Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Danyal Bayaz, Anja Hajduk, Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/12540 – Finanzpolitische Aspekte zu den Plänen Facebooks zur Einführung einer digitalen Währung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Facebook arbeitet an einer eigenen sogenannten Kryptowährung bzw. „stable coin“. Gemeinsam mit Unternehmen wie Mastercard, Visa, PayPal, Ebay, Spotify und Uber (www.faz.net/aktuell/finanzen/facebook-waehrung-librasorgt -fuer-wettbewerb-16253668.html?premium) soll eine „globale digitale Währung“ herausgebracht werden. Die Unternehmen der Libra-Allianz sollen mindestens einen Marktwert von 1 Mrd. US-Dollar oder mehr als 20 Millionen Kundinnen und Kunden haben (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/ facebook-so-soll-die-digitale-waehrung-libra-funktionieren-a-1273011.html). Der Start dieser digitalen Währung soll 2020 sein. Facebook hat nach eigenen Angaben mit Reguliererinnen und Regulierern auf der gesamten Welt gesprochen . Wie die Kryptowährung Bitcoin soll Libra auf Elementen der Blockchain- Technologie basieren. Während aber beim Bitcoin und anderen so genannten Kryptowährungen die Blockchain dezentral funktioniert, ist bei Libra eine zentrale Kontrolle durch die Mitglieder der Libra-Allianz vorgesehen (www.heise.de/trartikel/Mogelpackung-Facebook-Libra-4455116.html). Auf Ebene der G7 wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich ergebnisoffen mit den Plänen für Libra und Digitalwährungen beschäftigen soll. Mitglieder sind Vertreter der Zentralbanken (https://block-builders.de/facebook-libra-g7- gruendet-arbeitsgruppe-zur-beobachtung/). Auf dem Gipfel im Juli 2019 wurde ein Beschluss gefasst („,stablecoin‘ initiatives and their operators would in any case need to meet the highest standards of financial regulation, especially with regards to AML/CFT, in order to guarantee they do not affect the stability of the financial system, or consumer protection. Possible regulatory gaps would also need to be addressed“ www.mof.go.jp/english/international_poli cy/convention/g7/g7_2019%200718.html). Die bürgerrechtlichen Bedenken gegenüber Libra sind erheblich. Sie betreffen daten- und verbraucherschutzrechtliche Aspekte ebenso wie Fragen zur IT-Sicherheit der geplanten Kryptowährung , die an anderer Stelle von der fragestellenden Fraktion aufgegriffen werden. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13369 19. Wahlperiode 20.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 18. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Gab es Treffen seitens der Bundesregierung (Leitungsebene Bundeskanzleramt oder Leitungsebene Bundesministerien) mit Vertretern von Facebook , Calibra und sonstigen Konsortiumsmitgliedern? Wenn ja, welches Regierungsmitglied hat sich wann mit welchen Vertretern getroffen, und wurden die Pläne für die Einführung einer E-Währung (insbesondere Libra) bei diesen Treffen thematisiert?  2. Gab es Treffen seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Vertreterinnen und Vertretern von Calibra und sonstigen Konsortiumsmitgliedern? Wenn ja, welche Vertreterinnen und Vertreter der BaFin haben sich wann mit welchen Vertreterinnen und Vertretern getroffen, und wurden die Pläne für die Einführung einer E-Währung (insbesondere Libra) bei diesen Treffen thematisiert? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Die Mitglieder der Bundesregierung , Parlamentarische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre (Leitungsebene) pflegen im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren, insbesondere auch mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche besteht nicht und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu auch die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Die Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Auf Leitungsebene fanden in dieser Legislaturperiode zum Thema Libra gemäß den vorliegenden Informationen keine Treffen von Vertretern und Vertreterinnen der Bundesregierung oder der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Facebook, Calibra oder einem anderen Mitglied der Libra- Association statt.  