Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Olaf in der Beek, Alexander Graf Lambsdorff, Dr. Christoph Hoffmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/13076 – Kobaltabbau in der Demokratischen Republik Kongo und die Rolle der Volksrepublik China V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Demokratische Republik Kongo verfügt über außerordentlich reiche Rohstoffvorkommen und exportiert in großem Maßstab etwa Kupfer und Nickel. Hauptstandbein der kongolesischen Wirtschaft ist jedoch der Abbau und Export von Kobalt, welches eine elementare Ressource bei der Herstellung von Akkumulatoren ist. Im Zuge der verstärkten globalen Nachfrage nach E-Mobilität ist der Kobaltweltmarktpreis in den vergangenen Jahren stark angestiegen , zwischen 2016 und 2018 etwa hat er sich vervierfacht. Rund zwei Drittel des weltweit verarbeiteten Kobalts stammen aus der Demokratischen Republik Kongo (www.fr.de/wirtschaft/schmutziges-kobalt-kongo- 10972972.html). Dennoch zählt die Demokratische Republik Kongo zu den ärmsten Ländern der Welt. In der Weltrangliste des Human Development Index nimmt das Land den 176. von 189 Rängen ein (http://hdr.undp.org/en/composite/HDI). Mit einem Bruttoinlandsprodukt pro Kopf von lediglich 800 US-Dollar jährlich und einem Anteil von 80 Prozent der Bevölkerung, der in absoluter Armut lebt, nimmt die Demokratische Republik Kongo einen der hintersten Plätze in der Weltrangliste ein. Die Gründe für den ausbleibenden positiven gesamtwirtschaftlichen und gesamtgesellschaftlichen Impuls durch hochpreisige Kobaltexporte auf die Entwicklung des Landes sind vielschichtig. Zum einen leidet das Land unter fehlender politischer Stabilität (www.theglobaleconomy.com/rankings/wb_politi cal_stability), aber auch unter Unruhen und omnipräsenter Gewalt rivalisierender ethnischer und religiöser Gruppen. Gewalt und die Verletzung von Menschenrechten hängen hierbei oft mit dem Abbau von Kobalt zusammen. Die im Machtvakuum durch ein fehlendes staatliches Gewaltmonopol sowie fehlende demokratische und rechtsstaatliche Institutionen agierenden rivalisierenden Gruppen finanzieren sich zu einem Großteil gerade durch den Abbau des teuren Rohstoffs. Hinzu kommen menschenunwürdige und lebensgefährliche Arbeitsbedingungen in den Minen des Landes, in denen Kinderarbeit noch immer Alltag ist. Kobaltabbaubedingte Umweltverschmutzungen zeigen schon Deutscher Bundestag Drucksache 19/13602 19. Wahlperiode 26.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 24. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. jetzt Auswirkungen in der Demokratischen Republik Kongo (http://corporatejustice .org/news/36-cobalt-blues-environmental-pollution-and-human-rightsviolations -in-congolese-cobalt-mines). Sowohl die Verletzung von Menschenrechten als auch die Verletzung anderweitiger sozialer und ökologischer Standards sind der Bundesregierung nach eigenen Angaben entsprechend ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion „Auswirkungen des Abbaus von Rohstoffen für die E-Mobilität“ bekannt. Dennoch lässt sich eine Nutzung von in der Demokratischen Republik Kongo abgebautem Kobalt in den globalen Wertschöpfungsketten kaum verhindern. Ein Großteil der Kobaltminen des Landes wurde an ausländische Unternehmen abgetreten. So ist die größte Kobaltmine des Landes, die Mutanda Mine (verantwortlich für 29 Prozent des gesamten kongolesischen Kobaltabbaus) im Besitz der Schweizer Glencore plc. Erstaunlich ist nach Ansicht der Fragesteller vor allem die Rolle der Volksrepublik China im Land. So befinden sich acht der 14 größten Kobaltminen der Demokratischen Republik Kongo im Besitz chinesischer Staatsfirmen (www.bloom berg.com/graphics/2018-china-cobalt/). Die Volksrepublik China deckt rund 90 Prozent ihres Kobaltbedarfs allein durch Importe von Minen auf dem Territorium der Demokratischen Republik Kongo (www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0301420718303490). Zudem weitet die Volksrepublik China ihre dominante Marktstellung in der E- Mobilität weiter aus und verfügt bereits heute über