Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Michel Brandt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/12661 – Zusammenarbeit mit Ägypten im Bereich Migration und Sicherheit (2019) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit dem Ziel, die „tieferen Ursachen von irregulärer Migration und Vertreibungen in Afrika zu bekämpfen“, richtete die Europäische Union im Jahr 2015 den Nothilfe-Treuhandfonds EUTF Afrika ein. Derzeit finanziert der Fonds mit 4,1 Mrd. Euro Maßnahmen in 26 Ländern der drei Regionalfenster Sahelzone/Tschadseebecken, Horn von Afrika und Nordafrika (Pressemitteilung des Europäischen Rechnungshofs vom 5. Dezember 2019). Die EUTF-Mittel werden u. a. zur Schulung von Polizei und Grenzbehörden, dem Aufbau von Informationssystemen sowie für Programme zur „freiwilligen “ Rückkehr von Migranten aus Transitländern und Rückübernahme abgelehnter Asylsuchender aus der EU genutzt (www.swp-berlin.org/publikati on/der-eu-treuhandfonds-fuer-afrika). Zuletzt hatte die Bundesregierung 116,7 Mio. Euro in das Nordafrika-Fenster des EUTF eingezahlt (Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/12116). Entsprechend den Gründungsdokumenten des EUTF werden afrikanische Partnerländer sowie der Regionalorganisationen von der Europäischen Kommission zu Sitzungen der Regionalfenster eingeladen (Bundestagsdrucksache 19/11033, Antwort zu Frage 3). Deren Regierungen sichern im Rahmen von Sitzungen des Exekutivausschusses „ihre Unterstützung bei der Durchführung von Projekten zu, unterstreichen die im Programmdokument genannten Rahmenbedingungen , schildern die Lage im Land oder der Region“. Sie können auch zu geplanten Vorhaben in Nachbarländern Stellung nehmen. Endgültige Entscheidungen über die Mittelvergabe trifft ein Exekutivausschuss (Operational Committee – OpCom) des EUTF in Brüssel. EUTF-Gelder sollen an „besonders fragile“ Länder an Hauptmigrationsrouten ausbezahlt werden (Pressemitteilung der EU-Kommission vom 1. August 2018). In Nordafrika gehört dazu auch Ägypten. Das Land hat sich nach Auskunft der Bundesregierung (wie Marokko, und Algerien sowie „in geringerer Ausprägung auch Tunesien“) in den letzten Jahren zunehmend auch zu einem Zielland von Migration entwickelt (Bundestagsdrucksache 19/10020, Antwort zu Frage 1). Im Februar 2017 schrieb die Bundesregierung, dass aus dem EUTF noch keine Auszahlungen an Ägypten getätigt wurden (Bundestagsdrucksache Deutscher Bundestag Drucksache 19/13489 19. Wahlperiode 24.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 20. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 18/11098, Antwort zu Frage 20), obwohl die ägyptische Regierung bei der EU-Kommission eine Liste mit Vorhaben zur Finanzierung eingereicht hatte. Im Dezember 2017 hat die EU-Kommission einen „Migrationsdialog“ mit Ägypten mit dem Ziel begonnen, „eine stärkere und strategischere Zusammenarbeit im Bereich der Migration als Teil der Partnerschaftsprioritäten EU- Ägypten für den Zeitraum 2017-2020 aufzubauen“ (Kommissionsdokument COM/2018/0250 final). Die Verhandlungen begannen mit der Unterzeichnung eines Projekts für 60 Mio. Euro. Hierzu verwies die Bundesregierung auf die weiterhin ausstehende Ratifizierung des zwischen der EU und der ägyptischen Regierung am 29. Oktober 2017 geschlossenen Finanzierungsabkommens durch das ägyptische Parlament (Bundestagsdrucksache 19/10021, Antwort zu Frage 17). Im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) hat die EU- Kommission eine Finanzhilfevereinbarung für das regionale Entwicklungsund Schutzprogramm für Nordafrika unterzeichnet. Dieses Programm deckt auch Ägypten ab. Mit Ägypten bestehen laut der Bundesregierung seit 2018 „bilaterale Vereinbarungen oder praktische Absprachen“ zur Rückübernahme von eigenen Staatsangehörigen, außerdem zu Verfahren zur Identifizierung von Staatsangehörigen und Ausstellung von Dokumenten (Bundestagsdrucksache 19/7191, Antwort zu Frage 17). Im Rahmen des EUTF wurde mit Ägypten ein „schriftliches Identifizierungsverfahren“ vereinbart, mit dem ägyptische Staatsangehörige zur Ausstellung von Dokumenten identifiziert werden können. Diese erfolgt auf Antragstellung nach einem persönlichen Interview mit der zuständigen ägyptischen Auslandsvertretung. Auch die Bundesregierung will ihre „migrationspolitische Zusammenarbeit mit Ägypten“ mit den Prioritäten „Bekämpfung der Schlepperkriminalität“ sowie „Verhinderung lebensgefährlicher Versuche, das Mittelmeer zu überqueren “, verstärken (Bundestagsdrucksache 18/10437). Am 27. August 2017 haben die Beteiligten ein Abkommen zur Zusammenarbeit im Migrationsbereich geschlossen (Bundestagsdrucksache 19/1981). Zu Umsetzungsmaßnahmen befindet sich die Bundespolizei in „Abstimmungen mit der ägyptischen Seite zum Fähigkeitsaufbau der ägyptischen Grenzpolizei“ (Bundestagsdrucksache 