Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/12052 – Staatliche und nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit sowie sonstige ODA-fähige Vorhaben mit und in der Föderativen Republik Brasilien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Entwicklungspolitik der Bundesrepublik Deutschland ist nach Auffassung der Fragesteller in ihrer Organisation und Durchführung multidimensional und komplex gestaltet, so dass Strukturen, Abläufe und beteiligte Akteure nicht ohne erheblichen Aufwand erkennbar sind. Nach Ansicht der Fragesteller kann eine effektive parlamentarische Sach- und Leistungskontrolle anhand der bereits veröffentlichten Informationen bezüglich der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit und in der Föderativen Republik Brasilien nicht ohne weiteres stattfinden, da diese – wenn vorhanden – nur fragmentarisch vorliegen . Die Fragesteller gehen weiterhin davon aus, dass das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) als das für die gesamte Entwicklungszusammenarbeit zuständige Ressort der Bundesregierung nicht über den zur ordnungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Überblick der entwicklungspolitischen Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland verfügt. Die Zuständigkeit für die deutsche staatliche und nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit liegt zwar beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, jedoch führen auch andere Ressorts der Bundesregierung entwicklungspolitische Vorhaben durch (siehe Mittelherkunft der bi- und multilateralen ODA – Official Development Assistance – 2016 bis 2017; siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 133 des Abgeordneten Dr. Christoph Hoffmann auf Bundestagsdrucksache 19/9822 [Antwort auf die schriftliche Frage 133]). Diese Vorhaben finden nach Aussage des BMZ nicht im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit statt, obwohl diese der deutschen ODA-Quote, also der getätigten öffentlichen Entwicklungsleistungen (siehe ebenfalls Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 133 des Abgeordneten Dr. Christoph Hoffmann auf Bundestagsdrucksache 19/9822 und www.bmz.de/de/ministerium/zahlen_ fakten/oda/hintergrund/leitfaden/index.html), angerechnet werden. Nach Ansicht der Fragesteller ist die begriffliche Unterscheidung von Entwicklungszusammenarbeit und sonstigen ODA-Leistungen durch das BMZ nicht nachvoll- Deutscher Bundestag Drucksache 19/13657 19. Wahlperiode 27.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 25. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. ziehbar, und zeigt die unwirtschaftliche Fragmentierung, Inkohärenz und Steuerungsunfähigkeit der deutschen Entwicklungspolitik deutlich auf. Des Weiteren weisen die Fragesteller auf die nach Ansicht der Fragesteller defizitäre Informationslage des BMZ hin. Den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2018 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (siehe Bundestagsdrucksache 19/5500) ist bezüglich der Prüfergebnisse des Einzelplans 23 folgendes zu entnehmen: „Die beim BMZ und der KfW gespeicherten Finanz- und Projektdaten weichen teilweise voneinander ab. Dies ist dem BMZ seit mindestens zehn Jahren bekannt.“ Zwar hat das BMZ bereits im Jahr 2007 beschlossen, das bisherige ITgestützte Finanzverwaltungssystem und Berichtswesen bis Ende 2011 zu ersetzen, nach Feststellung des Bundesrechnungshofes im Jahr 2018 sei dies allerdings „nicht gelungen“. Das BMZ hat bis zum Jahr 2014 infolge der Einführung des neues IT-Systems 4,1 Mio. Euro ausgegeben – ursprünglich wurden durch das BMZ 1,7 Mio. Euro veranschlagt – und verfügte zum Zeitpunkt der Prüfung durch den Bundesrechnungshof im Jahr 2018 über kein einsatzfähiges System (siehe Prüffeststellungen [28.1] und Würdigung [28.2] des Bundesrechnungshofes auf Bundestagsdrucksache 19/5500). Vor diesem Hintergrund sind auch die Ergebnisse der Externen Qualitätskontrolle 2017 der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit gGmbH (GIZ), der für die Technische Zusammenarbeit zuständigen Durchführungsorganisation des Bundes, zu beachten. Hier wurden durch die Prüfer teilweise „schwerwiegende Abweichungen“ von den Vorgaben des BMZ festgestellt, welche die GIZ bei der Umsetzung der entwicklungspolitischen Maßnahmen und Projekte einhalten muss (siehe Ausschussdrucksache 19[19] 142 b). Insbesondere in der Prüfkategorie „Wirtschaftlichkeit“ der Externen Qualitätskontrolle wurde eine durchschnittliche Abweichung von 56 Prozent (nach der Systematik der Externen Qualitätskontrolle 2017 als „schwerwiegende Abweichung “ qualifiziert) festgestellt. Weiter ist anzuführen, dass hinsichtlich der Bewertung der Wirtschaftlichkeit von entwicklungspolitischen Vorhaben der GIZ bis zum Jahr 2016 keine geeignete Prüfgrundlage vorlag. Dazu die Prüfer der Externen Qualitätskontrolle 2017: „Die Prüfkategorie Wirtschaftlichkeit wurde im Prüfjahr 2013 neu aufgenommen und bis 2016 ausschließlich in den Vor-Ort-Untersuchungen analysiert. Der Grund hierfür war, dass eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit auf Grundlage der Angebote und Berichte nicht möglich war. Es bestand weder eine geeignete Prüfgrundlage in Form von prüfbaren Vorgaben [des BMZ] noch ein Prüfgegenstand, da die Dokumente [des Berichtswesens der GIZ und des BMZ] keine prüfbaren Informationen zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit enthielten.“ Zur Ausübung einer effektiven parlamentarischen Kontrolle, sowie zur Herbeiführung von Publizität, werden daher folgende sachdienliche Informationen erfragt. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Die in der Vorbemerkung geäußerten Ansichten der Fragesteller zur deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) teilt die Bundesregierung nicht. Zur Beantwortung von Fragen im Rahmen des parlamentarischen Auskunftsanspruchs sowie im Rahmen von informellen Informationsersuchen stellt die Bundesregierung alle relevanten, verfügbaren Informationen bereit, um dem Deutschen Bundestag die Ausübung seiner parlamentarischen Kontrollrechte zu ermöglichen. Zusammenfassende Darstellungen sind den regelmäßig vorgelegten Entwicklungspolitischen Berichten der Bundesregierung (zuletzt auf Bundestagsdrucksache 18/12300) und den Erläuterungen zum Haushalt des Drucksache 19/13657 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zu entnehmen (www.bundeshaushalt.de). Entwicklungspolitische Herausforderungen wie in der Föderativen Republik Brasilien erfordern den Einsatz eines komplexen Instrumentariums der EZ. Durch die Verfügbarkeit und Anwendung verschiedener Instrumente und deren Ineinandergreifen werden eine mehrdimensionale, zielgenaue Unterstützung sowie eine effektive, auf die lokalen Bedarfe abgestimmte Durchführung ermöglicht . Der Ansatz auf mehreren Ebenen zeichnet die deutsche EZ auch im internationalen Vergleich aus. Das BMZ ist das zuständige Fachressort für EZ der Bundesregierung. Sofern mit Mitteln anderer Ressorts geförderte Maßnahmen nach den Kriterien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) als öffentliche EZ (Official Development Assistance – ODA) anrechenbar sind, finden diese unter eigener Verantwortung des dafür jeweils federführenden Ressorts statt. Die Bundesregierung stellt kontinuierlich die Stärkung der Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit