Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schmidt, Friedrich Ostendorff, Dr. Danyal Bayaz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/12483 – Geplante Reduzierung der Versicherungsteuer für Dürreversicherungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Folgen der Klimakrise sind in Deutschland immer deutlicher zu spüren: Der Sommer 2018 war so heiß, so lang und so trocken wie nie zuvor. Deutschland hat 2018 die größte Dürre seit Beginn der Wetteraufzeichnung erlebt. Ausgetrocknete Flüsse, verdorrte Felder sowie Wald- und Flächenbrände waren die Folgen (vgl. www.welt.de/wissenschaft/article181616914/Duerre-in- Deutschland-Was-der-trockene-Sommer-bewirkt-hat.html). Von den Wetterextremen waren insbesondere die Landwirtinnen und Landwirte betroffen: Durch Ernteausfälle und Notschlachtungen erlitten sie milliardenschwere Schäden (vgl. www.tagesspiegel.de/politik/hitzesommer-2018- duerreschaeden-bei-bauern-weniger-stimmung-mehr-fakten/22937174.html). Bund und Länder unterstützten die Betroffenen mit insgesamt 340 Mio. Euro (vgl. www.sueddeutsche.de/wirtschaft/eil-bauern-bekommen-duerre-hilfenvom -staat-1.4100251). Die staatlichen Hilfen waren notwendig geworden, weil nur die wenigsten Landwirtinnen und Landwirte gegen Dürreschäden versichert sind. Bisher sind sowohl die Versicherungsbeiträge als auch der Selbstbehalt sehr hoch. Dies liegt u. a. daran, dass Dürreschäden einen großen Teil der versicherten Bäuerinnen und Bauern gleichzeitig treffen würde (vgl. www.sueddeutsche.de/politik/landwirtschaft-duerre-versicherung-1.4425269). Um Dürreversicherungen attraktiver zu machen, plant der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz nach Medienberichten noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf , um den Steuersatz der Versicherungsteuer für Dürreversicherungen von derzeit 19 auf 0,03 Prozent zu reduzieren (vgl. www.augsburger-allge m e i n e . d e / wirtschaft/Bauernverband-Extremes-Wetter-mit-neuem-Ausmassbedroht -Produktion-id54584231.html). Damit würde für Dürreversicherungen der gleiche Steuersatz erhoben, wie er bereits für Versicherungen von Schäden durch Hagelschlag, Sturm, Starkfrost, Starkregen und Überschwemmungen gilt (vgl. § 6 Absatz 2 Nummer 4 des Versicherungsteuergesetzes – VersStG). Fraglich bleibt allerdings, welche Effekte die Reduzierung der Versicherungsteuer auf die Beitragshöhe und damit die Attraktivität von Dürreversicherungen hätte. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13302 19. Wahlperiode 18.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 16. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  1. Wie hat sich das Aufkommen aus der Versicherungsteuer in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Versicherungsteuereinnahmen haben sich wie folgt entwickelt: Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Mio. € 10.548 10.284 10.755 11.138 11.553 12.046 12.419 12.763 13.269 13.779  2. Wie hat sich das Aufkommen aus der Versicherungsteuer aus sogenannten Mehrgefahren-Versicherungen nach § 6 Absatz 1 Nummer 4 VersStG in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln und falls möglich bitte nach einzelnen oder mehreren Wetterphänomenen aufschlüsseln)?  3. Wie hat sich das Aufkommen aus der Versicherungsteuer aus Versicherungen von Schäden durch Dürre in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Fragen 2 und 3 werden zusammen wie folgt beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine gesicherten statistischen Informationen vor.  4. Wie hat sich die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt, die gegen einzelne oder mehrere Wetterphänomene gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 4 VersStG („Mehrgefahren-Versicherungen“) versichert sind (bitte nach Jahren, Betriebsarten, Bundesländern und falls möglich bitte nach Versicherungen aufschlüsseln und zusätzlich bitte in Relation zur Gesamtzahl landwirtschaftlicher Betriebe in Deutschland angeben)?  5. Wie hat sich die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt, die gegen Dürreschäden versichert sind (bitte nach Jahren, Betriebsarten und Bundesländern aufschlüsseln und zusätzlich bitte in Relation zur Gesamtzahl landwirtschaftlicher Betriebe in Deutschland angeben)? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Der Bundesregierung liegen hierzu keine entsprechenden Informationen vor. Allgemein zur Entwicklung des Versicherungsumfangs von Mehrgefahrenversicherungen lässt sich Folgendes sagen: Der deutschen Landwirtschaft steht ein breites Angebot verschiedener Versicherungen zur Verfügung, jedoch nicht für alle Risiken und Kulturen und nicht in jedem Fall zu wirtschaftlich tragfähigen Kosten. Auch wenn nur wenige Akteure auf dem deutschen Markt für Ernteversicherungen tätig sind, gibt es einen Wettbewerb zwischen den Versicherungsunternehmen, der sich sowohl im Preiswettbewerb als auch in der Entwicklung neuer Versicherungsprodukte niederschlägt . Der Versicherungsmarkt ist dynamisch, d. h. die Versicherungswirtschaft reagiert auf Veränderungen von Risiken und der Nachfrage seitens der Landwirte mit der Entwicklung neuer Angebote, wie z. B. aktuell die Entwicklung und Markteinführung von Dürreindexversicherungen. Es gibt Einzelgefahrenversicherungen (hauptsächlich Hagelversicherungen) und Mehrgefahrenversicherungen, die eine größere Bandbreite von Wettergefahren absichern. In Deutschland sind Einzelgefahrenversicherungen am häu- Drucksache 19/13302 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. figsten verbreitet, auf Mehrgefahrenversicherungen entfällt gegenwärtig nur ein Flächenanteil von 4 Prozent bis 5 Prozent an der versicherten Gesamtfläche. Abbildung: Entwicklung von Mehrgefahrenversicherungen am Beispiel der Vereinigten Hagel Quelle: Vereinigte Hagel Seit der Herabsetzung des Versicherungsteuersatzes für die Risiken Starkregen Sturm, Starkfrost, Starkregen und Überschwemmungen (über Bodenerzeugnissen ) zum 1. Januar 2013 auf 0,03 Prozent der Versicherungssumme entwickelt sich auch der Markt für Mehrgefahrenversicherungen in Deutschland positiv, allerdings auf niedrigem Niveau. Das Auftreten verschiedener Wetterextreme in den letzten Jahren hat die Nachfrage zusätzlich beflügelt. Im Bereich der Einzelgefahrenversicherungen ist die Versicherung gegen Hagel mit einem Flächenanteil von 68 Prozent an der insgesamt in Deutschland versicherten Ackerfläche im Umfang von rund 8 Mio. ha am weitesten verbreitet (Stand: November 2018). Bezogen auf die Gesamtackerfläche (ohne Grünland) im Umfang von 11,8 Millionen ha bedeutet dies, dass knapp die Hälfte der Ackerfläche gegen Hagel versichert ist. Die Hagelversicherung wird von den Versicherungsunternehmen in der Regel als Basisversicherung eingesetzt, die mit anderen Risiken kombiniert werden kann. Dabei zeigt sich bezogen auf das Risiko Hagel ein relativ homogenes Bild der Versicherungsdichte innerhalb Deutschlands. Der Großteil der Versicherungsbeiträge für Hagelversicherungen kommt aus der Kulturgruppe Getreide/Hülsenfrüchte mit einem Anteil von etwa 30 Prozent, wobei Hülsenfrüchte jedoch kaum eine Rolle spielen. Diese Kulturen bilden auch den flächenmäßig größten Anteil am Gesamtbestand der versicherten Kulturen in Deutschland. Danach folgen nach Angaben der Vereinigten Hagel die Kulturgruppen Ölfrüchte, Mais, Wein, Kernobst. Mit deutlichem Abstand folgen die Versicherungen gegen Sturm und Starkregen (15 Prozent der gegen Hagel versicherten Fläche). Mit nochmals deutlichem Abstand folgen Frostversicherungen. Aggregierte Daten aller Versicherungsunternehmen zur Aufteilung der Versicherungsdichte aller Versicherungsunternehmen nach Kulturgruppen oder Einzelgefahren sind nicht verfügbar. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Verhältnisse beim Marktführer stellvertretend für den Gesamtmarkt verwendet werden können. Eine Versicherung gegen das Dürrerisiko wird in Deutschland nur für die wichtigsten Ackerkulturen Getreide, Mais und Winterraps angeboten. Die Marktdurchdringung ist bei einem Versicherungsumfang von rund 50.000 ha (= 0,4 Prozent der Ackerfläche) im Jahr 2018 in Deutschland äußerst gering. Für 2019 liegen keine Informationen vor, nach Expertenschätzung ist aber keine Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13302 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Zunahme