Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Helin Evrim Sommer, Dr. Diether Dehm, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/12731 – Bilanz der Entwicklungszusammenarbeit mit dem Kosovo V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Deutschland ist der größte bilaterale Geber des Kosovo und stellt über Förderprogramme der Europäischen Union (EU) weitere Finanzhilfen für die Entwicklung zur Verfügung (www.bmz.de/de/laender_regionen/Mittel-Ost-und- Suedosteuropa/kosovo/index.jsp). Fünf EU-Mitgliedstaaten (Spanien, Griechenland , Zypern, Rumänien, Slowakei) halten die Unabhängigkeit für völkerrechtswidrig und verweigern dem Kosovo bis heute die staatliche Anerkennung (https://diepresse.com/home/ausland/aussenpolitik/5372876/ Botschafter-des-Kosovo-wuetend-ueber-NichtAnerkennung). Laut den Projekt- und Organisationsdaten der Internationalen Initiative für Transparenz in der Entwicklungszusammenarbeit (IATI) wurden zum Stichtag 31. Mai 2019 61 laufende bzw. in Regierungsverhandlungen neu zugesagte Programme und Projekte in elf Sektoren mit BMZ-Mitteln in Höhe von 307,34 Mio. Euro durchgeführt. Allein für die Jahre 2018 und 2019 hat die Bundesregierung Neuzusagen für EZ-Vorhaben (EZ = Entwicklungszusammenarbeit ) von 60,05 Mio. Euro gegeben, wovon 23,7 Mio. Euro auf die technische und 36,35 Mio. Euro auf die finanzielle Zusammenarbeit entfallen (vgl. www.bmz.de/de/laender_regionen/Mittel-Ost-und-Suedosteuropa/kosovo/ index.jsp, abgerufen am 4. Juli 2019). Die EZ-Schwerpunkte betreffen vor allem die Bereiche Demokratie, Zivilgesellschaft und öffentliche Verwaltung, Energie sowie Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung . Darüber hinaus nimmt der Kosovo eine Pilotstellung im Rahmen des Rückkehrer- und Reintegrationsprogramms „Perspektive Heimat“ des BMZ ein. Bereits 2015 wurde in der Hauptstadt Pristina ein Deutsches Informationszentrum für Migration, Ausbildung und Karriere (DIMAK) eröffnet, das die Aufgaben des 2017 gestarteten BMZ-Programms praktisch vorwegnahm . Laut Eigenangaben des BMZ wurden seit Programmbeginn im März 2017 im Kosovo rund 42.400 Maßnahmen im Bereich Ausbildung und Qualifizierung , Beschäftigung, Existenzgründung und (psycho-)soziale Begleitung durchgeführt. Davon dienten 6.400 Maßnahmen der Reintegration von Rückkehrerinnen und Rückkehrern aus Deutschland. Etwa 36.000 Maßnahmen wurden für die lokale Bevölkerung und Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Deutscher Bundestag Drucksache 19/13431 19. Wahlperiode 23.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 19. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Drittländern durchgeführt (vgl. www.bmz.de/de/laender_regionen/Mittel-Ostund -Suedosteuropa/kosovo/index.jsp, abgerufen am 4. Juli 2019). Angesichts der niedrigen Gesamteinwohnerzahl von ca. 1,74 Millionen Menschen (laut Volkszählung 2011) bzw. von 1.816.200 Menschen (nach Angaben der Weltbank 2016), die in dem Kleinstaat leben, bestehen nach Ansicht der Fragesteller vergleichsweise günstige Voraussetzungen, dass die konsolidierten EZ-Finanzmittel im Zeitverlauf zum breitenwirksamen Aufbau von funktionsfähigen Infrastrukturen beitragen und die wirtschaftliche Entwicklung stimulieren. Die Summe der pro Einwohner verausgabten ODA-Mittel ist deutlich höher als in den meisten anderen Partnerländern der deutschen EZ (vgl. www.bmz.de/de/laender_regionen/Mittel-Ost-und-Suedosteuropa/ kosovo/index.jsp, abgerufen am 4. Juli 2019). Hinzu kommt, dass das BMZ schon seit dem Jahr 2000 die berufliche Bildung im Kosovo beim Aufbau eines arbeitsmarktorientierten dualen Ausbildungssystems unterstützt sowie seit 2006 auch in die Schaffung einer leistungsorientierten Grundbildung investiert (vgl. AwZ-Drucksache 19(19)221). Im Kontrast dazu ist die wirtschaftliche und soziale Lage weiterhin angespannt : Das geschätzte Pro-Kopf-Einkommen lag 2018 bei lediglich 3.727 Euro pro Jahr, das Bruttoinlandsprodukt bei 6,53 Mrd. Euro. Damit bleibt der Kosovo das ärmste Land auf dem Balkan. Der Hauptmotor der kosovarischen Wirtschaft sind die Rücküberweisungen der kosovo-albanischen Diaspora, die überwiegend in den privaten Konsum fließen und zu wenig investiert werden. Die offizielle Arbeitslosigkeit betrug 2018 29,6 Prozent (Frauen 33,4 Prozent, Männer 28,5 Prozent) und bei Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren sogar 55,4 Prozent (vgl. www.auswaertiges-amt.de/de/aus senpolitik/laender/kosovo-node/-/207464, abgerufen am 4. Juli 2019). Angehörige von ethnischen Minderheitengruppen wie Roma, Aschkali und Balkan- Ägypter, aber auch LGBTIQA+ – lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle , transgender, queere, intersexuelle, asexuelle und diverse Menschen – sind mit teils massiver sozialer Ausgrenzung und erheblichen Menschenrechtsverletzungen konfrontiert (vgl. www.auswaertiges-amt.de/blob/2189116/ e54af63a9686a57a1487a65df98b9bff/190213-mrb-13-download-data.pdf, S. 203, abgerufen am 4. Juli 2019). Aus Sicht der Fragesteller ist erklärungsbedürftig, weshalb trotz der über längere Zeitperioden geleisteten Mittel aus der bilateralen und EU-geförderten EZ die gewünschte Trendwende bislang ausgeblieben ist bzw. ob die Schwerpunkte der EZ mit dem Kosovo hierfür ggf. anders ausgerichtet werden müssten . V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) mit dem Kosovo erfolgt in allen drei Schwerpunkten – Demokratie, Zivilgesellschaft und öffentliche Verwaltung, Energie sowie Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung – in Abstimmung mit der kosovarischen Partnerregierung und in Übereinstimmung mit deren politischen Prioritäten. Die Bundesregierung befindet sich mit der kosovarischen Partnerregierung in einem laufenden Dialog über die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit. Der Bundesregierung liegen derzeit keine zwingenden Hinweise auf die Notwendigkeit vor, die Schwerpunktausrichtung der EZ mit Kosovo grundlegend zu ändern. Drucksache 19/13431 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  1. In welchem Gesamtumfang hat die Bundesregierung seit der selbstproklamierten Unabhängigkeit des Kosovo 2008 BMZ-Mittel zur Armutsbekämpfung und zur Generierung von Einkommen für die lokale Bevölkerung zur Verfügung gestellt, und wie beurteilt sie die Wirksamkeit der in diesem Bereich bislang durchgeführten Maßnahmen (bitte nach Programm , Projekt, Laufzeit und Finanzvolumen auflisten)?  2. Welche der aktuell im Auftrag der Bundesregierung durchgeführten bzw. neu zugesagten BMZ-Förderprogramme haben die Armutsbekämpfung und die Schaffung von Einkommensmöglichkeiten für die Bevölkerung zum Ziel (bitte nach Programm, Projekt, Laufzeit und Finanzvolumen auflisten)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Grundsätzlich dienen alle Maßnahmen der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit der Strukturbildung in den Partnerländern und damit auch, in unterschiedlichem Maße, der Armutsbekämpfung und der Schaffung von Einkommensmöglichkeiten. Zum Gesamtumfang der Mittel für die staatliche bilaterale EZ mit Kosovo seit 2008 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/10917 verwiesen. 