Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Margit Stumpp und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/12663 – Standortentscheidung der Bundesregierung für die Forschungsfertigung Batteriezelle V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 28. Juni 2019 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) öffentlich verkündet, dass Münster als Standort für die „Forschungsfertigung Batteriezelle“ (FFB) ausgewählt wurde. Der Bund beabsichtigt, bis zu 500 Mio. Euro in Aufbau und Betrieb der FFB zu investieren. Für diese Forschungsfertigung waren neben Münster auch die Standorte Ulm, Augsburg , Dresden, Salzgitter und Itzehoe im Auswahlverfahren. Rund um diese für den Mobilitätsstandort Deutschland wichtige innovationsund industriepolitische Förderentscheidung sind nach Ansicht der Fragestellenden auch nach der Sondersitzung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung vom 24. Juli 2019 viele Fragen offen und ergeben sich neue Widersprüche. Die Bundesregierung ist aus Sicht der Fragesteller nun gefordert, alle Fakten rund um die Bewerbungen der Standorte, das Auswahlverfahren und die Entscheidungswege im BMBF und dem BMWi zu veröffentlichen und maximale Transparenz herzustellen. Die in verschiedenen Fragen enthaltenen inhaltlichen Angaben gehen – soweit nicht anders bezeichnet – zurück auf die Aussagen von Bundesministerin Anja Karliczek und weiterer Beschäftigter des BMBF aus der Sondersitzung des Ausschusses für Bildung , Forschung und Technikfolgenabschätzung vom 24. Juli 2019.  1. Welche Personen im BMBF und darüber hinaus (bei Personen außerhalb des BMBF bitte institutionelle Anbindung nennen) waren an der Erarbeitung des Dachkonzepts „Forschungsfabrik Batterie“ beteiligt, und an welchem Tag beschloss das BMBF dieses Dachkonzept (durch Mitzeichnung der Bundesministerin Anja Karliczek)? Das Dachkonzept „Forschungsfabrik Batterie“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wurde im Fachreferat „Werkstoffinnovationen, Batterie; HZG, KIT“ erarbeitet und im BMBF-Beirat „Batterieforschung Deutschland“ (siehe www.batterie-2020.de/beirat-batterieforschung-deutsch Deutscher Bundestag Drucksache 19/13330 19. Wahlperiode 18.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 16. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. land/) vorgestellt sowie diskutiert. Das Dachkonzept wurde am 15. Dezember 2018 von der Bundesministerin für Bildung und Forschung gebilligt und am 23. Januar 2019 im Rahmen des Batterieforums Deutschland der Öffentlichkeit vorgestellt.  2. Nach welchen Kriterien und durch welchen Prozess wurden die Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) als zukünftige Bauherrin und Betreiberin der Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB) ausgewählt, und an welchem Tag hat das BMBF final diese Entscheidung getroffen? Mit Blick auf die hohe Anwendungsorientierung und die Transferkompetenz in die industrielle Praxis ist die Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) als größte Forschungsorganisation für anwendungsorientierte Forschung in Europa prädestiniert , die Aufgabe als Betreiberin der Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB) zu übernehmen. Die Entscheidung zur Errichtung der FFB als Modul des Dachkonzepts „Forschungsfabrik Batterie“ durch die FhG wurde von der Bundesministerin für Bildung und Forschung am 15. Dezember 2018 getroffen. Dem ging eine fast einjährige Konzeptionsphase voraus, während der die FhG in einem Prozess unter Beteiligung von Wissenschaft und Industrie das Konzept für die FFB vorbereitet hat.  3. An welchem Tag versandte die FhG den Brief an die Forschungsakteure aus den sechs Städten Augsburg, Dresden, Itzehoe, Münster, Salzgitter und Ulm mit der Aufforderung, sich als Standort für die FFB zu bewerben ? Es wurden die Forschungsakteure in Aachen, Braunschweig, Dresden, Itzehoe, Karlsruhe, München, Münster und Ulm mit Schreiben vom 18. März 2019 durch die FhG angeschrieben. Forschungsakteure in Augsburg und Salzgitter wurden nicht angeschrieben.  