach sozio-demografischen Merkmalen differenzierte Daten liegen nicht vor. Es ist zu beachten, dass diese hochgerechneten Zahlen auf der Auskunft von teils sehr wenigen Befragten basieren, sodass die Werte mit hohen Unsicherheiten behaftet sind.  3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Erwerbsbeteiligung von Alleinerziehenden in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2010 bis 2019 differenziert nach Bund, nach Ländern, nach neuen und alten Bundesländern sowie differenziert nach soziodemographischen Merkmalen: Geschlecht, Staatsangehörigkeit: deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland angeben)? Die Anzahl der alleinerziehenden Erwerbspersonen sowie die Erwerbsquoten, die sich als Anteile der alleinerziehenden Erwerbspersonen an allen Alleinerziehenden ergeben, sind in den zu Frage 1 aufgeführten Tabellen 1.1 und 1.2 enthalten. Als relative Veränderungen der Erwerbsquoten sind die jährlichen Differenzen in Prozentpunkten ausgewiesen. Die Werte liegen bis einschließlich 2018 vor. * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13261 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/13261 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der erwerbstätigen Alleinerziehenden, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch bzw. nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II bzw. SGB III) beziehen, in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2010 bis 2019 differenziert nach Bund, nach Ländern, nach neuen und alten Bundesländern sowie differenziert nach soziodemographischen Merkmalen: Geschlecht, Staatsangehörigkeit: deutsch, Ausländer , EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland angeben)? In der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende der Bundesagentur für Arbeit ist die Zahl der alleinerziehenden erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) von 208.000 im Jahresdurchschnitt 2010 auf 181.000 im Jahresdurchschnitt 2018 gesunken. Vom Jahr 2010 bis zum Jahr 2014 waren jährliche Zunahmen zwischen 0,2 bis 2,8 Prozent zu verzeichnen. Danach sank die Zahl dieser Personen jährlich um 1,3 bis 9,0 Prozent. Weitere Ergebnisse können den angehängten Tabellen 3.1 bis 3.8* entnommen werden. Für den Rechtskreis des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) kann diese Frage nicht beantwortet werden, da keine Abgrenzung von Alleinerziehenden möglich ist.  5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl von Alleinerziehenden , die in einem Mangelberuf gemäß Positivliste nach § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 der Beschäftigungsverordnung arbeiten, in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2010 bis 2019 sowie differenziert nach soziodemographischen Merkmalen: Geschlecht, Staatsangehörigkeit: deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger , Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland angeben )? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, da in der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit das Merkmal „Alleinerziehend“ nicht enthalten ist.  6. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die nominalen und realen Bruttoerwerbseinkommen (Median) von Alleinerziehenden in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2010 bis 2019 differenziert nach Bund, nach Ländern, nach neuen und alten Bundesländern sowie differenziert nach sozio-demographischen Merkmalen: Geschlecht, Haushaltsgröße und Anzahl der Kinder, sowie Staatsangehörigkeit: deutsch, Ausländer , EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland angeben)? Soweit der Bundesregierung in dieser Abgrenzung Informationen vorliegen, können diese der angehängten Tabelle 4* entnommen werden. Im Vergleich von 2010 mit 2016 sind die für diesen Personenkreis in der Erhebung „Leben in Europa“ (EU-SILC) erfassten und vom Statistischen Bundesamt nur im Nominalwert veröffentlichten Bruttoerwerbseinkommen um 32,8 Prozent gestiegen, die Verbraucherpreise um 7,4 Prozent. * Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/13261 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13261 Die beobachtbaren Schwankungen der einzelnen Jahresangaben hängen auch damit zusammen, dass die Anzahl der Personen in Haushalten von Alleinerziehenden in der zu Grunde liegenden Stichprobe klein ist. Regional gegliederte oder weiter nach sozio-demografischen Merkmalen differenzierte Daten liegen nicht vor.  7. Wie hat sich die Schuldensituation bzw. Überschuldung von Alleinerziehenden in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2010 bis 2019 sowie differenziert nach soziodemographischen Merkmalen : Staatsangehörigkeit: deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger , Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland angeben)? Die Frage zur Schuldensituation wird mit den Ergebnissen der Einkommensund Verbrauchsstichproben (EVS) 2008, 2013 und 2018 beantwortet. Die EVS ist die größte freiwillige Haushaltserhebung der amtlichen Statistik und findet alle fünf Jahre statt. Zu beachten ist, dass Haushalte mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von 18.000 Euro und mehr nicht in die Aufbereitung einbezogen werden, da sie nicht bzw. in einem für eine ausreichende Ergebnisqualität zu geringen Umfang an der Erhebung teilnehmen. Im Jahr 2018 betrugen die durchschnittlichen Gesamtschulden über alle Alleinerziehendenhaushalte 22.000 Euro. Im Jahr 2013 lag der Wert bei 16.800 Euro und 2008 bei 13.100 Euro. Die durchschnittlichen Gesamtschulden derjenigen Alleinerziehendenhaushalte, die Angaben zur Höhe ihrer Schulden gemacht haben, lagen im Jahr 2018 und 2013 bei 41.200 Euro und in 2008 bei 33.700 Euro. Darüber hinaus enthält die Statistik zur Überschuldung privater Personen des Statistischen Bundesamtes Informationen über die Anzahl der beratenen Alleinerziehenden . Die Statistik wird jährlich als freiwillige Erhebung bei den Schuldnerberatungsstellen durchgeführt. Es werden nur Daten von Personen von den Beratungsstellen übermittelt und somit in den Ergebnissen dargestellt, die ihre Zustimmung zur Teilnahme an der Überschuldungsstatistik gegeben haben. Da einerseits viele Personen die Dienste von Schuldnerberatungsstellen nicht in Anspruch nehmen, obwohl sie überschuldet sind, und andererseits nicht alle Beratungsfälle zwangsläufig überschuldet sein müssen, kann die Statistik keinen Beitrag zur Gesamtzahl der überschuldeten Personen oder Haushalte leisten. Zudem nehmen nicht alle Beratungsstellen an der Statistik teil. Die Angaben können der angehängten Tabelle 5* entnommen werden. Hinzuweisen ist darauf, dass die Angaben ab 2014 nicht unmittelbar mit den Angaben der Vorjahre vergleichbar sind. Für die Jahre 2009 bis 2013 wird die gemeldete Anzahl der Beratungsfälle dargestellt, ab 2014 erfolgt eine Hochrechnung auf alle Beratungsstellen. * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13261 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/13261 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  8. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Betreuungsquote von Alleinerziehenden in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2010 bis 2019 sowie differenziert nach soziodemographischen Merkmalen: Geschlecht, Staatsangehörigkeit: deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland angeben)? Der Familienstatus wird in der amtlichen Statistik zur Kindertagesbetreuung nicht erfasst. Der Bundesregierung liegen daher keine Daten zu den Betreuungsquoten von Alleinerziehenden vor.  9. Wie viele Frauen mit Migrationshintergrund haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn des ESF-Programms „Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“ (ESF = Europäischer Sozialfonds; www.starkimberuf.de/) an diesem teilgenommen (bitte die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2015 bis 2019 differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern sowie differenziert nach soziodemographischen Merkmalen: Haushaltsgröße und Anzahl der Kinder, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland angeben)? Im Rahmen des Bundesprogramms werden Zuwendungen für die Förderung von Maßnahmen zur nachhaltigen Integration von Müttern mit Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt oder zu deren Aktivierung für eine Erwerbstätigkeit bzw. Heranführung an den Arbeitsmarkt gewährt. Das Programm richtet sich an Mütter mit Migrationshintergrund, unter denen auch, aber nicht überwiegend, alleinerziehende Teilnehmerinnen sind. Aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen und der Erhebungs-Vereinheitlichung im ESF zur Begrenzung des Verwaltungsaufwands für die Zuwendungsempfänger liegen nicht zu allen abgefragten sozio-demografischen Merkmalen Daten vor. Die Daten werden nach neuen und alten Bundesländern, nach Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder sowie der Staatsangehörigkeit (Deutsche , Nicht-Deutsche, EU-Bürgerinnen) gruppiert und sind den entsprechenden Tabellen des Anhangs zu entnehmen. Im Zeitraum von 7. Februar 2015 bis zum 28. August 2019 haben 11.037 Mütter mit Migrationshintergrund am ESF-Bundesprogramm „Stark im Beruf“ teilgenommen . Die detaillierten Daten sind der Tabelle 6* des Anhangs zu entnehmen . * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13261 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13261 10. Wie viele Teilnehmer des ESF-Programms „Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“ verfügten mit Beginn des Programms über eine in Deutschland anerkannte Berufsqualifikation (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2015 bis 2019 differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern sowie differenziert nach soziodemographischen Merkmalen : Haushaltsgröße und Anzahl der Kinder, Art der nachgewiesenen Berufsqualifikation, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland angeben)? Insgesamt verfügten 1.073 der Teilnehmerinnen bei Programmeintritt über eine in Deutschland anerkannte Berufsqualifikation. Die detaillierten Daten sind der Tabelle 7** des Anhangs zu entnehmen. 