Deutscher Bundestag Drucksache 19/13352 19. Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Dr. Bettina Hoffman, Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/8041 - Stand der Umsetzung der Agenda 2030 und der globalen Nachhaltigkeitsziele in, durch und mit Deutschland Vorbemerkung der Fragesteller: Am 25. September 2015 verabschiedeten 193 Staats- und Regierungschefs auf einem UN-Gipfel in New York die "Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung" http://www.un.org/Depts/german/gv-70/band1/ar70001.pdf, die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals - SDGs) sowie 169 Unterziele enthält. Neben der politischen Präambel und den SDGs enthält die Agenda 2030 außerdem Vereinbarungen zu Instrumenten zur Umsetzung der Agenda, vereinbart im Rahmen der im Juli 2015 verabschiedeten Aktionsagenda von Addis Abeba, sowie Verfahren zur Überprüfung der Zielerreichung. Mit Hilfe der Agenda 2030 sowie dem Klimaabkommen von Paris will die Weltgemeinschaft die globalen Herausforderungen wie Hunger und Armut, Klimawandel und Ressourcenverbrauch bewältigen, und stellt zugleich Instrumente zur guten Regierungsführung und zur multilateralen Zusammenarbeit, unter anderem in Finanzierungsfragen, zur Verfügung. Die Agenda 2030 der Vereinten Nationen hat den Nachfolgeprozess zur Weltkonferenz für nachhaltige Entwicklung von Rio de Janeiro (1992) und die Entwicklungsagenda der Vereinten Nationen, die bis 2015 über die Millenniumentwicklungsziele bestimmt war, in einer gemeinsamen universell gültigen Agenda zusammengeführt. Der Fokus liegt nicht mehr alleine auf der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in den Ländern des globalen Südens, sondern ruft alle Länder – auch Deutschland – dazu auf, eine umfassende Transformation hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft und Gesellschaft einzuleiten. Das Kernanliegen ist, sozialen und wirtschaftlichen Fortschritt innerhalb der unverrückbaren ökologischen Grenzen des Planeten Erde zu ermöglichen. Die Umsetzung der Agenda 2030 erfordert daher ein abgestimmtes Handeln aller Ressorts: Alle Politikfelder stehen in der Verantwortung, ihren Beitrag zu einer global nachhaltigen Entwicklung zu leisten. Dabei geht es darum, wie die 17 Ziele auf drei Ebenen in Deutschland selbst, durch Deutschlands Beiträge zum Erhalt der globalen öffentlichen Güter und mit Deutschland im Rahmen internationaler Zusammenarbeit erreicht werden. Zentral ist das Prinzip „Leave no one __________________________________________________________________________________________ Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 18. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich den Fragetext. V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode behind“, das umschreibt, dass in allen Ländern für alle Menschen alle Ziele erreicht werden sollen. Die nationale Umsetzung der SDGs soll durch die 2016 überarbeitete und 2018 aktualisierte deutsche Nachhaltigkeitsstrategie erfolgen. https://www.bundesregierung.de/resource /blob/975274/1546450/65089964ed4a2ab07ca8a4919e09e0af/2018-11- 07-aktualisierung-dns-2018-data.pdf. Diese enthält neben Umsetzungsansätzen auch 66 durch Indikatoren unterlegte Ziele, die sich die Bundesregierung für die Zeit bis 2020 bzw. 2030 gesetzt hat. Die Überprüfung der Umsetzung der Agenda 2030 und der SDGs erfolgt primär im Rahmen des sog. Hochrangigen Politischen Forums für nachhaltige Entwicklung (High-Level Political Forum on Sustainable Development, HLPF) der Vereinten Nationen https://sustainabledevelopment.un.org/hlpf. Neben der Diskussion über Querschnittsthemen und die Verwirklichung einzelner SDGs berichten jährlich einzelne VN-Mitgliedsstaaten über den Stand der Umsetzung der Agenda 2030 in, mit und durch ihre Länder. Die Bundesregierung berichtete 2016 https://www.bmz.de/de/zentrales_downloadarchiv/Presse/HLPF-Bericht_final _DE.pdf und plant einen weiteren Bericht für das Jahr 2021. Neben jährlichen Treffen unter der Ägide des UN-Wirtschafts- und Sozialrats (ECOSOC) tritt das HLPF alle vier Jahre auf Ebene der Staats- und Regierungschefs unter der Schirmherrschaft der UN-Generalversammlung zusammen. Das erste Gipfeltreffen dieser Art findet laut Planung am 24. und 25. September 2019 statt (https://sustainabledevelopment.un.org/dsd_aofw_ind/index .php?menu=4602). Anlässlich dieses Gipfels fragen wir die Bundesregierung nach ihrer Zwischenbilanz bei der Umsetzung der Agenda 2030 und der SDGs. Im Koalitionsvertrag 2018 hat sich die große Koalition zur Agenda 2030, als Richtschnur deutscher Politik bekannt https://www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente /koalitionsvertrag_2018.pdf?file=1#. Zugleich scheint die Agenda 2030 bislang jedoch nicht als die zentrale Transformationsagenda im Kabinett und für alle Ressorts angekommen zu sein. Aus Sicht der Fragestellenden gilt es, die Agenda 2030 zum handlungsleitenden Rahmen aller Ressortpolitiken zu machen und ihr insgesamt zu starker Wirkung zu verhelfen. Die Bundesregierung erreicht nach eigenen Angaben selbst bei den im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie gesteckten Zielvorgaben nicht den Fortschritt, der angebracht wäre um die Ziele bis zum Zieljahr 2030 zu erreichen. 29 von 67 Indikatoren der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie weisen einen nicht zielkonformen Trend auf (https://www.bundesregierung.de/resource /blob/975274/1546450/65089964ed4a2ab07ca8a4919e09e0af/2018-11- 07-aktualisierung-dns-2018-data.pdf?download=1). Überprüfungen und Stellungnahmen von Seiten externer Expertinnen und Experten wie der Peer Review zur deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (https://www.bundesregierung.de/resource /blob/975274/1141192/f37c647f93c9929cfd6f5489311a3338/2018-06-04- peer-review-2018-data.pdf?download=1) der Rat für nachhaltige Entwicklung, zivilgesellschaftliche Akteure und auch der Deutsche Bundestag, u.a. im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung (PBnE), weisen auf Lücken im Ambitionsniveau und der für die Zielerreichung nötigen praktischen Schritte hin. Entsprechend stellen sich aus Sicht der Fragesteller viele Fragen dazu, wie die Bundesregierung plant, besonders in den Bereichen der Umsetzung, bei denen sie bereits deutlich ins Hintertreffen geraten ist, Rückstände gezielt aufzuholen und dazu konkrete Maßnahmenpläne vorzulegen. V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13352 Antworten der Bundesregierung: 1. Was trägt die Bundesregierung zur Umsetzung des SDG 1 Armut bei? a) Plant die Bundesregierung eine nationale Strategie um „bis 2030 den Anteil der Männer, Frauen und Kinder jeden Alters , die in Armut in all ihren Dimensionen nach der jeweiligen nationalen Definition leben, mindestens um die Hälfte zu senken“ (SDG 1.2)? Wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen und in welchem Zeitrahmen? Wenn nein, warum nicht? Armutsbekämpfung ist ein grundlegendes Ziel der Bundesregierung , das stetig und nicht erst seit Verabschiedung der Agenda 2030 verfolgt wird. Individuelle Rechtsansprüche auf eine Vielzahl von Leistungen sind in einer ausgereiften und umfangreichen Sozialgesetzgebung geregelt. Lohn- und beitragsbezogene Sozialversicherungen der Arbeitslosen- und der Rentenversicherung stellen ein Lohnersatzeinkommen sicher. Bei Hilfebedürftigkeit beinhalten die Systeme der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe einen Rechtsanspruch auf die Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums und auf gesellschaftliche Teilhabe. Ihr Ziel ist auch, durch Beratung und Unterstützung die Hilfebedürftigkeit zu überwinden. Zudem existiert eine aktive Arbeitsmarktpolitik, die individuelle Unterstützungs- und Förderbedarfe berücksichtigt , und auch in einem begrenzten Umfang öffentlich geförderte Beschäftigung beinhaltet. Die Bundesregierung erstattet einmal pro Legislaturperiode evidenzbasiert Bericht über die Entwicklung von Armut, Reichtum und Teilhabe und legt dabei u.a. Augenmerk auf die Lebenslagen und das Armutsrisiko von Frauen und Männern jeden Alters sowie von Kindern. Diese Armuts- und Reichtumsberichte dienen der Überprüfung bestehender Regelungen und der Anregung neuer Maßnahmen. Die Beschlussfassung des nächsten Armuts- und Reichtumsberichtes im Bundeskabinett ist für Ende 2020 avisiert. b) In welchem Umfang gibt es nach Auffassung der Bundesregierung extreme Armut in Deutschland und plant die Bundesregierung eine nationale Strategie, um extreme Armut bis 2030 komplett zu beseitigen? c) Ist die Bundesregierung der Meinung, dass es sich bei Obdachlosigkeit um extreme Armut handelt und, wenn ja, plant die Bundesregierung eine nationale Strategie, um Obdachlosigkeit bis 2030 komplett zu beseitigen, wenn nein, warum nicht? Die Fragen 1 b) und c) werden zusammen beantwortet: Extreme Armut wurde im Zielkatalog der Agenda 2030 definiert als „Anteil der Menschen, die mit weniger als 1,25 US- Dollar pro Tag auskommen müssen“; mittlerweile setzt die Weltbank einen Betrag von 1,90 US-Dollar pro Tag als Unter- V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode grenze. Extreme Armut kann es vor dem Hintergrund bestehender Mindestsicherungssysteme (Sozialgesetzbuch (SGB) XII und SGB II) in Deutschland nur dann geben, wenn Ansprüche freiwillig, aus Unwissenheit oder durch hohe Zugangshindernisse nicht geltend gemacht werden. Der Bundesregierung liegen hierüber jedoch keine Erkenntnisse vor. Hinsichtlich der Personengruppe der Wohnungs- und Obdachlosen können die häufig multiplen Problemlagen der einzelnen Personen ursächlich dafür sein, wenn sie die ihnen zustehenden Leistungen nicht oder nicht kontinuierlich abrufen. Neben objektiven Problemen wie etwa Langzeitarbeitslosigkeit, Sucht oder großen familiären Auseinandersetzungen kommt häufig eine generelle Überforderung bei der Bewältigung des Lebens hinzu, wodurch der Weg in das staatliche Hilfesystem nicht gefunden wird. Das durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geförderte Forschungsprojekt der Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung (GISS e.V.) „Entstehung, Verlauf und Struktur von Wohnungslosigkeit und Strategien ihrer Vermeidung und Behebung “ hat u.a. die Ursachen von Wohnungslosigkeit untersucht und Empfehlungen zur Vermeidung und Bekämpfung von Wohnungslosigkeit abgegeben. Die Empfehlungen werden derzeit von der Bundesregierung ausgewertet und fließen in die politischen Überlegungen ein. Da sich ein Großteil der Empfehlungen an die Länder und Kommunen richtet, wurden die zuständigen Landesministerien sowie die kommunalen Spitzenverbände informiert. d) Inwiefern hält die Bundesregierung es für erforderlich, den Mindestlohn deutlich zu erhöhen, um Armut in Deutschland zu reduzieren? Der in 2015 eingeführte Mindestlohn ist als absolute Lohnuntergrenze konzipiert, die nicht unterschritten werden darf, und schützt so Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor unangemessen niedrigen Löhnen. Das Mindestlohngesetz (MiLoG) sieht vor, dass eine Kommission der Tarifpartner alle zwei Jahre über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns beschließt und die Bundesregierung diesen Vorschlag durch Rechtsverordnung umsetzen kann. Die Mindestlohnkommission hat nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes im Rahmen einer Gesamtabwägung zu prüfen, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Bei der Festsetzung des Mindestlohns orientiert sich die Mindestlohnkommission nachlaufend an der Tarifentwicklung. Das Mindestlohngesetz wird im Jahr 2020 evaluiert. Die Evaluation soll auch den Anpassungsmechanismus umfassen und ermitteln, ob dieser einen ausreichenden Arbeitnehmerschutz gewährleistet. V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13352 e) Welche konkreten Erfolge im Kampf gegen Armut konnten durch die diversen Afrika-Initiativen und Strategien der Bundesregierung wie Marshallplan, Compact with Africa und Pro!Afrika zur Überwindung von Armut auf unserem Nachbarkontinent erreicht werden, welche zusätzlichen finanziellen Ressourcen sind dafür im Zeitraum 2017 - 2022 in welchen Bereichen vorgesehen und wie werden diese Maßnahmen koordiniert (bitte nach Höhe der Mittel, Haushaltsplan und Maßnahme auflisten)? Zur Überwindung der zunehmend in fragilen Staaten Subsahara -Afrikas konzentrierten extremen Armut fördert die Bundesregierung den Zugang armer Menschen zu Infrastruktur, Energie, Bildung, Beschäftigung und sozialer Sicherung. Dies spiegelt sich in den Afrikapolitischen Leitlinien wie auch in den Afrika-Initiativen und Strategien der einzelnen Ressorts, die auf eine mittel- und langfristige Überwindung der Armut ausgelegt sind, wider. Messbare Ergebnisse liegen daher bisher nur für den Zeitraum bis einschließlich 2017 vor. Demnach konnten beispielsweise 351 Mio. Menschen von einem verbesserten Krankenversicherungsschutz profitieren. 46,8 Mio. Menschen, konnten verbesserte Gesundheitseinrichtungen nutzen . 2,6 Mio. arme und vulnerable Menschen konnten über Sozialtransfers oder öffentliche Beschäftigungsmaßnahmen unterstützt werden. Der Kampf gegen Armut in der Welt bleibt für die Bundesregierung ein übergeordnetes Ziel der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ), eingebettet in die internationale Politik für eine nachhaltige Entwicklung. Die in diesem Kontext von der Bundesregierung geförderten Maßnahmen tragen – direkt oder indirekt – dazu bei, dieses Ziel zu erreichen. Die Bundesregierung hat einen Ressortkreis Afrika eingerichtet , der in regelmäßigen Abständen tagt, um die Umsetzung der gemeinsamen Eckpunkte und Leitlinien zu koordinieren. Für die seit 2017 zusätzlich bereitgestellten Haushaltsmittel für die genannten Initiativen wird auf Anlage 1, Antwort zu Frage 1 e) verwiesen. f) Plant die Bundesregierung die Unterstützung von „Social Cash Transfer“-Programmen in ärmeren Ländern, um extreme Armut weltweit zu beseitigen? Ja, eine solche Unterstützung findet bereits statt. Beispielsweise unterstützt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die malawische Regierung bei der Umsetzung und Finanzierung von „Social Cash Transfers“ für nahezu 600.000 Menschen als Teil eines kohärenten sozialen Sicherungssystems. V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Was trägt die Bundesregierung zur Umsetzung des SDG 2 Hunger bei? a) Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass die für Deutschland verfügbaren Indikatoren zum SDG 2 bei der derzeitigen Entwicklung laut statistischen Bundesamt 2018 (https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Indikatoren /Nachhaltigkeitsindikatoren/International/Indikatorenbericht _SDG.pdf?__blob=publicationFile ) allesamt verfehlt werden und welche zusätzlichen Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die selbst gesteckten Ziele doch noch zu erreichen? Indikator 2.1.a. Stickstoffüberschuss der Landwirtschaft: Eine weitere Reduktion des Stickstoffüberschusses kann durch effizientere Nutzung des Stickstoffs aus organischen Düngern mittels angepasster Bewirtschaftung und Verminderung der Lager- und Ausbringverluste erreicht werden. Hierdurch lassen sich mineralische Stickstoffdünger einsparen. Durch das von der Bundesregierung 2017 geänderte Düngerecht wird von einer weiteren mittelfristigen Reduktion des Stickstoffüberschusses ausgegangen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 21 g) verwiesen. Indikator 2.1.b. Ökologischer Landbau: Das Statistische Bundesamt (StBA) geht bei gleichbleibender Entwicklung davon aus, dass das Ziel von 20% ökologisch bewirtschafteter Nutzfläche bis 2030 nicht erreicht wird. Aus Sicht des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist der Zeitraum 2012 bis 2017 nicht repräsentativ , um die weitere Entwicklung des Ökoanteils zu projizieren . Die seit 2014 ergriffenen Maßnahmen (Anhebung der Öko-Förderung, Verabschiedung der Zukunftsstrategie ökologischer Landbau, Anhebung des Etats für das Bundesprogramm ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) und die Eiweißpflanzenstrategie (EPS), siehe unten) haben die Wachstumsrate bereits positiv beeinflusst. Eine jährliche Wachstumsrate von rund 7% wäre erforderlich, um das Ziel „20% in 2030“ zu erreichen. Hierfür bedarf es zusätzlicher Maßnahmen, u.a. einer kontinuierlichen Weiterentwicklung der politischen, ökonomischen und strukturellen Rahmenbedingungen durch Politik, Handel und Öko- Branche. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 21 g) verwiesen. b) Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung vor, die eigene Zielsetzung im Rahmen der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie von einem Flächenverbrauch von 30 ha/Tag bis 2020, zu realisieren? Ziel der Bundesregierung ist es, den täglichen Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche im Einklang mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie 2016 auf unter 30 ha/Tag bis 2030 zu reduzieren und bis 2050 den Übergang zu einer Flächenkreislaufwirtschaft (Flächenverbrauch Netto-Null) zu erreichen. V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13352 Der Flächenverbrauch in Deutschland hat sich in seiner Dynamik zwar abgeschwächt und ist von 120 Hektar/Tag im Zeitraum 1993 bis 2003 auf aktuell durchschnittlich 58 ha/Tag gesunken (bewertet für den Zeitraum 2016-2017). Gleichwohl wird das 30-Hektar-Ziel bis 2020 voraussichtlich nicht erreicht werden können, so dass zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind. Zentrale Maßnahmen zur Reduzierung des Flächenverbrauchs liegen in einer verstärkten Innenentwicklung und in der Wiedernutzung von Brachflächen. Bund, Länder und Kommunen sind hier gleichermaßen gefordert. Vorhabenträger und Planungsträger sind gemäß dem Naturschutzrecht dazu verpflichtet , Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden und mit Grund und Boden möglichst schonend umzugehen . Auch Bauplanungsrecht und Raumordnungsrecht sehen einen sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden vor. Vorrangig sind Möglichkeiten der Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtungen und andere Möglichkeiten der Innenentwicklung zu nutzen. Dabei geht es auch um den Erhalt land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen. Zur Weiterentwicklung der planungsrechtlichen und ökonomischen Instrumente zur Reduzierung des Flächenverbrauchs steht die Bundesregierung sowohl im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) als auch im Rahmen der Fortschreibung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt im engen Dialog mit Ländern, Kommunen, Wirtschaft, Wissenschaft und gesellschaftlichen Gruppen. Das Umweltbundesamt (UBA) setzt einen besonderen Forschungsschwerpunkt auf die Reduzierung des Flächenverbrauchs, um im Dialog mit den Akteuren die instrumentelle Untersetzung des Flächensparziels auf allen Handlungsebenen weiter voranzubringen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) arbeitet eng mit den Kommunen zusammen. Ziel ist, Flächen, die an Kommunen und kommunale Gesellschaften verkauft werden, bauplanerisch vorrangig für den Wohnungsbau auszuweisen. Dies trägt dazu bei, den Flächenverbrauch zu minimieren und dadurch das Flächenverbrauchsziel von maximal 30 Hektar bis 2030 zu erreichen. c) Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung bei der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU die SDGs, insbesondere die Förderung kleinbäuerlicher Strukturen (SDG 2, Unterziel 2.3)? Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass es in der neuen GAP einen Referenzrahmen zu den SDGs gibt und dass Monitoring und Evaluation der neuen GAP im Rahmen der SDGs stattfindet? Falls nein, warum nicht? (bitte begründen) Die Bundesregierung spricht sich im Rahmen der aktuellen Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU für eine angemessene Berücksichtigung der Klima- und Umweltziele aus, die durch EU-weit einheitliche Leitplanken gestärkt wird und damit zu einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Landwirtschaft beiträgt. V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Sie setzt in der deutschen und europäischen Agrarpolitik weiterhin darauf, für die bäuerlichen Familienbetriebe Stabilität zu erhalten und Perspektiven zu schaffen. Sie sind für die Entwicklung der ländlichen Regionen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt von großer Bedeutung. Vor diesem Hintergrund setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der aktuell verhandelten GAP-Reform dafür ein, dass die Sustainable Development Goals (SDGs) bei der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik angemessen berücksichtigt werden. Fragen des Monitorings und der Evaluierung sind noch nicht abschließend geklärt. d) Inwieweit hat es eine Verschiebung des Fördermittelanteils der deutschen ODA-Mittel zur Ernährungssicherung in den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit von den am wenigsten entwickelten Ländern (LDCs) hin zu Reformpartnern oder Partnerländern der deutschen EZ gegeben (bitte nach Anteil der deutschen ODA-Mittel für Ernährungssicherung in LDCs und anderen Partnerländern der Bundesregierung für die Jahre 2014-2017 auflisten)? Das BMZ ist das zuständige Fachressort für die Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung. Mit Mitteln anderer Ressorts geförderte Maßnahmen finden, auch wenn sie nach den Kriterien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ODA-anrechenbar (Official Development Assistance) sein können, in eigener Verantwortung der dafür jeweils federführenden Ressorts statt. Es wird diesbezüglich auf die deutsche ODA-Meldung an das Development Assistance Committee (DAC) der OECD und auf die international verbindliche Definition von ODA der OECD verwiesen. Detaillierte ODA-Daten liegen erst bis einschließlich 2017 vor. Der absolute Anteil der Mittel der deutschen Entwicklungszusammenarbeit , die im Bereich Ernährungssicherung für Projekte in den am wenigsten entwickelten Ländern, LDCs (Least Developed Countries), analog zur Liste der Vereinten Nationen (VN), Stand 2018 zugesagt wurde, ist von 73,5% (2014) auf 52,2% (2016) kurzfristig aufgrund des alternierenden Zusagerhythmus zurückgegangen und 2017 auf 71,9% angewachsen . Im Übrigen wird auf die Anlage 1, Antwort zu Frage 2 d) verwiesen. Eine dauerhafte Verschiebung zu Reformpartnerländern oder anderen Partnerländern der deutschen EZ hat somit nicht stattgefunden. V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13352 3. Was trägt die Bundesregierung zur Umsetzung des SDG 3 Gesundheit bei? a) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung allen Menschen unabhängig von ihrem Sozialstatus, ihrem Bildungsniveau und ihrem Wohnort einen bedarfsgerechten Zugang zu guter gesundheitlicher und pflegerischer Versorgung zu gewährleisten? b) Was tut die Bundesregierung konkret, um bei allen Versicherten unabhängig davon, ob sie in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sind, eine verlässliche alle notwendigen gesundheitlichen Leistungen umfassende Absicherung im Krankheitsfall sicherzustellen und inwieweit sieht sie zur Realisierung dieses Zieles die Spaltung des Versicherungsmarktes in GKV und PKV als hinderlich an? Die Fragen 3 a) und 3 b) werden gemeinsam beantwortet. Die historisch gewachsene Ausprägung des Gesundheitssystems in Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und private Krankenversicherung (PKV) bedeutet ein Nebeneinander der Systeme, die jeweils für ihre Versicherten eine verlässliche, alle notwendigen gesundheitlichen Leistungen umfassende Absicherung im Krankheitsfall bieten. Durch vielfältige Reformen des Gesundheitssystems ist nachhaltig gewährleistet, dass auch in Zukunft eine gut erreichbare, qualitativ hochwertige medizinische und pflegerische Versorgung in ganz Deutschland für alle Menschen sichergestellt sein wird. Deutschland wird kontinuierlich in internationalen Analysen (wie bspw. Health at a Glance: Europe 2018) eine gute Zugänglichkeit und Bezahlbarkeit der Gesundheitsversorgung attestiert. Darauf aufbauend sichern die vielfältigen Gesetzesinitiativen der Bundesregierung die Finanzgrundlagen, stärken die Versorgungsstrukturen, verbessern die Leistungen für alle Patientinnen und Patienten und erhöhen die Qualität der medizinischen Versorgung. c) Setzt sich die Bundesregierung, vor dem Hintergrund, dass sie sich in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie in Indikator 3.2.b auf den Richtwert der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Feinstaub (PM10) bezieht und vor dem Hintergrund, dass der Parlametarische Beirat für Nachhaltige Entwicklung (PBNE) in seiner Stellungnahme zum Peer Review Bericht (Bundestagsdrucksache Nummer 19/6475) fordert, die Empfehlungen der WHO für Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit umzusetzen, das Ziel, auch bei PM2,5 den Grenzwert der WHO (10 Mikrogramm/Kubikmeter) bis 2030 einzuhalten? Der Indikator 3.2.b in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie beschreibt den „Anteil der Bevölkerung mit erhöhter PM10- Exposition in Deutschland“. Die Bundesregierung verfolgt - auch vor dem Hintergrund der ausführlichen Stellungnahme der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina zu V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Luftschadstoffen vom April 2019 - das Ziel, die Feinstaubbelastung weiter zu reduzieren. Ergänzend wird darauf hingewiesen , dass die Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation für Luftqualität und die Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa derzeit überprüft werden. d) Welche Beiträge zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in Deutschland und welche weiteren Maßnahmen zur Verhinderung antimikrobieller Resistenzen plant die Bundesregierung ? Die für die Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen erforderlichen Maßnahmen werden in der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie „DART 2020“ gebündelt. Sie wurde im Jahr 2015 gemeinsam durch die Bundesministerien für Gesundheit (BMG), Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie Bildung und Forschung (BMBF) erarbeitet und durch das Bundeskabinett verabschiedet. Schwerpunkte der DART 2020 sind die Verbesserung des sachgerechten Einsatzes von Antibiotika, die Stärkung des Bewusstseins der Bevölkerung und des medizinischen Personals, die Verbesserung der Infektionsprävention, der Ausbau der Monitoring- und Surveillancesysteme zu Antibiotika-Resistenzen und zum Antibiotika-Verbrauch sowie die Unterstützung von Forschung und Entwicklung. Die DART 2020 folgt dem „One Health-Ansatz“, d.h. sie adressiert Human- und Veterinärmedizin sowie Landwirtschaft und Umwelt gleichermaßen. Neben Maßnahmen auf nationaler Ebene liegt ein wichtiger Schwerpunkt der DART 2020 auf der internationalen Zusammenarbeit . Eine umfassende Darstellung des aktuellen Stands der Umsetzung der DART 2020 mit einem Ausblick auf geplante Aktivitäten erfolgt in den jährlich anlässlich der Weltgesundheitsversammlung im Mai veröffentlichten Zwischenberichten. Zuletzt wurde 2018 der dritte Zwischenbericht veröffentlicht, derzeit wird der vierte Zwischenbericht erstellt. Alle Berichte können über den folgenden Link eingesehen werden: https://www.bundesgesundheitsministerium .de/themen/praevention/antibiotika -resistenzen/antibiotika-resistenzstrategie.html. e) Wie plant die Bundesregierung den nationalen Beitrag zur Umsetzung des Globalen Aktionsplans zur Umsetzung des SDG 3 zwischen den Ressorts koordinieren und festlegen? Derzeit erarbeiten zwölf internationale Organisationen unter Koordination der Weltgesundheitsorganisation (WHO) den „Globalen SDG-Aktionsplan Gesundheit“ („Global Action Plan for Health Lives and Well being for all“), der dazu dienen soll, die Umsetzung der gesundheitsbezogenen SDGs zu beschleunigen . Der Plan soll im September 2019 während des SDG-Gipfels in New York vorgestellt werden. Der Globale Aktionsplan richtet sich an die Internationalen Organisationen. Die Bundesregierung wird eine mögliche Unterstützung zur Umsetzung prüfen, wenn der Plan vorliegt. V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13352 f) Wie will die Bundesregierung die Rolle der Weltgesundheitsorganisation als zentrale Koordinierungsinstitution in der Globalen Gesundheit weiter stärken? Welche finanziellen Mittel werden dafür bereitgestellt? Die Stärkung der WHO als leitende und koordinierende Instanz der globalen Gesundheit bleibt eine Priorität für die Bundesregierung . Sie unterstützt die erforderliche Stärkung der WHO auf allen Ebenen: politisch, finanziell sowie technisch. Durch ihren Sitz im Exekutivrat der WHO seit Mai 2018 hat die Bundesregierung die Möglichkeit, die Weiterentwicklung und Reform der WHO noch gezielter zu begleiten. Die Bundesregierung unterstützt eine umfassende WHO-Reform . Ziel ist es, die WHO an die neuen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts anzupassen und sie als leistungsfähige, transparente, effiziente und verantwortungsvoll handelnde internationale Organisation im Zusammenspiel mit den anderen globalen Akteuren und insbesondere im Rahmen des VN-Entwicklungssystems zu stärken. Entscheidend ist dabei eine klare Fokussierung der WHO auf ihre Kernaufgaben, die Verbesserung der internen Abstimmungsmechanismen, die Mitwirkung bei der Umsetzung der Reform des VN-Entwicklungssystems sowie die Stärkung der globalen Koordinierungsrolle der WHO im Rahmen ihres Mandates. Ein Beispiel für diese Stärkung ist die Unterstützung der WHO durch die Bundesregierung bei der Koordinierung der multilateralen Akteure im Rahmen des SDG3-Aktionsplans. 4. Die Bundesregierung hat im Jahr 2018 die Arbeit der WHO mit insgesamt rund 185 Mio. US-Dollar (rd. 163 Mio. Euro) unterstützt. Dies beinhaltet den Pflichtbeitrag in Höhe von rund 30,8 Mio. US-Dollar (rd. 27 Mio. Euro). Was trägt die Bundesregierung zur Umsetzung des SDG 4 Bildung bei? a) Welche der acht konkret vorgeschlagenen Maßnahmen zur Stärkung der Bildung für nachhaltige Entwicklung in Deutschland wie im Bericht Deutschland und die UN Nachhaltigkeitsagenda https://www.2030report.de/de/bericht /1774/kapitel/4-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung -schulen-step-step-alle-mitnehmen aufgezeigt, plant die Bundesregierung bis wann und in welcher Form umzusetzen ? Die Bundesregierung setzt entsprechend ihrer Zuständigkeit und in Kooperation mit den Ländern das UNESCO-Weltaktionsprogramm Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in Deutschland um – mit dem Ziel, das deutsche Bildungswesen noch stärker am Leitprinzip der Nachhaltigkeit auszurichten. Dazu wurde 2015 im Rahmen des UNESCO-Weltaktionsprogramms BNE ein partizipativer Multi-Akteurs-Prozess unter Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung aufgesetzt, in dem relevante Akteure aus Politik, Zivilgesellschaft , Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Medien sowie junge Menschen gemeinsam die strukturelle Verankerung von BNE in Bildungsprozessen vorantreiben. 2017 wurde von V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode der Nationalen Plattform BNE, dem obersten Lenkungsgremium des Prozesses, der Nationale Aktionsplan BNE verabschiedet . Damit besteht erstmals in Deutschland eine umfassende BNE-Agenda, die von Bund, Ländern, Kommunen, Wissenschaft , Wirtschaft und Zivilgesellschaft gemeinsam unterstützt wird. Der Aktionsplan BNE bietet die Grundlage BNE im deutschen Bildungssystem in ganzer Breite und strukturell zu implementieren. Der Aktionsplan umfasst die in dem Bericht und der VN-Nachhaltigkeitsagenda Deutschland vorgeschlagenen Maßnahmen. Alle Mitglieder der Nationalen Plattform – entsprechend auch Bund und Länder - haben sich dazu verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Möglichkeiten den Nationalen Aktionsplan kontinuierlich bis zum Jahr 2030 umzusetzen. b) Welche Maßnahmen des 2017 beschlossenen „Nationalen Aktionsplans für Bildung für nachhaltige Entwicklung“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits erfolgreich umgesetzt (https://www.bmbf.de/files/Nationaler _Aktionsplan_Bildung_f%C3%BCr_nachhaltige_Entwicklung .pdf), und wie und bis wann wird die Erreichung der darin definierten Ziele evaluiert? Um den Fortschritt der Umsetzung des Aktionsplans zu überprüfen , wurde von der Nationalen Plattform im Dezember 2018 beschlossen, eine erste Umsetzungsbilanz zu ziehen und einen entsprechenden Bericht vorzulegen. Die Bilanzierung wurde auf der 9. Sitzung der Nationalen Plattform (9. Mai2019) eingeleitet . Für alle Commitments zum Aktionsplans BNE wird der Status der Umsetzung erhoben. Die Zwischenbilanz wird im ersten Quartal 2020 veröffentlicht. Neben der Bilanzierung der Commitments werden auch die Erkenntnisse des BNE-Monitorings einfließen. Seit 2015 wird dieses von der Freien Universität Berlin, gefördert vom BMBF, durchgeführt. Unter anderem gibt eine, in regelmäßigen Abständen durchgeführte, Dokumentenanalyse Aufschluss über den Stand der Verankerung von BNE in zentralen strukturgebenden Dokumenten wie Gesetzen und Lehrplänen. Die Ergebnisse der ersten Erhebung sind 2018 veröffentlicht worden (s. https://www.ewi-psy.fu-berlin.de/einrichtungen/weitere/institut -futur/Projekte/WAP_BNE/index.html). c) In welchem Verhältnis steht die Hightech-Strategie der Bundesregierung zur Agenda 2030 und den SDGs, inwiefern betrachtet die Bundesregierung die Vorgabe des Hightech -Forums, die Hightech-Strategie 2025 konsequent an den SDGs auszurichten als umgesetzt an, und welchen Beitrag leistet die Hightech-Strategie zur Umsetzung der SDGs? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 6a) bis 6c) der Kleinen Anfrage „Entwicklung und Umsetzung der Hightech-Strategie 2025“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf BT-Drs. 19/9420 vom 12. April 2019 verwiesen. V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/13352 d) Inwieweit und mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung den Zugang zu Bildung für geflüchtete Kinder und Kinder auf der Flucht zu verbessern? Rund 25 Mio. Kinder, darunter rund 17 Mio. binnenvertriebene , sind derzeit weltweit aufgrund von Konflikten, Gewalt und Verfolgung vertrieben und haben dadurch oft schlechtere Bildungschancen. Deutschland war 2018 der zweitgrößte bilaterale Geber des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR). Bildungsmaßnahmen für Kinder sind integrale Bestandteile der UNHCR-Programme, die durch die humanitäre Hilfe der Bundesregierung gefördert werden. Darüber hinaus fördert die Bundesregierung Projekte weiterer humanitärer Partner, die eine eigene explizite Bildungskomponente enthalten und auch Flüchtlingen und Binnenvertriebenen zugutekommen. Des Weiteren fördert die Bundesregierung unter anderem im Rahmen von Sonderinitiativen die berufliche und schulische Qualifizierung von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen . In den Maßnahmen der Sonderinitiative "Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge (re)integrieren" (SI Flucht) sind Kinder und Jugendliche eine Hauptzielgruppe. Im Rahmen der SI Flucht und der entwicklungsorientierten und strukturbildenden Übergangshilfe werden insbesondere Vorhaben der erweiterten Grundbildung (inklusive Sekundar- und frühkindliche Bildung) außerhalb eines bilateralen Schwerpunkts Bildung umgesetzt. Hierzu zählen insbesondere Finanzierungen von Programmen des VN-Kinderhilfswerks (UNICEF) im Syrienbogen und in Ost- und Zentralafrika. Darüber hinaus hat das BMZ sein multilaterales Engagement für Bildung deutlich gesteigert: • Education Cannot Wait Fund (ECW; Förderung von Bildung in Not- und Krisensituationen): Die Bundesregierung hat ihren Beitrag aus Mitteln der entwicklungsorientierten und strukturbildenden Übergangshilfe von 15 Mio. auf insgesamt 31 Mio. Euro erhöht. Damit ist sie der viertgrößte Geber. Gemäß der ECW-Strategie wird angestrebt, bis 2021 mindestens 8,9 Mio. Kinder und Jugendliche, davon mindestens 50% Mädchen, in 25 Krisenländern zu erreichen . Ein Großteil der Mittel kommt Flüchtlingen zugute. • Global Partnership for Education (Förderung von Grundbildung in 70 Partnerländern): Die Bundesregierung hat ihren jährlichen finanziellen Beitrag substanziell erhöht (2017: 7 Mio. Euro, 2018: 18 Mio. Euro, 2019: 37 Mio. Euro). Die Hälfte der Empfängerländer sind fragile Staaten, in denen viele Kinder von gewaltsamer Vertreibung betroffen sind. Insgesamt wird das Ziel einer graduellen Steigerung der entwicklungspolitischen Investitionen für Bildung im Rahmen der haushaltspolitischen Möglichkeiten prioritär verfolgt. Seit 2013 wurden die Zusagen für Bildung von 409 Mio. Euro im Jahr 2013 auf 970 Mio. Euro im Jahr 2018 mehr als verdoppelt. V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode e) Welche Ziele hat sich die Bundesregierung gesteckt, um die Mädchenbildung in den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit auszubauen und mit welchen Maßnahmen soll dies erreicht werden? Bildungsprojekte sind unter anderem zentraler Bestandteil der jährlich veröffentlichten Gender Road Maps. In der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit werden beispielsweise Partnerregierungen bei der Erstellung von Genderstrategien oder bei der Entwicklung gendersensibler Finanzierungsmodalitäten unterstützt. Gemeinsam werden neue pädagogische Ansätze (z.B. die Förderung von besser qualifiziertem Lehrpersonal, Entwicklung gendersensibler Lehr- und Lernmaterialien , außerschulische Angebote für Mädchen) entwickelt und eingesetzt und durch Infrastrukturmaßnahmen (z.B. geschlechtergetrennte Schultoiletten und Sanitäranlagen) flankiert . Die Bundesregierung hat darüber hinaus im Rahmen der deutschen G7- und G20-Präsidentschaften Bildung als Kernthema etabliert und dabei besonders die Benachteiligung von Mädchen und Frauen in den Blick genommen: • Auf dem G7-Gipfel 2015 in Elmau wurde beschlossen, bis 2030 ein Drittel mehr Frauen und Mädchen in Entwicklungsländern beruflich zu qualifizieren. • 2017 haben die G20-Staaten im Rahmen der deutschen G20-Präsidentschaft die Initiative #eSkills4Girls zur Stärkung digitaler Kompetenzen und des Wissensaustausches von Frauen und Mädchen ins Leben gerufen. • 2018 hat sich Deutschland der Initiative der kanadischen G7-Präsidentschaft zur Stärkung von Mädchenbildung in Krisen- und Konfliktlagen angeschlossen. Die deutsche Finanzierungsankündigung in Höhe von 75 Mio. US-Dollar (62,5 Mio. Euro) aus dem BMZ-Etat von 2018 ist in der Umsetzung. • 2019 haben sich die Bildungs- und Entwicklungsminister der G7 unter französischer Präsidentschaft in einer gemeinsamen Erklärung dazu bekannt, Mädchen bessere Bildungschancen zu ermöglichen. Dazu wurde die sogenannte „Gender at the Center“-Initiative verabschiedet. Diese ist ein Instrument, um die Gleichberechtigung der Geschlechter zentral in der nationalen Bildungsplanung von Partnerländern zu verankern. 5. Was trägt die Bundesregierung zur Umsetzung des SDG 5 Geschlechtergerechtigkeit bei? a) Wie und bis wann soll der Gender Pay Gap aus Sicht der Bundesregierung geschlossen werden (bitte konkrete Maßnahmen aufführen)? Der Abbau der Entgeltungleichheit ist eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Anstrengungen aller politischen V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/13352 und wirtschaftlichen Akteure erfordert. Die Bundesregierung hat bereits eine Vielzahl an Maßnahmen ergriffen, die allerdings Zeit benötigen, um Wirkung zu entfalten. Dazu zählen z.B. die Einführung und Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns , von dem Frauen in niedrig entlohnten Berufen und Branchen profitieren, die Einführung des Gesetzes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, die Neuregelung zur Pflegezeit und Familienpflegezeit, die Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch das Elterngeld und das ElterngeldPlus sowie der Ausbau und die qualitative Verbesserung der Kindertagesbetreuung . Mit Initiativen wie „Klischeefrei“ sowie „Girls‘ Day“ und „Boys‘ Day“ unterstützt die Bundesregierung eine Berufs- und Studienwahl frei von Rollenstereotypen, was zur Erweiterung des Berufswahlspektrums beiträgt. Auch die Einführung der Brückenteilzeit kann zum Abbau der Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern beitragen. Zudem unterstützt die Bundesregierung die Aufwertung sozialer Berufe – ein Bereich mit zum Teil schwierigen Arbeits- und Ausbildungsbedingungen bei vergleichsweise geringer Bezahlung , in dem zu 80% Frauen tätig sind. Um dem Gebot des gleichen Entgelts für gleiche oder gleichwertige Arbeit für Frauen und Männer zur besseren Durchsetzung in der Praxis zu verhelfen, wurde 2017 das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz) eingeführt. Das Gesetz verbessert den bestehenden Rechtsrahmen für eine umfassende Durchsetzung von Entgeltgleichheit im Sinne „gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ zwischen Frauen und Männern in der Praxis, u.a. durch einen individuellen Auskunftsanspruch für Beschäftigte privater und öffentlicher Arbeitgeber . Die Wirksamkeit des Entgelttransparenzgesetzes wird derzeit evaluiert. Die Evaluation wird im Sommer 2019 vorgelegt. Auf deren Grundlage ist über weitere erforderliche Schritte zu entscheiden. b) Erwägt die Bundesregierung – auch vor dem Hintergrund, dass Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das Ziel Parität in allen gesellschaftlichen Bereichen herzustellen betonte (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/angela-merkeldas -ziel-muss-paritaet-sein-paritaet-ueberall-a- 1237989.html) - Maßnahmen zum Erreichen von Geschlechterparität in der Bundesregierung auf allen Ebenen, wenn ja, wann und in welcher Form soll dies geschehen? Der Koalitionsvertrag (KoaV) zur 19. Legislaturperiode sieht vor, dass die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen des öffentlichen Dienstes bis 2025 erreicht werden und dazu dieses Ziel für den Geltungsbereich des Bundesgleichstellungsgesetzes festgeschrieben werden soll. Zudem soll der Bund im Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) regeln, dass bereits für Gremien, für die er lediglich zwei Mitglieder zu bestimmen hat, die geltende Quotierungsregelung beachtet wird. V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) erarbeiten zudem derzeit einen gemeinsamen Entwurf zur Reform des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FührposGleichberG). c) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um in Deutschland Frauen einen gleichberechtigten, vollen Zugang zu politischen Mandaten und Ehrenämtern zu ermöglichen (politische Partizipation) als auch Engagement in allen Bereichen der Zivilgesellschaft zugänglicher zu machen (zivilgesellschaftliches Engagement), wie es u.a. im SDG 5.5. gefordert wird? Maßnahmen der Bundesregierung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements beziehen sich auf alle Geschlechtszugehörigkeiten und alle Altersgruppen gleichermaßen. Das Jubiläum „100 Jahre Frauenwahlrecht“ Ende 2018/ Anfang 2019 wurde für eine Kampagne für das Thema Frauen in der Politik genutzt, um die gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen voranzubringen. Mit dem Helene Weber-Kolleg und dem Helene Weber-Preis werden Frauen in der Kommunalpolitik gestärkt. Das Helene Weber-Kolleg ist die erste bundesweite und parteiübergreifende Plattform für engagierte Frauen in der Politik u.a. mit folgenden Maßnahmen: • Empowerment-Programm für junge Frauen und Studentinnen sowie ein Empowerment-Programm „Vielfalt“ speziell für Frauen mit Migrationshintergrund; • Jährliche Durchführung des sogenannten „KommunalCampus “ – Vernetzungsangebot für Kommunalpolitikerinnen – von 2019 bis 2021; • Coaching und Vernetzung von Kommunalpolitikerinnen; • Konzeption, Durchführung, Auswertung und Veröffentlichung von Studien zu den Themen „Sexismus in der Politik “ und „Mit Kind in der Politik“. Der Helene Weber-Preis ist eine Auszeichnung für herausragende Kommunalpolitikerinnen, der 2009 vom BMFSFJ aus Anlass des 60-jährigen Jubiläums des Grundgesetzes zum ersten Mal verliehen wurde. Eine vierte Preisverleihung soll 2020 stattfinden. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse des Deutschen Freiwilligensurveys hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, die erfolgreiche Familien‐ und Frauenpolitik der letzten Jahre konsequent weiterzuführen und die Zeitpolitik, die Gerechtigkeitspolitik sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie noch stärker zu verknüpfen. Weiterhin wird die Bundesregierung V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/13352 dem bürgerschaftlichen Engagement allerhöchsten Stellenwert beimessen. d) Welche Maßnahmen hinsichtlich der Schaffung von Parität in den deutschen außen- und entwicklungspolitischen Institutionen (z.B. Auswärtiges Amt (AA), BMZ, GIZ, Engagement Global) setzt die Bundesregierung um und wie soll die Inklusion von Frauen in Entscheidungspositionen in diesen Institutionen sowie in der internationalen Arbeit der Bundesregierung (z.B. in Botschaften, Entsandte in Internationalen Organisationen) gesteigert werden? Der aktuelle 4. Gleichstellungsplan des Auswärtigen Amtes (AA) hat die Laufzeit 2018 bis 2021 und legt Ziele und Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung auf dem Weg zur Erreichung der Parität bis 2025 fest. Der Frauenanteil an den Beschäftigten insgesamt beträgt 49,6%. Der Anteil weiblicher Führungskräfte im AA ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Im Einklang mit den Zielen des Bundesgleichstellungsgesetzes soll in den nächsten Jahren auf allen Führungsebenen der Frauenanteil signifikant gesteigert werden, um das Ziel der Parität zu erreichen. Hierzu werden verschiedene Maßnahmen angeboten, wie gezielte Coaching- und Fortbildungsangebote für Frauen, verstärkte Ausschreibung von Führungspositionen in Teilzeit unter Berücksichtigung dienstlicher Belange sowie weitere Maßnahmen für Frauen und Männer zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatem. So sollen unter anderem eine flexible Arbeitsortgestaltung zur Unterstützung weltweiter Mobilität auf allen Hierarchieebenen und die stärkere Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Führungstrainings erreicht werden. Bei der Entsendung von Personal in europäische Institutionen und in internationale Organisationen (z.B. VN, OECD oder der Weltbank) wird der Aspekt der Geschlechtergerechtigkeit bei der Besetzung berücksichtigt. Die Bundesregierung unterstützt zudem die Bemühungen der internationalen Organisationen zur Erreichung der Geschlechtergerechtigkeit mit der Präsentation hochqualifizierter Kandidatinnen für Spitzenpositionen. Im Nachwuchsbereich liegt der Anteil der weiblichen deutschen Junior Professional Officers im VN-System bereits seit einigen Jahren deutlich über 50%. Das BMZ hat mit der Erarbeitung des aktuellen Gleichstellungsplans 2019-2022 den Stand zur Gleichstellung in der Beschäftigtenstruktur erhoben (Stichtag 30. Juni 2018) und Maßnahmen für Bereiche festgelegt, in denen Verbesserungen im Sinne der tatsächlichen Gleichstellung erreicht werden sollen. Der Frauenanteil an den Beschäftigten insgesamt liegt bei 54,8%. Im Sinne einer ausgewogenen Gesamtbelegschaft soll darauf geachtet werden, dass sich das Verhältnis von Frauen und Männern auch zukünftig die Waage hält. Im einfachen Dienst sind Frauen unterrepräsentiert, im mittleren Dienst überrepräsentiert. Im einfachen Dienst wird daher eine Erhöhung des Frauenanteils angestrebt, im mittleren Dienst die V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ausgewogenheit. Hierzu soll bei Auswahlverfahren im einfachen Dienst auf einen höheren Frauenanteil geachtet werden, bei der Einladung von Auszubildenden zu Auswahlverfahren für den mittleren Dienst sollen mehr junge männliche Bewerber angesprochen werden. Im gehobenen und höheren Dienst liegen ausgeglichene Verhältnisse vor. Das BMZ strebt hier eine dauerhafte Konsolidierung an. Der Anteil weiblicher Führungskräfte im BMZ ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Zum Stichtag 30. Juni 2018 lag er bei 47,1%. Im Einklang mit den Zielen des Bundesgleichstellungsgesetzes soll in den nächsten vier Jahren auf allen Führungsebenen ein Frauenanteil von 50% erreicht werden . Zur Erreichung dieses Ziels sind z.B. folgende Maßnahmen geplant: Gezielte Coaching- und Fortbildungsangebote für Frauen und insbesondere für Referatsleiterinnen mit dem Ziel der Vorbereitung auf die Übernahme einer Unterabteilungsleitung , verstärkte Ausschreibung von Führungspositionen in Teilzeit/Tandem unter Berücksichtigung dienstlicher Belange. Das BMZ entsendet zum einen Fachpersonal an die deutschen Botschaften zur Wahrnehmung entwicklungspolitischer Aufgaben in Partnerländern; die Beschäftigten werden zu diesem Zweck an das Auswärtige Amt abgeordnet oder versetzt. Zum anderen hat das BMZ die Möglichkeit, im Rahmen des Internationalen Personalrahmenkonzepts (IPRK) Stellen bei internationalen Organisationen zu finanzieren. Das BMZ strebt eine paritätische Besetzung an. Mit Ausnahme von Krisenposten und Posten bei EU-Institutionen ist das Bild recht ausgewogen. Durch gezielte Ansprache und Motivation von Frauen soll das bestehende Ungleichgewicht abgebaut werden. Das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FührposGleichberG) vom 1. Mai 2015 gilt auch in der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ). Der mit 20 Mitgliedern besetzte Aufsichtsrat ist seit der Wahl 2017 zu 40% mit Frauen besetzt, wobei die Anteilseignerin bei der Ernennung die Geschlechterparität wahrt (5:5), während bei den Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern drei Frauen gewählt worden sind (7:3). Der Vorstand der GIZ bestand bis 2018 aus zwei Frauen und zwei Männern; derzeit gibt es in dem Gremium eine Frau und einen Mann. Das Gesetz fordert auch eine Selbstverpflichtung des Vorstandes zur Erhöhung des Frauenanteils auf den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstandes. Dieser Vorgabe ist die GIZ nachgekommen. Die ersten bis 2017 zu erreichenden Zielvorgaben wurden deutlich überschritten: • Führungsebene 1 unterhalb des Vorstandes: Ziel 43% - Stand 31. Dezember 2016: 55,6%; • Führungsebene 2 unterhalb des Vorstandes: Ziel 40% - Stand 31. Dezember 2016: 45,7%. V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/13352 Mit den neuen Zielvorgaben bis 2020 soll das Erreichte gesichert werden. Aktuell beträgt der Frauenanteil auf der 1. Führungsebene 46,1% (1. April 2019: 7 Männer und 6 Frauen). Auf der zweiten Führungsebene der GIZ lag der Frauenanteil zum 31. Dezember 2018 bei 46,5%. Von 73 Führungskräften dieser Ebene (definiert nach den Vorgaben des Gesetzes) waren 34 Frauen und 39 Männer. Bei den Führungs- und Managementfunktionen der GIZ insgesamt konnte der Frauenanteil kontinuierlich gesteigert werden : Der Anteil ist im Inland mit 48,6% ebenfalls nahezu ausgeglichen . Bei den entsandten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ausland liegt der Frauenanteil bei nur 38,4%, ist aber innerhalb der letzten sechs Jahre um 10% deutlich gestiegen. Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der GIZ, die vor Ort in den Partnerländern unter Vertrag genommen werden, beträgt der Frauenanteil bei den Führungs- und Managementpositionen 42,2% zum Ende 2018. Das wichtigste Instrument der Gleichstellungspolitik der GIZ ist der Gleichstellungsplan. Für jeweils vier Jahre erstellt, enthält er verschiedene Zielvorgaben v.a. für die Erhöhung des Frauenanteils bei den Führungs- und Managementpositionen im Inland und im Ausland und bei den Expertinnen, die ins Ausland entsandt werden. Die Gleichstellungspolitik der GIZ wird flankiert von einer Policy zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Diese Policy wird extern begleitet und regelmäßig begutachtet (Audit berufundfamilie) und enthält inzwischen eine Vielzahl von Maßnahmen. Dazu gehören insbesondere flexible Arbeitszeitregelungen und Teilzeitmöglichkeiten, mobiles Arbeiten, tarifvertragliche Freistellungsmöglichkeiten bei Krankheit von Kindern und zur Pflege von Familienangehörigen, Betriebskindergärten oder finanzielle Unterstützung für die institutionelle Kinderbetreuung und bei den Schulkosten während eines Auslandseinsatzes . Bei der Engagement Global gGmbH liegt der Frauenanteil an den Beschäftigten insgesamt zum Stand 31. Dezember 2018 bei 76,4%. Dies spiegelt sich auch beim Anteil der Führungspositionen wider (Geschäftsführung, Bereichsleitungen, Abteilungsleitungen , Gruppenleitungen): Der Frauenanteil an Führungspositionen beträgt 66,7% (Stand 31. Dezember 2018). Engagement Global hat mit Wirkung vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2019 den zweiten Gleichstellungsplan veröffentlicht . Engagement Global verfolgt mit ihrer Gleichstellungspolitik das Ziel, die gesetzliche Auflage nach dem Bundesgleichstellungsgesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern umzusetzen und damit unmittelbare und mittelbare Diskriminierungen zwischen den Geschlechtern abzubauen und die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familie zu verbessern . Die Chancengleichheit nicht nur der Geschlechter ist dabei ein vorrangiges strategisches Ziel, zu dem sich Engagement Global auch in ihrem Leitbild verpflichtet hat. 2017 und V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2018 wurden u.a. folgende Maßnahmen umgesetzt: Verwendung geschlechtergerechter Sprache, Verankerung der gendersensitiven Rekrutierung, erfolgreiche Re-Auditierung zu „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ mit der Hertie Stiftung, Einsatz eines Familienservices sowie Weiterentwicklung einer diskriminierungssensiblen Organisationskultur. e) Durch welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung den Anteil von Projekten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Hauptziel Förderung von Frauen und Mädchen (GG2-Genderkennung) (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage BT-Drs.: 19/06991) rasch erhöhen , um dem eigenen Anspruch "Gleiche Rechte, gleiche Pflichten, gleiche Chancen und gleiche Macht für Frauen und Männer" (http://www.bmz.de/de/themen/frauenrechte /index.html) gerecht zu werden? Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit hat zum Ziel, dass Menschen überall auf der Welt in Freiheit und in Würde leben können. Diskriminierung aufgrund des Geschlechts begrenzt Menschen in ihren Möglichkeiten und hemmt die Entwicklung eines Landes. Vorhaben mit der Kennung GG2 (Förderung der Gleichberechtigung der Geschlechter als Hauptziel) haben ein besonderes Potenzial, dem entgegenzuwirken. Daher wird mittelfristig eine Erhöhung des GG2-Portfolios angestrebt. Dazu findet ein regelmäßiger Austausch zwischen den Fachreferaten statt, mit dem Ziel, zeitnah weitere Möglichkeiten für wirksame GG2- Maßnahmen in den Kooperationsländern zu identifizieren. Der EU-Aktionsplan zur Gleichberechtigung der Geschlechter in der Entwicklungszusammenarbeit hat sich zu dem Ziel bekannt , den Anteil an GG1- und GG2-Projekten an neuzugesagten Vorhaben bis 2020 auf 85% zu erhöhen. Zu diesem Ziel trägt auch Deutschland mit einem eigenen entwicklungspolitischen Aktionsplan zur Gleichberechtigung der Geschlechter (GAP II) bei. Auch wird die BMZ-Initiative für selbstbestimmte Familienplanung und Müttergesundheit bis mindestens 2023 verlängert. Im Rahmen dieser Initiative stellt das BMZ 100 Mio. Euro pro Jahr für bilaterale Maßnahmen zur Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte vor allem von Frauen und Mädchen bereit. Neben den Anstrengungen zur Erhöhung des bilateralen Portfolios mit GG2-Kennung arbeitet das BMZ hinsichtlich der gezielten Förderung von Frauen auch mit multilateralen Partnern zusammen. So ist z.B. Deutschland größter Geber bei der Women Entrepreneurs Financing Initiative, die Unternehmerinnen (im Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen) weltweit fördert . Deutschland hat zudem 2019 seinen Beitrag zum Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) deutlich angehoben (von 22 auf 33 Mio. Euro). UNFPA setzt sich global und auf Länderebene für sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte insbesondere von Frauen und Mädchen ein. V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/13352 6. Was trägt die Bundesregierung zur Umsetzung des SDG 6 Wasser und Sanitär bei? a) Wie plant die Bundesregierung auf den nach Ansicht der Fragesteller schlechten Gewässerzustand in Deutschland, nach dem beispielweise lediglich 6,7 % der bewerteten Fließgewässerabschnitte einen guten ökologischen Zustand aufweisen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/1415, Antwort zu Frage 3) zu reagieren und die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) anzugehen? Die Bewirtschaftungs- und Maßnahmenplanung liegt vorrangig in der Zuständigkeit der Länder. Dies umfasst auch die Evaluierung der Maßnahmenprogramme, die Beurteilung, ob weitere Maßnahmen erforderlich werden oder bestehende Maßnahmen verstärkt werden müssen sowie die Einschätzung, ob Fristverlängerungen in Anspruch genommen werden müssen . Grundlage für entsprechende Entscheidungen bei der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für die Bewirtschaftungsperiode 2021 bis 2027 wird die Fortschreibung der Bestandsaufnahme nach Artikel 5 der WRRL sein, die die Länder derzeit erarbeiten. Die Umweltministerkonferenz hat sich auf ihrer 91. Tagung vom 7. bis 9. November 2018 in Bremen mit Vorschlägen zur Erreichung der Ziele der Richtlinie bis 2027 befasst und diese bestätigt. Die Vorschläge enthalten Maßnahmen, die auf EU-, Bundes- und Länderebene umzusetzen wären. Zu den Maßnahmen auf Bundesebene zählen insbesondere die angestrebte Novellierung des Abwasserabgabengesetzes sowie die erneute Anpassung des Düngerechts auf Grundlage des Urteils des Europäischen Gerichtshofs. Ferner zählt zu den vorgeschlagenen Maßnahmen die rechtliche Verankerung wasserwirtschaftlicher Ausbaumaßnahmen zur Umsetzung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie an den Bundeswasserstrassen als hoheitliche Aufgabe der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. An allen drei Punkten arbeitet die Bundesregierung mit Hochdruck. Im Rahmen des Spurenstoffdialogs wurden bereits konkrete Schritte zur Reduzierung der Gewässerbelastungen durch Spurenstoffe vereinbart. Diese werden nun im Rahmen einer einjährigen Erprobungsphase umgesetzt und anschließend evaluiert. Die Aufstellung des nationalen Implementierungsplans für die nächste Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik bietet die Möglichkeit, die EU-rechtlichen gegebenen Spielräume so nutzen, dass die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie wirksam unterstützt werden. Hier sind allerdings auch die Länder gefordert, entsprechende Prioritäten zu formulieren. b) Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung , zur Minderung der stofflichen Belastung von Gewässern wie z.B. Phosphor in Fließgewässern und Nitrat im Grundwasser bzw. Medikamentenrückstände und Mikroplastik in Fließgewässern? V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Da der Großteil der Nährstoffe aus der landwirtschaftlichen Flächennutzung und insbesondere der Düngung stammen, setzen vor allem dort die Maßnahmen an. Im Jahr 2017 wurde die Düngeverordnung, die die gute fachliche Praxis beim Düngen regelt, angepasst und dabei die Phosphor- und die Stickstoffdüngung stärker begrenzt. Mittelfristig wird dadurch eine Minderung der Nährstoffeinträge in die Gewässer erwartet. Aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Juni 2018, in dem festgestellt wurde, dass die Düngeverordnung von 2007 nicht den Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie (RL 91/676/EWG) entspricht, finden derzeit Gespräche zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission statt. Zur Umsetzung des Urteils ist eine erneute Anpassung der Düngeverordnung von 2017 bis zum Jahr 2020 erforderlich. Die dabei anzupassenden Regelungen werden zu einer weiteren Abnahme der Nährstoffeinträge in die Gewässer führen. Des Weiteren ist geplant, die Stoffstrombilanzverordnung zeitnah zu evaluieren und weiterzuentwickeln. Hierbei sollen unter anderem die zulässigen Bilanzüberschüsse von Umwelt- und Nachhaltigkeitszielen abgeleitet und eine Bewertung der Stoffstrombilanz auch für Phosphor eingeführt werden. Weitere Maßnahmen im landwirtschaftlichen Bereich, z.B. Beratungen landwirtschaftlicher Betriebe zu gewässerschonenden Bewirtschaftungsweisen, Anlage von Gewässerrandstreifen oder Begrünungsmaßnahmen werden seitens der Bundesländer im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie durchgeführt (s. auch Antwort zu Frage 6 a)). Zu deren Finanzierung kommt der EU-weiten Ausrichtung und nationalen Umsetzung der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik eine entscheidende Rolle zu. Deutschland setzt sich in den laufenden Verhandlungen auf EU-Ebene für ein höheres Umweltambitionsniveau der Gemeinsamen Agrarpolitik ein. Dabei ist es wichtig, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Standards insgesamt nicht abgeschwächt, sondern durch für alle Mitgliedstaaten einheitliche Leitplanken gestärkt werden. Schließlich werden auch die im Nationalen Luftreinhalteprogramm der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2284 (neue NEC-Richtlinie) aufgeführten Maßnahmen zur Minderung von Luftschadstoffen, insbesondere von Ammoniak, zu einer verminderten Belastung der Umwelt mit reaktiven Stickstoffverbindungen beitragen. Die Bundesregierung hat in ihrem 1. Stickstoff-Bericht vom Mai 2017 verdeutlicht, dass weiterhin ressortübergreifender Handlungsbedarf zur Minderung der Einträge reaktiver Stickstoffverbindungen in die Luft, Böden, Gewässer und andere Ökosysteme besteht. Zur Lösung der Stickstoffproblematik setzt die Bundesregierung auf einen integrierten Ansatz zur Stickstoffminderung und schlägt die Entwicklung eines Aktionsprogramms vor. Phosphoreinträge erfolgen auch immer noch in einem wesentlichen Maße durch die Einleitung von behandeltem, kommu- V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/13352 nalem Abwasser in die Gewässer. Daher überprüft die Bundesregierung derzeit zusammen mit den Bundesländern den Stand der Technik von kommunalen Kläranlagen im Hinblick auf die Nährstoffanforderungen in Anhang 1 der Abwasserverordnung . Medikamentenrückstände in Gewässern werden den sogenannten Spurenstoffen zugeordnet. Die human- und ökotoxikologischen Auswirkungen dieser vielfältigen Chemikalien sind bisher nur für einige wenige Verbindungen bekannt. Dies liegt zum einen an der großen Anzahl der im Einsatz befindlichen Verbindungen sowie an ständig neu entwickelten Verbindungen . Daher hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) in 2016 einen Stakeholder-Dialog zu einer Spurenstoffstrategie mit den Ländern, den kommunalen Spitzenverbänden, Industrieverbänden, der Wasserwirtschaft , Umweltverbänden sowie mit Verbänden der Zivilgesellschaft gestartet und diesen im März 2019 abgeschossen. In dessen Rahmen wurden mit dem Ziel eines verminderten Eintrags von Chemikalien in die Gewässer Maßnahmen bei der Herstellung, der Anwendung sowie zur erweiterten Abwasserbehandlung erarbeitet. In einer Pilotphase werden bis Mitte 2020 Maßnahmen des Stakeholder-Dialoges getestet und evaluiert . Bei den Maßnahmen handelt es sich um Relevanzkriterien zur Bewertung von Spurenstoffnachweisen in Gewässern. Weitere Maßnahmen sind ein Runder Tisch der Industrie und Wasserwirtschaft zur Herstellerverantwortung für als relevant bewertete Stoffe sowie eine Orientierungsrahmen für die Länder, zur Prüfung an welchen Kläranlagen eine erweiterte Abwasserbehandlung zur Spurenstoffelimination notwendig ist. Zudem startet die Bundesregierung im Herbst 2019 eine Öffentlichkeitskampagne zur korrekten Entsorgung von Arzneimitteln, damit diese nicht fälschlicherweise über den Abwasserpfad entsorgt werden und somit in die Gewässer gelangen. Bezüglich von Mikroplastik in Fließgewässern gibt es Bedenken hinsichtlich des Risikos dieser Partikel für aquatische Lebensgemeinschaften . Allerdings können aktuell verfügbare Testdesigns und Bewertungssysteme nicht 1:1 auf partikuläres Mikroplastik übertragen werden. Bereits vorliegende Studien aus dem In- und Ausland sind mangels standardisierter Überwachungs - und Analyseverfahren nicht vergleichbar. Die Eintragspfade in Binnengewässer sind zwar im Wesentlichen bekannt , z.B. Kläranlagen, Regenwasserzuflüsse mit Reifenabrieb von Straßen, die Größenordnung der Einträge jedoch nicht. Dies muss näher untersucht werden, damit eventuell erforderliche Maßnahmen auch effizient und verhältnismäßig sind. Es gibt bereits zahlreiche Aktivitäten zur Datengewinnung und Weiterentwicklung anerkannter Methoden. Der Forschungsbedarf wird auch vom BMBF mit der Fördermaßnahme „Plastik V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode in der Umwelt: Quellen, Senken, Lösungsansätze“ aufgegriffen (www.bmbf-plastik.de). Das BMU hat im Rahmen seines Ressortforschungsplans ebenfalls Vorhaben in der Umsetzung und in der Planung, z.B. zu neuen Analysemethoden. Vor allem ist der Eintrag von Kunststoffabfall in die Gewässer zu verringern. Dabei ist die Rolle der Fließgewässer als wesentliche Eintragspfade von Plastikmüll und Mikroplastik in die Meeresökosysteme von besonderer Bedeutung. Ausgehend von der deutlich sichtbaren Vermüllung der Meere mit Kunststoff und ersten Erkenntnissen auch zur Entstehung und zum Vorkommen von Mikroplastik in den Meeren wurden bereits zahlreiche Maßnahmen zur Reduktion an der Quelle beschlossen und umgesetzt. In diesem Zusammenhang wird auf die am 2. Juli 2019 in Kraft getretene EU-Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt („Single Use Plastics“), auf das neue Verpackungsgesetz mit strengeren Recyclingvorgaben, auf den 5- Punkte-Plan des Bundesumweltministeriums für weniger Plastik und mehr Recycling sowie auf die erfolgreiche EU-weite Reduktion um 97% von Mikroplastikartikeln in Kosmetik aufgrund des deutschen Kosmetikdialogs hingewiesen. c) Welche Herausforderungen bestehen aus Sicht der Bundesregierung hinsichtlich der Wasser- und Sanitärversorgung sowie Abwasserentsorgung, um bis 2030 das Ziel „die Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Abwasser für alle sicherzustellen“, zu erreichen und welche Maßnahmen sind für die Zielerreichung notwendig ? 2019 veröffentlichten WHO und UNICEF einen Monitoringbericht zu SDG 6.1 und 6.2 (Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen ). Der Bericht zeigt, dass nach wie vor 2,2 Mrd. Menschen keinen Zugang zu sicherem Trinkwasser und 4,1 Mrd. Menschen keinen Zugang zu sicherer Sanitärversorgung haben (WHO/UNICEF 2019: Progress Report on Household Drinking Water, Sanitation and Hygiene, S. 7-8). Gleichzeitig werden nach dem SDG 6-Synthesebericht von 2018 der VN nur 59% aller häuslichen Abwasserströme gesammelt und sicher gereinigt. Die unbehandelten 41% stellen Risiken für die Umwelt und die öffentliche Gesundheit dar. Deshalb müssen die Anstrengungen weltweit vor allem in den Bereichen gute Regierungsführung, Kapazitätsaufbau und Finanzierung verstärkt werden. Die globale Wasserkrise ist nach Einschätzung des Berichts der Vereinten Nationen primär eine Krise der guten Regierungsführung (UN SDG 6 Synthesis Report on Water and Sanitation, 2018, S.15-16, 116). Schätzungen des Water Integrity Network (WIN) zufolge gehen dem Wassersektor jährlich mehr als 75 Mrd. US-Dollar an Investitionsmitteln verloren (Water Integrity Global Outlook (WIGO), 2016, S. 2). Demnach ist der Wassersektor aufgrund seiner Kapitalintensität, Komplexität und Infrastrukturlastigkeit anfällig für Korruption. Gute Regierungsführung und rechenschaftspflichtige Institutionen mit V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/13352 klaren Rollen und Verantwortlichkeiten können zur integrierten Bewirtschaftung von Wasserressourcen (IWRM) und zur Verbesserung der Wasserver- und Abwasserentsorgung für die Bevölkerung beitragen (UN Water Synthesis Report, 2018, S.181). Des Weiteren bedarf es des langfristigen Ausbaus von Wissen und personellen Kapazitäten im nachhaltigem Management von Wasserressourcen, insbesondere in Subsahara-Afrika, Süd- und Südost Asien (UN Water Synthesis Report, 2018, S.17). Innovative Technologien, Betriebskonzepte und Managementstrategien zur Wasserwiederverwendung können entscheidend dazu beitragen, die Effizienz der Wassernutzung in allen Sektoren zu steigern, die Bereitstellung von Süßwasser zu gewährleisten und damit der Wasserknappheit nachhaltig zu begegnen (s. BMBF-Maßnahme „Zukunftsfähige Technologien und Konzepte zur Erhöhung der Wasserverfügbarkeit durch Wasserwiederverwendung und Entsalzung (WavE)“ (www.bmbfwave .de). Ferner gibt es eine erhebliche Finanzierungslücke. Laut einer Schätzung der Weltbank betragen die jährlichen Kapitalkosten zur Erreichung der SDG-Ziele 6.1 und 6.2 allein 114 Mrd. US- Dollar pro Jahr. Die jährliche Kapitalfinanzierung müsste sich verdreifachen, um alleine den grundlegenden Zugang zu Wasser , Sanitärversorgung und Hygiene für alle zu ermöglichen – Betriebs- und Wartungskosten nicht mit eingerechnet (UN Global Analysis and Assessment of Sanitation and Drinking- Water, S. iv). Gleichzeitig müssen die zur Verfügung stehenden Finanzmittel und Subventionen gezielter eingesetzt werden . Deshalb bedarf es einer Erhöhung der Mittel ebenso wie Effizienzsteigerungen und innovativere Ansätze zur Erschließung neuer Finanzquellen (UN Synthesis Report, 2018, S.17) sowie auch wirksamer Mittel zur Bekämpfung der Korruption (good governance). Der Klimawandel hat Auswirkungen auf die Süßwasserressourcen und deren Management: Er bedingt häufigere Extremwetterlagen wie Dürren und Starkregenereignisse, höhere Verdunstung und Wassernachfrage, das Abschmelzen von Gletschern (die eine wichtige Funktion als natürliche Wasserspeicher einnehmen) und eine unsichere regionale Niederschlagsverteilung (UN Water Synthesis Report, 2018, S.156ff, IPCC SREX 2012). Knapp die Hälfte der Weltbevölkerung lebt bereits heute in Gebieten, die schwerer Wasserknappheit für mindestens einen Monat im Jahr ausgesetzt sind (UNESCO 2018). Der IPCC-Sonderbericht (Intergovernmental Panel on Climate Change) zu 1,5°C hebt hervor, dass bei einer Erwärmung von 1,5°C weltweit 50% weniger Menschen von zusätzlicher Wasserknappheit bedroht sein könnten als unter einem 2°C-Szenario (IPCC SR15 2018). Daher stellt die Anpassung an den Klimawandel eine große Herausforderung für die Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Abwasser dar. Ihr kann u.a. durch die Einführung und Verbesserung von Vorwarnsystemen und Klimaversicherungsmodellen sowie die V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode stärkere Berücksichtigung der Auswirkungen des Klimawandels bei der Planung der Infrastruktur begegnet werden. d) Wie hat sich der virtuelle Wasserverbrauch Deutschlands in den letzten 20 Jahren entwickelt, inwieweit hat die Bundesregierung eine Strategie zur Reduzierung des virtuellen Wasserverbrauchs und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Reduzierung des sog. Wasserfußabdrucks durch Deutschland (vgl. https://www.umweltbundesamt .de/themen/wasser/wasser-bewirtschaften/wasserfussabdruck )? Deutschlands gesamter Wasserfußabdruck beträgt laut Berechnungen von Mekonnen & Hoekstra (2011) (National Water Footprint Accounts, UNESCO-IHE) rund 117 Mrd. Kubikmeter Wasser pro Jahr. Dies umfasst die interne (31%) und externe (69%) Wassernutzung Deutschlands. Daten über eine zeitliche Entwicklung liegen nicht vor. Bei Verwendung eines globalen Wirtschaft-Umwelt-Modells für die Berechnung des Wasserfußabdrucks ergibt sich für Deutschland ein Wert von 226 Mrd. Kubikmeter für 2011 (Umweltbundesamt, Die Nutzung natürlicher Ressourcen, Bericht für Deutschland 2018, s. https://www.umweltbundesamt .de/publikationen/die-nutzung-natuerlicher-ressourcen-bericht -fuer). Im Vergleich zu 1995 stellt dies eine Zunahme um 21% dar, die sich durch den Anstieg der indirekt - über importierte Produkte - konsumierten Wassermenge ergibt. Die direkten Wasserentnahmen in Deutschland wurden hingegen seit 1991 deutlich reduziert (s. https://www.umweltbundesamt .de/daten/wasser/wasserressourcen-ihre-nutzung#textpart- 4). Der ausländische Anteil des gesamten Wasserfußabdrucks ergibt sich vor allem durch virtuelle Wassermengen, die insbesondere aus dem gestiegenen Warenverkehr mit China, Indien, Indonesien, Brasilien und den USA resultieren. Dabei ist das Wasserdargebot im Herkunftsland zu berücksichtigen und eine Differenzierung zwischen „grünem“ (natürlich vorkommendes Boden- und Regenwasser) und „blauem“ (Grund- oder Oberflächenwasser) relevant, um mögliche Auswirkungen auf die Wasserbilanz vor Ort einschätzen zu können . Kritisch sind vor allem Importe von „blauem“ Wasser aus Ländern mit Wasserknappheit, während es bei Wasserimporten aus wasserreichen Regionen in der Regel keiner Reduzierung bedarf (sofern nicht dennoch Nutzungskonflikte bestehen). Eine Strategie für die Reduzierung von virtuellem Wasser sollte dementsprechend auf Kenntnissen über potenzielle Auswirkungen vor Ort basieren. Im Rahmen einer Fördermaßnahme des BMBF (Globale Ressource Wasser; s. www.bmbfgrow .de) untersuchen seit 2017 mehrere Forschungsprojekte auch das Konzept und die Reduktion des deutschen Wasserfußabdrucks im Ausland. V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/13352 Zusätzlich wird 2019 ein Forschungsvorhaben durch das BMU in Auftrag gegeben, in dem der Wasserfußabdruck konzeptionell weiterentwickelt und Zielwerte für eine nachhaltige Wassernutzung im Ausland abgeleitet werden. Das Vorhaben soll damit einen Beitrag leisten, um langfristig neben der direkten und indirekten Wasserressourcennutzung Deutschlands auch die Umweltwirkungen in Drittländern besser quantifizieren, bewerten und vergleichen zu können und eine Steuerung entlang der Produktionslebenskette in Richtung einer nachhaltigen Herstellung zu ermöglichen. e) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um der nach Ansicht der Fragesteller weltweit zunehmenden Privatisierung und Kommerzialisierung der öffentlichen Wasserwirtschaft, die in der EU und weltweit direkt oder indirekt vorangetrieben wird, Einhalt zu gebieten? Die Bundesregierung setzt sich auch weiterhin dafür ein, dass in Handelsabkommen der EU mit Drittstaaten die Spielräume der EU und ihrer Mitgliedstaaten erhalten werden, Maßnahmen zur Gestaltung und Organisation der Daseinsvorsorge aufrecht erhalten und auch zukünftig ergriffen werden können, damit auch der Schutz öffentlich-rechtlicher Organisationsformen der Wasserversorgung und der Abwasserbehandlung gewährleistet bleibt. Dabei müssen solche Abkommen die multilateral im General Agreement on Trade in Services (GATS) diesbezüglich festgelegten Regeln beachten und dürfen nicht hinter diese zurückfallen. Es wird zudem auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 18 bis 24 der Kleinen Anfrage „Die Auswirkungen von CETA auf die kommunale Daseinsvorsorge , insbesondere die Wasserwirtschaft“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf BT-Drs. 18/9193 vom 15. Juli 2016 sowie die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 11 und 12 der Kleinen Anfrage „Freihandelsabkommen EU-Japan (JEFTA)“ der Fraktion DIE LINKE auf BT-Drs. 19/2944 vom 21. Juni 2018 verwiesen. Auch bei den Verhandlungen zur EU-Richtlinie zur Vergabe von Konzessionen hat sich die Bundesregierung für Ausnahmen vom EU-Vergaberecht für Konzessionen im Bereich der Versorgung mit Trinkwasser und der Abwasserbehandlung eingesetzt. Im Ergebnis hat die Europäische Kommission seinerzeit auch vor dem Hintergrund der Europäischen Bürgerinitiative „Right2Water“ die Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung betreffenden Passagen ihres Richtlinienvorschlags zurückgezogen. Die Bundesregierung stärkt außerdem kommunale Wasserund Abwasserbetriebe in Partnerländern im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, beispielsweise in Sambia , Uganda, Tansania, und Jordanien, zur Verbesserung von Arbeitsabläufen, Datenanalyse- und -verarbeitungssystemen sowie zur ökonomischeren Betriebsführung. Sie unterstützt zudem die zuständigen Wasserministerien in Entwicklungsländern bei der Regulierung von kommerziell betriebenen Wasser - und Abwasserunternehmen. V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode f) Inwieweit fördert die Bundesregierung im Rahmen der Initiative German Water Partnership (https://www.germanwaterpartnership .de/) den Aufbau, den Erhalt und den Betrieb von Strukturen nichtkommerzieller bzw. kommunaler sowie privatwirtschaftlicher Wasserver- und –entsorgungsinfrastruktur und in welchem Verhältnis stehen diese? German Water Partnership (GWP) ist ein Verein, der sich im Rahmen von Ausschreibungen mit Projektvorschlägen um Fördermittel verschiedener Bundesressorts bewirbt. Die Förderung von Investitionen gehört jedoch nicht zum Vereinszweck. Im Wesentlichen ist GWP an mit Bundesmitteln geförderten Projekten zur Aus- und Fortbildung von Personal für den Betrieb von wasserwirtschaftlichen Anlagen sowie zur Unterstützung des Aufbaus von Fachverbandsstrukturen in Zielländern beteiligt. Die Bundesregierung fördert über die GWP derzeit ausschließlich nichtkommerzielle, kommunale Wasserver- und -entsorgungsunternehmen in Entwicklungsländern. Zurzeit wird ein GWP-eigenes Projekt über Kammer- und Verbandspartnerschaftsprogramme (KVP) vom BMZ gefördert, für einen effektiven Austausch von Know-how und Informationen in Jordanien. Ein weiteres Projekt mit der African Water Association ab Sommer 2019 ist in Vorbereitung. Die Bundesregierung fördert über die GWP in der EZ kommunale Wasserver - und –entsorgungsunternehmen in Entwicklungsländern. 7. Was trägt die Bundesregierung zur Umsetzung des SDG 7 Energie bei? a) Wie plant die Bundesregierung die Umsetzung u.a. der Pariser Klimaschutzziele durch einen weiteren Umbau der Energieversorgung in Deutschland bis 2020 bzw. 2030 doch noch zu erreichen? Der weitere Umbau der Energieversorgung hin zu mehr erneuerbaren Energien in Deutschland ist neben der Steigerung der Energieeffizienz eine zentrale Säule, um die nationalen, europäischen und im Rahmen des Pariser Klimaschutzübereinkommens vereinbarten Klimaziele zu erreichen. Ein Eckpunkt des weiteren Umbaus ist das im KoaV zur 19. Legislaturperiode festgelegte Ziel, bis 2030 den Anteil erneuerbarer Energien im Stromsektor auf ca. 65% zu steigern. Die zur weiteren Umsetzung des 65%-Ziels erforderlichen Maßnahmen werden derzeit in der Arbeitsgruppe (AG) „Akzeptanz/Energiewende“ der Regierungskoalition im Deutschen Bundestag diskutiert. Über konkrete Akzeptanzmaßnahmen und Förderbedingungen sowie die weiteren Ausbaupfade bis 2030, um das im KoaV angestrebte Ziel von 65% zu erreichen, soll bis zum Herbst entschieden werden. Für den weiteren Ausbau und die Systemintegration der erneuerbaren Energien gilt es, die Übertragungsund Verteilnetze zu optimieren, weiter auszubauen und dies V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/13352 mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien besser zu synchronisieren . Eine weitere Säule für den Umbau der Energieversorgung ist der im KoaV zur 19. Legislaturperiode beschlossene schrittweise Ausstieg aus der Kohleverstromung, für den die durch die Bundesregierung eingesetzte Kommission „Wachstum , Strukturwandel und Beschäftigung“ (WSB) Anfang 2019 ihre Empfehlungen vorgelegt hat. Die Kommission WSB empfiehlt , die installierte Kohlekraftwerksleistung von rund 42,5 GW im Jahr 2017 auf 30 GW im Jahr 2022 (je 15 GW Braunund Steinkohle), auf 17 GW im Jahr 2030 (9 GW Braun-/8 GW Steinkohle) und auf null bis spätestens 2038 zu reduzieren. Darüber hinaus empfiehlt die Kommission eine Vielzahl weiterer Maßnahmen, deren Umsetzung zur Flankierung des Kohleausstiegs aus Sicht der Kommission insbesondere zur Erreichung des mit dem Klimaschutzplan 2050 beschlossenen Sektorziels für die Energiewirtschaft erforderlich ist. Die Bundesregierung arbeitet daran, die Kommissionsempfehlungen umzusetzen . b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements zur dezentralen Bereitstellung nachhaltig erzeugter Energie, beispielsweise der Akteure im Bündnis Bürgerenergie? Die Bundesregierung hat zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 eine Sonderregelung für Bürgerenergieprojekte bei Windenergie an Land im Zuge der Einführung von Ausschreibungen zur Förderung von EE-Strom eingeführt. Bei Photovoltaikanlagen werden Sonderregelungen nicht benötigt, da nur sehr große Anlagen (mehr als 750 kW) ausgeschrieben werden. Die Bürgerenergie -Regelung zur Windenergie wurde allerdings von professionellen Projektentwicklern ausgenutzt, so dass Teilregelungen davon zwischenzeitlich ausgesetzt wurden. Erneuerbare Energien zur Wärmeerzeugung (u.a. Solarthermie, Biomasseheizungen und Wärmepumpen) werden in für alle Bürgerinnen und Bürger sowie für gemeinnützige Organisationen und Genossenschaften zugänglichen Förderprogrammen (insbesondere Marktanreizprogramm zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt – MAP) gefördert. Im KoaV zur 19. Legislaturperiode sind Maßnahmen zur Akzeptanzsteigerung und der Beteiligung von Bürgern beim Ausbau der erneuerbaren Energien enthalten. Ihre Umsetzung wird derzeit im Rahmen der oben unter Antwort a) genannten AG Akzeptanz diskutiert. c) Gibt es Förderprogramme und finanzielle Beteiligung der Bundesregierung in internationalen Programmen oder Institutionen , die Atomkraft beinhalten oder im Portfolio enthalten und handelt es sich diesbezüglich aus Sicht der Bundesregierung um eine klimafreundliche Energieform? Die Bundesregierung stellt keine Fördermittel für den Bau von Kernkraftwerken (KKW) oder die Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung bereit. Die Regierungsparteien haben im KoaV zur 19. Legislaturperiode auch eine EU-Förderung für V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode neue KKW verneint und wollen eine konsequente Beendigung aller Beteiligungen staatlicher Fonds an KKW im Ausland. Deutschland ist Mitglied in verschiedenen internationalen Institutionen , die sich mit „Atomkraft“ befassen, darunter zum Beispiel der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO). Die IAEO hat als ein Hauptziel die Verifikation von Kernmaterial im Rahmen des Nichtverbreitungsvertrags (Atomwaffensperrvertrag). Mit ihren Programmen zur Technischen Zusammenarbeit trägt die IAEO mit zur Erreichung der globalen nachhaltigen Entwicklungsziele in den Bereichen Gesundheit (medizinische Isotope, Strahlentherapie), Nahrungsmittelsicherheit und Wasserversorgung bei. Auch die Europäische Union befasst sich im weiteren Zusammenhang mit „Atomkraft“, zum Beispiel im Kontext nukleare Sicherheit, Strahlenschutz, Entsorgung radioaktiver Abfälle, Rückbau von KKW sowie Nuklearmaterialüberwachung und Verifikation. Daran beteiligt sich die Bundesregierung insbesondere mit Maßnahmen zum Erhalt technisch-wissenschaftlicher Kompetenz, um die unabhängige Prüfung, Bewertung und Weiterentwicklung nationaler und internationaler Sicherheitsund Entsorgungskonzepte zu gewährleisten. Die Bundesregierung hält die Stromerzeugung aus Kernenergie nicht für eine Lösung, um der Herausforderung „Klimaschutz “ nachhaltig zu begegnen. Mit der Energiewende gestaltet Deutschland seine Energieversorgung nachhaltig, indem es sie schrittweise von fossilen und nuklearen Energieträgern auf erneuerbare Energieträger umbaut. d) Mit welchen konkreten Maßnahmen und welchen konkreten Kooperationen mit welchen Staaten setzt sich die Bundesregierung gegen einen Einstieg von Staaten in die Nutzung der Atomkraft und für einen weltweiten Atomausstieg ein? Deutschland hat sich entschieden, stufenweise bis Ende 2022 die Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung zu beenden. Die Bundesregierung steht sowohl bilateral als auch multilateral , auf europäischer als auch internationaler Ebene in regelmäßigem Kontakt mit Regierungen anderer Staaten, um Fragen der Klima- und Energiepolitik zu erörtern. Sie wirbt dabei für einen Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie bzw. für den Nicht-Einstieg in die Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung und für einen raschen Umstieg auf nachhaltige Lösungen sowie für eine verstärkte Zusammenarbeit in diesem Bereich . Dabei betont die Bundesregierung, dass Energieeffizienz , erneuerbare Energien und internationaler Netzausbau und -modernisierung entscheidend für die Erreichung der Energieund Klimaziele und die Versorgungssicherheit sind. Die Bundesregierung verfolgt aufmerksam nuklear-bezogene Entwicklungen in Nachbar- und Drittstaaten und bringt sich im Rahmen der bilateralen und multilateralen Zusammenarbeit auf europäischer wie auch internationaler Ebene für höchstmögliche nukleare Sicherheit ein. V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/13352 e) An welchen Großstaudammprojekten sind die Bundesregierung und ihre Durchführungsorganisationen (wie GIZ und KfW) direkt oder indirekt (z.B. durch Finanzbeiträge an Entwicklungsbanken, wie die Weltbank), beteiligt und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der Menschen, die im Rahmen dieser Vorhaben vertrieben oder umgesiedelt wurden und über dahingehend erfolgte Kompensationen, wie Entschädigungen (bitte nach Land, Staudamm, Anzahl Betroffener, Art der Unterstützung und Finanzvolumen auflisten)? Für eine Auflistung entsprechender Vorhaben der finanziellen Zusammenarbeit wird auf die Anlagen 2a) und b) verwiesen. Die Angaben beziehen sich auf alle Vorhaben, die die Entwicklungsbank der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) direkt oder indirekt seit der 2015 erfolgten Unterzeichnung der Agenda 2030 in ihren Partnerländern (mit-)finanziert hat. Deutschland ist zudem Anteilseigner multilateraler Entwicklungsbanken wie der Weltbank und anderer regionaler Entwicklungsbanken . Daneben ist Deutschland auch Geber bei den konzessionären Fonds dieser Institutionen. Die deutschen Beiträge zu diesen Fonds beinhalten keine Vorgaben für eine Zuordnung nach Ländern und Regionen, auch nicht nach Maßnahmen . Eine direkte Zuordnung zu einzelnen Vorhaben ist deshalb nicht möglich. Entsprechendes gilt für die Kapitalbeteiligung Deutschlands an diesen Banken. f) Mit welchen Maßnahmen, Partnern und Mitteln finanziert die Bundesregierung die Förderung dezentraler erneuerbarer Energien in Ländern des Globalen Südens und wie soll diese Förderung ausgebaut werden? BMZ: Die Bundesregierung fördert mit Mitteln des BMZ im Sinne der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und des Pariser Klimaabkommens prioritär den Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz (SDG 7). Im Bereich der Entwicklungsfinanzierung werden im Sinne des globalen Klimaschutzes prioritär der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz gefördert. Die Verbesserung des Zugangs zu moderner, erneuerbarer, klimafreundlicher Energie ist einer der größten Förderbereiche der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Im Jahr 2018 hat die Bundesregierung hierfür über die finanzielle Zusammenarbeit in insgesamt 37 Partnerländern sowie im Rahmen der Kaukasus -Initiative allein ca. 2,74 Mrd. Euro weltweit – und speziell im globalen Süden zur Verfügung gestellt. Diese Gelder teilen sich in folgende Bereiche auf: (i) Energieerzeugung: 64%: Im Bereich der Energieerzeugung wurden ausschließlich erneuerbare Energien gefördert, u.a. Solarenergie , Windenergie, Geothermie und Wasserkraft; (ii) Übertragungs- und Verteilnetze: 18%; (iii) Nachfrageseitige Energieeffizienz: 10%; V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode (iv) Weiteres: 8% (z.B. Energiepolitik- und Regulierung) Unter anderem wird über die Initiative “Grüne Bürgerenergie für Afrika”, als Teil des Marshallplans mit Afrika, der Aufbau dezentraler erneuerbarer Energiesysteme in ländlichen Regionen Afrikas unter Einbindung von Bürgern, kommunalen Strukturen, Genossenschaften und Unternehmen unterstützt. Beispielsweise wird daran gearbeitet, die Voraussetzungen für dezentrale Energieversorgung in ausgewählten Ländern Subsahara -Afrikas unter Beteiligung von Bürgern und Unternehmen zu verbessern. Die „Energising Development"-Partnerschaft (EnDev), ein vom BMZ gemeinsam mit den Niederlanden, Norwegen, Großbritannien, der Schweiz und Schweden finanziertes Multi-Geber-Programm, fördert den Zugang zu modernen Energiedienstleistungen basierend auf erneuerbaren Energien in 25 Ländern weltweit. Ziel der Partnerschaft ist es, bis 2021 insgesamt 22 Mio. Menschen weltweit zu erreichen. Auch das „Global Energy Transformation Programme“ (GET.pro) arbeitet schwerpunktmäßig in Afrika. Es fördert die Entwicklung dezentraler Investitionsvorhaben in erneuerbare Energien durch die Mobilisierung privater Investitionen und berät Partnerländer zur Schaffung förderlicher Rahmenbedingungen für deren Ausbau. GET.pro ist ein vom BMZ gemeinsam mit der EU und den Niederlanden finanziertes Multi-Geber -Programm. BMU: Die Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) des BMU fördert auch eine Vielzahl an Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien, da ihr Ausbau ein zentrales Element einer Energiewende mit wesentlichen Treibhausgas (THG)-Minderungspotentialen und in den meisten Partnerländern essentieller Bestandteil der jeweiligen nationalen Klimabeiträge (Nationally Determined Contributions, NDCs) zur Umsetzung des Pariser Abkommens ist. So arbeiten die Projekte zum Beispiel daran, den Übergang zu einer bezahlbaren CO2-armen Energieinfrastruktur zu beschleunigen, um damit auch die klimapolitischen Ambitionen der Partnerländer zu stärken. IKI-Projekte arbeiten Hand in Hand mit öffentlichen und privaten Akteuren, um die politischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für einen nachhaltigen Energiesektor zu entwickeln. Dazu gehören sowohl die Umsetzung von Studien und Analysen des Energiemarktes , die Anpassung und Weiterentwicklung rechtlicher Regelwerke, Gesetzesinitiativen und finanzieller Rahmenbedingungen . Ebenfalls gehören dazu gezielte Weiterbildungsund Schulungsmaßnahmen, Kommunikationsarbeit sowie Technologietransfer. Eine Übersicht sämtlicher IKI-Vorhaben und aktueller Projektergebnisse ist der IKI-Webseite zu entnehmen (s. https://www.international-climate-initiative .com/de/themen/minderung/). Der Energiesektor macht etwa zwei Drittel der weltweiten THG-Emissionen aus. Entsprechend wird das Themenfeld der erneuerbaren Energien in der IKI eine zentrale Rolle beibehal- V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/13352 ten und in den zukünftigen Ausschreibungen angemessen reflektiert . Der Ausbau der Förderung ist abhängig von den zukünftig zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. BMWi: Die auf einem Bundestagsbeschluss von 2002 basierende Exportinitiative Energie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert die Verbreitung von klimafreundlichen Energielösungen weltweit. Sie unterstützt vor allem kleine und mittlere deutsche Unternehmen (KMU) durch diverse Formate und Instrumente beim Markteintritt im Ausland und trägt somit zum internationalen Klimaschutz bei. Alle Instrumente zur Förderung klimafreundlicher Energielösungen im Rahmen der Exportinitiative Energie stehen auch für ausgewählte Zielländer im globalen Süden zur Verfügung, insbesondere die im Folgenden dargestellten. Als zentrales Format wirken die AHK-Geschäftsreisen, in deren Rahmen deutsche klimafreundliche Technologien und Dienstleistungen bei einer Fachkonferenz in das Zielland eingeführt und präsentiert werden . Ausländische Entscheidungsträger haben darüber hinaus die Möglichkeit, sich am Gemeinschaftsstand der Exportinitiative Energie auf ausgewählten Auslandsmessen oder bei einer Informationsreise nach Deutschland über klimafreundliche deutsche Technologien zu informieren. Die Umsetzung und Vermarktung von Referenzprojekten wird durch das dena-Renewable Energy Solutions-Programm gefördert. In Schwellenund Entwicklungsländern in Süd- und Südostasien und Subsahara Afrika werden außerdem in dem Projektentwicklungsprogramm der Exportinitiative Energie konkrete Projekte entwickelt . Diese werden zur Realisierung an deutsche Unternehmen vermittelt, Kompetenzentwicklung durch „German Training Weeks“ im Zielmarkt unterstützt und Politikberatung zur Marktentwicklung angeboten. Der Anteil der Maßnahmen der Exportinitiative Energie, die in Afrika, Asien und Lateinamerika umgesetzt werden, liegt 2019 bei bis zu 58%. Insgesamt stehen für die Exportinitiative Energie 18,5 Mio. Euro Haushaltsmittel zur Verfügung. Die Initiative wird mit verschiedenen Partnern in Deutschland und weltweit umgesetzt: den deutschen Auslandshandelskammern, der GIZ, der Deutschen Energie-Agentur und weiteren privaten Beratungsunternehmen . Darüber hinaus arbeitet die Bundesregierung mit einer wachsenden Zahl von Ländern (aktuell über 20) in bilateralen Energiepartnerschaften und -dialogen zusammen mit dem Ziel, die globale Energiewende weiter voranzubringen. Dies geschieht insbesondere über einen hochrangigen politischen Austausch wie auch über die Zusammenarbeit von Unternehmen in Sektoren mit Energiewende-Technologien (wie erneuerbare Energien , Energieeffizienz, Systemsteuerung) in Deutschland und in den Partnerländern. AA: Das AA unterhält Energiepartnerschaften mit Angola und Nigeria , in deren Rahmen die Bedeutung dezentraler Energielö- V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode sungen hervorgehoben und die beispielsweise von Projekten wie der Erstellung von landesweiten Solarpotentialstudien („Enabling PV“) begleitet werden. In Nigeria wird in diesem Kontext seit 2017 ein GIZ-Projekt mit dem Ziel gefördert, ausgewählte nigerianische Universitäten mit Solarenergie zu versorgen und gleichzeitig Unterrichtsinhalte zu Solartechnologie als Teil von ingenieurswissenschaftlichen Studiengängen zu etablieren. Darüber hinaus förderte das AA das Projekt Erneuerbare Energien in Situation von Flucht- und Vertreibung. Der Projektdurchführer United Nations Institute for Training and Research (UNITAR) entwickelte dazu gemeinsam mit zwölf internationalen Partnerorganisationen den Global Plan of Action for Sustainable Energy Solutions in Situations of Displacement (GPA). Der GPA verknüpft zum ersten Mal systematisch die Themen erneuerbare Energien und humanitäre Hilfe und setzt dabei primär auf dezentrale erneuerbare Energielösungen. Die Umsetzung des GPA-Projektansatzes in den UNHCR- Camps in Dschibuti wird 2019 und 2020 durch das AA gefördert . BMBF: Unter dem Rahmenprogramm „Forschung für Nachhaltige Entwicklung (FONA)“ fördert das BMBF von 2017 bis 2023 internationale Forschungspartnerschaften im Klima-, Umweltund Energiebereich. Derzeit laufen hierzu bilaterale Projekte mit Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft aus Deutschland , Ghana, Gambia, Senegal, Nigeria, Benin und Namibia. So plant das BMBF aktuell – aufbauend auf wissenschaftlichen Potenzialanalysen zu erneuerbaren Energien in Ghana und Togo – Pilotprojekte zu vielversprechenden Ansätzen zur Nutzung erneuerbarer Energien vor Ort. Darüber hinaus ist ein Demonstrationsvorhaben zur energetischen Nutzung von Abfall in Ghana in Planung. Im Kontext der Entwicklung regionaler Kooperationsstrukturen in den beiden Kompetenzzentren für Klimawandel und angepasste Landnutzung in Süd- und Westafrika – SASSCAL und WASCAL – nehmen insbesondere im westafrikanischen Kontext auch Themen der dezentralen, nachhaltigen Energieentwicklung einen wachsenden Stellenwert in den Kooperationsvorhaben ein. Dazu wurden verschiedene Potenzialanalysen und Modellprojekte auf den Weg gebracht und eine Graduiertenschule in Niamey, Niger, widmet sich der akademischen Ausbildung von Expertinnen und Experten in diesem Themenfeld . 8. Was trägt die Bundesregierung zur Umsetzung des SDG 8 Wirtschaft und Arbeit bei? a) Wie passt aus Sicht der Bundesregierung das Ziel der „Nationalen Industriestrategie 2030“ Industrie-Führerschaft auf nationaler, europäischer und globaler Ebene in allen relevanten Bereichen erlangen zu wollen, ohne dabei Nachhaltigkeitsaspekte zu erwähnen, zur nationalen Nachhal- V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/13352 tigkeitsstrategie, zur Erfüllung der Pariser Klimaschutzziele , zur Umsetzung der Agenda 2030 und zur nach Ansicht der Fragesteller enormen Bedeutung von nachhaltigen Produkten und Prozessen für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit der Industrie? Die Themen Industrie, Innovation und Infrastruktur sind in der Agenda 2030 in einem eigenen Ziel verankert (SDG 9). Ziel der Bundesregierung ist es in diesem Zusammenhang, den Unternehmen durch struktur- und industriepolitische Maßnahmen eine dynamische nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung zu ermöglichen. Die langfristige Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft zur Treibhausgasneutralität entsprechend des Übereinkommens von Paris ist auch für die Nationale Industriestrategie 2030 maßgebend. Eine solche Transformation kann nur gemeinsam mit der Industrie erfolgreich gelingen. Die Nationale Industriestrategie 2030 befindet sich noch im Entwurfsstadium. Aktuell werden in einem intensiven Dialogprozess mit relevanten Akteuren aus Industrie, Wirtschaft, Gewerkschaften , Wissenschaft und Politik Vorschläge zur nachhaltigen Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in Deutschland erörtert. b) Inwiefern sieht die Bundesregierung nachhaltiges Wirtschaften auch als einen Wettbewerbsvorteil und falls dem so ist, mit welchen Maßnahmen möchte sie Nachhaltigkeit in der Wirtschaft weiter fördern? Nachhaltiges Wirtschaften kann in vielerlei Hinsicht zu Wettbewerbsvorteilen von Unternehmen und Gesamtwirtschaft führen, z. B. auf der Beschaffungsseite durch Kosteneinsparungen durch Rohstoff- und Energieeffizienz, auf dem Arbeitsmarkt durch leichtere Fachkräftegewinnung durch verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf, auf der Absatzseite durch nachhaltig produzierte Konsumgüter bei entsprechender Nachfrage. Im Sinne der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie fördert die Bundesregierung Innovationen, die Risiken für Mensch und Umwelt verringern. Rahmenbedingungen sollen so gestaltet werden, dass Unternehmen ihren Beitrag zur Erreichung der Ziele der Agenda 2030 leisten können. Dabei setzt die Bundesregierung auf einen erweiterten Innovationsbegriff, der nicht nur technologische, sondern auch soziale Innovationen und die Gesellschaft als zentralen Akteur einbezieht. Ein Innovationsbegriff in diesem Sinne hält das Prinzip der Vorsorge sowie bestehende Schutzstandards aufrecht und kennzeichnet Neuerungen, die auch dazu beitragen, Risiken für Mensch und Umwelt zu verringern. Die Verknüpfung von Wirtschaftlichkeit und nachhaltiger Entwicklung spielt auch bei der Exportförderung und Entwicklungszusammenarbeit eine wichtige Rolle. c) Verfolgt die Bundesregierung Pläne, die Berichterstattung des Jahreswirtschaftsberichts, der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung und der Gemeinschaftsdiagnose der V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Wirtschaftsforschungsinstitute durch ein Set an Wohlstandsindikatoren zu erweitern, das jährlich neben dem Wirtschaftswachstum auch die ökologische, soziale, gesellschaftliche und ökonomische Dimension des Wohlstands erfasst und damit die Lebensqualität aller Menschen und den Zustand der Umwelt bemisst (bitte begründen)? Aktuell bestehen keine derartigen Pläne der Bundesregierung. In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen geht es rein um die Erfassung der wirtschaftlichen Tätigkeit in Deutschland . Aufgabe der Gemeinschaftsdiagnose ist es, die wirtschaftliche Lage in Deutschland zu analysieren und zu prognostizieren . Die Bundesregierung berichtet über Wohlstandsdimensionen , die über wirtschaftliche Aspekte hinausgehen, etwa im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Die Berichterstattung des Jahreswirtschaftsberichts wird laufend fortentwickelt. Er nimmt regelmäßig Bezug auf die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (vgl. Jahreswirtschaftsbericht 2019, Tz 23 und 199). d) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die zahlreichen Programme der Bundesministerien zu Digitalisierung nachhaltig im Sinne aller drei Dimensionen zu gestalten (aufgelistet nach Ressorts) und welche Einbindung von zivilgesellschaftlichen Akteuren aus den relevanten Bereichen wie Netzpolitik, Umweltschutz, Entwicklungspolitik und Demokratieförderung ist geplant? Welche finanziellen Ressourcen plant die Bundesregierung in die Entwicklung von Digitalisierungsprogrammen zu investieren (aufgelistet nach Ressorts)? e) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die strukturelle Veränderung von Arbeitsmarkt und Arbeitswelt durch die Digitalisierung zu gestalten? Die Fragen 8 d) und 8 e) werden gemeinsam beantwortet. Für die Auflistung der Maßnahmen der Bundesregierung (aufgelistet nach Ressorts) wird auf Anlage 1, Antwort zu Frage 8 d) und 8 e) verwiesen. f) Wie plant die Bundesregierung auf möglicherweise ausbleibende oder unzureichende Wirkungen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte zu reagieren? Welche Maßnahmen sind geplant und in welchem Zeitraum könnten diese umgesetzt werden? Wie steht die Bundesregierung zu gesetzlich verankerten menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten für globale Lieferketten? Die Bundesregierung setzt den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte 2016 bis 2020 (NAP), der die Vielzahl von Maßnahmen zur Verbesserung des Menschenrechtsschutzes im Wirtschaftskontext benennt, kontinuierlich um. Die Umsetzung der NAP-Maßnahmen durch alle Akteure soll überprüft werden, zur Vorbereitung der Überarbeitung des NAP wird ein aktualisierter Statusbericht angefertigt. Teil der Evaluierung der NAP-Umsetzung ist die Überprüfung des Um- V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/13352 setzungsstandes der menschenrechtlichen Sorgfalt durch Unternehmen mittels einer nach wissenschaftlichen Standards durchgeführten Erhebung in den Jahren 2018 bis 2020. Die Bundesregierung hat im NAP festgelegt, dass sie weitergehende Schritte bis hin zu gesetzlichen Maßnahmen prüft, sofern das Ergebnis des NAP-Monitoring zeigt, dass die Umsetzung der Anforderungen an Unternehmen gemäß Kapitel III des NAP nicht ausreichend im Sinne der NAP-Zielvorgaben erfolgt ist. Der Koalitionsvertrag zur 19. Legislaturperiode trifft die Aussage, dass die Bundesregierung national gesetzlich tätig und sich für eine EU-weite Regelung einsetzen werde, falls die wirksame und umfassende Überprüfung des NAP 2020 zu dem Ergebnis kommt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht. g) Wird sich die Bundesregierung für ein UN-Menschenrechtsabkommen zur Regulierung transnationaler und anderer Unternehmen einsetzen, um nachhaltige Konsumund Produktionsmuster und den Schutz der Menschenrechte in internationalen Wertschöpfungsketten sicherzustellen und Betroffenen Klagemöglichkeiten auch in Deutschland zu eröffnen? Falls nein, warum hält sich die Bundesregierung hierbei zurück? Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, nachhaltige Konsumund Produktionsmuster und den Schutz der Menschenrechte in internationalen Wertschöpfungsketten zu stärken. Dazu gehören vielfältige Aktivitäten, um die weltweit anerkannten VN- Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die der VN- Menschenrechtsrat im Jahr 2011 im Konsens angenommen hat, umzusetzen. Ein zentrales Instrument für die Bundesregierung ist der „Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte “. In Bezug auf den laufenden internationalen Verhandlungsprozess für ein VN-Menschenrechtsabkommen zur Regulierung transnationaler und anderer Unternehmen bringt die Bundesregierung ihre Position grundsätzlich im Rahmen einer gemeinsamen EU-Haltung ein. Inhaltliche Bedenken bezogen sich bislang unter anderem auf die einseitige Fokussierung auf transnationale Unternehmen und die mangelnde Kohärenz zu den VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Für weitere Einzelheiten wird auf das Statement der EU-Delegation verwiesen, welches am 15. Oktober 2018 in der zuständigen zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe des VN-Menschenrechtsrates vorgetragen wurde (s. https://www.ohchr .org/Documents/HRBodies/HRCouncil /WGTransCorp/Session4/EuropeanUnion.docx). h) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Arbeitsausbeutung von Menschen zu bekämpfen, die durch Menschenhandel oder andere zum Teil kriminelle Umgehung von gesetzlichen Standards, undokumentiert in Deutschland leben und arbeiten? Die Bundesregierung verfolgt einen umfassenden Ansatz zur Bekämpfung des Menschenhandels und entwickelt ihre Strategien im Rahmen dieses Ansatzes kontinuierlich weiter. Im V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zentrum unseres Handelns steht dabei ein menschenrechtsbasierter Ansatz, denn Menschenhandel ist eine schwere Menschenrechtsverletzung , die es zu ächten und mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu bekämpfen gilt. Menschenhandel ist kein nationales, sondern ein globales Phänomen . Dieser Herausforderung stellt sich die Bundesregierung und verfolgt auf internationaler Ebene – insbesondere auf Ebene der EU, des Europarates, der Vereinten Nationen, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und der Internationalen Arbeitskonferenz (ILO) – gemeinsame Lösungen zur Bekämpfung von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung . Besonders relevante internationale Rechtsinstrumente in diesem Bereich sind das ILO-Übereinkommen 29 über Zwangsarbeit, die EU-Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und die Europaratskonvention zur Bekämpfung des Menschenhandels. Die ILO hat im Juni 2014 ein rechtsverbindliches Protokoll und eine Empfehlung zur Ergänzung des ILO-Übereinkommens 29 über Zwangsarbeit verabschiedet, welches Deutschland gezeichnet hat und derzeit die Ratifikation prüft. Die EU-Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels wurde in Deutschland durch das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels und zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes sowie des Achten Buches Sozialgesetzbuch vom 11. Oktober 2016 (BGBl. 2016, Teil I Nr. 48 vom 14. Oktober 2016) umgesetzt. Deutschland hat die Europaratskonvention zur Bekämpfung des Menschenhandels 2012 ratifiziert und kürzlich die zweite Runde des Monitoringverfahrens nach der Konvention durchlaufen. Beispiele für konkrete Maßnahmen zur Prävention von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung sind: Die Plattform „EU- RES“, die Arbeitssuchenden dabei hilft, ins Ausland zu gehen und eine Beschäftigung in Europa zu finden, die erleichterte Zuwanderungsmöglichkeit sowie die seitens der Bundesregierung unterstützte FairCare-Vermittlung der Diakonie von europäischen Pflege-und Betreuungskräften in Privathaushalten in Deutschland. In Ergänzung der seit 1997 bestehenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe Menschenhandel, die sich schwerpunktmäßig mit der Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung beschäftigt, ist im Februar 2015 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Bekämpfung des Menschenhandels zum Zwecke der Arbeitsausbeutung ins Leben gerufen worden. Auf der Grundlage der dort erstellten und gemeinsam erarbeiteten Strategie zur Bekämpfung des arbeitsausbeuterischen Menschenhandels hat das BMAS im Jahr 2017 eine beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) angesiedelte Servicestelle eingerichtet, die die bundesweiten Aktivitäten bündeln und koordinieren soll. Die Servicestelle knüpft an die erfolgreiche Arbeit des vom BMAS geförderten Projekts „unsichtbar" an. Das Bundeskriminalamt (BKA) führt im Deliktsbereich Menschenhandel gezielte Schulungsmaßnahmen für Polizeibeam- V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/13352 tinnen und -beamte der Bundes- und Länderpolizeidienststellen sowie für Kooperationspartner durch, so zum Beispiel einen jährlichen dreitägigen Lehrgang „Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft“. Auf EU-Ebene beteiligt sich das BKA an verschiedenen Projekten im sogenannten EMPACT-Kooperationsrahmen (European Multidisciplinary Platform Against Criminal Threats). Im Rahmen des EM- PACT-Projektes „Trafficking in Human Beings“ werden jährlich (zuletzt im April 2019) durch das BKA auf nationaler Ebene koordinierte, europaweite Kontrolltage gegen Menschenhandel / Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft durchgeführt. Ziel ist die Bekämpfung krimineller Gruppierungen und die Identifizierung potenzieller Opfer, die in die genannten Deliktsbereiche involviert sind. Ferner findet über das Europäische Polizeiamt (EUROPOL) ein enger internationaler Austausch zu einzelnen Ermittlungskomplexen statt. Der aktuelle Entwurf des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch sieht vor, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) zukünftig auch ausbeuterische Beschäftigungsbedingungen prüfen kann und bei Verdacht von Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft und damit verbundenem Menschenhandel eigenständige Ermittlungen durchführt. Für die effektive Bekämpfung dieser Delikte wird die FKS die Zusammenarbeit mit den Polizeivollzugsbehörden , mit den in diesem Bereich tätigen Fachberatungen und Stellen sowie mit den Austauschgremien zu Arbeitsausbeutung , Zwangsarbeit und Menschenhandel intensivieren. Die FKS soll außerdem eine Prüfungs- und Ahndungsbefugnis bei der Anbahnung von illegaler Beschäftigung erhalten und damit die sogenannten „Tagelöhner-Börsen“ im öffentlichen Raum wirksam bekämpfen. i) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung um dafür Sorge zu tragen, dass es in Deutschland künftig weniger Menschen gibt, die trotz Arbeit arm sind und deshalb auf Unterstützung aus sozialen Sicherungssystemen angewiesen sind, um sich und ihre Familien ausreichend versorgen zu können? Gemäß § 1 SGB II sind die Leistungen der Grundsicherung darauf auszurichten, dass durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird. Die Unterstützung von sogenannten „Erwerbsaufstockern “ bei der Überwindung ihrer Hilfebedürftigkeit ist somit eine ständige Aufgabe der Vermittlungsfachkräfte in den Jobcentern. In Abhängigkeit der individuellen Bedarfe ist die Unterstützung auf die Ausweitung des Erwerbsumfangs, die Verbesserung des Einkommens beispielsweise durch Qualifizierungsmaßnahmen oder auf die Aktivierung weiterer erwerbsfähiger Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft auszurichten. Hierzu stehen die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zur Verfügung (§§ 16ff SGB II). V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Das Gesamtkonzept „MitArbeit“ beschreibt darüber hinaus die Gesamtstrategie des BMAS zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit in der 19. Legislaturperiode. Ziel ist es, in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit ganzheitliche Ansätze in der Betreuung und Beratung der Leistungsberechtigten zu stärken. Hierzu gehören u.a. eine umfassende und bedarfsgerechte Beratung, eine bewerberorientierte Arbeitgeberansprache sowie niedrigschwellige und passgenaue Weiterbildungsangebote . j) Wie plant die Bundesregierung Menschen mit Behinderungen einen selbstbestimmten Zugang in den ersten Arbeitsmarkt zu verschaffen und die aus Sicht der Fragesteller immer noch bestehende Diskriminierung von Menschen mit Behinderung zu bekämpfen? Maßgeblicher Faktor für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben ist ein Bewusstseinswandel bei den Personalverantwortlichen in den Unternehmen und Betrieben. Diese müssen verstärkt für das Arbeitskräftepotenzial sensibilisiert und bei der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen unterstützt werden. Die Bundesregierung forciert dies im Rahmen der beschäftigungspolitischen Aktivitäten des Nationalen Aktionsplans (NAP) von 2011 und des weiterentwickelten NAP 2.0) von 2016 der Bundesregierung zur VN-Behindertenrechtskonvention , wie etwa der „Initiative Inklusion“, der „Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung“ oder des „Programms der Bundesregierung zur intensivierten Eingliederung und Beratung von schwerbehinderten Menschen“. Ziel dieser Aktivitäten ist, dass noch mehr Menschen mit Behinderungen Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden können. Hierzu trägt auch die „Inklusionsinitiative II – AlleImBetrieb“ bei, die den Integrationsämtern der Länder die Schaffung zusätzlicher Ausbildungs- und Arbeitsplätze in Inklusionsbetrieben nach § 215 SGB IX ermöglicht . Mit dem zum 1. Januar 2018 eingeführten „Budget für Arbeit“ (§ 61 SGB IX) wurden neue Beschäftigungschancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch für diejenigen Menschen mit Behinderungen eröffnet, die bisher ausschließlich in einer Werkstatt für behinderte Menschen am Arbeitsleben teilhaben konnten. Um Arbeitgeber davon zu überzeugen, dass die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ein Gewinn für das Unternehmen ist, hat die Bundesregierung gemeinsam mit den relevanten Arbeitsmarktakteuren gezielte Maßnahmen zur Aufklärung und Beratung initiiert. Beispielhaft genannt seien die dauerhafte bundesweite Kampagne „Inklusion gelingt“ sowie die Projekte „Wirtschaft inklusiv“ und „Unternehmens-Netzwerk Inklusion“. Ergänzend hierzu wurde am 10. April 2019 die gemeinsame Initiative „Einstellung zählt - Arbeitgeber gewinnen “ gestartet. Ziel ist, diejenigen beschäftigungspflichtigen V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/13352 Arbeitgeber zu gewinnen, die derzeit noch keine schwerbehinderten Menschen ausbilden oder beschäftigen. Die Bundesregierung wird ihre Bemühungen zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von Menschen mit Behinderungen auch künftig fortsetzen. 9. Was trägt die Bundesregierung zur Umsetzung des SDG 9 Infrastruktur bei? a) Welche Maßnahmen, u.a. im Kontext des Bundesverkehrswegeplans , sieht die Bundesregierung als geeignet an, um eine „hochwertige, verlässliche, nachhaltige und widerstandsfähige Infrastruktur“ (https://www.bundesregierung .de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/industrieinnovation -und-infrastruktur-1552930) in Deutschland bzw. im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit aufzubauen , und zugleich die Vorgaben von SDG 3 (Gesundheit ) und 13 (Klima) einzuhalten? Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) umfasst die Investitionsvorhaben in das Straßen-, Schienen- und Wasserstraßennetz des Bundes, deren Realisierung die Bundesregierung bis 2030 vollenden bzw. beginnen will. Die im Rahmen des BVWP-Prozesses ausgewählten Projekte müssen umweltgerecht gestaltet sowie widerstandsfähig gegenüber Extremwetterereignissen durch das sich ändernde Klima sein. Mit einem 5-Punkte-Investitionshochlauf hat die Bundesregierung im Herbst 2014 eine nachhaltige Investitionswende für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes angestoßen. Zudem werden eine klare Prioritätensetzung bei Infrastrukturvorhaben und das Prinzip „Erhalt vor Neubau“ verfolgt. Die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur, insbesondere von Projekten des Bundes, wird durch EU-Mittel für die Transeuropäischen Netze (TEN) ergänzt. Bisher hat Deutschland in der laufenden Förderperiode von 2014 bis 2020 über 2 Mrd. Euro erhalten, vorwiegend für Investitionen in Schienenprojekte. Über die Verkehrsinfrastruktur des Bundes hinaus investiert die Bundesregierung in Infrastrukturen für einen modernen Öffentlichen Personen- und Nahverkehr (ÖPNV), Radverkehr und Elektromobilität sowie die Vernetzung und intermodale Nutzung der Verkehrsträger, die ebenso von zentraler Bedeutung sind, um die Ziele für nachhaltige Entwicklung zu erreichen . b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Energie- und Ressourcenverbrauch der digitalen Infrastruktur zu begrenzen? Seit Beginn der 19. Legislaturperiode wird im Bundesförderprogramm Breitbandausbau ausschließlich Glasfasertechnologie gefördert. Diese stellt eine der energieeffizientesten Technologieoptionen dar. Der Materialeinsatz ist ebenfalls begrenzt . Energie- und Materialeffizienz werden ansonsten im V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Rahmen der allgemeinen Regeln und Vorschriften berücksichtigt . Das Beschaffungsamt des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) berücksichtigt bei der Beschaffung von energieverbrauchsrelevanten Liefer- und Dienstleistungen die Anforderungen des § 67 VgV über das Leistungsniveau an Energieeffizienz, die höchste Energieeffizienzklasse und Informationen zum Energieverbrauch. c) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung um Risiken von öffentlich-privaten Partnerschaften – sowohl im Inland als auch im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit – nicht mit sogenannten höheren Ausfallrisiko oder Erstverlustregelungen, sogenannten first loss Tranchen , zu Lasten der Steuerzahler abzusichern? Im Inland realisiert der Bund öffentlich-private Partnerschaften überwiegend im Verkehrsinfrastrukturbereich im Rahmen von Projektfinanzierungen. Hier ist die Finanzierung ein wichtiges Instrument für den Risikotransfer auf den privaten Partner. Der Risikotransfer erfolgt mit der Verlagerung der Finanzierungsverantwortung auf den privaten Partner, das Kreditausfallrisiko liegt bei der finanzierenden Bank. Öffentlich-private Partnerschaften werden in ausgewählten Fällen in der internationalen finanziellen Entwicklungszusammenarbeit in der Form strukturierter Fonds mit einer Erstverlusttranche aus Haushaltsmitteln durch die KfW umgesetzt. Zielsetzung solcher Fondsstrukturen ist die Mobilisierung privaten Kapitals für entwicklungspolitische Investitionen. Durch die sogenannten „First-Loss-Tranche“ werden bewusst Risiken für private Investoren durch die Bundesregierung reduziert. Die Ausfallrisiken für den Fonds insgesamt werden durch eine Reihe von Maßnahmen reduziert. Dazu gehören ein umfangreicher Prüfprozess zur Einschätzung aller Risiken, die Wahl einer geeigneten Rechtsform und Governancestruktur, ein professionelles Management, klar definierte, risikoorientierte Investitionskriterien (regionale und sektorale Diversifizierung, anteilige Finanzierung, Maßnahmen zur Reduzierung von Währungsrisiken, Einhaltung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards und die Beteiligung an den Aufsichtsund Steuerungsgremien bei der Umsetzung durch die KfW. d) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Wirkung von CO2-Kompensationsmaßnahmen vor, welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über negative Auswirkungen von CO2-Kompensationsmaßnahmen in den Ländern des globalen Südens und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung um diese zu vermeiden? Bei CO2-Kompensationsmaßnahmen handelt es sich um freiwillige finanzielle Unterstützungen für Klimaschutzprojekte im Ausland, meist in Entwicklungsländern. Deren Wirkung soll im Gastgeberstaat zum einen in der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung, zum anderen in einer quantifizierten Minderung von Treibhausgasemissionen bestehen. Die Bun- V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 43 – Drucksache 19/13352 desregierung setzt sich in den internationalen Klimaverhandlungen zur Umsetzung der Regeln für den Artikel 6 (Marktmechanismen und Nicht-Marktmechanismen) für die stärkere Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsziele ein. Sie unterstützt die Nachhaltigkeitsinitiative von UN-Environment und der Technical University of Denmark sowie der Gold Standard Foundation (s. https://www.goldstandard.org/blog-item/policy-dialogue -sustainable-development). Die Bundesregierung selbst kompensiert freiwillig die Emissionen der Dienstreisen (Pkw- Fahrten und Flugreisen) von 121 Bundesbehörden mit qualitativ hochwertigen Gutschriften, die einen hohen Zusatznutzen für die nachhaltige Entwicklung aufweisen (zu detaillierte Informationen wird auf den folgenden Link verwiesen: https://www.dehst.de/DE/Klimaschutzprojekte-durchfuehren /Dienstreisen-der-Bundesregierung/dienstreisen-der-bundesregierung -node.html). Der freiwillige Markt bedient sich verschiedener Kompensationsstandards , deren Abwicklung mit Ausnahmen des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung („Clean Development Mechanism“, CDM), durch private Akteure erfolgt und keiner staatlichen Kontrolle unterliegt. Die Bundesregierung hat daher keine eigenen Informationen über die konkreten Auswirkungen derartiger Projekte. Kompensationsprojekte, die den CDM nutzen, benötigen eine Zustimmung eines Industriestaats (sogenannten Annex-I-Staaten des Kyoto-Protokolls). Die deutsche Zustimmung wird auf Grundlage des Gesetzes über projektbezogene Mechanismen (ProMechG) erteilt. Der Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung wird vom Gastgeberstaat bestätigt. Die Bundesregierung hat sich zudem auf Ebene der Vertragsstaatenkonferenzen der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC)- für eine stetige Verbesserung der internationalen Anforderungen im CDM eingesetzt. e) Durch welche konkreten Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass Unterstützungsleistungen durch die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Deutsche Entwicklungsgesellschaft (DEG) für Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der bi- und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit den Klimazielen des Pariser Klimagipfels („deutlich unter 2°C bzw. 1,5°C“) kompatibel sind? Die Bundesregierung nutzt die auf OECD/DAC-Ebene erarbeiteten Rio-Marker, das heißt „KLM“ für Maßnahmen, die Klimaschutz /Minderung von Treibhausgasemissionen betreffen und „KLA“ für Maßnahmen im Bereich Anpassung an den Klimawandel . Diese ermöglichen es, die Klimarelevanz des gesamten EZ-Portfolios abzubilden und werden genutzt, um auf klimakompatible Ausgestaltung der Unterstützungsleistungen der verschiedenen Trägerinstitutionen hinzuwirken. Ein wichtiges Element ist beispielsweise die vorgeschriebene Durchführung von Umwelt- und Klimaprüfungen im Zuge der Projektvorbereitung . V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 44 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Dabei wird ermittelt, welche Maßnahmen mit hohen Emissionen (>25.000 t CO2/Jahr) einhergehen. Bei hohen Emissionen sind – wenn dies verhältnismäßig ist – Alternativen einzusetzen bzw. Emissionsminderungsmaßnahmen umzusetzen. Darüber hinaus verzichtet die KfW auf Investitionen mit besonders hohen Emissionen (z.B. Kohlekraftwerke), die durch eine Ausschlussliste konkretisiert werden. Im Ergebnis sind Maßnahmen, welche das Erreichen der Pariser Klimaziele konterkarieren könnten, nicht förderfähig. So hat die deutsche EZ z.B. für den Energiesektor bereits 2014 grundsätzlich entschieden, dass keine neuen Kohlekraftwerke mehr finanziert, sondern prioritär erneuerbare Energien unterstützt werden. Grundsätzlich werden die Unterstützungsleistungen an den nationalen Klimabeiträgen (NDCs) als zentralem Instrument des Pariser Klimaschutzabkommens ausgerichtet. Ergänzend werden die Partnerländer im Rahmen der von Deutschland mitbegründeten NDC-Partnerschaftsinitiative zur Umsetzung ihrer jeweiligen NDCs beraten und bei der – im Pariser Abkommen vorgesehenen – Ambitionssteigerung mit Blick auf die 2020 zu aktualisierenden NDCs unterstützt. EZ-Investitionsvorhaben mit einem Klima-Fokus, z.B. Infrastrukturmaßnahmen zum Ausbau von erneuerbaren Energien oder für Flutschutzmaßnahen zur Sicherung von Menschen und Infrastruktur, leisten einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens. 10. Was trägt die Bundesregierung zur Umsetzung des SDG 10 Ungleichheit bei? a) Wie bewertet die Bundesregierung den Anstieg der sozialen Ungleichheit in Deutschland sowie die steigende globale Ungleichheit (wie z.B. im Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung https://www.armuts-und-reichtumsbericht .de/DE/Startseite/start.html und Oxfam-Studien zur sozialen Ungleichheit https://www.oxfam.de/ueberuns /publikationen/public-good-private-wealth beschrieben ), und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung konkret zu ergreifen um Ungleichheit national wie international zu reduzieren? Die Bundesregierung bewertet die Entwicklung sozialer Ungleichheit – wie insbesondere im Fünften Armuts- und Reichtumsbericht (s. https://www.armuts-und-reichtumsbericht .de/DE/Bericht/Archiv/Der-fuenfte-Bericht/Der-Bericht /der-bericht.html) – differenzierter. Der Bevölkerungsanteil der Menschen, die als armutsgefährdet gelten, ist zwischen 2005 und 2010 nahezu unverändert geblieben, danach leicht angestiegen. Nettovermögen sind weiterhin stark ungleich verteilt : Der Anteil, den die weniger vermögende Hälfte der Bevölkerung besitzt, liegt bei 2%. Andererseits ist der Anteil der Personen, die materielle Entbehrungen im Alltag erfährt, geringer als noch vor vier Jahren. V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 45 – Drucksache 19/13352 In Deutschland wird Einkommensungleichheit bereits stark durch Steuern und Sozialtransfers verringert und liegt unter dem EU-Durchschnitt. Gegen Ungleichheit wirken zudem eine hohe Erwerbstätigkeit, eine geringe Arbeitslosigkeit, starke Tarifpartner und eine funktionierende betriebliche Mitbestimmung . Für die weitere Bekämpfung von Ungleichheit setzt die Bundesregierung darauf, dass auch Menschen und Haushalte im unteren Bereich der Einkommensverteilung besser von den derzeit guten wirtschaftlichen Bedingungen profitieren. Im Bereich der Arbeitsförderung hat sie dafür gesetzliche Grundlagen zur Verbesserung der Qualifizierung und der Beschäftigungschancen geschaffen. Um die finanzielle Situation von erwerbstätigen Eltern mit geringen Einkommen zu verbessern, wurde mit dem „Starke Familien“-Gesetz auch der Kinderzuschlag ausgeweitet. Die Bundesregierung hat zur Kenntnis genommen, dass auf globaler Ebene trotz großer Erfolge bei der Reduzierung von Armut und einer leichten Verringerung der Ungleichheit zwischen Staaten die durchschnittliche Einkommensungleichheit weltweit sowie innerhalb von Staaten gestiegen ist. Steigende Ungleichheit kann nachhaltige Entwicklung und die Umsetzung der Agenda 2030 gefährden. Ohne eine deutliche Reduzierung von Ungleichheit ist etwa die Beendigung von Armut bis 2030 (SDG 1) nicht möglich. Horizontale Ungleichheit zwischen unterschiedlichen Gruppen gefährdet die soziale Kohäsion einer Gesellschaft und ist Treiber von Konflikten. Ungleichheit wird zudem durch negative Auswirkungen von Umweltzerstörung und Klimawandel verstärkt. Gegen hohe Ungleichheiten in und zwischen Ländern weltweit einzutreten, ist ein grundlegendes Prinzip der deutschen Entwicklungspolitik . In der Zusammenarbeit mit Partnerländern setzt sich die Bundesregierung durch zahlreiche Maßnahmen gegen hohe Ungleichheiten ein, z.B. durch die Förderung wirtschaftlicher Teilhabe armer und benachteiligter Bevölkerungsgruppen , durch Beratung zur Verbesserung der Verteilungswirkungen von staatlichen Einnahmen und Ausgaben, durch Maßnahmen für die Gleichberechtigung der Geschlechter und durch den Ausbau sozialer Sicherungssysteme. Zudem setzt sich die Bundesregierung für eine stärkere Berücksichtigung der Interessen der Entwicklungsländer in der internationalen Finanz- und Steuerpolitik, für die Eindämmung illegaler Finanzströme ins Ausland sowie den Aufbau von effektiven und gerechten Steuersystemen in Partnerländern ein. b) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung auf europäischer Ebene eingebracht, um die Europäische Union sozialer auszurichten? Seit dem Beschluss der Agenda 2030 durch die VN im September 2015 hat die Bundesregierung eine Vielzahl von Initiativen der Europäischen Kommission auf dem Gebiet der europäischen Sozialpolitik im weitesten Sinne unterstützt. Unter anderem hat sie sich auf europäischer Ebene für die Schaffung der Europäischen Säule Sozialer Rechte (ESSR) eingesetzt und V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 46 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode dieser zugestimmt. Sie wurde am 17. November 2017 am Rande des Sozialgipfels in Göteborg von Präsident Jean Claude Juncker für die Europäische Kommission, Präsident Antonio Tajani für das Europäische Parlament und dem estnischen Ministerpräsidenten Jüri Ratas für den Rat der Europäischen Union unterzeichnet. Um Verbindlichkeit zu erlangen, müssen die einzelnen Grundsätze auf den entsprechend der Kompetenzordnung zuständigen Ebenen - EU und vor allem EU-Mitgliedstaaten - umgesetzt werden. In diesem Sinne hat die Bundesregierung im Februar 2019 der Vereinbarkeitsrichtlinie zugestimmt. Ziel der Richtlinie ist es, in der gesamten EU die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf zu verbessern. Konkret soll die Richtlinie für eine gerechtere Aufteilung von Betreuungs- und Pflegeaufgaben zwischen Frauen und Männern sorgen und die Erwerbsbeteiligung insbesondere von Frauen fördern. Weiterhin hat sich die Bundesregierung für die Einrichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) eingesetzt. Der Verordnung zur Errichtung der ELA wurde im Juni 2019 von den Mitgliedstaaten zugestimmt. Sie soll dazu beitragen, die EU- Vorschriften zur Mobilität von Arbeitskräften noch besser durchzusetzen. Die Bundesregierung hat zudem im Dezember 2018 der politischen Einigung über den Text für eine Ratsempfehlung zum Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbstständige zugestimmt. Durch die Ratsempfehlung soll der Grundsatz 12 der "Europäischen Säule sozialer Rechte" umgesetzt werden: „Unabhängig von Art und Dauer ihres Beschäftigungsverhältnisses haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und unter vergleichbaren Bedingungen Selbständige das Recht auf angemessenen Sozialschutz.“ Das für den Beschluss der Ratsempfehlung notwendige formelle Zustimmungsgesetz gemäß Art. 23 Abs. 1 GG i.V.m. § 8 Integrationsverantwortungsgesetz (IntVG) ist am 6. Juni 2019 in Kraft getreten. Schließlich ist auf die Novelle der Entsenderichtlinie hinzuweisen , für die sich die Bundesregierung stets in enger Abstimmung mit den EU-Partnern eingesetzt hat. Sie wurde im Juni 2018 von den Mitgliedsstaaten angenommen. Die Änderungen der Entsenderichtlinie fördern das Prinzip des gleichen Lohns für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Der arbeitsrechtliche Schutz entsandter Arbeitnehmer wird damit künftig deutlich verbessert. c) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um der Unterrepräsentation gewisser sozialer Gruppen (z.B. je nach Alter, Geschlecht, einer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung, ethnischer Herkunft und Migrationshintergrund , Religion oder sozioökonomischem Status) bei der Wahrnehmung politischer Rechte entgegenzuwirken – konkret etwa der Wahrnehmung politischer Ämter (passives Wahlrecht) als auch Teilnahme an Wahlen (akti- V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 47 – Drucksache 19/13352 ves Wahlrecht), z.B. zum Deutschen Bundestag (zum Vergleich https://archiv.wirtschaftsdienst.eu/jahr/2017/1/armuts -und-reichtumsbericht-politische-teilhabe-ungleich/ und https://www.pw-portal.de/armut-im-wohlstand /40824-wessen-stimme-zaehlt)? In Deutschland steht nach dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl allen Deutschen das aktive und passive Wahlrecht bei Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen zu. Eine Förderung der politischen Repräsentation und Wahlbeteiligung bestimmter Gruppen durch die Bundesregierung könnte den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Wahlgleichheit und die Chancengleichheit der Parteien tangieren und die Neutralität des Staates in Frage stellen. Die Ausgestaltung des Wahlrechts ist nach der Staatspraxis Sache des Deutschen Bundestages. Die Bundesregierung bringt hierzu üblicherweise keine eigenen Initiativen ein. Die besondere Situation von Menschen mit Behinderungen wird bei der Wahl dadurch berücksichtigt, dass Wahlräume so einzurichten sind, dass allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Zudem werden die Wahlberechtigten bereits auf der Wahlbenachrichtigung informiert , welche Wahlräume barrierefrei sind. Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu werfen, können sich bei der Stimmabgabe der Hilfe einer Hilfsperson bedienen. Blinde und sehbehinderte Wähler können zur selbständigen Kennzeichnung des Stimmzettels Stimmzettelschablonen nutzen. Mit dem Inklusionsbeirat beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen erhalten die Selbstvertretungsorganisationen zusätzliche Beteiligungsmöglichkeiten . Die Aufgabe des Inklusionsbeirates ist die langfristige und strategische Begleitung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Weitere Beteiligungsmöglichkeiten der Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen werden durch eine Förderung im Rahmen des Partizipationsfonds (§ 19 Behindertengleichstellungsgesetz ) gestärkt. Gefördert werden Maßnahmen, die die Fähigkeiten und Möglichkeiten der Organisationen von Menschen mit Behinderungen verbessern, sich intensiver und nachhaltiger in Gestaltungsprozesse einzubringen und damit Politik und Gesellschaft gleichberechtigt mitzugestalten . d) Plant die Bundesregierung als Konsequenz aus dem Cum/Ex-Skandal die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit weitreichenderen Ermittlungsbefugnissen auszustatten? Wenn ja mit welchen? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist nach den rechtlichen Vorgaben weder Steuer- noch Straf- V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 48 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode verfolgungsbehörde und unterliegt im Hinblick auf die einschlägigen europarechtlichen Vorschriften im Hinblick auf ihren Aufgabenkreis rechtlichen Beschränkungen, weshalb der nationale Gesetzgeber der BaFin nicht ohne weiteres zusätzliche Befugnisse in Bezug auf das Steuerrecht zuweisen kann. Die Bundesregierung plant jedoch, als Konsequenz aus den „Cum Ex“ – Fällen, die Zusammenarbeit zwischen der BaFin und den Steuerbehörden zu stärken. e) Mit welchen Mitteln plant die Bundesregierung das Prinzip Leave No One Behind“ (LNOB) „Niemanden zurücklassen “ als übergreifendes Prinzip der Agenda 2030 in allen Politikbereichen konkret zu berücksichtigen und welche spezifischen Maßnahmen sieht sie dabei für den Aspekt „reach the furthest behind first“ vor? Die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit Unterzeichnung der Agenda 2030 entsprechend dem „Leave No One Behind “(LNOB)-Prinzip dazu verpflichtet, dass alle Ziele der Agenda 2030 für alle Teile der Gesellschaft erfüllt werden. Dieses Ziel zu verfolgen, ist für die Bundesregierung selbstverständlich . In Deutschland sind politische Aushandlungsprozesse und die Einbeziehung aller Bevölkerungsgruppen gelebte Praxis. Im internationalen Vergleich ist Deutschland auf dem Weg zu einer umfassenden Verwirklichung des LNOB-Ansatzes bereits sehr weit gekommen. Gleichwohl können auch für Deutschland weitere Handlungsfelder identifiziert werden. Im „UNDP discussion paper and framework for implementation - What does it mean to Leave No One Behind?“ (United Nations Development Programme (UNDP) Bureau for Policy and Programme Support, Juli 2018) wird festgehalten, dass nicht nur Menschen, die in extremer Armut leben, zur Zielgruppe des LNOB-Ansatzes zählen. Vielmehr müssen auch diejenigen besonders in den Blick genommen werden, die aufgrund von Benachteiligungen und Mangel nur über relativ begrenzte Chancen und Wahlmöglichkeiten verfügen. Um diese Personengruppe(n) zu identifizieren, werden fünf Themengebiete angesprochen: Diskriminierung: Diskriminierungen etwa aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, des Alters, der sexuellen Orientierung etc. können zu teilweise einschneidenden Benachteiligungen führen. In Deutschland gilt seit dem Jahr 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das den Schutz vor Benachteiligungen aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung , einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität durch private Akteure (z.B. Arbeitgeber, Vermieter, Anbieter von Waren und Dienstleistungen) regelt. Darüber hinaus werden weitere Anstrengungen unternommen, um etwa die Gleichstellung von Frauen und Männern oder von Menschen mit Behinderung zu fördern: V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 49 – Drucksache 19/13352 • Das Ende 2016 verabschiedete und schrittweise in Kraft tretende Bundesteilhabegesetz trägt zu mehr Möglichkeiten der Teilhabe und Selbstbestimmung und damit zu gleichwertigen Lebensverhältnissen für Menschen mit Behinderungen bei. • Hinsichtlich der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung kann Deutschland auf ein rechtlich verankertes , umfassendes Leistungsspektrum bauen, u.a. das System beruflicher Rehabilitation zur (Wieder-)Eingliederung in das Berufsleben. Im Geschäftsbereich des BMAS (Bundesagentur für Arbeit und die Deutschen Renten- und Unfallversicherungsträger) wurden allein im Jahr 2016 knapp 4 Mrd. Euro in die berufliche Rehabilitation investiert . Über die gesetzlichen Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten hinaus hat die Bundesregierung in den letzten Jahren zahlreiche Initiativen zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen auf den Weg gebracht (siehe Antwort zu Frage 8 j)). • Die Gleichstellung von Frauen und Männern wird in der Arbeitsförderung und in der Grundsicherung für Arbeitsuchende als durchgängiges Prinzip verfolgt. Frauen insgesamt sollen entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen und ihrer relativen Betroffenheit von Arbeitslosigkeit gefördert werden. Zudem tragen die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt in den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern erheblich dazu bei, dass die Gleichstellung sowohl in der Arbeit mit den Leistungsbeziehenden, als auch in der Beratung von Arbeitgebern gelebt und optimiert wird. Wiedereinsteigerinnen und Berufs-rückkehrerinnen werden entsprechend begleitet. Geografie (Wohnort): Auch aus der Lage des Wohnortes können sich Benachteiligungen ergeben, wobei davon ausgegangen werden kann, dass Deutschland im internationalen Vergleich eher wenige Benachteiligungen in geografischer Hinsicht aufweist. Aber auch hier bestehen Unterschiede in den regionalen Einkommensund Beschäftigungsmöglichkeiten sowie bei der Mobilität, beim Zugang zu Angeboten der Grundversorgung und den Konsum- und Dienstleistungsangeboten. Zur Schaffung und Erhalt gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Regionen Deutschlands hat die Bundesregierung hat per Kabinettbeschluss vom 18. Juli 2018 die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse " eingesetzt. Auf der Basis eines gemeinsamen Verständnisses gleichwertiger Lebensverhältnisse soll die Kommission Handlungsempfehlungen mit Blick auf unterschiedliche regionale Entwicklungen und den demografischen Wandel in Deutschland erarbeiten. Am 10. Juli 2019 wurden Schlussfolgerungen der Vorsitzressorts der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ („Unser Plan für Deutschland “) im Bundeskabinett beraten und Maßnahmen des Bundes zur Umsetzung der Ergebnisse der Kommission beschlossen. So soll ein gesamtdeutsches Fördersystem eingeführt werden, V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 50 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode das die strukturschwachen Regionen unterstützt. Darin sollen Förderprogramme aus den Bereichen Wirtschaft, Infrastruktur, Innovation und Daseinsvorsorge mit dem Ziel der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse miteinander verzahnt werden . Governance: Wie im oben genannten „UNDP discussion paper and framework for implementation - What does it mean to Leave No One Behind?“ erläutert, können ineffektive und intransparente Institutionen sowie unzulängliche oder gar ungerechte Gesetzgebung ebenfalls ursächlich dafür sein, warum Menschen in einer Gesellschaft ausgegrenzt werden. Auch muss in diesem Zusammenhang hinterfragt werden, ob bestimmte Bevölkerungsgruppen weniger in der Lage sind, auf politische Prozesse Einfluss zu nehmen, die sie betreffen. Im internationalen Vergleich ist demokratische Teilhabe in Deutschland gesichert. In der Bundesrepublik gewährleistet ein allgemeines Wahlrecht grundsätzlich allen Bürgerinnen und Bürgern weitreichende Möglichkeiten der politischen Mitbestimmung auf kommunaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene. Hinsichtlich der Ausübung des Wahlrechts gibt es jedoch Unterschiede. Seitens der Forschung ist ein sozialer Gradient belegt; d.h. die Wahlbeteiligung von Haushalten mit niedrigem Einkommen ist tendenziell geringer, ebenso ihre indirekte politische Beteiligung (etwa bei Demonstrationen). Dem versucht die Bundesregierung durch Öffentlichkeitsarbeit und Angebote der politischen Bildung entgegenzuwirken. Für die Bundesregierung ist gute Regierungsführung ein hohes Gut. Dazu gehört selbstverständlich, dass politische Prozesse transparent gestaltet und unterschiedlichste Interessengruppen beteiligt werden. Ein Beispiel hierfür sind die Verbändeanhörungen im Rahmen von Rechtsetzungsvorhaben, aber auch verschiedene Formate von Bürgerdialogen tragen dazu bei, möglichst viele Menschen in Entscheidungsprozesse direkt einzubeziehen . So hat das BMAS im vergangenen Jahr den Zukunftsdialog „Neue Arbeit – Neue Sicherheit“ gestartet. Dabei sollen mit den Bürgerinnen und Bürgern grundlegende Fragestellungen erörtert werden, zum Beispiel wie gute Arbeit angesichts der digitalen Transformation gestaltet werden kann, wie Erwerbsrisiken besser abgesichert werden können oder wie die Qualifizierung für die Arbeit von morgen erfolgen muss. Die Ergebnisse aus dem Dialog werden im Herbst 2019 vorgestellt. Ziel ist es, daraus konkrete Handlungsoptionen für die Politik abzuleiten . Zudem verfügt Deutschland über eine gut erreichbare, effiziente und transparente Verwaltung, die ihre Entscheidungen nachvollziehbar begründet. Seit Einrichtung der Behördennummer 115 können Bürgerinnen und Bürger direkt und zentral alle Fragen zur Verwaltung auch unmittelbar klären, was häufig unnötige Wege erspart. Als besonderer Service gehört zum 115-Angebot ein Gebärdentelefon. Damit können auch V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 51 – Drucksache 19/13352 Gehörlose und hörbehinderte Menschen vom 115-Service profitieren . Zudem sind Bund und Länder durch das Onlinezugangsgesetz verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch anzubieten. Somit wird die Erreichbarkeit der Verwaltung gesteigert und der Zugang zu Verwaltungsleistungen vereinfacht. Für eine funktionierende Verwaltung ist zudem Korruptionsprävention unerlässlich. Korruption untergräbt das Vertrauen in die Integrität und Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung . Eine Verwaltung, die von der Bevölkerung nicht (mehr) als integer empfunden wird, verliert ihre Legitimation. Dabei wird die Wahrnehmung der Verwaltung entscheidend vom Verhalten jedes einzelnen Mitarbeiters und jeder einzelnen Mitarbeiterin geprägt. Zu Recht erwarten die Bürgerinnen und Bürger von der öffentlichen Verwaltung, dass korruptes Verhalten unterbunden wird oder gar nicht erst entsteht. Daher tritt die Bundesregierung der Korruption mit den Mitteln der Kontrolle, Aufdeckung und Sanktion entschieden und erfolgreich entgegen: Die Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung vom 30. Juli 2004 (Bundesanzeiger 148, S. 17745) listet konkrete Maßnahmen auf, die in allen Dienststellen des Bundes zur Korruptionsprävention zu ergreifen sind. Ergänzt wird die Richtlinie von weiteren Regelungen (Verhaltenskodex gegen Korruption, Leitfaden für Vorgesetzte und Behördenleitungen) sowie Empfehlungen zur Umsetzung der Richtlinie. Beispiele für konkrete Maßnahmen sind die Feststellung besonders korruptionsgefährdeter Arbeitsgebiete und daran anknüpfende Maßnahmen. Im Corruption Perception Index (CPI) von Transparancy International wird Deutschland im Jahr 2018 auf Rang 11 von 180 geführt und gehört damit zu den Ländern mit als niedrig wahrgenommener Korruption. Sozio-ökonomischer Status: Auch – wenn nicht sogar vor allem – der sozio-ökonomische Status bedingt, ob Menschen in einer Gesellschaft zurückgelassen werden. Hierzu zählen Fragen des Einkommens, der Bildungspartizipation , aber auch der Gesundheit und Lebenserwartung . Wie in der Antwort zu Fragen 1 a) sowie b) und c) dargestellt, verfügt Deutschland über ein ausgeprägtes System der sozialen Sicherung, das die zentralen Lebensrisiken absichert und die Bürgerinnen und Bürger zeitlich unbefristet vor den schlimmsten Auswirkungen von Armut schützt. Ferner führen Steuern und Abgaben dazu, dass Einkommen umverteilt werden. Das deutsche Bildungssystem ist im internationalen Vergleich ebenso gut aufgestellt, wie das Gesundheitssystem. Sowohl der Bildungsstand als auch die allgemeine Gesundheit verbessern sich stetig, die durchschnittliche Lebenserwartung steigt. Gleichwohl kann auch hier Verbesserungsbedarf identifiziert werden: So sind die Vermögen in Deutschland in einem Ausmaß ungleich verteilt, das in Fachkreisen als problematisch eingeschätzt wird. Auch wurde durch Forschung wiederholt festgestellt, dass Bildungschancen nicht gleich verteilt sind und V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 52 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Haushalte mit niedrigem sozio-ökonomischem Status im Durchschnitt eine schlechtere Gesundheit und eine kürzere Lebenserwartung haben. Schocks und Anfälligkeit: Um Bevölkerungsgruppen zu identifizieren, die zur Zielgruppe des LNOB-Ansatzes gehören, ist zudem zu prüfen, ob bestimmte Gruppen eher von Naturkatstrophen, den negativen Folgen des Klimawandels, (gewalttätiger) Konflikte oder ökonomischen Schocks und ähnlichem betroffen sind oder sein könnten. Die Bundesregierung sieht im nationalen Kontext keinen unmittelbaren Handlungsbedarf in diesem Themenfeld. Deutschland ist insgesamt gut aufgestellt, mit Schocks der genannten Art umzugehen. Die Bundesregierung sieht den LNOB-Ansatz im nationalen Kontext insgesamt gut verankert und wird in ihren Anstrengungen , diesen zu verwirklichen, nicht nachlassen. Sie versteht das LNOB-Prinzip der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung auch als Aufforderung, allen Menschen weltweit soziale, wirtschaftliche und politische Teilhabe zu ermöglichen und Chancengleichheit zu fördern. In den Programmen der deutschen EZ erfolgt daher eine verstärkte Fokussierung auf die ärmsten und marginalisierten Menschen in Partnerländern . Die Bundesregierung setzt dabei primär auf drei Ansätze: (1) Eine Armutsreduzierungspolitik, die konsequent und strukturell die ärmsten und benachteiligten Menschen in den Blick nimmt; (2) der Gender- und Menschenrechtsansatz, der Chancengleichheit und Diskriminierungsverbot mit anderen menschenrechtlichen Prinzipien wie Partizipation und Rechenschaftslegung verbindet, um besonders benachteiligte Personen und Gruppen zu erreichen und Ungleichheiten abzubauen; (3) gute Regierungsführung, die nichtdiskriminierende Rechtsvorschriften und Politiken umsetzt und inklusive, partizipative und repräsentative Entscheidungsfindung auf allen Ebenen, insbesondere der lokalen Ebene, verwirklicht. Die Bundesregierung setzt sich auch weltweit für die Umsetzung des LNOB-Prinzips ein, unter anderem durch die Förderung von einer Vielzahl von Menschenrechtsprojekten, die darauf abzielen, die Rechte besonders vulnerabler oder benachteiligter Gruppen zu stärken. Auch die humanitäre Hilfe der Bundesregierung trägt zur Umsetzung des LNOB-Prinzips bei. Bedarfsorientierte humanitäre Hilfe richtet sich oft an Menschen, die aufgrund ihrer humanitären Notlage besonders vulnerabel sind. f) Welche Schritte sieht die Bundesregierung gangbar zur Verwirklichung des Ziels SDG 10.6 „(e)ine bessere Vertretung und verstärkte Mitsprache der Entwicklungsländer bei der Entscheidungsfindung in den globalen internationalen Wirtschafts-und Finanzinstitutionen sicher(zu)stellen “ (http://www.un.org/Depts/german/gv- 70/band1/ar70001.pdf)? V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 53 – Drucksache 19/13352 Die Bundesregierung ist offen für Schritte in Richtung einer besseren Vertretung und Mitsprache der Entwicklungsländer in den globalen Finanzinstitutionen. Bei der Weltbank-Leitinstitution International Bank for Reconstruction and Development (IBRD) wurde die 2018 beschlossene Kapitalerhöhung für eine Stimmrechtsanpassung genutzt. Unterrepräsentierte Mitglieder können in diesem Rahmen zusätzliche Anteile aufnehmen. Für die Zukunft ist eine Überprüfung der Stimmrechte im Fünfjahres -Turnus vorgesehen. In den Diskussionen um die 15. Allgemeine Quotenüberprüfung im IWF zeigte sich die Bundesregierung offen für eine allgemeine Quotenerhöhung, die bislang unterrepräsentierten Mitgliedsstaaten ein stärkeres Stimmgewicht verleihen würde. Im Kontext der Welthandelsorganisation (WTO) leistet die Bundesregierung regelmäßige finanzielle Beiträge an den „Doha Development Agenda Global Trust Fund“ (DDAGTF), der Entwicklungsländern dabei hilft, Abkommen der WTO umzusetzen und ihre Verhandlungskapazität zu stärken. g) Bis wann und mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung das Ziel, 0,2 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) (https://www.bmz.de/de/ministerium /ziele/2030_agenda/17_ziele/ziel_017_partnerschaft /index.html ) für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA) an die am wenigsten entwickelten Staaten (Least Developed Countries LDCs ) zu zahlen, konkret zu erreichen und welche Umschichtungspläne für die Finanzmittel liegen dazu vor? Deutschland unterstützt die 47 derzeit von den Vereinten Nationen als Least Developed Countries klassifizierten Länder, für die die ODA-Leistungen seit 2013 von 2,5 Mrd. Euro (ODA- Anteil der LDC am BNE: 0,09%) auf 3,6 Mrd. Euro 2017 (ODA-Anteil der LDC am BNE: 0,11%) gestiegen sind. Zudem ist bei länder- und regionenübergreifenden Förderprojekten eine exakte Zuordnung nicht immer möglich. Die Bundesregierung strebt an, bis 2030 0,15 bis 0,2% des BNE für ODA für LDCs aufzuwenden. Dies entspricht den EU-Ratsschlussfolgerungen vom 26. Mai 2015, die in die Addis Ababa Action Agenda (AAAA) der Vereinten Nationen vom Juli 2015 Eingang gefunden haben. Die Addis Agenda ist integraler Bestandteil der Agenda 2030. 11. Was trägt die Bundesregierung zur Umsetzung des SDG 11 Städte bei? a) Inwieweit sind aus Sicht der Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten und auf dem Wohngipfel am 18. September 2019 beschlossenen Maßnahmen geeignet, in Deutschland „bis 2030 den Zugang zu angemessenem, sicherem und bezahlbarem Wohnraum für alle sicherzustellen“, besteht die Notwendigkeit für zusätzliche Maßnahmen und wie bewertet die V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 54 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bundesregierung vor diesem Hintergrund die aktuelle Debatte zur Wiedereinführung der Wohnungsgemeinnützigkeit ? Die auf dem Wohngipfel am 18. September 2018 beschlossenen Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt geeignete Schritte, um in Deutschland bis 2030 den Zugang zu angemessenem, sicherem und bezahlbarem Wohnraum für alle sicherzustellen. Voraussetzung für die Umsetzung der Maßnahmen ist ein Zusammenwirken von Bund, Ländern und Kommunen sowie die Unterstützung aller relevanten Akteure auf den Wohnungsmärkten. Inwieweit künftig ergänzende wohnungspolitische Maßnahmen notwendig sein werden, wird in Abhängigkeit von der Entwicklung der Wohnungsmärkte zu prüfen und zu entscheiden sein. Es wird zudem auf die Antwort der Bundesregierung zu der Frage 9 der Kleinen Anfrage „Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen nach Artikel 15 des Grundgesetzes in Zeiten von Wohnungsnot“ der Fraktion DIE LINKE auf BT-Drs. 19/9595 vom 23. April 2019 verwiesen. b) Wie viele Menschen haben in Deutschland, nach Kenntnis der Bundesregierung, zurzeit keinen Zugang zu angemessenem und bezahlbarem Wohnraum und mit welchen Maßnahmen und Vorhaben will die Bundesregierung das Ziel 11.1 erreichen, „bis 2030 den Zugang zu angemessenem , sicherem und bezahlbarem Wohnraum für alle“ sicherzustellen , bzw. welche Vorhaben hat die Bundesregierung im Bereich sozialen Wohnungsbaus sowie Wohnungsund Siedlungswesen seit 2015 bereits unterstützt (bitte auflisten nach Jahr, Land, Projekt, Projektpartner und Höhe der Fördermittel)? Die Zahl der Menschen, die zurzeit keinen Zugang zu angemessenem und bezahlbarem Wohnraum haben, lässt sich nicht genau beziffern. Die Wohnungsmarktsituation in den wirtschaftsstarken Regionen ist aber erheblich angespannt und viele Menschen, gerade mit geringem und mittlerem Einkommen , stehen vor der Herausforderung, für sich und ihre Familien ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum zu finden. (Siehe Wohngeld- und Mietenbericht 2018 der Bundesregierung , s. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads /DE/publikationen/themen/bauen/wohnen/Wohngeldund -Mietenbericht-2018.pdf?__blob=publicationFile&v=1). Die Zuständigkeit für das Wohnungswesen liegt seit der Föderalismusreform 2006 ausschließlich bei den Ländern. Insofern liegen der Bundesregierung auch keine Informationen zu einzelnen Vorhaben/Projekten vor. Als Ausgleich für den Wegfall früherer Bundesfinanzhilfen gewährt der Bund den Ländern bis einschließlich 2019 Kompensationsmittel , die allein in diesem Jahr rund 1,5 Mrd. Euro betragen . Mit dem Inkrafttreten des neu eingefügten Artikels 104d des Grundgesetzes am 4. April 2019 hat der Bund die Möglichkeit erhalten, den Ländern künftig erneut Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 55 – Drucksache 19/13352 Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu gewähren. Hierfür sind in den Jahren 2020 und 2021 jeweils Programmmittel i.H.v. 1 Mrd. Euro vorgesehen . Im Übrigen wird auf die Antwort auf Frage 11 a) verwiesen. c) Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung um den Gebäudebestand sozialverträglich und bis zum Jahr 2050 klimaneutral (https://www.bmwi.de/Redaktion /DE/Dossier/energiewende-im-gebaeudebereich.html) zu machen? Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, dass der gesamte deutsche Gebäudebestand bis zum Jahr 2050 nahezu klimaneutral sein soll. Dazu wurde bereits eine Vielzahl von Instrumenten etabliert (z.B. ordnungsrechtliche Vorgaben, Förderprogramme wie das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und das Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien). In der Folge sind die mit dem Energieverbrauch im Gebäudebereich verbundenen Emissionen seit 1990 bis 2017 um rund 37% gesunken . Das im Klimaschutzplan 2050 vereinbarte, mittelfristige Reduktionsziel sieht vor, dass die Emissionen bis zum Jahr 2030 insgesamt um 66-67% gegenüber 1990 auf dann 70-72 Mio. t zu reduzieren sind. Die Bundesregierung hat im März dieses Jahres den Kabinettausschuss "Klimaschutz" eingerichtet. Dort soll die rechtlich verbindliche Umsetzung der Klimaschutzziele für das Jahr 2030 vorbereitet werden. Weiterhin sollen konkrete Maßnahmen beschlossen werden, wie die Ziele bis zum Jahr 2030 im Gebäudebereich und in den anderen Sektoren erreicht werden können. Mit dem Klimaschutzplan 2050 hat die Bundesregierung strategische Maßnahmen und einen Fahrplan zu einem nahezu klimaneutralen Gebäudebestand beschlossen (Kap. 5.2. Klimaschutz im Gebäudebereich, Maßnahmen S. 43 ff.). Das BMI und BMWi entwickeln derzeit unter Beachtung des Klimaschutzplans 2050 gemeinsam federführend Vorschläge für ein Maßnahmenpaket zur Erreichung der Klimaziele 2030 im Gebäudebereich. Dabei müssen die Auswirkungen steigender Kosten der Wohnraumversorgung mit großer Sensibilität geprüft werden. Die hierzu erforderlichen Lösungen müssen mit den sozialen und wirtschaftlichen Gegebenheiten und den aktuellen Herausforderungen so in Einklang gebracht werden, dass die notwendigen Investitionen vorgenommen werden, ohne das Wohnen unverhältnismäßig zu verteuern. d) Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung den Ressourcenverbrauch im Gebäudebereich senken V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 56 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode und mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung den Anteil nachwachsender und ökologischer Baustoffe im Gebäudebereich erhöhen? Die Bundesregierung hat 2001 mit dem Leitfaden Nachhaltiges Bauen ein übergeordnetes Leitbild für den zivilen Gebäudebereich formuliert und seitdem aktualisiert und fortgeschrieben. Mit dem darauf aufbauenden Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) hat das BMI ein Instrument für die ganzheitliche Planung und Bewertung von Gebäuden entwickelt und dies für den Bereich der Bundesbauten verbindlich eingeführt. Mit den dort in der ökologischen Qualität gestellten Anforderungen wird als primäres Schutzziel die Ressourcenschonung durch einen optimierten Einsatz von Baumaterialien und -produkten, eine geringe Flächeninanspruchnahme, die Erhaltung und Förderung der Biodiversität sowie eine Minimierung des Energieund Wasserverbrauchs angestrebt. Mit der verbindlich geforderten Ökobilanz werden die globalen Umweltwirkungen aus dem Einsatz der Energie und der Baustoffe über den Lebenszyklus des Gebäudes betrachtet. Die Bundesregierung adressiert dabei den Bestand und den Neubau gleichermaßen. Eine Vergleichbarkeit von Gebäudemodernisierungen mit Nachverdichtung und Neubau ist durch die Methodik der Ökobilanzierung gewährleistet. Des Weiteren geht die Bundesregierung im Gebäudebereich mit gutem Beispiel voran und hat deshalb für den Bau von öffentlichen Gebäuden seit 2011 die Anwendung des Leitfadens „Nachhaltiges Bauen“ für vom Bund errichtete Büro-, Unterrichts - und Laborgebäude verbindlich geregelt. Der Leitfaden adressiert alle relevanten Teilaspekte des Bauens inklusive der Ressourceneffizienz. Bundesbauten müssen hier mindestens eine Zertifizierung nach dem Silberstandard erreichen. Seit fünf Jahren findet auch auf andere Gebäudetypen des Bundes eine sinngemäße Anwendung des Leitfadens statt. Aktuell wurde und wird der Leitfaden in 550 Bauwerken angewandt, zehn davon orientieren sich an der höchsten Anforderungsebene , der Zertifizierung mit dem Gold-Standard. Mit der Plattform ÖKOBAUDAT stellt das Bundesamt für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) allen Akteuren eine vereinheitlichte Datenbasis zu Baumaterialien, Bau-, Transport -, Energie- und Entsorgungsprozessen für die Ökobilanzierung von Bauwerken zur Verfügung. Derzeit sind über 1.200 Materialien in der ÖKOBAUDAT gelistet und der Datensatz der ÖKOBAUDAT wird kontinuierlich erweitert und verbessert . Aktuell überarbeitet das BBSR die Datenbasis, so dass zukünftig für jeden Datensatz neben der Herstellungsphase auch die Umweltauswirkungen des Betriebs, der Entsorgung sowie das Recycling-Potential berücksichtigt werden. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung mit dem Innovationsprogramm Zukunft Bau des BMI aktiv den Klimaschutz und die Ressourceneffizienz im Gebäudebereich. Ein Schwerpunkt liegt auf der Förderung des Erkenntniszuwachses und des Wissenstransfers im Bereich technischer, baukulturel- V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 57 – Drucksache 19/13352 ler und organisatorischer Innovationen zur Steigerung des Einsatzes nachwachsender und ökologischer Baustoffe im Gebäudebereich . Hinter allen Maßnahmen steht der Anspruch, eine nachhaltige Entwicklung des Gebäudesektors insgesamt zu befördern . Das BMBF fördert im Materialforschungsprogramm „Vom Material zur Innovation“ Forschungsprojekte im Rahmen der Fördermaßnahme „Neue Werkstoffe für urbane Infrastrukturen – HighTechMatBau“. Die seit 2014 geförderten industriellen Verbundprojekte betreffen alle Aspekte des Bauwesens, also auch Möglichkeiten zur Senkung des Ressourcenverbrauchs. Insgesamt wurden für die o. g. Maßnahme 24,42 Mio. Euro bewilligt . Darüber hinaus beinhaltet das Thema „Baustoffe zur Wärmedämmung von Gebäuden“ sehr großes Energieeinsparpotential . Etwa 60% des Endenergieverbrauchs im Gebäudebereich fallen dabei auf die vorhandenen knapp 19 Mio. Wohngebäude , da über zwei Drittel dieses Gebäudebestandes vor 1979 gebaut wurden – noch ohne Regelung zum Wärmeschutz. Eine energetische Ertüchtigung im Bereich der Wärmedämmung bietet somit ein hohes Energieeinsparpotential. Das BMEL fördert über das Förderprogramm „Nachwachsende Rohstoffe“ im Förderschwerpunkt „Entwicklung nachhaltiger , umweltschonender und effizienter Wärmeversorgungskonzepte sowie von Bau- und Dämmstoffen für Gebäude unter Verwertung biogener Rohstoffe“ und über den Waldklimafonds im Förderschwerpunkt „Erhöhung des Holzproduktspeichers sowie der CO2-Minderung und Substitution durch Holzprodukte“ Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu Baustoffen aus nachwachsenden Rohstoffen, insbesondere Holz, um diese gerade für das Bauen in Stadt und Land weiter zu qualifizieren. Über das vom BMEL gegründete Kompetenz- und Informationszentrum Wald und Holz (KIWuH) bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) werden im Rahmen einer Bauberatung für Verbraucher gezielt Fachinformationen für das Bauen mit Holz und anderen nachwachsenden Rohstoffen zusammengestellt und veröffentlicht. Mit der durch BMEL initiierten Charta für Holz 2.0 wird der Beschluss der Bundesregierung im Klimaschutzplan 2050 umgesetzt , „den Beitrag nachhaltiger Holzverwendung zur Erreichung der Klimaschutzziele zu stärken“. Im Charta-Handlungsfeld „Bauen mit Holz in Stadt und Land“ arbeiten Akteure aus Bund, Ländern, Wissenschaft und Wirtschaft unter Koordinierung des BMEL gemeinsam an der Steigerung der Holzbauquoten in den verschiedenen Gebäudekategorien, der Steigerung des Holzeinsatzes in der Gebäudesanierung, dem Abbau der Diskriminierung von Holz in maßgeblichen Vorschriften und Richtlinien sowie der stärkeren Berücksichtigung der Klimaschutzeffekte in Strategien, Programmen, Leitfäden und Richtlinien für das Bauwesen. V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 58 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode e) Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung ihr 30ha-Flächenverbrauchsziel bis 2030 erreichen (https://www.bmu.de/themen/nachhaltigkeit-internationales /nachhaltige-entwicklung/strategie-und-umsetzung/reduzierung -des-flaechenverbrauchs/) und wie bewertet sie vor diesem Hintergrund die Auswirkungen des §13b BauGB auf den Flächenverbrauch? Zu den Maßnahmen der Bundesregierung zur Erreichung des 30-Hektar-Ziels der Nachhaltigkeitsstrategie wird auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 2 b) verwiesen. Der wirksame Schutz des Außenbereichs durch das Baugesetzbuch ist von zentraler Bedeutung, um eine flächenschonende Siedlungsentwicklung zu gewährleisten. Das BMI hat eine Abfrage bei den Ländern durchgeführt, um den Umfang der Anwendung des § 13b BauGB abschätzen zu können. Die Ergebnisse sind in zusammengefasster Form auf der Homepage des BMI veröffentlicht (s. https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bauenwohnen /stadt-wohnen/staedtebaurecht/staedtebaurechtnode .html). f) Inwieweit wurden die Beschlüsse des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung für eine nachhaltige Stadtentwicklung vom 30. März 2015 (https://www.bundesregierung .de/resource /blob/997532/757322/e97fc0b3bd77fb2562fd05d377 9eab8b/2015-03-30-beschluss-nachhaltigkeit-st-ausschussdata .pdf?download=1) in folgenden Bereichen konkret umgesetzt (bitte auflisten nach Jahr, Bundesland, Kommune , Projekt und Höhe der Fördermittel): - Soziale Stabilisierung etwa für Zuwanderer (soziale, inklusive und chancengleiche Stadt) - Ökologischer Umbau (ressourceneffiziente, grüne Stadt) - Bereitstellung und Erneuerung städtischer Infrastrukturen (vorsorgende Stadt, Smart Cities) - Sicherung fachlicher und organisatorischer wie wirtschaftlicher und finanzieller Handlungsfähigkeiten (kompetente Stadt) - Ausbau kooperativer und partizipativer Strukturen sowie die Stärkung von bürgerschaftlichem Engagement (Stadt der engagierten Bürgerinnen und Bürger und Partnerinnen und Partner)? Die Bundesregierung fördert die Städte und Gemeinden bei ihrer nachhaltigen Entwicklung. Grundlage dafür ist die „Leipzig-Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt“, die 2007 auf deutsche Initiative im Rahmen der deutschen EU- Ratspräsidentschaft von den zuständigen Ministerinnen und Ministern der EU-Mitgliedstaaten beschlossen wurde. Die Leipzig-Charta wird von der Bundesregierung im Rahmen der Nationalen Stadtentwicklungspolitik umgesetzt. Die Programme unterstützen die Kommunen darin, ihre Entwicklung V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 59 – Drucksache 19/13352 sozial, ökologisch und ökonomisch nachhaltig zu gestalten und förderliche Governancestrukturen zu schaffen. Eine der zentralen Handlungsebenen der Umsetzung ist dabei das Quartier. Städtebauförderung ist darauf ausgerichtet, nachhaltige städtebauliche Strukturen zu schaffen, um Städte und Gemeinden als Wirtschafts-, Kultur- und Wohnstandorte zu stärken. Zudem unterstützt die Städtebauförderung den sozialen Zusammenhalt und die Integration aller Bevölkerungsgruppen und trägt zum Klima- und Umweltschutz bei. Die Programme der Städtebauförderung leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Leipzig Charta und der Ziele der Nationalen Stadtentwicklungspolitik. Zum Umfang der bereitgestellten Bundesmittel für die Städtebauförderung wird auf Anlage 1, Antwort zu Frage 11 f) verwiesen. Mit dem Förderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ unterstützt der Bund die Kommunen seit 2017 bei ihren Investitionen für die Sanierung und den Ausbau der sozialen Infrastruktur, um sie als Orte der Integration und des gesellschaftlichen Zusammenhalts zu qualifizieren. Für eine Auflistung der Bundesmittel 2015-2020 wird auf Anlage 1, Antwort zu Frage 11 f) verwiesen. Darüber hinaus fördert der Bund im Europäischen Sozialfond (ESF)-Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ“ in der aktuellen ESF-Förderperiode 2014- 2020 Arbeitsmarktprojekte mit Quartiersbezug. Hiermit wird ein wichtiger Beitrag zur sozialen Stabilisierung geleistet. Die Förderperiode besteht aus zwei Förderrunden (1. Förderrunde 2015-2018 und 2. Förderrunde 2019-2022). Zur Frage der nationalen Kofinanzierung wird auf Anlage 1, Antwort zu Frage 11f) verwiesen. Im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms fördert der Bund außerdem die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur. Großer Wert wird auf die Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für die soziale Integration vor Ort und auf die Stadt- und Quartiersentwicklung gelegt. Zudem tragen die Projekte zum Klimaschutz bei. Für Angaben zum Umfang der Bundesmittel 2016-2019 wird auf Anlage 1, Antwort zu Frage 11 f) verwiesen. Zur Förderung des für die nachhaltige Quartiersentwicklung wichtigen integrierten Ansatzes auf Bundesebene hat das Bundeskabinett darüber hinaus im August 2016 die ressortübergreifende Strategie Soziale Stadt - Nachbarschaften stärken, Miteinander im Quartier beschlossen. Damit wird das Ziel verfolgt , die Förderprogramme des Bundes verstärkt in der Stadtteilentwicklung miteinander zu verzahnen, insbesondere in den Gebieten der Sozialen Stadt. Dies wird mithilfe ressortübergreifender Modellprogramme in den Quartieren der Sozialen Stadt erprobt. Für eine Auflistung der Mittelansätze des Bundes 2017-2019 wird auf Anlage 1, Antwort zu Frage 11 f) verwiesen . V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 60 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ökologischer Umbau: Urbanes Grün leistet einen wesentlichen Beitrag für die Lebensqualität in unseren Städten. Grüne Freiräume übernehmen vielfältige soziale, gesundheitliche, wirtschaftliche , klimatische und ökologische Funktionen. Im Rahmen des Forschungsprogramms „Experimenteller Wohnungsund Städtebau“ werden seit 2017 durch das zuständige Bundesministerium (zunächst BMU, ab der 19. Legislaturperiode BMI) mit den „Green Urban Labs“ Modellvorhaben, die in Kommunen neue Ansätze, innovative Ideen und kreative Konzepte der Grünentwicklung in urbanen Räumen erproben Für eine Auflistung der einzelnen geförderten Projekte wird auf Anlage 1, Antwort zu Frage 11 f) verwiesen. Die Modellvorhaben laufen von 2017 bis zum September 2020 und haben ein Volumen von rund 2 Mio. Euro. Mit dem Weißbuch Stadtgrün „Grün in der Stadt - Für eine lebenswerte Zukunft“ hat der Bund (BMU, seit 19. Legislaturperiode BMI) im Jahr 2017 einen Prozess angestoßen, um mit ressortübergreifender Zusammenarbeit in verschiedenen Handlungsfeldern unsere Städte zukunftsfähig zu machen. Der im Juni 2019 vom Bundeskabinett verabschiedete „Masterplan Stadtnatur“ unterstützt die Umsetzung des Weißbuchs. Ziel des Masterplans ist es die Arten- und Biotopvielfalt in unseren Städten zu erhöhen. Smart Cities: Die vom Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung beschlossene Maßnahme – die Einrichtung einer nationalen Dialogplattform Smart Cities – wurde 2016 umgesetzt. Die Dialogplattform fördert den nationalen und internationalen Austausch zu stadtentwicklungspolitischen Fragen der Digitalisierung. In der Dialogplattform diskutieren rund 70 nationale Experten aus Städten, Kreisen und Gemeinden , der kommunalen Spitzenverbände, verschiedener Bundesressorts , der Städtebauministerien der Länder, von Wissenschaftsorganisationen , Wirtschafts-, Sozial- und Fachverbänden sowie der Zivilgesellschaft. Um die digitale Transformation in den Kommunen nachhaltig zu gestalten, hat die nationale Dialogplattform Leitlinien und Empfehlungen erarbeitet und diese 2017 in der Smart City Charta niedergeschrieben. Auf dieser Basis hat sich die Bundesregierung im KoaV zur 19. Legislaturperiode zum Ziel gesetzt, konkrete „Modellprojekte Smart Cities“ zu fördern, in denen beispielhaft für deutsche Kommunen strategische und integrierte Smart-City-Ansätze entwickelt und erprobt werden sollen. Eine wesentliche Voraussetzung für die Förderung ist die Verknüpfung der Anforderungen der integrierten Stadtentwicklung mit den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (Ökonomie, Ökologie und Soziales ) und den neuen Chancen der Digitalisierung. Erkenntnisse, auch über Risiken und Chancen, sollen in einem breit angelegten Wissenstransfer kommuniziert werden und auch nicht unmittelbar geförderten Kommunen zur Verfügung stehen. Für Förderstaffeln und -volumen wird auf Anlage 1, Antwort zu Frage 11 f) verwiesen. V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 61 – Drucksache 19/13352 Teil der Nationalen Stadtentwicklungspolitik mit der die Bundesregierung nachhaltige Stadtentwicklung fördert sind auch die Pilotprojekte der Nationalen Stadtentwicklungspolitik. Sie sollen das Bewusstsein für den Wert von Stadt und Urbanität stärken, neu Ideen, Handlungsmöglichkeiten und Lösungswege für städtische Themen erproben, innovative und kreative Ansätze, experimentelle Arbeitsweisen und neue Wege aufzeigen . Sie sind beispielgebend für eine integrierte Stadtentwicklungspolitik und fördern die Auseinandersetzung mit urbanen Qualitäten und Zusammenhängen - und sind damit auch integraler Bestandteil einer nachhaltigen Stadtentwicklungspolitik. Für Fördervolumen und Projekte wird auf Anlage 1, Antwort zu Frage 11 f) verwiesen. Gemäß dem Beschluss des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung für eine nachhaltige Stadtentwicklung wurde 2015 in Kooperation mit dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund ein interministerieller Arbeitskreis zum Thema „Nachhaltige Stadtentwicklung in nationaler und internationaler Perspektive“ (kurz IMA Stadt) unter Federführung des damaligen BMU eingerichtet. Im Mittelpunkt des IMA Stadt stand eine bessere Verknüpfung der globalen und nationalen Nachhaltigkeitsziele mit der konkreten Umsetzung der Nachhaltigkeitsanforderungen auf lokaler Ebene. Der IMA Stadt hat die Arbeiten der beteiligten Bundesministerien gebündelt und verknüpft und dabei kommunale, wissenschaftliche und zivilgesellschaftliche Akteure sowie die Länder miteinbezogen. Bis Ende 2017 haben über 30 Sitzungen des IMA-Plenums und der vier Arbeitsgruppen (AGs) stattgefunden. In Erfüllung des Auftrags des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung haben vier Arbeitsgruppen des IMA Stadt jeweils Berichte und konkrete Handlungsempfehlungen erarbeitet. Folgende vier Arbeitsgruppen wurden eingerichtet: AG I „Umsetzung der SDGs auf kommunaler Ebene, kommunales Nachhaltigkeitsmanagement“ (Federführung BMU). Die wissenschaftliche Begleitung dieser Arbeitsgruppe wurde im Rahmen eines Förderprojekts der Ressortforschung begleitet. Des Weiteren die AG II „Internationale Urbanisierung“ (Federführung AA), die AG III „Forschung und Innovation“ (Federführung BMBF, BMU) sowie die AG IV „Smart Cities und nachhaltige Entwicklung“ (Federführung BMU). Der Gesamtbericht des IMA Stadt wurde am 30. Mai 2017 in einer Plenarsitzung verabschiedet (s. https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download _PDF/Nachhaltige_Entwicklung/ima_stadt_bericht _bf.pdf). Der IMA Stadt wurde im April 2017 als Leuchtturmprojekt 2017 zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ausgezeichnet . Daneben unterstützt die Bundesregierung durch die Initiative „Stadt.Land.Digital“ seit Januar 2019 die digitale Transformation von Smart Cities und Smart Regions in Deutschland und damit die Digitalisierung in der Fläche. Die Initiative versteht sich dabei als Kompetenzzentrum, Ansprechpartner und Multiplikator für alle relevanten Akteure und Interessengruppen V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 62 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode aus Bund, Ländern, Kommunen, Unternehmen, Verbänden und der Zivilgesellschaft. Die Angebotskomponenten der Initiative sind nach Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden sowie weiterer Verbände und Initiativen gestaltet worden. Konkret bietet die Initiative die Möglichkeit zur Vernetzung der verschiedenen Akteure im Rahmen von Dialogformaten , sie unterstützt Kommunen bei der Entwicklung und Umsetzung von Digitalisierungsstrategien und bietet Hilfestellung beim Finden von Förderprogrammen und Finanzierungsoptionen . Ausbau kooperativer und partizipativer Strukturen sowie Stärkung von bürgerschaftlichem Engagement: Anfang 2015 ist das Netzwerkprogramm „Engagierte Stadt" gestartet, das auf einer gemeinsamen Initiative des BMFSFJ mit fünf Stiftungen (Bertelsmann Stiftung, BMW Foundation Herbert Quandt, Herbert Quandt-Stiftung, Körber-Stiftung und Robert Bosch Stiftung) und einem Unternehmen (Generali Deutschland AG) basiert. Im Rahmen des Programms werden bürgerschaftliches Engagement in Kommunen und Gemeinden (mit einer Einwohnerzahl zwischen 10.000 und 100.000) strategisch weiterentwickelt und nachhaltige Partnerschaften zur Engagementförderung – zwischen öffentlicher Hand, Zivilgesellschaft und lokaler Wirtschaft – initiiert und ausgebaut. Für die Förderphase I (2015-2017) wählte eine Jury 50 Einrichtungen aus, die finanziell (bis zu 50.000 Euro) und mit Beratungs - und Qualifizierungsmaßnahmen bei der Umsetzung ihrer eingereichten Vorhaben unterstützt wurden. Diese Einrichtungen kommen aus 13 Bundesländern. Erste Erfahrungswerte des Programms ergaben, dass das Ziel, ein abgestimmtes und strategisch ausgerichtetes Handeln von Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Politik vor Ort, einen zentralen Bedarf im Engagement-Sektor bedient. Zur Etablierung von verbindlichen trisektoralen Kooperationen vor Ort und zur erfolgreichen Umsetzung der erarbeiteten Konzepte wurde das Programm um weitere zwei Jahre (2018- 2019) verlängert. In einem erneuten Auswahlprozess haben sich 43 Städte für die finanzielle Förderung qualifiziert, weitere vier Städte profitieren von den Vernetzungs- und Beratungsangebot . Die Schwerpunkte der Phase II liegen auf der Konsolidierung der Prozesse vor Ort mit dem Ziel der nachhaltigen Zielerreichung (= verbindliche trisektorale Kooperationen). Das Programmbüro ist angesiedelt bei der Körber-Stiftung, Hamburg. Das Programm wird durch einen externen Dienstleister wissenschaftlich begleitet (Durchführung einer Wirkungsanalyse ). Bei Übergang zu Phase II fand ein Wechsel der Programmträger statt: die BMW Foundation Herbert-Quandt, die Herbert Quandt-Stiftung und die Generali Deutschland AG schieden aufgrund interner Umstrukturierung aus. Als neue Förderpartner konnten die Bethe Stiftung, die Joachim Herz Stiftung und die Breuninger Stiftung gewonnen werden. V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 63 – Drucksache 19/13352 Für eine Auflistung nach Jahr und Höhe der Fördermittel 2015- 2020 wird auf Anlage 1, Antwort zu Frage 11 f) verwiesen. Das BMBF fördert Forschungsprojekte zur nachhaltigen Stadtentwicklung im Rahmen der Leitinitiative Zukunftsstadt des dritten Rahmenprogramms Forschung für Nachhaltige Entwicklung (FONA) sowie der Innovationsplattform Zukunftsstadt . Für die Liste der durch das BMBF geförderten Projekte wird auf Anlage 3 verwiesen. 