Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 15. März 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1356 19. Wahlperiode 21.03.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/706 – Die NATO und die Republik Moldau V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit 1994 besteht zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits ein Assoziierungsabkommen. In Artikel 3 wird angeführt, dass die Vertragsparteien in allen Bereichen von beiderseitigem Interesse, „einschließlich der außen- und sicherheitspolitischen Fragen“, die Kooperation weiterentwickeln und verstärken. „Dadurch wird […] die Konvergenz in außenund sicherheitspolitischen Fragen gefördert.“ Was erst einmal abstrakt klingt, bedeutet auch konkret eine engere sicherheitspolitische Zusammenarbeit. Angestrebt wird mit dem Assoziierungsabkommen, neben „eine[m] Dialog […] im Bereich Sicherheit und Verteidigung“ auch die „Zusammenarbeit in diesem Bereich zu vertiefen“. In Artikel 5 wird dies noch einmal bekräftigt: „Die Vertragsparteien intensivieren […] ihre Zusammenarbeit und fördern die schrittweise Konvergenz im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik, einschließlich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP).“ 1992 trat die Republik Moldau dem NATO-Kooperationsrat (NAKR) und 1994 auch dem Programm Partnerschaft für den Frieden (PfP) der NATO bei (www.nato.int/cps/ic/natohq/topics_49727.htm). Auf dem NATO-Gipfel in Wales im September 2014 wurde der Republik Moldau Unterstützung im Rahmen des NATO-Partnerschaftsinstrumentes „Defence and Related Security Capacity Building-Initiative“ (DCB) angeboten (www.nato. int/cps/ic/natohq/topics_49727.htm). Am 19. Mai 2006 wurde seitens der Republik Moldau ein Individueller Partnerschaftsaktionsplan (Individual Partnership Action Plan, IPAP) mit der NATO angenommen (www.bma.gov.md/pageview.php?l=en&idc=57&t=/Institutionaldevelopment /International-cooperation/IPAP-NATO). Es gibt wiederholt NATO-Manöver in der Republik Moldau oder in der Region mit der Beteiligung moldawischer Truppen. Noch sind sowohl das Training als auch die Ausrüstung der moldawischen Armee kaum kompatibel mit den NATO-Standards. Gewünscht werden von EU- und NATO-Seite umfangreiche Investitionen in diesen Sektor, die jedoch für das Land nicht finanzierbar sind. Es investiert im Moment etwa 0,3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes in das Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1356 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Militär. Diese, im Vergleich zu den meisten NATO-Staaten, erfreulich niedrige Quote, ist jedoch für eine „Konvergenz“ in Richtung NATO und EU deutlich zu niedrig. Sowohl für diese militärpolitische Annäherung an den Westen als auch für die entsprechenden Änderungen der Prioritäten im Budget des Landes gibt es jedoch wenig Unterstützung (www.imi-online.de/2017/05/04/republikmoldau -spielball-zwischen-ost-und-west/). Weniger als ein Fünftel der Moldauer ist für eine NATO-Mitgliedschaft (www.welt.de/politik/ausland/article154952135/ USA-schicken-200-Soldaten-zum-Manoever-nach-Moldau.html). 1. Welche konkreten Projekte und Maßnahmen enthält das im Rahmen der NATO-Ertüchtigungsinitiative für Partnerstaaten im Juni 2015 beschlossene Maßnahmenpaket für die Republik Moldau (bitte entsprechend den Jahren die Maßnahmen bzw. Projekte jeweils unter Angabe des/der Kooperationspartner /-partners im Land, der Projektbezeichnung, der Höhe der Aufwendungen und Beschreibung der Projekte aufschlüsseln), das unter anderem Beratung bei der nationalen Sicherheitsstrategie sowie langfristig Unterstützung bei der Streitkräftereform vorsieht (Bundestagsdrucksache 18/11652)? Die Staats- und Regierungschefs der NATO haben bei ihrem Gipfeltreffen in Wales 2014 eine Initiative zum Aufbau von Verteidigungs- und Sicherheitskapazitäten in Partnerstaaten beschlossen (sog. „Defence and Related Security Capacity Building Initiative“) und unter anderem der Republik Moldau auf deren Wunsch eine Zusammenarbeit in diesem Bereich angeboten. Aufbauend auf einem moldauischen Unterstützungsersuchen