Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/12769 – Videokonferenztechnik in der Finanzverwaltung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 25. Juli 2019 meldete „tagesschau.de“, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit des Deutschen Bundestages wolle Flüge durch Videokonferenzen ersetzen (www.tagesschau.de/inland/inlandsfluegeregie rung-101.html). Statt dienstlicher Flüge zwischen Berlin und Bonn solle es künftig mehr Videoschalten geben. Der Staatssekretär des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) Jochen Flasbarth und die Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (Umweltausschuss) Sylvia Kotting-Uhl hätten dies vereinbart. Beide hätten laut „tagesschau.de“ den Fraktionen demnach vorgeschlagen, dass bei den Sitzungen des Ausschusses die in Bonn ansässigen Beamten des BMU künftig standardmäßig per Video zugeschaltet werden können. Nach den Vorstellungen von Flasbarth und Kotting-Uhl ließen sich so viele bislang nötige Dienstreisen zwischen Bonn und Berlin vermeiden. Auch in der Steuerverwaltung Deutschlands ist in der Vergangenheit über den Einsatz von Videokonferenztechnik nachgedacht bzw. sind dem Vernehmen nach entsprechende Beschlüsse über den Einsatz dieser Technik gefasst worden . V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Die Finanzverwaltungen von Bund und Ländern haben sich seit 2013 an den Dienst Netze des Bundes – Verbindungsnetz (NdB-VN), vormals Deutschland Online Internet (DOI), mit Einzel- oder Gruppenzugängen angeschlossen. Dieses geschlossene abgesicherte Netzwerk ermöglicht über eine vorhandene Infrastruktur die Zusammenschaltung von mehreren (bis zu 30) Teilnehmern. Die folgenden Antworten beziehen sich in Übereinstimmung mit der Vorbemerkung des Fragestellers nur auf die Steuer- bzw. Finanzverwaltung. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13404 19. Wahlperiode 01.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  1. Wie viele Finanzministerkonferenzen haben seit dem Jahr 2013 stattgefunden ? Die Finanzministerkonferenz ist ein Gremium der Bundesländer. Der Bund genießt lediglich einen Gaststatus. Gesonderte Statistiken werden daher nicht geführt .  2. Wie viele Treffen auf Ebene der Staatssekretäre von Bund und Ländern haben seit dem Jahr 2013 stattgefunden? Seit Konstituierung der derzeitigen Bundesregierung haben 41 Treffen stattgefunden . Für frühere Zeiträume liegen keine Statistiken vor.  3. Wie viele Treffen der Abteilungsleiter Steuern von Bund und Ländern haben seit dem Jahr 2013 stattgefunden? Nach § 2 Absatz 1 der Bund-Länder-Geschäftsordnung nach § 21a Absatz 1 FVG (GO-Bund/Länder) tagen die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter (Steuer) des Bundes und der Länder grundsätzlich viermal im Jahr, bei Bedarf häufiger. Nach § 2 Absatz 2 der GO-Bund/Länder findet zudem einmal im Jahr eine gemeinsame Tagung mit den Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleitern (Organisation) des Bundes und der Länder statt. Auch dieser Turnus kann bei Bedarf erhöht werden. Eine gesonderte Statistik über außerhalb des Turnus stattfindende Sitzungen wird nicht geführt.  4. Wie viele unterschiedliche Gremien der sog. Bund-Länder-Referatsleiterbesprechungen (u. a. AO, Automation, ESt, Verkehrssteuern usw.) haben seit 2013 bis heute bestanden bzw. bestehen noch weiter? Seit 2013 bestanden und bestehen auf Ebene der Referatsleiter des Bundes und der Länder zwölf verschiedene Gremien.  5. Wie viele Treffen dieser vorgenannten Gremien haben seit dem Jahr 2013 jeweils stattgefunden? Die Gremien treffen sich innerhalb des Jahres in einem zuvor abgestimmten Turnus. Sitzungen werden dabei je nach anfallendem Erörterungsbedarf als Präsenzsitzung abgehalten. Nach § 5 der GO-Bund/Länder können Gremiensitzungen auch in Form einer Videokonferenz abgehalten werden. Statistiken über die Anzahl von Präsens- und Videokonferenzen werden dabei nicht geführt.  