Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bernd Reuther, Frank Sitta, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/13066 – Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans 2030 in Nordrhein-Westfalen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) ersetzte 2016 den 2003 beschlossenen Bundesverkehrswegeplan 2003 und soll bis 2030 umgesetzt sein. Damit ist er das zentrale und verkehrsübergreifende Planungsinstrument der Bundesregierung für die Verkehrspolitik. Ziel des BVWP 2030 ist laut dem damals amtierenden Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, „das Gesamtnetz zu stärken – und unsere Infrastruktur fit zu machen für das global-digitale Zeitalter. Das heißt: Verkehrswege modernisieren , Infrastruktur vernetzen, Mobilität beschleunigen“ (BVWP 2030). Der Plan soll das Fundament von Wachstum, Wohlstand, Arbeit, Infrastruktur und Mobilität bilden. Laut Alexander Dobrindt gibt es ohne Mobilität keine Prosperität – das sei ein ökonomisches Grundprinzip (BVWP 2030). In Nordrhein-Westfalen sind 2946 laufende und fest disponierte Vorhaben (FD) geplant. Zusammen mit den neuen Vorhaben VB (Vordringlicher Bedarf )/VB-E (Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung) sind es sogar insgesamt 13674 und damit knapp ein Fünftel der gesamten Projekte, die im BVWP 2030 festgehalten wurden. 1. Wie viele der Projekte des BVWP 2030 in Nordrhein-Westfalen haben einen gültigen Planfeststellungsbeschluss (bitte aufschlüsseln)? 2. Bei wie vielen dieser Projekte des BVWP 2030 in Nordrhein-Westfalen wurden die Bauarbeiten bereits begonnen (bitte aufschlüsseln)? 3. Wie viele Projekte, die im BVWP 2030 in Nordrhein-Westfalen stehen, wurden bereits umgesetzt bzw. beendet (bitte aufschlüsseln)? Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Verkehrsträger Straße: Für 47 nordrhein-westfälische Maßnahmen des Bedarfsplans für Bundesfernstraßen 2016 liegt ein bestandskräftiger Planfeststellungs- Deutscher Bundestag Drucksache 19/13544 19. Wahlperiode 25.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastrukur vom 24. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. beschluss vor, davon sind 29 Maßnahmen in Bau und zehn Maßnahmen fertiggestellt . – Maßnahmen mit bestandskräftigem Planfeststellungsbeschluss A 1 AS Greven (m) – südl. DEK-Brücke A 1 nördl. DEK-Brücke – AS Lengerich/Tecklenburg(m) A 1 AS Lengerich/Tecklenburg (o) – AK Lotte/Osnabrück (o) (A 30) A 1/57 AK Köln-Nord A 40 AS Duisburg/Homberg – AS Duisburg-Häfen A 46 Wuppertal/Westring – AK Sonnborn (L418) B 51 OU Köln/Meschenich B 54 Lünen (B 236 – DB-Strecke) – Maßnahmen in Bau A 1 AS Köln-Niehl (m) – AK Leverkusen/West (m) (A 59) A 33 Halle/Steinhagen (südl. K 30) – Borgholzhausen (B 476) A 40 AS Dortmund/Ost (B 236) – AK Dortmund/Unna (A 1) A 43 AS Bochum/Riemke (o) – AK Herne (m) (A 42) A 43 AK Herne (o) (A 42) – AS Recklinghausen/Herten A 44 Düsseldorf/Ratingen (A 3) – westl. Velbert (B 227) A 46 AS Bestwig – Nuttlar einschl. Zubringer B 480n A 57 AK Meerbusch (A 44) (m) – AS Krefeld-Oppum (m) A 448 Bochum (L 705, Sheffieldring) – AK Bochum/Witten (A43) A 524 Duisburg/Serm (B 8) – AS Duisburg/Rahm (L 60) m B 51 OU Münster, Lütkenbecker Weg – L 843 (Jägersteg) B 56 OU Düren B 56 OU Vettweis/Soller B 58 OU Wesel (östl. Rheinbrücke – B 8) B 58 OU Wesel (B 8 – B 70) B 58 OU Beckum B 66 Bielefeld/Hillegossen – Leopoldshöhe/Asemissen B 66 OU Barntrup B 67 Reken (L 600) – Dülmen (B 474) B 83 Bad Karlshafen – Beverungen/Herstelle B 221 OU Wassenberg B 229 OU Balve (1. BA Helle – Sanssouci) B 236 Schwerte (A 1) – Dortmund Stadtgrenze B 265 OU Hürth/Hermülheim B 265 Hürth/Hermülheim (o) – Köln/Militärring (L 34) B 474 OU Datteln (L 609 – B 235) B 474 OU Dülmen (Nordabschnitt) (A 43 – B 474) B 480 OU Bad Wünnenberg B 481 OU Münster nördl. Verlängerung B 51 – Maßnahmen fertiggestellt A 1 AK Köln/West (m) – DB-Brücke A 1 DB-Brücke – AK Köln-Nord A 1 Schloss Burg/Wermelskirchen – T + R-Anlage Remscheid A 3 AS Köln/Mülheim – AS Leverkusen-Zentrum A 30 Löhne – Rehme (B 514) (OU Bad Oeynhausen) A 33 Bielefeld/Brackwede (B 61n) – Halle/Steinhagen (südl. K 30) B 56 nördl. Gangelt (K 13) – Heinsberg (A 46/ B 221) B 62 Siegtalbrücke (A 45) – Mudersbacher Kreisel B 525 OU Nottuln B 611 Vlotho/Exter (A 2) – Löhne/Wittel (L 860) Verkehrsträger Schiene: Eisenbahninfrastrukturprojekte im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 in NRW mit erteiltem Planfeststellungsbeschluss Drucksache 19/13544 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. (Betrachtung der einzelnen Planfeststellungsabschnitte (PFA) des jeweiligen Projekts): 1. Rhein-Ruhr-Express (RRX): Für fünf von 15 Planfeststellungsabschnitten (PFA)liegt der Beschluss vor: Köln (PFA 1.1), Leverkusen (PFA 1.2), Langenfeld (PFA 1.3), Mülheim (PFA 4.0), Essen (PFA 5a) sowie für die 1. Baustufe Leit- und Sicherungstechnik (LST) (Elektronisches Stellwerk Düsseldorf) 2. Ausbaustrecke 46/2 Emmerich – Oberhausen: Für zwei von 12 PFA liegt der Beschluss vor: Oberhausen (PFA 1.1) und Rees (PFA 3.1) 3. Ausbaustrecke 4 Köln – Aachen: Für zwei von zwei PFA liegt der Beschluss vor: Eschweiler und Aachen Rothe Erde 4. Ausbau südlich Gummersbacher Straße (Köln): Für einen von drei PFA liegt der Beschluss vor: NBS Köln-Rhein/Main (PFA13) Hinsichtlich der vorgenannten Projekte wurden die Bauarbeiten wie folgt bereits begonnen: 1. Rhein-Ruhr-Express (RRX): Baubeginn ist erfolgt in: Köln (PFA 1.1) und Mülheim (PFA 4.0) 2. Ausbaustrecke ABS 46/2 Emmerich – Oberhausen: Baubeginn ist erfolgt in: Oberhausen (PFA 1.1) 3. Ausbaustrecke ABS 4 Köln – Aachen: Baubeginn ist erfolgt in: PFA Eschweiler und PFA Aachen Rothe Erde Verkehrsträger Wasserstraße: Bei den Bundeswasserstraßen sind acht ganz oder teilweise in NRW gelegene Projekte im Vordringlichen Bedarf des BVWP 2030 enthalten, davon vier als sogenannte „Laufende und fest disponierte Projekte“ und vier als „Neue Vorhaben“. Insgesamt gibt es bei fünf der acht Projekte Planfeststellungsbeschlüsse, ggf. für Teilmaßnahmen. Ebenso viele Projekte befinden sich im Bau. Von den genannten acht Projekten an den Bundeswasserstraßen sind bislang Teilmaßnahmen umgesetzt. 