Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Victor Perli, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/12932 – Struktur der Autobahnraststätten-Betreiber Tank & Rast und vertragliche Beziehungen mit dem Bund V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 1998 wurde die damals staatliche Tank & Rast AG durch den Verkauf der Aktien an ein Bieterkonsortium privatisiert (Wissenschftlicher Dienst: WD 5 – 3000 – 125/18). Als Kaufpreis wurden damals rund 600 Mio. DM genannt (vgl. www.manager-magazin.de/finanzen/artikel/a-399.html). Nachfolgend wurde die AG in die Form einer GmbH überführt und im Jahr 2015 an ein Bieterkonsortium, bestehend aus Allianz Capital Partners, der Münchener-Rück-Tochter MEAG, dem Staatsfonds von Abu Dhabi, ADIA, und den kanadische Infrastruktur-Investor Borealis, für einen Kaufpreis von 3,5 Mrd. Euro weiterverkauft (vgl. www.handelsblatt.com/finanzen/bankenversicherungen /milliardendeal-perfekt-allianz-macht-das-rennen-bei-tankund -rast/12138234.html?ticket=ST-2537581-n15LaWzLhneiB1f4opFn-ap6). Die jährliche Konzessionsabgabe der Tank & Rast an den Bundeshaushalt beträgt trotz steigender Gewinne seit 1998 relativ unverändert rund 16 Mio. Euro pro Jahr. Die aktuelle Struktur der Tank & Rast GmbH sowie die genauen Besitzverhältnisse sind aus Sicht der Fragesteller jedoch unklar.  1. Welchen natürlichen und juristischen Personen gehört nach Bundesregierung zurzeit die Tank & Rast Holding GmbH, und zu jeweils welchen Anteilen?  2. Welchen natürlichen und juristischen Personen gehört nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit die Deutsche Raststätten-Holding GmbH, und zu jeweils welchen Anteilen?  3. Welchen natürlichen und juristischen Personen gehört nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit die Autobahn Tank & Rast Gruppe GmbH und Co. KG, und zu jeweils welchen Anteilen? Deutscher Bundestag Drucksache 19/13490 19. Wahlperiode 24.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastrukur vom 23. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  4. Welchen natürlichen und juristischen Personen gehören nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit die Deutsche Raststätten Gruppe GmbH, Deutsche Raststätten Gruppe GmbH II, Deutsche Raststätten Gruppe GmbH III und Deutsche Raststätten Gruppe GmbH IV, und zu jeweils welchen Anteilen?  5. Welchen natürlichen und juristischen Personen gehört nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit die Autobahn Tank & Rast Belieferungsgesellschaft mbH, und zu jeweils welchen Anteilen?  6. Welchen natürlichen und juristischen Personen gehört nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit die T&R Investment GmbH & Co. KG, und zu jeweils welchen Anteilen?  7. Welchen natürlichen und juristischen Personen gehört nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit die T&R Real Estate GmbH, und zu jeweils welchen Anteilen?  8. Welchen natürlichen und juristischen Personen gehört nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit die T&R MLP GmbH, und zu jeweils welchen Anteilen?  9. Welchen natürlichen und juristischen Personen gehört nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit die T&R BidCo GmbH, und zu jeweils welchen Anteilen? 10. Welchen natürlichen und juristischen Personen gehört nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit die Autobahn Tank & Rast Management GmbH, und zu jeweils welchen Anteilen? 11. Welchen natürlichen und juristischen Personen gehört nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit die Ostdeutsche Autobahntankstellengesellschaft mbH, und zu jeweils welchen Anteilen? 12. Welchen natürlichen und juristischen Personen gehört nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit die Autobahn Tank & Rast Betriebsgesellschaft West mbH, und zu jeweils welchen Anteilen? 13. Welchen natürlichen und juristischen Personen gehört nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit die Tank & Rast Entwicklungsgesellschaft mbH, und zu jeweils welchen Anteilen? 14. Welchen natürlichen und juristischen Personen gehört nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit die Autobahn Tank & Rast QSR GmbH, und zu jeweils welchen Anteilen? 15. Welchen natürlichen und juristischen Personen gehört nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit die Autobahn Tank & Rast QSR Betriebsgesellschaft mbH, und zu jeweils welchen Anteilen? 