Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Carina Konrad, Frank Sitta, Dr. Gero Clemens Hocker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/13313 – Förderung von Alternativmethoden zur Verringerung und Vermeidung von Tierversuchen und zur Verbesserung des Tierschutzes in der Produkttestung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Für die Beantwortung wissenschaftlicher Fragestellungen kann es notwendig sein, Eingriffe oder Behandlungen an Tieren vorzunehmen, mit denen Schmerzen, Leiden oder Schäden für diese Tiere oder ihre Nachkommen einhergehen können. Diese Tierversuche sind in Deutschland durch das Tierschutzgesetz geregelt; zudem wurde 2010 die EU-Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere verabschiedet. So ist der Einsatz von Tierversuchen in Deutschland und der Europäischen Union (EU) immer weiter eingeschränkt worden, wodurch beispielsweise der Einsatz von Versuchstieren für die Entwicklung von dekorativen und pflegenden Kosmetikprodukten (z. B. Lippenstift) verboten ist. Nach Zahlen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wurde der Großteil (43 Prozent) an Versuchstieren im Jahr 2014 für Grundlagenforschung eingesetzt . Weiter wurden 16 Prozent zur Erforschung von Erkrankungen von Menschen und Tieren, 11 Prozent zur Herstellung oder Qualitätskontrolle von medizinischen Produkten, 14 Prozent in der toxikologischen Sicherheitsprüfung und 16 Prozent für sonstige Zwecke, wie etwa genetische Versuche, verwendet (www.bmel.de/DE/Tier/Tierschutz/_texte/TierschutzTierforschung.html? docId=7027766). Gerade in der medizinischen und biologischen Grundlagenforschung sind Versuche an Tieren auch auf längere Sicht unverzichtbar, denn oftmals können biochemische Prozesse nur durch Untersuchungen an einem lebenden Organismus vollständig verstanden werden (www.dfg.de/download/pdf/dfg_im_pro fil/geschaeftsstelle/publikationen/tierversuche_forschung.pdf). Auch komplexe Mechanismen der biomedizinischen Forschung, die sich in lebenden Organismen abspielen, sind häufig nur vollständig mithilfe von Versuchstieren zu erklären. Zudem stellen Experimente direkt am Menschen, wie etwa zu Medikamentenverträglichkeit , aus ethischen Gründen keinen gangbaren Weg dar. Bei der Bewertung von Tierversuchen muss daher genau zwischen biowissenschaftlicher Grundlagenforschung und einzelnen Teilbereichen, wie etwa der Toxikologie, differenziert werden. So können neben den wissenschaftlich unersetzbaren Arbeiten der Grundlagenforschung am Tier bereits einzelne molekulare und zelluläre Abschnitte biochemischer Prozesse mittels Alternativme- Deutscher Bundestag Drucksache 19/13736 19. Wahlperiode 04.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 2. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. thoden, wie etwa Computersimulationen oder oder In-vitro-Experimenten untersucht werden. Aus ethischen Gründen wird auch innerhalb der Forschungslandschaft angestrebt , den Versuchstierverbrauch auf das nötige Minimum zu verringern und zu beschränken. Zudem schwindet die gesellschaftliche Akzeptanz gegenüber Tierversuchen fortschreitend. Somit wird es weitgehend als Ziel gesehen, Tierversuche zu reduzieren und dort, wo möglich, überflüssig zu machen. Als Leitlinie im Umgang mit Tierversuchen gilt in der Wissenschaft das ethische Prinzip der „3R“. Die beiden britischen Forscher William Russell und Rex Burch veröffentlichten 1959 in „The Principles of Humane Experimental Technique“ das sogenannte „3R“-Prinzip, welches für die drei Begriffe Replace (Vermeiden), Reduce (Verringern) und Refine (Verbessern) steht. Das 3R-Prinzip wird als gemeinsamer Handlungsgrundsatz gesehen, welcher die Vermeidung von Tierversuchen sowie die Verbesserung der Bedingungen für Versuchstiere zum Ziel hat. Die stetige Weiterentwicklung von tierfreien Versuchsmethoden und -verfahren kann hierbei als vielversprechende Lösung gesehen werden, um Tierversuche fortlaufend zu ersetzen. Aus Sicht der Fraktion der FDP nimmt die Förderung der Erforschung sogenannter Alternativmethoden eine zentrale Rolle in der Verringerung des Versuchstierverbrauchs und Verbesserung des Tierschutzes ein.  1. Wie viele Tiere wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2018 für Tierversuche in Deutschland eingesetzt (bitte nach Bundesland, Tierart, Versuchszweck sowie Schweregrad der Versuche aufschlüsseln)? Die Zahl der in Tierversuchen verwendeten Tiere des jeweiligen Vorjahres wird jährlich vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) veröffentlicht. Diese Statistiken, aus denen sich auch die angefragten Informationen ergeben, finden sich auf der Website des BMEL*. Für das Jahr 2018 liegen der Bundesregierung die betreffenden Daten noch nicht vollständig vor. Im Hinblick auf den Schweregrad der Belastung im Rahmen von Tierversuchsvorhaben