3. Welche inhaltlichen Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Planungen der Libra-Allianz, und sind diese inhaltlichen Kenntnisse Grundlage für die Aussage von Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz, die Herausgabe einer Währung gehöre nicht in die Hände eines Privatunternehmens (https://de.reuters.com/article/deutschland-libra-idDEKCN1UB 17W)? Die Aussage von dem Bundesfinanzminister Olaf Scholz zu Beginn der Debatte um Libra im Juli 2019 erfolgte auf Grundlage der seinerzeit öffentlich bekannten Informationen. Die Arbeiten der Bundesregierung und der zuständigen nachgeordneten Behörden sind derzeit u. a. auch darauf gerichtet die für die weitere Bewertung erforderlichen Informationen von der Libra Association und der Facebook Inc. zu erhalten.  4. Welche Voraussetzungen (Kapitalkontrolle, Geldwäscheregulierung, Finanzmarktstabilität ) müsste Libra nach Kenntnis der Bundesregierung erfüllen , um als Währung anerkannt zu werden? Die von der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen Banknoten sind die einzigen Banknoten, die in der Euro-Zone als gesetzliches Zahlungsmittel gelten. Aus Sicht der Bundesregierung wird sicher- Drucksache 19/13369 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode zustellen sein, dass sich „Stablecoins“ nicht als Alternative zum gesetzlichen Zahlungsmittel etablieren und damit die bestehende Währungsordnung in Frage stellen.  5. Ist nach Auffassung der Bundesregierung Libra in der vorgesehenen Ausgestaltung als E-Geld zu werten (bitte begründen)?  6. Unter welchen Regulierungsrahmen würde Libra nach den der Bundesregierung bekannten Eckdaten des Projekts in Deutschland, der EU und dem avisierten Organisationssitz Schweiz (Sitzlandprinzip) fallen? a) Welche Zulassungen wären dann von welchen Behörden nötig?  7. Unter welchen Regulierungsrahmen könnten nach Kenntnis der Bundesregierung die vorgesehen Wallet-Anbieter, wie z. B. das von Facebook geplante Unternehmen Calibra, fallen? a) Welche Zulassungen wären dafür von welchen Behörden nötig?  8. Unter welchen Regulierungsrahmen könnten nach Kenntnis der Bundesregierung die vorgesehen Libra-Börsen fallen? a) Welche Zulassungen wären dafür von welchen Behörden nötig? Die Fragen 5 bis 8 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung und die zuständigen nachgeordneten Behörden ermitteln und prüfen derzeit den Sachverhalt. Dies umfasst auch die Mitarbeit in verschiedenen europäischen und internationalen Gremien. Insofern wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Digitales Asset Libra – Risiken für Finanzstabilität, Verbraucherschutz und Geldwäsche“ auf Bundestagsdrucksache 19/13117 verwiesen. Die derzeit zum Libra Projekt vorliegenden Informationen sind keine geeignete Grundlage, um derzeit belastbare Aussagen vorzunehmen. Vielmehr bedarf es dafür einer weiteren Konkretisierung des Geschäftsmodells durch die Libra Association und ihre Gesellschafter.  9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Pläne der Libra-Allianz in Bezug auf die Möglichkeiten zur Schaffung eines Zugangs für ein stabiles Zahlungsmittel für Menschen ohne Zugang zu Banken, insbesondere in Entwicklungsländern ? Weltweit haben 1,7 Milliarden Menschen keinen Zugang zu formellen Finanzdienstleistungen (https://ufa.worldbank.org/). Die Pläne der Libra Allianz, den Zugang zu einem stabilen Zahlungsmittel zu schaffen, leiten sich u. a. aus der großen Nutzerbasis der Allianzmitglieder ab. Zu den Voraussetzungen der Nutzung des Libra Systems gehört u. a. der Besitz bzw. Zugang zu einem Smartphone oder Computer sowie Internet-Verfügbarkeit. Die Initiative „free basics“ des Facebook-Konzerns stellt in ausgewählten Ländern, mit Schwerpunkt auf Länder im globalen Süden, eine kostenlose mobile Nutzung des Internets zur Verfügung. Aufgrund der Einschränkung von „free basics“ auf ausgewählte Dienste des Internetkonzerns steht die Bundesregierung diesem Ansatz kritisch gegenüber. Die freie Nutzung des Internets wird durch „free basics“ erschwert und die Wettbewerbsfähigkeit anderer Anbieter eingeschränkt. Somit widerspricht sie dem Grundsatz einer freien Nutzung des Internets (Netzneutralität) und fördert aus Sicht der Bundesregierung neue Zugangsmonopole. Mit Libra könnte sich diese Entwicklung auch auf den Bereich des Zahlungsverkehrs übertragen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13369 Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen. 10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Pläne der Libra-Allianz in Bezug auf die Regularien zur Geldschöpfung? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 27 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Digitales Asset Libra – Risiken für Finanzstabilität, Verbraucherschutz und Geldwäsche“ auf Bundestagsdrucksache 19/13117 wird verwiesen. 11. Wie bewertet die Bundesregierung mögliche Gefahren in Bezug auf die nationale und globale Finanzstabilität durch Libra? Die Arbeiten der Bundesregierung, der zuständigen nachgeordneten Behörden sowie der Deutschen Bundesbank sind derzeit u. a. auch darauf gerichtet, die für die weitere Bewertung erforderlichen Informationen von der Libra Association und der Facebook Inc. zu erhalten. Die derzeit zum Libra Projekt vorliegenden Informationen sind keine geeignete Grundlage, um derzeit belastbare Aussagen vorzunehmen. Grundsätzlich stehen aus Sicht der Finanzstabilität folgende Risikofelder im Vordergrund: Erstens die Auswirkungen auf etablierte Finanzintermediäre, insbesondere Banken, zweitens die Stabilität des Zahlungsverkehrs, sowie, drittens , die Auswirkungen auf Schwellenländer. Zudem ist, viertens, zu prüfen, ob sich aus der Konstruktion des Libra-Ökosystems Run-Risiken mit systemischem Potenzial ergeben können. So ist es vorstellbar – analog zu Vorgängen bei Geldmarktfonds in der Finanzkrise -, dass massive und abrupte „Rückgaben “ von Libra den Reservefonds der Libra Association dazu veranlassen, in großem Umfang Einlagen bei Geschäftsbanken abzuziehen oder die zur Deckung gehaltenen Staatsanleihen zu verkaufen. Ob und welche Risiken tatsächlich entstehen können, lässt sich jedoch derzeit noch nicht hinreichend sicher beantworten. 12. Welche Risiken im Bereich Geldwäsche und Steuerhinterziehung existieren nach Einschätzung der Bundesregierung mit der Einführung Libras? Nach Einschätzung der Bundesregierung führt die Einführung Libras nicht zu einem höheren Risiko der Steuerhinterziehung im Vergleich zu Bargeld oder anderen Wirtschaftsgütern. Die Risiken in Bezug auf Geldwäsche werden derzeit geprüft. Im Rahmen dessen versuchen die Bundesregierung und nachgeordnete Behörden durch die Zusammenarbeit mit internationalen und europäischen Gremien sicherzustellen, dass die Risiken in Bezug auf Geldwäsche geldwäscherechtlich adressiert werden . 13. Welche wettbewerbsrechtlichen Gefahren bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Einführung Libras, insbesondere im Hinblick auf die enge Vernetzung zu Facebook und andere marktbeherrschende Unternehmen und die Verknüpfung unterschiedlicher Sektoren in der Libra-Allianz? Ist der Bundesregierung in diesem Zusammenhang der in einigen Entwicklungs- und Schwellenländern durch Facebook bereitgestellte kostenlose mobile Internetzugang „free basics“ bekannt, und wenn ja, wie Drucksache 19/13369 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode bewertet sie ihn (https://info.internet.org/en/story/free-basics-frominternet -org/)? Die Frage wird als auf Entwicklungs- und Schwellenländer bezogen verstanden . Insofern wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 14. Hat die Bundesregierung eine Bewertung vorgenommen, welche wettbewerbsrechtlichen Implikationen bzgl. Calibra und der Nutzung des Facebook -Netzwerkes zur Verbreitung von Finanzdienstleistungen bestehen, und wenn ja, wie lautet diese? Die mit der Einführung von Libra verbundenen wettbewerblichen Auswirkungen in entwickelnden Volkswirtschaften hängen von der konkreten Ausgestaltung und vom zu erwartenden Verbreitungsgrad der Libra und des Libra- Ökosystems ab. Die derzeit zum Libra Projekt vorliegenden Informationen sind keine geeignete Grundlage, um eine belastbare Bewertung dieser Risiken vorzunehmen . Vielmehr bedarf es dafür einer weiteren Konkretisierung des Geschäftsmodells durch die Libra Association und ihre Gesellschafter. 15. Inwiefern besteht nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit, dass die Einführung von Libra gegen § 35 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank, welches die unbefugte Herausgabe von Geldzeichen verbietet, verstößt? § 35 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG) verbietet die unbefugte Ausgabe von Geldzeichen, die geeignet sind, im Zahlungsverkehr anstelle von gesetzlich zugelassenen Münzen oder Banknoten verwendet zu werden. Dabei bezieht sich die Vorschrift auf physische Geldzeichen (z. B. Marken, Münzen, Scheine oder andere Urkunden). 