2019 gab es bisher weitere Zusagen in Höhe von 4,1 Mio. Euro. Die im Sinne der Fragestellung nach Armutsbekämpfung und Schaffung von Einkommensmöglichkeiten besonders wirksamen laufenden und geplanten Maßnahmen der staatlichen bilateralen EZ aus dem Sektor der Nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung sind in Anlage 1 aufgeführt. Die durchgeführten Maßnahmen erreichten die vorgesehenen Ergebnisse. In den letzten zwei Jahren fanden zum Beispiel ca. 10.500 Menschen mit Unterstützung der deutschen EZ eine Beschäftigung oder wurden bei der Existenzgründung unterstützt. Im Finanzsektor wurde durch Instrumente der finanziellen Zusammenarbeit mehr als 3.000 kosovarischen Unternehmen (KMU) Kredite über lokale Banken zur Verfügung gestellt, die der Ausweitung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten und der Schaffung weiterer Arbeitsplätze zu Gute kommen. Mit der in diesem Jahr begonnenen Konversion des ehemaligen Bundeswehrfeldlagers Prizren durch die deutsche EZ wird ein weiterer zu erwartender Innovations- und Beschäftigungsschub mittelfristig gefördert.  3. Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die wesentlichen Gründe für die ausgebliebenen Entwicklungsfortschritte bei der Beschäftigungs - und Einkommenssituation der Bevölkerung im Kosovo, wie hoch ist der aktuelle Anteil von prekären Beschäftigungsverhältnissen (Einkommen im Niedriglohnsektor, befristete Teilzeitbeschäftigung, informelle Beschäftigung etc.) an der Erwerbsbevölkerung insgesamt (auch schätzungsweise ), und welche beschäftigungsfördernden Maßnahmen im Rahmen der bilateralen EZ haben nach Kenntnis der Bundesregierung bislang die größte Wirksamkeit bewiesen (bitte detailliert erläutern)? Ähnlich wie andere Länder mittleren Einkommens weist auch Kosovos Wirtschaft Merkmale auf, die schnelle Entwicklungsfortschritte erschweren. Konkret sind das im Wesentlichen die folgenden Faktoren: • Auf der Nachfrageseite ist der Privatsektor weiterhin schwach entwickelt, die Unternehmen können zudem oft noch nicht entsprechend den EU- Standards produzieren und folglich auch nicht in die EU exportieren. • Der politische Status von Kosovo und die geringe Größe seines Marktes erschweren Investitionen ausländischer Unternehmen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13431 • Auf der Angebotsseite wird die Produktivität der überwiegend sehr kleinen Unternehmen durch die unzureichende Qualifikation vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingeschränkt. • Die Suche nach geeigneten Fachkräften wird wiederum durch eine schwach ausgeprägte Zusammenarbeit der Wirtschaft mit Bildungsinstitutionen erschwert . • Handwerkliche Berufe, die auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt werden, sind zudem häufig mit einer niedrigen Reputation (und der Erwartung niedriger Karriereperspektiven) belegt. Dies führt auch zu einer vergleichsweise hohen Akademikerquote in Kosovo, welche die Fachkräfte-Lücke auf dem Arbeitsmarkt weiter verschärft. Die Beschäftigungs- und Einkommenssituation im Kosovo ist geprägt vom informellen Sektor, ca. 30 Prozent der Beschäftigung ist informell und kann somit als prekär gelten. Das Durchschnittseinkommen liegt, je nach Gemeinde, zwischen 290 bis 550 Euro im Monat und variiert stark zwischen den Berufsprofilen . Die deutsche staatliche bilaterale EZ unterstützt den Kosovo daher mit einem Bündel von kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen, um Beschäftigung zu fördern (siehe Antwort zu den Fragen 1 und 2). Ein Mix aus lang-, mittel- und kurzfristigen Maßnahmen hat sich als besonders wirksam erwiesen. Langfristige Maßnahmen sind Investitionen in das Grundbildungssystem sowie in die berufliche Ausbildung. Mittelfristig wirksam sind Beratung, Coaching und Mentoring von Existenzgründern und kleinen Unternehmen (siehe auch Antwort zu Frage 16). Kurzfristige Maßnahmen sind die von Arbeitsuchenden und Unternehmen gut angenommenen Jobmessen, um Angebot und Nachfrage von Arbeitskräften besser in Einklang zu bringen, die Beratung für Arbeitssuchende in Zusammenarbeit mit der Kosovarischen Arbeitsagentur (Employment Agency of the Republic of Kosovo, EARK), Job-placement-trainings und die Beratung und Förderung der Reintegration von Rückkehrern.  4. Welche Projektvorhaben werden nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell im Rahmen der bilateralen EZ im Kosovo durchgeführt, um die Massenerwerbslosigkeit der Bevölkerung einzudämmen bzw. um die öffentliche Verwaltung im Kosovo dabei zu unterstützen, eigene Strukturen für Angebote zur Arbeitsvermittlung, Berufsberatung und beruflichen Qualifizierung zu schaffen oder auszubauen (bitte nach Projekt, Maßnahme , Laufzeit und Finanzvolumen auflisten)? Es wird auf die Vorhaben Nr. 3, 5, 6 und 7 in Anlage 1 verwiesen.  5. Welche zielgruppenspezifischen Projektvorhaben werden nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell im Rahmen der bilateralen EZ im Kosovo durchgeführt, um die sehr hohe Jugendarbeitslosigkeit von über 50 Prozent (vgl. www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/kosovonode /-/207464, abgerufen am 4. Juli 2019) zu reduzieren und um die Erwerbschancen von Frauen sowie von besonders benachteiligten Bevölkerungsgruppen wie Roma, Aschkali und Balkan-Ägyptern nachhaltig zu verbessern (bitte nach Projekt/Maßnahme, Laufzeit und Finanzvolumen auflisten)? Für Maßnahmen der bilateralen staatlichen EZ wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Alle genannten EZ-Maßnahmen stehen im besonderen Maße auch benachteiligten Bevölkerungsgruppen offen. Spezifisch auf benachteiligte Bevölkerungsgruppen ausgerichtete Projekte fördert das Bundes- Drucksache 19/13431 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zusätzlich über nicht-staatliche Träger, hierzu wird auf Anlage 2 verwiesen.  6. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die Angehörigen der serbischen Minderheit im Kosovo an den EZ-geförderten Vorhaben zur Armutsbekämpfung und Beschäftigungsförderung gleichberechtigt partizipieren können, und wie ist es um die praktische Beteiligung der Angehörigen der serbischen Minderheit an den genannten Maßnahmen bzw. um ihren Zugang zu entsprechenden Angeboten der EZgeförderten Durchführungsvorhaben tatsächlich bestellt (bitte erläutern)? Die deutsche EZ zielt im Grund- und Berufsbildungsbereich darauf ab, alle serbisch- und albanischsprachigen Lehrkräfte und Schuldirektoren und -direktorinnen gleichermaßen in die Projektaktivitäten miteinzubeziehen. Dies umfasst beispielsweise die Übersetzung aller relevanten Materialien ins Serbische. Im Rahmen des deutschen EZ-Engagements für nachhaltiges Wirtschaftswachstum werden u.a. zahlreiche Aktivitäten mit Beteiligung kosovoserbischer Akteure durchgeführt, so u.a. Auftritte kosovoserbischer Unternehmen bei lokalen Jobmessen oder eine Beratung für Arbeitssuchende in Zusammenarbeit mit der kosovarischen Arbeitsagentur. Die Beratungsleistungen zum Thema Beschäftigung sind in Kosovo in vier Sprachen (Albanisch, Serbisch, Deutsch, Englisch) zugänglich. Außerdem arbeitet das Deutsche Informationszentrum für Ausbildung, Migration und Karriere (DIMAK) auch mobil und besucht unter anderem auch Gemeinden, in denen überwiegend Angehörige von Minderheiten leben.  