ist zu beachten, dass die diesbezügliche Meldepflicht erst mit der Neufassung der Versuchstiermeldeverordnung vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4145) erlassen wurde. Erstmals wurden die Daten des Jahres 2014 nach den neuen Anforderungen erhoben. Für das Jahr 2013 liegen der Bundesregierung somit keine entsprechenden Daten vor. Zu beachten ist außerdem, dass eine Aufarbeitung und Analyse der von den Ländern übermittelten umfangreichen Rohdaten nach einzelnen Aspekten (z. B. im Hinblick auf den Schweregrad der Belastung im Rahmen von Tierversuchsvorhaben nach Bundesländern) nicht erfolgt. Eine derartige Aufschlüsselung wäre mit erheblichem Zeitaufwand verbunden. Dies ist innerhalb der im parlamentarischen Fragewesen vorgegebenen Frist für die Beantwortung Kleiner Anfragen nicht möglich. Die Bundesregierung wird diese Aufschlüsselung nach Abschluss der Aufarbeitung der betreffenden Versuchstierdaten unaufgefordert nachreichen. * Siehe unter https://www.bmel.de/DE/Tier/Tierschutz/_texte/TierschutzTierforschung.html?docId=11850874. Drucksache 19/13736 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  2. Wie haben sich die Versuchszwecke nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 verändert (bitte nach Bundesland, Tierart, Versuchszweck sowie Schweregrad der Versuche aufschlüsseln)? Obwohl heute schon viele Fragen der Wissenschaft durch den Einsatz von Zellkulturen , computergestützte Verfahren und weitere Alternativmethoden beantwortet werden können, kann auf den Einsatz von Tieren für wissenschaftliche Zwecke – unter anderem in der medizinischen Forschung – noch nicht verzichtet werden. Im Zeitraum von 2014 bis 2017 dienten rund 48 bis 53 Prozent der in Tierversuchen verwendeten Tiere der Grundlagenforschung und etwa 14 bis 15 Prozent der Erforschung von Erkrankungen von Menschen und Tieren. Etwa 26 bis 31 Prozent der Tiere wurden bei der Herstellung und Qualitätskontrolle von medizinischen Produkten oder für toxikologische Sicherheitsprüfungen eingesetzt. Rund 6 bis 8 Prozent wurden für sonstige Zwecke, wie zum Beispiel zur Aus- oder Weiterbildung oder für die Zucht von genetisch veränderten Tieren , benötigt. Die detaillierten Zahlen bezogen auf den Verwendungszweck sind in den nachfolgenden Tabellen 1 bis 6 dargestellt. Die Daten für das Jahr 2018 liegen der Bundesregierung noch nicht vollständig vor. Tabelle 1: Verwendung von Versuchstieren im Rahmen der Grundlagenforschung in den Jahren 2014 bis 2017 Tierart 2014 2015 2016 2017 Mäuse 659.868 811.744 842.496 809.304 Ratten 54.908 38.003 37.809 46.122 Meerschweinchen 480 588 650 461 Goldhamster 38 6 26 80 Chinesischer Grauhamster 12 0 0 3 Mongolische Rennmäuse 1.016 1.074 829 816 Andere Nager 3.251 2.609 3.043 1.326 Kaninchen 1.043 1.307 1.240 1.627 Katzen 152 111 48 46 Hunde 309 433 242 206 Frettchen 16 48 44 44 Andere Fleischfresser 9 187 88 10 Pferde, Esel und Kreuzungen 544 1.255 912 294 Schweine 2.632 2.769 3.568 2.664 Ziegen 73 70 65 92 Schafe 279 303 225 317 Rinder 2.356 1.341 2.074 2.953 Halbaffen 148 102 117 87 Marmosetten und Tamarine 183 123 101 59 Javaneraffen 27 65 60 35 Rhesusaffen 39 21 23 32 Paviane 2 0 8 0 Andere Säugetiere 1.228 865 998 901 Haushühner 4.266 6.273 11.541 10.122 Andere Vögel 10.266 7.897 10.154 8.555 Reptilien 323 150 146 263 Frösche 7 0 0 286 Krallenfrösche 5.545 3.821 4.892 4.053 Andere Amphibien 4.133 1.150 532 386 Zebrabärblinge 65.134 66.713 151.733 100.781 Andere Fische 590.071 26.659 44.067 47.300 Summe 1.408.358 975.689 1.117.731 1.039.225 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13736 Tabelle 2: Verwendung von Versuchstieren im Rahmen der translationalen und angewandten Forschung in den Jahren 2014 bis 2017 Tierarten 2014 2015 2016 2017 Mäuse 217.382 237.607 238.995 242.182 Ratten 42.610 41.473 33.510 27.071 Meerschweinchen 2.468 3.415 1.480 584 Goldhamster 601 654 701 577 Mongolische Rennmäuse 1.320 1.702 1.758 1.820 Andere Nager 1.643 1.745 188 162 Kaninchen 1.158 960 1.155 974 Katzen 267 296 278 189 Hunde 1.021 1.022 1.093 876 Frettchen 131 182 86 143 Andere Fleischfresser 0 2 3 12 Pferde, Esel und Kreuzungen 66 158 266 755 Schweine 4.013 4.162 8.218 8.817 Ziegen 572 757 70 100 Schafe 760 1.413 2.619 1.764 Rinder 1.051 1.404 2.452 1.777 Marmosetten und Tamarine 0 3 2 23 Javaneraffen 82 169 242 304 Rhesusaffen 5 13 38 73 Grüne Meerkatzen 5 0 18 15 Paviane 0 6 0 14 Andere Arten von nicht menschli cher Primaten 0 1 0 1 Andere Säugetiere 3 156 18 12 Haushühner 129 6.355 19 155 Andere Vögel 2.273 4.008 5.344 4.090 Reptilien 4.331 0 4.641 2.114 Frösche 24 0 0 18 Krallenfrösche 48 81 25 25 Andere Amphibien 0 18 0 336 Zebrabärblinge 515 1.285 1.237 5.307 Andere Fische 74.702 3.037 2.682 4.309 Summe 357.180 312.084 307.138 304.599 Tabelle 3: Verwendung von Versuchstieren