Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Joana Cotar, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/13203 – Registermodernisierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Datenbestände der öffentlichen Verwaltung werden, wenn sie Informationen enthalten, die für das Erbringen einer Verwaltungsleistung erforderlich sind und zur Unterstützung von administrativen und politischen Entscheidungen sowie für die amtliche Statistik genutzt werden, als Register bezeichnet. Für eine Digitalisierung der Verwaltung, hin zum E-Government, bedarf es nach Ansicht der Fragesteller moderner Register und der Möglichkeit, Daten unterschiedlicher Verwaltungsstrukturen und Zuständigkeiten zu verbinden. Dies würde nach Ansicht der Fragesteller eine Digitalisierung von Verwaltungsleistungen für Bürger und Unternehmen ermöglichen, eine Verbesserung der Datengrundlage für staatliche Entscheidungen und amtliche Statistik darstellen und den Zugriff auf staatliche Daten für die Wirtschaft erleichtern. Der IT-Planungsrat schreibt zur Registermodernisierung, dass die bestehende Registerlandschaft dezentral und heterogen sei und Daten häufig nicht an die Behörden bzw. Register übermittelt werden können, obwohl diese Daten zur Erfüllung der Aufgaben benötigt werden. Laut IT-Planungsrat werden Daten oftmals mehrfach erfasst und es bestehen Inkonsistenzen. Die Nutzung bereits vorhandener Daten bei der Verwaltung durch modernisierte und vernetzte Register ermöglicht laut IT-Planungsrat ein effizientes und wirtschaftliches Verwaltungshandeln und entlastet gleichzeitig Bürger und Unternehmen (www.itplanungsrat .de/DE/Projekte/Koordinierungsprojekte/Registermodernisierung/ Registermodernisierung_node.html). Gemäß einem Gutachten des nationalen Normenkontrollrats aus dem Jahr 2017 ( w w w . n o r m e n k o n t r o l l r a t . b u n d . d e / r e s o u r c e / b l o b / 72494/476004/12c91fffb877685f4771f34b9a5e08fd/2017-10-06-downloadnkr -gutachten-2017-data.pdf, Seite 13) sei die heutige Registerlandschaft in der Bundesrepublik Deutschland nicht dafür geeignet, den Informationsreichtum der öffentlichen Verwaltung optimal zu nutzen. Daher sei eine grundlegende Modernisierung erforderlich. Der Zugang zu verlässlichen Registerdaten würde nach Ansicht der Fragesteller den Verwaltungszeitaufwand enorm verringern und zu einer qualitativ hochwertigen Verwaltungserledigung beitragen. Ebenso ist nach Ansicht der Fragesteller ein eindeutiges Identitätsmanagement und ein standardisierter Datenaustausch zwischen den Verwaltungsstrukturen und Zuständigkeiten ohne Deutscher Bundestag Drucksache 19/13696 19. Wahlperiode 01.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 27. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. ein modernes Register nicht denkbar (Zensus 2021). In anderen europäischen Staaten bedarf es für die Erhebung dieser Daten oftmals nur einer dementsprechenden Software (www.springerprofessional.de/ohne-moderne-registerist -kein-digitaler-staat-zu-machen/16672162). Die Basis für behördliche Entscheidungen (Antrags- und Genehmigungsverfahren ) sind Registerdaten. Ein Austausch von Registern unter den verschiedenen Verwaltungsstrukturen und Zuständigkeiten findet nach Ansicht der Fragesteller häufig nach wie vor mit einem Papierausdruck statt. Ein wesentlicher Vorteil einer modernen Registerlandschaft wäre nach Ansicht der Fragesteller eine raschere und friktionsfreie Umsetzung der Vorgaben des Online- Zugangsgesetzes. In Zukunft bräuchte man bei der Beantragung von Verwaltungsleistungen keine Nachweise mehr zu verschicken. Dadurch könnten vollständig digitale Prozesse ablaufen (www.it-planungsrat.de/DE/Projekte/Koordinierungsprojekte/ Registermodernisierung/Registermodernisierung_node.html). Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD kann man diesbezüglich nachlesen, dass „eine Opt-in-Lösung, die das Zustimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger festschreibt“ verankert werden soll. „Damit ermöglichen wir Behörden, Daten über gemeinsame Register und eindeutige, registerübergreifende Identifikationen zu verknüpfen („once only“-Prinzip). Wir werden die öffentlichen Register modernisieren und dafür die Vorschläge des Normenkontrollrats prüfen.