Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Ulrich Oehme, Stefan Keuter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/12464 – Afrikareise der Bundeskanzlerin im Mai 2019 und Entwicklungszusammenarbeit mit Niger V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat auf ihrer Afrikareise vom 1. bis zum 3. Mai 2019 mit Niger, Burkina Faso und Mali drei Staaten der „G5 Sahel“ besucht. Insbesondere Niger ist nach Kenntnis der Fragesteller eines der Haupttransitländer für afrikanische Migranten, die beabsichtigen, über das nördlich von Niger gelegene Libyen nach Europa zu gelangen. Nach politischen Druck durch die Europäische Union führt die nigrische Regierung nach eigenen Angaben seit 2016 Grenzkontrollen an der Route nach Libyen durch (www.bpb.de/gesellschaft/migration/kurzdossiers/283720/konsequenzen-derauslagerung -der-eu-grenzen). Schlepperei ist dort inzwischen gesetzlich verboten . Nach Angaben der nigrischen Regierung brachen in der Region Agadez Mitte 2016 noch rund 350 Migranten täglich gen Libyen auf. Inzwischen sei diese Zahl auf unter 20 reduziert worden (www.welt.de/politik/ausland/arti c l e 1 9 2 7 6 7 9 2 7 / A n g e l a - M e r k e l - N i g e r s - Innenminister-Bazoum-stellt- Forderungen-an-sie.html). Bei ihrem Aufenthalt in Niger sagte die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel dem Land eine Erhöhung der Mittel im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit zu (www.bundeskanzlerin.de/bkin-de/aktuelles/zusammenarbeit-mitsahel -region-verstaerken-1604352). Außerdem versprach sie, zusätzlich zu dem bereits vereinbarten Kontingent von 300 Migranten weitere 300 Migranten aus Niger nach Deutschland umsiedeln zu wollen. Bei den Migranten handelt es sich hauptsächlich um Somalier und Eritreer, die vom UNHCR (Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen) aus Libyen nach Niger gebracht worden sind (von Bullion, Constanze, In der ärgsten Not, Süddeutsche Zeitung vom 7. Mai 2019, Seite 5, www.sueddeutsche.de/politik/fluechtlingeschutzbeduerftige -resettlement-1.4434349). Eine besondere wirtschaftliche Bedeutung hat die ehemalige französische Kolonie Niger für Frankreich, welches von dort große Teile seiner Uranimporte bezieht (http://world-nuclear.org/information-library/country-profiles/count ries-g-n/niger.aspx; www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/uranfoerderung-inniger -der-gelbe-fluch-a-686763.html). Niger ist auch Teil der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (engl. abgekürzt ECOWAS, www.ecowas.int/ member-states/niger/). Deutscher Bundestag Drucksache 19/13332 19. Wahlperiode 19.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 17. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Vereinigten Staaten von Amerika haben im Rahmen der Terrorismusbekämpfung Soldaten im Niger stationiert (https://edition.cnn.com/2018/05/10/ politics/niger-american-troops-presence/index.html). Niger gilt zwar sicherheitspolitisch als relativ stabil, jedoch wirken sich die Konflikte in den Nachbarländern Mali, Nigeria, Libyen und Burkina Faso negativ auf Niger aus (Henkenberens, Carolin, Europas Grenzen werden in der Sahelzone geschützt, Bremer Nachrichten vom 4. Mai 2019, Seite 2, www.weser-kurier.de/deutsch land-welt/deutschland-welt-politik_artikel,-europas-grenzen-werden-in-dersahelzone -geschuetzt-_arid,1827097.html). Auf dem Demokratieindex 2018 der Wochenzeitung „The Economist“ rangiert Niger auf Platz 128 und zählt damit zu den autoritären Regimen (http://pa ges.eiu.com/rs/753-RIQ-438/images/Democracy_Index_2018.pdf).  