Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Renate Künast, Harald Ebner, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/13273 – Untersuchung von Lebensmitteln auf Pestizidrückstände V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Ende Juni 2019 legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ihren neuen Bericht über Pestizidrückstände in Lebensmitteln vor (siehe https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2019.5743). Hierin werden für das Jahr 2017 detaillierte Ergebnisse veröffentlicht, die darauf schließen lassen, dass auch in der Bundesrepublik Deutschland Pestizidrückstände in und auf Lebensmitteln zu finden sind. Anfang August 2019 hat die EFSA eine Mitteilung veröffentlicht, wonach die Zulassung für Insektizide mit dem Wirkstoff Chlorpyrifos Ende Januar 2020 enden soll (https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.ef sa.2019.5809). Dänemark bereitet bereits ein Importverbot für Lebensmittel vor, die mit dem Pestizid behandelt wurden (www.aerzteblatt.de/nachrich ten/105333/Chlorpyrifos-Ruf-nach-Importverbot-fuer-behandelte-Lebensmit tel). Der Grund dafür ist, dass dieses Pestizid im Verdacht steht, Nervenkrankheiten auszulösen und Zellen zu schädigen. Kinder sind am stärksten gefährdet , eine US-amerikanische Studie wies einen Zusammenhang mit Autismus und Hirnschädigungen nach (ht tps: / /ehp.niehs.nih.gov/doi /10.1289/ ehp.1307044). Ein Apfelbaum wird im Jahr durchschnittlich mehr als 20-mal mit Pestiziden bespritzt, eine Kartoffel bis zu zehnmal, bevor sie geerntet wird. 100 Prozent der Rapsfelder werden mit Pestiziden besprüht. Hierunter finden sich Mittel, die nicht nur Gefahren für Bienen und andere Bestäuber, sondern auch für die menschliche Gesundheit bergen (www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/ gruenebundestag_de/themen_az/agrar/PDF/713-Antwort-PStS-Hofrei ter_5_251.pdf). So stuft etwa das International Agency for Research on Cancer (IARC), die Krebsforschungsagentur der WHO, den weltweit meistgenutzten Pestzidwirkstoff Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ ein (IARC Monographs on the Evaluation of Carcinogenic Risks to Humans, Volume 112). Die Bundesregierung selbst prüft, ob Nervenkrankheiten wie etwa Parkinson als Berufskrankheit bei Landwirtinnen und Landwirten anerkannt werden (vgl. Schriftliche Frage 73 der Abgeordneten Renate Künast auf Bundestagsdruck- Deutscher Bundestag Drucksache 19/13734 19. Wahlperiode 02.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 1. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. sache 19/5815 www.aerzteblatt.de/nachrichten/104805/Regierung-prueft- Anerkennung-von-Parkinson-als-Berufskrankheit-bei-Landwirten). Frankreich hat Parkinson bereits im Jahr 2012 als Berufskrankheit von Landwirtinnen und Landwirten anerkannt, die Diskussion in der Bundesrepublik Deutschland ist hier hingegen noch am Anfang. Im Sinne des Vorsorgeprinzips ist es geboten, die Exposition von Menschen gegenüber Pestiziden so gering wie möglich zu halten. Dies betrifft insbesondere auch Lebensmittel. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Pestizidbegriff umfasst gemäß der im EU-Recht gebräuchlichen Definition sowohl Pflanzenschutzmittel als auch Biozide. Pflanzenschutzmittel werden zum Schutz von Kulturpflanzen eingesetzt, Biozidprodukte zum Schutz der Gesundheit von Mensch, Tier und Materialien. Aus dem Sinnzusammenhang des Gebrauchs des Begriffs „Pestizid“ in der vorliegenden Kleinen Anfrage schließt die Bundesregierung, dass die Fragesteller mit diesem Begriff Pflanzenschutzmittel und deren Wirkstoffe meinen. Insofern beschränken sich die Antworten auf diese. Darüber hinaus geht die Bundesregierung davon aus, dass in der vorliegenden Kleinen Anfrage auf die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates und die korrespondierende Rechtsetzung und die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates Bezug genommen wird.  1. Wie viele und welche Studien liegen der Bundesregierung vor, die die Aufnahme und/oder Wirkung von Pestizidrückständen in Lebensmitteln unter den Bedingungen der besonderen Situation von Schwangeren und Kindern berücksichtigen? Die Verwendung von Studien an Menschen ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben bei der Bewertung von Pflanzenschutzmitteln ausdrücklich nicht erlaubt. Die Beurteilung möglicher Wirkungen auf die besondere Empfindlichkeit von Schwangeren und Kindern erfolgt für alle Wirkstoffe anhand von tierexperimentellen Untersuchungen, z. B. über mehrere Generationen oder die Verabreichung während der Trächtigkeit. Darüber hinaus werden die im amtlichen Lebensmittelmonitoring ermittelten Rückstände von Pflanzenschutzmitteln bei der Bewertung möglicher Risiken berücksichtigt. Diese Daten haben einen hohen Stellenwert, da sie die Belastung mit Pflanzenschutzmittelrückständen unter realen Bedingungen abbilden. Die deutschen Verzehrmodelle, die für die Risikobewertung verwendet werden, weisen neben spezifischen Daten für Kinder und denen für die deutsche Allgemeinbevölkerung auch solche für Frauen im gebärfähigen Alter aus, so dass zielgerichtet für diese Gruppe Bewertungen durchgeführt werden. Eine Übersicht der Gesamtzahl aller relevanten Studien liegt der Bundesregierung nicht vor. Drucksache 19/13734 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  2. Wie viele und welche Studien liegen der Bundesregierung vor, die die Aufnahme und/oder Wirkung von Pestizidrückständen in Lebensmitteln unter den Bedingungen der besonderen Situation von Schwangeren und Kindern berücksichtigen und hierbei explizit die Wirkung von sogenannten Pestizidcocktails, also die synergistische Wirkung von Rückständen mehrerer Pestizide, berücksichtigen? Bezüglich der Untersuchungen an Menschen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Sofern die Wirkungen von Mehrfachrückständen zu bewerten sind, geht die Bundesregierung, auf Grundlage einer Bewertung durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) davon aus, dass generell zunächst eine Dosisadditivität gilt, wodurch ein hohes Schutzniveau gewährleistet wird. Diese