Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/12761 – Umsetzung der Handlungsempfehlungen der NSU-Untersuchungsausschüsse V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Zwei Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages haben nach Ansicht der Fragesteller wertvolle Aufklärungsarbeit zu der rechtsterroristischen Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) geleistet. Beide Ausschüsse hatten das Ziel, die notwendigen (sicherheits-)politischen Schlussfolgerungen und Konsequenzen aus den beispiellosen Taten zu ziehen. In ihren jeweils mehrere tausende Seiten umfassenden Abschlussberichten (Bundestagsdrucksachen 17/14600, 18/12950) haben die Fraktionen des Deutschen Bundestages daher klare Handlungsempfehlungen hinsichtlich notwendiger Korrekturen und Reformen im Bereich der Inneren Sicherheit ausgesprochen , die es seitdem umzusetzen galt. Knapp acht Jahre nach der Selbstenttarnung des NSU, sechs Jahre nach Abschluss des ersten NSU-Untersuchungsausschusses und zwei Jahre nach Abschluss des zweiten NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages sowie rund ein Jahr nach Ende des NSU-Prozesses vor dem OLG München ist es aus Sicht der Fragesteller geboten, die Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen durch die Bundesregierung zu überprüfen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Die Umsetzung der Empfehlungen des 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode zur Verbrechensserie des Nationalsozialistischen Untergrundes war Gegenstand der Antwort der Bundesregierung vom 4. August 2016 (Bundestagsdrucksache 18/9331) auf die Große Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Martina Renner, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/6465). Die diesbezüglichen Antworten der Bundesregierung sind unverändert gültig, bedürfen jedoch der Ergänzung und Aktualisierung. Die Beantwortung der von den Fragestellern aufgeworfenen Fragen konzentriert sich im Folgenden hierauf, im Übrigen wird deshalb auf die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage „Umsetzung der Empfehlungen des 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode zur Verbrechensserie des Nationalsozialistischen Deutscher Bundestag Drucksache 19/13659 19. Wahlperiode 27.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 25. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Untergrundes“ auf Bundestagsdrucksache 18/9331 verwiesen. Die Beantwortung wird nach Empfehlungen aufgeschlüsselt vorgenommen. 1. Wann und durch welche konkreten Maßnahmen wurden die „Empfehlungen für den Bereich der Polizei“ des 2. Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600, Dritter Teil: Gemeinsame Bewertungen, G., I., 1.–21.) durch die Bundesregierung bzw. ihre nachgeordneten Behörden jeweils umgesetzt (bitte aufschlüsseln)? a) Sofern Teile der o. g. Empfehlungen noch nicht umgesetzt wurden, wann ist mit der Umsetzung zu rechnen (bitte aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 1a werden gemeinsam beantwortet, da es sich bei den meisten Empfehlungen um Daueraufgaben handelt, die fortlaufend umgesetzt werden. Empfehlung Nr. 1: Prüfung und Dokumentation des Motivs bei Gewaltkriminalität Hinsichtlich der in Empfehlung Nr. 1 angeregten Prüfung und Dokumentation eines rassistischen oder anderen politischen Motivs bei Gewaltkriminalität gelten die Ausführungen in der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage „Umsetzung der Empfehlungen des 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode zur Verbrechensserie des Nationalsozialistischen Untergrundes“ auf Bundestagsdrucksache 18/9331 zur Einrichtung des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum gegen Rechtsextremismus /Rechtsterrorismus (GETZ-R), zur Inbetriebnahme der Rechtsextremismus -Datei (RED), zur Polizeidienstvorschrift (PDV) 100 sowie zur Änderung der Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV) fort. Die Arbeit der nach Aufdeckung des NSU im Bundeskriminalamt (BKA) eingerichteten Clearingstelle „Straftaten gegen Asylunterkünfte“, die ermittlungsführenden Länderdienststellen Unterstützung durch Phänomen- und Fachexpertise anbietet und die Sammlung sowie Bewertung aller bundesweit vorliegenden Informationen zu Straftaten gegen Asylunterkünfte koordiniert, wird seit dem 15. Januar 2019 jedoch im Rahmen der Regelorganisation (AAO) fortgeführt . Dies ist dem seit Februar 2016 feststellbaren rückläufigen Trend der Fallzahlen geschuldet. Bei diesen Ermittlungen leistet das BKA unabhängig vom Nachweis einer politischen Motivation der jeweiligen Tat weiterhin Unterstützung . Empfehlung Nr. 2: Entwicklung einer neuen Fehlerkultur Beim BKA und bei der Bundespolizei wurden zur Umsetzung der Empfehlung zahlreiche Maßnahmen im Rahmen der Aus- und Fortbildung getroffen. Der im Oktober 2009 eingeführte und 2014 neu konzeptionierte modularisierte Bachelorstudiengang im Bundeskriminalamt vermittelt für den Bereich der Fehlerkultur die kritische Selbstreflexion eigenen Handelns auch in dem Modul „Reflexion polizeilichen Handelns – Historie, Gegenwart, Zukunft“. Die hier stattfindenden Workshops des Fritz-Bauer-Instituts Frankfurt sollen die Studierenden befähigen, in einer heterogenen Gesellschaft mit Zuschreibungen und Ausgrenzungen gegenüber Minderheiten selbstkritisch und reflektiert umzugehen . Im Rahmen des Integrierten Polizeilichen Einsatztrainings (IET) werden Elemente der Kommunikation und Deeskalation vermittelt. Schließlich führt die Hochschule beim Bundeskriminalamt ab Januar 2020 bis Mai 2020 eine mehrere Veranstaltungen umfassende Vortragsreihe „Spektrum“ zum Thema „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ mit den Phänomenen Rassismus, Antisemitismus sowie Antiziganismus durch. Drucksache 19/13659 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Darüber hinaus wurde für die Ausbildung des höheren Kriminaldienstes durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie das BKA eine stärkere Akzentuierung des Themas „Fehlerkultur“ an die Deutsche Hochschule der Polizei (DHPol) als zentral zuständige Einrichtung für die Aus- und Fortbildung des höheren Polizeivollzugsdienstes von Bund und Ländern herangetragen . Die gemäß Protokoll der 27. Sitzung des Kuratoriums der DHPol vom 10. März 2015 von dem Kuratorium an die DHPol herangetragene Bitte, die Themen „Interkulturelle Kompetenz“ und „Fehlerkultur“ in die curriculare Weiterentwicklung verstärkt mit einzubeziehen, wurde mit Vorlage des Modulhandbuchs 2016/2018 zum Masterstudiengang „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement “ zur 29. Sitzung des Kuratoriums der DHPol am 8. März 2016 umgesetzt. Die am Curriculum der DHPol orientierten Fortschreibungen des Modulhandbuches werden auch weiterhin berücksichtigt. Empfehlung Nr. 3: Überprüfung ungeklärter Straftaten auf Bezüge zu Rechtsterrorismus und insbesondere zur Terrorgruppe NSU Bislang haben Sicherheitsbehörden die Prüfung von weiteren ungeklärten Tötungsdelikten auf einen möglichen rechtsextremen Hintergrund zwischen den Jahren 1990 und 2011 für ungeklärte vollendete und versuchte Tötungsdelikte ohne Tatverdächtige im Rahmen der Arbeitsgruppe Fallanalyse abgeschlossen und evaluiert, über die Ergebnisse wurden in den parlamentarischen Raum berichtet. Diesbezüglich wird auf die Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 18/9331 verwiesen. Hinsichtlich des Stands der polizeilichen Überprüfung möglicher rechter Tötungsdelikte in den Jahren 1990 bis 2011 hatte neben dem Land Brandenburg auch das Land Berlin Fälle aus dem Überprüfungsumfang der Arbeitsgruppe Fallanalyse im GETZ-R zur Untersuchung an eine Forschungseinrichtung vergeben. Mit der Untersuchung von 12 Fällen wurde das Zentrum für Antisemitismusforschung an der Technischen Universität Berlin mit dem Projekt „Analyse und Bewertung von aufgeklärten Tötungsdelikten in Berlin hinsichtlich ihrer politischen Aspekte (1990 bis 2014)“ beauftragt. Im Ergebnis wurden sechs Fälle als politisch rechts motiviert bewertet, die die Polizei Berlin bislang als nicht politisch motiviert klassifiziert hatte, sowie Anregungen zu Änderungen im Meldedienst KPMD-PMK gegeben. Das LKA Berlin schloss sich dem Forschungsergebnis an und übermittelte dem BKA entsprechende Meldungen für die Statistik. Empfehlung Nr. 4: Überarbeitung des Themenfeldkatalogs PMK Zur grundlegenden Überprüfung des Themenfeldkatalogs Politisch motivierte Kriminalität (PMK) sowie Überprüfung des Definitionssystems PMK wurde durch die Kommission Staatsschutz (KST) unter Federführung des BKA und Beteiligung der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und des BMI eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) eingerichtet. Die Arbeit der BLAG wurde mit Vorlage des Abschlussberichtes zur 80. Tagung der KST im Januar 2016 abgeschlossen. Die AG Kripo hat den Bericht in der 178. Tagung im März 2016 zur Kenntnis genommen. Die Anpassungen der Unterlagen zum KPMD-PMK (u. a. des „Themenfeldkatalogs zur KTA-PMK“) wurden zum 1. Januar 2017 vorgenommen. Die weitere Überprüfung und Pflege der Unterlagen zum KPMD-PMK wird durch die AG „Qualitätskontrolle PMK“ der KST fortgeführt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13659 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die AG Qualitätskontrolle PMK hat sich zudem damit beschäftigt, eine einvernehmliche konkretisierende Handlungsempfehlung mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz zu erarbeiten, um auf die Verbesserung der Zuordnungsqualität von Deliktssachverhalten zum Extremismus hinzuwirken. Im Rahmen eines Umlaufbeschlussverfahrens der Kommission Staatsschutz (UM 08/2018, wirksam zum 17. Oktober 2018) wurde das überarbeitete Dokument „Kategorienschema und Fallbeispiele zu Nummer 14 (Extremismus) -VS-NfD“ (Stand: 19. September 2018)“, gültig ab 1. Januar 2019, zur Kenntnis genommen. Die