Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr, Markus Herbrand, Carina Konrad, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/13094 – Klage der EU-Kommission wegen Umsatzsteuerpauschalierung für Landwirte V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die EU-Kommission hat bekannt gegeben, dass sie die Bundesrepublik Deutschland wegen der Ausnahmeregelung bei der Mehrwertsteuer für Landwirte vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen wird (www.spie gel.de/wirtschaft/soziales/eu-kommission-verklagt-deutschland-wegensteuervorteilen -fuer-bauern-a-1279040.html).  1. Sieht die Bundesregierung trotz des bereits eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens weiterhin keinen Handlungsbedarf?  2. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung angesichts der angekündigten Klage der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof?  3. Wieso hat die Bundesregierung trotz mehrfacher Aufforderung seitens der EU-Kommission keine Maßnahmen ergriffen, um diese Klage abzuwenden ?  4. Wie schätzt die Bundesregierung die Erfolgsaussichten der Klage ein? Die Fragen 1 bis 4 werden zusammengefasst beantwortet. Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass die Regelung in § 24 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) – Besteuerung land- und fortwirtschaftlicher Betriebe nach Durchschnittssätzen – mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Diese Ansicht hat sie in mehreren Stellungnahmen gegenüber der EU-Kommission dargelegt. Sie plant, auch in dem nun eingeleiteten Klageverfahren, eine entsprechende Stellungnahme abzugeben. Weiterer Handlungsbedarf wird derzeit nicht gesehen . Deutscher Bundestag Drucksache 19/13603 19. Wahlperiode 26.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 24. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  5. Ist die Bundesregierung der Aufforderung des Bundesrechnungshofs nachgekommen, der in seinem Bericht „nach § 88 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) über die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 des Umsatzsteuergesetzes“ vom 17. April die Bundesregierung aufgefordert hat, zügig eine Gesetzesinitiative einzubringen, um das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission noch zu verhindern (www.schweine.net/news/kommission-verklagt-deutschland-pauschalie rung.html)? a) Wenn ja, wie ist der Stand? b) Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass die nationale Rechtslage mit dem Unionsrecht vereinbar ist.  6. Mit welchen finanziellen Auswirkungen rechnet die Bundesregierung im Falle einer Niederlage vor dem EuGH?  7. Mit welchen Folgen müssen die betroffenen Landwirte nach Kenntnis der Bundesregierung bei einem Erfolg der EU-Kommission vor dem EuGH rechnen? Die Fragen 6 und 7 werden zusammengefasst beantwortet. Zu hypothetischen Fragen nimmt die Bundesregierung nicht Stellung.  8. Wie viele landwirtschaftliche Betriebe gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland, die das Pauschalierungsmodell anwenden? Wie hoch ist der Anteil der Betriebe an der Gesamtzahl der landwirtschaftlichen Betriebe in der Bundesrepublik Deutschland? Ausweislich der Ergebnisse der Agrarstrukturerhebung machten 2016 von der Besteuerung nach Durchschnittssätzen (§ 24 UStG) in Deutschland rd. 180.600 landwirtschaftliche Betriebe Gebrauch. Das entsprach einem Anteil von rd. 66 Prozent der in der Agrarstrukturerhebung erfassten Betriebe.  9. Wie hoch ist der Erfüllungsaufwand für die öffentliche Verwaltung im Zusammenhang mit der Anwendung umsatzsteuerrechtlicher Regelungen in der Land- und Forstwirtschaft? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Drucksache 19/13603 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 10. Wie definiert die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die pauschale Mehrwertsteuerregelung für Landwirte nach der Richtlinie 2006/ 112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (Mehrwertsteuersystemrichtlinie) für Landwirte gedacht ist, bei denen die Anwendung der normalen Mehrwertsteuerregelung auf verwaltungstechnische Schwierigkeiten stoßen würde, den Begriff der „verwaltungstechnischen Schwierigkeiten“, und sieht die Bundesregierung dies in der bisherigen Regelung des § 24 UStG als EUkonform umgesetzt? Konkrete Kriterien für das Vorliegen von „Schwierigkeiten“ bzw. „verwaltungstechnischer Schwierigkeiten“ enthält die Mehrwertsteuersystemrichtlinie nicht. Den Mitgliedstaaten steht ein weiter Umsetzungsspielraum bei der Ausgestaltung der Pauschalregelung zu. Nach Auffassung der Bundesregierung können die Mitgliedstaaten die Pauschalregelung auf alle landwirtschaftlichen Erzeuger anwenden, bei denen die Anwendung der normalen Mehrwertsteuerregelung oder Sonderregelung für Kleinunternehmen auf Schwierigkeiten stoßen würde. Die Bundesregierung sieht die geltende nationale Regelung § 24 UStG als unionsrechtskonform an. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13603 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.