Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Ulla Jepke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/12724 – Einführung und Nutzung eines zentralen EU-Einfuhrkontrollsystems (ICS 2) für den Zoll V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Europäische Kommission will ein neues Einfuhrkontrollsystem (ICS 2) des Zolls entwickeln. Ein entsprechender Beschluss erfolgte im Dezember 2017 (Ratsdokument 5574/19). Ähnlich dem EU-Fluggastdatensystem soll das ICS2 als „EU Advance Cargo Information System“ Vorabinformationen über Waren verarbeiten, um dadurch „schwerwiegende Sicherheitsrisiken zu identifizieren , die durch internationale Warenbewegungen entstehen, bevor diese die EU-Außengrenzen erreichen“. Dies betrifft Frachtdaten im Luft-, See-, Schienen- und Straßenverkehr. Erwartet werden jährlich mehr als 300 Millionen Frachten auf allen Transportwegen, hinzu kommen bis zu einer Milliarde Post- und Expresssendungen. Das „Fracht-Vorabinformationssystem“ soll die anfallenden Daten zentral, statt wie früher dezentral, speichern. Alle Einfuhr-, Ausfuhr- und Versandvorgänge werden in einer papierlosen und elektronischen Umgebung aufgebaut. Zu den vorab zu übermittelnden Informationen gehören Daten aller Personen, die in den Verkauf, den Transport oder den Versand der Güter involviert sind, außerdem Angaben über die Firmen, in denen die Fracht verpackt oder gelagert wurde sowie über die genutzten Verkehrsmittel. Das ICS 2 nutzt Algorithmen , um verdeckte Muster oder andere Auffälligkeiten in den Vorabinformationen zu finden. Die Bundesregierung begrüßt die Pläne (Plenarprotokoll 19/106, Antwort auf die Mündliche Frage 47 des Abgeordneten Andrej Hunko). Organisatorische Änderungen für die deutsche Zollverwaltung ergeben sich nach Angaben der damaligen Parlamentarischen Staatssekretärin Christine Lambrecht nicht. Behörden der Mitgliedstaaten und damit auch die Zollkriminalämter können das ICS 2 für ihre eigene Risikoanalyse in ihren nationalen Zollsystemen verwenden . Hiervon verspricht sich die Bundesregierung ein „kohärenteres, effizienteres und kosteneffizienteres Zollrisikomanagement in Europa“. Das ICS 2 soll mit anderen polizeilichen EU-Informationssystemen vernetzt werden. Demnach sollen auch andere Systeme aus dem Zollbereich „mit denjenigen auch aus dem Sicherheitsbereich (personenorientiert) interoperabel Deutscher Bundestag Drucksache 19/13478 19. Wahlperiode 24.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. sein“. Hierzu untersucht die Europäische Kommission derzeit rechtliche und technische Rahmenbedingungen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung beantwortet die im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts angefragten Sachverhalte gegenüber dem Deutschen Bundestag transparent und vollständig, um dem verfassungsrechtlich verbrieften Aufklärungsund Informationsanspruch des Deutschen Bundestages zu entsprechen. Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung aber zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann (BVerfGE 124, Seite 161, 189). Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt , dass ein Teil der Fragen aus Geheimhaltungsgründen nicht in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil beantwortet werden kann. Die Antworten auf die Fragen 5, 6b, 6c, 6e, 9, 9a, 9b, 10, 12b, 16, 16a, 16b 17, 17a, 17b,17c und 21 können nicht offen, sondern nur als Verschlusssache eingestuft übermittelt werden. Eine offene Antwort ist nicht möglich, weil die Fragen Informationen betreffen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind. Mit der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages ist ein Instrument geschaffen , das es den Abgeordneten des Deutschen Bundestages ermöglicht, die entsprechenden Informationen einzusehen. Dem parlamentarischen Kontrollrecht wird damit Rechnung getragen. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil die Veröffentlichung der erfragten Informationen umfassende Rückschlüsse auf den kriminalitätsbezogenen Informationsstand sowie die Arbeitsweise des Zolls und anderer nationaler Behörden sowie internationaler Organisationen, Institutionen und Agenturen ermöglichen würde. Es entstünde die Gefahr, dass Fähigkeiten, Methoden und Informationsquellen dieser Behörden, Organisationen, Agenturen und Institutionen bekannt würden, was sich sowohl auf die staatliche, zwischenstaatliche als auch auf die supranationale Aufgabenwahrnehmung in den Bereichen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung außerordentlich nachteilig auswirken würde. Die Antwort der Bundesregierung auf die betroffenen Fragen muss daher aus Gründen des Staatswohls als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VSA) eingestuft werden und wird als nicht zur Veröffentlichung in einer Bundestagsdrucksache bestimmte Anlage übermittelt.* * Das Bundesministerium der Finanzen hat Teile der Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 19/13478 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  1. Welche Bedeutung haben der See-, Luft- und Straßenverkehr für die von deutschen Zollbehörden eingenommenen Zollabgaben (bitte für die einzelnen Sektoren angeben)? a) Wie viele Zollgebühren haben die deutschen Zollbehörden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 eingenommen (bitte für See-, Luft- und Straßenverkehr angeben)? In den Jahren 2016 bis 2018 haben die deutschen Zollbehörden die folgenden Beträge als Zollabgaben vereinnahmt (gerundet): Jahr Betrag in Mrd. € 2016 5,14 2017 5,07 2018 5,03 b) Wie viele dieser Einnahmen hat die Bundesregierung als „traditionelle Eigenmittel“ an die Europäische Union abgeführt? Von den zuvor genannten vereinnahmten Zollabgaben hat die Bundesregierung an die Europäische Kommission abzüglich der jeweils geltenden Erhebungskostenpauschale folgende Beträge als traditionelle Eigenmittel abgeführt (gerundet ): Jahr Betrag in Mrd. € 2016 3,93 2017 4,06 2018 4,02 Zu a) und b): Eine Aufschlüsselung nach See-, Luft- sowie Straßenverkehr der von den deutschen Zollbehörden eingenommenen Zollabgaben und eine damit korrespondierende Darstellung der verkehrsträgerspezifischen Bedeutung sind nicht möglich.  2. Wie viele Zollbeamtinnen und Zollbeamte beschäftigt die Bundesregierung , und wie verteilen sich diese auf Flughäfen, Landgrenzübergänge, Häfen, Binnenzollstellen, Zolllabore und Zollkriminalämter? Zum Stichtag 28.12.2018 waren in der Zollverwaltung 35.661 AK beschäftigt. Davon waren 2.390,47 AK an Flughäfen, 761,70 AK an Landgrenzübergängen, 1.787,63 AK an Häfen, 2.409,62 AK an Binnenzollämtern, 417,04 AK in Zolllaboren und 3.569,11 AK beim Zollkriminalamt und in den Zollfahndungsämtern tätig.  3. Wie viele Zollanmeldungen haben die deutschen Zollbehörden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 bearbeitet (bitte für See-, Luft- und Straßenverkehr angeben)? Zur Ermittlung der Anzahl der Zollanmeldungen hat die Generalzolldirektion eine Auswertung des Zollabfertigungssystems ATLAS vorgenommen. Die Ergebnisse sind nachfolgend in tabellarischer Form aufgeführt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13478 Einfuhr Zollanmeldungen 2016 2017 2018 Drittlandsgrenze 1.476.750 1.465.542 1.522.547 See- oder Freihafengrenze 2.247.068 2.368.383 2.360.937 Flughafen 6.554.849 7.037.440 7.548.939 Binnenland 20.216.938 21.529.571 22.147.705 Summe 30.495.605 32.400.936 33.580.128 Zollanmeldungspositionen 2016 2017 2018 Drittlandsgrenze 4.099.134 4.299.830 4.763.057 See- oder Freihafengrenze 5.264.190 5.057.972 5.035.052 Flughafen 11.471.261 13.151.488 14.805.785 Binnenland 82.117.531 87.878.526 89.505.975 Summe 102.952.116 110.387.816 114.109.869 Ausfuhr Zollanmeldungen 2016 2017 2018 Drittlandsgrenze 3.141.456 3.139.128 3.124.637 See- oder Freihafengrenze 12.068.146 12.187.389 12.228.719 Flughafen 16.731.091 16.774.056 16.787.694 Binnenland 22.297.530 23.511.675 23.920.979 Summe 54.238.223 55.612.248 56.062.029 Zollanmeldungspositionen 2016 2017 2018 Drittlandsgrenze 17.048.590 17.170.586 17.211.867 See- oder Freihafengrenze 75.120.047 72.516.190 