Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Achelwilm, Dr. Petra Sitte, Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/12934 – Behördlicher Umgang mit Hasskriminalität gegen LSBTIQ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach einer Recherche des Online-Portals Buzzfeed.News vom Mai 2019 wurden dem Anti-Gewalt-Projekt Maneo 2017 allein in Berlin „324 Angriffe und Beleidigungen gegen Schwule, aber auch gegen lesbische Frauen und Trans- Personen“ gemeldet (www.buzzfeed.com/de/julianeloeffler/uebergriffe-ge walt-gegen-lgbt-umfrage). Nach Presseberichten folterten im April 2018 drei rechtsextreme Männer einen schwulen Mann in Chemnitz zu Tode (www.tagesspiegel.de/gesellschaft/ queerspiegel/landgericht-chemnitz-toetung-eines-homosexuellen-wird-nichtals -mord-gewertet/24436990.html). In den sozialen Medien wird homo- und transfeindlicher Hass geschürt, Cybermobbing gegen LSBTIQ (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*, intergeschlechtliche und queere Menschen) findet in beträchtlichen Größenordnungen statt (www.schau-hin.info/grundlagen/ cybermobbing-terror-im-netz). Ausdrucks- und Lebensweisen queerer Menschen werden verunglimpft, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, homound transfeindliche Hasskriminalität sowie Gewaltaufrufe nehmen zu, wie auch repräsentative Studien darlegen (www.idz-jena.de/fileadmin/user_uplo ad/Bericht_Hass_im_Netz.pdf). Während die rechtliche Situation von LSBTIQ in den letzten Jahren etwa im Rahmen der „Ehe für alle“, Rehabilitierungen von Verurteilten nach § 175 des Strafgesetzbuchs (StGB) oder der Gesetzgebung zur „Dritten Option“ verbessert wurde, gehören Diskriminierungen und Übergriffe verschiedener Art aufgrund von sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität aus Sicht der Fragesteller weiterhin zum Alltag. Unabhängige Beratungsstellen verzeichnen zunehmende Gewalttaten gegen LSBTIQ auch als Zeichen erhöhter Meldebereitschaft zumindest dort, wo es sensible Strukturen gibt. Gleichzeitig bleibt das Dunkelfeld signifikant groß. Der im Mai 2019 veröffentlichte Maneo- Arbeitsbericht spricht von erhöhten Fallzahlen und Anzeigebereitschaften gegenüber der Polizei. Obwohl mehr Fälle ins „Hellfeld“ kommen, würden viele Betroffene „viel zu wenig ihre Möglichkeit erkennen, sich mit einer Anzeige zu wehren“ (www.maneo.de/fileadmin/user_upload/dateien/MANEO-Re port-2018-online_Teil_1.pdf). Deutscher Bundestag Drucksache 19/13371 19. Wahlperiode 19.9.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 17. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Als Bundesland, das explizit Daten zu homo- und transfeindlichen Straftaten in seiner Kriminalitätsstatistik veröffentlicht und zu diesem Themenbereich verhältnismäßig sensible Strukturen und politische Maßnahmen umgesetzt hat, dürfte Berlin das größte „Hellfeld“ zur Hasskriminalität gegen LSBTIQ aufweisen (vgl. www.berlin.de/polizei/_assets/aufgaben/praevention/strafta ten_lsbti.pdf). In der Regel bleiben nach Auffassung der Fragesteller Polizeistatistiken deutlich weiter hinter den Realitäten von Hasskriminalität zurück. Eine aktuelle „Dunkelfeld“-Studie der LAQ Queeres Netzwerk Sachsen verzeichnet für die vergangenen fünf Jahre 1.672 Straftaten gegen LSBTIQ in Sachsen. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die „Anzeigebereitschaft […] sowohl in Bezug auf die angegebene[n] Fallzahlen als auch in Bezug auf die Betroffenen sehr gering [ist]. Die offizielle Kriminalstatistik im Bereich Politisch motivierte Kriminalität (PKM) bildet in Bezug auf Gewalt gegen die sexuelle Orientierung nur einen Bruchteil der realen Gewalterfahrungen ab. Dabei fällt nicht nur auf, dass das „Dunkelfeld“ erheblich größer ist als das „Hellfeld“, also die zur Anzeige gebrachten Straftaten. Bei weitem werden nicht alle Taten, die von LSBTTIQ* als vorurteilsmotivierte Kriminalität gewertet und zur Anzeige gebracht werden, auch im Rahmen der genannten Statistik als solche erfasst“ (www.queeres-netzwerk-sachsen.de/wp-content/ u p l o a d s / 2 0 1 9 / 0 6 / G e w a l t e r f a h r u n g s s t u d i e - L S B T T I Q - S a c h sen_LAGQNS_2019.pdf). Opferberatungen und Betroffenenverbände fordern seit längerem mehr Sensibilisierung, statistische Trennschärfe und Queer- Kompetenz von Polizei und Staatsanwaltschaften (vgl. www.queeres-netz werk-sachsen.de/wp-content/uploads/2019/06/Zusammenfassung_Gewalter fahrungsstudie-LSBTTIQ-Sachsen_LAGQNS_2019.pdf).  