4. Bis wann mussten die Bewerbungen der Standorte spätestens eingegangen sein, um noch berücksichtigt zu werden, und zu welchem Datum gingen die Bewerbungen der sechs Standorte bei der FhG und dem BMBF ein? Die Abgabefrist der Standortbewerbung war der 22. Mai 2019. Zu diesem Zeitpunkt lagen alle sechs Standortbewerbungen bei der FhG und im BMBF vor.  5. Welche Personen auf welcher Hierarchieebene und mit welcher Funktion haben im BMBF und im BMWi zu welchem Zeitpunkt entschieden oder zur Kenntnis genommen, dass es zur Auswahl des Standorts für die FFB eine Gründungskommission geben soll, und wie wurde ihr Auftrag zu diesem Zeitpunkt definiert? Die Einsetzung einer Gründungskommission (zum Zeitpunkt der Billigung noch als Steuerungskreis bezeichnet) für das Standortauswahlverfahren wurde durch die Bundesministerin für Bildung und Forschung am 15. Dezember 2018 gebilligt. Dieses Vorgehen wurde im Rahmen des jährlich stattfindenden hochrangigen Industriegesprächs am Rande des Batterieforums Deutschland am 22. Januar 2019 vorgestellt, an der das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) auf Arbeitsebene beteiligt war. Die Gründungskommission wurde aus dem Kreis der Teilnehmer dieses Industriegesprächs heraus gebildet. Drucksache 19/13330 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Für die Standortbewertung wurde eine Gründungskommission einberufen, die die Sicht der Industrie zum Standort auf Basis von vorab definierten Kriterien formulieren sollte. Die Gründungskommission sollte ihre Sicht zur Umsetzbarkeit der FFB einbringen und eine Empfehlung zum Standort aus Sicht der Industrie aussprechen.  6. Wie lauten die vollständigen Namen sowie die Institutionen der Mitglieder der Gründungskommission? Es wird auf die Ergänzung zu der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 102 des Abgeordneten Theurer auf Bundestagsdrucksache 19/12234 verwiesen.  7. Nach welchem Verfahren wurden die Mitglieder der Gründungskommission ausgewählt, zu welchem Zeitpunkt wurden sie zur Mitarbeit in der Kommission eingeladen, und wann startete die Arbeit der Gründungskommission ? Es wurden Persönlichkeiten ausgewählt, die sich für die Zukunft der Batterietechnologie in Deutschland engagieren und die Befähigung der Standortkandidaten zur Umsetzung der FFB beurteilen können. Die Gründungskommission bestand aus Persönlichkeiten aus der Wirtschaft entlang der Wertschöpfungskette Batterie, da die Industrieexpertise für einen schnellen Technologietransfer zwingend erforderlich ist. In der Gründungskommission waren neben dem BMBF das BMWi und die FhG vertreten. Die Einladungen zur Mitarbeit in der Gründungskommission erfolgten am 1. Februar 2019. Die Arbeit der Gründungskommission begann mit der ersten Sitzung am 11. Februar 2019.  8. Wann und an welchen Orten trat die Gründungskommission zu Beratungen zusammen (bitte jeweils das Datum, die anwesenden Personen mit Nennung ihrer institutionellen Anbindung, den Sitzungsstart, das Sitzungsende sowie den Ort des jeweiligen Treffens benennen)? Am 11. Februar 2019 von 10:30 bis 15:00 Uhr im BMBF, Dienstsitz Bonn: Erste Sitzung der Gründungskommission Forschungsfertigung Batteriezelle Gegenstand: Aufgaben der Gründungskommission, Vorstellung des Dachkonzepts Forschungsfabrik Batterie, Vorstellung des FhG-Konzepts Forschungsfertigung Batteriezelle, Diskussion zu den Standortkriterien Teilnehmer der Gründungskommission: Herr. Dr. Achatz, Herr. Dr. Ehmes, Herr. Dr. Lamp, Herr. Schein, Herr. Straube, Herr. Thönnessen, Herr. Dr. Zeisel, Herr. Dr. Klingner, Herr. Dr. Kratz. Am 16. Mai 2019 von 10:30 bis 12:00 Uhr, Telefonkonferenz: Zweite Beratung der Gründungskommission Gegenstand: Konzept und Anlagenspezifikation FFB – Bericht aus der Arbeitsgruppe , Vorbereitung Standortauswahl Teilnehmer der Gründungskommission: Herr. Dr. Achatz, Herr. Dr. Ehmes, Herr. Dr. Kratz, Herr. Schein, Herr. Thönnessen, Herr. Dr. Klingner, Herr. Dr. Zeisel. Am 25. Juni 2019 von 10:30 bis 12:00 Uhr im BMWi, Berlin: Abschließende Sitzung der Gründungskommission Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13330 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gegenstand: Diskussion der Standortkonzepte Teilnehmer der Gründungskommission: Herr. Dr. Horstmann, Herr. Dr. Zeisel, Herr. Dr. Klinger, Herr. Schein, Herr. Thönnessen, Herr. Straube, Herr. Dr. Fischer (Vertretung für Herr. Dr. Kratz), Herr. Dr. Vandeputte. Weiterhin hat die Gründungskommission in ihrer ersten Sitzung eine gesonderte Arbeitsgruppe „Anlagenspezifikation“ eingerichtet. Diese hat an den folgenden Terminen in kleinerer Konfiguration getagt: Am 13. März 2019 von 10:00 bis 15:00 Uhr, Zentrale der FhG in München Gegenstand: Definition der Linien, der Zellformate und der Anlagentechnik zur Unterstützung der FhG Teilnehmer der Gründungskommission: Herr. Dr. Achatz, Herr. Dr. Ehmes, Herr. Dr. Lamp, Herr. Schein, Herr. Thönnessen. Am 8. April 2019 von 10:30 bis 15:00 Uhr, Frankfurt Flughafen, Conference Center Gegenstand: Planungsprojekt, Einfluss von Standort und künftigen Kunden aus der Industrie, Diskussion der Vorschläge zur Linienkonfiguration Teilnehmer: Herr. Dr. Achatz, Herr. Dr. Ehmes, Herr. Stutz (Vertreter von Herr. Schein).  