16. Liegen der Bundesregierung Informationen vor, zu welchem Preis und von wem zuletzt Anteile der genannten GmbHs ver- und gekauft worden sind, und wenn ja, wie lauten diese? Die Fragen 1 bis 16 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Alle in den Fragen genannten Unternehmen sind keine Bundesunternehmen. Aus diesem Grund liegen der Bundesregierung hierzu keine eigenen Informationen vor. Drucksache 19/13490 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Mit welchen dieser Gesellschaften hat der Bund vertragliche Beziehungen , und welche? 18. Welche dieser Gesellschaften hält aktuell die Konzessionsrechte für den Betrieb bzw. die Verpachtung der Raststätten an deutschen Autobahnen? 19. Welche dieser Gesellschaften bzw. welche anderen juristischen Personen entrichten die jährliche Konzessionsabgabe an den Bund, und welche dieser Gesellschaften stellt die Informationen bezüglich der Berechnung der Konzessionsabgabe im Sinne der Verordnung über Höhe und Erhebung der Konzessionsabgabe für das Betreiben eines Nebenbetriebs an der Bundesautobahn (BAB-Konzessionsabgabenverordnung – BAB-KAbgV) zur Verfügung? Die Fragen 17 bis 19 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im Rahmen der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen bestehen vertragliche Beziehungen mit der Autobahn Tank & Rast GmbH sowie der Ostdeutschen Autobahntankstellengesellschaft mbH. Grundlage bilden die standortbezogenen Konzessionsverträge. Daher sind auch von beiden Unternehmen Konzessionsabgaben zu entrichten. 20. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, welche Gewinnabführungsverträge zwischen den genannten Gesellschaften gelten, und wenn ja, welche? Nein. Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 16 wird verwiesen. 21. Welche Grundstücke und Gebäude an Bundesautobahnen gehören nach wie vor dem Bund? Welche Grundstücke und Gebäude an Bundesautobahnen befinden sich direkt im Eigentum einer der genannten Gesellschaften, und welcher? Die Nebenbetriebsgebäude sowie die dazu gehörenden Betriebsgrundstücke befinden sich im Eigentum des Konzessionsnehmers. Die übrigen Teile der Rastanlage wie insbesondere die Fahrgassen und Parkflächen verbleiben im Eigentum des Bundes. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 17 bis 19 verwiesen. 22. In welchen Jahren und mit welchem Ergebnis hat das Bundesamt für Güterverkehr die Bücher welcher der genannten Gesellschaften bzw. welcher anderen juristischen Personen im Sinne von § 3 BAB-KAbgV seit 1998 geprüft? Dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) stehen gemäß § 3 Satz 1 der Verordnung über Höhe und Erhebung der Konzessionsabgabe für das Betreiben eines Nebenbetriebs an der Bundesautobahn Einsichtnahme- und Auskunftsrechte gegenüber den Konzessionsnehmern zu. Das BAG macht von diesem Recht regelmäßig Gebrauch. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13490 23. Welche juristische Person hat auf Verlangen des Bundesamtes für Güterverkehr im Sinne von § 4 BAB-KAbgV Sicherheitsleistungen zur Sicherung der Ansprüche auf Zahlung der Konzessionsabgabe hinterlegt? Eine Sicherheitsleistung wird gefordert, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass Konzessionsnehmer der Verpflichtung zur Zahlung der Konzessionsabgabe nicht nachkommen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 13 und 14 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/5786 verwiesen. 24. Welche vertraglichen Regelungen sind für den Fall einer möglichen Insolvenz der Konzessionsnehmer vereinbart? Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist ein Kündigungsgrund. 25. Wie viele Gerichtsverfahren hat es seit 1998 zwischen dem Bund und welchen Konzessionsnehmern gegeben? Eine Auflistung kann mangels Dokumentation nicht erstellt werden. 26. Welche Gründe gibt es dafür, dass trotz allgemein steigender Preise die Konzessionsabgabe seit 1998 bei ca. 16 Mio. Euro pro Haushaltsjahr liegt (bitte einzeln aufführen)? Die Gesamthöhe der jährlichen von allen Konzessionsnehmern entrichteten Konzessionsabgaben schwankt in den vergangenen zwanzig Jahren zwischen 15,2 und 16,5 Mio. Euro. Erkennbar ist, dass der Anteil der Konzessionsabgaben , der auf Kraftstoffe entfällt, zugunsten des auf Umsätze für übrige Geschäfte entfallenden Anteils abgenommen hat. 27. Wie lang ist die Laufzeit der aktuellen Konzessionsrechte, und welche Klauseln gibt es, die eine vorzeitige Kündigung vonseiten der Bundesregierung erlauben (bitte einzeln aufführen)? Die Konzessionsrechte werden für dreißig Jahre, für Hotelbetriebe für vierzig Jahre vergeben. Der Konzessionsnehmer hat das Recht, das Vertragsverhältnis zweimal für die Dauer von jeweils fünf weiteren Jahren zu verlängern. Kündigungsgründe für die Straßenbauverwaltung sind Gründe des Straßenbaus sowie schwerwiegende Verletzungen der vertraglichen Pflichten des Konzessionsnehmers . 