1. Wo, und in welchem Umfang gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei der Polizei und Bundespolizei für LSBTIQ, und wie viele Personalstellen sind hierfür vorgesehen bzw. besetzt (bitte nach Bundesländern, Bundespolizei und ggf. Jahreszahlen der entsprechenden Einführung auflisten)? Im Bundeskriminalamt (BKA) gibt es seit dem 1. April 2000 eine Beauftragte für gleichgeschlechtliche Lebensweisen. Die Funktion wird als Nebenamt ausgeübt . Derzeit gibt es für alle drei Dienstorte des BKA (Wiesbaden, Berlin, Meckenheim ) eine Ansprechpartnerin. Das Nebenamt der Ansprechpartnerin für gleichgeschlechtliche Lebensweisen (AgL) ist im BKA bei der Abteilung „Zentral- und Verwaltungsaufgaben“ im Referat „Personalfürsorge, Gesundheitsmanagement , Gleichstellungsangelegenheiten“ angebunden. Im Bereich der Bundespolizei gibt es in den Bundespolizeidirektionen Bad Bramstedt, Hannover, München, Berlin und Flughafen Frankfurt am Main (wird derzeit nachbesetzt) sowie in der Direktion Bundesbereitschaftspolizei, Bundespolizeidirektion 11 und im Bundespolizeipräsidium Ansprechpartner /- innen für gleichgeschlechtliche Lebensweisen (AgL), die auch für die Bereiche Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuelle ansprechbar sind. Alle AgL führen auch bei der Bundespolizei ihre Funktion im Nebenamt aus, ohne dass Personalstellen hierfür ausgewiesen sind.  2. Wie erfolgt in den Bundesländern und bei der Bundespolizei die Erfassung innerhalb des Polizeilichen Meldedienstes – Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) von Anzeigen oder Hinweisen in Bezug auf vorurteilsmotivierte Kriminalität (Sexuelle Orientierung/Hasskriminalität ) gegenüber LSBTIQ? a) In welchen Themen und Unterthemen des Erfassungssystems zur Politisch motivierten Kriminalität werden Straftaten gegen LSBTIQ erfasst ? Drucksache 19/13371 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Nach welchen Kriterien erfolgt die Erfassung einer Straftat in diesen Themen bzw. Unterthemen? Die Fragen 2 bis 2b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) sind alle aufgrund der sexuellen Orientierung und/oder sexuellen Identität begangenen Straftaten meldepflichtig . Derartige Straftaten sind unter dem Themenfeld „sexuelle Orientierung“ zum Oberbegriff „Hasskriminalität“ zu erfassen. Die Erfassung weiterer Themenfelder ist einzelfallbezogen zu prüfen. Die Zuordnung von Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) u. a. zu Themenfeldern erfolgt im Rahmen des KPMD-PMK in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters. Die Bundespolizei ist am Polizeilichen Meldedienst – Politisch Motivierte Kriminalität (KPMD PMK) nicht beteiligt.  3. Wo, und inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung Formen von Hasskriminalität speziell gegen LSBTIQ Teil der Ausbildung zum Polizeibeamten bzw. zur Polizeibeamtin? Inwiefern wird in der Ausbildung der Bundespolizei auf besondere Gewaltgefährdungen und Erfahrungen hingewiesen, und wie viele Ausbildungsstunden sind hierfür vorgesehen (bitte nach Bundesländern auflisten )? Im Rahmen des reakkreditierten Bachelorstudienganges „Kriminalpolizei des Bundes – BKA“ an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung finden im ersten Semester mehrere Lehrveranstaltungen der Fachgruppe „Psychologie /Soziologie/Pädagogik“ statt, die sich intensiv mit der Bildung von allgemeinen Vorurteilen und Handlungsmustern im polizeilichen Alltag („Cop Culture “) sowie der Reflexion des eigenen Handelns befassen. Unterstützt wird diese grundlegende Form der Bewusstseinsbildung durch eine langjährige Kooperation mit dem Fritz-Bauer-Institut (Frankfurt/Main), dessen Lehrendenteam u. a. den Holocaust und die Rolle der Polizei im Dritten Reich aufgreift. Im zweiten Semester findet zudem eine vierzehnstündige Lehrveranstaltung zum Thema „Hass- und Vorurteilskriminalität“ statt, die alle Themenfelder der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit beinhaltet und dementsprechend auch Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuelle-Feindlichkeit berücksichtigt . Hierbei kommen neben den polizeilichen Lagedaten und Ergebnissen der „Mitte-Studien“ auch der Maneo-Report sowie diverse Fallbeispiele von Übergriffen, Propaganda und Hatespeech gegen Lesben, Schwulen, Bi-, Transund Intersexuelle zur Diskussion. Diese Lehrveranstaltung legt inhaltliche Grundlagen für eine Vertiefung im vierten Semester zur Politisch motivierten Kriminalität. Das