16. Inwiefern besteht nach Kenntnis der Bundesregierung die Gefahr, dass es bei starken Abflüssen aus Libra zu Liquiditätsschwierigkeiten, ähnlich wie bei Geldmarktfonds während der Finanzkrise kommt? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 17. Welche Daten zu Geldwäsche und Steuerhinterziehung über Kryptowährungen liegen der Bundesregierung vor? a) Wie viele Geldwäsche-Verdachtsmeldungen mit Bezug zu Kryptowährungen bzw. weiteren anonymen digitalen Zahlungsmitteln sind in den Jahren 2013 bis 2018 bei der Financial Intelligence Unit (FIU) eingegangen, wie viele Ermittlungen wurden daraufhin aufgenommen, und wie viele Verurteilungen hat es gegeben (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Geldwäscherisiken und Verbraucherschutz bei der Distributed-Ledger Technologie und Initial Coin Offerings“ auf Bundestagsdrucksache 19/10920 wird verwiesen. Die Beurteilung, ob ein Verhalten strafbar ist, obliegt den Strafverfolgungsbehörden und unabhängigen Gerichten der Länder. Eine allgemeine Rückmeldeverpflichtung der Strafverfolgungsbehörden an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen besteht erst seit Mitte 2017. Dabei erfolgt keine Aufschlüsselung im Hinblick auf Verdachtsmeldungen mit Bezug zu Kryptowährungen. Eine statistische Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13369 Auswertung zu Ermittlungen und Verurteilungen, die sich auf Geldwäscheverdachtsmeldungen im Sinne der Fragestellung beziehen, erfolgt daher derzeit nicht. b) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Schätzungen zum Geldwäschevolumen mit Bezug zu Kryptowährungen bzw. weiteren anonymen digitalen Zahlungsmitteln weltweit, in Europa und in Deutschland ? Falls es für Deutschland keine Schätzungen gibt, ist eine Studie dazu geplant, und wenn nein warum nicht? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage „Europäische Gesetzesinitiativen zu Kryptoassets“ der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/11045 sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP „Position der Bundesregierung beim G20-Gipfel bezüglich Kryptoassets“ auf Bundestagsdrucksache 19/10454 wird verwiesen. c) Wie viele Strafanzeigen, Ermittlungen und Verurteilungen wegen Steuerhinterziehung mit Bezug zu Kryptowährungen bzw. weiteren anonymen digitalen Zahlungsmitteln gab es in den Jahren 2013 bis 2018 (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)? Die Steuerfahndung und Strafverfolgung obliegt nach der verfassungsrechtlichen Ordnung grundsätzlich den Ländern. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. d) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Schätzungen zur Schadenssumme von Steuerhinterziehungen mit Bezug zu Kryptowährungen bzw. weiteren anonymen digitalen Zahlungsmitteln weltweit, in Europa und in Deutschland? Falls es für Deutschland keine Schätzungen gibt, ist eine Studie dazu geplant, und wenn nein warum nicht? Der Bundesregierung liegen zur Höhe der Schadenssumme der Steuerhinterziehung mit Bezug zu Kryptowährungen oder anderen anonymen digitalen Zahlungsmitteln keine Erkenntnisse vor. 18. Ist nach Auffassung der Bundesregierung Libra in der vorgesehenen Ausgestaltung als E-Kryptowert, wie dieser im Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU- Geldwäscherichtlinie [Richtlinie (EU) 2018/843] definiert ist, zu werten (bitte begründen)? Auf die Antwort zu den Fragen 5 bis 8 wird verwiesen. 19. Welchen weiteren geldwäscherechtlichen Auflagen, sowie Prüf- und Sorgfaltspflichten wären Verpflichtete in Bezug auf Libra nach dem Geldwäschegesetz (GWG) und nach dem Kreditwesengesetz (KWG), insbesondere vor dem Hintergrund der geplanten Änderungen im Rahmen des Umsetzungsgesetzes der Änderung der Vierten EU- Geldwäscherichtlinie, nach Auffassung der Bundesregierung unterworfen ? Die mit der Einführung von Libra verbundenen geldwäscherechtlichen Anforderungen hängen nach der Einschätzung der Bundesregierung von der konkre- Drucksache 19/13369 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode ten Ausgestaltung und vom zu erwartenden Verbreitungsgrad der Libra ab. Das von der Libra Association veröffentlichte White Paper ist keine geeignete Grundlage, um eine belastbare Bewertung diesbezüglich vorzunehmen. Vielmehr bedarf es dafür einer weiteren Konkretisierung des Geschäftsmodells durch die Libra Association und ihre Gesellschafter. Die Bundesregierung und ihre zuständigen nachgeordneten Behörden ermitteln und prüfen derzeit den Sachverhalt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 5 bis 8 verwiesen. 