im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung in den Jahren 2014 bis 2017 Tierarten 2014 2015 2016 2017 Mäuse 30.855 31.654 32.400 36.077 Ratten 12.130 11.311 10.092 10.238 Meerschweinchen 338 407 228 517 Goldhamster 83 84 10 39 Chinesischer Grauhamster 2 0 2 5 Mongolische Rennmäuse 78 79 85 107 Andere Nager 256 32 4 13 Kaninchen 307 253 251 276 Katzen 57 42 61 42 Hunde 112 150 151 267 Frettchen 8 0 0 9 Pferde, Esel und Kreuzungen 38 71 52 57 Schweine 1.694 1.451 1.676 1.712 Drucksache 19/13736 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tierarten 2014 2015 2016 2017 Ziegen 28 22 35 17 Schafe 212 298 192 236 Rinder 214 242 356 403 Marmosetten und Tamarine 2 6 1 1 Javaneraffen 10 2 0 1 Rhesusaffen 2 5 1 4 Andere Säugetiere 0 73 84 117 Haushühner 348 342 369 439 Andere Vögel 241 147 274 174 Reptilien 14 8 8 18 Krallenfrösche 319 136 115 340 Andere Amphibien 26 11 6 2 Zebrabärblinge 1.297 1.528 1.314 1.265 Andere Fische 1.572 1.035 1.164 745 Kopffüßer 45 0 0 0 Summe 50.288 49.389 48.931 53.121 Tabelle 4: Verwendung von Versuchstieren im Rahmen der Erhaltung von Kolonien etablierter genetisch veränderter Tiere in den Jahren 2014 bis 2017 Tierarten 2014 2015 2016 2017 Mäuse 75.333 41.813 50.515 61.313 Ratten 1.085 1.047 441 1.574 Zebrabärblinge 800 700 0 2.272 Andere Fische 0 0 0 116 Summe 77.218 43.560 50.956 65.275 Tabelle 5: Verwendung von Versuchstieren zu regulatorischen Zwecken und Routineproduktion in den Jahren 2014 bis 2017 Tierarten 2014 2015 2016 2017 Mäuse 275.243 271.153 222.197 206.669 Ratten 185.823 171.442 162.204 170.444 Meerschweinchen 16.326 13.827 11.826 13.289 Goldhamster 799 646 364 526 Chinesischer Grauhamster 10 30 0 0 Mongolische Rennmäuse 1.773 1.713 2.097 1.502 Andere Nager 17.189 8.258 3.334 8.449 Kaninchen 102.828 108.449 95.685 89.782 Katzen 519 663 379 441 Hunde 3.178 2.880 2.478 1.981 Andere Fleischfresser 368 497 383 513 Pferde, Esel und Kreuzungen 84 23 40 103 Schweine 4.466 3.885 3.257 4.072 Ziegen 27 55 53 3 Schafe 648 276 714 736 Rinder 633 1.042 550 1.199 Marmosetten und Tamarine 133 160 9 141 Javaneraffen 2.100 2.442 1.756 2.662 Rhesusaffen 82 0 24 8 Andere Säugetiere 64 155 27 1 Haushühner 13.576 11.872 10.851 8.557 Andere Vögel 5.129 1.459 520 280 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13736 Tierarten 2014 2015 2016 2017 Reptilien 363 300 300 0 Frösche 5 132 80 91 Krallenfrösche 6 0 205 128 Andere Amphibien 104 60 72 59 Zebrabärblinge 19.859 16.967 23.425 31.379 Andere Fische 11.939 10.555 12.152 13.931 Summe 663.274 628.941 554.982 556.946 Tabelle 6: Verwendung von Versuchstieren zur Erhaltung der Art in den Jahren 2014 bis 2017 Tierarten 2014 2015 2016 2017 Mäuse 4.838 6.511 14.248 12.856 Ratten 106 32 142 0 Mongolische Rennmäuse 0 0 0 10 Katzen 2 0 0 0 Hunde 7 0 0 0 Schweine 0 0 0 2 Andere Säugetiere 69 19 15 178 Haushühner 0 816 471 206 Andere Vögel 0 141 61 135 Reptilien 159 0 0 70 Andere Amphibien 0 0 12 243 Andere Fische 3.680 21.778 25.438 27.456 Summe 8.861 29.297 40.387 41.156 Mit der Neufassung der Versuchstiermeldeverordnung vom 17. Dezember 2013 wurde die Meldepflicht ausgeweitet. Erstmals wurden die Daten des Jahres 2014 nach den neuen Anforderungen erhoben. Aufgrund von Veränderungen im Erfassungssystem sind die Tierversuchszahlen ab dem Jahr 2014 daher nicht mit den Daten aus den Vorjahren vergleichbar. Im Übrigen wird auch auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.  3. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zum Umfang und Zweck der eingesetzten Versuchstiere in anderen Staaten der EU vor? a) Wie hat sich die Anzahl an Tierversuchen demnach innerhalb der EU in den letzten fünf Jahren entwickelt? Die Fragen 3 und 3a werden gemeinsam beantwortet. Nach Artikel 54 Absatz 2 der Richtlinie 2010/63/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere (EU-Versuchstierrichtlinie) melden die Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission jedes Jahr statistische Daten über die Verwendung von Tieren in Verfahren. Vor diesem Hintergrund wird auf die entsprechende Website der Europäischen Kommission verwiesen, auf der die erhobenen Statistiken über die Verwendung von Versuchstieren der einzelnen Mitgliedstaaten veröffentlicht werden*. Auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten eingereichten statistischen Daten legt die Europäische Kommission alle drei Jahre einen zusammenfassenden Bericht zu diesen Daten vor und veröffentlicht diesen auf ihrer Website.