“ (Koalitionsvertrag, Zeile 2035 bis 2042). Auch zur Umsetzung des Once-only-Prinzips sind verlässliche und miteinander verknüpfte Registerdaten unumgänglich. „Damit Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ihre Daten nur einmal angeben müssen, entwickeln wir ein behördenübergreifendes Datenmanagement, das die Weitergabe von Daten zwischen Behörden erleichtert und gleichzeitig das hohe deutsche Datenschutzniveau erhält. Wir nutzen das Konzept, die 100 wichtigsten Verwaltungsleistungen online anzubieten. Schwerpunkte setzen wir dabei in den Bereichen Steuern und Abgaben, Bilanzierung und Buchführung, Personal, Ausschreibungen und öffentliche Aufträge, Unternehmensübergang sowie Bauen und Immobilien und erarbeiten die hierfür notwendigen Angebote in enger Abstimmung mit den Nutzerinnen und Nutzern aus den Unternehmen.“ (Koalitionsvertrag, Zeile 2890 bis 2898). „Die Ministerpräsidentenkonferenz hat im Herbst 2018 den Bund gebeten, unter Beteiligung der Länder ein Projekt Registermodernisierung aufzulegen und dabei die Anregungen aus dem Gutachten des Normenkontrollrats zur Registermodernisierung aufzunehmen. Die Innenministerkonferenz hat ebenfalls im Herbst 2018 das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gebeten, unter Beteiligung des IT-Planungsrats und der Arbeitskreise I und II der Innenministerkonferenz geeignete Arbeitsstrukturen aufzubauen und das Thema verfahrensübergreifendes Identitätsmanagement als Teil der Registermodernisierung zu behandeln“ (www.it-planungsrat.de/DE/Projekte/Koordinierungs projekte/Registermodernisierung/Registermodernisierung_node.html). Drucksache 19/13696 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  1. Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus der Feststellung des Normenkontrollrats, dass die heutige Registerlandschaft in Deutschland nicht dafür geeignet ist, den Informationsreichtum der öffentlichen Verwaltung optimal zu nutzen und eine grundlegende Registermodernisierung unverzüglich erforderlich ist (siehe die Ausführungen dazu in der Vorbemerkung)? Eine moderne Registerlandschaft ist eine zentrale Voraussetzung für ein zeitgemäßes , nutzerfreundliches, digitales Verwaltungsangebot und durchgehend digitale Verwaltungsprozesse. Sie trägt dazu bei, Bürger, Unternehmen und Verwaltung zu entlasten. Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung zur Aufgabe einer Modernisierung der öffentlichen Register bekannt. Dabei sind die Bedürfnisse aller Nutzerinnen und Nutzer zu berücksichtigen. In einigen Verwaltungsbereichen sind in den vergangenen Jahren bereits große Fortschritte dabei erzielt worden, Lösungen für eine den Anforderungen der Digitalisierung entsprechende Datenhaltung, Zugriffsregelungen und ein geeignetes Schnittstellenmanagement zu entwickeln. Der im Bereich der Innenverwaltung aufgebaute Informationsverbund, in dem alle bundesdeutschen Ausländer-, Melde- und Personenstandsbehörden ebenso wie zentrale IT- Verfahren und Register enthalten sind, ist ein Beispiel für eine gut funktionierende Registerarchitektur. Wichtige Herausforderungen für eine Weiterentwicklung der Registerlandschaft bestehen darin: • Bereichsübergreifende Lösungen für Zugangsmöglichkeiten und Schnittstellenmanagement zu finden • die Feststellung und Sicherung der Identität von Personen verfahrensübergreifend zu organisieren • verfassungsrechtliche und datenschutzrechtliche Vorgaben einzuhalten. Der IT-Planungsrat hat unter Verweis auf das Gutachten des Normenkontrollrats mit Beschluss vom März 2019 ein Koordinierungsprojekt Registermodernisierung eingerichtet. Die Federführung dafür liegt beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.  2. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die bestehende Registerlandschaft dezentral und heterogen ist und Daten häufig nicht an die Behörden bzw. Register übermittelt werden können, obwohl diese Daten zur Erfüllung der Aufgaben benötigt werden? Die Registerlandschaft in Deutschland ist aufgrund der föderalen Struktur heterogen aufgebaut. Zur Erfüllung der jeweiligen Aufgaben bestehen fachgesetzliche Übermittlungsvorschriften für die erforderlichen Daten.  