28. Ist die Entscheidung des Bundeskartellamtes zur Quotenregelung bei der Vergabe von Liefer- und Vertriebsrechten noch wirksam (vgl. www.bun deskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Pressemitteilungen/ 2017/24_02_2017_TankundRast_DE.pdf?__blob=publicationFile&v=3)? Wenn ja, zu welchem Preis sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Rechte von welcher juristischen Person versteigert worden? Die Ausgestaltung des Vergabemodells unterliegt der rechtlichen Selbsteinschätzung des Unternehmens Autobahn Tank & Rast GmbH. Das Bundeskartellamt hat sich zuletzt mit dem Vergabemodell für die Zuteilung von Einlieferungs- und Vertriebsrechten für Kraftstoffe an Bundesautobahntankstel- Drucksache 19/13490 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode len für den Zeitraum 2018 bis 2022 befasst und keinen Bedarf für eine Intervention gesehen. 29. Welche – nach Definition des Bundeskartellamtes – mittelständischen Mineralölunternehmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung von der neuen Quotenregelung profitiert, konnten also Liefer- und Vertriebsrechte an Autobahnraststätten erwerben? Im Rahmen der Quotenregelung (als Teil des Vergabemodells) vergibt die Autobahn Tank & Rast GmbH Einlieferungs- und Vertriebsrechte für Kraftstoffe an Bundesautobahntankstellen entsprechend den Marktanteilen der Mineralölunternehmen im Straßentankstellengeschäft. Mittelständische Mineralölunternehmen haben im Umfang ihres Marktanteils im Straßentankstellengeschäft von der Quotenregelung profitiert. 30. Wie kann das Bundeskartellamt eine marktbeherrschende Stellung für Kraftstoffe und Reiseverpflegung ausschließen, wenn gar nicht bekannt ist, ob die Angaben zum Besitz von Autohöfen der Tank & Rast zutreffen (vgl.: Antwort zu Frage 7 auf die Berichtsanforderung des Abgeordneten Victor Perli vom 13. Juni 2019)? Für Kraftstoffe und Reiseverpflegung stehen zahlreiche Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung, z. B. Autohöfe, Straßentankstellen und Gastronomieangebote in der Nähe von Autobahnausfahrten, z. B. in nahe gelegenen Gewerbegebieten . Insbesondere bei Kraftstoffen können mit Hilfe der Informationen der Markttransparenzstelle und einer Tank-App Preisunterschiede schnell identifiziert und auf günstigere Tankgelegenheiten ausgewichen werden. 31. Welchen Anteil der Kosten für den Ausbau von Stromtankstellen an Autobahnraststätten bzw. Autohöfen trägt die Tank & Rast, und welchen Anteil trägt der Bund (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)? Die Bundesregierung beteiligt sich an den Kosten für die erstmalige Ausstattung der bewirtschafteten Rastanlagen an Bundesautobahnen mit vierzig Prozent . Dafür sind ca. 11,8 Mio. Euro verausgabt worden. 32. Welche Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) müssen Raststättenbetreiber in Bezug auf die Sicherung der Informationstechnik- (IT-) und sonstiger Infrastruktur erfüllen, und trägt die Tank & Rast oder tragen die jeweiligen Pächter die Kosten? Die Anforderungen für Raststättenbetreiber in Bezug auf die Sicherung ihrer IT- und sonstigen Infrastruktur ergeben sich aus den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Zur Tragung der Kosten liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 33. Wo, und von wem können die Privatisierungsverträge und alle anderen vertraglichen Vereinbarungen des Bundes mit der Tank & Rast eingesehen werden? Vertragspartner der Privatisierungsverträge war der Bund, Vertragspartner der standortbezogenen Konzessionsverträge sind die zuständigen Straßenbaubehör- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13490 den der Länder. Eine Einsichtnahme richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften . 34. Wie viele, und welche Raststätten und Autohöfe wurden von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in den Jahren 2010 bis 2019 von jeweils welchem Hauptzollamt geprüft? Wie viele, und welche Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten wurden dabei jeweils festgestellt? Die Arbeitsstatistik der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung sieht eine gesonderte statistische Erfassung von durchgeführten Prüfungen bzw. eingeleiteten Straf- und Bußgeldverfahren im Bereich Raststätten und Autohöfe nicht vor. Drucksache 19/13490 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333