1. Welche politischen Zielsetzungen wurden seitens der Bundesregierung mit der Afrikareise von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel verfolgt? Die Bundeskanzlerin besuchte drei Staaten der afrikanischen G5-Sahel-Region, zudem traf sie in Burkina Faso mit den Staats- und Regierungschefs aller G5 Länder zusammen. Ziel dieses Treffens war es, gemeinsam mit den afrikanischen Partnerländern, regionale Lösungen für die Verbesserung der Sicherheitslage und die Bekämpfung von Terrorismus voranzutreiben und ein klares politisches Signal der Unterstützung zu senden. Bei den bilateralen Gesprächen in Burkina Faso und Niger standen neben sicherheitspolitischen Fragen auch die wirtschaftliche und entwicklungspolitische Zusammenarbeit sowie die gemeinsame Suche nach Möglichkeiten zur Reduzierung von illegaler Migration im Fokus. In Mali besuchte die Bundeskanzlerin die in Camp Castor stationierten Soldatinnen und Soldaten des deutschen Einsatzkontingents der Friedensmission der Vereinten Nationen (VN), die Multidimensionale Integrierte Stabilisierungsmission (MINUSMA) sowie in Niger das deutsche Polizeikontingent der EU Capacity Building Mission Sahel Niger der Europäischen Union (EUCAP), um sich ein aktuelles Bild der Lage vor Ort zu machen.  2. Welche Abkommen, Verträge, sonstigen Vereinbarungen und Mittelzusagen in welcher Höhe wurden während der Reise geschlossen oder seitens der Bundesregierung in Aussicht gestellt? Es wurden keine Abkommen, Verträge oder sonstige rechtliche Vereinbarungen während der Reise der Bundeskanzlerin geschlossen. Die Bundeskanzlerin hat erklärt, dass Deutschland bereit ist, die G5 Sahel Staaten weiterhin in ihrer Sicherheitszusammenarbeit zu unterstützen sowie auf laufende Projekte zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit hingewiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 154 der Abgeordneten Eva- Maria Schreiber auf Bundestagsdrucksache 19/10441 verwiesen.  3. Welche Gesamtkosten entstanden durch die Reise von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel nach Niger, Burkina Faso und Mali (bitte Kosten vollständig zum Zwecke der Zuordnung aufschlüsseln)? Mit Stand vom 26. August 2019 wurden aus dem für Reisen der Bundeskanzlerin vorgesehenen Titel für diese Reise 60.589,72 Euro verbucht. Eine darüber hinausgehende Aufschlüsselung der Kosten ist nicht möglich. Drucksache 19/13332 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  4. Welche strategische Bedeutung hat Niger nach Auffassung der Bundesregierung für die Bundesrepublik Deutschland insbesondere in Hinblick auf a) wirtschaftliche, Niger ist eines der ärmsten Länder der Welt mit einem relativ kleinen Markt und derzeit noch geringfügigen Wirtschaftsbeziehungen zu Deutschland. b) sicherheitspolitische und Niger hat eine Schlüsselrolle bei der Eindämmung regionaler Konflikte. Daher misst die Bundesregierung dem Land – mit Blick auf seine geographische Lage zwischen den Konfliktregionen in Mali, Libyen und der Tschadseeregion – eine hohe strategische Bedeutung für die regionale Stabilität bei. Niger ist ein konstruktiver Partner in Sicherheitsfragen, auch im Rahmen der deutschen Beteiligungen an der VN-Friedensmission MINUSMA (Mission multidimensionnelle intégrée des Nations Unies pour la stabilisation au Mali) und der European Union Training Mission (EUTM) Mali. Deutschland leistet einen Beitrag zur Befriedung und Stabilisierung, u. a. durch die deutsche Beteiligung im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) bei der zivilen Ausbildungsmission EUCAP Sahel Niger. c) migrationspolitische Aspekte? Niger ist ein bedeutendes Transitland und ein enger Partner der deutschen und europäischen Migrationspolitik.  5. Welche strategische Bedeutung hat Burkina Faso nach Auffassung der Bundesregierung für die Bundesrepublik Deutschland insbesondere in Hinblick auf a) wirtschaftliche, Die Wirtschaftsverflechtungen Burkina Fasos zu Deutschland sind derzeit noch gering ausgeprägt und beschränken sich auf wenige in Burkina Faso aktive deutsche Unternehmen. Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen des „Compact with Africa“ das Compact-Land Burkina Faso bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen für wirtschaftliche Entwicklung. b) sicherheitspolitische und Burkina Faso ist als entwicklungsorientierte Demokratie ein konstruktiver Partner in Sicherheitsfragen. Insbesondere in Bezug auf seine geographische Lage zwischen der Konfliktregion in Mali und den Staaten am Golf von Guinea ist Burkina Faso von besonderem Interesse für die Stabilität Westafrikas und der Sahel-Region. c) migrationspolitische Aspekte? Aufgrund der sich verschlechternden Sicherheitssituation verlassen immer mehr Menschen Burkina Faso, im Wesentlichen in die Nachbarländer. Im Rahmen des Rabat-Prozesses (Euro-Afrikanischer Dialog zu Migration und Entwicklung ) besteht eine Kooperation mit der Europäischen Union (EU) in Migrationsfragen . Burkina Faso hatte bis April 2019 den Vorsitz inne. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13332 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  6. Welche strategische Bedeutung hat Mali nach Auffassung der Bundesregierung für die Bundesrepublik Deutschland insbesondere in Hinblick auf a) wirtschaftliche, Die malische Wirtschaft leidet stark unter dem Konflikt im Zentrum und Norden des Landes. Zugleich bietet die Entwicklung des landwirtschaftlichen Sektors Potenzial für die Schaffung von Arbeitsplätzen, Ernährungssicherung und teils auch Export und wird dahingehend von der deutschen Entwicklungszusammenarbeit unterstützt. b) sicherheitspolitische und Die Umsetzung des Friedensvertrags von Algier nimmt eine Schlüsselrolle für die Stabilität und Entwicklung der gesamten Region ein und hat unmittelbare Auswirkungen auf Europa. Die Stabilisierung Malis bleibt daher Schwerpunkt der deutschen Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik in der Sahel- Region und ist ein wichtiges Ziel der Afrikapolitik der Bundesregierung. Deutschland leistet einen Beitrag zur Befriedung und Stabilisierung, u. a. durch deutsche Beteiligung an der VN-Friedensmission MINUSMA in Mali und im Rahmen der GSVP der Europäischen Union an der militärischen Ausbildungsmission EUTM Mali sowie der zivilen Ausbildungsmission EUCAP Sahel Mali. c) migrationspolitische Aspekte? Mali ist neben Niger und Marokko ein wichtiges Transitland und selbst auch ein Herkunftsland für Flüchtlinge und Migranten.  7. Leistete die Bundesrepublik Deutschland jemals Budgethilfe an Niger? Wenn ja, wann, und in jeweils welcher Höhe (bitte nach Jahren aufschlüsseln )? 1988, Strukturanpassungsprogramm PASEP, 10.225.837,62 Euro.  8. Seit welchem Jahr erhält Niger Leistungen der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit? Auf welche Summe beläuft sich die Gesamtheit dieser Leistungen bis heute? Die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Niger existiert seit 1962. Die bilateralen staatlichen Zusagen belaufen sich seitdem auf über 800 Mio. Euro.  9. Wie beurteilt die Bundesregierung die generelle Wirksamkeit der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit Niger? Die Bundesregierung beurteilt die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit mit Niger positiv. Diese Einschätzung beruht auf der regelmäßigen und detaillierten Programm- bzw. Sektorberichterstattung der entwicklungspolitischen Durchführungsorganisationen zu den Fortschritten und Ergebnissen der durchgeführten Vorhaben anhand vereinbarter Ziele, Indikatoren und Wirkungsketten . Drucksache 19/13332 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 10. Welche staatlichen Entwicklungsleistungen wurden Niger jeweils für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 zugesagt? Im Rahmen der Regierungsverhandlungen 2017 wurden 115,5 Mio. Euro für den Zeitraum 2017 bis 2019 zugesagt. Im Dezember 2017 folgte eine weitere Zusage über 63 Mio. Euro zur Umsetzung der neuen nationalen Entwicklungsstrategie (Plan du Développement Économique et Social – PDES II – 2017-2021). 