12. Was trägt die Bundesregierung zur Umsetzung des SDG 12 Nachhaltiger Konsum und Produktion bei? a) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits durchgeführt, um wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehen, das nationale Programm für nachhaltigen Konsum weiterzuentwickeln und das Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum weiter zu stärken? Welche weiteren konkreten Maßnahmen sind geplant und für wann? Die Weiterentwicklung des Nationalen Programms für nachhaltigen Konsum (NPNK) ist regelmäßig Thema in der interministeriellen Arbeitsgruppe nachhaltiger Konsum. Als eine konkrete Maßnahme zur Weiterentwicklung setzen die Ressorts Leuchtturmaktivitäten gemeinsam mit den Akteuren des nationalen Netzwerks nachhaltiger Konsum um. Diese Aktivitäten sollen die Umsetzung des NPNK vorantreiben sowie die inhaltliche Ausrichtung des Programms weiterentwickeln. Zum Beispiel befasst sich das BMU darin mit dem Themenbereich Digitalisierung und Onlinehandel, der im NPNK bisher noch nicht konkret ausdifferenziert ist. Das BMBF hat eine Initiative gestartet, die innovative kommunale Modellprojekte und neue systemische Ansätze für innovative Mobilitätskonzepte der Zukunft entwickeln und erproben soll. Zudem wurde im Rahmen der Ressortforschung des Bundesministeriums für Umwelt Naturschutz und nukleare Sicherheit das Projekt „Nachhaltigen Konsum weiterdenken: Evaluation und Weiterentwicklung von Maßnahmen und Instrumenten“ beauftragt. Ziel des Projektes ist – auch im Austausch mit verschiedenen Stakeholdern - Handlungsempfehlungen zu entwickeln , wie das nationale Programm weiterentwickelt werden kann. In diesem Rahmen ist für November 2019 ein Stakeholder -Workshop zur Diskussion von Maßnahmen zur inhaltlichen und institutionellen Weiterentwicklung des NPNK geplant . Darüber hinaus wurde das Kompetenzzentrum nachhaltiger Konsum durch den Ausbau der Partnerstruktur in seinen Umsetzungskapazitäten gestärkt. Neben dem Umweltbundesamt sind die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, der DLR Projektträger (Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit), die Kompetenzstelle Nachhaltige Beschaffung sowie die GIZ derzeit am Kompetenzzentrum aktiv beteiligt. V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 64 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Wie viele Mittel sind im Bundeshaushalt für die Umsetzung des Nationalen Programms für nachhaltigen Konsum und konkret für die Arbeit des Kompetenzzentrums Nachhaltiger Konsum eingestellt (bitte einzeln auflisten für die Jahre 2016 bis 2019, mit konkreten Haushaltstiteln)? Im Bundeshaushalt 2016 bis 2019 sind für die Umsetzung des Nationalen Programms für nachhaltigen Konsum und die Arbeit der Kompetenzzentrums keine gesonderten Mittel eingestellt . Die Umsetzung des Programms erfolgt auf Basis der verfügbaren Mittel aus den Einzelplänen der Ressorts. Aufgrund der inhaltlichen Breite des Programms bieten sich zahlreiche bestehende Projekte der Ressorts zur Umsetzung des Programms an. Fördermaßnahmen zu klimafreundlicherem und nachhaltigerem Konsum werden zum Beispiel im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums gefördert. Auch das Förderprogramm „Nachwachsende Rohstoffe“ des BMEL trägt zur Umsetzung des nachhaltigen Konsums bei und unterstützt die Entwicklung biobasierter Produkte oder Multi-Stakeholder Initiativen wie das Forum für nachhaltiges Palmöl. Relevante Forschungsfragen werden durch das Forschungsprogramm „FONA“ des BMBF in Fördermaßnahmen wie zum Beispiel „Rebound-Effekte aus sozial -ökologischer Perspektive“ oder „Plastik in der Umwelt“ bearbeitet. Weitere Forschungsbekanntmachungen mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen im Bereich nachhaltiger Konsum und nachhaltiges Wirtschaften sind ab 2020 zu erwarten . Zudem werden auch im Rahmen der Ressortforschungspläne relevante Fragestellungen bearbeitet. c) Wie hat sich der Anteil von Bioprodukten in den Kantinen der Bundesministerien seit 2015 entwickelt (bitte pro Jahr und Ressort auflisten)? Zur Entwicklung des Anteils von Bioprodukten in den Kantinen der Bundesministerien wird auf Anlage 1, Antwort zu Frage 12 c) verwiesen. d) Was tut die Bundesregierung, um der Verantwortung Deutschlands innerhalb Europas gerecht zu werden und SDG 12, das laut Reflexionspapier der EU-Kommission (https://ec.europa.eu/germany/news/20190130-nachhaltige -entwicklung_de) das innerhalb der EU am schlechtesten umgesetzte Nachhaltigkeitsziel ist, europaweit besser umzusetzen? Die Bundesregierung setzt sich auf europäischer Ebene intensiv in den relevanten Prozessen für ambitionierte Maßnahmen zur Umsetzung von SDG 12 ein. So hat sie sich beispielsweise aktiv in die Überarbeitung der EU-Energielabel-Verordnung eingebracht, die für Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Klarheit über den Energieverbrauch von Elektrogeräten herstellt . Als weiteres Beispiel hat sich die Bundesregierung auch in den Verhandlungen zum Legislativpaket Kreislaufwirtschaft für ambitionierte Anforderungen und Ziele in der EU-Abfallrahmenrichtlinie , der EU-Deponierichtlinie oder der EU-Verpackungs - und Verpackungsabfallrichtlinie eingesetzt. Zudem V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 65 – Drucksache 19/13352 hat sie sich auch in die Verhandlungen zur EU-Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt („Single Use Plastics“), die etwa ein Verbot bestimmter Kunststoffartikel und eine Erweiterung der Verantwortung der Hersteller vorsieht, konstruktiv eingebracht . Auch auf bilateraler Ebene werden Kooperationen verfolgt, die einen Beitrag zur Umsetzung von SDG 12 beitragen: So erfolgt zum Beispiel eine intensive Abstimmung des deutschen Umweltzeichens Blauer Engel mit anderen europäischen Zeichensystemen , wie dem EU-Umweltzeichen, dem Nordic Swan oder den österreichischen Umweltzeichen, um diese noch weiter zu harmonisieren und Verbraucherinnen und Verbrauchern den nachhaltigen Konsum durch einheitliche und glaubwürdige Produktkennzeichnungen zu ermöglichen. Gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten und der EU-Kommission hat Deutschland eine Modernisierung der EU-Verordnung zum Öko-Audit (EMAS) bewirkt, die die freiwillige umweltgerechte und nachhaltige Unternehmensführung sowie die Berichterstattung hierüber stärkt. Bezüglich des deutschen Engagements im Rahmen der EU- Ökodesign-Richtlinie, der EU-Warenhandels-Richtlinie und der EU-Vergaberichtlinie wird darüber hinaus auf die Antwort zu Frage 12 g) verwiesen. e) Wann wird die Bundesregierung den in der Aktualisierung der Nachhaltigkeitsstrategie angekündigten Indikator für Lebensmittelverluste (https://www.bundesregierung.de/resource /blob/975274/1142106/52769ab6ddb09852fcbfbf144 5ceb1fc/2018-06-06-lebensmittelverschwendungdata .pdf?download=1) aufnehmen? Liegt das beim Johann Heinrich von Thünen-Institut beauftragte Konzept für die Erhebung einer Datengrundlage für Lebensmittelabfälle und –verluste sowie für die Berechnungsmethode bereits vor und wenn nein, wann wird es einen entsprechenden Entwurf geben? Es ist geplant, den Indikator Lebensmittelabfälle und -verluste in Deutschland in den Fortschrittsbericht der Nachhaltigkeitsstrategie 2020 aufzunehmen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 18 k) verwiesen. Das beim Johann Heinrich von Thünen-Institut beauftragte Konzept zur Datenausgangslage über das Lebensmittelabfallaufkommen entlang der Lebensmittelversorgungskette im Jahr 2015 („Baseline“) wird im Herbst 2019 veröffentlicht. f) Wann wird der Indikator zur Messung von nachhaltigem Konsum um soziale Aspekte erweitert werden, wie es die Nachhaltigkeitsstrategie vorsieht? Wie soll diese Erweiterung auf soziale Aspekte umgesetzt werden? Welche Sozialsiegel bzw. andere geeignete Kennzeichnungen sollen in den Indikator einfließen? V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 66 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Rahmen der Ressortforschung des BMU wurde im Vorhaben „Fachwissenschaftliche Unterstützung des Nationalen Programms für nachhaltigen Konsum – Teilvorhaben 1: Marktbeobachtung nachhaltiger Konsum: Weiterentwicklung zu einem Leitindikator für das Nationale Programm für nachhaltigem Konsum mit standardisierter Berichterstattung“ ein Kurzgutachten „Soziallabels in der Marktbeobachtung für nachhaltigen Konsum“ erstellt, das noch 2019 veröffentlicht werden soll. Es ist geplant, im Rahmen des Nachfolgevorhabens „Marktbeobachtung nachhaltiger Konsum: Marktanalyse und Interventionen zur Förderung von grünen Produkten vor dem Hintergrund der Ziele des Konsumindikators der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie “ die Marktbeobachtung Grüne Produkte des Umweltbundesamtes auf weitere Textillabels sowie auf das Fairtrade-Siegel auszuweiten. Umsetzbare Pläne zur Integration von Soziallabeln in den Konsumindikator der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie gibt es noch nicht. g) Welche konkreten rechtlichen Anknüpfungspunkte sieht die Bundesregierung für eine Stärkung des nachhaltigen Konsums (vergleiche Prüfauftrag des Deutschen Ressourceneffizienzprogramm ProgRess II der Bundesregierung vom März 2016 https://www.bmu.de/fileadmin/Daten _BMU/Pools/Broschueren/progress_ii_broschuere _bf.pdf), und welche Maßnahmen wird sie konkret ergreifen, um Angebot und Nachfrage langlebiger, reparaturfähiger und recyclebarer Produktalternativen zu fördern ? Die EU-Ökodesign-Richtlinie ist ein wirksames Instrument Ressourcen- und Materialeffizienz zu verankern, da sie Anforderungen an bestimmte energieverbrauchsrelevante Produkte stellt. Die Bundesregierung hat sich bei der letzten Überarbeitung und Neueinführung von Durchführungsmaßnahmen im Winter 2018/2019 erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Langlebigkeit , die Reparaturfähigkeit und die Recyclingfähigkeit von 11 Produktgruppen verbessert wurden. Zukünftig müssen für diese Produktgruppen z.B. Ersatzteile für einen bestimmten Zeitraum vorgehalten werden, die Produkte müssen für Reparatur - und Recyclingzwecke leicht auseinanderbaubar sein und Software muss zum Erhalt der Hardware regelmäßig aktualisiert werden. Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin für ambitionierte Umweltschutzanforderungen bei energieverbrauchsrelevanten Produkten einsetzen und überprüfen, wie Ressourcen- und Materialeffizienz auch bei nicht energieverbrauchsrelevanten Produkten auf EU-Ebene besser verankert werden kann. Mit der verlängerten Frist zur Beweislastumkehr auf ein Jahr wurde in der neuen EU-Warenkaufrichtlinie ebenfalls ein Instrument zur Lebensdauerverlängerung von Produkten eingeführt . Käuferinnen und Käufer wurden in ihren Rechten gestärkt und müssen zukünftig für den Zeitraum von einem Jahr nicht den Beweis antreten, dass der Mangel an der Kaufsache schon bei Gefahrübergang vorgelegen hat. Damit steigt die V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 67 – Drucksache 19/13352 Chance, dass Verkäufer eher darauf achten werden, langlebige Produkte anzubieten, um Gewährleistungsfälle zu vermeiden. Die öffentliche Beschaffung ist ebenfalls ein wichtiger Bereich , mit der der Konsum der öffentlichen Verwaltung nachhaltig gestaltet werden kann. Mit der EU-Vergaberichtlinie und deren Umsetzung in Deutschland wurde die Möglichkeit, Nachhaltigkeitsaspekte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verstärkt zu berücksichtigen, durch die ausdrückliche Aufnahme solcher Aspekte verdeutlicht. Um das Potenzial für einen nachhaltigeren Markt auszuschöpfen, das sich bei jährlichen Ausgaben von rund 300 Mrd. Euro ergibt, ist unter Berücksichtigung der vergaberechtlichen Vorschriften und der wirtschaftlichen Bedarfsdeckung der öffentlichen Hand auch eine verstärkte Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung an Nachhaltigkeitskriterien geboten. h) Inwiefern und mit welchen konkreten Aktionen und Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung für ein rechtsverbindliches , globales UN-Abkommen gegen Plastikmüll ein? Die Bundesregierung hat sich in den Verhandlungen im Rahmen der 4. Umweltversammlung der Vereinten Nationen (UNEA) für eine globale, rechtlich verbindliche VN-Konvention eingesetzt. Letztlich konnten sich die Bemühungen Deutschlands und gleichgesinnter Staaten jedoch nicht gegen die Bedenken anderer Staaten durchsetzen, sodass kein konkretes Verhandlungsmandat für eine VN-Konvention erreicht werden konnte. Ziel bleibt weiterhin, einen Prozess anzustoßen, der am Ende zu einer rechtlich verbindlichen VN-Konvention zur Eindämmung des Plastikmülls in den Weltmeeren führt. Deswegen wird das BMU noch in diesem Jahr zu einem Treffen gleichgesinnter Staaten einladen, um die internationalen Bemühungen abzustimmen. i) Plant die Bundesregierung ein verbindliches, quantifizierbares und auf ein Datum festgelegtes Ziel zur Vermeidung von Verpackungsabfall festzulegen? Wenn ja, welches Ziel wird die Bundesregierung beschließen, und durch welche Maßnahmen soll das Ziel erreicht werden? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung hat vielfältige Maßnahmen ergriffen, die der Vermeidung von Verpackungsabfällen dienen. Über das neue Verpackungsgesetz hinaus hat das BMU im November 2018 einen 5-Punkte-Plan für weniger Plastik und mehr Recycling vorgelegt, der konkrete Maßnahmen unter anderem zur weiteren Verminderung von Verpackungsabfällen vorsieht. Verpackungen sollen möglichst weitgehend vermieden und nicht vermeidbare Verpackungen hochwertig verwertet werden . V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 68 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Was trägt die Bundesregierung zur Umsetzung des SDG 13 Klima bei? a) Bis wann und mit welchen konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung das deutsche Klimaziel 2020, welches nach derzeitigem Stand laut Klimaschutzbericht 2017 der Bundesregierung (https://www.bmu.de/publikation/klimaschutzbericht -2017/) um 8 Prozentpunkte verfehlt wird, spätestens zu erreichen und wie plant die Bundesregierung das Klimaziel 2030 vollständig zu erfüllen? Die Bundesregierung strebt an, die derzeitige Handlungslücke zur Erreichung des 2020-Ziels (mind. 40% Minderung gegenüber 1990) so schnell wie möglich zu schließen. Bezogen auf das Klimaschutzziel für 2030 (mindestens 55% Minderung gegenüber 1990) arbeitet die Bundesregierung an einem ersten Maßnahmenprogramm. Alle betroffenen Ressorts erarbeiten derzeit im Kabinettausschuss Klimaschutz Maßnahmenvorschläge , mit denen die spezifischen Minderungsziele in allen Sektoren bezogen auf 2030 erreicht werden. b) Reicht aus Sicht der Bundesregierung der Kompromiss der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung “ für den Energiesektor zum Erreichen der Pariser Klimaschutzziele aus, und wie wird die Bundesregierung die Erfüllung der notwendigen Beiträge der Sektoren Gebäude , Verkehr, Landwirtschaft und Industrie sicherstellen ? Die Bundesregierung begrüßt die Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“. Mit der Umsetzung der Empfehlungen der Kommission (u.a. Ausstieg aus der Kohleverstromung bis spätestens 2038, 65% erneuerbare Energien Im Jahr 2030, Reform des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes ) kann bei gleichzeitiger Umsetzung von Stromeffizienzmaßnahmen das Sektorziel für die Energiewirtschaft , wie es von der Bundesregierung mit dem Klimaschutzplan 2050 beschlossen wurde, erreicht werden. Im Übrigen wird auf die Antwort auf Frage 13 a) verwiesen. c) An welchen Prozessen ist die Bundesregierung in welcher Form und in welchem Umfang beteiligt, in deren Rahmen der politische Umgang mit klimabedingter Migration und Flucht verhandelt wird? Trägt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund den Vorschlag von u.a. Professor Hans Joachim Schellnhuber und des Wissenschaftlichen Beirates globale Umweltveränderungen (WBGU) mit, neben der finanziellen und logistischen Unterstützung lokaler und regionaler Möglichkeiten zu einer frühzeitigen und würdevollen Migration auch selbst Verantwortung für den historisch überdurchschnittlichen Beitrag zur globalen Erderwärmung zu übernehmen, indem besonders von klimabedingter Vertreibung bedrohten Ländern oder Bevölkerungsgruppen die Umsiedlung per Klimapass auch in Mitgliedstaaten der Europäischen Union ermöglicht wird V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 69 – Drucksache 19/13352 (https://www.wbgu.de/fileadmin/user_upload /wbgu.de/templates/dateien/veroeffentlichungen/politikpapiere /pp2018-pp9/wbgu_politikpapier_9.pdf)? Wenn nein, welche alternativen Ansätze verfolgt die Bundesregierung dahingehend?" Der Großteil klimabedingter Migration findet bisher innerhalb der betroffenen Staaten statt. Um Zukunftsperspektiven vor Ort zu erhalten, ist es zentral, mit einer ambitionierten Klimaschutzpolitik die schlimmsten Klimafolgen zu verhindern und Entwicklungsländer, darunter auch die vom Klimawandel besonders betroffenen kleinen Inselstaaten, bei Anpassungsmaßnahmen zu unterstützen. Die Bundesregierung finanziert deshalb weltweit in Entwicklungsländern und in kleinen Inselstaaten Klimamaßnahmen. Im Jahr 2017 lag die öffentliche Klimafinanzierung bei 3,65 Mrd. Euro. Die Bundesregierung strebt an, Klimaschutz und Anpassung in der öffentlichen Klimafinanzierung ausgewogen zu unterstützen. Diese soll bis zum Jahr 2020 auf jährlich 4 Mrd. Euro aus Haushaltsmitteln ansteigen . Die Regelung umwelt- und klimabedingter Migration steht vor der Herausforderung, dass es vielfaltige Migrationsursachen (politisch, ökonomisch, sozial) gibt und sich die Auswirkungen des Klimawandels sowie von anderen Umweltveränderungen daran kaum klar feststellen lassen. Menschen in Drittstaaten, die allein aufgrund der negativen Folgen des Klimawandels ihre Heimat verlassen, sind nach derzeitigem Vertragsvölkerrecht keine Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention . Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die Thematik als Querschnittsaufgabe der internationalen Migrations -, Klima-, Katastrophenvorsorge-, Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik in den entsprechenden internationalen Gremien Aufmerksamkeit erfährt. Das Exekutivkomitee des internationalen Warschau-Mechanismus für Verluste und Schäden wurde durch die Klimarahmenkonvention beauftragt (s. 1/CP.21 Ziff. 49), eine Expertengruppe zum Thema „Vertreibung im Zusammenhang mit dem Klimawandel“ (Task Force on Displacement) zu bilden. Deutschland ist Mitglied im Exekutivkomitee und hat die Gründung der Expertengruppe unterstützt. Die Bundesregierung hat sich darüber hinaus in den internationalen Verhandlungen zum Globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration („Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“, GCM) für das Ziel 2 (Minimierung nachteiliger Triebkräfte und struktureller Faktoren, die Menschen dazu bewegen, ihre Herkunftsländer zu verlassen) eingesetzt. Um internationale Lösungen für naturkatastrophenbedingte Vertreibung zu schaffen, wurde die „Nansen Initiative on Disaster -Induced Cross Border Displacement" ins Leben gerufen, aus der aufgrund des Engagements der Bundesregierung mittlerweile die „Platform on Disaster Displacement“ erwachsen V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 70 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode ist. Diese hat das Ziel, politischen Konsens zu dem Thema zu etablieren und Lösungen zu entwickeln. Die Bundesrepublik Deutschland ist mit 16 weiteren Staaten sowie der Europäischen Union im Lenkungsausschuss der „Platform on Disaster Displacement“ vertreten und unterstützt die Initiative auch finanziell . Von Mitte 2016 bis Mitte 2019 betrug die deutsche Finanzierung insgesamt ca. 4,8 Mio. Euro. Die Bundesregierung kooperiert mit Regionalorganisationen und Nationalregierungen, um gemeinsam Lösungen zu erarbeiten . Das BMZ finanziert hierfür das Globalvorhaben „Nachhaltiger Umgang mit menschlicher Mobilität im Kontext des Klimawandels “, welches Partner aus dem Pazifik, der Ostkaribik und den Philippinen bei der Entwicklung von Lösungen unterstützt . Um Menschen zu unterstützen, die absehbar ihre Heimat verlassen müssen, ist z.B. die Erstellung von Umsiedlungsrichtlinien für Fidschi durch das Vorhaben unterstützt worden. Diese Initiative wurde auf der 24. Weltklimakonferenz in Kattowitz vorgestellt. In Kooperation mit der Weltbank unterstützt das Globalvorhaben die Verbesserung eines Analysetools zur Abschätzung klimabedingter Binnenwanderung im westlichen und östlichen Afrika, um die Datengrundlage zu klimabedingter Migration zu verbessern. Aus Sicht der Bundesregierung sollten diese bestehenden Initiativen genutzt werden, um Lösungen für umwelt- und klimabedingte menschliche Mobilität zu entwickeln. d) Mit welchen konkreten Vorgaben und Maßnahmen sorgt die Bundesregierung auf nationaler Ebene dafür, dass Finanzströme und Investitionen aus klimaschädlichen in klimafreundliche Bereiche gelenkt werden? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu der Frage 1 der Kleinen Anfrage „Kommunales Divestment für Umweltund Klimaschutz“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf BT-Drs.19/7888 vom 19. Februar 2019 verwiesen. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung die Entwicklung von Sustainable Finance in Deutschland. Bei Sustainable Finance geht es grundsätzlich um die Verankerung aller Dimensionen der Nachhaltigkeit in den Finanzsektor. Somit kann auch ein flankierender Beitrag der Klimaschutzziele erreicht werden. Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung hat BMF und BMU in Abstimmung mit BMWi unter Beteiligung aller Ressorts mit Beschluss vom 25. Februar 2019 gebeten, eine Sustainable Finance-Strategie zu entwickeln. Als Bestandteil der darin genannten ersten Schritte auf dem Weg zur Entwicklung der Strategie haben BMF und BMU in Abstimmung mit dem BMWi den Aufbau eines Sustainable Finance Beirats vorangetrieben. Die erste Sitzung des Beirats fand am 6. Juni 2019 im BMF statt. Die Bundesregierung befürwortet die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in ihrer Kapitalanlage, denn dies kann V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 71 – Drucksache 19/13352 die Politikkohärenz stärken und das finanzielle Risikomanagement verbessern. Zudem kann eine nachhaltige Kapitalanlagepolitik des Bundes ein Signal für private Finanzmarktakteure setzen. e) Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, den Abschluss von EU-Handelsabkommen mit Staaten zu unterbinden , die das Pariser Abkommen nicht unterzeichnet haben bzw. aus dem Abkommen ausgetreten sind oder dies angekündigt haben und bestehende EU-Handelsabkommen daraufhin zu überprüfen? Die Europäische Union verhandelt derzeit tiefe und umfassende Freihandelsabkommen ausschließlich mit Unterzeichnerstaaten des Pariser Klimaschutzabkommens. Die Bundesregierung strebt daher an, dass in den Nachhaltigkeitskapiteln dieser umfassenden Freihandelsabkommen auch auf das Pariser Klimaschutzabkommen Bezug genommen wird. 14. Was trägt die Bundesregierung zur Umsetzung des SDG 14 Meere bei? a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem aktuellen Zustand der nationalen (https://www.meeresschutz .info/berichte-art-8-10.html) und internationalen Gewässer für die Erreichung des SDG14 und insbesondere seiner Unterziele 14.2, 14.4, 14.5 und 14.6, deren Zielmarken bereits im Jahr 2020 fällig sind? Die aktuellen Zustandsberichte im Rahmen der Umsetzung der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie legen dar, dass der gute Zustand der Meeresumwelt in Nord- und Ostsee bis zum Zieljahr 2020 von keinem der 28 EU-Mitgliedstaaten erreicht werden wird. Zu den Hauptbelastungen der Meeresökosysteme zählen unter anderem Nährstoffeinträge, insbesondere aus der Landwirtschaft , die Fischerei sowie die Vermüllung der Meere, vor allem mit Kunststoffen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 b) verwiesen. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass diese fortschreitende Degradierung der Meere und Küsten aufgehalten wird und unterstützt im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit Partnerländer bei Aktivitäten zu Schutz und nachhaltiger Nutzung von Meeres- und Küstenökosystemen. Der „10-Punkte- Aktionsplan für entwicklungspolitisches Engagement bei Meeresschutz und nachhaltiger Fischerei“ des BMZ bündelt dieses Engagement, das sich auf derzeit 55 laufende bilaterale, regionale und globale Projekte mit einem Gesamtvolumen von 333 Mio. Euro beläuft. Dieses Engagement umfasst Projekte zu Meeresnaturschutz (SDG 14.2, 14.5), nachhaltiger Fischerei und Aquakultur (SDG 14.2, 14.4, 14.6), Anpassung an den Klimawandel (SDG 14.2) und Meeresmüllvermeidung (SDG 14.1). V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 72 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Hinblick auf Meeresvermüllung wird auf die Antwort zu Frage 14 b) verwiesen. Bei SDG 14.5 zu marinen Schutzgebieten sind nach der Konvention über die biologische Vielfalt (CBD) in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte erzielt worden. Die Erreichung des Ziels bis 2020 wird als möglich eingeschätzt. Dabei ist die Ausweisung der Schutzgebiete ein erster Schritt. Die Bundesregierung wird sich weiterhin für eine effektive und sozial gerechte Verwaltung von Meeresschutzgebieten in Partnerländern der Entwicklungszusammenarbeit einsetzen. Deutschland hat 45% seiner Meeresgewässer in Nord- und Ostsee unter Schutz gestellt und übertrifft damit deutlich die im Nachhaltigkeitsziel 14.5 angestrebte Unterschutzstellung von 10 % der Küsten- und Meeresgewässer. Die Schutzkategorien in den deutschen Meeresgebieten sind beispielsweise Nationalparke (Wattenmeer) oder Naturschutzgebiete (Ausschließliche Wirtschaftszone/AWZ). Um dieses Ziel auch international zu erreichen, setzt sich Deutschland auch im Rahmen der CBD sowie unter den Regionalabkommen wie der Helsinki- und OS- PAR-Konvention oder des Antarktis-Vertragssystems dafür ein, ökologisch besonders wertvolle Meeresgebiete unter Schutz zu stellen. In Gebieten auf der Hohen See engagiert sich Deutschland auf Ebene der Vereinten Nationen für ein verbindliches Durchführungsabkommen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Biodiversität in Gebieten jenseits nationaler Hoheitsgewalt (Biodiversity Beyond National Jurisdiction – BBNJ), als global verbindlichem Rahmen zur Einrichtung international anerkannter Meeresschutzgebiete. Für einen wirksamen Schutz dieser Gebiete ist ein effektives Management, wie auch in Nachhaltigkeitsziel 14.2 gefordert, wichtig. Dieses wird für die Schutzgebiete in der Zuständigkeit des Bundes (AWZ) zurzeit erarbeitet. Die entsprechenden Gebietsmanagementpläne für die Gebiete in der Nordsee befinden sich im Beteiligungsverfahren des zuständigen Bundesamtes für Naturschutz. Im Rahmen der Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU haben BMU und BMEL Vorschläge zur Regelung der Berufsfischerei in den Meeresschutzgebieten der Nordsee erarbeitet. Diese wurden als "gemeinsame Empfehlung " an die EU-Kommission übermittelt und betreffen die Natura 2000-Gebiete in der AWZ. Darin werden Maßnahmen empfohlen, die dem Schutz der dort vorkommenden bedrohten Arten und Lebensräume dienen. Dazu gehören zum Beispiel Schweinswale und Seevögel, Riffe und Sandbänke. Sie sollen einen Beitrag dazu leisten, bis zum Jahr 2020 das Ziel zu erreichen , die Meeresumwelt wieder in einen „guten Zustand“ zu bringen. Im nächsten Schritt liegt es nun an der EU-Kommission , die Empfehlungen im Rahmen einer Verordnung verbindlich festzuschreiben. Die gemeinsamen Vorschläge für Beschränkungen der Berufsfischerei in den AWZ- Meeresschutzgebieten der Ostsee wurden in einer Verbände-Anhörung am 6. Februar 2019 vorgestellt und werden demnächst mit den betroffenen EU-Mitgliedstaaten abgestimmt. V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 73 – Drucksache 19/13352 Die Bundesregierung hat sich bei der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik nachdrücklich für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Fischbestände eingesetzt. Die maßgebliche EU-Verordnung sieht diesbezüglich vor, dass der Grad der Befischung , der den höchstmöglichen Dauerertrag ermöglicht, soweit möglich bis 2015, und unter allen Umständen schrittweise für alle Bestände bis spätestens 2020 erreicht wird. Nach den Beschlüssen über die Fangmengen für 2019 wird dieses Ziel in diesem Jahr voraussichtlich bei über 70% der Fischbestände im Nordostatlantik erfüllt. Das Fischereimanagement in Nordund Ostsee sowie in den westlichen Gewässern wird inzwischen durch sogenannte Mehrjahrespläne geregelt. Im Übrigen gilt das ab 2015 schrittweise eingeführte Rückwurfverbot seit 1. Januar 2019 für alle Fischereien auf Arten, die einer Quotenregelung unterliegen. Mit der bereits 2008 in Kraft getretenen EU-Verordnung über die Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen , nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU) haben die EU und Deutschland weltweit eine Führungsrolle auf diesem Gebiet übernommen. Die Verordnung sieht insbesondere den Nachweis der legalen Herkunft der Ware durch ein lückenloses Rückverfolgungssystem, strengere Kontrollen und EUweit abschreckende Sanktionen vor. Das Nachhaltigkeitsziel 14.6 sieht vor, bis zum Jahre 2020 bestimmte Formen von Fischereisubventionen, die zu Überkapazitäten und Überfischung beitragen zu verbieten sowie solche Subventionen, die zur illegalen, nicht gemeldeten und nicht geregelten Fischerei beitragen, zu eliminieren. Das soll integraler Bestandteil der WTO-Verhandlungen zu Fischerei-Subventionen sein. Deutschland unterstützt die für die Verhandlungen federführende Europäische Kommission bei den laufenden, allerdings schwierigen Verhandlungen zu Fischereisubventionen bei der WTO in Genf. b) Welche national verbindlichen Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Eintragsreduktion hat die Bundesregierung gegen die Vermüllung und Eutrophierung der Meere seit 2015 zur Erreichung des SDG 14.1 umgesetzt und wird sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang auf internationaler Ebene für eine internationale Konvention zur Reduktion von Plastikmüll, der Beendigung des Eintrags von Plastikmüll in den Meeren, mit klaren Strafmechanismen bei Zuwiderhandlung durch Vertragsstaaten, Industrie und Schifffahrt einsetzen? Die Bundesregierung ist sich der internationalen Dimension des Problems Meeresmüll sehr bewusst. Zu lösen ist diese Herausforderung nur grenzüberschreitend, d.h. regional, europäisch oder international. Dabei hält die Bundesregierung politisch und rechtlich verbindliche Vorgaben für gleichermaßen relevant. V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 74 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Bundesregierung hat das Thema Meeresmüll im Rahmen der deutschen G7- und G20-Präsidentschaften behandelt. Es wurden politisch verpflichtende Aktionspläne zur Reduktion des Meeresmülls verabschiedet. Daraus sind weitergehende Aktivitäten in der OECD und bei UNEA erwachsen, an denen Deutschland maßgeblich beteiligt ist. Die im März 2016 an die EU-Kommission gemeldeten deutschen Maßnahmenvorschläge gemäß Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) beziehen Müll im Meer mit ein. Sie adressieren unter anderem Politik, Rechtsetzung, Verbraucher und Produzenten. Im Rahmen der regionalen Übereinkommen zum Schutz der Ostsee (HELCOM) und des Nordostatlantiks (OSPAR) arbeitet Deutschland aktiv an der Umsetzung der regionalen Aktionspläne zur Reduktion des Mülls in beiden Meeren mit. Zudem hat Deutschland die Federführung für mehrere Maßnahmenvorschläge inne und arbeitet konstruktiv an der Verhinderung von Meeresmüll in die beiden Meeresregionen mit. Der von BMU, Umweltministerium Niedersachsen und Umweltbundesamt eingerichtete „Runde Tisch Meeresmüll“ trägt aktiv zur Operationalisierung der Maßnahmen bei. Die zukünftige Richtlinie über Hafenauffangeinrichtungen für die Entladung von Abfällen von Schiffen bezieht Fischereifahrzeuge erstmals in den sachlichen Regelungsbereich der Richtlinie zu Hafenauffanganlagen mit ein. Die Bundesregierung hat sich in den Verhandlungen für einen verbesserten Meeresschutz eingesetzt. Der Text des Richtlinienentwurfs zu „Single Use Plastics“, welcher der Verständigung zwischen Europäischem Parlament , Ratspräsidentschaft und Kommission vom 18. Dezember 2018 entstammt, liegt seit Januar 2019 vor. Nach dem Abschluss des Rechtssetzungsverfahrens wurde die Richtlinie am 12. Juni 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und die Richtlinie zu „Single Use Plastics“ ist am 2. Juli 2019 in Kraft getreten. Derzeit prüft die Bundesregierung, mit welchen Maßnahmen die Regelungen umgesetzt werden. Vieles von dem, was in der Richtlinie vorgesehen ist, ist in Deutschland bereits vorhanden. So ist beispielsweise für Einwegverpackungen aus Kunststoff aus dem haushaltsnahen Bereich die erweiterte Herstellerverantwortung bereits implementiert . Auch die Vermeidung der Emission von primärem und sekundärem Mikroplastik in die Umwelt ist für Deutschland ein wichtiges Anliegen. Deutschland wird daher eventuelle Maßnahmenvorschläge auf der EU-Ebene wie etwa eine REACH- Beschränkung daraufhin prüfen, ob diese das Ziel der Emissionsvermeidung effektiv, effizient und zeitnah unterstützen. Die Bundesregierung hat bereits mithilfe des nationalen Kosmetikdialogs zum freiwilligen Ausstieg aus der Beigabe von Mikroplastikpartikeln in Kosmetik eine entsprechende Empfehlung V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 75 – Drucksache 19/13352 des europäischen Kosmetikverbandes auslösen können. Im Ergebnis wurde bis Ende 2017 laut Aussage des Verbandes bei seinen Mitgliedsunternehmen EU-weit eine Reduktion der Beigabe dieser Partikel um 97% erreicht. Der Ende November 2018 vorgestellte 5-Punkte-Plan des BMU für weniger Plastik und mehr Recycling hat die nachhaltigere Bewirtschaftung von Kunststoffen zum Ziel. Dies umfasst Maßnahmen zur Vermeidung überflüssiger Verpackungen , zum umweltfreundlichen Design von Kunststoffartikeln, zur Stärkung des Rezyklateinsatzes und des Recyclings, zur Vermeidung von Kunststoffen in Bioabfällen sowie zum internationalen Engagement gegen Meeresmüll. Der 5-Punkte-Plan wurde von einer bundesweiten Kampagne „Nein zur Wegwerfgesellschaft “ flankiert. Das BMU stellt seit diesem Jahr aus dem Energie- und Klimafonds zunächst 50 Mio. Euro über 5 Jahre für den Transfer von Technologien zur Bekämpfung von Meeresmüll zur Verfügung . Der Fokus liegt dabei auf der Entlastung der Meeresumwelt durch eine quantitative Reduktion des Eintrags von Müll und dem Schutz der marinen Ökosysteme. Derzeit wird daran gearbeitet, die inhaltlichen sowie administrativen Rahmenbedingungen des neuen Förderprogramms zu fixieren. Im Interesse eines schnellstmöglichen Beginns der Projektarbeit bereitet das BMU derzeit bereits einschlägige Projekte mit Indien und Vietnam vor. Im Rahmen der Umsetzung unter anderem des G20-Aktionsplans zu Meeresmüll fördert die Bundesregierung derzeit Maßnahmen zu Abfall- und Kreislaufwirtschaft in über 20 Ländern, die auch zur Vermeidung von Meeresmüll beitragen, so z.B. durch die im Mai 2019 eingesetzte „PREVENT Abfall Allianz “. Der Eintrag eutrophierend wirkender Nährstoffe (Stickstoff und Phosphor) in die Meere erfolgt überwiegend flussbürtig aus dem Binnenland. Maßnahmen zur Minderung der Eutrophierung der Meere setzen ebenso wie relevante Maßnahmen zur Minderung von Luftschadstoffemissionen somit im Binnenland an. Es wird daher im Übrigen auf die Antwort zu Frage 6 b) verwiesen. Die Bundesregierung wird sich auf internationaler Ebene für eine rechtlich verbindliche internationale Konvention zur Eindämmung des Plastikmülls in den Weltmeeren einsetzen. c) Welche freiwilligen Verpflichtungen ist die Bundesregierung auf der ersten Implementierungskonferenz des SDG14 (The Ocean Conference) im Sommer 2017 bei der Vereinten Nationen in New York eingegangen und wie viele von diesen konkreten Verpflichtungen sind bereits erfüllt bzw. woran ist die Umsetzung bisher gescheitert? BMU: Die Bundesregierung hat 14 Projekte zum Schutz der marinen biologischen Vielfalt aus der Internationalen Klimaschutz Initiative mit einem Gesamtvolumen von ca. 91 Mio. Euro als V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 76 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode freiwillige Verpflichtung zur ersten Implementierungskonferenz eingebracht. Informationen über den Status der einzelnen Projekte sind über die IKI-Homepage verfügbar: (https://www.international-climate-initiative.com/de/themen /biologische-vielfalt/). Die Bundesregierung hat ebenfalls die Entwicklung des sogenannten „PROG-Forums“ (inzwischen umbenannt in Marine Regions Forum, MRF) angekündigt. Inzwischen arbeiten Deutschland (BMU) und EU-Kommission (DG MARE) eng zur Entwicklung des MRF zusammen. Das Vorhaben wird durch das Institute for Advanced Sustainability Studies (IASS) in Potsdam umgesetzt, in Kooperation mit dem französischen Institute for Sustainable Development and International Relations (IDDRI) sowie TMG – Think Tank for Sustainability. Mit dem MRF soll eine partizipative Plattform an der Schnittstelle von Wissenschaft und den meeresrelevanten Politikbereichen etabliert werden, um auf dieser Basis mittel- und langfristig regionale Lösungen für wichtige Governance-Herausforderungen zu erarbeiten. Das MRF wird vom 30. September 2019 bis zum 2. Oktober 2019 in Berlin tagen. (s. https://www.prog-ocean.org/our-work/prog-marine-regionsforum -2/). BMBF: Das BMBF hat auf der VN-Konferenz 2017 ihr aktuelles nationales Forschungsprogramm MARE:N (Küsten-, Meeres- und Polarforschung) vorgestellt und erläutert, dass innerhalb des Programms MARE:N im Rahmen von Agendaprozessen die zentralen wissenschaftlichen Fragestellungen herausgearbeitet werden, die unter anderem für die Umsetzung der SDG 14- Ziele einen wichtigen Beitrag liefern werden. Die Agendaprozesse sind mittlerweile für die Küsten- und Meeresforschung abgeschlossen. Die wissenschaftlichen Herausforderungen der Polarforschung wurden im Rahmen von SCAR (Scientific Committee for Antarctic Research) für den Zeitraum 2017 bis 2022 definiert. Die Ergebnisse der Agendaprozess wurden im Januar 2019 der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Umsetzung erfolgt damit entsprechend der Planung. (s. https://www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_profil/geschaeftsstelle /publikationen/polarforschungsagenda_2030.pdf und https://www.fona.de/de/service/publikationen.php?tlvCategoryids =28) Im Rahmen der europäischen Joint Programming Initiative Gesunde und Produktive Meere und Ozeane (JPI: Oceans) beteiligt sich Deutschland an der Pilotinitiative „MiningImpact“. Das JPI: Oceans-Projekt „MiningImpact" untersucht in Zusammenarbeit mit 10 europäischen Ländern seit 2015 am Beispiel von Manganknollen-Gebieten im Pazifik, welche ökologischen Folgen Tiefseebergbau hätte und wie Umweltauswirkungen begrenzt werden können. Die Ergebnisse sind für die Entwicklung von Abbauregularien durch die Internationale Meeresbodenbehörde von Bedeutung. V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 77 – Drucksache 19/13352 Im Forschungsvorhaben „Multidisciplinary drifting Observatory for the Study of Arctic Climate (MOSAiC)” übernimmt deutsche Forschungsschiff POLAR-STERN eine zentrale Rolle: Es soll ab Herbst 2019 planmäßig im arktischen Eis einfrieren und dann über den Zeitraum eines Jahres mit dem Meereis verdriften. Dabei werden kontinuierlich Daten von verschiedenen Beobachtungsstationen erhoben und zusammengeführt werden. Die Erkenntnisse, die aus der MOSAiC-Expedition resultieren, werden das Wissen über die Arktis auf ein neues Niveau heben. Diese Daten sind erforderlich, um die Auswirkungen des weltweiten Klimawandels genauer zu verstehen und die Prognosen zu verbessern. Das BMBF unterstützt das Vorhaben im Rahmen der institutionellen Förderung des Alfred-Wegener-Instituts Bremerhaven. BMVI: Die Umsetzung der beiden folgenden durch Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)/Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) gemeldeten Voluntary Commitments für SDG 14 verläuft planmäßig. Installation eines deutschen Luftmessnetzes zur Unterstützung des MARPOL Annex-VI compliance monitoring: Von den sechs Messstationen befinden sich drei in Betrieb – in Wedel, an der Kieler Förde und in Bremerhaven. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass die übrigen planmäßig Ende 2019 in Betrieb genommen werden können. Eine weitere Messstation in Warnemünde ist in Planung. Zusätzlich sind zwei mobile Stationen geplant. Eine wird derzeit zur möglichen Verwendung auf einem Schiff der Bundespolizei erprobt. Eine weitere, zum mobilen Einsatz an Land u.a. zu Kampagnenmessungen in kleineren Häfen, ist derzeit in der Beschaffung . Auf dem Ersatzneubau des Vermessungs-, Wracksuchund Forschungsschiffes VWFS Atair, welches wie geplant fertiggestellt werden wird (s.u.), wird ebenfalls ein Messgerät installiert werden. Flüssigerdgasbetriebenes Forschungsschiff ATAIR, 02/2020: Der Ersatzneubau von VWFS Atair mit LNG-Antrieb (Flüssigerdgas ) ist im Zeitplan. BMZ: Das BMZ hat zugesagt: (1) Der seit 2017 operierende Blue Action Fund (s. https://oceanconference.un.org/commitments/?id=16098) fördert nationale und internationale Nichtregierungsorganisationen in Aktivitäten zu Schutz und nachhaltiger Nutzung von Meeres- und Küstenökosystemen mit einem Fokus auf Meeresschutzgebieten und nachhaltiger Nutzung mariner Biodiversität . Die vom BMZ angekündigte Förderung in Höhe von 24 Mio. Euro wurde erfüllt. Der Blue Action Fund wurde bis 2019 vom BMZ mit insgesamt 55,1 Mio. Euro gefördert, und seit V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 78 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2018 sind fünf Projekte in Lateinamerika, Afrika und dem Pazifik in der Umsetzung. Darüber hinaus sind Schweden und Frankreich dem Fonds beigetreten. (2) Die zweite Zusage betrifft die Implementierung des 10- Punkte-BMZ-Aktionsplans für Meeresschutz und nachhaltige Fischerei (s. https://oceanconference.un.org/commitments /?id=16102). Die 2017 im Rahmen der Implementierungskonferenz vom BMZ angekündigten Zusagen über insgesamt 165 Mio. Euro wurden erfüllt. d) In welcher Form wird sich die Bundesregierung an der zweiten Implementierungskonferenz des SDG 14 im nächsten Jahr beteiligen und welche Anstrengungen sind im Vorfeld der Konferenz geplant, um die Gastgeberländer Portugal und Marokko zu unterstützen? Deutschland beabsichtigt, sich erneut aktiv in diese Konferenz, die im Jahr 2020 stattfinden wird, einzubringen. Die Bundesregierung hat zur Art der Beteiligung sowie zu einem gegebenenfalls darüber hinausgehenden Engagement noch keine Entscheidung getroffen. e) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Umweltauswirkungen von kommerziellen Tiefseebergbau und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für die Vereinbarkeit von Tiefseebergbau mit den Zielen des SDG14? Kommerzieller Tiefseebergbau existiert bislang nicht. Derzeit werden bei den Sitzungen der Internationale Meeresbodenbehörde (IMB) vor allem die „Regulations on Exploitation of Mineral Resources in the Area“ (Abbauregularien) verhandelt. Einen wesentlichen Teil der laufenden Verhandlungen bilden die Diskussionen über mögliche Umweltauswirkungen eines zukünftigen kommerziellen Tiefseebergbaus, in die sich Deutschland intensiv und proaktiv einbringt. Außerdem unterstützt Deutschland die IMB in ihren Plänen, durch verschiedene Initiativen die Implementierung von SDG 14 voranzubringen (s. https://www.isa.org.jm/isa-voluntary-commitments). Deutsche Forschungsinstitutionen beteiligen sich derzeit maßgeblich an der wissenschaftlichen Erforschung zu erwartender Umweltauswirkungen eines möglichen Tiefseebergbaus (s. u.a. EU-Projekt „Mining Impact“, http://www.jpioceans .eu/tags/deep-sea-mining). f) Wird sich die Bundesregierung unter Berücksichtigung der Antworten auf Frage 14 d) wie das europäische Parlament (http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pub- Ref=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-2018- 0004+0+DOC+XML+V0//DE) ebenfalls für ein Tiefseebergbaumoratorium einsetzen und wenn nein, warum nicht? Angesichts der Bedeutung, die die Bundesregierung der Erarbeitung und Festlegung hoher Standards im Rahmen der aktuellen Diskussionen über die Abbauregularien zumisst, sowie angesichts des Umstands, dass kommerzieller Tiefseebergbau V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 79 – Drucksache 19/13352 bislang nicht existiert, stellt sich die Frage nach einem Tiefseebergbaumoratorium aus Sicht der Bundesregierung derzeit nicht. Ein Moratorium für Explorationsarbeiten wird von der Bundesregierung nicht unterstützt, da durch die Exploration wichtige Daten und Informationen über die Tiefsee sowie über die zu erwartenden Auswirkungen eines möglichen Tiefseebergbaus gewonnen werden. 