** * Siehe unter https://ec.europa.eu/environment/chemicals/lab_animals/member_states_stats_reports_en.htm. ** Siehe unter https://ec.europa.eu/environment/chemicals/lab_animals/reports_en.htm. Drucksache 19/13736 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Welche Maßnahmen zur Reduzierung von Tierversuchen werden nach Kenntnis der Bundesregierung auf europäischer Ebene vollzogen, um deren Anzahl zu verringern? Die EU-Versuchstierrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Entwicklung und Validierung derartiger Maßnahmen. Um in möglichst allen Bereichen, in denen Tierversuche durchgeführt werden, Alternativmethoden zu entwickeln und die zugehörige Forschung voranzutreiben, werden in den Mitgliedstaaten verschiedene Projekte initiiert und unterstützt. Eine Übersicht über die in den Mitgliedstaaten laufenden Initiativen zur Förderung der Entwicklung und Etablierung von Alternativmethoden zu Tierversuchen findet sich auf der Website der Europäischen Kommission.*  4. Wie viele Anträge auf Tierversuche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2018 in Deutschland insgesamt gestellt (bitte nach Bundesland, Tierart, Versuchszweck sowie Schweregrad der Versuche aufschlüsseln)? Für die Genehmigung von Tierversuchen sind die Behörden der Länder zuständig . Der Bundesregierung liegen die betreffenden Informationen zu einzelnen Versuchsanträgen oder Genehmigungsverfahren nicht vor. a) Was waren die hauptsächlich angeführten Gründe für eine Ablehnung von Anträgen nach Kenntnis der Bundesregierung? Genehmigungsanträge für Tierversuche wurden insbesondere abgelehnt, weil sie als ethisch nicht vertretbar angesehen wurden oder der Antragsteller den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse für das beantragte Vorhaben nicht ausreichend darlegen konnte. b) Wie lange dauerten nach Kenntnis der Bundesregierung die Genehmigungsverfahren im Durchschnitt (bitte nach Bundesland, in dem der Antrag gestellt wurde, aufführen)? Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu einzelnen Genehmigungsverfahren vor.  5. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die EU-Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere EU-rechtskonform in nationales Recht umgesetzt wurde? a) Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Europäische Kommission am 19. Juli 2018 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat, im Rahmen dessen bemängelt wird, das deutsche Recht weise Defizite in Bezug auf Inspektionen, die Sachkunde des Personals und die Anwesenheit von Tierärzten auf? b) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um auf den von der Europäischen Kommission übermittelten Mängelkatalog zu reagieren ( h t t p : / / e u r o p a . e u / r a p i d / p r e s s - r e l e a s e _ M E MO-18-4486_de.htm)? * Siehe unter https://ec.europa.eu/environment/chemicals/lab_animals/3r/advance_en.htm. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13736 c) Falls noch keine Maßnahmen zur Änderung des nationalen Rechts erfolgten , bis wann rechnet die Bundesregierung mit der vollständigen Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht zur Auflösung des EU-Vertragsverletzungsverfahrens? Die EU-Versuchstierrichtlinie wurde im Jahr 2013 durch Änderung des Tierschutzgesetzes und durch Erlass der Tierschutz-Versuchstierverordnung in nationales Recht umgesetzt. Die Europäische Kommission überprüft seit 2014 nicht anlassbezogen die Umsetzung der EU-Versuchstierrichtlinie in allen Mitgliedstaaten . Im Juli 2018 hatte die Europäische Kommission gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen offener Fragen zur Umsetzung der EU-Versuchstierrichtlinie eingeleitet. Zuletzt hat die Europäische Kommission ihre begründete Stellungnahme mit Schreiben vom 26. Juli 2019 übersandt . Dieses Schreiben der Europäischen Kommission wurde gemäß § 4 Absatz 6 Nummer 1 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Die Stellungnahme der Bundesregierung wurde der Europäischen Kommission am 25. September 2019 übermittelt. Auch diese Stellungnahme wurde dem Deutschen Bundestag am 26. September 2019 gemäß EUZBBG zugeleitet.  6. Inwieweit sieht die Bundesregierung signifikante, positive Kostenunterschiede sowie Effizienzvorteile der Alternativmethoden wie „In-vitrotesting “, „In-silico-testing“ sowie „Body-on-chip-testing“ gegenüber aktuell gängigen Tierversuchspraktiken in der Toxikologie? Der Bundesregierung liegen keine Informationen über mögliche Kostenunterschiede oder Effizienzvorteile von Alternativmethoden im Vergleich zur Durchführung von Tierversuchen vor. Dies ist auch darin begründet, dass finanzielle Aspekte bei der Entwicklung und beim Einsatz von Ersatz- und Ergänzungsmethoden nur eine untergeordnete Rolle spielen.  7. Mit welchen Beträgen wurde die Erforschung alternativer Methoden zu Tierversuchen (Replacement) in den Jahren 2013 bis 2018 durch die Bundesregierung gefördert (bitte nach Projekt, Projektträger, Forschungsgebiet und Förderbetrag angeben)? Die Angaben zu den einzelnen Projekten können der anliegenden Tabelle (siehe Anlage 1) entnommen werden.