7. Welche Fortschritte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 beim EZ-geförderten Aufbau eines arbeitsmarktorientierten dualen Ausbildungssystems im Kosovo erzielt, welche dualen Ausbildungsberufe werden bislang regelmäßig angeboten und wie hat sich die Zahl der Jugendlichen mit Berufsabschlüssen seitdem entwickelt (bitte nach Ausbildungsberuf und Berufsabschlüssen pro Jahrgang auflisten)? Die deutsche EZ hat seit dem Jahr 2000 das kosovarische Bildungsministerium zum Aufbau einer kooperativen beruflichen Ausbildung mit dualen Elementen beraten. Mit Unterstützung der deutschen EZ wurde zudem im Jahr 2014 eine staatliche Berufsbildungsagentur gegründet, die wesentlich zu einer praxisorientierten Ausrichtung der angebotenen Berufsprofile (Landwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung , Mechatronik, Elektronik, Gesundheitsberufe, administrative Berufsbilder ) beiträgt. Statistisch verlässliche Zahlen zu Berufsschulabschlüssen liegen bislang nicht vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13431  8. Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen bzw. wird sie ggf. noch ergreifen, damit die geplante Anwerbung von Fachkräften aus dem Kosovo – wie aktuell zum Beispiel von kosovarischen Pflegefachkräften für Pflegeeinrichtungen in Deutschland durch den Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn (vgl. www.welt.de/politik/deutschland/arti cle178539612/Gesundheitsminister-Spahn-will-Pflegekraefte-aus-Albani en-und-dem-Kosovo-anwerben.html, abgerufen am 15. Juli 2019) – nicht zu Brain-Drain-Effekten führt, die die Entwicklungsstrategie des BMZ sowie den Erfolg der bislang durchgeführten BMZ-Maßnahmen zur Qualifizierung und Vermittlung von kosovarischen Fachkräften für den eigenen Arbeitsmarkt konterkarieren könnten (bitte ausführlich begründen)? Am 15. Juli 2019 unterzeichneten Bundesgesundheitsminister Spahn und sein kosovarischer Amtskollege Ismaili eine Gemeinsame Absichtserklärung zur Verbesserung der bilateralen Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich. Ziel der Vereinbarung ist es, durch gezielten Know-how-Transfer anstehende Reformen im kosovarischen Gesundheitswesen zu unterstützen. Unter anderem sieht die Erklärung eine vertiefte Zusammenarbeit beider Länder im Bereich der Zertifizierung und Qualifizierung von Pflegekräften vor. Diese soll dazu beitragen, die Qualität der Ausbildung in den Pflegeschulen der Republik Kosovo zu verbessern . Bereits bestehende bilaterale Ausbildungsprojekte und Kooperationen sollen darin unterstützt werden, einen national anerkannten Ausbildungsabschluss anzubieten, der sich deutschen bzw. EU-Standards annähert bzw. ihnen perspektivisch entspricht. Dies würde zugleich die Anerkennungsfähigkeit kosovarischer Abschlüsse in der EU erleichtern und Pflegefachkräften, die sich z. B. für eine Berufstätigkeit in Deutschland interessieren, den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtern. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 9 bis11 verwiesen.  9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Personalbedarf im kosovarischen Gesundheitssystem, insbesondere in der Alten- und Krankenpflege , wie ist das Durchschnittsalter der dort Beschäftigten, und wie haben sich die Erwerbseinkommen in diesem Bereich entwickelt? 10. In welcher Weise sind welche kosovarischen Stellen im Vorfeld über die aktuelle Anwerbeinitiative des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn informiert und in gemeinsame Abstimmungsprozesse einbezogen gewesen , und welche Kompensationsleistungen sind ggf. für die erfolgreiche Anwerbung von kosovarischen Pflegefachkräften für Pflegeeinrichtungen in Deutschland vorgesehen, die dem kosovarischen Arbeitsmarkt entzogen werden (bitte erläutern)? Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet. Bei Treffen mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Mai und November 2018 hatte Kosovos Gesundheitsminister Ismaili thematisiert, dass in der Republik Kosovo Alten- und Krankenpflegekräfte zurzeit über den nationalen Bedarf ausgebildet würden. Eine Abwanderung von Pflegekräften ins Ausland sei insoweit mit Blick auf den gegenwärtig nicht aufnahmefähigen kosovarischen Arbeitsmarkt verständlich. Minister Ismaili betonte, es sei der kosovarischen Regierung wichtig, dass die Alten- und Krankenpflegekräfte sich im Ausland fachlich weiterqualifizieren und Erfahrungen in ihrem Beruf erwerben könnten. Die vom Bundesministerium für Gesundheit angeregte Zusammenarbeit legt daher den Schwerpunkt auf die berufliche Qualifizierung von Pflegefachkräften in der Republik Kosovo und einen systemverbessernden Ausbau der Versorgungsstrukturen im Bereich Gesundheit. Ein staatliches Anwerbeprogramm ist nicht Bestandteil der Gemeinsamen Absichtserklärung. Detaillierte Angaben Drucksache 19/13431 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode zum Durchschnittsalter kosovarischer Beschäftigter in der Alten- und Krankenpflege und ihr Erwerbseinkommen liegen der Bundesregierung nicht vor. 11. In welcher Weise und auf welchen Arbeitsebenen finden Abstimmungen zwischen den verschiedenen Bundesministerien statt, um mögliche Zielkonflikte zwischen der entwicklungspolitischen Ausbildungsfinanzierung von ausländischen Arbeitskräften und einer späteren erwünschten Erwerbsmigration zu ökonomischen Zwecken zu vermeiden, damit daraus keine für die EZ-Partnerländer langfristig nachteiligen Brain-Drain- Effekte erwachsen bzw. verstärkt werden (bitte erläutern)? Die Maßnahmen der Bundesregierung werden stets ressortabgestimmt und sind darauf ausgerichtet, sich gegenseitig zu ergänzen. Die Bundesregierung berücksichtigt bei der Steuerung von Fachkräftemigration internationale ethische Prinzipien und fördert positive Effekte (z. B. durch Kapazitätsausbau, Stärkung lokaler wirtschaftlicher Entwicklung). Dies spiegelt sich u. a. im Fachkräfteeinwanderungsgesetz wider. Mit der Staatssekretärs-Steuerungsgruppe „Kohärenter Ansatz zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten“ und der dazugehörigen Arbeitsgruppe „Fachkräftegewinnung“ existiert ein Austauschformat, in dem sich die Ressorts auch mit Blick auf die Einhaltung der o. g. Prinzipien umfassend verständigen. 