Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karlheinz Busen, Frank Sitta, Dr. Gero Clemens Hocker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/13218 – Schadinsekten und Extremwetter als Gefahr für bedeutende Naturräume, Naturdenkmäler und Welterbestätten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die aktuelle Dürre und die großen Wasserdefizite wirken sich im Bundesgebiet bereits auf besondere Schutzgebiete wie Nationalparks und Naturparks aus. Ebenso sind Naturmonumente von den extremen Wetterereignissen betroffen . Das Bundesnaturschutzgesetz sieht einen ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in Nationalparks vor. Der Erhalt von Naturparks soll durch eine einheitliche Pflege und Entwicklung garantiert werden. Kulturhistorische Parks und Gärten leiden zunehmend an Schädlingen. Die Bundesregierung verpflichtet sich nach § 6 des Bundesnaturschutzgesetzes, den Zustand der Natur zu beobachten. Bis 2013 engagierte sich die Bundesregierung in der Evaluierung von Nationalparks (www.europarc-deutschland.de/blog/vorha ben/evaluierung-nationalparks) und zeigte damit ein großes Interesse für den Zustand und den Erhalt dieser Schutzgebiete. Allerdings stellt sich jetzt nach Ansicht der Fragesteller die Frage, ob unter den Bedingungen auftretender Extremwetterereignisse besondere natürliche Sehenswürdigkeiten langfristig erhalten werden können.  1. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen Waldschäden in den Nationalparks „Hunsrück-Hochwald“, „Eifel“, „Schwarzwald“, „Harz“, „Kellerwald-Edersee“, „Müritz“, „Vorpommersche Boddenlandschaft“, „Sächsische Schweiz“, „Berchtesgaden“, „Bayerischer Wald“ und ˽„Hainich “ durch Borkenkäfer, Krankheiten, Trockenereignisse und Sturmereignisse (um die Aufstellung der Waldschäden der einzelnen Baumart je Nationalpark wird gebeten)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13728 19. Wahlperiode 02.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 30. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den „ungestörten Ablauf der Naturvorgänge“ laut § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes ? Nach § 24 (2) BNatSchG haben Nationalparke zum Ziel, in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten. Borkenkäfer, Krankheiten, Trockenereignisse und Sturmereignisse in Nationalparken gehören zu dieser natürlichen Dynamik. 2007 hat die Bundesregierung die „Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt“ (NBS) beschlossen. Sie beinhaltet ambitionierte Ziele , um auch für die Wälder die biologische Vielfalt zu erhalten und zu verbessern . Bis zum Jahr 2020 soll sich die Natur auf mindestens zwei Prozent der Landesfläche Deutschlands nach ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten entwickeln, ˽„Wildnis“ werden oder bleiben. Nationalparke tragen auf dem überwiegenden Teil ihrer Fläche zur Erreichung des Wildnisziels bzw. dem „Fünf Prozent-Zielnatürliche Waldentwicklung“ der NBS bei. b) Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um den Schutzzweck in diesen Waldgebieten langfristig zu erhalten? Aufgrund der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung obliegt die Ausweisung und der Betrieb von Nationalparken, einschließlich ihrer Waldgebiete, den jeweiligen Ländern. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. c) Inwieweit liegt es im Interesse der Bundesregierung, geschützte Waldgebiete als essenziellen Bestandteil verschiedener Nationalparks einer eigenen Entwicklung zu überlassen, und wie interpretiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die natürliche Dynamik dieser Schutzgebiete? Es wird auf die Antwort zu Frage 1a verwiesen. d) Inwieweit wird nach Ansicht der Bundesregierung die Aufgabe zur wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, zur naturkundlichen Bildung und zum Naturerlebnis vor dem Hintergrund aktueller Waldschäden in den Nationalparks erfüllt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Aufgrund der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung obliegen Ausweisung, Betrieb und Entwicklung von Nationalparken, einschließlich der dortigen Umweltbeobachtung , Bildung und Naturerlebnis, den jeweiligen Ländern.  2. Wie bewertet die Bundesregierung die Schädigung der Naturparks in der Bundesrepublik Deutschland durch Borkenkäfer, extreme Trockenheit und Sturmereignisse? Zur Schädigung der Naturparke in Deutschland durch Borkenkäfer, extreme Trockenheit und Sturmereignisse liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Aufgrund der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung obliegen Ausweisung , Betrieb und Entwicklung von Naturparken den jeweiligen Ländern. Drucksache 19/13728 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Welche Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern zur einheitlichen Pflege und Entwicklung bestehender Naturparks in diesem Zusammenhang? Aufgrund der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung im Naturschutz obliegen Ausweisung, Betrieb und Entwicklung von Naturparken den jeweiligen Ländern . b) Inwieweit wird nach Ansicht der Bundesregierung ein Bildungsauftrag für „nachhaltige Entwicklung“ gemäß § 27 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes in den Naturparks erfüllt, die durch Borkenkäfer, Krankheiten, Trockenereignisse und Sturmereignisse nachhaltig geschädigt sind? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Aufgrund der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung obliegen Ausweisung, Betrieb und Entwicklung von Naturparken, einschließlich eines dortigen Bildungsauftrages, allein den jeweiligen Ländern.  