Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Birke Bull-Bischoff, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/12288 – Ausbildungslosigkeit von jungen Erwachsenen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Derzeit haben über 2 Millionen junge Menschen im Alter von 20 bis 34 Jahren keine abgeschlossene Berufsausbildung. Damit sind über 14 Prozent der jungen Menschen ausbildungslos, obwohl die „Allianz für Aus- und Weiterbildung 2015 – 2018“ sich zum Ziel gesetzt hatte, die Quote nicht formal qualifizierter junger Erwachsener bis zum Jahr 2018 auf 8 Prozent zu senken. Seit 2013 ist die Quote trotz guter wirtschaftlicher Lage sogar noch steigend. Die Benachteiligung Jugendlicher ohne Berufsausbildung ist also nicht nur ein konjunkturelles Problem, sondern nach Ansicht der Fragesteller ein weiterer Anhaltspunkt für soziale Ungleichheiten im Bildungssystem. Die Ursachen für die Ausbildungslosigkeit von jungen Menschen können nach Ansicht der Fragesteller daher keineswegs nur beim Individuum zu suchen sein, sondern müssen sich vor allem auf das Bildungssystem und die fehlende Chancengerechtigkeit beziehen. Ausbildungslosigkeit trägt zu einem erhöhten Risiko bei, langzeitarbeitslos zu sein, deutlich geringere Einkommen als formal Qualifizierte zu erzielen oder prekärer Beschäftigung nachgehen zu müssen. Ausbildungslosigkeit geht aber nicht nur mit persönlichen Nachteilen auf dem Arbeitsmarkt einher. Junge Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung fehlen auch als Fachkräfte. Bisher wurde nach Ansicht der Fragesteller der Ausbildungslosigkeit seitens der Bundesregierung und Wirtschaft nicht strukturell, sondern mit Einzelmaßnahmen begegnet. So werden jährlich fast 270 000 Jugendliche in den zahllosen Maßnahmen des Übergangsbereichs geparkt. Diese münden aber selten in eine vollqualifizierende Ausbildung und tragen somit nicht zu einer grundsätzlichen Lösung des Problems bei. Ein allgemeiner Rechtsanspruch auf das Nachholen einer Berufsausbildung besteht nach wie vor nicht und Teilzeitbzw . berufsbegleitende Angebote sind immer noch rar. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13476 19. Wahlperiode 23.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 2. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  1. Wie viele junge Menschen im Alter von 20 bis 34 Jahren sowie im Alter von 20 bis 24, 25 bis 29 und 30 bis 34 Jahren waren in den Jahren 2010 bis 2018 ohne abgeschlossene Berufsausbildung und befanden sich nicht in einer Maßnahme oder Ausbildung (Umschulung, Berufsausbildung, Schule, Studium, Wehrdienst oder Ähnlichem; bitte nach absoluten Zahlen und als Anteil an allen jungen Erwachsenen in den jeweiligen Alterskohorten , nach Jahren und differenziert nach Bundesländern aufschlüsseln )? a) Wie viele von diesen jungen Ausbildungslosen sind männlich bzw. weiblich (bitte nach absoluten Zahlen und Prozentangaben in den jeweiligen Alterskohorten aufschlüsseln)? b) Wie viele von diesen jungen Ausbildungslosen haben Handicaps bzw. Behinderungen (bitte nach absoluten Zahlen und Prozentangaben in den jeweiligen Alterskohorten aufschlüsseln)? c) Wie viele von diesen jungen Ausbildungslosen haben einen Migrationshintergrund bzw. sind Ausländer (bitte nach absoluten Zahlen und Prozentangaben in den jeweiligen Alterskohorten aufschlüsseln)? Die erbetenen Informationen sind der tabellarischen Übersicht in Anlage 1* zu entnehmen. Fragen zu einer Behinderung wurden im Mikrozensus in der Regel vierjährig und mit freiwilliger Auskunftserteilung gestellt. Bei den Auswertungen erfolgte eine zusätzliche Hochrechnung auf Bundesebene. Die letzte vorliegende Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes bezieht sich auf das Jahr 2013. Danach weisen rund 30 Prozent der behinderten Menschen im Alter von 30 bis 44 Jahren keinen Berufsabschluss auf. Bei den Nichtbehinderten in diesem Alter waren es 13 Prozent. Eine Analyse nach jüngeren Altersgruppen ist in der Veröffentlichung nicht erfolgt. Die Veröffentlichung für 2017 liegt noch nicht vor.  2. Wie viele der jungen Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung verfügen über keinen Schulabschluss, einen Hauptschulabschluss, Realschulabschluss bzw. mittleren Schulabschluss, über eine Hochschulzugangsberechtigung , über eine nicht abgeschlossene Berufsausbildung und über einen im Ausland erworbenen Schulabschluss mit Anerkennung in Deutschland und über einen im Ausland erworbenen Schulabschluss ohne Anerkennung in Deutschland (bitte nach absoluten Zahlen und als Anteil an allen jungen Erwachsenen in den jeweiligen Alterskohorten 20 bis 34 Jahre, sowie im Alter von 20 bis 24, 25 bis 29 und 30 bis 34 Jahren nach Jahren 2010 bis 2018 aufschlüsseln)? Es wird auf die Auswertung des Mikrozensus in Anlage 2* von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13476 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar verwiesen. Bei der Auswertung konnte nicht danach differenziert werden, ob eine abgebrochene Ausbildung vorliegt oder ob im Ausland ein Schulabschluss erworben wurde, der in Deutschland anerkannt oder nicht anerkannt ist. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13476 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/13476 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  3. Wie viele der jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss waren arbeitslos (bitte nach absoluten Zahlen und als Anteil an allen jungen Erwachsenen in den jeweiligen Alterskohorten 20 bis 34 Jahre, sowie im Alter von 20 bis 24, 25 bis 29 und 30 bis 34 Jahren nach Jahren 2010 bis 2018 aufschlüsseln )? Nach Angaben des Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes waren im Jahr 2018 rund 272.000 Erwerbslose im Alter von 20 bis unter 35 Jahren ohne beruflichen Abschluss. Der Anteil der Erwerbslosen ohne einen beruflichen Abschluss im Alter von 20 bis unter 35 Jahren an der gleichaltrigen Bevölkerung insgesamt betrug 1,8 Prozent. Zeitreihendaten nach den erfragten Altersgruppen können der Anlage 3* von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13476 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar entnommen werden.  4. Wie viele der jungen Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung waren in einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung, in einer sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung, in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis und als Selbstständige erwerbstätig (bitte nach absoluten Zahlen und als Anteil an allen jungen Erwachsenen in den jeweiligen Alterskohorten 20 bis 34 Jahre, sowie im Alter von 20 bis 24, 25 bis 29 und 30 bis 34 Jahren nach Jahren 2010 bis 2018 aufschlüsseln )? Nach Angaben des Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes waren im Jahr 2018 rund 2,65 Millionen Erwerbstätige im Alter von 20 bis unter 35 Jahren ohne beruflichen Abschluss. Abhängig beschäftigt waren rund 2,54 Millionen Erwerbstätige, während rund 105.000 junge Menschen ohne beruflichen Abschluss selbständig tätig waren. Zeitreihendaten nach den erfragten Altersgruppen können der Anlage 4* von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13476 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar entnommen werden.  