12. Wie viele EZ-Finanzmittel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2006 für den Aufbau einer schulischen Grundbildung und die Qualifizierung von Lehrkräften im Kosovo verausgabt, und welche Fortschritte wurden bei der flächendeckenden Bereitstellung von Angeboten der Grundschulbildung bislang erzielt, die einen Bezug zu EZ- Maßnahmen aufweisen? Das Gesamtvolumen, das seit 2006 für den Aufbau der schulischen Grundbildung und für die Qualifizierung von Lehrkräften im Kosovo bereitgestellt wurde, beläuft sich auf 22,17 Mio. Euro. Dabei steht die Verbesserung der Qualität der Grundbildung im Zentrum der durchgeführten Maßnahmen. Die deutsche EZ ist in vierzehn Pilotgemeinden des Landes tätig. In den Pilotgemeinden konnten durch die Unterstützung der deutschen EZ eine Reihe von signifikanten Verbesserungen erzielt werden, die sich auf das gesamte kosovarische Bildungssystem und damit auch in der Fläche auswirken. So wurde beispielsweise durch die deutsche EZ die Verabschiedung eines Gesetzes für die voruniversitäre Bildung sowie die Entwicklung des neuen kosovarischen Bildungsstrategieplans (KESP) unterstützt. Auf dieser gesetzlichen Grundlage trat 2016/17 der neue Lehrplan landesweit in Kraft. Damit verbunden ist auch die Einführung neuer Lehrmaterialien ab dem Schuljahr 2019/2020. Für die Fachbereiche Mathematik und Naturwissenschaften nahmen 4.500 Lehrkräfte an eigens entwickelten Fortbildungen teil (das entspricht 25 Prozent aller Lehrkräfte im Grundschulbereich in Kosovo). In den Gemeinden, in denen die Lehrkräfte die angebotenen Fortbildungen wahrnahmen, wurden bessere Ergebnisse in nationalen Tests erzielt. Darüber hinaus konnte die Bildungsqualität durch ein Fortbildungsprogramm zum Schulmanagement für Schuldirektorinnen und Schuldirektoren gesteigert werden. Dank einer von der deutschen EZ unterstützten landesweiten Medienkampagne konnte der Bildungsetats um 12 Prozent erhöht werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13431 13. Was hat die Bundesregierung bislang im Rahmen der bilateralen EZ unternommen , um den gleichberechtigten Zugang von Angehörigen der Roma, Aschkali und Balkan-Ägypter zu Angeboten der schulischen Grundbildung und der beruflichen Ausbildung im Kosovo zu unterstützen , und wie ist es um die Bildungsintegration der Angehörigen der genannten Minderheitengruppen in der Praxis derzeit tatsächlich bestellt (bitte erläutern)? Die deutsche EZ unterstützt seit 2017 die Bildungsintegration und die gesellschaftliche Inklusion von benachteiligten Gruppen (Rückkehrer, ethnische Minderheiten , insbesondere Roma, Aschkali und Balkan-Ägypter sowie von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Lernbedürfnissen). Dies umfasst extracurriculare , psychosoziale sowie bildungsspezifische Maßnahmen für Rückkehrer und ethnische Minderheiten, die an dezentralen Lernzentren im ganzen Land durchgeführt werden. Es wurden u.a. interkulturelle Aktivitäten und Schulungen zu sozialen Rechten mit marginalisierten Kindern und Jugendlichen durchgeführt. Darüber hinaus fanden Trainings für junge Frauen und Mädchen statt sowie bedarfsorientierte Nachholkurse. Der Erfolg dieser Maßnahmen lässt sich daran erkennen, dass die Mitglieder der o. g. Zielgruppen verstärkt schulische Bildungsangebote wahrnehmen, einen signifikanten Bildungsfortschritt verzeichnen und stärker in den Schulen als auch in den Gemeinden verankert sind. Seit Juni 2017 haben 10.435 Mitglieder der o. g. Zielgruppen an den angebotenen bildungsspezifischen und psychosozialen Unterstützungsmaßnahmen teilgenommen. 14. Welchen Zugang haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Angehörigen der serbischen Minderheit im Kosovo zum öffentlichen Schul- und Ausbildungssystem, in welchem Umfang wird davon bislang in der Praxis Gebrauch gemacht, und welche Hindernisse sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Bildungsintegration von Angehörigen der serbischen Minderheit derzeit vorhanden (bitte erläutern)? Der Zugang zu Kosovos öffentlichem Schul- und Ausbildungssystem steht Angehörigen der serbischen Minderheit offen, wird aber faktisch aufgrund des Mangels kosovarischer Bildungseinrichtungen, die in serbischer Sprache unterrichten , nicht genutzt. Die (serbischen) Schulen in den serbisch-sprachigen Gemeinden Kosovos unterrichten nach serbischen Lehrplänen und mit serbischen Unterrichtsmaterialien. Es wird darüber hinaus auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 12 und 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE auf Bundestagsdrucksache 19/2789 und auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 15. Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die wichtigsten Wachstumstreiber in der kosovarischen Wirtschaft, wie sieht der Beschäftigungsgrad der Bevölkerung in diesen Wachstumssektoren aus, und welche aktuellen Maßnahmen der bilateralen EZ tragen zur Stimulierung oder Verstetigung der wirtschaftlichen Dynamik in diesen Wachstumsfeldern bei (bitte erläutern)? Mit einem stabilen BIP-Wachstum von ca. 4 Prozent gehört Kosovo zu den wachstumsstärksten Volkswirtschaften in Europa und in der Region. Dieser Trend dürfte sich auch in Zukunft fortsetzen bei zunehmender Diversifikation. Waren- und Dienstleistungsexporte stützten nach einem dreijährigen negativen Trend 2017 die Konjunktur. Nach unerwartetem Rückgang des Konsums in 2017 hat sich die private Nachfrage 2018 wieder erholt – gestützt durch ein Beschäftigungswachstum im Vorjahr und durch signifikante Überweisungen der Drucksache 19/13431 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Auslandskosovaren. Wichtige Wachstumstreiber sind zudem (staatliche) Investitionen sowie die kontinuierliche Unterstützung durch die internationale Entwicklungszusammenarbeit . Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die Sektoren Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), fertigendes Gewerbe und Landwirtschaft als besonders relevant für künftiges Wachstum einzuschätzen, denn sie bieten auf innerkosovarischen Kapazitäten aufbauend ein erhebliches Exportpotenzial. Im Jahr 2018 waren zwar erst 3,9 Prozent aller Beschäftigten im IKT-Sektor tätig, 9,5 Prozent im fertigenden Gewerbe und 3,1 Prozent in der Landwirtschaft (inkl. Forstwesen und Fischerei), das Exportpotenzial begründet sich aber durch komparative Vorteile. Dazu gehören eine geographische Nähe zum EU- Binnenmarkt, sowie eine vergleichsweise hohe, durch europäische Standards abgesicherte Qualität von Dienstleistungen und Produkten bei zeitgleich niedrigen Lohnkosten. Im fertigenden Gewerbe profitieren insbesondere die Subsektoren Metall und Holz von der stetig steigenden internationalen Nachfrage nach kosovarischen Qualitätsprodukten. In der Landwirtschaft besteht ein großes Wachstumspotenzial für biologisch angebaute Produkte wie Beeren und Medizinal- und Aromapflanzen. Die drei ausgewählten Sektoren werden im Rahmen der staatlichen bilateralen EZ-Programme speziell gefördert, um die Potenziale internationaler Märkte besser nutzen und die Wettbewerbsfähigkeit der kosovarischen Unternehmen steigern zu können. Entsprechende Maßnahmen sind z. B. die marktorientierte Unterstützung für klein- und mittelständische Unternehmen, Beratung zu Produkt- und Prozessinnovation sowie Exportförderung. Des Weiteren erfolgt die Förderung von individuellen Kapazitäten durch Trainings- und Weiterbildungsmöglichkeiten , sowie von Verbänden, Wirtschaftskammern und Organisationen , die Organisation direkter Unternehmensberatungen, B2B-Veranstaltungen (business to business) und Ermöglichung relevanter Messebesuche in der Europäischen Union (EU). 