9. Wie war der Auftrag an die Gründungskommission formuliert, und welches Ergebnis bzw. welche Ergebnisse sollte die Gründungskommission ursprünglich erarbeiten? 10. Inwiefern wich das Ergebnis der Gründungskommission, die grundsätzliche Eignung von Standorten festzustellen, vom ursprünglichen Auftrag ab, und wenn ja, wie war die Änderung dieser Zielvorgabe begründet? Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/12698 verwiesen. 11. Was war jeweils Gegenstand der Beratungen der jeweiligen Sitzung der Gründungskommission? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 12. Wie genau sind die Kriterien (1) Kompetenz, (2) Industrie, (3) Zeit und (4) Finanzierung definiert (bitte alle vier Kriterien detailliert erläutern)? Kompetenz: Zur Unterstützung des Aufbaus und des Betriebs der FFB soll die bietende Region in einem näheren Umkreis über ausgewiesene Expertise an Forschungseinrichtungen verfügen. Wünschenswert sind FuE-Kompetenzen in den Bereichen Maschinenbau, Produktions- und Automatisierungstechnik und Fabrikplanung sowie der Batteriezellfertigung , Batteriematerialforschung und der dazu benötigten Prozessschritte auch für zukünftige Batteriekonzepte. Zur Bereitstellung geeigneter Fachkräfte sollte die Region über ausreichende Ausbildungskapazitäten im universitären und Hochschulbereich verfügen, bestenfalls mit bereits thematisch Drucksache 19/13330 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. auf Batterieforschung und Fertigungsthemen orientierten Ausbildungsrichtungen , z. B. auch Graduiertenschulen. Ebenso sollten für Fachkräfte (Mechatroniker , Industriemechaniker, Elektroniker für Betriebstechnik, Fachinformatiker) und Techniker geeignete Aus- und Weiterbildungseinrichtungen vorhanden sein. In der bietenden Region angesiedelte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen oder auch Industrieunternehmen, die im Bereich der Batterieforschung und Produktionsforschung gut aufgestellt sind, können darüber hinaus zur Ausbildung wissenschaftlicher und technischer Mitarbeiter für die FFB und für die Bereitstellung eines interessanten und attraktiven Umfelds für die benötigten Mitarbeiter und Projektpartner ausgewiesen werden. Zum Nachweis dieser regionalen Kompetenzen soll gezeigt werden, • in welchen universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Industrieunternehmen der Region mit Themenbezug (Batteriezellkonzepte , Batteriezellprozesse, Batteriezellproduktion, Automatisierung und Digitalisierung , Fabrikkonzepte) geforscht wird (möglichst auch auf TRL > 4); • in welchem Umfang vorhandene Lizenzen/ Patente mit in die Batteriezellherstellung der FFB eingebracht werden können; • mit welcher Anzahl an Mitarbeitenden und welchem Budget (akkumuliert) in diesen universitären/außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen mit Bezug zum Thema (s. o.) geforscht wird; • welche Forschungscluster in der Region mit Bezug zur Batterieforschung und Produktionsforschung zu Batteriezellen (Pilotfertigung) angesiedelt sind; • wie viele Fachkräfte in der unmittelbaren Region verfügbar und welche Ausbildungseinrichtungen mit einschlägigen Ausbildungsgängen vorhanden sind; • wie viele Industrieunternehmen mit wie vielen Arbeitsplätzen und einer entsprechenden Verwertungs-/Umsetzungsperspektive mit Blick auf die FFB bereits angesiedelt sind. Zur Darstellung des regionalen wissenschaftlichen Umfelds können auch bereits in der Vergangenheit und aktuell durch das jeweilige Bundesland geförderte Projekte und Infrastrukturmaßnahmen benannt und wenn möglich auch zukünftig geplante Förderprogramme aufgeführt werden. Industrie: Für den Aufbau und den Betrieb der FFB sollte möglichst auf vorhandenes Know-how im Bereich der Zellfertigung, der Materiallieferkette, des Maschinen- und Anlagenbaus, der Produktionstechnik und des Fabrikbetriebs zurückgegriffen werden können. Wünschenswert sind ebenso Unternehmen, die als Anwender von Batteriezellen auftreten oder Batteriesysteme herstellen und entwickeln. Dargestellt werden sollen • verbindliche Angebote von Industrieunternehmen der Standortregion zur Umsetzung der Ergebnisse aus der FFB; • ggf. darüber hinausgehende