Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 20. März 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1372 19. Wahlperiode 22.03.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), Ottmar von Holtz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/661 – Deutsches und europäisches Engagement in der Sahel-Zone V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit dem Jahr 2014 intensiviert die Bundesregierung ihr Engagement auf dem afrikanischen Kontinent. Eine der Schwerpunktregionen dieses Engagements ist die Sahel-Zone (www.defense.gouv.fr/content/download/512289/8635668/file/ Research_paper_no45_2017.pdf). Die Region gilt als die ärmste der Welt. Neben sozioökonomischer Not zählen die Klimakrise, Terrorismus und fragile Staatlichkeit zu den größten Herausforderungen. Deutschland engagiert sich seit Jahrzehnten entwicklungspolitisch in der Region. Zudem sind deutsche Soldatinnen und Soldaten seit dem Jahr 2013 im Rahmen der Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) im Einsatz. Darüber hinaus beteiligt sich die Bundesregierung an den EU-Polizeimissionen EUCAP Sahel Mali und EUCAP Sahel Niger sowie der Ausbildungsmission EUTM Mali. Das deutsche und europäische Interesse an der Region intensivierte sich in den vergangenen Jahren aufgrund der zunehmenden Flucht- und Migrationsbewegungen auf dem afrikanischen Kontinent, in denen der Sahel-Zone eine strategische Rolle zukommt, weiter. Nicht erst seit dem Niger-Besuch von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Jahr 2016 fließen daher erhebliche Summen deutscher und europäischer Mittel in die Region. Offizielle Ziele sind die Bekämpfung von Terrorismus und transnationaler Kriminalität sowie die Förderung nachhaltiger Entwicklungsprozesse . Die Fokussierung auf eine schnelle Reduktion der Migration droht, Fluchtursachen mittel- und langfristig zu verschärfen, statt zu reduzieren. Die stark gestiegenen Entwicklungsgelder können korrupte Strukturen verfestigen, die militärische Unterstützung die Repressionen durch autoritäre Staatschefs wie den tschadischen Präsidenten Idriss Déby Itno verstärken. Auf Vorschlag Frankreichs, Deutschlands und der Europäischen Union wurde im Juli 2017 zusätzlich die so genannte Sahel-Allianz aus der Taufe gehoben. Neben den Initiatoren sind die G5-Sahelstaaten (Burkina Faso, Mali, Mauretanien , Niger und Tschad), die Weltbankgruppe, die Afrikanische Entwicklungsbank sowie das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) Teil der Allianz. Ziel dieser Allianz soll es sein, in der Region gemeinsam mit „wichtigen internationalen Partnern für ein verbessertes und erweitertes Eingreifen“ (www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/767104/publicationFile/ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1372 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 228928/170713-D-F-Integrationsrat_Sahel_DL.pdf) zu sorgen. Die Allianz konzentriert sich hierbei auf vier Schwerpunktbereiche: eine verbesserte Abstimmung der Entwicklungszusammenarbeit, gegenseitige Rechenschaftspflichten , die Suche nach innovativen Durchführungsmodalitäten sowie die Unterstützung einheimischer Sicherheitskräfte (ebd.). Trotz weitreichender ziviler Komponenten scheint der Fokus klar auf der Ertüchtigung einheimischer Sicherheitskräfte zu liegen. So wurde im August 2017 eine gemeinsame Eingreiftruppe (Force Conjointe) gegründet, die bis zu 5 000 Soldaten aus den G5-Staaten umfassen und eine verbesserte grenzübergreifende Terrorbekämpfung in der Region ermöglichen soll. Zur Finanzierung dieser Truppe fand am 13. Dezember 2017 eine Konferenz in Paris statt. Zur Deckung der veranschlagten 259 Mio. Euro, die der Aufbau der Truppe kosten soll, wurden von der Europäischen Union 50 Mio. Euro versprochen. Frankreich kündigte an, 8 Mio. Euro beisteuern zu wollen. Die G5-Sahel-Staaten sagten je 10 Mio. Euro zu. Hinzu kommen bilaterale Hilfen in der Höhe von 60 Mio. Dollar von Seiten der USA sowie 100 Mio. aus dem Königreich Saudi-Arabien und 30 Mio. aus den Vereinigten Arabischen Emiraten. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel stellte für die Sahel-Region bis 2021 Entwicklungsgelder in der Höhe von 1 Mrd. Euro in Aussicht (www.nzz.ch/international/geld-fuer-anti-terror-kampf-im-sahel-ld.1339187). Bislang ist nach Einschätzung der Fraktion unklar, wie die verschiedenen Gelder eingesetzt werden sollen, auf welcher Grundlage die verschiedenen Partner der Sahel-Allianz kooperieren und wie die zivile und militärische Schwerpunktsetzung der Zusammenarbeit gewichtet und aufeinander abgestimmt werden soll. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Als Reaktion auf die Zunahme von Herausforderungen im Sahel-Raum, aber auch auf die verstärkten Bemühungen der Sahel-Staaten zur engeren Zusammenarbeit, sind 2017 mehrere Initiativen zur Unterstützung der Region ins Leben gerufen worden. Insbesondere handelt es sich dabei um internationale Bemühungen zur Unterstützung der von den G5-Sahel-Staaten gegründeten „gemeinsamen Einsatztruppe “ („Force Conjointe“) einerseits und die „Sahel-Allianz“ zur Verbesserung der Entwicklungs- und Stabilisierungsbemühungen im Sahel-Raum andererseits . Da Sicherheit, Stabilität und Entwicklung untrennbar miteinander verbunden sind, sind die beiden internationalen Initiativen als komplementär zu betrachten . Die Sahel-Allianz ist konzentriert auf die fünf Kernbereiche Jugendbeschäftigung , ländliche Entwicklung, Klima und Energie, Regierungsführung sowie Grundversorgung und Dezentralisierung. Dabei sind Sicherheit, Migration und die Mobilisierung des Privatsektors Querschnittsthemen in allen Bereichen. Ziele der Sahel-Allianz sind eine Verbesserung der gegenseitigen Rechenschaftspflicht der Entwicklungspartner und der G5-Länder, das Entwickeln innovativer Durchführungsmethoden sowie eine bessere Koordinierung der Geberaktivitäten. Der Bereich „Sicherheit“ im Rahmen der Sahel-Allianz ist ausdrücklich nicht auf die militärische Ertüchtigung der „gemeinsamen Einsatztruppe“ gerichtet, sondern befasst sich mit Möglichkeiten zur Stärkung von Staatlichkeit (inklusive Sicherheitssektor ), um das Verhältnis zwischen Staat und Bevölkerung zu verbessern und für ein größeres Sicherheitsempfinden der Menschen vor Ort zu sorgen. Der von den Fragestellern nachfolgend zitierte „Sahelgipfel in Paris am 13. Dezember 2017“ war ein Austauschformat zum weiteren Vorgehen zur Unterstützung der „gemeinsamen Einsatztruppe“. Ziel des von Frankreich ausgerichteten Gipfels war es, politische Unterstützung für die Operationalisierung der „gemeinsamen Einsatztruppe“ zu mobilisieren. Einzelne Staaten (wie das Königreich Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1372 Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate) haben dabei Unterstützungsmittel in Aussicht gestellt; konkrete Mittelzusagen sind zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt. Wie bei der hochrangigen Sahel-Konferenz am 23. Februar 2018 in Brüssel bestätigt , unterstützt Deutschland die Einsatztruppe der G5-Staaten seit ihrer Gründung mit 20 Mio. Euro direkter Unterstützung sowie 28 Mio. Euro für begleitende Maßnahmen wie Ausbildung und Sicherheitssektorreform. Diese Mittel sind Teil des deutschen Gesamtengagements in den G5-Sahel-Staaten, das sich von 2017 bis 2020 auf voraussichtlich mindestens 1,7 Mrd. Euro belaufen wird. Darin enthalten sind die voraussichtlichen Aufwendungen des Auswärtigen Amts, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit, des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie des Bundesministeriums der Verteidigung. Aufgrund vorläufiger Haushaltsführung, unterschiedlicher Planungszeiträume (einjährige bzw. mehrjährige Haushaltsführung), Parlamentsvorbehalten und laufender Abstimmung mit Partnern stehen die Details der Mittelausplanung und -höhe noch aus. 1. In welcher Höhe und von welchen Gebern wurden auf dem Sahel-Gipfel in Paris am 13. Dezember 2017 Mittel für zivile Projekte zur nachhaltigen Entwicklung zugesagt (bitte nach Ländern, Projekten und Höhe der zugesagten Mittel auflisten)? Am 13. Dezember 2017 sind keine Mittelzusagen erfolgt. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 2. In welcher Höhe und von welchen Geberstaaten wurden auf dem Sahelgipfel in Paris am 13. Dezember 2017 Mittel für den Aufbau der gemeinsamen Eingreiftruppe (Force Conjointe) zugesagt (bitte nach Ländern, vorgesehenen Maßnahmen und Höhe der zugesagten Mittel auflisten)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Ist die Auszahlung von Geldern, die in militärische Strukturen fließen sollen, an explizite Bedingungen (verbesserte Governance, Einhaltung der Menschenrechte o. Ä.) geknüpft? a) Falls nein, warum nicht? b) Falls ja, wie und in welchen zeitlichen Intervallen wird die Einhaltung der Bedingungen kontrolliert, bzw. wie werden Verstöße sanktioniert? Die Fragen 3a und 3b werden zusammen beantwortet. Der Umsetzung von Projekten im Bereich Militär im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung liegen zivilrechtliche Vereinbarungen mit dem Partnerland zugrunde. Darin werden strikte Vereinbarungen über den Endverbleib beziehungsweise die Verwendung der Zuwendung getroffen. Insbesondere übergebene Sachgegenstände dürfen von den Partnern ausschließlich für mit der Charta der Vereinten Nationen in Einklang stehende Aktivitäten genutzt werden. Die Gegenstände dürfen nur gemäß den einschlägigen Normen des geltenden internationalen Rechts, insbesondere dem humanitären Völkerrecht, den Menschenrechtsnormen und dem Flüchtlingsrecht genutzt werden. Verstöße seitens der Partnerländer können zu Rückforderungen, Ersatzansprüchen sowie dem Abbruch von Projekten führen. Die Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen wird Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1372 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode durch deutsche Kräfte vor Ort (unter anderem Botschaften und, soweit vor Ort, zivile und militärische Berater) überprüft und begleitet. 4. Wie und in welchem finanziellen Umfang wurden Mali und Niger im Rahmen der deutschen Ertüchtigungsinitiative seit ihrer Inkraftsetzung im Jahr 2016 unterstützt (bitte nach Jahren, Ländern, Maßnahmen und Höhe der Mittel auflisten)? Aus Gründen des Staatswohls und zum Schutz der Sicherheitsinteressen der Partner der Ertüchtigungsinitiative sind weitere Einzelheiten zum Projektinhalt und - umfang dieser Maßnahmen der Ertüchtigungsinitiative als Verschlusssache „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Auf die entsprechende Anlage 1 wird verwiesen.* a) Gibt es Überlegungen, die Ertüchtigungsinitiative auf weitere Mitglieder der G5-Sahel-Staaten auszudehnen? Wenn ja, in welchem finanziellen Umfang? Für das Jahr 2018 sind derzeit Projekte im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung in den Mitgliedstaaten der G5-Sahel-Staaten mit Ausnahme des Tschad beabsichtigt. Darüber hinaus profitieren grundsätzlich alle G5-Sahel- Staaten von den Ertüchtigungsprojekten, beispielsweise im Rahmen von gemeinsam genutzten Ausbildungseinrichtungen. Über deren finanzielles Volumen wurde noch nicht abschließend entschieden. b) Welche Kosten erwartet die Bundesregierung für die geplante deutsche Finanzierung von Hangars für die von Frankreich im Jahr 2019 bereitzustellenden Hubschrauber für Niger, und sollen diese Mittel ebenfalls im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative verausgabt werden (www. handelsblatt.com/politik/international/sahel-deutschland-und-frankreichwollen -eingreiftruppe-staerken/20131222.html)? Über die Finanzierung der Hangars für die von Frankreich an Niger in Aussicht gestellten Hubschrauber ist bislang keine Entscheidung getroffen worden. 5. Handelt es sich bei den von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Rahmen der G5-Geberkonferenz zugesagten 1 Mrd. Euro an deutschen Entwicklungsgeldern für die Sahel-Region bis 2021 um neue Zusagen oder um Umschichtungen bereits vorhandener Mittel? a) Welcher Anteil dieser Summe ist laut DAC-Kriterien voraussichtlich ODA-anrechnungsfähig (ODA – Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit ) (www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/ 2017/12/2017-12-13-statement-merkel-g5-sahel.html) (bitte genau ausweisen )? b) Welche Ressorts stellen in welcher Höher für welche Sektoren Mittel zur Verfügung (bitte nach Höhe der Mittel, Ländern, Sektoren und Einzelplänen auflisten)? * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1372 c) Welcher Anteil entfällt auf ländliche Entwicklung und Ernährungssicherung (Säule I.2 der „Sahel Allianz“ gemäß S. 22 des Abschlussdokuments des deutsch-französischen Ministerrats, 13. Juli 2017)? Welche konkreten Maßnahmen sind hier vorgesehen (bitte nach Ländern , Maßnahmen und Höhe der Mittel auflisten)? d) In welchem Umfang unterstützt die Bundesregierung derzeit und in Zukunft Projekte der Entwicklungszusammenarbeit mit G5-Sahel-Staaten, die von nichtstaatlichen Akteuren (Stiftungen, Nichtregierungsorganisationen – NGOs –, Sozialstrukturträger, private Träger) umgesetzt werden (bitte nach Ländern, umsetzenden Akteuren und Projekten auflisten)? e) Welcher Anteil davon kommt lokalen NGOs und anderen lokalen zivilgesellschaftlichen Akteuren zugute? Die Fragen 5 bis 5e werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 sowie auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 6. Wie schätzt die Bundesregierung die Rolle von Korruption für die wirtschaftliche Entwicklung und die Sicherheitslage in den Ländern der Sahel- Zone ein, und welche Auswirkungen hat sie nach Einschätzung der Bundesregierung auf Migrationsbewegungen? In den Sahel-Staaten sind weitere Anstrengungen erforderlich, um Korruption zu bekämpfen und Transparenz im Verwaltungshandeln und fairen Wettbewerb im Wirtschaftsleben zu gewährleisten. Die Bundesregierung teilt diesbezüglich die Bewertung zu Korruption in den Staaten der Sahel-Zone, die sich aus den einschlägigen Korruptions-Indizes wie beispielsweise dem „Corruption Perception Index“ von Transparency International ergibt. Die Auswirkungen auf die Migrationsbewegungen sind nach Einschätzung der Bundesregierung mittelbar, da wirtschaftliche Perspektiven und politische Beteiligungsmöglichkeiten durch Korruption beeinträchtigt werden können oder die Korruption etwa von Sicherheitskräften das Agieren von Schleuserbanden begünstigen kann. 7. Inwiefern geht die Bundesregierung davon aus, dass die stark gestiegenen Entwicklungsgelder für den Tschad angesichts „endemischer Korruption“ und einer „verbreiteten Missachtung von Bürger- und Menschenrechten“ (vgl. www.transparency.org/files/content/corruptionqas/Country_profile_ Chad_2014.pdf, S. 2) zu einer tatsächlichen Verbesserung der Lebenssituation der Menschen führen werden? Die Bundesregierung hat 2017 in größerem Umfang als im Jahr zuvor gezielt Vorhaben gefördert, die von Nichtregierungsorganisationen, Organisationen der Vereinten Nationen und der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit überwiegend regierungsfern und unter maßgeblicher Einbindung der Empfänger in den Zielregionen durchgeführt werden. Diese Projekte dienen der Stabilisierung von Lebensgrundlagen und der Stärkung der Resilienz der von Krisen und Konflikten betroffenen Menschen in Tschad. Damit wird ein Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation der Menschen und zur Krisenprävention in den betroffenen Regionen geleistet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1372 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung des tschadischen Oppositionsführers Saleh Kebzabo, dass Entwicklung unter den gegenwärtigen politischen Umständen nicht möglich sei (vgl. www.deutschlandfunk.de/eu-afrika-gipfel-in-abidjan-europas-riskantezusammenarbeit .724.de.html?dram:article_id=401568)? Die gegenwärtigen politischen Umstände, vor allem auch die gegenwärtige Haushalts - und Wirtschaftskrise, die gleichzeitig auch eine soziale Krise ist, stellen eine Herausforderung für die internationale Gebergemeinschaft wie auch für unsere Entwicklungszusammenarbeit mit Tschad dar. Das entwicklungspolitische Engagement der Bundesregierung zielt darauf ab, zu einer Verbesserung der Lebensumstände der Menschen im Tschad beizutragen. Im Zuge der geplanten Wiederaufnahme der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Tschad wird die Bundesregierung zudem im politischen Dialog die Verbesserung der Rahmenbedingungen einfordern, die einer langfristigen und stabilen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des Landes als Grundlage dienen. b) Worin sieht sie die Ursachen dafür, dass sich die „human development“ im Tschad trotz seit Jahren hoher Einnahmen aus Rohstoffverkäufen kaum verbessert hat (vgl. www.transparency.org/files/content/corruption qas/Country_profile_Chad_2014.pdf, S. 2), und wie plant sie sicherzustellen , dass die Entwicklungszahlungen stattdessen einen wirklichen Effekt haben werden? Nach Einschätzung der Bundesregierung beeinträchtigen unter anderem sicherheitspolitische , wirtschaftliche und klimatische Rahmenbedingungen die Entwicklung im Tschad. Im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit beabsichtigt die Bundesregierung eine strukturbildende Förderung ländlicher Regionen , die einen direkten Effekt für die Bevölkerung mit sich bringen soll. Vor allem wird die Bundesregierung im Politikdialog mit dem Tschad auch weiterhin die Verbesserung der politischen Rahmenbedingungen einfordern. 8. Welche Projekte zur a) Fluchtursachenbekämpfung und b) Grenzsicherung werden in den G5-Sahel-Staaten derzeit und zukünftig von der Bundesregierung unterstützt (bitte nach bilateralen Maßnahmen und Maßnahmen im Rahmen von EU-Projekten sowie Ländern, Projektpartnern und Projekten aufschlüsseln)? Die Beantwortung der Fragen ist aus Gründen des Staatswohls sowie zum Schutz der Sicherheitsinteressen der Partner der Ertüchtigungsinitiative VS-eingestuft. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Ertüchtigung sind im Hinblick auf das künftige Vertrauensverhältnis zwischen der Bundesregierung und ihren Partnern im Rahmen der Ertüchtigung besonders schutzwürdig. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten in diesem konkreten Fall würde zu einer wesentlichen Schwächung der der Bundesregierung zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Projektgestaltung führen und möglicherweise auch zu Begehrlichkeiten und Konflikten unter den Partnern führen. Dies würde für die Auftragserfüllung der Ertüchtigung Nachteile zur Folge haben. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen auch für die Sicherheit und die Interessen der Bun- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/1372 desrepublik Deutschland nachteilig sein. Diese Informationen werden daher gemäß § 3 Nummer 4 der Verschlusssachenanweisung (VSA) als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und als separater Anhang in Anlage 2 übermittelt.* 9. In welcher Höhe flossen in den vergangenen fünf Jahren deutsche Mittel in die militärische Zusammenarbeit mit den G5-Sahel-Staaten (bitte nach Leistungen für Ausbildung und Ausrüstung nach Zielland und Höhe der Mittel auflisten), und in welcher Höhe sollen bis 2021 weitere Mittel in diese Bereiche fließen? Die Bundeswehr hat im Rahmen der militärischen Ausbildungshilfe (MAH) für die G5-Sahel-Staaten in den zurückliegenden fünf Jahren Angehörige der Streitkräfte von Mali, Burkina Faso und Niger in Deutschland ausgebildet. Für den Zeitraum bis 2021 kann auf Antrag der jeweiligen Staaten auch die Teilnahme von Angehörigen der Streitkräfte von Mauretanien und Tschad geprüft werden. In Mali wird das militärische Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung (AH-P) durchgeführt. Das Programm wird in Tranchen von je vier Jahren durchgeführt und durch die Bundestagsausschüsse für Verteidigung, Auswärtiges und Haushalt gebilligt. In der Tranche von 2013 bis 2016 wurden Projekte in Höhe von 3,3 Mio. Euro durchgeführt. Inhalte waren der Aufbau einer Pioniereinheit für die Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS), die Unterstützung des Ausbildungszentrums für Pioniere und der Ausbau der Zentralwerkstatt für Pioniere. In der derzeit laufenden Tranche von 2017 bis 2020 werden Projekte in Höhe von 6,56 Mio. Euro durchgeführt. Inhalte sind der Aufbau einer Zentrallogistik, der Ausbau einer Einheit zum Betrieb von Pioniermaschinen sowie die weitere Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Zentralwerkstatt für Pioniere. Neben der Ausstattung zielt das Programm auf die begleitende Ausbildung des Personals. Aus dem „Ertüchtigungstitel“ (Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung) im Einzelplan 60 des Bundeshaushalts (Kapitel 6002, Titel 687 03 – Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung) flossen keine Mittel in die bilaterale militärische Zusammenarbeit mit den G5-Sahel- Staaten Mauretanien, Burkina Faso und Tschad. Für die beiden Staaten Mali und Niger wird auf die Antwort auf Frage 4 verwiesen. Eine konkrete Beantwortung bis in das Jahr 2021 kann nicht erfolgen, da die AH-P Tranche 2021 bis 2024 noch nicht geplant ist. Die Projektplanungen im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung erfolgen grundsätzlich nur für ein Haushaltsjahr. 10. Inwiefern teilt die Bundesregierung die kritische Einschätzung mehrerer französischer Sicherheitsexperten zur Wirkung des bisherigen Militäraufbaus in Mali, und inwiefern hat sie daraus Schlüsse für ihr Engagement im Rahmen der G5-Initiative getroffen (vgl. www.deutschlandfunk.de/antiterror -strategie-in-westafrika-europas-interessen-in.724.de.html?dram:article_ id=396062)? Die malischen Streitkräfte ebenso wie Polizei, Gendarmerie und Nationalgarde sind aufgrund von Ausrüstungsmängeln sowie unterbliebener struktureller Reformen und noch nicht ausreichender Fähigkeiten nur sehr eingeschränkt in der * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1372 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Lage, den komplexen Herausforderungen in Mali adäquat zu begegnen. Die Verantwortung für die Umsetzung der notwendigen Schritte obliegt der malischen Regierung. Die Bundesregierung unterstützt sie dabei gemeinsam mit ihren europäischen Partnern und mit bilateralen Vorhaben. 