72.914.127 Flughafen 67.593.660 67.782.852 67.874.692 Binnenland 147.950.387 161.631.533 173.151.534 Summe 307.712.684 319.101.161 331.152.220 Versand Zollanmeldungen 2016 2017 2018 Drittlandsgrenze 419.269 426.167 409.189 See- oder Freihafengrenze 990.968 973.990 972.592 Flughafen 2.016.427 2.026.334 2.044.724 Binnenland 3.631.597 3.754.417 3.868.945 Summe 7.058.261 7.180.908 7.295.450 Zollanmeldungspositionen 2016 2017 2018 Drittlandsgrenze 2.181.091 2.248.397 2.318.504 See- oder Freihafengrenze 2.798.687 2.725.396 2.714.551 Flughafen 15.042.651 15.568.081 15.483.438 Binnenland 20.942.571 21.236.697 21.557.479 Summe 40.965.000 41.778.571 42.073.972  4. Wie viele illegale und bzw. oder gefährliche Waren haben die deutschen Zollbehörden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 beschlagnahmt? Die Zollverwaltung weist die Mengen an sichergestellten Waren in den jeweiligen Jahresstatistiken aus. Diese werden veröffentlicht und sind unter anderem für die Jahre 2016, 2017 und 2018 abrufbar unter:www.zoll.de/DE/Service/ Drucksache 19/13478 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Publikationen/Broschueren/statistiken.html?nn=282530&faqCalled Doc=282536.  5. Wo ist das dezentrale europäische Einfuhrkontrollsystem (ICS) bei deutschen Zollbehörden physisch angesiedelt, woher stammt die Hard- und Software, welche Ämter können das System nutzen und wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können darauf lesend sowie schreibend zugreifen ? Auf die Antwort in dem „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Antwortteil wird verwiesen. a) Wie viele Datensätze enthält das ICS? ICS selbst enthält keine Datensätze. Gespeist wird ICS durch die nationalen Anwendungen der Mitgliedstaaten. b) Wie viele Personen oder Objekte sind im ICS mit welchen Fahndungen oder Ausschreibungen versehen? Im ICS sind keine Fahndungen oder Ausschreibungen hinterlegt.  6. Welche Änderungen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung durch den Umbau des ICS zu einem zentralen ICS 2? In Erweiterung des bestehenden ICS sollen mit ICS 2 stärker als bisher die Erkenntnisse aller auf der Route liegenden EU-Mitgliedstaaten sowie der Schweiz und Norwegen in die Pre-Arrival-Risikoanalyse mit eingebunden werden. Zudem wird den Wirtschaftsbeteiligten ermöglicht, ihre Daten hierfür selbst abzugeben und sie nicht dem Beförderer mitteilen zu müssen. Vor allem aber werden zwei Lücken des bisherigen ICS geschlossen: die Post im Sinne des Weltpostvertrages wird nicht mehr von der Abgabe der risikoanalyse-bezogenen Angaben befreit sein und bei der Analyse im Luftverkehr wird die Analyse über den Bereich der Pre-Arrival-Analyse hinaus um den Pre-Loading-Bereich erweitert. Hierdurch werden die Zollverwaltungen der EU einen weiteren Beitrag zur Luftfrachtsicherheit leisten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6c) in dem „VS-Nur für den Dienstgebrauch “ eingestuften Antwortteil verwiesen. a) Wie viele jährliche Anmeldungen für Frachten auf allen Transportwegen sowie Post- und Expresssendungen erwartet die Bundesregierung für die kommenden Jahre? Für eine Schätzung der zu erwartenden Gesamtzahlen liegen derzeit keine ausreichend belastbaren Werte vor. b) Wie soll das ICS 2 aus den Vorabinformationen über Waren „schwerwiegende Sicherheitsrisiken […] identifizieren, die durch internationale Warenbewegungen entstehen, bevor diese die EU-Außengrenzen erreichen“ (Kommissionsdokument C(2019) 648 final)? Auf die Antwort in dem „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Antwortteil wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13478 c) Welche technischen Lösungen werden hierfür genutzt? Auf die Antwort in dem „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Antwortteil wird verwiesen. d) Werden Algorithmen eingesetzt, um verdeckte Muster oder andere Auffälligkeiten zu finden? Ja. e) Inwiefern soll das ICS 2 sogenannte Watchlists nutzen? Auf die Antwort in dem „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Antwortteil wird verwiesen.  