3. Teilt die Bundesregierung die Meinung der Fragesteller, dass Daten von den unterschiedlichen Behörden oftmals mehrfach erfasst werden und Inkonsistenzen bestehen? Dies ist der Grund, warum intensiv an Verbesserungen gearbeitet wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Erhebung von Daten in unterschiedlichen Registern unterschiedlichen Zwecken dient. Dennoch können gleiche Daten in verschiedenen Registern notwendig sein. Inkonsistenzen sollen dabei – soweit möglich – vermieden werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13696 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  4. Wann ist mit einer konkreten Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgeschriebenen Zielen (Opt-in-Lösung, Once-only-Prinzip, usw.) zu rechnen? Das Onlinezugangsgesetz ist von Bund und Ländern bis Ende 2022 umzusetzen . Um frühzeitig nutzerfreundliche Online-Angebote umsetzen und weiterentwickeln zu können, wird neben einer langfristigen Zielvision eine Minimalversion des Zielprozesses erarbeitet – in der digitalen Produktentwicklung auch als „Minimum Viable Product“ (MVP) bekannt – die möglichst bei heutiger Rechts- und Registerlage umsetzbar ist. Die langfristige Zielvision fokussiert sich darauf, wie der Prozess so nutzerfreundlich wie möglich gestaltet werden kann. Diese kann z. B. auch dafür erforderliche weitere Anbindungen von Registern beinhalten.  5. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Gutachten des Nationalen Normenkontrollrats „Mehr Leistung für Bürger und Unternehmen: Verwaltung digitalisieren. Register modernisieren“, und welche Umsetzungsziele leitet die Bundesregierung daraus ab? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.  6. Hat die Bundesregierung die Vorschläge der Ministerpräsidentenkonferenz (Herbst 2018) angenommen, dass unter Beteiligung der Länder ein Projekt Registermodernisierung aufzulegen und dabei die Anregungen aus dem Gutachten des Normenkontrollrats zur Registermodernisierung aufzunehmen sei (siehe Ausführungen dazu in der Vorbemerkung der Fragesteller)? a) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung diesbezüglich gesetzt? b) Wie, und wann wurden diese Maßnahmen umgesetzt bzw. werden umgesetzt ? Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben in ihrer Besprechung am 6. Juni 2019 einen gemeinsamen Beschluss gefasst, in dem sie die das Vorhaben einer Registermodernisierung unterstützen und die erfolgte Einrichtung eines entsprechenden Koordinierungsprojekts im IT-Planungsrat begrüßen.  7. Hat die Bundesregierung die Vorschläge der Innenministerkonferenz (Herbst 2018), dass das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), unter Beteiligung des IT-Planungsrats und der Arbeitskreise I und II der Innenministerkonferenz geeignete Arbeitsstrukturen aufzubauen und das Thema „verfahrensübergreifendes Identitätsmanagement“ als Teil der Registermodernisierung zu behandeln, angenommen (siehe Ausführungen dazu in der Vorbemerkung der Fragesteller)? a) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen wurden durch das BMI unter Beteiligung des IT-Planungsrats gesetzt? b) Wie, und wann wurden bzw. werden diese Maßnahmen umgesetzt umgesetzt ? Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat die in dem Beschluss geforderte Arbeitsstruktur aufgebaut und der 210. Sitzung der Stän- Drucksache 19/13696 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. digen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 12. bis 14. Juni 2019 in Kiel unter TOP 12 einen Vorschlag für ein Verfahrensübergreifendes Identitätsmanagement als Teil der Registermodernisierung vorgelegt. Der Vorschlag und der Beschluss der IMK sind unter dem folgenden Link veröffentlicht : www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschlues se/20190612_14.html. Die Bundesregierung prüft derzeit Möglichkeiten, wie in dieser Legislaturperiode eine gesetzliche Grundlage für das registerübergreifende Identitätsmanagement datenschutzkonform geschaffen werden kann.  8. Welche konkrete Rolle wird bei der Modernisierung der Registerlandschaft die Föderale IT-Kooperation (FTIKO) bzw. das Statistische Bundesamt einnehmen? Die Projektakteure werden erst mit Vorliegen einer konkreten Maßnahmenplanung feststehen, daher ist auch der Umfang der Beteiligung der Registerlandschaft die Föderale IT-Kooperation (FITKO) und des Statistischen Bundesamtes noch nicht festgelegt. Beide Institutionen werden eine Rolle in der weiteren Umsetzung spielen. Die FITKO wirkt bereits mit im Koordinierungsprojekt Registermodernisierung des IT-Planungsrates.  