Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Grigorios Aggelidis, Katja Suding, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/12936 – Zur Situation von Care Leavern in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Übergang von der Jugend ins Erwachsenenleben stellt einen einschneidenden Abschnitt im Leben eines jeden Menschen dar, der mit vielen Herausforderungen behaftet ist. Für sogenannte Care Leaver ist dieser entsprechend noch schwieriger, da sie den Prozess der Selbstständigkeit aus staatlichen Erziehungshilfen , ohne den sozialen Rückhalt einer Familie, meistern müssen. Als Care Leaver werden dabei junge Menschen bis 27 Jahre verstanden, die im Rahmen der Jugendhilfe entweder in der Heimerziehung, der Vollzeitpflege oder in stationären Wohnformen der Eingliederungshilfe leben oder gelebt haben. Diese besonderen Herausforderungen werden im 15. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung vom 1. Februar 2017 beschrieben. So heißt es u. a., dass Care Leaver, „die durch die stationäre Hilfe betreut werden und sich damit in einem institutionellen Hilfesystem bewegen, […] plötzlich vor der Herausforderung [stehen], dass sie neben den allgemeinen Erwartungen an Jugendliche und junge Erwachsene zusätzlich einen Übergang bewältigen müssen , der in der sogenannten Normalbiografie strukturell nicht vorgesehen ist“ (Bundestagsdrucksache 18/11050, S. 438). Aufgabe des Staates und der Gesellschaft ist es aus Sicht der Fragesteller, den jungen Menschen in dieser wichtigen Entwicklungsphase zur Seite zu stehen und unterstützende Angebote zu machen. In § 41 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ist daher geregelt, dass Care Leaver Anspruch auf Leistungen der Erziehungshilfe haben. Um dieser Aufgabe individuell passend gerecht zu werden, muss, nach Ansicht der Fragesteller, die Situation von Care Leavern analysiert und ihre Entwicklung entsprechend statistisch erfasst werden.  1. Wie plant die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode die Situation von Care Leavern zu verbessern? Im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode haben CDU/CSU und SPD vereinbart, die Kinder- und Jugendhilfe weiterzuentwickeln und dabei insbesondere den Kinderschutz und die Unterstützung von Familien zu verbessern. Dabei soll u. a. das Kinder- und Jugendhilferecht auf der Basis des vom Deut- Deutscher Bundestag Drucksache 19/13333 19. Wahlperiode 19.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. schen Bundestag am 29. Juni 2017 beschlossenen Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) weiterentwickelt werden. Grundlage für diese Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe ist der Dialogprozess „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe “ (Dialogprozess) unter Beteiligung von Wissenschaft und Praxis der Kinderund Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe und der Gesundheitshilfe und den Ländern und Kommunen. Im Rahmen dieses Dialogprozesses ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen von Care Leavern ein wichtiger Aspekt. Der Careleaver e. V. ist dabei in der Arbeitsgruppe „SGB VIII: Mitreden – Mitgestalten “ (AG) vertreten. Auf der Grundlage der Ergebnisse des Dialogprozesses wird das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im kommenden Jahr einen Gesetzentwurferarbeiten. Zudem unterstützt die Bundesregierung bereits junge Menschen bis 25 Jahre, die nicht (mehr) von den Sozialleistungssystemen erreicht werden nach § 16h des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II). Ziel ist dabei weniger die unmittelbare Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit als vielmehr die (erneute) Heranführung an ein Regelangebot, insbesondere an (reguläre) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit. Entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag soll die Gruppe dieser schwer zu erreichenden Jugendlichen in dieser Legislaturperiode im Fokus stehen und für eine Anwendung des § 16h SGB II sollen ab dem Jahr 2019 jährlich 50 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Im Haushaltsplan des Bundes für das Jahr 2019 wurde beim Eingliederungstitel eine Erläuterung neu aufgenommen, die auf die entsprechende Vereinbarung im Koalitionsvertrag Bezug nimmt und darauf hinweist, dass aus dem Mittelansatz des Eingliederungstitels SGB II auch die Ausgaben für Leistungen zur Förderung schwer erreichbarer Jugendlicher nach § 16h SGB II finanziert