Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Otto Fricke, Christian Dürr, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/13067 – Finanzierung der in Deutschland und im Ausland stationierten deutschen Seemannsmissionen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Weltweit werden über 90 Prozent des Ferngüterhandels über den Seeweg abgewickelt (vgl. Jahresbericht Deutsche Marine 2018: 158), für die Bundesrepublik Deutschland sind es rund 20 Prozent des Außenhandels, die über den Seeverkehr bestritten werden (vgl. ebd.: 157). Die Seefahrt stellt somit eine wichtige Grundlage für die globalen Handelsbeziehungen dar. Für die reibungslose Abwicklung des Handels sind die Seeleute häufig viele Wochen und weit entfernt von ihrer Heimat im Einsatz. Die kirchlichen Seemannsmissionen bieten ihnen auch in der Ferne Seelsorge- und Sozialeinrichtungen. Durch die Globalisierung nimmt auch die Zahl der deutschen Communitys im Ausland zu. Neben den staatlichen, kulturellen und kirchlichen Vertretungen übernehmen die Seemannsmissionen auch hier die Funktion von Begegnungsstätten für die im Ausland dauerhaft lebenden deutschen Bürger. Nach Regel 4.4 Nummer 1 des Seearbeitsübereinkommens (2006) der Internationalen Arbeitsorganisation haben die Unterzeichnerstaaten, zu denen auch die Bundesrepublik Deutschland gehört, in ihren Seehäfen Sozialeinrichtungen für die Seeleute vorzuhalten. In deutschen Seehäfen bestehen diese in Form der Seemannsheime und Seemannsclubs, die sich in Trägerschaft der kirchlichen Einrichtungen befinden. Somit muss der Bund keine unmittelbar staatlichen Einrichtungen für die soziale Betreuung der Seeleute an Land schaffen. Daher beteiligt sich der Bund an der Finanzierung der kirchlichen Einrichtungen. Nach § 119 Absatz 4 Satz 1 des Seearbeitsgesetzes (SeeArbG) standen bis Anfang 2019 hierfür 500.000 Euro zur Verfügung. Nach einem Gesetzänderungsverfahren auf Vorschlag der CDU/CSU- und SPD-Fraktionen (Bundestagsdrucksache 19/7425) wurden diese Mittel auf 1 Mio. Euro erhöht. Insgesamt ist die Deutsche Seemannsmission in über 35 Hafenstädten auf der ganzen Welt präsent (Leitbild Deutsche Seemannmission, 2019). Allerdings sinken seit Jahren die finanziellen Zuschüsse an die Seemannsmissionen aus anderen Quellen. So seien beispielsweise die freiwilligen Reederabgaben eingebrochen (www.evangelisch.de/inhalte/143754/13-05-2017/seemannsmissio nen-leiden-unter-finanznoeten). Die Erhöhung der finanziellen Zuschüsse durch die Bundesregierung trifft allerdings nur die innerhalb der Bundesre- Deutscher Bundestag Drucksache 19/13692 19. Wahlperiode 01.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 27. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. publik Deutschland stationierten Seemannsmissionen. Die weiteren Standorte der Organisationen im Ausland leiden dagegen unter den Einnahmeeinbußen. 1. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Budgetentwicklung der Deutschen Seemannsmission und der Katholischen Seemannsmission Stella Maris seit 1999 vor (bitte getrennt nach Organisation und Jahr aufschlüsseln)? Informationen über die Budgetentwicklung der Deutschen Seemannsmission und der Katholischen Seemannsmission Stella Maris liegen der Bundesregierung seit dem Jahr 2016 vor. In diesem Jahr begann mit der Umstellung auf eine institutionelle Förderung die Pflicht zur Vorlage von Wirtschaftsplänen. Jahr Deutsche Seemannsmission Stella Maris 2016 7.888.085,00 € 219.777,87 € 2017 10.633.922,00 € 296.328,00 € 2018 10.249.588,00 € 302.611,00 € 2019 9.524.135,00 € 272.782,00 € 2. Welche Hilfen haben die Deutsche Seemannsmission bzw. die Katholische Seemannsmission Stella Maris seit 1999 direkt oder indirekt aus dem Bundeshaushalt erhalten (bitte getrennt nach Einzelplan und Jahr aufschlüsseln )? Die Hilfen für die Deutsche Seemannsmission bzw. die Katholische