Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Seitz, Corinna Miazga, Dr. Axel Gehrke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/13103 – Sekundärrohstoffe aus Kohleverbrennung – volkswirtschaftliche Konsequenzen aus der sogenannten Energiewende V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach dem Willen der Bundesregierung soll neben der Kernkraft auch die Energiegewinnung aus Kohle langfristig von erneuerbaren Energien ersetzt werden. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde das Ziel ausgegeben, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung bis zum Jahr 2030 auf bis zu 65 Prozent auszubauen (www.cdu.de/koalitionsver trag-2018, S. 71 abgerufen am 16. März 2018). Bei der industriellen Verbrennung von Kohle entstehen Nebenprodukte, welche derzeit in vielen Branchen gebraucht werden und Verwendung finden. Zu nennen sind hier insbesondere: Carbonatsand, der zum Beispiel für die Giftstoff-Filterung eingesetzt wird, oder Steinkohlenflugasche, die zur Aufbereitung von Pflanzsubstraten benutzt wird. Bis zum Jahr 2038 wird die Gewinnung von Steinkohlenflugasche voraussichtlich auf null sinken (Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V.: Studie „Die Nachfrage nach Primär- und Sekundärrohstoffen der Steine-und-Erden-Industrie bis 2035 in Deutschland“ – Aktualisierung 2019, S. 42) Die Bundesregierung hat mit Beschluss vom 6. Juni 2018 die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ einberufen. Auch diese Kom-mission hat in ihrem Abschlussbericht vom Januar 2019 auf die Problematik hingewiesen (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/A/abschlussbe richt-kommission-wachstum-strukturwandel-und-beschaeftigung.pdf? __blob=publicationFile, S. 51, 86). Die Kleine Anfrage soll klären, wie die Bundesregierung gedenkt, die fehlenden Sekundärrohstoffe zu ersetzen, wenn weitere Kohlekraftwerke stillgelegt werden, und ob, und wie die Versorgung mit diesen Rohstoffen auch in Zukunft gesichert ist. Um eine gesamtwirtschaftliche Folgeabschätzung durchführen zu können, ist nach Ansicht der Fragesteller eine Prognose etwaiger Ausfälle vorzunehmen. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13606 19. Wahlperiode 26.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 25. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 1. Wird die Frage eines Ausfalls des Sekundärrohstoffs Steinkohlenflugasche bei der Deutschen Rohstoffagentur behandelt, und wenn ja, welches sind die Maßnahmen mit Hinblick auf den zu erwartenden Ausfall dieser Ressourcen spätestens im Jahr 2038? Die Frage eines Ausfalls der Steinkohlenflugasche wird bei der Deutschen Rohstoffagentur nicht behandelt. 2. Welche kundenspezifische Beratung für klein- und mittelständische Unternehmen führt die Bundesregierung im Rahmen der sogenannten Rohstoffstrategie für Unternehmen durch, die Steinkohlenflugasche verarbeiten? Im Rahmen der Rohstoffstrategie der Bundesregierung wird keine kundenspezifische Beratung für klein- und mittelständische Unternehmen, die Steinkohlenflugasche verarbeiten, durchgeführt. 3. Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die der Rohstoffagentur aus dem Bundeshaushalt seit Gründung 2010 jährlich bereitgestellt wurden (bitte nach Jahr und Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel aufschlüsseln) für Unternehmen, die Steinkohlenflugasche verarbeiten? Grundsätzlich stellt die Deutsche Rohstoffagentur deutschen Unternehmen keine Mittel zur Verfügung, sondern berät deutsche Unternehmen im Rahmen ihrer Aufgaben. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 4. Welche Ersatzprodukte stehen nach Kenntnis der Bundesregierung für Nebenprodukte aus Kohleverbrennung zur Verfügung, sollte die Bundesrepublik Deutschland komplett aus der Kohleverbrennung aussteigen? a) Aus welchen Produktions- oder Bezugsquellen stammen diese Ersatzprodukte nach Kenntnis der Bundesregierung? b) Aus welchen Ländern stammen diese Ersatzprodukte nach Kenntnis der Bundesregierung, und in welchen Mengen werden diese nach Deutschland eingeführt (bitte nach Herkunftsland und Mengenangaben aufschlüsseln )? c) Welche Kosten sind beim Bezug dieser Ersatzprodukte im Vergleich zur aktuellen Bezugssituation nach Kenntnis der Bundesregierung zu erwarten ? d) Welche Umweltbelastungen entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Gewinnung, Herstellung und den Bezug dieser Ersatzprodukte ? Als Ersatzprodukt für den bei der Kohleverbrennung als Nebenprodukt produzierten REA-Gips kommen die Gewinnung heimischen Naturgipses und das Recycling von gipshaltigen Produkten sowie der Import von Gips und der Ersatz durch andere Baustoffe infrage. Der Übergang zum Ersatzprodukt kann mit Umweltbelastungen und Umweltentlastungen verbunden sein. Umweltbelastungen resultieren z. B. aus der Naturrauminanspruchnahme beim Abbau des Naturgipses. Eine Umweltentlastung ist z. B. insofern zu erwarten, als der Naturgips im Mittel geringere Quecksilbergehalte aufweist als REA-Gips. Aus dem Recycling von sortenreinen Gipskartonplatten resultieren im Vergleich zum REA-Gips zudem Umweltentlastungen, deren Umfang von den Transportentfernungen abhängt. Weitere Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. Drucksache 19/13606 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 5. Wird die Bundesregierung den Staatlichen geologischen Diensten (www.in fogeo.de/Infogeo/DE/Startseite/startseite_node.html) ein Steuerungsgremium zuordnen, das im Sinne einer Gleichberechtigung im Bundesraumordnungsplan und den durch formalrechtliche Ausweisungen im Nachteil gegenüber den Natur-, Grundwasser- oder Hochwasserschutz befindlichen Fragen der Rohstoffsicherung handeln kann? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung sieht durch die Regelungen des Bundesberggesetzes sowie des Raumordnungsrechts die Fragen der Rohstoffsicherung gegenüber Belangen des Natur-, Grundwasser- oder Hochwasserschutz als grundsätzlich ausreichend berücksichtigt an. Analog zu den Regelungen und den Gremien zur Abstimmung zwischen den staatlichen Geologischen Diensten ist für den Bereich des Bergrechts der Bund- Länderausschuss Bergbau zuständig (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Industrie/bund-laender-ausschussbergbau -lab.html). Als ein durch die Wirtschaftsministerkonferenz berufener ständiger Ausschuss berichtet er dieser anlassbezogen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13606 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.