einen Marktanteil von 80 Prozent bei der Kobaltchemikalienproduktion, einem Ausgangsprodukt für die Herstellung von Akkumulatoren (www.miningscout.de/blog/2018/12/04/ china-baut-dominanz-in-der-kobalt-branche-aus/). Schätzungen zufolge werden sich 46 der 70 geplanten Megafabriken zur Herstellung von Akkus und Batterien in der Volksrepublik China befinden (www.nsenergybusiness.com/ features/china-cobalt-congo-batteries/). Die chinesische Staatsführung hat früh die disruptiven Potenziale der E-Mobilität erkannt und Investitionen in diesem Bereich forciert. Dies birgt aus Sicht der Fragesteller die Gefahr, dass Europa und die Bundesrepublik Deutschland im Speziellen im Verlauf dieser Mobilitätsrevolution ihre Führungsrolle nach Ostasien verlieren. Gleichzeitig bedeutet der Bezug von chinesischen Batterien und Akkus für die E-Mobilität implizit auch eine weitere Inverkehrbringung von Kobalt aus der Demokratischen Republik Kongo, der nach Ansicht der Fragesteller unter mindestens fragwürdigen Bedingungen abgebaut wurde.  1. Welche konkreten Maßnahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit führt die Bundesregierung mit der Demokratischen Republik Kongo mit jeweils welchem finanziellen Volumen jeweils jährlich seit 2013 durch (bitte die entsprechende Durchführungsorganisation angeben sowie Maßnahmen der bilateralen finanziellen Entwicklungszusammenarbeit nach Zuschüssen und Darlehen aufschlüsseln)? a) Welche dieser Maßnahmen haben eine Verbesserung der Einhaltung von Menschenrechten beim Abbau von Kobalt zum Ziel? b) Welche dieser Maßnahmen haben die Einhaltung sozialer Standards beim Abbau von Kobalt zum Ziel? c) Welche dieser Maßnahmen haben die Einhaltung ökologischer Standards beim Abbau von Kobalt zum Ziel? Bezüglich der Nachhaltigkeit im Rohstoffsektor unterstützt Deutschland im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit die Demokratische Republik Kongo durch verschiedene Maßnahmen im Schwerpunkt Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung. Beteiligt sind hieran bislang die Durchführungsorganisationen Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Im Fokus stehen vor allem die Gewinnung von Wolfram, Zinn, Tantal und Gold sowie der Drucksache 19/13602 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Bergbausektor im Allgemeinen. Indirekt ist damit auch die Gewinnung von Kobalt betroffen. Durch die GIZ wurden seit 2013 keine konkreten Maßnahmen im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Bezug zu Kobalt durchgeführt. Die BGR führt eine Bestandsaufnahme zur Ermittlung von Basisdaten im artisanalen Kupfer-Kobaltsektor der Demokratischen Republik Kongo mittels Geländebefahrung und darauf basierender Berichterstattung durch. Weiterhin führt sie im Kobaltsektor Kooperativentrainings im artisanalen Bergbau durch und eruiert Möglichkeiten der Bergbau-Rekultivierung. Im Zeitraum 2013 bis 2017 wurden für das Projekt „Stärkung der Kontrolle im Rohstoffsektor der DR Kongo“ Mittel in Höhe von 7.303.000 Euro verwendet. Seit Anfang 2018 läuft das Nachfolgevorhaben. Bis Dezember 2020 sind dafür Mittel in Höhe von 7.500.000 Euro bereitgestellt. Zukünftig wird die KfW zu Fragen der finanziellen Inklusion kleiner und mittlerer Unternehmen in den Bergbauregionen eingebunden werden.  2. Welche konkreten Ergebnisse liegen der Bundesregierung über die Wirkung der eigenen Maßnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der Demokratischen Republik Kongo, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung von Menschenrechten, sozialen und ökologischen Standards beim Abbau von Kobalt vor? Die deutsche bilaterale Entwicklungszusammenarbeit hat mit einem Programm zur nachhaltigen Entwicklung des Bergbausektors der Demokratischen Republik Kongo eine Reihe relevanter Wirkungen erzielt. Im Rahmen von Multiakteursdialogen im Bergbausektor konnte mit Unterstützung der GIZ eine nationale Strategie gegen Kinderarbeit im artisanalen Bergbau verabschiedet werden . Damit hat die Demokratische Republik Kongo erstmalig Kinderarbeit im artisanalen Kobalt-Bergbau als existierende