9. Inwiefern werden nach Ansicht der Bundesregierung bei einer Umsetzung auf eine moderne Registerlandschaft die Zielvorgaben des Online- Zugangsgesetzes (OZG) tangiert? Mit der Umsetzung einer modernen Registerlandschaft wird auch die nutzerfreundliche Digitalisierung von Verwaltungsleistungen unterstützt. Im Zuge der Inanspruchnahme von Online-Angeboten ermöglicht sie den Datenaustausch zwischen Behörden, um Nachweise in Verwaltungsverfahren zu erbringen. Dieser Datenaustausch kann das Hochladen von Nachweisen durch den Bürger mit dessen Einwilligung ersetzen (Once-Only-Prinzip). 10. Welche, und wie viele der 575 OZG-Leistungen wurden bisher von der Bundesregierung umgesetzt? Welche konkreten Maßnahmen wurden davon in Bezug auf eine Registermodernisierung getroffen und/oder umgesetzt? Ist der Zielzeitplan der Bundesregierung in Bezug auf das OZG – Ende 2022 – einzuhalten? Derzeit sind 74 Umsetzungsprojekte definiert. Davon sind 16 Umsetzungsprojekte gestartet. Es wird erwartet, dass noch in 2019 erste Verwaltungsleistungen (wie beispielsweise „Wohngeld“ und „Sondernutzungserlaubnis von Straßen“) online starten. Bis Mitte nächsten Jahres ist es geplant, dass 20 bis 30 Leistungen online gehen. Danach wird die Online-Verfügbarkeit von Leistungen schnell zunehmen. Bis Ende 2022 sollen schließlich alle Leistungen nutzerfreundlich online bereitgestellt werden. Um dieses ambitionierte Ziel erreichen zu können, werden Online-Angebote auf Basis der heutigen Rechts- und Registerlage konzipiert und implementiert. Langfristig sollten die Prozesse so nutzerfreundlich wie möglich gestaltet werden. Für eine erfolgreiche Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ist es essentiell, dass die IT-Dienstleister und durch die Länder die Kommunen möglichst früh mit einbezogen, die Lösungen aus der Sicht der Nutzer gestaltet und die erar- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13696 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. beiteten Lösungen von anderen Ländern auch übernommen bzw. nachgenutzt werden können. 11. Welche konkreten Maßnahmen müssen nach Ansicht der Bundesregierung als erstes gesetzt werden, um eine Modernisierung der Registerlandschaft voranzutreiben und umzusetzen? Eine modernisierte Registerlandschaft muss die Anforderungen der Bürger (Umsetzung des Once-Only-Prinzips), der Unternehmen (Kosteneinsparungen) und der Verwaltung (gesteigerte Effizienz des Verwaltungshandelns) sowie naturgemäß die rechtlichen Voraussetzungen berücksichtigen. Dazu soll in einem ersten Schritt ein Architekturmodell für die Registerlandschaft abgestimmt werden. 12. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Zusammenhang (Registermodernisierung , Einführung von Basisregistern) bereits vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gesetzt? a) Welche konkreten Ziele werden damit verfolgt? b) Wann ist mit einer konkreten Umsetzung der Maßnahmen zu rechnen? Die Fragen 12 bis 12b werden gemeinsam beantwortet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat im Rahmen der ressortübergreifenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reduzierung von Statistikpflichten gemeinsam mit den Mitgliedern dieser Arbeitsgruppe ein Grundkonzept für ein Basisregister für Unternehmensstammdaten erarbeitet. Ziel ist eine spürbare Entlastung der Unternehmen von bürokratischen Belastungen. Konkrete Terminplanungen zur Umsetzung liegen derzeit noch nicht vor. 13. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Zusammenhang (Registermodernisierung , Einführung von Basisregistern) bereits vom Bundesinnenministerium gesetzt? a) Welche konkreten Ziele werden damit verfolgt? b) Wann ist mit einer konkreten Umsetzung der Maßnahmen zu rechnen? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 7, 16 und 17 verwiesen. 