7. Welche Änderungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich des Tarifsystems (TARIC3) geplant? Inwiefern kann das TARIC3 zur Überwachung der Lieferketten und Umsetzung des Zollkodex für Fahndungen und Ausschreibungen genutzt werden? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über eine bevorstehende Änderung von TARIC3 vor. TARIC3 kann nicht zur Überwachung der Lieferketten und Umsetzung des Zollkodex für Fahndungen und Ausschreibungen genutzt werden. Bei TARIC3 handelt es sich um die „Tabellenstruktur“ des TARICs und der Online- Anwendung des elektronischen Zolltarifs.  8. Welche Änderungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Container Traffic Monitoring Systems (ConTraffic) und der Containerstatusmeldungen geplant? Der Bundesregierung liegen keine Informationen über Änderungen an Con- Traffic oder CSM vor.  9. Wie nutzen die deutschen Zollbehörden das „Common Risk Management Framework“ (CRMF) der Europäischen Union und wie unterscheidet sich dieses vom ICS? Auf die Antwort in dem „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Antwortteil wird verwiesen. a) Wie viele „Risikoinformationen“ haben die deutschen Zollbehörden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 über das CRMF erhalten und wie viele haben sie selbst über das System verteilt? Auf die Antwort in dem „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Antwortteil wird verwiesen. b) Wie viele gemeinsame Reaktionen sind daraufhin mit anderen Mitgliedstaaten erfolgt und wie wurden diese über das Zollrisiko- Managementsystem (CRMS) koordiniert? Auf die Antwort in dem „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Antwortteil wird verwiesen. Drucksache 19/13478 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Wie viele Personen oder Sachen sind derzeit im Zollinformationssystem (ZIS) gespeichert, wie viele davon zum Zwecke der offenen oder verdeckten Kontrolle und wie viele dieser Daten stammen von deutschen Behörden? Auf die Antwort in dem „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Antwortteil wird verwiesen. 11. Wie viele Personen oder Sachen sind derzeit im Aktennachweissystem für Zollzwecke (ANS) gespeichert, und wie viele dieser Daten stammen von deutschen Behörden? Das ANS (Aktennachweissystem für Zollzwecke) wird auch als FIDE (Fichier d’Identification des Dossiers d’Enquêtes Douanières) bezeichnet. FIDE wird von OLAF betrieben und besteht aus dem FIDE der EU und dem FIDE der EU- Mitgliedstaaten. In FIDE der EU sind derzeit 4.063 Vorgänge enthalten, davon 209 aus Deutschland . In FIDE der EU-Mitgliedstaaten sind derzeit 5.211 Vorgänge enthalten, davon 4.924 aus Deutschland. Eine Differenzierung nach Personen und Sachen ist nicht möglich. 12. Worum handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem Instrument „Customs union performance“ („Instrument für die Leistung der Zollunion“), mit dem die EU-Kommission eine Bewertung der Funktionsweise der Zollunion auf der Grundlage wesentlicher Leistungsindikatoren in einer Reihe von Bereichen wie dem Schutz der finanziellen Interessen , der Gewährleistung der Sicherheit der EU-Bürger und der Bewertung der Bedeutung des Zolls im Hinblick auf den Beitrag zum Wachstum und zur Wettbewerbsfähigkeit der EU, vornehmen will (Bericht des Europäischen Parlaments über die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarkts durch die Entwicklung der Zollunion der EU und ihrer Governance (2018/2109(INI))? a) Wer soll an dieses System angeschlossen werden? Das Customs Union Performance (CUP) Projekt dient dem Ziel, aus dem Vergleich verschiedener Indikatoren ein Instrument zur systematischen Bewertung und ggf. Verbesserung der EU-weiten Verfahrensweise in den Bereichen Schutz, Kontrolle, Vereinfachungen und Kooperation zu gewinnen. Die Daten stammen unter anderem aus Meldungen der Mitgliedstaaten der EU und werden in einem Jahresbericht zusammengestellt, der die Daten auf EU Ebene aggregiert und auch auf Ebene der GeneralzolldirektorInnen der EU- Mitgliedstaaten vorgestellt und erläutert wird. Gleichzeitig soll mit CUP ein Hilfsmittel für nationale Zwecke der einzelnen EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen, um anhand eines Vergleiches zwischen den eigenen nationalen und den aggregierten Daten Informationen zu erhalten . Alle EU-Mitgliedstaaten liefern an das Projekt Daten zu. Dies geschieht nicht über ein System, sondern durch Übersendung der Zahlen an die EU- Kommission. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13478 b) Was ist der Bundesregierung über Planungen der Generaldirektion ? TAXUD bekannt, Möglichkeiten zum Data-Mining in Datenbanken des Zolls auszubauen? Auf die Antwort in dem „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Antwortteil wird verwiesen. 13. Welche Rolle übernehmen die Zollbehörden aus Sicht der Bundesregierung als „Wächter über die Warenströme“ beim Schutz der inneren Sicherheit (Ratsdokument 9449/19) und welche Beispiele kann die Bundesregierung für die Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität mitteilen? Im Rahmen der zollamtlichen Überwachung kontrollieren die Zollbehörden den Verkehr mit Waren über die Grenze des Zollgebiets der Europäischen Union. Sie sind integraler Bestandteil der europäischen Sicherheitsarchitektur. In einzelnen Mitgliedstaaten, beispielsweise in Deutschland, haben die Zollbehörden darüber hinaus auch weitere Kompetenzen unter anderem in den Bereichen der grenzüberschreitenden Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Die deutsche Zollverwaltung bekämpft im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben die organisierte grenzüberschreitende Zollkriminalität und arbeitet hierbei national und international eng mit anderen Strafverfolgungsbehörden zusammen . Zudem wirkt die Zollverwaltung bei der Bekämpfung des Terrorismus im Rahmen seiner gesetzlichen Kompetenzen mit. Beispielsweise wird durch die Zollverwaltung im Rahmen der Überwachung des Außenwirtschaftsverkehrs unter anderem die Einhaltung von Liefer- und Bereitstellungsverboten, die in den Terrorismusverordnungen der EU geregelt sind, risikoorientiert überwacht. Ziel ist, auf diese Weise beabsichtigte Zuwiderhandlungen frühzeitig zu entdecken und zu verhindern. 14. Mit welchen Maßnahmen tragen die deutschen Zollbehörden in den Kategorien institutionelle Zusammenarbeit, operative Zusammenarbeit sowie Informationsaustausch und Interoperabilität zu „einem hohen Maß an innerer Sicherheit in der EU“ bei und welche Maßnahmen sind geplant, damit dies wie von der EU vorgesehen „noch stärker“ erfolgt (Ratsdokument 7705/18)? Die Bundesregierung begrüßt die europäischen Bemühungen um eine verbesserte Interoperabilität von IT-Systemen aus den Bereichen Justiz, Inneres und Zoll im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, da hierdurch Effizienzsteigerungen der beteiligten Behörden zur Gewährleistung der inneren Sicherheit der EU zu erwarten sind. Die institutionelle Zusammenarbeit wird durch intensiven Informationsaustausch , systematische nationale Beteiligung der deutschen Zollverwaltung am EU Policy Cycle/SOCTA und die systematische Einbindung in die EMPACT Maßnahmen sichergestellt. Zudem arbeitet die deutsche Zollverwaltung in den Bereichen der Bekämpfung der schweren und organisierten grenzüberschreitenden Kriminalität erfolgreich mit Europol zusammen. Die Bundesregierung setzt sich auf europäischer Ebene dafür ein, dass die Zollbehörden der EU mit ihren Kompetenzen im Bereich der Überwachung des Warenverkehrs künftig noch intensiver und effizienter in die Belange der inneren Sicherheit der EU eingebunden wird. Drucksache 19/13478 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. An welchen regionalen Kontaktgruppen aus für den Grenzübertritt verantwortlichen Behörden der Landaußengrenzen sowie der großen Häfen und Flughäfen beteiligen sich welche deutschen Zollbehörden auf EU- Ebene? Die deutschen Zollbehörden beteiligen sich auf EU-Ebene an den Kontaktgruppen RALFH und ICARUS. RALFH ist eine Kontaktgruppe von Zollbediensteten der wichtigsten nördlichen Seehäfen der EU und Vertretern der Häfen Rotterdam, Antwerpen, Le Havre, Felixstowe, Hamburg, Stettin, Leixoes und Bilbao. Die deutsche Zollverwaltung ist durch das Hauptzollamt Hamburg vertreten. ICARUS ist eine Kontaktgruppe von Zollbediensteten der wichtigsten EU- Flughäfen und Vertretern der Flughäfen Brüssel, Paris-Charles de Gaulle, Frankfurt am Main, London-Heathrow, Lissabon, Luxemburg, Madrid-Barajas, Amsterdam-Schiphol, Rom-Fiumicino, Prag und Sofia. Die deutsche Zollverwaltung ist durch das Hauptzollamt Frankfurt/Main vertreten . 