werden. Mit dem Teilhabechancengesetz wurde zudem mit Wirkung zum 1. Januar 2019 der sogenannte „20 %-Deckel“ aufgehoben, mit dem die Ausgaben der Jobcenter für Maßnahmen nach §§ 16e, 16f, und 16h SGB II bislang auf 20 Prozent der Eingliederungsmittel beschränkt waren. Dadurch steht den Jobcentern faktisch sogar ein deutlich höherer finanzieller Spielraum für Maßnahmen nach § 16h SGB II zur Verfügung als die genannten 50 Millionen Euro.  2. Wie begründet die Bundesregierung, die in § 41 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) festgesetzte Altersgrenze von 21 Jahren für Hilfen zur Erziehung vor dem Hintergrund, dass der Prozess der Verselbstständigung junger Menschen – wie im 15. Kinder- und Jugendbericht mehrfach festgestellt – immer später stattfindet? Die Regelungen des § 41 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) werden im Dialogprozess intensiv diskutiert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.  3. Wie weit ist die im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Auswertung von Erfahrungen Betroffener aus der Kinder- und Jugendhilfe? Welche Ergebnisse brachte diese Auswertung von Erfahrungen von Care Leavern? Die Auswertung von Erfahrungen Betroffener aus der Kinder- und Jugendhilfe ist noch nicht abgeschlossen. Erste Ergebnisse werden auf der Abschlusskonferenz des Dialogprozesses „Mitreden-Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ im Dezember 2019 vorgestellt. Drucksache 19/13333 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  4. Wie plant die Bundesregierung konkret das Voranbringen der Forschung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt? Die Ressortforschung des BMFSFJ leistet u. a. mit der Förderung des Deutschen Jugendinstituts (DJI) sowie des Deutschen Zentrums für Integrationsund Migrationsforschung (De-ZIM) Beiträge für eine belastbare Wissengrundlage . Die Forschung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe wird im Zuge der Erhöhung der Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf 3,5 Prozent ausgeweitet . Neben einem Bündel von einzelnen Forschungsvorhaben ist ein wesentliches Element die integrierte Surveyforschung AID:A, bei der aktuell die dritte Befragungswelle läuft. Inwiefern ein weitergehender Erkenntnis- und Forschungsbedarf im Rahmen der Kinder – und Jugendhilfe besteht, wird im Rahmen des Dialogprozesses „Mitreden- Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ diskutiert.  5. Welche Projekte fördert die Bundesregierung in Bezug auf die Situation von Care Leavern in Deutschland seit 2015 oder plant sie zukünftig zu fördern? a) Welche Projekte fördert die Bundesregierung aktuell, und mit welchem Ziel (bitte detailliert nach Ort, Laufzeit, Ziel, Kosten, Evaluationsplanung ausführen)? b) Welche Projekte plant die Bundesregierung in der Zukunft zu fördern, und mit welchen Ziel (bitte detailliert nach Ort, Laufzeit, Ziel, Kosten, Evaluationsplanung ausführen)? c) Wer führt diese Projekte durch bzw. wird diese Projekte durchführen? d) Welcher Zeitraum und welche Kosten sind für diese Projekte veranschlagt ? e) Liegen der Bundesregierung Ergebnisse dieser Projekte vor, und wenn ja, wie sehen diese aus, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 5 bis 5e werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Um bundesweit einen besseren Überblick über die Situation von Care Leavern geben zu können und aufzuzeigen, wo und wie die Lücken in den statistischen Erhebungen geschlossen werden müssen, fördert das BMFSFJ derzeit das Projekt „Care Leaving Statistics“ des Forschungsnetzwerks Erziehungshilfen . Das Projekt hat eine Laufzeit vom 1. November 2017 bis zum 31. Oktober 2019. Die Kosten betragen 156.936 Euro. Um die Selbstorganisation von Care Leavern und ihren Ausbau zu unterstützen und zu stärken, fördert die Bundesregierung seit dem 1. September 2019 bis zum 31. Dezember 2021 den Careleaver e. V. mit einer Summe in Höhe von 259.435 Euro. Weiterhin fördert die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode das Vorhaben Sofa-Hopper 2.0 der OFF Road Kids Jugendhilfe gGmbH. Ziel des Programms ist es, entkoppelte Jugendliche und junge Volljährige, die in Deutschland von Obdachlosigkeit bedroht sind, frühzeitig über soziale Medien zu erreichen und ihnen einen direkten Zugang zu den Beratungsangeboten von Off Road Kids und hierüber auch zu den Hilfeangeboten freier und kommunaler Träger zu vermitteln. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Mit dem Bundesprogramm RESPEKT wurden von Oktober 2015 bis Dezember 2018 schwer zu erreichende junge Menschen im Alter zwischen 15 und 25 Jahren gefördert, die sozial benachteiligt oder individuell beeinträchtigt waren und deswegen Schwierigkeiten hatten, eine schulische, ausbildungsbezogene oder eine berufliche Qualifikation zu erreichen oder ins Arbeitsleben einzumünden. Die häufigsten Probleme der jungen Menschen waren familiäre Konflikte, gesundheitliche Einschränkungen, (drohende) Wohnungslosigkeit, Schulden und Suchterkrankungen. Gefördert wurden Projektnehmerinnen und Projektnehmer, die sozialpädagogische Hilfsangebote arbeits- und lebensweltbezogener Art mit Aktivierungs- und Stabilisierungsleistungen der Arbeitsförderung verknüpften. Ziel war, dass Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur Sicherung der Lebens- und Wohnsituation in Anspruch genommen, erforderliche therapeutische Behandlungen eingeleitet, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Regelangebote des SGB II zur Aktivierung und Stabilisierung herangeführt und eine frühzeitige intensive berufsorientierende Förderung eingeleitet wurden, um schließlich den Übergang in Ausbildung und Arbeit zu initiieren. In den Jahren 2015 bis 2018 wurden insgesamt 40 Millionen Euro (10 Millionen Euro pro Haushaltsjahr) bereitgestellt.  6. Wie begründet die Bundesregierung, dass seit der Einführung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2007 keine schulbezogenen Daten in der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik mehr erfasst werden? a) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung wann, um die Schulund Ausbildungskarrieren von jungen Menschen, die in der stationären Hilfe betreut wurden, zu erheben? b) Wenn die Bundesregierung keine Maßnahmen ergreifen wird, wie begründet sie dies? Die Fragen 6 bis 6b werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Änderungsbedarfe hinsichtlich der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik sind Gegenstand der Diskussion im Dialogprozess „Mitreden- Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.  7. Welche Maßnahmen ergreift oder plant die Bundesregierung, um sicherzustellen , dass Care Leavern, die in dieser Orientierungsphase Unterstützung brauchen, entsprechende Angebote zur Verfügung stehen? a) Wenn die Bundesregierung keine Maßnahmen ergreifen wird, wie begründet sie das? b) Wenn die Bundesregierung noch in der Planungsphase dieser Maßnahmen ist, in welcher Phase befindet sich die Planung, und auf wann ist diese Planung terminiert? Die Fragen 7 bis 7b werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die bessere Gestaltung von Übergängen aus der Kinder- und Jugendhilfe und die Unterstützung junger Volljähriger ist Gegenstand der Diskussionen im Dialogprozess „Mitreden-Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Drucksache 19/13333 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  8. Wie steht die Bundesregierung im Hinblick auf Chancengerechtigkeit dazu , dass junge Menschen im Rahmen stationärer Unterbringung und der Betreuung von Job-Centern vor allem darin bestärkt werden, schnell eine Berufsausbildung zu beginnen, wie die Ergebnisse der Studie „Care Leaver an Hochschulen“ von 2017 (s. http://forschungsnetzwerk-erziehungs hilfen.de/wp-content/uploads/2016/04/Broschuere_Care_Lea ver_an_Hochschulen.pdf) zeigen? a) Wenn der Bundesregierung dies bekannt ist, ist sie dem weiter nachgegangen , und mit welchem Ergebnis? b) Wenn der Bundesregierung dies nicht bekannt ist, wird sie dem nachgehen , und mit welchen Maßnahmen, und wenn die Bundesregierung dem nicht weiter nachgehen möchte, wie begründet sie dies? Die Fragen 8 bis 8b werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Frage von Bildungschancen und die angemessene Unterstützung für einen passgenauen Berufsweg sind Gegenstand der Diskussionen im Dialogprozess „Mitreden-Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe “. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.  