AG Kripo ist dem Vorschlag der KST mit Beschluss vom 4. Dezember 2018 gefolgt und hat den Vorsitzenden des AK II entsprechend informiert. Empfehlung Nr. 5: Deliktsübergreifende Zusammenarbeit und Einschätzung der „Gefährlichkeit“ rechtsmotivierter Täter Zur Umsetzung der Empfehlung Nr. 5 mit der Forderung der „Einschätzung der Gefährlichkeit rechtsmotivierter Täter“ wurde die AG Personenpotenziale im GETZ-R eingerichtet. Diesbezüglich wird auf die Antwort zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 18/9331 verwiesen. In regelmäßigen Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ-R tauschen die polizeilichen und nachrichtendienstlichen Teilnehmer im Rahmen des geltenden Rechts Informationen zum relevanten Personenpotenzial der rechten Szene, darunter eingestufte „Gefährder “ und „Relevante Personen“, aus. Die jährliche Erhebung des Umsetzungsstandes der Standardmaßnahmen bei Gefährdern und Relevanten Personen zeigt im Ergebnis die intensive Befassung der zuständigen Behörden mit dem Personenpotenzial, was sich unter anderem in der kontinuierlichen Ein- und Ausstufungspraxis von Gefährdern und Relevanten Personen widerspiegelt. Ergänzend werden in der AG Personenpotenzial anlassbezogen Auswertungen zu Schnittmengen des rechtsmotivierten Personenpotenzials mit Rockern oder Hooligans sowie Auswertungen zu Mehrfachgewaltstraftätern durchgeführt. Zwischenzeitlich wurde die Entwicklung eines wissenschaftlich basierten Instruments zur Risikobewertung potenzieller rechtsmotivierter Gewaltstraftäter (RADAR-rechts) beschlossen und wurden einzelfallorientierte Bedrohungsbeurteilungen vorbereitet. Empfehlung Nr. 6: Zentrale Ermittlungsführung heißt keineswegs zwingende Ermittlungsführung beim BKA Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 18/9331 verwiesen. Ergänzend wird der Fall der Bombendrohungen durch die Nationalsozialistische Offensive (NSO), in dem die zentrale Ermittlungsführung auf Anregung des BKA durch die Generalstaatsanwaltschaft Berlin übernommen wurde, als jüngstes Beispiel zentraler Ermittlungsführung genannt, die jedoch wie erwähnt nicht beim BKA lag. Empfehlung Nr. 7: Informationstechnische Vernetzung Am 30. November 2016 verständigten sich die Innenminister des Bundes und der Länder im Rahmen ihrer Herbstkonferenz auf die Saarbrücker Agenda zur Informationsarchitektur der deutschen Polizei als Teil der Inneren Sicherheit. Damit wurden die Weichen dafür gestellt, das Informationsmanagement der deutschen Polizei grundlegend zu modernisieren und zu vereinheitlichen. Die aktuelle Verbundarchitektur ist hochkomplex. Die polizeilich relevanten Daten werden in unterschiedlichen phänomenspezifischen Dateien – zum Teil redundant – vorgehalten und sind für die Polizeibeamtinnen und -beamten häufig nur über verschiedene Anwendungen erschließbar. Auch der automatisierte Austausch der Daten ist wegen der eingeschränkten Kompatibilität der Anwendungen untereinander nur begrenzt möglich. Dies führt dazu, dass Zusammenhänge nur schwer oder gar nicht erkennbar sind. Drucksache 19/13659 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Mit der Umsetzung des Programms „Polizei 2020“ wird diese Komplexität erheblich reduziert. Die zentral beim BKA vorgehaltenen, polizeilich relevanten Daten von Bund und Ländern sollen zukünftig über standardisierte Services bereitgestellt werden. Die Verantwortung für die Daten verbleibt beim jeweiligen Datenbesitzer. In der Konsequenz sind verbundrelevante Daten dann für alle Teilnehmer sichtbar, Daten ohne Verbundrelevanz nur für den jeweiligen Datenbesitzer. Ein dynamisches Zugriffsmanagement steuert hierbei die Eingriffstiefe des Datenzugriffs im Rahmen der gesetzlichen Schranken. Mit dem Programm Polizei 2020 wird seitens des Bundes ein Beitrag für die Umsetzung der genannten Saarbrücker Agenda geleistet. Das neue Bundeskriminalamtsgesetz (BKAG), das am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, setzt die Vorgaben aus dem Urteil zum BKAG des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2016 um und bildet gleichzeitig den rechtlichen Rahmen für grundlegende Modernisierung der polizeilichen IT-Systeme, deren Struktur aus den 1970er Jahren stammt. Die für die Ermittlungs- und Auswertearbeit erforderlichen Daten stehen damit den Polizeien des Bundes und der Länder unmittelbar und nach einheitlichen Regeln zur Verfügung. Redundante Datenerfassungen werden vermieden und aussagekräftige Analysen sowie das Erkennen von Zusammenhängen ermöglicht . Die Umsetzung des Programms würde demnach eine vollständige Umsetzung der Empfehlung Nr. 7 der NSU-Untersuchungsausschüsse bedeuten. Das Programm „Polizei 2020“ genießt im BKA höchste Priorität, hierfür wurde bereits eine abteilungsgleiche Organisationseinheit eingerichtet. In den Ländern wurden ebenfalls Programm-Strukturen geschaffen, die die Basis für eine zielgerichtete Kooperation unter dem Dach „Polizei 2020“ bilden. Das in der Vergangenheit in Bundestagsdrucksache 18/710 genannte Vorhaben „Polizeilicher Informations- und Analyseverbund“ (PIAV) verfolgt das Ziel, die Informationen der Länder und des Bundes im Bereich der Zentralstellen- und Auswerte-/Analyseaufgaben sowie die Informationen der verschiedenen Phänomenbereiche zur Erkennung von phänomenübergreifenden Bezügen zusammenzuführen . Der Wirkbetrieb der 1. Stufe „Waffen- und Sprengstoffkriminalität “ wurde zum 1. Mai 2016 erfolgreich aufgenommen. Die Wirkbetriebsaufnahme der Stufe 2 (Rauschgiftkriminalität und gemeingefährliche Straftaten/ Gewaltdelikte) erfolgte am 1. Juni 2019. Durch den PIAV können die Informationen schneller vorliegen als mit der früheren Vorgehensweise. Die Wirkbetriebsaufnahme der Ausbaustufen 3 und 4 (Eigentumskriminalität/Vermögensdelikte , Cybercrime, Sexualdelikte, Dokumentenkriminalität, Schleusung/ Menschenhandel/-Ausbeutung) ist aktuell für Juni 2020 geplant. Der Pilotbetrieb von PIAV-Strategisch wird, nicht zuletzt um eine bessere Früherkennung von Straftaten und optimierte Lagedarstellungen zu ermöglichen, zum 1. Januar 2020 beginnen. Im Bereich „X-Polizei“, ein zwischen Bund und Ländern vereinbarter fachlicher und technischer Standard für den polizeilichen Informationsaustausch und eine der Grundlagen der Systemarchitektur PIAV, wurde eine neue Version (Version 2.3) termingerecht erstellt, am 18. Dezember 2018 von der AG Kripo und am 18. Januar 2019 vom Unterausschuss Informations- und Kommunikationstechnik (UA IuK) freigegeben. Grundsätzlich wird der Standard bei neuen Projekten für den länderübergreifenden polizeilichen Datenaustausch angewandt. Derzeit wird das Projekt PIAV hinsichtlich der Anwendung des Standards „XPolizei“ unterstützt und der Standard auf der Basis der Anforderungen des Projekts weiterentwickelt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13659 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Auch die Bundespolizei beteiligt sich an der Harmonisierung der entsprechenden IT-Systeme im Rahmen der Saarbrücker Agenda sowie an dem Programm „Polizei 2020“. Beispielhaft ist hier ebenfalls der stufenweise Ausbau des PIAV zu nennen, außerdem in Zusammenarbeit mit der Justiz die Beteiligung der Bundespolizei an der Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen (EAS). Empfehlung Nr. 8: Zentrale Ermittlungsführung Es wird auf die Ausführungen zu Empfehlung Nr. 6 verwiesen. Empfehlung Nr. 9: Schaffung einer Controlling-Einheit zur Ermittlungsüberprüfung Das in der Antwort zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 18/9331 dargestellte , im Jahr 2015 eingeführte Controlling der Ermittlungsverfahren, die in der Abteilung Schwere und Organisierte Kriminalität (SO) sowie in der Abteilung Staatsschutz (ST) geführt werden, wurde zwischenzeitlich im Jahr 2016 durch eine Arbeitsgruppe evaluiert. Die Verfahrensabläufe des Controllings wurden in den Grundzügen bestätigt. Als Ergebnis der Evaluierung wurde die Formatvorlage in Bezug auf die internen Arbeitsabläufe in den Fachreferaten präziser und somit für die Bedarfsträger verständlicher und nachvollziehbarer gestaltet. Die fortlaufende Optimierung der Ermittlungsarbeit durch weitere Controlling- Maßnahmen ist für das BKA selbst von großem Interesse und wird im Rahmen strategischer Überlegungen regelmäßig berücksichtigt. Empfehlung Nr. 10: Untergetauchte Rechtsextremisten mit Haftbefehl Diesbezüglich wird auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 18/9331 verwiesen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass das BKA im Bedarfsfall Unterstützung bei der Erstellung von phänomenbezogenen Fahndungskonzepten sowie der medienübergreifenden Öffentlichkeitsfahndung nach untergetauchten Rechtsextremisten mit Haftbefehl leistet. Darüber hinaus steht das BKA für Zielfahndungen im Phänomenbereich des Rechtsextremismus/-terrorismus zur Verfügung. Die Zielfahndungseinheiten von Bund und Ländern beschäftigen sich im Rahmen der Fortbildung und des Erfahrungsaustausches auch mit den Besonderheiten dieses Phänomenbereichs. Empfehlung Nr. 11: Erhöhung des Anteils von Personen mit Migrationshintergrund im Polizeidienst Die Erhöhung des Anteils von Personen mit Migrationshintergrund ist Bestandteil des aktuellen Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD: „Menschen mit Migrationshintergrund gehören zu unserer Gesellschaft und prägen sie mit. Ihre Repräsentanz auf allen Ebenen in den Unternehmen, gesellschaftlichen Einrichtungen und vor allem auch im öffentlichen Dienst gilt es weiterhin zu verbessern.