Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber, Heike Hänsel, Michel Brandt , weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/13244 – Finanzierung der Nicaragua Sugar Estates Limited durch die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft DEG V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft DEG hat 2018 gemeinsam mit anderen europäischen Entwicklungsfinanzierern dem Unternehmen Nicaragua Sugar Etates Limited (NSEL) ein Darlehn von 75 Mio. US- Dollar zur Verfügung gestellt (DEG-Anteil 23,8 Mio. US-Dollar). Die DEG begründete diesen Schritt u.a. damit, dass NSEL ein „regionales Vorzeigemodell für nachhaltige Zuckerrohrproduktion“ geworden sei. Die DEG unterstütze damit eine verantwortungsvolle und nachhaltige Zuckerrohrproduktion und trage so zu den Nachhaltigen Entwicklungszielen „Gute Arbeit und wirtschaftliches Wachstum“ sowie „Nachhaltige[r] Konsum und Produktion“ bei (https://deginvest-investments.de/portfolio/nicaragua-sugar-estates-limitednsel ). Allerdings haben in den letzten Jahren deutschsprachige Medien mehrfach davon berichtet, dass auf den Zuckerrohrplantagen Zentralamerikas tödliche Nierenerkrankungen in ungewöhnlich hohem Maße auftreten, darunter auch auf den Plantagen von NSEL (vgl. Spiegel 21/2012 „Insel der Witwen“, WOZ 49/2012 „Ein Gift, das an die Nieren geht“). Seit Langem wurde vermutet, dass die auf den Zuckerrohrplantagen eingesetzten Chemikalien für dieses chronische Nierenversagen verantwortlich seien. Neue wissenschaftliche Studien eines internationalen Forscherteams, die im Juni beim Jahreskongress der European Renal Association und der European Dialysis and Transplant Association in Budapest vorgestellt wurden, liefern nun Beweise, dass die beiden Herbizide Glyphosat und Paraquat sowie potenziell Insektizide auf Basis von Pyrethroiden ursächlich mit der Nierenerkrankung in Zusammenhang stehen (vgl. WOZ 25/2019 „Ein tödliches Rätsel ist gelöst“). Der Einsatz von Paraquat ist in der EU seit 2007 verboten. Ob das Mittel auf den Plantagen von NSEL eingesetzt wird, dazu gibt es unterschiedliche Aussagen. Nach Firmenangaben wurde Paraquat nur in den Jahren 1984 bis 1994 versprüht. Arbeiter berichten jedoch davon, dass dieses Mittel noch bis zumindest 2012 eingesetzt wurde (WOZ 49/2012). Deutscher Bundestag Drucksache 19/13730 19. Wahlperiode 02.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 30. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. hatte die Bundesregierung 2012 noch jeglichen Zusammenhang zwischen dem Einsatz von Agrochemikalien und dem häufigen Auftreten von chronischem Nierenversagen auf den Plantagen der Nicaragua Sugar Estates Limited, der die DEG bereits 2006 ein Darlehn von 10 Mio. US-Dollar zur Verfügung gestellt hatte (www.presseportal.de/pm/6681/836237), mit dem Hinweis auf eine Untersuchung des Ombudsmannes der Weltbanktochter IFC negiert (Bundestagsdrucksache 17/8437). Zugleich hatte die DEG im Rahmen von Verhandlungen mit dem Compliance Ombudsmann der Weltbanktochter IFC, dem Unternehmen NSEL und der lokalen Organisation ASOCHIVIDA zugesagt, die Betroffenen mit zwei Maßnahmen zu unterstützen: der Ausweitung eines lokalen Gesundheitszentrums, gepaart mit Gesundheits- und Familienberatung basierend auf einer Evaluierung der medizinischen Infrastruktur, die im August 2011 abgeschlossen wurde, sowie der Weiterentwicklung eines bestehenden Mikrofinanzfonds zur Förderung und Finanzierung von Kleinstunternehmen (Bundestagsdrucksache 17/8437, Antwort zu Frage 1). Des Weiteren hatte die Bundesregierung zugesagt, das Thema chronisches Nierenversagen bei den nächsten bilateralen Arbeitsgesprächen mit der nicaraguanischen Regierung anzusprechen (Bundestagsdrucksache 17/8437, Antwort zu Frage 2). Die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse werfen aus Sicht der Fragesteller die Frage auf, ob die Bundesregierung bei ihrer 2012 gegebenen Auffassung bleibt, und inwieweit die von der DEG getätigte Finanzierung