Thema LSBTIQ-Feindlichkeit wird hier erneut berücksichtigt , nun unter vertiefender Bezugnahme auf verschiedene extremistische Spektren: • Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuelle-Feindlichkeit im Phänomenbereich der PMK -rechts- (sowohl unter historischer als auch tagesaktueller Betrachtung inkl. Rechtspopulismus) • Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuelle-Feindlichkeit im Phänomenbereich PMK – religiöse Ideologie – • Erkennung, Erfassung, Verfolgung und Prävention entsprechender Delikte Insgesamt findet das Themenfeld „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ eine umfängliche Berücksichtigung in allen theoretischen Abschnitten des Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13371 Bachelor-Studiengangs bis hin zu Bachelor-Arbeiten der Studierenden. Als Quellen dienen insbesondere Schriftenreihen der Bundeszentrale für Politische Bildung, Auswertungen des Verfassungsschutzverbundes, Lagebilder und Analysen des Polizeilichen Staatsschutzes, Studien anderer Hochschulen und von NGOs. Ergänzt werden diese spezifischen Inhalte um Trainings zur allgemeinen interkulturellen Kompetenz sowie um Veranstaltungsreihen des Fachbereichs Kriminalpolizei der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. Eine Lehrende dieses Fachbereichs hat zu Fortbildungszwecken an der „2nd World LGBTQ Conference for Criminal Justice Professionals“ in Toronto teilgenommen . Im Vorbereitungsdienst der Bundespolizei wird das Thema Hasskriminalität gegen Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuelle in verschiedenen Fächern wie Staats- und Verfassungsrecht, Berufsethik, Polizeiführung, Menschenrechte , Psychologie und Verhaltenstraining berücksichtigt. Im Staats- und Verfassungsrecht werden je nach polizeilicher Laufbahn bis zu 36 Lehrveranstaltungen für die Erläuterung von Grund- und Menschenrechten und deren Bedeutung durchgeführt. Im Fach Polizeiführung sind die Studierenden ferner u. a. gehalten, sich zum weitergehenden Verständnis eigenständig mit dem Themengebiet Grund- und Menschenrechte auseinanderzusetzen und im Anschluss das Ergebnis in Form von Referaten zu präsentieren. Im Teilbereich Politischer Extremismus werden zwölf Lehrveranstaltungen dazu genutzt, um wichtige Inhalte auch in Bezug auf Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuelle zu vermitteln und die Auszubildenden zu sensibilisieren. Ein Teilbereich des Faches Berufsethik beinhaltet in bis zu vier Lehrveranstaltungen die Themen Identitätsfindung sowie Partnerschaften und Lebenspartnerschaften mit Bezug zu Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuelle. Im Fachbereich Psychologie wird erneut eine Steigerung der Sensibilität im Hinblick auf Minderheiten angestrebt. Es werden auch Handlungsalternativen mit nicht vertrauten Personengruppen aufgezeigt und ein Bewusstsein der Auszubildenden über die eigene Wirkung im sozialen Gefüge gegenüber Kolleginnen und Kollegen sowie Bürgerinnen und Bürgern geschaffen. Hierfür sind 16 Lehrveranstaltungen vorgesehen. Im Fachbereich Verhaltenstraining wird durch diverse Übungen und 41 Lehrveranstaltungen die interkulturelle Kompetenz gefördert und auch der entsprechende Umgang mit Minderheiten geschult.  4. In welchen Bundesländern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für LSBTIQ bei den Staatsanwaltschaften , und wie viele Personalstellen existieren hierfür (bitte nach Bundesländern auflisten)? Zu der Fragestellung liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.  5. In welchen Bundesländern sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Pressestellen der Polizei zum Bericht über homo-, trans*- und interfeindliche Straftaten aufgefordert oder verpflichtet? Im Rahmen des KPMD-PMK werden im Oberthemenfeld „Hasskriminalität“ Straftaten erfasst, die aufgrund der sexuellen Neigung des Opfers, insbesondere aus homophober Einstellung heraus, begangen werden (Unterthemenfeld: „se- Drucksache 19/13371 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode xuelle Orientierung“). Diese Fallzahlen werden jährlich durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, presseöffentlich vorgestellt (zuletzt am 14. Mai 2019). Darüberhinausgehende Presseveröffentlichungen über homo-, trans- und interfeindliche Straftaten werden im BKA nicht getätigt. Über Presseaktivitäten in der Zuständigkeit der Bundesländer kann die Bundesregierung keine Aussagen treffen.  