*  8. Welcher Betrag wird im Rahmen des Bundeshaushalts 2019 für die Förderung der Erforschung alternativer Methoden zu Tierversuchen (Replacement ) durch die Bundesregierung bereitgestellt (bitte nach Projekt, Projektträger, Titel im jeweiligen Einzelplan des Haushaltes sowie Forschungsgebiet und Förderbetrag angeben)? Im Bundeshaushalt 2019 wird im Einzelplan 30 aus dem Titel „Methoden- und Strukturentwicklung in den Lebenswissenschaften“ (Kapitel 3004 Titel 68531) der Betrag von 8.920.000 Euro für die Förderung der Erforschung alternativer Methoden zu Tierversuchen bereitgestellt. Die Angaben zu den einzelnen Projekten können der anliegenden Tabelle (siehe Anlage 2) entnommen werden.** * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13736 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. ** Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/13736 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/13736 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  9. Wie veränderte sich die finanzielle Ausstattung des Deutschen Zentrums zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) in den Jahren 2013 bis 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung? Welche finanziellen Mittel zur Förderung des Bf3R sind im Bundeshaushalt 2019 veranschlagt? Das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) am BfR wurde im September 2015 gegründet. Zur Erfüllung seiner Aufgaben wurden für den Aufbau des Bf3R einmalig zusätzliche Haushaltsmittel für die Geräteausstattung in Höhe von 5 Mio. Euro vom Bund bereitgestellt und eine jährlich fortlaufende finanzielle Unterstützung von etwa 1 Mio. Euro aus Bundesmitteln garantiert. Die Angaben der für Personal zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Tabelle 7: Finanzielle Mittel des Bf3R für Personal in den Jahren 2015 bis 2018 Jahr 2015 2016 2017 2018 Betrag in Euro 842.000 1.677.000 2.402.000 6.037.000 Im Bundeshaushalt für das Jahr 2019 wird für das Bf3R ein Betrag von etwa 6.857.000 für Personalkosten bereitgestellt. 10. Welche finanziellen Mittel stehen der Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZE- BET), als ein wesentlicher Kompetenzbereich des Bf3R, nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 zur Verfügung? Im Jahr 2019 stehen der Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatzund Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET) insgesamt ca. 1.256.500 Euro zur Verfügung, davon 1.046.500 Euro für Personalkosten. 11. Wie veränderte sich die Personalausstattung der ZEBET seit ihrer Gründung im Jahr 1989 nach Kenntnis der Bundesregierung? ZEBET startete im Jahr 1989 mit zwei Personalstellen. Es handelte sich um die Stelle eines Leiters und die Stelle einer Dokumentationsassistentin. Derzeit sind in der ZEBET 13 Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen (neun im höheren Dienst, zwei mit mittleren Dienst, zwei im gehobenen Dienst) unbefristet tätig. Dies entspricht gemäß den Personalkostensätzen des Bundesministeriums des Innern , für Bau und Heimat im Jahr 2019 insgesamt etwa 1.046.500 Euro. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13736 12. Wie und mit welchen Mitteln fördert der Bund den Wissenstransfer in die angewandte Forschung zur Vermeidung von Tierversuchen nach Kenntnis der Bundesregierung? Welche Kompetenzzentren oder Kompetenznetzwerke zur Verknüpfung von Wissenschaft und angewandter Forschung auf diesem Gebiet existieren nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche Förderung erhalten diese? Die im Rahmen der Projektförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Forschungsarbeiten sind grundsätzlich darauf ausgerichtet, einen Beitrag zu Reduction, Refinement, Replace (3R) von Tierversuchen zu leisten. Damit bildet die Translation in die Anwendung einen integralen Bestandteil der Forschungsprojekte. 13. Besteht nach Einschätzung der Bundesregierung weiterer Bedarf zur Förderung der Vernetzung und Koordination von Einrichtungen und Initiativen aus einzelnen Bundesländern? Wie schätzt die Bundesregierung die finanzielle Ausstattung dieser Initiativen durch die Länder ein? Damit vorhandene Alternativen zum Tierversuch auch tatsächlich zum Einsatz kommen und die Entwicklung fehlender Alternativmethoden zielführender unterstützt wird, ist aus Sicht der Bundesregierung auch die Vernetzung und Koordination von Einrichtungen und Initiativen der Bundesländer von großer Bedeutung . Auch aus diesem Grund wurde die „Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET)“ im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zum Deutschen Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) ausgebaut. Eine Aufgabe dieses Zentrums ist es, bundesweit alle Aktivitäten im Bereich der Entwicklung von Alternativmethoden mit den Zielen zu koordinieren, Tierversuche auf das unerlässliche Maß zu beschränken und Versuchstieren den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten . Um Forschungsaktivitäten anzuregen und den wissenschaftlichen Dialog in diesem Bereich zu fördern, berät das Bf3R die für die Genehmigung von Tierversuchen zuständigen Landesbehörden und arbeitet eng mit Wissenschaftlern universitärer und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen zusammen. In diesem Sinne hat das Bf3R beispielsweise am 20. September 2019 eine Informationsveranstaltung zur Forschungsförderung im Bereich der Entwicklung von Alternativen zum Tierversuch (Symposium „3R Forschungsförderung“) ausgerichtet. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde verschiedenen Akteuren in diesem Bereich die Möglichkeit geboten, ihre Aktivitäten vorzustellen und sich über zukünftige Förderstrategien und -ziele auszutauschen. An dieser Veranstaltung haben sich auch einzelne Bundesländer beteiligt. Im Hinblick auf die finanzielle Ausstattung der Einrichtungen und Initiativen der Bundesländer liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 14. Welche finanziellen Mittel zur Förderung der Erforschung alternativer Methoden zu Tierversuchen stellt die EU nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 bereit? a) Wie entwickelte sich der Etat der EU zur Förderung der Erforschung alternativer Methoden zu Tierversuchen in den letzten 20 Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung? Drucksache 19/13736 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Welche EU-weiten Forschungsprojekte, die zum Ziel haben, wissenschaftliche Erkenntnisse zur Vermeidung von Tierversuchen für einen praxisgerechten Einsatz und eine breite Anwendung weiterzuentwickeln , existieren nach Kenntnis der Bundesregierung? Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu finanziellen Mitteln zur Förderung der Erforschung von Alternativmethoden zu Tierversuchen oder zu entsprechenden Forschungsprojekten auf Ebene der Europäischen Union vor. 15. Welche durch Drittmittel finanzierten Projekte zur Erforschung alternativer Methoden zu Tierversuchen finden derzeit in bundeseigenen Forschungseinrichtungen statt? Die Angaben zu den durch Drittmittel finanzierten Projekte können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Tabelle 8: Durch Drittmittel finanzierte Projekte zur Erforschung von Alternativmethoden Projekt Zuwendungsempfänger Vorhabentitel 031A580A Friedrich-Loeffler-Institut Bundes-forschungsinstitut für Tiergesundheit Entwicklung einer in-vitro Methodik zum Ersatz des gesetzlich geforderten Tierversuches zur Prüfung von Rindertuberkulin – Teilproject 1 031A580B Paul-Ehrlich-Institut Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel Entwicklung einer in-vitro Methodik zum Ersatz des gesetzlich geforderten Tierversuches zur Prüfung von Rindertuberkulin – Teilprojekt 2 031A580C Paul-Ehrlich-Institut Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel Entwicklung einer in-vitro Methodik zum Ersatz des gesetzlich geforderten Tierversuches zur Prüfung von Rindertuberkulin – Teilprojekt 3 031L0147 Paul-Ehrlich-Institut Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel B-CELL-ACT – Funktionstest für die B- Zellaktivierung durch Toxoidimpfstoffe 031L0148 Paul-Ehrlich-Institut Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel BoNT-Ringstudie – Ringstudie zur Implementierung des BINACLE-Assays für die In-vitro- Aktivitätsbestimmung von Botulinum- Neurotoxinen 031L0065 Robert Koch-Institut (RKI) Alternativmethoden zu tierbasierten Bioassays für menschliche Prionen 031L0111A Robert Koch-Institut (RKI) TiViBoNT – Eine Tierversuchsersatzmethode für die BoNT-Diganostik – Teilprojekt 1 031L0113C Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) 3R-SMART – Aufbau einer Schulungsplattform zur Vermittlung praktischer Expertise in 3R-Methoden – Teilprojekt 3 031L0118A Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) e:ToP-Translation – Verbund: Combiomics 2 – Analyse von Kombinationseffekten von Pestiziden in vitro – Teilprojekt A 031L0119C Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) e:ToP-Translation – Verbund: LivSys-Transfer – Transfer des LivSys in vitro Systems für Hepatotoxizität in die Anwendung – Teilprojekt C Combiomics 2 Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Analyse von Kombinationseffekten von Pestiziden in vitro LivSys-Transfer Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Transfer des LivSys in vitro Systems für Hepatotoxizität in die Anwendung Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13736 Projekt Zuwendungsempfänger Vorhabentitel 3R-SMART Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Aufbau einer Schulungsplattform zur Ermittlung praktischer Expertise in 3R-Methoden Belastungseinschätzung Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Belastungseinschätzung aus Sicht des Tieres