“ (S. 105). Im Rahmen einer bundesweiten Strategie wird auch das BKA fortlaufend Maßnahmen ergreifen, um dieses Ziel umzusetzen. Da sich das BKA derzeit in einer großen Phase des Personalaufwuchses befindet und damit sowohl in personeller als auch in inhaltlicher und räumlicher Hinsicht sehr große Veränderungsprozesse einhergehen, beteiligt sich das BKA mit einer ausgewählten Abteilung an einem Forschungsprojekt zur Untersuchung von kultureller Vielfalt und Chancengleichheit in der Bundesverwaltung. An diesem Forschungsprojekt beteiligt sich auch die Bundespolizei. Das BKA ebenso wie die Bundespolizei leisten damit einen weiteren Beitrag zur Umsetzung der Empfehlung Nr. 11. Empfehlung Nr. 12: Stärkung der interkulturellen Kompetenz Im zentralen Aus- und Fortbildungsangebot des Bildungszentrums des BKA werden zur Schaffung und Stärkung der interkulturellen Kompetenz für alle Abteilungen des BKA folgende Seminare bzw. Lehrgänge vorgehalten: Drucksache 19/13659 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. – Verhalten in einer multikulturellen Gesellschaft bzw. auf internationalem Parkett im Rahmen von „Allgemein fachlichen Fortbildungen“ sowohl für den gehobenen kriminalpolizeilichen Vollzugsdienst als auch für den gehobenen sowie den einfachen und mittleren Verwaltungsdienst. Die Veranstaltungen dauern jeweils einen halben Tag. In den Jahren 2017 und 2018 wurden sieben dieser Lehrgänge mit erreichten 175 Teilnehmern/- innen durchgeführt. Im Jahr 2019 sind vier Lehrgänge mit erreichten 100 Kolleginnen und Kollegen vorgesehen. Davon fanden zwei bereits im 1. Halbjahr statt, zwei weitere sind für das vierte Quartal terminiert. Auch im Jahr 2020 sind vier Veranstaltungen mit insgesamt 100 Teilnehmenden geplant. – „Interkulturelle Kommunikation für den gehobenen Dienst“ im Rahmen von dreitägigen Seminaren. Diese werden von externen bikulturellen Trainertandems in externen Tagungsstätten durchgeführt. In den Jahren 2017 und 2018 wurden sechs dieser Seminare mit erreichten 92 Kolleginnen und Kollegen durchgeführt. Im Jahr 2019 wurden bislang zwei dieser Seminare mit erreichten 22 Kolleginnen und Kollegen durchgeführt. Ein drittes Angebot kann im Dezember 2019 von bis zu 16 BKA- Mitarbeitern/-innen genutzt werden. Die laufende Planung 2020 beinhaltet zwei derartige Lehrgänge. – „Interkulturelle Kompetenz für den höheren Dienst“. Hierbei handelt es sich um zweitägige Pflichtlehrgänge für Führungskräfte, welche von externen interkulturellen Trainerinnen und Trainern durchgeführt werden. In den Jahren 2017 und 2018 wurden zwei Seminare mit erreichten 31 Führungskräften durchgeführt. Im Jahr 2019 ist ein Lehrgang mit 16 Teilnehmern/-innen für September vorgesehen. Auch im Jahr 2020 wird dieses zweitägige Seminar für bis zu 16 Teilnehmende Bestandteil des Fortbildungsangebotes sein. – „Menschenrechte – Werteordnung des Grundgesetzes“. Hierbei handelt es sich um ein neu aufgenommenes Format, welches im vierten Quartal 2019 an eineinhalb Tagen für bis zu 15 Teilnehmende angeboten werden wird. Das inhaltliche Konzept wird derzeit in enger Abstimmung mit externen Trainerinnen Trainern und ausgearbeitet. – „Ethik im Polizeiberuf“. Hierbei handelt es sich ebenso um ein neu aufgenommenes Format. Der Lehrgang soll im 1. Halbjahr 2020 an zwei Tagen für bis zu 15 Führungskräfte angeboten werden. Die inhaltliche Konzeptionierung unter Hinzuziehung externer fachlicher Expertise befindet sich in der Vorbereitung. – „Selbstpositionierung/-reflexion als Führungskraft“. Hierbei handelt es sich um ein für 2020 neu zu erstellendes Konzept, das im 2. Halbjahr 2020 an zwei bis drei Tagen mit bis zu 15 Teilnehmern durchgeführt werden soll. Auch hier wird die inhaltliche Ausgestaltung durch fachlich hoch kompetente externe Persönlichkeiten ausgefüllt werden. – „Hauptamtliches Führen von Vertrauenspersonen – Interkulturelle Kommunikation “. Dieser Lehrgang wird von externen interkulturellen Trainerinnen und Trainern durchgeführt. In den Jahren 2017 und 2018 wurden vier dieser Lehrgänge mit erreichten 64 Kolleginnen und Kollegen (Bund – Land) durchgeführt. – „Islam/Islamistischer Terrorismus“. In den Jahren 2017 und 2018 wurden sechs dieser Lehrgänge mit erreichten 156 Kolleginnen und Kollegen (Bund-Land) durchgeführt. Im Jahr 2019 sind zwei Lehrgänge mit jeweils mehr als 40 Kolleginnen und Kollegen vorgesehen und für das Jahr 2020 vier Lehrgänge mit insgesamt mehr als 160 Kolleginnen und Kolle- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13659 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. gen aus dem Bund, den Bundesländern und dem deutschsprachigen Ausland . Neben den zentral angebotenen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen besteht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BKA die Möglichkeit, dezentral das Fortbildungsangebot der Deutschen Hochschule der Polizei und der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) im Themenfeld interkulturelle Kompetenz zu nutzen. Empfehlung Nr. 13: Spezielle Schulung der Beamten für den Umgang mit Opfern und Hinterbliebenen Das Thema Umgang mit Opfern und Hinterbliebenen ist im BKA seit mehreren Jahren Bestandteil der Aus- und Fortbildung an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. Im Rahmen der Fortbildung besteht nunmehr das bedarfsorientierte Lehrgangsangebot „Aufbaumodul Vernehmung“. In diesem wird durch praxisorientierte Übungen dem Aspekt der Interkulturalität besondere Bedeutung zugemessen. Die Fortbildung richtet sich an BKA-Vollzugsbeamtinnen und -beamte. Die Absolvierung des „Aufbaumoduls Vernehmung“ ist nach entsprechender Evaluierung nunmehr Voraussetzung zur Teilnahme an dem Lehrgangsangebot „Vernehmung von Opferzeugen“, das sich darüber hinaus explizit mit der Interaktion mit Opferzeugen beschäftigt. Beide Module wurden und werden unter Einbeziehung psychologischer Expertise durchgeführt. Das BKA hat darüber hinaus eine Konzeption zur Optimierung der Opferbetreuung erstellt, um zukünftig den Herausforderungen in Zusammenhang mit einer „Großschadenslage Terrorismus“ (GSL-TE) besser gerecht zu werden. Diese Konzeption sieht im Ergebnis vor, dass zukünftig im Rahmen einer BAO GSL-TE ein Einsatzabschnitt „Koordinierung Betreuung“ gebildet und personell durch geschultes Personal hinterlegt wird. Für die Bundespolizei ist in Umsetzung von Empfehlung Nr. 13 noch im Jahr 2019 die Inkraftsetzung der Rahmenkonzeption zum polizeilichen Opferschutz vorgesehen, um durch verbesserte Fortbildungsstandards eine vertrauensvolle Interaktion mit Opfern von Straftaten oder deren Angehörigen weiter zu fördern . Empfehlungen Nr. 14 und 15: Übersetzung von Belehrungsaufgaben sowie Hinweis auf Beratungsangebote und Entschädigungsansprüche Diesbezüglich wird auf die Ausführungen in Bundestagsdrucksache 18/9331 zu Frage Nr. 29 verwiesen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der Aspekt der Informationen über Rechte und Ansprüche von Hinterbliebenen und der Hinweis auf entsprechende Informationsquellen Bestandteil einer Broschüre der Identifizierungskommission (IDKO) für Vermissende und Hinterbliebene ist. Empfehlungen Nr. 16 und 17: Nochmalige Überprüfung erfolglos verbliebener Ermittlungen zu herausragend schweren Straftaten Diese beiden Empfehlungen sind mit Empfehlung Nr. 9 zu vergleichen, weswegen auf die dortigen Ausführungen sowie auf diejenigen in der Antwort zu den Fragen 31 und 32 auf Bundestagsdrucksache 18/9331 verwiesen wird. Die hierbei erwähnte vollautomatisierte Wiedervorlage von ungelösten Tatortspuren wird mit einer neuen Version des „Automatisierten Fingerabdruckidentifizierungssystems “ (AFIS) technisch realisiert werden. Die Realisierung ist Bestandteil der Umsetzung des Konzeptes „AFIS+“ und wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2020 erfolgen. Drucksache 19/13659 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Empfehlung Nr. 18: Ausschöpfung aller Informationsmöglichkeiten des BKA bei Länderanfragen Es wird auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 33 auf Bundestagsdrucksache 18/9331 verwiesen. Ergänzend wird auf die Ausführungen zu Empfehlung Nr. 7, insbesondere zum Programm „Polizei 2020“ verwiesen. Durch die Umsetzung eines zentralen Datenhauses im BKA und des polizeilichen Informationsverbunds sollen polizeilich relevante Daten von Bund und Ländern über eine Plattform durch standardisierte Funktionalitäten bereitgestellt werden. Ein dynamisches Zugriffsmanagement soll die Eingriffstiefe des Datenzugriffs im Rahmen der gesetzlichen Schranken steuern. Die für die Ermittlungs- und Auswertearbeit erforderlichen Daten stehen damit den Polizeien des Bundes und der Länder unmittelbar und nach einheitlichen Regeln zur Verfügung, sodass eine Recherche in mehreren verschiedenen Anwendungen entfallen soll. Empfehlungen Nr. 19, 20 und 21: Aufarbeitung des NSU i. R. der Aus- und Fortbildung, Vermittlung von Zusammenarbeitsgrundlagen in der Aus- und Fortbildung sowie Sensibilisierung für die Gefährlichkeit von Rechtsterrorismus und -extremismus, Einbeziehung von Wissenschaft und zivilgesellschaftlichen Organisationen in der Aus- und Fortbildung Diesbezüglich wird zunächst auf die Ausführungen in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/9331 verwiesen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass das Lehrangebot von Aus- und Fortbildung an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung im Hinblick auf die Aufarbeitung des NSU fortlaufend ergänzt wurde. So wird beispielsweise im Rahmen des Bachelorstudiengangs für den gehobenen Kriminaldienst nun eine eigene Lehrveranstaltung mit dem Gegenstand „Polizeigeschichte während und nach dem Nationalsozialismus“ durchgeführt. Weiterhin wurde im Rahmen des Moduls zur Politisch motivierten Kriminalität Raum für einen Thementag geschaffen, der die Befunde der NSU-Untersuchungsausschüsse in einem regelmäßigen Vortrag behandelt. Angepasst und fortentwickelt wurden auch diverse Module in der Ausbildung des höheren Kriminaldienstes des Bundes. Im Bereich der Fortbildung werden insbesondere im „Speziallehrgang PMKrechts “ neben u. a. praxisbezogenen Bekämpfungsansätzen, der Darstellung des Lagebilds und der Gefährdungslage Inhalte zur „BAO Trio/EG Trio“ zum NSU-Ermittlungsverfahren gem. § 129a StGB“ vermittelt, zu Straftaten gegen Asylunterkünfte sowie zu weiteren aktuellen Phänomenen. Inhalte und Auswahl der Referenten werden fortlaufend den aktuellen Erfordernissen angepasst . So wurden in den Jahren 2018 und 2019 beispielsweise Vorträge über das Phänomen der Reichsbürger/Selbstverwalter (aktueller Sachstand und Entwicklungen ), über die bundesweit versandten Drohmails der „Nationalsozialistischen Offensive“ (NSO) sowie die Aufgaben der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ergänzt. Weiterhin hat die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) die Fachtagung „Polizei und Rechtsextremismus. Zur Vermessung eines schwierigen Feldes“ (22./23. November 2017) in Kooperation mit der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin sowie der Akademie für politische Bildung in Tutzing durchgeführt und die Projekte „Politische Bildung und Polizei“ (August 2016 bis Februar 2019) und „Politische Bildung und Polizei II“ (März 2019 bis Dezember 2021) in Kooperation mit der Deutschen Hochschule der Polizei und der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung gefördert, ebenso die Modulare Fortbildung „ Zivilgesellschaft und Polizei“ (August 2016 bis Juli 2017) des Evangelischen Bildungs- und Tagungszentrum Bad Alexanderbad. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13659 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Beabsichtigt die Bundesregierung einzelne der o. g. Empfehlungen nicht umzusetzen? Wenn ja, welche, und warum (bitte aufschlüsseln)? Es ist nicht beabsichtigt, einzelne der o. g. Empfehlungen nicht umzusetzen. Die Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode ist durch das Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestagesvom 12. Juni 2015 (Bundesgesetzblatt Teil I 2015 Nr. 23 19.06.2015 S. 925) gesetzlich vorgeschrieben . Die Bundesregierung wird die Umsetzung der Empfehlungen weiterhin intensiv prüfen und deren Umsetzung vornehmen bzw. alle erforderlichen Maßnahmen für eine Umsetzung treffen. Soweit eine Umsetzung bereits erfolgt ist, wird die Bundesregierung die eingeleiteten Maßnahmen konsequent fortführen. 2. Wann und durch welche konkreten Maßnahmen wurden die „Empfehlungen für den Bereich der Justiz“ des 2. Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600, Dritter Teil: Gemeinsame Bewertungen, G., II., 22.–31.) durch die Bundesregierung bzw. ihre nachgeordneten Behörden jeweils umgesetzt (bitte aufschlüsseln)? a) Sofern Teile der o. g. Empfehlungen noch nicht umgesetzt wurden, wann ist mit der Umsetzung zu rechnen (bitte aufschlüsseln)? b) Beabsichtigt die Bundesregierung, einzelne der o. g. Empfehlungen nicht umzusetzen? Wenn ja, welche, und warum (bitte aufschlüsseln)? Die Umsetzung der einzelnen Empfehlungen des 2. Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode für den Bereich Justiz (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600, S. 863) stellt sich wie folgt dar: Zu Empfehlung Nr. 22: Qualitätsstandards für Prüfvorgänge in Staatsschutzsachen beim Generalbundesanwalt Die Bearbeitung von Prüfvorgängen in Staatsschutzsachen (ARP-Vorgänge) durch den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof erfüllt bereits seit Februar 2012 die Forderungen der Empfehlung 22 des 2. NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache 17/14600, S. 863). Insoweit wird auf den Bericht der Bundesregierung vom 28. Februar 2014 (Bundestagsdrucksache 18/710, Seiten 7/8) und die Ausführungen in der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur Umsetzung der Empfehlungen des 2. NSU-Untersuchungsausschusses auf Bundestagsdrucksache 18/9331, S. 42, verwiesen. Zu Empfehlung Nr. 23 bis 25: Gesetzgeberische Anpassungen hinsichtlich der Zuständigkeit des Generalbundesanwalts Es wird auf die Ausführungen in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 37 der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur Umsetzung der Empfehlungen des 2. NSU-Untersuchungsausschusses auf Bundestagsdrucksache 18/9331 auf S. 42 verwiesen. Zu Empfehlung Nr. 26: Anwendung von GBA-Zuständigkeit begründenden Vorschriften in allen PMK-Phänomenbereichen nach gleichen Maßstäben Auf der Grundlage des Legalitätsprinzips werden die eine Zuständigkeit des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof begründenden Vorschriften seit jeher in allen Phänomenbereichen politisch motivierter Kriminalität nach den gleichen Maßstäben angewandt. Drucksache 19/13659 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Empfehlung Nr. 27: Führung eines Sammelverfahrens nach Nr. 25 ff. RiStBV Es wird auf die Ausführungen in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 37 der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur Umsetzung der Empfehlungen des 2. NSU-Untersuchungsausschusses auf Bundestagsdrucksache 18/9331 auf S. 42 verwiesen. Zu Empfehlungen Nr. 28 und 29: Ergänzung § 143 GVG bzw. tatsächliche Nutzung § 145 GVG Es wird auf die Ausführungen in der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 37 bis 40 der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur Umsetzung der Empfehlungen des 2. NSU-Untersuchungsausschusses auf Bundestagsdrucksache 18/9331 auf S. 42 bis 43 verwiesen. Zu Empfehlung Nr. 30: Aus- und Fortbildungsangebote für Richter sowie Staatsanwälte und Justizvollzugsbedienstete Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 41 bis 43 der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur Umsetzung der Empfehlungen des 2. NSU-Untersuchungsausschusses auf Bundestagsdrucksache 18/9331 auf S. 44 bis 45 verwiesen. Zu Empfehlung Nr. 31: Vernichtung von Asservaten zu ungeklärten Verbrechen Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 44 der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur Umsetzung der Empfehlungen des 2. NSU- Untersuchungsausschusses auf Bundestagsdrucksache 18/9331 auf S. 45 verwiesen . 3. Wann und durch welche konkreten Maßnahmen wurden die „Empfehlungen für den Bereich der Verfassungsschutzbehörden“ des 2. Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600, Dritter Teil: Gemeinsame Bewertungen, G., III., 31.–43.) durch die Bundesregierung bzw. ihre nachgeordneten Behörden jeweils umgesetzt (bitte aufschlüsseln)? a) Sofern Teile der o. g. Empfehlungen noch nicht umgesetzt wurden, wann ist mit der Umsetzung zu rechnen (bitte aufschlüsseln)? b) Beabsichtigt die Bundesregierung, einzelne der o. g. Empfehlungen nicht umzusetzen? Wenn ja, welche und warum (bitte aufschlüsseln)? Die Fragen 3 bis 3b werden im Sachzusammenhang beantwortet. Für den Bereich des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) sieht die Bundesregierung die in den Abschlussberichten des 2. Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode bzw. des 3. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode formulierten bzw. bekräftigten und ergänzten Handlungsempfehlungen für umgesetzt an. Diesbezüglich wird auch auf die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage „Umsetzung der Empfehlungen des 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode zur Verbrechensserie des Nationalsozialistischen Untergrundes“ auf Bundestagsdrucksache 18/9331 verwiesen. Die nachfolgenden, nach Empfehlungen aufgeschlüsselten Ausführungen beziehen sich demnach auf den Bereich des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD), das seinerzeit nur am Rande in die genannte Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage „Umsetzung der Empfehlungen des 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode zur Verbrechensserie des Nationalsozialistischen Untergrundes“ auf Bundestagsdrucksache 18/9331 einbezogen worden war. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13659 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Empfehlung Nr. 32: Zentrale Zusammenführung und Auswertung länderübergreifender Informationen Der Militärische Abschirmdienst (MAD) ist an der Rechtsextremismusdatei (RED) beteiligt. Mit dieser wird der Informationsaustausch zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA), der Bundespolizei, den Landeskriminalämtern, den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder und dem MAD im Bereich der Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus intensiviert und beschleunigt. Der MAD beteiligt sich darüber hinaus seit Schaffung des Gemeinsamen Abwehrzentrums-Rechts (GA-R) bzw. des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums-Rechts (GETZ-R) und der Koordinierten Internetauswertung -Rechts (KIA-R) an diesen Plattformen mit je zwei Dienstposten. In diesen Foren werden Informationen zum Phänomenbereich Rechtsextremismus offen und zeitnah ausgetauscht (auch mit den Strafverfolgungsbehörden), die vor der Einrichtung dieser Plattformen von den beteiligten Behörden nur mit erheblichem Mehraufwand und zeitlichem Verzug zu erlangen waren. Die Maßnahmen dienen der Verbesserung der Kooperation zwischen den Sicherheitsbehörden . Seit dem Jahr 2016 ist der MAD an der vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) geführten Vertrauenspersonen-Datei (VP-Datei) beteiligt. Die Umwandlung der einstigen Amts- in eine Verbunddatei wurde durch das BfV im Juni 2017 abgeschlossen. Über die Arbeit mit dieser Verbunddatei wird sichergestellt , dass sich bei gleichen Quellenzugängen bzw. bei Quellen mit vergleichbarer Nähe zu einem Beobachtungsobjekt die betroffenen Behörden ins Benehmen setzen können. Überdies erfolgt die Bereitstellung von zur Verfügung stehenden Informationen durch den Zugriff auf eine behördeninterne Fachanwendung des BfV durch MAD-Mitarbeiter vor Ort und umgekehrt nach schriftlicher Abfrage durch das BfV auf die des MAD. Künftig, d. h. nach Abschluss der hierfür erforderlichen technischen Maßnahmen, wird es den Mitarbeitern beider Behörden möglich sein, von ihrem Arbeitsplatz aus auf Informationen aus