Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/12384 – Arbeitsintensivierung in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Anzahl der Krankentage aufgrund von psychischen und Verhaltensstörungen hat sich zwischen 2007 und 2017 von knapp 48 auf 107 Millionen mehr als verdoppelt, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag hervorgeht (Bundestagsdrucksache 19/8688). Steigender Arbeitsdruck ist aus Sicht von Wissenschaftlern eine der zentralen Ursachen für diese Entwicklung (Alers, E. 2019: Wird mehr und härter gearbeitet ? WSI Policy Brief). Definiert wird steigender Arbeitsdruck oder Arbeitsintensivierung in der Regel über eine „gestiegene Arbeitsmenge“, ein „gestiegenes Arbeitstempo“ oder „häufige Kundengespräche“ (Franke, F. 2015, Journal of Personell Psychology 14(1), 17–27). Für Beschäftigte bedeutet das in der Regel mehr Stress, der krank machen kann. Die Intensivierung von Arbeit hat nach Einschätzung von Beschäftigtenvertretern in den letzten Jahren deutlich zugenommen (WSI-Betriebsrätebefragung 2018: bit.do/impuls1533). Aus Sicht der Fragestellenden ist dies eine alarmierende Entwicklung und deshalb soll die Bundesregierung befragt werden, wie es um die Intensivierung der Arbeit in Deutschland steht. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13477 19. Wahlperiode 24.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 20. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  1. Welche Beschäftigtengruppen sind nach Kenntnis der Bundesregierung besonders von Arbeitsintensivierung betroffen? a) Beschäftigte welcher Branchen sind nach Kenntnis der Bundesregierung besonders von Arbeitsintensivierung betroffen? b) Hat die Bundesregierung Kenntnis drüber, inwiefern bestimmte Altersgruppen, Beschäftigte bestimmter Bundesländer oder eines bestimmten Geschlechts im besonderen Maße von Arbeitsintensivierung betroffen sind? Zur Beantwortung der Frage werden Auswertungen auf Basis der BIBB/BAuA- Erwerbstätigenbefragung 2018 herangezogen. Dabei dient die Frage, ob Stress und Arbeitsdruck in den letzten zwei Jahren zugenommen haben, gleichgeblieben sind oder abgenommen haben, als Indikator für Arbeitsintensivierung. Die Auswertungen werden nach der Klassifizierung der Wirtschaftszweige 2003 (Abschnitt A–Q), Alter, Bundesländern und Geschlecht betrachtet. In den Tabellen sind Zellen mit zu kleinen Häufigkeiten nicht ausgewiesen (mit Stern versehen). Die hier berichteten höchsten Anteilswerte beziehen sich lediglich auf die in den Tabellen dargestellten Zahlen. Insgesamt berichten 38 Prozent der abhängig Beschäftigten, dass Stress und Arbeitsdruck in den letzten zwei Jahren zugenommen haben. Im Branchenvergleich (Tabelle 1) zeigt sich, dass Beschäftigte in der Energieund Wasserversorgung (49 Prozent) sowie im Kredit- und Versicherungsgewerbe (48 Prozent) besonders häufig davon berichten, dass Stress und Arbeitsdruck in den letzten zwei Jahren zugenommen haben. Weiterhin fallen unter anderem die Wirtschaftszweige Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen (45 Prozent) sowie Öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung (43 Prozent) durch hohe Prozentsätze auf. Es zeigt sich, dass insbesondere Beschäftigte im Alter zwischen 50 und 54 Jahren häufig davon berichten (44 Prozent), dass Stress und Arbeitsdruck in den letzten zwei Jahren zugenommen haben, wobei der Anteil (ausgenommen der Gruppe 65+) mit zunehmender Altersgruppe steigt. Im Bundeslandvergleich stechen insbesondere Brandenburg (45 Prozent), Sachsen-Anhalt, Saarland sowie Rheinland-Pfalz (jeweils 41 Prozent) heraus. Drucksache 19/13477 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13477 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  2. Inwiefern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung und ihrer nachgeordneten Behörden, wie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmenge (BAuA), einen Zusammenhang zwischen der Rationalisierung in Betrieben und Arbeitsintensivierung? Im Rahmen der Erwerbstätigenbefragung des Bundesinstituts für Berufbildung (BIBB) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BIBB/ BAuA-Erwerbstätigenbefragung) wird Arbeitsintensivierung über Merkmale der Arbeitsintensität erfasst. Versteht man Rationalisierung sehr allgemein als wesentliche Veränderung in einer Organisation, lassen sich über die BIBB/ BAuA-Erwerbstätigenbefragung indirekt Hinweise zum Zusammenhang zwischen „Restrukturierung“ und Arbeitsintensität ableiten. In der BIBB/BAuA- Befragung 2012 wurde dazu die Frage gestellt: „Wurden in den letzten zwei Jahren Umstrukturierungen oder Umorganisationen vorgenommen, die Ihr unmittelbares Arbeitsumfeld betrafen?“ Wenn die Beschäftigten in einem Zeitraum von zwei Jahren vor der Befragung Restrukturierungen in ihrer Organisation hatten, berichteten sie im Vergleich zu Beschäftigten, bei denen dies nicht der Fall war, über mehr Belastungen, die in inhaltlicher Nähe zu Arbeitsintensität stehen wie z. B. Termin- und Leistungsdruck, Störungen und Unterbrechungen , Multitasking, schnelles Arbeiten. Internationale Studien lassen den Schluss zu, dass für Mitarbeiter Restrukturierungsmaß -nahmen in der Regel mit hoher Arbeitsintensität und einer stärkeren psychischen Belastung einhergehen und auch mit Beeinträchtigungen der Gesundheit verbunden sind.  3. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten , die der Arbeitsanforderung „Termin-/Leistungsdruck“ in den Jahren 2006, 2012 und 2018 ausgesetzt waren, im Vergleich zu allen Beschäftigten , und zu welchem Anteil fühlen sich die Betroffenen dadurch belastet (bitte nach Bundesländern, Branchen und Geschlecht sowie Wochenarbeitszeit: Teilzeit bzw. Vollzeit ausweisen)? Im Jahr 2018 gaben 48 Prozent der Beschäftigten an (2012: 52 Prozent, 2006: 54 Prozent, häufig starkem Termin- oder Leistungsdruck ausgesetzt zu sein, wovon wiederum 67 Prozent dies als Belastung empfinden (vgl. Tabellen 3.1 bis 3.3). Im Vergleich zu den Jahren 2006 und 2012 ist der Anteil dabei etwas zurückgegangen, wobei der Anteil der Beschäftigten, die häufigen Terminoder Leistungsdruck als belastend empfinden, zugenommen hat (2012: 65 Prozent , 2006: 52 Prozent). Im Branchenvergleich zeigt sich, dass im Jahr 2018 insbesondere Beschäftigte im Gastgewerbe (53 Prozent), Kredit- und Versicherungsgewerbe (53 Prozent) sowie im Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen (52 Prozent) von häufigem Termin- oder Leistungsdruck berichten, wobei besonders viele Beschäftigte im Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen dies als Belastung empfinden (78 Prozent). Der Anteil, der von häufigem Termin- oder Leistungsdruck berichtet, ist im Jahr 2018 bei Vollzeitbeschäftigten höher (51 Prozent) als bei Teilzeitbeschäftigten (37 Prozent), wobei sich vollzeitbeschäftigte Frauen dadurch am häufigsten belastet fühlen (74 Prozent). Drucksache 19/13477 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13477 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13477 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13477 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  4. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten , die der Arbeitsanforderung „Arbeitsdurchführung bis in Einzelheiten vorgeschrieben“ in den Jahren 2006, 2012 und 2018 ausgesetzt waren, im Vergleich zu allen Beschäftigten, und zu welchem Anteil fühlen sich die Betroffenen dadurch belastet (bitte nach Bundesländern, Branchen und Geschlecht sowie Wochenarbeitszeit: Teilzeit bzw. Vollzeit ausweisen)? Im Jahr 2018 gaben 26 Prozent der Beschäftigten an, dass die Arbeitsdurchführung häufig bis in Einzelheiten vorgeschrieben ist (2012: 26 Prozent, 2006: 24 Prozent), wovon wiederum 34 Prozent dies als Belastung empfinden (Tabellen 4.1 bis 4.3). Im Vergleich zum Jahr 2006 (25 Prozent) liegen die Anteile derjenigen, die es als Belastung empfinden, dass die Arbeitsdurchführung häufig bis in alle Einzelheiten vorgeschrieben ist, 2012 und 2018 höher (je 34 Prozent ). Im Branchenvergleich zeigt sich, dass im Jahr 2018 insbesondere Beschäftigte im Verkehr und Nachrichtenübermittlung (37 Prozent) sowie im verarbeitendem Gewerbe (30 Prozent) davon berichten, dass die Arbeitsdurchführung häufig bis in Einzelheiten vorgeschrieben ist. Zwischen Teilzeit (27 Prozent) und Vollzeitbeschäftigten (26 Prozent) zeigen sich dabei kaum Unterschiede, wobei Vollzeitbeschäftigte (37 Prozent) erheblich häufiger als Teilzeitbeschäftigte (27 Prozent) angeben, sich belastet zu fühlen. Besonders häufig wird dies von in Vollzeit arbeitenden Frauen als Belastung wahrgenommen (2018: 40 Prozent , 2012: 39 Prozent, 2006: 26 Prozent). Drucksache 19/13477 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13477 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13477 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13477 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  5. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten , die der Arbeitsanforderung „neue Aufgaben“ in den Jahren 2006, 2012 und 2018 ausgesetzt waren, im Vergleich zu allen Beschäftigten , und zu welchem Anteil fühlen sich die Betroffenen dadurch belastet (bitte nach Bundesländern, Branchen und Geschlecht sowie Wochenarbeitszeit : Teilzeit bzw. Vollzeit ausweisen)? Im Jahr 2018 gaben 39 Prozent der Beschäftigten an, häufig mit neuen Aufgaben konfrontiert zu sein (2012: 39 Prozent, 2006: 38 Prozent), wovon wiederum 19 Prozent dies als Belastung empfinden (Tabellen 5.1 bis 5.3). Im Vergleich zum Jahr 2012 (17 Prozent) und 2006 (13 Prozent) hat der Anteil derjenigen , die eine häufige Konfrontation mit neuen Aufgaben als Belastung empfinden, etwas zugenommen. Im Branchenvergleich zeigt sich, dass im Jahr 2018 insbesondere Beschäftigte in der Immobilienbranche (50 Prozent), in Erziehung und Unterricht (50 Prozent ) im Kredit- und Versicherungsgewerbe (47 Prozent) sowie in der Öffentlichen Verwaltung (46 Prozent) häufig mit neuen Aufgaben konfrontiert sind, wobei besonders viele Beschäftigte im Wirtschaftszweig Erziehung und Unterricht dies als Belastung empfinden (26 Prozent). Der Anteil der Beschäftigten, die häufig mit neuen Aufgaben konfrontiert werden , ist im Jahr 2018 bei Vollzeitbeschäftigten höher (42 Prozent) als bei Teilzeitbeschäftigten (29 Prozent), wobei der Unterschied bei weiblichen Beschäftigten etwas ausgeprägter ist als bei männlichen Beschäftigten. Drucksache 19/13477 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/13477 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13477 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/13477 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  6. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten , die der Arbeitsanforderung „gestört, unterbrochen“ in den Jahren 2006, 2012 und 2018 ausgesetzt waren, im Vergleich zu allen Beschäftigten , und zu welchem Anteil fühlen sich die Betroffenen dadurch belastet (bitte nach Bundesländern, Branchen und Geschlecht sowie Wochenarbeitszeit: Teilzeit bzw. Vollzeit ausweisen)? Im Jahr 2018 gaben 46 Prozent der Beschäftigten an, bei der Arbeit häufig gestört oder unterbrochen zu werden (2012: 44 Prozent, 2006: 47 Prozent), wovon wiederum 60 Prozent dies als Belastung empfinden (Tabellen 6.1 bis 6.3). Im Vergleich zum Jahr 2012 (58 Prozent) und 2006 (50 Prozent) ist der Anteil derjenigen, die es als belastend empfinden, häufig gestört und unterbrochen zu werden, etwas gestiegen. Im Branchenvergleich zeigt sich, dass im Jahr 2018 insbesondere Beschäftigte im Kredit- und Versicherungsgewerbe (56 Prozent), im Gesundheits-, Veterinär - und Sozialwesen (54 Prozent) sowie in der Öffentlichen Verwaltung (54 Prozent) häufig gestört oder unterbrochen werden, wobei der Anteil der Beschäftigten im Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen, der dies als Belastung empfindet, besonders hoch ist (71 Prozent). Der Anteil der Beschäftigten, die häufig gestört oder unterbrochen werden, ist im Jahr 2018 bei Vollzeitbeschäftigten höher (48 Prozent) als bei Teilzeitbeschäftigten (40 Prozent). Drucksache 19/13477 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/13477 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13477 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/13477 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  7. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten , die der Arbeitsanforderung „Mindestleistung, Zeit vorgeschrieben “ in den Jahren 2006, 2012 und 2018 ausgesetzt waren, im Vergleich zu allen Beschäftigten, und zu welchem Anteil fühlen sich die Betroffenen dadurch belastet (bitte nach Bundesländern, Branchen und Geschlecht sowie Wochenarbeitszeit: Teilzeit bzw. Vollzeit ausweisen)? Im Jahr 2018 gaben 30 Prozent der Beschäftigten an, dass Ihnen häufig eine genaue Stückzahl, eine bestimmte Mindestleistung oder die Zeit vorgeschrieben ist, um eine bestimmte Arbeit zu erledigen (2012: 30 Prozent, 2006: 32 Prozent ). 50 Prozent von ihnen empfinden dies als Belastung (Tabellen 7.1 bis 7.3). Im Vergleich zum Jahr 2012 (48 Prozent) und 2006 (39 Prozent) ist der Anteil derjenigen, die es als belastend empfinden, häufig eine Stückzahl, Mindestleistung oder Zeit vorgeschrieben zu kriegen, etwas gestiegen. Im Branchenvergleich zeigt sich, dass im Jahr 2018 insbesondere Beschäftigte in Verkehr und Nachrichtenübermittlung (37 Prozent), im Gastgewerbe (36 Prozent), sowie im Verarbeitenden Gewerbe (35 Prozent) und im Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen (34 Prozent) von einer häufigen Vorgabe der Stückzahl, Mindestleistung oder Zeit berichten. Besonders viele Beschäftigte im Wirtschaftszweig im Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen empfinden dies als Belastung (65 Prozent). Der Anteil derjenigen, die von häufigen Vorgaben der Stückzahl, Mindestleistung oder Zeit berichten, ist im Jahr 2018 bei Vollzeitbeschäftigten höher (31 Prozent) als bei Teilzeitbeschäftigten (27 Prozent), wobei sich vollzeitbeschäftigte Frauen dadurch am häufigsten belastet fühlen (56 Prozent). Drucksache 19/13477 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/13477 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13477 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/13477 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  8. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten , die der Arbeitsanforderung „verschiedene Arbeiten gleichzeitig “ in den Jahren 2006, 2012 und 2018 ausgesetzt waren, im Vergleich zu allen Beschäftigten, und zu welchem Anteil fühlen sich die Betroffenen dadurch belastet (bitte nach Bundesländern, Branchen und Geschlecht sowie Wochenarbeitszeit: Teilzeit bzw. Vollzeit ausweisen)? Im Jahr 2018 gaben 60 Prozent der Beschäftigten an, häufig verschiedene Arbeiten oder Vorgänge gleichzeitig im Auge behalten zu müssen (2012: 58 Prozent , 2006: 59 Prozent), wovon wiederum 33 Prozent dies als Belastung empfinden (Tabellen 8.1 bis 8.3). Im Vergleich zum Jahr 2012 (30 Prozent) und 2006 (24 Prozent) hat der Anteil derjenigen, die das häufige im Auge behalten verschiedener Arbeiten als belastend empfinden, etwas zugenommen. Im Branchenvergleich zeigt sich, dass im Jahr 2018 insbesondere Beschäftigte in Erziehung und Unterricht (74 Prozent), im Gastgewerbe (69 Prozent), in Energie- und Wasserversorgung (67 Prozent) sowie im Gesundheits-, Veterinärund Sozialwesen (66 Prozent) und in der Öffentlichen Verwaltung (66 Prozent) von häufigem Betreuen verschiedener Arbeiten gleichzeitig berichten, wobei besonders viele Beschäftigte im Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen dies als Belastung empfinden (44 Prozent). Der Anteil, der von häufiger Betreuung verschiedener Arbeiten gleichzeitig berichtet, ist im Jahr 2018 bei Vollzeitbeschäftigten höher (63 Prozent) als bei Teilzeitbeschäftigten (54 Prozent), wobei sich vollzeitbeschäftigte Frauen dadurch am häufigsten belastet fühlen (36 Prozent). Drucksache 19/13477 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/13477 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13477 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/13477 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  9. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten , die der Arbeitsanforderung „bis an die Grenzen der Leistungsfähigkeit “ in den Jahren 2006, 2012 und 2018 ausgesetzt waren, im Vergleich zu allen Beschäftigten, und zu welchem Anteil fühlen sich die Betroffenen dadurch belastet (bitte nach Bundesländern, Branchen und Geschlecht sowie Wochenarbeitszeit: Teilzeit bzw. Vollzeit ausweisen)? Im Jahr 2018 gaben 16 Prozent der Beschäftigten an, häufig an ihrer Leistungsgrenze zu arbeiten (2012: 16 Prozent, 2006: 17 Prozent), wovon wiederum 79 Prozent dies als Belastung empfinden (Tabellen 9.1 bis 9.3). Im Vergleich zum Jahr 2012 (69 Prozent) und 2006 (60 Prozent) hat der Anteil derjenigen, die häufiges Arbeiten an der Leistungsgrenze als Belastung empfinden, zugenommen . Im Branchenvergleich zeigt sich, dass im Jahr 2018 insbesondere Beschäftigte im Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen (23 Prozent), in Verkehr und Nachrichtenübermittlung (20 Prozent) sowie im Gastgewerbe (20 Prozent) häufig an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit arbeiten, wobei besonders viele Beschäftigte im Wirtschaftszweig Erziehung und Unterricht dies als Belastung empfinden (92 Prozent), gefolgt von Beschäftigten im Gastgewerbe (86 Prozent ) und im Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen (85 Prozent). Der Anteil der Beschäftigten, die häufig an der Leistungsgrenze arbeiten, ist im Jahr 2018 bei Vollzeitbeschäftigten höher (17 Prozent) als bei Teilzeitbeschäftigten (13 Prozent), wobei der Unterschied bei weiblichen Beschäftigten etwas ausgeprägter ist als bei männlichen Beschäftigten. Drucksache 19/13477 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/13477 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13477 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/13477 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 10. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten , die der Arbeitsanforderung „schnell arbeiten“ in den Jahren 2006, 2012 und 2018 ausgesetzt waren, im Vergleich zu allen Beschäftigten , und zu welchem Anteil fühlen sich die Betroffenen dadurch belastet (bitte nach Bundesländern, Branchen und Geschlecht sowie Wochenarbeitszeit : Teilzeit bzw. Vollzeit ausweisen)? Im Jahr 2018 gaben 34 Prozent der Beschäftigten an, häufig sehr schnell arbeiten zu müssen (2012: 39 Prozent, 2006: 45 Prozent), wovon wiederum 51 Prozent dies als Belastung empfinden (Tabellen 10.1 bis 10.3). Im Vergleich zum Jahr 2012 (48 Prozent) und 2006 (37 Prozent) ist der Anteil derjenigen gestiegen , die es als Belastung empfinden, dass häufig sehr schnell gearbeitet werden muss. Im Branchenvergleich zeigt sich, dass im Jahr 2018 insbesondere Beschäftigte im Gastgewerbe (62 Prozent), im Handel bzw. in der Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern (42 Prozent) sowie im Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen (40 Prozent) häufig sehr schnell arbeiten müssen, wobei besonders viele Beschäftigte im Gesundheits-, Veterinär - und Sozialwesen dies als Belastung empfinden (65 Prozent). Der Anteil der Beschäftigten, die häufig sehr schnell arbeiten müssen, ist im Jahr 2018 bei Vollzeitbeschäftigten etwas höher (34 Prozent) als bei Teilzeitbeschäftigten (32 Prozent). Drucksache 19/13477 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/13477 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13477 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/13477 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 11. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der WSI-Betriebsrätebefragung 2018 (vgl. Ehlers & Erol 2019: Policy Brief WSI, Nr. 33, Mai 2019), die Arbeitsintensivierung als „hochrelevante Herausforderung“ für die „gestaltenden Akteure in den Betrieben“ identifiziert ? a) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus, dass bei der WSI- Betriebsrätebefragung 2018 81 Prozent der Befragten eine „Zunahme der zu bewältigenden Arbeitsmenge“ feststellen, 76 Prozent eine „gesteigerte Leistungserwartung an die Beschäftigten“ und 74 Prozent „zunehmendes Multitasking“? Die Arbeitswelt ist von zahlreichen, verflochtenen und sich verstärkenden Veränderungen gekennzeichnet, die zu neuen Geschäftsmodellen und einer veränderten Arbeitsorganisation führen. Diese sind mit neuen Herausforderungen für Individuen, Betriebe und Politik verbunden. Zum Beispiel wandeln sich Anforderungen an Organisationen und Beschäftigte hinsichtlich zeitlicher Flexibilität sowie Selbstorganisation (Boes/Kämpf/Langes/Lühr 2016; Kleemann 2012; Kratzer 2003; Pongratz/Voß 1997). Viele Erwerbstätige beschreiben das subjektive Erleben der Verdichtung und Intensivierung von Arbeit. Sie erleben, dass immer mehr in der gleichen Zeit geleistet werden muss, mehrere Arbeiten gleichzeitig erledigt werden müssen und insgesamt die Produktivitätsanforderungen gestiegen sind. Dies spiegelt sich nicht nur in den Ergebnissen der WSI- Betriebsrätebefragung 2018 (Ahlers/Erol 2019), sondern auch in der BIBB/ BAuA-Erwerbstätigenbefragungen wieder. Wobei an dieser Stelle darauf hinzuweisen ist, dass sind anhand verschiedener Erwerbstätigenbefragungen zeigt, dass aktuell weniger von einer Arbeitsintensivierung zu sprechen ist, sondern sich die Arbeitsintensität seit mehreren Jahren auf einem hohen Niveau eingependelt hat (vgl. BIBB/BAuA 2019: Zeitdruck und Co – Wird Arbeit immer intensiver und belastender?; Eurofound 2016; Green et al. 2018). Daten des European Working Conditions Survey (EWCS) von 1995 bis 2015 zeigen auf, dass sich die Arbeit seit den 1990er Jahren bis etwa 2010 intensiviert hat. Ab 2010 pendelt sich die Arbeitsintensität dann auf einem hohen Niveau ein. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS hält auch in diesem Kontext einen Dialog und Informationsaustausch mit BürgerInnen und Expert Innen für elementar (z. B. Zukunftsdialog „Neue Arbeit – Neue Sicherheit“, BMAS 2019). Ausgehend von diesem Dialog entwickelt das BMAS Lösungsoptionen mit dem Ziel, den digitalen Wandel auch aus der Perspektive der Beschäftigten zu gestalten und ihre Interessen und Anforderungen zur Geltung zu bringen. Arbeitsintensität ist ein wesentlicher Einflussfaktor für die Psychische Gesundheit der Beschäftigten und im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz einzubeziehen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird zusammen mit Ländern und Unfallversicherungsträgern verstärkt darauf dringen, dass die Gefährdungsbeurteilung umfassend von den Unternehmen durchgeführt wird. Darüber hinaus hat das BMAS bereits in der Vergangenheit Sensibilisierungsmaßnahmen für das Thema „Arbeitsintensität“ als Teil der Arbeitsschutzaktivitäten angestoßen. Unter anderem stellt dabei das GDA-Programm zu arbeitsbedingten psychischen Belastungen (2013 bis 2018) und die Aktivitäten des Projekts Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt im Rahmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) einen zentralen Baustein dar, in dem im Rahmen der Initiative unter anderem die betrieblichen und überbetrieblichen Gesundheitsschutzakteure in diesem Bereich informiert und qualifiziert werden. Drucksache 19/13477 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Des Weiteren setzt sich das BMAS dafür ein, weiterhin die wissenschaftlichen Grundlagen für den Arbeitsschutz der Zukunft zu schaffen. So hat beispielsweise die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in einem breit angelegten Forschungsprojekt den Stand des Wissens über gesundheitsschädigende und gesundheitsförderliche Faktoren – auch zu Arbeitsintensität – aufgearbeitet und bewertet (Rothe et al. 2017). Die Übersichtsarbeit zu Arbeitsintensität zeigt nicht nur die gesundheitlichen Auswirkungen hoher Arbeitsintensität auf, sondern gibt auch gleichermaßen Gestaltungshinweise (Stab/Schulz- Dadaczynski 2017; Stab et al. 2016). Ebenso verweist das BMAS darauf im Rahmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) mit dem bereits seit 2009 geförderten Projekt „Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt“ (psyGA) auch weiterhin