von NSEL wirklich ein nachhaltiges Investment darstellt. Wie erst vor Kurzem der UN- Menschenrechtsrat in einer Entscheidung zu Paraquay festgehalten hat, gehört der Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Agrochemikalien zu den menschenrechtlichen Verpflichtungen von Staaten (www.ohchr.org/FR/NewsE vents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=24890&LangID=E). Die Fälle von Niereninsuffizienz in Nicaragua sind außerdem im Kontext des deutschen Biokraftstoffquotengesetzes (BioKraftQuG) zu betrachten. Kraftstoffe aus Biomasse (Agrokraftstoffe) sind in den vergangenen Jahren durch Beimischungsquoten, Investitionsanreize und steuerliche Vergünstigungen stark gefördert worden. In vielen Ländern des globalen Südens hat dies zu einer erheblichen Zunahme des Anbaus von Energiepflanzen in Monokulturen beigetragen. In Nicaragua hat sich die Anbaufläche von Zuckerrohr zwischen 2005 und 2017 von rund 46.000 Hektar auf fast 74.000 Hektar vergrößert (vgl. Zahlen aus der Datenbank von FAOSTAT, siehe www.fao.org/faostat/en/#da ta/QC). Der Anbau geht mit hohem Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden einher. Darüber hinaus schafft das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Zentralamerika (AdA) weitere Anreize für die Expansion von Monokulturen zur Herstellung von Agrokraftstoffen. Mit dem Inkrafttreten des AdA und der damit verbundenen massiven Ausweitung der Agrokraftstoffproduktion kommt es zu Landnutzungskonflikten. Auch die von der EU-Kommission in Auftrag gegebene Folgenabschätzung Nachhaltigkeit warnte bereits vor dem „Druck auf die Landnutzung, wenn die Folgen von Bergbau, Abholzung und Agrartreibstoff-Produktion mit einbezogen werden.“ Die Förderung der Privatisierung der Wasserversorgung könne für „besonders verletzliche Gruppen einen verringerten Zugang bedeuten“ (vgl. EU-Kommission 2009 „Trade Sustainability Impact Assessment of the Association Agreement to be negotiated between the EU and Central America.“). Das Abkommen, welches Anreize für eine weitere Expansion der Agrokraftstoffe durch zollfreien EU-Zugang und einen Vorrang für den Investitionsschutz europäischer Konzerne in Zentralamerika schafft, hat daher voraussichtlich zu einer Verschärfung der Konflikte (Nicaragua, El Salvador, Honduras, Guatemala) beigetragen. Gefährdungen für das Recht auf Nahrung und auf sauberes Wasser sind zu erwarten . Drucksache 19/13730 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  1. Inwiefern kommen Bundesregierung und DEG nach der Präsentation neuer wissenschaftlicher Studien zu einer Neubewertung der Gefahren, die mit dem Einsatz von Glyphosat und Paraquat auf Zuckerrohrplantagen verbunden sind, insbesondere hinsichtlich der Herausbildung eines chronischen Nierenversagens? Der Bundesregierung liegen keinerlei wissenschaftlich belastbare, aktuellere Erkenntnisse vor, die zu einer Neubewertung der Situation führen würden. Die Bundesregierung verweist daher auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/8437 sowie den öffentlich verfügbaren Abschlussbericht des Compliance Advisor Ombudsman (CAO) der Internationalen Finanz-Corporation (IFC) von 2015 (siehe www.cao-ombudsman.org/cases/document-links/documents/ CAOConclusionReport_NSEL_August2015_ENGLISH.pdf).  2. Wie hat sich die Gesundheitssituation der Plantagenarbeiterinnen und Plantagenarbeiter von NSEL nach Informationen der Bundesregierung seit der Darlehnsvergabe der DEG von 2006 verändert, und wie hat sich insbesondere die Anzahl der Nierenerkrankungen entwickelt? NSEL selbst erhebt nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1996 Daten zu Nierenerkrankungen. Der Höchststand an Erkrankungen lag demnach in den Jahren 2000/2001. Seitdem ist die Zahl der Fälle bei NSEL um 95 Prozent gesunken . Die gesundheitliche Betreuung der Plantagenarbeiter und Plantagenarbeiterinnen ist ein Kernanliegen von NSEL. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist das Unternehmen unter anderem seit 2013 nach dem weltweit anerkannten Standard für Arbeits- und Gesundheitsschutz-Management OHSAS 18001, seit 2016 nach dem Produktionsstandard BONSUCRO, und seit 2017 nach dem Fair Trade-Standard (USA) zertifiziert. NSEL betreibt seit 1958 ein firmeneigenes Krankenhaus, in dem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie deren Angehörige kostenlos behandelt werden. Mehr als .9000 Menschen profitierten allein im letzten Jahr von dieser Maßnahme. Darüber hinaus betreibt NSEL während der Erntezeit mobile Kliniken, die zu den Arbeiterinnen und Arbeitern auf die Felder fahren, um deren Gesundheit regelmäßig zu überprüfen.  3. Wie haben sich nach Informationen der Bundesregierung die Anzahl der Arbeiterinnen und Arbeiter auf den Plantagen und in den Fabriken von NSEL, die durchschnittliche Entlohnung und die Gesamtanbaufläche von NSEL seit der Darlehnsvergabe der DEG von 2006 entwickelt? Die aktuelle Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Gesamtanbaufläche von NSEL sind auf der Website des Unternehmens ausgewiesen (www.nicaraguasugar.com/index.php?option=com_content&view=arti cle&id=19&Itemid=143). NSEL ist seit 2017 Fair Tradezertifiziert (www.fairt radecertified.org/sites/default/files/filemanager/documents/APS/FTU SA_STD_APS_EN_1.1.0.pdf) und muss entsprechend hohen Standards folgen. Nach Kenntnis der Bundesregierung liegt die Entlohnung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von NSEL in allen Fällen über dem nicaraguanischen Mindestlohn. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ihre Familien haben darüber hinaus kostenlosen Zugang zu medizinischer Versorgung, kostenlosen Zugang zu firmeneigenen Schulen (Primar- und Sekundarstufe) und erhalten weitere Zulagen (unter anderem Versicherungen, 14. Monatsgehalt). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13730 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  4. Wie weit ist der Mechanisierungsgrad bei der Ernte auf den NSEL- Plantagen nach Informationen der Bundesregierung mittlerweile fortgeschritten (vgl. Spiegel-Artikel 21/2012, S. 115)? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat NSEL bereits einen der höchsten Mechanisierungsgrade in Zentralamerika. Während der Zuckerrohernte 2018/ 2019 lag der Mechanisierungsgrad bereits bei 95 Prozent (Vorjahr 88 Prozent, 54 Prozent im Erntezeitraum 2013/2014). Die körperliche Belastung von Arbeiterinnen und Arbeitern auf den Plantagen ist damit gegenüber den Vorjahren deutlich reduziert.  5. Welche Sozial- und Umweltverträglichkeitsprüfungen wurden nach Informationen der Bundesregierung im Vorfeld der jüngsten Kreditvergabe an Nicaragua Sugar Estates seitens der DEG durchgeführt, und zu welchen Ergebnissen kamen die Prüfungen, insbesondere hinsichtlich der gesundheitlichen Situation und Gefährdung der Plantagenarbeiterinnen und Plantagenarbeiter? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) vor der Kreditvergabe eine externe unabhängige Prüfung durch erfahrene und fachlich versierte Umwelt- und Sozialexperten durchgeführt entsprechend der IFC Performance Standards und relevanter Weltbank/IFC-Standards im Bereich der Gesundheitsvorsorge. Zudem wurde das Unternehmen unter anderem von Umwelt- und Sozialexperten der DEG besucht . Die Prüfung kam zu einem positiven Ergebnis.  6. Welche Herbizide und ggf. Insektizide kommen nach Kenntnis der Bundesregierung auf den Plantagen der Nicaragua Sugar Estates zum Einsatz? Nach Kenntnis der Bundesregierung arbeitet NSEL ausnahmslos mit international erlaubten Agrochemikalien (gemäß den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation ) und hält sich an die in Nicaragua vorgeschriebenen Standards für die Zuckerindustrie. NSEL verwendet keine Insektizide auf Basis von Pyrethroiden. Paraquat wird seit 30 Jahren wird nicht mehr eingesetzt.  7. Welche gesicherten Informationen liegen der Bundesregierung dazu vor, dass Paraquat auf den Plantagen von NSEL nur bis 1994 eingesetzt wurde , und inwiefern kann sie einen Einsatz des Pestizids auf diesen Plantagen bis in die Gegenwart ausschließen? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Die Bundesregierung bezieht sich hier unter anderem auf den Bericht des CAO (www.cao-ombudsman.org/ cases/document-links/documents/BU_SummaryReport_August122012.pdf). Drucksache 19/13730 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  8. Wie, und in welcher Form werden die Arbeiterinnen und Arbeiter und die Anwohnerinnen und Anwohner der Zuckerrohrplantagen von NSEL nach Informationen der Bundesregierung vor den schädlichen Auswirkungen von Agrochemikalien (beispielsweise durch direkten Kontakt, über Kontaminierung von Wasser) geschützt? Nach Kenntnis der Bundesregierung wird der ordnungsgemäße Einsatz und Umgang mit Agrochemikalien (und damit verbunden auch die Bereitstellung und das Tragen von entsprechender Schutzkleidung) sichergestellt. Dies ist Bestandteil des mit dem Unternehmen vereinbarten Umwelt- und Sozialmanagementsystems . Im Rahmen der Zertifizierungen von Bonsucro (siehe www.bon sucro.com – Principle 4 des internationalen Standards) durch externe, von Bonsucro akkreditierte Zertifizierer, werden der Einsatz und der Umgang mit Agrochemikalien geprüft, bewertet und zertifiziert. Damit ist eine regelmäßige und unabhängige externe Überprüfung gewährleistet. Das Unternehmen überprüft selbst täglich in Stichproben den Einsatz des Tragens von Schutzkleidung.  9. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die von der DEG zugesagten Unterstützungsmaßnahmen für die Bevölkerung auf den Plantagen von NSEL durchgeführt? Wenn ja, wie hoch waren die Finanzmittel, die die DEG für die Maßnahmen zu Verfügung gestellt hat, und woher stammen diese Gelder? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden die von der DEG zugesagten Unterstützungsmaßnahmen (unter anderem Ausweitung eines lokalen Gesundheitszentrums und Weiterentwicklung eines bestehenden Mikrofinanzfonds) wie geplant durchgeführt. Von den Gesamtkosten von rund 1,3 Mio. US-Dollar wurden 600.000 US-Dollar mit DEG-Eigenmitteln finanziert. Nach Kenntnis der Bundesregierung betragen die von NSEL dafür und für weiteres gesellschaftliches Engagement bereitgestellten Mittel jährlich rund 6 Mio. US-Dollar. 10. Inwiefern plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Erkrankten sowie ihrer Angehörigen? Im Rahmen des develoPPP.de-Programms der Bundesregierung hat NSEL in Zusammenarbeit mit der DEG, dem Nationalkomitee der Zuckerproduzenten sowie den lokalen Gesundheitsnetzwerken ein langfristiges Präventionsprogramm für betroffene Gemeinden in Nicaragua entwickelt. Das gerade anlaufende Programm hat das Ziel, ein robustes und anpassungsfähiges Modell von Arbeitsmethoden zu schaffen, das der Entstehung von Niereninsuffizienzen vorbeugt. Zudem werden Versorgungsstrukturen implementiert, um an niereninsuffizienzerkrankten , ehemaligen Mitarbeitern und ihren Familien zu helfen und eine nachhaltige lokale Industrie aufzubauen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13730 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 11. Was waren die Ergebnisse der Arbeitsgespräche der Bundesregierung mit der nicaraguanischen Regierung zum vermehrten Auftreten von Niereninsuffizienz ? Wird die Bundesregierung das Thema angesichts der neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse gegenüber der nicaraguanischen Regierung erneut adressieren? Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit (EZ) einschließlich des entwicklungspolitischen Dialogs mit der nicaraguanischen Regierung ist seit 2011 eingeschränkt . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 12. Welche Rolle spielen die gesundheitlichen Risiken auf zentralamerikanischen Zuckerrohrplantagen für die Umsetzung der Vorgaben in der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Biokraftstoffquotengesetzes (BioKraftQuG) und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)? Beim Anbau von Energiepflanzen besteht eine Flächennutzungskonkurrenz. Für die Bundesregierung haben Ernährungssicherheit und die weltweite Bekämpfung des Hungers Vorrang vor anderen Nutzungen der Agrarerzeugnisse. Die verstärkte Gewinnung von Bioenergie aus Abfällen und Reststoffen, die über die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (der Europäischen Union -EU) 2018/2001 eine besondere Förderung erfahren sollen, sowie die Begrenzung der Förderung von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse tragen hier zur Minimierung der Konkurrenz um Nahrungsgüter bei. National und auf EU-Ebene sind Obergrenzen für die Förderung von Energiepflanzen festgeschrieben, die sukzessive verschärft werden. Sie sollen hohe Emissionen durch indirekte Landnutzungsänderung und andere schädliche Umweltauswirkungen begrenzen . 13. Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor, in welchem Ausmaß die NSEL Zuckerrohr beziehungsweise Ethanol für den Export von Biokraftstoff in die Bundesrepublik Deutschland produziert? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat NSEL in den letzten drei Jahren weder Ethanol noch Bioethanol nach Deutschland exportiert. 14. Wie sollen die menschenrechtlichen Auswirkungen des AdA auf besonders verletzliche Gruppen nach Informationen der Bundesregierung durch die EU geprüft werden, und welche Überprüfungsmechanismen hat die Bundesregierung für die Einhaltung der Menschenrechtsklausel im Abkommen ? Das Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits sieht die Errichtung von Gremien wie dem Assoziationsrat und dem Assoziationsausschuss vor, auf denen Verstöße gegen die Einhaltung von Menschenrechten grundsätzlich zur Sprache gebracht werden können. Weiterhin wird der Dialog mit der Zivilgesellschaft ausdrücklich als Aufgabe des Gemischten Beratenden Ausschusses erwähnt. Das Abkommen ist noch nicht in Kraft, da bisher nicht alle Mitgliedstaaten ratifiziert haben. Drucksache 19/13730 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 15. Welchen Bedarf sieht die Bundesregierung, angesichts der erwiesenen gesundheitsschädlichen Wirkung von Paraquat, ein Verbot der Herstellung, Lagerung und des Exports von Pestiziden in Drittländer einzuführen, welche Wirkstoffe enthalten, die in der EU aufgrund von Umwelt- und Gesundheitsrisiken verboten sind? Im Einklang mit der Rotterdam-Konvention entscheiden nach den Prinzipien der Welthandelsorganisation (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Aussenwirt schaft/wto-ziele-aufgaben-prinzipien.html) die Staaten in eigener Zuständigkeit über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln in ihrem Hoheitsgebiet. Ein Verbot im Sinne der Fragestellung wäre daher aus Sicht der Bundesregierung nicht zielführend. 16. Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus den neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen für die Neubewertung von Glyphosat auf europäischer Ebene? Die Bundesregierung wird ihre Haltung zu einer erneuten Wiedergenehmigung des Wirkstoffs auf Grundlage der wissenschaftlichen Bewertung gemäß EU- Pflanzenschutzrecht rechtzeitig zum Zeitpunkt der Abstimmung im zuständigen Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel, Sektion Rechtsetzung, abstimmen und darlegen. Das Bundeskabinett hat am 4. September 2019 das „Aktionsprogramm Insektenschutz “ verabschiedet, das unter anderem Vorgaben für eine umwelt- und naturverträgliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und eine deutliche Reduzierung des Eintrags von Pflanzenschutzmitteln und anderen Schadstoffen in Insektenlebensräume beinhaltet. Zudem erklärt die Bundesregierung ihre Absicht zur vollständigen Beendigung der Anwendung des Breitbandherbizidwirkstoffs Glyphosat in einem EU-rechtskonformen Rahmen bis zum Ende des Jahres 2023. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13730 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 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