Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Seitz, Martin Erwin Renner, Corinna Miazga, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/12929 – Korrekturbitten des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung (BPA) gegenüber Medien im Juni 2019 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Kleine Anfragen sind ein Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Deutschen Bundestages und Ausfluss des Demokratieprinzips. Aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 GG folgt ein Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung, an dem die einzelnen Abgeordneten und die Fraktionen als Zusammenschlüsse von Abgeordneten nach Maßgabe der Ausgestaltung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages teilhaben und mit dem grundsätzlich eine Antwortpflicht der Bundesregierung korrespondiert (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 – 2 BvE 5/06). Während andere Schriftliche Fragen über Anzahl und Anlass von an Medien gerichteten Korrekturbitten bei objektiv unzutreffender Berichterstattung noch von der Bundesregierung detailliert nach Datum, Behörde, Medium und Anlass beantwortet wurden (Bundestagsdrucksache 19/4421, Fragen 54 und 55), verweigert sich die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller einer detaillierten Beantwortung gleichgerichteter Fragen seitens der Fragesteller (Bundestagsdrucksache 19/7472). Gefragt war in Frage 1: „Welche Bundesministerien, obersten Bundesbehörden und oberen Bundesbehörden mit Ausnahme des BND, des MAD, des BfV und des BKA haben seit dem Jahr 2001 aufgrund welcher Veröffentlichungen mittels anwaltlicher Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe an Medien Korrekturbitten verschickt (bitte nach Bundesministerien, obersten Bundesbehörden, oberen Bundesbehörden, Datum, Medium, Anlass und den jeweiligen Kosten aufschlüsseln)?“ (Bundestagsdrucksache 19/7472). Gefragt war somit nach einer detaillierten Aufschlüsselung von Korrekturbitten an Medien. Die Antwort der Bundesregierung lautete darauf: „Eine Gesamtübersicht der mittels anwaltlicher Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe gegebenen Hinweise liegt nicht vor.“ (Bundestagsdrucksache 19/7472). Deutscher Bundestag Drucksache 19/13310 19. Wahlperiode 18.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 16. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Da nicht nach einer Gesamtübersicht gefragt war, sondern nach konkret und detailliert aufzuschlüsselnden Korrekturbitten, muss die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller nochmals zu dieser Thematik befragt werden. 1. Aus welchen Anlässen hat das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) im Juni 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)? Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) hat im abgefragten Zeitraum in keinem Fall anwaltliche Hilfe im Sinne der Fragestellung in Anspruch genommen. 2. Aus welchen Anlässen hat das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung im Juni 2019 bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten auflisten)? Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) gibt lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn vom BPA veröffentlichte Informationenoder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und das BPA einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt, so dass dazu eine Auflistung nicht erstellt werden kann. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/7472 Bezug genommen. Drucksache 19/13310 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333