11. Wie viele Teilnehmer des ESF-Programms „Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“ konnten nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn des Programms dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2015 bis 2019 differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern sowie differenziert nach soziodemographischen Merkmalen: Haushaltsgröße und Anzahl der Kinder, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger , Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland angeben )? 2.103 Mütter mit Migrationshintergrund wurden nach einer Teilnahme am Programm „Stark im Beruf“ in den ersten Arbeitsmarkt integriert. Zum dauerhaften Verbleib der Teilnehmerinnen nach Verlassen der Maßnahme liegen noch keine Daten vor. Die detaillierten Daten sind der Tabelle 8* des Anhangs zu entnehmen. 12. Wie viele Teilnehmer des ESF-Programms „Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“ haben nach Kenntnis der Bundesregierung vor ihrer Programmteilnahme bereits an einer Sprach-, Qualifizierungs- oder Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2015 bis 2019 differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern sowie differenziert nach soziodemographischen Merkmalen : Haushaltsgröße und Anzahl der Kinder, Staatsangehörigkeit: Ausländer , EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland angeben)? Der Bundesregierung liegen keine Daten zu absolvierten Sprach-, Qualifizierungs- oder Weiterbildungsmodulen der Teilnehmerinnen vor ihrem Eintritt in das Programm vor. Als sogenannte Kernindikatoren wird nach EU- Vorgaben der Erwerbsstatus der Teilnehmerinnen zum Projektstart erhoben, ausgewiesen nach den Merkmalen erwerbstätig, nicht erwerbstätig, arbeitslos, nicht aber die Teilnahme an Sprach-, Qualifizierungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen . * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13261 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/13261 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Wie viele Teilnehmer des ESF-Programms „Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen ihrer bzw. im Anschluss ihre Programmteilnahme unmittelbar in eine Sprach-, Qualifizierungs- oder Weiterbildungsmaßnahme eingemündet (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2015 bis 2019 differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern sowie differenziert nach soziodemographischen Merkmalen: Haushaltsgröße und Anzahl der Kinder , Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger , Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland angeben)? Im Rahmen der Programmteilnahme konnten insgesamt 2.540 Mütter eine Qualifizierung erlangen. Über die Einmündung in Weiterbildungsmaßnahmen oder anschließende weitere Qualifizierungen nach dem Programmaustritt liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die detaillierten Daten sind der Tabelle 9* des Anhangs zu entnehmen. 14. Wie viele Teilnehmer des ESF-Programms „Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“ konnten nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen ihrer Programmteilnahme die für eine Ausbildung in Deutschland notwendige Sprachqualifikation erwerben (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2015 bis 2019 differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern sowie differenziert nach absolviertem Sprachniveau – B1/B2/C1/C2 – und soziodemographischen Merkmalen: Haushaltsgröße und Anzahl der Kinder, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland angeben)? Gesonderte Sprachfördermaßnahmen für Teilnehmerinnen werden im Programm „Stark im Beruf“ nicht gefördert. Daten zum Spracherwerb der Teilnehmerinnen im Programm „Stark im Beruf“ werden nicht erhoben. Das Programm bietet eine Verweisberatung zu Sprachkursanbietern bzw. zu Kursen im Gesamtprogramm Sprache der Bundesregierung. 