11. In welchem finanziellen Umfang wurden die G5-Sahel-Staaten im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit in den vergangenen fünf Jahren unterstützt (bitte nach Ländern, Jahren und umsetzenden Projektpartnern aufschlüsseln)? Es wird auf die Projektaufstellung in Anlage 3 verwiesen. 12. Wie hoch sind die Aufwendungen für die deutsche Unterstützung sowie das deutsche Engagement innerhalb der EU-Missionen EUCAP Sahel Mali, EUCAP Sahel Niger und EUTM Mali sowie die UN Mission MINUSMA in den vergangenen drei Jahren (bitte nach Gesamtkosten je Mission pro Jahr aufschlüsseln)? Der deutsche Beitrag zu den Missionen der Vereinten Nationen und der Europäischen Union in Mali setzt sich aus dem deutschen Anteil an der Gemeinschaftsfinanzierung dieser Einsätze und den eigenen deutschen Personal-, Verwaltungsund gegebenenfalls Materialkosten zusammen. Deutschland trägt bei militärischen Einsätzen im Rahmen der Europäischen Union 21,56 Prozent der Gemeinschaftskosten. Zusammen mit den einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an EUTM Mali betrugen die Aufwendungen 17,2 Mio. Euro für das Jahr 2015, 22 Mio. Euro für das Jahr 2016 und 22,1 Mio. Euro für das Jahr 2017. Die Gemeinschaftskosten der zivilen Missionen der Gemeinsamen Sicherheitsund Verteidigungspolitik werden über den EU-Haushalt finanziert. Der deutsche Finanzierungsanteil am EU-Haushalt betrug 20,48 Prozent im Jahr 2015, 19,24 Prozent im Jahr 2016 und 20,8 Prozent im Jahr 2017. Die Gemeinschaftskosten für EUCAP Sahel Mali betrugen 11,4 Mio. Euro im Mandatszeitraum vom 15. Januar 2015 bis 14. Januar 2016, 19,775 Mio. Euro vom 15. Januar 2016 bis 14. Januar 2017 und 29,8 Mio. Euro vom 15. Januar 2017 bis 14. Januar 2018. Die Gemeinschaftskosten für EUCAP Sahel Niger betrugen 9,15 Mio. Euro im Mandatszeitraum vom 16. Juli 2014 bis 15. Juli 2015, 18,4 Mio. Euro vom 16. Juli 2015 bis 15. Juli 2016, 26,3 Mio. Euro vom 16. Juli 2016 bis 15. Juli 2017 und 31 Mio. Euro vom 16. Juli 2017 bis 15. Juli 2018. Die Gemeinschaftskosten der Friedensmissionen der Vereinten Nationen werden über den entsprechenden Haushalt der Vereinten Nationen finanziert. Der deutsche Finanzierungsanteil an dem Haushalt der Vereinten Nationen für Friedensmissionen und somit an MINUSMA war 2015 bei 7,14 Prozent, 2016 und 2017 bei jeweils 6,39 Prozent. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an MINUSMA betrug 9,2 Mio. Euro im Jahr 2015, 116,4 Mio. Euro im Jahr 2016 und 162,8 Mio. Euro im Jahr 2017. Die auslandsbedingten Mehrkosten für den Einsatz von Polizeikräften von Bund und Ländern betrugen für EUCAP Sahel Mali 4 586 Euro für 2015, 17 218 Euro für 2016 und 41 431 Euro für 2017. Für EUCAP Sahel Niger betrugen die auslandsbedingten Mehrkosten im Polizeibereich 382 Euro für 2015, 99 769 Euro Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/1372 für 2016 und 13 886 Euro für 2017. Für MINUSMA betrugen die auslandsbedingten Mehrkosten im Polizeibereich 241 836 Euro für 2015, 566 245 Euro für 2016 und 613 427 Euro für 2017. 13. Wie und mit welchem Mittelaufwand unterstützte die Bundesregierung in den G5-Sahel-Staaten in den vergangenen drei Jahren die Stärkung der Zivilgesellschaft (bitte nach bilateralen Maßnahmen und Maßnahmen im Rahmen von EU-Projekten sowie Ländern und Höhe der Mittel auflisten)? Die Maßnahmen zur zivilen Krisenprävention und Stabilisierung in den G5-Sahel -Staaten führt die Bundesregierung mit multilateralen oder staatlichen Partnern durch, sie kommen damit zivilgesellschaftlichen Organisationen indirekt zugute . In einer Vielzahl von Maßnahmen werden zivilgesellschaftliche Organisationen hierbei einbezogen. Die bilateralen Maßnahmen im Portfolio des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung tragen mittelbar oder unmittelbar zur Stärkung der Zivilgesellschaft bei. Eine Übersicht der bilateralen Maßnahmen in den G5-Sahel-Staaten ist der Anlage 2 zu entnehmen. Im Rahmen der nicht-staatlichen Entwicklungszusammenarbeit förderte die Bundesregierung im Zeitraum von 2014 bis 2017 in den G5-Sahel-Ländern Projekte zur Stärkung der Zivilgesellschaft mit einem Volumen von insgesamt 150,8 Mio. Euro. 14. Wie hoch sind die Mittel, mit denen die Bundesregierung Maßnahmen zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern, die Repressionen seitens der jeweiligen Regierungen ausgesetzt sind, fördert (bitte nach bilateralen Maßnahmen und Maßnahmen im Rahmen von EU-Projekten sowie Ländern und Höhe der Mittel auflisten)? Die Bundesregierung fördert in Mauretanien ein Projekt der Entwicklungszusammenarbeit im Bereich Menschenrechtsförderung und -dialog in Höhe von 6 Mio. Euro. In Mauretanien wird weiterhin im Zeitraum von 2015 bis 2019 ein Vorhaben durchgeführt, das zivilgesellschaftliche Akteure und Journalisten in die Lage versetzen soll, menschenrechtliche Themen zu behandeln. In Zusammenarbeit mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) wurde ein Projekt zur Vermeidung von Menschenschmuggel und Ausbeutung von Migranten unterstützt . Im Tschad fördert die Bundesregierung ein Projekt der Entwicklungszusammenarbeit zur Achtung und Durchsetzung der Menschenrechte im Zeitraum von 2016 bis 2019 in Höhe von 350 000 Euro. Die Bundesregierung trägt rund 280 Mio. Euro (2014 bis 2020) zum Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) bei, das unter anderem bedrohte Menschenrechtsverteidiger direkt unterstützt. 15. Unterstützt die Bundesregierung Projekte zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit und guten Regierungsführung in den G5-Sahel-Staaten (bitte nach bilateralen Maßnahmen und Maßnahmen im Rahmen von EU-Projekten sowie Ländern und Höhe der Mittel auflisten)? Es wird auf die Projektaufstellung in Anlage 4 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1372 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. In welcher Höhe werden nach Kenntnis der Bundesregierung Mittel aus dem EU Emergency Trust Fund for Africa (EUTF) in den G5-Staaten verausgabt (bitte nach Ländern, Höhe und Maßnahme auflisten)? 17. Welche Projekte, die nach Kenntnis der Bundesregierung mit Mitteln aus dem EUTF finanziert werden, werden von deutschen Durchführungsorganisationen der bilateralen Zusammenarbeit umgesetzt (bitte nach Durchführungsorganisationen , Ländern, Projekten und Höhe der Mittel aufschlüsseln )? Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Projektaufstellung in Anlage 5 verwiesen. 18. In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung a) deutsche und b) europäische Mittel in den vergangenen fünf Jahren in der Verwaltungseinheit Région Agadez ausgezahlt (bitte nach Jahr, Höhe der Mittel und Finanzierungsquelle auflisten)? Es wird auf die Projektaufstellung in Anlage 6 verwiesen. 