16. In welchem finanziellen Gesamtumfang und mit welchen Schwerpunktmaßnahmen hat die Bundesregierung insbesondere die Existenzgründung und Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Kosovo über die Tätigkeit von Durchführungsorganisationen der bilateralen EZ (KfW, GIZ) unterstützt, und welche wesentlichen Erfolge konnten damit bislang erzielt werden (bitte detailliert erläutern)? Der finanzielle Gesamtumfang der staatlichen bilateralen EZ in diesem Bereich beträgt 23,45 Mio. Euro. Das BMZ unterstützt den Kosovo im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit über den Kreditgarantiefonds („Credit Guarantee Fund“ -KCGF) im Sektor nachhaltige Wirtschaftsentwicklung mit einem bisherigen Gesamtfördervolumen i.H.v. 13,95 Mio. Euro. Der KCGF reagiert auf das Kernproblem der fehlenden bzw. nicht ausreichend vorhandenen Kreditsicherheiten auf Seiten der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und stellt gegenüber den lokalen Banken eine Garantie zu Gunsten der KMU bereit. Speziell zur Förderung der Landwirtschaft wurde ein „Agro Window“ etabliert, welches KMU des Agrarsektors einen verbesserten Zugang zu Finanzdienstleitungen ermöglicht. Der Kreditgarantiefonds hat von September 2016 bis Juni 2019 3.000 KMU gefördert , die dadurch ein Darlehensvolumen in Höhe von insgesamt 114 Mio. Euro erhalten konnten. Es wurde damit die Erhaltung vorhandener sowie die Schaffung von 4.300 neuen Arbeitsplätzen unterstützt. Mithilfe der technischen Zusammenarbeit (TZ) unterstützt das BMZ die Existenzgründung und Entwicklung von KMU in Kosovo mit dem Vorhaben „Ar- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13431 beitsplätze durch Exportförderung“ in Höhe von 9,5 Mio. Euro. Kleinst, kleine und mittelständische Unternehmen (KKMU) stellen rund 80 Prozent der Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft. Gezielt werden auch Unternehmer und Unternehmerinnen und neue Arbeitsplätze für Frauen gefördert. Konkret ist die TZ darauf ausgerichtet, die drei aufgrund ihres Wachstumspotenzials ausgesuchten Sektoren IKT, fertigendes Gewerbe und Landwirtschaft dahingehend zu fördern, dass die Potenziale internationaler Märkte besser genutzt werden und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen steigt. Bisher konnten im Rahmen des noch bis Juni 2021 laufenden Vorhabens 442 Unternehmen von Beratungsleistungen sowie der Teilnahme an Business-to-Business Events und Messen in Deutschland und im Kosovo profitieren. Beispielweise entwickelten sich aus den Messebesuchen für KMU im Holzsektor im Jahr 2018 neue internationale Aufträge im Wert von mindestens 800.000 Euro. Zudem konnten in diesem Zusammenhang 2.056 neue Arbeitsplätze (davon 1.361 Arbeitsplätze für Frauen) geschaffen werden. 17. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Kosovo sind in den von der GIZ geförderten EZ-Projekten beschäftigt, und wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stammen aus dem Ausland? Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) beschäftigt aktuell 194 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (davon 170 lokale und 24 internationale Fachkräfte) für die Umsetzung der TZ-Projekte in Kosovo. 18. In welchem finanziellen Gesamtumfang hat die Bundesregierung bislang den Aufbau einer flächendeckenden Energieversorgung im Kosovo im Rahmen der bilateralen EZ unterstützt, in welchem Umfang ist derzeit die Energieversorgungssicherheit der Bevölkerung gewährleistet, und in welchen Regionen des Kosovo sind aktuell immer noch unzureichende oder keine Energieversorgungsinfrastrukturen vorhanden (bitte erläutern)? Kosovo verfügt über eine flächendeckende Energieversorgungsinfrastruktur, daher ist die deutsche EZ in diesem Bereich nicht tätig. Allerdings ist die Energieversorgungssicherheit auch bei bestehenden Anschlüssen nur eingeschränkt gewährleistet. Die Versorgung in Kosovo hängt hauptsächlich von zwei unzuverlässigen Kohlekraftwerken und einem in großen Teilen immer noch veralteten und ineffizienten Verteilungssystem ab. Eine sehr geringe Energieeffizienz verschärft die Problematik. Die nicht bediente Nachfrage konnte in den letzten Jahren durch Maßnahmen der bilateralen staatlichen EZ verringert werden: Im Fernwärmesystem in Pristina konnte eine Versorgungslücke durch EZ- Maßnahmen bereits geschlossen und die Energieversorgungssicherheit damit signifikant verbessert werden. Im Norden Kosovos ist die Energieversorgungsinfrastruktur besonders veraltet. Die politische Lage erschwert denZugang der kosovarischen Partnerorganisationen zu diesen Anlagen. Damit liegen der Bundesregierung über diese Region keine genauen Erkenntnisse vor. Drucksache 19/13431 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Welche Vorhaben werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der bilateralen EZ derzeit im Kosovo im Bereich der sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen durchgeführt, und wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand bei verfügbaren Angeboten von öffentlichen Basisdienstleistungen im Bereich des Gesundheitsschutzes von Frauen sowie bei der Mutter-Kind-Gesundheit (bitte erläutern)? In Kosovo werden keine Vorhaben der staatlichen bilateralen EZ in diesem Bereich durchgeführt. Über nichtstaatliche Träger werden durch das BMZ drei Projekte gefördert, welche die sexuellen und reproduktiven Rechte und die Selbstbestimmtheit von Frauen zum Gegenstand haben. Der Bundesregierung liegen keine spezifischen, aktuellen Erkenntnisse zu verfügbaren Angeboten von öffentlichen Basisdienstleistungen im Bereich des Gesundheitsschutzes von Frauen sowie bei der Mutter-Kind-Gesundheit vor. 20. Welche Finanzmittel hat das BMZ dem Kosovo für welchen Zeitraum für die Durchführung des Rückkehrer- und Reintegrationsprogramms „Perspektive Heimat“ seit dessen Beginn zur Verfügung gestellt, und wofür wurden die geleisteten Finanzmittel bislang konkret verausgabt? Das BMZ hat den Kosovo seit 2017 insgesamt 26,05 Mio. Euro im Rahmen des Programms „Perspektive Heimat“ zur Verfügung gestellt. Verausgabt werden diese Mittel für EZ-Vorhaben zur Förderung von Bildung, Beschäftigung, Existenzgründung , sozialen Maßnahmen (19,95 Mio. Euro), den Betrieb des Beratungszentrums DIMAK und die Finanzierung von Reintegrationsangeboten zivilgesellschaftlicher Organisationen (6,1 Mio. Euro). a) Wie viele Arbeitskräfte sind vor Ort in dem Beratungszentrum mit der Durchführung des Rückkehrer- und Reintegrationsprogramms beschäftigt ? Im Beratungszentrum sind insgesamt zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. b) Auf welche konkreten Schwerpunktbereiche teilen sich die laut Angaben des BMZ im Kosovo seit Programmbeginn 2017 rund 42.400 durchgeführten Maßnahmen zur Rückkehr und Reintegration auf (vgl. www.bmz.de/de/laender_regionen/Mittel-Ost-und-Suedosteuropa/ kosovo/index.jsp, abgerufen am 4. Juli 2019)? c) Wie viele der angebotenen rund 42.400 Maßnahmen wurden von den interessierten Personen angenommen, haben also tatsächlich zur Aufnahme einer Beschäftigung, Ausbildung oder wirtschaftlichen Existenzgründung geführt? Die Fragen 20b und 20c werden gemeinsam beantwortet. Die genannten 42.400 Maßnahmen geben den Stand vom 31.5.2019 wieder und schließen alle Zielgruppen ein. Zum Stand 31.7.2019 wurden insgesamt 65.400 Maßnahmen durchgeführt. Die genaue Aufschlüsselung der Schwerpunktbereiche wird in unten stehender Übersicht dargestellt (Zahlen gerundet). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13431 Maßnahme: Anzahl: Gesamt 65.400 Beratungsgespräche des Beratungszentrums DIMAK 11.300 Beschäftigungsvermittlung (in selbständige oder unselbständige Arbeit) 10.500 Förderungsmaßnahmen für Kleinst- und Kleinunternehmer 600 Bildung/Qualifizierung 17.100 (Psycho-)soziale Begleitung 25.900 d) Wie viele Personen aus Deutschland sind im Zusammenhang mit dem BMZ-Programm „Perspektive Heimat“ seit dessen Beginn bislang tatsächlich freiwillig in den Kosovo zurückgekehrt, und wie wird das Freiwilligkeitsprinzip bei der Rückkehrentscheidung der betreffenden Personen gewährleistet? Die Förderung der freiwilligen Ausreise erfolgt nicht über das Programm „Perspektive Heimat“, sondern über das humanitäre Förderprogramm von Bund und Ländern „Reintegration and Emigration Programme for Asylum Seekers in Germany / Government Assisted Repatriation Programme“ (REAG/GARP), das Personen bei der freiwilligen Rückkehr in das Herkunftsland oder bei der Weiterwanderung in einen aufnahmebereiten Staat unterstützt. Die Förderung der Ausreise über REAG/GARP erfolgt jeweils auf Antrag der Rückkehrer und Rückkehrerinnen und basiert damit auf einer individuellen, freiwilligen Entscheidung . Im angefragten Kontext sind im Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis zum 31. Juli 2019 insgesamt 1.188 Personen, gefördert über REAG/GARP, freiwillig in den Kosovo zurückgekehrt. e) Wie viele der bislang aus Deutschland im Zusammenhang mit dem BMZ-Programm „Perspektive Heimat“ in den Kosovo zurückgekehrten Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung nach ihrer Rückkehr eine eigene Erwerbstätigkeit aufgenommen? Über das Programm „Perspektive Heimat“ wurden im selben Zeitraum wie in der Antwort zu Frage 20d in 3.765 Fällen Rückkehrende aus Deutschland im Kosovo in eine Beschäftigung vermittelt oder bei einer Existenzgründung unterstützt . Hierunter fallen auch zurückgekehrte Personen, deren Rückreise nicht über das Programm REAG/GARP gefördert wurde. f) Wird in dem Beratungszentrum auch über legale Migrationswege nach Deutschland informiert, und falls ja, wie viele Beratungsgespräche wurden seit Programmbeginn mit dieser Zielstellung bislang durchgeführt , und wie viele der Personen, die eine solche Migrationsberatung in Anspruch genommen haben, sind danach vom Kosovo nach Deutschland migriert? Aufgabe des Beratungszentrums ist es, einerseits über Perspektiven im Kosovo zu informieren, um auf diese Weise eine Alternative zur Abwanderung aufzuzeigen und den Effekt des sog. brain drain zu vermeiden und andererseits über die Risiken der irregulären Migration aufzuklären. Es gehört nicht zu den Aufgaben des Zentrums, Migrantinnen und Migranten aus dem Kosovo auf den deutschen Arbeitsmarkt zu vermitteln. Drucksache 19/13431 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode g) Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen, um zu verhindern , dass es im Zusammenhang mit der Durchführung des BMZ- Programms „Perspektive Heimat“ zu Aufgabenüberschneidungen und Schaffung von konkurrierenden Doppelstrukturen kommt, die die Tätigkeit der kosovarischen Behörden bei der Arbeitsmarktintegration und Arbeitskräftevermittlung negativ beeinflussen? Um Aufgabenüberschneidungen und konkurrierende Doppelstrukturen zu vermeiden , werden mit den Partnern des Programms Durchführungsvereinbarungen getroffen, die die gemeinsamen Ziele der Kooperation festlegen. Angebote werden in enger Kooperation mit Partnern komplementär zum Angebot kosovarischer Behörden entwickelt. Auch der Aufbau von strukturbildenden Maßnahmen und Kapazitätsaufbau des Personals von Partnerstrukturen ist ein Schwerpunkt. h) Was hat die Bundesregierung bislang unternommen, um einen Fachkräftebedarf für den deutschen Arbeitsmarkt aus der Gruppe der in Deutschland aufhältigen bzw. ausreisepflichtigen Personen aus dem Kosovo zu erschließen, anstatt hinreichend qualifizierte Fachkräfte von ihnen unnötig zur Rückkehr in den Kosovo zu bewegen oder abzuschieben bzw. parallel dazu auch durch deutsche Träger ausgebildete Fachkräfte aus dem Kosovo anzuwerben, für die auf dem kosovarischen Arbeitsmarkt positive Erwerbsperspektiven vorhanden sind (www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/pflegenotstand-jens-spahn-wirbtim -kosovo-um-pflegekraefte-a-1277400.html, abgerufen am 22. Juli 2019)? Personen aus Kosovo steht der Zugang zu Instrumenten der Arbeitsförderung nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB III) offen, sofern sie die allgemeinen und individuellen Voraussetzungen für diese Instrumente erfüllen. Über die gesetzlichen Instrumente des SGB II und SGB III hinaus besteht seit dem Jahr 2005 das aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) – teils in Kofinanzierung mit dem Europäischen Sozialfonds – finanzierte Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung “. Zielsetzung dieses Förderprogramms ist es, die Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern und insbesondere dazu beizutragen, dass im Ausland erworbene Berufsabschlüsse häufiger in eine bildungsadäquate Beschäftigung auf dem deutschen Arbeitsmarkt münden, und so durch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse einen Beitrag zur Fachkräftegewinnung und -sicherung zu leisten. Das Förderprogramm richtet sich an alle Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland, unabhängig von deren Aufenthaltsstatus, und steht demnach auch Personen aus Kosovo offen. 