6. Wie viele Bund-Länder-Gremien haben seit dem Jahr 2013 bestanden bzw. bestehen noch (bspw. Bund-Länder-Arbeitsgruppen)? Nach § 4 Absatz 1 Satz 7 der GO-Bund-Länder erstellt das Bundesministerium der Finanzen jeweils zum 1. Oktober eines Jahres eine Übersicht der eingesetzten Arbeitsgruppen. Zum 1. Oktober 2018 weist diese Übersicht 37 ständige Arbeitsgruppen, 50 temporäre Arbeitsgruppen, acht Arbeitsgruppen zu Erklärungsvordrucken , fünf KONSENS-Steuerungsgremien sowie sechs Arbeitskreise aus. Drucksache 19/13404 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  7. Wie viele technische Einrichtungen zur Durchführung von Videokonferenzen bestehen im Bundesministerium der Finanzen? Das Bundesministerium der Finanzen verfügt an den Standorten Berlin, Bonn und Brühl insgesamt über 26 Videokonferenzanlagen.  8. Wie viele technische Einrichtungen zur Durchführung von Videokonferenzen bestehen im Bundeszentralamt für Steuern? Das Bundeszentralamt für Steuern verfügt an seinen Dienstsitzen in Berlin, Bonn, Saarlouis und Schwedt insgesamt über sechs technische Einrichtungen zur Durchführung von Videokonferenzen.  9. Wie viele technische Einrichtungen zur Durchführung von Videokonferenzen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Landesfinanzministerien ? 10. Wie viele technische Einrichtungen zur Durchführung von Videokonferenzen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung in den den Landesfinanzministerien nachgeordneten Landesfinanzbehörden? Die Fragen 9 und 10 werden zusammen beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 11. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Länder, die über keine Einrichtungen zur Durchführung von Videokonferenzen verfügen? Das Land Berlin verfügt derzeit über keinen Anschluss an das Verbindungsnetz . Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 9 und 10 sowie die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 12. Gibt es auf Ebene der Finanzminister einen Beschluss, künftig Treffen, Besprechungen o. Ä. via Videokonferenz durchzuführen? a) Wenn ja, seit wann besteht dieser Beschluss? b) Wenn ja, wie lautet dieser Beschluss im Detail? c) Wenn nein, ist ein Beschluss geplant, wonach künftig entsprechende Treffen via Videokonferenz durchgeführt werden sollen? d) Unabhängig von der Frage, ob ein entsprechender Beschluss bereits besteht, wie viele Treffen haben seit dem Jahr 2013 bereits via Videokonferenz stattgefunden? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 13. Gibt es auf Ebene der Staatssekretäre einen Beschluss, künftig Treffen, Besprechungen o. Ä. via Videokonferenz durchzuführen? a) Wenn ja, seit wann besteht dieser Beschluss? b) Wenn ja, wie lautet dieser Beschluss im Detail? c) Wenn nein, ist ein Beschluss geplant, wonach künftig entsprechende Treffen via Videokonferenz durchgeführt werden sollen? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13404 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Unabhängig von der Frage, ob ein entsprechender Beschluss bereits besteht, wie viele Treffen haben seit dem Jahr 2013 bereits via Videokonferenz stattgefunden? Die Finanzstaatssekretärinnen und Finanzstaatssekretäre haben im Rahmen Ihres Jahrestreffens am 12. Juni 2013 den Beschluss gefasst, Bund-Länder- Sitzungen vermehrt als Videokonferenzen abzuhalten und dieses Vorgehen zu evaluieren. Statistiken zur Anzahl von Präsenz- und Videokonferenzen werden nicht geführt. 