Angebote von Unternehmen zum gemeinsamen Aufbau erster Fertigungslinien, zur Bereitstellung von Know-how und Mitarbeitern in der Aufbauphase oder zur Projektzusammenarbeit mit der FFB; • die industrielle Anschlussfähigkeit von Partnerunternehmen mit Themenbezug in vertretbarer räumlicher Nähe zum Standort der FFB; Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13330 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. • die generelle Ausprägung des industriellen Umfelds, speziell auch im Bereich der Chemieindustrie, Materialsynthese und lokaler Dienstleistungsnetzwerke ; • gemeinsame Entwicklungsperspektiven von FFB und Industrieunternehmen in der Standortregion (z. B. in Form eines Batteriecampus). Zeit: Die FFB muss schnellstmöglich einsatzfähig werden. Für die Standortauswahl bedeutet dies, dass die Schnelligkeit, mit der zumindest ein erstes Gebäude zur Aufnahme einer Forschungsproduktion von Batteriezellen bereitgestellt werden kann, einen wichtigen Einfluss auf die Entscheidung haben wird. • Das Angebot muss ein Datum benennen, bis zu dem ein Gebäude bezugsfertig ist und an den Betreiber übergeben werden kann. • Hinzuzufügen sind belastbare Angaben zu realisierbaren Genehmigungszeiträumen von Bau-, Betriebs- und weiteren relevanten Genehmigungen. • Die Angaben zu diesem Kriterium sind nach Möglichkeit durch Referenzbeispiele für die schnelle Errichtung von Gebäuden durch die öffentliche Hand im eigenen Bundesland zu plausibilisieren. Finanzierung: Das finanzielle Engagement des Landes zur Bereitstellung eines geeigneten Grundstücks und einer Immobilie zur möglichst raschen ersten Betriebsaufnahme gehört zu den Kernelementen des Angebots. Das Finanzierungsangebot kann ggf. auch von Dritten wie z. B. Gebietskörperschaften oder Unternehmen ergänzt werden: Die Bereitstellung von Grundstück und Gebäude ist eine oben genannte Mindestanforderung . An dieser Stelle wird eine Bewertung der Qualität des angebotenen Grundstücks und Gebäudes hinsichtlich Größe, Erschließung, Erreichbarkeit , Erfahrungen mit Prüfungen und Genehmigungen im Umfeld sowie weiterer Standortkriterien vorgenommen: • Wirtschaftlichkeit des Gebäudes hinsichtlich Energie-, Instandhaltungs- und Wartungskosten; • Benennung finanzieller Beiträge für den Aufbau sowie zu den laufenden Kosten für Betrieb und Instandhaltung der FFB. In die Bewertung der Angebote geht nicht der Marktwert von Grundstück und Gebäude ein, sondern deren Nutzwert für die Erfordernisse der FFB. Des Weiteren wird das über Jahre sichtbare Engagement des Landes bei der Forschungsförderung von Batterietechnologien bewertet: – Fördersumme für Programme/Projekte zur Batterieforschung aus Landesmitteln in den letzten fünf Jahren; – Voraussichtliche Fördersumme für Programme/Projekte zur Batterieforschung aus Landesmitteln in den nächsten fünf Jahren. 13. Wenn keine Bewertung mit Punkten erfolgt ist, aus welchem Grund gab es dann prozentuale Angaben zu der Gewichtung der vier Kriterien, und an welcher Stelle ist diese zum Tragen gekommen? Die Möglichkeit einer Bewertung mit Punkten wurde in der ersten Sitzung der Gründungskommission diskutiert. Die Gründungkommission selbst hat im weiteren Verlauf davon Abstand genommen, eine Standortempfehlung auf Grundlage einer Punktebewertung vorzunehmen. Drucksache 19/13330 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 14. Welche Mitglieder der Gründungskommission haben eine Bewertung der Standorte vorgenommen, diese gegenüber der FhG, dem BMWi oder dem BMBF kommuniziert, und wie genau lautet die Bewertung entlang der Kriterien (1) Kompetenz, (2) Industrie, (3) Zeit und (4) Finanzierung (bitte für jedes Mitglied der Gründungskommission einzeln angeben)? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass einzelne Mitglieder der Gründungskommission eine Bewertung der Standorte entlang der genannten Kriterien erstellt oder abgegeben haben. 