19/1981, Antwort zu Frage 5). Im Juli 2016 hat die Bundesregierung ein „Abkommen über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich“ mit Ägypten geschlossen (Bundestagsdrucksache 19/756, Antwort zu Frage 11). Es regelt den Datentausch unter Polizeien und Geheimdiensten sowie die Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe.  1. Inwiefern stuft die Bundesregierung Ägypten weiterhin nicht als ernstzunehmendes Herkunftsland für zunehmend mehr Menschen ein, die in Europa Schutz suchen (Bundestagsdrucksache 18/11098, Antwort zu Frage 1), und inwiefern hat sich Ägypten nach der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/10020 (Frage 1) weiterhin zu einem Zielland von Migration entwickelt? Aus Sicht der Bundesregierung gehört Ägypten nicht zu den Hauptherkunftsländern der in Europa Schutz suchenden Menschen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11098 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/10020 verwiesen.  2. Für welche Projekte hat die Bundesregierung 116,7 Mio. Euro in das Nordafrika-Fenster des EUTF eingezahlt, und welche Maßnahmen wur- Drucksache 19/13489 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode den aus diesen Mitteln in Libyen und Ägypten gefördert (Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/12116)? Die genannten Mittel der Bundesregierung wurden gemäß Artikel 3.2.2 (d) und 3.2.5 des „Constitutive Agreement“ vom 12. November 2015 (https://ec.euro pa.eu/trustfundforafrica/sites/euetfa/files/original_constitutive_agree ment_en_wi th_s igna tu res .pdf ) für eine Verwendung im sogenannten „Nordafrika-Fenster“ des Nothilfe-Treuhandfonds der Europäischen Union für Afrika (EUTF) eingezahlt bzw. mittels Regionalschlüssel aufgeteilt (Nordafrika 20 Prozent, Horn von Afrika- und Sahel-Tschadsee-Fenster jeweils 40 Prozent). Auf die Vorbemerkung in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Bundestagsdrucksache19/12116 wird verwiesen .  3. Über welche Gesamtmittel verfügt der EUTF im Nordafrika-Fenster, und wie verteilen sich diese auf die EU und ihre einzelnen Mitgliedstaaten? Die Gesamtmittel des Nordafrika-Fensters sowie der Anteil der Mitgliedstaaten und anderer Geber daran sind im Jahresbericht 2018 des EUTF enthalten: https://ec.europa.eu/trustfundforafrica/sites/euetfa/files/ar_2018_en_light_versi on.pdf. Aktuellere Daten zu den Anteilen der EU-Mitgliedstaaten liegen der Bundesregierung derzeit nicht vor. a) Welchen Anteil haben die Verwaltungskosten des EUTF an diesen Mitteln? Die Verwaltungskosten sind den jeweiligen Jahresberichten des EUTF zu entnehmen : https://ec.europa.eu/trustfundforafrica/content/about_en. Aktuellere Daten liegen der Bundesregierung derzeit nicht vor. b) Welche EUTF-Mittel im Nordafrika-Fenster sind bereits für welche Projekte ausgegeben und damit gebunden? Die Angaben zu den Auszahlungssummen des Nordafrika-Fensters sind auf folgender Website angeführt: https://ec.europa.eu/trustfundforafrica/content/ trust-fund-financials_en. Die spezifischen Auszahlungssummen für einzelne Vorhaben sind der Bundesregierung nicht bekannt. c) Welche Mittel können im Jahr 2019 vergeben werden, bzw. über welche Mittel für 2019 wurde bereits entschieden? Für das Nordafrikafenster stehen nach Kenntnis der Bundesregierung noch 118 Mio. Euro zur Verfügung. Davon wurden 2019 bereits 74 Mio. Euro für Projekte gebunden. d) Welche Finanzierungslücken existierten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2018 und 2019 im Nordafrika-Fenster des EUTF, und wurden bzw. werden diese geschlossen? Nach Angaben der Europäischen Kommission ergibt sich im Nordafrika- Fenster ein Fehlbedarf von bis zu 86 Mio. Euro (Stand: Juli 2019). Dies betrifft ausschließlich künftig geplante Vorhaben; bereits verabschiedete Vorhaben sind nicht betroffen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13489  4. Welche EUTF-Programme werden derzeit mit welchen Vorhaben in Ägypten durchgeführt? a) Inwiefern wurden diese Programme bzw. Projekte verlängert, verändert oder nachfinanziert? b) Welche beschlossenen EUTF-Programme wurden nicht begonnen, und welche Gründe kennt die Bundesregierung hierfür? Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet: In Ägypten soll das Programm „Enhancing the Response to Migration Challenges in Egypt (ERMCE)“ mit einem Umfang von 60 Mio. Euro umgesetzt werden . Für die Umsetzung des ERMCE-Programms war die Ratifizierung des zwischen der EU und der ägyptischen Regierung am 29. Oktober 2017 geschlossenen Finanzierungsabkommens durch das ägyptische Parlament erforderlich . Diese erfolgte Anfang Juli 2019. Darüber hinaus soll das regionale EUTF Vorhaben „Towards a Holistic Approach to Labour Migration Governance and Labour Mobility in North Africa“ mit einem Umfang von insgesamt 15 Mio. Euro unter anderem in Ägypten umgesetzt werden. Im Übrigen wird auf die Webseite des EUTF Trust Fund Nordafrika verwiesen: https://ec.europa.eu/trustfundforafrica/region/north-africa/egypt.  