Herausforderung anerkannt und erste Reformschritte unternommen. Dieser Schritt ist einer von mehreren Maßnahmen , mit denen dem Druck internationaler Akteure zur Einhaltung internationaler Standards bei der Kobalt-Lieferkette begegnet wurde. Im Jahr 2018 wurden entsprechende Strategieprozesse in den Provinzen Haut Katanga und Lualaba angestoßen, in denen die von der GIZ unterstützten Multiakteursdialoge eine moderierende und beratende Rolle spielten. Weitere konkrete Ergebnisse zur Wirkung einzelner Maßnahmen mit spezifischem Bezug zu Kobalt gibt es bislang noch nicht. Geplant ist – vorausgesetzt die Partnerregierung schafft entsprechende legale und wirtschaftlich tragfähige artisanale Abbauzonen und ordnet diesen Kooperativen zu – die Kapazitätenstärkung von Kooperativen im Kobalt-Sektor für die Umsetzung ausgewählter Aspekte internationaler Standards für verantwortungsvolle Lieferketten. Entsprechende Aktivitäten sind in Vorbereitung. Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit wurde durch die BGR das Zertifizierungssystem CTC für den Kleinbergbau entwickelt, das bisher nur für den Kleinbergbau auf Tantal-, Zinn- und Wolframerze sowie Gold angewendet wird. Aktuell werden diese Standards, begleitet durch die BGR, revidiert. Erwartet wird, dass sie auch auf den artisanalen Kupfer-Kobalt-Abbau angewendet werden. In diesem Zusammenhang wird angestrebt, dass die bereits im 3TG-Bereich erzielten positiven Wirkungen auch im Kobaltsektor folgen werden . Dies sind beispielsweise die Verbesserung der Lebensbedingungen der Kleinbergleute, die Stärkung der rechtlichen Situation der Betriebe, die Verbesserung der Bergbaupraxis sowie damit die Schaffung von Grundlagen zur bes- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13602 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. seren Einhaltung unternehmerischer Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten (menschenrechtlich, sozial und ökologisch).  3. Welche konkreten Maßnahmen der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit in der Demokratischen Republik Kongo fördert die Bundesregierung mit jeweils welchem finanziellen Volumen jeweils jährlich seit 2013 durch (bitte die entsprechende Durchführungsorganisation angeben sowie Maßnahmen der bilateralen finanziellen Entwicklungszusammenarbeit nach Zuschüssen und Darlehen aufschlüsseln)? a) Welche dieser Maßnahmen haben eine Verbesserung der Einhaltung von Menschenrechten beim Abbau von Kobalt zum Ziel? b) Welche dieser Maßnahmen haben die Einhaltung sozialer Standards beim Abbau von Kobalt zum Ziel? c) Welche dieser Maßnahmen haben die Einhaltung ökologischer Standards beim Abbau von Kobalt zum Ziel?  4. Welche konkreten Ergebnisse liegen der Bundesregierung über die Wirkung der von ihr geförderten multilateralen Maßnahmen zur Unterstützung der Demokratischen Republik Kongo, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung von Menschenrechten sowie sozialen und ökologischen Standards beim Abbau von Kobalt vor? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung fördert seit 2013 keine Maßnahmen der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit in der Demokratischen Republik Kongo.  5. Welche konkreten Maßnahmen und Initiativen (bilateral und multilateral) ergreift die Bundesregierung speziell zur politischen Befriedung und Stabilisierung der Demokratischen Republik Kongo? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Zwischenbilanz der Mitgliedschaft Deutschlands im UN-Sicherheitsrat“ auf Bundestagsdrucksache 19/13054 wird verwiesen.  6. Setzt sich die Bundesregierung in bilateralen Gesprächen mit der Demokratischen Republik Kongo für ein Ende der menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen im kongolesischen Bergbau, und insbesondere für ein Ende der Kinderarbeit in der Demokratischen Republik Kongo ein? Wenn ja, welche konkreten Unterstützungen bot die Bundesregierung der Regierung der Demokratischen Republik Kongo bislang an? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung thematisiert die Menschenrechtslage in der Demokratischen Republik Kongo in ihren Gesprächen mit den relevanten Akteuren in der Demokratischen Republik Kongo. Die Bundesregierung hat gegenüber der kongolesischen Regierung bisher keine zusätzlichen konkreten Unterstützungen für den Bergbau zugesagt. Es wird ferner auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Drucksache 19/13602 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  7. Plant die Bundesregierung, angesichts der Entwicklungen in der Demokratischen Republik Kongo die Entwicklungszusammenarbeit mit der Demokratischen Republik Kongo anzupassen? Falls ja, setzt sie sich für eine Wiederaufnahme der seit Ende 2017 ausgesetzten regierungsnahen Entwicklungszusammenarbeit ein? Falls nein, warum nicht? Die bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit mit der Demokratischen Republik Kongo ist seit der Amtszeitüberschreitung von Ex-Präsident Kabila im Dezember 2016 regierungsfern ausgerichtet. Bundesminister Dr. Gerd Müller hat dem Präsidenten der Demokratischen Republik Kongo bei seiner Reise nach Kinshasa im August 2019 die Aufnahme eines Regierungsdialogs und die Aufhebung der regierungsfernen Ausrichtung in Aussicht gestellt. Als Voraussetzungen dafür nannte er die – inzwischen erfolgte – Regierungsbildung sowie die Bewertung der neuen Regierung und ihrer Politik durch die Bundesregierung, auch im Lichte der von Präsident Félix Tshisekedi angekündigten Reform- und Transparenzmaßnahmen.  8. Haben bereits Gespräche zwischen Vertretern der Bundesregierung und der neuen Administration der Demokratischen Republik Kongo stattgefunden ? Wenn ja, handelten diese von deutscher Hilfe im Aufbau staatlicher Kapazitäten und von möglichen Kooperationen im Rohstoffbereich? Wenn nein, sind derartige Gespräche geplant? Die neue kongolesische Regierung ist am 6. September 2019 vor dem Parlament vereidigt worden. Zuvor haben Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung Gespräche mit verschiedenen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern aus den jeweiligen politischen Lagern geführt. Zudem reiste Außenminister Heiko Maas vom 3. bis 5. September 2019 in die Demokratische Republik Kongo und traf dort Staatspräsident Félix Tshisekedi. Auch Bundesminister Dr. Gerd Müller traf Präsident Félix Tshisekedi am 15. August 2019. Diese Gespräche und Reisen dienten dazu, sich ein Bild von der Lage in der Demokratischen Republik Kongo und den möglichen weiteren Entwicklungen zu machen. Konkrete deutsche Hilfen im Aufbau staatlicher Kapazitäten oder mögliche Kooperationen im Rohstoffbereich wurden hierbei nicht besprochen. Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.  9. Ist die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe in der Demokratischen Republik Kongo im Hinblick auf Unterstützung zur Verbesserung der Umwelt- und Sozialstandards beratend tätig? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? In der Demokratischen Republik Kongo ist die BGR im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit tätig. Ziel ist die Reduzierung der Konfliktfinanzierung durch illegalen Abbau und Handel mit Wolfram, Zinn, Tantal und Gold sowie die Verbesserung der Lebenssituation der Menschen im Kleinbergbau auch im Kobaltsektor. Im Ostkongo bestehen neben Risiken der Konfliktfinanzierung gravierende Probleme hinsichtlich der Arbeits- und Umweltstandards des artisanalen Kleinbergbaus. Letztere bestehen auch im Kobaltabbau im Süden des Landes. Um den weitgehend dysfunktionalen staatlichen Aufsichtsstrukturen zu begegnen, wird das von der BGR entwickelte Instrument der Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13602 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. CTC-Rohstoffzertifizierung etabliert, mit dem die Einhaltung entsprechender Standards unterstützt wird. Im Fokus stehen anwendungsbezogene Maßnahmen zur Verbesserung der Abbaustandards sowie zur Nachverfolgbarkeit der Lieferketten . Politischer Träger auf nationaler Ebene ist das Bergbau-Ministerium der Demokratischen Republik Kongo. Durch den Aufbau einer Multi-Stakeholder- Struktur zur Steuerung der Zertifizierung werden neben den staatlichen Institutionen verstärkt zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Bergbaubetriebe und Kooperativen einbezogen. Artisanale Bergbaubetriebe und Kooperativen werden direkt durch Audit- und Trainingsmaßnahmen bei ihrer Umsetzung verantwortungsvoller Bergbaupraktiken unterstützt. Durch die Maßnahmen werden derzeit 28 Bergbaubetriebe und Kooperativen unterschiedlicher Größe mit insgesamt ca. 25.000 Bergleuten vom Projekt erreicht. 10. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um im Zuge der Ausweitung der E-Mobilität die Abhängigkeit von in China mit kongolesischem Kobalt produzierten Akkumulatoren und Batterien zu verringern bzw. zu verhindern (bitte Maßnahmen nach Jahren aufgeschlüsselt seit 2013 mit jeweiligem finanziellem Volumen und zuständigem Ressort angeben)? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 22. Februar 2019 ein Interessensbekundungsverfahren gestartet, das es interessierten Unternehmen und Konsortien ermöglicht, Projektideen zum Aufbau einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Batteriezellproduktion zu unterbreiten. Die Bekanntmachung ist wesentlicher Baustein eines offenen und transparenten Verfahrens zur Förderung einer Batteriezellproduktion am Standort Deutschland und die Grundlage für weitere Gespräche mit der EU-Kommission zur EU-beihilferechtlichen Genehmigung. Das Ziel ist die Schaffung eines Verbundes für die Herstellung von Batteriezellen der neuesten Generationen, gemeinsam mit anderen europäischen Staaten. Die hier produzierten Batteriezellen sollen auch faire Arbeitsbedingungen in der gesamten Wertschöpfungskette der Batterieherstellung von der Rohstoffgewinnung bis zur Entsorgung aufweisen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt im Rahmen der Fördermaßnahme „r4“ u.a. das Verbundprojekt „NewBat“ zur energieeffizienten Wiederverwertung von Kobalt aus recycelten Lithium-Ionen-Batterien (Laufzeit: 1. Juli 2016 bis 31. Dezember 2019, Fördervolumen: 1,57 Mio. Euro ). 11. Verfügt die Bundesregierung im Rahmen ihrer außen-, sicherheits-, entwicklungs- und wirtschaftspolitischen Aktivitäten in Kooperation mit anderen Ländern über Erkenntnisse, ob die chinesische Regierung Rohstoffe und Rohstoffpreise als diplomatisches Druckmittel verwendet? Wenn ja, welche Kenntnisse hat die Bundesregierung hierzu, und betrifft dies auch die Verfügbarkeit bzw. den Preis von Kobalt? Der Bundesregierung liegen keine über die Medienberichterstattung hinausgehende , belastbare Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Drucksache 19/13602 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 12. Liegen der Bundesregierung im Rahmen ihrer außen-, sicherheits-, entwicklungs- und wirtschaftspolitischen Aktivitäten in Kooperation mit anderen Ländern Informationen über die Arbeitsbedingungen sowie die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards in den von chinesischen Unternehmen in der Demokratischen Republik Kongo betriebenen Kobaltminen vor? Wenn ja, welche Informationen liegen der Bundesregierung hierzu vor, und wie bewertet die Bundesregierung die Nutzung von Produkten aus chinesischer Produktion aufgrund dieser Informationen? Es liegen seitens einiger in der Demokratischen Republik Kongo aktiver chinesischer Unternehmen öffentlich verfügbare Informationen über Zertifizierungen nach internationalen Standards (ISO 14001, OHSAS 18001/ISO 45001) vor. Einige Unternehmen haben auch eine gute öffentliche Berichterstattung, so werden zum Teil auch die Umweltverträglichkeitsprüfungen öffentlich zugänglich gemacht. Bei anderen chinesischen Unternehmen in der Demokratischen Republik Kongo kann aufgrund der fehlenden Transparenz keine Aussage über geltende Standards beim Abbau gemacht werden. Aus diesem Grund kann auch keine generelle Aussage zu den in China hergestellten Produkten getroffen werden . 