Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Hessel, Christian Dürr, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/13102 – Steuer auf Bargeld und Euro-Parallelwährungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Zuge einer Neuaufstellung des europäischen Spitzenpersonals wird es auch zu einem Wechsel in der Europäischen Zentralbank (EZB) kommen. Dieser könnte nach Ansicht der Fragsteller bereits bestehende Ideen zur Geld- und Ausgabenpolitik wieder in den Fokus der Debatte rücken.  1. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Vorschlägen des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Europäischen Zentralbank , Bargeld mit einer Steuer zu belegen? Der Bundesregierung sind keine entsprechenden Vorschläge des IWF und der EZB bekannt. Sollte sich die Frage auf den Interneteintrag im „IMFBlog“ von Ruchir Agarwal und Signe Krogstrup „Cashing In: How to Make Negative Interest Rates Work“ vom 5. Februar 2019 beziehen, so wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 3 der Großen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/10144 verwiesen.  2. Unterstützt die Bundesregierung die Idee der Bargeldabwertung auf europäischer oder nationaler Ebene? Nein. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13662 19. Wahlperiode 27.09.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 25. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  3. Ist es ein Ziel der Bundesregierung, die Bargeldzahlung zugunsten der Kartenzahlung einzudämmen? Nein.  4. Hat die Bundesregierungen Schätzungen, ob, und wenn ja, in welcher Höhe die Schäden bei den Sparern infolge der fortgeführten Negativzinspolitik liegen? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/9562 wird verwiesen.  5. Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um die Kartenzahlung und die dafür nötigen technischen Voraussetzungen, wie beispielsweise einen Internetzugang, zu verbessern, und wenn ja, welche? Im Bereich der Zahlungsdienste besteht u. a. mit der Richtlinie (EU) 2015/2366 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (PSD II- Richtlinie) und der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro (SEPA- Verordnung) ein vollharmonisierter europäischer Rechtsrahmen, der Innovationen im Zahlungsverkehr fördert, der die Sicherheit von Zahlungen verbessert und der die Rechte von Zahlungsdienstnutzern stärkt.  6. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zu ergreifen, um das Vertrauen in die Währung Euro zu stärken?  7. Wenn ja, welche Maßnahmen sind das?  8. Wenn nicht, gibt es Gründe, wieso keine Maßnahmen geplant sind? Die Fragen 6 bis 8 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung vertraut seit Bestehen des Euro auf dessen Wertbeständigkeit und untermauert dies zum Beispiel mit einer nachhaltigen Wirtschafts- und Haushaltspolitik. Darüber hinaus achtet die Bundesregierung die Unabhängigkeit des Eurosystems, das damit am besten seine Aufgabe, Preisstabilität im Euroraum zu gewährleisten, erfüllen kann.  9. Wie bewertet die Bundesregierung aus dem Vorschlag des IWFs und der EZB, zwei Währungen mit festem Umtauschkurs zu schaffen, in der die eine das Euro-Bargeld und die andere die Euro-E-Reserven darstellen würden? Der Bundesregierung sind keine entsprechenden Vorschläge des IWF und der EZB bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Drucksache 19/13662 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 10. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der geplanten Praxis in Italien, nach der mit sogenannten Mini-Bots eine Parallelwährung durch Steuerschuldscheine geschaffen werden soll? 11. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag der italienischen Regierung zu einer nationalen, auf die landesspezifischen Gegebenheiten angepassten, Parallelwährung mit flexiblen Wechselkursen ? Hat die Bundesregierung vor, den Vorschlag auch für die Bundesrepublik Deutschland zu prüfen? Die Fragen 10 und 11 werden zusammen beantwortet. Gemäß Artikel 128 Absatz 1 Satz 3 AEUV sind die von der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen Banknoten die einzigen Banknoten, die in der Union als gesetzliches Zahlungsmittel gelten. Staatliche Parallelwährungen sind nicht vorgesehen. Als Anleihen oder Schuldschein ausgestaltet fänden „Mini-Bots“ Anrechnung bei Ermittlung des Maastricht-Schuldenstandes, genauso wie bei der Begleichung der Rechnungen durch Zahlungen in Euro, für die zuvor Kredite aufgenommen wurden. Darauf hat auch EZB-Präsident Draghi verwiesen. 12. Erwägt oder prüft die Bundesregierung, private Parallelwährungen, wie beispielsweise Kryptowährungen, als offizielle Zahlungsmittel zuzulassen ? Die von der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen Banknoten sind die einzigen Banknoten, die in der Euro-Zone als gesetzliches Zahlungsmittel gelten. Aus Sicht der Bundesregierung wird sicherzustellen sein, dass sich „Stablecoins“ nicht als Alternative zum gesetzlichen Zahlungsmittel etablieren und damit die bestehende Währungsordnung in Frage stellen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13662 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.