und damit die Nutzung von Synergiepotentialen sowie die Kohärenz der von ihr geförderten ODA-Maßnahmen sicher. Zu den Bemerkungen des Bundesrechnungshofs in Bezug auf die Informationslage des BMZ zu Finanz- und Projektdaten hat sich das BMZ bereits in dem dazu vorgesehenen Verfahren geäußert. Das modernisierte IT-System ist seit Januar 2019 in Betrieb. Mit der Externen Qualitätskontrolle lässt das BMZ seit 2001 anhand von Stichproben überprüfen, ob die Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) die Vorgaben ihres Auftraggebers BMZ bei der Planung und Durchführung von Vorhaben der technischen Zusammenarbeit umsetzt. Hierzu werden aus den weltweit laufenden Vorhaben der GIZ jährlich fünfzig Vorhaben ausgewählt. Bei der Externen Qualitätskontrolle 2017 wurden auch zwei Vorhaben in Brasilien geprüft. Die Externe Qualitätskontrolle dient der weiteren Qualitätsverbesserung der bestehenden Systeme. Sie ist gerade nicht mit der Evaluierung der Qualität der EZ mit einem einzelnen Land gleichzusetzen. Auch die noch stärkere Steuerung von Vorhaben nach Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit wurde seit Einführung der Prüfkategorie Wirtschaftlichkeit im Jahr 2013 durch das BMZ längst aufgegriffen.  1. Welche Länderstrategie verfolgt die Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der Föderativen Republik Brasilien? Welche Schwerpunkte werden hierbei von der Bundesregierung gesetzt? Die deutsche entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit der Föderativen Republik Brasilien unterstützt den Partner bei der Umsetzung einer ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltigen Entwicklung. Sie stellt den Schutz globaler öffentlicher Güter (Klima- und Artenschutz) ins Zentrum, da Brasilien als bevölkerungsreiches und großflächiges Schwellenland hierbei eine besondere Verantwortung innehat. Die Bundesregierung und die Föderative Republik Brasilien arbeiten derzeit in den folgenden zwei Schwerpunkten zusammen: Schutz und nachhaltige Nutzung des Tropenwaldes sowie erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13657 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  2. Seit welchem Jahr erhält die Föderative Republik Brasilien Leistungen der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit ? Hierzu wird auf die öffentlich zugänglichen Daten der OECD verwiesen, die Daten ab 1960 enthält (OECD-Dataset: „Aid (ODA) disbursements to countries and regions [DAC2a]“, https://stats.oecd.org/Index.aspx?DataSetCode= TABLE2A; Navigationsschritte innerhalb der DAC2a-Übersicht: Customize -> Selection -> Recipient). Dort sind die Daten unter Eingabe der entsprechenden Parameter abrufbar. Die Unterzeichnung des ersten Rahmenabkommens über technische Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien erfolgte im Jahre 1963.  3. Seit welchem Jahr erhalten zivilgesellschaftliche Akteure Leistungen im Rahmen der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit in der Föderativen Republik Brasilien? Zivilgesellschaftliche Akteure erhalten seit 1962 Leistungen im Rahmen der nichtstaatlichen EZ in der Föderativen Republik Brasilien.  4. Auf welchen (völker-)rechtlichen Grundlagen erbringt die Bundesrepublik Deutschland derzeitig Leistungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der Föderativen Republik Brasilien? Welche Regelungen werden in diesen Vereinbarungen bzw. in den Abkommen getroffen (bitte Fundstelle der Verkündung bzw. Bekanntmachung der jeweiligen Abkommen bzw. Vereinbarungen im Bundesgesetzblatt abschließend angeben)? Die bilaterale EZ zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien erfolgt auf Basis völkerrechtlicher Vereinbarungen. Das Rahmenabkommen über technische Zusammenarbeit vom 17. September 1996 (bekanntgemacht im BGBI, 1998 II S. 1375, 1376) regelt gegenseitige Rechte und Pflichten bei der Umsetzung der gemeinsam vereinbarten Ziele. Im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit wird für jede Zusage ein entsprechendes Regierungsabkommen geschlossen. Für weitere Informationen wird auf das öffentlich zugängliche Bundesgesetzblatt Teil II verwiesen.  5. Wie hoch ist das Gesamtvolumen aller ODA-fähigen Leistungen der Bundesrepublik Deutschland an die Föderative Republik Brasilien und an sonstige entwicklungspolitische Akteure in der Föderativen Republik Brasilien? Das Gesamtvolumen aller ODA-fähigen Leistungen der Bundesrepublik Deutschland an die Föderative Republik Brasilien und an sonstige entwicklungspolitische Akteure in der Föderativen Republik Brasilien beläuft sich bis 2017 auf 5.364,3 Mio. Euro. Drucksache 19/13657 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wie hoch ist der Anteil der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit am Gesamtvolumen aller ODA-fähigen Leistungen? b) Wie hoch ist der Anteil der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit am Gesamtvolumen aller ODA-fähigen Leistungen? Die Fragen 5 a und 5 b werden gemeinsam beantwortet. Die OECD unterscheidet bei ODA-fähigen Leistungen nicht zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Leistungen. Alle ODA-fähigen Leistungen basieren auf öffentlichen und damit staatlichen Mitteln und bilden das Gesamtvolumen der staatlichen EZ ab. Hierfür wird auf die öffentlich zugängliche Datenbank der OECD verwiesen, https://stats.oecd.org/Index.aspx?DataSetCode= TABLE2A). c) Wie hoch ist der Anteil an Haushaltsmitteln des Bundes am Gesamtvolumen aller ODA-fähigen Leistungen (bitte nach Einzelplan und Jahr aufführen)? Die Frage bezieht sich auf ODA-Meldungen, die bis zum Beginn der Zusammenarbeit im Jahre 1960 zurückreichen. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die OECD ihre Vorgaben zur Datenerhebung regelmäßig ändert und insbesondere in den letzten Jahren erheblich erweitert hat. Daher sind prozessbedingte Datenlücken bzw. Abweichungen möglich. Hierzu wird auf die Erläuterungen in der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 9 bis 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/9881 verwiesen. Die ODA-Daten der deutschen öffentlichen Entwicklungsleistungen an Brasilien für den Zeitraum von 2002 bis 2017 sind in insgesamt 6.463 Datensätzen in der OECD-Datenbank unter https://stats.oecd.org/ veröffentlicht. Allein für die Jahre 2015 bis 2017 sind 1.330 Datensätze veröffentlicht. Das parlamentarische Informationsrecht steht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit (BVerfGE 147, 50, Rn. 249). Die Grenze der administrativen Überkontrolle ist aus Sicht der Bundesregierung erreicht. Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfG 67, 100, 140). Die Bundesregierung stellt hier daher den Anteil der Haushaltsmittel des Bundes am Gesamtvolumen aller ODA-fähigen Leistungen aufgeschlüsselt nach Ressorts und Jahren ab 2006 dar. Dafür wird auf die Anlage 1* verwiesen.  