für einen fundierten Transfer des aktuellen Wissensstands über psychische Gesundheit in die konkrete betriebliche Praxis zu sorgen (BMAS 2017). b) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus, dass bei der WSI- Betriebsrätebefragung 2018 als Ursache für Arbeitsverdichtung in den Betrieben 65 Prozent der Befragten eine „unzureichende Personalbemessung “ angeben, 60 Prozent „Führungsmängel“ und 51 Prozent eine „Auftragszunahme“? Arbeitsverdichtung bzw. Arbeitsintensivierung ist ein Phänomen, das von vielen Ursachen bedingt ist. Neben den gesamtgesellschaftlichen Erklärungsfaktoren Globalisierung, Tertiärisierung und Informatisierung (Stab et al. 2016), lassen sich weitere vielseitige Faktoren auf betrieblicher Ebene für eine hohe Arbeitsintensität finden. Zu nennen sind hier unter anderem: • Technologische Innovationen (moderne Informations- und Kommunikationstechnologien , andauernde Zunahme von Rechnerleistungen, Einsatz von künstlicher Intelligenz; Carstensen 2015), • Veränderungen in der Arbeitsorganisation (Lean Management, ergebnisorientiertes Arbeiten, Zielvereinbarungen; Green 2002), • veränderte Leistungserwartungen (hohe Kundenorientierung, Projektarbeit, Multitasking; Menz/Kratzer 2015) sowie • Rationalisierung und Restrukturierung (Boes/Kämpf/Langes/Lühr 2016). Diese Faktoren gehen für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowohl mit einer höheren Aufgabenflexibilität und -komplexität, zeitlicher und örtlicher Flexibilisierung als auch mit mehr Selbstverantwortung/-organisation einher. Dies kann zum einen mehr Freiheiten, eine bessere Vereinbarkeit und mehr Selbstverwirklichung bedeuten, zum anderen aber auch eine Überlastung, eine höhere Arbeitsintensität und somit auch mehr Stress. Die WSI-Betriebsräte-Befragung 2018 (Ahlers/Erol 2019) verweist darüber hinaus auf drei zentrale Ursachen: unzureichende Personalbemessung, Führungsmängel und Auftragszunahme. Dabei handelt es sich insbesondere bei unzureichender Personalbemessung und Auftragszunahme um Faktoren, die eng mit einander verknüpft sind. Unzureichende Personalbemessung/Auftragszunahme: Die positive Entwicklung der Wirtschaft (Auftragszunahme) führt dazu, dass Arbeitgeber Schwierigkeiten haben, ausreichend qualifizierte Fachkräfte zu finden . Auswertungen des IAB-Betriebspanels 2011 und 2014 für NRW verweisen darauf, dass Betriebe ihren Arbeitskräftebedarf nicht immer durch Neueinstellungen decken konnten. Obwohl die große Mehrheit aller Betriebe mit Personaleinstellungen ihren Bedarf an Arbeitskräften vollständig decken konnten , wollte etwa jeder sechste Betrieb (14 Prozent über die realisierten Einstel- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/13477 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. lungen hinaus noch weitere Beschäftigte neu einstellen, konnte dies aber aus verschiedenen Gründen nicht umsetzen. Während manche Betriebe durch ihren Arbeitskräftebedarf die vorgenommenen Einstellungen zumindest teilweise decken konnten, gab es darüber hinaus auch Betriebe, in denen die Besetzung der vorhandenen Stellen nicht realisiert werden konnte (13 Prozent, da das Fehlen geeigneter Arbeitskräfte oder anderweitige Gründe eine erfolgreiche Stellenbesetzung verhinderten (Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen 2011; 2014). Auswertungen der WSI-Betriebsrätebefragung 2018 zeigen in diesem Kontext auf, dass gut die Hälfte der Betriebe ausgeschriebene Stellen aufgrund einer geringen Entlohnung, ungünstigen Arbeitsbedingungen oder ungünstigen Arbeitszeiten nicht besetzen konnten (Ahlers im Erscheinen). Dies spricht dafür, dass über die attraktivere Gestaltung von Beschäftigungen mehr Personal gewonnen werden könnte. Als Beispiel für eine Maßnahme ist hier die „Konzertierte Aktion Pflege“ zu nennen, die eine Aufwertung des Berufes zur Gewinnung zusätzlicher Pflegefachkräfte durch mehr Ausbildung, mehr Personal und eine verbesserte Entlohnung erreichen möchte (Bundesministerium für Gesundheit 2019). Als zwei weitere wesentliche Strategien zur Vermeidung von Personalengpässen bzw. eines Fachkräftemangels benennt die Bundesregierung unter anderem folgende: 1. Qualifizierung bzw. Weiterqualifizierung und 2. nachhaltige Sicherung der Fachkräftebasis. Unter anderem trägt der technologische Fortschritt dazu bei, dass viele berufliche Tätigkeiten komplexer werden, die Anforderungen an die persönlichen Fähigkeiten und Kompetenzen wachsen und die Arbeit als intensiver wahrgenommen wird. Um sich an diese Veränderungen anzupassen und seine Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten, stellt Qualifizierung bzw. Weiterbildung einen zentralen Faktor dar. Die neue Fachkräftestrategie der Bundesregierung konzentriert sich des Weiteren in einem branchenübergreifenden Ansatz auf die inländischen, europäischen sowie internationalen Fachkräfte- und Beschäftigungspotenziale (BMAS 2019). Um dem drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken hat die Bundesregierung bereits 2012 die Anerkennung ausländischer Berufe- und Studienabschlüsse erleichtert. Zudem wurde Anfang Juni 2019 ein Gesetz zur Einwanderung von Fachkräften beschlossen, dass ab kommendem Jahr insbesondere für Personen mit Berufsausbildung und entsprechender Berufserfahrung weitere Zugangsmöglichkeiten schafft. Führungsmängel: Die veränderte Arbeitswelt geht mit neuen Rollenerwartungen an Führungskräfte einher. Zum Beispiel wird Führungskräften weniger Kontrolle und mehr eine beratende Funktion erwartet und die fachlichen sowie sozialen Anforderungen an sie sind gestiegen. Dabei sind die Bedingungen für eine gute Führung noch herausfordernder geworden. Im Zuge von Reorganisations- und Rationalisierungsmaßnahmen wurden und werden noch aktuell zum Beispiel Hierarchieebenen abgebaut und die Führungsspannen sind größer geworden. Somit sind die Anforderungen an Führungskräfte zusätzlich gestiegen, während sich die Voraussetzungen für eine gute Führung in Teilen verschlechtert haben (Schleicher, BIT e.V. 2002). Bezüglich Führungsmängeln hat bereits das Forschungsprojekt „Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt“, durchgeführt durch die BAuA, aufgezeigt, dass Führungskräfte eine zentrale Rolle bei der Gestaltung auch hinsichtlich einer angemessenen Arbeitsintensität einnehmen und eine gute Führung zentral für die psychische Gesundheit von Beschäftigten ist. Unter anderem verweisen die Drucksache 19/13477 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Ergebnisse als Gestaltungsmöglichkeiten auf eine gute Aufgaben- und Arbeitsablaufgestaltung durch Führungskräfte, die sich unter anderem durch Rollenklarheit zur Vermeidung von Doppelarbeiten, klare Definition von Aufgaben und eine gute Informationskultur auszeichnet (Stab/Schulz-Dadaczynski 2017). Ferner verweisen Auswertungen der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2012 und 2018 darauf, dass die Unterstützung durch Vorgesetzte eine wichtige Ressource für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darstellt und eine hohe protektive Wirkung haben kann, denn je häufiger die Unterstützung von Vorgesetzten erfolgt, desto geringer ist die Anzahl von gesundheitlichen Beschwerden (BAuA 2013). Deswegen sollte ein moderner Arbeitsschutz 4.0 auch die Qualifizierung der Führungskräfte in den Betrieben hinsichtlich der sich ändernden Arbeitsbedingungen (u. a. wachsende Eigenverantwortung der Beschäftigten) im Blick haben (BMAS 2017). c) Inwiefern liegen der Bundesregierung weitere Studien zur Arbeitsintensivierung aus Sicht von Betriebsräten oder Arbeitgebern vor? Es gibt verschiedene Betriebsräte- und Arbeitgeberbefragungen, die sich bereits in der Vergangenheit mit dem Thema Arbeitsintensivierung bzw. Arbeitsintensität beschäftigt haben. Zu nennen ist hier zum Beispiel die Befragung von Betriebsräten und Unternehmensleitungen durch die IG Metall Bezirk NRW in Kooperation mit der Hans-Böckler-Stiftung (BIT e.V. 2001). Die Ergebnisse zeigen, dass bereits damals Stress und Zeitdruck als weitaus stärkste Belastungsfaktoren für die gewerblichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingeschätzt wurde. Lediglich 4 bis 6 Prozent schätzen diese damals als keine Belastung für die von ihnen vertretenen gewerblichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein, während 2/3 bis 3/4 der befragten Betriebsräte hier eine „ziemlich starke Belastung“ feststellten. Auch Unternehmensleitungen schätzten damals die psychischen Belastungsfaktoren „Anforderungen an die Arbeitsleistung “ und „Zeitdruck“ als stärkste Belastung für gewerbliche und angestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein. (Schleicher, BIT e.V. 2002). Ferner existieren neben der WSI-Betriebsrätebefragung aktuell verschiedene Betriebsrätebefragungen , die die Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in verschiedenen Bundesländern beleuchten. Das AK-Betriebsbarometer 2017 der Arbeitnehmerkammer Saarland (2017) kommt beispielsweise zu dem Ergebnis, dass 46 Prozent der Betriebsräte die gegenwärtige Belastung für die Beschäftigten durch Zeitdruck und Stress als hoch einschätzen, 28 Prozent sogar als sehr hoch. Ein ähnliches Bild zeigt sich für Belastungen durch Multitasking. Die Betriebsrätebefragung 2018 der Arbeitnehmerkammer Bremen zeigt auf, dass 76 Prozent der Betriebsräte von einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen hinsichtlich Arbeitsverdichtung/Arbeitsbelastung berichten. Des Weiteren sehen die Betriebsräte mit 34 Prozent eine Verschlechterung bei Mehrarbeit/ Überstunden, was ebenfalls ein Indikator für Arbeitsintensivierung sein kann (Arbeitnehmerkammer Bremen 2018). Als eine bedeutsame Studie für die Arbeitsgeberperspektive ist das IAB- Betriebspanel zu nennen. Zwar beinhaltet diese Befragung keine direkten Angaben zur Arbeitsintensivierung bzw. Arbeitsintensität der Beschäftigten, es lassen sich mit diesem aber Einblicke in die betrieblichen Determinanten von Beschäftigten gewinnen, die mit Arbeitsintensivierung bzw. Arbeitsintensität in Zusammenhang stehen (siehe Frage 11b). Im Rahmen des IAB-Betriebspanel machen die Arbeitgeber unter anderem Angaben zur Beschäftigungsentwicklung (z. B. aktuelle und zukünftig erwartete Beschäftigtenzahlen), Geschäftsentwicklung (z. B. Ausmaß des Konkurrenz- und Wettbewerbsdrucks), Personalbewegungen und Personalsuche und betriebliche Weiterbildung (IAB 2019). Das IAB-Betriebspanel hat dabei bei jeder Erhebung einen anderen Schwerpunkt , 2017 wurde neben Weiteren das Themenfeld „Digitalisierung“ beleuch- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/13477 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. tet. In diesem Rahmen wurden die Arbeitgeber nach ihrer Einschätzung bezüglich der Auswirkungen gefragt, die die Nutzung digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien auf die psychische Arbeitsbelastung, die Vielfalt der zu erledigenden Aufgaben, die Zahl der Arbeitsaufgaben, in denen komplexe Probleme gelöst werden und die Zahl der Arbeitsaufgaben, die parallel erledigt werden müssen, hat (IAB 2017). Die Auswertungen des IAB-Betriebspanels 2017 für NRW hinsichtlich der Auswirkungen der Nutzung digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien , verweisen auf Konsequenzen für die Arbeitsaufgabe. 40 Prozent der Arbeitgeber gehen davon aus, dass die zu erledigenden Aufgaben durch den Einsatz digitaler Informations-und Kommunikationstechnologien vielfältiger werden; 28 Prozent erwarten eine Zunahme, 12 Prozent eine starke Zunahme. Ein ähnliches Bild zeigt sich für Multitasking (26 Prozent Zunahme; 10 Prozent starke Zunahme). In einen etwas geringen Umfang wird ebenfalls eine Zunahme der Komplexität von Arbeitsaufgaben (29 Prozent durch die Digitalisierung erwartet (Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen 2017). Auswertungen des IAB-Betriebspanels 2011 und 2014 für NRW zeigen, hinsichtlich des Themas „Personalbemessung“ (siehe Frage Nr. 11b), dass die Zahl der neu eingestellten Arbeitskräfte auf anhaltend hohem Niveau ist und seit Mitte der 2000er Jahre die Zahl der Personaleinstellungen von Jahr zu Jahr zunimmt . Diese Entwicklung wurde lediglich im Jahr 2009 in Folge der Krise kurzzeitig unterbrochen. Die große Mehrheit aller Betriebe mit Personaleinstellungen konnte ihren Bedarf an Arbeitskräften vollständig decken. Demgegenüber wollte etwa jeder sechste Betrieb (14 Prozent über die realisierten Einstellungen hinaus noch weitere Beschäftigte neu einstellen, konnte dies aber aus verschiedenen Gründen nicht umsetzen. Während manche Betriebe durch ihren Arbeitskräftebedarf die vorgenommenen Einstellungen zumindest teilweise decken konnten, gab es darüber hinaus auch Betriebe, in denen die Besetzung der vorhandenen Stellen nicht realisiert werden konnte (13 Prozent, da das Fehlen geeigneter Arbeitskräfte oder anderweitige Gründe eine erfolgreiche Stellenbesetzung verhinderten (Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen 2011; 2014). d) Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, insbesondere im Zusammenhang mit der Herausforderung der Arbeitsintensivierung die betriebliche Mitbestimmung zu stärken, und wenn ja, was will sie dafür tun? Sozialpartnerschaft, Mitbestimmung und demokratische Teilhabe bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen sind ein Kernelement der deutschen Wirtschaft . Damit die Bewältigung des digitalen Strukturwandels und die Gestaltung von Arbeitsplätzen mit einer angemessenen Arbeitsintensität einhergeht, bedarf es einer starken betrieblichen Mitbestimmung. Die Bundesregierung plant deshalb Maßnahmen zu ergreifen, um die Gründung von Betriebsräten zu fördern. Der Koalitionsvertrag sieht hierzu vor, das vereinfachte Wahlverfahren für alle Betriebe mit 5 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verpflichtend zu machen. Für Betriebe mit 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern soll die Wahl zwischen dem vereinfachten und allgemeinen Wahlverfahren ermöglicht werden. Drucksache 19/13477 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 12. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Stressstudie der Techniker Krankenkasse (TK) (www.tk.de/resource/ blob/2026630/9154e4c71766c410dc859916aa798217/tk-stressstu die-2016-data.pdf), wonach sich mehr als 60 Prozent Befragten gestresst fühlt? Um Ergebnisse von einzelnen Studien in einen Gesamtkontext einordnen zu können und diese gegebenenfalls mit anderen Studienergebnissen zu vergleichen , ist es nötig mindestens Informationen über Erhebungsmethode, die befragten Personen, die Frageformulierungen sowie Antwortkategorien zu haben. Zwar wird zu Beginn der Stress-Studie der TK angegeben, dass im Juni und Juli 2016 das Meinungsforschungsinstitut Forsa für die vorliegende Untersuchung 1.200 deutschsprachige Personen ab 18 Jahren zu ihrer Stressbelastung und ihren Entspannungsstrategien in Alltag, Freizeit und Beruf befragt haben . Ebenso wird angegeben, dass die befragten Menschen den Querschnitt der volljährigen Bevölkerung in Deutschland repräsentieren und die Personenstichprobe nach Geschlecht, Alter, Bildung und Region gewichtet wurde (TK 2016). Allerdings wird nicht offengelegt, wie die Daten erhoben wurden (z. B. face-toface , Telefoninterview oder Onlineerhebung), ob alle Fragen, die einen Arbeitsbezug haben, nur an Personen gingen, die auch einer bezahlten Tätigkeit nachgehen (z. B. die Fragen nach den Stressauslösern) und der Fragebogen ist nicht öffentlich zugängig, was einen Überblick über die genaue Frageformulierung verhindert. Somit bleibt insbesondere unklar, ob „nur“ nach den Auslösern von Stress gefragt wurde oder auch gleichermaßen nach der subjektiven Wahrnehmung dieser. Dies stellt eine bedeutsame Differenzierung für die Interpretation der Ergebnisse dar, so können die folgenden Fragen nur anhand der Informationen beantwortet werden, die die Veröffentlichung zur TK-Stressstudie 2016 zur Verfügung stellt. a) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus, dass nach der Stressstudie der TK 46 Prozent der Befragten „die Arbeit“ als Stressursache nennen (häufigste Nennung)? Die Stressstudie der Techniker Krankenkasse aus dem Jahr 2016 verweist