5. Wie viele der jungen Ausbildungslosen haben an Maßnahmen des sogenannten Übergangssystems teilgenommen (bitte nach absoluten Zahlen und als Anteil an allen jungen Erwachsenen in den jeweiligen Alterskohorten 20 bis 34 Jahre, sowie im Alter von 20 bis 24, 25 bis 29 und 30 bis 34 Jahren nach Jahren 2010 bis 2018 aufschlüsseln)? Informationen zur Anzahl und Altersverteilung junger Erwachsener im Übergangsbereich enthält die integrierte Ausbildungsberichterstattung (iABE). Für das Jahr 2018 liegen noch keine Bestandsdaten der iABE vor. Das Merkmal „Berufliche Vorbildung“ wird in der iABE nicht erfasst. Es ist aber davon auszugehen, dass der Großteil der Jugendlichen im Übergangsbereich über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt. Der Großteil der Maßnahmen im Übergangsbereich richtet sich an die Zielgruppe der unter 25- Jährigen. Für Ältere spielt der Übergangsbereich eine untergeordnete Rolle, was sich auch in den Daten widerspiegelt. Für die 29-Jährigen und Älteren werden die Daten nur als Sammelkategorie ausgewiesen. Die folgenden Tabellen 1 und 2 weisen die Teilnehmer im iABE- Sektor „Übergangsbereich“ für die Altersgruppen der 20 bis 24-Jährigen und 25 bis 28-Jährigen aus sowie deren Anteil an der Wohnbevölkerung im jeweiligen Alter. Für die Altersgruppe „20 und älter“ wird lediglich die Gesamtzahl * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13476 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13476 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. aufgeführt. Durch die Sammelkategorie kann kein sinnvoller Bezug zur Wohnbevölkerung hergestellt werden, die Bildung des Indikators ist somit nicht zweckmäßig. Zudem werden zur Vervollständigung die Altersgruppen der 15- bis 19-Jährigen sowie 15- bis 24-Jährigen dargestellt. Tabelle 1: Teilnehmer im iABE-Sektor „Integration in Ausbildung (Übergangsbereich )“ nach Altersgruppen (Bestandsdaten) 20 bis 24 Jahre 25 bis 28 Jahre1 20 und älter2 15 bis 19 Jahre3 15 bis 24 Jahre 2010 32.999 1.387 35.188 330.686 363.685 2011 32.324 1.864 36.180 290.539 322.863 2012 29.883 2.134 33.955 267.269 297.152 2013 29.170 2.621 33.835 258.938 288.108 2014 29.736 2.489 34.334 255.886 285.622 2015 30.228 3.135 35.662 264.814 295.043 2016 38.121 4.926 46.989 295.171 333.292 2017 41.046 5.333 50.014 283.289 324.334 Tabelle 2: Anteil der Teilnehmer im iABE-Sektor „Integration in Ausbildung (Übergangsbereich)“ (Bestandsdaten) an der Wohnbevölkerung in der jeweiligen Altersgruppe 20 bis 24 Jahre in Prozent 25 bis 28 Jahre1 in Prozent 20 und älter2 in Prozent 15 bis 19 Jahre3 in Prozent 15 bis 24 Jahre in Prozent 2010 0,7 0,0 - 8,0 4,0 2011 0,7 0,0 - 7,2 3,6 2012 0,6 0,1 - 6,6 3,4 2013 0,6 0,1 - 6,4 3,3 2014 0,6 0,1 - 6,3 3,3 2015 0,7 0,1 - 6,3 3,4 2016 0,8 0,1 - 7,1 3,8 2017 0,9 0,1 - 6,9 3,7 1) Die Altersgruppe 25-29 kann nicht sinnvoll berechnet werden, weil die Jugendlichen im Alter von 29 der Restkategorie 29 Jahre und älter zugerechnet werden. Daher wurde hier die Kategorie 25-28 Jahre gebildet. 2) Diese Altersgruppe wurde gebildet, da sie näherungsweise die Gruppe der 20 bis 34-Jährigen abbilden könnte. 3) Die Altersgruppe der 30 bis 34-Jährigen kann nicht gebildet werden. Sie ist zudem wenig aussagekräftig , da die Maßnahmen im Übergangsbereich hauptsächlich auf Jugendliche unter 25 Jahren ausgerichtet sind. Daher werden hier die beiden zusätzlich Kategorien 15-19 Jahre und 15-24 Jahre dargestellt. Quellen: „Integrierte Ausbildungsberichterstattung“ auf Basis der Daten der statistischen Ämter des Bundes und der Länder sowie der Bundesagentur für Arbeit, Datenstand: 28.03.2019; Bevölkerungsfortschreibung GENESIS-Online, Abruf: 14.08.2019. Drucksache 19/13476 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  6. Wie viele der als ausbildungsreif geltenden jungen Menschen, die sich um einen Ausbildungsplatz bemüht haben, sind in