EUROoC Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Interdisciplinary training network for advancing Organ-on-a-chip technology in Europe 16. An welchen deutschen Universitäten finden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Forschungsprojekte zur Förderung von Alternativmethoden zur Verringerung des Versuchstierverbrauchs statt (bitte nach Projekt und Hochschule aufführen)? Zu laufenden Forschungsprojekten zur Förderung von Alternativmethoden an deutschen Universitäten, die von der Bundesregierung gefördert werden, wird auf die Angaben in den anliegenden Tabellen (siehe Anlagen 2 und 3) verwiesen . Zu etwaigen weiteren Forschungsaktivitäten deutscher Universitäten liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 17. Welche alternativen Untersuchungsverfahren, die eine Reduzierung der Versuchstierverwendungen (Reduce) mit sich bringen, wurden seit 2013 nach Kenntnis der Bundesregierung neu zugelassen (bitte nach Untersuchungsziel , Methode und Zulassungsjahr angeben)? Die Angaben zu Alternativmethoden zur Reduzierung von Tierversuchen (Reduce ), die auf Ebene der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Cooperation and Development – OECD) seit dem Jahr 2013 als neue oder überarbeitete Prüfrichtlinien (Test Guideline, TG) verabschiedet wurden, können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Tabelle 9: Seit 2013 auf Ebene der OECD verabschiedete Alternativmethoden (Reduce) TG Titel Jahr 3R Ziel Untersuchungsziel Neue TGs TG 489 In vivo mammalian alkaline comet as-say 2014 Reduktion Genotoxizität TG 433 Acute Inhalation Toxicity: FixedConcentration Procedure 2017 (Überarbeitung 2018) Reduktion und Refinement Akute Toxizität Überarbeitete TGs (Reduktion) TG 404 Acute toxicity Dermal Irritation/Corrosion in vivo 2015 Reduktion Akute Toxizität TG 474 Mammalian Erythrocyte Micronucleus Test 2016 Reduktion Genotoxizität TG 402 Acute Dermal Toxicity 2017 Reduktion Akute Toxizität Überarbeitete TGs (Refinement) TG 405 Acute Eye Irritation/Corrosion 2017 Refinement Augenreizung/-ätzung Drucksache 19/13736 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Welche alternativen Untersuchungsverfahren, die eine Vermeidung der Versuchstierverwendungen (Replace) mit sich bringen, wurden seit 2013 nach Kenntnis der Bundesregierung neu zugelassen (bitte nach Untersuchungsziel , Methode und Zulassungsjahr angeben)? Die Angaben zu Alternativmethoden zur Vermeidung von Tierversuchen (Replace ), die auf Ebene der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Cooperation and Development – OECD) seit dem Jahr 2013 als neue oder überarbeitete Prüfrichtlinien (Test Guideline, TG) verabschiedet wurden, können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Tabelle 10: Seit 2013 auf Ebene der OECD verabschiedete Alternativmethoden (Replace) TG Titel Jahr 3R Ziel Untersuchungsziel Neue TGs TG 442 C In Chemico Skin Sensitisation: Direct Peptide Reactivity Assay Neuer Titel: Assays addressing the Adverse Outcome Pathway key event on covalent binding to proteins 2015 (Überarbeitung 2019) Ersatz** Sensibilisierung TG 442 D In-Vitro-Skin-Sensitisation: ARE-Nrf2 Luciferase Test Method 2015 (Überarbeitung 2018) Ersatz** Sensibilisierung TG 491 Short Time Exposure In-Vitro-Test- Method for Identifying i) Chemicals Inducing Serious Eye Damage and ii) Chemicals Not Requiring Classification for Eye Irritation or Serious Eye Damage 2015 (Überarbeitung 2017 und 2018) Ersatz Augenreizung/-ätzung TG 492 Reconstructed human Cornea-like Epithelium (RhCE) test method for identifying chemicals not requiring classification and labelling for eye irritation or serious eye damage 2015 (Überarbeitung 2017, 2018 und 2019) Ersatz Augenreizung/-ätzung TG 493 Performance-Based Test Guideline for Human Recombinant Estrogen Receptor (hrER) In-Vitro-Assays to Detect Chemicals with ER Binding 2015 Ersatz* EndokrineWirkung TG 490 In-Vitro-Mammalian-Cell-Gene- Mutation-Assays Using the Thymidine Kinase 2015 Ersatz Genotoxizität TG 442 E In-Vitro-Skin-Sensitisation: In-Vitro- Skin-Sensitisation assays addressing the Key Event on activation of dendritic cells on the Adverse Outcome Pathway for Skin Sensitisation 2016 (Überarbeitung 2017 und 2018) Ersatz** Sensibilisierung TG 458 Stably Transfected Human Androgen Receptor Transcriptional Activation Assay for Detection of Androgenic Agonist and Antagonist Activity of Chemicals 2016 Ersatz* EndokrineWirkung Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/13736 TG Titel Jahr 3R Ziel Untersuchungsziel G 494 Vitrigel-Eye Irritancy Test Method for Identifying Chemicals Not Requiring Classification and Labelling for Eye Irritation or Serious Eye Damage 2019 Ersatz Augenreizung/-ätzung TG 495 ROS (Reactive Oxygen Species) As-say for Photoreactivity 2019 Ersatz* Phototoxizität Überarbeitete TGs TG 431 In-Vitro-Skin