5. Welche Sitzungen des Exekutivausschusses zum EUTF-Nordafrika- Fenster haben im Jahr 2019 stattgefunden? Es hat eine Sitzung des Exekutivausschusses zum EUTF-Nordafrika-Fenster am 2. Juli 2019 stattgefunden. a) Welche Vorhaben wurden dort beschlossen? Es wurden folgende Vorhaben beschlossen: • Aufstockung für das Vorhaben Steuerung von gemischten Migrationsströmen : Ausbau von Schutz und Hilfe für Bedürftige in Libyen („Managing mixed migration flows: Enhancing protection and assistance for those in need in Libya“). • Aufstockung für das Vorhaben Stärkung lokaler Kapazitäten für Resilienz und Wiederaufbau („Strengthening Local Capacities for Resilience and Recovery , SLCRR“). • Entwicklungssäule des Regionalen Entwicklungs- und Schutzprogramms in Nordafrika – Phase III („DEV-pillar of the Regional Development and Protection Programme, RDPP, in the North of Africa – Phase III“). • Vorhaben MEETAfrica 2, Europäische Mobilisierungsmaßnahmen für Unternehmertum in Afrika – Phase 2 („MEETAfrica 2, Mobilisation européenne pour l'entrepreneuriat en Afrique – Phase 2“). • Erarbeitung von Programmen, Umsetzung des Rahmens für Monitoring und Evaluierung, Öffentlichkeitsarbeit und Forschung („Formulation of programmes , Implementation of the Monitoring and Evaluation Framework, Communication and Research activities“). Drucksache 19/13489 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Welche ägyptischen Behörden nahmen an den Sitzungen des Exekutivausschusses teil? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 a der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/11033 wird verwiesen.  6. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche weiteren EUTF- Programme nach Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/10021 in Ägypten durchgeführt bzw. ratifiziert werden sollen, und welchen Umfang haben diese? Wer ist von den Projekten begünstigt, wer führt diese durch, und wer sind die Teilnehmer bzw. Auftragnehmer? Auf die Antworten zu den Fragen 4 und 5 wird verwiesen.  7. Welche Programme und Projekte werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit vom Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) und der Internationalen Organisation im Themenbereich Migration in Ägypten durchgeführt, und welche weiteren sind geplant oder befinden sich in der Abstimmung? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen („United Nations High Commissioner for Refugees“, UNHCR) in Ägypten in den Bereichen Flüchtlingsregistrierung, Statusbestimmung, Findung dauerhafter Lösungen für Flüchtlinge, Bekämpfung von Staatenlosigkeit und Wahrung des Non-Refoulement-Prinzips tätig. Daneben werden Hilfs- und Schutzprogramme für Asylsuchende und Flüchtlinge, insbesondere aus Syrien, durchgeführt. Im Bereich Migration ist UNHCR nach Kenntnis der Bundesregierung nicht tätig. Die Internationale Organisation für Migration („International Organization for Migration“, IOM) ist seit 1991 in Ägypten im Bereich Migration tätig. Das Länderbüro in Kairo ist verantwortlich für die Programmierung, Implementierung und Koordination aller IOM-Aktivitäten in Ägypten in fünf Themenbereichen : Bevölkerungsbewegungen, Notfall- und Migrationsmanagement nach Krisen; Regulierung von Migration; Migration und Gesundheit; Arbeitsmigration , sowie Migration und Entwicklung.  8. Welche Programme und Projekte werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im Rahmen des Neighbourhood, Development and International Cooperation Instrument (NDICI) in Ägypten durchgeführt, und welche weiteren sind geplant? Die Europäische Kommission hat im Juni 2018 ihren Vorschlag für ein neues Instrument für Nachbarschaft, Entwicklung und internationale Zusammenarbeit („Neighbourhood, Development and International Cooperation Instrument“, NDICI) vorgelegt. Die Struktur und Ausgestaltung des Instruments sind Gegenstand der laufenden Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 sowie der Verhandlungen der NDICI-Verordnung. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13489  9. Welche Themen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang im „Migrationsdialog“ zwischen der Europäischen Union und Ägypten behandelt , welche Passagen enthält deren Referenzrahmen, und welche Maßnahmen wurden dort verabredet (Bundestagsdrucksache 19/1981, Antwort zu Frage 12)? Der Migrationsdialog zwischen der EU und Ägypten hat bislang insbesondere die Themenfelder Fluchtursachenminderung, Schutz von Asylsuchenden, Legale Migration und Mobilität, Rückführung und nachhaltige Reintegration, Bekämpfung von Menschenschmuggel und Schleuserwesen sowie Migrationskooperation im regionalen Kontext behandelt. Ein Referenzrahmen zum Migrationsdialog zwischen der EU und Ägypten liegt der Bundesregierung nicht vor. 10. Welche Details kann die Bundesregierung zu Verhandlungen des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) über eine „Migrationspartnerschaft“ mit Ägypten mitteilen? Der Migrationsdialog zwischen der EU und Ägypten wurde am 16. Dezember 2017 mit einer hochrangigen Sitzung unter Beteiligung von EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos und dem ägyptischen Außenminister Sameh Shoukry aufgenommen und mit einer zweiten Runde am 25. Juni 2019 fortgesetzt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. a) Wer nimmt derzeit auf beiden Seiten an den Verhandlungen teil? Der Dialog wird nach Kenntnis der Bundesregierung auf Seiten der EU durch Vertreter des Europäischen Auswärtigen Diensts (EAD) und der EU- Kommission sowie auf Seiten Ägyptens unter Leitung des ägyptischen Außenministeriums geführt. Die Einbeziehung von EU-Agenturen ist fester Bestandteil des Dialogs, unter anderem waren nach Kenntnis der Bundesregierung bislang die EU-Asylbehörde EASO, die Europäische Grenz- und Küstenwache Frontex und die EU-Strafverfolgungsbehörde Europol beteiligt. b) Welche Treffen auf hoher Beamtenebene haben hierzu bereits stattgefunden , und welche sind geplant? Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden neben der ersten Runde des Migrationsdialogs zwischen der EU und Ägypten am 16. Dezember 2017 sowie der zweiten Runde am 25. Juni 2019 Treffen auf hoher Beamtenebene am 17. Dezember 2017 und am 10. Juli 2019 statt. Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu künftig geplanten Treffen vor. c) Welche Treffen auf technischer Ebene wurden zu bestimmten Themen angesetzt? Nach Kenntnis der Bundesregierung fand auf technischer Ebene ein Treffen am 15. März 2018 statt, das unter anderem Migrations-, Asyl- und Konsularfragen zum Gegenstand hatte. Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. Drucksache 19/13489 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Was ist der Bundesregierung nach der Antwort zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 19/272 über den konkreten Stand der Verhandlungen über Arbeitsabkommen zwischen der EU-Grenzagentur und Tunesien, Marokko , Libyen und Ägypten bekannt, und wann soll nach derzeitigem Stand der Abschluss erfolgen? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde mit Marokko ein Arbeitsabkommen ausverhandelt und vom Verwaltungsrat von Frontex gebilligt. Die Zeichnung steht noch aus. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/272 verwiesen. 12. Welche Kooperationen und Abkommen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen der EU-Polizeiagentur Europol sowie der EU- Grenzagentur Frontex und Ägypten, bzw. welche Änderungen haben sich seit der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/11098 ergeben? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/756 wird verwiesen. Der Bundesregierung sind seitdem keine Entwicklungen im Sinne der Fragestellung bekannt. Nach Kenntnis der Bundesregierung kooperiert Frontex mit Ägypten in den Themenfeldern Polizeiliche Zusammenarbeit im Rahmen der Rückführung, dem Auswerte- und Analysenetzwerk „Africa-Frontex Intelligence Community “ (AFIC) und der Entwicklung des Projektes „EU4Border Security“ unter dem Dach der Europäischen Kommission. Weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. a) Welche weiteren Treffen von Frontex fanden seit Oktober 2016 mit ägyptischen Behörden statt, und welche Ergebnisse sind der Bundesregierung bekannt? Zur Wiederbelebung der Verhandlungen eines Arbeitsabkommens wurde im vierten Quartal 2016 von Frontex ein Kontakt aufgebaut. Weiterhin fand im Rahmen des Migrationsdialogs zwischen der EU und Ägypten im Juli 2019 eine Gesprächsrunde zwischen der EU und ägyptischen Vertretern statt. Bei diesem Gespräch waren auch Teilnehmer von Frontex anwesend. Ergebnisse aus diesen Gesprächen sind der Bundesregierung nicht bekannt. b) Hat die EU inzwischen einen Verbindungsbeamten für den Bereich Migration („European Migration Liaison Officer“) nach Ägypten entsandt ? Die Stelle des Europäischen Migrationsverbindungsbeamten wurde in diesem Jahr erneut ausgeschrieben. Bei erfolgreichem Abschluss des Auswahlverfahrens wird mit einer Besetzung im letzten Quartal 2019 gerechnet. c) Auf welche Weise und mit welchen Behörden nimmt Ägypten an der „Africa-Frontex Intelligence Community“ teil oder profitiert von den dort gesammelten Erkenntnissen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. d) Was ist der Bundesregierung über den Stand der Verhandlungen für ein Abkommen der Polizeiagentur Europol zum Datentausch mit der Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13489 Regierung Ägyptens bekannt (Bundestagsdrucksache 19/756, Antwort