21. Welche Fortschritte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Kosovo bislang bei der Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung erzielt, und welche EZ-geförderten Vorhaben im Bereich der öffentlichen Verwaltung haben explizit die Korruptionsbekämpfung zum Ziel (bitte nach Projekt, Maßnahme, Laufzeit und Finanzvolumen auflisten)? Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der EU-Kommission aus dem Länderbericht vom 29. Mai 2019 (S. 19 bis 23; https://eeas.europa.eu/delegations/ kosovo/63846/kosovo-report-2019_en) zu den Fortschritten Kosovos bei der Korruptionsbekämpfung. Das BMZ führt in Kosovo keine speziell auf Korruptionsbekämpfung ausgerichteten Projekte durch. Das Thema Korruptionsbekämpfung ist jedoch generelles Querschnittsthema in der staatlichen EZ und wird auch im Kosovo in der Umsetzung der Vorhaben mit den jeweiligen politischen Partnern verfolgt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/13431 22. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Situation der Menschenrechte von Angehörigen der LGBTIQA+ im Kosovo, und in welcher Weise bzw. mit welchen Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung für die Stärkung der Rechte des genannten Personenkreises ein (bitte erläutern)? Die Verfassung der Republik Kosovo verbietet Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung. Dieses Verbot wird durch den Staat generell beachtet. LGBTIQ- Rechte sind in der eher traditionell-konservativen kosovarischen Gesellschaft insbesondere außerhalb der Hauptstadt ein Tabuthema. Personen, die sich offen zu ihrer Homosexualität bekennen, müssen mit sozialer Ausgrenzung rechnen. Der gesetzliche Schutz von LGBTIQ ist über die Jahre verbessert worden. Die Regierung führt Sensibilisierungs-Veranstaltungen unter anderem für Beamtinnen und Beamte, Polizistinnen und Polizisten sowie Lehrerinnen und Lehrer durch. Staatspräsident Thaçi nimmt an den jährlich stattfindenden Paraden zum Tag gegen Homophobie teil. Ministerpräsident Haradinaj nahm an der Eröffnung der Pride Week 2017 und 2018 teil. Mit staatlichen Medienkampagnen und der Herausgabe von Broschüren für Toleranz gegenüber gleichgeschlechtlichen Partnerschaften wird versucht, die öffentliche Meinung zu LGBTIQ zu verändern. Erkenntnisse zu einer staatlichen oder nichtstaatlichen Verfolgung von Personen aufgrund von deren sexueller Orientierung liegen der Bundesregierung bezüglich des Kosovo nicht vor. 23. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Situation bei der wirtschaftlichen und sozialen Integration der Goranen (südslawische Minderheit islamischer Religionszugehörigkeit) im Kosovo, und welche Fortschritte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit der selbstproklamierten Unabhängigkeit 2008 im Bereich des Minderheitenschutzes bzw. bei der Gleichberechtigung von ethno-religiösen Minderheiten auf der gesetzgeberischen Ebene und in der gesellschaftlichen Umsetzungspraxis erzielt (bitte erläutern)? 24. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Situation der Menschenrechte von Angehörigen der Roma, Aschkali und Balkan- Ägypter im Kosovo, und welche Anstrengungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der politischen Führung des Kosovo und den kosovarischen Behörden bislang unternommen, um vorhandene strukturelle Benachteiligungen abzubauen sowie Menschenrechtsverletzungen von Angehörigen und Gewalt gegen Angehörige der genannten Minderheitengruppen wirksam entgegenzuwirken und zu ahnden (bitte erläutern )? Die Fragen 23 und 24 werden gemeinsam beantwortet. Offiziell sind im Kosovo Roma/Ashkali/Ägypter (RAE), Serben, Bosniaken, Türken und Goranen als Minderheiten anerkannt. Offizielle Sprachen sind Albanisch und Serbisch, auf kommunaler Ebene auch Türkisch, Bosnisch und Romanes. Verfassung und Gesetze Kosovos verbieten jegliche Diskriminierung von Angehörigen ethnischer Minderheiten. Die Regierung tritt öffentlich für Toleranz und Respekt gegenüber den Minderheiten ein. Der Bundesregierung liegen zu Kosovo keine Berichte über staatliche Diskriminierung von Angehörigen der ethnischen Minderheiten vor. Die Akzeptanz der verschiedenen ethnischen Gruppen untereinander ist seit der Unabhängigkeit der Republik Kosovo im Jahr 2008 weiter gewachsen. Inter-ethnische Drucksache 19/13431 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Spannungen gibt es fast ausschließlich vor dem Hintergrund des schwierigen Verhältnisses zwischen Kosovoserben und Kosovoalbanern; sie gehen von beiden Seiten gleichermaßen aus. 25. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Situation der Menschenrechte von Angehörigen der serbischen Minderheit im Kosovo, und welche Anstrengungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang von der politischen Führung des Kosovo und den kosovarischen Behörden bislang unternommen, um vorhandene strukturelle Benachteiligungen abzubauen sowie Menschenrechtsverletzungen gegenüber der serbischen Minderheit wirksam entgegenzuwirken bzw. zu ahnden (bitte erläutern )? Die serbische Minderheit verfügt in der Republik Kosovo über sehr ausgeprägte verankerte Minderheitenrechte in der kosovarischen Verfassung. Sie kann sich nicht nur auf die allgemeinen Menschen- und Bürgerrechte berufen, sondern verfügt über zusätzliche Rechte als ethnische Minderheit. Zu den dort enthaltenen Rechten gehören das Recht auf Schulbildung nach serbischem Lehrplan und ein serbischsprachiges Programm im öffentlichrechtlichen Rundfunk. Im kosovarischen Parlament sind zehn der 120 Sitze für Kosovo-Serben reserviert. Mit diesen Stimmen verfügt die serbische Minderheit über eine Sperrminorität bei Verfassungsänderungen und bei Gesetzen, die ihre vitalen Interessen berühren. Zudem hat die Minderheit Anspruch auf mindestens einen kosovo-serbischen Minister im Regierungskabinett. In der aktuellen Regierung gibt es drei kosovo-serbische Minister, einer von ihnen im Vize- Premierrang. Für das Personal öffentlicher Institutionen gibt es Quotenregelungen für Kosovo-Serben. 10 der 34 kosovarischen Gemeinden haben eine kosovo-serbische Mehrheitsbevölkerung und profitieren von weitreichenden Befugnissen der lokalen Selbstverwaltung. 