14. Gibt es auf Ebene der Abteilungsleiter Steuern von Bund und Ländern einen Beschluss, künftig Treffen, Besprechungen o. Ä. via Videokonferenz durchzuführen? a) Wenn ja, seit wann besteht dieser Beschluss? b) Wenn ja, wie lautet dieser Beschluss im Detail? c) Wenn nein, ist ein Beschluss geplant, wonach künftig entsprechende Treffen via Videokonferenz durchgeführt werden sollen? d) Unabhängig von der Frage, ob ein entsprechender Beschluss bereits besteht, wie viele Treffen haben seit dem Jahr 2013 bereits via Videokonferenz stattgefunden? Die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter (Steuer) haben die Durchführung von Videokonferenzen in vier Sitzungen thematisiert, zuletzt in der Sitzung vom 1. bis 3. März 2016. Auf Grundlage der Erprobung von Videokonferenzen wurde in diesem Zusammenhang beschlossen, möglichst keine regulären Sitzungen zwischen Bund und Ländern per Videokonferenz durchzuführen. Darüber hinaus sieht § 5 der GO-Bund/Länder vor, dass Sitzungen auch in Form einer Videokonferenz abgehalten werden können. Dies gilt insbesondere für kurzfristig zu besprechende Tagesordnungspunkte sowie für Tagesordnungspunkte , die der Sachstandsinformation dienen. Statistiken zur Anzahl von Präsenz- und Videokonferenzen werden nicht geführt . 15. Gibt es einen Beschluss, wonach Referatsleiterbesprechungen (von Bund und Ländern) künftig via Videokonferenz durchgeführt werden sollen? a) Wenn ja, für welche Referatsleitergremien besteht ein solcher Beschluss ? b) Wenn ja, seit wann besteht jeweils dieser Beschluss? c) Wenn ja, wie lautet jeweils dieser Beschluss im Detail? d) Wenn nein, sind für einzelne Referatsleitergremien Beschlüsse geplant , wonach künftig entsprechende Treffen via Videokonferenz durchgeführt werden sollen? e) Unabhängig von der Frage, ob entsprechende Beschlüsse bereits bestehen , wie viele Treffen haben seit dem Jahr 2013 bereits via Videokonferenz stattgefunden (bitte gesondert nach jeweiligem Referatsleitergremium ausweisen)? Die Referatsleiter Automation (Steuer), Organisation (Steuerverwaltung) und Controlling (Steuerverwaltung) haben in ihrer Sitzung vom 17. bis 19. Juni 2019 beschlossen, zunächst für das Jahr 2020 die Anzahl der Präsenz- Sitzungen von drei- auf zweimal jährlich zu reduzieren. Eine weitere Sitzung findet als Videokonferenz statt. Drucksache 19/13404 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. Statistiken zur Anzahl von Präsenz- und Videokonferenzen werden nicht geführt. 16. Gibt es einen Beschluss, wonach Bund-Länder-Gremiensitzungen unterhalb der Ebene der Referatsleitersitzungen (bspw. Bund-Länder- Arbeitsgruppen) künftig via Videokonferenz durchgeführt werden sollen? a) Wenn ja, für welche der eben genannten Gremien besteht ein solcher Beschluss? b) Wenn ja, seit wann besteht jeweils dieser Beschluss? c) Wenn ja, wie lautet jeweils dieser Beschluss im Detail? d) Wenn nein, sind für einzelne Gremien Beschlüsse geplant, wonach künftig entsprechende Treffen via Videokonferenz durchgeführt werden sollen? e) Unabhängig von der Frage, ob entsprechende Beschlüsse bereits bestehen , wie viele Treffen haben seit dem Jahr 2013 bereits via Videokonferenz stattgefunden (bitte gesondert nach jeweiligem Gremium ausweisen und den Bezug zum zugehörigen Referatsleitergremium herstellen)? Im Vorhaben KONSENS werden seit 2019 Sitzungen der Steuerungsgruppe-IT (Stgr-IT) als Videokonferenzen durchgeführt. Es gab im Jahr 2019 vier Videokonferenzen und zwei Präsenzsitzungen. Des Weiteren werden im Vorhaben KONSENS fünf Sitzungen der Zentralen Organisationseinheiten (ZOE-K) und zwei Entwicklungsleiterkonferenzen (ELK) als Videokonferenzen unter Beteiligung des BZSt durchgeführt. Bei einer Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Erstellung eines Entwurfs eines begleitenden BMF-Schreibens zu § 146a AO (AG „elektronische Aufzeichnungssysteme“) haben Gäste zur Sachstandsinformation der AG- Mitglieder per Videokonferenz teilgenommen. Die AG „elektronische Aufzeichnungssysteme “ wurde von den Referatsleitern Betriebsprüfung/Steuerfahndung eingesetzt. Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 14 und 15 verwiesen. Statistiken zur Anzahl von Präsenz und Videokonferenzen Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13404 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.