Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Manuel Sarrazin, Lisa Badum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/13249 – Pläne der Slowakei zum Weiterbau der Reaktoren 3 und 4 des Atomkraftwerkes Mochovce V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Slowakei gingen Mochovce 1 und 2, zwei Reaktoren des sowjetischen Typs WWER-440/213 aus den Siebzigern, jeweils 1998 und 2000 ans Netz. Der Bau der Reaktoren Mochovce 3 und 4 desselben Typs begann 1987 und wurde 1993 aus wirtschaftlichen Gründen erstmal aufgegeben. Die Arbeiten wurden im Jahr 2009 wieder aufgenommen (vgl. https://pris.iaea.org/PRIS/ CountryStatistics/ReactorDetails.aspx?current=544). Ursprünglich sollte die Fertigstellung insgesamt 2,8 Mrd. Euro kosten und die Reaktoren jeweils 2012 und 2013 in Betrieb genommen werden. Jetzt sind die Kosten auf knapp 5,7 Mrd. Euro gestiegen, Reaktor 3 sollte zuletzt im Februar 2020 in Betrieb genommen werden (vgl. aktuellste Berichte aus der slowakischen Presse, wie z. B. Ekonomika SME, https://ekonomika.sme.sk/c/22159348/treti-blokmochoviec -je-pripravuju-pre-ulozenie-jadroveho-paliva-do-reaktora.html). Grund dafür ist u.a. die von der slowakischen Atomaufsicht Úrad jadrového dozoru Slovenskej republiky (ÚJD SR) angeordnete Wiederholung hydraulischer Tests (vgl. Meldung der ÚJD SR, www.ujd.gov.sk/ujd/www1.nsf/ $All/9E929C75BF923644C12584270045871F). Darüber hinaus berichteten Experten, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Medien in den letzten Monaten von verschiedensten Mängel am Bauvorhaben Mochovce 3 und 4 (MO34). Ein geleakter Bericht des Weltverbandes der Kernkraftwerksbetreiber (WANO) berichtete schon im Oktober 2018 über etliche Probleme auf der Baustelle MO34 (vgl. www.global2000.at/sites/glo bal/files/MO34_PRZ_10_2017.pdf). Anfang April 2019 veröffentlichte die österreichische NGO Global2000 zusammen mit dem Umweltinstitut München und BUND Naturschutz Bayern (BUND = Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) Aussagen von ehemaligen Arbeitern und Ingenieuren am Bauprojekt von Mochovce 3: Die Sicherheitshülle (oder Confinement) um die hermetischen Räume des Reaktors sei durch Bohrungen, um Halterungen für Kabel, Rohre und Dampferzeuger zu befestigen, schwer beschädigt worden (vgl. www.global2000.at/news/mochovce-whistleblower). Deutscher Bundestag Drucksache 19/13733 19. Wahlperiode 02.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 27. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Im Mai 2019 forderten der ehemalige österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz und die ehemalige österreichische Umweltministerin Elisabeth Köstinger eine unabhängige Überprüfung des dritten Reaktors (vgl. https://diepres se.com/home/innenpolitik/5623005/Koestinger-und-Kurz-fordern-Ueberprue fung-des-Atomkraftwerks-Mochovce). Daraufhin kündigte die Betreibergesellschaft Slovenske Elektrarne (SE) an, dass im Anschluss zur bereits geplanten Kontrolle der WANO eine Mission des Operational Safety Review Team (OSART) der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) im dritten Reaktor stattfinden würde. Die Bundesrepublik Deutschland ist Mitglied der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und deutsche Unternehmen wie die EnBW Kernkraft GmBH und die RWE Power AG sind innerhalb der WANO vertreten. Außerdem können anlagespezifische Problemstellungen innerhalb der European Nuclear Safety Regulators Group (ENSREG), deren Mitglied das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) ist, angeschnitten werden. Außerdem verfügt die Bundesregierung zum AKW-Typ WWER-440/213 (AKW = Atomkraftwerk) über eigenes Fachwissen, da nach der Wiedervereinigung der in der Deutschen Demokratischen Republik gebaute Reaktor Greifs-wald 5 auf seine sicherheitstechnischen Auslegung hin geprüft werden musste. Zu diesem Anlass veröffentlichte die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS; heute Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit) ihren