zu Frage 1)? Nach Kenntnis der Bundesregierung dauern die Vorbereitungen für die Verhandlungen auf technischer Ebene an. 13. Welche Maßnahmen der Zusammenarbeit sind nach Kenntnis der Bundesregierung aus den Gesprächen der Europäischen Union mit der ägyptischen Regierung „bezüglich Fragen der Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich “ gefolgt, zu deren Themen „u. a. Fragen der Radikalisierungsprävention , justizielle Zusammenarbeit, Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden sowie Zusammenarbeit im Grenzschutz“ identifiziert wurden (Bundestagsdrucksache 19/756, Antwort zu den Fragen 4 und 9)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 14. Welche Programme bzw. Projekte zu Terrorismusbekämpfung finanziert die EU nach Kenntnis der Bundesregierung in Ägypten im Rahmen des Stabilitätsinstruments („Instrument contributing to Stability and Peace“, IcSP), des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) sowie über das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENI), und wer führt diese durch (Bundestagsdrucksache 19/756, Antwort zu Frage 9)? Nach Kenntnis der Bundesregierung werden keine Programme oder Projekte zur Terrorismusbekämpfung in Ägypten aus Mitteln des Instruments für Stabilität und Frieden („Instrument contributing to Stability and Peace“, IcSP), des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) oder des Europäischen Nachbarschaftsinstruments (ENI) finanziert. 15. Welche Verabredungen oder Maßnahmen sind der Bundesregierung aus der Zusammenarbeit der Europäischen Union und Ägypten als Ko- Vorsitze der Arbeitsgruppe Horn von Afrika im Global Counterterrorism Forum (GCTF) bekannt (Bundestagsdrucksache 19/756, Antwort zu Frage 9)? Die EU und Ägypten haben im September 2017 den Ko-Vorsitz der „Capacity- Building in the East Africa Region Working Group“ (EAWG, vormals Arbeitsgruppe „Horn of Africa“, HoA) übernommen und nach Kenntnis der Bundesregierung seitdem sieben Treffen bzw. Maßnahmen organisiert: • 15. bis 16. April 2018: „GCTF Capacity-Building in the East Africa Region Working Group and the Cairo International Center for Conflict Resolution, Peacekeeping and Peacebuilding” (CCCPA); Workshop zu „Towards a Comprehensive Approach to Countering Extremist Narratives Conducive to Terrorism in East -Africa”, Kairo • 16. bis 17. April 2018: Workshop zu „Countering the financing of terrorism ”, organisiert von der Europäischen Kommission, Kairo • 18. April 2018: „Plenary meeting of the GCTF Capacity-Building in the East Africa Region Working Group”, Kairo • 8. bis 9. Mai 2018: „GCTF Initiative on the Nexus between Transnational Organized Crime and Terrorism Workshop with a focus on the East Africa Region”, organisiert von der niederländischen Initiative Lead in Zusammenarbeit mit „GCTF Capacity-Building in the East Africa Region Working Group”, Nairobi Drucksache 19/13489 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode • 20. April 2019: „Second plenary meeting of the GCTF Capacity-Building in the East Africa Region Working Group”, Nairobi • 13. bis 14. Juni 2019: „GCTF EAWG and West Africa Working Group Workshop on Border Security”, Dakar • 23. bis 24. Juli 2019: „GCTF EAWG Workshop on the GCTF Rabat and Neuchâtel Memoranda and the Abuja Recommendations”, Dar es Salaam. 16. Auf welche Weise wird Ägypten im Rahmen der Initiative „Global Action to Prevent and Address Trafficking in Persons and the Smuggling of Migrants“ (GLO.ACT) von der EU und dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) unterstützt (Bundestagsdrucksache 18/11098, Antwort zu Frage 7), und welche Programme bzw. Projekte „zur Bekämpfung illegaler Migration und des Menschenschmuggels “ werden darüber finanziert? Das Büro der Vereinten Nationen für die Bekämpfung von Drogen und Kriminalität (UNODC) hat nach eigenen Angaben im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit mit der EU bei der Initiative „Global Action to Prevent and Address Trafficking in Persons and the Smuggling of Migrants“ (GLO.ACT) im Zeitraum Dezember 2017 bis März 2019 nachstehende Maßnahmen der Ausund Fortbildung ägyptischer Verantwortlicher zur Bekämpfung illegaler Migration und des Menschenschmuggels durchgeführt: • 11. bis 14. und 17.-20. Dezember 2017: Workshops für Staatsanwälte zu illegaler Migration und Menschenschmuggel • März 2018: Workshop für Staatsanwälte zu illegaler Migration und Menschenschmuggel • 3. bis 6. April 2018: Workshop für Richter zu illegaler Migration und Menschenschmuggel • 15. bis 18. April 2018: Workshop für Staatsanwälte zu illegaler Migration und Menschenschmuggel • 2. bis 6. Juli 2018: Studienreise ägyptischer Behördenvertreter nach Italien zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit • 9. Juli 2018: Workshop für Polizisten zu illegaler Migration und Menschenschmuggel • 18. bis 20. September 2018: „Africa-Europe Conference on International Judicial Cooperation in Investigation and Prosecution of Human Trafficking and Migrant Smuggling” • 5. bis 7. März 2019: Workshop für Richter zu illegaler Migration und Menschenschmuggel . 