darauf , dass 46 Prozent der Befragten sich durch Schule, Studium und Beruf belastet fühlen (vgl. S. 12) bzw. die Arbeit als Stressauslöser (Abbildung S. 13) benennen. Zwar ist damit der Job bzw. die Ausbildung der Stressfaktor Nummer eins, jedoch folgen in ähnlicher Höhe die hohen Ansprüche an sich selbst (43 Prozent und mit etwas niedrigerem Anteil zu viele Termine und Verpflichtungen in der Freizeit (33 Prozent. Ebenfalls werden die Teilnahme am Straßenverkehr (30 Prozent, ständige Erreichbarkeit durch Handy, Facebook und Co. (28 Prozent oder Kindererziehung/Enkelkinder (19 Prozent als Stressauslöser benannt (TK 2016). Verschiedene Studien verweisen darauf, dass Arbeit nicht nur körperlich, sondern auch psychische belastend sein kann und somit einen Stressor. Insbesondere von dem Hintergrund einer sich wandelnden Arbeitswelt (siehe auch Frage Nr. 11a) steigt die Komplexität der psychischen Anforderungen bei der Arbeit und gewinnt somit an Bedeutung für psychischen Stress. Die Stressstudie der TK verweist aber auch darauf, dass Stress ein Zusammenspiel mehrerer Einflussfaktoren ist und nicht nur alleine durch die Arbeit bzw. Ausbildung bestimmt wird. Des Weiteren zeigt sich im Vergleich zur TK-Stressstudie 2013 dass der Anteil der Erwachsenen in Deutschland, die die Arbeit bzw. die Ausbildung als Stressauslöser Nummer eins benannt haben, nicht gestiegen ist (47 Prozent, TK 2013). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/13477 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Stress ist zudem nicht per se negativ. Im Vorwort des TK-Stressreports betont Fußballexperte und Arbeitgeber Holger Stanislawski, dass Stress seit jeher dafür sorgt, dass wir in Notfallsituationen Höchstleistungen vollbringen können. Zu dieser Aussage passt auch das Ergebnis, dass 42 Prozent der Berufstätigen sich vom beruflichen Stress angespornt fühlen. Dies zeigt sich für alle Altersund Einkommensgruppen und auch unabhängig davon, ob Kinder im Haushalt leben oder nicht und ob Vollzeit oder Teilzeit gearbeitet wird (TK 2016). Die Auswirkungen von Stress sind auch von der Bewertung der betroffenen Personen abhängig. So können Stressoren einerseits als Herausforderung bewertet werden und mit positiven Auswirkungen, wie Lernerfolge, einhergehen. So kann Arbeit ein Stressauslöser sein, muss aber nicht mit einem Belastungsempfinden einhergehen. Andererseits können Stressoren aber auch als (schwer überwindbares) Hindernis wahrgenommen werden und somit eine Belastung mit negativen Folgen darstellen (Cavanaugh et al. 2000). Ferner kann Dauerstress ohne ausreichende Erholung und Entspannungsphasen sich langfristig negativ auf die psychische Gesundheit auswirken. Gerade vor dem Hintergrund steigender Fehltage und Frühverrentungen aufgrund von psychischen Erkrankungen stellt Stress bei der Arbeit ein hoch relevantes Thema für den Arbeits- und Gesundheitsschutz dar. Die Auseinandersetzung mit dem Thema Stress bzw. psychische Gesundheit hat auf arbeitspolitischer Ebene in den zurückliegenden Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen und steht weiterhin im Fokus, wie zum Beispiel durch: • die 2013 erfolgte Klarstellung im Arbeitsschutzgesetz, in dem nun in § 4 (Allgemeine Grundsätze) explizit die psychische Gesundheit genannt ist sowie in § 5 (Beurteilung der Arbeitsbedingungen) die psychische Belastung als eine mögliche Gefährdung bei der Arbeit separat aufgeführt wird und somit explizit Teil der Gefährdungsbeurteilung ist, oder • die gemeinsame Erklärung des BMAS zusammen mit den Sozialpartnern (DGB und BDA), die auf die Prävention psychischer Erkrankungen und die erfolgreiche Wiedereingliederung von psychisch erkrankten Beschäftigten fokussiert, oder • das Arbeitsprogramm und die Initiativen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie, insbesondere der Schwerpunkt „Stress reduzieren – Potenziale entwickeln“, oder • die Diskussionen um eine mögliche Regelungslücke (BAuA 2018) oder auch der Zukunftsdialog „Neue Arbeit – Neue Sicherheit“ durchgeführt vom BMAS (siehe auch Frage Nr. 11a). b) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus, dass nach der Stressstudie der TK keine andere Altersstufe so stark gestresst von Beruf ist wie die 18- bis 29-Jährigen (71 Prozent)? Im TK-Stressreport 2016 wird angegeben, dass keine andere Altersstufe so stark gestresst von Beruf (71 Prozent, ständiger Erreichbarkeit (38 Prozent und finanziellen Sorgen (29 Prozent ist wie die 18- bis 29-Jährigen. Des Weiteren wird berichtet: „Wenn dann die Kinder und das Familienleben kommen, wandelt sich das Bild. Die 30- bis 39-Jährigen verspüren mehr Druck als alle anderen durch die eigenen hohen Ansprüche (52 Prozent), zu viele private Verpflichtungen (43 Prozent), Arbeitsbelastung im Haushalt (32 Prozent) und die Erziehung der Kinder (43 Prozent). Die 40- bis 49-Jährigen belasten private Konflikte mehr als alle anderen, bei den 50- bis 59-Jährigen sind es schwere Erkrankungen bei Nahestehenden, und bei den 60- bis 69-Jährigen kommt die Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen zum Tragen (TK 2016, S. 14). Die Ergebnisse lassen sich zum einen so interpretieren, dass jede Lebensphase mit ganz eigenen Herausforderungen einhergehen, die mit Stress in Zusammen- Drucksache 19/13477 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. hang stehen können. Während in jüngeren Altersgruppen vor allem die Ausbildung und der Beruf im Vordergrund stehen, da die Familienplanung auch meist noch nicht begonnen hat, stellen diese auch am häufigsten einen Stressauslöser dar. In diesem Zusammenhang verweist die repräsentative Umfrage „Generation 2017“ darauf, dass für junge Erwachsene in Deutschland die berufliche Laufbahn und die Sicherheit im Job oberste Priorität bei ihrer Lebensplanung haben (Bildungsspiegel 2017). Ab den 30iger Jahren spielt dann zunehmend die Familie eine Rolle und Familien-/Betreuungsverpflichtungen kommen zu den beruflichen Herausforderungen hinzu. Hier wird dann auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein zentrales Thema. Auswertungen der Daten des DBG-Index gute Arbeit zeigen auf, dass die mittleren Altersgruppen zwischen 30 und 50 Jahren die häufigsten Beeinträchtigungen der Vereinbarkeit aufweisen . Beschäftigte unter 30 und über 50 Jahre sind seltener betroffen. (Gerdes/ Schmucker 2018). Somit steht hier nicht mehr allein die Arbeit als zentraler Stressauslöser im Fokus. Zum anderen könnten die Daten so interpretiert werden, dass jüngere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich gestresster von der Arbeit (und der Ausbildung) sind und es sich nicht nur um eine Verschiebung der Herausforderungen im Leben handelt. Eine Befragung von 18.000 Studierenden von über 200 deutschen Hochschulen in einer durch die AOK geförderten und von der Universität Potsdam durchgeführten Studie zeigte, dass 53 Prozent der Befragten unter Stress leiden. Damit lag der Anteil höher als in einer vergleichbaren Befragung von Erwerbstätigen aus dem Vorjahr. Gründe für das Stressempfinden sind unter anderem Zeitdruck, Leistungsdruck, Angst vor Überforderung und Erwartungsdruck (Universität Potsdam 2016). Weiterhin wird berichtet, dass viele Studierende Angst haben, den Anschluss zu verlieren und setzen sich extrem unter Druck. Das Hochschulsystem zeichnet sich heute durch eine stärkere Reglementierung aus und Prüfungen im ersten Semester beeinflussen bereits die spätere Abschlussnote. Dies könnten Ursachen für den erhöhten Stress von Studierenden darstellen. In der Altersgruppe der 18 bis 29-Jährigen erfolgt ferner für viele der Berufseinstieg , der mit spezifischen Anforderungen verbunden sind, die zu Stressempfinden führen können. Der Berufseinstieg ist eine beanspruchende Zeit, verschiedene Studien zeigen zum Beispiel anhand von Lehrpersonal auf, dass der Einstieg in den Beruf durch die Findung der beruflichen Rolle, unerwartete und im Studium nicht erprobbare Aufgaben oder divergierende Erwartungen gekennzeichnet ist. Ebenso kann noch nicht auf umfängliche Berufserfahrung zurückgegriffen werden, um erlebte und zu