6. Wie viele homo, trans*- bzw. interfeindliche Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2018 und im ersten Halbjahr 2019 verübt (bitte, soweit möglich, quartalsweise nach Bundesländern , Anzahl und Art der Straftat aufschlüsseln)? Zur Beantwortung von Frage 6 wird auf nachfolgende Fallzahlenaufstellung des BKA für den Zeitraum 1. Januar 2013 bis 30. Juni 2019 nach Deliktsgruppen und Quartalen verwiesen. Die Darstellung der landeseigenen Fallzahlen fällt jedoch aufgrund der vom Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern in die Hoheit der einzelnen Länder. Eine Aufschlüsselung nach Ländern kann daher nicht erfolgen. Es wird auf die zuständigen Länder verwiesen. 2013/Quartale 2014/Quartale I II III IV I II III IV Tötungsdelikte 0 1 0 0 0 0 0 0 Tötungsdelikte vollendet 0 0 0 0 0 0 0 0 Tötungsdelikte Versuch 0 1 0 0 0 0 0 0 Körperverletzungen 4 15 11 16 6 13 9 6 Brandstiftungen 0 0 0 0 0 0 0 0 Sprengstoffdelikte 0 0 0 0 0 0 0 0 Landfriedensbruch 0 0 0 0 0 0 0 0 Gef. Eingriff 0 0 0 0 0 0 0 0 Freiheitsberaubung 0 0 0 0 0 0 0 0 Raub 1 0 1 1 0 0 0 1 Erpressung 0 0 0 0 0 0 0 0 Widerstandsdelikte 0 0 0 0 0 0 1 0 Sexualdelikte 0 0 0 0 0 0 1 0 Summe Gewaltdelikte 5 16 12 17 6 13 11 7 Sachbeschädigungen 6 6 5 5 3 2 2 0 Nötigung/Bedrohung 3 1 0 5 2 5 1 0 Propagandadelikte 3 6 9 5 5 4 2 8 Störung Totenruhe 0 0 0 0 0 0 0 0 Volksverhetzung 9 4 18 8 24 8 2 2 Verst gg VersG 0 2 0 1 0 0 0 0 Verst gg WaffG 0 0 0 0 0 0 0 0 Andere Straftaten 26 20 24 24 32 16 19 10 Gesamtsumme 52 55 68 65 72 48 37 27 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13371 2015 2016 I. II. III. IV. I. II. III. IV. Tötungsdelikte 0 0 0 0 0 0 0 0 Tötungsdelikte vollendet 0 0 0 0 0 0 0 0 Tötungsdelikte Versuch 0 0 0 0 0 0 0 0 Körperverletzungen 13 12 23 3 13 19 25 18 Brandstiftungen 0 0 0 0 0 0 0 0 Sprengstoffdelikte 0 0 0 0 0 0 0 0 Landfriedensbruch 0 0 0 0 0 0 0 0 Gef. Eingriff 0 0 0 0 0 0 1 0 Freiheitsberaubung 0 0 0 0 0 0 0 0 Raub 0 1 1 0 0 1 1 2 Erpressung 0 0 0 0 0 0 1 0 Widerstandsdelikte 0 1 0 0 0 0 0 0 Sexualdelikte 0 0 0 0 0 0 0 0 Summe Gewaltdelikte 13 14 24 3 13 20 28 20 Sachbeschädigungen 2 3 3 2 2 8 3 7 Nötigung/Bedrohung 4 6 4 1 4 6 11 3 Propagandadelikte 6 8 6 5 4 2 6 1 Störung Totenruhe 0 0 0 0 0 0 0 0 Volksverhetzung 12 12 19 7 15 14 7 25 Verst gg VersG 0 0 0 0 0 0 0 0 Verst gg WaffG 0 0 0 0 0 0 0 0 Andere Straftaten 14 18 21 15 34 28 32 23 Gesamtsumme 51 61 77 33 72 78 87 79 2017/Quartale 2018/Quartale 2019 I II III IV I II III IV I II Tötungsdelikte 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 Tötungsdelikte vollendet 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 Tötungsdelikte Versuch 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Körperverletzungen 9 24 22 15 21 23 25 23 22 31 Brandstiftungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Sprengstoffdelikte 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Landfriedensbruch 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gef. Eingriff 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Freiheitsberaubung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Raub 0 3 0 0 1 0 1 0 1 3 Erpressung 1 0 0 0 0 0 0 0 0 1 Widerstandsdelikte 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 Sexualdelikte 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 Summe Gewaltdelikte 10 27 22 15 23 25 26 23 23 35 Sachbeschädigungen 6 2 9 6 9 6 6 4 3 39 Nötigung/Bedrohung 1 7 0 7 3 4 9 3 7 7 Propagandadelikte 3 2 7 1 2 3 2 2 8 10 Störung Totenruhe 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Volksverhetzung 26 16 15 11 9 11 12 8 11 10 Verst gg VersG 0 0 0 0 2 0 0 0 0 0 Verst gg WaffG 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Andere Straftaten 34 40 38 8 29 42 57 31 49 43 Gesamtsumme 80 94 91 48 77 91 112 71 101 144 Drucksache 19/13371 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  7. Wie viele Strafverfahren aufgrund welcher Straftatbestände wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen Hasskriminalität gegen LSBTIQ seit 2013 a) eingeleitet, b) eingestellt?  8. Wie viele Tatverdächtige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen homo, trans*- bzw. interfeindlicher Straftaten 2013 bis 2018 und im ersten Halbjahr 2019 angeklagt (bitte, sofern möglich, quartalsweise nach Bundesländern und Art der Straftaten aufschlüsseln)?  