Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten, Joana Cotar, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/13095 – Impact-Journalismus und zielgenaues Storytelling für gesellschaftlichen Wandel V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Umweltbundesamt hat im Dezember 2018 zu einem Symposium in den Räumen des Umweltbundesamtes in Berlin geladen. Thema dieses Symposiums war das Inputpapier „Impact-Journalismus und zielgenaues Storytelling für gesellschaftlichen Wandel“ (http://kmgne.de/wp-content/uploads/2018/11/ Inputpapier_Symposium_Impact-Journalismus.pdf), welches im Rahmen einer Sonderstudie des Umweltbundesamtes erstellt wurde. Ziel des Symposiums war es, robuste Perspektiven für Impact-Journalismus zu entwerfen und auf seine Praxistauglichkeit hin abzuklopfen. Beauftragt mit der Durchführung des Projektes „Impact-Journalismus und zielgenaues Storytelling für gesellschaftlichen Wandel“ sowie auch mit der Durchführung des nichtöffentlichen Symposiums war das Kolleg für Management und Gestaltung nachhaltiger Entwicklung gGmbH (KMGNE) (http://kmgne.de/wp-content/uploads/ 2015/04/PM-Impact-Journalismus.pdf). Unter Impact-Journalismus versteht das Inputpapier eine Erweiterung des bisherigen Journalismus um ein zusätzliches Tätigkeitselement, das es im journalistischen Berufsbild heute noch nicht gibt. Dieses solle bestehende Ansätze für eine thematische Umorientierung (konstruktiver Journalismus, transformativer Journalismus) ergänzen. Die Medien seien heute nicht adäquat verfasst, aufgestellt und vor allem ausgerichtet, um die große Transformation zur Nachhaltigkeit aktiv voranzutreiben oder sie kurativ mit den Transformationsakteuren engagiert zu begleiten. Die Bestandsaufnahme zeige, dass wenn der Journalismus , insbesondere die innerhalb des Mediensystems zentrale Akteursgruppe der Content-Produzentinnen und -produzenten, eine wirkliche Rolle beim Projekt „Weltrettung“ spielen wolle, dann müsse er sich und seine Arbeitsweise radikal neu erfinden. Weiter heißt es: „Dem Impact-Journalismus geht es um die Generierung von Wirkungen, von Veränderungen. Wenn diese ausbleiben, werden in einer nächsten Berichtsschleife die Gründe der Blockaden thematisiert (http://kmgne.de/wp-content/uploads/2018/11/Inputpa pier_Symposium_Impact-Journalismus.pdf). Deutscher Bundestag Drucksache 19/13604 19. Wahlperiode 26.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, und nukleare Sicherheit vom 24. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Zum Ende Januar 2019 sollte ein Positionspapier fertiggestellt werden, welches das Inputpapier mit der Expertise des Symposiums zusammenfügt. Nach Ansicht der Fragesteller handelt es sich bei dem Symposium sowie den zugehörigen Konzeptpapieren um eine unzulässige Maßnahme des Umweltbundesamtes mit dem Ziel, die sogenannte Vierte Gewalt in Form der öffentlichen Medien für ihre politischen Ziele zu instrumentalisieren, um somit einen gezielten Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung sowie auf unabhängige parlamentarische Entscheidungen zu nehmen. Nach Ansicht der Fragesteller sind vor diesem Hintergrund auch Aussagen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Zusammenhang mit der deutschen Klimapolitik neu zu bewerten, Beschlüsse zu fassen, die zu disruptiven Veränderungen führen (www.bild.de/politik/inland/politik-inland/merkel-kuen d i g t - k u r s w e c h s e l - a n - k e i n - p i l l e p a l l e - m e h r - i n - d e r - k l i m a p o l i tik-62419470.bild.html).  1. Hat das Umweltbundesamt das Inputpapier „Impact-Journalismus und zielgenaues Storytelling für gesellschaftlichen Wandel“ in Auftrag gegeben , und wenn ja, wie hoch waren die Erstellungskosten sowie die öffentliche Förderung? Auftraggeber ist das Umweltbundesamt (UBA), die Auftragssumme beläuft sich auf 16.500 Euro brutto.  2. Welche Erwartungen und welche Ergebnisse verbinden die Bundesregierung und das Umweltbundesamt mit der Erstellung dieses Inputpapiers? Es handelt sich um eine ergebnisoffene Sondierung mit Praktiker*innen und Expert*innen. Das Inputpapier diente als Diskussionsgrundlage für das Symposium am 10. Dezember 2018 und spiegelt nicht die Meinung des Auftraggebers wieder.  3. Machte das Umweltbundesamt inhaltliche Vorgaben und Förderauflagen für die Erstellung des Inputpapiers, und wenn ja, welche? Im Sinne guter wissenschaftlicher Praxis gilt im Umweltbundesamt stets das Aufsetzen auf dem vorhandenen Kenntnis- und Forschungsstand. Verlangt wurde ferner, aktuelle Fragestellungen, die sich aus einer nahezu permanenten und höchst dynamischen Veränderung der Medienlandschaft ergeben, in einem halbtägigen Symposium mit Medienmachenden und Mediennutzenden zu diskutieren .  4. Wurde im Januar 2019 ein Positionspapier fertiggestellt, welches die Inhalte des Inputpapiers und des Symposiums zusammenfügt? Es gibt kein Positionspapier und es ist auch nicht geplant, ein Positionspapier zu erstellen.  