15. Bedeutet die in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 94 von Dr. Anna Christmann vom 18. Juli 2019 (Bundestagsdrucksache 19/11757) enthaltenen Aussage des BMBF, dass die Gründungskommission vier Standorte (Augsburg, Münster, Salzgitter, Ulm) für „grundsätzlich geeignet befunden“ habe und dass gleichzeitig keine eindeutige Reihung vorgenommen werden konnte, dass diese vier Standorte in der Bewertung durch die Gründungskommission (über alle fünf Kriterien hinweg) auf exakt die gleiche Punktezahl bzw. Bewertung kamen? Wenn nein, welche Punktezahlen wurden jeweils erzielt (bitte nach Kriterien aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 16. Inwiefern ist es zutreffend, dass die anderen Standorte „Kompensationszahlungen “ (www.tagesspiegel.de/wirtschaft/hat-die-forschungsministe rin-die-%20wahrheit-gesagt-karliczek-geraet-in-bedraengnis/ 24672488.html) erhalten werden? Wenn ja, wann wurde dies entschieden, wie hoch fallen diese Zahlungen jeweils aus, und sind sie in den veranschlagten 500 Mio. Euro enthalten oder handelt es sich um eine zusätzliche Finanzierung? Der Aufbau der FFB ist integraler Bestandteil des Dachkonzepts „Forschungsfabrik Batterie“, welches den Rahmen für die Förderung der Batterieforschung in Deutschland durch das BMBF bildet. Das Dachkonzept „Forschungsfabrik Batterie“ sieht vor, eine Innovationspipeline für die Batterieforschung in Deutschland zu etablieren. Dabei wurden und werden neben dem Modul Batteriezellfertigung, welches die Forschungsfertigung Batteriezelle beinhaltet, auch andere Akteure in den Modulen „Material“ und „Zelle und Prozesse“ gefördert. Ziel des Dachkonzepts ist es, die Kompetenzen der unterschiedlichen Akteure zu bündeln und einzubinden. „Kompensationszahlungen “ an die anderen Standorte sind nicht vorgesehen. 17. Wann genau kam die Gründungskommission zu dem Beschluss, die vier Standorte Augsburg, Münster, Salzgitter und Ulm für grundsätzlich geeignet zu bewerten (bitte Tag und Uhrzeit des Beschlusses angeben)? Der Beschluss erfolgte als Ergebnis der Diskussion in der abschließenden Sitzung der Gründungskommission am Vormittag des 25. Juni 2019. Auf die Antwort zu Frage 21 wird ergänzend verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13330 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 18. Haben die nichtanwesenden Mitglieder im Vorfeld der Sitzung der Gründungskommission am 25. Juni ein Votum abgegeben, und wenn ja, wie lautete dieses, und welche Mitglieder haben das Votum unterstützt? Die nicht anwesenden Mitglieder der Gründungskommission haben kein Votum abgegeben. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. 19. Welche Mitglieder der Gründungskommission haben das Dokument, welches von einem Mitglied der Gründungskommission am 23. Juni 2019 an den Abteilungsleiter IV des BMWi und Unterabteilungsleiter 51 des BMBF versandt wurde und in welchem Ulm als Standort vorschlagen wird, unterzeichnet (bitte alle Namen und deren Institution nennen)? Das genannte Dokument ist nicht unterzeichnet. Als Unterzeichner vorgesehen war Herr Dr. Achatz, Thyssen-Krupp AG. 20. Aus welchen Gründen wurde besagtes Schreiben in der letzten Sitzung und damit für die Standortentscheidung nicht berücksichtigt, wenn es doch explizit als Diskussionsbeitrag für diese Sitzung eingespeist worden ist? Das Schreiben wurde als persönliche fachliche Einschätzung gewertet und genauso behandelt. Die Mitglieder der Gründungskommission haben bei der abschließenden Sitzung am 25. Juni 2019 ihre Expertise insoweit eingebracht, als sie die Konzepte für unterschiedliche Standorte mit Blick auf ihre generelle Eignung diskutiert haben. 21. Von welchen Personen ist zu welchem Zeitpunkt entschieden worden, dass es kein Votum der Gründungskommission für einen Standort geben wird, und wie und zu welchem Zeitpunkt wurde die Kommission in diese Entscheidung eingebunden oder darüber informiert? Aufgrund von Interessenskonflikten einiger Vertreter von Unternehmen wurde im Rahmen der abschließenden Sitzung der Gründungskommission am 25. Juni 2019 von einer konkreten Empfehlung oder Reihung möglicher Standorte ausdrücklich abgesehen. 22. Wann hat die FhG die Einengung der für die FFB geeigneten Standorte von vier auf drei vorgenommen, und wann genau wurde diese Bewertung durch eine E-Mail von einem Vertreter der FhG an den Unterabteilungsleiter 51 des BMBF kommuniziert (bitte Tag und Uhrzeit des Versands dieser E-Mail angeben)? Der genaue Zeitpunkt ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die FhG teilte der zuständigen Fachabteilung des BMBF am 25. Juni 2019 gegen Mittag telefonisch mit, dass sie die Gleichwertigkeit dreier Angebote festgestellt hat. 23. Was waren die ausschlaggebenden Gründe dafür, dass die Fraunhofer- Gesellschaft den Standort Augsburg für nicht geeignet eingestuft hat, und wie fielen demgegenüber die Bewertungen der anderen verbliebenen drei Standorte durch Fraunhofer aus? Zu den ausschlaggebenden Gründen gehörte die weniger ausgebildete Einbindung in die relevanten lokalen Kompetenznetzwerke (Industrie sowie For- Drucksache 19/13330 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. schung). Die FhG hat festgestellt, dass es mit den verbliebenen drei Standorten mehrere sehr geeignete Standorte gibt, an denen die FFB erfolgreich umgesetzt werden kann. 24. Auf Grundlage welcher Überlegungen und zu welchem Zeitpunkt hat die FhG sich nach Kenntnis der Bundesregierung dazu entschieden, in einem laufenden Verfahren neue, zusätzliche Kriterien oder eine Ausdifferenzierung der Kriterien für die Bewertung der Standorte einzuführen? 