Seemannsmission Stella Maris durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sind im Einzelplan 11 des Haushalts des BMAS seit dem Jahr 2014 enthalten. Folgende Mittel sind daraus für die satzungsmäßigen Aufgaben der Sozialeinrichtungen in inländischen Häfen abgeflossen: 2014 74.410,53 € 2015 381.530,32 € 2016 470.952,00 € 2017 473.670,00 € 2018 499.270,00 € 2019 999.999,83 € Seit 1999 erhielten die deutschen Seemannsmissionen im Ausland seitens des Auswärtigen Amts (Einzelplan 05) – jeweils auf Antrag – Hilfen im Rahmen der Projektförderung von insgesamt 2.430.000 Euro. In den einzelnen Jahren wurde gezahlt: Titel Jahr Betrag 0502 68754 1999 457.000 € 2000 460.000 € 2001 216.000 € 2002 202.000 € 2003 234.000 € 2004 211.000 € 2005 207.000 € 2006 183.000 € 0502 68704 2007 173.000 € Drucksache 19/13692 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Titel Jahr Betrag 2008 0 € 2009 57.000 € 2010 30.000 € Die Katholische Seemannsmission Stella Maris wurde nicht gefördert. 3. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Zusammensetzung der Einnahmen der Deutschen Seemannsmission und der Katholischen Seemannsmission Stella Maris vor? Der Bundesregierung liegen die Wirtschaftspläne für die Jahre 2016 bis 2019 vor. 4. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Zusammensetzung der Ausgaben der Deutschen Seemannsmission und der Katholischen Seemannsmission Stella Maris vor? Der Bundesregierung liegen die Wirtschaftspläne für die Jahre 2016 bis 2019 vor. 5. Auf welcher Berechnungsgrundlage beruht die Verdopplung der zur Verfügung stehenden Mittel? Die Verdopplung der Mittel im Haushalt 2019 erfolgte im parlamentarischen Verfahren. Eine gesonderte Berechnungsgrundlage ist der Bundesregierung nicht bekannt. 6. Wie schätzt die Bundesregierung die weitere Entwicklung des Finanzbedarfs der Deutschen Seemannsmission und der Katholischen Seemannsmission Stella Maris ein? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zur weiteren Entwicklung des Finanzbedarfs der Deutschen Seemannsmission und der Katholischen Seemannsmission Stella Maris vor. 7. Ist vonseiten der Bundesregierung eine Erhöhung der finanziellen Hilfen für die im Ausland stationierten Seemannsmissionen der Deutschen Seemannsmission und der Katholischen Seemannsmission Stella Maris geplant ? a) Wenn ja, in welcher Höhe? b) Wenn nein, wieso nicht? Nein, da derzeit keine finanziellen Hilfen für die im Ausland stationierten Seemannsmissionen der Deutschen Seemannsmission und der Katholischen Seemannsmission Stella Maris gewährt werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13692 8. Würde eine finanzielle Förderung der im Ausland stationierten Seemannsmissionen durch den Bund unter die ODA-Quote fallen, und falls nein, warum nicht? 9. Ist es nach Einschätzung der Bundesregierung grundsätzlich möglich, dass Zahlungen nichtstaatlicher Dritter, beispielsweise der Kirchen, aus der Bundesrepublik Deutschland an die im Ausland stationierten Seemannsmissionen unter die ODA-Quote fallen, und falls nein, warum nicht? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsame beantwortet. Die Official Development Assistance (ODA) erfasst nach Definition der OECD Leistungen, die von öffentlichen (d. h. staatlichen) Stellen bereitgestellt werden und ein klares Entwicklungsziel in Ländern verfolgen, die auf der Liste der ODA-fähigen Länder stehen. Die Deutsche Seemannsmission fördert das Wohl der Seeleute und ihrer Angehörigen im In- und Ausland. Zielsetzung und Zielgruppe erfüllen das Kriterium des Entwicklungsziels nicht. Förderungen durch den Bund können also nicht der ODA zugerechnet werden. Zahlungen nichtstaatlicher Dritter erfüllen ebenfalls nicht die vorstehend genannte Definition und können daher ebenso nicht auf die ODA Quote angerechnet werden. Drucksache 19/13692 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333