Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andreas Mrosek, Dr. Dirk Spaniel, Matthias Büttner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/13115 – Eigentumsverhältnisse alter Güterbahnhof in Dessau-Roßlau V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Sowohl der alte Güterbahnhof als auch der Lokschuppen in Dessau-Roßlau sind nicht mehr in Betrieb. Der bauliche Zustand ist nach Ansicht der Fragesteller heruntergekommen (https://t1p.de/t33k), ein- und ausfahrende Fahrgäste werden mit einem entsprechenden Bild begrüßt oder verabschiedet, welches nach Ansicht der Fragesteller alles andere als vorteilhaft für den Bahnhof wie auch die Stadt ist. Die Liegenschaften befinden sich in unmittelbarer Nähe des Umweltbundesamtes. Der Erstzeichner sprach diesen städtebaulichen Missstand schon mehrmals im Stadtrat der Stadt Dessau-Roßlau an und wendet sich nun an die Bundesregierung, welche über die Deutsche Bahn AG als zuständig für die Liegenschaften erachtet wird. 1. Hat die Deutsche Bahn AG nach Kenntnis der Bundesregierung alle Grundstücke in diesem Areal privatisiert? a) Wenn ja, zu welchem Preis wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Grundstücke verkauft? Nach Angaben der Deutsche Bahn AG (DB AG) befindet sich noch eine Fläche des Güterbahnhofs im Eigentum der DB AG. Der ehemalige Güterschuppen wurde verkauft. Die DB AG kann keine Aussage zu Vertragsdetails machen. b) Wann wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Grundstücke verkauft ? Der Lokschuppen befindet sich angabegemäß bereits seit über 25 Jahren im Eigentum des ansässigen Eisenbahnvereins. Der ehemalige Güterschuppen wurde 2014 veräußert. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13494 19. Wahlperiode 24.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 20. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Auflagen an die Käufer zu Sanierungen, Umbauten oder Umnutzungen, und wenn ja, welche? Nach Angaben der DB AG wurden mit den Käufern keine Auflagen für die zukünftige Nutzung vereinbart. Drucksache 19/13494 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.