14. Welche konkreten Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Bezug auf das vom IT-Planungsrat beschlossene Steuerungsprojekt Registermodernisierung bereits gesetzt? a) Welche konkreten Ziele werden damit verfolgt? b) Wann ist mit einer konkreten Umsetzung der Maßnahmen zu rechnen? Gemäß dem Beschluss des IT-Planungsrates vom 27. Juni 2019 wurde der Auftrag für das mit Beschluss vom 12. März 2019 eingerichtete Koordinierungsprojekt Registermodernisierung wie folgt gefasst: • Identifizierung der Anforderungen an eine Registermodernisierung • Erstellung eines Architekturmodells für eine Registerlandschaft auf der Basis vernetzter Register • Erfassung der Anforderungen für gesetzliche Änderungen Drucksache 19/13696 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. • Erstellung eines Zielbildes und einer konkreten Maßnahmenplanung Eine Berichterstattung zum Stand der Arbeiten erfolgt zur 30. Sitzung des IT- Planungsrates am 23. Oktober 2019. 15. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Zusammenhang (Registermodernisierung , Einführung eines Bildungsregisters) bereits vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gesetzt? a) Welche konkreten Ziele werden damit verfolgt? b) Wann ist mit einer konkreten Umsetzung der Maßnahmen zu rechnen? Die Fragen 15 bis 15b werden gemeinsam beantwortet. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die Empfehlungen des Nationalen Normenkontrollrates zur Modernisierung des Registerwesens und zum Umstieg auf einen registerbasierten Zensus zum Anlass genommen , die Einführung eines nationalen Bildungsregisters in Deutschland zu prüfen. Der Mehrwert eines solchen Registers für den Zensus und insbesondere für die Bildungspolitik wäre erheblich, da erstmals Bildungsverläufe abgebildet werden könnten und differenzierte Analysen zu Bildungskarrieren und Bildungserfolgen möglich wären. Auch die empirische Bildungsforschung würde von Bildungsverlaufsdaten profitieren. Zurzeit erarbeitet das Statistische Bundesamt eine Machbarkeitsstudie zur rechtlichen, organisatorischen und technischen Umsetzung eines Bildungsregisters in Deutschland. Diese wird voraussichtlich Ende 2019 vorliegen. Auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie wird eine zügige gemeinsame Entscheidungsfindung mit den Ländern zur Einrichtung eines Bildungsregisters angestrebt. 16. Welche konkreten Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit einem Ausländerzentralregister bereits gesetzt ? a) Welche konkreten Ziele werden damit verfolgt? b) Wann ist mit einer konkreten Umsetzung der Maßnahmen zu rechnen? Die Fragen 16 bis 16b werden gemeinsam beantwortet. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist vorgesehen, das Ausländerzentralregister (AZR) zu ertüchtigen, um belastbarere Auskünfte erhalten zu können, allen relevanten Behörden unkomplizierten Zugriff zu ermöglichen und es auch zur besseren Steuerung der Rückführung und freiwilligen Ausreise einsetzen zu können. Das AZR soll perspektivisch zu einem zentralen Ausländerdateisystem weiterentwickelt werden. Die Weiterentwicklung des AZR erfolgt in zwei Schritten: • In einem ersten Schritt wurden die Rechtsänderungen und Maßnahmen in Angriff genommen, die bereits in der vergangenen Legislaturperiode umgesetzt werden sollten (z. B. Nutzung der AZR-Nummer wird allen öffentlichen Stellen im Datenaustausch untereinander zum Zweck der eindeutigen Zuordnung – bis zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU – ermöglicht, Ausdehnung des automatisierten Datenabrufs auf weitere Behörden). Diese waren auch besonders dringlich mit Blick auf die aktuelle Lage, um die Länder bei der Bewältigung ihrer Aufgaben im Zusammenhang mit Asylsuchenden und Ausreise- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13696 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. pflichtigen zu unterstützen. Die entsprechenden Maßnahmen wurden mit dem Zweiten Datenaustauschverbesserungsgesetz (BGBl. I S. 1131) umgesetzt . • Die Weiterentwicklung des gesamten AZR zu einem Ausländerdateisystem, erfordert umfangreiche und hochkomplexe rechtliche und technische Vorüberlegungen , bevor rechtlicher und sodann technischer Änderungsbedarf präzise formuliert werden kann. Auch kann ein solches Vorhaben nur in einem gemeinsamen Projekt mit den Ländern und unter Einbindung der Erfahrungen vor allem der Ausländerbehörden erarbeitet werden. Die Umsetzung der Maßnahmen wurde bereits begonnen. 