Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Grigorios Aggelidis, Katja Suding, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/12945 – Zur Situation von Care Leavern in Niedersachsen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Übergang von der Jugend ins Erwachsenenleben stellt einen einschneidenden Abschnitt im Leben eines jeden Menschen dar, der mit vielen Herausforderungen behaftet ist. Für sogenannte Care Leaver ist dieser entsprechend noch schwieriger, da sie den Prozess der Selbstständigkeit aus staatlichen Erziehungshilfen , ohne den sozialen Rückhalt einer Familie, meistern müssen. Als Care Leaver werden dabei junge Menschen bis 27 Jahre verstanden, die im Rahmen der Jugendhilfe entweder in der Heimerziehung, der Vollzeitpflege oder in stationären Wohnformen der Eingliederungshilfe leben oder gelebt haben. Diese besonderen Herausforderungen werden im 15. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung vom 1. Februar 2017 beschrieben. So heißt es u. a., dass Care Leaver, „die durch die stationäre Hilfe betreut werden und sich damit in einem institutionellen Hilfesystem bewegen, […] plötzlich vor der Herausforderung [stehen], dass sie neben den allgemeinen Erwartungen an Jugendliche und junge Erwachsene zusätzlich einen Übergang bewältigen müssen , der in der sogenannten Normalbiografie strukturell nicht vorgesehen ist“ (Bundestagsdrucksache 18/11050, S. 438). Aufgabe des Staates und der Gesellschaft ist es aus Sicht der Fragesteller, den jungen Menschen in dieser wichtigen Entwicklungsphase zur Seite zu stehen und unterstützende Angebote zu machen. In § 41 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ist geregelt , dass Care Leaver Anspruch auf Leistungen der Erziehungshilfe haben. Um dieser Aufgabe individuell passend gerecht zu werden, muss die Situation von Care Leavern analysiert und ihre Entwicklung entsprechend statistisch erfasst werden. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13342 19. Wahlperiode 19.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 1. Wie viele Care Leaver gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 in Niedersachsen (bitte nach Jahreszahl, Alter und Geschlecht aufschlüsseln )? a) Wie viele davon sind nach Kenntnis der Bundesregierung Schutz- und Asylsuchende (bitte nach Jahreszahl, Alter und Geschlecht aufschlüsseln )? b) Wenn der Bundesregierung hierzu keine Zahlen vorliegen, wie begründet sie das? Die Ergebnisse der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik liegen aktuell bis zum Berichtsjahr 2017 vor. Mit einer Veröffentlichung der Resultate für das Berichtsjahr 2018 ist gegen Ende des Jahres zu rechnen. Eine Erhebung des asylrechtlichen Status am Ende der Hilfe ist in der Statistik nicht vorgesehen. Im Übrigen wird auf die Anlage 1 verwiesen. 2. Wie viele Care Leaver nahmen seit 2015 in Niedersachsen nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Hilfe gemäß § 41 des Achten Buches Sozialgesetzbuch in Anspruch und waren somit vom Kostenbeitrag betroffen (bitte nach Jahreszahl, Alter und Geschlecht aufschlüsseln)? a) Welche Hilfen zur Erziehung wurden diesen Care Leavern nach Kenntnis der Bundesregierung wie oft seit 2015 gewährt (bitte nach Jahreszahl , Alter und Geschlecht aufschlüsseln)? b) Wenn der Bundesregierung hierzu keine Zahlen vorliegen, wie begründet sie das? Die Ergebnisse der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik liegen aktuell bis zum Berichtsjahr 2017 vor. Mit einer Veröffentlichung der Resultate für das Berichtsjahr 2018 ist gegen Ende des Jahres zu rechnen. Für die Antwort wird auf die Anlage 2 verwiesen. 3. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Einnahmen aus dem Kostenbeitrag, der sich aus § 94 Absatz 6 des Achten Buches Sozialgesetzbuch ergibt, in Niedersachsen (bitte nach Jahreszahl ab 2015 aufschlüsseln )? Wenn der Bundesregierung hierzu keine Zahlen vorliegen, wie begründet sie das? Der Bundesregierung liegen zu den Einnahmen aus dem Kostenbeitrag nach § 94 Absatz 6 SGB VIII keine Erkenntnisse vor. Die Erfassung der Einnahmen für die Einzel- und Gruppenhilfen im Rahmen der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik sieht keine Differenzierung nach einzelnen Hilfearten bzw. Leistungen vor. 4. Wie hoch sind die Verwaltungskosten für den Kostenbeitrag, der sich aus § 94 Absatz 6 des Achten Buches Sozialgesetzbuch ergibt, in Niedersachsen (bitte nach Jahreszahl ab 2015 aufschlüsseln)? Wenn der Bundesregierung hierzu keine Zahlen vorliegen, wie begründet sie das? Der Bundesregierung liegen keine Zahlen zu den Verwaltungskosten für den Kostenbeitrag, der sich aus § 94 Absatz 6 SGB VIII ergibt, vor. Die im Rahmen des SGB VIII anfallenden Verwaltungskosten werden nicht nach einzelnen Rechtsvorschriften differenziert. Drucksache 19/13342 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 5. Wie viele Care Leaver stellten nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 einen Antrag nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Niedersachsen (bitte nach Jahreszahl, Alter und Geschlecht aufschlüsseln)? Wenn der Bundesregierung hierzu keine Zahlen vorliegen, wie begründet sie das? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Die für die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) relevanten Daten werden vom Statistischen Bundesamt erfasst und jährlich veröffentlicht. Die einzelnen Erhebungsmerkmale sind in § 55 Absatz 2 BAföG detailliert geregelt. Erkenntnisse über Antragszahlen als solche oder über Personen, die im Rahmen der Jugendhilfe in der Heimerziehung, der Vollzeitpflege oder in stationären Wohnformen der Eingliederungshilfe leben oder gelebt haben, sind der amtlichen BAföG-Statistik nicht zu entnehmen. Daten über die Anzahl der in den jeweiligen Bundesländern tatsächlich Geförderten sowie weitere Erhebungsmerkmale stehen unter der Internetseite des Statistischen Bundesamtes www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/ Bildung-Forschung-Kultur/Bildungsfinanzen-Ausbildungsfoerderung/_in halt.html%20-%20sprg233672 zur Verfügung. 6. Wie viele Jugendliche und junge Erwachsene sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 von dem Problem der Wohnungslosigkeit in Niedersachsen betroffen (bitte nach Jahreszahl, Alter und Geschlecht aufschlüsseln )? Wie viele von den betroffenen Personen sind Care Leaver? a) Wenn der Bundesregierung dazu keine Daten vorliegen, wie begründet die Bundesregierung, dass ihr zum jetzigen Zeitpunkt keine aktuellen Daten vorliegen, obwohl sie bereits im 15. Kinder- und Jugendbericht (2017) diesen Datenmangel festgestellt hat? b) Wenn der Bundesregierung dazu keine Daten vorliegen, wann, und wie wird sie für verlässliche Daten in der Zukunft sorgen? Amtliche Statistiken über die bundesweite Zahl von Obdachlosen in Deutschland liegen nicht vor. Entsprechend liegen auch keine Daten zur Anzahl der jungen Menschen im Alter von 18 bis 25 Jahre ohne einen festen Wohnsitz vor. Um die Datenlage zu verbessern beabsichtigt die Bundesregierung die Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung. Der Gesetzentwurf sieht die Einführung einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen als Stichtagserhebung am 31. Januar eines jeden Jahres vor. In die Datenerhebung einbezogen werden solche Wohnungslose, die Leistungen zur Unterbringung in Anspruch nehmen. Es sollen auch Angaben zum Alter erhoben werden. Weiterhin wird mit dem Gesetz eine Wohnungslosenberichterstattung eingeführt, mit der eine qualifizierte Datengrundlage über solche Formen von Wohnungslosigkeit, die über den Gegenstand der statistischen Erhebung hinausgehen, geschaffen wird. Änderungsbedarfe hinsichtlich der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik sind auch Gegenstand der Diskussion im Dialogprozess „Mitreden – Mitgestalten : Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“. Auf der Grundlage der Ergebnisse des Dialogprozesses wird das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im kommenden Jahr einen Gesetzentwurf erarbeiten. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13342 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13342 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13342 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.