20. Ist das Eckpunktepapier „Zukunftstechnologie Blockchain Chancen für Deutschland nutzen“ (www.cducsu.de/sites/default/files/2019-06/Positi ons%20papier%20Blockchain%20Papier_Neu_0.pdf) mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung abgestimmt oder beraten worden, und wenn ja, mit welchen, und inwiefern wird das Papier in den Prozess zur geplanten Blockchain-Strategie der Bundesregierung einfließen? Mit Bundesministerinnen und Bundesministern oder Staatssekretärinnen und Staatssekretären wurde das Eckpunktepapier der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag nicht abgestimmt oder beraten. Die in dem Eckpunktepapier vorgeschlagenen Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung im Rahmen der Erarbeitung der Blockchain-Strategie hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit geprüft . 21. Steht die Bundesregierung in Gesprächen mit den Zentralbanken über die Einführung eines elektronischen Euros? Die Bundesregierung steht mit der Deutschen Bundesbank und der EZB im Austausch zum Thema Digitales Zentralbankgeld. 22. Welche Initiativen zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs innerhalb der EU und des Euro-Währungsgebiets sind der Bundesregierung bekannt? Wie beurteilt sie diese, und wie wird sich daran von deutscher Seite beteiligt ? 23. Welche Initiativen zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs mit Nicht-EU-Mitgliedstaaten sind der Bundesregierung bekannt? Wie beurteilt sie diese, und wie wird sich daran von deutscher Seite beteiligt ? Die Fragen 22 und 23 werden zusammen beantwortet. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP „Libra Blockchain“ auf Bundestagsdrucksache 19/13053 wird verwiesen. Darüber hinaus ist die Deutsche Bundesbank im Rahmen ihrer Mitarbeit in verschiedenen Gremien der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) und u. a. auch in der Task Force „Payment Aspects of Financial Inclusion“, an der Erstellung verschiedener Analysen und Berichte beteiligt, die sich mit der Erhöhung der Effizienz des internationalen Zahlungsverkehrs befassen. Weiter versucht eine Reihe von privaten Marktinitiativen, die Effizienz im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr zu erhöhen. Diese sind im Bericht des Committee on Payments and Market Infrastructures (CPMI) zu Cross-border retail payments, Februar 2018, dargelegt. So hat z. B. der Netzwerkdienstleister SWIFT die Global Payments Initiative (gpi) ins Leben gerufen. Damit sollen Zahlungen besser nachverfolgbar werden (Erhöhung der Transparenz). Durch Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13369 die breite Beteiligung vieler großer Korrespondenzbanken ist es wahrscheinlich , dass das Ziel der Initiative zumindest für Zahlungen zwischen Banken erreicht werden kann. 24. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Bevölkerung in der EU, der keinen Zugang zu Finanzdienstleistungen hat (insbesondere zu Zahlungsverkehrsdienstleistungen)? Der Anteil der EU-Bevölkerung ohne Zugang zu Zahlungs-/Bankkonten betrug im Jahr 2016 ca. 8,6 Prozent (vgl. www.wsbi-esbg.org/press/latest-news/Pages/ Close-to-40-million-EU-citizens-outside-banking-mainstream.aspx). Das dürfte sich seit Einführung des Basiskontos für Jedermann in allen EU-Mitgliedstaaten (Umsetzungen der Zahlungskontenrichtlinie) verringert haben. 25. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Bevölkerung weltweit, der keinen Zugang zu Finanzdienstleistungen hat (insbesondere zu Zahlungsverkehrsdienstleistungen)? Laut Weltbank waren im Jahr 2017 noch 31 Prozent der weltweiten erwachsenen Bevölkerung bzw. 1,7 Milliarden Menschen ohne Zugang zu Bankdienstleistungen (vgl. https://ufa.worldbank.org/). Dabei lässt sich beim Zugang zu Zahlungs-/Bankkonten in den letzten Jahren ein positiver Trend beobachten (vgl. https://ufa.worldbank.org/en/global-progress). 