Grundannahme befindet sich in Übereinstimmung mit Forschungsergebnissen des BfR (z. B. Schmidt et al., 20161) als auch den Leitfäden der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und anderer internationaler Behörden (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), UN- Weltgesundheitsorganisation (WHO), UN-Welternährungsorganisation (FAO), US-Umweltschutzbehörde (EPA)). Vorläufige Ergebnisse des BfR im Rahmen der Auswertung des Lebensmittelmonitorings von 2009 bis 2014 zeigten, dass die Risikobewertung für Einzelstoffe für alle Bevölkerungsgruppen zu vergleichbaren Ergebnissen führten wie die Risikobewertung für die untersuchten Mehrfachrückstände (Sieke, 20182). Auch die EFSA hat zur Bewertung von Mehrfachrückständen auf Nervensystem und Schilddrüse zwei Studien3 durchgeführt , die gegenwärtig öffentlich kommentiert werden können. Danach besteht kein Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher.  3. Setzt sich die Bundesregierung in Zulassungsverfahren auf nationaler und europäischer Ebene dafür ein, dass Risiken durch Mehrfachrückstände systematisch und umfassend berücksichtigt werden? Wenn nein, warum nicht? Das für die gesundheitliche Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln zuständige BfR berücksichtigt systematisch mögliche Risiken durch Mehrfachrückstände im Rahmen seiner Aufgaben in den Zulassungsverfahren. Seit vielen Jahren werden vom BfR dazu eine Reihe von Forschungsaktivitäten durchgeführt und publiziert. Empfehlungen, wie kumulative Bewertungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln umfassend berücksichtigt werden können , wurden in dem Projekt EUROMIX erarbeitet, in welchem eine Strategie zur Untersuchung und Bewertung des Risikos von Stoffgemischen entwickelt und vom BfR publiziert wurde (Rotter et al., 20194). 1 Schmidt, F.; Marx-Stoelting, P., Haider, W., Heise, T., Kneuer, C. Ladwig, M. Banneke, S. Rieke, S., Niemann , L. (2016) Combination effects of azole fungicides in male rats in broad dose range, Toxicology 355 (2016) 54–63. 2 Sieke, C. (2018) Probabilistic cumulative dietary risk assessment of pesticide residues in foods for the German population based on food monitoring data from 2009 to 2014, Food and Chemical Toxicology 121 (2018) 396–403. 3 Bericht 1: https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/PC_CRA_Nerv_Syst_Sept-2019 Bericht 2: https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/PC_CRA_Thyroid_Sept-2019 4 Rotter, S., Beronius, A., Boobis, A.R., Hanberg, A., van Klaveren, J., Luijten, M., Machera, K., Nikolopoulou , D., van der Voet, H., Zilliacus, J., Solecki, R., 2019. Overview on legislation and scientific approaches for risk assessment of combined exposure to multiple chemicals: the potential EuroMix contribution. Crit. Rev. Toxicol. 48, 796–814. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13734 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  4. Befürwortet die Bundesregierung die Einführung eines Summengrenzwerts für Rückstände verschiedener Pestizidwirkstoffe in Lebensmitteln? Wenn nein, warum nicht? Grundsätzlich sind Summenhöchstgehalte für einzelne Lebensmittel nach Erkenntnissen der Bundesregierung nicht sinnvoll. Die Aufnahme von Pflanzenschutzmittel -Rückständen mit der Nahrung erfolgt über eine Vielzahl verschiedener Lebensmittel. Summenhöchstgehalte für einzelne Lebensmittel wären somit wirkungslos. Für einzelne Gruppen von Wirkstoffen, die eine hohe akute Toxizität aufweisen und für welche Forschungsergebnisse auch auf ein hohes kumulatives akutes Risiko für Verbraucher hindeuten, kann aber nach wissenschaftlicher Wertung durch das BfR die Einführung von Summenhöchstgehalten sinnvoll sein. Der Sachverhalt ist im Einzelfall zu entscheiden.  5. Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass sich der Konsum von Lebensmitteln, die mit Pestizidrückständen belastet sind, negativ auf die Gesundheit, insbesondere die von Kindern, Föten und Embryos sowie auf die Fruchtbarkeit von Frauen und Männern, auswirken kann (vgl. https:// jamanetwork.com/journals/jamainternalmedicine/fullarticle/2659557; www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/18460936)? Um Verbraucherinnen und Verbraucher vor möglichen gesundheitlichen Risiken zu schützen, werden Pflanzenschutzmittel nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik zugelassen und für mögliche Rückstände in Lebensmitteln rechtlich verbindliche Rückstandshöchstgehalte auf EU-Ebene festgesetzt , die zuvor auf ihre toxikologische Akzeptanz geprüft wurden. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln hat ordnungs- und sachgemäß zu erfolgen. Höchstgehalte für Rückstände von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in Lebensmitteln werden so niedrig wie möglich festgesetzt und so, dass Rückstände in dieser Höhe gesundheitlich unbedenklich für Verbraucher und Verbraucherinnen sind. Eine Überprüfung der wissenschaftlichen Aussagen der angeführten Publikationen einschließlich der darin zitierten Referenzen erfolgt durch das BfR und deren Ergebnisse werden erforderlichenfalls bei der gesundheitlichen Risikobewertung auf die Gesundheit, insbesondere von Kindern, Föten und Embryos sowie auf die Fruchtbarkeit von Frauen und Männern, berücksichtigt.  6. Wie viele Pestizide wurden seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland für die Nutzung im Lebensmittelbereich zugelassen? Das Pflanzenschutzgesetz von 19685 schrieb erstmals in der Bundesrepublik Deutschland ein verpflichtendes Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel vor. Zuvor gab es ein freiwilliges Anerkennungsverfahren. Die so genannte Indikationszulassung wurde mit der Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes 1986 in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Erst seit dieser Zeit werden mit der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels auch dessen Indikationen festgelegt, d. h. gegen welchen Schadorganismus und in welcher Kultur es eingesetzt werden darf. Im Beitrittsgebiet galten die Rechtsvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik bis zum Beitritt. 