Bericht „Sicherheitsbeurteilung des Kernkraftwerkes Greifswald, Block 5“ (vgl. Bericht GRS-88, www.grs.de/sites/default/files/pdf/GRS_088.pdf). Er listet eine Vielzahl an Mängeln auf, wie z. B. das fehlende Volldruck- Containment, der fehlende Schutz gegen Flugzeugabstürze sowie die Vermaschung von Notkühlsystemen. Der Reaktor Greifswald 5 wurde nach seiner Abschaltung Ende 1989 nicht erneut in Betrieb genommen. Schließlich sollte ein bilateraler Austausch der Bundesregierung mit der Slowakischen Republik zu Fragen der AKW-Sicherheit aufgrund des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik zur Regelung von Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit kerntechnischer Sicherheit und Strahlenschutz, das u.a. einen regelmäßigen Austausch und die Übermittlung von Unterlagen zu Kernanlagen vorsieht, bereits stattfinden. In der Tat wurde dieses Abkommen durch Notenwechsel vom 24. März 1993 als auch für die Bundesrepublik Deutschland und die Slowakei bilateral fortgeltend erklärt (vgl. Bundesgesetzblatt Teil II, Jahrgang 1993, Seite 762). Es bietet der Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller eine einzigartige Gelegenheit, sich über laufende Bauvorhaben in der Slowakei zu informieren. Dies ist aus Sicht der Fragesteller nicht zuletzt aus Gründen der staatlichen Pflicht zur Schadensvorsorge geboten, aufgrund möglicher, geografisch sehr weitreichender Radioaktivitätsausbreitungen bei einem Atomunfall . So kontaminierte die Atomkatastrophe von Tschernobyl im Jahr 1986 etwa 40 Prozent der Fläche Europas (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 8 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Plenarprotokoll 16/213, Anlage 7). Das Atomkraftwerk Mochovce ist ungefähr 370 Kilometer von der Bundesrepublik Deutschland entfernt. Drucksache 19/13733 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung erfüllt ihren Schutzauftrag unter Achtung der alleinigen Zuständigkeit anderer Staaten für kerntechnische Anlagen in dortiger Verantwortung . Eine Stellungnahme, z. B. zur sicherheitstechnischen Bewertung von konkreten Sachverhalten und Ereignissen in kerntechnischen Anlagen anderer Staaten oder eine Forderung nach konkreten Abhilfemaßnahmen erfolgt seitens der Bundesregierung grundsätzlich nicht. Nur der zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde liegen alle für eine sicherheitstechnische Bewertung notwendigen Informationen vor. Daher hat die Bundesregierung auch keine Übermittlung von Unterlagen zum in Rede stehenden Bauvorhaben angefordert. Die Bundesregierung respektiert zudem die Souveränität anderer Staaten in Fragen des Energiemixes und setzt sich gleichzeitig für höchstmögliche Sicherheitsstandards von Nuklearanlagen weltweit ein.  1. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der Bericht der Gesellschaft für Reaktorsicherheit zur Sicherheitsbeurteilung des Kernkraftwerkes Greifswald, Block 5 aus dem Jahr 1992 (vgl. Bericht GRS-88, www.grs.de/sites/default/files/pdf/GRS_088.pdf) zu diesem Block Folgendes als Mängel identifiziert hat a) auf Seite 112: „Der Lastfall Flugzeugabsturz ist von den baulichen Strukturen nicht aufnehmbar, die Explosionsdruckwelle nur eingeschränkt .“, b) auf Seite 126: „Die Anlage besitzt keinen Sicherheitseinschluß im Sinne der BMI-Sicherheitskriterien, da das Druckraumsystem nicht von einer weiteren Hülle umgeben ist. Es besteht deshalb keine Möglichkeit zur vollständigen und kontrollierten Leckageabsaugung.“ und c) auf Seite 126: „die räumliche konzentrierte Verlegung aller Frischdampf- und Speisewasserleitungen auf einer Bühne im Maschinenhaus “?  2. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass laut diesem Bericht „auch nach Ertüchtigungen der Anlage Abweichungen von den Forderungen der sicherheitstechnischen Regeln und Richtlinien bestehen bleiben“ und, dass laut demselben Bericht insbesondere mit Hinsicht auf einem Flugzeugabsturz „ein vollständiger baulicher Schutz kaum zu realisieren ist“ (vgl. GRS-88, S. 126)? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet . Der Bericht „Sicherheitsbeurteilung des Kernkraftwerks Greifswald, Block 5 (WWER-440/W-213)“ ist unter www.g r s . d e / s i t e s /d e f au l t / f i l e s / pd f / GRS_088.pdf veröffentlicht. Die vollständige Zusammenfassung des Berichtes findet sich auf den Seiten 125 bis 128. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13733 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  3. Vertritt die Bundesregierung die Meinung, dass Greifswald 5 trotz nicht nachrüstbarer Mängel wie ein fehlender Sicherheitseinschluss und ein fehlender baulicher Schutz gegen Flugzeugabstürze heute noch in der Bundesrepublik Deutschland die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch den Betrieb dieser Anlage, wie in § 7 Absatz 2 Nummer 3. des Atomgesetzes (AtG) festgelegt , treffen würde? Wenn ja, warum? Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 26 in der Fragestunde der 97. Sitzung des Deutschen Bundestages (Plenarprotokoll 19/97) ausgeführt, wurden im Zuge der deutschen Wiedervereinigung eingehende Sicherheitsanalysen für die Atomkraftwerke sowjetischer Bauart an den Ostdeutschen Standorten, so auch für Greifswald 5, durchgeführt. Diese ergaben Sicherheitsdefizite gegenüber dem maßgeblichen bundesdeutschen Regelwerk. Wegen technischer und vor allem ökonomischer Gründe – im Wesentlichen die Unwägbarkeiten bei den Genehmigungsverfahren für Nachrüstungsmaßnahmen und gleichzeitig ein stark gesunkener Elektrizitätsbedarf – fand sich kein Investor für die Nachrüstung der Reaktoren.  4. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es sich beim ehemaligen AKW Greifswald 5 um den Typ WWER-440/W-213 handelt (vgl. GRS-88)?  5. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es sich bei der Grundauslegung der Blöcke Mochovce 3 und 4 auch um den Typ WWER-440/ W-213 handelt (vgl. Abschließender Standpunkt zur Umweltverträglichkeitsprüfung aus dem Jahr 2010, www.stmuv.bayern.de/themen/reaktorsi cherheit/mochovce/doc/ergebnisbericht_slowakisches_umweltministeri um.pdf)? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung kann bestätigen, dass es sich bei der Grundauslegung des Blocks 5 des AKW Greifswald und der Blöcke 3 und 4 des AKW Mochovce um sowjetische AKW des Typs WWER-440/W-213 handelt.  6. Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung (beispielsweise durch Informationen der deutschen Auslandsvertretung in der Slowakischen Republik, der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung oder der mit der slowakischen Atomaufsichtsbehörde zusammenarbeitenden Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit) die wesentlichen Nachrüstungen, die im Auftrag von Slovenske Elektrarne durchgeführt worden sind, und welche sicherheitstechnischen Verbesserungen werden somit erzielt? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen aus den Berichten der Slowakischen Republik zu den Überprüfungstagungen 2017 und 2020 zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit (CNS) wurden in den Blöcken 3 und 4 alle sicherheitsverbessernden Maßnahmen umgesetzt, die bereits in den Blöcken 1 und 2 nachgerüstet wurden, sowie weitere Maßnahmen, um den neuesten nationalen Gesetzen sowie anerkannten internationalen Sicherheitsanforderungen zu entsprechen. Dies schließt auch Maßnahmen aus dem Nationalen Aktionsplan in Auswertung des EU-Stress-Tests mit ein. Die Berichte zu den Überprüfungstagungen der CNS werden auf der Internetseite der slowaki- Drucksache 19/13733 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. schen Atomaufsichtsbehörde veröffentlicht (www.ujd.gov.sk/ujd/www1.nsf/ viewByKeyMenu/En-05-06). Bewertungen sicherheitsverbessender Maßnahmen sowie deren sicherheitstechnische Bedeutung setzen umfassende sicherheitstechnische Analysen voraus. Hierfür sind Detailkenntnisse insbesondere zur technischen Ausgestaltung von Block 3 und 4 des AKW Mochovce notwendig, die nur der zuständigen slowakischen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde Úrad jadrového dozoru Slovenskej republiky (ÚJD SR) vorliegen. Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf die Vorbemerkung.  7. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass laut dem österreichischen Umweltbundesamt ein vollständiger baulicher Schutz gegen Flugzeugabstürze und die Errichtung eines Sicherheitseinschlusses nach deutschem Regelwerk nicht Bestandteil der Fertigstellung bzw. Nachrüstung der Blöcke 3 und 4 ist (vgl. UVP-Standpunkt – UVP = Umweltverträglichkeitsprüfung – vom Umweltministerium der Slowakischen Republik aus dem Jahr 2010, www.stmuv.bayern.de/themen/reaktorsicherheit/mochov ce/)? Die Bundesregierung kann bestätigen, dass nach den ihr vorliegenden Informationen bei der Fertigstellung der Blöcke 3 und 4 im AKW Mochovce kein vollständiger baulicher Schutz gegen Flugzeugabstürze realisiert werden soll.  8. Ist der Bundesregierung bekannt, dass sich direkt über dem AKW Mochovce Flugrouten befinden, u. a. eine für größere Passagierflugzeuge nach Wien (vgl. www.global2000.at/news/mochovce-whistleblower und Online-Flugverfolgungssystem flightradar24.com)? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat das AKW Mochovce eine Flugverbotszone für alle Typen des Luftverkehrs von einem Durchmesser von 2 km um den bestimmten Zentralpunkt, mit einer Minimalhöhe von 1,5 km. Der Flugkorridor für große Passagierflugzeuge befindet sich in der Höhe von 8 bis 10 km; würde die Maschine ihre geplante Route ändern, würden die zuständigen slowakischen Behörden alarmiert.  9. Sind die Offenlegungen von Global2000 von April 2019 (vgl. www.glo bal2000.at/news/mochovce-whistleblower) der Bundesregierungbekannt ? Verfügt sie über weiterreichende Informationen zu diesen Mängeln? Wenn ja, über welche zusätzlichen Informationen zu diesen Baumängeln verfügt sie? Der Bundesregierung ist die Veröffentlichung von Global2000 aus April 2019 bekannt. Die slowakische atomrechtliche Aufsichtsbehörde ÚJD SR hat auf ihrer Internetseite zu den erhobenen Vorwürfen Stellung genommen und diese als unzutreffend zurückgewiesen. Auch die slowakische Regierung betonte, bei Bedenken bezüglich der Sicherheit der neuen Blöcke eine Inbetriebnahme des Atomkraftwerks nicht zu erlauben, was sich in jüngsten Auflagen gegenüber der Betreiberfirma Slovenske Elektrarne (vgl. ÚJD SR Pressemitteilung vom 3. September 2019) widerspiegelt. Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf die Vorbemerkung. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13733 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 10. Auf welchen Fachstudien bzw. Berichten vergleichbar mit der vorgenannten GRS-Sicherheitsbeurteilung des Kernkraftwerkes Greifswald, Block 5 (GRS-88) kann die Bundesregierung zurückgreifen, die sich mit den sicherheitstechnischen Eigenschaften von hermetischen Kammern (bzw. Confinement) als sicherheitstechnisch wichtigem Bestandteil von WWER-Reaktoren auseinandersetzen? Der Bundesregierung sind u. a. folgende wesentliche Analysen zur sicherheitstechnischen Auslegung der Atomkraftwerke des Typs WWER-440/W213 bekannt : • INTERNATIONAL ATOMIC ENERGY AGENCY, Safety Issues and Their Ranking for WWER 440 Model 213 Nuclear Power Plants, IAEA-EBP- WWER No. 3, IAEA, Vienna (1996). • INTERNATIONAL ATOMIC ENERGY AGENCY, Selected Safety Aspects of WWER-440 Model 213 Nuclear Power Plants, IAEA, Vienna (1996) • INTERNATIONAL ATOMIC ENERGY AGENCY, Strength Analysis of the Bubbler Condenser Structure of WWER-440 Model 213 Nuclear Power Plants, IAEA-TECDOC-803, IAEA, Vienna (1995) • H. Karwat and H.E. Rosinger, The status of the bubbler condenser containment system for the reactors of the VVER-440/213 type, NEA/CSNI/ R(98)13, • Activity Report of the OECD NEA Bubbler-Condenser Steering Group, NEA/CSNI/R(2003)12 11. Kann die Bundesregierung unter Berücksichtigung dieses Fachwissens ausschließen, dass es aus Gründen der Schadensvorsorge bezüglich eines möglichen Unfalls