Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Badum, Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/12529 – Der Integrierte Nationale Energie- und Klimaplan der Bundesregierung – Wie Deutschland zur Erreichung der EU-Klimaziele 2030 beitragen will V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut Artikel 3 der Govemance-Verordnung der Europäischen Union sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, ab dem Jahr 2019 bei der Europäischen Kommission regelmäßig sogenannte Integrierte Nationale Energie- und Klimapläne (NECPs) einzureichen. In den NECPs sollen die Mitgliedstaaten ihren Beitrag zum Erreichen der EU-Klimaziele für das Jahr 2030 (40 Prozent Treibhausgasreduktion , 32 Prozent Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch und Steigerung der Energieeffizienz auf 32,5 Prozent) darlegen. Sollte sich in den NECPs zeigen, dass die EU-2030-Ziele verfehlt werden, kann die EU-Kommission auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten bzw. auf EU-Ebene zusätzliche Maßnahmen anregen. Deutschland hat seinen Entwurf des Integrierten Nationalen Energie- und Klimaplans am 20. Dezember 2018 bei der Europäischen Kommission eingereicht . Mehrere Studien haben den deutschen NECP ausgewertet und sind zu dem Schluss gekommen, dass die von Deutschland dargelegten Maßnahmen nicht ausreichend für den deutschen Beitrag zu den EU-Klimazielen für 2030 sind. Deutschland belegte in der Studie „Planning for Net Zero“ mit seinem Plan den zweitletzten Platz auf der europäischen Rangliste der NECPs (siehe „Planning for Net Zero“: https://europeanclimate.org/wp-content/uploads/ 2019/05/Planning-for-Net-Zero.-Assessing-the-draft-NECPs.pdf, „Time to Pick up the Pace“: www.caneurope.org/docman/climate-energy-targets/3477- time-to-pick-up-the-pace-insights-into-the-draft-national-energy-and-climateplans /file, „Just Transition or Just Talk?“: www.caneurope.org/docman/coalphase -out/3545-just-transition-or-just-talk/file). Deutscher Bundestag Drucksache 19/13316 19. Wahlperiode 18.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 16. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Am 18. Juni 2019 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre Empfehlungen zur Verbesserung der NECPs. Laut Einschätzung der EU-Kommission reichen die im Entwurf des deutschen NECP dargelegten Politiken und Maßnahmen nicht aus, um das im Rahmen der EU-Lastenteilungsentscheidung festgelegte deutsche Ziel von 38 Prozent Emissionsreduktion bis 2030 zu erreichen . Die EU-Kommission fordert Deutschland deshalb auf, zusätzliche Politiken und Maßnahmen festzulegen, um die Klimalücke zu schließen. Des Weiteren empfiehlt die EU-Kommission, detaillierte und quantifizierte Politiken und Maßnahmen vorzulegen, um den deutschen Beitrag zum Ziel von 30 Prozent erneuerbaren Energien zu verwirklichen, Maßnahmen zur Erfüllung des Ziels des Verkehrssektors zu präsentieren, einen mit Maßnahmen unterlegten ehrgeizigen Beitrag zum Ziel von 32,5 Prozent Energieeffizienz vorzulegen sowie Maßnahmen und Pläne zum Auslaufen der Subventionen für fossile Brennstoffe aufzuführen. Laut der Governance-Verordnung müssen die Mitgliedstaaten eine öffentliche Konsultation der NECPs durchführen. Diese wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 14. Juni 2019 in Form einer Online-Konsultation gestartet und läuft bis zum 2. August 2019. Bis zum 31. Dezember 2019 haben die Mitgliedstaaten Zeit, ihre NECPs im Lichte der Empfehlungen der EU-Kommission und der öffentlichen Konsultation zu überarbeiten und eine finale Version vorzulegen. Darüber hinaus sind die Mitgliedstaaten laut Governance-Verordnung verpflichtet, bis zum 1. Januar 2020 Langfriststrategien einzureichen, welche mit den NECPs konsistent sein müssen.  