26. Welche Initiativen zur Verbesserung des Zugangs zu Zahlungsverkehrsdienstleistungen und Finanzdienstleistung in sowie zwischen Entwicklungsländern bzw. zwischen Industrie- und Entwicklungsländern (u. a. von Überweisungen von Migrantinnen und Migranten in ihre Heimatländer ) gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung? An welchen dieser Initiativen beteiligt sie sich? 27. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Initiativen, um die Bereitstellung von Zahlungsverkehrs- oder Finanzdienstleistungen in Drittländern zu verbessern? Wenn ja welche? 28. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Initiativen auf europäischer Ebene, um die Bereitstellung von Zahlungsverkehrs- oder Finanzdienstleistungen in Drittländern zu verbessern? Wenn ja welche? Die Fragen 26 bis 28 werden zusammen beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es diverse Initiativen, die eine Verbesserung des Zugangs zu Finanzdienstleistungen beziehungsweise Zahlungsverkehrsdienstleistungen anstreben. An folgenden Initiativen und Institutionen beteiligt sich die deutsche Bundesregierung (in alphabetischer Reihenfolge): • Alliance for Financial Inclusion (AFI) • Better Than Cash Alliance (BTCA) • Consultative Group to Assist the Poor (CGAP) • Financial Inclusion for the Arab Region Initiative (FIARI) • FIRST Initiative Drucksache 19/13369 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode • SME Finance Forum • Women Entrepreneurs Finance Initiative (We-Fi). Die Bundesregierung ist als G20-Mitgliedsland Mitglied der G20 Global Partnership for Financial Inclusion (GPFI). Darüber hinaus sind der Bundesregierung folgende Initiativen ohne finanzielle Beteiligung der deutschen Bundesregierung bekannt: • African Institute of Remittances (AIR) • Child and Youth Finance International (CYFI) • Financing Facility for Remittances (FFR) des International Fund for Agricultural Development (IFAD) • Improving Capacity Building in Rural Finance (CABFIN) • Mobile Money for the Poor (MM4P)-Programm des United Nations Capital Development Fund (UNCDF) Seit 2009 ist zudem Königin Máxima der Niederlande Sondergesandte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für das Thema Inclusive Finance for Development . Des Weiteren existieren diverse Arbeitsgruppen und Initiativen innerhalb von Internationalen Organisationen, Gebern und Stiftungen sowie der Weltbank. 29. Welche potentiellen Gefahren für die geldpolitische Souveränität würde nach Kenntnis der Bundesregierung eine hohe Akzeptanz und Verbreitung einer elektronischen Alternativwährung, wie z. B. von Libra, darstellen ? 30. Welchen Einfluss könnte nach Einschätzung der Bundesregierung eine weite Verbreitung einer elektronischen Alternativwährung auf den monetären Transmissionsmechanismus und auf die Effektivität der Geldpolitik haben? Die Fragen 29 und 30 werden zusammen beantwortet. Der Bundesfinanzminister und der französische Finanzminister haben am Rande des Treffens der Eurogruppe am 13. September 2019 in Helsinki gemeinsam geklärt, dass die Herausgabe einer Währung Kernelement der staatlichen Souveränität ist, die nicht Privatunternehmen überlassen werden sollte. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7b der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP „Libra Blockchain“ auf Bundestagsdrucksache 19/13053 verwiesen. 31. Wie würde sich nach Kenntnis der Bundesregierung potentiell die weltweit starke Nutzung eines Stable Coins, der als Anlagewert vor allem sichere Anlagewerte in Euro und Dollar nutzt, potentiell auf die Verfügbarkeit von sicheren Anlagewerten auswirken? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7a der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP „Libra Blockchain“ auf Bundestagsdrucksache 19/13053 wird verwiesen. 