16. An welchen „Gemeinsamen Aktionen“ (Joint Customs Operations, JCOs, und Joint Customs and Police operations, JCPOs) haben sich die deutschen Zollbehörden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 beteiligt, und welche weiteren sind Beteiligungen sind geplant? a) An welchen dieser Aktionen haben sich welche EU-Agenturen sowie potenziellen EU-Kandidatenländer sowie Bewerberländer und potenziellen Bewerberländer beteiligt? b) Was ist der Bundesregierung über Zeitpunkt und Teilnehmende (auch Agenturen oder private Dienstleister) an diesjährigen polizeilichen „Gemeinsamen Aktionstagen“ („Joint Action Days“ – JAD, „Large Scale Joint Action Days“ – LSJAD) der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten bekannt, und welche Firmen, Fluglinien oder Reisedienstleister nehmen bzw. nahmen daran teil (bitte den jeweiligen JADs zuordnen)? Auf die Antwort in dem „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Antwortteil wird verwiesen. 17. Welche deutschen Zollbehörden können lesend oder schreibend auf die Datenbanken SIS, VIS, iFADO und Europol-EIS zugreifen, und inwiefern ist dieser Zugriff nur im Rahmen zollbezogener strafrechtlicher Ermittlungen erlaubt? a) Welche deutschen Zollbehörden nutzen das Europol-System SIENA zum Informationsaustausch? b) Sollen deutsche Zollbehörden aus Sicht der Bundesregierung vollen Zugriff auf die Daten des europäischen PNR-Systems erhalten, anstatt diese von der Fluggastdatenzentralstelle bei relevanten Treffern nur im Einzelfall zu erhalten (Bundestagsdrucksache 19/10431)? c) Was ist der Bundesregierung über Pläne der Weltzollorganisation bekannt , Leitlinien zu erstellen, um Passagierdaten auch für Kreuzfahrtschiffe zu nutzen? Auf die Antwort in dem „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Antwortteil wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13478 18. Wann soll die Machbarkeitsstudie der EU-Kommission zur Einbindung der Zollsysteme in die Informationssysteme im Bereich Justiz und Inneres vorliegen (Plenarprotokoll 19/106, Antwort auf die Mündliche Frage 47 des Abgeordneten Andrej Hunko; Ratsdokument 8434/1/17)? Der Beginn der Machbarkeitsstudie wurde von der EU Kommission für 2019 avisiert, ist aber nach Kenntnis der Bundesregierung bisher nicht erfolgt. 19. Welche Gelder hat die Bundesregierung im EU-Programm „Zoll 2020“ erhalten (Kommissionsdokument COM/2018/442 final), und welche weiteren Mittel will sie über das Programm „Customs“ für die Zusammenarbeit im Zollwesen abrufen? Über die Programmlaufzeit (1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2020) des EU- Programms „Zoll 2020“ werden der deutschen Zollverwaltung Gelder in Höhe von insgesamt ca. 1,6 Mio. Euro zugewiesen. Das Nachfolgeprogramm „Customs“ – mit ebenfalls siebenjähriger Laufzeit – befindet sich derzeit als Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission in den Beratungen mit dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament. Das Ergebnis der Beratungen bleibt abzuwarten. a) Welche Informations- und welche Detektionstechnologie wurde oder wird mit diesen Mitteln beschafft? Das EU-Programm „Zoll 2020“ ist ein Aktionsprogramm, das die Reise- und Aufenthaltskosten für Mitwirkende an gemeinsamen Programmaktivitäten finanziert . Darüber hinaus gewährt das Programm unter den Bedingungen des jeweiligen Jahresarbeitsprogramms finanzielle Unterstützung für die Entwicklung , Pflege, Betrieb und Qualitätskontrolle der