Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. André Hahn, Sören Pellmann, Victor Perli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/13207 – Nachfragen zu Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2018 aus sportpolitischer Sicht V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 12. November 2018 legte der Bundesrechnungshof in Form einer Unterrichtung dem Bundestag die „Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2018 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung 2017)“ vor (Bundestagsdrucksache 19/5500). Ein wichtiger Punkt war die Förderpraxis des Bundes bei Baumaßnahmen für den Spitzensport (siehe Seite 186 ff.). Da hierzu ein Bericht des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) an den Bundesrechnungshof bis zum 31. Januar 2020 erwartet wird (siehe Bundestagsdrucksache 19/11229, Seite 19), werden diesbezügliche Nachfragen zurückgestellt. Trotzdem ergeben sich nach Ansicht der Fragesteller aus den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes Nachfragen aus sportpolitischer Sicht. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13727 19. Wahlperiode 02.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 30. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 1. Wie viele Mittel sind von den 51 Mrd. Euro aus dem Korb II des Solidarpakts II (siehe Seite 141 der Bundestagsdrucksache 19/5500) für den Sportbereich verwendet worden (bitte nach Jahren und Ländern mit Nennung der jeweiligen Vorhaben aufschlüsseln)? Korb II enthält als vereinbarte Zielgröße rund 51 Mrd. Euro in Form von überproportionalen Leistungen in mit den Ländern abgestimmten Politikfeldern, zu denen auch das Politikfeld Sport gehört. Im Zeitraum 2005 bis einschließlich 2017 hat der Bund rund 53 Mrd. Euro an überproportionalen Leistungen zur Verfügung gestellt. Die jährlichen überproportionalen Beträge für den Politikbereich Sport inklusive einer Prognose für die Jahre 2018 und 2019 sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Jahr/Zeitraum Betrag in Mio. Euro 2005 12,000 2006 17,262 2007 10,466 2008 10,895 2009 11,585 2010 9,745 2011 7,192 2012 4,978 2013 8,438 2014 9,810 2015 9,370 2016 3,860 2017 5,030 2005 bis 2017 120,631 20181 5,688 20191 5,365 2005 bis 2019 131,684 1 inkl. Projektion Eine Zuordnung der überproportionalen Leistungen nach Ländern oder nach regionalen Vorhaben ist nicht möglich. Drucksache 19/13727 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2. In welchem Umfang gehörten mit Stand 1994 sowie Stand 2004 und Stand 2014 Sport- und Freizeitflächen (siehe Seite 225) zum Liegenschaftsbestand des Bundeseisenbahnvermögens (BEV), und wie hoch ist der derzeitige Bestand (bitte gesamt und aufgeschlüsselt nach Bundesländern ausweisen )? Im Grundstücksbestand des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) wird das Merkmal für Sport- und Freizeitflächen seit dem Jahr 2006 statistisch erfasst. Angaben für die Jahre 1994 und 2004 liegen daher nicht vor. Land Anzahl Flurstücke Fläche in m² Baden-Württemberg 33 212.283 Bayern 83 432.715 Berlin 20 85.239 Brandenburg 70 334.798 Bremen 3 7.612 Hessen 26 105.594 Mecklenburg-Vorpommern 5 55.975 Niedersachsen 25 137.369 Nordrhein-Westfalen 112 842.112 Rheinland-Pfalz 54 300.428 Saarland 2 38.072 Sachsen 48 672.678 Sachsen-Anhalt 25 258.447 Schleswig-Holstein 3 60.032 Thüringen 5 32.705 Gesamt 517 3.583.671 Sport- und Freizeitflächen (Stand 2014) Land Anzahl Flurstücke Fläche in m² Baden-Württemberg 18 105.080 Bayern 62 333.932 Berlin 20 85.239 Brandenburg 66 371.585 Bremen 3 7.612 Hessen 14 44.799 Mecklenburg-Vorpommern 3 51.962 Niedersachsen 15 135.424 Nordrhein-Westfalen 79 659.222 Rheinland-Pfalz 16 81.056 Saarland 1 36.545 Sachsen 33 310.386 Sachsen-Anhalt 16 189.946 Schleswig-Holstein 3 60.032 Thüringen 1 9.280 Gesamt 350 2.482.100 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13727 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 3. Nach welchen Maßgaben wurden diese Immobilien veräußert? Wie viele dieser Flächen wurden an Kommunen oder Sportvereine veräußert oder übertragen mit der Maßgabe, die Nutzung als Sport- und Freizeitfläche zu sichern (bitte gesamt und aufgeschlüsselt nach Bundesländern ausweisen)? Zwischen 2014 und 2019 gab es folgende Veräußerungen an Eisenbahner- Sportvereine (ESV) oder Kommunen ohne eine öffentliche Ausbietung (Es sind nur Veräußerungen erfasst, bei denen eine Nutzung für den Eisenbahnersport zum Veräußerungszeitpunkt vorlag): Land Veräußerungan ESV Veräußerungen an Kommune Baden-Württemberg 0 1 Bayern 5 2 Brandenburg 2 0 Niedersachsen 2 0 Nordrhein-Westfalen 2 1 Sachsen 1 0 Sachsen-Anhalt 1 0 Gesamt 13 4 4. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung zu sichern, dass möglichst viele der noch im BEV vorhandenen Sport- und Freizeitflächen auch künftig für solche Nutzungen zur Verfügung stehen? Entsprechend der Sportförderrichtlinien des BEV werden die Sport- und Freizeitflächen den Eisenbahner-Sportvereinen unentgeltlich zur Verfügung gestellt , wenn der Anteil der förderungswürdigen Mitglieder (aktive und inaktive „Eisenbahnerinnen und Eisenbahner“) an der Gesamtmitgliederzahl mindestens 50 Prozent beträgt. Als Sozialeinrichtung des BEV anerkannt werden der ESV, bei denen der Anteil förderungswürdiger Mitglieder zwischen 50 Prozent und 15 Prozent, beträgt und es ist lediglich eine ermäßigte Miete zu zahlen. Der als Sozialeinrichtung des BEV anerkannte ESV kann nach entsprechendem Antrag Anspruch auf Mietermäßigung orientiert an den örtlichen Vergleichsmieten haben. Die weitere sportliche Nutzung der Liegenschaft ist als beschränkt persönliche Dienstbarkeit zu Gunsten des BEV im Grundbuch gesichert. Bei einer Veräußerung an eine Kommune werden die Überlassungsverträge dauerhaft von der jeweiligen Kommune übernommen. Drucksache 19/13727 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.