des Umfangs der versicherten Fläche zu verzeichnen. Grund hierfür ist, dass wegen des hohen Kumulrisikos die erforderlichen Prämien für eine Dürreversicherung so hoch ausfallen, dass die Landwirte eine derartige Versicherung wirtschaftlich allein nicht tragen können. Von den Versicherungsunternehmen werden in Deutschland gegen Dürre aktuell nur so genannte Indexversicherungen angeboten, die sich noch in der Markteinführung befinden und ständig weiterentwickelt werden. Keine Versicherungsangebote gibt es gegenwärtig gegen Überschwemmungen bzw. Hochwasser auf Acker- bzw. Grünland. Diese Risiken sind für die Versicherungswirtschaft nicht wirtschaftlich kalkulierbar, da ein interner Risikoausgleich fehlt, wie dies z. B. bei den i. d. R. nur lokal auftretenden Schadensereignissen durch Hagel der Fall ist. Überschwemmungen und Hochwasser treten normalerweise in eng umgrenzten Gebieten auf, die regelmäßig betroffen sind. Hiergegen würden sich erfahrungsgemäß nur die Landwirte innerhalb eines Gefährdungsgebietes versichern, die anderen dagegen nicht. Bei Hochwasser würde eine Versicherungsprämie daher so hoch ausfallen, dass sie für die landwirtschaftlichen Betriebe in der Regel unerschwinglich wäre.  6. Wie viele Versicherungsunternehmen in Deutschland bieten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit sogenannte Mehrgefahren- Versicherungen und Versicherungen von Schäden durch Wetterextreme für landwirtschaftliche Betriebe an, auf die der reduzierte Steuersatz gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 4 VersStG angewendet wird? Die Bundesregierung hat keine abschließende Kenntnis darüber, wie viele Versicherungsunternehmen derzeit sogenannte Mehrgefahren-Versicherungen und Versicherungen von Schäden durch Wetterextreme für landwirtschaftliche Betriebe anbieten.  7. Wie viele Versicherungsunternehmen in Deutschland bieten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Versicherungen von Schäden durch Dürre an? Die Bundesregierung hat keine abschließende Kenntnis darüber, wie viele Versicherungsunternehmen derzeit Versicherungen gegen Schäden durch „Dürre“ anbieten.  8. Wie hoch waren die durchschnittlichen Versicherungsbeiträge und der Selbstbehalt für sogenannte Mehrgefahren-Versicherungen und Versicherungen von Schäden durch Wetterextreme für landwirtschaftliche Betriebe , auf die der reduzierte Steuersatz gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 4 VersStG angewendet wird, nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?  9. Wie hoch waren die durchschnittlichen Versicherungsbeiträge und der Selbstbehalt für Versicherungen von Schäden durch Dürre nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln )? 10. Wie hoch waren das Beitragsvolumen und die Schadenssummen für sogenannten Mehrgefahren-Versicherungen und Versicherungen von Schäden durch Wetterextreme für landwirtschaftliche Betriebe, auf die der reduzierte Steuersatz gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 4 VersStG angewendet wird, nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Drucksache 19/13302 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 11. Wie hoch waren das Beitragsvolumen und die Schadenssummen für Versicherungen von Schäden durch Dürre nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Fragen 8 bis 11 werden zusammen beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine entsprechenden Informationen vor. 12. Aus welchen Gründen werden bisher Versicherungen von Schäden durch Dürre mit dem regulären Steuersatz von 19 Prozent, nicht aber mit dem reduzierten Steuersatz von 0,03 Prozent der Versicherungssumme besteuert , wie er seit 1. Januar 2013 auch für Versicherungen von Schäden gegen Hagelschlag, Sturm, Starkfrost, Starkregen oder Überschwemmungen entsprechend § 6 Absatz 2 Satz 4 VersStG gilt? Nach der Systematik des Versicherungsteuergesetzes ist der Regelsteuersatz von 19 % bezogen auf das Versicherungsentgelt als steuerliche Bemessungsgrundlage anzuwenden, soweit nicht das Gesetz Abweichendes vorsieht (§§ 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 6 Absatz 1 VersStG). Letzteres ist in Bezug auf Versicherungen gegen