17. Welche konkreten Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit einem Gebäude- und Wohnungsregister (in Bezug auf Zensus und Grundsteuer) bereits gesetzt? a) Welche konkreten Ziele werden damit verfolgt? b) Wann ist mit einer konkreten Umsetzung der Maßnahmen zu rechnen? Die Fragen 17 bis 17b werden gemeinsam beantwortet. Die Angaben zu Gebäuden und Wohnungen sollen im Rahmen des registergestützten Zensus 2021 auf dem Weg einer Gebäude- und Wohnungszählung als Vollerhebung bei Eigentümerinnen und Eigentümern beziehungsweise Verwalterinnen und Verwaltern von Häusern und Wohnungen erfragt werden. Gegenwärtig ist das Statistische Bundesamt mit konzeptionellen Vorarbeiten für einen registerbasierten Zensus befasst. Diese umfassen auch die Prüfung der Frage, auf welchem Weg eine zukünftig registerbasierte Ermittlung der erforderlichen Angaben zu Gebäuden und Wohnungen möglich sein wird. Ein Zeitplan ist bislang noch nicht abgestimmt. 18. Welchen konkreten Inhalt hatte der Bericht des BMI über die bisher eingeleiteten Schritte hin zu einer Registermodernisierung, welcher bei der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (6. Juni 2019 in Berlin) vom BMI an die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder übergeben wurde (www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/unterrichtun gen/00100/unterrichtung-19-00151.pdf TOP 1.4.2)? Der Bericht des BMI zum Stand der Umsetzung der Themen „Einfachen Zugang schaffen, Datenaustausch ermöglichen und Registermodernisierung“ anlässlich der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 6. Juni 2019 in Berlin fasst die auch in der Vorbemerkung der Fragestellung aufgeführte Beschlusslage zum Vorhaben einer Registermodernisierung zusammen. Er schildert außerdem die bestehenden und zukünftigen Anforderungen für eine Registermodernisierung, die sich im BMI u.a. aus dem Bedarf für ein registerübergreifendes Identitätsmanagement, der OZG-Umsetzung und der angestrebten Umstellung auf einen registerbasierten Zensus ergeben. Zusätzliche Anforderungen ergeben sich aus der Umsetzung der am 11. Dezember 2018 in Kraft getretenen EU-Verordnung zum Single Digital Gateway (SDG). Drucksache 19/13696 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 19. Welche Bundesbehörden werden bei der Umgestaltung, Umsetzung und Modernisierung der Registerlandschaft federführend eingebunden, und welche konkreten Aufgaben werden welche Bundesbehörden übernehmen (bitte um nach Bundesministerien und Bundesbehörden aufschlüsseln )? Da die Maßnahmenplanung bislang nicht abgeschlossen ist, sind hierzu gegenwärtig keine Angaben möglich. 20. Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit der konkreten Umsetzung der Maßnahmen der Leitlinien für eine Modernisierung der Registerlandschaft des IT-Planungsrats auszugehen, und in welchem Umsetzungsstand befinden sich die festgeschriebenen Maßnahmen (www.it-pla nungsrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/Entscheidungen/28_Sitzung/ TOP17_Anlage1_Leitlinien-Modernisierung_Registerlandschaft.pdf? __blob=publicationFile&v=4). Zum Umsetzungsstand der in den vom IT-Planungsrat beschlossenen Leitlinien für eine Registermodernisierung aufgeführten Maßnahmen „Schaffung eines Kerndatensystems“ und „Einführung eines verfassungs- und datenschutzkonformen Identifikators unter Wahrung geeigneter Garantien für die Rechte und Freiheiten der Person“ wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Die Sicherstellung der Interoperabilität und die Ertüchtigung der Registerlandschaft ist eine sich kontinuierlich stellende Aufgabe, zu deren Umsetzung alle der in den oben beantworteten Fragen aufgeführten Teilvorhaben beitragen. Die konkrete Maßnahmenplanung für eine Registermodernisierung ist gemäß Beschluss des IT-Planungsrates vom 27. Juni 2019 eine der Aufgaben des laufenden Koordinierungsprojektes Registermodernisierung. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13696 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.