4. Mit wie viel Euro ist die Umsetzung der gesamten Projekte des BVWP 2030 in Nordrhein-Westfalen veranschlagt? Verkehrsträger Straße: Die Investitionskosten des Bundes der laufenden und fest disponierten Projekte sowie für neue Vorhaben des Vordringlichen Bedarfes (VB)/Vordringlichen Bedarfs – Engpassbeseitigung (VB-E) im Bundesverkehrswegeplan 2030 betragen für NRW in Summe 13.674 Mio. Euro. Verkehrsträger Schiene: In Bedarfsplanprojekte der Bundesschienenwege, die das Bundesland NRW tangieren, fließen ca. 10,7 Mrd. Euro. Verkehrsträger Wasserstraße: Für die vier in NRW gelegenen laufenden und fest disponierten Projekte an den Bundeswasserstraßen sind im BVWP 2030 noch ausstehende Gesamtinvestitionen des Bundes in Höhe von 377 Mio. Euro veranschlagt. Für die vier neuen Vorhaben in NRW sind im BVWP 2030 rd. 1,58 Mrd. Euro veranschlagt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13544 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 5. Wie viele Projekte des BVWP 2030 in Nordrhein-Westfalen sind bereits jetzt teurer als ursprünglich geplant war? Gemäß Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes sind die Baupreise seit 2014 um rund 19 Prozent gestiegen. Hinzu kommt, dass im BVWP 2030 bzw. in den jeweiligen Bedarfsplänen für die drei Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße keine Festlegungen zum Trassenverlauf getroffen werden. Daher können sich gegenüber dem BVWP abweichende Kosten im Rahmen in der weiteren Planung und Realisierung ergeben. 6. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die Projekte des BVWP 2030 in Nordrhein-Westfalen gemäß ihrer Priorisierung umgesetzt werden, und wie begründet die Bundesregierung ihre Antwort? 7. Wie wird gewährleistet, dass die Projekte des BVWP 2030 in Nordrhein- Westfalen gemäß ihrer Priorisierung umgesetzt werden? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Verkehrsträger Straße: Das Land Nordrhein-Westfalen plant und realisiert die Maßnahmen des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen 2016 entsprechend der zur Verfügung stehenden Ressourcen nach Maßgabe der Dringlichkeitseinstufung des Bedarfsplanes. Verkehrsträger Schiene: Die aus Sicht des Bundes in NRW prioritären Maßnahmen im Bereich Schiene (die Ausbaustrecke Grenze D/NL – Emmerich – Oberhausen und der Rhein-Ruhr-Express (RRX)) befinden sich bereits im Bau und der Bau eines weiteren Abschnitts des prioritären Knoten Köln wird kurzfristig begonnen. Verkehrsträger Wasserstraße: Entsprechend dem im BVWP 2030 vertretenen Grundsatz „Erhalt und Ersatz vor Aus- und Neubau“ werden die Ausbau- und Ersatzinvestitionsmaßnahmen an den Bundeswasserstraßen nach einheitlichen Kriterien gemeinsam priorisiert. Bei der Priorisierung werden neben der Projektart und dem Projektstand auch die Sicherheitsrelevanz sowie die verkehrliche Relevanz der Maßnahmen berücksichtigt. Eine Unterscheidung nach Ländern erfolgt dabei nicht. 8. Bei wie vielen Projekten des BVWP 2030 in Nordrhein-Westfalen ist bereits absehbar, dass sie nicht wie geplant bis 2030 fertiggestellt werden (bitte aufschlüsseln)? Es ist das Ziel, die Projekte, die in den Bedarfsplänen in die Dringlichkeitsstufe „Vordringlicher Bedarf“ (VB) bzw. „Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung “ (VB-E) eingeordnet sind, im Geltungszeitraum des BVWP bis zum Jahr 2030 umzusetzen bzw. mit ihrer Realisierung zu beginnen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. 9. Welche Faktoren werden zur Bestimmung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses der Projekte im BVWP 2030 herangezogen? Es wird auf die Unterrichtung der Bundesregierung zum Bundesverkehrswegeplan 2030 auf Bundestagsdrucksache 18/9350 (S. 59 ff.) verwiesen. Drucksache 19/13544 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.