17. Was weiß die Bundesregierung über bilaterale Abkommen zur Bekämpfung irregulärer Migration bzw. Abschiebe- bzw. Rückübernahmeabkommen Ägyptens mit EU-Mittelmeeranrainern, wie es beispielsweise zu Italien bekannt ist (Bundestagsdrucksache 18/11098, Antwort zu Frage 11), und inwiefern werden diese Abkommen derzeit auch angewandt? Neben dem genannten ägyptisch-italienischen Rückübernahmeabkommen ist der Bundesregierung kein weiteres solches Abkommen zwischen Ägypten und Mittelmeer-Anrainerstaaten bekannt. Das ägyptisch-italienische Abkommen wird nach Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13489 18. Inwiefern haben die weiteren Gespräche der Bundesregierung mit der ägyptischen Regierung zur Konkretisierung von Maßnahmen der am 27. August 2017 unterzeichneten politischen Vereinbarung zur deutschägyptischen Zusammenarbeit im Migrationsbereich nach einem „Auftakttreffen “ mittlerweile stattgefunden, bzw. welche Änderungen haben sich nach der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/1981 ergeben? Nach dem Auftakttreffen am 17. Januar 2018 in Kairo fand ein weiteres Treffen am 18. Oktober 2018 in Berlin statt. 19. Welche Umsetzungsmaßnahmen wurden im deutsch-ägyptischen „Migrationsdialog “ in den vereinbarten Kooperationsbereichen verhandelt, und welche wurden bereits beschlossen (Bundestagsdrucksache 19/1981, Antwort zu Frage 10)? Folgende Umsetzungsmaßnahmen wurden im Rahmen des deutsch-ägyptischen Migrationsdialogs beschlossen: • Ausstattungshilfe im Polizeibereich; • Stipendienprogramme im Bereich der Hochschulbildung; • Das IOM-Projekt „Consolidate Direct Assistance and Voluntary Return and Reintegration in Egypt” (CARE); • Eine Informationskampagne zu den Gefahren illegaler Migration in ägyptischen Schulen, Berufsschulen und Universitäten; • Maßnahmen zur Unterstützung im Bereich der beruflichen Bildung und der Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten; • Eröffnung eines Deutsch-Ägyptischen Zentrums für Jobs, Migration und Reintegration. a) Auf welche Weise und in welchen Vorhaben arbeiten Grenzbehörden des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat derzeit mit dem ägyptischen Ministerium für Migrationsangelegenheiten zusammen ? Die Bundespolizei arbeitet nicht mit dem ägyptischen Ministerium für Migrationsangelegenheiten zusammen. b) Welche Vorschläge zur Entwicklung eines verbindlichen Verfahrens zur Identifizierung ausreisepflichtiger ägyptischer Staatsangehöriger und zur anschließenden Ausstellung von Passersatzpapieren hat die Bundesregierung gegenüber der Regierung Ägyptens vorgelegt, und wie wurde hierüber entschieden (Bundestagsdrucksache 19/2792, Antwort zu Frage 8)? Mit der Regierung Ägyptens wurden Verfahrensabsprachen zur Identifizierung ausreisepflichtiger ägyptischer Staatsangehöriger – insbesondere bei Vorliegen eines gültigen oder abgelaufenen Ausweisdokuments, sonstiger Sachbeweise, sowie durch persönliche Anhörung – und zur anschließenden Ausstellung von Passersatzpapieren getroffen. c) In welche Abschiebeflüge aus Deutschland war der Verbindungsbeamte der Bundespolizei in Kairo zur Planung und Vorbereitung eingebunden ? Drucksache 19/13489 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Der Verbindungsbeamte der Bundespolizei in Kairo war im Jahr 2019 bei den Einzelabschiebungen am 17. April 2019 und am 16. Juli 2019 sowie bei dem Abschiebungsflug am 11. Juni 2019 eingebunden. d) Inwiefern wurden für die Abschiebungen bereits Standard-Prozeduren („Standard Operating Procedures“ bzw. „einheitliche Verfahrensgrundsätze “) festgelegt (Bundestagsdrucksache 19/1981, Antwort zu Frage 7), und falls einem deutschen Entwurf für einheitliche Verfahrensgrundsätze von der ägyptischen Regierung noch nicht zugestimmt wurde, welche Gründe kann die Bundesregierung hierzu mitteilen? Auf die Antwort zu Frage 19b wird verwiesen. e) Wo befindet das „Migrationsberatungszentrum“ der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung , und welche „Umsetzungsmodalitäten“ haben die GIZ oder das BMZ für dessen Arbeit verabredet bzw. beschlossen (Bundestagsdrucksache 19/2792, Antwort zu Frage 6)? Zur Bestimmung der Eckpunkte des Deutsch-Ägyptischen Zentrums für Jobs, Migration und Reintegration wurde am 29. Oktober 2018 im Zuge der bilateralen Kommission zur Entwicklungszusammenarbeit eine Konzeptnote unterschrieben . Nach Abschluss des Notenwechsels zur völkerrechtlichen Absicherung können die weiteren Schritte zum Aufbau des Deutsch-Ägyptischen Zentrums in Kairo eingeleitet werden. 