Schäden durch „Dürre“ nach geltendem Recht nicht der Fall. 13. Aus welchen Gründen plant die Bundesregierung, die Versicherungsteuer für Versicherungen von Schäden durch Dürre von derzeit 19 auf 0,03 Prozent zu senken? Bereits mit dem Verkehrsteueränderungsgesetz vom 5. Dezember 2012 hatte der Gesetzgeber auf die Auswirkungen des Klimawandels reagiert und die für die Hagelversicherung bestehende versicherungsteuerliche Begünstigung auf andere Wetterelementargefahren wie Sturm, Starkfrost, Starkregen und Überschwemmung ausgeweitet. Angesichts der im Sommer des Jahres 2018 eingetretenen enormen Dürreschäden in der Landwirtschaft ist nunmehr geplant, die Möglichkeit zu schaffen, Versicherungen gegen Schäden, die auf Dürre zurückzuführen sind, unter denselben steuerrechtlichen Konditionen zu nehmen, wie sie bereits jetzt im Hinblick auf die anderen in den §§ 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, 6 Absatz 2 Nummer 4 VersStG genannten wetterbedingten Elementargefahren gelten. 14. Ist die Senkung der Versicherungsteuer für Versicherungen von Schäden durch Dürre von 19 auf 0,03 Prozent nach Einschätzung der Bundesregierung eine geeignete Maßnahme, um den Abschluss dieser Versicherungen für landwirtschaftliche Betriebe attraktiver zu gestalten? Wenn ja, warum? Die Anwendung des besonderen Versicherungsteuersatzes von 0,3 Promille bezogen auf die Versicherungssumme als spezieller Bemessungsgrundlage könnte nach Einschätzung der Bundesregierung dann eine geeignete Maßnahme darstellen , den Abschluss von „Dürreversicherungen“ für landwirtschaftliche Betriebe attraktiver zu gestalten, wenn dies von der Versicherungswirtschaft bei der Prämienkalkulation entsprechend berücksichtigt würde. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13302 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 15. Wie viele zusätzliche Versicherungen von Schäden gegen Dürre werden nach Einschätzung der Bundesregierung neu abgeschlossen werden, wenn die Versicherungsteuer von derzeit 19 auf 0,03 Prozent gesenkt wird? Eine Einschätzung darüber abzugeben, wie viele zusätzliche Versicherungen von Schäden gegen „Dürre“ neu abgeschlossen werden, wenn auf derartige Versicherungen der Versicherungsteuersatz von 0,03 Prozent bezogen auf die Versicherungssumme angewandt würde, ist der Bundesregierung nicht möglich. 16. Wie werden sich die durchschnittlichen Beiträge und der Selbstbehalt für Versicherungen von Schäden durch Dürre nach Einschätzung der Bundesregierung verändern, wenn die Versicherungsteuer für diese Versicherungen von derzeit 19 auf 0,03 Prozent gesenkt würde? Die Ermäßigung der Versicherungsteuer auf Versicherungen gegen Dürreschäden führt zu einer Reduzierung der Kosten für eine entsprechende Versicherung für die Landwirtschaft. Es ist davon auszugehen, dass mit der Absenkung der Versicherungsteuer die Versicherungswirtschaft ihr Angebot an entsprechenden Versicherungen ausweiten wird. Wie viele zusätzliche Versicherungen in diesem Zusammenhang konkret abgeschlossen werden und wie die durchschnittlichen Beiträge und der Selbstbehalt sich infolgedessen verändern, ist seitens der Bundesregierung nicht quantifizierbar. 17. Welche Auswirkungen auf das Steueraufkommen hätte die Senkung der Versicherungsteuer für Versicherungen von Schäden durch Dürre von derzeit 19 auf 0,03 Prozent? Auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 wird verwiesen. 18. a) Nach welchen Kriterien bewerten die Versicherungsunternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung, ob es sich bei landwirtschaftlichen Schäden, z. B. Ernteausfällen, um dürrebedingte Schäden handelt? b) Gab oder gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Streitfälle zwischen Versicherungsunternehmen einerseits und Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern andererseits um die Auslegung der Kriterien? Falls ja, inwiefern plant die Bundesregierung konkrete Maßstäbe vorzugeben , unter denen eine Versicherung Leistungen erbringen muss? Diesbezüglich liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 19. Wie viele dürrebedingte Versicherungsfälle traten in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung ein, und wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Schadenssumme je landwirtschaftlichem Betrieb durch die Versicherungsunternehmen? 