1. Wird die Bundesregierung das Ergebnis der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (WSB-Kommission) in den finalen NECP einbeziehen, vor dem Hintergrund, dass in der aktuell vorliegenden Version auf die WSB-Kommission verwiesen wird und deren Abschlussbericht mittlerweile seit Januar 2019 vorliegt? Falls nein, warum nicht? Die Bundesregierung wird das Ergebnis der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (WSB-Kommission) in den finalen NECP einbeziehen .  2. Inwiefern plant die Bundesregierung, die Klimaschutzmaßnahmen (CO2- Preis, Klimaschutzgesetz, Kohleausstieg, Maßnahmenpakete für Sektorenziele 2030), welche im Klimakabinett ausgearbeitet und bis September 2019 beschlossen werden sollen, in den NECP zu integrieren (bitte zu den einzelnen Punkten Stellung nehmen)? Die Bundesregierung plant, ihre Entscheidungen zu Klimaschutzmaßnahmen zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 in einem Maßnahmenprogramm, das derzeit im Kabinettsausschuss Klimaschutz vorbereitet wird, in den NECP zu integrieren. Wegen der noch laufenden Abstimmungen kann die Bundesregierung zu den einzelnen Maßnahmen derzeit nicht Stellung nehmen. Drucksache 19/13316 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  3. Wie positioniert sich die Bundesregierung zum Bericht „Just Transition or Just Talk?“ von CAN Europe und Sandbag, welcher eine Bewertung der NECPs der EU-Mitgliedstaaten mit Blick auf die Kohleverstromung vornimmt und in dem Deutschland aufgrund des von der WSB-Kommission vorgeschlagenen Enddatums 2038 für die Kohleverstromung den vorletzten Platz belegt?  4. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass der deutsche NECP in der Analyse „Planning for net zero“ von Climact und dem Ecologic Institute nur 12,5 Prozent von möglichen 100 Prozent erreicht und Deutschland im Ranking aller EU-Mitgliedstaaten gemeinsam mit der Slowakei den vorletzten Platz belegt? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung begrüßt es, dass durch Berichte und Analysen zu den NECP-Entwürfen der EU-Mitgliedstaaten Beiträge zu laufenden Diskussionen geleistet werden. Die Bundesregierung macht sich die Berichte und Analysen jedoch nicht zu Eigen. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass Grundlage der o. g. Berichte und Analysen der NECP-Entwurf Deutschlands und nicht der finale NECP ist. In Ihrem NECP-Entwurf hat die Bundesregierung ausdrücklich auf ausstehende nationale Entscheidungen in der Energie- und Klimapolitik hingewiesen. Die Bundesregierung arbeitet derzeit im Kabinettsausschuss Klimaschutz an Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele 2030. Darüber hinaus hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel beim Petersberger Klimadialog am 14. Mai 2019 angekündigt, dass die Bundesregierung im Kabinettsausschuss Klimaschutz erörtern will, wie Deutschland Treibhausgasneutralität bis 2050 erreichen kann.  5. Wird die Bundesregierung die Anregung der Analyse „Planning for net zero“ berücksichtigen, Informationen über die notwendigen Investitionen bis 2030 bereitzustellen? Die Bundesregierung untersucht bereits in der laufenden Energiewende- und Klimaschutzberichterstattung die Investitionstätigkeit. Im Lichte der im Kabinettsausschuss Klimaschutz beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen werden auch Aussagen zu Investitionen bis 2030 in den finalen NECP aufgenommen.  6. Warum hat die Bundesregierung im NECP kein Ziel für die Beendigung von Subventionen für fossile Brennstoffe festgeschrieben? a) Wird die Bundesregierung die Empfehlung der EU-Kommission umsetzen , alle Subventionen für fossile Brennstoffe aufzulisten und Maßnahmen aufzuführen, um diese Subventionen auslaufen zu lassen? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat im NECP die noch bestehenden Subventionen für fossile Brennstoffe aufgelistet sowie die Gründe für deren Auslaufen bzw. Fortbestehen aufgeführt. Die bestehenden Subventionen für fossile Brennstoffe für die Industrie werden für Unternehmen gewährt, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie zu erhalten und dem Carbon Leakage Risiko vorzubeugen . Die Bundesregierung wird prüfen, inwieweit die bestehenden Energiesteuerbegünstigungen für fossile Energieträger stärker an den klimapolitischen Zielen der Bundesregierung ausgerichtet werden können. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13316  7. Wie erklärt die Bundesregierung, dass die Projektionen zur Referenzentwicklung der Treibhausgasemissionen nach Sektoren für die Jahre 2021 bis 2040 von den im Klimaschutzplan 2050 festgelegten Sektorzielen teilweise stark abweichen (Tabelle B8 im NECP)? a) Wie erklärt die Bundesregierung, dass im Sektor Energiewirtschaft laut Projektion im NECP im Jahr 2030 263 Millionen Tonnen CO2- Äquivalente ausgestoßen werden, wohingegen im Klimaschutzplan 2050 175 bis 183 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente als Zielgröße definiert sind? b) Wie erklärt die Bundesregierung, dass im Sektor Industrie laut Projektion im NECP im Jahr 2030 106 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente ausgestoßen werden, wohingegen im Klimaschutzplan 2050 140 bis 143 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente als Zielgröße definiert sind? c) Wie erklärt die Bundesregierung, dass im Sektor Verkehr laut Projektion im NECP im Jahr 2030 147 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente ausgestoßen werden, wohingegen im Klimaschutzplan 2050 95 bis 98 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente als Zielgröße definiert sind? d) Wie schätzt die Bundesregierung die Emissionen im Bereich Gebäude für das Jahr 2030 ein, welche in der Projektion im NECP nicht gesondert aufgeführt sind? Die Fragen 7 bis 7d werden gemeinsam wie folgt beantwortet. In Ihrem NECP-Entwurf hat die Bundesregierung ausdrücklich auf ausstehende nationale Entscheidungen in der Energie- und Klimapolitik hingewiesen, die im dargestellten Referenzszenario des NECP-Entwurfs noch nicht berücksichtigt werden konnten. Diese umfassen auch Entscheidungen über notwendige zusätzliche Maßnahmen, um die Sektorziele zu erreichen, die im Zielszenario berücksichtigt werden, wie es die Verordnung (EU) 2018/1999 über ein Governance -System für die Energieunion und für den Klimaschutz (Governance- Verordnung) auch vorsieht.  8. Warum legt die Bundesregierung im NECP bei der Angabe des angestrebten Anteils erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch das Energiekonzept 2010 zugrunde, statt das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Ziel von 65 Prozent erneuerbare Energien bis 2030 als Basis der Berechnungen zu verwenden? Plant die Bundesregierung, das 65-Prozent-Ziel in der finalen Version des NECP festzuschreiben? Im NECP-Entwurf hat die Bundesregierung bereits festgestellt, dass sie eine Erhöhung des Erneuerbaren-Anteils im Stromsektor auf etwa 65 Prozent im Lichte der Herausforderungen einer besseren Synchronisierung von erneuerbaren Energien und Netzkapazitäten anstrebt (S. 32, Tabelle A6). Bis Herbst 2019 soll auf der Grundlage der Ergebnisse der Diskussion im Rahmen der AG Akzeptanz/Energiewende der Koalitionsfraktionen über konkrete Akzeptanzmaßnahmen und Förderbedingungen sowie die weiteren Ausbaupfade für erneuerbare Energien im Stromsektor bis 2030 entschieden werden. In der Folge würde dieser Zielwert bei entsprechender Entscheidung der AG für den Stromsektor in den finalen NECP übernommen werden. Drucksache 19/13316 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  9. Wie erklärt die Bundesregierung, dass die Projektionen zum Anteil erneuerbarer