5 Pflanzenschutzgesetz vom 10. Mai 1968 (BGBl. I S, 352). Drucksache 19/13734 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Daten zur kumulativen Zahl der erteilten Zulassungen für Pflanzenschutzmittel „für die Nutzung im Lebensmittelbereich“ liegen dem zuständigen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nicht vor. Die Mehrzahl der Pflanzenschutzmittel ist auch für Einsatzgebiete zugelassen, die der Erzeugung von Lebens- und Futtermitteln dienen. Nur sehr wenige Pflanzenschutzmittel sind ausschließlich zur Anwendung z. B. auf Nichtkulturland, für Zierpflanzen oder im Forst zugelassen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Anzahl aller zugelassenen Pflanzenschutzmittel; Stand ist jeweils Anfang Dezember jeden Jahres beginnend 1993. Die Zahlen umfassen nur Grundzulassungen; identisch zusammengesetzte Vertriebserweiterungen sind nicht berücksichtigt. Jahr Anzahl zugelassener Pflanzenschutzmittel 1993 877 1994 939 1995 978 1996 988 1997 1011 1998 1115 1999 1140 2000 1130 2001 975 2002 928 2003 785 2004 689 2005 665 2006 678 2007 658 2008 623 2009 629 2010 644 2011 691 2012 729 2013 748 2014 776 2015 766 2016 753 2017 818 2018 872  7. Wie viele Pestizide, die für den Einsatz im Lebensmittelbereich zugelassen waren, wurden seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland verboten bzw. für wie viele wurde keine Neuzulassung beantragt (bitte unter Auflistung der Pestizide, des jeweiligen Jahres sowie, bei einem Verbot, der dazugehörigen Begründung)? Auf den ersten Absatz der Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Das BVL hat im Jahr 2009 in einem Bericht zusammengestellt, wann Wirkstoffe erstmals in einem zugelassenen Pflanzenschutzmittel enthalten waren, wie lange die letzte Zulassung dauerte, und wann und weshalb Anwendungsverbote für Wirkstoffe ausgesprochen wurden. Der Bericht ist auf der Internetseite des BVL veröffentlicht unter www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downlo Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13734 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. ads/04_Pflanzenschutzmittel/bericht_WirkstoffeInPSM_2009.html. Eine aktuellere Zusammenfassung ist nicht verfügbar.  8. Bei wie vielen Pestiziden, die für den Einsatz im Lebensmittelbereich zugelassen waren, wurde seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland eine beantragte Verlängerung der Zulassung nicht gewährt (bitte unter Auflistung der Pestizide, des jeweiligen Jahres sowie der dazugehörigen Begründung)? Es wird auf den ersten Absatz der Antwort zu Frage 6 verwiesen. Die Frage wird dahingehend verstanden, dass Ablehnungen von Anträgen auf Erneuerung von Zulassungen gemeint sind. Nach der Richtlinie 91/414 EWG betrugen die Zulassungsperioden 10 Jahre, für die Erneuerung musste ein Antrag gestellt werde. Zwischenzeitlich werden Zulassungen gemäß Artikel 43 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1107/20096 erneuert. In allen Verfahren kommt oder kam es zu Ablehnungen von Anträgen. Sowohl zur Anzahl als auch zu den z. T. sehr viel schichtigen Gründen und Begründungen existiert keine Statistik. Insofern kann hierzu keine Aussage getroffen werden .  9. Welche Pestizide sind derzeit bei der Lebensmittelproduktion und -lagerung zugelassen (bitte nach Einsatz im Anbau und im Bereich der Haltbarkeit bzw. Lagerungsfähigkeit aufschlüsseln)? Mit Stand vom 4. September 2019 sind in Deutschland im Vorratsschutz 21 Pflanzenschutzmittel zugelassen. Diese Pflanzenschutzmittel umfassen 12 Wirkstoffe aus den Wirkungsbereichen Insektizid, Akarizid und Rodentizid. In der landwirtschaftlichen Lebens- und Futtermittelgewinnung sind 817 Pflanzenschutzmittel zugelassen. Dabei kommen 277 Wirkstoffe zum Einsatz. Die Mittel decken die Einsatzgebiete Acker-, Gemüse,- Hopfen, -Obst- und Weinbau sowie Grünland und alle Wirkungsbereiche ab. Identisch zusammengesetzte Vertriebserweiterungen, die unter anderen Namen vertrieben werden, sind in dieser Auswertung nicht enthalten. Einzelheiten können der Anlage 1 zu Frage 97 entnommen werden. Die Auswertung ist unterteilt nach Mitteln für den Vorratsschutz einerseits und für die Einsatzgebiete Ackerbau, Gemüsebau, Hopfenbau, Obstbau, Grünland und Weinbau andererseits. Auch hier sind nur Grundzulassungen aufgeführt. 6 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates (ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 1) 7 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13734 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/13734 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 10. Nach wie vielen und welchen Pestizidrückständen werden Lebensmittel in der Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit untersucht? Im Rahmen von amtlichen Kontrollprogrammen wie dem Monitoring nach §§ 50 bis 52 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB), dem nationalen Kontrollprogramm nach Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 369/2005 und zusätzlichen Programmen der Länder werden jedes Jahr Lebensmittel auf Pestizidrückstände untersucht. Das BVL veröffentlicht die Untersuchungsergebnisse zu Pflanzenschutzmittelrückständen jedes Jahr in der nationalen Berichterstattung „Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln “ auf der Internetseite www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/02_Unerwu enschteStoffeOrganismen/01_PSMRueckstaendeLM/01_NB_PSM_Rueckstaen de/psm_NB_PSM_Rueckstaende_node.html. Die Untersuchungsergebnisse für das zuletzt ausgewertete Jahr 2017 sind im aktuellen Bericht auf der Internetseite des BVL unter folgendem Link abrufbar: www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/01_Lebensmittel/nbpsm/ NBPSMR_2017.html. Im Jahr 2017 wurden in der Bundesrepublik Deutschland durch die amtliche Lebensmittel-kontrolle insgesamt 20.202 Lebensmittelproben auf das Vorkommen von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen untersucht. Die Daten verteilen sich auf 202 verschiedene Lebensmittel, die auf insgesamt 1011 Stoffe untersucht wurden (ehemalige) Pflanzenschutzmittelwirkstoffe, Hilfsstoffe, Metabolite und Stoffgemische). Die Liste der im Jahr 2017 untersuchten Pflanzenschutzmittel ist als Anlage 28 beigefügt. Über die Untersuchungen von Lebensmitteln durch die Lebensmittelwirtschaft im Rahmen der Eigenkontrolle kann keine Aussage getroffen werden. 