Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sebastian Münzenmaier, Christoph Neumann, Verena Hartmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/12814 – Pläne der Bundesregierung für bürokratiearme und wettbewerbsfördernde Rahmenbedingungen im Rahmen der Nationalen Tourismusstrategie V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Ende April 2019 hat die Bundesregierung Eckpunkte für eine nationale Tourismusstrategie beschlossen. In ihr werden die Handlungsfelder identifiziert , auf denen die Bundesregierung im Rahmen ihrer Gesetzgebungszuständigkeit zur Erreichung tourismusstrategischer Ziele durch die Setzung entsprechender Rahmenbedingungen beitragen will (Bundestagsdrucksache 19/9810). Zu den von der Bundesregierung benannten Handlungsfeldern gehört zunächst die Schaffung verlässlicher, bürokratiearmer und wettbewerbsfördernder Rahmenbedingungen für den Tourismusstandort Deutschland und die nationale Tourismuswirtschaft. In diesem Zusammenhang will die Bundesregierung laut ihren Eckpunkten beispielsweise den Abbau bürokratischer Belastungen und Investitionshemmnisse, ein effizientes Regulierungsumfeld mit fairen steuerlichen Rahmenbedingungen sowie einen starken Verbraucherschutz zum Schutz der Reisenden. Ferner will sie sich im Rahmen der europäischen Rechtsetzung für die Berücksichtigung der Bedürfnisse des deutschen Mittelstands einsetzen. Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung dieser Ziele hat die Bundesregierung jedoch bislang noch nicht bekannt gegeben. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13265 19. Wahlperiode 17.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 9. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Welche Rahmenbedingungen sollen nach Auffassung der Bundesregierung geändert werden, um die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismusstandortes Deutschland zu gewährleisten? Die Frage, welche Rahmenbedingungen nach Auffassung der Bundesregierung geändert werden müssen, um die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismusstandortes Deutschland zu gewährleisten, wird im Rahmen eines breit angelegten Dialogprozesses zwischen Wirtschaft und Politik, Bund und Ländern sowie der Tourismuswirtschaft erörtert werden. Dieser Prozess soll in den kommenden Monaten starten und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie öffentlich kommuniziert werden. 2. Welche bürokratischen Belastungen und sonstigen Investitionsbremsen müssen nach Auffassung der Bundesregierung abgebaut werden, um unternehmerische Freiräume zu schaffen? Bis wann sollen die bürokratischen Belastungen und sonstigen Investitionsbremsen abgebaut werden? Die Bundesregierung hat in den Eckpunkten für eine nationale Tourismusstrategie unter anderem das Handlungsfeld „verlässliche, bürokratiearme und wettbewerbsfördernde Rahmenbedingungen für den Tourismusstandort Deutschland und die nationale Tourismuswirtschaft gestalten“ definiert. Die inhaltliche Diskussion zu diesem Handlungsfeld wird Bestandteil des in der Antwort zu Frage 1 erwähnten Dialogprozesses sein. 3. Welche steuerlichen Rahmenbedingungen sollten nach Auffassung der Bundesregierung geändert werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Tourismuswirtschaft zu erhalten? Mit welchem Ergebnis sollen nach Auffassung der Bundesregierung die von ihr als änderungsbedürftig eingestuften steuerlichen Rahmenbedingungen neu gestaltet werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Tourismuswirtschaft zu erhalten? Das Thema steuerliche Rahmenbedingungen fällt im Kontext der Diskussion über die nationale Tourismusstrategie in das Handlungsfeld „Rahmenbedingungen “. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 4. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Verbraucherschutzes für Reisende bedürfen nach Auffassung der Bundesregierung im Rahmen der nationalen Tourismusstrategie einer Überarbeitung? a) Mit welchem Ergebnis sollen nach Auffassung der Bundesregierung die von ihr als änderungsbedürftig eingestuften Rahmenbedingungen im Bereich des Verbraucherschutzes neu gestaltet werden? b) Bis wann sollen die von der Bundesregierung als änderungsbedürftig eingestuften rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Verbraucherschutzes für Reisende überarbeitet werden? Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet. Das Thema rechtliche Rahmenbedingen fällt im Kontext der Diskussion über die nationale Tourismusstrategie in das Handlungsfeld „Rahmenbedingungen“. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Drucksache 19/13265 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Mit welchen Maßnahmen will sich die Bundesregierung auf nationaler und europäischer Ebene dafür einsetzen, dass im Rahmen der Gesetzesfolgeneinschätzung und -evaluierung Interessenvertreter umfassender und frühzeitiger in den Rechtsetzungsprozess konsultativ eingebunden werden? 6. Wie will sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Bedürfnisse des deutschen Mittelstands bei der europäischen Rechtsetzung hinreichend berücksichtigt werden? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) informiert mit seinem, in Zusammenarbeit mit Verbänden erstellten Mittelstandsmonitor die Öffentlichkeit zusätzlich zu den Informationsangeboten der EU-Kommission über Evaluierungen und Gesetzesfolgenabschätzungen auf EU-Ebene. Dadurch unterstützt das BMWi die Interessenvertreter dabei, sich umfassend und frühzeitig in den Rechtsetzungsprozess auf EU-Ebene einzubringen. Des Weiteren setzt sich die Bundesregierung im Rat der EU kontinuierlich für eine Verbesserung des EU-Legislativprozesses ein. Mit dem Arbeitsprogramm Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau 2018 hat die Bundesregierung u. a. beschlossen, dass eine Beteiligungsplattform für alle veröffentlichten Gesetzentwürfe der Bundesregierung geschaffen werden soll. Bereits jetzt veröffentlichen die Bundesministerien im Rahmen ihres jeweiligen Internetauftritts Gesetzentwürfe. Im Arbeitsprogramm wurde ebenfalls vereinbart, das Evaluierungs-konzept von 2013 auszuwerten und fortzuentwickeln . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13265 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333