6. Wie lange beabsichtigt die Bundesregierung, die staatliche und nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Föderativen Republik Brasilien fortzusetzen, und nach welchen messbaren bzw. feststellbaren Kriterien richtet sich diese Entscheidung (bitte Kriterien abschließend und jeweils mit aktuellem Prüfergebnis bzw. Wert angeben)? Die Entscheidung, mit welchen Ländern die Bunderegierung entwicklungspolitisch zusammenarbeitet, hängt von verschiedenen Kriterien ab, die anlassbezogen überprüft werden. Zu diesen Kriterien zählen: • die entwicklungspolitische Notwendigkeit (Bewertung der ökonomischen, sozialen, ökologischen und politischen Situation im Kooperationsland sowie der Armutsrelevanz), • die Entwicklungsorientierung des Landes (Nachhaltige Politikgestaltung im Sinne der Agenda 2030, Achtung, Schutz und Gewährleistung der Menschenrechte , Demokratie und rechtsstaatlicher Mindeststandards, Leistungs- * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13657 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13657 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. fähigkeit und Transparenz des Staates, kooperatives Verhalten in der Staatengemeinschaft ), • besondere deutsche Interessen, wie der Schutz globaler öffentlicher Güter und die Umsetzung der Agenda 2030, sowie • die Signifikanz des deutschen Beitrags und die Arbeitsteilung zwischen den Gebern. Derzeit besteht auf Grundlage der genannten Kriterien keine Absicht der Bundesregierung, die EZ mit der Föderativen Republik Brasilien einzustellen.  7. Wie beurteilt die Bundesregierung die generelle Wirksamkeit der deutschen staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Föderativen Republik Brasilien? Auf welchen Tatsachen bzw. Umständen beruht die Beurteilung der Bundesregierung? Die Bundesregierung beurteilt die Wirksamkeit der EZ mit und in der Föderativen Republik Brasilien positiv. Diese Einschätzung beruht auf der regelmäßigen und detaillierten Programmbzw . Sektorberichterstattung der entwicklungspolitischen Durchführungsorganisationen zu den Fortschritten und Ergebnissen der durchgeführten Vorhaben anhand vereinbarter Ziele, Indikatoren und Wirkungsketten. Fortschritts- und Abschlussberichte belegen empirisch erfassbare Ergebnisse und stellen die Zielerreichung dar. Zusätzlich werden Projektevaluierungen in delegierter Verantwortung durchgeführt. Das Deutsche Evaluierungsinstitut der EZ (DEval) untersucht auf strategischer Ebene unabhängig die vom BMZ verantwortete EZ. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 43 verwiesen.  8. Welche staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungsleistungen wurden der Föderativen Republik Brasilien für die Jahre 2019, 2020 und 2021 zugesagt ? Welche Projekte befinden sich für diesen Zeitraum noch in der Planungsphase ? In der staatlichen EZ erfolgen Zusagen an die Föderative Republik Brasilien im Zweijahreszyklus. Die letzten Zusagen erfolgten im Jahr 2017. Die nächsten Zusagen sind für 2019 und voraussichtlich 2021 geplant. Hierzu wird auch auf die dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für die parlamentarischen Beratungen zum Bundeshaushalt vorgelegten Vertraulichen Erläuterungen , Vertraulichen Planungen und Soll-Ist-Vergleiche verwiesen. Entscheidungen über die Umsetzung der Zusageplanung für 2019 sind noch nicht abschließend getroffen. In der nichtstaatlichen EZ werden einzelnen Partnerländern grundsätzlich keine Zusagen gemacht.  9. Leistete die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit jemals Budgethilfe an die Föderative Republik Brasilien ? Wenn ja, wann, und in welcher Höhe wurden Leistungen ausbezahlt, und waren diese Leistungen zweckbestimmt? Nein. Drucksache 19/13657 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 10. Sind der Bundesregierung Fälle von Mittelfehlverwendungen im Rahmen der derzeitigen und vergangenen staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Föderativen Republik Brasilien oder sonstigen ODA-fähigen Leistungen bekannt? Unter Mittelfehlverwendung im Sinne der Fragestellung wird hier die bewusst fehlerhafte bzw. missbräuchliche Verwendung von Mitteln verstanden, welche zu einer Mittelrückforderung führte. Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 38 bis 42 verwiesen. 11. Wurde die Entwicklungszusammenarbeit mit der Föderativen Republik Brasilien jemals ausgesetzt? Wenn ja, aus welchen Gründen, und über welchen Zeitraum? Nein. 12. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die drei größten entwicklungspolitischen Erfolge, die aus der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit und in der Föderativen Republik Brasilien resultieren? Die deutsche EZ hat im Rahmen der EZ mit der Föderativen Republik Brasilien zahlreiche Erfolge und Wirkungen erzielen können. Beispielhaft wird hier Folgendes genannt: • Im Schwerpunkt „Erneuerbare Energien und Energieeffizienz“ hat die deutsche EZ den Markteintritt und Ausbau von Windenergie erfolgreich unterstützt . So wurde die brasilianische Energieplanungs- und Regulierungsbehörde seit 2009 bei der Optimierung der Auktionsregeln für Windkraft beraten , die der Windkraft zum Durchbruch verholfen haben. Seit 2009 ist die Windkraft (installierte Leistung) von 600 Megawatt auf über 15.000 Megawatt gewachsen. Mit Erzeugungspreisen von unter zwei Eurocent pro Kilowattstunde liegt Brasilien ebenfalls weltweit an der Spitze. • Im Schwerpunkt „Schutz und nachhaltige Nutzung des Tropenwaldes“ und mit Beginn des von den G7-Staaten im Jahre 1991 lancierten „Pilotprogramms zur Erhaltung der brasilianischen Regenwälder” hat die deutsche EZ wichtige Beiträge für die Demarkierung von Indigenengebieten und für die Stärkung der zivilgesellschaftlichen Teilhabe im Tropenwaldschutz geleistet . Dank der offiziellen Ausweisung indigener Territorien in Zusammenarbeit mit der nationalen Indigenenbehörde FUNAÍ sind die 300 dort lebenden Gemeinschaften im Besitz der Rechte über ihr Land. Dadurch wird sichergestellt , dass auch künftige Generationen in diesen Gebieten leben können und somit zum besseren Schutz des Waldes beigetragen wird. • Die deutsche EZ hat den Aufbau eines metrologischen Staatsinstituts, des Instituto Nacional de Metrologia e Tecnologia (INMETRO) unterstützt. Der Aus- und Aufbau eines solchen Staatsinstituts für das Messwesen erfordert unter anderem langfristige Investitionen in die Kompetenzentwicklung. INMETRO ist ein wichtiger Bestandteil der brasilianischen Qualitätsinfrastruktur und Voraussetzung für nachhaltige Wirtschaftsentwicklung. Die Qualität seiner Arbeit ist heute in vielen Bereichen vergleichbar mit der der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13657 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 13. Wie viele Entwicklungshelfer wurden in den letzten zehn Jahren im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit der Föderativen Republik Brasilien entsandt? Für welche Projekte wurden diese eingesetzt, und wie hoch waren die entsprechenden (Personal-)Kosten? Es wird auf Anlage 2a* verwiesen. 14. Wie viele Integrierte Fachkräfte wurden in den letzten zehn Jahren im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit der Föderativen Republik Brasilien entsandt? Für welche Projekte wurden diese eingesetzt, und wie hoch waren die entsprechenden (Personal-)Kosten? Es wird auf Anlage 2b* verwiesen. 15. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten fünfzehn Jahren, geordnet nach Jahr der Bewilligung bzw. Beauftragung und unter Angabe der Projektnummern, der Projekttitel, der Projektlaufzeiten (soweit möglich auf den Tag genau), der Art der Vorhaben (Einzelvorhaben, Globalvorhaben, Sektorvorhaben, Regionalvorhaben etc.), der Durchführer bzw. Förderungsempfänger bzw. Unternehmen, der Partner der Durchführungsvereinbarungen, der Förderbereiche (DAC 5 Code), der Summe der Zusage, der tatsächlichen Projektkosten, der Personalkosten sowie des Haushaltskapitels und -titels, durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Rahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Zusammenarbeit mit und in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder in Auftrag gegeben a) im Rahmen der bilateralen Technischen Zusammenarbeit, b) im Rahmen der bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit, c) im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und privaten Trägern, d) im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Kirchen und den politischen Stiftungen, e) im Rahmen der Förderung des bürgerschaftlichen und kommunalen Engagements, f) im Rahmen der Sozialstrukturförderung, g) im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, h) im Rahmen der Sonderinitiativen aus Haushaltskapitel 2310 (Einzelplan 23) bzw. i) im Rahmen von Eigenprojekten bzw. Eigenmaßnahmen der Durchführungsorganisationen (Einzelvorschläge)? Zu den seit 2004 durchgeführten ODA-fähigen Maßnahmen mit und in der Föderativen Republik Brasilien wird auf die öffentlich zugänglichen Daten des „Creditor Reporting Systems“ (CRS) der OECD und die dort hinterlegten ausführlichen Projektdaten verwiesen (https://stats.oecd.org/index.aspx?DataSetCode =CRS1). Die dort hinterlegten Daten sind unter Eingabe der vorhandenen Parameter abrufbar. Die Projektdaten zu den beteiligten Bundesministerien las- * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13657 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/13657 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. sen Rückschlüsse auf die jeweils in Anspruch genommenen Einzelpläne, Haushaltskapitel und Haushaltstitel zu. Bezüglich der Nennung von Projektnummern wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/9157 verwiesen. 16. Welche Eigenanteile der Partner wurden bei den in Frage 15 erfragten Maßnahmen vereinbart, und in welcher Höhe wurden diese tatsächlich geleistet (bitte für jede Maßnahme konkret – quantitativ und qualitativ – und zuordenbar angeben)? Die Eigenanteile der Partner variieren zwischen den Maßnahmen und den daraus durchgeführten Aktivitäten. Die Eigenanteile bemessen sich in der Regel in der Bereitstellung von Sachmitteln, Räumlichkeiten und Personal. In der Föderativen Republik Brasilien orientieren sich die Eigenanteile an einer partnerschaftlichen Lastenverteilung. Ein solcher Parameter „Eigenanteile der Partner” wird nicht elektronisch und weder vom BMZ noch von den Durchführungsorganisationen durchgehend systematisch erfasst. Angesichts der Vielzahl an abgeschlossenen Einzelmaßnahmen der staatlichen und nichtstaatlichen EZ ist eine Erfassung des Parameters für den erfragten, weitreichenden Zeitraum nicht darstellbar, da dies umfangreiche Aktenrecherchen und manuelle Auswertungen von Vertragsdokumenten u. ä. erfordern würde. Für den prozessualen Aufwand zur Beschaffung und Aufnahme von nicht in elektronischen Datenerfassungssystemen erfassten Informationen wäre zunächst die Ablageform der jeweiligen Akte zu bestimmen (elektronische Form oder Papierform). Im Fall von Papierakten ist im Anschluss der Ablageort zu eruieren – im Falle von durch die GIZ durchgeführten Maßnahmen könnte der Ablageort das Zentralarchiv, die Büroräume der GIZ in Deutschland, das Projektbüro der GIZ in Brasilien oder das GIZ-Landesbüro in Brasilien sein – und die entsprechende Akte anzufordern. Über das Zentralarchiv erfasste Akten müssen kostenpflichtig durch einen beauftragten externen Dienstleister an einen GIZ-Standort angeliefert werden. Nach Vorlage der jeweiligen Akten müssten die Akteneinsicht sowie die Übertragung der erforderlichen Informationen erfolgen. Bei Papierakten sowie bei elektronisch nur als Scan vorliegenden Dokumenten müsste dies manuell vorgenommen werden. Qualitative und quantitative Aussagen wie die Beschreibung der Eigenanteile werden in verschiedenen Dokumenten, zum Teil auch in fremdsprachigen Durchführungsvereinbarungen o. ä., erfasst und sind manuell zu übertragen. Hier wären schätzungsweise mehrere hundert, eventuell tausende Seiten an tabellarischen Darstellungen erforderlich. Selbst beim Einkopieren der Informationen wären umfangreiche redaktionelle Anpassungen und Übersetzungen aus der Fremdsprache erforderlich, um die Informationen in tabellarischer Übersicht lesbar zu machen. Insofern wird auf die entsprechenden Hinweise in der Antwort zu Frage 5 c verwiesen. Bei Vorhaben von kirchlichen Trägern ergänzen sich kirchliche und staatliche Mittel. Die Kirchen stellen zu den Projekten insgesamt mindestens 25 Prozent Eigenmittel bereit. Die Projekte der politischen Stiftungen und der Sozialstrukturförderung werden vollfinanziert. Die Projekte der privaten Träger enthalten grundsätzlich einen Eigenanteil von mindestens 25 Prozent. Der Eigenanteil bzw. die Eigenleistung des Partners bei Integrierten Fachkräften (IF), besteht darin, dass die IF Arbeitnehmer der Partnerorganisation sind und von dieser ein ortsübliches Gehalt erhalten. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13657 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Bezüglich der Maßnahmen im Rahmen der Förderung des kommunalen Engagements werden die von den kommunalen Partnern erbrachten Eigenanteile in Anlage 4* dargestellt (bezogen auf laufende Maßnahmen). 17. Welche konkreten Zielsetzungen verfolgten die in Frage 15 erfragten Maßnahmen unter Nennung der Programmziele, der Modulziele sowie der Ober- und Unterziele, und in welchem Maß wurden diese Zielsetzungen in qualitativer und quantitativer Hinsicht erreicht (bitte zuordenbar für die abgeschlossenen Maßnahmen angeben)? In den aktuell vereinbarten Schwerpunkten werden folgende Programmziele verfolgt: • Durch den Erhalt des tropischen Regenwaldes und die nachhaltige Nutzung von natürlichen Ressourcen in Brasilien (vor allem in Amazonien) soll zum weltweiten Klima- und Biodiversitätsschutz beigetragen werden. Damit werden unter besonderer Berücksichtigung der Belange von Minderheiten und indigenen Völkern Grundlagen für eine soziale, ökologische und ökonomisch nachhaltige Entwicklung in Brasilien (vor allem in Amazonien) gelegt . • Brasilien wird bei der Umsetzung einer klimaneutralen, nachhaltigen Energiepolitik und dezentralen Energieversorgung, unter Berücksichtigung aller ökologischen, ökonomischen und sozialen Kosten unterstützt. • Durch eine klimafreundliche und nachhaltige Energiepolitik, die ökologische , ökonomische und soziale Belange berücksichtigt, sollen die Treibhausgasemissionen bei der Energieerzeugung reduziert und die Effizienz in der Energienutzung erhöht werden. Die Zielsetzungen der im Rahmen der staatlichen und nichtstaatlichen EZ geförderten Maßnahmen ergeben sich in den meisten Fällen aus dem jeweiligen Projekttitel. Des Weiteren enthalten die in der ODA-Datenbank verfügbaren Reiter „Short Description” und „Long Description” zusätzliche Erläuterungen zum Zweck und zu der Zielsetzung der jeweiligen Vorhaben. Die Zielsetzungen der politischen Stiftungen sind üblicherweise sehr breit gefächert und daher nicht in jedem Fall direkt aus der Titelbezeichnung ersichtlich . Generell zielt die Arbeit aller politischen Stiftungen darauf ab, längerfristige Vorhaben der Gesellschaftspolitik in den Partnerländern zu unterstützen , die vor allem dem Aufbau und der Festigung demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen, der Verwirklichung der Menschenrechte, der Förderung einer eigenständigen, ökologisch nachhaltigen und sozial gerechten (markt-)wirtschaftlichen Entwicklung, der Intensivierung der regionalen und internationalen Verständigung sowie der friedlichen Zusammenarbeit unter den Rahmenbedingungen der Globalisierung dienen. Die Zielerreichung wird anhand von projektspezifischen Indikatoren und Vereinbarungen in der regelmäßigen Berichterstattung nachgehalten. Die Indikatoren werden bei Erfolgsmessung und Evaluierung sowie Planung von Folgevorhaben berücksichtigt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 43 verwiesen. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13657 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/13657 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 18. Wo konkret sind die in Frage 15 erfragten Maßnahmen durchgeführt worden (bitte Programm- bzw. Modulregionen angeben)? Abhängig von den jeweiligen inhaltlichen Schwerpunkten besitzen die in Frage 15 erfragten Vorhaben, Projekte und Maßnahmen unterschiedliche regionale Schwerpunkte bei der Durchführung der Aktivitäten. Regional wird flexibel und vorausschauend schwerpunktmäßig dort agiert, wo geeignete Rahmenbedingungen für die Durchführung der Projekte vorhanden sind. Insgesamt erstreckt sich der Aktions- und Wirkungsraum im Rahmen der Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung auf die gesamte Region der Föderativen Republik Brasilien. Vorhaben der bilateralen staatlichen EZ mit der Föderativen Republik Brasilien im Schwerpunkt Umweltpolitik, Schutz und nachhaltige Nutzung des Tropenwalds werden vor allem in der Großregion des Amazonas umgesetzt. Darüber hinaus werden Informationen zu den spezifischen Regionen der jeweiligen Maßnahmen nicht elektronisch und weder vom BMZ noch von den Durchführungsorganisationen bzw. Zuwendungsempfängern durchgehend systemisch erfasst. 19. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen werden derzeit , geordnet nach Jahr der Bewilligung bzw. Beauftragung und unter Angabe der Projektnummern, der Projekttitel, der Projektlaufzeiten (soweit möglich auf den Tag genau), der Art der Vorhaben (Einzelvorhaben, Globalvorhaben, Sektorvorhaben, Regionalvorhaben, etc.), der Durchführer bzw. Förderungsempfänger bzw. Unternehmen, der Partner der Durchführungsvereinbarungen , der Förderbereiche (DAC 5 Code), der Summe der Zusage, der Projektkosten (nach Kostenschätzung des Angebots), des tatsächlichen Auszahlungsstandes, der Personalkosten (nach Kostenschätzung des Angebots) sowie des Haushaltskapitels und Haushaltstitels, im Rahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Zusammenarbeit mit und in der Föderativen Republik Brasilien durchgeführt a) im Rahmen der bilateralen Technischen Zusammenarbeit, b) im Rahmen der bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit, c) im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und privaten Trägern, d) im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Kirchen und den politischen Stiftungen, e) im Rahmen der Förderung des bürgerschaftlichen und kommunalen Engagements, f) im Rahmen der Sozialstrukturförderung, g) im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, h) im Rahmen der Sonderinitiativen aus Haushaltskapitel 2310 (Einzelplan 23) bzw. i) im Rahmen von Eigenprojekten bzw. Eigenmaßnahmen der Durchführungsorganisationen (Einzelvorschläge)? 20. Welche Eigenanteile der Partner wurden bei den in Frage 19 erfragten Maßnahmen vereinbart, und in welcher Höhe wurden diese bisher tatsächlich geleistet (bitte für jede Maßnahme konkret – quantitativ und qualitativ – und zuordenbar angeben)? 21. Welche konkreten Zielsetzungen verfolgen die in Frage 19 erfragten Maßnahmen unter Nennung der Programmziele, der Modulziele sowie der Ober- und Unterziele, und in welchem Maß wurden diese Zielsetzun- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13657 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. gen in qualitativer und quantitativer Hinsicht bereits erreicht (bitte zuordenbar für die abgeschlossenen Maßnahmen angeben)? 22. Wo konkret werden die in Frage 19 erfragten Maßnahmen durchgeführt (bitte Programm- bzw. Modulregionen angeben)? 23. Zu welchen Sustainable Development Goals (SDGs) der Agenda 2030 tragen die in Frage 19 erfragten Maßnahmen jeweils bei? Die Fragen 19 bis 23 werden gemeinsam beantwortet. Für die Beantwortung der Fragen 19 a, 19 b, 19 g und 19 h im Hinblick auf die technische und finanzielle Zusammenarbeit, die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft sowie die Sonderinitiativen aus Haushaltskapitel 2310 sowie der Fragen 20 bis 23 hinsichtlich der staatlichen EZ wird auf Anlage 3* verwiesen. Darüber hinaus werden derzeit keine Eigenprojekte beziehungsweise Eigenmaßnahmen der Durchführungsorganisationen im Sinne der Frage 19 i durchgeführt. Informationen bzgl. Modulregion/en, Personalkosten sowie tatsächliche Projektkosten der jeweiligen Maßnahmen im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit werden durch die KfW nicht systemseitig erfasst. Hinsichtlich der Sustainable Development Goals (SDG) orientiert sich die KfW bei ihren Projektfinanzierungen eng an den Kernbotschaften der Agenda 2030 und unterstützt mit ihren Projekten und Programmen ihre Partner bei der Erreichung der SDG. Wie im multidimensionalen SDG-Zielsystem angelegt, tragen KfW- Finanzierungen in aller Regel zu mehreren SDG gleichzeitig bei. Für die Beantwortung der Fragen 19 c bis f sowie 20 bis 23 hinsichtlich der nichtstaatlichen EZ und der Förderung des kommunalen Engagements wird auf Anlage 4 verwiesen. Im Rahmen der dort aufgeführten Projekte sind nicht alle unter Frage 15 angefragten Parameter übertragbar. Die Beantwortung erfolgt im Rahmen der erfassten Daten. Hinsichtlich des Beitrages zu den SDG im Rahmen der nichtstaatlichen EZ sowie der Förderung des kommunalen Engagements gilt Folgendes: Projekte der privaten Träger tragen vorrangig zur Erfüllung der SDG 1, 4, 15 und 17, Projekte der politischen Stiftungen zu SDG 16, 8, 1, 5, 10 und 13, Projekte der Kirchen zu SDG 1, 2, 3, 10, 13 und 16, Projekte im Rahmen der Förderung des bürgerschaftlichen und kommunalen Engagements zu SDG 3, 4, 8, 12, 17 und Projekte der Sozialstrukturförderung zu SDG 1, 10, 16 sowie 8 bei. Bezüglich der Nennung von Projektnummern wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/9157 verwiesen. 24. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Auswärtige Amt in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie in Frage 15 aufschlüsseln)? 25. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie in Frage 15 aufschlüsseln)? 26. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium der Justiz und für Ver- * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13657 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/13657 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. braucherschutz in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie in Frage 15 aufschlüsseln)? 27. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie in Frage 15 aufschlüsseln)? 28. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Rahmen in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie in Frage 15 aufschlüsseln)? 29. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium der Verteidigung in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie in Frage 15 aufschlüsseln)? 30. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Gesundheit in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie in Frage 15 aufschlüsseln)? 31. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie in Frage 15 aufschlüsseln)? 32. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie in Frage 15 aufschlüsseln)? 33. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren aus Haushaltsmitteln des Einzelplan 60 – Allgemeine Finanzverwaltung- in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder finanziert (bitte wie in Frage 15 aufschlüsseln)? Die Fragen 24 bis 33 werden gemeinsam beantwortet. Für die Angaben der Förderung von ODA-fähigen Vorhaben, Projekten und Maßnahmen im Zeitraum 2009 bis 2018 wird auf die deutsche ODA-Meldung an den Entwicklungsausschuss der OECD (Development Assistance Committee – DAC) verwiesen. Diese Daten werden von allen Gebern nach den Regelungen des DAC gemeldet und bieten so über alle Ressort- und Ländergrenzen hinweg eine einheitliche Basis zur Darstellung der ODA-Leistungen: (https:// stats.oecd.org/Index.aspx?DataSetCode=crs1). 34. Zu welchen Ergebnissen kamen die erstellten Schlussberichte bezüglich der in Frage 15 erfragten Projekte und Maßnahmen (bitte für jedes Projekt mit Angabe der Vorgangsnummer oder des Aktenzeichens anführen)? Ein Schlussbericht oder, im Falle der Finanziellen Zusammenarbeit Abschlusskontrollbericht bzw. im Falle der nichtstaatlichen EZ ein Verwendungsnachweis (inklusive Sachbericht) dient primär der Rechenschaftslegung und Berichterstattung über die ordnungs- bzw. auftragsgemäße Umsetzung des Vorhabens . Hinsichtlich der in Frage 15 erfragten Projekte und Maßnahmen sind im Rahmen der technischen und finanziellen Zusammenarbeit bestätigen die Ergebnis- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/13657 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. se der Schlussberichte und Abschlusskontrollen für die erfragten Vorhaben die ordnungs- und sachgemäße Auftragserfüllung sowie Zielerreichung und sind daher als positiv zu werten. 35. Sind der Bundesregierung Projekte oder Maßnahmen im Rahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Föderativen Republik Brasilien bekannt, bei welchen eine Anpassung des ursprünglichen Projektzieles oder der ursprünglichen Zielerreichungsstrategie vorgenommen wurde? a) Wenn ja, welche Projekte oder Maßnahmen waren dies konkret? b) Was war die ursprüngliche Zielsetzung oder Zielerreichungsstrategie, und wie wurde diese angepasst? c) Welche Sachgründe lagen der jeweiligen Anpassung vor? Im Rahmen der staatlichen und nichtstaatlichen EZ findet eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Anpassung von Maßnahmen, etwa im Rahmen der Projektdurchführung , statt. Der Bundesregierung sind dabei jedoch keine Vorhaben und Maßnahmen – weder der staatlichen noch der nichtstaatlichen EZ – bekannt , bei denen eine grundlegende Überarbeitung bzw. Änderung von Projektzielen und -strategien vorgenommen wurde. 36. Sind der Bundesregierung Projekte oder Maßnahmen im Rahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Föderativen Republik Brasilien bekannt, bei welchen eine Anpassung des ursprünglichen Kostenrahmens vorgenommen wurde? a) Wenn ja, welche Projekte oder Maßnahmen waren dies? b) Wie war der ursprünglich angesetzte Kostenrahmen ausgestaltet, und in welcher Höhe wurde eine Anpassung vorgenommen? c) Wann bzw. in welcher Phase der Umsetzung oder Planung wurde eine Anpassung vorgenommen? d) Welche Sachgründe lagen der jeweiligen Anpassung vor? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden bei zwei Maßnahmen Anpassungen des ursprünglichen Kostenrahmens vorgenommen, da ansonsten der ursprünglich vereinbarte Projektumfang mit der ursprünglichen Zusage nicht hätte erreicht werden können: • Die Gesamtbeauftragung des Globalvorhabens „REDD-Programm für Early Mover REM“ im Rahmen der technischen Zusammenarbeit wurde im Februar 2019 um 229.686 Euro auf 1.345.199 Euro erhöht, um dem festgestellten zusätzlichen Beratungsbedarf in Brasilien gerecht zu werden. • Das Volumen des Einzelvorhabens zum Darlehen des „Kooperationsvorhaben -Investitionsprogramm Erneuerbare Energien/Eletrobras“ im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit wurde um 5 Mio. Euro erhöht. Die Anpassung des Kostenrahmens wurde infolge von ungünstigen Standortbedingungen , unvorhersehbaren technischen Herausforderungen, konjunkturbedingten Kostensteigerungen sowie der Inflation vorgenommen. Drucksache 19/13657 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 37. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Vorhaben, Projekte und Maßnahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit der letzten zehn Jahre mit und in der Föderativen Republik Brasilien durch den Bundesrechnungshof geprüft? a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft? b) Wann wurde die Prüfung nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt ? c) Zu welchen Prüfungsergebnissen kam der Bundesrechnungshof nach Kenntnis der Bundesregierung? Nein. 38. Wurden Vorhaben, Projekte und Maßnahmen der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit der letzten zehn Jahre in der Föderativen Republik Brasilien durch die Außenrevision des BMZ geprüft? a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden geprüft ? b) Wann wurde die Prüfung durchgeführt? c) Gab es einen konkreten Anlass zur Prüfung durch die Außenrevision des BMZ? d) Zu welchen Prüfergebnissen kam die Außenrevision des BMZ? Die Außenrevision hat in den letzten zehn Jahren die in Anlage 5* aufgeführten Vorhaben, Projekte und Maßnahmen privater Träger, politischer Stiftungen und Kirchen in und mit der Föderativen Republik Brasilien geprüft. Darin enthalten sind auch Regionalvorhaben, von denen Teile in Brasilien durchgeführt wurden . Für die Prüfungen gab es keinen besonderen Anlass. 39. Wurden Vorhaben, Projekte und Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit der letzten zehn Jahre mit und in der Föderativen Republik Brasilien durch die Interne Revision des BMZ geprüft? a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden geprüft ? b) Wann wurde die Prüfung durchgeführt? c) Gab es einen konkreten Anlass zur Prüfung durch die Interne Revision des BMZ? d) Zu welchen Prüfergebnissen kam die Interne Revision des BMZ? Nein. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13657 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/13657 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 40. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Vorhaben, Projekte und Maßnahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit der letzten zehn Jahre mit und in der Föderativen Republik Brasilien durch die Revision der GIZ geprüft? a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft? b) Wann wurde die Prüfung nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt ? c) Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung einen konkreten Anlass zur Prüfung durch die Revision der GIZ? d) Zu welchen Prüfergebnissen kam die Revision der GIZ nach Kenntnis der Bundesregierung? In den letzten zehn Jahren fanden in Brasilien die folgenden Routineprüfungen statt: • 2009 – Prüfung des GTZ-Büros Brasilia/Brasilien Ergebnis: Die Verwaltung und die Buchhaltung erfolgten im Wesentlichen ordnungsgemäß. • 2009 – Prüfung des Programms Kooperationsvorhaben „Förderung von Schutzgebieten und nachhaltigem Management von Naturwäldern in Amazonien /Brasilien“ Ergebnis: Die Verwaltung und die Buchhaltung erfolgten im Wesentlichen ordnungsgemäß. • 2011 – Prüfung des GIZ-Büros Brasilia/Brasilien Ergebnis: Die Verwaltung und die Buchhaltung erfolgten ordnungsgemäß. • 2011 – Prüfung des Kooperationsvorhaben-Programms „Waldschutz Mata Atlântica II“/Brasilien Ergebnis: Die Verwaltung und die Buchhaltung erfolgten ordnungsgemäß. • 2012 – Prüfung des GIZ-Büros Brasilia/Brasilien Ergebnis: Die Verwaltung und die Buchhaltung erfolgten ordnungsgemäß. • 2012 – Prüfung des Programms Erneuerbare Energien und Energieeffizienz/ Brasilien Ergebnis: Die Verwaltung und die Buchhaltung erfolgten ordnungsgemäß. • 2015 – Prüfung des GIZ-Büros Brasilia/Brasilien Ergebnis: Die Verwaltung und die Buchhaltung erfolgten ordnungsgemäß. • 2015 – Prüfung des Projekts „Förderung klimafreundlicher Biogastechnologien /Brasilien“ Ergebnis: Die Verwaltung erfolgte ordnungsgemäß und die Buchhaltung erfolgte im Wesentlichen ordnungsgemäß. • 2018 – Prüfung des GIZ-Büros Brasilia/Brasilien Ergebnis: Die Verwaltung und die Buchhaltung erfolgten ordnungsgemäß. • 2018 – Prüfung des Projekts „Energiesysteme der Zukunft“/Brasilien Ergebnis: Die Verwaltung und die Buchhaltung erfolgten ordnungsgemäß. Drucksache 19/13657 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 41. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Vorhaben, Projekte und Maßnahmen der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit in der Föderativen Republik Brasilien durch die Revision der Engagement Global gGmbH geprüft? a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft? b) Wann wurde die Prüfung nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt ? c) Gab es einen konkreten Anlass zur Prüfung durch die Revision der Engagement Global gGmbH nach Kenntnis der Bundesregierung? d) Zu welchen Prüfergebnissen kam die Revision der Engagement Global gGmbH nach Kenntnis der Bundesregierung? Nein. 42. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Vorhaben, Projekte und Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Föderativen Republik Brasilien durch die Revisionen der KfW-Bankengruppe geprüft ? a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft? b) Wann wurde die Prüfung nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt ? c) Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung einen konkreten Anlass zur Prüfung durch die Revisionen der KfW-Bankengruppe? d) Zu welchen Prüfergebnissen kamen die Revisionen der KfW- Bankengruppe jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung? Die Interne Revision prüft die Aktivitäten der KfW-Bankengruppe nach banküblichen Standards und Methoden. Im Rahmen der Prüfungen werden Vorgaben und Prozesse sowie die Einhaltung dieser Vorgaben und Prozesse bei der Umsetzung von Vorhaben, Projekten und Maßnahmen stichprobenhaft untersucht . Gemäß den einschlägigen aufsichtsrechtlichen Anforderungen beträgt die Aufbewahrungsfrist für Prüfungsunterlagen sechs Jahre. Die Grundlage für die Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren ist eine Vorgabe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu den sogenannten Mindestanforderungen an das Risikomanagement (gemäß Kreditwesengesetz). In den Stichproben der Prüfungen der Internen Revision der KfW-Bankengruppe waren im Zeitraum 2013 bis 2018 keine ODA-anrechenbaren Vorhaben, Projekte und Maßnahmen der KfW-Bankengruppe in der Föderativen Republik Brasilien enthalten. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/13657 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 43. Wurden die in den Fragen 15 bis 33 erfragten Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit evaluiert? Wenn ja, welche ODA-fähigen Maßnahmen (bitte Projekttitel und Projektnummer angeben) wurden wann, durch wen, mit welcher Evaluationsmethodik (bitte Bewertungskriterien aufführen) und mit welchen Ergebnissen evaluiert? Zur Beantwortung wird auf Anlage 6* verwiesen. Bezüglich der Projektnummern wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 44. Wann und wo fanden die letzten vier Geberkoordinierungsrunden auf der Ebene der internationalen Organisationen bezüglich der Entwicklungszusammenarbeit mit der Föderativen Republik Brasilien statt? Welche konkreten Feststellungen bezüglich der Entwicklungszusammenarbeit wurden hierbei getroffen? Es gibt in der Föderativen Republik Brasilien als einem Schwellenland keine Geberkoordinierungsrunden im Sinne der Fragesteller, die vergleichbar wären mit den Abstimmungsstrukturen in anderen Kooperations- bzw. Entwicklungsländern . Stattdessen gibt es mit Brasilien bilaterale/diplomatische Gesprächsformate mit der Regierung der Föderativen Republik Brasilien sowie mit anderen Gebern, die bedarfsweise sowie themen- und akteursbezogen genutzt werden . 45. Wann und wo fanden im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der Föderativen Republik Brasilien die letzten vier Regierungsverhandlungen statt, und welche Vereinbarungen wurden jeweils getroffen (bitte Vereinbarungen der jeweiligen Regierungsverhandlung abschließend angeben )? Die letzten vier Regierungsverhandlungen im Rahmen der EZ mit der Föderativen Republik Brasilien fanden am 14./15. Dezember 2017 in Brasilia, 17./18. August 2015 in Brasilia, 9./10. Dezember 2013 in Berlin, sowie am 9. und 12./13. September 2011 in Brasilia statt. Im allgemeinen und sektorpolitischen Dialog wurden dabei gemeinsam die Rahmenbedingungen in den vereinbarten Förderbereichen reflektiert und der Stand der laufenden Projekte der bilateralen EZ erörtert. Zudem wurden neue Projekte vereinbart und entsprechende finanzielle Mittel zugesagt. Bei den Regierungsverhandlungen 2017, 2015, 2013, 2011 mit der Föderativen Republik Brasilien wurden von der Bundesregierung jeweils Zusagen in Höhe von 332,4 Mio. Euro, 551,5 Mio. Euro, 485 Mio. Euro sowie 126,9 Mio. Euro für bilaterale technische und finanzielle Zusammenarbeit vereinbart. Die Zusagen bezogen sich auf Projekte in den entwicklungspolitischen Themenschwerpunkten . * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13657 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/13657 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 46. Welche Projekte, Vorhaben und Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch ODA-fähige Entwicklungsleistungen der Europäischen Union an die Föderative Republik Brasilien im Zusammenhang mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 finanziert, gefördert oder durchgeführt (bitte einzelne Maßnahmen nach konkreter Zielsetzung in deutscher Sprache, Maßnahmenbezeichnung, Kosten, Laufzeit und Mittelherkunft aufschlüsseln)? Es besteht seit Ende 2013 keine bilaterale EZ mehr zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien. Brasilien kann jedoch weiterhin Mittel aus den länderübergreifenden thematischen und regionalen Budgetlinien des Instruments für die EZ (DCI) erhalten. Es wird hierzu auf die von der Europäischen Kommission veröffentlichten Informationen verwiesen (https://ec.eu ropa.eu/europeaid/countries/brazil_en). 