15. Was trägt die Bundesregierung zur Umsetzung des SDG 15 Landökosysteme bei? a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Zielerreichung des SDG 15 in, mit und durch Deutschland (bitte nach Unterzielen des SDG aufschlüsseln) und welche Hemmnisse sieht sie zur Zielerreichung? SDG 15.1: In Deutschland unterliegen rund 16,2% der terrestrischen Fläche (in Nationalparks, Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete , Kern- und Pflegezonen der Biosphärenreservate) einem strengen Schutz. Damit ist das entsprechende quantitative Ziel für Schutzgebiete aus dem UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt fast vollständig erreicht. Die ebenso vereinbarte gute Vernetzung dieser Gebiete untereinander, ihre gute Integration in die umgebenden Landschaften sowie ein gutes und wirksames Management dieser Gebiete sind noch nicht gänzlich umgesetzt. Zum Bereich Feuchtgebiete: Seit Beginn des 20. Jahrhunderts ist weltweit die Hälfte der Feuchtgebiete verschwunden. Die verbleibende Hälfte ist weiterhin bedroht. Gegenwärtig ist die weltweite Verlustrate von Feuchtgebieten dreimal höher als die von Wäldern. Auch im Hinblick auf die Klimaschutzziele ist die Bedeutung intakter Moore enorm. Obwohl Moore lediglich 3% der Landfläche unserer Erde bedecken, ist in ihnen doppelt so viel Kohlenstoff gebunden wie in allen Wäldern weltweit. Die Maßnahmen zur Zielerreichung beim Erhalt und der nachhaltigen Nutzung der Moore haben sich als noch nicht ausreichend erwiesen und es bedarf weiterer Anstrengungen. Die Bundesregierung wird deshalb, wie im KoaV zur 19. Legislaturperiode festgelegt, eine Moorschutzstrategie erarbeiten und die ersten Maßnahmen noch in dieser Legislaturperiode umsetzen . Weiterhin ist vorgesehen, die deutschen Aktivitäten auf internationaler Ebene zu intensivieren und diese eng mit den Bemühungen zum Klimaschutz zu verknüpfen. SDG 15.2: Der im September 2017 veröffentlichte Waldbericht der Bundesregierung informiert über den Zustand der Wälder in Deutschland und weltweit sowie über die Waldpolitik auf nationaler und internationaler Ebene im Zeitraum 2009 bis 2017. Der Wald in Deutschland wird nachhaltig bewirtschaftet. Er ist – gemessen an der überwiegenden Mehrzahl der Parameter – in einem guten Zustand und erfüllt vielfältige Nutz-, Schutz- V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 80 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode und Erholungsfunktionen. Insgesamt hat sich in Deutschland die ökologische Wertigkeit der Wälder in den letzten Jahrzehnten verbessert. Beim Indikator „Artenvielfalt und Landschaftsqualität “ der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt erreicht der Teilindikator für Wälder mit 90% des Zielwertes den höchsten Wert aller Teilindikatoren. Darüber hinaus werden auf internationaler Ebene die im Waldbericht der Bundesregierung beschriebenen Maßnahmen fortgesetzt . Dabei ist neben deren Verstärkung und Beschleunigung auch auf ein stärkeres Zusammenwirken bzw. Kohärenz der internationalen Maßnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder hinzuwirken wie es u.a. im Strategischen Plan der Vereinten Nationen für Wälder festgelegt ist und unter anderem gemeinsame Aktivitäten der Kollaborativen Partnerschaft für Wälder (Collaborative Partnership on Forests/CPF) unterstützt werden soll. Seit Vorlage des Waldberichts hat die Bundesregierung diese Zusammenarbeit durch einen von ihr geförderten Dialog mit wichtigen Geberländern sowie mit konkreten Projekten zusätzlich gefördert. Die Bundesregierung setzt sich international im Rahmen der „Bonn Challenge“ zur Wiederherstellung von 350 Mio. Hektar Wald bis zum Jahr 2030 ein. Die Bundesregierung trägt insbesondere durch die finanzielle, technische und politische Unterstützung der Regionalinitiativen der Bonn Challenge wesentlich zum SDG-Ziel 15.2 bei, bis zum Jahr 2020 die Wiederherstellung weltweit beträchtlich zu erhöhen. Für eine der wichtigsten Ursachen für Entwaldung in den Tropen – die Ausweitung der Landwirtschaft, die u. a. von der globalen Nachfrage beeinflusst ist– konnte die politische Aufmerksamkeit hierfür weltweit inzwischen deutlich verstärkt werden. Dies wird u.a. durch die von der Bundesregierung geförderte Umsetzung der New Yorker Walderklärung sowie im Rahmen der Absprachen der Amsterdam-Partnerschaft in Europa erreicht. Auch die EU-Kommission konnte insbesondere durch letztere zum Handeln gedrängt werden und hat am 23. Juli 2019 eine Mitteilung zu EU-Maßnahmen gegen die Entwaldung veröffentlicht. Die in Deutschland bereits angestoßenen partnerschaftlichen Maßnahmen mit der Wirtschaft, insbesondere zu Soja, Palmöl und Kakao, aber auch weiteren Rohstoffen , sowie die Dialoge und konkreten Unterstützungsmaßnahmen für Produzentenländer werden damit künftig noch besser in EU-weite und multilaterale Maßnahmen eingebettet und größere Wirkung entfalten können. Auch in den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit gehören die ausgeprägte Flächenkonkurrenz, in der Wälder mit anderen Formen der Landnutzung (Landwirtschaft , Stadtentwicklung, Abbau von Bodenschätzen u.a.m.) stehen, aber auch das Bevölkerungswachstum und die politischen Entscheidungen und Rahmenbedingungen in diesen Ländern zu den großen Hemmnissen für den raschen Wiederaufbau von Waldressourcen. V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 81 – Drucksache 19/13352 SDG 15.3: Die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Ressource Boden ist auch ein Ziel der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Zur Beobachtung von Veränderungen der Bodenqualität soll ein Indikator erarbeitet werden. Weltweit nehmen Wüstenbildung und der Verlust fruchtbarer Böden zu. Jährlich gehen weltweit mehr als 12 Mio. Hektar Ackerfläche verloren, das entspricht einem Drittel der Fläche Deutschlands. Die Folgen sind Ernteeinbußen, Verschlechterung von Ernährung und Einkommen, sowie der Verlust biologischer Vielfalt. Das SDG-Unterziel 15.3 wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erreicht. Zwar werden in vielen Ländern Maßnahmen zur Reduktion der Bodenzerstörung und zur Wiederherstellung betroffener Flächen ergriffen, eine Trendwende wird dadurch jedoch voraussichtlich nicht erreicht werden können. Ursache für diesen Trend sind nicht nachhaltige Formen der Landnutzung, die den Boden übernutzen und langfristig unfruchtbar werden lassen. Die steigende Nachfrage nach Agrarprodukten erhöht den Druck auf landwirtschaftliche Nutzflächen und führt zu deren Ausbreitung auf Kosten natürlicher bzw. naturnaher Flächen. Die zahlreichen weiteren Ökosystemleistungen von Böden (Speicherung und Filtrierung von Wasser, Aufbereitung von Nährstoffen, Speicherung von Kohlenstoff , vielfältiger Lebensraum u.a.m.) finden aufgrund wirtschaftlicher Betrachtung zu wenig Berücksichtigung bei der Bewirtschaftung. Als Vertrags- und Sitzstaat des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung setzt sich Deutschland international für den Schutz von Böden ein. Deutschland zählt zu den größten Gebern bei der Finanzierung von Desertifikationsbekämpfung. Der Schutz und die Wiederherstellung von Böden sind zentrale Bestandteile der BMZ- Sonderinitiative „EINEWELT ohne Hunger“. Um die wirtschaftlichen Folgen der Bodendegradierung sichtbar zu machen , finanziert die Bundesregierung die internationale Initiative „Economics of Land Degradation“. Die „Global Soil Week“ dient als internationales Forum für den Austausch über den Bodenschutz. SDG 15.4: Die Bundesregierung setzt sich unter anderem im Rahmen des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege für den konsequenten Schutz und die nachhaltige Nutzung der Bergökosysteme ein. Hierbei konnten bereits wichtige Erfolge erreicht werden. Bergökosysteme sind besonders sensible Lebensräume , bei deren Schutz die negativen Folgen des Klimawandels , Entwaldung, Landnutzungswandel, Lebensraumdegradation und Naturkatastrophen besonders relevante Herausforderungen darstellen. V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 82 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Bundesregierung fördert Partnerländer weltweit bei der Entwicklung integrierter Strategien zur Bekämpfung des Verlusts und der Degradierung von Bergökosystemen in Zusammenarbeit mit Sektorgruppen, indigenen und ortsansässigen Gemeinschaften, Landeigentümern und anderen Interessensgruppen durch effektive Schutzgebietsnetze, Wiederherstellung von Ökosystemen bzw. Stärkung nachhaltiger Nutzungsformen . Beispiele siehe Anlage 1, Antwort zu Frage 15 a). SDG 15.5: Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) ist ein anspruchsvolles gesamtgesellschaftliches Programm mit zukunftsorientierten Visionen, ehrgeizigen Zielen und Maßnahmen . Zur Umsetzung der Strategie sind Anstrengungen von Bund, Ländern und Gemeinden in möglichst allen betroffenen Politikfeldern notwendig, um eine Trendwende beim Verlust der biologischen Vielfalt in Deutschland zu erreichen. Hierzu wurde von der Bundesregierung ein umfassender und dialogorientierter Umsetzungsprozess etabliert, der alle betroffenen staatlichen und nicht-staatlichen Akteure einbezieht. Trotz zahlreicher einzelner Erfolge konnte eine Trendwende bisher nicht in allen Bereichen erreicht werden. Die Bundesregierung hat die wesentlichen Defizite bei der Umsetzung der NBS erkannt und im Rechenschaftsbericht für das Jahr 2017 die 10 zentralen Handlungsfelder benannt, in denen sich Verbesserungen einstellen müssen, um die Trendwende zu erzielen, u.a. bei Landwirtschaftsflächen, Flüssen und Auen, Wäldern, Wildnis, Stadtgrün und Finanzierung. Auch ein ambitioniertes Maßnahmenset wurde dort formuliert und wird bis zum Jahr 2020 zur verbesserten Umsetzung von zentralen Zielen der NBS beitragen . Im KoaV zur 19. Legislaturperiode ist darüber hinaus eine Forcierung der Umsetzung der NBS enthalten. Zudem sind dort weitere Maßnahmen und Programme formuliert, die wichtige Beiträge für die Umsetzung der NBS leisten können. Hierzu wird insbesondere das „Aktionsprogramm Insektenschutz“ der Bundesregierung einen Beitrag leisten. Die Rodung von Waldflächen zur Produktion von Lebensmitteln und Bio-Kraftstoffen und die daraus resultierenden Landnutzungsänderungen zählen zu den Hauptursachen für den Habitatverlust und die Degradierung terrestrischer Ökosysteme. Neben den internationalen Bemühungen, die Entwaldung zu stoppen und bereits zerstörte oder degradierte Waldflächen wiederherzustellen, fördert die Bundesregierung daher in vielen Ländern Programme und Projekte für eine nachhaltige Wald- und Landwirtschaft sowie nachhaltige Fischerei. Im Waldbereich sind dies insbesondere die Länder Brasilien, Kolumbien , Ecuador, Indonesien, die Demokratische Republik Kongo, Kamerun, Madagaskar, Laos und Vietnam. Die aus diesen Projekten gewonnenen Erfahrungen zeigen, dass es erfolgversprechende und bewährte biodiversitätserhaltende Ansätze gibt, die – angepasst an die lokalen Bedingungen – auch in großem Maßstab realisiert werden können und den Druck auf natürliche Habitate verringern. V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 83 – Drucksache 19/13352 Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung Partnerländer beim Aufbau effektiver und ökologisch repräsentativer Schutzgebiete , um den weltweiten Verlust an biologischer Vielfalt aufzuhalten. Mit über 1,4 Mrd. Euro (Finanzierungsvolumen laufender Vorhaben) wird in über 50 Ländern eine Fläche von insgesamt 146,1 Mio. Hektar geschützt. Grundlegendes Prinzip des Ansatzes der deutschen Entwicklungszusammenarbeit ist es, Partnerländer darin zu unterstützen , Schutzbemühungen mit Entwicklungserfordernissen in Einklang zu bringen. Die Bundesregierung trägt so zur Erreichung des unter der CBD vereinbarten Ziels bei, bis 2020 17% der Landflächen (aktuell: 15%) und 10% der Küsten- und Meeresgebiete (aktuell: 7%) effektiv und gerecht zu schützen. SDG 15.6: Deutschland fördert den angemessenen Zugang zu genetischen Ressourcen aus seinem Hoheitsgebiet wesentlich durch die Entscheidung, diesen keinerlei spezifischen nationalen Regelungen zu Access and Benefit Sharing (ABS) zu unterwerfen und dadurch einen insoweit völlig ungehinderten Zugang zu diesen Ressourcen zu gewährleisten. Die Förderung der ausgewogenen und gerechten Aufteilung der sich aus der Nutzung genetischer Ressourcen ergebenden Vorteile entsprechend den hierzu auf internationaler Ebene getroffenen Vereinbarungen erfolgt in Deutschland eingebettet in den hierfür auf EU-Ebene geschaffenen Rechtsrahmen. Einzelheiten sind dem ersten und zweiten Bericht der Bundesregierung zum Stand der Umsetzung des Nagoya-Protokolls hinsichtlich Beratung und Vollzug sowie insbesondere zur Abschätzung des Personalbedarfs des Bundesamtes für Naturschutz zu entnehmen (BT-Drs. 19/298 sowie BT-Drs. 19/6495). Hemmnisse bei der Umsetzung des Nagoya-Protokolls zu ABS und der Verwirklichung des Prinzips der Vorteilsaufteilung sieht die Bundesregierung vor allem in den konzeptionellen und technischen Herausforderungen beim Aufbau effektiver ABS-Systeme in den Partnerländern. Der innovative Rechtsansatz des Nagoya-Protokolls mit der Verhandlung von internationalen ABS-Verträgen bei gleichzeitiger Förderung von Forschung und Entwicklung mit biologischem Material wird nur langsam umgesetzt. Zugleich steigen Kenntnis und Akzeptanz des internationalen Systems zur Förderung und Kontrolle der Einhaltung von ABS-Gesetzen und ABS-Verträgen langsamer als geplant. Auch die Kommunikation zwischen Nutzern und Bereitstellern der genetischen Ressourcen und deren Verständnis der Möglichkeiten und Bedürfnisse stellt eine große Herausforderung dar. Die Bundesregierung sieht die Förderung dieser drei Bereiche als zentrale Aufgabe in ihrer Zusammenarbeit mit Partnerländern und internationalen Institutionen. Für Details zur multilateralen und bilateralen Zusammenarbeit zur Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt und des Nagoya-Protokolls sowie zu Hemmnissen bei der Umsetzung des Nagoya-Protokolls wird auf Anlage 1, Antwort zu Frage 15 a) verwiesen. V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 84 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode SDG 15.7: Die Bekämpfung der Wildtierkriminalität und des illegalen Handels ist ein Schwerpunkt der deutschen Umwelt- und Entwicklungspolitik . Deutschland ist einer der größten internationalen Geber für Maßnahmen gegen Wilderei und den illegalen Wildtierhandel. So fördert die Bundesregierung gegenwärtig Projekte mit einem Gesamtvolumen von ca. 200 Mio. Euro, darunter über 50 bilaterale Projekte mit Finanzierung durch das BMZ sowie das gemeinsam vom BMZ und BMU finanzierte, mehrjährige Projekt „Partnerschaft gegen Wilderei und illegalen Wildtierhandel“ (in Afrika und Asien). Neben der Stärkung der Wildereiabwehr in den Vorkommensgebieten von Nashorn und Elefant und der Unterstützung von Kooperationen mit Polizei , Zoll und Justiz werden hierbei auch die Identifizierung und Umsetzung von Ansätzen zur Reduktion der Nachfrage unter den vorwiegend asiatischen Konsumenten gefördert. Neben der Förderung von Projekten und der aktiven Mitgestaltung der Verhandlungsprozesse unter dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) wurden von Deutschland auch in hochrangigen Gremien Initiativen gegen den illegalen Wildtierhandel mit initiiert und unterstützt. Deutschland und Gabun haben bereits 2013 die „UN Group of Friends on Poaching and Illicit Wildlife Trafficking“ gegründet, die 2015 eine Resolution der VN-Generalversammlung zum illegalen Wildtierhandel initiierte. 2016 und 2017 wurden von der Generalversammlung Nachfolgeresolutionen verabschiedet. Der G20-Gipfel unter deutscher Präsidentschaft in Hamburg im Juli 2017 hat die auch von Deutschland initiierten „Hochrangigen Grundsätze zur Bekämpfung der Korruption im Zusammenhang mit dem illegalen Handel wildlebenden Tieren und Pflanzen und daraus gewonnenen Produkten“ verabschiedet. SDG 15.8: Deutschland setzt die Verpflichtungen der EU-Verordnung 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten um. Es hat hierzu im Jahr 2017 ein Durchführungsgesetz erlassen, um den effektiven Vollzug der EU-Verordnung in Deutschland sicherzustellen. Besondere Bedeutung kommt nach Auffassung der Bundesregierung der Früherkennung und der Ergreifung von Maßnahmen zu, die eine Etablierung und Ausbreitung neuer invasiver Arten verhindern. Nach Artikel 13 der Verordnung 1143/2014 ist Deutschland verpflichtet, einen Aktionsplan zu erstellen, der die prioritären, nicht-vorsätzlichen Einbringungs- und Ausbreitungspfade für invasive Arten der Unionsliste adressiert. Dieser wird aktuell durch das BMU unter Einbeziehung betroffener Sektoren vorbereitet . Der Aktionsplan wird im Einvernehmen mit dem BMEL sowie dem BMVI erlassen (vgl. § 40d Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz ). V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 85 – Drucksache 19/13352 Zur Bekämpfung von sich aggressiv ausbreitenden Pflanzenarten (Verbuschung oder invasive Arten) fördert die Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit einen Wertschöpfungskettenansatz. Durch die systematische Ernte, Verarbeitung und Nutzung der entsprechenden invasiven Pflanzenarten wird auf lokaler Ebene Einkommen geschaffen. Gleichzeitig entstehen entwaldungsfreie Lieferketten, zum Beispiel FSC-zertifizierte Holzkohle aus verbuschten Gebieten in Namibia mit Export nach Europa. Herausforderungen sind u.a. die Stärkung von Ernte- und Bereitstellungskapazitäten und insbesondere die notwendige Mechanisierung. SDG 15.9: Es gibt in Deutschland neben gesetzlichen Auflagen (z.B. für Düngemittel) und ökonomischen Anreize (v.a. im Landwirtschaftsbereich ) auch bereits rechtlich verankerte Planungsinstrumente , um Belange der Biodiversität bei nationalen, regionalen und lokalen Planungen zu berücksichtigen. Dazu zählen v.a. die Landschaftsplanung, die Verträglichkeitsprüfung zur FFH-Richtlinie, die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die Strategische Umweltprüfung (SUP). Es gibt in Deutschland zudem bereits wichtige Fortschritte zur Erfassung und Bewertung des Naturkapitals (Ökosysteme und deren Leistungen) und zur Integration in die Gesamtrechnungssysteme . Zur vollständigen Umsetzung der diesbezüglichen internationalen Ziele sind jedoch noch erhebliche Anstrengungen erforderlich. Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung der Kleinen Anfrage „Zum Stand der Erfassung des Wertes der Natur in gesellschaftlichen Berichtssystemen“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf BT-Drs. 19/7971 vom 21. Februar 2019 verwiesen. Die Bundesregierung unterstützt auch Partnerländer dabei, Ökosystem- und Biodiversitätswerte in politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entscheidungsprozesse zu integrieren . Dazu gehören Maßnahmen zur Entwicklung von Anreizmechanismen , beispielsweise Zahlungen für Ökosystemleistungen (Payments for Ecosystem Services, PES) oder die Verankerung von Biodiversität in Umweltinstrumenten: Die Umweltfolgenabschätzung ist ein zentrales Instrument, um zu gewährleisten, dass die biologische Vielfalt in staatlichen Strategien, Investitionen und Entwicklungsplanungen berücksichtigt wird. Im Rahmen verschiedener Projekte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit wurden Partnerländer bei der Entwicklung und Stärkung des rechtlichen Rahmens für die Strategische Umweltprüfung (SUP) unterstützt und bei der praktischen Einführung beraten. Seit 2012 fördert die Bundesregierung zudem die Weltbank- Initiative Wealth Accounting and Valuation of Ecosystem Services (WAVES) sowie deren Nachfolgeprogramm Global Program on Sustainability (GPS) mit 3,8 Mio. Euro. Hierbei wer- V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 86 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode den Partnerländer bei der Einführung von Naturkapitalbilanzierungen unterstützt, um den Wert ihrer natürlichen Ressourcen in Entwicklungsplanungen besser berücksichtigen zu können . SDG 15.a: Zu Bedarf und verfügbaren Mitteln in Deutschland wird auf die Antwort der Bundesregierung zur Schriftlichen Frage 5/223 auf BT-Drs. 19/2419 vom 11. Mai 2018 verwiesen. Darüber hinaus können mit Mitteln des Waldklimafonds jährlich Maßnahmen zur Erhöhung der Klimawirkung und zur Anpassung von Wäldern an den Klimawandel in Höhe von 20 Mio. Euro gefördert werden. Ab dem Haushaltsjahr 2020 werden jährlich 25 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Am 9. Juli 2019 startete zudem der neu eingerichtete Wildnisfonds mit einem Mittelvolumen von 10 Mio. Euro pro Jahr. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung der Kleinen Anfrage „Verankerung von Umwelt-, Klima- und Tierschutz in der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf BT-Drs. 19/7867 vom 18. Februar 2019 verwiesen. Seit 2013 stellt Deutschland jährlich mehr als 500 Mio. Euro für den Erhalt von Wäldern und anderen Ökosystemen weltweit bereit und hat damit sein Engagement seit 2007 mehr als vervierfacht. Die Bundesregierung setzt damit ihre Finanzierungszusage , die im Rahmen der 9. CBD-Vertragsstaatenkonferenz 2008 in Bonn gemacht wurde, konsequent um. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit verfügt zudem über erprobte Instrumente für die nachhaltige Finanzierung von Schutzgebieten, unter anderem sogenannte Biodiversitätsfonds , und berät Partnerländer wie Peru, Kolumbien oder Vietnam bei der Umsetzung einschlägiger Umweltpolitiken wie der Bezahlung von Umweltleistungen, Umweltfolgenabschätzung oder grüner Investitionsprogramme. Durch BMU wird zudem die von UNDP durchgeführte „Biodiversity Finance Initiative“ (BIOFIN) unterstützt, die bereits mehr als 35 Partnerländer bei der Erarbeitung und Umsetzung von Finanzierunglösungen für den Biodiversitätsschutz unterstützt . SDG 15.b: Die Bundesregierung unterstützt ihre Partnerländer bei dieser Herausforderung und ist einer der weltweit größten Geber. Das BMZ fördert etwa 200 Waldinitiativen mit rund 2 Mrd. Euro und erreicht so mehr als dreißig Länder und zehn Regionen. Dabei ist wichtig, dass der Schutz des Waldes und seine nachhaltige Nutzung Hand in Hand gehen. Wo es keine alternativen Einkommensmöglichkeiten für die ländliche Bevölkerung gibt, werden die Wälder auf Dauer nicht bestehen. V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 87 – Drucksache 19/13352 Aktuell konzentriert sich die Förderung des BMZ auf den Schutz und die nachhaltige Nutzung von Wäldern zum Klimaschutz und auf die Wiederherstellung von Waldlandschaften. Hier unterstützt das BMZ die afrikanische Regionalinitiative African Forest Landscape Restoration Initiative (AFR 100). Ziel ist es, als Beitrag zu den globalen Zielen der Wiederherstellung von 350 Mio. Hektar bis 2030, 100 Mio. Hektar Wald und baumreiche, produktive Landschaften in Afrika wiederaufzubauen . Derzeit beteiligen sich 27 afrikanische Partnerländer. Für weitere Bereiche, in denen das BMZ die Finanzierung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder fördert, wird auf Anlage 1, Antwort zu Frage 15 a) verwiesen. Auch die IKI des BMU unterstützt in zahlreichen Partnerländern die praktische Umsetzung von Klima- und Biodiversitätsschutz . Eine wichtige Rolle spielen dabei Synergien zwischen Waldschutz und dem Erhalt und der nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt sowie zwischen Emissionsminderung und Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Von 2008 bis 2017 wurden im Förderbereich III der IKI („Erhalt natürlicher Kohlenstoffsenken/REDD+“) Vorhaben mit einem Fördervolumen von insgesamt 378 Mio. Euro gefördert. SDG 15.c: Wilderei wird durch Armut befördert und limitiert gleichzeitig die Chancen auf eine nachhaltige Ressourcennutzung und Entwicklung . Um Anreize für den Schutz von Wildtieren zu schaffen , wird vom BMZ insbesondere der „Beyond Enforcement“- Ansatz gefördert, welcher lokale und indigene Gemeinschaften als gleichberechtigte Partner in Schutzgebietsmanagement und Anti-Wildereimaßnahmen integriert. Dies wird beispielsweise über Tourismusentwicklung, von Dorfgemeinschaften getragenes Wildtiermanagement – wie in den „community conservancies “ in Namibia – oder durch Beteiligung staatlicher Behörden erreicht. Beispielsweise werden ehemalige Wilderer als Wildhüter ausgebildet. So finanziert das BMZ z.B. in 18 grenzübergreifenden Naturschutzgebieten der Kavango-Zambezi Transfrontier Conservation Area (KaZa) mit rund 36 Mio. Euro die Ausbildung von Wildhütern und Parkwächtern und eine nachhaltige Tourismusentwicklung im südlichen Afrika. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zum SDG-Unterziel 15.7 verwiesen. b) Wie werden nach Planung der Bundesregierung die einzelnen Sektoren wie Landwirtschaft, Verkehr und Bau zur Erreichung von SDG 15 in Deutschland beitragen und welche Schritte sind hier jeweils kurz-, mittel- und langfristig geplant? Landwirtschaft allgemein: Die Bundesregierung setzt sich für verbesserte Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt und der landschaftlichen Strukturvielfalt im Agrarraum ein, auch um eine nachhaltige Nutzung zu sichern. V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 88 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die aktuellen Diskussionen über die Auswirkungen der modernen Landwirtschaft auf die Insekten und Vögel in der Agrarlandschaft haben die Notwendigkeit für entschiedenes Handeln deutlich gemacht. Dazu bedarf es einer fundierten Datengrundlage . Das BMEL arbeitet seit längerem an einem Monitoring der landwirtschaftlichen biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft . Damit wird eine verlässlichere Beurteilung der Ursachen des Artenrückgangs und der Auswirkungen ergriffener und ggf. die Formulierung neuer Gegenmaßnahmen möglich. Ein Konzept für ein nationales Monitoring der biologischen Vielfalt in Agrarlandschaften wurde erstellt und entsprechende Kapazitäten bereitgestellt. Die Bundesregierung arbeitet darüber hinaus unter Federführung des BMU an dem Aufbau eines wissenschaftlichen Monitoringzentrums zur Biodiversität. Ziel ist es, das Biodiversitätsmonitoring inhaltlich breiter aufzustellen, fachlich weiter zu entwickeln, die Umsetzung in der Fläche voranzubringen und langfristig zu sichern. Zu weiteren Maßnahmen im Bereich Landwirtschaft wird auf Anlage 1, Antwort zu Frage 15b) verwiesen. Boden: Eine wesentliche Ursache von Bodenverlust ist die Versiegelung . Um diese zu verringern, hat die Bundesregierung das Ziel, den Flächenverbrauch zu reduzieren. Bis zum Jahr 2030 soll der Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche von heute rund 58 Hektar täglich (2016-2017) auf unter 30 Hektar reduziert werden. Bis 2050 wird das Ziel eines „Netto-Null-Flächenverbrauchs “ (Flächenkreislaufwirtschaft) angestrebt. Um Bodendegradation etwa durch Erosion, Verdichtung, Verlust an organischer Substanz, Schadstoffeinträge und weitere Formen der Degradation zu verhindern, greifen im Sektor Landwirtschaft verschiedene Maßnahmen. Das Bundesbodenschutzgesetz liefert in §17 Absatz 2 die Grundsätze für die gute fachliche Praxis. Das Fachrecht, etwa das Dünge- und Pflanzenschutzrecht, trägt ebenfalls zum Schutz des Bodens vor Degradation bei. Der Bodendegradation wirken zudem die Verpflichtungen im Rahmen der Direktzahlungen der Gemeinsamen Agrarpolitik entgegen. Zum Erhalt der Direktzahlungen sind neben den sich aus dem Fachrecht ergebenden Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) die Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand (GLÖZ) einzuhalten. Zur Verhinderung von Bodendegradation tragen etwa Vorgaben zum Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung (GLÖZ 3), zur Bodenbedeckung (GLÖZ 4), zur Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion (GLÖZ 5) und zur Erhaltung des Anteils der organischen Substanz im Boden (GLÖZ 6) bei. Darüber hinaus werden über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 89 – Drucksache 19/13352 besonders nachhaltige Verfahren im Ackerbau oder bei einjährigen Sonderkulturen gefördert. Hierunter fallen der Bodendegradation entgegen wirkende Maßnahmen wie die Beibehaltung von Zwischenfrüchten und Untersaaten über den Winter, Anbauverfahren auf erosionsgefährdeten Standorten (Direktsaatverfahren ), Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur (Gewässer- und Erosionsschutzstreifen, Hecken bzw. Knicks, Baumreihen oder Feldgehölze) sowie Klima, Wasser und Boden schonende Nutzung oder Umwandlung von Ackerland (Nutzung des Ackerlandes als Grünland, dauerhafte Umwandlung von Ackerland in Grünland). Das Fachrecht wird regelmäßig im Rahmen der Erfordernisse und des Erkenntnisgewinns angepasst. So soll im Rahmen der Novellierung der Bodenschutzverordnung die Gefahrenabwehr bei Bodenerosion um den Aspekt der Winderosion ergänzt werden. Die neuen Regelungen sollen in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung in den Verhandlungen für die Gemeinsame Agrarpolitik nach 2020 für ein höheres Umweltambitionsniveau ein. Die Bodenzustandserhebung Landwirtschaft wird zukünftig regelmäßig erfolgen und belastbare Aussagen zu Humusänderungen landwirtschaftlicher Böden liefern. Im Rahmen von Strategien, z.B. der Ackerbaustrategie oder der Agenda zur Anpassung an den Klimawandel, werden auch Fragen zur Verhinderung von Bodendegradation weiterhin erforscht, in der Praxis erprobt und demonstriert werden. Verkehr und Infrastruktur: Die Bundesregierung bekennt sich zum Leitbild der nachhaltigen Entwicklung. Mit dem Bundesprogramm Wiedervernetzung sollen die bisher durch das überörtliche Straßennetz zerschnittenen Lebensraumkorridore wieder miteinander verbunden werden. Zentraler Inhalt des Programms ist die Liste der prioritären Wiedervernetzungsabschnitte an Bundesfernstraßen . Es werden Maßnahmen in den Aktionsfeldern Straßenbau, Naturschutz und Landschaftspflege und räumliche Gesamtplanung formuliert. Querungshilfen an Straßen sollen durch Maßnahmen in den Korridoren ergänzt werden; die Verbundsysteme sind durch Raumordnungspläne und die Bauleitplanung zu sichern. Im BMVI-Expertennetzwerk besteht ein eigener Forschungsschwerpunkt „Ökologische Vernetzung zur Förderung der Biodiversität und der strukturellen Lebensraumvielfalt “, in dem im Rahmen von Forschungsprojekten Fragestellungen zu Erhalt und Förderung und biologischen Vielfalt und zur Vernetzung von Lebensräumen im Umfeld und Verantwortungsbereich der Verkehrsträger untersucht werden. Konkrete Beiträge aus dem Bereich Verkehr und Infrastruktur zur Erreichung bestimmter Unterziele von SDG 15, namentlich 15.1, 15.8 und 15.9 sind in Anlage 1, Antwort zu Frage 15 b) aufgeführt. V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 90 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bau: Grundsätzlich ist festzuhalten, dass bestehende und zukünftige Eingriffe in die Natur induziert durch eine Ressourceninanspruchnahme mit dem Ziel der Herstellung von Baustoffen und Bauprodukten in Deutschland gesetzlichen Regelungen unterliegt . Mit dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetzt – BNatSchG) wurden weitreichende Schutzziele im Hinblick auf den Erhalt der Natur formuliert . Die daraus resultierenden Anforderungen an den Bausektor reichen von Umweltverträglichkeitsprüfungen bis hin zu komplexen Renaturierungsmaßnahmen bei der Aufgabe von Abbaugebieten. Gleichermaßen wird diese Betrachtung auch bei der Ausweisung von neuem Bauland vorgenommen. Ein wesentlicher Kernpunkt im SDG 15 ist eine nachhaltige Forstwirtschaft , die für Deutschland gesetzlich geregelt ist und somit als sichergestellt betrachtet werden kann. Aktuell verzeichnet der deutsche Wald trotz Gewinnung von Bauholz und Energieholz einen Zuwachs (s. https://www.bzfe.de/inhalt/undwaechst -und-waechst-und-waechst-1611.html). Neben den gesetzlichen Auflagen verfolgt die Bundesregierung im Bausektor parallel eine klare Vermeidungsstrategie im Hinblick auf die Inanspruchnahme primärer Ressourcen und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Natur. Mit der Steigerung der hochwertigen Verwendung und Verwertung von Baumaterialien (Kreislaufwirtschaftsgesetz, Selbstverpflichtung /Recyclingquote in der Bauwirtschaft) aus Bauwerken für Bauwerke, soll der Eingriff in die Natur deutlich verringert werden. Auf Seite der Gebäudebeschaffung werden mit dem Leitfaden Nachhaltiges Bauen sowie dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) die Schutzziele wie Flächeninanspruchnahme und damit auch die Frage der Zerstörung vielfältiger Lebensräume wie die Bedrohung der biologischen Vielfalt thematisiert. Darüber hinaus steht die nachhaltige Beschaffung (u.a. zertifizierte Hölzer), als auch die Bewertung der Risiken für die lokale Umwelt (Thema der Schadstofffreisetzungen aus Baustoffen und damit der Schutz von Wasser, Boden und Luft) im Fokus. Über die Vorbildwirkung des Bundes soll das nachhaltige Planen, Errichten und Betreiben von Gebäuden zu einem allgemeingültigen Standard werden. Diesem Vorbild folgen aktuell zwei weitere Bundesländer. Ziel ist es kurz- bis mittelfristig bei den Bundesländern sowie bei Kommunen stärker für die Nutzung des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen zu werben. Maßnahmen zur Förderung bzw. Unterstützung sind aktuell in Prüfung. c) Sieht die Bundesregierung in den nun vorliegenden GAP- Reform-Vorschlägen der EU-Kommission (http://www.europarl .europa.eu/RegData/docs_autres_institutions/commission _europeenne /com/2018/0392/COM_COM(2018)0392_DE.pdf und http://www.europarl.europa.eu/factsheets /de/sheet/113/die-kunftige-gemeinsame-agrarpolitiknach -2020), insbesondere in den Kürzungen der 2. Säule und den damit verbundenen negativen Auswirkungen auf V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 91 – Drucksache 19/13352 Programme des Umwelt-, Arten- und Klimaschutzes, eine Gefährdung der Zielerreichung von SDG 15? Falls nein, warum nicht (bitte begründen)? Aus Sicht der Bundesregierung liegt durch die Vorschläge der Europäischen Kommission von Juni 2018 für die GAP nach 2020 keine Gefährdung der Zielerreichung der SDGs vor. Im Gegenteil: Die Vorschläge der Europäischen Kommission bieten die Chance, dass die GAP nach 2020 einen höheren Beitrag zur Erreichung der SDGs leistet. Wie hoch dieser Beitrag sein wird, hängt im Wesentlichen von der konkreten Ausgestaltung der Legislativtexte ab, über die derzeit verhandelt wird. Deutschland setzt sich unter anderem für die Schaffung von EU-weit einheitlichen Leitplanken ein, die einen Wettbewerb um die niedrigsten Standards verhindern sollen. Darüber hinaus setzt sich Deutschland dafür ein, dass die Öko-Regelungen in allen Mitgliedstaaten mit einem Mindestbudget ausgestattet und für die Mitgliedstaaten verpflichtend sind. Wesentlich ist auch, dass die Vorschläge der Europäischen Kommission den Mitgliedstaaten ein wesentlich höheres Maß an Flexibilität und Gestaltungsspielraum bieten („new-delivery -model“). Somit wird neben der Formulierung der Legislativtexte auch die spätere nationale Umsetzung der neuen GAP darüber entscheiden, wie hoch ihr Beitrag zu den SDGs sein wird. d) Plant die Bundesregierung die alten Bioökonomie-Strategien , (https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Biooekonomie _in_Deutschland.pdf, https://biooekonomie.de/sites /default/files/publications/nationale_forschungsstrategie _biooekonomie_2030.pdf und https://biooekonomie .de/sites/default/files/publications/npsb_0.pdf ), insbesondere die dort angestoßenen Projekte, zu evaluieren und werden die Ergebnisse dieser Evaluierung der Öffentlichkeit vorgestellt? Falls ja, wann? Falls nein, warum nicht (bitte begründen)? Die unter Federführung des BMBF 2010 verabschiedete „Nationale Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030. Unser Weg zu einer bio-basierten Wirtschaft“ und die in ihrem Rahmen geförderten Forschungs- und Entwicklungsprojekte wurden 2016/2017 einer umfassenden und unabhängigen Evaluation durch das Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung ISI unterzogen. Evaluiert wurden die Ziele der Forschungsstrategie , ihre Umsetzung in 36 Fördermaßnahmen sowie die zu diesem Zeitpunkt geförderten rund 1.800 Projekte. Die Evaluationsergebnisse, dargestellt im vollständigen Bericht , einer Kurzfassung und einer Zusammenfassung, wurden im März 2017 publiziert und stehen der Öffentlichkeit uneingeschränkt zur Verfügung (s. https://www.isi.fraunhofer .de/content/dam/isi/dokumente/cct/2017/Evaluation _NFSB_Abschlussbericht.pdf). Die unter Federführung des BMEL 2013 verabschiedete „Nationale Politikstrategie Bioökonomie“ benennt allgemeine politische Ziele und Rahmenbedingungen für die Bioökonomie. V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 92 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Jahr 2016 hat die Bundesregierung den „Fortschrittsbericht zur Nationalen Politikstrategie Bioökonomie“ erstellt, der den Stand der Umsetzung sämtlicher Maßnahmen der Nationalen Politikstrategie Bioökonomie zusammenfasst (Bundestagsdrucksache 18/9589). Der Fortschrittsbericht steht der Öffentlichkeit uneingeschränkt zur Verfügung (s. https://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Biooekonomie /_texte/Fortschrittsbericht_BioOekonomiestrategie .html;nn=8202588). Ein weiteres Dokument, „Bioökonomie in Deutschland. Chancen für eine biobasierte und nachhaltige Zukunft“, ist eine im Rahmen der Fachkommunikation von BMBF und BMEL erstellte Informationsbroschüre, u.a. mit Informationen über Fördermaßnahmen , keine Strategie (s. (https://www.bmbf.de/upload _filestore/pub/Biooekonomie_in_Deutschland.pdf). e) Inwieweit planen die beteiligten Ressorts für die neue Bioökonomiestrategie (https://www.bmbf.de/de/mit-vereinter -kraft-fuer-die-biooekonomie-5782.html) ein Indikatoren - und Monitoring System zur Wirkungsmessung und -bewertung der Bioökonomieansätze hinsichtlich ökologischer und sozialer Aspekte (Ökobilanzen, Zielkonflikte, sozio -ökonomische Effekte)? Bereits im Rahmen der aktuellen Bioökonomiestrategien (Forschungsstrategie , Politikstrategie) wurde die Wichtigkeit eines umfassenden Monitorings der Bioökonomie hervorgehoben. Um eine systemische Betrachtung und Modellierung aller relevanten Faktoren und Wirkungen einer Bioökonomie – inklusive wirtschaftlicher Kennzahlen – vornehmen zu können, hat die Bundesregierung im Jahre 2016 den Aufbau eines umfassenden Monitorings der Bioökonomie gestartet. In der Zuständigkeit von BMBF, BMEL und BMWi werden im Rahmen der Pilotphase drei Forschungsaufträge/Studien mit dem Ziel durchgeführt, ein Monitoring zum Voranschreiten der Bioökonomie zu etablieren. Das Monitoring zielt unter anderem darauf ab, Ökobilanzen und sozio-ökonomische Effekte umfassend zu erheben und zu bilanzieren und dadurch mögliche Zielkonflikte und ihre Dynamik erkennbar zu machen. Ergebnisse werden für das Jahr 2020 erwartet. Diese Arbeiten sollen unter der neuen Bioökonomiestrategie fortgesetzt werden. f) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder beabsichtigt sie zu ergreifen, um Fehlanreizen zur Abholzung von biodiversitätsreichem Wäldern und Ersatz mit Holzmonokulturen entgegenzuwirken? In den internationalen Klimaverhandlungen setzte sich die Bundesregierung in den Beschlüssen zur Reduzierung von Emissionen aus Entwaldung und Walddegradierung (REDD+) für Sicherheitsklauseln und die Einrichtung eines nationalen Informationssystems ein, die sicherstellen sollen, dass Maßnahmen unter REDD+ sowohl Naturwälder und ihre Ökosystemleistungen als auch die biologische Vielfalt erhalten. In bi- und multilateralen Gesprächen setzt sich die Bundesregierung für die effektive Umsetzung von REDD+-Strategien, V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 93 – Drucksache 19/13352 inklusive Naturwaldschutz und Moratorien für den Walderhalt in Entwicklungsländern, ein. Die Bundesregierung fördert Projekte zur Ausweisung von biodiversitätsreichen Naturwäldern und Schutzgebieten, zum Waldmonitoring und einer nachhaltigen Waldnutzung von Naturwäldern durch indigene und lokale Gemeinschaften. g) Setzt die Bundesregierung sich für entwaldungsfreie Lieferketten ein, und wenn ja welche Maßnahmen hat sie dazu konkret unternommen und plant sie dazu einen verbindlichen Rechtsrahmen zu erstellen? Die Bundesregierung fördert den Aufbau von entwaldungsfreien Lieferketten und hat dieses Engagement bereits mit der Unterzeichnung verschiedener internationaler Vereinbarungen bekräftigt. So hat die Bundesregierung mit der Unterzeichnung der New Yorker Walderklärung 2014 und den Amsterdam-Erklärungen 2015 ein Zeichen für entwaldungsfreie Agrarrohstoffe gesetzt und setzt sich im Austausch mit anderen Regierungen für das Thema ein. Zudem hat die Regierung die Unterstützung für entwaldungsfreie Lieferketten von Agrarrohstoffen im KoaV zur 19. Legislaturperiode vereinbart. Konkret fördert die Bundesregierung über die deutsche Entwicklungszusammenarbeit beispielsweise in den Produktionsländern Indonesien und der Côte d’Ivoire Pilotmaßnahmen für entwaldungsfreie Lieferketten, z.B. für Kautschuk. Neben dem Aufbau von entwaldungsfreien Lieferketten zielen die Maßnahmen darauf ab, Kleinbauern in nachhaltigen Praktiken zu schulen, um sie so langfristig in Lieferketten zu integrieren und ihre Lebensbedingungen zu verbessern. In Lateinamerika und der Karibik fördert die Bundesregierung entwaldungsfreie, ressourcenschonende und biodiversitätsfreundliche Produktionsformen über den eco.business Fund. Die innovative Fondsstruktur erlaubt es, mithilfe öffentlicher Gelder Marktbarrieren abzubauen und zusätzlich privates Kapital für kleine und mittlere Unternehmen zu mobilisieren, die nach freiwilligen Nachhaltigkeitsstandards produzieren. Der Fonds etabliert so nicht nur alternative Produktionsmethoden, entwaldungsfreie Lieferketten (z.B. für Kaffee) und entsprechende Nachhaltigkeitsstandards, sondern fungiert gleichzeitig als Instrument für eine ökologischere Ausrichtung des Finanzsystems und der Wirtschaft. Aufgrund des Erfolges in Lateinamerika und der Karibik wird der Fonds nach Subsahara-Afrika ausgeweitet. Das Forum Nachhaltiger Kakao e.V. ist eine im Jahr 2012 ins Leben gerufene Multistakeholder-Initiative. Sie engagiert sich dafür, dass bis 2025 insgesamt 85% des Kakaos, der von Mitgliedern in Deutschland in Endprodukten verwendet wird, aus nachhaltigem Anbau stammen. Im Rahmen des Forums Nachhaltiges Palmöl haben sich Unternehmen und Verbände dazu verpflichtet, zu 100% nachhaltig produziertes Palm- und Palmkernöl in ihren Produkten zu verwenden. 2017 waren 78% des in Deutschland verbrauchten V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 94 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Palm(kern)öls nachhaltig zertifiziert. Die Bundesregierung unterstützt ebenso das „Dialogforum nachhaltigere Eiweißfuttermittel “ und damit den Austausch zwischen Akteuren der Soja- Wertschöpfungskette. In einem gemeinsamen Positionspapier wurde 2017 vereinbart, 100% nachhaltig zertifiziertes Soja in der Fütterung einzusetzen. Die Bundesregierung hat die Arbeit der Europäischen Kommission an einem Vorschlag zu einem EU-Aktionsplan gegen Entwaldung und Walddegradierung im Agrarrat und im Umweltrat mehrfach eingefordert. Innerhalb der deutschen EU- Ratspräsidentschaft ab Juli 2020 plant die Bundesregierung dieses Thema aufzugreifen und weiterzuentwickeln. 16. Was trägt die Bundesregierung zur Umsetzung des SDG 16 Frieden bei? a) Welche konkreten Maßnahmen sind, insbesondere mit Blick auf die deutsche Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat (https://new-york-un.diplo.de/un-de/service/02-Themen- Schwerpunkte-Ziele), zur vollständigen Umsetzung der UN-Resolution 1325 und Folgeresolutionen geplant? Plant die Bundesregierung in dem Zusammenhang, den von Schweden zuletzt vertretenen Ansatz einer feministischen Außenpolitik fortzuführen oder gar auszubauen (siehe schwedisches Handbuch zur feministischen Außenpolitik https://www.government.se/4abf3b/contentassets /fc115607a4ad4bca913cd8d11c2339dc/handbook-swedens -feminist-foreign-policy)? Wenn ja, wie genau? Sind in diesem Zusammenhang auch personelle und finanzielle Anpassungen sowie inhaltliche Fortbildungen in den eigenen Ministerien (insbesondere AA, BMZ, BMVg) geplant? Wenn nein, warum nicht? Die von der Bundesregierung angestrebten Ziele und Maßnahmen zur Umsetzung der VN-Resolution 1325 und Folgeresolutionen sind im „Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung von Resolution 1325 zu Frauen, Frieden, Sicherheit des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen für den Zeitraum 2017 bis 2020“ festgeschrieben. Die Förderung der Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ ist eines der Schwerpunktthemen der Bundesregierung während der Mitgliedschaft im VN-Sicherheitsrat. Es wird zudem auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1, 3, 4 und 7 der Kleinen Anfrage „Deutschlands Engagement für die Vereinten Nationen im Bereich „Frauen, Frieden und Sicherheit“ im Rahmen seiner Präsidentschaft des Sicherheitsrates “ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf BT-Drs. 19/11404 vom 05. Juli 2019 verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1, 3 und 4 der Kleinen Anfrage „Feministische Außenpolitik als Perspektive für Deutschland“ der Fraktion DIE LINKE auf BT-Drs. 19/7587 vom 7. Februar 2019 sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu den Schriftlichen Fragen V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 95 – Drucksache 19/13352 47 bis 49 der Abgeordneten Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE) auf BT-Drs. 19/5815 vom 16. November 2018 verwiesen . b) Aus welchen Gründen wurde der Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Resolution 1325 (https://www.auswaertiges - amt.de/blob/216940/dce24ab4dfc29f70fa088ed5363fc479/a ktionsplan1325-2017-2020-data.pdf ) nicht mit eigenen finanziellen Mitteln ausgestattet und aus welchen Gründen wurde der Implementierungskatalog der OSZE nicht als Rahmen für eine Implementierungskontrolle übernommen (https://www.osce.org/secretariat/125727?download =true)? Aus Sicht der Bundesregierung war es für die beabsichtigte Querschnittsverankerung in allen Bereichen der einzelnen Ressorts nicht zielführend, den Aktionsplan mit vorab festgeschriebenen finanziellen Mitteln auszustatten. Stattdessen werden die Maßnahmen zur Umsetzung des Aktionsplans von den Ressorts im Rahmen der ihnen jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltstitel umgesetzt. Es wird zudem auf die Antwort der Bundesregierung zu der Frage 15 der Kleinen Anfrage „Stand der Umsetzung des zweiten Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung von Resolution 1325 zu Frauen, Frieden, Sicherheit des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen für den Zeitraum 2017 bis 2020“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf BT-Drs. 19/1750 vom 19. April 2018 verwiesen. c) Welche Prioritäten verfolgt die Bundesregierung im Rahmen des von ihr eingenommen stellvertretenden Sitzes im UN-Sicherheitsrat bis Ende 2020 in Hinblick auf die Initiierung oder Wiederbelebung globaler Abrüstungsinitiativen , wie setzt sie sich für den Erhalt des INF-Vertrags und gegen neue nukleare Aufrüstungstendenzen ein? Wird die Bundesregierung sich gegen eine Stationierung neuer Mittelstreckenraketen in Deutschland und Europa einsetzen? Wie setzt sich die Bundesregierung für vertrauensbildende Maßnahmen im Bereich der Abrüstung und der konventionellen Rüstungskontrolle ein? Ein Schwerpunkt der Bundesregierung während der deutschen nicht-ständigen Mitgliedschaft im VN-Sicherheitsrat 2019 und 2020 ist die Förderung von Abrüstung und Rüstungskontrolle. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung während des deutschen Vorsitzes im VN-Sicherheitsrat im April 2019 zwei abrüstungspolitische Themen auf die Tagesordnung gesetzt. Zum einen hat sich der VN-Sicherheitsrat am 2. April 2019 erstmals seit langer Zeit wieder mit dem Thema der nuklearen Abrüstung befasst. In einer unter deutschem Vorsitz verhandelten Presseerklärung bekennt sich der VN-Sicherheitsrat klar zu nuklearer Abrüstung auf Grundlage des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrags (NVV) und sendet damit ein positives Signal im Hinblick auf die NVV-Überprüfungskonferenz im kom- V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 96 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode menden Jahr. Zum anderen setzt sich die Bundesregierung dafür ein, über den VN-Sicherheitsrat wirksame Ansätze zur Kleinwaffenbekämpfung in Krisen- und Konfliktgebieten weltweit zu befördern. Zu diesem Thema fand auf Einladung von Deutschland und Frankreich eine informelle Sitzung der Sicherheitsrats-Mitglieder am 8. April 2019 statt. Die Bundesregierung wird abrüstungspolitische Themen im weiteren Verlauf der deutschen Sicherheitsratsmitgliedschaft aktiv weiterverfolgen . Auch jenseits des VN-Sicherheitsrats misst die Bundesregierung dem Erhalt der nuklearen Abrüstungs- und Rüstungskontrollarchitektur große Bedeutung bei. Ihr Augenmerk gilt insbesondere einer Verlängerung des 2021 auslaufenden, die strategischen Arsenale Russlands und der USA begrenzenden New START-Vertrags. Die Stationierung neuer Mittelstreckenraketen in Deutschland und Europa steht derzeit nicht auf der politischen Tagesordnung . Die Bundesregierung bemüht sich seit Längerem um eine umfassende und substantielle Modernisierung des Wiener Dokuments , der wichtigsten vertrauens- und sicherheitsbildenden Maßnahme im OSZE-Raum (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa), und arbeitet hierzu mit einer Vielzahl anderer OSZE-Mitgliedstaaten eng zusammen. Aus den von der Bundesregierung angestoßenen Überlegungen zu einem Neustart der konventionellen Rüstungskontrolle und vertrauens - und sicherheitsbildender Maßnahmen in Europa ist bereits der Strukturierte Dialog zu den gegenwärtigen und zukünftigen Sicherheitsherausforderungen und -risiken im O- SZE-Raum sowie die unter deutschem Vorsitz tagende Freundesgruppe von 24 OSZE-Mitgliedstaaten hervorgegangen, die sich mit der Grundkonzeption eines möglichen künftigen Rüstungskontrollregimes in Europa befasst. d) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Rüstungsexporte an Drittstaaten außerhalb von NATO und EU gemäß den politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern tatsächlich nur im Ausnahmefall genehmigt werden? Wie steht die Bundesregierung zu Exporten von (nach KWKG oder AWG) genehmigungspflichtigen Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern in Länder, die direkt oder indirekt kriegsbeteiligt sind im Jemen oder andernorts? Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Endverbleib ausgeführter Rüstungsgüter und Kriegswaffen in wirksamer Weise sicherzustellen? Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Einführung einer Genehmigungspflicht (vergleichbar mit § 49 Absatz 1 AWV) für die technische Unterstützung im Zusammenhang mit konventionellen Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern? V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 97 – Drucksache 19/08041 Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung sowie die am 26. Juni 2019 in geschärfter Form verabschiedeten „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern “, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ und der Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, „ATT“). Die Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland spielt bei der Entscheidungsfindung eine besondere Rolle. Wenn ein hinreichender Verdacht besteht, dass Rüstungsgüter zur internen Repression oder zu sonstigen fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden, wird eine Genehmigung grundsätzlich nicht erteilt. Gemäß Ziffern III. 1 und 2 der Politischen Grundsätze wird der Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern in Drittländer restriktiv gehandhabt. Der Export von Kriegswaffen in Drittländer wird nicht genehmigt, es sei denn, dass im Einzelfall außen- oder sicherheitspolitische Interessen der Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung der Bündnisinteressen für eine ausnahmsweise zu erteilende Genehmigung sprechen. Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklungen in Jemen genau und berücksichtigt diese Entwicklungen im Rahmen ihrer Genehmigungspraxis. Dabei beachtet die Bundesregierung, welche Erkenntnisse zur Beteiligung des Endempfängerlandes am Jemen-Konflikt vorliegen, aber auch die Qualität der Güter, deren Ausfuhr beantragt ist, und alle verfügbaren Informationen zum gesicherten Endverbleib dieser Güter beim Empfänger . Die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung wird grundsätzlich von der Vorlage einer sogenannten Endverbleibserklärung des Endverwenders abhängig gemacht. In dieser hat der Empfänger des Rüstungsgutes zu versichern, dass er der Endverwender ist. Zudem versichert der Endverwender darin, dass er die Rüstungsgüter nicht ohne Zustimmung der Bundesregierung an andere Empfänger weitergibt (sogenannter Re-exportvorbehalt). Trotz der Angabe des Empfängerstaates in der Endverbleibserklärung ist der Endverbleib nicht rein gebietsbezogen, sondern stellt auf die fortbestehende Verfügungsgewalt des Endverwenders ab. Im Einklang mit den einschlägigen internationalen Vereinbarungen zur Exportkontrolle – z.B. Art. 11 des Vertrags über den Waffenhandelt (Arms Trade Treaty) oder Kriterium 7 des Gemeinsamen Standpunkts vom 8. Dezember 2008 V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 98 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – geht es darum, das Risiko der Umleitung unter unerwünschten Bedingungen oder einen Re-Export zu verhindern. Die Endverbleibserklärung ist dabei nicht die einzige Grundlage der Genehmigungsentscheidung. Diese ist regelmäßig das Resultat einer umfassenden ex-ante Prüfung. Eine Genehmigungspflicht für die Erbringung technischer Unterstützung im Zusammenhang mit konventionellen Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern ist in § 50 Abs. 1 der Außenwirtschaftsverordnung geregelt. Es wird zudem auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage Nr. 91 der Abgeordneten Sevim Dagdelen der Fraktion DIE LINKE. auf BT-Drs. 19/7585 vom 8. Februar 2019 verwiesen. e) Wie setzt sich die Bundesregierung für die Verfolgung von Völkerstrafrecht nach dem Weltrechtsprinzips in Deutschland ein? Ist die Bundesregierung bereit, mehr Ressourcen für Ermittlungen und die Durchführung von Verfahren bereitzustellen ? Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Zeugen und Betroffene ihre Verfahrensrechte effektiv wahrnehmen können? Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) und die Sicherheitsbehörden, insbesondere die Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen (ZBKV) beim BKA, arbeiten Hand in Hand, um Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) in Deutschland konsequent zu verfolgen. Es werden derzeit zahlreiche Ermittlungsverfahren geführt und es bestehen Haftbefehle. Auch Verurteilungen sind bereits erfolgt . Die zuständigen Arbeitseinheiten sowohl beim GBA als auch bei der ZBKV wurden bereits in den letzten Jahren beständig und kontinuierlich verstärkt, wobei es Aufgabe des Haushaltsgesetzgebers ist, über die notwendigen Ressourcen zu entscheiden. Es wird zudem auf die Antwort der Bundesregierung zu der Frage 4 der Kleinen Anfrage „Geplante Abteilung im Bundeskriminalamt zur Ermittlung von Kriegsverbrechen und Völkermord“ der Fraktion AfD auf BT-Drs. 19/1506 vom 3. April 2018 und auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 6 der Kleinen Anfrage „Strafverfolgung von in Syrien begangenen Völkerstraftaten in Deutschland“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf BT-Drs. 18/12487 vom 24. Mai 2017 verwiesen. Einzelheiten zur Bereitstellung von Ressourcen ergeben sich aus der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage „Geplante Abteilung im Bundeskriminalamt zur Ermittlung von Kriegsverbrechen und Völkermord“ der Fraktion AfD auf BT-Drs. 19/1506 vom 3. April 2018. Das BMI hat diese Antworten als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Zudem wird auf die Antwort der Bundesregierung zu der Frage 12 der Kleinen Anfrage „Strafverfolgung von in Syrien begangenen Völkerstraftaten in Deutschland“ der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN auf BT-Drs. 18/12487 vom 24. Mai 2017 verwiesen. V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 99 – Drucksache 19/13352 Im Hinblick auf die Verfahrensrechte für Opfer und Zeugen, ist auf die in allgemeinen Strafverfahren geltenden Regelungen hinzuweisen. Da Verfahren nach dem Völkerstrafgesetzbuch prozessual nach den Regelungen der Strafprozessordnung (StPO) verhandelt werden, stehen den Zeugen und Verletzten, das heißt auch den Verletzten einer Völkerstraftat, die Regelungen der StPO, die der Wahrnehmung ihrer Rechte oder ihrem Schutz dienen, auf der Grundlage der jeweiligen Voraussetzungen zu. Es wird zudem auf die Antwort der Bundesregierung zu der Frage 12 der Kleinen Anfrage „Ermittlung von in Syrien begangenen Völkerstraftaten in Deutschland“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit BT- Drs. 18/12533 vom 30. Mai 2017 verwiesen. f) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, zur Verwirklichung zentraler Kinderrechte in Bezug auf private und öffentliche Verantwortung (etwa im Bereich „Child friendly justice“) gemäß des Ziels 16.2 „alle Formen der Gewalt gegen Kinder [zu] beenden“ und inwiefern ist hierzu die Förderung interdisziplinärer Forschungen vorgesehen ? Im Rahmen des Aktionsplans „Agents of Change“ (2017-2019) baut die Bundesregierung das Engagement zu Kinder- und Jugendrechten aus. Die Menschenrechte bleiben dabei übergeordnetes Leitbild der deutschen EZ. Der menschenrechtliche Ansatz beruht auf der Anerkennung von Rechten und Pflichten aller Akteure: Staatliche Institutionen werden darin unterstützt, ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen anzuerkennen und zu erfüllen, aber auch private Träger werden darin unterstützt, Menschenrechte zu achten. In einem breiten Spektrum von Sektoren tragen aktuell 285 Projekte und Programme der staatlichen EZ, rund 60 Projekte der kirchlichen Zentralstellen und Sozialstrukturträger sowie mehr als 200 Projekte privater Träger weltweit zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen bei. Die Auslandsvorhaben fördern gezielt die Rechte von Kindern und Jugendlichen und arbeiten sowohl mit staatlichen wie auch nichtstaatlichen Strukturen zusammen. So berät beispielsweise das im Auftrag des BMZ durchgeführte GIZ-Vorhaben „Stärkung der Mitglieder durch den iberoamerikanischen Verband der Ombudspersonen FIO“ die Arbeitsgruppe zu Kinderrechten dabei, einen integralen Kinderrechtsansatz in der Arbeit der lateinamerikanischen nationalen Menschenrechtsinstitutionen umzusetzen . Das Recht auf Zugang zum Recht gilt für alle Menschen , natürlich auch für Kinder und Jugendliche. Doch die Durchsetzung ihres Rechts ist für Kinder schwieriger als für Erwachsene: Rechtsinstanzen und Verfahren nehmen oft keine Rücksicht auf ihre besondere Situation. Bei dem Programm „DIRAJus – Regionales Völkerrecht und Zugang zur Justiz in Lateinamerika“ stehen deshalb Kinder und andere besonders gefährdete Gruppen besonders im Fokus. In den letzten Jahren wurden Maßnahmen zur Beendigung aller Formen von Gewalt gegen Kinder erweitert. Beispielsweise V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 100 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode setzt sich Deutschland in Burkina Faso für die Stärkung der Kinderschutzsysteme auf nationaler und dezentraler Ebene ein, um Kinder vor Kinderhandel und vor den schlimmsten Formen von Kinderarbeit und geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen . Zu den Maßnahmen gehören beispielsweise Schulungsund Sensibilisierungskampagnen für Sicherheitskräfte, Sozialarbeiter , Gemeindeleiter und die Bevölkerung, einschließlich der Kinder selbst. In Südafrika spielen junge Menschen eine aktive Rolle bei der Schaffung sicherer Gemeinschaften durch die Initiative "Youth for Safer Communities". Seit 2019 wird ein neues Globalvorhaben zu Nachhaltigkeit und Wertschöpfungssteigerung in der Baumwollwirtschaft in Burkina Faso, Kamerun, Indien und Usbekistan umgesetzt. Durch die Förderung sozialer Nachhaltigkeitsstandards in globalen Wertschöpfungsketten, die sich auf die Kernarbeitsnormen der ILO beziehen, trägt das Globalvorhaben unter anderem zur Abschaffung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit in allen vier Ländern bei. g) Durch welche konkreten Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung einen besseren Schutz der Zivilgesellschaft und eine Erweiterung des Handlungsspielraums der Zivilgesellschaft national und international? Um die freie Betätigung der Zivilgesellschaft und politischen Stiftungen weltweit zu wahren bzw. zu stärken, führt die Bundesregierung Gespräche mit verschiedenen Akteuren und leistet bei Bedarf politische Unterstützung bei der Regelung von Statusfragen. Die Bundesregierung bekennt sich in ihren Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ zu einem Ausbau des ressortgemeinsamen Engagements für die Friedenspolitik . Sie verpflichtet sich darin unter anderem zu einem Ausbau ihrer Fähigkeiten im Bereich Mediation, Demokratieförderung , Governance, Sicherheitssektorreform und Rechtsstaatsförderung und dazu, die Fähigkeiten von Regierungen zur Umsetzung der Agenda 2030 zu unterstützen. h) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um auch Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus einen Zugang zu den im UN-Sozialpakt gewährten Rechten – bspw. dem Recht auf Arbeit, Gesundheit, soziale Sicherheit und Bildung zu ermöglichen? Die Bundesregierung bekennt sich zum Schutz der Menschenrechte . Sie ist der Ansicht, dass Migration in einem sicheren, geordneten und regulären Rahmen stattfinden sollte. Asylsuchende und vollziehbar ausreisepflichtige Personen, sind nach Maßgabe des Asylbewerberleistungsgesetzes leistungsberechtigt . Das Gesetz unterscheidet dabei grundsätzlich nach dem Aufenthaltsstatus. Damit haben auch Personen ohne Aufenthaltstitel Zugang zu einer angemessenen medizinischen Versorgung. Das Recht auf Bildung, hier insbesondere im Sinne eines diskriminierungsfreien und chancengleichen Zugangs zu Schul- V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 101 – Drucksache 19/13352 und Hochschulbildung, fällt nach der föderalen Kompetenzordnung des Grundgesetzes in die Zuständigkeit der Länder, die ihrerseits an den Sozialpakt gebunden sind. Spezifische Maßnahmen seitens der Bundesregierung bestehen nicht, es wird aber auf die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von allgemeinen Beratungs- und Unterstützungsangeboten im Kontext von Migration hingewiesen. 17. Was trägt die Bundesregierung zur Umsetzung des SDG 17 bei? a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse diverser Studien (u.a. IWF https://www.imf.org/external /np/pp/eng/2014/050914.pdf , London School of Economics https://martinhearson.files.wordpress .com/2018/10/hearson-2018-ep.pdf), dass Doppelbesteuerungsabkommen Entwicklungsländer überproportional benachteiligen und wie möchte die Bundesregierung diese Nachteile in Zukunft verhindern? Nach Ansicht der Bundesregierung existiert kein methodischer Ansatz, der eine verlässliche Schätzung der Auswirkungen von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf Entwicklungsländer erlaubt. Auch aus den Ergebnissen der genannten Studien kann nicht die pauschale Aussage abgeleitet werden, dass DBA Entwicklungsländer überproportional benachteiligen würden. b) Welche konkreten Initiativen unterstützt und plant die Bundesregierung, um eine globale Schuldenlast, insbesondere in zahlreichen Entwicklungsländern, wie in den 1980er Jahren zu verhindern und die Schaffung eines multilateralen , verbindlichen und umfassenden Um- und Entschuldungsverfahren voranzubringen? Die Wahrung der Schuldentragfähigkeit liegt in der Verantwortung der kreditaufnehmenden Länder. Die Bundesregierung orientiert sich in ihrer Kreditvergabe – wie alle Mitglieder des OECD-DAC – an den Rahmenwerken von IWF und Weltbank für Schuldentragfähigkeit. Im Rahmen der deutschen G20-Präsidentschaft 2017 hat die Bundesregierung die Einigung der G20 auf die Operational Guidelines for Sustainable Financing herbeigeführt, die eine verantwortliche und an diesen Rahmenwerken orientierte Kreditvergabe bzw. -aufnahme einfordern. Sie unterstützt seither aktiv Bestrebungen, den G20-Richtlinien weltweit Geltung zu verschaffen. Zudem unterstützt die Bundesregierung den mehrgleisigen Ansatz von Internationalem Währungsfonds und Weltbank, um wachsenden Überschuldungsgefahren in Entwicklungsländern zu begegnen . Dieser Ansatz besteht aus i) einer Verbesserung der Analyse- und Frühwarninstrumente, ii) einer Stärkung der Schuldentransparenz, iii) einer Stärkung der Schuldenmanagement -Fähigkeiten und iv) in einer Überprüfung der genannten Schuldenbegrenzungspolitiken. Dabei spielt die Debt Management Facility von IWF und Weltbank eine zentrale Rolle, zu deren größeren Gebern die Bundesregierung gehört. Die Bundesregierung engagiert sich zudem aktiv im Pariser Club, dem V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 102 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode zentralen internationalen Gremium für die Gläubigerkoordination . Entwicklungsländer können, wenn dies erforderlich ist, weiterhin im Rahmen des Pariser Clubs durch Maßnahmen staatlicher Gläubiger beim Schuldendienst entlastet werden. Die Bundesregierung unterstützt insbesondere auch einen inklusiven und konstruktiven Dialog mit den Schuldnerländern, internationalen Organisationen und Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs), sowie die intensivierte Kooperation mit Gläubigern, die noch nicht Mitglieder im Pariser Club sind. In diesem Zusammenhang unterstützt die Bundesregierung außerdem den Dialog des Pariser Clubs und der G20 mit privaten Gläubigern, insbesondere dem Institute of International Finance , damit diese eigene Leitlinien für mehr Schuldentransparenz und zur Sicherung von Schuldentragfähigkeit in Niedrigeinkommensländern entwickeln und sich zu deren Einhaltung bekennen. c) Wann wird die Bundesregierung einen finanziellen Aufholplan vorlegen, um das international vereinbarte Ziel bis 2020 0,7 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) für globale Entwicklung verbindlich jährlich bereitzustellen zu erreichen? Die Bundesregierung strebt an, 0,7% des Bruttonationaleinkommens (BNE) für ODA-Ausgaben bereitzustellen, wie es den EU-Ratsschlussfolgerungen vom 26. Mai 2015 und der von den VN verabschiedeten Addis Agenda entspricht. Eine Vereinbarung mit dem Zeitziel 2020 existiert nicht. d) Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung für geeignet an, um die Mittel des Green Climate Fund auf wie geplant 100 Mrd. US-Dollar jährlich zu erhöhen (http://www.bmz.de/de/themen/klimaschutz/klimafinanzierung /index.html), welche weiteren eigenen Beiträge plant die Bundesregierung hierfür ein und inwiefern werden diese Gelder doppelt angerechnet, zählen also auch zur Entwicklungsfinanzierung und dem Erreichen des 0,7 %- Ziels ? Es gibt keine Festlegung, die Mittel des GCF auf 100 Mrd. US- Dollar jährlich zu erhöhen. 