9. Wie viele der Tatverdächtigen wurden zu einer Geldstrafe, Freiheitsstrafe mit Bewährung, Freiheitsstrafe ohne Bewährung oder zu einer Jugendstrafe verurteilt (bitte, sofern möglich, quartalsweise nach Bundesländern und Art der Straftaten aufschlüsseln)? Die Fragen 7 bis 9 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet . Informationen zu den oben aufgeführten Fragen liegen der Bundesregierung nicht vor. Die vom Statistischen Bundesamt herausgegebene Statistik der Staatsanwaltschaften (Fachserie 10 Reihe 2.6) erfasst keine deliktsbezogenen Daten. Die eingeleiteten Strafverfahren werden lediglich unterteilt nach ausgewählten Sachgebieten erfasst. Da es sich ferner um eine Verfahrensstatistik handelt, werden auch Angaben zu den Opfern nicht erhoben. Die ebenfalls vom Statistischen Bundesamt herausgegebene Statistik der Strafverfolgung (Fachserie 10 Reihe 3) erfasst die Aburteilungen und Verurteilungen zwar deliktsbezogen. Auch in dieser Statistik werden jedoch keine Daten zu den Opfern erfasst. Erstmals für das Berichtsjahr 2018 werden zusätzlich zu diesen Statistiken Informationen zu Straftaten der Hasskriminalität erhoben, die durch das Bundesamt für Justiz zu einem Bundesergebnis zusammengeführt werden. Diese Statistik wird auch Ermittlungsverfahren und Verfahrenserledigungen betreffend Straftaten gegen Personen aufgrund deren sexuellen Orientierung/Identität ausweisen . Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen der Bundesregierung allerdings noch keine abschließenden Daten für 2018 vor. Auch in dieser Statistik werden jedoch keine Angaben zu Opferzahlen erhoben. 10. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei Überfällen mit homo-, trans*- bzw. interfeindlicher oder zu vermutender homo-, trans*- bzw. interfeindlicher Motivation in den Jahren 2013 bis 2018 und im ersten Halbjahr 2019 a) leicht verletzt, b) schwer verletzt, Die Fragen 10a und 10b werden im Sachzusammenhang beantwortet. Die Darstellung der landeseigenen Fallzahlen fällt aufgrund der vom Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern in die Hoheit der einzelnen Länder. Eine Aufschlüsselung nach Ländern kann daher nicht erfolgen . Es wird auf die zuständigen Länder verwiesen. Nach Angaben des BKA wurden nachfolgende Personen im Sinne der Fragestellung im Zeitraum 2013 bis 2018 sowie im 1. Halbjahr 2019 durch nachfolgende Straftaten (nach Deliktsgruppen) in den Quartalen der jeweiligen Jahre verletzt: Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13371 Deliktskategorie Verletzte Jahr / Quartal Tötungsdelikte 1 II/2013 Körperverletzungsdelikte Jahr 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal 2013 6 13 12 16 2014 6 18 10 8 2015 12 16 26 3 2016 16 19 25 20 2017 9 26 22 15 2018 20 21 28 27 2019 20 21 -- -- Deliktskategorie Verletzte Jahr / Quartal Gefährlicher Eingriff 1 III/2016 Raub Jahr 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal 2013 0 0 1 1 2014 0 0 0 1 2015 0 2 1 0 2016 0 0 1 2 2017 0 2 0 0 2018 2 0 1 0 2019 0 2 -- -- c) getötet (bitte, soweit möglich, quartalsweise nach Bundesländern und Art der Straftat aufschlüsseln)? Im Zeitraum 2013 bis 2018 sowie im 1. Halbjahr 2019 wurde im Rahmen eines Tötungsdeliktes eine Person im Sinne der Fragestellung getötet (2. Quartal 2018). 11. Inwiefern sind der Bundesregierung Differenzierungen über die von vorurteilsmotivierter Kriminalität betroffenen Personengruppen bekannt? Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über vorurteilsmotivierte Gewalttaten speziell gegen z. B. homosexuelle (Cis-)Frauen und (Cis-)Männer, trans*, intergeschlechtliche, bisexuelle Menschen vor? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Das individuelle Motiv der Straftat ist im Rahmen des KPMD-PMK detailliert darzustellen. Straftaten, die aufgrund der sexuellen Orientierung und/oder der sexuellen Identität einer Person begangen werden, sind im Unterthemenfeld „Sexuelle Orientierung“ zu erfassen. Eine automatisierte trennscharfe statistische Differenzierung verschiedener Opfergruppen entsprechend der Fragestellung ist in der zentralen Fallzahlendatei LAPOS des BKA nicht möglich. 