Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 16. März 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1357 19. Wahlperiode 21.03.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/786 – Flüchtlingshilfe in Jordanien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Jordanien ist eines der wichtigsten Zielländer für Migranten und Flüchtlinge aus dem Nahen und Mittleren Osten. Nach Auffassung der Fragesteller ist die humanitäre Leistung Jordaniens äußerst lobenswert und vorbildlich. Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Nachbarland Syrien können auf diesem Wege vor Ort Schutz finden. Außerdem können sie nach Beendigung der Kampfhandlungen in ihren Herkunftsländern schnell wieder dorthin zurückkehren, um beim Wiederaufbau zu helfen. Es ist aus Sicht der Fragesteller zudem im deutschen und europäischen Interesse den Menschen vor Ort zu helfen und ihnen eine Perspektive zu geben. Nach Angaben des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UN- HCR) leben über 665 000 Männer, Frauen und Kinder aus Syrien im jordanischen Exil. Nur die Türkei (3,3 Millionen), der Libanon (1 Million) und Deutschland (700 000) haben mehr syrische Flüchtlinge aufgenommen. Der UNHCR schätzt zudem, dass ca. 80 Prozent der Syrer in Jordanien außerhalb der Flüchtlingslager leben und 93 Prozent der dortigen Flüchtlinge unter der Armutsgrenze leben (www.unhcr.org/syria-emergency.html; https://mediendienstintegration .de/migration/flucht-asyl/syrische-fluechtlinge.html). 1. In welcher Höhe erhielt Jordanien seit 1991 Entwicklungshilfe von der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Kalenderjahren aufschlüsseln)? Detaillierte Daten zu den öffentlichen Entwicklungsleistungen („ODA – Official Development Assistance“) der Bundesrepublik Deutschland liegen derzeit bis einschließlich 2016 vor. Der nachfolgenden Tabelle ist zu entnehmen, dass die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1991 bis 2016 für Jordanien Entwicklungsleistungen in Höhe von fast 1,6 Mrd. Euro geleistet hat. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1357 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutsche Netto-ODA gesamt für Jordanien von 1991-2016 Jahr Netto-ODA gesamt in Millionen Euro 1991 118,31 1992 55,89 1993 29,45 1994 32,85 1995 30,87 1996 57,85 1997 36,36 1998 51,26 1999 63,14 2000 76,68 2001 82,55 2002 74,67 2003 59,46 2004 30,76 2005 28,12 2006 25,11 2007 33,41 2008 33,26 2009 45,28 2010 56,06 2011 44,24 2012 72,81 2013 66,06 2014 72,58 2015 94,67 2016 197,14 Summe 1568,84 Quelle: OECD-Datenbank (DAC 2a, 21.02.2018) Der Großteil der ODA-anrechenbaren Leistungen bezieht sich auf Maßnahmen, die zwar in Jordanien umgesetzt werden, bei denen die Zahlungen jedoch nicht an die jordanische Regierung erfolgen. ODA-anrechenbare Zahlungen werden insbesondere vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und vom Auswärtigen Amt (in geringerem Umfang auch von anderen Ressorts) geleistet. Die Höhe der ODAanrechenbaren Unterstützungsleistungen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und des Auswärtigen Amts beträgt für das Jahr 2017 über 587 Mio. Euro. Die genauen ODA-Daten für das Jahr 2017 liegen frühestens Ende des Jahres 2018 vor. 2018 hat die Bundesregierung bislang Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1357 Mittel in Höhe von 23,8 Mio. Euro für Maßnahmen der humanitären Hilfe in Jordanien zugesagt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/1086 vom 2. März 2018 verwiesen. 2. In welcher Höhe erhielt Jordanien seit 1991 andere Fördermittel von der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Kalenderjahren aufschlüsseln)? Zusätzlich zu den in Antwort 1 aufgeführten Mitteln kamen in den Titeln Ertüchtigung sowie Krisenprävention/Stabilisierung auch Mittel zum Einsatz, die nicht in den ODA-Meldungen enthalten sind. Die Aufstellung und Bezifferung dieser Mittel kann nicht offen erfolgen. Die Einstufung der Antwort auf die Frage als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch “ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 3 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung , VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Diese Informationen werden daher als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.