19. Ist der Bundesregierung bekannt, dass lokale Würden- und Amtsträger sowie Bevölkerungsteile in der Région Agadez unzufrieden über die langsame Auszahlung der Mittel sind? Wenn ja, was sind die Ursachen für die langsame Auszahlung der Mittel, und welche Konsequenzen zieht sie aus ihren Kenntnissen? 20. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Auszahlungen der bereitgestellten Mittel in der Région Agadez zu beschleunigen? Die Fragen 19 und 20 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung ist bekannt, dass lokale Autoritäten und die Bevölkerung in Agadez insbesondere mit Blick auf EU- und bilaterale Maßnahmen eine rasche Umsetzung erwarten. Alle Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Fokus auf die Region Agadez befinden sich in der Umsetzung. Die Auszahlungen werden abhängig vom Projektfortschritt getätigt. 21. Erkennt die Bundesregierung die mögliche Gefahr, dass aufgrund der fehlenden Einnahmen aus Tourismus und Transportgewerbe und vor dem Hintergrund ausbleibender Mittelauszahlungen lokale Bevölkerungsgruppen, wie beispielsweise die Tuareg, empfänglicher für Anwerbungsversuche seitens islamistischer Terrorgruppen werden und/oder gewaltsame Aufstände planen könnten? a) Besteht nach Einschätzung der Bundesregierung die Gefahr, dass sich diese Gruppen – ähnlich wie einst in Mali – mit islamistischen Gruppen verbünden könnten? b) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem Szenario? Zu hypothetischen Fragestellungen äußert sich die Bundesregierung nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/1372 22. Besteht nach Einschätzung der Bundesregierung die Gefahr, dass sich die nigrische Zentralregierung durch die Mittelzusagen für die gemeinsame Eingreiftruppe dafür entscheidet, mögliche Aufstände im Nordniger militärisch niederzuschlagen, anstatt die nördlichen Regionen rund um Agadez angemessen an den bereitgestellten Mitteln zu beteiligen, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus derartigen Überlegungen? Zu hypothetischen Fragestellungen äußert sich die Bundesregierung nicht. 23. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Bemühungen der G5-Sahel -Staaten im Kampf gegen den Terrorismus, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Bewertung? Die G5-Sahel-Staaten haben im Februar 2017 die Einrichtung einer gemeinsamen Einsatztruppe beschlossen. Ihr Mandat umfasst die Bekämpfung von terroristischen Netzwerken in den gemeinsamen Grenzgebieten, da dort die Schwäche staatlicher Strukturen terroristischen Gruppierungen bislang Rückzugs- und Operationsräume bot. Die volle Einsatzbereitschaft der Einsatztruppe wird im Frühjahr 2018 angestrebt. Sie hat bereits erste Übungen absolviert. Erhebliche Herausforderungen für die Truppe ergeben sich nicht zuletzt durch das klimatisch und geografisch anspruchsvolle Terrain im Einsatzgebiet. Die Bundesregierung unterstützt die gemeinsame Einsatztruppe als wichtigen Schritt zu mehr regionaler Eigenverantwortung. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 24. Wie will die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Forschungsergebnisse , die besagen, dass insbesondere Gewaltanwendung staatlicher Sicherheitskräfte zur Radikalisierung der Bevölkerung führt (http://journey-toextremism .undp.org/content/downloads/UNDP-JourneyToExtremism-report- 2017-english.pdf), die Einhaltung der Menschenrechte, im Rahmen der Arbeit der gemeinsame Eingreiftruppe sicherstellen? Die Bundesregierung unterstützt die Pläne der Vereinten Nationen, einen internationalen Compliance-Rahmen für die Achtung der Menschenrechte und des internationalen Völkerrechts im Rahmen der Arbeit der gemeinsamen Einsatztruppe zu etablieren. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen . 25. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Studienergebnissen , die besagen, dass die Vernachlässigung des ländlichen Raums in der Sahel-Zone die Radikalisierung der Bevölkerung begünstigt (ebd.)? Die Bundesregierung legt in der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit den G5-Sahel-Staaten einen Schwerpunkt auf die Entwicklung des ländlichen Raums. Auch im Rahmen der geplanten bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Tschad beabsichtigt die Bundesregierung eine strukturbildende Förderung ländlicher Regionen. Die damit verbundenen positiven Wirkungen zugunsten der lokalen Bevölkerung sollen dazu beitragen, einer Radikalisierung vorzubeugen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1372 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 26. Wie bewertet die Bundesregierung Medienberichte, die darlegen, dass die sozio-ökonomische Not in der Sahel-Zone eine Radikalisierung der Bevölkerung begünstigt (www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/ weltspiegel/reportage/sendung/operation-mali-106.html), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? Der Bundesregierung ist die entsprechende Medienberichterstattung bekannt. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 21 und 25 verwiesen. 27. Welche gemeinsamen Strukturen der Entscheidungsfindung und Zusammenarbeit wurden im Rahmen der Allianz für die Sahel-Zone beschlossen? Im Gründungsdokument der Sahel-Allianz ist definiert, dass die Initiative durch einen hochrangigen Dialog zwischen Entwicklungspartnern und Staaten der Sahelzone gesteuert wird, der mindestens einmal jährlich stattfinden soll, abwechselnd vor Ort oder in einem der Länder der Entwicklungspartner. Ein Durchführungsgremium soll die strategische Ausrichtung des Politikdialogs in konkrete Programme und Projekte der Sahel-Allianz übersetzen. a) Welche Bundesministerien/Ministerien sind von deutscher und französischer Seite beteiligt? Von deutscher Seite sind das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung direkt beteiligt. Auf französischer Seite wurde die Agence Française du Développement (AFD) mit der Umsetzung der Sahel-Allianz beauftragt, das Außenministerium wirkt mit. b) Wer ist von Seiten der Bundesregierung für die Koordinierung der Zusammenarbeit zuständig? Das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung arbeiten gemeinsam an der Koordinierung mit den weiteren betroffenen Ressorts. c) Durch welche Strukturen wird eine kohärente Abstimmung mit anderen Bundesministerien sichergestellt? Regelmäßige Abstimmungsrunden und Informationsaustausch zur Sahel-Allianz und die zum Sahel allgemein tagende Sahel-Task-Force stellen eine kohärente Abstimmung unter den betroffenen Ressorts sicher. d) Welche weiteren Schritte zur Vertiefung der Zusammenarbeit im Rahmen der Sahel-Allianz sind zukünftig geplant? Bei der Sahel-Allianz handelt es sich um eine noch in der Ausgestaltung begriffene Initiative, die ohne feste institutionelle Strukturen möglichst unbürokratisch zwischen den Partnern verfolgt werden soll. Sie erarbeitet keine neue Strategie für den Sahel, sondern verfolgt das Ziel, aufbauend auf nationalen und internationalen Strategien die Maßnahmen der Mitglieder in den Sahel-Staaten besser zu koordinieren, die Effizienz der Entwicklungsprojekte zu erhöhen sowie Synergieeffekte durch verstärkte Zusammenarbeit verschiedener Partner beziehungsweise Geber zu erzielen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/1372 e) Wie soll die deutsch-französische Zusammenarbeit an der Schnittstelle zu den Sahel-Staaten institutionalisiert werden? Zurzeit übernimmt die französische Entwicklungsagentur AFD über ein kleines Team Koordinierungs- und Sekretariatsfunktionen für die Sahel-Allianz. In Zukunft wird diese Aufgabe zu anderen Gründungsmitgliedern wechseln. Die von Deutschland und Frankreich angestoßene Initiative zur Koordinierung der internationalen Unterstützung für die „gemeinsame Einsatztruppe“ ist in einen EU- Mechanismus überführt worden. Deutschland und Frankreich tauschen sich zur Sahel-Allianz weiterhin intensiv aus. Auf der Seite der G5-Partnerstaaten sind sowohl die Finanz- und Planungsminister der G5 als auch das G5-Sekretariat Ansprechpartner . 