und Beratungen zwischen Experten beider Seiten hat der Nordatlantikrat am 23. Juni 2015 ein Ertüchtigungspaket für die Republik Moldau beschlossen, das am 24. Juni 2015 von den Verteidigungsministern der NATO indossiert wurde. Dieses Unterstützungspaket zeigt Bereiche der Zusammenarbeit mit der Republik Moldau auf, wie etwa die Beratung bei der Erstellung einer nationalen Sicherheitsstrategie sowie langfristige Unterstützung bei der Streitkräftereform. Das moldauische Kabinett hat am 1. November 2017 eine neue Verteidigungsstrategie beschlossen (http://gov.md/ro/content/strategia-nationala-de-aparare-aprobata-deexecutiv ). Der Beschluss einer neuen Sicherheitsstrategie steht noch aus. Weitere Bereiche der Zusammenarbeit umfassen Beratung im Bereich Cybersicherheit , physische Sicherheit und Verwaltung von Munitionslagerbeständen, Schulungswesen, Transparenz und Rechenschaftspflicht im Verteidigungssektor oder zur Umsetzung der Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen . Auf moldauischen Wunsch wurde im Dezember 2017 Beratung bei ziviler Notfallplanung hinzugefügt. Das Paket ist nicht mit eigenen Projektmitteln unterlegt , sondern wird durch freiwillige nationale Beiträge und andere Prozesse finanziert : Aus den freiwilligen nationalen Beiträgen zur Unterstützung ausgewählter Partner wurden 2017 in der Republik Moldau Kurse zur Stärkung verantwortlicher und transparenter Regierungsführung im verteidigungs- und sicherheitspolitischen Sektor durch das „Building Integrity“-Programms finanziert. Weitere Projekte mit der Republik Moldau werden im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden („Partnership for Peace, PfP“) im Bereich der Wissenschaftskooperation umgesetzt, etwa im Bereich Cyber, Umsetzung der Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und Schutz vor atomaren, biologischen und chemischen Gefahren. Nach Kenntnis der Bundesregierung lag der bisherige Schwerpunkt der Zusammenarbeit zwischen der NATO und der Republik Moldau im Maßnahmenpaket auf Beratung zu den genannten Bereichen. Hierfür fanden regelmäßige Besuche von Experten der NATO sowie von Alliierten (Deutschland, Großbritannien, Rumänien , Türkei, Vereinigte Staaten) und NATO-Partnern (Schweden, Schweiz) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1356 in der Republik Moldau statt. Für Deutschland haben je ein ziviler und ein militärischer Experte der Bundeswehr für Strategische Kommunikation vom 9. bis 13. November 2015, sowie vom 13. bis 17. März 2017 und vom 17. bis 21. Juli 2017 das moldauische Verteidigungsministerium bei der Erstellung eines Konzepts zur Strategischen Kommunikation beraten. 2. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung durch welche Maßnahmen die Republik Moldau bei der Schaffung moderner, mobiler, einsatzbereiter, gut ausgerüsteter und kostengünstiger Streitkräfte, die mit den NATO-Ländern kompatibel sind (www.nato.int/cps/ic/natohq/topics_49727.htm)? Die bilaterale Zusammenarbeit zwischen der Bundeswehr und den Streitkräften der Republik Moldau findet vornehmlich in Form von Expertentreffen zu einer Vielzahl von Themen sowie durch Ausbildungshilfe statt. In der NATO unterstützte Deutschland die Republik Moldau 2017 durch Finanzmittel in Höhe von 300 000 Euro, die zur Unterstützung der moldauischen Streitkräfte vorgesehen sind, unter anderem im Bereich Militärmedizin. 3. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über konkrete Maßnahmen und Reformprojekte zur Verbesserung der Führungs- und Kontrollstrukturen , der militärischen Logistik, des Personalmanagements, der Ausbildung und Stärkung der moldauischen Grenzpatrouillen, die im Rahmen der Beteiligung der Republik Moldau am PfP-Planungs- und Überprüfungsprozess seit 1997 ergriffen wurden (www.nato.int/cps/ic/natohq/topics_49727.htm)? Die Republik Moldau nimmt seit 1997 an dem Planungs- und Überprüfungsprozess („Planning and Review Process“) teil, der 1995 im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden ins Leben gerufen wurde. Dieser ist neben anderen, eher politisch angelegten Partnerschaftsprogrammen wie etwa dem „Individuellen Partnerschaftsaktionsplan “ („Individual Partnership Action Plan“, IPAP), das Hauptinstrument der Initiative „Partnerschaft für den Frieden“ (Partnership for Peace, PfP) zur Förderung der Interoperabilität von Streitkräften. Er dient dazu, gemeinsam mit den jeweiligen Partnern Fähigkeitsziele und Erfordernisse zu definieren, um effiziente, finanzierbare und interoperable Streitkräfte aufzubauen, die gegebenenfalls auch verstärkt an NATO-geführten Operationen und Übungen teilnehmen können. Zunehmend werden auch Ziele zur allgemeinen Transformation und Reform der Streitkräfte und streitkräftenaher Organisationen in den Prozess aufgenommen . Im ersten IPAP zwischen der NATO und der Republik Moldau wurden 2006 als Schwerpunkte nationale Sicherheitsstrukturen, Modernisierung der Streitkräfte einschließlich Interoperabilität, Öffentlichkeitsarbeit, Cybersicherheit , demokratische Reformen, Menschenrechte, Rechtstaat, Korruptionsbekämpfung sowie demokratische Kontrolle der Streitkräfte benannt. Bei den derzeit für die Republik Moldau formulierten 36 Partnerschaftszielen im Planungs- und Überprüfungsprozess wurden im Jahr 2017 Fortschritte vor allem in den Bereichen Korruptionsbekämpfung, Genderfragen, Fortbildung und Training , Sprachkenntnisse, zivil-militärische Zusammenarbeit und strategische Kommunikation erzielt. Seit 2011 werden zudem Projekte der Professionalisierung der Organisation, sowie von Personalstruktur und -management der Grenzpolizei durchgeführt. Im Zeitraum 2017 bis 2019 finden weitere konsolidierende Vorhaben auf Basis der bisher erreichten Ziele nach Maßgabe der moldauischen Regierung statt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1356 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Höhe der finanziellen Mittel, die die NATO im Rahmen des zweijährigen IPAP von 2017 bis 2019 für die konkreten Maßnahmen und Projekte zur Verfügung stellt (www.mfa.gov.md/img/docs/2017-2019_an_ipap_en.pdf)? Der IPAP zwischen der NATO und der Republik Moldau für die Jahre 2017 bis 2019 sieht keine spezifischen Mittelzuweisungen für Einzelmaßnahmen und Projekte vor. 5. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Republik Moldau dem Truppenstatut für die Staaten der Partnerschaft für den Frieden, ein Standardabkommen , dem einzelne PfP-Staaten beitreten können und das den Status der Truppen wechselseitig regelt, beigetreten, und wenn ja, a) wann ist die Republik Moldau beigetreten, b) inwieweit hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Republik Moldau entsprechend Artikel IX des NATO-Truppenstatuts Reiseerleichterungen für Angehörige von NATO-Truppen wohlwollend geprüft, c) inwieweit hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Republik Moldau geeignete Maßnahmen getroffen, benötigte Liegenschaften, Einrichtungen und Leistungen zur Verfügung zu stellen? Die Fragen 5 bis 5c werden zusammengefasst beantwortet. Die Republik Moldau hat am 6. September 1996 das Übereinkommen vom 19. Juni 1995 zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrags und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen unterzeichnet . Es ist am 31. Oktober 1997 für die Republik Moldau in Kraft getreten . Die Bundesregierung hat keine Kenntnis davon, ob die Republik Moldau entsprechend Artikel IX Absatz 6 NATO-Truppenstatut wohlwollend Reiseerleichterungen für Angehörige der NATO-Truppen geprüft hat. Ebenso hat die Bundesregierung keine Kenntnis davon, ob die Republik Moldau geeignete Schritte getan hat, benötigte Liegenschaften, Einrichtungen und Leistungen zur Verfügung zu stellen. 6. Fanden nach Kenntnis der Bundesregierung nach Oktober 2015 und März 2017 weitere Fact-Finding-Reisen eines NATO-Defense-Capacity-Building -Teams in die Republik Moldau statt (Bundestagsdrucksache 18/11652)? Wenn ja, wann und wohin, und fanden diese auch unter Beteiligung deutscher Experten statt? 7. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, welche konkret Projekte von der Regierung der Republik Moldau im Rahmen des NATO-Partnerschaftsinstrumentes „Defence and Related Security Capacity Building Initiative“ (DCB) angefragt wurden, welches auf dem NATO-Gipfel in Wales 2014 verabschiedet und auf dem Gipfel in Warschau am 8./9. Juli 2016 fortgeschrieben wurde (www.nato.int/cps/ic/natohq/topics_49727.htm) (bitte die Maßnahmen bzw. Projekte jeweils unter Angabe des/der Kooperationspartner /-partners im Land, der Projektbezeichnung, der Höhe der Aufwendungen und Beschreibung der Projekte aufschlüsseln)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1356 8. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über die konkrete Ausgestaltung des auf der Grundlage der Anfrage der moldauischen Behörden im Juni 2015 von den Verteidigungsministern der NATO verabschiedeten maßgeschneiderten Maßnahmenpakets, um die Streitkräfte des Landes zu stärken und zu modernisieren und seine nationalen Sicherheitsstrukturen zu reformieren (www.nato.int/cps/ic/natohq/topics_49727.htm) (bitte die Maßnahmen bzw. Projekte jeweils unter Angabe des/der Kooperationspartner/-partners im Land, der Projektbezeichnung, der Höhe der Aufwendungen und Beschreibung der Projekte aufschlüsseln)? Die Fragen 6 bis 8 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 9. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über die personelle und finanzielle Ausstattung sowie die konkreten Aufgaben des seit 2006 bestehenden NATO-Informations- und Dokumentationszentrums in Chişinău, das nach Kenntnis der Bundesregierung nicht geschlossen wurde (Bundestagsdrucksache 18/11652)? Beim NATO Informations- und Dokumentationszentrum handelt es sich nicht um eine offizielle NATO-Einrichtung, sondern um eine private Institution, deren Ziel es ist, über euro-atlantische Werte zu informieren und die Zusammenarbeit zwischen NATO und der Republik Moldau zu befördern. Zahlen zur Förderung werden im Rahmen der NATO vertraulich behandelt und können der als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestuften Anlage 1 entnommen werden.* 10. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über die personelle und finanzielle Ausstattung sowie die konkreten Aufgaben des im Dezember 2017 eröffneten NATO-Verbindungsbüros in Chişinău (www.nato.int/ cps/ic/natohq/topics_49727.htm)? Das NATO-Verbindungsbüro („NATO Liaison Office“) besteht aus einem entsandten Mitarbeiter des internationalen Stabs der NATO sowie drei lokal Beschäftigten . Aufgabe des Verbindungsbüros ist die Unterstützung der Republik Moldau bei ihren wechselseitig vereinbarten Kooperationsvorhaben mit der Allianz . Dies beinhaltet unter anderem die Programme innerhalb der PfP, Maßnahmen des IPAP sowie Koordinierung der Beratungsunterstützung im Rahmen des NATO-Unterstützungspakets. Zudem soll das Verbindungsbüro den Austausch mit anderen internationalen Organisationen und der moldauischen Zivilgesellschaft fördern. Die Finanzierung wird im Rahmen der NATO vertraulich behandelt und kann der als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS- Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestuften Anlage 1 entnommen werden .* * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1356 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis, ob der Staatspräsident und Oberbefehlshaber der Republik Moldau, Igor Dodon, die Eröffnung des NATO-Verbindungsbüros in Chişinău als eine Provokation für die moldauische Gesellschaft ansieht und versprochen haben soll, darauf hinzuarbeiten, dieses wieder zu schließen (https://vz.ru/world/2017/3/30/864164.html)? Die NATO-Außenminister haben im Juni 2014 zur Unterstützung der Republik Moldau im Rahmen der bestehenden Partnerschaft unter anderem die Einrichtung eines NATO-Verbindungsbüros beschlossen, sofern die Regierung der Republik Moldau dies wünscht. NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg und der Premierminister der Republik Moldau, Pavel Filip, haben am 29. November 2016 eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Das Parlament der Republik Moldau hat diese am 9. Dezember 2016 ratifiziert. Staatspräsident Dodon hat sich in der Vergangenheit mehrfach kritisch zur Eröffnung des NATO-Verbindungsbüros geäußert. Diese von der offiziellen Haltung der moldauischen Regierung und dem Beschluss des moldauischen Parlaments abweichende Sichtweise war auch Gegenstand des Gesprächs zwischen Präsident Dodon und der Stellvertretenden NATO-Generalsekretärin Rose Gottemoeller am 7. Februar 2017 in Brüssel. Die Stellvertretende NATO-Generalsekretärin hat bei dieser Gelegenheit erneut den zivilen Charakter des Verbindungsbüros unterstrichen. Das Verbindungsbüro wurde am 8. Dezember 2017 eröffnet. Premierminister Filip hat die Eröffnung ausdrücklich begrüßt (http://gov.md/en/content/nato-liaison-office-moldova-openedchisinau ). 12. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über die aktuelle Personalstärke , die Fähigkeiten und Ausrüstung sowie Truppengattung bzw. Dienstbereiche sich derzeit am KFOR-Einsatz im Kosovo beteiligten moldauischen Soldaten (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/moldau-node/-/ 202836)? Die Republik Moldau unterstützt das italienische KFOR-Kontingent derzeit mit 41 Soldaten. Hierbei handelt es sich um einen Infanteriezug und ein Team zur Kampfmittelräumung („Explosive Ordonance Disposal“-Team). Ein moldauischer Verbindungsoffizier befindet sich im Hauptquartier der KFOR in Pristina. 13. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über die Beteiligung der Republik Moldau als Truppensteller an weiteren EU-, NATO- und UN-Missionen ? Die Republik Moldau beteiligt sich nach aktuellen Statistiken der Vereinten Nationen mit insgesamt zehn Soldaten (Stand 31. Januar 2018, mit Stabsoffizieren als Verbindungsoffiziere und Militärbeobachter) an Einsätzen sowie Strukturen der Vereinten Nationen bei der „United Nations Interim Administration Mission in Kosovo“ (UNMIK), der „United Nations Multidimensional Integrated Stabilization Mission in the Central African Republic“ (MINUSCA) und der „United Nations Mission in South Sudan“ (UNMISS). Die Republik Moldau ist derzeit kein Truppensteller für Einsätze im Rahmen der „Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ (GSVP) der EU. Mit Blick auf Beteiligung der Republik Moldau an NATO-Einsätzen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/1356 14. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis, dass das moldauische Militärkontingent entgegen der Entscheidung des Staatspräsidenten und Oberbefehlshabers der Republik Moldau, Igor Dodon, am NATO-Manöver Rapid Trident 2017 vom 8. bis zum 23. September 2017 in der Ukraine teilgenommen hat, an dem sich auch Bulgarien, Kanada, Estland, Italien, Georgien, Litauen, Norwegen, Polen, Rumänien, die Türkei, die Ukraine, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten beteiligt haben (www.rferl.org/ a/moldovan-troops-nato-exercises-dodon-opposition/28721824.html)? Bei der Übung „Rapid Trident“ handelt es sich nicht um eine NATO-Übung, sondern um eine jährliche multinationale Übung in der Ukraine. Angaben des moldauischen Verteidigungsministeriums zufolge hat sich die Republik Moldau 2017 an der Übung beteiligt. 15. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis, dass das moldauische Militärkontingent bei diesem Manöver aus 57 Soldaten bestanden haben soll (www.rferl. org/a/moldovan-troops-nato-exercises-dodon-opposition/28721824.html)? Dies entspricht den öffentlich zugänglichen Angaben des moldauischen Verteidigungsministeriums (www.army.md/?lng=3&action=show&cat=122&obj= 4539#.Wo6kvhYxlEo). 16. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welchen Truppenteilen und -einheiten die moldauischen Soldaten angehören, die an dem NATO- Manöver Rapid Trident 2017 teilgenommen haben? Nach öffentlich zugänglichen Angaben des moldauischen Verteidigungsministeriums waren die Teilnehmer Teil des „22. Peacekeeping-Bataillons“ und der „Moldau-Brigade“. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 14 und 15 verwiesen. 17. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, an welchen Manövern außerhalb der Republik Moldau der Staatspräsident und Oberbefehlshaber der Republik Moldau eine Teilnahme moldauischer Militärkontingente verboten hat? 18. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis, an welchen Manövern außerhalb der Republik Moldau moldauische Militärkontingente durch Beschluss der Regierung entgegen der Entscheidung des Staatspräsidenten und Oberbefehlshabers der Republik Moldau, Igor Dodon, teilgenommen haben? Wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs werden Fragen 17 und 18 gemeinsam beantwortet. Die Entsendung von moldauischen Soldaten zur Teilnahme an militärischen Übungen war im September 2017 zwischen der Regierung der Republik Moldau und dem Staatspräsidenten umstritten. Nachdem Präsident Dodon anlässlich der moldauischen Teilnahme an der multinationalen Übung „Rapid Trident“ seine Genehmigung verweigert hatte, haben im Oktober 2017 Abgeordnete der Regierungspartei einen Gesetzentwurf eingebracht, um die Genehmigungsbefugnis über die Truppenentsendung zu Übungen ins Ausland der Regierung zu übertragen . Derzeit werden nach Kenntnis der Bundesregierung weiter moldauische Soldaten zu Übungen ins Ausland entsandt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1356 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Über Beteiligungen der moldauischen Streitkräfte an internationalen Übungen liegen der Bundesregierung keine umfassenden Kenntnisse vor. Der Bundesregierung ist jedoch bekannt, dass die Republik Moldau sich an den Übungen „Saber Guardian“ in Rumänien (11. bis 20. Juli 2017), „Rapid Trident“ in der Ukraine (8. bis 23. September 2017), „Cambrian Patrol” in Großbritannien (10. bis 21. Oktober 2017), „CETATEA“ (9. bis 20. Oktober 2017) und „Platinum Eagle “ in Rumänien (2. bis 17. Februar 2018) beteiligt hat. 19. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über das Übungsziel sowie die Übungsplätze des in der Republik Moldau vom 1. Oktober 2017 bis zum 4. November 2017 durchgeführten Manövers „Joint Combined Exchange Training“ (JCET), an dem US-amerikanische, rumänische und moldauische Special Operations Forces (SOF) teilnahmen (www.army.md/?lng=2& action=show&cat=122&obj=4591#.WlTvuvniY-U 5)? Nach öffentlich zugänglichen Angaben des moldauischen Verteidigungsministeriums diente das sog. „Joint Combined Exchange Training“ (JCET-2017, 1. Oktober bis 4. November 2017) der Fähigkeitenentwicklung der teilnehmenden Spezialkräfte und dem Erfahrungsaustausch zwischen den moldauischen, rumänischen und amerikanischen Teilnehmern. Das Training fand nach Angaben des moldauischen Verteidigungsministeriums am Standort Bulboaca statt (www. army.md/?lng=3&action=show&cat=122&obj=4591#.Wo6oIxYxlEo). 20. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über die beteiligten Einheiten des in der Republik Moldau vom 1. Oktober bis zum 4. November 2017 durchgeführten Manövers JCET US-amerikanischer, rumänischer und moldauischer SOF? Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen. Der Bundesregierung liegen hierzu keine weiteren Detailkenntnisse vor. Deutsche Kräfte haben an der Übung nicht teilgenommen. 21. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse von über die Manöver JCET und Dragon Pioneer (www.moldova.org/en/joint-moldo-american-dragonpioneer -2017-exercise-started-moldova/) 2017 hinaus weiteren gemeinsamen Militärübungen der moldauischen Streitkräfte mit Streitkräften der NATO-Mitgliedstaaten, die auf dem Territorium der Republik Moldau in den vergangenen drei Jahren stattgefunden haben (bitte entsprechend den Jahren mit teilnehmenden Staaten, beteiligten Truppenkontingenten sowie Mannschaftsstärken der beteiligten Staaten auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen. 22. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie hoch aktuell der Anteil des Verteidigungs- bzw. Militärhaushaltes am Bruttoinlandprodukt der Republik Moldau ist (bitte absolut und in Prozent angeben)? Der vom Parlament im November 2017 verabschiedete Haushalt für das Jahr 2018 sieht Verteidigungsausgaben in Höhe von 616,4 Millionen moldauischen Lei (rund 29,9 Mio. Euro) vor (http://parlament.md/ProcesulLegislativ/Proiecte deactelegislative/tabid/61/LegislativId/3979/language/ro-RO/Default.aspx). Dies entspricht etwa 0,38 Prozent des moldauischen Bruttoinlandsprodukts. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333