2009 vereinbarten die Industrieländer in Kopenhagen (COP 15) das Ziel, bis zum Jahr 2020 die internationale Klimafinanzierung für Entwicklungsländer auf 100 Mrd. US-Dollar jährlich zu steigern. 2015 wurde beschlossen , dies bis 2025 fortzuführen. Das bedeutet, dass von 2020 bis 2025 jährlich 100 Mrd. US-Dollar für Klimafinanzierung in Entwicklungsländern mobilisiert werden sollen. Die Mittel sollen sowohl aus öffentlichen als auch aus privaten und alternativen Quellen kommen und über bilaterale und multilaterale Kanäle fließen. Der Green Climate Fund ist einer der multilateralen Kanäle. Die Bundeskanzlerin hat 2015 angekündigt, dass Deutschland anstrebt, die internationale Klimafinanzierung aus Haushaltsmitteln bis 2020, bezogen auf das Jahr 2014, zu verdoppeln. Dies bedeutet konkret, im Jahr 2020 4 Mrd. Euro an öffentlicher internationaler Klimafinanzierung über den Haushalt V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 103 – Drucksache 19/13352 (Haushaltsmittel und Schenkungsäquivalente aus Entwicklungskrediten ) bereitzustellen. Darüber hinaus strebt die Bundesregierung an, insbesondere über die KfW und die Deutsche Entwicklungsgesellschaft (DEG) zusätzliche öffentliche und private Mittel zu mobilisieren. Die Beiträge zum Green Climate Fund sind Teil der öffentlichen internationalen Klimafinanzierung . Deutschland hat vor der Klimakonferenz in Kattowitz (COP24) angekündigt, den deutschen Beitrag für die Wiederauffüllung des Green Climate Fund von 750 Mio. Euro auf 1,5 Mrd. Euro zu verdoppeln. Zahlungen an den Green Climate Fund sind entsprechend den Regelungen der OECD (Annex-2- Liste der internationalen Organisationen) zu 100% ODA-anrechenbar und tragen damit zur Erreichung des 0,7%-Ziels bei. 18. Wie setzt die Bundesregierung die Ergebnisse der Entwicklungsfinanzierungskonferenz 2015 von Addis Abeba, die auch zur Finanzierung der Agenda 2030 und der SDGs dienen sollen, um? a) Wie ist die Umsetzungsstrategie der Bundesregierung und einzelner Ressorts zur Addis Abeba Action Agenda (AD- DIS AGENDA)? b) Welche zentralen Ziele verfolgt die Bundesregierung zur Umsetzung der Addis Agenda in Deutschland, für seine Entwicklungspolitik und auf globaler Ebene? c) Begreift die Bundesregierung die Addis Agenda als ein holistisches Werk und setzt die Agenda in ihrer Gänze, d.h. alle ihre Aktionsbereiche um? Wenn nicht, welche thematischen Schwerpunkte setzt sie und warum? Die Fragen 18 a), b) und c) werden gemeinsam beantwortet. Die Addis Agenda ist integraler Bestandteil der Agenda 2030, die alle relevanten Finanzierungströme für nachhaltige Entwicklung (privat/öffentlich, international/national) sowie die finanziellen wie nicht-finanziellen Umsetzungsmittel der Agenda 2030 adressiert. Die Bundesregierung unterstützt die Umsetzung der Addis Agenda in allen Aktionsbereichen. d) Falls es einen oder auch mehrere konkrete Maßnahmenpläne gibt, welche konkreten Maßnahmen umfassen diese und welche Beiträge leisten die Ressorts und wie wird dies koordiniert? Es liegen keine konkreten Maßnahmenpläne vor. e) Zur Umsetzung welcher Ziele, Aktionsbereiche oder Themen der Addis Agenda kooperiert die Bundesregierung mit der Wirtschaft in Deutschland und weltweit? Im Sinne des SDG 17 zu Partnerschaften erfordert die Agenda 2030 und die Addis Agenda insgesamt Umsetzungsbeiträge aller relevanten Akteure: Privatwirtschaft, Stiftungen, Zivilgesellschaft , Wissenschaft und Staaten. Die Bundesregierung unterstützt deutsche Unternehmen mit verschiedenen Instrumenten der Außenwirtschaftsförderung V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 104 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode und der Entwicklungszusammenarbeit dabei, sich in den jeweiligen Partnerländern wirtschaftlich nachhaltig zu engagieren. Dazu zählen auch der neue Entwicklungsinvestitionsfonds (EIF), Garantien und andere Finanzierungsinstrumente, die private Investitionen mobilisieren, um in den Kooperationsländern zu nachhaltiger Wirtschaftsentwicklung, einschließlich der Förderung von Ausbildung und Beschäftigung, beizutragen . f) Welche Leitlinien und inhaltlichen Ziele leiten die Kooperation der Bundesregierung mit privaten Gebern bei der Umsetzung der Addis Agenda? Die Kooperation der Bundesregierung mit privaten Gebern bei der Umsetzung der Addis Agenda richtet sich nach den bewährten Grundsätzen und Verfahren der deutschen Entwicklungszusammenarbeit . Die Kooperation zielt auf die Nutzung von Synergien und auf die Mobilisierung zusätzlicher Ressourcen zur Finanzierung der Agenda 2030 ab. Die konkreten inhaltlichen Ziele der Zusammenarbeit ergeben sich aus dem jeweiligen Kooperationsvorhaben. g) Welche Strategie hat die Bundesregierung zur Kooperation mit der Zivilgesellschaft bei der Umsetzung der Addis Agenda? Die Einbeziehung der Zivilgesellschaft und die Stärkung ihrer Mitsprachemöglichkeiten und Strukturen ist ein besonderes Anliegen der Bundesregierung. Im Rahmen des Follow-up-Prozesses zur Addis Agenda findet in regelmäßigen Abständen ein Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der deutschen Zivilgesellschaft statt. Auf internationaler Ebene gestaltet die Bundesregierung gemeinsam mit der Schweiz und Gastgeber Mexiko ein jährliches Treffens der sogenannten „Group of Friends of Monterrey“ im Vorfeld des Financing for Development (FfD)-Forums, an dem auch zivilgesellschaftliche Akteure teilnehmen. h) Welche Position vertritt die Bundesregierung zu der Frage, wie Kohärenz hergestellt werden kann zwischen der Addis Abeba Action Agenda und dem UN Forum für Financing for Development (FfD) und den SDGs, insbesondere dem Ziel 17, und dem High Level Political Forum (HLPF) sowie der Initiative des UN Generalsekretärs zu Financing for Development? Da die Addis Agenda integraler Bestandteil der Agenda 2030 ist, sieht die Bundesregierung eine kohärente Verknüpfung von Finanzierungsfragen und den SDGs als essenziell an. Diese Verknüpfung spiegelt sich institutionell in den beiden Followup -Prozessen der VN wider. So ist Ziel 17 als einziges SDG bei jedem jährlich stattfindenden High Level Political Forum (HLPF) Gegenstand eines Reviews. In diesem Zusammenhang wird auch die Abschlusserklärung des jährlichen FfD-Forums als Input in das HLPF eingespeist. Die Bundesregierung setzt sich für eine kohärentere Verknüpfung der beiden Prozesse ein und beteiligt sich aktiv an der internationalen Debatte hierüber, V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 105 – Drucksache 19/13352 unter anderem durch die Organisation eines Side Events mit dem Titel „Strengthening coherence and coordination between the Financing for Development Forum and the High Level Political Forum; Financing the SDGs and the 2030 Agenda” im Rahmen des HLPF 2018. i) Wie stellt die Bundesregierung selbst Kohärenz zwischen Umsetzungsprozessen zur Agenda 2030 und dem Ziel 17 einerseits und andererseits zur Addis Agenda her? Es wird auf die Antwort zu Frage 18 h) verwiesen. j) Auf welche Weise werden die Umsetzungsmittel stets mitgedacht bei der Umsetzung der SDGs in Deutschland und weltweit? Die Addis Agenda ist integraler Bestandteil der Agenda 2030 und umfasst deren finanziellen wie nicht-finanziellen Umsetzungsmittel („means of implementation“, MoI). Deutschland beteiligt sich konstruktiv an allen internationalen Arbeitssträngen , insbesondere auf Ebene der Vereinten Nationen, die die Umsetzung der Addis Agenda begleiten und regelmäßig überprüfen . k) Inwiefern plant die Bundesregierung eine Schärfung oder Erweiterung der Indikatoren der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie , die sich mit den Umsetzungsmitteln und Ziel 17 befassen? Wenn nicht, mit welcher Begründung bewertet die Bundesregierung die existierenden Indikatoren als ausreichend? Der Prozess der Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie beginnt im Oktober 2019. 19. In welcher Form plant die Bundesregierung ihre Beteiligung am sogenannten SDG-Gipfel im September 2019 in New York? a) Wie plant die Bundesregierung eine hochrangige Teilnahme von Bundeskanzlerin und Ministern am SDG-Gipfel im September 2019 sicherzustellen? Die Bundesregierung setzt sich für einen erfolgreichen und ambitionierten SDG-Gipfel ein und wird hochrangig vertreten sein. Die genauen Planungen laufen derzeit; die genaue Teilnahme wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben. b) Ist geplant Bundestag und Zivilgesellschaft in den Gipfel (z.B. in der Delegation) einzubeziehen und sind dafür zusätzliche Mittel eingeplant? Die Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die deutsche Delegation ist von großer Bedeutung und beim HLPF, das jedes Jahr im Juli stattfindet, gelebte Praxis und wird auch für den Gipfel im September angestrebt. In welcher Form dieses mit Blick auf die besonderen Gegebenheiten des Formats eines VN-Gipfels ausgestaltet werden kann, ist derzeit noch in Klärung . V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 106 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Welche Schwerpunkte will die Bundesregierung auf dem Gipfel setzen? Die Bundesregierung möchte den Schwerpunkt auf eine Beschleunigung der Umsetzung der Agenda 2030 für den zweiten Vierjahres-Zyklus des HLPF setzen. Derzeit zeichnet sich ab, dass die Anstrengungen trotz Teilerfolgen deutlich erhöht werden müssen, damit die SDGs bis 2030 erreicht werden können. Vom SDG-Gipfel soll daher ein starkes Signal an die Weltgemeinschaft für eine ambitioniertere, beschleunigte Umsetzung der Agenda 2030 ausgehen. Dies soll ergänzt werden durch die Ankündigung von Maßnahmen zur Erreichung derjenigen SDGs, deren Umsetzung derzeit am weitesten entfernt liegt. Doppelungen mit laufenden Maßnahmen in anderen internationalen Gremien sollen dabei vermieden werden. Eine Nennung konkreter Schwerpunkte ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich, da die Vorbereitungen derzeit noch nicht abgeschlossen sind. d) Inwieweit und in welcher Form wird durch die Bundesregierung über die bisherigen Fortschritte bei der Umsetzung der SDGs in, durch und mit Deutschland vor und auf dem Gipfel im September 2019 Bilanz gezogen werden? Auf dem SDG-Gipfel wird zum globalen Stand der Umsetzung der Agenda 2030 Bilanz gezogen. Als Vorbereitung wurde beim Forum Nachhaltigkeit im Bundeskanzleramt am 13. Juni 2019 sowie bei der durch BMZ und BMU am 19. Juni 2019 ausgerichteten nationalen Vorbereitungskonferenz auf das HLPF 2019 und den SDG-Gipfel mit Vertreterinnen und Vertretern von Zivilgesellschaft und Verbänden der Stand der Umsetzung der Agenda 2030 in Deutschland, in Europa und weltweit besprochen. Die Bundesregierung hat 2016 im freiwilligen nationalen Umsetzungsbericht (Voluntary National Reviews , VNR) eine erste Bilanz zur Umsetzung der Agenda 2030 gezogen und wird dies erneut im Rahmen eines VNR im Jahr 2021 tun. e) Wie kann aus Sicht der Bundesregierung verhindert werden , dass der Gipfel lediglich eine Ansammlung von Zusagen bezüglich zukünftiger nachhaltiger Maßnahmen oder Werbung für die SDGs wird, sondern konkrete politische Schritte zur Umsetzung der SDGs wie beispielsweise Aktions - oder Aufholpläne eingeleitet werden? Mit den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gibt es bereits eine Verständigung darüber, dass der Gipfel als Startschuss für die Erarbeitung konkreter Aktionsprogramme für am weitesten zurückliegende SDGs dienen soll, für die es noch keine vergleichbaren internationalen Prozesse und Rahmenwerke gibt. Ferner sollen sich die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zu konkreten politischen Schritten bekennen. Handlungsleitend wird insofern der Global Sustainable Development Report (GSDR) sein, der beim Gipfel offiziell vorgestellt wird. V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 107 – Drucksache 19/13352 20. Welchen Reformbedarf sieht die Bundesregierung für das Hochrangige Politische Forum (HLPF) für nachhaltige Entwicklung ab 2020? a) Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit für mehr hochrangige Präsenz? Wenn ja wie soll dies erreicht werden ? Nein. Das HLPF soll aus Sicht der Bundesregierung das starke globale Nachhaltigkeitsforum bleiben, zu dem es sich in den letzten Jahren entwickelt hat. b) Wie soll eine höhere Verbindlichkeit der freiwilligen nationalen Umsetzungsberichte erreicht werden? Die Bezeichnung als „freiwillige nationale Umsetzungsberichte “ (Voluntary National Reviews) deutet bereits auf eine beabsichtigte beschränkte Verbindlichkeit hin. Die Bundesregierung setzt sich dennoch im Rahmen der bisher informellen Diskussionen zur HLPF-Reform, die für die 74. Generalversammlung (GV) mandatiert ist, für eine Stärkung des HLPF und damit auch für eine Stärkung der VNRs ein. In den freiwilligen Richtlinien (guidelines) zur Erstellung der VNRs wurden bereits wichtige Qualitätskriterien für die Berichterstattung festgelegt. Deutschland ist treibende Kraft in einer Voluntary Task Force Agenda 2030, die Reformvorschläge zur HLPF- Reform erarbeitet. Zudem erarbeitet die EU-Ratsarbeitsgruppe derzeit ein entsprechendes Positionspapier. Die Bundesregierung unterstützt zudem die Berichterstattung über die gemeinsame Initiative von BMZ und BMU „Partners for Review“, ein multinationales Netzwerk von Akteuren aus Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen. Die Initiative fördert seit 2016 den Austausch zu Herausforderungen und guten Beispielen für eine robuste Berichterstattung und deren effektiver Nachverfolgung auf nationaler und globaler Ebene. Bislang sind über 320 Akteure aus 65 Ländern in diesem Netzwerk engagiert. c) Unterstützt die Bundesregierung Vorschläge eines nationalen Vorbereitungsdialogs für das HLPF? Ja, am 19. Juni 2019 richteten BMZ und BMU die erste deutsche HLPF-Konferenz in Berlin aus. Ziel ist es, eine verbesserte Verschränkung mit dem nationalen Politikzyklus zu erreichen sowie die Wirksamkeit und Relevanz des HLPF zu stärken. Eine jährliche Ausrichtung dieser deutschen HLPF- Konferenz wird angestrebt. d) Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit Parlamente und Zivilgesellschaft bereits im Vorfeld einzubinden? Wenn ja in welcher Form? Ja, beispielsweise gibt es verschiedene Foren, die diesem Ziel dienen. Das Dialogforum von BMZ und BMU findet beispielsweise jährlich statt, um den Austausch zwischen den ko-federführenden Ressorts und Zivilgesellschaft, Wirtschaft sowie V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 108 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Wissenschaft zu stärken. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 20 c) verwiesen. e) Wie plant die Bundesregierung die Einbindung von Parlament und Zivilgesellschaft in die Umsetzung der SDGs und der Nachhaltigkeitsstrategie effektiver zu gestalten? Der Deutsche Bundestag ist insbesondere über den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung (PBnE) in die Umsetzung der Agenda 2030 und Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie eingebunden. Der Beirat begleitet die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie einschließlich der Fortentwicklung der Indikatoren , Ziele und Maßnahmen sowie die Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung auf europäischer Ebene und auf Ebene der Vereinten Nationen. Vertreter und Vertreterinnen des PBnE nehmen als Teil der Deutschen Delegation am HLPF in New York teil. Der PBnE kontrolliert die Nachhaltigkeitsprüfungen der Bundesregierung zu Gesetzen und Verordnungen und übermittelt dem jeweils federführenden Ausschuss das Ergebnis seiner Bewertung als Stellungnahme, die durch den federführenden Ausschuss zu beraten und schriftlich zu bewerten ist. Der Vorsitzende des PBnE wird zu den Sitzungen des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung eingeladen. In Umsetzung der Agenda 2030 mit ihrem Grundsatz der neuen globalen Partnerschaft und dem in ihr verankerten Multi-Akteursansatz wurde auch die Einbindung der Zivilgesellschaft in die Weiterentwicklung und Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie gestärkt. So wurden das Forum Nachhaltigkeit , eine Dialoggruppe zur Vorbereitung der Sitzungen des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung sowie die Wissenschaftsplattform Nachhaltigkeit 2030 eingerichtet. Das bereits etablierte Dialogforum unter Federführung BMZ und BMU wird fortgeführt. Das Forum Nachhaltigkeit, zu dem das Bundeskanzleramt seit 2017 einmal im Jahr einlädt, dient dem Austausch der Bundesregierung mit zentralen Akteuren aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft , Wissenschaft, Kirchen sowie Ländern und Kommunen über Stand und Zukunft der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie und der Agenda 2030. Die sogenannte Dialoggruppe wird seit 2018 jeweils im Vorfeld der Sitzungen zu den Schwerpunktthemen des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung einbezogen. 15 Institutionen und Organisationen aus den Bereichen Wirtschaft , Umwelt, Soziales, Entwicklung und Internationales, die zunächst für den Zeitraum 2018 und 2019 benannt sind, sowie fünf weitere Institutionen können bei Gesprächen mit den für die Vorbereitung des Sitzungsthemas federführenden Ressorts Positionen und Vorschläge für Ergebnisse des Ausschusses einbringen. Die Wissenschaftsplattform Nachhaltigkeit 2030 wurde im Mai 2017 aufgebaut. An der Schnittstelle zwischen Wissenschaft , Gesellschaft und Politik unterstützt sie die Umsetzung V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 109 – Drucksache 19/13352 der Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie und der SDGs mit wissenschaftlicher Expertise. Dabei soll sie zum einen aktuelle wissenschaftliche Befunde bündeln und gezielt in Umsetzungsprozesse der DNS einbringen. Zum anderen greift sie offene Fragestellungen aus der Praxis auf und spiegelt diese in den wissenschaftlichen Diskurs zurück. Das Dialogforum dient dem Austausch über die internationalen Aspekte der Umsetzung der Agenda 2030, insbesondere auf Ebene der Vereinten Nationen und zur Bestandsaufnahme von EZ-Themen und Trends in Deutschland mit relevanten Akteuren sowie zur Schnittstelle zum deutschen Follow-up Prozess. f) Welchen Reformbedarf sieht sie beim Forum Nachhaltigkeit ? Nach insgesamt drei Sitzungen in 2017, 2018 und 2019 besteht auf grundsätzlicher Ebene kein Reformbedarf. Die Sitzungen des Forums Nachhaltigkeit werden jeweils an die aktuellen Bedarfe und Stände der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie angepasst . 21. Welche Pläne hat die Bundesregierung für die weitere Umsetzung der SDGs? a) Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergreifen um die SDGs und die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie zum handlungsleitenden Rahmen des Gesamtregierungshandelns und einzelner Ressorts zu machen ? Die Umsetzung der Agenda 2030 und die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung sind schon jetzt Maßstab des Regierungshandelns . Hierbei kommt dem Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung eine wichtige steuernde Rolle zu. Es wird auf die Antwort auf Frage 21 d) verwiesen. Mit der Aktualisierung der DNS 2018 hat die Bundesregierung sechs Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung formuliert (s. DNS 2018, S.52-54). Sie dienen der Operationalisierung des Leitprinzips einer nachhaltigen Entwicklung und orientieren sich an der Agenda 2030 vor dem Hintergrund eines dringend erforderlichen Wandels unserer Gesellschaft und Wirtschaft. b) Wieso berücksichtigen zahlreiche Bundesministerien, unter anderem das BMWi, in seiner Industriestrategie 2030 (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Industrie /nationale-industriestrategie-2030.html) weder die Agenda 2030 und die SDGs, noch die Nachhaltigkeitsstrategie , ja lassen diese sogar gänzlich unerwähnt? Es wird auf die Antwort auf die Frage 8 a) verwiesen. c) Braucht es aus Sicht der Bundesregierung einen verbindlichen Nachhaltigkeitscheck politischer Strategien der Ministerien damit diese sich, wie im Koalitionsvertrag 2018 zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehen, an der Agenda 2030 V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 110 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode und den SDGs orientieren? Falls nein warum nicht (bitte begründen)? Die Nachhaltigkeitsprüfung im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung nach § 44 Abs. 1 S. 4 GGO ist ein wichtiges Instrument der Politikkohärenz. Sie ist bei Gesetzesvorlagen der Bundesregierung sowie in entsprechender Anwendung bei Entwürfen von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften durchzuführen. Maßstab für die Prüfung sind die Ziele und Indikatoren der DNS, die 17 SDGs sowie die in der DNS enthaltenen sechs Prinzipien für eine nachhaltige Entwicklung. Entsprechend den Ausführungen zum Nachhaltigkeitsmanagement in der Aktualisierung 2018 zur DNS sind Aussagen zu Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung auch bei Programmen mit besonders hoher Relevanz für die Nachhaltigkeitsziele zu treffen. Seit März 2018 steht ein elektronisches Tool, die „elektronische Nachhaltigkeitsprüfung (eNAP)“, zur Verfügung. Sie ist ein Prototyp der IT-Maßnahme „eGesetzgebung“ der IT-Konsolidierung Bund und steht bis zum Wirkbetrieb und der vollständigen Integration in die eGesetzgebung in dieser Form für ex-ante Nachhaltigkeitsprüfungen zur Verfügung. Es soll dazu beitragen, die Qualität der Nachhaltigkeitsprüfung zu verbessern und gleichzeitig die Durchführung der Prüfung zu erleichtern . Die Anwendung von eNAP steht unter www.enap.bund.de auch allen gesellschaftlichen Akteuren für ihre Programme und Strategien frei zur Verfügung. d) Inwiefern sieht die Bundesregierung die bestehenden nationalen Nachhaltigkeitsstrukturen, wie den Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung, für geeignet an, um die aus Sicht der Fragesteller für eine multidimensionale Nachhaltigkeitsstrategie notwendige Kohärenz zwischen den verschiedenen Ressorts herzustellen? Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung ist das zentrale Steuerungsorgan der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und befasst sich mit ihrer Umsetzung und Weiterentwicklung . Der Ausschuss gibt strategische Anstöße für die Arbeit der Bundesregierung, wirkt auf Politikkohärenz zwischen den Ressorts hin und dient zudem dem hochrangigen Austausch der Ressorts über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten. Zu jeder Sitzung werden auch der/die Vorsitzende des RNE und des PBnE eingeladen. Die Sitzungen werden durch eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundeskanzleramtes vorbereitet, an der die Ressorts auf Ebene der fachlich zuständigen Unterabteilungsleiter teilnehmen . Grundlage der Arbeit des Staatssekretärsausschusses ist ein Arbeitsprogramm , das mittelfristig die Schwerpunktthemen für die nächsten Sitzungen enthält. Seit Herbst 2018 wird im Vorfeld jeder Ausschusssitzung eine sogenannte Dialoggruppe gesellschaftlicher Akteure in die V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 111 – Drucksache 19/13352 Vorbereitung eingebunden. Im Übrigen wird auf die Antwort auf Frage 20 e) verwiesen. Um das koordinierte Handeln der Ressorts weiter zu verbessern , wurden 2017 in allen Ministerien ein Ressortkoordinator bzw. eine Ressortkoordinatorin eingesetzt. Sie sind zentrale Ansprechperson zu Nachhaltigkeit im Ressort und werden mit Blick auf die Umsetzung der DNS abteilungsübergreifend einbezogen . Es wird auf die Antwort auf Frage 23 b) verwiesen. Ein weiteres wichtiges Instrument der Politikkohärenz ist die Nachhaltigkeitsprüfung. Es wird auf die Antworten auf die Fragen 21 c) und e) verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 21 a) verwiesen. e) Unterstützt die Bundesregierung in dem Zusammenhang die Empfehlung unter anderem des entwicklungspolitischen Dachverbands VENRO (https://venro.org/fileadmin /user_upload/Pressemeldungen/14_PM_Peer_Review _SG.pdf), eine öffentlich nachvollziehbare ex-ante- Prüfung vorzusehen, mit der alle relevanten Regierungsentscheidungen vor deren Verabschiedung systematisch auf ihre Auswirkungen auf die nationale und globale Umsetzung der SDG hin überprüft würden? Es wird auf die Antwort zu Frage 21 c) verwiesen. f) Welche konkreten Pläne gibt es von Seiten der Bundesregierung für Maßnahmenpläne auf Ressortebene sowie eine generell stärker maßnahmenorientierte Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2020 und welche Formen für eine effektive und zielgerichtete Beteiligung nicht-staatlicher Akteure sowie des Bundestages sind geplant? Seit der DNS-Neuauflage 2016 sind die Indikatoren und Ziele unmittelbar mit Maßnahmen verknüpft worden. Dies ist auch weiter so geplant. Um die Umsetzung der DNS und der SDGs zu stärken, stellen jeweils zwei Ressorts in den Sitzungen des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung ihre Ressortberichte vor. Diese sollen darlegen, wie durch die Gesamtheit der Ressortpolitik zur Umsetzung der DNS und SDGs beigetragen wird. Dabei sollen insbesondere auch Zielkonflikte und Wechselwirkungen mit anderen Zielen berücksichtigt werden. Die Ressortberichte werden nach der Sitzung des Staatssekretärsausschusses veröffentlicht. Die Weiterentwicklung der DNS ist für das Jahr 2020 vorgesehen . Ab Herbst 2019 wird diese vorbereitet mit einer Dialogkonferenz in Berlin und vier weiteren Dialogkonferenzen in den Regionen, die zusammen mit den Ländern vorbereitet werden . Die Dialogkonferenzen zielen darauf ab, die gesellschaftlichen Akteure von Beginn an in die Weiterentwicklung der DNS einzubeziehen. V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 112 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Sowohl bei den Dialogkonferenzen als auch später in Form von schriftlichen Stellungnahmen können Vorschläge nicht-staatlicher Akteure zur Weiterentwicklung der DNS, aber auch eigene Beiträge eingebracht werden. Weitere wichtige Institutionen/Formate bei der Weiterentwicklung der DNS sind der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE), PBnE, die Wissenschaftsplattform und das Forum Nachhaltigkeit. Es wird zudem auf die Antwort auf Frage 20 e) verwiesen. g) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen bzw. beabsichtigt sie zu ergreifen, um die abzusehende Verfehlung von 29 der 66 Indikatoren der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zu verhindern (https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch /UmweltoekonomischeGesamtrechnungen/Umweltindikatoren /Indikatoren0230001189004.pdf?__blob=publication File; bitte nach Indikatoren aufschlüsseln)? Gemäß der Ankündigung in der Aktualisierung 2018 zur DNS wird derzeit - ausgehend vom Indikatorenbericht 2018 des Statistischen Bundesamts - der Stand all derjenigen Indikatoren, die mit einer „Wolke“ (absehbare Zielverfehlung um mehr als 20%) bzw. einem „Gewitter“ (Vergrößerung der Zielverfehlung ) gekennzeichnet sind, analysiert und der Handlungsbedarf definiert. h) Beabsichtigt die Bundesregierung bei der Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) weitere Indikatoren aufzunehmen, die die globalen Auswirkungen deutschen Handelns besser in den Blick nehmen? Falls ja, um welche Indikatoren handelt es sich? Falls nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 18 k) verwiesen. i) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Messung aller internationalen Indikatoren zu gewährleisten ? Wie kann die Relevanz der internationalen Indikatoren für die Umsetzung der SDG in Deutschland gewährleistet werden? Obwohl die SDG-Indikatoren vorrangig der internationalen Messung der Zielerreichung dienen sollen, lassen sich viele der globalen Indikatoren auch national berechnen. Dass nicht zu allen der global vereinbarten Indikatoren Daten vorliegen, hat mehrere Ursachen: Bestimmte international relevante Indikatoren lassen sich nicht sinnvoll für Deutschland berechnen (z.B. 10.6.1 Anteil der Mitglieder und Stimmrechte der Entwicklungsländer in internationalen Organisationen) oder haben als Datengrundlage bestimmte Ländergruppen (z.B. 17.12.1 Durchschnittliche Importzölle für Entwicklungsländer, am wenigsten entwickelte Länder und kleine Inselentwicklungsländer ). So schätzt Eurostat, dass 16% der globalen Indikatoren aufgrund ihres Fokus auf Entwicklungsländer nicht für ein Monitoring auf europäischer Ebene relevant sind. Für andere Indi- V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 113 – Drucksache 19/13352 katoren liegen auf internationaler Ebene noch nicht alle notwendigen statistischen Ausgangsdaten vor (z.B. 12.3.1 (a) Index der Lebensmittelverluste und (b) Index der Lebensmittelabfälle ). Zudem ist darauf hinzuweisen, dass trotz erheblicher Anstrengung auf internationaler Ebene noch knapp 15% der Indikatoren sogenannte Tier III-Indikatoren sind, das heißt dass für diese bislang keine etablierte Methode oder statistischer Standard existieren. Dies wäre jedoch aus statistischer Sicht notwendige Voraussetzung um die Indikatoren international vergleichbar messen zu können. Im Kontext der im Jahr 2020 anstehenden Revision des Indikatorenrahmenwerks werden deshalb insbesondere die Tier III-Indikatoren auf dem Prüfstand der Inter-Agency and Expert Group on SDG Indicators (IAEG- SDG) stehen. Das Statistische Bundesamt hat Anfang Juli 2019 eine nationale Berichtsplattform eingerichtet, die deutsche Daten und Metadaten zur globalen nachhaltigen Entwicklung in interaktiver Form zur Verfügung stellt. Sie zeigen den Stand der Entwicklung in Deutschland bezogen auf die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (https://sustainabledevelopment-germany .github.io/). j) Welche nationalen und internationalen Berichtsmechanismen existieren bezüglich der internationalen Indikatoren? Der internationale Berichtsweg für die SDG-Indikatoren gestaltet sich folgendermaßen: Das Nationale Statistische Amt (NSA) berichtet an die jeweils zuständigen internationalen Organisationen (sogenannte Custodian Agencies, kurz CA). Diese errechnen regionale und globale Aggregate und nehmen dafür - falls notwendig - Anpassungen an den Daten zur internationalen Vergleichbarkeit vor bzw. schätzen fehlende Daten. Die Praxis gestaltete sich anfangs etwas heterogener, weshalb die IAEG-SDG 2018 Leitlinien zur globalen Berichterstattung erarbeitet hat. 2019 wurden dann in Zusammenarbeit mit dem Committee for the Coordination of Statistical Activities (CCSA) Implementierungskriterien -aufbauend auf diesen Leitlinien - definiert. Um zukünftig einen automatisierten Datenabruf der nationalen Daten durch die CAs zu ermöglichen, entwickeln derzeit zahlreiche NSA sogenannte National Reporting Platforms. Diese technischen Plattformen für die Berichterstattung der nationalen Daten ermöglichen in der Regel sowohl den automatisierten Datenabruf durch internationale Organisationen als auch eine ansprechende interaktive Visualisierung der Daten für die Zivilgesellschaft. In Deutschland ist das Statistische Bundesamt verantwortlich für die Koordinierung und Veröffentlichung deutscher Daten zu den SDG-Indikatoren. Des Weiteren wird auf die Antwort auf Frage 21 i) verwiesen. V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 114 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode k) Welche Rolle wird Deutschland in der Inter-Agency and Expert Group on SDG Indicators (IAEG) weiterhin wahrnehmen ? In den bisherigen vier Jahren der Mitarbeit in der IAEG-SDG hat sich Deutschland stark engagiert und war zusammen mit UNECE-Kollegen federführend bei zahlreichen Initiativen und Arbeiten. So stellte das Statistische Bundesamt auch den Co- Chair in zwei Arbeitsgruppen, war in mehreren Arbeitsgruppen aktiv und ist derzeit Mitglied in zwei Arbeitsgruppen. Angesichts der anstehenden Rotation der IAEG-SDG-Mitglieder Anfang Juni diesen Jahres, hat sich Deutschland auf eine erneute Mitgliedschaft in der IAEG-SDG beworben und wird für zwei weitere Jahre Mitglied in der IAEG-SDG sein. Dem Bureau der Conference of European Statisticians (CES) obliegt die Entscheidung über die Mitglieder aus der UNECE- Region. Dafür hat die CES Rotationsprinzipien definiert. 22. Welche Erfolge kann der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung in Bezug auf die Umsetzung der SDGs bislang vorweisen? a) Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Erfahrungen der Dialoggruppe beim Staatssekretärsausschuss? b) Welche Empfehlungen aus der Dialoggruppe haben bisher Eingang in die Arbeit dieses Ausschusses gefunden (bitte nach Ausschussthemen aufschlüsseln)? Die Fragen 22 a) und b) werden gemeinsam beantwortet. Die Dialoggruppe hat nicht nur die Aufmerksamkeit in der Fachöffentlichkeit zu den Arbeiten des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung erhöht, sie hat auch zu allen bisher behandelten Themen wertvolle Impulse für die weiteren Beratungen innerhalb der Bundesregierung gegeben. Die Beschlüsse des Staatssekretärsausschusses werden im Anschluss an die Sitzung an die Mitglieder der Dialoggruppe versandt und im Internet veröffentlicht (s. https://www.bundesregierung .de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/der-staatssekretaersausschuss ). 23. Welche Fortschritte und Herausforderungen gibt es bei der Umsetzung der SDGs in den Bundesministerien? a) Welche konkreten Maßnahmen haben die Ressortkoordinatorinnen für nachhaltige Entwicklung bisher ergriffen, um die Arbeit der jeweiligen Ressorts stärker an der Agenda 2030 und der Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie auszurichten und welche zusätzlichen Ressourcen (personell, finanziell) wurden von den einzelnen Ministerien seit September 2015 für die Umsetzung der SDGs bereitgestellt? V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 115 – Drucksache 19/13352 Ressortkoordinatorinnen und Ressortkoordinatoren wurden erstmals im ersten Halbjahr 2017 benannt. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie nennt folgende Aufgaben des Ressortkoordinators /der Ressortkoordinatorin: Diese bzw. dieser ist zentrale Ansprechperson zu Fragen einer nachhaltigen Entwicklung , wird bei der Umsetzung der DNS sowie der Agenda 2030 in der jeweiligen Ressortpolitik abteilungsübergreifend miteinbezogen und wird zur Stärkung der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren abteilungsübergreifend beteiligt (Nachhaltigkeitsprüfung nach § 44 Abs. 1 S. 4 GGO), ebenso bei Ressortstrategien . Exemplarisch können folgende konkrete Maßnahmen der Ressorts hervorgehoben werden: AA: Einrichtung eines von der Ressortkoordinatorin geleiteten, abteilungsübergreifenden Arbeitsstabs (AS Agenda 2030), der zentraler Ansprechpartner für alle übergeordneten Aspekte der Agenda 2030 ist, die Umsetzung der Agenda 2030 im und durch das AA koordiniert und kohärentes Handeln mit den Ressorts gewährleistet. BMWi: Einrichtung einer Geschäftsstelle für den Ressortkoordinator. Die Ressortkoordination umfasst u.a. die Nachhaltigkeitsprüfung von Förderprogrammen sowie die Begleitung der Maßnahmen anderer Ressorts zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie und die damit verbundene Koordinierung im BMWi. Regelmäßig tagt ein Stakeholder-Roundtable mit Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft und anderer Akteure. Dieser dient dem Informationsaustausch und gibt ggf. Empfehlungen für die BMWi-Nachhaltigkeitspolitik. BMAS: Auf Veranlassung des Ressortkoordinators wird in Kürze ein Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht, der sich vollständig an der Agenda 2030 ausrichtet. Diesem Bericht können die Maßnahmen des BMAS entnommen werden, welche die Zielerreichung der Agenda 2030 fördern. BMVg: Der Ressortkoordinator verantwortet die Zentrale Dienstvorschrift „Nachhaltige Entwicklung", die dazu dient, die Tätigkeiten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) an den Kriterien der Nachhaltigkeit auszurichten . BMVg und die Bundeswehr führen jährliche „Aktionstage Nachhaltigkeit“ zur Förderung des Ideenaustauschs zur nachhaltigen Entwicklung durch. BMVI: Es wurde ein Pilotprojekt „Klimaneutrale Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV)“ mit Blick auf den V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 116 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Hochbau, die Elektrifizierung des Fuhrparks der WSV einschließlich Ladeinfrastruktur und die Nutzung, Erzeugung und Speicherung erneuerbarer Energien eingerichtet. BMZ: Der Ressortkoordinator hat die Erstellung des BMZ-Fahrplans („Drehbuch“) zur Umsetzung der Agenda 2030 koordiniert. Zudem wurde ein abteilungsübergreifender „Reflexions- und Arbeitskreises Agenda 2030“ eingerichtet. Dieser wird vom Ressortkoordinator koordiniert. Des Weiteren wird auf die Ressortberichte verwiesen (s. https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik /berichte-und-reden/berichte-aus-den-ministerien- 429902). Im Übrigen wird auf Anlage 1, Antwort zu Frage 23 a) verwiesen : Zusätzliche Ressourcen (personell, finanziell), die von den einzelnen Ministerien seit September 2015 für die Umsetzung der SDGs bereitgestellt wurden. b) In welchen Ressorts liegen bisher konkrete Umsetzungspläne für die Agenda 2030 und die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie vor und was sind deren wesentliche Inhalte (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)? Siehe Anlage 1, Antwort zu Frage 23 b). c) Welche Maßnahmen, wie z.B. verpflichtende Aufholpläne, plant die Bundesregierung zu ergreifen, um Ministerien, die bislang keine SDG-Umsetzungspläne vorgelegt haben, dazu zu ermuntern dies zu tun? Die Umsetzung der Agenda 2030 und der DNS kann in vielfältiger Form erfolgen, ist abhängig von den mitunter sehr unterschiedlichen konkreten Aufgaben und Strukturen der Ministerien und unterliegt dem Ressortprinzip. Gemeinsam entwickelt die Bundesregierung unter der Federführung des Bundeskanzleramtes die DNS weiter und überprüft die Erreichung der Ziele und Indikatoren. d) Inwiefern wird die Erreichung der SDGs in die Formulierung des Gesetzentwurfs für den Bundeshaushalt 2020 einfließen und inwiefern plant die Bundesregierung Anreizsysteme , wie z. B. zusätzliche Finanzmittel, für Vorreiter der SDG Umsetzung? Die Bundesregierung bekennt sich zum Leitprinzip der Nachhaltigkeit . In der Begründung des Gesetzentwurfs über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 wird - wie auch in den Vorjahren - eine Aussage zur Vereinbarkeit mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie im Hinblick auf die Zielsetzung finanzieller Nachhaltigkeit enthalten sein. Die Ausgestaltung der weiteren in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie verankerten Zielsetzungen bleibt Aufgabe der jeweiligen Fachpolitik. V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 117 – Drucksache 19/13352 24. Welche Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit sieht die Bundesregierung zur Umsetzung der Agenda 2030 und der SDGs vor? a) Welche Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit für die SDGs weisen einzelne Ressorts auf (bitte nach Ministerium, Maßnahme und finanziellem Umfang aufführen)? b) Welche weiteren Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit der SDGs der Ressorts sind in Planung und wie werden diese von wem koordiniert? Die Fragen 24 a) und 24 b) werden gemeinsam beantwortet. Die Agenda 2030 ist Richtschnur des Regierungshandelns. Die Bundesregierung misst der Aufgabe der besseren Bekanntmachung der Agenda 2030 und der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung einen hohen Stellenwert bei. Derzeit ist der Bekanntheitsgrad der SDGs in der Bevölkerung immer noch viel zu gering. Daher startet das BMZ im Herbst 2019 eine SDG-Kampagne in Deutschland, die eine Vielzahl an Akteuren zusammenführt und zum Handeln anregt: Länder, Kommunen, Zivilgesellschaft , Wirtschaft, Jugend und die allgemeine Bevölkerung. Sie ergänzt die im Wesentlichen digitale Informationskampagne www.DieGlorreichen17.de des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung (BPA) und stellt insbesondere den Bezug zu den globalen Partnerschaften her. Hierzu wird auch auf die Antwort auf Frage 24 c) verwiesen. Im Hinblick auf Maßnahmen der Ressorts zur Öffentlichkeitsarbeit zur Umsetzung der Agenda 2030 und der SDGs wird auf Anlage 1, Antwort zu Frage 24 a) und b) verwiesen. c) Welche Finanzierung, Maßnahmen, Ziele und Beteiligungen der Ressorts weist die Kampagne „Die glorreichen 17“ (https://www.dieglorreichen17.de/index.html) auf? Der Deutsche Bundestag hat dem BPA im Haushaltsjahr 2018 600.000 Euro für die Nachhaltigkeitskommunikation zur Verfügung gestellt. Für das Haushaltsjahr 2019 hat der Haushaltsgesetzgeber die für die Nachhaltigkeitskommunikation ausgebrachten Mittel auf 1 Mio. Euro erhöht. Das BPA konnte deshalb mit der Anfang Dezember 2018 geschalteten , ausschließlich digital und mittelfristig angelegten Informationskampagne „Die Glorreichen 17“ vollkommen neue Wege beschreiten und hat die bis dahin wenig bekannten 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen gezielt in die Öffentlichkeit getragen. Schon in ihrem Gutachten zur DNS 2016 hatten die Peers 2018 eine Verstärkung der ÖA zu den Nachhaltigkeitszielen empfohlen . Ziel ist es, zunächst die Zielgruppe der 18- bis 30-Jährigen über die digitalen Medien zu erreichen. Dazu wurden 17 auffällige V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 118 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Figuren entwickelt, die jeweils für ein Nachhaltigkeitsziel stehen . Sie sollten zunächst und prioritär die Aufmerksamkeit auf die SDGs richten, aber auch die Zielgruppe auf die Kampagnenseite hinweisen. Ein umfassendes und innerhalb der Bundesregierung abgestimmtes Informationsangebot auf der Kampagnenseite erklärt dort die einzelnen Ziele und stellt die Maßnahmen der Bundesregierung zur ihrer Umsetzung vor. Die Bewerbung der „Glorreichen 17“ erfolgte durch Außenwerbung auf digitalen Screens in Hamburg, Berlin, Leipzig und München , auf den digitalen Kulturseiten von Tageszeitungen, aber auch in zielgruppenaffinen Portalen im Internet (u.a. Shopping, Lifestyle, Fashion, Beauty, Ernährung). Für die Konzeption, das Design, Umsetzung, Bewerbung (Schaltungen) und die externe Evaluierung der 1. Stufe der Kampagne hat das BPA bislang insgesamt 787.304 Euro ausgegeben. Die vom BPA in Auftrag gegebene Evaluierung der Kampagne zeigt, dass die Kommunikationsziele erreicht wurden. Die Bekanntheit der Agenda 2030 und der SDGs konnte signifikant erhöht werden. Mehr als ein Drittel der Bevölkerung hat nach der Kampagne Kenntnis von der Agenda 2030. Davor wusste nach der sogenannten Nullmessung etwa ein Viertel der Bevölkerung davon. Das BPA wird – vorbehaltlich der zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel –, die Kampagne ausdehnen und verstetigen, um die Bevölkerung über die Inhalte und die Bedeutung der SDGs für ihre eigene Zukunft und die der Erde zu informieren. Es soll dabei auch exemplarisch gezeigt werden, wie sich Bürgerinnen und Bürger selbst nachhaltig verhalten und damit ein Beitrag zur Erreichung der SDG leisten können. Nicht zuletzt sollen sie dazu angeregt werden, sich für eine nachhaltige Entwicklung zu engagieren. Zentrales Informationsangebot wird die Kampagnenseite bilden . Dabei kommt den Figuren weiterhin eine entscheidende Rolle zu. Denn sie sollen, genauso wie geplante interaktive Elemente, ein Quiz oder Best Practice-Videos, die nunmehr auf alle über 18-Jährige ausgedehnte Zielgruppe zu den Informationsangeboten führen. Außerdem soll die Kampagne in den sozialen Netzwerken, auch als Vehikel zu der Kampagnenseite, sichtbar sein. Das BPA koordiniert die Kampagne und beteiligt die Ressorts, etwa bei der Identifizierung der Best-Practice- Beispiele oder bei der Verlinkung der Kampagnenseite oder durch das Weiterverbreiten von Posts in den Sozialen Medien. d) Welche Wirkungen und welche Kosten sind bislang im Rahmen der Zukunftscharta und Zukunftstour des BMZ entstanden und welche weiteren Wirkungen sind als Zielrahmen bis wann vorgesehen? Die Zukunftscharta und die ZukunftsTour waren als ein entwicklungspolitischer Kommunikations- und Beteiligungsprozess angelegt. Die Zukunftscharta war in einem offenen und interaktiven Prozess zusammen mit der Zivilgesellschaft, Wirtschaft , Wissenschaft, Kirchen, Ländern und Kommunen sowie V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 119 – Drucksache 19/13352 Stiftungen erarbeitet worden. Kern der Charta sind acht übergeordnete Handlungsfelder, die Gemeinsamkeiten und Schwerpunkte der Beteiligten aufzeigen. Es ist ein verbindendes Dokument Deutschlands in Vorbereitung auf die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung. Um die Botschaften in die Bundesländer und Kommunen zu tragen und so die Bedeutung von nachhaltiger Entwicklung vor Ort und im Alltag bei den Bürgerinnen und Bürgern bekannt zu machen, setzte das BMZ die „ZukunftsTour EINEWELT – Unsere Verantwortung“ mit Veranstaltungen in allen 16 deutschen Ländern zwischen Juni 2015 und Juli 2016 um. Im Rahmen der ZukunftsTour haben lokale Initiativen, Unternehmen, politische Entscheidungsträger und engagierte Prominente ihren Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung öffentlich für Bürgerinnen und Bürger, darunter viele Schülerinnen und Schüler, aufgezeigt und für weiteres Engagement geworben. Die Gesamtkosten (2014 – 2016) für alle Maßnahmen der Zukunftscharta betrugen 1.932.446,43 Euro. Die Gesamtkosten für die ZukunftsTour betrugen 1.542.916,73 Euro. Im Übrigen wird auf die Antworten auf die Fragen 24 a) und b) verwiesen. e) Welche Mittel sind für die Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit der Zivilgesellschaft zur Umsetzung der SDGs vorgesehen (bitte titelscharf nach Ressorts auflisten)? f) Welche Mittel sind für die Unterstützung von zivilgesellschaftlicher SDG-Arbeit vorgesehen, insbesondere auch in Einrichtungen, die Bildung für nachhaltige Entwicklung fördern in den Bundesländern und im ländlichen Raum? Die Fragen 24 e) und f) werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf Anlage 1, Antwort zu Frage 24 e) und f) verwiesen. 25. Welche Position bezieht die Bundesregierung hinsichtlich der fehlenden Umsetzung der Agenda 2030 und SDGs auf EU- Ebene und den dazu im Januar 2019 vorgelegten Vorschlägen der EU-Kommission (https://ec.europa.eu/germany /news/20190130-nachhaltige-entwicklung_de)? a) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller , dass von den drei aufgezeichneten Szenarien der EU- Kommission für eine künftige EU-Strategie zur Umsetzung der Agenda 2030 (https://ec.europa.eu/germany /news/20190130-nachhaltige-entwicklung_de) das erste zugleich auch das zielführendste und der Dringlichkeit der Herausforderung einzig angemessene darstellt? Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um auch andere Mitgliedstaaten davon zu überzeugen? Wenn nein, warum nicht? b) Welche Maßnahmen der EU sind nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, um unter der neuen EU-Kommission die Erarbeitung eines SDG-Umsetzungsplans für die EU (intern und extern) zu beginnen? Welche Position bezieht V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Drucksache 19/13352 – 120 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode die Bundesregierung diesbezüglich im Europarat und welche Auswirkungen hat dies auf die Arbeit der EU-Kommission ? c) Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit die Agenda 2030 als Nachfolge der EU 2020-Strategie einzuführen und setzt sie sich hierfür ein? Fragen 25 a) bis c) werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung bekräftigt, dass sie uneingeschränkt für die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und ihre ambitionierte Umsetzung auch auf europäischer Ebene eintritt. Deutschland hat daher das von der Europäischen Kommission vorgelegte Reflexionspapier "Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030” begrüßt und hebt hervor, dass das Reflexionspapier eine wertvolle Analyse der größten Nachhaltigkeitsdefizite in der EU beinhaltet und dringende Handlungserfordernisse aufzeigt. Alle darin enthaltenen Szenarien beschreiben wichtige Bestandteile einer zukünftigen EU-Umsetzungsstrategie im Bereich Nachhaltigkeit und sollten daher in einen kombinierten Ansatz Eingang finden. Diese Umsetzungsstrategie sollte sowohl eine begrenzte Anzahl EU-spezifischer , messbarer Ziele als auch einen hochrangigen politischen Prozess skizzieren, mit dem die Zielerreichung regelmäßig überprüft und in dessen Rahmen, wo nötig zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Die Mitgliedsstaaten haben die Europäische Kommission zudem mehrfach, zuletzt in den Ratsschlussfolgerungen vom 9. April 2019 (angenommen im Rat für Allgemeine Angelegenheiten , s. http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST- 8286-2019-INIT/de/pdf, s. auch Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 18. Oktober 2018 https://www.consilium .europa.eu/media/36776/18-euco-final-conclusionsde .pdf), aufgefordert, rasch eine umfassende Umsetzungsstrategie und Vorschläge zum Umgang mit den im Reflexionspapier hervorgehobenen Herausforderungen vorzulegen. V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 1 Anhang 1 Große Anfrage Bündnis 90/ DIE GRÜNEN - AE 8041 Frage 1e) Welche konkreten Erfolge im Kampf gegen Armut konnten durch die diversen Afrika-Initiativen und Strategien der Bundesregierung wie Marshallplan, Compact with Africa und Pro!Afrika zur Überwindung von Armut auf unserem Nachbarkontinent erreicht werden, welche zusätzlichen finanziellen Ressourcen sind dafür im Zeitraum 2017 - 2022 in welchen Bereichen vorgesehen und wie werden diese Maßnahmen koordiniert (bitte nach Höhe der Mittel, Haushaltsplan und Maßnahme auflisten)? HH-Titel Programm/Maßnahme HH-Jahr Höhe der zusätzlichen HH-Mittel in Mio. Euro Kapitel 0810 Titel 687 014 (Beiträge an Organisationen , Vereine und Verbände im Ausland) Unterstützung der Regionalen Technischen Hilfszentren des IWF in Afrika (AFRI- TAC) (als Beitrag des BMF zur Umsetzung des Compact with Africa) 2017 5 2018 5 2019 5 Kapitel 0904 Titel 687 02 (Wirtschaftsbeziehun - gen mit dem Ausland einschließlich Standortmarketing ) Aktivitäten der GTAI und des AHK-Netzes in Afrika Da die GTAI und das AHK-Netz neben der Unterstützung beim Aufbau von Wirtschaftsstrukturen im Gastland auch zentrale Aufgaben im Bereich der Außenwirtschaftsförderung wahrnehmen, ist eine Abgrenzung des Betrages für die einzelnen Bereiche nicht möglich. Kapitel 0904 Titel 687 05 (UT8) (Erschließung von Auslandsmärkten) Außenwirtschaftsförderung – Neue Märkte und Schwerpunkt Afrika (Aktivitäten des Wirtschaftsnetzwerk Afrika) 2017 - 2018 - 2019 6,9 Kapitel 2310 Titel 896 01 (Entwicklungsinvestitionsfonds ) Stärkung von Investitionen europäischer und afrikanischer Unternehmen in Afrika: AfricaConnect und AfricaGrow Anmerkung: Je 400 Mio. Euro für Africa- Connect und AfricaGrow bis Ende der Legislaturperiode 2019 100 2020 HH-Planung noch nicht abgeschlossen 2021 HH-Planung noch nicht abgeschlossen Kapitel 2301 Titel 896 03 (Bilaterale Technische Zusammenarbeit) Kapitel 2301 Titel 896 11 (Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit - Zuschüsse) Marshallplan mit Afrika (inkl. Finanzierung von Maßnahmen zur Umsetzung von Reformpartnerschaften, Compact with Africa und Grüne Bürgerenergie für Afrika) 2017 - 2018 100 2019 300 Kapitel 2310 Titel 896 34 (Sonderinitiative Ausbildung und Beschäftigung) SI Ausbildung und Beschäftigung 2017 - 2018 - 2019 230 V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 2 Frage 2d) Inwieweit hat es eine Verschiebung des Fördermittelanteils der deutschen ODA-Mittel zur Ernährungssicherung in den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit von den am wenigsten entwickelten Ländern (LDCs) hin zu Reformpartnern oder Partnerländern der deutschen EZ gegeben (bitte nach Anteil der deutschen ODA-Mittel für Ernährungssicherung in LDCs und anderen Partnerländern der Bundesregierung für die Jahre 2014-2017 auflisten)? Jahr Zusagen ges. in EUR Zusagen LDCs in EUR Anteil LDCs 2014 335.521.200 246.613.156 73,5% 2015 304.893.989 220.485.657 72,3% 2016 564.872.323 294.887.578 52,2% 2017 543.079.323 384.239.683 71,9% Frage 8d) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die zahlreichen Programme der Bundesministerien zu Digitalisierung nachhaltig im Sinne aller drei Dimensionen zu gestalten (aufgelistet nach Ressorts) und welche Einbindung von zivilgesellschaftlichen Akteuren aus den relevanten Bereichen wie Netzpolitik, Umweltschutz, Entwicklungspolitik und Demokratieförderung ist geplant? Welche finanziellen Ressourcen plant die Bundesregierung in die Entwicklung von Digitalisierungsprogrammen zu investieren (aufgelistet nach Ressorts)? Frage 8 e) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die strukturelle Veränderung von Arbeitsmarkt und Arbeitswelt durch die Digitalisierung zu gestalten? Die Fragen 8 d) und 8e) werden gemeinsam beantwortet. Ressort Beantwortung Das strategische Dach für die Digitalpolitik der Bundesregierung bildet die Umsetzungsstrategie „Digitalisierung gestalten“ (vgl. BT-Drs. 19/5810). Sie vereint mehr als 100 digitalpolitische Schwerpunktvorhaben und Initiativen der Ressorts in fünf Handlungsfeldern (Digitale Kompetenz, Infrastruktur und Ausstattung, Innovation und digitale Transformation, Gesellschaft im digitalen Wandel und Moderner Staat). Die Strategie wird fortlaufend aktualisiert und Ziele regelmäßig überprüft. Damit wurde ein Prozess angestoßen, der die zentralen Vorhaben der Bundesregierung für die digitale Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland stärken und beschleunigen soll. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion am 25.04.2019 den Einsatz vornehmlich personeller Ressourcen bei der Implementierung der Umsetzungsstrategie „Digitalisierung gestalten“ umfassend dargelegt (vgl. BT-Drs. 19/9710). Mit Blick auf die Spezifika der Fragestellung haben folgende Ressorts Ergänzendes mitgeteilt: AA Datengestütztes Krisenfrüherkennungs- und Analyseunterstützungs-Tool PREVIEW Das Datentool PREVIEW zur Krisenfrüherkennung und Analyseunterstützung im AA verbessert die Prognose- und Analysefähigkeit der Bundesregierung in der Krisenfrüherkennung durch Auswertung öffentlich verfügbarer Daten. PREVIEW ist in der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ ausdrücklich als Digitalisierungsprojekt im AA aufgeführt. Als Pilotprojekt im AA für Digitalisierung in der außenpolitischen Arbeit hilft PREVIEW, die Arbeit des AA durch Nutzung von Daten besser, effizienter und nutzerfreundlicher zu gestalten, bürokratische Hürden abzubauen und auch als Arbeitgeber attraktiv zu sein und zu bleiben. Damit adressiert PREVIEW auch die ökonomische und die soziale Nachhaltigkeitsdimension ; als Behörde, die Digitalisierung verwendet und damit ein zeitgemäßer und attraktiver Arbeitgeber ist, trägt das AA mit PREVIEW der strukturellen Veränderung von Arbeitsmarkt und Arbeitswelt durch Digitalisierung Rechnung. Darüber hinaus stellt das AA derzeit seine Förderprojektarbeit auf eine moderne, digitale Plattform (ePMS) um. V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 3 Ressort Beantwortung BMZ Digitalisierung für Entwicklung Grundlage für digitale Ansätze in allen BMZ-Referaten und Durchführungsorganisationen ist das Anfang des Jahres 2019 veröffentlichte BMZ-Positionspapier „Digitalisierung für Entwicklung “. Es setzt aktuelle Ziele und Themenschwerpunkte für Digitalisierung in der Entwicklungszusammenarbeit (EZ). Dabei adressieren die fünf Ziele des Positionspapiers (Arbeit, lokale Innovationen, Chancengleichheit, Gute Regierungsführung und Menschenrechte, Daten für Entwicklung) alle drei Nachhaltigkeitsdimensionen. Derzeit unterstützt das BMZ rund 482 Projekte mit digitalen Komponenten in über 90 Ländern. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt: Zwischen 2015 und 2018 hat sich die Anzahl der erfassten Projekte mit IKT-Komponenten in der deutschen EZ mehr als verdoppelt. So fördert das BMZ Maßnahmen mit digitalen Komponenten, die die Umsetzung von ökologischen , ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeitszielen befördern. Von den 482 BMZ-Digitalprojekten haben 98 Projekte einen sektoralen Schwerpunkt auf Bildung, Gesundheit und soziale Entwicklung, 82 Projekte auf Umwelt und Klima sowie 70 Projekte auf Wirtschaft und Beschäftigung. Im Sinne von SDG 13 ermöglicht bspw. die Analyse von Wetterdaten in Indien die Entwicklung bedarfsorientierter Klimarisikoversicherungen und stärkt die Resilienz von durch den Klimawandel besonders betroffenen Menschen. Gemeinsam mit dem Oxford Internet -Institut etablierte das BMZ – mit Blick auf die SDG 8 - die „Fairwork Stiftung“, die auf die Schaffung von fairen Arbeitsbindungen zielt, um die negativen Auswirkungen der digitalen Plattformökonomien auf Beschäftigte in Entwicklungs- und Schwellenländern zu minimieren . G20-Initiative #eSkills4Girls Zudem wurde unter Federführung des BMZ die G20-Initiative #eSkills4Girls für die digitale Inklusion von Frauen und Mädchen weltweit aufgesetzt, die damit direkt auf SDG 5 – Gleichstellung der Geschlechter – hinwirken soll. Ziel dabei ist es, Frauen und Mädchen in digitalen Kompetenzen aus- und weiterzubilden. Das BMZ bindet über das sogenannte IKT-Thementeam entwicklungspolitische Nichtregierungsorganisationen (bspw. Brot für die Welt, Welthungerhilfe und betterplace) zu Themen der Digitalisierung in die Gestaltung der Entwicklungszusammenarbeit ein. „Make-IT“-Initiative Das BMZ investiert allein im Jahr 2019 Haushaltsmittel in Höhe von 67 Mio. Euro in die Entwicklung und Umsetzung verschiedener Digitalisierungsprogramme. Unter anderem unterstützt das BMZ die „Make-IT“-Initiative, mit dem der Aufbau eines guten unternehmerischen Umfelds (Ökosystems) für junge Digitalunternehmen mit innovativen Geschäftsideen, sogenannte Tech-Start-ups, gefördert wird. Des Weiteren hat das BMZ ein neues Globalvorhaben („Africa Cloud“) aufgelegt. Damit sollen für Afrikanerinnen und Afrikaner neue digitale – aber vor allem auch kostenlose – Lernmodule angeboten werden, um sich besser für die Jobs der Zukunft zu qualifizieren. Zur Beratung und Pilotierung geeigneter Projekte und Maßnahmen zur digitalen Transformation und Technologien hat das BMZ bei der GIZ das Sektorprogramm „Digitalisierung für nachhaltige Entwicklung“ beauftragt. BMU Die Bundesregierung hat mit ihrer „Green-IT-Initiative“ erfolgreich und nachhaltig auf den mit der Digitalisierung der Bundesverwaltung verbundenen, steigenden Energieverbrauch reagiert : So wurde innerhalb von nur fünf Jahren der Stromverbrauch für die Informationstechnik des Bundes halbiert. Zudem wurden auch erfolgreiche Strategien zum Schutz und Einsparung anderer Ressourcen aufgesetzt. Bis zum Jahr 2022 hat sich die Bundesregierung daher zum Ziel gesetzt, den durch den IT- Betrieb verursachten Energieverbrauchs in der Bundesverwaltung in Höhe von Wert von 350 Gigawattstunden pro Jahr bis zum Jahr 2022 nicht zu überschreiten. Zudem will sie eine nachhaltige IT-Beschaffung gewährleisten, die sich an den Vorgaben der Architekturrichtlinie und V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 4 Ressort Beantwortung der Blaupause für die IT-Beschaffungsstrategie orientiert. Und schließlich soll sich die Energie - und Ressourceneffizienz in den Rechenzentren des Bundes an den Kriterien des "Blauen Engels“ ausrichten (https://www.bmu.de/themen/wirtschaft-produkte-ressourcen-tourismus /produkte-und-konsum/produktbereiche/green-it/green-it-initiative-des-bundes/). Förderinitiative für Maßnahmen der Künstlichen Intelligenz („KI-Leuchttürme“) Das BMU beabsichtigt ab dem dritten Quartal 2019 im Rahmen der KI-Strategie der Bundesregierung Projekte, die Künstliche Intelligenz nutzen, um ökologische Herausforderungen zu bewältigen und beispielgebend für eine umwelt-, klima-, gesundheits- und naturgerechte Digitalisierung sind („KI-Leuchttürme“), zu fördern. Für die Förderinitiative stehen Haushaltsmittel in Höhe von 27.2 Mio. Euro zur Verfügung. BMI Digitalisierungsprogramm Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes erfolgt mit zwei Projekten: Digitalisierungsprogramm und Portalverbund. Mit dem Digitalisierungsprogramm sollen die Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen, Bürger sowie Unternehmen digitalisiert werden. Deren Einbindung erfolgt z.B. im Rahmen von Nutzerinterviews. Für die Umsetzung des OZG sind für den Zeitraum 2018-2022 Haushaltsmittel i.H.v. 500 Mio. Euro vorgesehen – davon 215 Mio. Euro für das Digitalisierungsprogramm. Konzeption und Aufbau eines Digital Innovation Teams / E-Government-Agentur Ziel der Maßnahme ist es, ein „Digital Innovation Team“ für die Bundesverwaltung aufzubauen , das einen offenen und agilen Innovationsprozess u.a. auch unter Berücksichtigung der relevanten zivilgesellschaftlichen Akteuren aus dem CivicTech/GovTech-Bereich zu etablieren . Die Maßnahme wurde im April 2019 gestartet und ist derzeit noch in der Konzeptionsphase . Hierunter fallen auch Fragen zur konkreten Einbindung aller relevanten Akteure. Nachhaltigkeit in der Beschaffung Die Aufgabe der Nachhaltigkeit im Beschaffungswesen ist nicht darauf ausgerichtet, auf politischer Ebene eine Programmsteuerung mit dem Fokus auf Nachhaltigkeit zu etablieren. Dementsprechend findet hierzu auch keine Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteure statt. Sofern für die Digitalisierungsprogramme Beschaffungen durch die Zentralstelle für IT-Beschaffung im BeschA (ZIB) durchgeführt werden, ist die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in den Beschaffungen vorgesehen. Hierzu wird insbesondere auf die „IT-Beschaffungsstrategie für die zentralen IT-Beschaffungsstellen“ vom 26.11.2018 hingewiesen. BMWi Die Aktivitäten des BMWi zur Digitalisierung richten sich an der BMWi-eigenen Nachhaltigkeitsstrategie aus. Das wird u.a. durch Beteiligung der Geschäftsstelle Ressortkoordination Nachhaltigkeit gewährleistet. Die Beteiligung zivilgesellschaftlicher und anderer Akteure erfolgt maßnahmen- und adressatenspezifisch in verschiedenen Formaten und maßnahmenübergreifend im Rahmen des regelmäßig tagenden Stakeholder-Roundtable mit Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft. BMEL BMEL überarbeitet derzeit die eigene Digitalisierungsstrategie aufbauend auf der am 15. November 2018 beschlossenen Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung. Nachhaltigkeit ist dabei für das BMEL ein übergeordneter Aspekt, der bei allen Fachaufgaben mit berücksichtigt wird. Über die Einbindung von zivilgesellschaftlichen Akteuren bei der Überarbeitung der Digitalisierungsstrategie wird zu gegebener Zeit entschieden. Da digitale Entwicklungen einen wichtigen Teilaspekt in unterschiedlichsten Fachprogrammen darstellen, kann eine genaue Bezifferung der finanziellen Ressourcen nicht erfolgen. BMBF Digitalstrategie des BMBF Die Digitalstrategie des BMBF „Digitale Zukunft: Lernen. Forschen. Wissen.“ bildet das strategische Dach für bestehende und neue Maßnahmen zur Gestaltung des Digitalen Wandels in Bildung, Wissenschaft und Forschung. Sie ist nach fünf Zielbereichen strukturiert, die mit unterschiedlichen Schwerpunkten auf die drei Nachhaltigkeitsdimensionen einzahlen: V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 5 Ressort Beantwortung 1. Besser und nachhaltig leben, arbeiten und wirtschaften 2. Digitale Bildung und Ausbildung und ihre Institutionen stärken 3. Aus Daten Wissen und Innovationen schaffen 4. Technologische Souveränität und wissenschaftliche Vorreiterrolle sichern 5. Vertrauen schaffen und Sicherheit geben Zu der Digitalstrategie gehören eine Reihe von besonders herausgehoben Leitinitiativen: Mit der Leitinitiative „Lokale Klima- und Umweltmodelle für Zukunfts-Städte und -Regionen “ sollen durch die Verknüpfung von Umwelt- und Klimadaten die Erforschung und Modellierung von lokalen Klima- und Umweltmodellen für Zukunftsstädte und Regionen ermöglicht werden. Im Bildungsbereich stellt der Bund mit dem DigitalPakt Schule Finanzhilfen in Höhe von 5 Mrd. Euro für Investitionen in digitale Lern-Infrastrukturen zur Verfügung. Mit der Leitinitiative „Sichere digitale Bildungsräume“ soll Transparenz in das komplexe Aus- und Weiterbildungsangebot gebracht und Nutzern passgenaue Angebote auch von digitalen Lehr- und Lernformaten eröffnet werden. BMBF/ BMWi/ BMAS Mit der Strategie Künstliche Intelligenz setzt die Bundesregierung einen Rahmen für eine ganzheitliche politische Gestaltung von Forschung, Entwicklung und Anwendung Künstlicher Intelligenz in Deutschland und definiert dazu 12 Handlungsfelder. Zu den konkreten Maßnahmen der Strategie gehören neben der Stärkung von Forschung und Lehre sowie des Transfer in die Anwendung auch die soziale Gestaltung von Künstlicher Intelligenz, die gesellschaftliche Teilhabe am Nutzen von Künstlicher Intelligenz und die Partizipation der Beschäftigten für eine soziale Technikgestaltung. BMBF/ BMAS Nationale Weiterbildungsstrategie Weiterbildung ist die zentrale Antwort auf den digital getriebenen Strukturwandel und ein Schwerpunkt der inländischen Fachkräftesicherung. Entsprechend entstand der Auftrag im Koalitionsvertrag zur Entwicklung der Nationalen Weiterbildungsstrategie. Die am 12.06.2019 verabschiedete Strategie wurde unter gemeinsamer Federführung von BMAS und BMBF mit den Sozialpartnern und in enger Abstimmung mit den Ländern und der Bundesagentur für Arbeit entwickelt. Die Strategie soll dazu beitragen, mit verschiedensten Aktivitäten und Vorhaben sowohl den Einzelnen als auch die Gesellschaft zur erfolgreichen Bewältigung des digitalen Strukturwandels zu befähigen. Weiterbildungsangebote und Fördermöglichkeiten sollen für alle transparenter und leichter zugänglich gemacht werden, um gerade auch Personengruppen mit bisher unterdurchschnittlicher Weiterbildungsbeteiligung oder kleine und mittlere Unternehmen ohne große Personalabteilungen gezielt zu unterstützen. Dazu wird mit den genannten Akteuren im November 2019 im Gremium der Nationalen Weiterbildungsstrategie ein verbindlicher Zeitplan zur Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen verabredet wird. Im Jahr 2021 wird ein gemeinsamer Bericht der Stand der Umsetzung überprüfen . BMAS Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft Die Einrichtung der Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist eine Konsequenz des Dialogprozesses Arbeiten 4.0. Mit der Einrichtung der Denkfabrik erweitert und verstetigt das BMAS seine Fähigkeiten zur strategischen Vorausschau und zur partizipativen Politikgestaltung. Die Denkfabrik soll die arbeits- und sozialpolitischen Herausforderungen, die sich beispielsweise aus dem Einsatz Künstlicher Intelligenz , neuen Geschäftsmodellen in der Plattformökonomie oder dem Beschäftigtendatenschutz ergeben, frühzeitig erkennen, interdisziplinär analysieren und unter Einbeziehung externer Perspektiven und relevanter Stakeholder Gestaltungsvorschläge entwickeln. Arbeitsbeziehungen und Sozialschutz in der Plattformökonomie Unter Federführung der Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft entwickelt das BMAS derzeit Positionen auf die Frage, inwieweit die bestehenden arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen auch für die Geschäftsmodelle der Plattformökonomie passen, ob Anpassungsbedarf besteht V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 6 Ressort Beantwortung und wie dieser aussehen könnte. Im Herbst 2019 sollen Handlungsszenarien zur Gestaltung guter Arbeit in der Plattformökonomie vorgelegt werden. Dabei erfolgt eine frühzeitige Einbeziehung externer Perspektiven und relevanter Stakeholder etwa über eine Anhörung von Plattformbeschäftigten und Plattformbetreibern oder die Durchführung von mehrtägigen Labs. Als Teil der o.g. KI-Strategie wird ein Deutsches KI-Observatorium in enger Anbindung an die Denkfabrik aufgebaut, das die Wirkung von künstlicher Intelligenz und autonomer Systeme auf die Arbeitswelt systematisch beobachten und analysieren soll. Darüber hinaus wird das Observatorium eine gestaltende Rolle übernehmen und Studien und Projekte zur sozialen Technikgestaltung durchführen. Das BMAS organisiert zudem einen europäischen und transatlantischen Dialog zum menschenzentrierten Einsatz von KI in der Arbeitswelt. Lern- und Experimentierräume Das BMAS hat ein Konzept für „Betriebliche Lern- und Experimentierräume für Arbeitsinnovationen “ entwickelt, welches die Erprobung von innovativen, zukunftsgerichteten betrieblichen Lösungsansätzen innerhalb des gesetzlichen Rahmens präsentiert und fördert. Betriebliche Lern- und Experimentierräume sind eine konkrete Möglichkeit, um Lösungen für offene Fragen zur Gestaltung der zukünftigen Arbeitswelt zu suchen. Dabei werden sie als Orte der Erprobung neuer Ansätze verstanden, um im digitalen und demografischen Wandel Innovationen zu fördern, gute Arbeitsbedingungen zu stärken und die Fachkräftebasis zu sichern. Bestandteil des Konzeptes „Betriebliche Lern- und Experimentierräume für Arbeitsinnovationen “ ist die Förderrichtlinie „Zukunftsfähige Unternehmen und Verwaltungen im digitalen Wandel“, die seit November 2018 insgesamt 17 Projekte über eine maximale Laufzeit von drei Jahren fördert. Weiterer Bestandteil soll eine Richtlinie mit dem Schwerpunkt der Förderung von Lern- und Experimentierräumen mit Bezug zu Künstlicher Intelligenz (KI) sein. Das BMAS bereitet derzeit eine Förderrichtlinie zur Einrichtung von betrieblichen Lern- und Experimentierräumen vor, die sich auf die Erprobung menschenzentrierter KI-Anwendungen in der betrieblichen Praxis fokussieren soll. Sie soll noch im Jahr 2019 veröffentlicht werden. Ziel ist es, innovative, passgenaue und unter den Sozial- und Betriebspartnern abgestimmte konsensuale Lösungen für Beschäftigte und Unternehmen zu schaffen, um die technologischen und wirtschaftlichen Veränderungsprozesse, die der digitale Wandel der Arbeitswelt - und insbesondere KI - mit sich bringt, mit sozialen Innovationen zu verbinden. Weitere Beteiligungen sind nicht vorgesehen. Tariföffnungsklausel Arbeitszeitgesetz Entsprechend dem Koalitionsvertrag soll eine Tariföffnungsklausel im Arbeitszeitgesetz für tarifgebundene Unternehmen geschaffen werden. Damit soll mehr betriebliche Flexibilität in der zunehmend digitalen Arbeitswelt erprobt werden, die den Gesundheitsschutz der Beschäftigten gewährleistet, mehr Zeitsouveränität für die Beschäftigten ermöglicht und die Flexibilitätsinteressen der Arbeitgeber berücksichtigt. Auf Grundlage von Tarifverträgen kann dann mittels Betriebsvereinbarungen insbesondere die Höchstarbeitszeit in der Woche flexibler verteilt werden. Digitalisierung und Inklusion Die Bundesregierung wird den Nationalen Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention fortschreiben und das Thema „Digitalisierung und Inklusion“ hierbei in den Fokus nehmen. Prioritäres Ziel ist es, die Teilhabechancen für Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben und an Arbeit durch die Chancen und Möglichkeiten der Digitalisierung zu erhöhen . BMVg Laufende Maßnahmen: Das BMVg hat in die Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ folgende 10 Digitalisierungsvorhaben angemeldet: • Produktlebenszyklus-Management (Verkürzung von Planungs- und Entwicklungszeiten neuer komplexer Rüstungsgüter, schnelleres Erreichen der Einsatzfähigkeit V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 7 Ressort Beantwortung neuer Systeme, Erhöhung des Grad der Einsatzbereitschaft, insbesondere bei Hauptwaffensystemen , Verbesserung der Planbarkeit sowie Begrenzung der notwendigen Ausgaben im Bereich Materialerhalt); • Cyber Innovation Hub (gezielte Identifizierung von Unternehmen, insbesondere aus dem „Start-up“-Ökosystem, die zur Bedarfsdeckung der Bundeswehr im Bereich Cyber - und Informationstechnik geeignet sind und diesen als Schnittstelle zur Bundeswehr dienen); • Zusammen mit BMI: „Agentur für Innovation in der Cybersicherheit“ (Entwicklung innovativer Lösungen im Bereich der Cybersicherheit durch Beauftragung von Forschung , um Deutschland zu eigener Technologie-Souveränität in der Cybersicherheit zu verhelfen); • Cyber Cluster der Universität der BW München (Verstärken der wissenschaftlichen Forschung sowie wissenschaftlicher Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich Cyber -Verteidigung und Informatik an der Universität der Bundeswehr in Verbindung mit Kooperationspartnern wie z. B. Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS)); • Virtualisierung Bundesakademie für Sicherheitspolitik (Modernisierung der Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS) und zeitgemäße Ausstattung) • Groupware Bundeswehr (Groupware Bw) (Bereitstellung einer IT-Plattform u.a. zur Verbesserung der elektronischen Zusammenarbeit); • Digitalisierung der Verwaltung auf Grundlage des DMS DokMBw (Erhöhung der Effektivität und Effizienz von elektronischer Verwaltungsarbeit einschließlich der Bereitstellung der Funktionalitäten „Elektronische Akte“ und „Vorgangsbearbeitung “); • Krisenfrüherkennung unter Nutzung von Schlüsseltechnologien und Entwicklung innovativer Dienste (Unterstützung der Analyse- und Prognosefähigkeit mit dem Ziel verbesserter Handlungs- und Entscheidungsempfehlungen durch das Fachpersonal); • Krisenvorsorgeinformationssystem Bund (KVInfoSysBund) (Verbesserung der Reaktions - und Handlungsfähigkeit der Bundesregierung im Rahmen der gesamtstaatlichen Aufgabe des Nationalen Risiko- und Krisenmanagement zum Schutz deutscher Staatsangehöriger im Ausland, durch ein innovatives System zur raschen Informationsverarbeitung sowie zum umfassenden Informations- und Datenaustausch in einem gemeinsamen Informationsraum); • Digitalisierung Lagebilder BMVg (Verbesserung der Führungs- und Steuerungsfähigkeit der Bundeswehr durch die schnellere und verlässlichere Bewertung der Lage). Eine Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteure aus den Bereichen Netzpolitik, Umweltschutz , Entwicklungspolitik und Demokratieförderung ist bei diesen Vorhaben nicht vorgesehen . Die Dimensionen Soziales, Ökologie, Wirtschaft werden regelmäßig im Rahmen der jeweiligen Projektarbeit berücksichtigt, z.B. im Rahmen der Ausschreibungsverfahren, der Einhaltung von Umweltschutzvorgaben oder der Auswahl von Projektmitarbeitern. Finanzielle Ressourcen: Die Digitalisierung des Geschäftsbereichs BMVg hat Priorität im Rahmen des Einsatzes von personellen, materiellen und finanziellen Ressourcen. Dabei ist insbesondere auch Zeit ein kritischer Faktor mit Blick auf die hohe Innovationsgeschwindigkeit in unserer Gesellschaft. Daher wurde festgelegt, dass Digitalisierung im täglichen Dienstbetrieb in allen Facetten immer Berücksichtigung finden muss und somit alle Organisationsbereiche und Planungskategorien durchdringt. Eine Differenzierung einzelner Projekte oder Vorhaben nach Digitalisierung oder Nicht-Digitalisierung ist demnach nicht möglich. BKM Digitalisierungsvorhaben werden von den von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) institutionell geförderten Kultureinrichtungen als Teil ihrer originären Auf-gaben laufend finanziert und realisiert. In der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ sind darüber hinaus wichtige Vorhaben genannt und bereits gestartet: Der Ausbau der Deutschen Digitalen V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 8 Ressort Beantwortung Bibliothek (DDB), die Erarbeitung einer Digitalisierungsstrategie des Bundes für den Kulturbereich , die Digitalisierung von Beständen durch das Bundesarchiv, die Deutsche Nationalbibliothek und den Internationalen Suchdienst, die Digitalisierung des Nationalen Filmerbes, museum4punkt0, der Deutsche Filmförderfonds II sowie die Errichtung einer Forschungsdatenbank zur Provenienzforschung beim Deutschen Zentrum Kulturgutverluste. Mit einer Digitalisierungsoffensive der BKM werden seit 2019 weitere innovative und transformative Digital-Projekte gefördert. Im laufenden Jahr stehen dafür im BKM-Haushalt Mittel in Höhe von 3,5 Mio. Euro zur Verfügung. Einschließlich überjährig vorgehaltener Ausgaben in Höhe von 1,5 Mio. Euro aus dem Jahr 2018 sind damit für diesen Zweck derzeit insgesamt 5 Mio. Euro einsetzbar. Bei der Auswahl der Projekte wird u.a. berücksichtigt, wie nachhaltig und strukturbildend sie wirken. Auch wird geprüft, inwieweit Vorhaben anschlussfähig sind, d.h. ob sie sich ggf. auch von anderen Akteuren nach- oder weiternutzen lassen. Im Übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, dass die für die Entwicklungen von Digitalisierungsprogrammen erforderlichen Haushaltsmittel Gegenstand laufender Haushaltsberatungen sind. Frage 11f) Inwieweit wurden die Beschlüsse des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung für eine nachhaltige Stadtentwicklung vom 30. März 2015 in folgenden Bereichen konkret umgesetzt (bitte auflisten nach Jahr, Bundesland, Kommune, Projekt und Höhe der Fördermittel): - Soziale Stabilisierung etwa für Zuwanderer (soziale, inklusive und chancengleiche Stadt) - Ökologischer Umbau (ressourceneffiziente, grüne Stadt) - Bereitstellung und Erneuerung städtischer Infrastrukturen (vorsorgende Stadt, Smart Cities) - Sicherung fachlicher und organisatorischer wie wirtschaftlicher und finanzieller Handlungsfähigkeiten (kompetente Stadt) - Ausbau kooperativer und partizipativer Strukturen sowie die Stärkung von bürgerschaftlichem Engagement (Stadt der engagierten Bürgerinnen und Bürger und Partnerinnen und Partner)? Tabelle 1: Nationale Stadtentwicklungspolitik BMI: Nationale Stadtentwicklungspolitik, Pilotprojekte ab 2015 Beginn Förderung Bundesland Kommune/ Empfänger Projekt Höhe der Fördermittel in Euro Laufzeitende 1. 2016 BW Universität Tübingen Nachbarschaft und Vielfalt - Tübingen 90.000,00 Dez 2019 2. 2016 SL Landeshauptstadt Saarbrücken Saarbrücken entwickelt Vielfalt 100.000,00 Dez 2019 3. 2016 RP Stadt Kaiserslautern Integration findet Stadt - Im Dialog zum Erfolg! 99.929,96 Dez 20 19 4. 2016 SN Stadt Leipzig Innovative Managementansätze zur Förderung der Integration 87.952,80 Dez 2019 5. 2016 NI Stadt Osnabrück Gestalte Deine Stadt. Osnabrücks Zukunft kennt keine Herkunft 100.000,00 Dez 2019 6. 2016 BY Stadt Pegnitz Daheim in Pegnitz! 84.050,00 Dez 2019 7. 2016 HE Stadt Hanau Ankunftsstadt Hanau: Quartiere gemeinsam gestalten 100.000,00 Dez 2019 V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 9 8. 2016 NW Entwicklungsund Betriebsgesellschaft der Stadt Bocholt mbH Partizipative Stadtentwicklung in Bocholt 94.662,50 Dez 2019 9. 2016 TH Internationale Bauausstellung Thüringen GmbH Arrival StadtLand 100.000,00 Dez 2019 10. 2018 TH Erlebe was geht gGmbH (in Altenburg ) Stadtmensch 664.800,00 Dez 2021 11. 2018 BY Urban Lab gemeinnützige UG (in Nürnberg ) QU1 - Eine U-Bahnlinie als koproduktives Quartier für die Stadt 175.000,00 Dez 2021 12. 2018 NI Gesellschaft für außerordentliche Zusammenarbeit e.V. (in Hannover) Gesellschaft für außerordentliche Zusammenarbeit 680.000,00 Dez 2021 13. 2018 NW B-Side GmbH (in Münster) Hansaforum Münster 725.000,00 Dez 2021 Bei den Projekten 9. bis 13. werden nicht die Kommunen, sondern die genannten Projektträger direkt gefördert . Tabelle 2: Programme zur Unterstützung der Städte nach Jahr, Ministerium, Programm und Umfang in Euro Jahr BMI BMI BMI BMI BMI BMFSFJ BMI Städtebauför - derung Investitionspakt Soziale Integration im Quartier Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur im Rahmen des Zukunftsin - vestitionspro - gramms Ressortübergrei - fenden Strategie Soziale Stadt - Nachbarschaften stärken, Miteinander im Quartier BIWAQ Netzwerkpro - gramm „Engagierte Stadt" Auflistung nach Jahr und Höhe der Fördermittel 50 / 43 Engagierte Städte Smart Cities Zwei Förderstaffeln über 10 Jahre mit einem Fördervolumen von insg. 322,25 Mio. 2015 650 Mio. - - - 6,16 Mio. 550.332 - 2016 607 Mio. - 140 Mio. - 9,1 Mio. 603.788 - 2017 790 Mio. 200 Mio. 100 Mio. 10 Mio. 9,6 Mio. 580.000 - 2018 790 Mio. 200 Mio. 100 Mio. 10 Mio. 9,6 Mio. 605.016 - 2019 790 Mio. 200 Mio. 210 Mio. 10 Mio. 6,6 Mio. 565.312 167,5 Mio. V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 10 Tabelle 3: BMI Forschungsprogramms „Experimenteller Wohnungs- und Städtebau“ – Forschungsfeld Green Urban Labs Beginn der Förderung Bundes - land Kommune Projekt Höhe der Fördermittel in Euro Laufzeit - ende 1. 2017 BW Weinstadt Park für alle – Mitmach-Park Weinstadt 158.000 Sept. 2020 2. 2017 MV Rostock Grüne Welle – Stadtgarten Rostock 158.000 Sept. 2020 3. 2017 SN Leipzig Masterplan Grün Leipzig 2030 158.000 Sept. 2020 4. 2017 NW Bochum Bochum: Vom Hausacker zum Urban Green 158.000 Sept. 2020 5. 2017 BW Ludwigs - burg Urban Agenda – Green City 158.000 Sept. 2020 6. 2017 ST Halle (Saale) Stadtgrüninseln" – Facetten von urbanem Grün zur Stadtteilbegrünung in Freiimfelde 158.000 Sept. 2020 7. 2017 TH Jena Urban Agenda – Green City 158.000 Sept. 2020 8. 2017 HH Hamburg Bau nie ohne! Grün in allen Dimensionen 158.000 Sept. 2020 9. 2017 BY Würzburg stadt.grün.würzburg – Innerstädtische Begrünung und Aufwertung als Beitrag zur Klimaanpassung der Stadt Würzburg 46.000 Sept. 2020 10. 2017 HB Bremen Naherholungspark Bremer Westen 158.000 Sept. 2020 11. 2017 BE Berlin Zwischen Gemüsebeet und Fußballrasen 114.300 Sept. 2020 12. 2017 BB Cottbus Entwicklung eines alternativen Pflegekonzepts für das Stadtquartier Neu- Schmellwitz 158.000 Sept. 2020 Für die Liste der durch das BMBF geförderten Projekte wird auf den Anhang 3) verwiesen. Frage 12 c): Wie hat sich der Anteil von Bioprodukten in den Kantinen der Bundesministerien seit 2015 entwickelt (bitte pro Jahr und Ressort auflisten)? Anteil von Bioprodukten in % Ressorts 2015 2016 2017 2018 BKAmt nicht erfasst 2,47% 4,31% 5,68% BMF 1,76% 2,47% 4,31% 5,68% BMI 1,67% 1,10% 2,14% 2,54% AA 1,76% 2,47% 4,31% 5,68% BMWi Berlin Bonn 8% 5% Berlin Bonn 8% 7% Berlin Bonn 10% 10% Berlin Bonn 10% 11% BMJV 1,44% 2,54% 2,53% 3,33% BMAS 8 - 10 % 10,00% 10,00% 10,00% BMVg 0,10% 3,10% 2,30% 2,40% BMEL 5 - 10 % 10,00% 10,00% 10,00% V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 11 BMFSFJ 5,00% 7,00% 10,00% 11,00% BMG Nicht erfasst 12,00% 12,00% 14,00% BMVI 0,00% 0,22% 0,25% 0,23% BMU 11,00% 12,00% 12,00% 12,00% BMBF Berlin Bonn 2% 8% Berlin Bonn 2% 8% Berlin Bonn 4% 11% Berlin Bonn 6% 11% BMZ 5,00% 7,00% 10,00% 11,00% Frage 15a): Wie beurteilt die Bundesregierung die Zielerreichung des SDG 15 in, mit und durch Deutschland (bitte nach Unterzielen des SDG aufschlüsseln) und welche Hemmnisse sieht sie zur Zielerreichung? Zu SDG 15.4: Beispiele für weltweite Partnerschaften, bei der die Bundesregierung integrierter Strategien zur Bekämpfung des Verlusts und der Degradierung von Bergökosystemen fördert: Ressort Land Beschreibung BMZ Ecuador Erhöhung der Resilienz gegenüber dem Klimawandel durch den Schutz, und die nachhaltige Nutzung fragiler Ökosysteme insbesondere auch der Wassereinzugsgebiete in den Bergregionen BMZ Kolumbien Einführung nachhaltigerer Landwirtschaft und Restaurierung von Páramogebieten , was zur Trinkwassersicherung von rund 2 Millionen Menschen beiträgt BMZ Nepal Unterstützung der Himalayan Climate Initiative bei der Errichtung eines Innovationszentrums zur Förderung nachhaltiger Geschäftsmodelle Zu SDG 15.6: Details zur multilateralen und bilateralen Zusammenarbeit zur Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt und des Nagoya-Protokolls sowie zu Hemmnissen bei der Umsetzung des Nagoya-Protokolls: Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit fördert die Bundesregierung durch multilaterale und bilaterale technische Zusammenarbeit die Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt und des Nagoya-Protokolls über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile in nationales Recht und damit auch in ABS-Verträge, die die Vorteilsaufteilung zwischen Nutzern und Bereitstellern von genetischen Ressourcen und dem mit ihnen verbundenen traditionellen Wissen sicherstellen. Mittels ihrer Beiträge zur Global Environment Facility (GEF) unterstützt die Bundesregierung seit 2010 39 bilaterale, regionale und globale Projekte zur nationalen Umsetzung des Nagoya-Protokolls zu ABS mit einer Summe von knapp 88 Mio. US-Dollar. Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die Bundesregierung von 2006 bis 2018 27 bilaterale, regionale und überregionale Vorhaben, die sich teilweise oder in Gänze mit ABS befassen. Für diese ABS-Aktivitäten wurden 35 Mio. Euro bereitgestellt. Die meisten dieser Vorhaben führten Aktivitäten zur Sensibilisierung und Kommunikation (83 Prozent der Vorhaben), zu institutionellen und politischen Rahmenbedingungen (79 Prozent der Vorhaben) und zu ABS- Verträgen (38 Prozent der Vorhaben) durch und tragen damit zum Aufbau effektiver nationaler ABS-Systeme und zur Verwirklichung des Prinzips der Vorteilsaufteilung bei. V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 12 Zu SDG 15.b: Maßnahmen, mit denen das BMZ die Finanzierung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder fördert: Programm Beschreibung REDD+ Ziel ist, finanzielle Anreize für den Walderhalt zu etablieren. Neben dem bilateralen Portfolio ist hier besonders die bei der Weltbank angesiedelte multilaterale Initiative Waldkohlenstoffpartnerschaft (FCPF) zu nennen. So werden über 40 Länder in ihrem REDD+ Prozess unterstützt. Besondere Hemmnisse neben den bereits beschriebenen Entwaldungstreibern sind insbesondere fehlende institutionelle Kapazitäten, schwache Umsetzungsstrukturen und instabile politische Verhältnisse. GNU Pledge Das BMZ arbeitet im Waldbereich besonders eng mit Norwegen und Großbritannien zusammen. 2015 haben diese drei Geber gemeinsam ein Finanzierungsvolumen von 5 Mrd. US Dollar bis zum Jahr 2020 versprochen (Germany -Norway-UK - GNU Pledge), um Länder mit ambitionierten Waldschutzprogrammen zu unterstützen. Ein substanzieller Teil fließt in ergebnisbasierte Finanzierung für nachgewiesene Emissionsreduktionen aus vermiedener Entwaldung . New York Declaration on Forests von 2014 BMZ unterstützt das Ziel, bis 2020 die Entwaldung zu halbieren, bis 2030 die Zerstörung natürlicher Wälder zu beenden und 350 Mio. Hektar entwaldete und geschädigte Waldlandschaften weltweit wiederherzustellen. Frage 15b) Wie werden nach Planung der Bundesregierung die einzelnen Sektoren wie Landwirtschaft, Verkehr und Bau zur Erreichung von SDG 15 in Deutschland beitragen und welche Schritte sind hier jeweils kurz-, mittel- und langfristig geplant? Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt in der Gemeinsamen Agrarpolitik: Mit der Ende 2013 beschlossenen Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU wird diese stärker als bisher auf die Entlohnung gesellschaftlicher Leistungen ausgerichtet. Mit dem sog. „Greening “ werden konkrete Leistungen der Landwirtschaft für Klimaschutz, Biodiversität und vielfältige Kulturlandschaften gefördert. Dabei wurden die Möglichkeiten genutzt, eine flexible und standortangepasste Umsetzung des Greenings in Deutschland zu ermöglichen. Fünf Prozent der Ackerfläche sind als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) im Umweltinteresse zu nutzen, um insbesondere die biologische Vielfalt in Betrieben zu schützen und verbessern. Hierzu stehen verschiedene ÖVF-Typen mit unterschiedlicher Gewichtung zur Auswahl. Dazu gehören Brachen, Blühstreifen, Pufferstreifen zu Gewässern und Erhalt von Hecken. Aber auch produktive Nutzungen durch den Anbau von Zwischenfrüchten und Leguminosen sind möglich, allerdings ist ihr Beitrag zur Förderung der biologischen Vielfalt erwiesenermaßen deutlich geringer. Die Einführung des Greening hat zwar punktuell positive Beiträge für die Biodiversität erbracht, die Wirkung insgesamt ist aber vor allem deswegen begrenzt, weil Landwirte mehrheitlich die produktiven Nutzungen bei den Ökologischen Vorrangflächen genutzt haben. Deswegen strebt die Bundesregierung künftig einen höheren Beitrag der GAP für den Natur-, Umwelt- und Klimaschutz an. Ein wichtiges Instrument zur Förderung der landwirtschaftlichen biologischen Vielfalt sind die Agrarumwelt - und Klimamaßnahmen (AUKM), die entsprechend der ELER-Verordnung über die Programme der Länder zur Entwicklung des ländlichen Raums (EPLR) umgesetzt werden. Im Rahmen geeigneter Fördergrundsätze der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) werden sie auch vom Bund finanziell unterstützt. Die auch vom Bund geförderten Maßnahmen umfassen u. a. den Anbau vielfältiger Fruchtfolgen, die Anlage von Blühflächen /Blühstreifen sowie Schon- und Schutzstreifen, die extensive Grünlandbewirtschaftung und seit 2014 auch die Pflege und Unterhaltung von Hecken, Knicks, Baumreihen, Feldgehölzen, Streuobstwiesen . Darüber hinaus bieten die Länder eine Vielzahl regionalspezifischer Fördermaßnahmen an, die die Förderung der biologischen Vielfalt im Allgemeinen und auch den Erhalt spezifischer Pflanzensorten und Tierrassen zum Ziel haben. V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 13 Seit 2017 ist über die GAK die Förderung investiver Naturschutzmaßnahmen, seit 2018 auch des Vertragsnaturschutzes möglich. Dadurch wurden die Möglichkeiten zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung von Ökosystemen der Agrarlandschaft wesentlich gestärkt . Weitere nationale Maßnahmen sind: Seit 2006 unterstützt BMEL mit ca. 2 Mio. Euro pro Jahr Projekte zur Entwicklung und Umsetzung innovativer Konzepte mit Vorbildcharakter durch seine Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen Nutzung der biologischen Vielfalt. Darüber hinaus werden bundesweite Bestandsaufnahmen, Erhebungen und nichtwissenschaftliche Untersuchungen mit ca. 1 Mio. Euro pro Jahr in Auftrag gegeben. Ziel ist die Erfassung und Dokumentation genetischer Ressourcen und die Erstellung sonstiger Informationsgrundlagen in diesem Bereich. Die Erhaltung der biologischen Vielfalt ist auch aufgrund des traditionell großen internationalen Austausches von z.B. Saatgut oder Zuchtvieh, eine internationale Aufgabe. BMEL fördert die europäische und internationale Zusammenarbeit mit ca. 1,5 Mio. Euro pro Jahr. Das von der landwirtschaftlichen Rentenbank geförderte F.R.A.N.Z-Projekt (Für Ressourcen, Agrarwirtschaft und Naturschutz mit Zukunft) unter Leitung des DBV und der „Umweltstiftung-Michael -Otto“ verfolgt den Ansatz praktikable Maßnahmen zur Förderung des Naturschutzes in der Agrarlandschaft zu erproben. BMEL und BMU haben gemeinsam die Schirmherrschaft über das Projekt übernommen. Darüber hinaus werden in verschiedenen Querschnittsprogrammen (z. B. BÖLN, FNR-Projekte) Forschung und Modellprojekte u.a. auch zum Thema biologische Vielfalt gefördert. Die Erhaltung der Biodiversität in der Agrarlandschaft soll auch durch die Umsetzung der „Zukunftsstrategie ökologischer Landbau und die BMEL-Eiweißpflanzenstrategie unterstützt werden. Beitrag des Bereichs Verkehr und Infrastruktur zur Erreichung bestimmter Unterziele von SDG 15, namentlich 15.1, 15.8 und 15.9: Ressort Programm Beitrag zu Beschreibung BMVI, BMU Blaues Band Deutschland SDG 15.1 Kernziel ist es, Deutschlands Wasserstraßen wieder naturnäher zu gestalten und einen Biotopverbund von nationaler Bedeutung entlang der Bundeswasserstraßen zu schaffen. Dazu sollen ausgewählte Renaturierungsprojekte in Flüssen und Auen verwirklicht werden. Auf der Basis der bestehenden Zuständigkeiten setzt die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit und Maßnahmen der wasserwirtschaftlichen Unterhaltung um. Derzeit wird eine Gesetzesinitiative vorbereitet, mit dem Ziel, dem Bund an den Bundeswasserstraßen in einem bestimmten Umfang auch die Zuständigkeit für wasserwirtschaftliche Ausbaumaßnahmen zu übertragen. Damit werden wichtige Eckpunkte für die ökologische Weiterentwicklung der Bundeswasserstraßen gesetzt . Zudem ist beim Bundesumweltministerium ein Auen-Förderprogramm etabliert worden. Im Übrigen wird auf die Nationale Biodiversitätsstrategie verwiesen. BMVI Themenfeld 2 „Verkehr und Infra- SDG 15.8 Im BMVI wurde ein Expertennetzwerk aus sieben Ressortforschungseinrichtungen und Fachbehörden etabliert. Im Themenfeld 2 „Verkehr und Infrastruktur umweltgerecht gestalten“ werden un- V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 14 struktur umweltgerecht gestalten“ im BMVI- Expertennetzwerk ter anderem Lösungen zur intelligenten Vernetzung und verkehrsübergreifenden Management von Verkehrsnebenflächen entwickelt . Ein Ziel ist hier die Entwicklung praxisorientierter und präventiver Strategien zur Kontrolle und Minimierung der Beeinträchtigungen durch gebietsfremde Arten zur Unterstützung der Nationalen Strategie zur Biodiversität (NBS). Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes beachtet festgelegte Beseitigungs - oder Managementmaßnahmen zu gebietsfremden Arten bei der Bewirtschaftung ihrer Flächen in besonderer Weise, soweit diese nicht bereits im Rahmen der verkehrlichen und wasserwirtschaftlichen Unterhaltung relevant sind. BMVI BMVI-Expertennetz - werk SDG 15.9 Im Rahmen des Expertennetzwerks des BMVI ist beabsichtigt, Öko-systemleistungen verkehrsträgerübergreifend zu quantifizieren . Aufgrund der hohen Umweltrelevanz von Wasserstraßen und dem steigenden Anspruch naturnaher Gestaltung sowie Ansprüchen aus der Wasserrahmenrichtlinie ist das Thema beim Verkehrsträger Wasserstraße besonders relevant. Frage 23a) Welche konkreten Maßnahmen haben die Ressortkoordinatorinnen für nachhaltige Entwicklung bisher ergriffen, um die Arbeit der jeweiligen Ressorts stärker an der Agenda 2030 und der Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie auszurichten und welche zusätzlichen Ressourcen (personell , finanziell) wurden von den einzelnen Ministerien seit September 2015 für die Umsetzung der SDGs bereitgestellt? Ressort Welche zusätzlichen Ressourcen (personell) wurden von den einzelnen Ministerien seit September 2015 für die Umsetzung der SDGs bereitgestellt [Angabe in Vollzeitäquivalenten im höheren Dienst (hD), gehobenen Dienst (gD) und mittleren Dienst (mD)] Welche zusätzlichen Ressourcen (finanziell) wurden von den einzelnen Ministerien seit September 2015 für die Umsetzung der SDGs bereitgestellt BMF 2019 insgesamt: 1 hD, 1 gD Zusätzliches Personal seit 2015: 0,5 hD, 0,75 gD Keine zusätzlichen Haushaltsmittel (HM), die explizit der Umsetzung der SDGs gewidmet sind. BMI 2019 insgesamt: 1 hD, 1gD (auch mit anderen Aufgaben betraut) Kein zusätzliches Personal seit 2015 Keine zusätzlichen HM, die explizit der Umsetzung der SDGs gewidmet sind. AA Kein zusätzliches Personal seit 2015 Keine zusätzlichen HM, die explizit der Umsetzung der SDGs gewidmet sind. BMWi Zusätzliches Personal seit 2015: Geschäftsstelle „Ressortkoordination Nachhaltigkeit “: 2 hD, 1 mD Keine zusätzlichen HM, die explizit der Umsetzung der SDGs gewidmet sind. BMJV 2019 insgesamt: 2 hD, 0,3 gD Kein zusätzliches Personal seit 2015 Keine zusätzlichen HM, die explizit der Umsetzung der SDGs gewidmet sind. BMAS Kein zusätzliches Personal seit 2015 Keine zusätzlichen HM, die explizit der Umsetzung der SDGs gewidmet sind. BMVg Kein zusätzliches Personal seit 2015 Keine zusätzlichen HM, die explizit der Umsetzung der SDGs gewidmet sind. V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 15 BMEL 2019 insgesamt: 1,65 hD, 1 gD, 0,5 mD Zusätzliches Personal seit 2015: 0,4 hD Steigerung der HM im Themenbereich „Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation“ (Kap. 1005) seit 2015 um 247,4 auf 452,3 Mio. Euro im Jahr 2019. Weitere zusätzliche HM in unterschiedlichen Fachtiteln zur Umsetzung der SDGs (s. Haushaltspläne des BMEL, zuletzt z.B. https://ddei3-0-ctp.trendmicro .com:443/wis/clicktime/v1/query?url= https%3a%2f%2fwww.bmel.de%2fShared- Docs%2fDownloads%2fMinisterium %2fHaushalt%2fHaushalt %2dBMEL%2d2019.pdf%3bjsessionid %3d4492C656BD96912B325270F353E 47554.1%5fcid358%3f%5f%5fblob%3dpu blicationFile&umid=8F34E0FA-8FFB- 2305-9B1A- 749CB49C2B6E&auth=f0d964e96abe039c 776e3790dff009a8ba00b040- f5ec68fc522e50ffa56cce01a66e779aac5d68 25). BMFSF J 2019 insgesamt: 1,1 hD, 0,5 mD Zusätzliches Personal seit 2015: 0,8 hD, 0,5 mD Keine zusätzlichen HM, die explizit der Umsetzung der SDGs gewidmet sind. BMG Kein zusätzliches Personal seit 2015 Keine zusätzlichen HM, die explizit der Umsetzung der SDGs gewidmet sind. BMVI 2019 insgesamt: 2 hD Zusätzliches Personal seit 2015: 2 hD Keine zusätzlichen HM, die explizit der Umsetzung der SDGs gewidmet sind. BMU Das BMU befasst sich in zahlreichen Themenfeldern seit langem intensiv und mit hohem Personaleinsatz mit der Umsetzung von Zielen nachhaltiger Entwicklung. Spezifisch seit Beschluss der SDGs im Herbst 2015 ist kein zusätzliches Personal explizit zu deren Umsetzung eingestellt worden. Aufgrund der Befassung mit Nachhaltigkeit über die gesamte Breite der Umweltpolitik und des BMU-Haushalts sind Angaben hierzu nicht möglich. BMBF Angabe nicht möglich, da eine Vielzahl der im BMBF seit September 2015 zusätzlich geschaffenen Stellen in den unterschiedlichen Abteilungen zur Umsetzung der SDGs beitragen . Aufgrund der Befassung mit Nachhaltigkeit in den Bereichen Innovation, Bildung, Gesundheitsforschung , Umwelt- und Nachhaltigkeitsforschung usw. sind Angaben hierzu nicht möglich. BMZ 2019 insgesamt: 6,5 hD, 2 mD Zusätzliches Personal seit 2015: 1,5 hD, 1 mD BMZ hat nach 2015 sein gesamtes entwicklungspolitisches Engagement in den Kontext der Agenda 2030 gestellt (s. 15. Entwicklungspolitischer Bericht der Bundesregierung ). Die Umsetzung der Agenda 2030 ist eine politikfeldübergreifende Aufgabe, wie auch in der Neuauflage der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) festgehalten. Eine Aufschlüsselung der Mittelaufwendungen der einzelnen Ressorts zum Zwecke der Umsetzung der Agenda 2030 findet nicht statt. Vielmehr versteht die Bundesregierung die V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 16 Agenda 2030 mit ihren 17 Nachhaltigkeitszielen als einen Maßstab ihres Regierungshandelns . Eine Aufschlüsselung der gesamten zusätzlichen HM für die Umsetzung der SDGs ist daher nicht möglich. Für das Initiativprogramm Agenda 2030, mit dem Partnerländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit gezielt bei systemischen Ansätzen unterstützt werden, wurden insgesamt für 2016 bis 2019 73,3 Mio. Euro bereitgestellt . BKM Angabe nicht möglich, da Mitarbeiter in unterschiedlichen Organisationseinheiten zur Umsetzung der SDGs beitragen. Keine zusätzlichen HM, die explizit der Umsetzung der SDGs gewidmet sind, aber Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsziele in verschiedenen Programmen und Maßnahmen , z.B. DKR-Projektbüro „Frauen in Kultur und Medien“, Kosten für „Grüne Berater “ werden bei DFFF und GMPF-geförderten Film- und Serienprojekten als Herstellungskosten anerkannt und erhöhen damit den Zuschuss. Auch bei der kulturellen Filmförderung sind diese Kosten anerkennungsfähig und werden insofern anteilig bezuschusst . Frage 23b) In welchen Ressorts liegen bisher konkrete Umsetzungspläne für die Agenda 2030 und die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie vor und was sind deren wesentliche Inhalte (bitte nach Ressorts aufschlüsseln )? Ressort (Ja / Nein) (Konkrete Inhalte) BMF Ja Einen Überblick über die Aktivitäten des BMF gibt der Ressortbericht „BMF-Ressortbericht Nachhaltigkeit: Finanzen für eine nachhaltige Zukunft“, der Ende Mai 2019 veröffentlicht wurde (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice /2019-05-28-bmf-ressortbericht-nachhaltigkeit-2019.pdf?__blob=publication- File&v=3). Das BMF hat zudem zusammen mit dem BMU und BMWi das Thema Sustainable Finance in den StA NHK im Februar 2019 eingebracht. Der StA NHK hat BMF und das BMU in enger Abstimmung mit allen anderen Ministerien gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen, damit sich Deutschland zu einem führenden Sustainable-Finance-Standort weiterentwickelt: - Entwicklung einer Sustainable-Finance-Strategie einschließlich einer Kommunikationsstrategie für die Bundesregierung - Aufbau eines Sustainable-Finance-Beirates - Fortsetzung des Erfahrungsaustausches hinsichtlich der Integration von Nachhaltigkeitsaspekten bei Anlagen des Bundes - Überprüfung, ob die Emission von grünen oder nachhaltigen Bundesanleihen wirtschaftlich ist. BMI Ja Die Umsetzung der Agenda 2030 bzw., der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie erfolgt im Rahmen der Facharbeit des Ressorts. Eine ressortinterne Umsetzungsstrategie ist nicht erforderlich . Das BMI erstellt derzeit einen Ressortbericht Nachhaltigkeit, der einen Überblick über die Aktivitäten des BMI im Bereich der nachhaltigen Entwicklung gibt. Diesem Bericht können V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 17 die Maßnahmen des BMI entnommen werden, die die Zielerreichung der Agenda 2030 fördern . AA Ja Der Arbeitsstab Agenda 2030 hat seit 2016 einen Prozess aufgesetzt, mit dem das AA die Implementierung der Agenda 2030 kontinuierlich weiterverfolgt. BMWi Ja Auf Grundlage der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat das BMWi 2017 eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie erarbeitet. Das BMWi ist allen Nachhaltigkeitszielen verpflichtet, hat mit der Strategie aber die für den Geschäftsbereich besonders relevanten Ziele konkretisiert (SDGs 7, 8, 9, 10, 12, 17). Die Strategie beschreibt Handlungsfelder und Maßnahmen zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele. Ferner identifiziert sie konkrete Leuchtturmprojekte des BMWi. Zu den Leuchtturmprojekten gehören der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz und die Förderung des Leichtbaus. Die Strategie sieht zudem die Erweiterung des BMWi-Monitorings von Förderprogrammen und - projekten in Hinblick auf die Nachhaltigkeitsziele vor. Hinzu kommt die Erweiterung des IAB-Betriebspanels mit gezielten Fragen zur Nachhaltigkeit. Eine umfassende Darstellung der Umsetzung der DNS in den verschiedenen Politikfeldern enthält der BMWi-Ressortbericht „Nachhaltigkeitspolitik ist Modernisierungspolitik“, der im Oktober 2018 veröffentlicht wurde und im Internet abrufbar ist: https://www.bmwi.de/Redaktion /DE/Publikationen/Studien/ressortbericht-nachhaltigkeitspolitik-ist-modernisierungspolitik .html BMJV Nein Derzeit erfolgt die Umsetzung der Agenda 2030 bzw. der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie im Rahmen der Facharbeit des Ressorts. BMAS Ja Das BMAS wird in Kürze einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen, der sich auf Veranlassung des Ressortkoordinators für Nachhaltige Entwicklung vollständig an der Agenda 2030 ausrichtet. Diesem Bericht können die Maßnahmen des BMAS entnommen werden, welche die Zielerreichung der Agenda 2030 fördern. BMVg Ja Konkrete Umsetzungspläne für die Agenda 2030 liegen im BMVg gemäß seinen ressorteigenen Aufgaben insbesondere bei der Förderung des Ziels 16 "Frieden, Gerechtigkeit und Starke Institutionen". BMVg berichtet alle zwei Jahre über seine Aktivitäten zur Förderung der Nachhaltigkeit . BMEL Ja Umsetzungspläne zu verschiedenen Nachhaltigkeitsaspekten finden sich in den unterschiedlichen Fachstrategien des BMEL. [Link wird später ergänzt] BMFSFJ Nein Einen konkreten Umsetzungsplan für die Agenda 2030 und die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie hat das BMFSFJ bislang nicht entwickelt. Gleichwohl orientieren sich die gesellschaftspolitischen Schwerpunkte des BMFSFJ insbesondere in der Familien- und Gleichstellungspolitik an den nachhaltigen Prinzipien der Stärkung des sozialen Zusammenhalts in der Gesellschaft . Die Ressortziele sind daher in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie verankert und werden im Rahmen von Ressortberichten vorgestellt. BMG Ja Damit auch in Zukunft allen Versicherten eine qualitativ hochwertige und bezahlbare Gesundheitsversorgung unabhängig von Einkommen, Gesundheitszustand und Wohnort zur Verfügung steht, ist die Sicherung der finanziellen Stabilität und langfristigen Tragfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung unumgänglich. Die vielfältigen Reformen des Gesundheitssystems gewährleisten dies. V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 18 Im Rahmen der Umsetzung der Agenda 2030 und der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie liegt ein wichtiger Schwerpunkt der Gesundheitspolitik in der Prävention. Es geht dabei um sämtliche Maßnahmen, die Krankheiten vermeiden oder das Risiko zu erkranken, verringern bzw. vermeiden helfen. Einen hohen Stellenwert hat daher das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz - PrävG) mit den Schwerpunkten zur Gesundheitsförderung in den Lebenswelten der Menschen, Maßnahmen für einen gesunden Lebensstil mit ausreichender Bewegung und guter, gesunder Ernährung sowie Maßnahmen zur Reduktion von Tabak- und Alkoholkonsum. Des Weiteren ist die Stärkung der globalen Gesundheit ein wichtiger Bereich nachhaltiger Gesundheitspolitik. Zu nennen sind hier wichtige Initiativen wie die Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen , die Erstellung eines „Globalen Aktionsplans für ein gesundes Leben und das Wohlergehen aller Menschen“ für das Gesundheitsziel SDG 3 der Agenda 2030 sowie die Erarbeitung einer Strategie zur globalen Gesundheit zur Stärkung der WHO. BMVI Nein Die Umsetzung der Agenda 2030 bzw., der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie erfolgt im Rahmen der Facharbeit des Ressorts. Eine ressortinterne Umsetzungsstrategie ist nicht erforderlich . BMU Ja Das Integrierte Umweltprogramm 2030 des BMU von August 2016 greift die Herausforderungen der Agenda 2030 gezielt und umfassend auf (Schwerpunkte: Umwelt- und klimaverträglich wirtschaften, Energie- und Ressourcenwende; Zukunftsfähige Landwirtschaft, intakte Natur; Nachhaltige Mobilität, lebenswerte Städte; Gesunde Lebensbedingungen; Internationale Dimension der Umweltpolitik). Darüber gibt es zahlreiche Einzelmaßnahmen zur Umsetzung der SDGs z.B. in den Bereichen Umwelt-, Klima- und Naturschutz. BMBF Ja. Die Agenda 2030 wurde in allen relevanten Hausstrategien der letzten Jahre berücksichtigt. Für das Rahmenprogramm „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ sind die SDGs ein zentraler Bezugspunkt. Dies gilt auch für ressortübergreifende Programme, wie die Hightech-Strategie 2025, die an den Bedarfen der Menschen ausgerichtet ist, wie z.B. „Gesundheit und Pflege“, „Nachhaltigkeit , Klimaschutz und Energie“, „Mobilität“, „Stadt und Land“, „Sicherheit“ und „Wirtschaft und Arbeit 4.0“, wie auch für Fachprogramme, wie z.B. das Rahmenprogramm Gesundheitsforschung . Auch Bildung für Nachhaltige Entwicklung wird als Schlüssel für Teilhabe und Partizipation entsprechend gefördert. Beim Nationalen Aktionsplan Bildung für Nachhaltige Entwicklung hat das BMBF die Federführung. BMZ Ja Zur Beförderung der Transformation hin zu einer nachhaltigen Entwicklung hat das BMZ einen Umsetzungsplan – ein „Drehbuch“ – entwickelt, der am 15.5.2018 von BM Dr. Müller gebilligt wurde. Der Umsetzungsplan stellt die Schwerpunkte bei der Agenda 2030-Umsetzung in den Vordergrund. Die vier Handlungsfelder sind (1) Nachhaltig handeln, (2) Niemanden zurücklassen, (3) Innovationen für Nachhaltigkeit und (4) Nachhaltige Finanzierung fördern und fordern. Nähere Angaben über konkrete Maßnahmen finden sich in Kapitel 3 des BMZ-Ressortberichts zur Umsetzung der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der SDGs (https://www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/strategiepapiere/Strategiepapier 457_10_2018.pdf). V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 19 Frage 24 a) und b) a) Welche Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit für die SDGs weisen einzelne Ressorts auf (bitte nach Ministerium, Maßnahme und finanziellem Umfang aufführen)? b) Welche weiteren Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit der SDGs der Ressorts sind in Planung und wie werden diese von wem koordiniert? Ressort Inhalt BPA Dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) wurden für die Kommunikation der Agenda 2030 und SDGs in den Jahren 2018 und 2019 gesonderte Mittel durch den Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellt. Dies soll auch in den Folgejahren fortgesetzt werden. Das BPA stimmt seine ressortübergreifende Öffentlichkeitsarbeit durch die institutionalisierte Interministerielle Koordinierung ab und bietet mit regelmäßig stattfindenden Koordinierungsrunden unter Einbindung aller Ressorts eine Plattform zur Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit der gesamten Bundesregierung. Im Übrigen sind die Ressorts nach dem im Grundgesetz verankerten Ressortprinzip für ihre eigene Öffentlichkeitsarbeit zuständig, die die Öffentlichkeitsarbeit des BPA ergänzt. Laufende Maßnahmen: Das BPA informiert die Bevölkerung umfassend über die Agenda 2030 und ihre Nachhaltigkeitspolitik und greift dieses Querschnittsthema wie auch andere wichtige Regierungsthemen multimedial auf. Das BPA informiert u.a. in Artikeln, Reportagen, Videos im Internet auf www.bundesregierung.de, auf der Themenseite www.deutsche-nachhaltigkeitsstrategie .de, in den Sozialen Medien, während der Europäischen Woche für Nachhaltigkeit, am Tag der offenen Tür oder auf Messen und gibt regelmäßig den Newsletter Nachhaltigkeitspolitik heraus. Auch der Video-Podcast der Bundeskanzlerin war (siehe u.a. https://www.bundeskanzlerin .de/bkin-de/mediathek/die-kanzlerin-direkt/merkel-2030-agenda-ein-grossartigerschritt -1005340!mediathek?query=) und ist immer wieder diesem Thema gewidmet. Die beschriebenen Maßnahmen sind Teil der Kernaufgabe des BPA zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Politik der Bundesregierung. Eine themenspezifische Untergliederung der hierbei anfallenden Kosten erfolgt nicht. Eine Kostenaufschlüsselung ist daher nicht möglich. Folgende darüber hinaus gehende Maßnahmen wurden seit Verabschiedung der Agenda 2030 durchgeführt: 1. Broschüre "Meilensteine der Nachhaltigkeitspolitik“: 7.242,24 Euro; 2. Fachtagung für Journalisten zur Agenda 2030: 325,30 Euro; 3. Dialogkonferenzen bundesweit zur Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie : 284.071,49 Euro; 4. Kurzbroschüre zur DNS "Wir nehmen die Zukunft in die Hand“: 7.144,02 Euro; 5. Broschüre "Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2018" (Ergänzungsband zur DNS 2016) in englischer Sprache: noch nicht vollständig abgerechnet; 6. Web Newsletter "Nachhaltigkeit aktuell": 10.645,99 Euro; 7. Web-Themenseite "Nachhaltigkeitspolitik": 6.520,52 Euro; 8. Informationsstand auf den Jahrestagungen des Rates für nachhaltige Entwicklung: 11.637,01 Euro; 9. Zuwendung zur Stiftung Deutscher Nachhaltigkeitspreis: 89.349,12 Euro; 10. Informationskampagne „Die Glorreichen 17“ (s. Antwort auf die Frage 24c). Geplante Maßnahmen: 1. Informationsstand auf der Jahrestagung des Rates für nachhaltige Entwicklung, 4.6.2019: vom BPA koordiniert; 2. Dialogkonferenzen bundesweit zur Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie, Herbst/Winter 2019: vom BPA zusammen mit dem Bundeskanzleramt und den Bundesländern koordiniert; 3. Veranstaltung mit Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung des Deutschen Bundestages aus Anlass der Europäischen Nachhaltigkeitswoche, 5.6.2019: vom BPA mit dem Sekretariat des PBnE koordiniert; V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 20 4. Informationsstand auf dem Global Goals Forum, 10.10.2019: vom BPA mit dem Global Goals Forum koordiniert; 5. Workshop zur Nachhaltigkeitskommunikation auf dem Nachhaltigkeitsforum, 13.6.2019: vom BPA zusammen mit dem Kanzleramt koordiniert; 6. Kommunikation zum 1. SDG-Gipfel nach Verabschiedung der Agenda 2030 in New York, 24./25.9.2019: vom BPA zusammen mit dem Kanzleramt koordiniert; 7. Broschüre/Flyer “1. SDG-Gipfel nach Verabschiedung der Agenda 2030 – Wie geht es weiter?“ (Arbeitstitel): vom BPA zusammen mit dem Kanzleramt koordiniert; 8. Periodikum der Bundesregierung "SCHWARZROTGOLD" (Auflage: 5 Mio.), Ausgabe IV/ 2019 zum Thema Klimaschutz (SDG 13): vom BPA koordiniert; 9. Fortsetzung der Informationskampagne „Die Glorreichen 17“: vom BPA zusammen mit dem Kanzleramt und den Ressorts koordiniert. Im Übrigen wird zur Koordinierung der Maßnahmen auf die Vorbemerkung zur Frage 24 Bezug genommen. AA Die Öffentlichkeitsarbeit zur Agenda 2030 und den SDGs gehört zu den aktuellen Schwerpunkten der Öffentlichkeitsarbeit des AA (u.a. regelmäßige Thematisierung im Rahmen der Social Media Auftritte des AA, separate SDG-Themenseite auf der Homepage des AA, Ausstellungen im Lichthof des AA). Laufende Maßnahmen: Maßnahme 1: Im Rahmen der Auslandskommunikation wurden den Botschaften thematische Handreichungen für ihre eigene Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung gestellt. 