25. Waren neben der FhG weitere Mitglieder der Gründungskommission und weitere Personen bzw. Institutionen an der Genese der zusätzlichen Kriterien beteiligt? Wenn ja, welche waren dies? 26. Inwiefern wurden die zusätzlichen Kriterien „Kompetenz der Beteiligten “, „volkswirtschaftlicher Nutzen“ und „ökologischer Ansatz“ den Bewerbern transparent gemacht, inwiefern hatten diese die Möglichkeit, die Darstellung ihrer Konzepte entsprechend zu ergänzen, und wann lagen der Gründungskommission alle notwendigen Informationen vor, diese nachträglich ergänzten Kriterien umfassend zu bewerten? Die Fragen 24 bis 26 werden im Zusammenhang beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 124 und 125 des Abgeordneten Dr. h.c. Thomas Sattelberger auf Bundestagsdrucksache 19/12849 verwiesen. 27. Inwieweit spielte bei dem Kriterium Ökologischer Ansatz neben der Frage des Recycling auch die Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen und die von der Bundesregierung festgelegten Netzengpassgebiete eine Rolle? Die Versorgung mit erneuerbarem Strom spielte eine untergeordnete Rolle, da diese beispielsweise durch Verträge mit Stromanbietern geregelt werden kann. Die Netzengpassgebiete spielten bei der Standortauswahl keine Rolle. 28. Zu welcher Bewertung kamen das BMBF und das BMWi hinsichtlich der verbliebenen drei Standorte (Münster, Salzgitter und Ulm) entlang der Kriterien (1) Kompetenz, (2) Industrie, (3) Zeit, (4) Finanzierung und der Mindestanforderung (5) Grundstück und Gebäude sowie der neuen zusätzlichen Kriterien (6) Kompetenz der Beteiligten, (7) volkswirtschaftlicher Nutzen und (8) Ökologischer Ansatz, und welche Bewertungsdokumente wurden dazu erstellt, auf deren Grundlage anschließend der Unterabteilungsleiter 51 des BMBF, in Absprache mit dem Abteilungsleiter IV (BMWi), die finale Entscheidung bei der Auswahl des Standorts der FFB traf (bitte hier die detaillierten Bewertungen der drei Standorte hinsichtlich aller Kriterien durch das BMBF und das BMWi aufführen)? 29. Wann genau lagen diese Bewertungen hinsichtlich der acht Kriterien durch das BMBF und das BMWi final vor (bitte Tag und Uhrzeit nennen ), und welche Rangliste ergab sich daraus für Ulm und Salzgitter? Die Fragen 28 und 29 werden im Zusammenhang beantwortet. Bei der Entscheidung des BMBF für das Angebot von Münster, die nach einem Austausch mit dem BMWi getroffen und von diesem befürwortet wurde, spielten vor allem die Passfähigkeit des Konzepts zur Gesamtstrategie der Bundesregierung , der erwartete volkswirtschaftliche Nutzen, ökologische Aspekte so- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13330 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. wie die fachliche Reputation und die internationale Sichtbarkeit der Antragsteller eine Rolle. Diese Punkte wurden im Entscheidungsvermerk des BMBF vom 25. Juni 2019 entsprechend gewürdigt. Eine Rangliste für Ulm und Salzgitter hat sich nicht ergeben. 30. Wann genau wurde durch den Unterabteilungsleiter 51 des BMBF der Vermerk mit der Standortentscheidung für Münster an den Abteilungsleiter 5 des BMBF gesandt (bitte Tag und Uhrzeit nennen)? Der Entscheidungsvermerk wurde am 25. Juni 2019 nachmittags erstellt und unmittelbar anschließend der zuständigen Abteilungsleitung zugeleitet. 31. Wann genau versandte das BMWi die offizielle Bestätigung für die Entscheidung pro Münster an das BMBF (bitte Tag und Uhrzeit nennen)? Die offizielle Bestätigung des BMWi, dass die Entscheidung des BMBF mitgetragen wird, wurde am 27. Juni 2019 um 13:47 Uhr per E-Mail an das BMBF übermittelt. 32. Wurde Bundesminister Peter Altmaier ausschließlich Münster als Sieger in der Frage der Standortentscheidung für die FFB präsentiert oder hat er eine Rangliste mit allen Bewerberstandorten inklusive einer vollständigen Bewertung aller Standorte präsentiert bekommen? Dem Bundesminister Peter Altmaier wurden die potenziellen Standorte mit einer zusammenfassenden Bewertung und dem Votum für den Standort Münster sowie einer Einordnung in den Kontext der geplanten Maßnahmen des BMWi dargestellt. 