2018 erhielt Niger eine Zwischenzusage i.H.v. 21,5 Mio. Euro. Die Bundeshaushaltsgesetzgebung für die kommenden Jahre ist zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. 11. Leistete die Europäische Union jemals Budgethilfe an Niger? Wenn ja, wann, und in jeweils welcher Höhe (bitte nach Jahren aufschlüsseln )? Eine Übersicht über alle Staaten, die von 2014 bis 2018 EU-Budgethilfe erhalten haben, sowie die Höhe der jeweiligen Budgethilfe findet sich jeweils in Annex 1 der Jahresberichte zur EU Budgethilfe. Für die Jahre 2014 und 2015 im Jahresbericht 2016 (https://ec.europa.eu/europeaid/annual-report-eu-budgetsupport -2016-0_en), für das Jahr 2016 im Jahresbericht 2017 (https://ec.euro pa.eu/europeaid/sites/devco/files/budget-support-trends-results-2017_en.pdf) und für die Jahre 2017 und 2018 (vorläufig) im Jahresbericht 2018 (https:// ec.europa.eu/europeaid/budget-support-trends-and-results_en). 12. Wie werden die in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Angaben der nigrischen Behörden zu stattgefundenen Grenzüberschreitungen ausgehend von der Region Agadez und insbesondere zur deutlichen Verringerung der Grenzüberschreitungen in den vergangenen Jahren durch die Bundesregierung überprüft? Wenn sie nicht überprüft werden, wie belastbar sind diese Angaben aus Sicht der Bundesregierung? Die Schätzungen zu Migrationsbewegungen in der Region Agadez basieren auch auf Zählungen und Befragungen der Internationalen Organisation für Migration (IOM). Die Daten werden im europäischen Kreis in Niamey gemeinsam analysiert; sie bilden die Entwicklungen aus Sicht der Bundesregierung im Wesentlichen zutreffend ab. 13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine mögliche Verlagerung der Migrationsrouten ausgehend von der Region Agadez nach Libyen aufgrund der verstärkten nigrischen Grenzkontrollen seit 2016? Die Bundesregierung hat darüber keine eigenen Erkenntnisse. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 14. Wie viele deutsche Sicherheitskräfte befinden sich in Niger in welcher Funktion und im Rahmen welcher Maßnahmen im Einsatz? Es wird auf die als Verschlusssache „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage 1 verwiesen. Der parlamentarische Informationsanspruch ist grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt . Die Beantwortung der Frage 14 kann jedoch nach sorgfältiger Abwägung nicht in offener Form erfolgen. Die Informationen sind bei einer Veröf- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13332 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. fentlichung dazu geeignet, für die Interessen sowohl ausländischer als auch deutscher Streitkräfteeinrichtungen und -angehöriger nachteilig zu sein. Die Veröffentlichung dieser Informationen berührt ferner die Sicherheitsinteressen der betroffenen Länder, deren Bekanntwerden könnte zu einer Beeinträchtigung der bilateralen Beziehungen führen.* Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. 15. Koordiniert die Bundesregierung ihr sicherheits- und migrationspolitisches Engagement in Niger mit den Vereinigten Staaten von Amerika, Frankreich und der Europäischen Union? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung stimmt ihr sicherheits- und migrationspolitisches Engagement in Niger mit der EU und den genannten Ländern im Rahmen der bestehenden Strukturen ab. 16. Koordiniert die Bundesregierung ihr entwicklungspolitisches Engagement in Niger mit den Vereinigten Staaten von Amerika, Frankreich und der Europäischen Union? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung stimmt ihr entwicklungspolitisches Engagement mit den Vereinigten Staaten, Frankreich, der Europäischen Union und anderen bilateralen und multilateralen Partnern, die sich in Niger entwicklungspolitisch engagieren , ab. 17. Welche Auswirkungen in Bezug auf die wirtschaftliche und politische Entwicklung von Niger hat das wirtschaftliche, politische und militärische Agieren der Vereinigten Staaten von Amerika und Frankreichs nach Ansicht der Bundesregierung? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Welche Konsequenzen und Herausforderungen ergeben sich hieraus für die deutsche Entwicklungsarbeit in Niger? Aus Sicht der Bundesregierung verfolgt das Engagement der Vereinigten Staaten und Frankreichs – ebenso wie die deutsche Entwicklungszusammenarbeit – das Ziel, in Niger zu Entwicklung und Sicherheit beizutragen. 18. Verfolgt die Bundesregierung in Niger konkrete wirtschaftspolitische Interessen und Strategien? Wenn ja, wie lauten diese jeweils? Es wird auf die Antwort zu Frage 4a verwiesen. * Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 19/13332 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 19. Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit den nigrischen Behörden generell und die Entwicklungszusammenarbeit im Besonderen ? Welche Bereiche der Zusammenarbeit sind gegebenenfalls durch welche jeweiligen Spannungen oder Herausforderungen geprägt? Die Zusammenarbeit mit den nigrischen Behörden ist sachlich, offen und sehr konstruktiv. Eine Herausforderung in der Zusammenarbeit sind – vor allem für die nigrische Seite – die schwachen personellen sowie finanziellen Kapazitäten und Strukturen in der Fläche des Staates. 20. Welche ODA-fähigen (ODA = Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit ) Vorhaben in Niger wurden seit 2013 von der Bundesregierung in Auftrag gegeben? a) Welchen Zeitraum umfasste oder umfasst die Laufzeit dieser Projekte jeweils? b) Welche Behörde oder Institution war oder ist jeweils der Auftraggeber des Vorhabens? c) Auf welche Summen belaufen sich die jeweiligen deutschen jährlichen und Gesamtausgaben für die Vorhaben? d) Wie hoch waren oder sind die jeweiligen finanziellen Eigenanteile der Partner? e) Wie lautet oder lautete die jeweilige Zielsetzung der Projekte? Welche Maßnahmen wurden zur Erreichung des Förderziels angewandt ? f) Wurden diese Projekte evaluiert? Wenn ja, durch wen, und mit welchem konkreten Ergebnis? Wurden Mittelfehlverwendungen festgestellt? g) Welche konkreten Konsequenzen wurden aus etwaigen Mittelfehlverwendungen gezogen? Die Fragen 20a bis 20g werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf Anlage 2 verwiesen. Dort sind alle ODA-fähigen Vorhaben in Niger, die die Bundesregierung in Auftrag gegeben hat, aufgelistet. Darüber hinaus werden Regionalvorhaben umgesetzt und Projekte in Form von Zuwendungen gefördert. 21. Sind derzeit neue Vorhaben in Niger seitens der Bundesregierung geplant ? Wenn ja, um welche Projekte mit welcher Zielsetzung und welcher voraussichtlichen Fördersumme handelt es sich jeweils? Wie lautet der aktuelle Stand der jeweiligen Planung? Bzgl. zukünftiger Vorhaben wird für die im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit bereitgestellten Mittel auf die dem Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages für die parlamentarischen Beratungen zum Bundeshaushalt vorgelegten Vertraulichen Erläuterungen, Vertraulichen Planungen und Soll-Ist- Vergleiche verwiesen. Im September/Oktober 2019 beabsichtigt Deutschland, sich gemeinsam mit anderen europäischen Partnern an einer Ausbildungsmaßnahme zum Thema Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13332 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Grenzschutz zugunsten der nigrischen Polizei zu beteiligen und dafür Bundespolizistinnen und Bundespolizisten als Trainer zu entsenden. Die dafür notwendigen Vorbereitungen stehen kurz vor dem Abschluss. Der zur Verfügung stehende Finanzrahmen beträgt 40.000 Euro. Darüber hinaus überprüft die Bundesregierung die Lage in Niger laufend und behält sich vor, flexibel auf sicherheitspolitische Entwicklungen zu reagieren. Zur Planung und inhaltlichen Ausrichtung neuer Vorhaben kann vor der finalen Bewilligung keine Aussage gemacht werden. 