bearbeitende Probleme angemessen einschätzen können (Keller-Schneider 2006; 2009). All diese Faktoren können zu einem erhöhten Stressempfinden durch die Arbeit bei jüngeren Erwerbstätigen führen. Zum einen verdeutlichen die Ausführungen, dass das Thema „Stress“ lebensphasenorientiert betrachtet werden muss, da jede Phase mit ganz unterschiedlichen Herausforderungen (Beruf, Kinder, Pflege) verbunden ist, die potentielle Stressoren darstellen können. Zum anderen verweisen die Ergebnisse darauf, dass gerade bei den jungen Erwerbstätigen die Arbeit einen Stressor darstellt. In dieser Lebensphase liegt neben Ausbildung meist der Berufseinstieg, der häufig mit vielen neuen Anforderungen einhergeht, auf die sich die Berufseinsteiger erstmal einstellen und Handlungsroutinen entwickeln müssen. Es ist anzunehmen , dass mit zunehmender Berufserfahrung bestimmte Anforderungen als weniger stressig empfunden werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 43 – Drucksache 19/13477 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus, dass nach der Stressstudie der TK 64 Prozent der befragten Berufstätigen angeben, „zu viel Arbeit“ zu haben, 59 Prozent über „Termindruck/Hetze“ klagen und 52 Prozent über „Unterbrechungen/Störungen“? Die Arbeitswelt ist komplexer geworden und befindet sich im stetigen Wandel. Insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender gesellschaftlicher Beschleunigungsprozesse (Rosa 2005), ist eine hohe Arbeitsintensität ein aktuell viel diskutiertes Thema. Viele Erwerbstätige beschreiben das subjektive Erleben der Verdichtung und Intensivierung von Arbeit. Sie erleben, dass immer mehr in der gleichen Zeit geleistet werden muss, mehrere Arbeiten gleichzeitig erledigt werden müssen und insgesamt die Produktivitätsanforderungen gestiegen sind. Dies spiegelt sich auch in den Zahlen der TK-Stressstudie wider. Alle genannten Faktoren stellen Indikatoren zur Messung von Arbeitsintensität dar und verweisen darauf, dass hohe Arbeitsintensität eine ernstzunehmende Herausforderung auf dem Arbeitsmarkt ist (siehe Antwort zu Frage 11a). So zeigen die Ergebnisse auf, dass mehr als die Hälfte der Befragten von mindestens einem Teilaspekt hoher Arbeitsintensität betroffen sind. Ähnliche Ergebnisse zeigen sich auch anhand der Daten der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018 für starken Temin-/Leistungsdruck (48 Prozent sowie Störungen und Unterbrechungen bei der Arbeit (46 Prozent. Des Weiteren fühlen sich ca. 60 Prozent der Befragten von den beiden Bedingungen belastet (Hünefeld 2019). In der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung wird nicht nach „zu viel Arbeit“ gefragt , daher kann hier kein Vergleich vorgenommen werden. Da andauernde hohe Arbeitsintensität ein gesundheitliches Risiko darstellt (siehe auch Frage Nr. 13), gilt es Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass sie mit einer angemessenen Arbeitsintensität einhergehen. Beispielsweise sollten Führungskräfte ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter realistische Zielvorgaben machen, die sich an einem passenden Verhältnis von Arbeitsanforderungen und Ressourcen orientiert. Eine Orientierung am „praktisch Machbaren“ sollte erfolgen. Des Weiteren sollen Führungskräfte ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen angemessenen Handlungsspielraum über Geschwindigkeit, Inhalt und Anordnung ihrer Aufgaben geben. Dies kann den negativen Effekten einer hohen Arbeitsintensität entgegenwirken. Des Weiteren sollten Führungskräfte eine unterstützende Arbeitsumgebung schaffen, die sich durch ein angemessenes Maß an Anforderungen, einem adäquaten Feedback und sozialer Unterstützung auszeichnet. Eine hohe Arbeitsintensität lässt sich nicht in jedem Fall vermeiden , insbesondere angesichts der steigenden Komplexität bei der Arbeit. Daher ist es wichtig, einen bewussten Ausgleich zu schaffen, Erholungspausen wahrzunehmen und diese gesundheitsförderlich zu gestalten (Hünefeld 2019). 13. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass eine hohe Arbeitsintensivität mit Erschöpfung der Beschäftigten einhergeht und damit ein gesundheitliches Risiko darstellt (vgl. BIBB/BAuA 2019: Zeitdruck und Co – Wird Arbeit immer intensiver und belastender?), und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus? Es gibt vielfältige Hinweise darauf, dass eine hohe Arbeitsintensität eine gesundheitsgefährdende Belastung für Beschäftigte darstellen kann, beispielsweise dass die andauernde Belastung durch eine intensivere Nutzung der verfügbaren Arbeitszeit, unter anderem gemessen über die Arbeitsmenge und das -tempo, dazu führt, dass Beschäftigte durch die daraus resultierende Fehlbeanspruchung an ihre Leistungsgrenzen stoßen. Es zeigen sich ebenso Zusammenhänge zu einer reduzierten Schlafqualität und einer eingeschränkten Regenerationsfähigkeit . Auch Auswertungen der aktuellen Daten der BIBB/BAuA- Erwerbstätigenbefragung 2018 zeigen auf, dass eine hohe Arbeitsintensität ein Drucksache 19/13477 – 44 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. gesundheitliches Risiko darstellen. Bereits einzelne Arbeitsbedingungen bringen ein gewisses Stresspotenzial mit sich. Die Arbeitswelt besteht aber aus einem komplexen Zusammenspiel vieler Arbeitsbedingungen und hohe Arbeitsintensität entsteht meist da, wo mehrere Belastungsmomente gleichzeitig auftreten. So zeigen die Auswertungen: Je mehr Arbeitsbedingungen bei den Beschäftigten auftraten, die im Zusammenhang mit hoher Arbeitsintensität diskutiert werden, umso häufiger waren sie körperlich und emotional erschöpft. Verschiedene Studien verdeutlichen, dass eine angemessene Arbeitsintensität, die von Beschäftigten als Herausforderung, aber nicht als Stressor wahrgenommen wird, einen bedeutsamen Faktor für die Arbeitsqualität von Erwerbstätigen darstellt und somit ein hoch relevantes Thema für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Deutschland ist. Um die Arbeit vor dem Hintergrund der sich wandelnden Arbeitswelt gesundheitsförderlich zu gestalten, gilt es vor allem den Arbeitsschutz an die sich wandelnde Arbeitswelt anzupassen (siehe Antwort zu Frage 11a). Obwohl seit Ende des Jahres 2013 das Arbeitsschutzgesetz explizit die Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung fordert, wird der Faktor „Arbeitsintensität“ häufig bei der Gefährdungsbeurteilung nicht betrachtet (Aich im Erscheinen). Aus diesem Grund sollte das Thema „Arbeitsintensität “ weiterhin auch als Thema der Gefährdungsbeurteilung gestärkt werden. Da Mehrarbeit häufig ein Ventil für eine hohe Arbeitsintensität ist (Haipeter et al. 2017), kann eine gute Arbeitszeitgestaltung dazu beitragen, Belastungen durch Arbeitsintensivierung zu reduzieren. Möglichkeiten sind hier: • Einhaltung der gesetzlichen Tageshöchstarbeits- und Ruhezeiten (Vermeidung der Ausweitung von Arbeitszeiten), • Planbarkeit bei Flexibilitätsanforderungen (Rechtzeitige Ankündigungen bei wechselnden Arbeitszeiten), • Gestaltungsspielräume bei der Arbeitszeit (Mitbestimmung bei der Gestaltung der eigenen Arbeitszeit), • klare Regelungen bei Home-Office und mobilem Arbeiten – insbesondere in Bezug auf ständige Erreichbarkeit, da diese ebenfalls ein Indikator für hohe Arbeitsintensität ist. • Die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit ermöglicht es, Belastungen durch eine hohe Arbeitsintensität zu dokumentieren und Abhilfe zu schaffen. Sie kann in den Betrieben auch dazu genutzt werden, dass mehr über die Arbeitszeiten gesprochen wird. Somit kann unter anderem so aufgezeigt werden, wie viel gearbeitet wird und ob mehr Personal für bestimmte Zeiten benötigt wird, um ein erhöhtes Arbeitsaufkommen zu bewältigen und Überstunden zu vermeiden. 