33. Welche Maßnahmen hat Bundesminister Peter Altmaier, sollte ihm keine vollständige Rangliste mit allen Bewerberstandorten inklusive einer vollständigen Bewertung aller Standorte vorgelegt worden sein, daraufhin veranlasst? Die Veranlassung von Maßnahmen war nicht erforderlich. 34. Wann hat sich Bundesminister Peter Altmaier mit Mitgliedern der Gründungskommission und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMBF und des BMWi über Themen rund um die Standortentscheidung für die FFB ausgetauscht? Ein Austausch von Bundesminister Peter Altmaier mit den Mitgliedern der Gründungskommission fand nicht statt. 35. Wann hat die FhG die Entscheidung pro Münster „begrüßt“ (Aussage von Bundesministerin Anja Karliczek in der Sondersitzung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – ABFTA – am 24. Juli 2019, bitte Form, Tag und Datum dieser Mitteilung der FhG an das BMBF angeben)? Die FhG hat im Rahmen der Pressekonferenz am 28. Juni 2019 die Entscheidung für den Standort Münster begrüßt. Drucksache 19/13330 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 36. Wann, und welche Personen erklärten per Schreiben an das BMBF oder die FhG, dass sie die Standortentscheidung pro Münster ausdrücklich unterstützten , und wie lautet der exakte Inhalt dieser Schreiben (bitte wenn möglich Tag und Uhrzeit des Versands dieser Schreiben nennen)? Mit Schreiben vom 02. Juli 2019 erklärte der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen, dass die Standortentscheidung pro Münster unterstützt wird. Weiterhin hat die Stadtverwaltung Ibbenbüren mit Schreiben vom 11. Juli 2019 die Standortentscheidung begrüßt. 37. Warum wurde lediglich der Vorsitz für die Sitzung ans BMWi abgegeben, in der selbst gar keine Entscheidung getroffen wurde, die Entscheidung selbst dann aber trotzdem im BMBF durch Unterabteilungsleiter 51 getroffen , obwohl dieser mit Schreiben vom 13. Juni 2019 der Gründungskommission mitgeteilt hatte, dass der Vorsitz der Gründungskommission für die Sitzung am 25. Juni 2019 beim BMWi liegen werde und dies mit der Befangenheit von Bundesministerin Anja Karliczek für den Standort Münster begründet wurde? Die Übernahme des Vorsitzes der Gründungskommission durch das BMWi wurde in dem genannten Schreiben vor allem damit begründet, dass eine enge Abstimmung der Überlegungen zur Errichtung der FFB mit den Maßnahmen des BMWi zur Förderung der Batteriezellfertigung erforderlich ist, um eine maximale Wirkung zu gewährleisten, und diese Abstimmung durch die enge Einbindung des BMWi in die Standortauswahl der FFB in idealer Weise erreicht werden kann. Im Rahmen der Sitzung der Gründungskommission wurden Empfehlungen für mögliche Standorte erarbeitet. Schlussendlich musste die abschließende Entscheidung durch das BMBF getroffen werden, da Haushaltsmittel des BMBF für die Förderung vergeben werden sollen. Das BMWi hat die Anschlussfähigkeit der Auswahl an die geplante Förderung von Projekten zur Etablierung der Batteriezellfertigung in Deutschland im Rahmen eines sogenannten IPCEI (Important Project of Common European Interest) geprüft und unter diesem Aspekt den Standort Münster als geeignet eingestuft und den Standortvorschlag für Münster befürwortet. Auf dieser Basis wurde die Entscheidung über die Auswahl des Standorts der FFB durch die zuständige Abteilungsleitung im BMBF getroffen. 38. Wie war Bundesministerin Anja Karliczek in das Aufsetzen des Entscheidungsprozesses zur Standortfindung der FFB involviert, und wurde die Möglichkeit diskutiert, dass es in der Gründungskommission zu Interessenskonflikten kommen könnte und wie damit umzugehen sei? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt? Die Entscheidung zur Errichtung der FFB im Rahmen des Dachkonzepts „Forschungsfabrik Batterie“ wurde von der Bundesministerin für Bildung und Forschung auf der Basis eines Konzepts der FhG am 15. Dezember 2018 getroffen. Zeitgleich hat die Bundesministerin entschieden, einen Wettbewerb für den Standort der FFB zu starten. Die Mitglieder der Gründungskommission wurden am 16. Mai 2019 auf das gängige Verfahren zum Umgang mit Befangenheit in Gutachter- oder Berufungskommissionen hingewiesen: Danach verzichtet das bei einem Besprechungsgegenstand befangene Mitglied auf Mitsprache. Dieses Verfahren wird regelmäßig bei wissenschaftlichen Begutachtungs- und