26. In welchem Gesamtumfang hat das BMZ oder das Auswärtige Amt seit der selbstproklamierten Unabhängigkeit des Kosovo 2008 friedenserhaltende Maßnahmen, Versöhnungsinitiativen und Demokratisierungshilfen für den Kosovo unterstützt bzw. erstmals bewilligt, und welche Ergebnisse konnten nach Kenntnis der Bundesregierung damit bislang erzielt werden (bitte nach Projekt, Maßnahme, Laufzeit und Finanzvolumen auflisten )? Seitens des Auswärtigen Amts wurden seit 2008 insgesamt 56 Maßnahmen mit der Zielsetzung Friedenserhalt, Versöhnung und Demokratisierung in einem Gesamtumfang von rund 4,94 Mio. Euro gefördert (siehe Anlage 3). Hinzu kommen Maßnahmen, die, der Politik der Bundesregierung entsprechend, einen regionalen Ansatz verfolgen. Diese Maßnahmen wirken auch auf den Kosovo. Die Erfolgskontrolle wird in enger Kooperation mit der deutschen Botschaft vor Ort in Form einer systematischen, begleitenden und abschließenden Prüfung der Zielerreichung, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit durchgeführt. Aus der Erfolgskontrolle geht hervor, dass die Projekte insgesamt einen wichtigen Beitrag zum Friedenserhalt, zur Versöhnung und Demokratisierung in Kosovo leisten. Das BMZ förderte seit 2008 insgesamt 31 Maßnahmen mit der Zielsetzung Friedenserhalt, Versöhnung und Demokratisierung im Kosovo über die politischen Stiftungen, Organisationen der Sozialstrukturförderung sowie Kirchen in einem Gesamtumfang von knapp 35 Mio. Euro, hierzu wird auf Anlage 4 verwiesen . Im Rahmen der systematischen, begleitenden und abschließenden Erfolgskontrolle werden Zielerreichung und Wirkungen/Wirksamkeit von Vorha- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/13431 ben überprüft. Daraus geht hervor, dass die Projekte einen Beitrag zur Entwicklung und Konsolidierung demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen und Verfahren in Staat und Gesellschaft leisten. 27. In welchem Gesamtumfang hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Kosovo seit der selbstproklamierten Unabhängigkeit 2008 wirtschaftliche und entwicklungsrelevante Finanzhilfen von der EU erhalten, und auf welche Sektoren verteilen sich diese EU-Finanzhilfen (bitte nach Programm , Sektor, Laufzeit, Jahr und Finanzvolumen auflisten)? Die Finanzzusagen für den Kosovo aus dem Instrument für Heranführungshilfe 2007 bis 2013 (IPA I) der Europäischen Union (EU) beliefen sich nach Kenntnis der Bundesregierung auf insgesamt 679 Mio. Euro. Für eine Übersicht der Projekte für diese Laufzeit mit Aufschlüsselung nach Sektoren und Finanzvolumen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/2324 verwiesen. Für den EU-Planungszeitraum 2014 bis 2020 (IPA II) sind seitens der EU für Kosovo insgesamt 645,5 Mio. Euro vorgesehen. Eine Übersicht der Maßnahmen nach Sektor, Jahr und Volumen findet sich unter https://ec.europa.eu/neighbour hood-enlargement/instruments/funding-by-country/kosovo_en. 28. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Vergabe von EU- Finanzmitteln zur Entwicklungsförderung geregelt, wenn wie in diesem Fall einzelne EU-Mitglieder dem Empfängerstaat die völkerrechtliche Anerkennung verweigern (bitte unter Angabe der Rechtsgrundlage erläutern )? Die Rechtsgrundlage für das IPA ist die am 17. Juli 2006 angenommen Verordnung 1085/2006 des Europäischen Rates. Detailliertere Vorschriften zur Umsetzung sind in Verordnung 718/2007 des Europäischen Rates vom 12. Juni 2007 sowie in den Änderungen durch Verordnung 80/2010 der Kommission vom 28. Januar 2010 (Durchführungsverordnung) festgeschrieben. Die Verweigerung der völkerrechtlichen Anerkennung durch einzelne EU-Mitglieder bezieht sich auf eine formale Anerkennung. Sie nehmen jedoch an den entsprechenden Ausschüssen teil und stimmen dort der Mittelvergabe zur Entwicklungsförderung nach der genannten Verordnung zu. 29. In welchem Gesamtumfang hat nach Kenntnis der Bundesregierung die EU seit der selbstproklamierten Unabhängigkeit des Kosovo 2008 mit welchen Instrumenten die zivile Konfliktbearbeitung, den innergesellschaftlichen Versöhnungsprozess sowie die politische Verständigung zwischen dem Kosovo und Serbien unterstützt bzw. erstmals bewilligt, und welche Ergebnisse konnten nach Kenntnis der Bundesregierung damit bislang erzielt werden (bitte nach Programm, Projekt, Laufzeit, Jahr und Finanzvolumen auflisten)? Die EU unterstützt und moderiert weiterhin den Dialog zwischen Serbien und Kosovo mit dem Ziel der umfassenden Normalisierung der bilateralen Beziehungen (https://eeas.europa.eu/headquarters/headquarters-homepage/53757/ federica-mogherini-hosted-meeting-high-level-dialogue-president-tha %C3%A7i-kosovo-and-president_en). Der Dialog führte bereits zu zahlreichen Vereinbarungen, die die Beziehungen zwischen den beiden Staaten entscheidend verbessert haben (Annex zum Kommissionsbeschluss C(2018) 5031 vom 10. August 2018). Die EU unterstützt diesen Prozess sowie die Umsetzung der geschlossenen Übereinkünfte durch IPA-Projekte (siehe Antwort zu Frage 27) Drucksache 19/13431 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode und die Arbeit von EULEX https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/ sites/near/files/20180817-revised-indicative-strategy-paper-2014-2020-forkosovo .pdf. 30. Welche Nicht-EU-Staaten leisten derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen Bereichen entwicklungsrelevante Unterstützung für den Kosovo (bitte erläutern)? Nach Kenntnis der Bundesregierung leisten folgende Nicht-EU-Staaten entwicklungsrelevante Unterstützung für Kosovo (jeweilige Aktivitätsbereiche in Klammern): Japan (Bildung, Gesundheit, Regierung und Zivilgesellschaft, Kommunikation, Geschäfts- und andere Dienstleistungen, Landwirtschaft, Industrie , Handelspolitik, Tourismus, humanitäre Hilfe, Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen ); Norwegen (Bildung, Gesundheit, Regierung und Zivilgesellschaft , soziale Infrastruktur und Dienstleistungen, Landwirtschaft), Saudi-Arabien (Straßen-Infrastruktur), die Schweiz (Gesundheit, Wasser und sanitäre Einrichtungen, soziale Infrastruktur und Dienstleistungen, Industrie, Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen, Geschäfts- und andere Dienstleistungen), die Türkei (Bildung, Berufsbildung, Landwirtschaft) und die Vereinigten Staaten von Amerika (Regierung und Zivilgesellschaft, Energiegewinnung und -versorgung, Bildung, Geschäfts- und andere Dienstleistungen, Bankenwesen und Finanzleistungen, Landwirtschaft). 31. Welche Position vertritt die Bundesregierung zur aktuell diskutierten Möglichkeit eines einvernehmlichen gegenseitigen Gebietsaustauschs zwischen dem Kosovo und Serbien, um die strittigen Fragen des Grenzverlaufs und der Staatszugehörigkeit beider Bevölkerungsgruppen endgültig beizulegen (vgl. www.dw.com/de/stadt-land-tausch-serben-undkosovaren -wollen-ihre-staaten-arrondieren/a-45365101, abgerufen am 12. Juli 2019; bitte bei Ablehnung die Gründe erläutern)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 56 des Abgeordneten Manuel Sarrazin (Plenarprotokoll 19/85) verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/13431 Drucksache 19/13431 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/13431 Drucksache 19/13431 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/13431 Drucksache 19/13431 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/13431 Drucksache 19/13431 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/13431 Drucksache 19/13431 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333