2018 wurde ein Video zur Agenda 2030 und der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) zur Nutzung durch die deutschen Auslandsvertretungen produziert. Zudem werden Themen der Agenda 2030 und der DNS regelmäßig auf der vom Auswärtigen Amt geförderten Deutschland-Plattform aufgegriffen . Die Agenda 2030 ist auch Thema im vom AA produzierten diesjährigen „Diplo- Notizbuch“. Zur Kommunikation der Energiewende stehen den Auslandsvertretungen darüber hinaus weitere Kommunikationsmittel wie eine Wanderausstellung in mehreren Sprachen, Broschüren, Vorträge und die Vermittlung von Referentinnen und Referenten zur Verfügung. Maßnahme 2: Da die SDGs Kernbereiche klassischer Außenpolitik betreffen, wurde Ende 2017 eine Kommunikationskampagne ins Leben gerufen, die darauf abzielt in- und ausländischen Zielgruppen anhand ausgewählter Best-Practice-Beispiele das deutsche Engagement zur Umsetzung der Agenda 2030 im Ausland zu vermitteln. Die hierfür ausgewählten sogenannten Flaggschiffprojekte, zu denen beispielsweise die deutschen Bemühungen im kolumbianischen Friedensprozess (SDG 16), der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (SDGs 8 und 12) sowie die Deutsche Akademische Flüchtlingsinitiative Albert Einstein (SDG 4) gehören , werden anlassbezogen und in unterschiedlichen Formaten kommuniziert. Die entsprechenden Maßnahmen werden nach Bedarf aus Mitteln für die strategische Kommunikation finanziert. Darüber hinaus werden die SDGs in allen vom AA organisierten Fachveranstaltungen mit entsprechender Ausrichtung aufgegriffen (unter anderem im Rahmen des seit 2015 jährlich im AA stattfindenden Berlin Energy Transition Dialogue). Maßnahme 3: Durchführung einer internationalen Konferenz zum Thema „Von der Brandt- Kommission zur Agenda 2030 – 40 Jahre gemeinsamer Einsatz für eine friedliche, gerechte und nachhaltige Welt“ im Jahr 2017. Mit der Konferenz wurde die visionäre Arbeit der Brandt- Kommission gewürdigt und die anhaltende Relevanz ihrer Empfehlungen für die darauf folgende Brundtland-Kommission, aber auch die Millenniums-Entwicklungsziele und die Agenda 2030 unterstrichen. Thematische Diskussionen fokussierten auf die Themen gerechtes Handel, die wachsende Bedeutung von Städten als globalen Akteuren für Klimaschutz/Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit sowie den Gedanken der Generationengerechtigkeit. V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 21 Maßnahme 4: Unter dem Titel„Diplomacy for Sustainability“ organisierte das AA gemeinsam mit Botschaften in Berlin im Rahmen der Europäischen Nachhaltigkeitswoche 2018 und 2019 jeweils eine Veranstaltungsreihe zur Umsetzung der Agenda 2030 und der SDGs. Die Gesamtkoordination und Kommunikation sowie die Eröffnungsveranstaltung lagen in der Verantwortung des AA. Die Veranstaltungen deckten ein breites Spektrum an Themen und Formaten ab: von Podiumsdiskussionen zu erneuerbaren Energien oder illegalem Tierhandel, über Filmvorführungen von Dokumentationen zu klimatischen Veränderungen der Ozeane bis hin zur gemeinsamen Reinigung öffentlicher Parks. „Diplomacy for Sustainability“ gewährte Besucherinnen und Besuchern einen Einblick in die länderspezifische Umsetzung der SDGs sowie die internationale Zusammenarbeit in diesem Kontext. Die Veranstaltungsreihe, an der sich 2019 23 Botschaften beteiligten, wurde 2018 vom Deutschen Rat für Nachhaltige Entwicklung als Leuchtturmprojekt prämiert. Geplante Maßnahmen: Konkrete Planungen für weitere Maßnahmen liegen derzeit nicht vor. Finanzielle Ressourcen: Es stehen im AA keine Mittel explizit für die Agenda 2030 Umsetzung bzw. Kommunikation / Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung. Maßnahmen werden aus dem laufenden Haushalt finanziert. Insbesondere die laufenden Kommunikationsmaßnahmen, die anlassbezogen erfolgen und in die Auslandskommunikation des AA eingebettet sind, lassen sich daher nicht gesondert mit Budgetansätzen herausrechnen. BMI Laufende Maßnahmen: Maßnahme 1: Aufbauend auf den Initiativen des Interministeriellen Arbeitskreises „Nachhaltige Stadtentwicklung in nationaler und internationaler Perspektive" (IMA Stadt) entwickelten die Bertelsmann Stiftung, das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung BBSR, der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund, das Deutsche Institut für Urbanistik und die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt SKEW 2017 einen gemeinsamen Indikatorenkatalog. Dieser spezifiziert die Ziele für nachhaltige Entwicklung für Kommunen. Der Indikatorenkatalog ist modular aufgebaut und soll insbesondere kleineren Städten und Gemeinden ohne eigene Statistik helfen, Nachhaltigkeitsberichte mit Indikatoren zu erstellen. Der Methodenbericht wurde im Juni 2018 veröffentlicht; der Indikatorenkatalog wird bereits im Wegweiser Kommune veröffentlicht, unter www.sdg-portal.de auch als App. Er wird parallel in der kommenden Ausgabe des Online-Portals „Indikatoren und Karten zur Raumentwicklung “ www.inkar.de veröffentlicht. Alle Indikatoren stehen dann flächendeckend und kostenfrei zum Download zur weiteren Nutzung und als Kartenwerke zur Verfügung. Finanzieller Umfang: Die Maßnahme wird im Rahmen der periodischen Aktualisierung der INKAR-Daten umgesetzt; eine gesonderte Kostenaufstellung für die SDG-Indikatoren erfolgt nicht. Maßnahme 2: Vorstellung der nationalen und globalen Nachhaltigkeitsindikatoren auf diversen Veranstaltungen im Rahmen von Vorträgen (bspw. Forum Nachhaltigkeit, Dresdner Flächensymposium , ...) oder Messeständen – zum Teil als gemeinsamer Auftritt mit dem BPA (bspw. Jahrestagung RNE oder Deutscher Nachhaltigkeitstag). Maßnahme 3: Das BMI ist mit seinem Innovationsprogramm Zukunft Bau im jährlichen Wechsel auf den Baufachmessen bautec und BAU vertreten. Mit einem eigenen Messestand und einer umfangreichen Beteiligung am Rahmenprogramm der Messen (u.a. Veranstaltung von Fachkonferenzen und Symposien) werden alle Akteure der Wertschöpfungskette Bau mit dem Schwerpunkt auf Nachhaltiges Bauen über technische, baukulturelle und organisatorische Innovationen informiert. Für die Öffentlichkeitsarbeit des Innovationsprogramms Zukunft Bau wurden für das Jahr 2019 Haushaltsmittel in Höhe von 400.000 Euro zur Verfügung gestellt. V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 22 Finanzieller Umfang: Der finanzielle Umfang der Maßnahmen 1 und 2 beträgt ca. 1.500 Euro, der zeitliche Aufwand (Vorbereitung sowie Reise/Durchführung) beträgt ca. 26 Arbeitstage . Der finanzielle Umfang der Maßnahme 3 beträgt jährlich etwa 400.000 Euro. Geplante Maßnahmen: Eine Publikation „Nachhaltige Raumentwicklung - Ergebnisse auf Basis kommunaler SDG-Indikatoren“ in der Veröffentlichungsreihe BBSR-Analysen-KOM- PAKT ist für 2020 in Planung. Der Nutzerkreis dieser Veröffentlichungsreihe deckt sich im Wesentlichen mit dem Nutzerkreis der INKAR. Die Veröffentlichung soll ebenfalls kostenfrei zur Verfügung stehen. BMU Laufende Maßnahmen: Maßnahme 1: Das BMU berichtet regelmäßig zur Agenda 2030 und den SDGs in den sozialen Medien (insb. Facebook und Twitter). Beispiele sind die SDG-Konferenz „Accelatering change“ im November 2018 und das „World Economic Forum“ im April 2019. Im September 2019 wird das BMU zum UN-Nachhaltigkeits- und SDG-Gipfel berichten, der im Rahmen der UN-Generalversammlung stattfindet. Maßnahme 2: Auf den Websites www.bmu.de/WS3548 und www.bmu.de/WS887 werden Informationen zur Agenda 2030 und den SDGs bereitgestellt, die fortlaufend aktualisiert und durch aktuelle Meldungen ergänzt werden. Maßnahme 3: Das BMU unterstützt kommunikativ die SDG-Kampagnen des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung www.dieglorreichen17.de und des BMZ https://17ziele.de/. Finanzieller Umfang der Maßnahmen 1), 2) und 3): Eine genaue Auflistung der mit der fortlaufenden Aktualisierung der Website- und Social-Media-Angebote des BMU zum Thema „Agenda 2030/SDGs“ verbundenen Ausgaben ist nicht möglich: Durch einen Online-Beitrag können einerseits auch andere Themenbereiche tangiert sein, die Online-Berichterstattung zu „Agenda 2030/SDGs“ lässt sich also in der Regel nicht trennscharf von anderen Online-Beiträgen abgrenzen. Zahlreiche Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit sind relevant für die Erreichung der SDGs. Der finanzielle Umfang der vielfältigen relevanten Maßnahmen lässt sich daher nicht näher beziffern. Weitere geplante Maßnahmen: Es sind Baumwolltragetaschen als Werbemittel für die SDGs geplant. Finanzieller Umfang der Maßnahmen: Die voraussichtlichen Ausgaben betragen 8.504,93 Euro brutto. BMBF Laufende Maßnahmen: Das BMBF unterhält eine Reihe laufender Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Fachinformation mit Bezug zu den SDGs. Zu den wichtigsten abgeschlossenen und laufenden Maßnahmen zählen: • 13. BMBF-Forum für Nachhaltigkeit zum Thema „Was tun mit der Agenda 2030!“, 2017 (über 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer), • verschiedene Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit der BMBF-geförderten Wissenschaftsplattform Nachhaltigkeit 2030, • für „Bildung für Nachhaltige Entwicklung“ (BNE) – und somit bezogen auf SDG 4.7 - wurde 2018 eine BNE-Tour sowie 2017 und 2016 je ein Agendakongress für die Fachöffentlichkeit durchgeführt. • verschiedene Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zum Rahmenprogramm „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ (FONA) V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 23 • verschiedene Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit des BMBF-geförderten Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen. Darüber hinaus adressieren zahlreiche Maßnahmen vielfältige Aktivitäten zur Erreichung der SDGs, z.B. in den Bereichen Gesundheitsforschung, Klimaschutz. Finanzieller Umfang: Zahlreiche Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Fachinformation sind relevant für die Erreichung der SDGs. Der finanzielle Umfang der vielfältigen relevanten Maßnahmen lässt sich daher nicht näher beziffern. Geplante Maßnahmen: Derzeit wird die Kampagne „Forschung für die SDGs“ (Zielgruppe Wissenschaft und Fachöffentlichkeit) geprüft. BMZ Das BMZ hat die Agenda 2030 zum Leitmotiv seiner Politik gemacht und setzt diese auch in vielfältiger Weise in der Öffentlichkeitsarbeit um. Die Öffentlichkeitsarbeit des BMZ zielt dabei auf die Agenda 2030 in ihrer integrierten Gesamtheit und weniger auf einzelne SDGs. Für Deutschland stellt die Agenda 2030 mehr als die Summe der einzelnen SDGs dar. Das BMZ fokussiert dabei auf die Themen Digitales, Partizipation und Jugend und betont dabei Wechselwirkungen. Laufende Maßnahmen: Maßnahme 1: Im Bereich Digitales setzt das BMZ aktuell eine SDG-App um, mit der eine junge und digital-affine Zielgruppe für die Erreichung der SDGs gewonnen werden soll. Die App zielt darauf, die SDGs und das Thema Nachhaltigkeit im Alltag durch Mitmachaktionen erfahrbar zu machen und die Handlungsfähigkeit der einzelnen Bürger*innen zu stärken (Kosten 98.000 Euro). Maßnahme 2: Anfang 2019 hat das BMZ die SDG-Kommission ins Leben gerufen. Im Sinne einer breiten Partizipation setzt sich die Kommission aus Mitgliedern der verschiedensten gesellschaftlichen Bereiche zusammen und vereint so Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Jugend. Die Kommission tagt im Rahmen größerer öffentlichkeitswirksamer Veranstaltungen und entwickelt gemeinsam mit anerkannten Experten Empfehlungen an das BMZ, wie dieses die Agenda 2030 in seiner Politik am effektivsten umsetzen kann. Gleichzeitig wird auch die Handlungsfähigkeit der beteiligten Organisationen bei der Umsetzung der Agenda 2030 gestärkt. Über die Ergebnisse der Kommission wird umfangreich berichtet und öffentlichkeitswirksame gemeinsame Auftritte der Kommission sind in der Planung (bisher kostenneutral ). Maßnahme 3: Das BMZ nutzt umfangreiches Material, um die Agenda 2030 insbesondere bei jungen Menschen bekannter zu machen und beteiligt sich mit Beträgen im Rahmen der Jugendprogramme von Stiftungen wie dem JugendPolitikTag der Konrad-Adenauer-Stiftung oder dem Jugendprogramm der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. (Kosten 1.000 Euro) Maßnahme 4: Die Kampagne 17 Ziele (https://17ziele.de/) besteht neben vielen visuellen Erklär - und Kommunikationstools vor allem aus einer Reihe interaktiver Mitmach-Aktionen und soll so insbesondere zu einer eigenen Verhaltensänderung motivieren. Maßnahme 5: Zudem wird das Jahr 2020 zum SDG-Jahr ausgerufen. In Kooperation mit verschiedenen zivilgesellschaftlichen Partnern wird eine umfangreiche Kampagne mit Festivalcharakter lanciert, die in unterschiedlichen deutschen Regionen stattfinden wird. Im Rahmen interaktiver Formate sollen die SDGs einer breiten Bevölkerung zugänglicher gemacht und durch Mitmachaktionen Nachhaltigkeit in den Alltag getragen werden (Kosten lassen sich noch nicht beziffern). V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 24 BMWi BMWi informiert auf seiner Website und auf anderen Wegen über die Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Nachhaltige Entwicklung ist eine Querschnittsaufgabe, die in alle Fachaufgaben integriert wird. Dies gilt auch für die damit jeweils verbundene Öffentlichkeitsarbeit . Der finanzielle Umfang der Öffentlichkeitsarbeit bezogen allein auf die SDGs lässt sich dementsprechend nicht bestimmen. BMEL Laufende Maßnahmen: Maßnahme 1: Zur Bekanntmachung der Nachhaltigkeitsziele in den Bereichen Landwirtschaft und Ernährung, Forst und Fischerei sowie zu deren Umsetzung durch das BMEL wird im Jahr 2019 eine Broschüre erstellt, die die Konzepte der verschiedenen BMEL-Fachbereiche zusammenfasst. Darüber hinaus veranstaltet das BMEL am 2. Oktober 2019 eine Nachhaltigkeitskonferenz unter dem Motto „Und was gibt’s morgen? Strategien für eine nachhaltige Landwirtschaft und Ernährung.“ Finanzieller Umfang Maßnahme 1: Für die Maßnahme Bekanntmachung der Nachhaltigkeitsziele im Bereich Landwirtschaft und Ernährung, ist im Jahr 2019 ein finanzieller Umfang i.H.v. 80.000 Euro vorgesehen (Konferenz 50.000 Euro; Broschüre 30.000 Euro). Beispielhafte Nennung von Fachinitiativen, die zur Umsetzung der Agenda 2030 und der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie beitragen: Maßnahme 2: Die Verbraucherinformationskampagne „Zu gut für die Tonne!“ wird als Dachmarke für die Kommunikation der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung ausgebaut (SDG 12.3). Dabei werden auch die anderen Sektoren der Lebensmittelversorgungskette noch weiter als bisher ins Blickfeld gerückt. Finanzieller Umfang Maßnahme 2: Für die BMEL-Kampagne zur Vermeidung/Verminderung von Lebensmittelabfällen „Zu gut für die Tonne!“ ist ein finanzieller Umfang i.H.v. 1,8 Mio. Euro jährlich vorgesehen. Maßnahme 3: Im Rahmen der Initiative „Bienen füttern!“ informiert das BMEL seit 2014 über die Bedeutung der Biene. Hierzu gehören folgende Maßnahmen: • Website „bienenfuettern.de“: regelmäßige Aktualisierung und regelmäßiger Ausbau der Website • Pflanzenlexikon: regelmäßige Überarbeitung und Aktualisierung (sowohl digital, als auch als Printversion) Die Initiative richtet sich an die breite Öffentlichkeit und soll 2019 auf Landwirte und andere Großflächenbesitzer ausgebaut werden. Finanzieller Umfang Maßnahme 3: Für die Initiative „Bienen füttern!“ stehen in 2019 rund 50.000 Euro zur Verfügung. BMVg Laufende Maßnahmen: Maßnahme 1: Regelmäßige Durchführung von „Aktionstagen Nachhaltigkeit“ (z. B. Naturschutzexkursionen auf Truppenübungsplätzen). Maßnahme 2: Veröffentlichung der Nachhaltigkeitsberichte des BMVg und der Bundeswehr in einem zweijährigen Rhythmus. Diese Öffentlichkeitsmaßnahmen informieren über den Beitrag des BMVg und der Bundeswehr zur Umsetzung der SDG. Der finanzielle Umfang der Maßnahmen kann nicht angegeben werden, weil dieser nicht gesondert erfasst wird. Geplante Maßnahmen: Geplant sind ein Aktionstag Nachhaltigkeit 2019 sowie die Veröffentlichung des Nachhaltigkeitsberichts 2020. V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 25 BMF Laufende Maßnahme: Um die Gesellschaft, die eigene Verwaltung und andere Institutionen über unsere Tätigkeiten und Maßnahmen im Nachhaltigkeitsbereich zu informieren, hat das BMF erstmalig einen Gesamtüberblick zur Umsetzung der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie in seinem Geschäftsbereich in Form eines Berichts vorgestellt. Dieser ist als Print- und Onlineversion auf der Webseite des BMF verfügbar. Laufende Maßnahme: Das Bundesfinanzministerium hat zusammen mit dem BMU und in Abstimmung mit dem BMWi eine Strategie für Nachhaltige Finanzen (Sustainable Finance) initiiert. Der Staatssekretärsausschuss der Bundesregierung für nachhaltige Entwicklung beschloss nun die Entwicklung dieser Strategie, mit der Deutschland zu einem führenden Sustainable-Finance-Standort ausgebaut werden soll. Zu den getroffenen Festlegungen in Bezug auf Öffentlichkeitsarbeit zählt die Entwicklung einer Kommunikationsstrategie, um Sustainable Finance gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie der Finanzindustrie bekannter zu machen. Auf der Webseite sowie den Social Media Kanälen des BMF wird die Entwicklung der Strategie kommunikativ begleitet. Haushaltsmittel für die Kommunikation zu „Sustainable Finance “ sind derzeit nicht eingeplant, da sie anlassbezogen erfolgt und in den Arbeitsalltag der Öffentlichkeitsarbeit intergiert ist. Etwaige Kampagnen zum Thema sind aktuell nicht in Planung . Frage 24 e) und f) a) Welche Mittel sind für die Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit der Zivilgesellschaft zur Umsetzung der SDGs vorgesehen (bitte titelscharf nach Ressorts auflisten)? b) Welche Mittel sind für die Unterstützung von zivilgesellschaftlicher SDG-Arbeit vorgesehen , insbesondere auch in Einrichtungen, die Bildung für nachhaltige Entwicklung fördern in den Bundesländern und im ländlichen Raum? Hinweis: Den nicht aufgeführten Ressorts stehen keine Mittel zur Unterstützung der Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit der deutschen Zivilgesellschaft zur Umsetzung der SDGs zur Verfügung. Ressort Inhalt BMBF Das BMBF unterstützt Bildungsarbeit der Zivilgesellschaft für Bildung für nachhaltige Entwicklung , die den Kompetenzerwerb zur Gestaltung einer nachhaltigen Entwicklung fördert. Fördersumme für die BNE-Arbeit in 2019: 1.560.815 Euro (Kap. 3002, Titel 68541). BMU Im Grundsatz tragen alle Projekte der Verbändeförderung bzw. dem Programm „Berufliche Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BBNE) befördern“ mittelbar oder unmittelbar zu der Umsetzung der Agenda 2030 bzw. der Erreichung der SDGs bei. Mit den nachstehend angegebenen Mitteln wurden Maßnahmen zivilgesellschaftlicher Akteure unterstützt, die sich explizit auf die Agenda 2030 bzw. die Erreichung der SDGs beziehen . Fördersumme aus KAP/Titel 1601/68504 (Verbändeförderung) in 2019: 193.750 Euro. Mit folgenden Mitteln werden aus Mitteln des BMU und des Europäischen Sozialfonds im Rahmen des Programms BBNE Projekte unterstützt, die in Angeboten zu Beruflichem Handeln und Nachhaltigkeit thematisch auf die SDG Bezug nehmen, diese aber nicht zentral in Titel und Programmatik verankert haben. BBNE ESF Mittel 2019: 3.012.483,05 Euro BBNE Bundesmittel 2019: 1.812.910,02 Euro V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 26 BBNE Öffentliche Förderung gesamt 2019: 5.060.062,99 Euro BMZ Alle Mittel aus dem Titel entwicklungspolitische Bildung (Kap. 2302 Titel 684 71) tragen mittelbar oder unmittelbar zu der Umsetzung der Agenda 2030 bzw. der Erreichung der SDGs bei. Fördersumme für Maßnahmen deutscher zivilgesellschaftlicher Akteure in 2019: 30.461.614 Euro. V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Große Anfrage Bündnis 90/ DIE GRÜNEN - AE 8041 Institut KfW - DEG Großstaudämme Land Vorhaben Neubau/ Rehabilitierung Jahr der Zusage Summe [Mio. Euro] Anzahl Betroffener Art der Unterstützung und Volumen Armenien Vorotan Rehabilitierung 2016 30 n.a. n.a. Kamerun Nachtigal Neubau 2018 35 772 rd. 3,2 Mio. Euro für individuelle finanzielle Kompensationen u.a. bei Landabgabe Anhang 2a) zu Frage 7e) An welchen Großstaudammprojekten sind die Bundesregierung und ihre Durchführungsorganisationen (wie GIZ und KfW) direkt oder indirekt (z.B. durch Finanzbeiträge an Entwicklungsbanken, wie die Weltbank), beteiligt und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der Menschen, die im Rahmen dieser Vorhaben vertrieben oder umgesiedelt wurden und über dahingehend erfolgte Kompensationen, wie Entschädigungen (bitte nach Land, Staudamm, Anzahl Betroffener, Art der Unterstützung und Finanzvolumen auflisten)? Seite 1 von 1 V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Große Anfrage Bündnis 90/ DIE GRÜNEN - AE 8041 Geschäftsfeld Finanzielle Zusammenarbeit Zeitraum seit 2015 Wasserkraftprojekte mit Großstaudämme - direkte FZ-Finanzierung Land Vorhaben Neu/ Rehabilitierung Jahr Vertrag (FZ-Zusage) Summe [Mio. Euro] Anzahl Menschen vertrieben/ umgesiedelt Erfolgte Kompensationen/ Entschädigungen Albanien Wasserkraft und Dammsicherheit Mat-Drin-Kaskade Rehabilitierung 2015 20 Keine (Rehabilitierung) n.a. Haiti Wasserkraftwerk Peligre Rehabilitierung 2011; Erhöhungen 2013 und 28 Keine (Rehabilitierung) n.a. Indien Förderung Wasserkraft - NEEPCO Neubau 2008, 2017 100,5 277 betroffene Familien neben finanziellen Kompensationen für alle 277 Familien (rd. 2,2 Mio. Euro) gab es weitere Maßnahmen, u.a. Bau eines Umsiedlungsdorfes (inkl. Wohnhäuser, Kirche, Schule etc. für rd. 2,4 Mio. Euro), Aufbau Wasser-und Stromversorgung für Dörfer (9.000 Euro) Indonesien Programm Nachhaltige Wasserkraft Phase 1 (WKWKumbih- 03) Neubau 2017 85 Rd. 55 Haushalte Studie zur Identifikation geeigneter Kompensationsmaßnahmen wird derzeit durchgeführt Indonesien Programm Nachhaltige Wasserkraft Phase 2 (WKWBakaru) Rehabilitierung/ Erweiterung 2018 225 Rd. 46 Grundstücke Studie zur Identifikation geeigneter Kompensationsmaßnahmen wird derzeit durchgeführt Liberia Wasserkraftwerks Mount Coffee Rehabilitierung 2013; Aufstockung 2014 und 2015 55 Rehabilitierung, allerdings mit Erweitreung um Emergency Spillway; hierdurch Umsiedlung von 210 Personen Für Umgesiedelte wurden Ersatzhäuser und Infrastruktur gebaut und Umsiedlungshilfe geleistet (Kosten inkl. Training: rund 1,13 Mio Euro); Kompensationszahlungen wurden hauptsächlich für Ernteausfälle gezahlt; (Rd. 120.000 USD) Wasserkraftprojekte mit Großstaudämme - indirekte FZ-Finanzierung (über Fonds, Kreditlinien, Finanzierungsbeiträge an Entwicklungsbanken etc. Land Vorhaben Neu/ Rehabilitierung Jahr Vertrag (FZ-Zusage) Summe [MAnzahl Menschen vertrieben/ umgesiedelt Erfolgte Kompensationen/ Entschädigungen Kamerun Nachtigal Hydropower Project via Emerging Africa Infrastructu Neubau FöK u.a. 2018 44 772 rd. 3,2 Mio Euro für individuelle finanzielle Kompensationen u.a. bei Landabgabe Definition von Großstaudämmen werden nach WCD (BMZ zählt zu den Unterstützern) folgendermaßen definiert: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/Download-Center/PDF-Dokumente-Sektoren-Berichte/2004_06_WCD-Staud%C3%A4mme_D.pdf WCD nehmen Bezug auf die International Commission on Large Dams (ICOLD) Definition: “Definition of a Large Dam: A dam with a height of 15 metres or greater from lowest foundation to crest or a dam between 5 metres and 15 metres impounding more than 3 million cubic metres.” (https://www.icold-cigb.org/GB/dams/definition of a large dam.asp ) Anhang 2b) zu Frage 7e) An welchen Großstaudammprojekten sind die Bundesregierung und ihre Durchführungsorganisationen (wie GIZ und KfW) direkt oder indirekt (z.B. durch Finanzbeiträge an Entwicklungsbanken, wie die Weltbank), beteiligt und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der Menschen, die im Rahmen dieser Vorhaben vertrieben oder umgesiedelt wurden und über dahinge-hend erfolgte Kompensationen, wie Entschädigungen (bitte nach Land, Staudamm, Anzahl Betroffener, Art der Unterstützung und Finanzvolumen auflisten)? Seite 1 von 1 V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Große Anfrage Bündnis 90/ DIE GRÜNEN - AE 8041 Anhang 3 zu Frage 11f) Jahr bzw. Jahre Bundesland Kommune Projekt Höhe der Fördermittel (in Euro) 2015-2016 NI Norden Wattenmeer-Achter 2030+: Wohnen-Arbeiten-(Er)leben 34.700,15 2015-2016 NW Kreis Recklinghausen Glückauf in die Zukunft – Kreis Recklinghausen 2030 32.346,29 2015-2016 MV Amt Peenetal/Loitz Kleinstadtaufbruch: gemeinsam neue Wege weitergehen - Peenetal/Loitz 2030+ 35.000,00 2016-2019 BW Mannheim Migrants4Cities - Willkommene Perspektiven. Hochqualifizierte Migrant*innen gestalten Zukunftsstädte 836.325,26 2016-2019 SH, BE Lübeck, Berlin StraInWo - Strategien u. Instrumente zur Integration besonders benachteilig. Bevölkerungsgruppen (Flüchtlinge, Roma) in d. Wohnungsmarkt im Zuge e. nachhalt. Transformation von Stadtquartieren 526.546,96 2017-2018 NW Kreis Recklinghausen Wettbewerb Zukunftsstadt - Planungs- und Umsetzungskonzept der Vision 2030+ (2. Phase) - Kreis Recklinghausen 196.810,00 2018-2020 NW Dortmund KoopLab - Integration durch kooperative Freiflächenentwicklung - Reallabore zur Stärkung sozial-ökologischer Entwicklung in Ankunftsquartieren 1.439.263,55 2019-2022 NW Dortmund SuPraStadt - Lebensqualität, Teilhabe und Ressourcenschonung durch soziale Diffusion von Suffizienzpraktiken in Stadtquartiere 898.379,17 2019-2022 BB, MV, TH Cottbus, Schwerin, Halle (Saale) StadtumMig - Vom Stadtumbauschwerpunkt zum Einwanderungsquartier? Neue Perspektiven für periphere Großwohnsiedlungen 1.217.266,29 2016-2019 NW Dortmund, Wuppertal Kommunen innovativ: KoSI-Lab - Neue Potenziale für Demografiefestigkeit und Nachhaltigkeit in Kommunen durch Labore Sozialer Innovation 1,0 Mio 2017-2020 RP Gerolstein, Rockenhausen Kommunen innovativ: KoSI-Lab - Neue Potenziale für Demografiefestigkeit und Nachhaltigkeit in Kommunen durch Labore Sozialer Innovation 0,8 Mio 2017-2020 NW Dortmund Kommunen innovativ: KuDeQua - Quartierslabore - Kultur- und demographiesensible Entwicklung bürgerschaftlich getragener Finanzierungs- und Organisationsmodelle für gesellschaftliche Dienstleistungen im Quartier 1,0 Mio 2017-2020 NI Landkreis Cloppenburg, Landkreis Holsminden, Landkreis Höxter Kommunen innovativ: MIGOEK - Migrantische Ökonomie für ländliche Kommunen. Servicebüros für Verwaltung, Politik, Organisationen, Gründer/innen und Unternehmer/innen 0,6 Mio 2017-2020 NW Remscheid Kommunen innovativ: MOSAIK - Demografischer Wandel und Quartiersentwicklung – Modellhafte Strategien zur integrierten und kultursensiblen Bestandsentwicklung 0,7 Mio 2011-2017 - - Eneff Stadt BF II: Begleitforschung zum Wettbewerb Energieeffiziente Stadt 1,9 Mio. 2011-2017 SN Delitzsch Gemeinsam auf dem Weg in die energieeffiziente urbane Moderne – Einrichtung eines akteursorientierten Energiemanagementsystems in Delitzsch 2,9 Mio. 2011-2017 NW Essen Klima-Initiative Essen: Handeln in einer neuen Klimakultur 5,3 Mio. Inwieweit wurden die Beschlüsse des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung für eine nachhaltige Stadtentwicklung vom 30. März 2015 (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/757322/e97fc0b3bd77fb2562fd05d3779eab8b/2015-03-30-beschluss-nachhaltigkeit-st-ausschuss-data.pdf?download=1) in folgenden Bereichen konkret umgesetzt (bitte auflisten nach Jahr, Bundesland, Kommune, Projekt und Höhe der Fördermittel): - Soziale Stabilisierung etwa für Zuwanderer (soziale, inklusive und chancengleiche Stadt) - Ökologischer Umbau (ressourceneffiziente, grüne Stadt) - Bereitstellung und Erneuerung städtischer Infrastrukturen (vorsorgende Stadt, Smart Cities) - Sicherung fachlicher und organisatorischer wie wirtschaftlicher und finanzieller Handlungsfähigkeiten (kompetente Stadt) - Ausbau kooperativer und partizipativer Strukturen sowie die Stärkung von bürgerschaftlichem Engagement (Stadt der engagierten Bürgerinnen und Bürger und Partnerinnen und Partner)? Soziale Stabilisierung etwa für Zuwanderer (soziale, inklusive und chancengleiche Stadt) Ökologischer Umbau (ressourceneffiziente, grüne Stadt) Seite 1 von 9 V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 2011-2017 ST Magdeburg Magdeburg: Energieeffiziente Stadt - Modellstadt für erneuerbare Energien (MD-E4) 5,2 Mio. 2011-2017 BW Stuttgart Stadt mit Energieeffizienz – SEE Stuttgart (ENEFF Stadt Stuttgart Phase II: Entwicklung und Umsetzung einer Energieeffizienz-Strategie für die Gesamtstadt) 4,9 Mio. 2012-2018 HE Wolfhagen Entwicklung einer nachhaltigen Energieversorgung für die Stadt Wolfhagen – Wolfhagen 100 % EE 5,1 Mio. 2015-2016 BY Markt Bad Hindelang Digitalisierung einer alpinen Tourismusgemeinde 31.600,66 2015-2016 ST Halle (Saale) halle.neu.stadt 2050: klimaneutral - vernetzt - integriert 34.896,50 2015-2016 TH Nordhausen ModellStadtRegion für energetischen Wandel 2030+ 34.810,86 2015-2016 SH Norderstedt Vorsprung durch Nachhaltigkeit - Norderstedt 2030+ 35.000,00 2015-2016 BW Freiburg im Breisgau Freiburg 2030N: Miteinander die Zukunft gestalten! 25.762,75 2015-2016 BW Konstanz Konstanzer schaffen Klima - Im Rahmen des Handlungsprogramms Wohnen am Beispiel von neuen Stadtquartieren 35.000,00 2015-2016 NI Oldenburg Fliegerhorst Oldenburg - Zukunftsplan 2030+ 35.000,00 2015-2016 NW Bonn Von der ehemaligen Hauptstadt zur nachhaltigen und zukunftsfähigen Bundesstadt Bonn 2030+ 34.000,00 2016-2019 BE Berlin Urbane Wärmewende - Partizipative Transformation von gekoppelten Infrastrukturen mit dem Fokus auf die Wärmeversorgung am Beisp. Berlin 1.131.564,65 2016-2019 BB Potsdam PGeW - Von Pionieren zur städtischen Praxis – Potenziale gemeinschaftlichen Wohnens zur Lösung demografischer und sozialer Herausforderungen. Laborstadt Potsdam 753.237,79 2016-2019 NW Osnabrück WFVierNull - Wirtschaftsförderung 4.0 Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zur Stärkung kollaborativer Resilienzinitiativen in Kommunen 759.707,19 2016-2019 NW, HE Marl, Remscheid, Frankfurt/Main GeWa -Grau wird Grün - Gewerbe im Wandel 1.097.260,85 2016-2019 NW, HH Wuppertal, Hamburg GiS - Gewerbe in der Stadt 728.767,33 2016-2019 HH Hamburg ClimSmartLok - Climate Smart City Hamburg. Urbane Transformationslabore im Stadtteil Lokstedt 929.022,47 2016-2019 NW Bochum ProUrban - Urbane Produktion zurück in die Stadt 1.096.676,64 2016-2019 HE Darmstadt TRASiQ - Transformative Strategien einer integrierten Quartiersentwicklung: Handlungskonzepte und Bewertungsoptionen für Schwarmstädte 863.322,89 2016-2019 NW Bottrop Bottrop 2018plus - auf dem Weg zu einer nachhaltigen und resilienten Wirtschaftsstruktur 1.153.415,30 2016-2019 NW Aachen MIA - MIA (Made in Aachen) - (Re-) Integration von Produktion im urbanen Raum 1.103.758,98 2016-2019 ST Bitterfeld-Wolfen Die re-produktive Stadt. Die Stadt verändern, um die Energie- und Nachhaltigkeitswende zu schaffen 1.019.509,99 2016-2019 NI, HH, BW, NW Hamburg, Stuttgart, Holzminden, Höxter, Fellbach TransZ - Transformation gewachsener Zentren – Neue Entwicklungsperspektiven durch soziale, ökonomische und ökologische Innovationen 1.292.256,66 2016-2019 SN, BW, BY Leipzig, Karlsruhe, Nürnberg, Augsburg StadtGruen - Stadtgrün wertschätzen: Bewertung, Management und Kommunikation als Schlüssel für eine klimaresiliente und naturnahe Grünflächenentwicklung 1.031.774,62 2017-2018 BW Freiburg im Breisgau Wettbewerb Zukunftsstadt - Planungs- und Umsetzungskonzept der Vision 2030+ (2. Phase) - Transformationsprozesses hin zur Vision Freiburg 2030 N im Mittelpunkt 197.850,00 2017-2018 BW Konstanz Wettbewerb Zukunftsstadt - Planungs- und Umsetzungskonzept der Vision 2030+ (2. Phase) - Smart wachsen: Qualität statt Quadratmeter 200.000,00 2017-2020 NI Hannover USEfUL: Untersuchungs-, Simulations- und Evaluations-Tool für Urbane Logistik 1,8 Mio. 2017-2020 - - Erhalt und Bewirtschaftung von Burgen, Schlössern und Klöstern in Mitteldeutschland angesichts sich verändernder energetischer und klimatischer Randbedingungen 1,3 Mio. 2017-2020 SH Flensburg EHSS - Entwicklungschancen und -hemmnisse einer suffizienzorientierten Stadtentwicklung 534.015,51 2017-2020 NW Dortmund, Bottrop ZUKUR - Zukunft Stadt Region Ruhr 1.878.381,82 Seite 2 von 9 V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 2017-2020 TH, SN Erfurt, Dresden HeatResilientCity - Hitzeresiliente Stadt- und Quartiersentwicklung in Großstädten 2.408.810,42 2017-2022 BW Esslingen Verbundvorhaben EnStadt:Es_West_P2G2P, Klimaneutrales Stadtquartier Neue Weststadt Esslingen 12,5 Mio. (BMBF: 2,5 Mio.) 2017-2022 RP Kaiserslautern Verbundvorhaben EnStadt:PFAFF, Implementierung des Reallabors PFAFF-Areal Kaiserslautern – Integrierte Konzepte, innovative Technologien und sozialwissenschaftliche Forschung im Leuchtturm für klimaneutrale Quartiere 23 Mio. (BMBF: 6,9 Mio.) 2017-2022 SH Heide (Holstein) Verbundvorhaben EnStadt: QUARREE100 – Resiliente, integrierte und systemdienliche Energieversorgungssysteme im städtischen Bestandsquartier unter vollständiger Integration Erneuerbarer Energien – Rüsdorfer Kamp 24,4 Mio. (BMBF: 20,5 Mio.) 2017-2022 SN Zwickau Verbundvorhaben EnStadt: ZED - Zwickauer Energiewende Demonstrieren 16,1 Mio. (BMBF: 7,8 Mio.) 2018-2021 HE Wolfhagen, Felsberg, Hofgeismar, Landkreis Kassel, Landkreis Schwalm- Eder Verbundvorhaben: KlimaInnoGovernance; Teilvorhaben: Nachhaltigkeitsbewertung sozio-technischer Innovation und Pfade der Biomassenutzung 2,04 Mio. 2018-2021 NW Osnabrück GrueneFinger - Produktiv. Nachhaltig. Lebendig. Grüne Finger für eine klimaresiliente Stadt 1.120.109,86 2018-2021 HE, BW Frankfurt/M., Stuttgart INTERESS-I - Integrierte Strategien zur Stärkung urbaner blau-grüner Infrastrukturen 2.175.496,77 2018-2021 BW Karlsruhe GrueneLunge - Inter- und transdisziplinäre Entwicklung von Strategien zur Erhöhung der Resilienz von Bäumen in wachsenden Städten und urbanen Regionen 1.417.699,54 2018-2021 BB, BY, NW Potsdam, Würzburg, Remscheid ExTrass - Urbane Resilienz gegenüber extremen Wetterereignissen - Typologien und Transfer von Anpassungsstrategien in kleinen Großstädten und Mittelstädten 2.175.623,38 2018-2021 BY München Gruene_Stadt_Zukunft - Grüne Stadt der Zukunft - klimaresiliente Quartiere in einer wachsenden Stadt 2.192.161,91 2018-2022 NI Oldenburg Verbundvorhaben EnStadt:ENaQ – Energetisches Nachbarschaftsquartier Fliegerhorst Oldenburg 19,6 Mio. (BMBF: 9,8 Mio.) 2018-2023 BW Stuttgart/Überlingen Verbundvorhaben EnStadt: STADTQUARTIER 2050 – Herausforderungen gemeinsam lösen 13,5 Mio. (BMBF: 8,3 Mio.) 2019-2022 NI,NW, BW Göttingen, Köln, Tübingen Ressourceneffiziente Stadtquartiere für die Zukunft (RES:Z) - Verbundvorhaben: OptiWohn - Quartierspezifische Sondierung und Entwicklung innovativer Strategien zur optimierten Nutzung von Wohnflächen 1,6 Mio. 2019-2022 NW Herne Ressourceneffiziente Stadtquartiere für die Zukunft (RES:Z) - Verbundvorhaben: R2Q - RessourcenPlan im Quartier 2,8 Mio. 2019-2022 BE, BB, HH, NW Berlin, Hamburg, Neuenhagen bei Berlin, Solingen Ressourceneffiziente Stadtquartiere für die Zukunft (RES:Z) - Verbundvorhaben: BlueGreenStreets - Multifunktionale Straßenraumgestaltung urbaner Quartiere 2,6 Mio. 2019-2022 BW Heilbronn Ressourceneffiziente Stadtquartiere für die Zukunft (RES:Z) - Verbundvorhaben: BoHei - Das Quartier um die Bolzstraße stellt sich neu auf – integrierte ressourceneffiziente Stadtentwicklung im Heilbronner Süden 1,0 Mio. 2019-2022 NI Braunschweig, Hannover, Hildesheim Ressourceneffiziente Stadtquartiere für die Zukunft (RES:Z) - Verbundvorhaben: TransMiT - Ressourcenoptimierte Transformation von Misch- und Trennentwässerungen in Bestandsquartieren mit hohem Siedlungsdruck 2,4 Mio. 2019-2022 BW Stuttgart Ressourceneffiziente Stadtquartiere für die Zukunft (RES:Z) - Verbundvorhaben: IWAES - Integrative Betrachtung einer nachhaltigen Wärmebewirtschaftung von Stadtquartieren im Stadtentwicklungsprozess 1,3 Mio. 2019-2022 BE, BW Berlin, Stuttgart Ressourceneffiziente Stadtquartiere für die Zukunft (RES:Z) - Verbundvorhaben: GartenLeistungen - Urbane Gärten und Parks: Multidimensionale Leistungen für ein sozial, ökologisch und ökonomisch nachhaltiges Flächen- und Stoffstrommanagement 2,2 Mio. Seite 3 von 9 V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 2019-2022 NW Köln Ressourceneffiziente Stadtquartiere für die Zukunft (RES:Z) - Verbundvorhaben: VertiKKA - Vertikale KlimaKlärAnlage zur Steigerung der Ressourceneffizienz und Lebensqualität in urbanen Räumen 2,1 Mio. 2019-2022 HE Darmstadt, Wiesbaden Ressourceneffiziente Stadtquartiere für die Zukunft (RES:Z) - Verbundvorhaben: RessStadtQuartier – Urbanes Stoffstrommanagement: Instrumente für die ressourceneffiziente Entwicklung von Stadtquartieren 1,6 Mio. 2019-2022 BW Karlsruhe Ressourceneffiziente Stadtquartiere für die Zukunft (RES:Z) - Verbundvorhaben: NaMaRes - Bewertung der Ökologie, Wirtschaftlichkeit und sozialen Effekte von ressourceneffizienzsteigernden Maßnahmen auf Quartiersebene – von der volkswirtschaftlichen zur akteursspezifischen Perspektive 1,2 Mio. 2019-2022 BY, BW Erlangen, Ludwigsburg Ressourceneffiziente Stadtquartiere für die Zukunft (RES:Z) - Verbundvorhaben: Straße der Zukunft - Die Zukunft des Straßenraums im Quartier an der Schnittstelle von Technologieinnovation, Flächenverteilung und Wirtschaftlichkeit 2,3 Mio. 2018-2023 bundesweit bundesweit Stadt-Land-Plus - Verbundvorhaben: Stadt-Land-PLUS: Wissenschaftliches Querschnittsprojekt für die Förderrichtlinie "Stadt-Land-Plus" als Teil der BMBF "Leitinitiative Zukunftsstadt" 1,5 Mio. 2018-2023 BW Stuttgart, Filderstadt, Region Stuttgart Stadt-Land-Plus - Verbundvorhaben: RAMONA - Stadtregionale Ausgleichsstrategien als Motor einer nachhaltigen Landnutzung 2,6 Mio. 2018-2023 SN Leipzig-Westsachsen Stadt-Land-Plus - Verbundvorhaben: StadtLandNavi - Kulturlandschaft mit strategischer Navigation ressourcenschonend managen 2,3 Mio. 2018-2023 BW Friedrichshafen, Bodenseekreis Stadt-Land-Plus - Verbundvorhaben: CoAct - Integriertes Stadt-Land-Konzept zur Erzeugung von Aktivkohle und Energieträgern aus Restbiomassen 2,0 Mio. 2018-2023 SN, ST, TH Verflechtungsraum Leipzig- Halle und Jena Stadt-Land-Plus – Verbundvorhaben: Interko2 - Integriertes Wohnflächenkonzept in großstädtischen Wachstumsräumen unter Beachtung des weiterentwickelten Kooperationsraumansatzes. Konzeption und Umsetzung für das Stadt-Umland von Leipzig/ Halle (Saale) sowie Jena 1,4 Mio. 2018-2023 NW Rhein-Erftkreis mit seinen angehörigen Kommunen, Stadt Köln, Dormagen, Rommerskirchen Stadt-Land-Plus - Verbundvorhaben: NACHWUCHS - Nachhaltiges Agri-Urbanes zusammenWachsen 2,4 Mio. 2018-2023 MV Hansestadt Greifswald, Vorpommern Stadt-Land-Plus – Verbundvorhaben: VoCo - Vorpommern Connect – Nachhaltige Stadt-Land-Wertschöpfungsketten bewerten und gestalten 2,4 Mio. 2018-2023 NW, RP Stadt Bonn, Rhein-Sieg- Kreis, Landkreis Ahrweiler (:rak-Region) Stadt-Land-Plus - Verbundvorhaben: NEILA – Nachhaltige Entwicklung durch Interkommunales Landmanagement in der Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler 2,2 Mio. 2018-2023 SN Stadt Leipzig, Stadt Wurzen, Gemeinde Thallwitz, Gemeinde Bennewitz, Gemeinde Lossatal, Muldetal Stadt-Land-Plus - Verbundvorhaben: WERTvoll - Stadt-Land-Partnerschaft Leipzig & Umland 3,0 Mio. 2018-2023 MV Hansestadt Rostock, Landkreis Rostock Stadt-Land-Plus - Verbundvorhaben: PROSPER-RO – Prospektive synergistische Planung von Entwicklungsoptionen in Regiopolen 2,6 Mio. 2018-2023 MV Region Schwerin Stadt-Land-Plus - Verbundvorhaben: ReGerecht - Integrative Entwicklung eines gerechten Interessensausgleichs zwischen Stadt, städtischem Umland und ländlichem Raum 2,3 Mio. 2018-2023 HE Stadt Darmstadt, Landkreis Darmstadt Dieburg, Gemeinden Münster und Otzberg Stadt-Land-Plus - Verbundvorhaben: WieBauIn - Wiederverwendung von Baumaterialien 1,5 Mio. Seite 4 von 9 V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 2018-2023 BY Europäische Metropolregion Nürnberg (Zusammenschluss 23 Landkreise und 11 kreisfreie Städte) Stadt-Land-Plus - Verbundvorhaben: ReProLa - Regionalproduktspezifisches Landmanagement in Stadt-Land- Partnerschaften am Beispiel der Metropolregion Nürnberg 2,7 Mio. 2020-2025 bundesweit bundesweit geplant: weitere Verbünde der Fördermaßnahme Stadt-Land-Plus, 2. Stichtag v. 26.09.2018 20 Mio. 2016-2019 BE Berlin StadtQuartier 4.0 - Transformation von Prozessen und Infrastrukturen zur Gestaltung von nachhaltigen, integrierten Logistiksystemen im Berliner Holzmarkt Areal 999.410,70 2016-2019 BW, NW Ludwigsburg, Bonn ZURES - Zukunftsorientierte Vulnerabilitäts- und Risikoanalysen als Instrument zur Förderung der Resilienz von Städten und urbanen Infrastrukturen 1.115.879,03 2016-2019 BE Berlin InfraUrban - Handlungsoptionen zur nachhaltigen Transformation sowie sektorübergreifenden Vernetzung und Optimierung von Infrastruktursystemen in urbanen Räumen 786.975,79 2016-2019 BW Stuttgart WECHSEL - Weiterentwicklung der bestehenden Stuttgarter Energieinfrastruktur und Chancen f. die nachhaltige Stadtentwicklung 876.607,82 2016-2019 BE, SH Berlin, Norderstedt networks4 - Resilient networks: Beiträge von städtischen Versorgungssystemen zur Klimagerechtigkeit (netWORKS 4) 1.054.067,00 2017-2018 MV Amt Peenetal/Loitz Wettbewerb Zukunftsstadt - Planungs- und Umsetzungskonzept der Vision 2030+ (2. Phase) - Kleinstadtaufbruch, Dorfge(h)danken: gemeinsam neue Wege weitergehen - Peenetal/Loitz 2030+ 196.500,00 2017-2018 BW Ulm Wettbewerb Zukunftsstadt - Planungs- und Umsetzungskonzept der Vision 2030+ (2. Phase) - Stadt Ulm 200.000,00 2017-2018 ST Halle (Saale) Wettbewerb Zukunftsstadt - Planungs- und Umsetzungskonzept der Vision 2030+ (2. Phase) - halle.neu.stadt 2050: vernetzt - integriert - transformiert 199.999,00 2017-2018 NI Wolfsburg Wettbewerb Zukunftsstadt - Planungs- und Umsetzungskonzept der Vision 2030+ (2. Phase) - Wohnen in Wolfsburg 2030+: digital und vernetzt in die Zukunft 199.180,00 2017-2018 BY Markt Bad Hindelang Wettbewerb Zukunftsstadt - Planungs- und Umsetzungskonzept der Vision 2030+ (2. Phase) - Digitales Bad Hindelang - eine alpine Tourismusgemeinde in Zeiten der Digitalisierung 99.975,00 2017-2020 NW Bielefeld MobiliSta - Mobilitätsräume abseits der autogerechten Stadt. Eine multimodale und sozial-ökologisch gerechte Anpassungsstrategie am Beispiel Bielefeld 1.149.951,62 2017-2020 HE Frankfurt/M., Darmstadt QuartierMobil - Persistenz und Dynamik im Quartier - Strategien zur Zukunft urbaner Mobilität 1.233.796,23 2017-2020 BE Berlin MobilBericht - Mobilitätsberichterstattung. Ein Instrument zur nachhaltigen und umweltgerechten Gestaltung urbaner Mobilität 947.095,69 2017-2020 BE Berlin MoveUrban - Flächeneffiziente Siedlungs- und Mobilitätskonzepte in wachsenden urbanen und neuen suburbanen Quartieren 1.078.989,15 2017-2020 HB Bremen BREsilient - Klimaresiliente Zukunftsstadt Bremen 2.189.207,46 2017-2020 BW, NW Schwäbisch-Gmünd, Olfen RESI-extrem - Resilienzbildung nach Extremereignissen: Lessons Learned und neue Strategien für Städte im Umgang mit räumlich ubiquitär auftretenden Extremereignissen 1.071.359,89 2018-2021 BY Holzkirchen, Irschenberg, Landkreis Miesbach, Rosenheim, Rottach-Egern, Valley BUOLUS - Bauphysikalische Gestaltung urbaner Oberflächen für nachhaltige Lebens- und Umweltqualität in Städten 2.735.515,75 2018-2021 NW Köln, Dortmund iResilience - Soziale Innovationen und intelligente Stadtinfrastrukturen für die resiliente Stadt der Zukunft 1.925.622,28 2019-2022 NI Hannover Social2Mobility - Mehr soziale Teilhabe durch integrierte Raum-, Verkehrs- und Sozialplanung 1.061.184,62 Bereitstellung und Erneuerung städtischer Infrastrukturen (vorsorgende Stadt, Smart Cities) Seite 5 von 9 V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 2019-2022 SN Chemnitz NUMIC - Neues urbanes Mobilitätsbewusstsein in Chemnitz 2.015.812,28 2019-2022 ST Bitterfeld-Wolfen FLEXITILITY - Flexible Utility - Mit soziotechnischer Flexibilisierung zu mehr Klimaresilienz und Effizienz in der städtischen Infrastruktur 1.956.279,27 2019-2022 ST, BW Halle (Saale), Mannheim SMARTilience- Steuerungsmodell für eine klimaresiliente Smart City mit Reallaboren in Halle (Saale) und Mannheim 1.989.527,33 2016-2018 TH Weimar Kommunen innovativ: NoLA - Überwindung von organisatorischen und gesetzlichen Hindernissen zur Schaffung eines auf regionaler Wertschöpfung basierenden Abwassersystems 0,3 Mio. 2016-2019 NW Regionalverband Ruhr Kommunen innovativ: CoProGruen - Co-Produzierte Grünzüge als nachhaltige kommunale Infrastruktur 0,8 Mio. 2015-2016 BY Landkreis Rottal-Inn Unsere Zukunft Rottal-Inn 2030+ 34.914,24 2015-2016 NW Oer-Erkenschwick Demografie & Wirtschaftsförderung 4.0 in der Zukunftsstadt: initiativ, interaktiv, innovativ 15.000,00 2015-2016 NW Bocholt Mit Open Innovation zur Zukunftsvision Atmendes Bocholt 2030+ 35.000,00 2015-2016 HE Bebra ZuBRA-Vision 2030+ - kooperativ mehr erreichen 35.000,00 2017-2018 SH Norderstedt Wettbewerb Zukunftsstadt - Planungs- und Umsetzungskonzept der Vision 2030+ (2. Phase) - Vorsprung durch Nachhaltigkeit - Norderstedt 2030+ 198.840,00 2016-2019 HE Eschwege und Werratalgemeinden Kommunen innovativ: lebensWert - Lebenswerte Kleinstädte im demografischen Wandel - Lebensqualität erhalten durch ein sektorenübergreifendes interkommunales Entwicklungsmanagement 0,7 Mio. 2016-2019 NI Gem. Spiekeroog, Juist u. Wangerland, Stadt Norden Kommunen innovativ: Wat Nu - Demografischer Wandel im Wattenmeer-Raum - Reallabore und Governance-Ansätze als Keimzellen für nachhaltige Handlungsstrategien und Maßnahmen in Tourismusgemeinden 0,4 Mio. 2016-2019 NI Landkreis Diepholz Kommunen innovativ: TempALand - Temporäre An- und Abwesenheiten und deren gesellschaftliche Auswirkungen auf Land und Gesellschaft 0,6 Mio. 2016-2019 NI Landkreis Nienburg, Landkreis Gifhorn Kommunen innovativ: KIF - Kommunaler Innenentwicklungsfonds 0,5 Mio. 2016-2019 NI, HE Städte Hann. Münden, Bleicherode, Goslar, Helmstedt, Felsberg Kommunen innovativ: Bürgerfonds - Revitalisierung der Zentren in kleinen Städten durch ein neues Träger- und Finanzierungsmodell in Form eines "Bürgerfonds" 0,5 Mio. 2016-2019 SN Stadt Zwickau Kommunen innovativ: IER-SEK - Instrument zur Entscheidungsunterstützung für Großvermieter zur Realisierung von Stadtentwicklungskonzepten 0,6 Mio. 2017-2019 HE, NW Bensheim, Gemeinde Münster, Gemeinde Roßdorf Kommunen innovativ: AktVis - Aktivierung von Flächenpotenzialen für eine Siedlungsentwicklung nach innen – Beteiligung und Mobilisierung durch Visualisierung 0,6 Mio. 2017-2019 NW Herten, Ennepe-Ruhr-Kreis Kommunen innovativ: DeWaK - Den demografischen Wandel bewältigen: Neue Organisations- und Finanzierungsmodelle für soziale Einrichtungen für spezifische Nutzer-gruppen (Kinder-, Jugendlichen und Senioren) auf kommunaler Ebene 0,4 Mio. 2017-2020 NI Landkreis Osnabrück Kommunen innovativ: Flächenmanagement - Verringerung des Flächenverbrauchs durch ein vorausschauendes Monitoring der Auswirkungen des demographischen Wandels auf den Flächenbedarf und einem nachhaltigen Flächenmanagement im Bereich von Gewerbeflächen 0,3 Mio. 2017-2020 BY Landkreis Freyung-Grafenau Kommunen innovativ: iMONA - Intelligente Mobilität und Nahversorgung für den Landkreis Freyung-Grafenau 0,7 Mio. 2017-2020 NW Essen Kommunen innovativ: KomMonitor - Kommunales Monitoring zur Raumentwicklung: Demografie, Sozialstruktur, Wohnen und Umwelt in der Stadt 0,9 Mio. 2017-2020 NW Kreis Steinfurt Kommunen innovativ: Lebensräume - Instrumente zur bedürfnisorientierten Wohnraumnutzung in Kommunen 0,6 Mio. Sicherung fachlicher und organisatorischer wie wirtschaftlicher und finanzieller Handlungsfähigkeiten (kompetente Stadt) Seite 6 von 9 V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 2017-2020 BB Cottbus Kommunen innovativ: NaKoFi - Nachhaltige Kommunale Finanzen 0,3 Mio. 2017-2020 HB Bremen Kommunen innovativ: WEBWiKo - Werkzeuge und Methoden zur Erstellung kleinräumiger Bevölkerungsprognosen und Wirkungsszenarien in der interkommunalen Kooperation 0,8 Mio. 2015-2016 BB Amt Gransee und Gemeinden Gransee - Die vitale und selbstbewusste BürgerStadt im Schnittpunkt von Metropole und ländlichem Raum 29.605,66 2015-2016 NI Lüneburg Zukunftsstadt Lüneburg 2030 35.000,00 2015-2016 NW Oberhausen Gegenwart – Vision – Zukunft: Vision Oberhausen 2030+ 34.996,98 2015-2016 BY Erlangen Stadtverwandlungen - Die Erlanger Stadtgesellschaft gestaltet Zukunftsräume 34.964,00 2015-2016 SH Friedrichstadt Strukturelle, wirtschaftliche und nachhaltige Weiterentwicklung der Stadt Friedrichstadt basierend auf Partizipationsmodellen und langfristigem Bürgerengagement 31.000,00 2015-2016 SN Weißwasser/O.L. WSW - Wir gestalten Zukunft 35.000,00 2015-2016 NW Jülich Jülich 2030 – Bürger. Schaffen. Zukunft. 35.000,00 2015-2016 BY Grafing b. München Grafing im Jahr 2030 - Semantisches 3D-Stadtmodell als Portal zur Bürgerkommunikation 30.000,00 2015-2016 BW Igersheim ZukunftsStrategie Igersheim 2030+ 35.000,00 2015-2016 ST Stendal Lust auf Stendal - junge Perspektiven 34.997,00 2015-2016 NI Hildesheim Wohnen in Hildesheim - attraktiv innovativ inklusiv für alle Lebensformen 34.403,91 2015-2016 BB Perleberg Perspektiven 2030 - Damit wir bleiben können! 49.999,99 2015-2016 NW Dormagen Einwohner gewinnen, Einwohner halten 35.000,00 2015-2016 NW Legden ZukunftsDORF Legden 2030+ 31.485,68 2015-2016 TH Saalfeld/Saale Lust auf Zukunft?! - Zukunftsregion Saalebogen 35.000,00 2015-2016 ST Magdeburg OTTOVision2030+ 29.712,64 2015-2016 BY Freyung Mit Jugendlichen den öffentlichen Stadtraum der Zukunft gestalten 34.163,10 2015-2016 SN Leipzig Leipzig 2030 - offen, nachhaltig, wachsend 35.000,00 2015-2016 BB Finsterwalde Wider der Ratlosigkeit - vorhandenes Bürgerengagement für die Zukunft der Stadt Finsterwalde nutzen! 34.962,20 2015-2016 RP Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen Marktplätze der Zukunft 2030+ 32.888,53 2015-2016 NI Soltau Soltau 2030+ Drei Quartiere - eine Stadt 35.000,00 2015-2016 SN Mittweida Stadtentwicklung crossmedial - Bürgervisionen für ein Leitbild Mittweida 2030+ 35.000,00 2015-2016 BE Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf Die Nachhaltige Mierendorff-lnsel 2030 35.000,00 2015-2016 BE Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf Zukunftsmetropole Berlin: Mobilität plus Urbanität Bundesallee und Bundesplatz - Knotenpunkt nachhaltiger Entwicklung 35.000,00 2015-2016 NW Gelsenkirchen Lernende Stadt - Bildung und Partizipation als Strategien sozialräumlicher Entwicklung 35.000,00 2015-2016 SN Dresden Open City Dresden - Gemeinsame Verantwortung für eine Nachhaltige Stadtentwicklung 35.000,00 2015-2016 NW Bottrop Unterschiedlich gemeinsam - Bottrops Wandel gestalten 35.000,00 2015-2016 NW Steinfurt Tecklenburger Land 2030: Resiliente Lebensstile im ländlichen Raum 34.462,00 2015-2016 MV Malchin Leben in Malchin 2030+ 34.950,00 Ausbau kooperativer und partizipativer Strukturen sowie Stärkung von bürgerschaftlichem Engagement (Stadt der engagierten Bürgerinnen und Bürger und Partnerinnen und Partner) Seite 7 von 9 V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 2015-2016 TH Buttstädt Allianz Thüringer Becken - interkommunale Zukunftsstadt 2030+ 34.986,00 2015-2016 BB Ahrensfelde Zukunftsgemeinde Ahrensfelde 2030+ - gemeinsam nachhaltig leben 31.450,00 2015-2016 BW Ludwigsburg LivingL(a)B 35.000,00 2015-2016 BW Ulm ulm 2.0 - Zukunft gemeinsam digital gestalten 35.000,00 2015-2016 BW Karlsruhe SmartQuarterVision KA 2030+ 17.977,10 2015-2016 BW Reutlingen Zukunftsstadt: SmaRT Reutlingen 2030+ 35.000,00 2015-2016 NI Wolfsburg ViWOWolfsburg 2030+ - Visionen zum Wohnen in Wolfsburg 2030+ 35.000,00 2016-2019 BW Leutkirch, Waldkirch KERNiG - Kommunale Ernährungssysteme als Schlüssel zu einer umfassend-integrativen Nachhaltigkeits-Governance. 1.256.943,44 2016-2019 NW Dortmund DoNaPart - Psychologisches und kommunales Empowerment durch Partizipation im klimagerechten Stadtumbau 783.680,67 2016-2019 NW Bielefeld KlimaNetze - Transformationen im Klima- und Ressourcenschutz durch die Gestaltung von Governanceprozessen 932.811,25 2017-2018 NI Juist Wettbewerb Zukunftsstadt - Planungs- und Umsetzungskonzept der Vision 2030+ (2. Phase) - Wattenmeer-Achter 2.0: Zukunft gestalten mit der Generation Z - Innovation an der Schnittstelle von Wissenschaft und Gesellschaft 167.627,28 2017-2018 BY Landkreis Rottal-Inn Wettbewerb Zukunftsstadt - Planungs- und Umsetzungskonzept der Vision 2030+ (2. Phase) - Unsere Zukunft Rottal-Inn 2030+ 187.300,00 2017-2018 NI Lüneburg Wettbewerb Zukunftsstadt - Planungs- und Umsetzungskonzept der Vision 2030+ (2. Phase) - Zukunftsstadt Lüneburg 2030+ (Phase II) 196.344,00 2017-2018 NW Stadt Oberhausen Wettbewerb Zukunftsstadt - Planungs- und Umsetzungskonzept der Vision 2030+ (2. Phase) - Ideenfabrik Oberhausen - Da geht was! Planungs- und Umsetzungskonzept für die Vision Oberhausen 2030+ 189.150,00 2017-2018 NW Bocholt Wettbewerb Zukunftsstadt - Planungs- und Umsetzungskonzept der Vision 2030+ (2. Phase) - Atmendes Bocholt 2030+ - von der Vision zum Konzept- 200.000,00 2017-2018 HE Alheim Wettbewerb Zukunftsstadt - Planungs- und Umsetzungskonzept der Vision 2030+ (2. Phase) - Nachhaltige Regionalentwicklung durch ein regionales (Transformations-) Management und interkommunale Kooperation durch konkrete Bürgerprojekte 199.826,00 2017-2018 BB Finsterwalde Wettbewerb Zukunftsstadt - Planungs- und Umsetzungskonzept der Vision 2030+ (2. Phase) - Wider die Ratlosigkeit – aktive Bürger machen Zukunftsstadt Finsterwalde 200.000,00 2017-2018 RP Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen Wettbewerb Zukunftsstadt - Planungs- und Umsetzungskonzept der Vision 2030+ (2. Phase) - Entwicklung eines Marktplatz der Zukunft in der Verbandsgemeinde Sprendlingen Gensingen 195.225,00 2017-2018 BE Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf Wettbewerb Zukunftsstadt - Planungs- und Umsetzungskonzept der Vision 2030+ (2. Phase) - Weg vom Nutzer beziehungsweise Benutzer der INSEL, hin zum eigenverantwortlichen und selbstbewussten Eigentümer der INSEL. 200.000,00 2017-2018 NW Gelsenkirchen Wettbewerb Zukunftsstadt - Planungs- und Umsetzungskonzept der Vision 2030+ (2. Phase) - Lernende Stadt - Bildung und Partizipation als Strategien sozialräumlicher Entwicklung 191.814,15 2017-2018 SN Dresden Wettbewerb Zukunftsstadt - Planungs- und Umsetzungskonzept der Vision 2030+ (2. Phase) - Reallabor für integrative Planung 200.000,00 2017-2018 NW Bottrop Wettbewerb Zukunftsstadt - Planungs- und Umsetzungskonzept der Vision 2030+ (2. Phase) - Zukunftsstadt Bottrop 2030+ 192.561,97 2017-2018 BW Ludwigsburg Wettbewerb Zukunftsstadt - Planungs- und Umsetzungskonzept der Vision 2030+ (2. Phase) - Digitale Stadtgründung 100.000,00 Seite 8 von 9 V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 2017-2018 SH Friedrichstadt Wettbewerb Zukunftsstadt - Planungs- und Umsetzungskonzept der Vision 2030+ (2. Phase) - Holländerstadt - Brücken in die Zukunft 99.359,00 2018-2021 MV, BB Boizenburg, Uebigau- Wahrenbrück GoIngVis - "Mit kühlem Kopf in heiße Zeiten": Wie Governance durch integrative Visionen Städte auf ihrem Weg zur Hitzeresilienz unterstützen kann 1.130.335,29 2019-2022 NW Bocholt Verbundprojekt: Atmendes Bocholt - Bewegtes Bocholt 2030+ 1.792.644,37 2019-2022 NW Gelsenkirchen Verbundprojekt: Lernende Stadt Gelsenkirchen - Bildung und Partizipation als Strategien sozialräumliche Entwicklung (Gelsenkirchen) 1.674.355,35 2016-2019 SN Weißwasser Kommunen innovativ: Kleinstadt gestalten - Innovative Anreizsysteme für aktive Mitgestaltung im demografischen Wandel am Beispiel Weißwasser/O.L. 0,5 Mio. 2016-2019 TH Landratsamt Ilm-Kreis Kommunen innovativ: KOMET - Kooperativ Orte managen im Biosphärenreservat Vessertal-Thüringer Wald 0,4 Mio. 2016-2019 BB, BW Treuenbrietzen, Münsingen Kommunen innovativ: TransformBar - Entwicklung und Erprobung eines kommunalen Beteiligungskonzepts und dessen Verbreitung durch eine Transferplattform und TransformBars 0,8 Mio. 2016-2019 MV Ländliche Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern, Schaalsee, Warnowtal, Müritz, Haff Kommunen innovativ: fokusland - Forum kommunaler Unterstützungsstrukturen langfristig angepasster Daseinsvorsorge in ländlichen Regionen in Mecklenburg-Vorpommern 0,7 Mio. 2016-2019 SH Landkreise Dithmarschen, Nordfriesland, Pinneberg u. Steinburg Kommunen innovativ: JuMoWestküste - Entwicklung und Erprobung interkommunaler Entwicklungskonzepte für Mobilität vor allem für junge Menschen 0,8 Mio. 2016-2019 HE Butzbach, Nidda, Ortenberg und 14 weitere Kommunen der Region Wetterau Kommunen innovativ: Ortsinnenentwicklung - Regionalstrategie Ortsinnenentwicklung in der LEADER-Region Wetterau/Oberhessen 0,6 Mio. 2017-2020 BW, TH Gemeinde Oberreichenbach, Offenburg, Posterstein, Schuttertal Kommunen innovativ: KoDa_eG - Kommunale Daseinsvorsorge durch Bürgergenossenschaften. Modellentwicklung und Gründung von Bürgergenossenschaften zur Daseinsvorsorge. 0,9 Mio. 2017-2020 BW Gemeinde Rainau, Lankreis Heidenheim, Landkreis Ostalbkreis Kommunen innovativ: KOMOBIL_2035 - Koordinierung Haupt- und Ehrenamt in ländlichen Räumen / Koproduktion von Mobilitätsdienstleistungen 0,9 Mio. 2017-2020 SN, NI Sandersdorf-Brehna, Barnstorf Kommunen innovativ: LAZIK N2030 - Zielkonflikte für Nachhaltigkeit bei der Gestaltung einer zukunftsfähigen Kommune unter Partizipation von SchülerInnen sowie BürgerInnen erkennen, analysieren und Lösungsansätze entwickeln 0,9 Mio. Seite 9 von 9 V orabfassung - w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. AGA - 13352 Antwort_GA 19-08041 uahtf1kr.fr4 Große Anfrage 190841 Große Anfrage SDGs