Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Margit Stumpp, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/13013 – Abgerufene Mittel beim Breitbandausbau in Nordrhein-Westfalen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 2015 ist das Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau gestartet . Seitdem können Kommunen, Städte oder Landkreise Fördermittel beantragen . Damit sollen unterversorgte Gebiete einen Netzzugang von mindestens 50 Mbit/s erhalten. Zum einen können Gelder für Beratungsleistungen im Hinblick auf Planung und Erstellung von Antragsunterlagen abgerufen werden. Zum anderen geht es um die Bezuschussung von Umsetzungsprojekten mit bis zu 30 Mio. Euro.  1. Wann haben welche Zuwendungsempfänger aus Nordrhein-Westfalen (NRW) (Kommunen, Städte bzw. Kreise) einen Förderbescheid im Rahmen des Bundesförderprogramms Breitbandausbau bekommen (bitte nach Zuwendungsempfängern einzeln auflisten)?  2. Was war dabei jeweils Gegenstand der Förderung (Wirtschaftlichkeitslücke , Betreibermodell oder Beratungsleistung), und wie hoch war die zugesagte Förderung?  3. Wann und in welcher Höhe sind bereits Gelder an welche Zuwendungsempfänger aus NRW (siehe Frage 1) in den Bereichen Betreibermodell und Wirtschaftlichkeitslücke abgeflossen? Wurden in diesen Fällen nach Kenntnis der Bundesregierung Kupfer oder Glasfaserkabel verlegt? Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . In den gegenständlichen Infrastrukturprojekten wird nicht die Verlegung von Kupferleitungen, sondern die Verlegung von Glasfaserleitungen gefördert. Seit dem 1. August 2018 werden nur neue Projekte gefördert, die Glasfaserverbindungen bis zum Endkunden vorsehen. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13492 19. Wahlperiode 24.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastrukur vom 20. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Im Übrigen wird auf die Anlage verwiesen.  4. Bei welchen konkreten Förderbescheiden ist in welcher Gemeinde bzw. Stadt bzw. in welchem Kreis auch der Anschluss mindestens einer Schule vorgesehen? Derzeit sollen durch das Bundesförderprogramm 2321 Schulen in Nordrhein- Westfalen an die Breitbandversorgung angeschlossen werden. Zuwendungsempfänger Anzahl* Schulen nach Antragstellung Blomberg 6 Ennepe-Ruhr-Kreis 1 ENNI Stadt & Service Niederrhein (Wir 4 Region) 58 Gemeinde Altenberge 4 Gemeinde Dörentrup 6 Gemeinde Engelskirchen 4 Gemeinde Extertal 4 Gemeinde Holzwickede 3 Gemeinde Kalletal 4 Gemeinde Kranenburg 3 Gemeinde Leopoldshöhe 3 Gemeinde Neuenkirchen 2 Gemeinde Nottuln 5 Gemeinde Raesfeld 1 Gemeinde Westerkappeln 2 Hagen – Stadt der Fernuniversität 45 Hallewestfalen.net GmbH 20 Hochsauerlandkreis 8 Kolpingstadt Kerpen 20 Kreis Düren 106 Kreis Herford 46 Kreis Kleve 24 Kreis Kleve 19 Kreis Kleve 54 Kreis Lippe 14 Kreis Paderborn 19 Kreis Paderborn 30 Kreis Recklinghausen 114 Kreis Recklinghausen 94 Kreis Siegen-Wittgenstein 16 Kreis Viersen 51 Kreis Viersen 49 Kreis Warendorf 21 Kreis Warendorf 28 Kreis Wesel 7 Kreis Wesel 30 Kreisstadt Steinfurt 1 Kupferstadt Stolberg 20 Landeshauptstadt Düsseldorf 89 Landkreis Euskirchen 79 Märkischer Kreis 30 Oberbergischer Kreis - Der Landrat 53 Rheinisch-Bergischer Kreis 74 Drucksache 19/13492 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Zuwendungsempfänger Anzahl* Schulen nach Antragstellung Rhein-Kreis Neuss, Der Landrat 130 Rhein-Sieg-Kreis 185 Stadt Aachen 17 Stadt Bergkamen 1 Stadt Bergneustadt 7 Stadt Bielefeld 50 Stadt Bonn 54 Stadt Coesfeld 10 Stadt Dortmund 170 Stadt Duisburg 84 Stadt Greven 9 Stadt Hamm 5 Stadt Horn-Bad Meinberg 4 Stadt Ibbenbüren 20 Stadt Leverkusen 34 Stadt Lügde 4 Stadt Lünen 29 Stadt