12. Wie bewertet die Bundesregierung aktuelle qualifizierte Studien und Erhebungen , die von deutlich höheren Fallzahlen in Bezug auf Straftaten gegen LSBTIQ ausgehen als die offiziellen PMK-Statistiken (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Wie bewertet die Bundesregierung das hohe „Dunkelfeld“ bei dieser Form von Hasskriminalität? Drucksache 19/13371 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Rahmen des KPMD-PMK werden lediglich Fälle erfasst, die der Polizei bekannt geworden sind. Straftaten, die den Deliktbereichen der Hasskriminalität zuzuordnen sind, werden der Polizei typischerweise durch die Anzeigeerstattung der Opfer oder anderer Personen bekannt. Gleichzeitig sind die begangenen Straftaten häufig Deliktsbereichen zuzuordnen, die sich allgemein – also auch ohne eine politische Motivation des oder der Tatverdächtigen – durch eine geringe Anzeigebereitschaft der Betroffenen auszeichnen. Daher weisen Studien , die darauf abzielen, das polizeistatistische Dunkelfeld mit zu erfassen, wesentlich höhere Fallzahlen als die amtliche Polizeistatistik aus. Die Ergebnisse besagter Studien werden vom BKA zur Kenntnis genommen und mit Erkenntnissen eigener Studien zum Ausmaß des Dunkelfeldes abgeglichen (siehe www.bka.de/ErsteErgebnisseDVS2017, insbesondere S. 20/21). Die Bewertung der empirischen Ergebnisse externer Studien erfolgt jeweils entlang wissenschaftlicher Gütekriterien. 13. Wie bewertet die Bundesregierung die Qualität der vorhandenen Daten im Bereich Hasskriminalität gegen LSBTIQ insbesondere in Hinblick auf den Verfahrensablauf zwischen der Erfassung als entsprechende Straftat durch die Polizei und dem weiteren Prozess der Strafverfolgung (beispielsweise Verurteilung oder Verfahrenseinstellung)? Wird seitens der Bundesregierung entsprechend Verbesserungsbedarf bei der Erhebungspraxis gesehen? Das BKA nimmt Aufgaben im Rahmen des KPMD-PMK wahr. Dieser ist ein gemeinsames System von Bund und Ländern, das zum 1. Januar 2001 eingeführt wurde. Es gewährleistet bundesweit eine einheitliche, detaillierte und systematische Erhebung der gesamten Straftaten zur Politisch motivierten Kriminalität . Dabei unterliegen die Daten einem mehrstufigen Qualitätssicherungsverfahren . Dadurch wird eine verlässliche Datenbasis für polizeiliche Auswertungen , statistische Aussagen, Führungsentscheidungen, kriminalpolitische Entscheidungen und die kriminologische Forschung zum Zwecke der Prävention und Repression geschaffen. Der KPMD-PMK ermöglicht durch eine mehrdimensionale Erfassung eine differenzierte Betrachtung der Politisch motivierten Kriminalität. Der KPMD-PMK wurde mehrfach evaluiert, zuletzt im Jahre 2015. Zudem werden im Rahmen eines bundesweiten Abstimmungsprozesses regelmäßig aufgrund von phänomenologischen Entwicklungen z. B. Themenfelder oder Angriffsziele mit dem Ziel ergänzt, diese jeweiligen Entwicklungen trennscharf in der BKA-Fallzahlendatei LAPOS abbilden zu können. Das Definitionssystem PMK ist mit dem dazugehörigen KPMD-PMK ein gut funktionierendes, praxistaugliches System zur Erfassung und Auswertung politisch motivierter Straftaten. Mit der komplexen Erfassung und den sich daraus ergebenden vielfältigen Auswertungsmöglichkeiten hat der KPMD-PMK auch international eine Vorbildfunktion. Die Zuständigkeit für die statistische Erfassung der justiziellen Verfahren liegt bei den jeweiligen Justizbehörden. Die Datenlage der erstmals für das Berichtsjahr 2018 erhobenen Informationen zu Straftaten der Hasskriminalität kann derzeit noch nicht bewertet werden. Dies wird erst dann zuverlässig möglich sein, wenn zumindest Daten für zwei Jahre vorliegen. 14. Inwiefern existieren bereits Pläne für die „unabhängige Evaluierung des PMK-Erfassungssystems mit einer Überprüfung der theoretischen Grundlagen “, wie sie in den Empfehlungen des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus im Bereich Kriminalitätsprävention und Strafverfolgung (Bundestagsdrucksache 18/11970) enthalten ist (Erläuterung dort: „Vor Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13371 allem die verwendeten Definitionen und die vier Dimensionen (1) Deliktqualität , (2) Phänomenbereiche, (3) Themenfelder und (4) extremistische Qualität sollen überprüft werden ebenso wie deren Anwendung in der Ermittlungspraxis .“)? Im Bericht „Antisemitismus in Deutschland – aktuelle Entwicklungen“ des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus (April 2017) wurde die Überprüfung von Definitionen und vier Dimensionen der Politisch motivierten Kriminalität angeregt (vgl. S. 267 des Berichts). Unabhängig von und zeitlich parallel zur Arbeit des Unabhängigen Expertenkreis Antisemitismus überprüfte und überarbeitete eine Bund-Länder- Projektgruppe unter Hinzuziehung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft in den Jahren 2015 bis 2017 alle Unterlagen zum KPMD-PMK. Die Ergebnisse der o. g. Bund-Länder-Projektgruppe konnten aufgrund der Parallelität der Arbeit im Abschlussbericht des Unabhängigen Expertenkreises nicht berücksichtigt werden. 15. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um die hohen Dunkelziffern bei homo- bzw. transfeindlich motivierten Straftaten im Themenfeld „Sexuelle Orientierung/Hasskriminalität“ zu verringern bzw. die Anzeigebereitschaft Betroffener und das Problembewusstsein der Behörden zu erhöhen? Im Deutschen Viktimisierungssurvey des Kriminalistischen Instituts des BKA wurde in zwei Wellen (2012 und 2017) u. a. das Anzeigeverhalten in bestimmten Deliktsbereichen erhoben. Diese repräsentative Bevölkerungsumfrage wurde nicht nur dafür genutzt, die Anzeigequoten zu ermitteln, sondern auch die Motive für und gegen eine Anzeigeerstattung nachzuvollziehen (www.bka.de/ ErsteErgebnisseDVS2017). Die Publikation von Ergebnissen vertiefender Analysen zum Anzeigeverhalten bei vorurteilsgeleiteten Straftaten ist für das zweite Halbjahr 2020 geplant. Diese werden frei zugänglich veröffentlicht und zusätzlich an Behörden mit thematischem Bezug gesteuert. Zudem fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) seit 2015 über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ verschiedene Maßnahmen auf lokaler, regionaler und bundesweiter Ebene, die sich mit dem Themenfeld Homosexuellen- und Transfeindlichkeit auseinandersetzen . Auf Ebene der Länder werden in diesem Zusammenhang 16 Landesdemokratiezentren gefördert, die Beratung für Betroffene von Homosexuellen- und Transfeindlichkeit sowie zu anderen Formen der Diskriminierung anbieten. Die Landesdemokratiezentren sind Teil der Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung. Darüber hinaus werden im Bundesprogramm derzeit neun Modellprojekte im Themenfeld Homosexuellen- und Transfeindlichkeit gefördert, von denen zwei Projekte Ansätze entwickeln und erproben, die Beratungsangebote bundesweit stärken und Hassverbrechen systematisch erfassen sollen. Mit Blick auf das Thema „Homo- und Transfeindlichkeit“ sieht die Bundesregierung eine erhöhte Notwendigkeit zur gesellschaftlichen Sensibilisierung und generellen Steigerung des Problembewusstseins. Es wird diesbezüglich auch auf die Ausführungen im „Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus – Positionen und Maßnahmen zum Umgang mit Ideologien der Ungleichwertigkeit und den darauf bezogenen Diskriminierungen“ (NAP 2017, S. 12 – Homosexuellen- und Transfeindlichkeit) verwiesen. Drucksache 19/13371 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Welche Anstrengungen werden unternommen, um unter Polizeibediensteten über Einstellungsmuster gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu informieren? Neben Berücksichtigung der Thematik im Aus- und Fortbildungsbereich finden im BKA regelmäßig Sonderveranstaltungen statt, die vom Fachbereich Kriminalpolizei der Hochschule des Bundes organisiert werden und allen Beschäftigen offenstehen. So wird im November 2019 eine „EinBlicke“-Veranstaltung stattfinden, in der der Regisseur Peter Ohlendorf seinen Dokumentarfilm „Blut muss fließen“ vorstellen und anschließend mit den Gästen diskutieren wird. Die hier zu gewinnenden Einblicke in die rechtsextreme Musikszene beleuchten alle Aspekte der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit. Ab Februar 2020 wird eine mehrteilige Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Spektrum GMF“ stattfinden, in der die verschiedenen Erscheinungsformen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit gemeinsam mit Akteuren aus Politik , Wissenschaft, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Polizei beleuchtet werden. Weiterhin wird das BKA im Dezember 2019 (geplant als Pilotprojekt mit weiteren zukünftigen Ausrichtungen ab 2020) ein eineinhalb tägiges Seminar „Menschenrechte und Werteordnung des Grundgesetzes: Demokratie, Pluralität , Populismus und Menschenfeindlichkeit“ für Führungskräfte des höheren Dienstes ausrichten. Dieses Seminar behandelt insbesondere die Themenbereiche Rassismus, Antisemitismus und Islamismus und soll mit entsprechenden Übungen und Vorträgen sensibilisieren sowie Handlungsoptionen, Interventionsmöglichkeiten und Argumentationsstrategien gegen menschenfeindliche Parolen am Arbeitsplatz und gegen Hatespeech im Netz vermitteln. Für die fachliche Gestaltung jenes Seminars konnte die Bildungsstätte Anne-Frank e.V. in Frankfurt gewonnen werden. Im Bereich der Bundespolizei wird gleichermaßen auch nach Abschluss der Ausbildung (vgl. hierzu Frage 3) großer Wert auf die Erhaltung und Förderung einer Sensibilisierung in Bezug auf Menschenrechte – auch zum Thema Lesben , Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuelle – gelegt. So werden u. a. berufsethische Fortbildungen angeboten, Fortbildungslehrgänge für (angehende) Führungskräfte , Seminare und Lehrgänge zur Vorbereitung von Auslandseinsätzen u. Ä., in denen erneut vertiefte Kenntnisse zu Grund- und Menschenrechten vermittelt werden. Im Rahmen von Führungslehrgängen wird insbesondere die diskriminierungsfreie Anwendung von Kontroll- und Befragungsbefugnissen sowie eine werteorientierte Führung geschult. 