der jeweils anderen Fachanwendung zugreifen zu können. Zu Empfehlung Nr. 33: Konsequente Anwendung der Vorschriften zur Übermittlung von Informationen der Nachrichtendienste Die konsequente Anwendung der gesetzlichen Übermittlungsvorschriften – insbesondere unter Beachtung des Trennungsgebotes – wird im MAD durch die Erarbeitung eigener Regelwerke wie z. B. der Arbeitsweisung (AW) „Informationsverarbeitung im Militärischen Abschirmdienst“ (VS-NfD) sichergestellt. Maßgeblich beteiligt an deren Erarbeitung sind die Grundsatzjuristen des MAD. Diese stehen überdies dem einzelnen MAD-Mitarbeiter im Falle beabsichtigter Informationsübermittlungen jederzeit beratend zur Verfügung und prüfen selbst einzelfallbezogen. Zu Empfehlung Nr. 34: Sorgsamer und effektiver Umgang mit Informationen durch Controlling Die zuständige Fachabteilung hat die Weisungslage und das Datenmanagementsystem zur Speicherung und Aufbewahrung von Daten angepasst, um elektronische Dokumente zweckmäßiger abzulegen, die Recherchefähigkeit zu verbessern und somit vorliegende Erkenntnisse effektiver nutzen und speichern zu können. Insgesamt sind die Regelungen zum Umgang mit Daten vereinfacht worden. Der Bereich Eigenmethodik wurde inhaltlich gestärkt, um als unabhängiges Evaluierungselement fungieren zu können und den sorgsamen und effektiven Umgang mit vorliegenden Informationen zu überwachen. Drucksache 19/13659 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Zu Empfehlungen 35 bis 37: Empfehlungen zur Anpassung von Vorschriften für die Datenspeicherung und Datenlöschung, Aktenhaltung und Aktenvernichtung Die gesetzlichen Grundlagen für die Berichtigung, Löschung und Verarbeitungseinschränkung in Dateien und Akten sind in dem einschlägigen § 6 Absatz 2 des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst (MADG) i. V. m. § 12 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) bzw. § 6 Absatz 3 MADG i. V. m. § 13 BVerfSchG geregelt. Das Kontrollrecht des Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist in § 12a MADG i. V. m. § 26a BVerfSchG geregelt. Der MAD hat für seine Bearbeiterinnen und Bearbeitern zur verständlichen und unkomplizierten Umsetzung dieser Regelungen eine Arbeitsweisung (AW) „Informationsverarbeitung im Militärischen Abschirmdienst“ (VS-NfD) erlassen. Der Datenschutz findet im MAD besondere Beachtung. Aus diesem Grund unterhält der MAD mit dem Dezernat „Datenschutz“ einen eigenen Aufgabenbereich , der – im Auftrage der Leitung des MAD – für die Einhaltung und Umsetzung bereichsspezifischer und allgemeiner datenschutzrechtlicher Bestimmungen im MAD zuständig ist. Neben dem Bereich des administrativen Datenschutzes befindet sich aufgrund der Verarbeitung sensitiver personenbezogener Daten eine Außenstelle der Behördlichen Datenschutzbeauftragten der Bundeswehr (BfDBw) im MAD. Zu Empfehlung Nr. 38: Neues Selbstverständnis der Offenheit in den Verfassungsschutzbehörden Im MAD erfolgt die Wahrnehmung großer Teile der Informationsarbeit des MAD (InfoA MAD) durch das Dezernat Informationsmanagement. Zu den wesentlichen Aufgabenfeldern gehören die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Die InfoA MAD ist Teil der InfoA der Bundeswehr. Sie trägt wesentlich zur Transparenz und Darstellung des MAD und seiner Aufgaben bei. Mit der Implementierung dieses Dezernats hat sich der MAD ein Organisationselement geschaffen, welches den Auftrag des MAD als abwehrender Nachrichtendienst und Sicherheitsdienstleister für die Bundeswehr in den Geschäftsbereich Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) sowie in die Öffentlichkeit transportiert . Die Pressestelle des MAD wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2019 auf die Leitungsebene des MAD verlagert. Zu Empfehlung Nr. 39: Öffnung der Verfassungsschutzbehörden, u.a. bei Personalgewinnung , Ausbildungswegen und Auseinandersetzung mit Zivilgesellschaft Die Personalgewinnung für den MAD wird sich durch kürzlich angeordnete, strukturelle Veränderungen anpassen müssen. Hier sind die Möglichkeiten des Rückgriffs auf das militärische und zivile Personal der Bundeswehr noch stärker auszuschöpfen. Quereinsteiger auch von außerhalb der Bundeswehr werden berücksichtigt, ein Mitarbeiteraustausch mit den Verfassungsschutzbehörden findet statt und soll zukünftig noch intensiver erfolgen. Die Ausbildungsmodelle passen sich dem Qualifikationsbedürfnis des Personals in Abhängigkeit von fachlichen Erfordernissen an. Zu Empfehlung Nr. 40: Kompetenter Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt Der MAD geht kompetent mit der gesellschaftlichen Vielfalt um. Dies spiegelt sich auch in dessen Personalbestand wider. Sowohl interkulturelle Kompetenz als auch Diskursfähigkeit und eine Fehlerkultur gehören zum Mitarbeiterprofil. Zu Empfehlungen Nr. 41 bis 43: Empfehlungen für eine Stärkung der parlamentarischen Kontrolle Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/13659 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Empfehlungen richten sich nach dem Verständnis der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag. 4. Wann und durch welche konkreten Maßnahmen wurden die „Empfehlungen für den Bereich Vertrauensleute der Sicherheitsbehörden“ des 2. Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600: Dritter Teil: Gemeinsame Bewertungen, G., IV., 44.–47.) durch die Bundesregierung bzw. ihre nachgeordneten Behörden jeweils umgesetzt (bitte aufschlüsseln)? a) Sofern Teile der o. g. Empfehlungen noch nicht umgesetzt wurden, wann ist mit der Umsetzung zu rechnen (bitte aufschlüsseln)? Die Fragen 4 und 4a werden im Sachzusammenhang beantwortet. Für den Bereich der Bundespolizei sind die „Empfehlungen für den Bereich Vertrauensleute der Sicherheitsbehörden“ durch den Erlass einer entsprechenden Richtlinie des BMI (Stand: 29. Juni 2017) umgesetzt worden. Für den Bereich des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) sieht die Bundesregierung die in den Abschlussberichten des 2. Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode bzw. des 3. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode formulierten bzw. bekräftigten und ergänzten Handlungsempfehlungen für umgesetzt an. Diesbezüglich wird auch auf die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage „Umsetzung der Empfehlungen des 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode zur Verbrechensserie des Nationalsozialistischen Untergrundes“ auf Bundestagsdrucksache 18/9331 verwiesen. Ergänzend macht die Bundesregierung nachfolgende, nach Empfehlungen aufgeschlüsselte Angaben für den Bereich „Vertrauensleute der Sicherheitsbehörden“: Empfehlung Nr. 44: Klare gesetzliche Regelungen im Hinblick auf einheitlichen Sprachgebrauch für menschliche Quellen Das BKA sieht in den §§ 161, 163 StPO, in den „Gemeinsamen Richtlinien der Justizminister/-senatoren und der Innenminister/-senatoren der Länder über die Inanspruchnahme von Informanten sowie über den Einsatz von Vertrauenspersonen (V-Personen) und Verdeckten Ermittlern im Rahmen der Strafverfolgung “ (RiStBV, Anlage D) sowie in der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofs und der Obergerichte eine hinreichende Rechtsgrundlage und Regelung für den Einsatz von polizeilichen V-Personen sowie die Inanspruchnahme polizeilicher Informanten im Bereich der Strafverfolgung. Die Begriffe „Vertrauensperson“ und „Informant“ sind in der Anlage D der RiStBV definiert. Der Einsatz einer V-Person im Bereich der Gefahrenabwehr ist in den Polizeigesetzen der Länder bzw. in § 45 Absatz 2 Nummer 4 des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) normiert. Im Bereich der Bundespolizei wird zur Umsetzung von Empfehlung Nr. 44 zur Schaffung eines einheitlichen Sprachgebrauchs im Rahmen der angestrebten Novellierung des Bundespolizeigesetzes (BpolG) seitens des BMI beabsichtigt, den Einsatz der in § 28 Absatz 2 Nummer 3 BPolG als besondere Mittel der Datenerhebung benannte „Personen, die nicht der Bundespolizei angehören und deren Zusammenarbeit mit der Bundespolizei Dritten nicht bekannt ist“, als sog. Vertrauenspersonen legal zu definieren. Hierdurch entstünde eine Harmonisierung mit § 45 Absatz 2 Nummer 4 BKAG. Im Bereich des Verfassungsschutzes wurden mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes“ vom 17. November 2015 neue Regelungen und u. a. auch Begriffsbestimmungen und Definitionen vorgegeben. In Abstimmung zwischen dem Bundesnachrichtendienst (BND), dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und dem Bundesamt für den Drucksache 19/13659 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) wurden daher im Rahmen einer Arbeitsgruppe konsensfähige nachrichtendienstliche Begriffe und Definitionen identifiziert und harmonisiert. Das Ergebnis wurde am 8. Juni 2019 im Bundeskanzleramt vorgelegt. Empfehlung Nr. 45: Klare Vorgaben hinsichtlich Auswahl, Eignung und Anwerbung von Vertrauensleuten sowie Beendigung der Zusammenarbeit Für den Bereich des BKA sind die in der Anlage D RiStBV und die durch einschlägige Rechtsprechung hinsichtlich Auswahl, Anwerbung und Eignung von V-Personen sowie zur Beendigung der Zusammenarbeit gemachten Vorgaben hinreichend bestimmt. Diese wurden bereits vor Bekanntwerden des NSU in der „Dienstanweisung des Bundeskriminalamts zur Inanspruchnahme von Informantinnen bzw. Informanten und zum Einsatz von V-Personen“ konkretisiert . Wie in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/7591 ausgeführt, haben die Empfehlungen des Untersuchungsausschusses eine Anpassung dieser Dienstanweisung nicht erforderlich gemacht. Für den Bereich der Bundespolizei normiert mit Stand 29. Juni 2017 die genannte BMI-Richtlinie, durch welche die „Empfehlungen für den Bereich Vertrauensleute der Sicherheitsbehörden“ für die Bundespolizei umgesetzt wurden, Regelungen hinsichtlich der Auswahl, der Verwendungsanforderungen und der Verwendungsdauer