9. Wie steht die Bundesregierung zu der Aussage aus dem 15. Kinder- und Jugendbericht, dass es aufgrund der föderal strukturierten Jugendhilfe vom Wohnort der Care Leaver abhängt, welche Hilfen ihnen bei der Verselbstständigung zur Verfügung stehen? a) Wie erklärt sich die Bundesregierung die ortsbezogenen Differenzen bei der Inanspruchnahme und der Gewährungspraxis der Hilfen zur Erziehung? b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, wann zu ergreifen, um sicherzustellen, dass alle Care Leaver unabhängig von ihrem Wohnort und der finanziellen Lage des jeweiligen Bundeslandes bzw. der jeweiligen Kommune in angemessenem Umfang Hilfen zur Erziehung bekommen? c) Wenn die Bundesregierung keine Maßnahmen ergreifen wird, wie begründet sie dies? Die Fragen 9 bis 9c werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Ausführung des SGB VIII ist gemäß Artikel 30, 83 des Grundgesetzes (GG) Aufgabe der Länder und wird im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung (Artikel 28 Absatz 2 GG) ausgeführt. Mögliche daraus resultierende Unterschiede sind Ausdruck des im Grundgesetz geregelten Föderalismus und der kommunalen Selbstverwaltung. 10. Welche Maßnahmen ergreift oder plant die Bundesregierung, damit die jungen Care Leaver über ihre Rechte informiert sind, und wenn sie keine ergreift, wie begründet sie das? Das BMFSFJ hat die Erstellung der Handreichung „Leaving Care“ gefördert, die einen Überblick über die Rechte junger Menschen im Übergang aus stationären Erziehungshilfen ins Erwachsenenleben bietet. Sie ist unter http://dx.doi. org/10.18442/029 abrufbar. Ebenso hat das BMFSFJ die Erstellung des Informationsheftes „Stress mit der Jugendhilfe“ in einfacher Sprache gefördert, in dem auch für junge Erwachsene über die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe und die Arbeit der Ombudsstellen informiert wird. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 11. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen und wird sie wann ergreifen, um Ombudsstellen über die Kinder- und Jugendhilfe hinaus weiter auszubauen, wie im 15. Kinder- und Jugendbericht gefordert, und wenn die Bundesregierung keine Maßnahmen ergriffen hat, wie begründet sie dies? Der Ausbau von Ombudsstellen ist Gegenstand der Diskussionen im Dialogprozess „Mitreden-Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“. Erste Ergebnisse werden auf der Abschlusskonferenz im Dezember 2019 vorgestellt . Das BMFSFJ fördert von Juli 2019 bis Ende 2022 das Projekt „Aufbau und Erprobung einer Bundeskoordinierungsstelle Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe “. Mit dem Projekt sollen Ombudsstellen u. a. als sichtbare und anerkannte Akteure in der Kinder- und Jugendhilfe etabliert werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 12. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen und wird sie wann ergreifen, um den im 15. Kinder- und Jugendbericht beanstandeten „Dschungel an sozialen Diensten“ (S. 458) aufzulösen, damit junge Erwachsene die sozialen Dienste unkompliziert in Anspruch nehmen können , und wenn die Bundesregierung keine Maßnahmen ergriffen hat, wie begründet sie dies? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 7 und 10 verwiesen. 13. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen und wird sie ergreifen , um eine Metastruktur zu schaffen, in der die Rechte von Jugendlichen und jungen Erwachsenen einheitlich und übersichtlich dargestellt werden und insbesondere die Schnittstellen der Jugendhilfe mit weiterführenden Systemen beachtet werden, wie im 15. Kinder- und Jugendbericht gefordert? Wenn die Bundesregierung keine Maßnahmen ergriffen hat, wie begründet sie dies? Die Darstellung von Rechten der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist Gegenstand der Diskussionen im Rahmen des Dialogprozesses „Mitreden-Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 10 verwiesen. 14. Welche Konsequenzen zog die Bundesregierung aus dem 15. Kinder- und Jugendbericht bezüglich der Situation von Care Leavern? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 5 verwiesen. Drucksache 19/13333 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 15. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der im 15. Kinder- und Jugendbericht angesprochenen Tatsache, dass Care Leaver in der Regel schon mit 18 Jahren selbstständig werden müssen, wohingegen andere junge Menschen im Durchschnitt erst in der Mitte des dritten Lebensjahrzehnts einen eigenen Haushalt gründen? Der § 41 SGB VIII regelt, dass einem jungen Volljährigen Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. In der Regel wird diese Hilfe bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus, längstens aber bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres fortgesetzt werden. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 7 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.