11. Werden Lebensmittel bei der Untersuchung nach Pestiziden auch auf Rückstände von solchen Pestiziden untersucht, die in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr zugelassen sind, und nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Pestizide? Die Lebensmittelproben werden auch auf Pflanzenschutzmittelwirkstoffe untersucht , die in Deutschland bzw. der EU nicht mehr zugelassen sind. Dies betrifft z. B. die chlororganischen Insektizide DDT, HCB oder auch Lindan, die in Deutschland im Pflanzenschutz seit langem nicht mehr angewendet werden dürfen, von denen aber bekannt ist, dass Altlasten immer noch zu nachweisbaren Rückständen in Lebensmitteln führen. Lebensmittel werden in den Laboren der Länder auch auf verbotene oder noch nicht zugelassene Stoffe untersucht. Die Auswahl der Pflanzenschutzmittel erfolgt für das mehrjährige koordinierte Kontrollprogramm der Europäischen Union indem die Mitgliedstaaten die zu untersuchenden Pflanzenschutzmittel-/Lebensmittel-Kombinationen für jeweils drei Jahre festlegen. Dieses „minimale“ Wirkstoffspektrum wird für das deutsche Monitoring um relevante Wirkstoffe ergänzt. Kriterien für die Aufnahme von Stoffen in das Spektrum sind u. a. die Toxizität der Stoffe, die Anwendungshäufigkeit und Erkenntnisse aus Befunden vorangegangener Jahre. 8 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13734 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13734 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 12. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil von in Deutschland verkauften Lebensmitteln, die Rückstände von einem Pestizid enthalten (bitte nach Lebensmitteln aufschlüsseln)? 13. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil von in Deutschland verkauften Lebensmitteln, die Rückstände von zwei Pestiziden enthalten (bitte nach Lebensmitteln aufschlüsseln)? 14. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale Anteil von in der Bundesrepublik Deutschland verkauften Lebensmitteln, die Rückstände von drei oder mehr Pestiziden enthalten (bitte nach Lebensmitteln aufschlüsseln)? Die Fragen 12, 13 und 14 werden gemeinsam wie folgt beantwortet: In Anlage 39 sind die Häufigkeiten und prozentualen Anteile der Proben mit einem Pflanzenschutzmittelrückstand, zwei, drei und mehr Pflanzenschutzmittelrückständen in der jeweiligen Probe pro Lebensmittel und Verarbeitungszustand aufgeführt. Da es sich um einen Auszug aus der europäischen Auswertung der deutschen Proben handelt, sind in der Tabelle alle Beschriftungen in englischer Sprache abgefasst. Zeile vier enthält die gewünschten Kategorien: „ein Rückstand, zwei Rückstände,“ … bis zu 34 möglichen Rückstände. Um die Informationen zusammenzufassen, wurde eine zusätzliche Kategorie „drei und mehr Rückstände“ sowie die prozentualen Angaben zu ein, zwei und drei und mehr Rückständen eingefügt. Beispiel: Von 644 Proben Äpfeln (nicht verarbeitet) enthielten 144 (22 Prozent) keine Rückstände, 81 (13 Prozent) einen Rückstand, 80 (12 Prozent) zwei Rückstände und 339 (53 Prozent) drei und mehr Rückstände. Die genaue Verteilung in den einzelnen Kategorien über drei Rückstände kann den Spalten N bis AM entnommen werden. Die Datengrundlage umfasst alle dem BVL gemeldeten und an die EU berichteten in Deutschland genommenen Proben im Jahr 2017, sowohl die repräsentativ erfassten Proben im Rahmen des Lebensmittel-Monitorings gemäß §§ 50 bis 52 LFGB als auch die risikoorientiert erhobenen Proben zur Überprüfung der Einhaltung der Rückstandshöchstgehalte gemäß Verordnung (EG) Nr. 395/2005. 15. Welche dieser Lebensmittel (etwa Softdrinks, Frühstückscerealien) werden bevorzugt von Kindern konsumiert (nach Altersstufen 0 bis 2 Jahre; 3 bis 6 Jahre; 7 bis 10 Jahre, 11 bis 14 Jahre und 15 bis 20 Jahre differenzieren )? Die Auswertung der Sachverhalte, die für die Beantwortung dieser Frage notwendig ist, ist sehr zeitaufwändig. Dies ist innerhalb der im parlamentarischen Fragewesen vorgegebenen Fristen für die Beantwortung Kleiner Anfragen nicht möglich. Die Bundesregierung wird im Anschluss an die Auswertung unaufgefordert berichten. 9 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13734 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/13734 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 16. Auf bzw. in welchen Lebensmitteln wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren die höchste Zahl verschiedener Pestizide als Rückstände gefunden? In der folgenden Tabelle sind die Lebensmittel mit der höchsten Zahl verschiedener quantifizierbarer Rückstände an Pflanzenschutzmitteln dargestellt. Die Daten stammen aus dem Monitoring der Jahre 2009 bis 2017, in dem repräsentative Daten zur Bewertung der Verbraucherexposition erhoben werden. Eine analoge Darstellung der maximalen Anzahl der quantifizierbaren Mehrfachrückstände pro Probe und Lebensmittel liegt für die Gesamtheit aller (d. h. inklusive der risikoorientiert erhobenen Proben zur Überprüfung der Einhaltung der Rechtsvorschriften) an das zuständige BVL übermittelten Untersuchungsergebnisse zu Pflanzenschutzmittelrückständen der letzten zehn Jahre nicht vor (Quelle: www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/01_Aufgaben/02_AmtlicheLe bensmittelueberwachung/04_Monitoring/lm_monitoring_Berichte_Archiv/ lm_monitoring_Berichte_Archiv_node.html). Jahr Lebensmittel Anzahl quantifizierbarer Mehrfachrückstände Pestizide 2017 Blattsalate Lachsähnliche Fische 19 19 2016 Kopfsalat Porree 16 16 2015 Tafelweintrauben 20 2014 Johannisbeeren 22 2013 Apfel 19 2012 Paprikapulver 27 2011 Salatgurke Zitrone 13 13 2010 Pfirsich/Nektarine Kopfsalat 15 15 2009 Tafelweintrauben 14 17. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die höchsten Zahlen an Pestiziden, die in den vergangen zehn Jahren als Rückstände auf in Deutschland verkauften Lebensmitteln gefunden wurden (bitte mindestens zehn Zahlen, nach Lebensmittelproduktgruppe sowie der gefundenen Pestizide aufschlüsseln)? In der folgenden Tabelle sind elf Proben mit der höchsten Anzahl an Pflanzenschutzmittelrückständen der Jahre 2016 und 2017 je Lebensmittel und der gefundenen Pflanzenschutzmittelrückstände mit den Gehalten dargestellt. Die Datengrundlage bilden alle an das zuständige BVL übermittelten Proben der amtlichen Überwachungsämter, einschließlich der risikoorientiert erhobenen Proben und der Verfolgsproben. Eine Auswertung der letzten 10 Jahre liegt nicht vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13734 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Jahr Lebensmittel Anzahl quantifi zierbarer Mehr fachrückstände Pflanzenschutzmittel (im Klammern: gemessener Gehalt in mg/kg) 2017 Tafelweintrauben 27 Ametoctradin(.001),Azoxystrobin(.001),Boscalid (.005),Chlorpyrifos(.002),Cyflufenamid: sum of cyflufenamid (Z-isomer) and its Eisomer (.015),Cymoxanil(.002),Cyprodinil(1.8),Dimethomorph (sum of isomers)(.002),Dithiocarbamates (Dithiocarbamates expressed as CS2, including Maneb, Mancozeb, Metiram , Propineb, Thiram and Ziram) (.46),Famoxadone(.29),Fluopyram(.001),Fluxapyroxad(.005), Fosetyl-Al (sum of fosetyl, phosphonic acid and their salts, expressed as fosetyl)(47.3),Imidacloprid(.001),Indoxacarb (sum of indoxacarb and its R enantiomer) (.007),Iprodione(.92),Kresoxim-methyl(.18),Metalaxyl including other mixtures of constituent isomers including metalaxyl-M (sum of isomers)(.086),Methoxyfenozide (.38),Metrafenone(.18),Penconazole(.044),Proquinazid (.025),Pyrimethanil(2.8),Tebuconazole(.48),Tebufenozide (.002),Tebufenpyrad(.001),Tetraconazole(.03) 2017 Tafelweintrauben 23 Azoxystrobin(.085),Boscalid(.683),Chlorantraniliprole (.068),Chlorpyrifos(.19),Cyprodinil(.33),Difenoconazole (.011),Dimethomorph (sum of isomers)(.048),Famoxadone (.011),Fenbutatin oxide(.041),Fludioxonil(.033),Fluopyram (.101),Imidacloprid(.015),Indoxacarb (sum of indoxacarb and its R enantiomer)(.061),Iprodione(.99),Metalaxyl including other mixtures of constituent isomers including metalaxyl-M (sum of isomers)(.094),Methoxyfenozide (.1),Metrafenone(.032),Myclobutanil(.017),Penconazole (.046),Pyraclostrobin(.013),Pyrimethanil(1.1),Tebuconazole (.028),Tebufenpyrad(.018) 2017 Tafelweintrauben 25 Ametoctradin(.001),Azoxystrobin(.004),Boscalid(.14),Clothianidin (.003),Cyflufenamid: sum of cyflufenamid (Z-isomer) and its Eisomer (.006),Cymoxanil(.004),Cyprodinil(.82),Deltamethrin (cis-deltamethrin)(.012),Dithiocarbamates (Dithiocarbamates expressed as CS2, including Maneb, Mancozeb, Metiram, Propineb, Thiram and Ziram) (.18),Famoxadone(.19),Fluopicolide(.032),Fluopyram(.4),Fos etyl-Al (sum of fosetyl, phosphonic acid and their salts, expressed as fosetyl)(14.6),Imidacloprid(.001),Indoxacarb (sum of indoxacarb and its R enantiomer)(.002),Iprodione (.14),Metalaxyl including other mixtures of constituent isomers including metalaxyl-M (sum of isomers)(.009),Methoxyfenozide (.03),Metrafenone(.3),Penconazole(.002),Proquinazid (.084),Pyrimethanil(2.6),Tebuconazole(.27),Tetraconazole (.008),Triadimefon and triadimenol (sum of triadimefon and triadimenol)(.083) Drucksache 19/13734 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Jahr Lebensmittel Anzahl quantifi zierbarer Mehr fachrückstände Pflanzenschutzmittel (im Klammern: gemessener Gehalt in mg/kg) 2017 Paprika 22 Acephate(.03),Acetamiprid(.15),Azoxystrobin(.19),Carbendazim and benomyl (sum of benomyl and carbendazim expressed as carbendazim) (.15), Chlorantraniliprole(.28), Chlorpyrifos(.052),Clothianidin(.094),Ethion(.61),Flubendiamide (.037),Hexaconazole(.026),Imidacloprid(.41),Indoxacarb (sum of indoxacarb and its R enantiomer)(.032), Methamidophos (.089),Myclobutanil(.042), Novaluron(.04), Pendimethalin (.044), Phosalone(.075),Profenofos(.11),Propiconazole (sum of isomers)(.027),Tebuconazole(.22),Thiamethoxam (.4),Triazophos(1.06) 2017 Paprika 30 Acetamiprid(.067),Azoxystrobin(.29),Bifenthrin (sum of isomers )(.018),Carbendazim and benomyl (sum of benomyl and carbendazim expressed as carbendazim)(.12),Chlorantraniliprole (.035),Chlorates(.13),Chlorfenapyr(.011),Chlorfluazuron (.007),Chlormequat(.04),Chlorpyrifos(.019),Clothianidin (.013),Cypermethrin (Cypermethrin including other mixtures of constituent isomers (sum of isomers))(.29),Difenoconazole (.02),Ethion(.29),Fenpyroximate(.006),Fipronil (sum Fipronil and sulfone metabolite (MB46136) expressed as Fipronil )(.002),Flusilazole(.046),Hexaconazole(.019),Imidacloprid (.052),Indoxacarb (sum of indoxacarb and its R enantiomer ) (.019),Methamidophos(.034),Myclobutanil(.007),Novaluron(. 047),Phosalone(.039),Profenofos(.85),Propargite(.061),Tebuc onazole(.088),Triazophos(.19),Trifloxystrobin(.03),Trimethyl -sulfonium cation, resulting from the use of glyphosate(.078) 2016 Johannisbeeren 23 Boscalid(.007),Captan/Folpet (sum)(.123),Cyprodinil (.057),Difenoconazole(.001),Dimethoate (sum of dimethoate and omethoate expressed as dimethoate)(.029825),Dithianon (.077),Dithiocarbamates (Dithiocarbamates expressed as CS2, including Maneb, Mancozeb, Metiram, Propineb, Thiram and Ziram)(.99),Dodine(.001),Endosulfan (sum of alpha- and beta-isomers and endosulfan-sulphate expresses as endosulfan) (.009),Fenazaquin(.069),Fenoxycarb(.002),Fenpyroximate(.1 2),Fludioxonil(.048),Fosetyl-Al (sum of fosetyl, phosphonic acid and their salts, expressed as fosetyl)(.103411),Myclobutanil (.007),Pendimethalin(.002),Pirimicarb (sum of Pirimicarb and Desmethyl pirimicarb expressed as Pirimicarb) (.005062),Procymidone(.5),Pyraclostrobin(.002),Tebufenozide (.11),Trifloxystrobin(1.5),Triflumuron(.012),Vinclozolin (.053) 2016 Stachelbeeren 20 Acetamiprid(.001),Ametoctradin(.013),Boscalid(.003),Captan /Folpet (sum)(.004),Cyprodinil(.015),Difenoconazole (.017),Dimethomorph (sum of isomers)(.006),Famoxadone (.009),Fenpropimorph (sum of isomers) (.004),Fludioxonil(.022),Fluopyram(.001),Fosetyl-Al (sum of fosetyl, phosphonic acid and their salts, expressed as fosetyl) (.55063),Iprovalicarb(.002),Metrafenone(.001),Myclobutanil (.014),Penconazole(.005),Quinoxyfen(.002),Tebuconazole (.005),Thiacloprid(.091),Trifloxystrobin(.091) Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13734 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Jahr Lebensmittel Anzahl quantifi zierbarer Mehr fachrückstände Pflanzenschutzmittel (im Klammern: gemessener Gehalt in mg/kg) 2016 Melonen 20 1-naphthylacetic acid(.004),Acetamiprid(.014),Azoxystrobin (.013),Bromide ion(8.1),Carbendazim and benomyl (sum of benomyl and carbendazim expressed as carbendazim) (.002),Chlorantraniliprole(.003),Chlorates(.079),Chlorfenapyr (.022),Cyflufenamid: sum of cyflufenamid (Z-isomer) and its E-isomer(.004),Fluopyram(.016),Fosetyl-Al (sum of fosetyl , phosphonic acid and their salts, expressed as fosetyl) (1.31614),Indoxacarb (sum of indoxacarb and its R enantiomer )(.007),Metalaxyl including other mixtures of constituent isomers including metalaxyl-M (sum of isomers)(.005),Metrafenone (.001),Myclobutanil(.004),Penconazole(.005),Pymetrozine (.001),Pyriproxyfen(.001),Thiacloprid(.008),Triadimefon and triadimenol (sum of triadimefon and triadimenol) (.006) 2016 Frische Kräuter 22 Aclonifen(.002),Azoxystrobin(2),Benfluralin(.013),Boscalid( .001),Chlorantraniliprole(.003),Chlorates(.033),Chlorpyrifos( .017),Chlorpyrifos-methyl(.009),Cyprodinil(.003),DDT (sum of p,p'-DDT, o,p'-DDT, p-p'-DDE and p,p'-TDE (DDD) expressed as DDT)(.003345),Difenoconazole(3.5),Fluopicolide (.007),Imidacloprid(.047),Iprodione(.002), Linuron (.005),Metalaxyl including other mixtures of constituent isomers including metalaxyl-M (sum of isomers)(.002),Metribuzin (.002),Pencycuron(.002),Pendimethalin(.009),Propyzamide (.02),Pyriproxyfen(.002),Tebuconazole(.001) 2016 Tafelweintrauben 25 Azoxystrobin(.086),Boscalid(.18),Chlorantraniliprole (.047),Chlorpyrifos(.026),Cyprodinil(.45),Deltamethrin (cis-deltamethrin)(.046),Difenoconazole(.018),Dimethomorph (sum of isomers)(.033),Famoxadone(.017),Fenbutatin oxide(.21),Fludioxonil(.027),Hexythiazox(.014),Imidacloprid (.041),Indoxacarb (sum of indoxacarb and its R enantiomer )(.038),Iprodione(.26),Metalaxyl including other mixtures of constituent isomers including metalaxyl-M (sum of isomers )(.14),Methoxyfenozide(.44),Metrafenone(.013),Myclobutanil (.056),Penconazole(.012),Pyrimethanil(.98),Tebuconazole (.053),Tebufenpyrad(.08),Tetraconazole(.012),Triadimefon and triadimenol (sum of triadimefon and triadimenol) (.031) 2016 Tafelweintrauben 22 Azoxystrobin(.1),Boscalid(.32),Chlorpyrifos(.04),Cypermethrin (Cypermethrin including other mixtures of constituent isomers (sum of isomers))(.04),Cyprodinil(.2),Difenoconazole (.02),Dimethomorph (sum of isomers)(.04),Famoxadone (.02),Fluopyram(.04),Hexythiazox(.03),Iprodione(.33),Methoxyfenozide (.05),Metrafenone(.02),Myclobutanil(.02),Penconazole (.03),Proquinazid(.02),Pyraclostrobin(.07),Pyrimethanil (1.7),Tebuconazole(.03),Tebufenpyrad(.03),Tetraconazole (.04),Triadimefon and triadimenol (sum of triadimefon and triadimenol)(.04) Quelle: Validation Dashboard der EFSA, nur für Mitarbeiter zugänglich. Drucksache 19/13734 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 18. In wie vielen Proben wurde nach Kenntnis der Bundesregierung Chlorpyrifos , ein neurotoxisches Insektizid, welches die Entwicklung des kindlichen Gehirns beeinflussen kann und das 2005 unter Berücksichtigung einer fehlerhaften Studie (www.tagesschau.de/ausland/chlorpyri fos-101.html) in der EU zugelassen wurde, bei Untersuchungen in der Bundesrepublik Deutschland und auf EU-Ebene gefunden (unter Angabe der Produktgruppe, in denen dieser Stoff gefunden wurde)? Anlage 410 zu Frage 18 enthält eine Aufstellung der Anzahl der in Deutschland untersuchten und an das zuständige BVL übermittelten Ergebnisse zu Proben je Lebensmittel, in denen Chlorpyrifos gefunden werden. EU-weit wurden im Jahr 2017 9.887 Proben auf Chlorpyrifos untersucht. In 9.378 Proben wurden keine Rückstände von Chlorpyrifos gefunden. In 486 Proben konnte Chlorpyrifos quantifiziert werden, der Gehalt lag jedoch unter dem Rückstandshöchstgehalt. In 23 Proben überschritt der Gehalt an Chlorpyrifos den Rückstandshöchstgehalt. Für eine differenziertere Unterteilung nach einzelnen Produkten auf Europäischer Ebene wird auf den Bericht der EU verwiesen: ‚The 2017 European Union report on pesticide residues in food‘ https://efsa.onlinelibrary.wi ley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2019.5743 19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu den Ergebnissen von Urinuntersuchungen auf Chlorpyrifosbelastungen in der Bundesrepublik Deutschland und anderen EU-Ländern (z. B. Schweden, Dänemark, Belgien und Frankreich)? Aus Deutschland sind keine Untersuchungen von Urin auf Chlorpyrifos bekannt . In einer Studie aus Südtirol11 wurde der Urin von Landwirten auf TCPy (Abbauprodukt von Chlorpyrifos zum Nachweis in Urin) untersucht. Aus den dargestellten Ergebnissen kann lediglich geschlossen werden, dass während der Spritzsaison eine Exposition gegenüber Chlorpyrifos stattgefunden hat. Eine verlässliche Aussage über die tägliche Gesamtexposition der Arbeiter während der Spritzsaison, die dann mit dem gesundheitsbasierten Grenzwert für Chlorpyrifos hätte verglichen werden können, ließ sich nicht treffen. 10 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13734 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 11 Studie zur Überprüfung der Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die menschliche Gesundheit in der Provinz Bozen; Dienst für Hygiene und Öffentliche Gesundheit, Betriebliche Sektion für Umweltmedizin , Bozen, 2017; https://www.sabes.it/de/publikationen.asp?publ_action=300&publ_image_id=455178 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/13734 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 20. Wird die Bundesregierung sich im Sinne des Vorsorgeprinzips dem Plan Dänemarks für ein Importverbot bei mit Chlorpyrifos behandelten Lebensmitteln anschließen vor dem Hintergrund, dass die europäische Risikobewertungsbehörde EFSA Schäden an ungeborenen Kindern durch Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-Methyl befürchtet, auch da es keine erkennbare unschädliche Dosisschwelle für diese Wirkstoffe gibt (vgl. https://euobserver.com/environment/145650)? Wenn nein, warum nicht? Die EU-Kommission hat unverzüglich nach Veröffentlichung der von ihr beauftragten EFSA-Stellungnahmen im August dieses Jahres Verordnungsvorschläge für die Nichtgenehmigung der Wirkstoffe Chlorpyrifos und Chlorpyrifos -methyl vorgelegt und angekündigt, direkt nach Nichtgenehmigung einen Vorschlag zur Absenkung der Rückstandshöchstgehalte auf die analytische Bestimmungsgrenze vorzulegen. Aus Sicht der Bundesregierung sind die zeitnah eingeleiteten Maßnahmen der EU-Kommission im Rahmen des regulären EU-Verordnungsverfahrens vor dem Hintergrund der bereits in 2016 und 2018 erfolgten Höchstgehaltsabsenkungen für die Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-methyl geeignet. Insofern wird ein Importverbot derzeit nicht unterstützt. 