3. Welche langfristige Strategie zum substanziellen Erhalt von Nationalparks und Naturparks verfolgt die Bundesregierung? Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, in Zusammenarbeit mit den Ländern einen Aktionsplan Schutzgebiete zur langfristigen Qualitätssicherung des deutschen Schutzgebietsnetzes (einschließlich Nationalparke , Nationale Naturmonumente und Naturparke) zu erarbeiten. Schutzgebiete sind ein wichtiger Baustein zum Schutz der biologischen Vielfalt. Gemeinsam tragen die Schutzgebietstypen – auf unterschiedliche Weise – zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in Deutschland bei. Der Aktionsplan Schutzgebiete zielt darauf ab, das deutsche Schutzgebietsnetz für aktuelle und künftige Herausforderungen fortzuentwickeln.  4. Welche Nationalen Naturmonumente sind aus Sicht der Bundesregierung durch Insekten, Krankheiten und Trockenheit gefährdet? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.  5. Welche langfristige Strategie verfolgt die Bundesregierung zum Erhalt der Nationalen Naturmonumente in diesen Zusammenhang? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.  6. Wie bewertet die Bundesregierung die Gefährdung der Waldflächen des Welterbes „Oberes Mittelrheintal“ durch Borkenkäfer, Krankheiten, Trockenereignisse und Sturmereignisse? Die Kulturlandschaft „Oberes Mittelrheintal“ ist als Kulturerbestätte in die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt eingetragen. Im Rahmen der Kulturhoheit der Länder ist das Land Rheinland-Pfalz für ihren Schutz, ihre Pflege und das Monitoring zuständig. Daten, die eine Bewertung einer eventuellen Gefährdung des außergewöhnlichen universellen Wertes der Weltkulturerbestätte ermöglichen, liegen der Bundesregierung nicht vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13728 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  7. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedrohung des Welterbes „Buchenurwälder“ in der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Auftreten extremer Trockenheit und einem erhöhten Krankheits- und Schädlingsdruck? Der deutsche Teil der Welterbestätte „Alte Buchenwälder und Buchenurwälder der Karpaten und anderer Regionen Europas“ wurde von den Ländern Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Thüringen für die Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt nominiert. Im Rahmen der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung sind sie für seinen Schutz, seine Pflege und das Monitoring zuständig. Daten, die eine Bewertung der eventuellen Gefährdung des außergewöhnlichen universellen Wertes der Weltnaturerbestätte ermöglichen, liegen der Bundesregierung nicht vor.  8. Welche Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern zum langfristigen Erhalt dieser genannten Welterbestätten ? Daten, die eine Bewertung der eventuellen Gefährdung des außergewöhnlichen universellen Wertes der Welterbestätten ermöglichen und die Einleitung von Maßnahmen nahelegen, liegen der Bundesregierung nicht vor.  9. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedrohung der Parks von Potsdam durch den Buchsbaumzünsler (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuel les/bund-und-laender-beschliessen-neues-sanierungspaket-fuer-preussi sche-schloesser-und-gaerten-gruetters-unesco-weltkulturerbe-ist-gemein same-verantwortung--398096)? Die „Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin“ sind als Kulturerbestätte in die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt eingetragen. Im Rahmen der Kulturhoheit der Länder sind die Länder Brandenburg und Berlin für ihren Schutz, ihre Pflege und das Monitoring zuständig. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat der Buchsbaumzünsler, begünstigt durch sommerliche Hitze- und Dürreperioden, seit dem Jahr 2017 deutliche Schäden in den Parks und Gärten der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) hinterlassen. Belastbare Daten, die eine Bewertung der eventuellen Gefährdung des außergewöhnlichen universellen Wertes der Welterbestätte ermöglichen, liegen der Bundesregierung nicht vor. 10. Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung notwendig, um kulturhistorische Stätten wie Parks und Gärten bedeutender Schlösser, aber auch Botanische Gärten vor dem Hintergrund der Trockenheit und des Schädlingsdrucks langfristig zu erhalten? Die Kontrolle der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen obliegt den Trägern bzw. Aufsichtsgremien der jeweiligen kulturhistorischen Stätten, die operative Umsetzung liegt in der Verantwortung der jeweiligen Einrichtung. Drucksache 19/13728 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Aus Sicht der Bundesregierung sind die historischen Gärten in besonderem Maße von den Wetterextremen des Klimawandels betroffen. Das führt zunächst zu einem erhöhten Aufwand in der Fachpflege, den die betroffenen Einrichtungen zusätzlich leisten müssen. Darüber hinaus müssen gezielt neue wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen und umgesetzt werden. Die betroffenen Einrichtungen setzen hierbei auf eine verstärkte Vernetzung zwischen Kultur-, Wissenschafts- und weiteren Einrichtungen (z. B. Pflanzenschutzämter, Forstwirtschaft , Naturschutz, Baumschulen) bzw. unterschiedlichen Forschungsdisziplinen (Denkmalpflege, Geistes- und Naturwissenschaften, Pflanzensoziologie ) und die modellhafte Erprobung von aus Forschungsergebnissen abgeleiteten und übertragbaren Maßnahmen in den historischen Gärten. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13728 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.