32. Wie würde sich nach Kenntnis der Bundesregierung potentiell die weltweit starke Nutzung eines Stable Coins, der als Anlagewert vor allem sichere Anlagewerte in Euro- und Dollar-Staatspapiere nutzt, potentiell auf Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13369 die Kapitalflüsse zwischen Industrie und Entwicklungsländern auswirken ? Für die Beantwortung der Frage wird unterstellt, dass die „Stablecoins“ vorwiegend in Schwellenländern genutzt werden und die Emittenten der Wertpapiere, die vom Reservefonds eines „Stablecoin“s gehalten werden, angabengemäß ihren Sitz in fortgeschrittenen Volkswirtschaften haben. In den betroffenen Industrieländern wäre dann tendenziell mit zusätzlichen Kapitalimporten im Wertpapierverkehr zu rechnen, denen aber voraussichtlich entsprechende Kapitalexporte in anderen Segmenten des Kapitalverkehrs gegenüberstehen würden. Wie sich die regionalen Kapitalströme im Einzelnen zusammensetzten, hinge wesentlich davon ab, wo die ursprünglichen Halter dieser Wertpapiere ansässig waren und wo der Reservefonds seinen Sitz hat. In Schwellenländern ginge der Erwerb von derartigen „Stablecoins“ mit steigenden Auslandsverbindlichkeiten oder einem Rückgang der übrigen Auslandsforderungen (z. B. durch den Verkauf von Wertpapieren) einher. Dabei ist unklar, inwieweit der jeweilige „Stablecoin“ selbst eine Auslandsforderung darstellen würde. Dies hängt essentiell von der konkreten Ausgestaltung des „Stablecoins“ ab (z. B. davon, ob es gegenüber dem Reservefonds des „Stablecoins “ ein Rückgaberecht geben wird). Sollten derartige „Stablecoins“ in Schwellenländern perspektivisch nicht nur als Zahlungsmittel, sondern beispielsweise auch als Emissionswährung von Schuldverschreibungen verwendet werden, könnte die Fremdwährungsverschuldung von Schwellenländern steigen . Damit nähmen möglicherweise die außenwirtschaftlichen Risiken für Schuldner und Gläubiger zu. Daneben könnte in Ländern mit volatilen Währungen Libra als sichere Wertaufbewahrungsmöglichkeit wahrgenommen werden und zu einer Abnahme der Nachfrage nach Lokalwährungen führen. 33. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Bewertung von Bundesbankvorstand Burkhard Balz, dass die geplante Einführung von Libra trotz Sitz in der Schweiz, zu globalen Abstimmungen zwischen Institutionen und Regierungen führen muss (vgl. Börsen-Zeitung vom 12. Juli 2019)? Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der Deutschen Bundesbank. Die Mitarbeit in verschiedenen europäischen und internationalen Gremien trägt dem Rechnung. Insofern wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Digitales Asset Libra – Risiken für Finanzstabilität, Verbraucherschutz und Geldwäsche“ auf Bundestagsdrucksache 19/13117 verwiesen. 34. Gab es Gespräche zwischen Bundesregierung und Bundesbankvorstand über die Implikationen einer möglichen Einführung von Libra, und gibt es Konsens in der aktuellen Bewertung Libras? Die Bundesregierung steht mit der Deutschen Bundesbank im ständigen Austausch zum Thema Libra. Eine abschließende Bewertung steht noch aus. 35. Mit welchen Institutionen und Regierungen hat die Bundesregierung Gespräche zu Libra bzw. der geplanten Schaffung dieses Stable Coins geführt (z. B. EZB, nationale Notenbanken, Aufsichtsbehörden, Regierungen , G7, OECD etc.)? Drucksache 19/13369 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 16 und 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Digitales Asset Libra – Risiken für Finanzstabilität , Verbraucherschutz und Geldwäsche“ auf Bundestagsdrucksache 19/13117 wird verwiesen. 36. Wie hat sich die Bundesregierung beim G7-Treffen der Finanzminister in Chantilly in Frankreich zum Thema virtuelle Währungen und E-Geld, insbesondere auch zu Libra, positioniert? Welche offenen Fragen gilt es derzeit für eine gemeinsam abgestimmte Positionierung zu klären? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP „Libra Blockchain“ auf Bundestagsdrucksache 19/13053 und auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Digitales Asset Libra – Risiken für Finanzstabilität, Verbraucherschutz und Geldwäsche“ auf Bundestagsdrucksache 19/13117 wird verwiesen. 37. Wie lässt sich die Aussage von Bundesfinanzminister Olaf Scholz am Rande des G7-Finanzministertreffen in Chantilly „Da gibt es schwere Bedenken “ und die Äußerung, Sorgen gebe es hinsichtlich der Stabilität der bestehenden Währungen, der Datensicherheit und der demokratischen Kontrolle www.zeit.de/news/2019-07/17/finanzminister-scholz-g7- staaten-haben-bei-libra-schwere-bedenken), im Einzelnen begründen? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP „Libra Blockchain“ auf Bundestagsdrucksache 19/13053 wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13369 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333