Monschau 7 Stadt Mülheim an der Ruhr 48 Stadt Oerlinghausen 6 Stadt Radevormwald - Der Bürgermeister 4 Stadt Remscheid 44 Stadt Rheine 19 Stadt Schieder-Schwalenberg 2 Stadt Selm 9 Stadt Waldbröl - Der Bürgermeister 8 Stadt Wuppertal 3 StädteRegion Aachen - A 85 Regionalentwicklung und Europa 1 Stadtverwaltung Krefeld 34 Teutoburger Planungs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH 1 Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH 51 Zweckverband INFOKOM 4 Gesamt 2321 * Die tatsächliche Schulanzahl kann nach vorläufiger Bescheidung bei einzelnen Antragstellern zur endgültigen Bescheidung noch höher ausfallen Stand: 16. September 2019  5. Wie viele Schulen in NRW sollten insgesamt durch das Bundesförderprogramm Breitbandausbau mit einem Glasfaseranschluss bzw. einem schnelleren Kupferkabel versorgt werden? Der Bundesregierung liegen keine eigenen Daten zur potentiell förderfähigen Anzahl der Schulen in Nordrhein-Westfalen vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13492 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  6. Wie viele Haushalte sind bisher in NRW durch das Bundesförderprogramm in den Genuss von schnellem Internet von mehr als 50 Mbit/s gekommen ? Hierzu kann erst nach Vorliegen und Prüfung der Endverwendungsnachweise durch die Bewilligungsbehörde eine belastbare Aussage getroffen werden.  7. Wann rechnet die Bundesregierung mit einer abschließenden Auszahlung der Mittel in NRW? Die letzte Auszahlung erfolgt nach Prüfung des Endverwendungsnachweises. Der Zeitpunkt der Anforderung der letzten Auszahlung obliegt dem Zuwendungsempfänger und ist abhängig vom Projektfortschritt.  8. Bis wann ist das Bundesförderprogramm Breitbandausbau befristet? Um die Förderung sicherzustellen, wird die Richtlinie über 2019 hinaus verlängert .  9. Wie viele Gemeinden aus NRW haben bisher ihre Förderbescheide im Bereich Betreibermodell und Wirtschaftlichkeitslücke zurückgegeben? Welche Gemeinden waren das, und auf wie viel Geld wurde im Einzelnen verzichtet? 10. Werden beim Projektträger des Bundesförderprogrammes Breitbandausbau nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe für eine Rückgabe der Förderbescheide gesammelt und ausgewertet? 11. Warum haben nach Kenntnis der Bundesregierung die NRW-Gemeinden ihre Förderbescheide zurückgegeben? In wie vielen Fällen haben Gemeinden ihre Förderbescheide zurückgegeben , weil die Telekom im Nachhinein ihr Netz ertüchtigt hatte? Welche Gemeinden waren hier betroffen? Die Fragen 9 bis 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Antragsteller Beantragte Förderung Begründung für Rückgabe in Kurzfassung Gemeinde Hopsten 132.569,50 € Keine Begründung Kreisverwaltung Düren 14.084.136,92 € Neue Antragstellung Kreis Warendorf 1.456.035,14 € Keine Begründung Gemeinde Roetgen 4.916.581,32 € Eigenausbau der Deutschen Glasfaser Stadt Hagen 8.135.838,33 € Eigenausbau durch Vodafone Gemeinde Engelskirchen 150.000,00 € Falscher Antrag Stadt Essen 1.050.000,00 € Keine Begründung Gemeinde Leopoldshöhe 100.000,00 € Falscher Antrag Kreis Siegen- Wittgenstein 1.022.190,00 € Keine Begründung Stand: 16. September 2019 Drucksache 19/13492 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13492 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13492 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13492 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13492 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13492 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13492 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13492 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13492 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.