den Jahren 2010 bis 2018 in eine vollqualifizierende Ausbildung gemündet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Wie viele von ihnen sind in das sogenannte Übergangssystem gemündet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Von wie vielen ist nicht bekannt, wo sie verblieben sind (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Für eine differenzierte Darstellung des Verbleibs der bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber wird auf den Berufsbildungsbericht 2019 verwiesen. Das darin enthaltene Schaubild 19 zeigt für die Jahre 2009 bis 2018, wie viele der bei der BA gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber in Ausbildung eingemündet sind (sog. „eingemündete Bewerberinnen und Bewerber“). Darüber hinaus weist das Schaubild u. a. aus, wie hoch die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber ist, für die keine Vermittlungsbemühungen mehr laufen und für die keine Informationen zum Verbleib vorliegen (sog. „andere ehemalige Bewerberinnen und Bewerber ohne Angabe eines Verbleibs“). Auch die sog. „Bewerberinnen und Bewerber mit Alternative zum 30.09.“ werden abgebildet. Hierbei handelt es sich um Bewerberinnen und Bewerber, die eine Alternative zu einer Ausbildung begonnen (z. B. berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, Praktikum ), aber unabhängig davon weiterhin nach einer Ausbildungsstelle gesucht und eine entsprechende Vermittlung durch die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter gewünscht haben. Als Bewerber/Bewerberin für Berufsausbildungsstellen zählen diejenigen bei Agenturen für Arbeit und Jobcentern gemeldeten Personen, die im Berichtsjahr eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf wünschten und deren Eignung dafür geklärt ist. Es handelt sich demnach um ausbildungsreife junge Menschen. Zu beachten ist, dass hier nur diejenigen jungen Menschen erfasst werden, die die BA bei der Ausbildungsstellensuche in Anspruch genommen haben. Ausbildungsreife Personen, die ohne Unterstützung der BA eine Ausbildungsstelle gefunden haben, werden hier nicht erfasst. Sie fließen jedoch in die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge ein. Eine Zeitreihe der Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge (Quelle: BIBB-Erhebung zum 30. September ) kann z. B. Tabelle 6 im Berufsbildungsbericht 2019 entnommen werden . Für Daten zu Anfängern/Anfängerinnen im Übergangsbereich wird in der Regel auf die integrierte Ausbildungsberichterstattung zurückgegriffen, vgl die entsprechenden Erläuterungen in der Antwort zu Frage 5. Auch hierzu legt der Berufsbildungsbericht entsprechende Zeitreihen vor (vgl. Berufsbildungsbericht 2019, Tabelle 3). Zu beachten ist, dass der Übergangsbereich sehr heterogen ist. Neben dem Erwerb der Ausbildungsreife und der Überbrückung von Ausbildungslosigkeit bieten Maßnahmen im Übergangsbereich jungen Menschen auch die Möglichkeit, einen Schulabschluss nachzuholen oder ihren vorhandenen Schulabschluss zu verbessern. Anhand der Daten der integrierten Ausbildungsberichterstattung sind keine Aussagen zur Ausbildungsreife möglich . Ausgewiesen werden kann lediglich die schulische Vorbildung der Anfängerinnen und Anfänger im Übergangsbereich (vgl. Berufsbildungsbericht 2019, Schaubild 4). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13476 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  7. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Anzahl junger Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung im Vergleich zu anderen europäischen Mitgliedstaaten sowie der OECD-Staaten vor (bitte nach den Jahren 2010 bis 2018 sowie nach Geschlecht, in absoluten Zahlen und Prozentangaben und als Anteil an der Alterskohorte aufschlüsseln )? Um Bildungsdaten auf internationaler Ebene vergleichen zu können, wurde die internationale Standardklassifikation des Bildungswesens (ISCED) entwickelt. Die nationalen Bildungsprogramme bzw. Bildungsabschlüsse werden für den internationalen Vergleich den ISCED-Stufen 0 bis 8 zugeordnet. Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung werden anhand der Bildungsabschlüsse IS- CED 1, ISCED 2 und ISCED 34 (allgemeinbildend) und ISCED 44 (allgemeinbildend ) nachgewiesen. Eine Vergleichbarkeit der Zeitreihen ist nur begrenzt gegeben, da einerseits im Jahr 2014 eine Umstellung auf ISCED 2011 erfolgt ist, andererseits können nicht alle Staaten ihre Bildungsprogramme differenziert aufteilen. In der OECD-Datenbank nicht enthalten sind die gewünschte Differenzierung nach den unterschiedlichen Altersgruppen sowie Absolutwerte. Die in nachfolgender Tabelle 3 ausgewiesenen Daten für Deutschland und den OECD- Durchschnitt sind wegen der internationalen Darstellung anders abgegrenzt als bei den Antworten zu den Fragen 1 und 2, die die nationale Abgrenzung verwenden . Tabelle 3: Anteil der Personen ohne beruflichen Abschluss im Alter von 25 bis 34 Jahren in Deutschland und im OECD-Durchschnitt nach Geschlecht 2010 bis 2018 ISCED 1, ISCED 2, ISCED 34 ISCED44: Unterhalb Sekundarbereich II + Sekundarbereich II oder Abschluss im postsekundaren nichttertiären Bereich (nur allgemeinbildender Bildungsabschluss) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Deutschland Insgesamt 13,5 13,2 13,2 13,1 19,6 19,7 20,2 20,7 20,5 Weiblich 13,8 13,6 13,3 13,0 18,8 18,6 18,8 19,0 18,9 Männlich 13,2 12,9 13,1 13,1 20,5 20,7 21,5 22,2 22,1 OECD- Durchschnitt Insgesamt 18,3 18,1 17,3 16,8 32,7 32,9 32,8 33,7 32,2 Weiblich 16,7 16,4 15,5 15,1 30,2 30,4 30,1 30,8 29,4 Männlich 20,0 19,8 19,1 18,5 35,2 35,4 35,5 36,6 34,8 Quelle: OECD Drucksache 19/13476 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  8. Aus welchen Gründen konnte das Ziel der „Allianz für Aus- und Weiterbildung 2015 – 2018“, die Quote nicht formal qualifizierter junger Erwachsener bis zum Jahr 2018 auf 8 Prozent zu senken, nicht erreicht werden ? Welche Konsequenzen will die Bundesregierung daraus ziehen, und welche konkreten Maßnahmen sollen getroffen werden? Plant die Bundesregierung, in diesem Zusammenhang ein Sonderprogramm für die Reduzierung der Ausbildungslosigkeit aufzulegen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Die Zahl junger Erwachsener im Alter zwischen 20 und 34 Jahren ist dem Berufsbildungsbericht 2019 zufolge zwischen 2014 und 2018 von 1,88 auf 2,12 Mio. Personen angestiegen, die sog. Ungelerntenquote lag 2018 bei 14,2 Prozent. Im selben Zeitraum ist eine sehr hohe Zahl von Flüchtlingen nach Deutschland gekommen, oftmals ohne formalen Bildungsabschluss (siehe Jahresgutachten 2019 des Sachverständigenrats Migration und Flüchtlinge) und ohne Wissen über die Bedeutung formaler Abschlüsse in Deutschland. Gerade für diesen Personenkreis hat die Bundesregierung Unterstützungsprogramme im Bereich der beruflichen Bildung ins Leben gerufen. Diese tragen dazu bei, möglichst viele junge Menschen auf dem Weg zu einer erfolgreichen Berufsausbildung zu unterstützen. Beispielhaft sind hier das Berufsorientierungsprogramm und die Fördermaßnahme „Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen – VerA“ zu nennen. Diese Maßnahmen sind Elemente der Bund- Länder-Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss “. Hier werden die Maßnahmen des Bundes, der Bundesagentur für Arbeit und der Länder so miteinander verzahnt, dass möglichst alle ausbildungsfähigen und -bereiten Jugendlichen eine Ausbildung aufnehmen und erfolgreich abschließen können. Gerade auch Jugendliche, die dabei mehr Unterstützung benötigen als andere, sollen individuell und bedarfsgerecht gefördert werden. Die Bundesregierung strebt an, mit neuen Bildungsketten- Vereinbarungen die Initiative bis 2026 auszuweiten.  9. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass auch das Bildungssystem mit seinen Ungleichheiten ein Grund für die Nichtausbildung vieler junger Erwachsener ist? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Inwieweit sieht die Bundesregierung die Wirtschaft mit in der Verantwortung , dass die Zahl der ausbildungslosen jungen Menschen stetig steigt? Gute Bildung und Ausbildung sind grundlegende Voraussetzungen für gerechte Teilhabe- und Aufstiegschancen. Dem Nationalem Bildungsbericht 2018 zufolge steigen Bildungsstand und Bildungsbeteiligung der Bevölkerung in Deutschland kontinuierlich an. Die soziale Herkunft hat jedoch weiterhin starken Einfluss auf den Bildungserfolg . Das Ausmaß der sozial bedingten Ungleichheit in Deutschland ist laut der Studie Trends in International Mathematics and Science Study – TIMSS 2015 seit 2007 weitgehend konstant geblieben. Dies ist auch in fast allen anderen Teilnehmerstaaten der Fall. In keinem Staat haben sich die Disparitäten verringert , in einigen Staaten haben sie sich sogar vergrößert. Auch PISA (Programme for International Student Assessment) 2015 zeigt, wie bereits frühere PISA- Erhebungen, dass in Deutschland – sowie in allen anderen OECD-Staaten – ein Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13476 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. deutlicher Zusammenhang zwischen der sozialen Herkunft und dem naturwissenschaftlichen Kompetenzniveau der Schülerinnen und Schüler besteht. Auch wenn in den letzten Jahren die Kompetenzunterschiede abgenommen haben, bleibt das Bemühen um eine Verminderung sozialer Disparitäten weiterhin eine der wesentlichen bildungspolitischen Herausforderungen. Die Bundesregierung setzt sich für individuelle Chancengerechtigkeit in der Bildung ein. Im Verantwortungsbereich des Bundes bestehen bereits vielfältige Maßnahmen, um den Erwerb von Abschlüssen zu unterstützen und Abbruchquoten zu reduzieren. Die Bundesregierung plant darüber hinaus weitere Maßnahmen . So ist vorgesehen, die Berufsorientierung an allen allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe weiter zu stärken, auch an allen Gymnasien. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 10. Plant die Bundesregierung, zur Schaffung ausreichender Ausbildungsplätze einen Gesetzentwurf für eine Umlagefinanzierung bzw. Ausbildungsplatzabgabe vorzulegen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Ausbildungskapazitäten zu erhöhen? Die Bundesregierung plant keinen derartigen Gesetzentwurf für vorzulegen. Laut aktuellem Berufsbildungsbericht 2019 (S. 51, 54) konnten von den 565.342 bei der BA gemeldeten Berufsausbildungsstellen noch 57.656 nicht besetzt werden. Daher unterstützt die Bundesregierung ausbildende Betriebe durch vielfältige Beratungsangebote, z. B. im Rahmen der JOBSTARTER- Programme. So werden beispielsweise Kleinst- und Kleinbetriebe bei der Qualifizierung der betrieblichen Ausbilder/-innen, aber auch bei der Koordination von Verbundausbildung oder der Suche nach geeigneten Auszubildenden beraten bzw. unterstützt . Arbeitgeber, die bereit sind, sozial benachteiligte oder lernbeeinträchtige junge Menschen auszubilden, können auch im Rahmen der Assistierten Ausbildung unterstützt werden. Zudem wird ab 1. Januar 2020 mit dem Pflegeberufereformgesetz bundesweit ein Umlageverfahren für die nach diesem Gesetz geregelten Pflegeausbildungen eingeführt. Hierdurch werden die Kosten der