20. Wie viele landwirtschaftliche Betriebe haben in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung Dürreschäden erlitten, waren aber nicht dagegen versichert (bitte nach Jahren und nach Betriebsarten aufschlüsseln )? Die Fragen 19 und 20 werden zusammen beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine entsprechenden Informationen vor. Drucksache 19/13302 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 21. Wie hoch sind die bisherigen volkswirtschaftlichen Schäden der Klimakrise nach Einschätzung der Bundesregierung (falls möglich bitte für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln)? 22. Wie hoch sind die bisherigen volkswirtschaftlichen Schäden der Klimakrise durch Extremwetterereignisse nach Einschätzung der Bundesregierung (falls möglich bitte für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln und falls möglich bitte nach Schäden durch Hagel, Sturm, Starkregen, Starkfrost, Überschwemmungen und Dürre aufschlüsseln)? Die Fragen 21 und 22 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Aufgrund der Ausrichtung der vorhergehenden Fragen auf die Landwirtschaft wird davon ausgegangen, dass nach den volkswirtschaftlichen Schäden in der Landwirtschaft gefragt wird. Schätzungen der volkswirtschaftlichen Schäden von Extremwettereignissen der letzten 10 Jahre, die auf den Klimawandel zurückzuführen sind, liegen der Bundesregierung nicht vor. Auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN „Extremwetter, Klimafolgen und Klimaanpassung in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 19/5131 und zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Klima-Übereinkommen von Paris“ auf Bundestagsdrucksache 19/4395 wird verwiesen. 23. In welcher Höhe wurden in den letzten zehn Jahren Hilfen durch den Bund aufgrund von Extremwetterereignissen an landwirtschaftliche Betriebe gezahlt (bitte nach Jahren und falls möglich bitte nach Art des Wetterereignisses aufschlüsseln)? Die Mittelvolumina der Hilfen des Bundes für die auf die Landwirtschaft bezogenen Folgen von Extremwetterereignissen können folgender Übersicht entnommen werden. Schadensereignis/Art der Hilfen Mittelvolumen insgesamt (Bund und Länder) Beteiligung des Bundes mit 50 Prozent der Mittel an Hilfsprogrammen der Länder für landwirtschaftliche Unternehmen, die durch die Folgen der Dürre 2018 in ihrer Existenz gefährdet sind 340 Mio. Euro (Soll, da Auszahlung noch nicht abgeschlossen ) Sofort- und Wiederaufbauhilfe für die vom Hochwasser 2013 betroffene Land- und Forstwirtschaft im Rahmen des von Bund und Ländern gemeinsam finanzierten nationalen Fonds „Aufbauhilfe“ für Maßnahmen nach § 2 Absatz 2 Nummer 1 des Aufbauhilfefonds- Errichtungsgesetzes. rd. 215 Mio. Euro Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13302 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 24. In welcher Höhe wurden in den letzten zehn Jahren Hilfen durch die Länder oder Kommunen aufgrund von Extremwetterereignissen an landwirtschaftliche Betriebe nach Kenntnis der Bundesregierung gezahlt (bitte nach Jahren und falls möglich bitte nach Art des Wetterereignisses aufschlüsseln )? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen aus dem Jahr 2017 wurden Hilfen der Länder an land- und forstwirtschaftliche Betriebe (einschl. Obst- und Gartenbau) wie folgt umgesetzt: Schadensereignis/Art der Hilfen Mittelvolumen insgesamt • Baden-Württemberg Finanzhilfen zur Bewältigung von Unwetterschäden 2016 in der Landwirtschaft. 4,761 Mio. Euro Finanzhilfen zur Bewältigung von Frostschäden 2017 in der Landwirtschaft. 31,23 Mio. Euro • Bayern Finanzhilfe für vom Frost 2017 geschädigte landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe. ca. 4 Mio. Euro Finanzhilfe für Schäden in der Forstwirtschaft, die Sturm „Kolle“ August 2017 verursacht hat. 41 Mio. Euro Finanzhilfe für Schäden in der Landwirtschaft, die durch Unwetter und Hochwasser 2016 verursacht wurden. 1,2 Mio. Euro Finanzhilfe für Schäden in der Forstwirtschaft, die durch Unwetter 2016 verursacht wurden. 