21. Wird sich die Bundesregierung bei der spätestens Januar 2020 anstehendenden Entscheidung auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass Chlorpyrifos keine Zulassungsverlängerung erhält (siehe www.sumofus.org/media/ef sas-statement-acknowledging-chlorpyrifos-harm-for-human-health-addsurgency -for-a-full-ban/)? Wenn nein, warum nicht? Die endgültige Positionsbestimmung der Bundesregierung erfolgt rechtzeitig zum Abstimmungszeitpunkt im zuständigen Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel, Sektion Pflanzenschutzmittelrechtsetzung. Die deutsche Delegation hat dort bereits signalisiert, dass ein Vorschlag der Kommission zur Nichterneuerung der Genehmigung unterstützt werden könnte. Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse bestehen in Deutschland keine Zulassungen von Chlorpyrifos-haltigen Pflanzenschutzmitteln. 22. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für sinnvoll, um im Falle eines EU-Verbots von Chlorpyrifos auch bei Importen aus Drittländern Verbraucherinnen und Verbraucher vor belasteten Produkten zu schützen, vor dem Hintergrund, dass wissenschaftliche Hinweise auf eine endokrin disruptive Wirkung von Chlorpyrifos bestehen, wodurch es bereits in sehr geringen Dosierungen Schäden verursachen kann (vgl. w w w . e n v - health.org/wp-content/uploads/2019/06/June-2019-PAN-HEAL-Briefingchlorpyrifos _web.pdf)? Unmittelbar nach den Entscheidungen über die jeweilige Nichtgenehmigung der Wirkstoffe Chlorpyrifos und Chlorpyriphos-methyl sollen die zulässigen Rückstandshöchstgehalte nach der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen abgesenkt werden. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. Die Importkontrolle erfolgt durch die für die Überwachung der Lebensmittel zuständigen Länder. Im Fall von gehäuften Überschreitungen der zulässigen Rückstandshöchstgehalte beim Import kann eine verstärkte Kontrolle oder Sonderimportmaßnahme auf EU-Ebene erfolgen. Drucksache 19/13734 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 23. In wie vielen Proben wurden Boscalid oder andere Pestizide, die als endokrine Disruptoren eingestuft werden, gefunden (bitte unter Angabe der Lebensmittel, in denen diese Stoffe gefunden wurden)? Im Erwägungsgrund (9) der Verordnung (EU) 2015/40812 sind die Wirkstoffe Chlortoluron, Dimoxystrobin, Epoxiconazole, Molinat, Profoxydim, Tepraloxydim und Thiacloprid benannt, die nach den Interimskriterien der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 als endokrin schädliche Wirkstoffe zu betrachten sind. Zusätzlich gilt die Verordnung (EU) 2017/24413, nach der nicht mehr genehmigte Wirkstoff Linuron auf der Basis verfügbarer wissenschaftlicher Erkenntnisse als endokrinschädigend. In Anlage 514 zu Frage 23 findet sich eine Aufstellung der Anzahlen an Proben, in denen Rückstände der o. g. Pflanzenschutzmittelwirkstoffe gefunden wurden , die aber nicht zu einer Beanstandung geführt haben. Der Wirkstoff Boscalid, der derzeit noch bis zum 31. Juli 2020 EU-weit genehmigt ist, hat noch keine Bewertung auf EU-Ebene durchlaufen, die Hinweise auf endokrin schädliche Eigenschaften erbracht hätte. Insofern ist der Wirkstoff in der Aufstellung nicht enthalten. 24. Welche Maßnahmen erachtet die Bundesregierung für sinnvoll, um die Verwendung in der EU nicht zugelassener Pestizidwirkstoffe wirksam zu unterbinden, die laut EFSA-Bericht über Pestizidrückstände für das Jahr 2017 wiederholt in Produkten mit EU-Ursprung gefunden wurden (vgl. S. 104 des Berichts)? Das wirksamste zur Verfügung stehende Mittel sind Maßnahmen der verstärkten Kontrolle durch die jeweiligen zuständigen Behörden im Bereich der Pflanzenschutzmittelanwendung und des Imports von Pflanzenschutzmitteln. 25. Prüft die Bundesregierung die Einführung einer Besteuerung von Pestiziden in Abhängigkeit von deren Toxizität für Mensch und Umwelt entsprechend einem Toxizitätsbelastungsindikator (toxic load indicator) nach erfolgreichem dänischem Vorbild (vgl. https://pan-germany.org/pestizi de/hat-die-daenische-pestizidsteuer-die-dortige-landwirtschaft-ruiniert/ #_ftn3)? Wenn nein, warum nicht? Die Prüfung innerhalb der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen. 12 Durchführungsverordnung (EG) Nr. 2017/244 der Kommission vom 11. März 2015 zur Durchführung des Artikels 80 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Erstellung einer Liste mit Substitutionskandidaten (ABl. L67 vom 12.3.2015, S. 18) 13 Durchführungsverordnung (EG) Nr. 2017/244 der Kommission vom 10. Februar 2017 zur Nichterneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff Linuron gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission (ABl. L 36 vom 11.2.2017, S. 54) 14 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13734 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/13734 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 26. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis des EFSA-Berichts über Pestizidrückstände, wonach in Honigproben Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte von Glyphosat, Acetamiprid und Thiacloprid festgestellt wurden (siehe S. 71 und S. 105 des Berichts )? Für die Einhaltung der geltenden Rückstandshöchstgehalte von Honig ist der Lebensmittelunternehmer zuständig. Lebensmittel, die die geltenden EU- Rückstandshöchstgehalt für Honig nicht einhalten können, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. Die derzeit geltenden zulässigen Rückstandshöchstgehalte in Honig, die oberhalb der Bestimmungsgrenze von Wirkstoffrückständen liegen, entstammen Versuchen, die von Antragstellern in Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel nach nationalen Vorgaben erarbeitet wurden, oder Ergebnissen aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Glyphosat: Die bisherigen Feststellungen von Höchstgehaltsüberschreitungen sind Einzelfälle und beruhen in der Regel auf Fehlanwendungen. Die zuständigen Behörden in den Ländern klären die Fälle auf und berücksichtigen die Erkenntnisse in der Beratung und Überwachung. Acetamiprid: Durch Auflagen im Zulassungsverfahren ist das Risiko vereinzelt aufgetretener überhöhter Rückstände weiter gemindert worden. Seit Beginn des Jahres 2019 hat es in Deutschland keine Hinweise mehr auf Überschreitungen der geltenden Rückstandshöchstgehalte gegeben. Thiacloprid: Frau Bundesministerin Julia Klöckner hat angekündigt, einer erneuten Genehmigung des Wirkstoffes nicht zuzustimmen. Eine EU-Expertengruppe unter Mitarbeit von Deutschland hat unlängst einen Leitfaden mit harmonisierten Datenanforderungen zu Rückstandsversuchen im Fall von Pflanzenschutzmittelanwendungen mit Blick auf eine verbesserte Ermittlung von Rückständen in Honig erarbeitet. Der Leitfaden findet ab dem 1. Januar 2020 Anwendung. 27. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen drei Jahren der durchschnittliche Anteil an in der Bundesrepublik Deutschland verkauften Lebensmitteln aus konventioneller Erzeugung, die Pestizidrückstände enthielten? Die durchschnittlichen Anteile der in Deutschland untersuchten und an das BVL übermittelten Ergebnisse zu Proben, sowohl aus konventioneller als auch ökologischer Erzeugung, mit und ohne Pflanzenschutzmittelrückständen sind in folgender Tabelle dargestellt. Jahr Anzahl der Proben Anteil Proben mit Rückständen (%) Anteil Proben ohne Rückstände (%) 2017 19.297 58,1 41,9 2016 19.289 61,3 38,7 2015 18.164 63,4 36,6 Quelle: Tabellen ‚Lebensmittelbezogene Darstellung der Proben – surveillance sampling‘ aus den Jahren 2017, 2016, 2015 (www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/01_Aufgaben/02_AmtlicheLe bensmittelueberwachung/07_PSMRueckstaende/01_nb_psm_2017_tabellen/nbpsm_2017_tabel len_node.html) Drucksache 19/13734 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 28. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen drei Jahren der durchschnittliche Anteil an in der Bundesrepublik Deutschland verkauften Lebensmitteln aus ökologischer Erzeugung, die Pestizidrückstände enthielten? Die durchschnittlichen Anteile der in Deutschland untersuchten und an das BVL übermittelten Erkenntnisse zu Proben mit und ohne Pflanzenschutzmittelrückständen in Produkten aus ökologischer Erzeugung sind in folgender Tabelle dargestellt. Jahr Anzahl der Proben Anteil Proben mit Rückständen (%) Anteil Proben ohne Rückstände (%) 2017 2.244 22,7 77,3 2016 2.207 29,1 70,9 2015 1.836 35,0 65,0 Quelle: Tabellen ‚Lebensmittelbezogene Darstellung der Proben – Bio-Proben‘ aus den Jahren 2017, 2016, 2015 (www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/ 01_Aufgaben/02_AmtlicheLebensmittelueberwachung/07_PSMRueckstaen de/01_nb_psm_2017_tabellen/nbpsm_2017_tabellen_node.html). 29. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung, etwa aus Untersuchungen amtlicher Stellen der Länder, die durchschnittlichen Pestizidrückstandsmengen in Lebensmitteln im Vergleich zwischen ökologischer und konventioneller Erzeugung? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 30. Welche Aktivitäten bestehen aktuell seitens der Bundesregierung, um die Pestizidbelastungen von Lebensmitteln wirksam zu senken? Der Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) sieht vor dem Hintergrund, dass die Quote der Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte in allen Produktgruppen bei allen einheimischen Produkten unter einem Prozent liegt, folgende Maßnahmen vor: • Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) führt die Task Force „Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln“ fort, um die Untersuchungsergebnisse der Länder und der Wirtschaft auf ein gehäuftes Auftreten von Rückstandshöchstgehaltsüberschreitungen zu analysieren und mögliche präventive Maßnahmen für deren Vermeidung zu erarbeiten . Die Task Force tagt regelmäßig in Arbeitsgruppen. Eine wesentliche Erkenntnis aus dem Vergleich der Daten von offizieller Überwachung durch die Bundesländer und Kontrolle durch die Wirtschaft zeigt, dass die Grundsätze der Verordnung (EG) Nr. 178/200215 eingehalten werden. 15 Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/13734 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. • Das BVL veröffentlicht neben einer jährlichen Datenauswertung im Rahmen der „Nationalen Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln “ in Abstimmung mit den Ländern alle drei Monate die von den Ländern übermittelten Daten in Form von „Quartalsauswertungen“, um die Aktualität der Darstellung der Rückstandssituation bei Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln zu verbessern. Es wird auf den Nationalen Aktionsplan (www.nap-pflanzenschutz.de) und die veröffentlichten Auswertungen des BVL verwiesen (www.bvl.bund.de/DE/ 01_Lebensmittel/01_Aufgaben/02_AmtlicheLebensmittelueberwachung/ 07_PSMRueckstaende/04_Quartalsauswertungen/quartalsauswertungen_no de.html). Drucksache 19/13734 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/13734 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13734 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/13734 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13734 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/13734 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13734 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/13734 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13734 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. 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