von Vertrauenspersonen und Informanten. Im Bereich des Verfassungsschutzes wird der Einsatz von Vertrauensleuten beim MAD durch § 5, 2. Halbsatz MADG i. V. m. dem einschlägigen § 9b BVerfSchG geregelt. Über die Verpflichtung entscheidet der Präsident des MAD oder dessen Vertreter unter Berücksichtigung der unter § 9b Absatz 2 BVerfSchG aufgeführten Ausschlusskriterien. Die Verpflichtung erfolgt auf der Grundlage des sogenannten Verpflichtungsgesetzes, §§ 5, 2. Halbsatz MADG i. V. m. 9a und 9b BVerfSchG. Überdies hat sich der MAD auf Grundlage des § 4 Absatz 1 Satz 3 MADG i. V. m. § 8 Absatz 2 BVerfSchG mit der „Dienstanweisung – ND-Mittel“ ein internes Regelwerk für den Einsatz von Vertrauensleuten gegeben. Empfehlung Nr. 46: Klare Vorgaben hinsichtlich Dauer einer Quellenführung Im Bereich des BKA waren die von Empfehlung Nr. 46 gemachten Vorgaben bereits vor Bekanntwerden des NSU in der entsprechenden „Dienstanweisung des Bundeskriminalamts zur Inanspruchnahme von Informantinnen bzw. Informanten und zum Einsatz von V-Personen“ umgesetzt. Im Bereich der Bundespolizei wird der Entstehung eines zu engen persönlichen Verhältnisses durch eine rotierende Besetzung der Führung von Vertrauenspersonen bzw. Informanten entgegengewirkt. Aufgrund der für die Bundeswehr typischen Fluktuation auf den Dienstposten sowie der deutlich kürzeren Laufzeiten einer nachrichtendienstlichen Operation im MAD ist bei langjähriger Führung von Vertrauenspersonen eine regelmäßige Personalrotation gegeben. Darüber hinaus wird durch das Sachgebiet Eigenmethodik bei einer möglichen langjährigen Führung einer Vertrauensperson (VP) die Rotation der Quellenführung vorgeschlagen und überprüft. Diese Maßnahmen erschweren das Entstehen eines zu engen persönlichen Verhältnisses zwischen VP-Führer und VP. Empfehlung Nr. 47: Kein absoluter Quellenschutz Im Bereich des BKA war ein angemessenes Verhältnis von Quellenschutz einerseits sowie der berechtigten Belange von Strafverfolgung und Gefahrenabwehr andererseits im Sinne der Empfehlung Nr. 47 vor dem Hintergrund des Legalitätsprinzips, des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und – im Bereich Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/13659 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. der Strafverfolgung – der engen Einbindung der Staatsanwaltschaft im Rahmen ihrer Sachleitungsbefugnis bereits vor Bekanntwerden des NSU Standard in der Führung von Vertrauenspersonen. Für den Bereich der Bundespolizei normiert die benannte Richtlinie zur Umsetzung der Empfehlungen für den Bereich „Vertrauensleute der Sicherheitsbehörden “ auch Regelungen zur Gewährleistung eines sachgerechten Ausgleichs zwischen dem Schutz der Vertrauensperson bzw. des Informanten einerseits und der Funktionsfähigkeit der Strafverfolgung bzw. Gefahrenabwehr andererseits . Auch im MAD ist der sogenannte Quellenschutz nicht absolut. Entscheidungen hinsichtlich des Quellenschutzes erfolgen im MAD stets im Rahmen einer vorangegangenen einzelfallbezogenen Verhältnismäßigkeitsprüfung. Die zuständige Fachabteilung führt regelmäßig fachliche Weiterbildungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch. Im Rahmen dieser Weiterbildungen werden u. a. Vorgaben und Kriterien hinsichtlich des Einsatzes von V-Leuten und zur Abgabe von Sachverhalten an die Strafverfolgungsbehörden vertieft. b) Beabsichtigt die Bundesregierung, einzelne der o. g. Empfehlungen nicht umzusetzen? Wenn ja, welche und warum (bitte aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1b verwiesen. 5. Wann und durch welche konkreten Maßnahmen wurden die ergänzenden Handlungsempfehlungen des 3. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12950, S. 1175 ff.) durch die Bundesregierung bzw. ihre nachgeordneten Behörden umgesetzt (bitte aufschlüsseln )? a) Sofern Teile der o. g. Empfehlungen noch nicht umgesetzt wurden, wann ist mit der Umsetzung zu rechnen (bitte aufschlüsseln)? Empfehlung, Ermittlungen in Zielrichtung offen und in Perspektive phänomenübergreifend zu führen Bei dieser Empfehlung handelt es sich im Wesentlichen um eine Zusammenfassung der Empfehlungen Nr. 1 und Nr. 5 des 1. Bundestags-Untersuchungsausschusses zum NSU. Daher wird zunächst auf die Ausführungen zu diesen Empfehlungen verwiesen. Insbesondere im Hinblick auf die informationstechnische Unterstützung phänomenübergreifender Ermittlungen wird zudem auf die Ausführungen der Empfehlung Nr. 7 des 1. Bundestags-Untersuchungsausschusses zum NSU verwiesen. Ergänzend zu den dort genannten Maßnahmen zeigen nachfolgende weitere Maßnahmen die im BKA verankerte phänomenübergreifende Verzahnung: Das Konzept der „Modularen Integration“ wird im BKA zur Gewährleistung einer professionellen Lagebewältigung phänomenübergreifend verfolgt. Ziel der Modularen Integration ist ein personell vorbereitetes und konzeptionell abgestimmtes Zusammenwirken aller erforderlichen (Fach-)Kräfte des BKA. Dies erfolgt im Lagefall – durch „Personaleingliederung“; d. h. die Integration von personenbezogener Kompetenz/Expertise zur Unterstützung der jeweiligen Einsatzabschnitte . Um die Funktionsfähigkeit der BAO sicherzustellen, kann die Polizeiführung jederzeit über die Amtsleitung Personalverstärkung aus den anderen Abteilungen bzw. von anderen Bundes- oder Landesbehörden anfordern Drucksache 19/13659 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. – durch „Struktureingliederung“, d. h. die Eingliederung von kompletten Kompetenzmodulen mit entsprechenden Fachkräften aus der Allgemeinen Aufbauorganisation (AAO) als eigenständige Einsatzabschnitte in die BAO, z. B. der Einsatzabschnitt Tatortarbeit (EA TB), Operative Maßnahmen (EA OM) und Identifizierung (EA Ident) sowie Koordinierung Betreuung (EA KoBe). Ermittlungsverfahren im BKA werden grundsätzlich ermittlungsoffen geführt. Als Konsequenz daraus kann auch die Übergabe eines laufenden Ermittlungsverfahrens an einen anderen Phänomenbereich im BKA in Betracht kommen. Als Beispiel kann hier der Wechsel der BAO Pott (Anschlag auf den BVB Mannschaftsbus am 11. April 2017) von der Abteilung Staatsschutz (ST) zur Abteilung Schwere und Organisierte Kriminalität (SO) genannt werden. Als weiterer Schwerpunkt zur Gewährleistung phänomenübergreifender und in der Zielrichtung offener Ermittlungen wird ein standardisiertes Verfahrenscontrolling gesehen. Die Ermittlungsverfahren des BKA unterliegen grundsätzlich einem fortlaufenden als auch retrograden Verfahrens-/Ermittlungscontrolling (siehe dazu auch Empfehlungen Nr. 9, 16 und 17). Essentiell zur Umsetzung der Empfehlung sind ferner eine qualitativ hochwertige und an den aktuellen Anforderungen ausgerichtete Aus- und Fortbildung sowie strukturierte Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich Staatsschutz. In diesem Zusammenhang werden aktuelle phänomenspezifische und deliktsübergreifende Entwicklungen der PMK wie z. B. Radikalisierungsverläufe über soziale Medien, berücksichtigt, um eine realitätsnahe und praxisorientierte Ausund Fortbildung zu gewährleisten. Der Perspektivwechsel bei Ermittlungen und ein phänomenübergreifender Blick hängen daneben sowohl von technischen Vernetzungen der Recherchesysteme als auch von der Zusammenarbeit zwischen den phänomenspezifischen Dienststellen und nicht zuletzt von dem persönlichen Wissens- und Erfahrungsschatz der Polizeibeamten ab. In diesem Lichte kann neben den bereits getroffenen technischen Maßnahmen eine phänomenübergreifende Personalrotation, beispielsweise zwischen OK- und ST-Dienststellen, im Sinne eines Erfahrungsund Wissensaustauschs sinnvoll sein. Allerdings steht dies immer im Spannungsfeld zu der Notwendigkeit tiefgreifender Phänomen-, Personen- und Ortskenntnis in dem jeweiligen Bereich. Rotation darf daher nicht zum Verlust dieser Kompetenzen führen und ist daher im Umfang entsprechend anzupassen. Empfehlung zur Nutzung aller Möglichkeiten i.Z.m. der DNA-Analyse Eine den gesetzlichen Rahmen ausschöpfende Nutzung der DNA-Analyse in den Ermittlungsverfahren des BKA ist bereits gängige Praxis. Die molekulargenetische Analyse von Personenproben und Spuren erfolgt im Kriminaltechnischen Institut (KTI) des BKA stets auf dem aktuellen Stand der Technik unter hohen Qualitätsanforderungen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten . Personenproben werden untersucht mit dem Ziel einer Erfassung/ Recherche in der DNA-Analysedatei (DAD) und/oder mit dem Ziel eines direkten Vergleichs mit Spurenbefunden. Der direkte Vergleich mit Spurenbefunden erfolgt bei der Untersuchungsstelle und das Ergebnis wird i.d.R. in Form eines Behördengutachtens mitgeteilt. Liegen keine Personenproben für einen direkten Vergleich vor oder können über einen direkten Vergleich Spurenbefunde keinen Personen zugeordnet werden , werden diese Befunde zum Zweck der Veranlassung der Erfassung in der DAD an die Ermittlungsstelle weitergeleitet. Dies ist jedoch nur zutreffend für Spurenbefunde, die DNA von nur einer Person enthalten. Sogenannte „Mischspuren “, die DNA von mehr als einer Person enthalten, sind nur unter ganz Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/13659 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. bestimmten Voraussetzungen für eine Erfassung oder Recherche in der DAD geeignet. Die Untersuchungsstelle ist darauf angewiesen, dass Proben von allen verfahrensrelevanten Personen erhoben und ihr zugeliefert werden. Als weitere Voraussetzung muss gewährleistet sein, dass eine umfängliche Sicherung von Asservaten, deren molekulargenetische Analyse einen kriminalistischen Mehrwert verspricht, erfolgt ist. Dies wird sichergestellt durch einen bundesweit abgestimmten Standard zur DNA-Spurensicherung unter Einbeziehung der neuesten naturwissenschaftlichen/kriminaltechnischen Möglichkeiten, der den Polizeien des Bundes und der Länder zur Verfügung steht. Eine Grundvoraussetzung der