Ausbildung auf alle Pflegeeinrichtungen – ausbildende wie nicht-ausbildende – umgelegt. Alle Pflegeeinrichtungen zahlen in einen Ausgleichsfonds ein, aus dem die ausbildenden Einrichtungen eine Kostenerstattung erhalten. Mit der Einführung des Umlageverfahrens wird die Bereitschaft auszubilden auf Seiten der Krankenhäuser, stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen gefördert. Wettbewerbsnachteile für ausbildende Einrichtungen im Vergleich zu nicht-ausbildenden Einrichtungen werden künftig vermieden. Insbesondere ambulante Pflegedienste werden dadurch motiviert, Ausbildungsplätze bereitzustellen. Zur Flankierung der Einführung der neuen Pflegeausbildungen wurde im Januar 2019 als erstes Ergebnis der Konzertierten Aktion Pflege vom Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend die Ausbildungsoffensive Pflege (2019 – 2023) gestartet. Ein zentrales Ziel der Offensive ist es, die Zahl der ausbildenden Einrichtungen bis zum Ende der Offensive im Bundesdurchschnitt um 10 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 2019 zu steigern. Um dieses Ziel zu erreichen, haben sich die Partner der Offensive zu zahlreichen Bei- Drucksache 19/13476 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. trägen verpflichtet. Hierzu gehört, dass Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. 11. Teilt die Bundesregierung das Rahmenkonzept für eine öffentlich geförderte Berufsausbildung der Bertelsmann Stiftung (www.bertelsmann-stif tung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/LL_Ausbil dungsangebot_Konzept.pdf, S. 15 ff.)? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Anlass, die öffentlich geförderte Berufsausbildung zu erweitern. Schon heute sind öffentlich geförderte Ausbildungsmöglichkeiten (sog. „außerbetriebliche Ausbildung“) gegeben, die benachteiligten jungen Menschen eine Ausbildung ermöglichen. Außerbetriebliche Ausbildung wird nach unterschiedlichen Konzepten umgesetzt. Zum Teil wird der Ausbildungsbetrieb im ersten Jahr der Ausbildung finanziell nicht unwesentlich unterstützt. Dies dient Betrieben als Anreiz, auch benachteiligte junge Menschen zu unterstützen. Das von der Bertelsmann-Stiftung vorgeschlagene Konzept unterscheidet sich von dieser Variante außerbetrieblicher Ausbildung durch einen größeren Abstand vom Betriebsalltag aufgrund der Nutzung von einzelnen Praxisphasen, ggf. sogar in unterschiedlichen Betrieben anstatt der Ausbildung in einem Betrieb und einen umfangreichen bürokratischen Überbauzur Koordinierung der Praxisphasen, der derzeit nicht notwendig ist. Bei der von den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern nach dem SGB III bzw. SGB II angebotenen außerbetrieblichen Berufsausbildung (BaE) für sozial benachteiligte bzw. lernbeeinträchtigte junge Menschen wird ein außerbetriebliches Ausbildungsverhältnis zwischen dem jungen Menschen und dem Bildungsträger in kooperativer oder integrativer Form begründet. Insbesondere die im Rahmenkonzept der Studie genannten konstitutiven Merkmale werden bei BaE in ähnlicher oder identischer Form umgesetzt. BaE wird als Praxisbeispiel in der Studie breit erläutert. Die in der Studie vorgeschlagene Ausweitung der Zielgruppe auf erfolglose Ausbildungsstellenbewerber wird seitens der Bundesregierung nicht befürwortet . Sie geht von der nicht geteilten Annahme aus, dass es jenseits einzelner Regionen und Berufe generell zu wenige Ausbildungsstellen gebe. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Den vielen Betrieben, die erfolglos Auszubildende suchen, kommt das Konzept der Bertelsmann-Stiftung strukturell nicht entgegen. Es verfolgt das primäre Ziel, Jugendliche in Berufen auszubilden, deren Ausbildungsbedarf schon erreicht ist und in denen Nachfrageüberhänge bestehen. a) Sieht die Bundesregierung hierbei die Gefahr, dass sich durch öffentliche Förderprogramme zur Schaffung von Ausbildungsplätzen Wirtschaft und Unternehmen noch weiter aus der Ausbildungsverantwortung ziehen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Für Ausbildungsbetriebe stellt die Suche nach geeigneten Auszubildenden eine Herausforderung dar. Ein „Rückzug aus der Ausbildungsverantwortung“ von Betrieben und Unternehmen ist nicht feststellbar. Es ist allerdings zu beobachten , dass Betriebe nach mehrfach erfolgloser Suche nach geeigneten Auszubild- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13476 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. enden keine Ausbildungsstelle mehr anbieten. Die Bundesregierung sieht die Gefahr, dass der Ausbau der außerbetrieblichen Ausbildung letztgenannte Effekte verstärken kann. Betriebe können hierin eine Alternative zur eigenen Ausbildungs- und Finanzierungsverantwortung sehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. b) Teilt die Bundesregierung den Vorschlag der Bertelsmann Stiftung, dass Übergänge in die auszubildenden Betriebe durch monetäre Anreize wie z. B. durch Zuzahlungen zur Ausbildungsvergütung in der Probezeit des betrieblichen Ausbildungsverhältnisses zusätzlich gefördert werden sollten? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht (vgl. www.bertelsmann-stiftung.de/filead m i n / files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/LL_Ausbildungsangebot _Konzept.pdf, S. 20)? Die Bundesregierung teilt diesen Vorschlag nicht, da durch monetäre Anreize die Marktmechanismen außer Kraft gesetzt werden, die den Ausbildungsmarkt ansonsten sehr erfolgreich steuern. Die gesetzlichen Regelungen zu BaE sehen allerdings eine Prämienzahlung an den die BaE durchführenden Bildungsträger vor, wenn der Auszubildende von ihm vorzeitig und nachhaltig in eine betriebliche Ausbildung vermittelt wird. Hierdurch soll ein geschäftspolitischer Anreiz für den Bildungsträger für die Vermittlung geschaffen werden. c) Teilt die Bundesregierung den Vorschlag der Bertelsmann Stiftung, dass die Ausbildungsvergütungen bei öffentlich geförderter Ausbildung geringer oder ganz entfallen sollten (vgl. www.bertelsmann-stif tung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/ LL_Ausbildungsangebot_Konzept.pdf, S. 25)? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Bereits heute wird die außerbetriebliche Ausbildung zum Teil durch öffentliche Mittel finanziert, um die finanzielle Belastung des Ausbildungsbetriebs insbesondere bei der Ausbildung lernschwacher oder anderweitig förderbedürftiger Personen zu reduzieren. d) Welches Finanzvolumen müssten Bund und Länder jährlich aufbringen , wenn sie dem Rahmenkonzept für eine öffentlich geförderte Berufsausbildung der Bertelsmann Stiftung folgen würden (bitte nach Bund und Ländern aufschlüsseln)? Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine Daten. Drucksache 19/13476 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13476 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13476 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/13476 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13476 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/13476 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13476 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/13476 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13476 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/13476 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13476 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. 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