in MO34 Handlungsbedarf ihrerseits gegenüber den slowakischen Behörden gibt, weil praktisch ausgeschlossen ist, a) dass Bohrungen in hermetischen Kammern „mit einem Durchmesser von bis zu zehn Zentimeter und einer Tiefe von einem halben bis zu einem Meter“ (vgl. w w w . o t s . a t / p r e s s e a u s s e n d u n g / OTS_20190524_OTS0155/akw-mochovce-3-durchbruch-slowakeilaesst -internationale-inspektion-der-baustelle-zu) die Reaktorsicherheit beinträchtigen können, und b) dass 10.000 solcher Bohrungen (vgl. www.global2000.at/news/mo chovce-whistleblower) sich negativ auf die Statik eines Reaktorgebäudes auswirken könnten? Nur der zuständigen nationalen slowakischen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde ÚJD SR liegen alle nötigen Informationen vor, um das Vorhaben sicherheitstechnisch zu bewerten und ggf. Schlussfolgerungen für die nukleare Sicherheit zu ziehen. Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf die Vorbemerkung. Drucksache 19/13733 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 12. Auf welche Fachstudien oder Ähnliches kann die Bundesregierung zurückgreifen , um die Gesamtkosten einer Nuklearkatastrophe mit massiver Freisetzung radioaktiver Stoffe in Kontinentaleuropa, z. B. in der Slowakischen Republik, einzuschätzen? 13. Geht die Bundesregierung unter Berücksichtigung dieses Fachwissens davon aus, dass die in der Slowakischen Republik geltenden Grenzen für Haftung und Deckungsvorsorge von AKW-Betreibern, die jeweils 300 Mio. Euro betragen, die Kosten einer solchen Nuklearkatastrophe mit massiver Freisetzung radioaktiver Stoffe decken könnten (vgl. www.oecd-nea.org/law/table-liability-coverage-limits.pdf)? Wenn nein, auf welche Höhe – hilfsweise Größenordnung – schätzt sie die für die Europäische Union (EU) bzw. für die Bundesrepublik Deutschland entstehenden maximalen Kosten ein? Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Eine verlässliche Bewertung geschätzter Kosten aus Ereignissen, die zu einer Freisetzung radioaktiver Stoffe führen, ist kaum möglich, da die insoweit ermittelten Kosten von den im Einzelfall getroffenen Annahmen abhängen. Zur Verwirklichung eines bestmöglichen Opferschutzes sieht die Bundesregierung eine unbegrenzte Betreiberhaftung von Atomkraftwerksbetreibern als notwendig an. Deutschland hat diese bereits im Jahr 1985 und damit noch vor dem Unfall von Tschernobyl eingeführt. Die unbegrenzte Betreiberhaftung ist nach wie vor international nicht mehrheitsfähig. Neben Deutschland haben weltweit von den Staaten, in denen gegenwärtig Atomkraftwerke betrieben werden, lediglich die Schweiz und Japan eine unbegrenzte Betreiberhaftung umgesetzt. 14. Tauscht sich die Bundesregierung im Rahmen des durch Notenwechsel vom 24. März 1993 als auch für die Bundesrepublik Deutschland und die Slowakei bilateral fortgeltend erklärten „Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik zur Regelung von Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit kerntechnischer Sicherheit und Strahlenschutz“ noch mit der slowakischen Regierung regelmäßig und mindestens einmal im Jahr (vgl. Artikel 5 des Abkommens ) zu Fragen der kerntechnischen Sicherheit aus? Wenn ja, wann fanden die letzten Treffen statt, und welche Informationen wurden zu MO34 genau ausgetauscht? Wenn nein, warum nicht? 15. Hat die Bundesregierung vor, z. B. aus Gründen der staatlichen Pflicht zur Schadensvorsorge, zu diesem Thema bilateral mit der slowakischen Regierung ins Gespräch zu kommen und unter Artikel 3 des oben genannten bilateralen Abkommens die Übermittlung von Unterlagen zum Bauvorhaben MO34 einzufordern (vgl. Antwort des Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/10525)? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 14 und 15 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Auf Grundlage des vorgenannten Abkommens zur kerntechnischen Sicherheit und zum Strahlenschutz tagt die eingerichtete Deutsch-Tschechische Kommission (DTK) jährlich – zum 23. Mal im Oktober 2019 in Prag. Im Nuklear- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13733 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. bereich begrenzt die Slowakei ihre regelmäßige bilaterale Zusammenarbeit auf ihre unmittelbaren Nachbarstaaten. Aufgabenbezogen pflegt die Bundesregierung auf allen Ebenen regelmäßige Kontakte mit Vertreterinnen und Vertretern der slowakischen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde. Die Bundesregierung informiert sich daneben mittels öffentlicher Quellen über aktuelle Entwicklungen und Programme in Bezug auf nukleare Strategien, Neubauplanungen oder Pläne zum Langzeitbetrieb, darunter auch der Slowakei. Nur der zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde liegen alle für eine sicherheitstechnische Bewertung notwendigen Informationen für das Bauvorhaben AKW Mochovce Block 3 und 4 vor. Daher hat die Bundesregierung auch keine Übermittlung von Unterlagen zum in Rede stehenden Bauvorhaben angefordert. 16. Wurde die Frage der sicherheitstechnischen Mängel von MO34 bei der letzten Sitzung der ENSREG im Juni 2019 angesprochen (vgl. www.ens reg.eu/news/fifth-european-nuclear-safety-conference)? Wenn ja, welche genauen Themen wurden angeschnitten, und welche Position hat die Bundesregierung jeweils vertreten? Am 6. und 7. Juni 2019 fand die 5. ENSREG-Konferenz statt. Auf diese Veranstaltung bezieht sich der in der Frage enthaltene Link. Es handelt sich dabei um eine zweijährliche Vortragsveranstaltung unter der Schirmherrschaft der ENSREG, die generellen Themen gewidmet und der Öffentlichkeit zugänglich ist. Umfangreiche Informationen über diese Konferenz inklusive eines Video- Mitschnitts der gesamten Konferenz sind unter https://ensreg.eu/ensreg-confe rences hinterlegt. Das Veranstaltungsprogramm sah eine Befassung mit dem AKW Mochovce nicht vor (siehe https://ensreg.eu/sites/default/files/attach ments/ensreg_conference_programme_2019_5.pdf). Fragen aus dem Publikum zu dem AKW Mochovce wurden jedoch zugelassen und von einem Vertreter der slowakischen Regulierungsbehörde aus dem Publikum heraus beantwortet. Die letzte Sitzung der ENSREG (38. Sitzung) fand am 28. März 2019 statt. In diesen nichtöffentlichen Sitzungen sind die nuklearen Regulierungsbehörden der Mitgliedstaatenund die EU-Kommission vertreten. Protokolle der ENSREG-Sitzungen werden nach deren Verabschiedung in der jeweils nächsten Sitzung unter www.ensreg.eu veröffentlicht. Einen Tagesordnungspunkt zu dem AKW Mochovce enthielt die Tagesordnung der 38. ENSREG-Sitzung nicht. 17. Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung die bereits geplante Mission des Weltverbandes der Kernkraftwerksbetreiber (World Association of Nuclear Operators – WANO) im Block 3 des AKW Mochovce stattfinden (vgl. www.umweltinstitut.org/aktuelle-meldungen/meldungen/2019/ atom/internationale-inspektion-des-akw-mochovce-zugelassen.html)? Der Bundesregierung liegen zur geplanten WANO-Mission im Block 3 des AKW Mochovce keine Informationen vor. Drucksache 19/13733 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 18. Welchen Informationsaustausch pflegt die Bundesregierung, insbesondere das BMU und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), mit dem WANO im Allgemeinen und speziell zu AKW-Neubauvorhaben in Europa? Ein Informationsaustausch zwischen der Bundesregierung und der WANO findet nicht statt. Die WANO ist ein weltweiter Zusammenschluss der Betreiber von kerntechnischen Anlagen, deren Mitglieder sich gegenseitig prüfen. Die Reviews werden ohne Beteiligung der zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörden durchgeführt . Die Berichte der WANO sind als vertraulich eingestuft und liegen den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden nicht vor. 19. Hat die Bundesregierung im Rahmen des Übereinkommens über nukleare Sicherheit im Vorfeld der 8. Überprüfungstagung der Vertragsparteien am 23. März in Wien Fragen zum slowakischen Bericht gestellt bzw. wird sie dies tun, um eine detaillierte Klarstellung zu den kolportierten Mängeln am Bauvorhaben MO34 zu fordern (vgl. www-ns.iaea.org/downloads/ni/ safetyconvention/8th-review-meeting/8th-organizational-meeting_reportof -the-president_cns.pdf und www.bfe.bund.de/EN/ns/safety/co-operati on/cns/process.html)? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung hat im Vorfeld der 8. Überprüfungskonferenz von den Vertragsparteien des Übereinkommens über nukleare Sicherheit die nationalen Berichte über die Erfüllung der Anforderungen der Artikel des Übereinkommens über nukleare Sicherheit erhalten. Das zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit prüft derzeitig die Berichte und bereitet Fragen zur Erfüllung der Artikel des Übereinkommens über nukleare Sicherheit an Vertragsstaaten vor. 20. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine Mission des Operational Safety Review Team der Internationalen Atomenergie-Organisation schon von der slowakischen Atomaufsicht UJD SR bzw. von einer anderen slowakischen Behörde für Block 3 beantragt (vgl. www.umweltinsti tut.org/aktuelle-meldungen/meldungen/2019/atom/internationale-inspekti on-des-akw-mochovce-zugelassen.html)? Wenn ja, wann wurde sie beantragt? 21. Ist der Bundesregierung bekannt, wann die OSART-Mission im Block 3 stattfinden wird, bzw. kann die Bundesregierung nach ihren Kenntnissen bestätigen, dass die Vorbereitung einer OSART-Mission ungefähr ein Jahr in Anspruch nimmt (vgl. www.iaea.org/services/review-missions/operatio nal-safety-review-team-osart)? Die Fragen 20 und 21 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Slowakische Republik hat bei der Internationalen Atomenergie- Organisation (IAEO) zu einer pre-operational OSART-Mission für den Block 3 des AKW Mochovce eingeladen. Der Beginn der pre-operational OSART-Mission ist für den 18. November 2019 vorgesehen. Schwerpunkte, Organisation und Ablauf einer OSART-Mission können den bereitgestellten Informationen der IAEO entnommen werden (www-ns.iaea.org/downloads/ni/s-reviews/howto-prepandorg-osartmissi on.pdf). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13733 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 22. Wird sich die Bundesregierung innerhalb der IAEO für die Beteiligung kritischer und unabhängiger Gutachter an dieser OSART-Mission einsetzen , und die vollständige Offenlegung der Projektdokumentation einfordern ? Wenn nein, warum nicht? Die Durchführung der OSART-Missionen wird anhand der gemeinsam ausgearbeiteten und verabschiedeten Guideline (www-pub.iaea.org/MTCD/Publicati ons/PDF/SVS12Rev1Web.pdf) der IAEO durchgeführt. In dieser werden die Zusammenstellung des Teams und die Auswahlkriterien für die Experten konkretisiert . Die Zusammenstellung der Experten erfolgt auf der Basis des Umfangs der Mission durch die IAEO. Die an Überprüfungsmissionen teilnehmenden Experten sind zur Vertraulichkeit bezüglich der bereitgestellten Informationen und Dokumente verpflichtet. 23. Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung a) der ursprüngliche Fahrplan von Slovenske Elektrarne und die eingeschätzten Gesamtkosten für die Fertigstellung von MO34, und b) der heutige Fahrplan von Slovenske Elektrarne und die eingeschätzten Gesamtkosten für die Fertigstellung von MO34? Der Bundesregierung sind folgende Angaben zu den Kosten der Fertigstellung der Blöcke 3 und 4 des AKW Mochovce bekannt: a) Die Gesamtkosten für den Fertigbau der Blöcke 3 und 4 wurden mit Stand Juli 2008 im UVP-Bericht mit ca. 2,775 Mrd. Euro angegeben (Environmental Impact Assessment Report, July 2009, Seite 191). b) Im März 2017 hat die außerordentliche Generalversammlung der Slovenské Elektrárne a.s. (SE) im Rahmen eines Strategischen Plans für 2017 bis 2021 ein Gesamtbudget von 5,4 Mrd. Euro für die Fertigstellung von Mochovce 3 und 4 bewilligt (www.seas.sk/article/ shareholders-approved-the-2017-2021-strategic-plan/305). Drucksache 19/13733 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.