Corrosion: Reconstructed Human Epidermis (RHE) Test Method Überarbeitung 2013, 2014, 2015, 2016, 2019 Ersatz Hautreizung/-ätzung TG 439 In-Vitro-Skin-Irritation – Reconstruc-ted Human Epidermis Test Method Überarbeitung 2015, 2019 Ersatz Hautreizung/ -ätzung TG 430 Transcutaneous Electrical Resistance Test Method (TER) 2015 Ersatz Hautreizung/ -ätzung TG 435 In-Vitro-Membrane-Barrier-Test for skin corrosion 2015 Ersatz Hautreizung/ -ätzung TG 476 In-Vitro-Mammalian-Cell-Gene- Mutation-Test using Hprt and xprt genes 2015 Ersatz Genotoxizität TG 487 In-Vitro-Mammalian-Cell-Micronucleus-Test 2015 Ersatz Genotoxizität TG 455: Performance-Based Test Guideline for Stably Transfected Transactivation In-Vitro-Assays to Detect Estrogen Receptor Agonists 2015 und 2016 Ersatz* EndokrineWirkung TG 455 Performance-Based Test Guideline for Stably Transfected Transactivation In-Vitro-Assays to Detect Estrogen Receptor Agonists and Antagonists 2016 Ersatz* EndokrineWirkung TG 473 In-Vitro-mammalian-Chromosome-Aberration-Test 2016 Ersatz Genotoxizität TG 437 Bovine Corneal Opacity and Permeability Test Method for Identifying i) Chemicals Inducing Serious Eye Damage and ii) Chemicals Not Requiring Classification for Eye Irritation or Serious Eye Damage 2017 Ersatz Augenreizung/-ätzung TG 438 Isolated Chicken Eye Test Method for Identifying i) Chemicals Inducing Serious Eye Damage and ii) Chemicals Not Requiring Classification for Eye Irritation or Serious Eye Damage 2017 und 2018 Ersatz Augenreizung/-ätzung TG 460 Fluorescein Leakage Test Method for Identifying Ocular Corrosives and Severe Irritants 2017 Ersatz* Augenreizung/-ätzung TG 442B Skin Sensitization: Local Lymph No-de Assay: BrdU-ELISA 2018 Ersatz** Sensibilisierung TG 432 In Vitro 3T3 NRU Phototoxicity Test 2019 Ersatz* Phototoxizität * momentan ausschließlich Screening und Priorisierung ** In Kombination von TG 442C, TG 442 D und TG 442 E Drucksache 19/13736 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Wie lange dauerten nach Kenntnis der Bundesregierung die Zulassungsverfahren von Alternativmethoden vor dem Hintergrund der Fragen 17 und 18 im Durchschnitt? Werden seitens der Bundesregierung Maßnahmen in Erwägung gezogen, um die Zulassungsverfahren zu beschleunigen? Neue Methoden werden im Regelfall durch das Prüfrichtlinienprogramm der OECD entwickelt, abgestimmt und verabschiedet, um eine globale Anerkennung der Methode und damit generierter Daten zu gewährleisten. Der Prozess der Verabschiedung und Veröffentlichung von neuen oder überarbeiteten Prüfrichtlinien durch die OECD wurde zuletzt 2018 überarbeitet und damit um einige Monate verkürzt. Die Dauer des Verfahrens hängt aber nach wie vor vom Entwicklungsstatus der Methode ab. Ist die Zuverlässigkeit und Relevanz einer Methode nachgewiesen, kann diese bereits nach ein bis zwei Jahren als verbindliche Prüfrichtlinie vorliegen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/13736 Drucksache 19/13736 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/13736 Drucksache 19/13736 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/13736 Drucksache 19/13736 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/13736 Drucksache 19/13736 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/13736 Drucksache 19/13736 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/13736 Drucksache 19/13736 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/13736 Drucksache 19/13736 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/13736 Drucksache 19/13736 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/13736 Drucksache 19/13736 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/13736 Drucksache 19/13736 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/13736 Drucksache 19/13736 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/13736 Drucksache 19/13736 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/13736 Drucksache 19/13736 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/13736 Drucksache 19/13736 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 43 – Drucksache 19/13736 Drucksache 19/13736 – 44 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 45 – Drucksache 19/13736 Drucksache 19/13736 – 46 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 47 – Drucksache 19/13736 Drucksache 19/13736 – 48 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 49 – Drucksache 19/13736 Drucksache 19/13736 – 50 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 51 – Drucksache 19/13736 Drucksache 19/13736 – 52 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 53 – Drucksache 19/13736 Drucksache 19/13736 – 54 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 55 – Drucksache 19/13736 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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