Energien für die Jahre 2021 bis 2040 von den nationalen und europäischen Zielen teilweise stark abweichen (Tabelle B10 im NECP)? a) Wie erklärt die Bundesregierung, dass im Sektor Strom im Jahr 2040 nur ein Anteil von 55,2 Prozent erneuerbarer Energien erreicht wird, obwohl das Erneuerbare-Energien-Gesetz bereits für das Jahr 2035 einen Anteil von 55 bis 60 Prozent vorsieht und sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD darauf geeinigt hat, 65 Prozent Erneuerbaren-Anteil bereits im Jahr 2030 zu erreichen ? b) Wie erklärt die Bundesregierung, dass im Sektor Verkehr erst im Jahr 2030 ein Anteil von 10,2 Prozent erneuerbarer Energien erreicht wird, obgleich die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU festlegt, dass jeder EU-Mitgliedstaat im Verkehrssektor bereits im Jahr 2020 mindestens 10 Prozent des Endenergieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen erreichen muss? c) Warum führt die Bundesregierung keine Projektion für den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch auf, obgleich im Energiekonzept 2010 für das Jahr 2030 ein Anteil von 30 Prozent und für das Jahr 2040 ein Anteil von 45 Prozent vorgesehen ist? Die Fragen 9 bis 9c werden gemeinsam beantwortet. In Ihrem NECP-Entwurf hat die Bundesregierung ausdrücklich auf ausstehende nationale Entscheidungen in der Energie- und Klimapolitik hingewiesen, die im dargestellten Referenzszenario des NECP-Entwurfs noch nicht berücksichtigt werden konnten. Diese umfassen auch Entscheidungen über notwendige zusätzliche Maßnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien, die im Zielszenario berücksichtigt werden sollen, wie es die Governance-Verordnung auch vorsieht. 10. Mit welchen zusätzlichen Maßnahmen, die laut Empfehlungen der EU- Kommission notwendig sind, plant die Bundesregierung, das Ziel eines Anteils erneuerbarer Energien von 30 Prozent am Endenergieverbrauch zu erreichen? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 11. Warum schreibt die Bundesregierung im NECP kein Energieeffizienz- Ziel für 2030, sondern lediglich eine aus den Zielen für 2020 und 2050 linear abgeleitete nationale Zielgröße des Primärenergieverbrauchs fest? Plant die Bundesregierung, im finalen NECP ein eigenständiges Ziel für 2030 zu verankern, wie von der EU-Kommission gefordert, um damit eine Berechnung des deutschen Beitrags zum EU-weiten Energieeffizienz -Ziel von 32,5 Prozent bis 2030 zu ermöglichen? 12. Warum legt der vorliegende Plan kein Ziel für die Reduktion des Endenergieverbrauchs für 2030 fest? Plant die Bundesregierung, ein solches Ziel im finalen NECP festzulegen ? Falls nein, warum nicht? Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet. Zum Zeitpunkt der Übermittlung des NECP-Entwurfs hatte die Bundesregierung zum deutschen Beitrag zum EU-Energieeffizienzziel 2030 noch keine Ent- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13316 scheidung getroffen. Die Bundesregierung plant jedoch, im finalen NECP einen solchen Beitrag festzulegen. 13. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung im Bereich der Energieeffizienz zu ergreifen, vor dem Hintergrund, dass der NECP lediglich bereits existierende Maßnahmen auflistet, welche nicht einmal ausreichen, um das Reduktionsziel für den Primärenergieverbrauch für 2020 zu erreichen (siehe auch Frage 15 a)? 14. Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung das Effizienzziel für den Verkehrssektor, den Endenergieverbrauch im Verkehr bis 2020 um rund 10 Prozent und bis 2050 um rund 40 Prozent gegenüber 2005 zu senken, zu erreichen? 