* Darüber hinaus wurden seit 2013 Mittel in Höhe von 1,93 Mio. Euro zur Stärkung des jordanischen Zivilschutzes durch die Bundesregierung bereitgestellt. 3. Welche Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die sich in Jordanien in der Flüchtlingshilfe engagieren, werden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1991 durch Fördermittel unterstützt und in welcher Höhe? Durch die Bundesregierung wurden seit 1991 folgende Nichtregierungsorganisationen gefördert, die in Jordanien Hilfsmaßnahmen für Flüchtlinge durchführen: ADRA Deutschland e. V., Bremer Arbeitsgemeinschaft für Überseeforschung und Entwicklung (BORDA) e. V., Care International Deutschland Luxemburg e. V., Christoffel-Blindenmission Deutschland e. V., Deutscher Caritasverband e. V., Deutscher Volkshochschulverband e. V., Diakonie Katastrophenhilfe, Evangelische Zentralstelle für Entwicklungshilfe e. V., Forum Ziviler Friedensdienst e. V., Friedrich-Ebert-Stiftung e. V., Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit e. V., Hanns-Seidel-Stiftung e. V., Heinrich-Böll-Stiftung e. V., Help – Hilfe zur Selbsthilfe e. V., Help Age Deutschland e. V., Islamic Relief Humanitäre Hilfe in Deutschland e. V., Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., Katholische Zentralstelle für Entwicklungshilfe e. V., Konrad-Adenauer-Stiftung e. V., MedAir Deutschland e. V., Nehemia e. V., Rosa-Luxemburg-Stiftung e. V., Save the Children Deutschland e. V., Streetfootballworld gGmbH, Vision Hope International e. V., World Relief Deutschland e. V., World Vision Deutschland e. V. Die Förderhöhe betrug insgesamt rund 115,4 Mio. Euro. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1357 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Welche Regierungsorganisationen, die sich in Jordanien in der Flüchtlingshilfe engagieren, werden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1991 durch Fördermittel unterstützt und in welcher Höhe? Für die Umsetzung der Vorhaben der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit wurden in Jordanien seit 1991 die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) beziehungsweise ihre Vorgängerorganisationen, die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit insgesamt 1,3 Mrd. Euro beauftragt. 5. Erachtet die Bundesregierung die derzeitige Förderhöhe für Jordanien als ausreichend (bitte begründen)? Die Bundesregierung ist einer der Hauptgeber für Unterstützungsmaßnahmen in der Region und damit auch in Jordanien, siehe auch Antwort zu Frage 1. Für den Bereich der humanitären Hilfe prüft die Bundesregierung kontinuierlich den in den nationalen und internationalen Hilfsplänen gemeldeten Unterstützungsbedarf . Auf Grundlage dieser Informationen entwickelt die Bundesregierung in Abstimmung mit anderen Geberstaaten, den Vereinten Nationen und weiteren relevanten Akteuren ihren strategischen Ansatz. Aufgrund steigenden Bedarfs hat die Bundesregierung seit 2012 ihre Mittel für Hilfsmaßnahmen in Syrien und den Nachbarländern kontinuierlich erhöht. Die Bundesregierung ist einer der größten bilateralen Geber für Jordanien und hat ihre anlässlich der internationalen Syriengeberkonferenzen in London (2016) und Brüssel (2017) gegebenen Zusagen vollständig erfüllt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 7, 11 bis 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/1047 vom 28. Februar 2018 verwiesen. 6. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits zugesicherte Fördermittel zum Zwecke der Flüchtlingshilfe in Jordanien noch nicht ausgezahlt? Falls ja, warum nicht, wann geschieht dies, und wie hoch beträgt die Fördersumme ? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist es bislang zu keiner verzögerten Auszahlung gekommen. 7. In welcher Höhe plant die Bundesregierung, Jordanien in den nächsten Jahren finanziell zu unterstützen? Ziel der Bundesregierung ist es, auch in den kommenden Jahren weiterhin verlässlicher Partner der jordanischen Regierung zu bleiben. Über weitere Zusagen für die nächsten Jahre entscheidet die Bundesregierung zu gegebener Zeit und vorbehaltlich der Zustimmung des Deutschen Bundestages. 