15. Wie viele Teilnehmer des ESF-Programms „Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“ haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen ihrer Programmteilnahme eine Ausbildung in einem Mangelberuf gemäß Positivliste nach § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 der Beschäftigungsverordnung aufgenommen (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2015 bis 2019 differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern sowie differenziert nach soziodemographischen Merkmalen: Haushaltsgröße und Anzahl der Kinder, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland angeben)? Der Bundesregierung liegen keine Daten darüber vor, in welche Berufsfelder Teilnehmerinnen im Programmanschluss einmünden. Diese Daten werden in der 2. Förderphase (1. Januar 2019 bis 30. Juni 2022) als freiwillige Angaben erhoben. * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13261 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13261 16. Wie viele Teilnehmer des ESF-Programms „Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“ haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Teilnahme während der Programmlaufzeit vorfristig beendet bzw. abgebrochen (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2015 bis 2019 differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern sowie differenziert nach soziodemographischen Merkmalen: Haushaltsgröße und Anzahl der Kinder, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger , Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland angeben )? Von den 11.037 innerhalb der Programmlaufzeit (Stand: 28.08.2019) eingetretenen Teilnehmerinnen sind 9.725 aus dem Programm ausgetreten. Insgesamt haben 4.505 Mütter das Programm vor einem individuell geplanten Austrittsdatum verlassen. Ein geplantes Austrittsdatum ist zum Zeitpunkt des Programmeintritts verpflichtend zu dokumentieren. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass für vorzeitige Beendigungen verschiedene Gründe bestehen: • Die Teilnehmerin wurde (vorzeitig) in Arbeit oder Ausbildung vermittelt. • Die Teilnehmerin ist schwanger oder krank geworden. • Die Teilnehmerin ist umgezogen. • Die Teilnehmerin hat ein für sie passenderes Angebot gefunden (vgl. Verweisberatung). Für die 2. Förderphase (1. Januar 2019 bis 30. Juni 2022) werden die Gründe für einen vorzeitigen Programmaustritt differenziert erhoben. Die detaillierten Daten sind der Tabelle 10* des Anhangs zu entnehmen. 17. Wie viele Personen mit Migrationshintergrund wurden im Rahmen des ESF- Programms „Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“ nach Kenntnis der Bundesregierung als Berufsberater bzw. Coach sozialversicherungspflichtig beschäftigt (bitte die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2015 bis 2019 differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern sowie differenziert nach soziodemographischen Merkmalen: Berufsqualifikation, Staatsangehörigkeit: Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland angeben)? Das ESF-Bundesprogramm „Stark im Beruf“ bietet über Projektträger Unterstützungsangebote für Mütter an, um deren Arbeitsmarktintegration zu erleichtern ; die Teilnehmerinnen selbst werden in „Stark im Beruf“ nicht beschäftigt . * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13261 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/13261 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Bei wie vielen der im Rahmen des ESF-Programms „Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“ beschäftigten Personen mit Migrationshintergrund endete nach Kenntnis der Bundesregierung während oder nach Beendigung der ersten Programmförderphase (wieder ) das Beschäftigungsverhältnis (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2015 bis 2019 differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern sowie differenziert nach soziodemographischen Merkmalen: Staatsangehörigkeit Ausländer, EU-Ausländer, Drittstaatenangehöriger, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland angeben)? Der Bundesregierung liegen dazu keine Daten vor. Es wird auch auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. 19. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben für das ESF-Programms „Stark im Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“ seit Beginn desselben entwickelt (bitte die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2015 bis 2019 differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern angeben)? Valide Angaben von aufgewandten ESF-Mitteln sind erst nach Abschluss der Verwendungsnachweisprüfungen möglich. Bei den tabellarischen Angaben ist zu berücksichtigen, dass die Förderjahre 2018 und 2019 noch nicht vollständig abgerechnet worden sind. Die detaillierten Daten sind der Tabelle 11* des Anhangs zu entnehmen. 