bestmöglichen Nutzung aller Möglichkeiten der DNA-Analyse ist eine qualitativ hochwertige DNA-Spurensicherung. Hierzu wird neben den entsprechenden Aus- und Fortbildungsmaßnahmen auch der Vorhalt personeller Ressourcen in angemessenem Umfang praktiziert. So wird die Spurensicherung nur durch entsprechend geschulte Mitarbeiter von Tatortgruppen durchgeführt. Die Analyse erfolgt in speziellen DNA-Laboren durch qualifizierte Wissenschaftler. Zwischenzeitlich erfolgte die Überprüfung aller offenen und in der DAD gespeicherten Spuren im NSU-Komplex. Sowohl die Besitzübertragungen als auch die Anpassung der Pflichtdaten- und Freitextfelder des jeweiligen in der DAD gespeicherten DNA-Datensatzes sind abgeschlossen. Sowohl die regulär erfassten DNA-Spuren als auch die Dauerrecherchen befinden sich zwischenzeitlich alle im Datenbesitz des BKA. Die im NSU-Komplex noch offenen DNA-Spuren sind somit jetzt eindeutig dem BKA als ermittlungsführende Dienststelle zugeordnet. Vor Anpassung der Pflichtdaten- und Freitextfelder in den DAD-Datensätzen hat das BKA die 18. DNA-Anwendertagung am 26./27. April 2017 genutzt und die Thematik „Wechsel von Besitzverhältnissen bei Spurendatensätzen in der DNA-Analyse-Datei“ behandelt. Die DNA-Fachdienststellen des Bundes und der Länder waren übereinstimmend der Auffassung, dass bei Übergabe einer Verfahrensführerschaft die neu zuständige Dienststelle inklusive Verfahrensdaten in den entsprechenden Datenfeldern des DNA-Datensatzes anzupassen sind und im Freitextfeld auf die dann neu zuständige Dienststelle hinzuweisen ist. Die im NSU-Komplex jetzt praktizierte Vorgehensweise entspricht folglich der zwischen den DAD- Fachdienststellen abgestimmten Vorgehensweise. Mit der beschriebenen Vorgehensweise „Anpassung der Pflichtdaten- und Freitextfelder des vorhandenen DNA-Datensatzes“ ist sichergestellt, dass ein in der DAD gespeicherter DNA-Spurendatensatz eindeutig der aktuell sachbearbeitenden Dienststelle zugeordnet werden kann. Weiterhin nicht umgesetzt ist die Funktion, in der DAD bzw. in INPOL-Z auch den technischen Datenbesitzer bei offenen DNA-Spuren zu wechseln, sofern der Datensatz einer anderen Dienststelle zugeordnet wird. Somit bleibt immer der DAD-Teilnehmer technischer Datenbesitzer, der den DAD-Datensatz als Erster angelegt hat. Das Programmieren der hier beschriebenen nicht vorhandenen Funktion in INPOL-Z zum Wechsel des technischen Datenbesitzers für offene DNA-Spuren ist grundsätzlich möglich (bei Personendatensätzen ist diese Funktion bereits vorhanden). Eine solche Anpassung in INPOL-Z zum Datenbesitzwechsel in der DAD bedarf zwingend der Zustimmung durch die Länder im Rahmen einer fachlichen Gremienbefassung und deren Mitarbeit. Drucksache 19/13659 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Abteilung Zentrales Informationsmanagement (ZI) hat eine Anforderung für eine solche Implementierung formuliert, die Abteilung IT hat diese entsprechend in die Priorisierung der verschiedenen IT-Vorhaben eingegliedert. Die Realisierung der Anforderung wird Aufwand bei den INPOL-Teilnehmern erzeugen. Aus diesem Grund ist ein sogenannter Versionsübergreifender Change (VüC) erforderlich. Alle INPOL-Teilnehmer müssen die Anforderung gleichzeitig realisieren. Einzubindende externe Stellen sind daher die Landeskriminalämter im Rahmen der Gremienbehandlung in der Kommission „INPOL-Technik“ und im Unterausschuss „Polizeiliche Informations- und Kommunikationsstrategie und –technik“ (UA IuK). Vor dem Hintergrund der notwendigen Zustimmung durch die Länder im Rahmen einer fachlichen Gremienbefassung und aufgrund verschiedener anderer priorisierter IT-Vorhaben im BKA, aber auch im Länderverbund, ist eine Implementierung der Funktion vor 2020 nicht realistisch. Eine DNA-Referenzdatei, in der DNA-Vergleichsmaterial von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfasst wird, die beispielsweise Zutritt zu kriminaltechnischen Laboren haben oder von Polizeibediensteten, die im Rahmen ihrer hauptamtlichen Tätigkeit mit Spurensicherung betraut sind, ist grundsätzlich erfolgskritisch für die Minimierung von Trugspuren. Im BKA wird seit 2015 eine DNA-Internreferenzdatei (IRD) geführt. Diese stützt sich seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes über das Bundeskriminalamt vom 1. Juni 2017, in Kraft seit 25. Mai 2018, auf § 24 BKAG (Probenentnahme , molekulargenetische Untersuchung zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters und automatisierter Abgleich). Demnach ist die Abgabe der DNA für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BKA, die Umgang mit Spurenmaterial haben oder die Bereiche betreten müssen , in denen mit Spurenmaterial umgegangen oder dieses gelagert wird, verpflichtend . Untersuchungen und Abgleiche bei Personen, die nicht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BKA sind (Besucher, externe Wartungskräfte, Angehörige anderer Polizeidienststellen) und Zutritt zu kontaminationsgefährdeten Bereichen benötigen oder wünschen, dürfen nur mit deren schriftlicher Einwilligung erfolgen. Die erhobenen DNA-Muster sind zu pseudonymisieren und darüber hinaus im Informationssystem des BKA gesondert zu speichern. Auch die Bundespolizei nutzt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben das Instrument der DNA-Analyse in ihren Ermittlungsverfahren. Es erfolgen dabei - alle rechtlich zulässigen nationalen und internationalen Abgleiche mit Datensätzen . Empfehlung zur Interoperabilität polizeilicher Datensysteme Die fortlaufende Optimierung des polizeilichen Informationsverbunds wird als eine der vordringlichsten Aufgaben des BKA angesehen. In der Vergangenheit wurden hierzu bereits diverse IT-Projekte mit dem Ziel betrieben, den polizeilichen Bedarfsträgern Informationen möglichst unmittelbar, d. h. in möglichst hohem Automatisierungsgrad, verfügbar zu machen und dabei relevante Lageentwicklungen ausdrücklich zu berücksichtigen. Insbesondere durch die Umsetzung des Programms „Polizei 2020“ soll die Komplexität und Inkompatibilität der unterschiedlichen Datensysteme erheblich reduziert, die gesamte IT-Architektur und somit das Informationsmanagement der Polizei zukunftsfähig gemacht werden. Die polizeilich relevanten Daten von Bund und Ländern sollen zukünftig in einem „Datenhaus“ zentral beim BKA vorgehalten und über standardisierte Funktionalitäten bereitgestellt werden. Ein dynamisches Zugriffsmanagement soll hierbei die jeweilige Eingriffstiefe des Datenzugriffs im Rahmen der gesetzlichen Schranken gewähr- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/13659 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. leisten. Vor diesem Hintergrund wird – auch für die Bundespolizei – auf die obigen Ausführungen zur Empfehlung Nr. 7 verwiesen. Empfehlung zu stärkerer personeller Kontinuität in künftigen BAOen Das Kräftemanagement in einer BAO ist – im Bund ebenso wie in einem Land – eine der zentralen Herausforderungen. Berechtigte dienstliche Belange aus der AAO sowie zum Teil auch private Bedürfnisse stehen grundsätzlich im Spannungsfeld zu der wünschenswerten Personalkontinuität in einer BAO. Dieses Spannungsfeld führt zwangsläufig dazu, dass ein Teil der eingesetzten Kräfte bei einer länger andauernden Einsatzlage wechselt. Die Kräfteplanung einer BAO ist darauf ausgerichtet, diese widerstreitenden Interessen auszutarieren , um eine möglichst hohe Personalkontinuität zu gewährleisten. Im BKA stehen hierbei folgende Mechanismen zur Verfügung, die sich bei der Kräfteplanung einer BAO positiv bemerkbar machen: • Festlegung einer mehrwöchigen Mindestverweildauer in einer BAO; • Identifizierung von Bereichen innerhalb der BAO, die dringend einen längeren und zwingend kontinuierlichen Kräfteeinsatz erforderlich machen (z. B. Bereich Ermittlungen); • Prüfung der Dislozierung einzelner Einsatz-/Unterabschnitte der BAO an allen drei Standorten des BKA; • Prüfung des verstärkten Einsatzes von Mitarbeitern/-innen im Rahmen des Regeldienstes (bei familiären Betreuungspflichten) bzw. in Teilzeit; • Prüfung des verstärkten Einsatzes von Tarifbeschäftigten; • Prüfung der Anwendung festgelegter Rotationsmodelle (feste Tauschpartner, damit geringere Transferverluste und zunehmend eigenverantwortliche Gestaltung der Entsendezeiträume); • verstärkte (modulare) Integration von Kräften anderer Abteilungen, die sich am Standort der BAO befinden; • standardmäßiger Ressourcenvorhalt und die Implementierung von monetären und nichtmonetären Anreizsystemen; • Einrichtung eines entsprechenden Personalpools mit Kräften für eine längerfristige Verweildauer in einer BAO und damit zielgruppenspezifische Qualifizierung für die jeweiligen Aufgabenbereiche; • Gewährleistung einer Personalkontinuität als wesentliche Führungsaufgabe. Die genannten Maßnahmen wurden bereits in der Vergangenheit praktiziert und sind auch perspektivisch verstärkt Gegenstand von Kräfteplanungen in einer BAO. Empfehlung zur Vorbereitung und Informationsversorgung von Länderbeamten bei der Einbindung in Ermittlungsmaßnahmen sowie Dokumentation Das BKA hat eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um eine angemessene Informationsversorgung von externen Polizeibeamtinnen und -beamten bei der Einbindung in Ermittlungsmaßnahmen sicherzustellen. Schwerpunkte dabei sind: • Einrichtung von regionalen Einsatzabschnitten in den Bundesländern; • Besetzung der regionalen Einsatzabschnitte auch mit Länderbeamten; • Leitung von regionalen Einsatzabschnitten der BAO durch Länderbeamte; • regelmäßige Besprechungen der Leiter der regionalen Einsatzabschnitte mit dem Polizeiführer der BAO; Drucksache 19/13659 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. • weitgehende Zugriffs- und Recherchemöglichkeiten der Bundesländer für Datenbanken des BKA; • Austausch der Erkenntnisse im Rahmen der Zentralstellenfunktion des BKA und der Zusammenarbeit beispielsweise im GETZ-R mit anderen Bundesländern (insbesondere AG Personenpotentiale) sowie im GTAZ. Die durch den 3. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode formulierte Empfehlung zur Vorbereitung und Informationsversorgung von Länderbeamten bei der Einbindung in Ermittlungsmaßnahmen wurde im BKA im Rahmen der BAO ST City (Anschlag auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016) sowie der BAO Pott (Anschlag auf den Mannschaftsbus des BVB am 11. April 2017) umgesetzt. Weiterhin wird durch wechselseitige Hospitationen sowie temporäre und dauerhafte Behördenwechsel nicht nur ein Wissens- und Erfahrungsaustausch ermöglicht , sondern auch das gegenseitige Verständnis für Bedürfnisse und Arbeitsweisen der jeweils anderen Behörde gefördert. Empfehlung zu Informationsaustausch zwischen Polizei und Justiz bei PMK- Gewaltdelikten Soweit in den ergänzenden Handlungsempfehlungen der Informationsaustausch zwischen Polizei und Justiz bei PMK-Gewaltdelikten angesprochen wird, ist festzustellen, dass zum 1. Dezember 2018 die Änderung von Nr. 207 RiStBV in Kraft trat. Dabei wurde der Deliktskatalog um die politisch motivierten Gewaltstraftaten bestimmter Deliktsgruppen erweitert. Die Staatsanwaltschaft ist somit verpflichtet, dem Bundeskriminalamt – unabhängig von einem polizeilichen Informationsaustausch – alsbald nach Abschluss des Verfahrens eine Kopie der staatsanwaltschaftlichen oder gerichtlichen Abschlussentscheidung (z. B. Urteil mit Gründen, Strafbefehl, Einstellungsverfügung ), möglichst in elektronischer Form, zur Auswertung zu senden . Mit dieser Erweiterung des Kataloges wird die Empfehlung des 2. Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages zum NSU umgesetzt, den gegenseitigen Informationsaustausch zwischen Polizei und Justiz bei PMK- Gewaltdelikten zu verbessern. Empfehlungen im Bereich des Verfassungsschutzes, insbesondere zu Einsatz und Führung von V-Leuten Im Bereich des Verfassungsschutzes wurden für das BfV die genannten Empfehlungen in einer internen Dienstvorschrift vom 20. Juni 2018 verbindlich geregelt und umgesetzt. Beim MAD wird die aufgestellte Forderung nach einer verstärkten Einbindung des stellvertretenden VP-Führers bereits seit Jahren durch die zuständige Fachabteilung umgesetzt: Die Quellenführung erfolgt ausschließlich durch zweiköpfige Teams. Hinsichtlich der Forderung nach Implementierung eines Rotationsverfahrens bei langjähriger Führung von Vertrauensleuten wird auf den Antwortbeitrag zu Frage 4, Empfehlung Nr. 46 verwiesen. Eine regelmäßige kritische Prüfung der konkreten VP-Führung erfolgt in der zuständigen Fachabteilung seit Jahren durch das Sachgebiet Eigenmethodik, über welches eine Qualitätssicherung betrieben wird. Die Forderung nach einer Zuweisung klarer Zuständigkeiten und Kompetenzen im Rahmen einer Schutzmaßnahme (Enttarnung einer VP) wird seit dem Jahr 2016 durch die Kategorie „Schutzoperation“ im MAD umgesetzt. Für diese Schutzmaßnahmen ist das Sachgebiet Eigenmethodik der zuständigen Fachabteilung des MAD zuständig. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/13659 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Empfehlung zur Stärkung der Zivilgesellschaft und nachhaltiger Förderung von Präventionsarbeit gegen Rechtsextremismus Den ergänzenden Handlungsempfehlungen zur Stärkung der Zivilgesellschaft und nachhaltigen Förderung von Präventionsarbeit gegen Rechtsextremismus kommt die Bundesregierung insofern nach, als Programme und Maßnahmen zur Prävention von Rechtsextremismus bereits seit 2001 gefördert werden. Im Zeitraum 2001 bis 2014 förderte zunächst das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zivilgesellschaftliche Projekte und Initiativen gegen Rechtsextremismus im Rahmen der beiden Förderperioden des Europäischen Sozialfonds (ESF) 2001 bis 2007 und 2008 bis 2013 sowie zuletzt mit dem ESF-Programm XENOS – Integration und Vielfalt (2008 bis 2014) und dem XENOS-Sonderprogramm „Ausstieg zum Einstieg“ (2009 bis 2014). Durch die Arbeit des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages sowie der Landtage wurde jedoch deutlich, dass eine noch intensivere und wirkungsvollere Auseinandersetzung mit Rassismus und Rechtsextremismus notwendig ist. Die Empfehlungen der NSU-Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages (insbesondere Bundestagsdrucksache 17/14600, S. 861 ff.) wurden daher bereits bei der Konzeption des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) berücksichtigt. Das Bundesprogramm fördert zivilgesellschaftliches Engagement für Demokratie, für Vielfalt und gegen Extremismus auf der kommunalen, regionalen und bundesweiten Ebene. Damit zielt es sowohl auf die Stärkung zivilgesellschaftlicher Strukturen als auch auf die Weiterentwicklung der präventiv-pädagogischen Fachpraxis ab. Die im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ zur Verfügung stehenden Fördermittel wurden kontinuierlich erhöht. Mit dem Mittelaufwuchs konnten sowohl zivilgesellschaftliche Strukturen weiter gestärkt als auch die pädagogische Fachpraxis u.a. in den Themenfeldern Rechtsextremismus und Rassismus mittels zusätzlicher Modellprojekte weiterentwickelt werden. Die mit den Aufstockungen verbundene konzeptionelle Weiterentwicklung erfolgte im partizipativen Austausch mit der Zivilgesellschaft und Wissenschaft. So wurden die erfolgreichen Ansätze der ESF-Programme (XENOS-Integration und Vielfalt sowie XENOS-Sonderprogramm „Ausstieg zum Einstieg“) ab 2014 berücksichtigt. Eine Nachhaltigkeit des ESF-Bundesprogramms XENOS-Integration und Vielfalt konnte auch dadurch sichergestellt werden, dass die innovativen Ansätze dieses Pro-gramms im Handlungsschwerpunkt „Interkulturelle Öffnung und Sensibilisierung zu Themen kultureller Vielfalt an den Lernorten Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen“ in die Ausgestaltung der Leitlinie für den neuen Bereich „Förderung von Modellprojekten für Engagement und Vielfalt in der Arbeits- und Unternehmenswelt“ des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ eingeflossen sind. Die Förderung bewährter Beratungsstrukturen wie der Mobilen Beratung und der Ausstiegsberatung in den Bundesländern wurde ausgeweitet und finanziell ausgebaut. Weiterhin wurden die Partnerschaften für Demokratie, die Handlungskonzepte auf lokaler Ebene erarbeiten und relevante Akteure vor Ort vernetzen und stärken , deutlich ausgeweitet und die Fördermittel aufgestockt. Die Vernetzung der demokratischen zivilgesellschaftlichen Akteure untereinander und die Vernetzung mit Verbänden und Trägern aus anderen Bereichen wurden intensiviert. Schließlich unterliegen grundsätzlich alle Maßnahmen der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse werden bei der Weiterentwicklung des Programms und der Maßnahmen berücksichtigt. Drucksache 19/13659 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Mit Blick auf die Empfehlung der kontinuierlichen Unterstützung für Demokratieförderung und der Verstetigung der bislang zeitlich befristeten Förderungen von zivilgesellschaftlichen Projekten und Initiativen gegen Rechtsextremismus , Rassismus und Antisemitismus hat auch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat das Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe “ im Jahre 2016 verstetigt. Zugleich wurde der Etat auf derzeit 12 Mio. Euro/Jahr verdoppelt und die Förderung, die bis dahin auf die neuen Bundesländer konzentriert war, auf das gesamte Bundesgebiet ausgedehnt. Empfehlung zur Finanzierung von Opferberatungsstellen Soweit in den ergänzenden Handlungsempfehlungen die Finanzierung von Opferberatungsstellen für Opfer rechtsextremistischer Gewalt angesprochen ist, nehmen die Länder die allgemeine Opferhilfe im Rahmen der föderalen Organisation der Bundesrepublik in eigener Zuständigkeit wahr. Auch die Förderung bewährter Beratungsstrukturen der Opferberatung wurde in den Bundesländern ausgeweitet und finanziell gestärkt. In mehreren Ländern sind besondere Landesstiftungen und Opferbüros eingerichtet worden. Ebenso wie die Frage der Organisation der Opferhilfe in den einzelnen Ländern fällt die Frage der finanziellen Unterstützung der verschiedenen Einrichtungen bzw. Organisationen in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Allerdings ist die Stärkung der Opferhilfe insgesamt auch für die Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Mit der Ernennung von Herrn Prof. Dr. Edgar Franke zum Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Opfern und Hinterbliebenen terroristischer Straftaten im Inland steht Betroffenen ein zentraler Ansprechpartner zur Verfügung. Darüber hinaus haben es sich die Bundesregierung sowie die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zum Ziel gesetzt, den Opferschutz durch gemeinsame Projekte zu verstärken (Pakt für den Rechtsstaat). Die Länder sind sich einig, dass zentrale Strukturen zur schnellen und unbürokratischen Betreuung der Opfer wichtig sind. Hierbei werden sie durch den Bund unterstützt, der einen regelmäßigen Austausch durch in der Regel halbjährliche Treffen zwischen Vertretern des Bundes und der Länder, insbesondere mit den Opferbeauftragen, ermöglicht. b) Beabsichtigt die Bundesregierung, einzelne der o. g. Empfehlungen nicht umzusetzen? Wenn ja, welche und warum (bitte aufschlüsseln)? Es ist nicht beabsichtigt, einzelne der o. g. Empfehlungen nicht umzusetzen. Wie auch bei den Empfehlungen des 2. Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode wird die Bundesregierung die Umsetzung der Empfehlungen weiterhin intensiv prüfen und deren Umsetzung vornehmen bzw. alle erforderlichen Maßnahmen für eine Umsetzung treffen. Soweit eine Umsetzung bereits erfolgt ist, wird die Bundesregierung die eingeleiteten Maßnahmen konsequent fortführen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/13659 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.