20. Auf welche Weise setzt die Bundesregierung ihre angekündigte „verstärkte migrationspolitische Zusammenarbeit mit Ägypten“ und die genannten Prioritäten „Bekämpfung der Schlepperkriminalität“ sowie „Verhinderung lebensgefährlicher Versuche, das Mittelmeer zu überqueren“, um (Bundestagsdrucksache 18/10437)? Eine verstärkte migrationspolitische Zusammenarbeit mit Ägypten findet ihre Umsetzung unter anderem durch die zugesagte grenzpolizeiliche Ausbildungsund Ausstattungshilfe. Der Einsatz und die Implementierung erfolgen in Eigenverantwortung der ägyptischen Partnerbehörden. a) Inwiefern ist der „Abstimmungsprozess“ zu der von der ägyptischen Regierung vorgelegten „Bedarfsliste an technischer Ausstattung“ mittlerweile abgeschlossen, und welche ausführlichen Angaben kann die Bundesregierung zu deren Inhalt machen (Plenarprotokoll 19/41, Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 81 des Abgeordneten Andrej Hunko)? Im Rahmen des Migrationsdialogs wurde von der ägyptischen Seite eine „Bedarfsliste “ vorgelegt und mit der deutschen Seite abgestimmt. Die abgestimmte Liste umfasst eine Maßnahmenliste. Der Abstimmungsprozess ist abgeschlossen . Gegenwärtig wird an der Umsetzung gearbeitet. b) Sofern sich diese „Bedarfsliste“ weiterhin im „Prüfungs- und Planungsprozess “ des Verbindungsbeamten der Bundespolizei in Kairo mit dem ägyptischen Innenministerium befindet, wann soll dieser abgeschlossen sein? Auf die Antwort zu Frage 20a wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13489 21. Was ergaben die „Abstimmungen mit der ägyptischen Seite zum Fähigkeitsaufbau der ägyptischen Grenzpolizei, die mittels erhöhter polizeilicher Aufbauhilfe in ihren strategischen, operativen und rechtstaatlichen Kompetenzen gestärkt werden soll“, und welche „zuständigen ägyptischen Behörden“ werden damit adressiert (Bundestagsdrucksache 19/1981, Antwort zu Frage 5)? Die polizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfemaßnahmen der Bundespolizei sind das Ergebnis der Abstimmungen mit der ägyptischen Seite zum Fähigkeitsaufbau der ägyptischen Grenzpolizei. Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen. Adressaten dieser Maßnahmen sind das ägyptische Innenministerium und die diesem nachgeordnete ägyptische Polizei. a) Welche bilateralen Programme bzw. Projekte führt die Bundesregierung derzeit in Ägypten im Themenbereich Migration/Grenzkontrolle/ Grenzüberwachung durch bzw. unterstützt diese? Die Bundesregierung fördert das IOM-Projekt „Consolidate Direct Assistance and Voluntary Return and Reintegration in Egypt” (CARE). Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. b) Welche weiteren Einzelheiten kann die Bundesregierung zu den auf Bundestagsdrucksache 19/2792, Antwort zu Frage 3 genannten Maßnahmen der Bereiche Grenzkontrolle/-überwachung, Dokumentenund Urkundensicherheit, Luftsicherheitskontrolle, technische Ausstattung und damit verbundene Schulungsmaßnahmen sowie Einsatzmobilität , unter anderem Streifenfahrzeuge für den Küstenbereich mitteilen ? Für den Bereich der ägyptischen Luftsicherheitskontrolle ist im Rahmen der Polizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe technische Ausstattung in Form von Sprengstoffspurendetektoren (2017) und Sicherheitsscannern (2019) beschafft worden. Des Weiteren fanden jährlich verschiedene Schulungsmaßnahmen in Ägypten statt. Diese wurden begleitend zur Beschaffung von technischer Ausstattung durchgeführt und waren darauf ausgelegt, die Erreichung europäischer Luftsicherheitstandards in Ägypten zu fördern. Beispielhaft können hier Supervisor-Schulungen und Luftsicherheitstrainings an verschiedenen ägyptischen Flughäfen sowie eine taktische Einweisung in die beschafften Sicherheitsscanner am Flughafen Kairo genannt werden. Diese diente zur Einweisung der Anwender und des Aufsichtspersonals in die Bedienung des Sicherheitsscanners und in die dazugehörigen luftsicherheitsrechtlichen Prozesse. Weitere Ausstattungshilfen wurden initiiert. Die durchgeführten Maßnahmen werden regelmäßig evaluiert. Ergebnisse fließen in die Planung und Fortführung der Maßnahmen polizeilicher Aufbauhilfe mit ein. c) Ist die seit mehreren Jahren geplante und stets verzögerte Einführung biometrischer Sicherheitsmerkmale für ägyptische Pässe mittlerweile erfolgt (Bundestagsdrucksache 18/11098, Antwort zu Frage 12)? Ägypten stellt nach Kenntnis der Bundesregierung bislang keine Pässe mit biometrischen Sicherheitsmerkmalen im Sinne der Fragestellung aus. 22. Inwiefern hat sich der Ausbau des Informationsaustausches mit Ägypten nach Abschluss des Abkommens vom Juli 2016 „über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich“ aus Sicht der Bundesregierung (auch im Hinblick auf die Wahrung rechtsstaatlicher Werte und Grundsätze) bewährt Drucksache 19/13489 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode (Bundestagsdrucksache 19/756, Antwort zu Frage 11), und welche Defizite sind ihr bekannt geworden? a) In welchem Umfang tauschen die beteiligten Behörden im Rahmen des Sicherheitsabkommens zwischen der Bundesregierung und der Regierung Ägyptens nach Maßgabe des jeweiligen innerstaatlichen Rechts der Vertragsparteien im Einzelfall Daten aus? Die Fragen 22 und 22 a werden gemeinsam beantwortet. Der Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus wird von der Bundesregierung als gut bewertet. Die Zusammenarbeit erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen innerstaatlichen Rechts, wie auch im Abkommen vom Juli 2016 zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Bei der Umsetzung internationaler Fahndungsersuchen und im Bereich der Personenfeststellungsverfahren (PFV) ist keine Veränderung in der Zusammenarbeit feststellbar. Insgesamt verläuft die Zusammenarbeit im Bereich PFV aus Sicht der Bundesregierung unproblematisch. b) Welche „Fachleute“ wurden bzw. werden im Rahmen der Umsetzung des deutsch-ägyptischen Abkommens im Sicherheitsbereich seit der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/9965 ausgetauscht ? Seit Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. durch die Bundesregierung am 11. Oktober 2016 auf Bundestagsdrucksache 18/9965 wurden zwischen Bundeskriminalamt (BKA) und Ägypten keine Fachleute im Rahmen der Umsetzung des deutsch-ägyptischen Abkommens im Sicherheitsbereich ausgetauscht. c) Inwiefern wurden auch das Zollkriminalamt und die Bundespolizei mittels entsprechender Ersuchen von ägyptischer Seite um Unterstützung gebeten oder haben selbst Unterstützungsersuchen an die ägyptischen Behörden gerichtet (Bundestagsdrucksache 19/2792, Antwort zu Frage 12)? Das Zollkriminalamt und die Bundespolizei wurden weder mittels entsprechender Ersuchen von ägyptischer Seite um Unterstützung gebeten, noch haben sie selbst Unterstützungsersuchen an die ägyptischen Behörden gerichtet. 23. Welche Maßnahmen des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei und der Bundespolizeiakademie sind für 2019 und 2020 mit ägyptischen Behörden geplant (bitte jeweils das Datum und die Begünstigten nennen)? 2019 werden bisher nachfolgende Ausbildungs- und Ausstattungshilfemaßnahmen durch die Bundespolizei durchgeführt: Maßnahme Begünstigte Behörde Durchführungs- /Übergabezeitraum Beschaffung von Satellitentelefonen mit Units Egyptian Border and Harbour Police März 2019 Beschaffung von GPS-Geräten Egyptian Border and Harbour Police März 2019 Beschaffung von Taschenlampen Egyptian Border and Harbour Police März 2019 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/13489 Maßnahme Begünstigte Behörde Durchführungs- /Übergabezeitraum Taktische Einweisung Sicherheitsscanner Luftsicherheitsbehörde Ägypten Juni 2019 Beschaffung , Transport und Installation von 11 Sicherheitsscannern Luftsicherheitsbehörde Ägypten, Flughafenpolizei Juni 2019 Reparatur VISOTEC / Computer Luftsicherheitsbehörde Ägypten, Flughafenpolizei Juni 2019 Ägyptischer Delegationsbesuch im Bereich der Luftsicherheit Egyptian Border and Harbour Police Juli 2019 Beschaffung und Installation von Torsonden Egyptian Border and Harbour Police Juli 2019 Weitere Maßnahmen der grenzpolizeilichen Aufbauhilfe für 2019 sowie die Planung für 2020 befinden sich in der Abstimmung. Seitens des BKA ist für 2019 aktuell eine Maßnahme geplant, insoweit wird auf die Antwort zu Frage 22b verwiesen. Für 2020 ist die Planung noch nicht erfolgt. 24. Enthalten die auf Bundestagsdrucksache 19/2792 (Antwort zu Frage 15) genannten Genehmigungen zur Ausfuhr „digitaler Kryptotechnik“ und „Software für Informationssicherheit“ nach Ägypten Soft- und Hardware, die auch zur Entschlüsselung von Telekommunikation genutzt werden kann? Welche weiteren Genehmigungen wurden nach Beantwortung der Bundestagsdrucksache erteilt? Unter den in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE auf Bundestagsdrucksache 19/2792 vom genannten Genehmigungen für Ausfuhren nach Ägypten ist keine Genehmigung enthalten , die eine Nutzung zur Entschlüsselung von Telekommunikation ermöglicht . Auch seitdem wurden keine entsprechenden Genehmigungen für Ausfuhren nach Ägypten erteilt. Unter der „Entschlüsselung von Telekommunikation“ wird aus fachtechnischer Sicht das Brechen der Verschlüsselung von Telekommunikation verstanden. 25. Konnte die Bundesregierung die Praxis willkürlicher Erschießungen durch ägyptische Sicherheitsbehörden mittlerweile verifizieren, oder verweist sie hierzu auf den Stand der Bundestagsdrucksache 19/2792, Antwort zu Frage 19 von vor einem Jahr? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 19a der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/2792 verwiesen. Drucksache 19/13489 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333