14. Welcher Zusammenhang besteht nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen der Arbeitsintensivierung und dem Anstieg der Krankentage auf Grund von psychischen Störungen und Verhaltensstörungen in den letzten zehn Jahren (Bundestagsdrucksache 19/8688)? Zum direkten Zusammenhang zwischen Arbeitsintensivierung als Belastungsfaktor bei der Arbeit und dem Anstieg der Krankentage auf Grund von psychischen und Verhaltensstörungen in den letzten zehn Jahren liegen keine Daten vor. Hier ist weiterhin auch zu bedenken, dass sich in den zurückliegenden Jahren das Diagnoseverhalten von Ärzten z. B. durch verbesserte Diagnosemethoden , eine höhere Sensibilität für psychische und Verhaltensstörungen etc. möglicherweise geändert hat, was auf die Anzahl der Krankentage nicht ohne Einfluss wäre. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 45 – Drucksache 19/13477 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Allerdings ergibt sich aus Reviews und publizierten Studien, dass eine hohe Arbeitsintensität – d. h. quantitative Anforderungen etwa in Form einer zu hohen Arbeitsmenge oder Arbeitsgeschwindigkeit – z. B. mit Ermüdung und Erschöpfung oder Depression und Angst zusammenhängen können. Arbeitsintensität ist somit ein Risikofaktor (neben anderen) für die Entstehung psychischer und Verhaltensstörungen . Unzureichend ist die Studienlage bisher für die qualitative Facette von Arbeitsintensität, d. h. bspw. die Komplexität von Anforderungen, so dass hierzu keine Aussagen möglich sind. 15. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass sich negative Gesundheitsfolgen auf Grund von Arbeitsintensivierung erst nach einem zeitlichen Abstand zeigen? a) Geht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang davon aus, dass die Krankentage aufgrund von psychischen Belastungen weiter ansteigen werden? Genaue Angaben über das Zeitintervall zwischen dem Einwirken psychischer Belastung und dem Auftreten negativer Gesundheitsfolgen können nicht einheitlich gemacht werden. Um den zeitlichen Abstand zwischen der Einwirkung einer Belastung und deren gesundheitlichen Folgen bestimmen zu können, sind zum Beispiel Längsschnittstudien mit mehreren Messzeitpunkten über einen mehrjährigen Zeitraum notwendig, die die Arbeitsintensität und deren gesundheitliche Folgen erfassen. Derartige Studien liegen bisher nicht vor. Zu Krankheitstagen aufgrund von allgemein psychischer Belastung können keine Aussagen gemacht werden, da nur Daten über Diagnosen und Krankheitstage verfügbar sind. Betrachtet man die Verteilung der Arbeitsunfähigkeitstage nach Diagnosegruppen der letzten Jahre (2013–2017, SUGA) zu psychischen und Verhaltensstörungen (ICD 10 Diagnoseschlüssel F00–F99), so ist ein Anstieg der Arbeitsunfähigkeitstage von 11 Prozent im Jahr 2013 auf 12.8 Prozent im Jahr 2017 zu erkennen. Gemäß dem Bericht zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2017 der BAuA entfallen mehr als die Hälfte aller Krankentage auf die Diagnosegruppen Muskel-Skelett-Erkrankungen, Krankheiten des Atmungssystems und psychische und Verhaltensstörungen (51 Prozent. Nach Ergebnissen des AOK- Bundesverbandes und des wissenschaftlichen Instituts der AOK ist die Zahl der Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen in den letzten zehn Jahren konstant angestiegen, zwischen 2007 und 2017 um 67,5 Prozent. Mit 26,1 Tagen je Fall dauerten sie 2017 mehr als doppelt so lange wie der Durchschnitt mit 11,8 Tagen je Fall. Allerdings lässt sich aus diesen Ergebnissen kein kausaler Zusammenhang zwischen der Erhöhung der psychischen Belastung und dem Anstieg der Krankentage ableiten. b) Was tut die Bundesregierung um zu verhindern, dass mehr Beschäftigte auf Grund von Arbeitsintensivierung krank werden? Der Schutz und die Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung war 2013-2018 ein Schwerpunkt der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie und wird es auch in der gegenwärtig anlaufenden Strategieperiode (2019 bis 2024) sein. Mit abgestimmten Empfehlungen und Handlungshilfen , aber auch durch konzertierte Information, Beratung und Überwachung durch staatliche Arbeitsschutzbehörden und Unfallversicherungsträger werden Betriebe aktiv angehalten und unterstützt, Gefährdungen durch psychische Belastungen der Arbeit zu erkennen und zielgerichtet zu minimieren. In Drucksache 19/13477 – 46 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. den unter Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern abgestimmten „Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung“ wurde klargestellt, dass die Gestaltung von Arbeitsintensität grundsätzlich in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen ist. Weiterhin erfolgte eine Klarstellung im Arbeitsschutzgesetz, in dem nun die psychische Belastung explizit als eine Gefährdung genannt wird. 16. In welchen deutschen Bundesländern wird nach Kenntnis der Bundesregierung das ILO-Benchmark (ILO = International Labour Organization) für die Personalausstattung der staatlichen Arbeitsschutzbehörden nicht erreicht (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10335)? a) Zu welchem Anteil wird nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern das ILO-Benchmark erreicht bzw. verfehlt? b) Was tut die Bundesregierung, um dazu beizutragen, dass das Benchmark in allen Bundesländern erreicht wird? c) Welche Reaktionen internationaler Organisationen wie der ILO bezüglich der Nichterreichung des Benchmarks sind der Bundesregierung bekannt? Das einschlägige Übereinkommen Nr. 81 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) fordert, dass die Zahl der Aufsichtsbeamten ausreichen muss, um die wirksame Ausführung der Aufgaben der Arbeitsaufsicht zu gewährleisten. Das Übereinkommen Nr. 81 legt keine konkrete Zahl an Aufsichtsbeamten fest. Die angesprochenen „ILO-Benchmarks“ (Dokument GB.297/ESP/3, Ziffer 13) sind nicht Bestandteil des Übereinkommens Nr. 81, sondern indizieren lediglich unverbindliche Richtwerte für industrielle Marktwirtschaften. Über die Durchführung des Übereinkommens Nr. 81 berichtet Deutschland der ILO regelmäßig. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat der jüngste Bericht aus dem Jahr 2017 nicht zu Beanstandungen der ILO geführt. Die Personalressourcen der Arbeitsschutzbehörden der Länder sind im Bericht über „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ (SUGA) veröffentlicht. Die Bundesregierung verweist auf die Angaben im jüngsten SUGA 2017 unter Tabelle TG 2 (Seite 230). Die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes wird durch die Länder überwacht (Artikel 30 und 83 des Grundgesetzes, § 21 ArbSchG). Diese Aufgabe nehmen die Länder als eigene Angelegenheit wahr (Artikel 83 GG) und regeln die Einrichtung der Behörden sowie das Verwaltungsverfahren (Artikel 84 GG). Im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass eine qualitativ hochwertige Erfüllung der Aufgaben der Arbeitsschutzaufsicht bei der Beratung und Überwachung der Betriebe durch das gesetzlich vorgegebene abgestimmte Vorgehen der zuständigen Landesbehörden und der Unfallversicherungsträger erreicht wird. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 47 – Drucksache 19/13477 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 17. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Aussagen von Sascha Stowasser, dem Direktor des Instituts für angewandte Arbeitswissenschaft in Düsseldorf (Stuttgarter Zeitung, 23. April 2019, S. 2), der von einem „Nachholbedarf“ bei den Arbeitsschutzkontrollen in Deutschland spricht und vorschlägt die „Quantität und die Qualität der Aufsicht“ zu steigern? a) Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Quantität und Qualität der Arbeitsschutzkontrollen zu steigern, und wenn ja, was tut sie dafür, um die Bundesländer dabei zu unterstützen? Es wird auf die Antwort zu Frage Nr. 16 verwiesen. b) Was tut die Bundesregierung dafür, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen hinsichtlich der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen unter Berücksichtigung psychischer Belastungen zu unterstützen ? Ausführungen zu Maßnahmen, die Betriebe bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen unterstützen, enthält die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/1011 – Prüftätigkeit beim Arbeitsschutz. Drucksache 19/13477 – 48 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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