47. Leistet oder leistete die Europäische Union nach Kenntnis der Bundesregierung Budgethilfe im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der Föderativen Republik Brasilien? Wenn ja, über welchen Zeitraum, in welcher Höhe, und in welcher Art? Nein. 48. Welche weiteren Maßnahmen werden seitens der Bundesregierung getroffen , um die Komplementarität und Kohärenz der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit der Föderativen Republik Brasilien, insbesondere mit Vorhaben der Europäischen Union, sicherzustellen oder zu fördern ? Im Rahmen der rechtlich vorgesehenen Beteiligungsverfahren (u. a. Komitologieverfahren ) werden alle Vorschläge der EU-Kommission für Entwicklungsprojekte im Rahmen der regionalen und thematischen Zusammenarbeit mit der Föderativen Republik Brasilien durch die EU-Mitgliedstaaten genehmigt. Dabei spielt auch die Komplementarität und Kohärenz mit den Projekten der Mitgliedstaaten eine wichtige Rolle. Darüber hinaus findet vor Ort eine enge Koordination der europäischen Geber statt. 49. Wie hoch ist das Gesamtvolumen der in den letzten zehn Jahren vergebenen Hilfen im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit mit der Föderativen Republik Brasilien? Wie, durch wen, und an welche Empfänger wurden diese Leistungen ausbezahlt (bitte nach Fördermittel – z. B. Kredit, Zuschuss etc. –, Rückzahlungsverpflichtung und Anteil an Haushaltsmitteln aufschlüsseln)? Hinsichtlich des Gesamtvolumens und der Fördermittel sowie des Anteils an Haushaltsmitteln wird auf Anlage 7* verwiesen. Die KfW zahlt im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit bedarfsgerecht nach Projektfortschritt und auf Abruf des Darlehensnehmers/Empfängers aus. Zahlungsempfänger sind je nach von der KfW festgelegten Auszahlungsverfahren entweder die nach internationaler Ausschreibung beauftragten Unternehmen , gemäß den der KfW vorgelegten Bau-, Liefer- und Leistungsverträgen, oder die Darlehensnehmer/Empfänger bei Erstattung von Aufwendungen oder, in engen Grenzen, als Vorauszahlung für die nächsten Monate. Bei Auszahlung * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13657 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/13657 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. der Mittel an den Partner prüft die KfW für jede Transaktion erneut, ob die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind (insbesondere Nachweis von zu erstattenden Kosten anhand von Rechnungsunterlagen, Begründung des Mittelbedarfs für die nächsten Monate und Verwendungsnachweise aus dem Projektverlauf ). Die Rückzahlungsverpflichtungen ergeben sich aus der Art der Fördermittel und sind gemäß Rückzahlungsplan projektabhängig vertraglich festgelegt . Für Förderkredite sowie für den Marktmittelanteil von Entwicklungskrediten gelten Laufzeiten/Rückzahlungsfristen bis zu 15 Jahre (in Sonderfällen bis zu 20 Jahre) sowie eine tilgungsfreie Zeit bis zu 5 Jahre. 50. Wie hoch waren die Tilgungsleistungen der Kreditnehmer in den letzten zehn Jahren im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit mit der Föderativen Republik Brasilien? Die Tilgungsleistungen in den Jahren 2009 bis 2018 betrugen 425 Millionen Euro. 51. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen eine Rückzahlung der gewährten Kredite nicht oder nicht rechtzeitig stattfand? Wenn ja, wurden die entsprechenden Sicherheiten verwertet? Der Bundesregierung sind keine solchen Fälle bekannt. 52. Wie viel Personal der Durchführungsorganisationen ist nach Kenntnis der Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt vor Ort im Einsatz (bitte nach Durchführungsorganisation, Funktionen, Art des Personals und Anzahl aufschlüsseln)? Für die KfW sind derzeit drei entsandte Mitarbeiter, davon ein Büroleiter und zwei Projektmanager sowie sechs lokale Mitarbeiter, davon zwei Projektfachkräfte , zwei Verwaltungsfachkräfte und zwei Hilfskräfte im Einsatz. Hinsichtlich des Personals im Rahmen der technischen Zusammenarbeit wird auf Anlage 8* verwiesen. Drucksache 19/13657 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/13657 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13657 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/13657 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13657 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/13657 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13657 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/13657 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13657 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/13657 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13657 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/13657 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13657 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/13657 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13657 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/13657 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13657 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/13657 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13657 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/13657 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13657 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/13657 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13657 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 43 – Drucksache 19/13657 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13657 – 44 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 45 – Drucksache 19/13657 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13657 – 46 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 47 – Drucksache 19/13657 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13657 – 48 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 49 – Drucksache 19/13657 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13657 – 50 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 51 – Drucksache 19/13657 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13657 – 52 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 53 – Drucksache 19/13657 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13657 – 54 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 55 – Drucksache 19/13657 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13657 – 56 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 57 – Drucksache 19/13657 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13657 – 58 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 59 – Drucksache 19/13657 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13657 – 60 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 61 – Drucksache 19/13657 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13657 – 62 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 63 – Drucksache 19/13657 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13657 – 64 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 65 – Drucksache 19/13657 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13657 – 66 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 67 – Drucksache 19/13657 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13657 – 68 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 69 – Drucksache 19/13657 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13657 – 70 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 71 – Drucksache 19/13657 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13657 – 72 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.