20. Welche Daten werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang von Alleinerziehenden mit Migrationshintergrund statistisch erhoben , und was ist die Rechtsgrundlage für die Erhebung? Rechtsgrundlagen sind das Mikrozensusgesetz (MZG), die Verordnung (EG) Nr. 577 /98 zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Gemeinschaft sowie die Durchführungsverordnung (EU) 2016/2236 zur Festlegung der technischen Merkmale des Ad-hoc-Moduls 2018 über die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Verbindung mit dem BStatG. Erhoben werden die Angaben zu § 6 Absatz 1 und 2 und § 7 Absatz 1 und 5 MZG. Die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 13 MZG in Verbindung mit § 15 BStatG. Soweit Auskunftspflicht nach dem MZG besteht, sind alle Volljährigen oder einen eigenen Haushalt führenden Minderjährigen, jeweils auch für minderjährige Haushaltsmitglieder, auskunftspflichtig. Zweck des Mikrozensus: Mit dieser Befragung werden auf repräsentativer Grundlage (Mikrozensus) statistische Daten über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte erhoben. Erhebungseinheiten sind Personen, Haushalte und Wohnungen. Zweck des Mikrozensus ist es, statistische Angaben in tiefer fachlicher Gliederung über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, der Familien und der Haushalte, den Arbeitsmarkt , die berufliche Gliederung und die Ausbildung der Erwerbsbevölkerung und die Wohnverhältnisse bereitzustellen sowie europäische Verpflichtungen zu erfüllen. Jährlich dürfen bis zu 1 Prozent der Bevölkerung befragt werden . Die Erhebung wird in jedem Auswahlbezirk höchstens viermal innerhalb von fünf aufeinanderfolgenden Kalenderjahren durchgeführt. * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13261 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13261 a) Zu welchen Stichtagen werden die Daten erhoben? Der Mikrozensus ermittelt seit dem Jahr 2005 Daten im Jahresdurchschnitt. (siehe Glossar zur Erhebung: www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Um welt/Bevoelkerung/Haushalte-Familien/Methoden/mikrozensus.html). b) Wann und wo werden die erhobenen Daten veröffentlicht? Der Mikrozensus hat verschiedene Veröffentlichungsbereiche im Statistischen Bundesamt: • Gruppe F2 – Bevölkerungsstatistische Auswertungen und Analysen aus dem Mikrozensus (Haushalte und Familien), Arbeitsmarkt, Migration und Integration , sowie Geburten • Gruppe H1 – Gesundheitsstatistiken (MZ-Modul Gesundheitsdaten), Pflegeund weitere Sozialstatistiken (MZ-Modul-Schwerbehinderte) • Gruppe H2 – Bildungsstatistik • Gruppe H3 – Sozialberichterstattung und Erhebung und Aufbereitung von Mikrozensus und Arbeitskräftestichprobe, sowie Auswertung und Analyse der Haushaltserhebungen, Wohnen Veröffentlichungen erfolgen für den Mikrozensus i. d. R. zur Jahresmitte des Folgejahres, bei Modulen z. B. vierjährigen einmal alle vier Jahre. Der integrierte Labour-Force-Survey wird bei Eurostat, dem Statistischen Amt der Europäischen Union, veröffentlicht. 21. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Weisungen zur Erhebung von Daten von Alleinerziehenden mit Migrationshintergrund? Wenn ja, wann wurden die Weisungen erlassen, und welche sind das? Es gibt keine Weisungen zur Erhebung von Daten von Alleinerziehenden mit Migrationshintergrund. Gesetzliche Grundlage zur Erhebung des Migrationshintergrundes im Rahmen des Mikrozensus ist das Bundesstatistikgesetz im Zusammenhang mit dem Mikrozensusgesetz (vgl. Antwort zu Frage 20). Neben diesem ist der Labour-Force-Survey der EU die Rechtsgrundlage der in den Mikrozensus integrierten Arbeitskräftestichprobe. Drucksache 19/13261 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13261 Drucksache 19/13261 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/13261 Drucksache 19/13261 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/13261 Drucksache 19/13261 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/13261 Drucksache 19/13261 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/13261 Drucksache 19/13261 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/13261 Drucksache 19/13261 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/13261 Drucksache 19/13261 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/13261 Drucksache 19/13261 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/13261 Drucksache 19/13261 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/13261 Drucksache 19/13261 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/13261 Drucksache 19/13261 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/13261 Drucksache 19/13261 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/13261 Drucksache 19/13261 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/13261 Drucksache 19/13261 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/13261 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333