8. Ist die Auszahlung der Fördermittel an Bedingungen geknüpft? Fördermittel werden ausgezahlt, wenn die zu unterstützende Maßnahme nach den jeweiligen Zielen, Förderkriterien und einschlägigen Richtlinien der Bundesregierung förderungswürdig ist. In diesem Rahmen werden auch die Prioritäten des Partnerlandes berücksichtigt und die Verwendung der Haushaltsmittel für die Maßnahme geprüft. Weitere Bedingungen zur Auszahlung von Fördermitteln ergeben sich aus der Bundeshaushaltsordnung und weiteren zuwendungsrechtlichen Vorgaben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1357 9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Menschenrechtslage in Jordanien? Die jordanische Regierung konnte unter anderem durch die Unterzeichnung wichtiger Abkommen und Konventionen im Menschenrechtsbereich und Reformen im Strafrecht in den letzten Jahren maßgebliche Fortschritte vor allem bei den Frauenrechten verzeichnen. Allerdings kommt es nach wie vor bei besonders schweren Gewaltverbrechen zur Anwendung der Todesstrafe. Die Bundesregierung spricht dieses Thema zusammen mit ihren Partnern in der EU gegenüber der jordanischen Regierung regelmäßig kritisch an. 10. Welche Flüchtlingslager gibt es derzeit (Stand: 1. Januar 2018) in Jordanien, und wie viele Flüchtlinge halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung dort auf (bitte nach Flüchtlingslager und Anzahl der dortigen Flüchtlinge aufschlüsseln)? Nach Angaben des Büros des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) gibt es derzeit folgende Flüchtlingslager in Jordanien: Zaatari (78 994 Einwohner) Azraq (53 967 Einwohner) Emirati Jordanian Camp (7 041 Einwohner) Zudem leben in Jordanien derzeit ca. 2,2 Millionen Palästinenser, die als Flüchtlinge beim Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) registriert sind und von denen rund 250 000 als besonders vulnerabel eingeschätzt werden. Etwa 370 000 leben in zehn von UNRWA anerkannten Flüchtlingslagern. 11. Wie viele Flüchtlinge halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung außerhalb der Flüchtlingslager in Jordanien auf? Nach Angaben des UNHCR halten sich 81,1 Prozent der insgesamt 740 160 Flüchtlinge – davon 657 628 syrische Flüchtlinge – in Jordanien außerhalb der Flüchtlingslager auf. Zu den bei UNRWA registrierten Flüchtlingen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 12. Wie beurteilt die Bundesregierung die Versorgung von Flüchtlingen in Jordanien , insbesondere in Hinblick auf Wasser und andere Lebensmittel? Die Ressource Wasser ist einer der entscheidenden Entwicklungsengpässe Jordaniens . Durch den Flüchtlingsstrom nach Jordanien hat sich der Druck auf die ohnehin schon stark beanspruchte Wasserinfrastruktur, insbesondere die Grundwasserspeicher und die mangelhafte Infrastruktur zur Wasserverteilung, deutlich erhöht . Der Zugang zu sauberem Trinkwasser stellt in Jordanien sowohl Flüchtlinge als auch die einheimische Bevölkerung vor große Herausforderungen. Über die Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die Bundesregierung Jordanien bei Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungslage sowohl der syrischen Flüchtlinge als auch der lokalen Bevölkerung. Maßnahmen zur Erhöhung der Förderkapazitäten der örtlichen Brunnen können zwar die aktuellen Krisensituationen abmildern, aufgrund der begrenzten Ressourcen jedoch nur bedingt zu einer dauerhaften Verbesserung der Versorgungssituation beitragen. Daher liegt der Fokus der Maßnahmen im Wasserbereich insbesondere auf einer Verbesserung des Wasserressourcenmanagements. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1357 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Für Flüchtlinge in den Camps ist die Versorgung mit Trinkwasser sichergestellt. Flüchtlinge, die außerhalb der Camps in Unterkünften ohne Trinkwasseranschluss leben, sind auf den Erwerb von Wasser bei kommerziellen Anbietern angewiesen . Rund zwei Drittel der syrischen Flüchtlinge außerhalb der Camps gelten als von Nahrungsmittelunsicherheit bedroht und sind fast vollständig auf Unterstützung angewiesen. Die Menschen in den Flüchtlingslagern sind vollständig von Nahrungsmittelhilfen abhängig. 13. Zu wie vielen Übergriffen auf Migranten und Flüchtlinge kam es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 in Jordanien? Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. 14. Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Lage für religiöse Minderheiten, wie beispielsweise Christen, Jesiden und Juden, in Jordanien im Allgemeinen und in jordanischen Flüchtlingslagern im Speziellen? Die Religionsfreiheit ist in Jordanien vom Staat anerkannt und wird auch grundsätzlich gewährleistet. Gesellschaftlich dominiert die ganz überwiegende sunnitische Mehrheit. Zahlreiche, jedoch nicht alle, religiösen Minderheiten sind vom Staat anerkannt; dies führt beispielsweise in Steuerfragen zu einer formellen Ungleichbehandlung . Auch nicht anerkannte religiöse Minderheiten werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Allgemeinen faktisch nicht in der Ausübung des Glaubens gehindert. Die soziale Lage von geflohenen religiösen Minderheitsangehörigen aus Syrien ist angespannt, unterscheidet sich aber nicht grundsätzlich von der Lage anderer Geflohener. 15. Was wird seitens der Bundesregierung unternommen, um Flüchtlingen außerhalb von jordanischen Flüchtlingslagern zu helfen? Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der humanitären Hilfe in Jordanien seit 2012 kontinuierlich die Hilfsmaßnahmen von Agenturen der Vereinten Nationen , der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung sowie von Nichtregierungsorganisationen. Hierfür wurden bislang insgesamt rund 455 Mio. Euro bereitgestellt, davon rund 366 Mio. Euro für die landesweiten Maßnahmen des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen (Nahrungsmittelhilfe) und des UNHCR (multisektorale Hilfe). Daneben wurden für von Nichtregierungsorganisationen durchgeführte Maßnahmen für Flüchtlinge außerhalb der Camps rund 36 Mio. Euro bereitgestellt. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit liegt seit 2012 der besondere Fokus auf der Unterstützung syrischer Flüchtlinge und aufnehmender Gemeinden. Insbesondere die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung, Bildung, Kinderschutzmaßnahmen sowie die Unterstützung flüchtlingsaufnehmender Kommunen stehen dabei im Vordergrund. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 3 und 4 verwiesen. 16. Wie wirkt sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Zuwanderung von Migranten und Flüchtlingen auf die politische und gesellschaftliche Stabilität in Jordanien aus? Jordanien ist traditionell ein Aufnahmeland von Flüchtlingen und Migranten aus der Region, unter anderem aus Palästina, dem Irak und Syrien. Diese Zuwanderung belastet die ohnehin beschränkte Ressourcenversorgung in Jordanien. Auf Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/1357 die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. Zusätzlich halten sich zahlreiche ägyptische Gastarbeiter in Jordanien auf. Trotz hoher Flüchtlings- und Migrationszahlen bleibt Jordanien nach Einschätzung der Bundesregierung jedoch ein Stabilitätsanker in einer konfliktreichen Region. 17. Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Lage der rund 50 000 Flüchtlinge, welche in der jordanisch-syrischen Grenzregion, dem sogenannten Berm, leben, und welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung , um jenen Menschen zu helfen? Die humanitäre Lage der schätzungsweise 50 000 Menschen, die im Grenzgebiet zwischen Syrien und Jordanien an der sogenannten „Berm“ gestrandet sind, ist aufgrund des extrem eingeschränkten humanitären Zugangs prekär. Nachdem grenzüberschreitende humanitäre Hilfe aus Jordanien aus Sicherheitsgründen seit Mitte 2017 ausgesetzt war, konnte Mitte Januar 2018 eine von den Vereinten Nationen koordinierte Hilfslieferung für 50 000 Menschen in Rukban erfolgreich umgesetzt werden. Die Wasserversorgung an der „Berm“ ist dauerhaft sichergestellt . Eine Gesundheitsstation ist täglich geöffnet, kann aber auf Grund der herausfordernden Umstände nur eine Minimalversorgung abdecken. 18. Unterhält die Bundesregierung formelle oder informelle Kontakte zur syrischen Regierung, um die humanitäre Lage von Flüchtlingen in Syrien bzw. den Grenzregionen zu Jordanien zu verbessern (bitte begründen)? Die Bundesregierung unterhält keinerlei formelle oder informelle Kontakte zur syrischen Regierung. Die Lage der Flüchtlinge ist Gegenstand der Gespräche der auch von Deutschland unterstützten Organisationen der Vereinten Nationen mit der syrischen Regierung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333