5. Wenn ja, wie hoch waren die Erstellungskosten und die öffentliche Förderung für dieses Positionspapier, und wann wurde es durch das Umweltbundesamt veröffentlicht? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 4 verwiesen. Drucksache 19/13604 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  6. Teilt die Bundesregierung die in dem Inputpapier „Impact-Journalismus und zielgenaues Storytelling für gesellschaftlichen Wandel“ des Umweltbundesamtes getätigten Ansichten und Aussagen bezüglich des Status quo, der Aufgaben und der Instrumente des Journalismus? Gemäß des Charakters eines Input-/Diskussionspapiers präsentiert das genannte Papier weder abgeschlossene noch von Bundesinstitutionen inhaltlich zu teilende , zu übernehmende oder in anderer Art zu berücksichtigende Positionen. Das Papier strukturiert lediglich aus Sicht der Auftragnehmer die Diskussion und gab ergebnisoffen Themen- und Fragekomplexe in die Diskussionsrunde.  7. Wie bewertet die Bundesregierung das Konzept des zielgenauen Storytellings für einen gesellschaftlichen Wandel? Ein „Konzept des zielgenauen Storytellings für einen gesellschaftlichen Wandel “ ist nicht beauftragt und wird daher auch nicht entwickelt. Daher kann die Bundesregierung dieses auch nicht bewerten.  8. Wie bewertet die Bundesregierung die vom Umweltbundesamt praktizierte Methode der Veröffentlichung von Klarnamen von Journalisten als Klimawandelskeptiker bzw. Klimaskeptiker (www.umweltbundesamt.de/ themen/klima-energie/klimawandel/klimawandel-skeptiker#textpart-1)? Diese Praxis ist rechtlich nicht zu beanstanden; siehe das in dieser Frage ergangene und rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichtes Halle vom 18. November 2015 (Az.: 1 A 304/13 HAL].  9. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass es sich bei dem Symposium sowie den zugehörigen Konzeptpapieren des Umweltbundesamtes um eine unzulässige Maßnahme handelt, und sieht die Bundesregierung diesbezüglichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf? Wenn nein, warum nicht? Es gibt kein Konzeptpapier des Umweltbundesamtes im Kontext des Symposiums , sondern lediglich ein Inputpapier mit neun Seiten Text, das der Auftragnehmer erstellt hat. Für den Inhalt zeichnen ausschließlich die Verfasser des Inputpapiers verantwortlich; es entspricht nicht der Auffassung des Umweltbundesamtes . 10. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass durch eine behördliche Etablierung des sogenannten Impact-Journalismus ein unangemessener Einfluss der Exekutive auf die unabhängigen und demokratisch legitimierten Entscheidungen der Legislative genommen werden soll, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diese Absicht? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung beobachtet keine Etablierung eines „Impact-Journalismus “ und plant derartiges auch nicht. Das Umweltbundesamt hat den gesetzlichen Auftrag, die Öffentlichkeit in Umweltangelegenheiten zu informieren. Im Rahmen dieser Aufgabe stellt es Medienschaffenden Daten bereit, beantwortet Fragen und vermittelt Behördenmitarbeiter als Experten. Die Medienschaffenden entscheiden dann in eigener Verantwortung, ob und wie sie berichten , kommentieren oder weiter recherchieren. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13604 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 11. Wie beurteilt die Bundesregierung generell die Medienberichterstattung über die Arbeit der Bundesregierung vor allem im Hinblick auf die deutsche Klimapolitik? Die Bundesregierung nimmt keine solchen Beurteilungen der Medienberichterstattung vor. 12. Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Absicht der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Beschlüsse zu fassen, die nach eigenen Äußerungen zu schwerwiegenden Veränderungen in der deutschen Klimapolitik führen sollen (https://rp-online.de/politik/deutschland/ merkel-will-die-klimapolitik-umkrempeln_aid-39261369)? Die Bundesregierung arbeitet daran, dass Deutschland seine verbindlichen Klimaziele für 2030 sicher erreicht. Dies beinhaltet auch Veränderungen der Wirtschaftsweise, die dazu führen, dass weniger CO2 ausgestoßen wird und klimafreundliche Alternativen gestärkt werden. Bei all diesen Veränderungen achtet die Bundesregierung auf den Erhalt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und den sozialen Ausgleich. 13. Welche disruptiven Beschlüsse im Zusammenhang mit der deutschen Klimapolitik beabsichtigt die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in absehbarer Zeit zu treffen und umzusetzen, und bis wann? Zu dieser Frage verweist die Bundesregierung auf die Beschlüsse des Kabinettsausschuss Klimaschutz vom 20. September 2019, die auch Auskunft über die weitere Umsetzung geben. Drucksache 19/13604 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.