15. Wie erklärt die Bundesregierung, dass die Projektionen zum Primär- und Endenergieverbrauch für die Jahre 2021 bis 2040 teilweise stark von den Zielen im Energiekonzept 2010 abweichen (Tabelle B13 im NECP)? a) Wie erklärt die Bundesregierung, dass sich der Primärenergieverbrauch bis zum Jahr 2030 um 20 Prozent und bis zum Jahr 2040 um 29 Prozent gegenüber 2010 verringert, obgleich im Energiekonzept 2010 bereits für das Jahr 2020 eine Verringerung um 20 Prozent vorgesehen ist? b) Wie erklärt die Bundesregierung, dass sich der Endenergieverbrauch bis zum Jahr 2030 nur um 7 Prozent verringert, obgleich im Energiekonzept 2010 bereits für das Jahr 2020 eine Verringerung um 10 Prozent vorgesehen ist? c) Wie erklärt die Bundesregierung, dass Endenergieverbrauch im Verkehrssektor weiter ansteigt und erst ab 2024 rückläufig ist, obgleich im Energiekonzept 2010 bereits für das Jahr 2020 eine Verringerung um 10 Prozent gegenüber 2005 vorgesehen ist? d) Warum gibt die Bundesregierung keine Projektion des Primärenergieverbrauchs für den Sektor Gebäude an, obgleich dieser laut Energiekonzept 2010 bis 2050 um 80 Prozent sinken soll? e) Warum gibt die Bundesregierung keine Projektion des Wärmebedarfs des Gebäudebestandes an, obgleich dieser laut Energiekonzept 2010 bis 2020 um 20 Prozent sinken und bis 2050 ein klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden soll? Die Fragen 13 bis 15e werden gemeinsam beantwortet. In Ihrem NECP-Entwurf hat die Bundesregierung ausdrücklich auf ausstehende nationale Entscheidungen in der Energie- und Klimapolitik hingewiesen, die im NECP-Entwurf noch nicht berücksichtigt werden konnten. Diese Entscheidungen werden auch energieeffizienzrelevante Maßnahmen betreffen. Sie werden im finalen NECP einschließlich des Zielszenarios berücksichtigt, wie die Governance-Verordnung dies auch vorsieht. 16. Wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass die Emissionen aus der Landnutzung vollständig ausgeglichen werden, indem durch Maßnahmen im gleichen Sektor eine entsprechende Menge CO2 aus der Atmosphäre abgebaut wird („No-Debit“-Regel) (bitte die entsprechenden Maßnahmen auflisten)? Das Maßnahmenprogramm 2030 wird für alle Sektoren Maßnahmen enthalten, die sicherstellen, dass sowohl das nationale Klimaschutzziel für 2030 erreicht als auch die europäischen Klimaschutz-Verpflichtungen Deutschlands erfüllt Drucksache 19/13316 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode werden. Das Programm befindet sich innerhalb der Bundesregierung noch in der Abstimmung und wird auch Maßnahmen für den LULUCF-Bereich (Landnutzung , Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft) beinhalten. 17. Wird die Bundesregierung im finalen NECP eine umfassende Folgenabschätzung vornehmen, inwiefern die vorgeschlagenen Maßnahmen ausreichen , um das deutsche Ziel der EU-Lastenteilungsentscheidung von 48 Prozent Emissionsreduktion bis 2030 zu erreichen? Der finale NECP wird eine Folgenabschätzung entsprechend Art. 3 und Anhang I der Governance-Verordnung enthalten. Das nationale Minderungsziel für Deutschland bis 2030 beträgt gemäß der sog. EU Klimaschutzverordnung (EU) 2018/842 minus 38 Prozent gegenüber dem Stand von 2005. 18. Warum hat die Bundesregierung bis zum Beginn der öffentlichen Konsultation des NECP seit Einreichen des Entwurfs sechs Monate verstreichen lassen, obgleich seitdem keine Änderungen an dem Entwurf vorgenommen wurden? Nach Artikel 10 der Governance-Verordnung legt jeder Mitgliedstaat angemessene Fristen fest, damit genügend Zeit für die Unterrichtung der Öffentlichkeit, für ihre Beteiligung und die Gelegenheit zur Äußerung ihrer Ansichten zur Verfügung steht. Diesen Bestimmungen ist die Bundesregierung nachgekommen, indem sie zunächst die Öffentlichkeit Anfang des Jahres über den NECP- Entwurf und dessen Veröffentlichung auf der Hompage des BMWi informiert hat und sie im weiteren Verlauf beteiligt und ihr Gelegenheit zur Äußerung ihrer Ansichten gewährt hat. 19. Wie begründet die Bundesregierung die Auswahl eines Online-Tools für die öffentliche Konsultation des NECP statt eines Dialogprozesses, wie er beispielsweise bei der Erarbeitung des Klimaschutzplans 2050 durchgeführt wurde? Die Bundesregierung hat die öffentliche Konsultation gemäß den Vorgaben der Governance-Verordnung durchgeführt. Das Online-Tool wurde gewählt, um die Öffentlichkeit insgesamt zu erreichen, wie es in der Governance-Verordnung vorgesehen ist. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. 20. Wann und in welcher Form plant die Bundesregierung den Deutschen Bundestag am NECP zu beteiligen, wie sie es in ihrer Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/4667 angekündigt hat (bitte Datum und Form der Beteiligung angeben)? 21. Wird es für die Zivilgesellschaft und den Deutschen Bundestag eine Möglichkeit zur Beteiligung am aktualisierten Entwurf des NECP geben, bevor dieser als finale Version an die EU-Kommission übermittelt wird? a) Falls ja, wann? b) Falls nein, warum nicht, und wie kann in diesem Fall die Aussage im Staff Working Document der Empfehlungen der EU-Kommission verstanden werden, dass neben der bereits gestarteten öffentlichen Konsultation in Deutschland im Laufe des Jahres weitere Konsultationen geplant sind? Die Fragen 20 bis 21b werden gemeinsam beantwortet. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13316 Die Bundesregierung hat im Einklang mit den Vorgaben der Governance-Verordnung den Entwurf des NECP öffentlich konsultiert. Dafür wurde im Zeitraum vom 14. Juni 2019 bis einschließlich 2. August 2019 ein Onlinekonsultationsverfahren durchgeführt. Alle relevanten Akteure, zu denen auch der Deutsche Bundestag sowie zivilgesellschaftliche Akteure zählen, waren durch öffentliche Bekanntmachungen über das Beteiligungsverfahren im Rahmen der Konsultation informiert. So wurde der Wirtschaftsausschuss im Deutschen Bundestag per E-Mail über den Start des Onlinekonsultationsverfahrens in Kenntnis gesetzt und ausdrücklich auf die Möglichkeit, die Online-Konsultation zu nutzen, hingewiesen. Die Bundesregierung plant keine weiteren Konsultationen zum NECP im Laufe des Jahres, jedoch bleibt es den Beteiligten unbenommen, auch im weiteren Verlauf Stellung zu beziehen. Die Aussagen im „Staff Working Document“ der Europäischen Kommission macht sich die Bundesregierung nicht zu Eigen. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Governance-Verordnung einen zweistufigen Prozess mit einem NECP-Entwurf und einem finalen NECP etabliert hat. Einen aktualisierten NECP-Entwurf sieht der Prozess nicht vor. 22. Plant die Bundesregierung, den Klimaschutzplan 2050 zu aktualisieren, vor dem Hintergrund, dass die EU-Mitgliedstaaten laut Artikel 15 der Governance-Verordnung bis Anfang 2020 mit den NECPs konsistente nationale Langfriststrategien einreichen müssen, der Klimaschutzplan 2050 aufgrund klimapolitischer Entwicklungen wie dem Ergebnis der WSB-Kommission und dem Bekenntnis der Bundeskanzlerin zu Klimaneutralität bis 2050 jedoch nicht mehr aktuell ist? a) Falls ja, plant die Bundesregierung, eine öffentliche Konsultation durchzuführen, wie in Artikel 10 der Governance-Verordnung vorgeschrieben ? b) Falls nein, warum nicht? Die Fragen 22 bis 22b werden gemeinsam beantwortet. Die regelmäßige Überprüfung und Fortschreibung des Klimaschutzplans der Bundesregierung folgt dem fünfjährigen Rhythmus der regelmäßigen Überprüfung der Beiträge zum Übereinkommen von Paris. Aktuell wird der Klimaschutzplan 2050 umgesetzt. Der Lenkungskreis der Wissenschaftsplattform, die die Überprüfung unterstützen soll, wurde in diesem Jahr berufen. Das Aktionsbündnis Klimaschutz begleitet die Umsetzung. Das Maßnahmenprogramm zur Umsetzung des Plans soll im September beschlossen werden. Drucksache 19/13316 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333