13. Liegen der Bundesregierung im Rahmen ihrer außen-, sicherheits-, entwicklungs- und wirtschaftspolitischen Aktivitäten in Kooperation mit anderen Ländern Informationen dazu vor, ob, und wenn ja, welchen Internationalen Vereinbarungen bezüglich der Einhaltung von Arbeitsstandards sowie sozialen und ökologischen Standards sich die Volksrepublik China angeschlossen hat, und inwiefern diese im Rahmen des Kobaltabbaus in der Demokratischen Republik Kongo durch chinesische Unternehmen eingehalten werden? Vier der acht ILO-Kernarbeitsnormen wurden durch China ratifiziert, darunter die des Verbots der Kinderarbeit. China ist Mitglied des UN Global Compact, der für das Erreichen der Ziele für nachhaltige Entwicklung im Jahr 2030 steht und Mitglied der WTO seit 2001. China hat die politischen Verpflichtungen der G20 zu nachhaltigen Lieferketten mitgezeichnet und erkennt die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte an. Unter Führung der „Chinese Chamber of Commerce for Metals, Minerals & Chemicals“, einer staatlichen chinesischen Wirtschaftsvereinigung, wurde im Jahr 2016 die Responsible Cobalt Initiative (RCI) gegründet. Die RCI setzt sich verantwortungsvolle Kobalt-Lieferketten zum Ziel und bezieht sich dabei vornehmlich auf den Sorgfaltspflichtleitfaden der OECD für Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikoländern als Regelwerk. Abgesehen von den Ausführungen in der Antwort zu Frage 12, hat die Bundesregierung keine weitere Kenntnis bezüglich der Arbeitsstandards in chinesischen Unternehmen in der Demokratischen Republik Kongo. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13602 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 14. Inwiefern nutzt die Bundesregierung den Dialog mit China, um auf umwelt- und sozialverträgliche Abbaubedingungen aufmerksam zu machen ? a) Bestehen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und China Kooperationsformate , zum Beispiel im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit , die dazu dienen, Nachhaltigkeitsstandards im Rohstoffsektor zu etablieren? b) Hat die Bundesregierung bzw. beabsichtigt die Bundesregierung, das Thema bei vergangenen bzw. künftigen Regierungsverhandlungen mit China zum Gegenstand der Verhandlungen gemacht bzw. zu machen? Seit der Beendigung der klassischen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit regelmäßigen Zusagen im Jahr 2009 finden keine entwicklungspolitischen Regierungsverhandlungen mit China mehr statt. Unabhängig davon unterhält die Bundesregierung einen regelmäßigen Austausch zu Fragen der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes mit China (z. B. bei der jährlichen Deutsch-Chinesischen Kommission für Entwicklungszusammenarbeit ). Im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit arbeitet die Bundesregierung mit China im Rahmen des 2017 gegründeten Deutsch-Chinesischen Zentrums für nachhaltige Entwicklung im Sinne der Agenda 2030 zusammen. Dieses dient der Institutionalisierung dieser deutsch-chinesischen Partnerschaft. Handlungsfelder sind (vgl. http://sg-csd.org/): 1. Unterstützung des entwicklungspolitischen Dialogs zur globalen Umsetzung der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung, 2. Vorbereitung, Begleitung und Evaluierung trilateraler und regionaler Kooperation , 3. Einbindung der Wirtschaft als Entwicklungspartner. Mit Blick auf Nachhaltigkeitsstandards im Rohstoffsektor hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gemeinsam mit dem britischen Department for International Development die GIZ beauftragt , Richtlinien für soziale Verantwortung im Auslandsbergbau für die China Chamber of Commerce of Metals, Minerals & Chemicals Importers & Exporters zu entwickeln. Diese Maßnahme wurde 2018 abgeschlossen. 