22. Sind der Bundesregierung Fälle von Korruption im Rahmen der derzeitigen und vergangenen staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit Niger bekannt? Wenn ja, welche (bitte beschreiben)? Es wird auf Anlage 2 verwiesen. 23. Beteiligt sich die Bundesregierung an weiteren ODA-fähigen Vorhaben in Bezug auf Niger, die durch eine nichtdeutsche staatliche oder supranationale Institution in Auftrag gegeben worden sind? Wenn ja, um welche handelt es sich jeweils, und auf welche Summe beläuft sich der jeweilige Anteil deutscher Mittel? Aus Mitteln des 11. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) von 2014 bis 2020 erhält Niger 686 Mio. Euro (deutscher Anteil rd. 20 Prozent). 24. Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Akteuren in Niger? 25. Mit welchen nichtstaatlichen Akteuren arbeitet die Bundesregierung in Niger im Rahmen welcher entwicklungspolitischen Projekte zusammen (bitte vollständig nennen)? Die Fragen 24 und 25 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung arbeitet nicht direkt mit nichtstaatlichen Akteuren im Niger zusammen, sondern fördert Projekte privater deutscher Akteure, die mit lokalen nichtstaatlichen Akteuren im Niger zusammenarbeiten. 26. Hat die Bundesregierung Kenntnis über Maßnahmen der nigrischen Regierung , die Höhe ausländischer Hilfe im eigenen Land zu reduzieren? Wenn ja, wie lauten diese? Niger ist bestrebt, seine staatlichen Einnahmen durch zusätzliche Steuereinnahmen zu erhöhen und hat hierzu in den letzten Jahren durch gesetzliche Änderungen die Voraussetzungen geschaffen, u. a. durch eine Reform der Umsatzsteuer . Angesichts der schwachen Wirtschaft des Landes und bei gleichzeitig steigenden Sicherheitsausgaben aufgrund der fragilen Sicherheitslage in der Region ist nicht davon auszugehen, dass Niger seine Entwicklung mittelfristig ohne ausländische Unterstützung wird gestalten können. Drucksache 19/13332 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 27. Hat die nigrische Regierung jemals versucht, auf eine Erhöhung der entwicklungspolitischen Mittel Deutschlands hinzuwirken, indem sie auf eine mögliche Reduzierung der eigenen migrations- und sicherheitspolitischen Maßnahmen verwies? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist dies nicht der Fall. 28. Sieht die Bundesregierung Niger als „autoritäres Regime“ an? Wie kommt die Bundesregierung zu ihrer Einschätzung? 29. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Klassifizierung Nigers als „autoritäres Regime“ im Rahmen des in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Demokratieindex 2018? Die Fragen 28 und 29 werden gemeinsam beantwortet. Bei ihrer Einschätzung der politischen Lage eines Landes berücksichtigt die Bundesregierung verschiedene interne und externe Quellen. Die Bundesregierung nimmt keine eigene Klassifizierung nach Regimetypen vor. Fragen der guten Regierungsführung, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind Bestandteil des regelmäßigen Dialogs der Bundesregierung mit dem Partnerland und fließen in die Förderentscheidung ein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13332 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13332 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13332 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13332 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/13332 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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