17. Welche präventiven Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um LSBTIQ besser vor Straftaten zu schützen? Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuelle (LSBTIQ) sind in ihrem Alltag noch immer mit Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt konfrontiert. Die Bundesregierung setzt sich daher mit verschiedenen Maßnahmen für den Schutz und die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Lebensweisen und gegen Homophobie in der Bevölkerung ein. Neben der Ahndung von homosexuellen und transfeindlichen Straf- und Gewalttaten kommt dem Schutz vor Diskriminierung sowie präventiven Angeboten eine besondere Bedeutung zu. Ein Schwerpunkt liegt bei dem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) verantworteten Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Daneben tragen die Angebote der Bundeszentrale für Politische Bildung (bpb) zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und zum Abbau von Vorbehalten und Dis- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13371 kriminierung bei. Die bpb greift in zahlreichen Print- und Onlineangeboten, pädagogischen Materialien sowie in Projekten das Thema Homo- und Transfeindlichkeit als eine Facette von „Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“ auf. Im Übrigen wird auf die bisherigen Antworten, insbesondere zu den Fragen 3 und 15, verwiesen. 18. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um Betroffenen von Hasskriminalität gegen LSBTIQ Anlauf- und Beratungsstellen vorzuhalten ? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 15 und die dort erwähnten Landesdemokratiezentren verwiesen, die über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gefördert werden. Diese Landesdemokratiezentren dienen als Anlauf- und Beratungsstellen für Betroffene von Homosexuellen- und Transfeindlichkeit sowie von anderen Formen der Diskriminierung. 19. Inwiefern ist der Bundesregierung das aktuelle bundesweite gemeinsame Projekt „ZEIG SIE AN!“ des Verbandes lesbischer und schwuler Polizeibediensteter in Deutschland (VelsPol Deutschland e.V.) bekannt, und erfolgt eine Unterstützung des Projektes auf Bundes- oder auf Landesebene ? Das Projekt ‚ZEIG SIE AN!‘ des Verbandes lesbischer und schwuler Polizeibediensteter ist bei der Bundespolizei bekannt, die im ständigen Austausch mit den entsprechenden Interessenvertretern steht. Weitere Erkenntnisse hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor. 20. Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Akzeptanz und Interessenvertretung sexueller und geschlechtlicher Minderheiten innerhalb der Polizeien auf Bundes- und Landesebene gefördert? Im BKA sowie in der Bundespolizei wurde zur Förderung der Akzeptanz und Interessenvertretung sexueller und geschlechtlicher Minderheiten die Möglichkeit eröffnet, für jeden Mitarbeiter in der Bundespolizei einen vertraulichen Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen. Diesbezüglich wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Ferner wird die Akzeptanz durch die benannten Ausund Fortbildungen gefördert. Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 16 verwiesen. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 21. Mit welcher Strategie werden institutionelle Opferhilfen für LSBTIQ, insbesondere für lesbische und queere Frauen sowie für Trans*-Personen, auf Bundesebene von der Bundesregierung gefördert? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 15 und die dort erwähnten Landesdemokratiezentren verwiesen, die über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gefördert werden und als Anlauf- und Beratungsstellen für Betroffene von Homosexuellen- und Transfeindlichkeit sowie von anderen Formen der Diskriminierung dienen. Drucksache 19/13371 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333