15. Inwiefern fließen, nach Kenntnis der Bundesregierung, beispielsweise die Tatsache, dass ein Großteil der Kobaltabbaustätten in der Demokratischen Republik Kongo chinesischen Unternehmen gehören (www.wsj.com/artic les/theres-a-global-race-to-control-batteriesand-china-is-win ning-1518374815), in die Kritikalitätsbewertungen der Europäischen Union in die derzeit anstehende Überarbeitung der Liste der Kritischen Rohstoffe ein? Nach Kenntnis der Bundesregierung benutzt die Europäische Union bei der Erstellung der Liste der Kritischen Rohstoffe verschiedene Indikatoren zur Bestimmung der Rohstoffkritikalität. Der sog. Herfindahl-Hirschmann-Index, wird als Index für die Länderkonzentration herangezogen. Eine unternehmensbezogene Gewichtung (Marktanteil einzelner Unternehmen, Herkunft der Investitionen /Anteilseigner) fließt nach Kenntnis der Bundesregierung bisher nicht in die Analyse ein. Drucksache 19/13602 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 16. Hält die Bundesregierung die bisher im Rahmen der Selbstzertifizierungsverordnung festgelegte Sorgfaltspflicht für die Einfuhr von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold als Konfliktrohstoffe für ausreichend und umfassend? Die sog. Konfliktminerale-Verordnung (EU) 2017/821 sieht keine Selbstzertifizierung der betroffenen Importeure vor. Sie gibt vielmehr verbindliche Sorgfaltspflichten vor, die von der Festlegung einer Lieferkettenpolitik über Risikomanagementpflichten bis hin zu Informations- und Veröffentlichungspflichten reichen. Zudem sind die betroffenen Importeure verpflichtet, sich durch unabhängige Dritte prüfen zu lassen. Darüber hinaus wird die Einhaltung der Sorgfaltspflichten von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe als zuständige nationale Kontrollbehörde im Rahmen von Ex-post-Checks überwacht . Die Wirksamkeit der Verordnung, unter anderem ihre Auswirkungen vor Ort, wird erstmals zum 1. Januar 2023 vor dem Hintergrund der bis dahin gesammelten Erfahrungen in den Mitgliedstaatenüberprüft. 17. Wie bewertet die Bundesregierung die Ausweitung der sogenannten Selbstzertifizierungsverordnung (https://eur-lex.europa.eu/legal-con tent/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32017R0821), die die Erfüllung von Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal , Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten festlegt, auf weitere Konfliktmineralien wie Kobalt, und könnte dies nach Ansicht der Bundesregierung ein Weg sein, um zu verhindern, dass unter menschenunwürdigen Bedingungen und unter Missachtung von Umweltstandards in der Demokratischen Republik Kongo abgebautes Kobalt im Zuge einer globalen Mobilitätswende noch weiter auf den Weltmärkten verbreitet wird? Kobalt fällt nicht unter die Definition der von der sog. Konfliktminerale- Verordnung (EU) 2017/821 erfassten Minerale. Die Wirksamkeit der Verordnung , unter anderem ihre Auswirkungen vor Ort, wird erstmals zum 1. Januar 2023 vor dem Hintergrund der bis dahin gemachten Erfahrungen in den Mitgliedstaatenüberprüft . Das ist ein Jahr, nachdem die Unternehmen erstmals nachweisen müssen, dass sie die geltenden Sorgfaltspflichten erfüllen. In diesem Zusammenhang ist zu erwarten, dass eine Reihe von Fragen, unter anderem auch zum Anwendungsbereich der Verordnung auch im Hinblick auf andere Rohstoffe, wie etwa Kobalt, diskutiert werden. Dem Ergebnis dieser Überprüfung der Wirksamkeit der Verordnung sollte nicht vorgegriffen werden. 18. Wie bewertet die Bundesregierung, die in anderen Ländern angewandte Praxis, Herkunftsnachweise von Unternehmen für Konfliktrohstoffe einzufordern , um eine Finanzierung von bewaffneten Gruppen in den entsprechenden Herkunftsstaaten auszuschließen, wie beispielsweise im Rahmen des 2010 in den USA verabschiedeten Dodd-Frank-Act und insbesondere der darin enthaltenen Section 1502 vorgesehen? Die Bundesregierung erwartet von allen betroffenen deutschen Unternehmen, dass sie sich an die OECD-Leitsätze für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten halten und unterstützt die Umsetzung dieser Leitsätze. Sie sind als internationaler Standard für Sorgfaltspflichten in der Lieferkette etabliert und verfolgen – anders als der Dodd-Frank-Act – keinen produktbezogenen , regional begrenzten, sondern einen globalen, prozess- und risikobasierten Ansatz. Die sog. Konfliktminerale-Verordnung (EU) 2017/821 beruht auf den OECD-Leitsätzen und verfolgt einen entsprechenden Ansatz. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13602 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.