226.000 Euro Finanzhilfe für durch einen Tornado 2015 geschädigte landwirtschaftliche Betriebe. 12.000 Euro Soforthilfen für Ernteschäden und sonstige landund forstwirtschaftliche Schäden, die durch das Hochwasser 2005 verursacht wurden. ca. 2 Mio. Euro • Brandenburg Finanzhilfe für Schäden in der Landwirtschaft, die durch starke anhaltende Regenfälle 2017 verursacht wurden. 9,7 Mio. Euro Finanzhilfe für Schäden in der Landwirtschaft, die durch Frostereignisse 2017 verursacht wurden . 4,5 Mio. Euro Finanzhilfe für Schäden in der Landwirtschaft, die durch Niederschlagsdefizite 2017 verursacht wurden. 338.000 Euro • Niedersachsen Billigkeitsleistungen zur Bewältigung von Schäden der Landwirtschaft durch das Juli- Hochwasser 2017. 5,0 Mio. Euro • Nordrhein-Westfalen Zuwendungen zur Bewältigung von Schäden in der Landwirtschaft verursacht durch Spätfröste im April 2017. 5 Mio. Euro (Soll) Soforthilfen zur Milderung von Notständen infolge von Starkregenereignissen am Niederrhein Mai/Juni 2016. ca. 4 Mio. Euro • Rheinland-Pfalz Finanzhilfe für Schäden im Obstbau aufgrund der Spätfröste im April 2017. 725.000 Euro Drucksache 19/13302 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 25. Wie ist der konkrete Zeitplan für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reduzierung der Versicherungsteuer für Versicherungen von Schäden gegen Dürre? Nach den derzeitigen Planungen soll noch in diesem Jahr ein Kabinettsbeschluss über einen Referentenentwurf zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes herbeigeführt werden. 26. Welche Vereinbarungen gibt es innerhalb der Bundesregierung, angesichts der Förderung von Dürreversicherungen durch einen reduzierten Versicherungssteuersatz zukünftig auf Dürrehilfen wie im Jahr 2018 zu verzichten bzw. diese anders zu konditionieren? Hinsichtlich der Förderung von Dürreversicherungen durch einen reduzierten Versicherungsteuersatz gibt es derzeit innerhalb der Bundesregierung keine Vereinbarungen darüber, ob – und ggf. unter welchen Konditionen – in diesem Falle künftig Dürrehilfen des Bundes wie in 2018 gewährt werden. 27. Schließt die Bundesregierung Dürrehilfen wie im Jahr 2018 für das laufende Jahr aus (bitte begründen)? Die Voraussetzungen für Dürrehilfen mit finanzieller Beteiligung des Bundes sind in diesem Jahr angesichts der bundesweiten Ernteertragssituation in der Landwirtschaft nicht gegeben. Eine Neuauflage der letztjährigen Dürrehilfen ist daher in diesem Jahr nicht vorgesehen. 28. Wie steht die Bundesregierung zur Forderung nach einer steuerlich begünstigten Risikoausgleichsrücklage in der Landwirtschaft? Die Bundesregierung verfolgt aktuell keine Pläne zur Einführung einer steuerlich begünstigten Risikoausgleichsrücklage in der Landwirtschaft. Eine solche steuerliche Risikoausgleichsrücklage hätte nach einer Studie der Universität Hohenheim zudem nicht den gewünschten Effekt. Sie würde nicht die erforderlichen Liquiditätsvorteile für den Schadensfall herbeiführen können . Das Steuerrecht enthält außerdem bereits eine Vielzahl von Regelungen, die der besonderen Situation der Land- und Forstwirte Rechnung tragen. 29. Welche Position vertritt die Bundesregierung zu den einzelnen Forderungen der Länder Bayern und Baden-Württemberg im Bundesrats- Entschließungsantrag vom 4. Juni 2019 (Bundesratsdrucksache 272/19), in der gefordert wird, die Risikostrategie für landwirtschaftliche Unternehmen gegen witterungsbedingte Risiken zu stärken? Die abgestimmte Position der Bundesregierung zum gemeinsamen Antrag der Länder Bayern und Baden-Württemberg vom 4. Juni 2019 (Bundesrats- Drucksache 272/19) besteht bislang nicht. 30. Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung zur Reaktion auf erneute Trockenereignisse in der Landwirtschaft und im Forstbereich getroffen? Um den regional bestehenden akuten Mangel an Viehfutter zu verringern, hat das innerhalb der Bundesregierung federführend zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Verordnung zur Änderung Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13302 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen- Verpflichtungenverordnung erarbeitet, die es den Ländern – wie bereits 2018 – ermöglicht, in von ihnen ausgewiesenen Gebieten mit witterungsbedingtem Futtermangel die Nutzung des Aufwuchses von ökologischen Vorrangflächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke zu Fütterungszwecken (Beweidung oder Schnittnutzung) zuzulassen. Diese Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Auf mittel- und langfristige Sicht ist die Bundesregierung grundsätzlich der Auffassung, dass in erster Linie die landwirtschaftlichen Unternehmen selbst für eine adäquate Risikovorsorge gegen Wetterextreme verantwortlich sind. Aufgabe der Politik ist es, geeignete Rahmenbedingungen für Prävention und betriebliches Risikomanagement zu gewährleisten. Finanzielle Hilfen des Staates , wie für die Landwirtschaft nach der Dürre 2018 stellen eine Ausnahme dar. Zu diesen Rahmenbedingungen gehört die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik , die mit den Direktzahlungen einen Beitrag zur Risikoabsicherung in der Landwirtschaft leistet und deren Weiterentwicklung nach 2020 derzeit beraten wird. Parallel dazu bringt die Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg, die die Land- und Forstwirtschaft in ihrem Bemühen um ein dem Klimawandel angemessenes Risikomanagement unterstützt. Um unter anderem das Risikomanagement der landwirtschaftlichen Unternehmen zu erleichtern, wurde die Tarifglättung in das Einkommensteuergesetz (§ 32c EStG) aufgenommen. Sie entlastet steuerlich land- und forstwirtschaftlicher Betriebe bei markt- und witterungsbedingten Gewinnschwankungen. Die Besteuerung der land- und forstwirtschaftlichen Einkünfte erfolgt danach auf der Grundlage des durchschnittlichen Gewinns aus einem Dreijahreszeitraum. Die Änderungen werden im Rahmen des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften umgesetzt. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens werden die Regelungen zur Tarifglättung der Europäischen Kommission zur beihilferechtlichen Genehmigung zugeleitet. Was steuerliche Maßnahmen angeht, wird im Übrigen auf die Antworten zu den Fragen 13 und 25 verwiesen. Das BMEL hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und den Ländern eine Agenda zur Anpassung von Land- und Forstwirtschaft sowie von Fischerei und Aquakultur an den Klimawandel erarbeitet, die auch auf die Vorbeugung gegen Wetterextreme abzielt . Die Weiterentwicklung von Pflanzenbausystemen, Fruchtfolgen, Pflanzenzüchtung und Agrartechnik spielt dabei eine besondere Rolle. Das BMEL bereitet darüber hinaus eine Ackerbaustrategie vor, die sich u. a. auch mit Fragen der Anpassung an Witterungsextreme befassen wird. Gemeinsam mit den Ländern hat das BMEL zudem einen Bericht zum Krisenund Risikomanagement in der Landwirtschaft erarbeitet, in dem es auch um mögliche Versicherungslösungen geht. Der Bericht soll auf der Agrarministerkonferenz am 25. bis 27. September in Mainz beraten werden. Über das weitere Vorgehen ist dann zu entscheiden. Der Planungsausschuss der Gemeinschaftaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) hat die vom Bund eingebrachte neue Maßnahmengruppe „Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald“ noch in 2018 beschlossen. Von Extremwetter betroffenen Waldeigentümern steht damit ein ganzes Maßnahmenbündel von Fördermaßnahmen zur Verfügung, welche helfen, die Folgen der Extremwetter besser zu bewältigen. Drucksache 19/13302 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Zudem fördern Bundesregierung und Länder über die GAK seit Langem Maßnahmen für private und kommunale Waldeigentümer zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel, wie z. B. den Waldumbau. Mit dem Waldklimafonds fördert die Bundesregierung mit rund 25 Mio. Euro jährlich gezielt Pilotprojekte , Forschungs- und Kommunikationsmaßnahmen zum Erhalt und Ausbau des CO2-Minderungspotenzials von Wald und Holz sowie zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel. Dabei sollen Synergien zwischen Klimaschutz, Anpassung der Wälder an den Klimawandel und Erhalt der biologischen Vielfalt genutzt werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13302 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.