Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bernd Reuther, Frank Sitta, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/13074 – Verspätungen im Luftverkehr V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Jahr 2018 war ein Rekordjahr in Sachen Verspätungen im Luftverkehr. Aufgrund dessen hat Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer am 5. Oktober 2018 einen Luftverkehrsgipfel einberufen, um die Ursachen mit der Luftverkehrsbranche zu identifizieren und anschließend zu beheben. Am 28. März 2019 wurde ein zweites Treffen einberufen, um die ergriffenen Maßnahmen zu evaluieren und zu bewerten (www.bmvi.de/Shared Docs/DE/SocialMedia/Youtube/public/2019/03/2-Spitzengespraech-Luftfahrtin -Hamburg-mit-BM-Scheuer_wzSs2S9vKGE.html). Bei den beiden Luftverkehrsgipfeln waren mehrere Bereiche im Luftverkehr identifiziert worden, die für Verspätungen verantwortlich waren. Dabei wurden besonders die Bereiche Sicherheitskontrollen und Flugsicherungsorganisation analysiert. Nun ist es nach Ansicht der Fragesteller an der Zeit, die Effektivität der Maßnahmen zu beurteilen und wie sich die Verspätungen im Luftverkehr entwickelt haben.  1. Wie hat sich die Passagierzahl im Luftverkehr im Jahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr entwickelt? Zur Entwicklung der Passagierzahlen wird auf die im Internet frei verfügbare Luftfahrtstatistik des Statistischen Bundesamtes (Destatis), Fachserie 8 Reihe 6, verwiesen. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13493 19. Wahlperiode 24.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastrukur vom 23. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  2. Wie viele Verspätungen hat es im Luftverkehr bereits im Jahr 2019 gegeben ?  3. Wie haben sich die Verspätungen im Luftverkehr in den letzten fünf Jahren entwickelt? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Initiative der Bundesregierung für mehr Pünktlichkeit im Luftverkehr betrachtet als Ausgangspunkt das Krisenjahr 2018 einhergehend mit einem Monitoring der weiteren Entwicklung in den Folgejahren. Die Pünktlichkeit der Abflüge im Juli 2019 betrug 70,1 %. Das sind 1,9 % mehr als im Vormonat Juni 2019 und 12,1 % mehr als in dem Vorjahresmonat Juli 2018.  4. Welche Gründe gibt es aus Sicht der Bundesregierung für die Verspätungen im Luftverkehr? Die Gründe für die Verspätungen im Luftverkehr wurden beim hochrangigen Treffen „Die Zuverlässigkeit des Luftverkehrs stärken“ am 5. Oktober 2018 in Hamburg ermittelt und gemeinsam mit Abhilfemaßnahmen in der Gemeinsamen Erklärung „Fortschrittstreiber Luftfahrt: Ein Schwerpunkt der deutschen Verkehrspolitik“ benannt (vgl.: www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LF/ gemeinsame-erklaerung.html).  5. Besteht aus Sicht der Bundesregierung die Notwendigkeit, einen dritten Luftverkehrsgipfel mit Vertretern der Luftverkehrsbranche einzuberufen, um die ergriffenen Maßnahmen zu besprechen?  6. Welche die Bundesregierung betreffenden Maßnahmen des zweiten Luftverkehrsgipfels vom 28. März 2019 hat die Bundesregierung bereits umsetzen können? Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Beim hochrangigen Treffen am 28. März 2019 wurde der bis dahin erzielte Umsetzungsstand erörtert. Eine Entscheidung über mögliche darüberhinausgehende Folgetreffen ist noch nicht getroffen. Unabhängig davon wird das Monitoring der Pünktlichkeitsentwicklung von allen Beteiligten fortgeführt. Der Umsetzungsstand der die Bundesregierung betreffenden Maßnahmen gemäß der Gemeinsamen Erklärung zum hochrangigen Treffen „Fortschrittstreiber Luftfahrt: Ein Schwerpunkt der deutschen Verkehrspolitik“ vom 5. Oktober 2018 ist im Bericht zum Folgetreffen am 28. März 2019 dargelegt (vgl.: www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LF/zuverlaessigkeit-des-luftverkehrsstaerken .htm).  7. Wie hoch ist der Anteil bei Verspätungen aufgrund zu langer Personenund Sicherheitskontrollen? Nach Informationen des bei Eurocontrol angesiedelten Central Office for Delay Analysis (CODA) waren 2018 2,1 % der Verspätungen auf Sicherheitskontrollen , Grenz- und Zollkontrollen zurückzuführen. Der Anteil der Luftsicherheitskontrollen dürfte dementsprechend geringer sein. Drucksache 19/13493 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  8. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Umsetzungsstand der beiden in Auftrag gegebenen Gutachten zu Personen- und Sicherheitskontrollen , und wird die Bundesregierung diese veröffentlichen? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat der Bundesrechnungshof seine Prüfungen im Wesentlichen abgeschlossen. Der Bundesrechnungshof entscheidet in eigener Zuständigkeit über die Veröffentlichung von Berichten. Das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) beauftragte Gutachten wird voraussichtlich im Herbst 2019 fertiggestellt und sodann über eine Veröffentlichung entschieden.  9. Wie viele neue Fluglotsen wurden im Jahr 2019 eingestellt? Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) wird bis Ende des Jahres 2019 voraussichtlich 152 neue Fluglotsen eingestellt haben. 10. Wie viele Fluglotsen machen freiwillig Überstunden in Sonderschichten, damit der Luftraum entlastet wird? 11. Wie bewertet die Bundesregierung die Sonderschichten bei der Deutschen Flugsicherung, um den Luftraum zu entlasten? Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zusätzliche Schichten werden von der DFS dort eingeplant, wo die Nachfrage dies erfordert. Auf die ausgeschriebenen Zusatzschichten melden sich in der Regel ausreichend Fluglotsen. Diese Sonderschichten führen zu Entlastungen. 12. Mit welchen europäischen Partnern hat die Bundesregierung gesprochen, um eine bessere grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Flugsicherungen zu erreichen? Die Bundesregierung ist mit (Projekt-) Partnern im FABEC (Functional Airspaceblock Europe Central, funktionaler Luftraumblock) gemäß SES (Single European Sky) im kontinuierlichen Austausch. Hierzu gehören neben den Luftverkehrsverwaltungen die Flugsicherungsorganisationen der beteiligten Mitgliedstaaten (Frankreich, Schweiz, Luxemburg, Belgien und die Niederlande). Ferner ist EUROCONTROL eingebunden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13493 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.