28. Welche Genehmigungen für Rüstungsexporte an die G5-Sahel-Staaten wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 26. Januar 2018 von der Bundesregierung erteilt (bitte nach Empfängerland und Finanzvolumen aufschlüsseln )? Die im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 26. Januar 2018 von der Bundesregierung erteilten Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern in die G-5-Sahel-Staaten sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Es liegen noch keine endgültigen Zahlen für den genannten Zeitraum vor. Die derzeit vorliegenden Angaben können sich durch Fehlerkorrekturen oder Nachmeldungen noch verändern . Land Wert in Euro Burkina Faso 140.750 Mali 4.685.725 Mauretanien 91.305 Niger 1.800 Tschad 1.800 Gesamt 4.921.380 Ein Großteil des Wertes für Mali enthält Genehmigungen für die Ausfuhr von sondergeschützten Fahrzeugen für die EUTM Mali. 29. Wie garantiert die Bundesregierung, dass die Arbeit der Sahel-Allianz in Einklang mit den Sahel-Strategien a) der Europäischen Union, b) den Vereinten Nationen, c) der Afrikanischen Union, d) der ECOWAS und e) der Weltbank erfolgt? Die Fragen 29a bis 29e werden gemeinsam beantwortet. Die bereits existierenden Sahel-Strategien bilden eine Grundlage für die Arbeit der Sahel-Allianz. Auf die Antwort zu Frage 27d wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1372 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 30. Inwieweit trägt die gemeinsame Eingreiftruppe der G5-Sahel-Staaten nach Auffassung der Bundesregierung zur Umsetzung der Afrikanischen Friedens - und Sicherheitsarchitektur (APSA) bei? Die Afrikanische Union unterstützt die G5-Sahel-Staaten als strategischer Partner im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität in der Sahel-Region. Der Friedens- und Sicherheitsrat der Afrikanischen Union hat das Operationskonzept der „gemeinsamen Einsatztruppe“ der G5 am 3. April 2017 indossiert und ein umfassendes Mandat für den Einsatz von Truppen erteilt. 31. Wie gewährleistet die Bundesregierung im Rahmen der angestrebten Politikkohärenz und des vernetzten Ansatzes spezifisch in der Sahel-Region die Unabhängigkeit der Entwicklungszusammenarbeit, um Planung und Mittelallokation nach lokalen sozioökonomischen Bedürfnissen auszurichten? Die Bundesregierung richtet ihre Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit weiterhin eng an lokalen sozio-ökonomischen Bedürfnissen aus. Die Instrumente der regulären bilateralen Zusammenarbeit wie regelmäßige Regierungskonsultationen und -verhandlungen und der regelmäßige Dialog über die Botschaften vor Ort und auf Projektebene durch die Durchführungsorganisationen mit den Partnerregierungen bleiben auch unter der verschärften Sicherheitslage zentral. In einigen besonders vulnerablen Regionen können Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit nur durch die stabilisierende Wirkung von Sicherheitskräften in der Region umgesetzt werden. Umgekehrt ist auch der Erfolg von Sicherheitsmaßnahmen davon abhängig, dass mit Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Maßnahmen Perspektiven und Rückhalt in der Bevölkerung gestärkt werden . 32. Welche Übereinkünfte wurden auf dem EU-Afrika-Gipfel, der vom 29. bis zum 30. November 2017 in Abidjan stattfand, während des Treffens der G5- Sahel-Staaten mit Partnerländern, an dem auch Vertreter der Bundesregierung teilnahmen, getroffen? Gab es von Seiten der Bundesregierung hierbei zusätzliche Mittelzusagen? Wenn ja, in welcher Höhe, und für welche Maßnahmen? Auf dem EU-Afrika-Gipfel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung keine Vereinbarungen mit den G5-Sahel-Staaten getroffen und keine Mittelzusagen gemacht . 33. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den bislang ungedeckten finanziellen Bedarf für die gemeinsame Eingreiftruppe? Die G5 haben für Aufbau und Unterhalt der „gemeinsamen Einsatztruppe“ einen Bedarf in Höhe von 423 Mio. Euro für das erste Jahr identifiziert. Davon sind gemäß der auf der Sahel-Konferenz vom 23. Februar 2018 in Brüssel getätigten internationalen Unterstützungsbekundungen aktuell 414 Mio. Euro abgedeckt. 34. Wie und in welchem Umfang unterstützt Deutschland die Operationen der gemeinsamen Eingreiftruppe der G5 materiell und personell? Die Operationen der G5-Sahel-Einsatztruppe selbst werden nicht von Deutschland unterstützt. Gleichwohl engagiert sich die Bundesregierung für den Aufbau der G5-Sahel-Einsatztruppe auf vielfältige Art und Weise. So unterstützt sie den Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/1372 Aufbau der gemeinsamen Einsatztruppe mittelbar über die Gemeinsame Sicherheits - und Verteidigungspolitik der EU (GSVP) durch ihr Engagement in der militärischen Ausbildungsmission EUTM Mali sowie bei den zivilen Fähigkeitsaufbaumissionen EUCAP Sahel Mali und EUCAP Sahel Niger. Zudem besteht die Möglichkeit, die „gemeinsame Einsatztruppe“ im Rahmen der „Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali“ (MINUSMA) zu unterstützen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Ertüchtigungsinitiative den infrastrukturellen Aufbau des regionalen Hauptquartiers der G5-Sahel-Einsatztruppe in Niamey unmittelbar unterstützt. 35. Wie lange wird die gemeinsame Eingreiftruppe nach Einschätzung der Bundesregierung auf personelle Unterstützung durch Militäreinheiten aus dem Ausland angewiesen sein? Die Bundesregierung kann dazu keine Angaben machen. Über das Engagement von Verbündeten und Partnern gibt die Bundesregierung grundsätzlich keine Prognosen ab. 36. Wann wird die gemeinsame Eingreiftruppe nach Einschätzung der Bundesregierung dazu in der Lage sein, die Aufgaben der Operation Barkhane vollständig zu übernehmen (www.reuters.com/article/us-france-sahel/headingto -sahel-frances-macron-scrambles-for-exit-strategy-idUSkBN19LOFM)? Bei der Operation „Barkhane“ handelt es sich um eine von Frankreich geführte Operation. Über das Engagement von Verbündeten und Partnern gibt die Bundesregierung grundsätzlich keine Prognosen ab. 37. Inwieweit beinhaltet das Mandat der gemeinsamen Eingreiftruppe die Bekämpfung „irregulärer Migration“? Welche Instrumente sind zu deren Durchsetzung vorgesehen? Und wie ist „irreguläre Migration“ definiert? Auf die Vorbemerkung der Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/433 vom 15. Januar 2018 wird verwiesen. 38. Inwiefern sieht die Bundesregierung einen Widerspruch darin, Terrorgruppen wie Al-Qaida im Maghreb (AQMI) oder Boko Haram, die sich zum Wahabismus bekennen (www.welt.de/politik/ausland/article140239674/ Boko-Haram-ist-ein-Magnet-fuer-die-aermsten-Muslime.html), ausgerechnet mit der Unterstützung Saudi-Arabiens, das als Wiege dieser radikalen Auslegung des Islams gilt (www.dw.com/de/afrikas-islam-spielball-dersaudis /a-41263558), bekämpfen zu wollen? Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 3. Januar 2018 auf die Schriftliche Frage 2 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 19/415 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1372 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 39. Warum engagieren sich nach Einschätzung der Bundesregierung vermehrt arabische Staaten wie Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate beim Aufbau der gemeinsamen Eingreiftruppe? Sowohl Saudi-Arabien als auch die Vereinigten Arabischen Emirate haben in öffentlichen Äußerungen ihr Engagement beim Aufbau der „gemeinsamen Einsatztruppe “ damit begründet, gegen Terrorismus und Extremismus vorgehen zu wollen . Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine weitergehenden Erkenntnisse vor. 40. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Einschätzungen, dass Saudi-Arabien durch sein Engagement den Einfluss des Islam salafistischer Prägung in der Sahel-Region bzw. auf dem afrikanischen Kontinent insgesamt ausweiten möchte (www.jungewelt.de/artikel/324306.afrika-imvisier .html)? Es wird auf die Antwort zu Frage 39 verwiesen. 41. Können sich nach Kenntnis der Bundesregierung alle Staaten, die Interesse bekunden, an der Finanzierung der gemeinsamen Eingreiftruppe beteiligen? Wenn ja, wie will die Bundesregierung die deutsch-französische Federführung für die geplanten Maßnahmen garantieren? Wenn nein, welche Staaten sind von einer Beteiligung am Aufbau der Eingreiftruppe ausgeschlossen? Die Entscheidung über diese Frage obliegt grundsätzlich den G5-Sahel-Staaten. Bislang ist der Bundesregierung nicht bekannt, dass bestimmte Staaten von der Beteiligung ausgeschlossen wären. Die von Deutschland und Frankreich angestoßene Initiative zur Koordinierung der internationalen Unterstützung für die gemeinsame Einsatztruppe ist in einen EU-Mechanismus überführt worden. Es wird auf die Antwort zu Frage 27e verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/1372 Anlage 3 – zu Frage 11 Die unten beigefügte Tabelle stellt das jährliche Zusagevolumen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit dar. Die Vorhaben der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Vorhaben der Technischen Zusammenarbeit (TZ) werden von der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) für die Bundesregierung mit den jeweiligen nationalen Trägern im Land umgesetzt. Einige Leistungen werden durch spezialisierte Dienststellen, insbesondere die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) und die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB), erbracht. 2013 2014 2015 2016 2017 Burkina Faso 10 Mio. Euro FZ 1,2 Mio. Euro TZ 30 Mio. Euro FZ 25 Mio. Euro TZ Keine Zusagen (aufgrund Übergangsregierung ) Keine Zusagen 56,5 Mio. Euro FZ 27,9 Mio. Euro TZ Mali 41 Mio. Euro FZ 23,3 Mio. Euro TZ 35 Mio. Euro FZ 22 Mio. Euro TZ 44 Mio. Euro FZ 29,7 Mio. Euro TZ 15 Mio. Euro FZ 1,5 Mio. Euro TZ 113,2 Mio. Euro FZ 12 Mio. Euro TZ Mauretanien Keine Zusagen 7 Mio. Euro FZ 12 Mio. Euro TZ 4 Mio. Euro TZ 33,5 Mio. Euro FZ 19,5 Mio. Euro TZ Keine Zusagen Niger 6,5 Mio. Euro TZ 38 Mio. Euro FZ 17,5 Mio. Euro TZ 15 Mio. Euro FZ 8 Mio. Euro FZ 8,5 Mio. Euro TZ 116 Mio. Euro FZ 62 Mio. Euro TZ Tschad Keine Zusagen Keine Zusagen Keine Zusagen Keine Zusagen Keine Zusagen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1372 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 4 – zu Frage 15 Die Bundesregierung führt in den G5-Sahel-Ländern im Bereich Regierungsführung folgende Maßnahmen durch: Land Maßnahme Höhe der Mittel in Euro Burkina Faso Integriertes Management von Grenzräumen in Burkina Faso 5,54 Mio. Burkina Faso Programm Dezentralisierung und Kommunalentwicklung 25 Mio. Burkina Faso Stärkung von “Good Financial Governance” 2,5 Mio. Burkina Faso Menschenrechte und Bekämpfung von Kinderarbeit und Kinderhandel (Kinderfonds) 10 Mio. Burkina Faso Pro Enfant - Kinderrechte 4 Mio. Mali Verfassungsreformprozess 1 Mio. Mali Unterstützung des Stabilisierungs- und Friedensprozesses 9,2 Mio. Mali Verbesserung der Rohstoffgovernance 6 Mio. Mali Programm zur Dezentralisierung und guter Regierungs-führung – FZ-Komponente 48 Mio. Mali Programm zur Dezentralisierung und guter Regierungs-führung – TZ Komponente 26 Mio. Mauretanien Stärkung der Rohstoffgovernance 2,5 Mio. Mauretanien Menschenrechtsförderung und -dialog 6 Mio. Mauretanien Unterstützung zur Diversifizierung des mauretanischen Bergbausektors 2 Mio. Mauretanien Programm „Gute Regierungsführung“ 6 Mio. Niger Programm zur Unterstützung der Dezentralisierung und guter Regierungsführung – TZ-Komponente 8,1 Mio. Niger Beratung des Ministeriums für Planung, Raumordnung und Gemeindeentwicklung 2,5 Mio. Niger Programm zur Unterstützung der Dezentralisierung und guter Regierungsführung – FZ-Komponente 28,5 Mio. Niger Management der Migrationsherausforderungen in Niger 28,5 Mio. (25 Mio. EU + 3,5 Mio. BMZ) Niger Migrationspolitische Beratung 3 Mio. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/1372 Die EU führt im Rahmen des Europäischen Entwicklungsfonds (dt. Finanzierungsanteil 20%) in den G5-Sahel-Ländern im Bereich Regierungsführung folgende Maßnahmen durch (in den letzten 3 Jahren im EEF verabschiedete Vorhaben) Land Maßnahme Höhe der Mittel in Euro Burkina Faso Projet d’appui à la politique sectorielle eau et assainissement (PAPS-EA) (Projekt zur Unterstützung im Wassersektor) 55,33 Mio.€ Burkina Faso Contrat de bonne gouvernance et de développement – Burkina Faso (CBGD-BF) (Vereinbarung zu guter Regierungsführung und Entwicklung) 136 Mio.€ Burkina Faso Appui budgétaire – Contrat relatif à la construction de l'appareil de l'Etat (Budgethilfe zum Aufbau des Staatsapparats) 120 Mio.€ Mali Harmonisation et innovations au bénéfice des initiatives de la société civile d'utilité sociale (HIBISCUS) (Harmonisierung und Innovation zugunsten der Zivilgesellschaft im Sozialsektor) 5 Mio.€ Mali State Bulding Contract III - Budgethilfe 130 Mio.€ Mauretanien Programme d'Appui à la Réforme de la Justice (PARJ) Programm zur Unterstützung der Justizreform 12,6 Mio.€ Niger Zweimalige Aufstockung des Contrat de bonne gouvernance et développement (CBGD) von 2013 (Vereinbarung zu guter Regierungsführung und Entwicklung) 141 Mio.€ Tschad Appui à l’Ordonnateur National au Tchad (Unterstützung des nationalen Anweisungsbefugten des Tschad) 5,2 Mio.€ Tschad Projet d’appui à la justice au Tchad – Phase 2 (PRAJUST 2) (Projekt zur Unterstützung des Justizsektors im Tschad, Phase 2) 15 Mio.€ Tschad Projet d'appui à la consolidation de l'Etat - République tchadienne (Projekt zur Unterstützung der Konsolidierung des Staates) 22 Mio.€ Tschad Projet d’appui à l’amélioration de la sécurité intérieure au Tchad (Projekt zur Verbesserung der inneren Sicherheit im Tschad) 20 Mio.€ Tschad Programme d'appui à la consolidation de l'État au Tchad (ACET) – Phase 2 (Projekt zur Unterstützung der Konsolidierung des Staates – Phase 2) 88 Mio.€ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1372 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 5 – zu den Fragen 16 und 17 Land Programm Gesamtsumme Vorhaben in Euro Deutscher Durchführer wenn zutreffend Burkina Faso Stärkung der Resilienz von vulnerablen Gemeinden ggü. Ernährungsunsicherheit in den nördlichen Grenzregionen Burkina Fasos (LRRD) 30 Mio. Burkina Faso Sozioökonomische Stabilisierung und Integration der Jugend und Frauen in der Provinz Seno 5,2 Mio. Burkina Faso Programm zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Burkina Faso (PAGIF-BF) 25 Mio. GIZ - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit Burkina Faso Stärkung von Migrationsmanagement und –steuerung und der Rückkehr und nachhaltigen Reintegration in Burkina Faso 8,3 Mio. Burkina Faso Arbeitsbeschaffungsprogramm in den Grenz- und Peripheriezonen 7 Mio. Burkina Faso Unterstützung von Berufsfähigkeiten, Unternehmertum und Agrarindustrie der Jugend in den fragilen Regionen Burkina Fasos (TUUMA) 8 Mio. Mali Programm zur Stärkung der Resilienz von Gemeinden, Haushalten und vulnerablen Individuen ggü. Ernährungsunsicherheit in Mali 25 Mio. Mali Schaffung von Arbeitsplätzen durch Verbesserung der Wertschöpfung in der Cashewindustrie mit dem Ziel, die Migrationsursachen in den Regionen Sikasso, Kayes und Koulikoro abzuschwächen 13,6 Mio. Mali Programm zur Wirtschaftsförderung und Unterstützung von Gemeindeverwaltungen II (RELAC II) 10 Mio. Mali Sicherheit und Entwicklung in Nordmali – Phase 2 13 Mio. Mali Projekt zur Unterstützung von Investitionen der malischen Diaspora in ihren Herkunftsregionen 6 Mio. Mali Programm zur Unterstützung der Stärkung des Sicherheitssektors in den Regionen Mopti und Gao und Unterstützung der Verwaltung der Grenzregionen (PARSEC Mopti-Gao) 29 Mio. Mali Stärkung von Migrationsmanagement und –steuerung und der Rückkehr und nachhaltigen Reintegration in Mali 15 Mio. Mali Programm zur Unterstützung der staatlichen Funktionsfähigkeit in Mali: Unterstützung zum Aufbau eines sicheren Informationssystems 25 Mio. Mali Schaffung von Perspektiven in Mali durch Jugendbeschäftigung 20 Mio. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/1372 Land Programm Gesamtsumme Vorhaben in Euro Deutscher Durchführer wenn zutreffend Mauritanien Verbesserung der Einstellungsmöglichkeiten für junge Menschen durch Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen der Baubranche, Nutzung lokaler Materialien, und Berufsausbildung im Bausektor (PECOBAT) 3,2 Mio. Mauritanien Aufbau von Fähigkeiten zum verbesserten Grenzmanagement mit dem Ziel, jugendliche Migranten besser vor Ausbeutung und Menschenhandel zu schützen 3 Mio. Mauritanien Stärkung von Migrationsmanagement und –steuerung und der Rückkehr und nachhaltigen Reintegration in Mauretanien 8 Mio. Mauritanien Schaffung und Verbesserung von Arbeitsplätzen in der handwerklichen Fischerei für Jugendliche und potentielle Migranten 14 Mio. GIZ - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (mit OIT - ILO - Organisation Internationale du Travail - International Labour Organization) Mauritanien Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen für Küstenfischer, Jugendliche und Frauen in den Naturschutzgebieten im Norden Mauretaniens 10 Mio. Mauritanien Projekt zur Unterstützung der Radikalisierungsprävention in Mauretanien 6 Mio. Niger Mechanismus zur Steuerung von Unterstützung und Ressourcen für Migranten 7 Mio. Niger Stärkung der nachhaltigen Steuerung der Folgen von Migration 25 Mio. GIZ - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit Niger Projekt zur Unterstützung des Agrarsektors in den Regionen Tahoua und Agadez 30 Mio. Niger Unterstützung der Ausbildung und Eingliederung in den Arbeitsmarkt von Jugendlichen in der Regionen Agadez und Zinder zur Stärkung der sozio-ökonomischen Entwicklung dieser Regionen 6,9 Mio. Niger Schaffung eines gemeinsamen Ermittlugngsteams zum Kampf gegen kriminelle Netzwerk im Bereich irregulärer Migration, Menschenhandel und -schmuggel 6 Mio. Niger Vertrag zum Wiederaufbau des Staates in Niger 80 Mio. Niger Stärkung von Migrationsmanagement und -steuerung und der Rückkehr und nachhaltigen Reintegration in Niger 15 Mio. Niger Aktionsplan für kurzfristige Wirtschaftsprojekte in Agadez (PAIERA) 8 Mio. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1372 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Land Programm Gesamtsumme Vorhaben in Euro Deutscher Durchführer wenn zutreffend Niger Stärkung der Resilienz von Institutionen und Gemeinden in der Region Diffa, Niger 12 Mio. Tschad Resilienz und Arbeitsplätze im Tschadseegebiet (RESTE) 27 Mio. Tschad Projekt zur Stärkung der Resilienz und des friedlichen Zusammenlebens im Tschad (PRCPT) 18 Mio. GIZ - Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit Tschad Projekt zur beruflichen Eingliederung junger Tschader aus vulnerablen Verhältnissen 10,3 Mio. Tschad Unterstützung zur Ausbildung und öffentlichen Sicherheit in Tschad 10 Mio. Tschad Unterstützung von Entminung, Bevölerungsschutz und der Entwicklung vulnerabler Personengruppen 23 Mio. Regional Technische Unterstützungsfaszilität 8,5 Mio. Regional Unterstützung zur Stärkung des polizeilichen Informationssystems Westafrika (WAPIS) 5 Mio. Regional Unterstützung gemeinsamer Aktionsgruppen zur Überwachung und Intervention im Sahel (GAR-SI SAHEL) 41,6 Mio. Regional Forschungseinrichtung für den Sahel, Tschadseeregion und Nordafrika 8,Mio. Regional Unterstützung für die Bevölkerung im Tschadseegebiet 31,1 Mio. Regional Stärkung der Resilienz und Autonomisierung von Flüchtlingen, Rückkehrer und Binnenvertriebenen des Konflikts in Nordmali 20 Mio. Regional Schaffung von Arbeitsplätzen und Kleinstunternehmen durch fairen Handel und nachhaltige Verwaltung von Wertschöpfungsketten in Burkina Faso und Mali 10 Mio. Regional Stärkung von Migrationsmanagement und –steuerung und der Rückkehr und nachhaltigen Reintegration in Côte d’Ivoire, Ghana und Guinea, Guinea Bissau und Tschad 13,9 Mio. Regional Die Stimme der Jugend im Sahel 2,2 Mio. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/1372 Anlage 6 – zu Frage 18 Die unten stehende Tabelle stellt Mittel der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) und Technischen Zusammenarbeit (TZ) dar, die für Investitionen, örtliche Zuschüsse und Finanzierungen im Rahmen der Entwicklungsprogramme in der Region Agadez ausgezahlt wurden. Zum Auszahlungsstand europäischer Mittel (EU und Mitgliedsstaaten) liegen der Bundesregierung derzeit keine abschließenden Kenntnisse vor. 2013 2014 2015 2016 2017 Programm zur Dezentralisierung und kommunalen Entwicklung (PICCT /FICOD) 175.000 Euro FZ 175.000 Euro FZ 1,2 Mio. Euro FZ 1.2 Mio, Euro FZ 1,2 Mio. Euro FZ Programm zur ländliche Entwicklung und produktiven Landwirtschaft (PISA) 0 0 0 0 59.000 Euro FZ Sexualaufklärung und Familienplanung (ANIMAS) 0 0 0 0 245.000 Euro FZ Dezentralisierung und gute Regierungsführung (Pro- DEC) 45.000 Euro TZ 18.000 Euro TZ 10.000 Euro TZ 0 15.000 Euro TZ Abfallentsorgung Agadez 0 0 0 0 457.000 Euro TZ Ländliche Entwicklung und produktive Landwirtschaft 75.000 Euro TZ 12.000 Euro TZ 7.000 Euro TZ 0 210 .000 Euro TZ Beschäftigungsförderung in der Landwirtschaft in Agadez 0 0 0 0 420.000 Euro TZ Stärkung der Ernährungssicherung Agadez 0 0 0 0 1 Mio. Euro TZ Alphabetisierungs-offensive und Lehrer/-innenausbildung Agadez 0 0 0 0 91.000 Euro TZ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333