Auswahlverfahren im BMBF angewandt. Ergänzend wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 2 und 5 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13330 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 39. Wann wurde Bundesministerin Anja Karliczek erstmalig darüber in Kenntnis gesetzt, dass erstens Münster durch die FhG zur Bewerbung aufgefordert wurde und dass zweitens Münster sich schließlich auch als Standort für die FFB beworben hat? 40. Wann wurde Bundesministerin Anja Karliczek darüber informiert, dass auch Ibbenbüren an dem Konzept des Standorts Münster beteiligt wäre, und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen? Die Fragen 39 und 40 werden im Zusammenhang beantwortet. Am 20. Februar 2019 hat der Leiter der zuständigen Fachabteilung den Prozess zur Standortauswahl und die Liste der Standortkandidaten gebilligt. Am 12. März 2019 hat der stellvertretende Leiter der zuständigen Fachabteilung die Bundesministerin über den geplanten Start des Wettbewerbs informiert und dabei die Standorte kommuniziert, die zur Bewerbung aufgefordert werden sollen . Die Bewerbung aus Nordrhein-Westfalen ging am 22. Mai 2019 ein. Unmittelbar nach dem Eingang der Bewerbungsunterlagen wurde die Bundesministerin telefonisch durch den stellvertretenden Leiter der zuständigen Fachabteilung darüber informiert, dass es eine Bewerbung aus Nordrhein-Westfalen mit Beteiligung von Münster und Ibbenbüren gibt. 41. Wann wurde Bundesministerin Anja Karliczek darüber informiert, dass es in der Gründungskommission Interessenskonflikte gebe oder gab, die einen eindeutigen Vorschlag für einen Standort nicht zulassen, und welche Konsequenzen hat die Bundesministerin daraus gezogen? 42. Wann wurde Bundesministerin Anja Karliczek darüber informiert, dass die Fraunhofer Gesellschaft nochmals eine Ausdifferenzierung der Kriterien vorgeschlagen hat, nach denen das BMBF eine abschließende Standortauswahl vornehmen würde? 43. Wann wurde Bundesministerin Anja Karliczek durch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Standortentscheidung der FFB pro Münster in Kenntnis gesetzt, und wie wurde ihr gegenüber diese Entscheidung begründet ? 44. Wurde Bundesministerin Anja Karliczek ausschließlich Münster als Sieger in der Frage der Standortentscheidung für die FFB präsentiert oder hat sie eine Rangliste mit allen Bewerberstandorten inklusive einer vollständigen Bewertung aller Standorte präsentiert bekommen? 45. Welche Maßnahmen hat Bundesministerin Anja Karliczek, falls ihr keine vollständige Rangliste mit allen Bewerberstandorten inklusive einer vollständigen Bewertung aller Standorte vorlegt wurde, daraufhin veranlasst? Die Fragen 41 bis 45 werden im Zusammenhang beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 18, 19 und 21 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/12698 verwiesen. Ergänzend wird auf die Antworten zu den Fragen 21 sowie 24 bis 26 verwiesen. Drucksache 19/13330 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 46. Wann hat sich Bundesministerin Anja Karliczek mit Mitgliedern der Gründungskommission und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMBF und des BMWi über Themen rund um die Standortentscheidung FFB ausgetauscht? Ein Austausch von Bundesministerin Karliczek mit den Mitgliedern der Gründungskommission fand nicht statt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 41 bis 45 verwiesen. 47. Gab es eine Rücksprache der Bundesministerin Anja Karliczek mit dem Abteilungsleiter der Abteilung 5 des BMBF (Forschung für Digitalisierung und Innovationen) und dem Unterabteilungsleiter der Unterabteilung 51 (Forschung für den Digitalen Wandel), in der der Entscheidungsprozess und die abschließende Rangfolge der Standorte durch das BMBF diskutiert worden ist? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 41 bis 45 verwiesen. 48. Wann und durch wen wurden Prof. Martin Winter, Prof. Achim Kampker und Prof. Reimund Neugebauer zur Pressekonferenz am 28. Juni 2019, Beginn 8:30 Uhr eingeladen, bei welcher die Entscheidung pro Münster mitgeteilt wurde? Nach erfolgter Standortentscheidung wurden im Laufe des 27. Juni 2019 durch die zuständige Fachabteilung des BMBF die Einladungen an die drei genannten Personen ausgesprochen, an dem Pressegespräch teilzunehmen. Es wurde auch Herr Prof. Schuh angefragt, der aber zeitlich verhindert war. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/13330 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.