Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/12817 – Rechtsgrundlage und Finanzierungssicherheit für die Weltraumforschung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut dem Präsidenten des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), Dieter Kempf, ist der Weltraum für das Industrieland Deutschland eine große Chance. Der Raumfahrtsektor gilt als schnell wachsender und strategischer Milliarden-Markt. In einem Interview wird der BDI-Präsident wie folgt zitiert: „Raumfahrtanwendungen sind für die deutsche Industrie von zentraler Bedeutung .“ Diese, so der Artikel weiter, „seien die Voraussetzung für Zukunftstechnologien wie autonomes Fahren, Digitalisierung und Industrie 4.0.“ und werden „damit zu einer kritischen Infrastruktur für das Industrieland Deutschland “ (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/deutschland-raumfahrt-mond-indust rie-1.4454505). Um das Land fit für den Zukunftsmarkt Weltraum zu machen, veröffentlichte der BDI im Mai 2019 acht Handlungsempfehlungen. Diese beinhalten u.a. die Schaffung eines investitionsfreundlichen Rechtsrahmens durch ein Weltraumgesetz und die Erhöhung des nationalen Budgets für Raumfahrtausgaben (Nationales Programm für Weltraum und Innovationen) von 285 Mio. Euro. Im Vergleich dazu verfügte beispielsweise Frankreich im selben Zeitraum über ein Budget von 726 Mio. Euro (https://bdi.eu/publikation/news/zukunfts markt-weltraum/). Laut dem Luft- und Raumfahrtkoordinator der Bundesregierung, Thomas Jarzombek , könnte ein Entwurf eines Weltraumgesetzes noch 2019 veröffentlicht werden. Es soll vor allem die Frage der Haftung bei Aktivitäten im Weltraum beinhalten und auch eigentumsrechtliche Fragen umfassen, aber auch die private Nutzung von Ressourcen im All thematisieren (https://de.reuters.com/ article/deutschland-raumfahrt-jarzombek-idDEKCN1P816T). Deutscher Bundestag Drucksache 19/13613 19. Wahlperiode 26.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 19. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  1. In welcher konkreten Phase befindet sich der angekündigte Gesetzentwurf für ein Weltraumgesetz, und wann ist mit einem diesbezüglichen Gesetzentwurf zu rechen? Derzeit erarbeitet die Bundesregierung die Eckpunkte für ein nationales Weltraumgesetz . Auf ihrer Grundlage soll noch 2019/2020 ein breit aufgestellter Diskussionsprozess mit den Verbänden der Raumfahrtindustrie und mit der Fachöffentlichkeit angestoßen werden. Es wird weiter angestrebt, einen Diskussionsentwurf eines Weltraumgesetzes noch im Verlauf der zweiten Hälfte der Legislaturperiode vorzulegen.  2. Welche konkreten Inhalte werden nach Kenntnis der Bundesregierung in einem neuen Weltraumgesetz verankert sein, und welche konkreten Ziele für die deutsche Industrie und Wirtschaft sollten mit diesem Weltraumgesetz verfolgt werden? Der Weltraumvertrag von 1967 verpflichtet Deutschland unter anderem dazu, für nationale Tätigkeiten nicht staatlicher Rechtsträger im Weltraum einschließlich seiner Himmelskörper eine Genehmigung und ständige Aufsicht vorzusehen sowie Weltraumgegenstände zu registrieren. Damit soll einerseits sichergestellt werden, dass die nicht staatlichen Weltraumaktivitäten nach Maßgabe der Vorgaben des Weltraumvertrages erfolgen. Andererseits sollen Sicherheitsrisiken , die bei zunehmenden privatwirtschaftlichen Weltraumaktivitäten zu erwarten sind, adressiert und minimiert werden. Haftungsfragen privatwirtschaftlicher Weltraumaktivitäten sollen rechtssicher geregelt werden, soweit diese im Rahmen der UN-Weltraumverträge national regelungsbedürftig sind. Angestrebt wird ein Basisgesetz, dass die Regulierung von nationalen nicht staatlichen Weltraumaktivitäten auf einen völkerrechtlich und sachlich notwendigen Umfang beschränken. Die Standortbedingungen werden dabei adäquat weiterentwickelt.  3. Steht der konkrete Umfang der Regelungen bereits abschließend fest? a) Falls nein, warum nicht? b) Falls nein, wie bewertet die Bundesregierung die diesbezüglich in den Vorbemerkungen erwähnte Äußerung des Luft- und Raumfahrtkoordinators ? Der Koordinator für Luft- und Raumfahrt hat in dem in den Vorbemerkungen erwähnten Interview bereits zum Ausdruck gebracht, dass die politischen Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag schnellstmöglich umgesetzt werden sollen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.  4. Seit welchem Zeitpunkt befasst sich die Bundesregierung mit einem Entwurf eines Weltraumgesetzes, und welche Behörden und/oder Nichtregierungsorganisationen haben mitgearbeitet oder werden an einem diesbezüglichen Entwurf mitarbeiten? Die internen Vorarbeiten für das im Koalitionsvertrag dieser Legislaturperiode vorgesehene Weltraumgesetz sind im Sommer 2018 aufgenommen worden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Drucksache 19/13613 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  5. In welcher Hinsicht wird sich der angekündigte Gesetzentwurf für ein Weltraumgesetz auf die Konkretisierung von völkerrechtlichen Genehmigungs -, Überwachungs- und Haftungsverpflichtungen beziehen, und welche legistische Ausgestaltung werden diesen völkerrechtlichen Regelungen im Gesetzentwurf zugrunde liegen (Antwort zu den Fragen 27 und 28 auf Bundestagsdrucksache 19/3745)? Die konkrete Ausgestaltung der Umsetzung der genannten völkerrechtlichen Verpflichtungen wird derzeit intern vorbereitet und soll Gegenstand des breit aufgestellten Diskussionsprozesses mit den Verbänden, der Industrie und der Fachöffentlichkeit werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen .  6. In welcher Hinsicht bezieht sich der Gesetzentwurf auf den Ressourcenabbau im Weltraum? a) Sollen Privatpersonen und Unternehmen laut Gesetzentwurf Rohstoffe aus dem All nutzen dürfen, und wofür? b) Wenn ja, wie kann die Bundesregierung dies vor dem Rechtshintergrund des UN-Weltraumvertrages aus dem Jahr 1967 vereinen, wonach Himmelskörper nicht unter die Hoheit eines Nationalstaats fallen (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/internatrecht/ einzelfragen/weltraumrecht)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 4, 6 und 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Weltraumbergbau und Privatisierung der Rohstoffe im Weltall“ auf Bundestagsdrucksache 19/12385 verwiesen.  7. In welcher Form wird sich der Gesetzentwurf auf die Frage nach ausreichender Investitions- und Rechtssicherheit für nichtstaatliche Raumfahrtaktivitäten beziehen? Mit der Bereitstellung eines klaren Rechtsrahmens für nicht staatliche Weltraumaktivitäten , innerhalb dessen Unternehmen sich bewegen dürfen und der Rechtssicherheit schafft, trägt die Bundesregierung zu mehr Investitionssicherheit bei. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.  8. In welcher Weise wird sich der Gesetzentwurf auf das Thema im All gesammelter Daten beziehen, und wie wird diesbezüglich das Thema Datenschutz berücksichtigt werden (https://de.reuters.com/article/deutsch land-raumfahrt-jarzombek-idDEKCN1P51EN)? Fragen des Umgangs mit Satellitendaten sind bereits im Gesetz zum Schutz vor Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland durch das Verbreiten von hochwertigen geregelt. Daher ist es nicht notwendig, den Regelungsbereich in einem allgemeinen Weltraumgesetz aufzugreifen. Der Schutz personenbezogener Daten bestimmt sich nach der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG und den nationalen Datenschutzgesetzen des Bundes und der Länder. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13613 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  9. Ist aktuell eine Budgetmittelerhöhung für das Nationale Programm für Weltraum und Innovationen geplant? Der Entwurf des Bundeshaushalts 2020 und der Finanzplan sehen für das Nationale Programm für Weltraum und Innovation ab 2020 einen Aufwuchs um ca. 12 Mio. Euro auf insgesamt rund 297,2 Mio. Euro vor. 10. Hält die Bundesregierung eine mittelfristige Budgetmittelerhöhung für erforderlich , und wenn ja, welche Budgetmittelerhöhung hält die Bundesregierung in welchem zeitlichen Rahmen für erforderlich? Faktoren zur Bestimmung des Mittelbedarfs sind u. a. die für Raumfahrt in Deutschland aktuellen Bedarfe und notwendigen Technologieentwicklungen. Weiterhin sind das Aufrechterhalten und der Ausbau von weltweiten technologischen Spitzenpositionen ein Faktor. Um strategisch wichtige neue Themen angehen zu können, ohne dabei ein strukturelles Defizit etwa in der bestehenden Technologieförderung zu riskieren, ist die schrittweise mittelfristige und signifikante Erhöhung des Nationalen Programms notwendig. Die Bedarfe müssen sich in die Eckwerte des jeweiligen Bundeshaushalts und der Finanzplanung einordnen. 11. Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung des BDI bezüglich einer Budgetmittelerhöhung um rund 150 Prozent auf das Niveau Frankreichs ? Andere Länder legen Wert auf ein besonders starkes nationales Programm und setzen dies über ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Beiträgen des nationalen Programms und der ESA um. In Deutschland war dieses Verhältnis 2019: 25 Prozent Nationales Programm (ca. 285 Mio. Euro), 75 Prozent ESA-Programm . Eine Aufstockung der Mittel für das Nationale Programm um 150 Prozent erscheint ambitioniert. 12. Wurde die Anfang 2016 angekündigte Evaluierung des Nationalen Programms für Weltraum und Innovation (www.bmwi.de/Redaktion/DE/ Downloads/G/gemeinsame-erklaerung-branchendialog-luft-raum fahrt.pdf?__blob=publicationFile&v=4) bereits durchgeführt? a) Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist diese gekommen, und ist diese Evaluierung öffentlich einsichtig? b) Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Weltraumbergbau und Privatisierung der Rohstoffe im Weltall“ auf Bundestagsdrucksache 19/12385 verwiesen. 13. Kann die Bundesregierung ausschließen, ihre aktuelle Einschätzung über eine Budgetmittelerhöhung für das Nationale Programm für Weltraum und Innovationen nach dieser Evaluierung zu überdenken? Hinsichtlich der Faktoren für die Bestimmung des Mittelbedarfs im Nationalen Programm für Weltraum und Innovation wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen . Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Ergebnisse der Evaluation, die der Unterstützung der Erfolgskontrolle gemäß den Vorgaben des § 7 Absatz 2 Bundeshaushaltsordnung dient, in die Bewertung des Mittelbedarfs mit einfließen. Drucksache 19/13613 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.