Unionskomponenten der in der Verordnung genannten bestehenden und neuer europäischer Informationssysteme . Eine finanzielle Förderung von Detektionstechnologie ist nicht Gegenstand des Programms. b) Welche finanzielle Hilfe für Zollkontrollausrüstung haben deutsche Zollbehörden aus dem Fonds für integriertes Grenzmanagement erhalten bzw. was ist hierzu geplant (Kommissionsdokument COM(2018) 474 final)? Derzeit befindet sich der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission zur Schaffung des Instruments für finanzielle Hilfe für Zollkontrollausrüstung im Rahmen des Fonds für integriertes Grenzmanagement in den Beratungen mit dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament. Das Ergebnis der Beratungen bleibt abzuwarten. c) Sollen Zollbehörden aus Sicht der Bundesregierung als Endnutzer an den auf die Strafverfolgungsbehörden ausgerichteten EU- Sicherheitsforschungsprojekten (Horizont 2020) teilnehmen (bitte erläutern )? Im Rahmen des europäischen Sicherheitsforschungsprogramms ist die Einbindung von relevanten Anwendern gewünscht und sogar Fördervoraussetzung. Grundsätzlich stellt die Bundeszollverwaltung je nach thematischer Ausrichtung der Ausschreibungen einen relevanten Anwender in diesem Sinne dar, der sich als Partner an europäischen Sicherheitsforschungsprojekten beteiligen kann. Drucksache 19/13478 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, an welchem Datum und an welchen konkreten Grenzübergängen in Griechenland, Ungarn, Lettland und womöglich auch in Rumänien und Polen die Pilotphasen der EU Projekte iBorderCtrl und PROTECT unter Beteiligung der Leibniz ?Universität Hannover und der Bundesdruckerei/Veridos stattfanden bzw. stattfinden (vgl. www.iborderctrl.eu/sites/default/files/publications/iBor derCtrl_D7.6_v1.0.pdf; „Consequently PROTECT project is going to describe the proposed border crossing procedure at an airport while iBorder Ctrl is going to demonstrate the envisaged border crossing procedure at land borders“)? Der Bundesregierung liegen derzeit keine Informationen vor, an welchen konkreten Grenzübergängen in den genannten Ländern die Pilotphasen der EU- Projekte iBorderCtrl und PROTECT stattfanden. Informationen können bei der Europäischen Kommission nachgefragt werden (https://cordis.europa.eu/pro ject). 21. Welche deutschen Zollbehörden beteiligten sich in der Vergangenheit an den gemeinsamen Operationen von Frontex (Mehrzweckoperationen) oder an der Nutzung von Eurosur Fusion Services? Auf die Antwort in dem „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Antwortteil wird verwiesen. 22. Welche deutschen Zollbehörden haben Zollverbindungsbeamtinnen und Zollverbindungsbeamte in Koordinierungszentren von Eurosur entsandt und welche Planungen existieren hierzu? In das nationale Koordinierungszentrum EUROSUR der Bundespolizei wurden keine Zollverbindungsbeamtinnen und -beamten entsandt. Derzeit bestehen keine diesbezüglichen Planungen. 23. Welche deutschen Zollbehörden haben Zollverbindungsbeamtinnen und Zollverbindungsbeamte zu welchen multidisziplinären Fachzentren bei Europol entsandt? Die deutsche Zollverwaltung hat keine Zollverbindungsbeamten zu multidisziplinären Fachzentren bei Europol entsandt. 24. Sollen die Zollbehörden der EU-Mitgliedstaaten aus Sicht der Bundesregierung Möglichkeiten zur operativen Zusammenarbeit mit Drittländern erweitern (bitte erläutern)? Welche Länder stehen dabei im Fokus? Die operative Zusammenarbeit der Zollbehörden der EU mit Drittländern erfolgt im Rahmen der nationalen und supranationalen rechtlichen Rahmenbedingungen sowie auf Grundlage von bilateralen bzw. multilateralen Verträgen. Diese werden kontinuierlich aufgrund von operativen Erfordernissen oder neuen Entwicklungen angepasst bzw. neu vereinbart. Die Zusammenarbeit der Zollbehörden in Deutschland mit Drittländern ist ein wichtiger Baustein zur erfolgreichen Aufgabenwahrnehmung bei der Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13478 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333