Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. André Hahn, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/13220 – Sport im ländlichen Raum V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Aus Sicht der Bundestagsfraktion DIE LINKE. ist die Infrastruktur im ländlichen Raum und damit auch die Möglichkeit der Teilhabe am Sport schlechter, als in vielen Großstädten. Dies betrifft sowohl die Ausstattung mit Schwimmbädern , Sporthallen und Sportplätzen, das Angebot an unterschiedlichen Sportarten und Sportvereinen, an Gesundheits- und Rehasport, an Schulsport, an organisiertem Breiten- und Wettkampfsport bis hin zu Spitzensportveranstaltungen als interessiertes Publikum. Im 13. und 14. Sportbericht der Bundesregierung gab es aus Sicht der Fragesteller dazu leider keine vertiefenden Informationen und auch nicht mit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der LINKEN „Förderung der ländlichen Entwicklung durch die neue Bundesregierung“ vom April 2018 (Bundestagsdrucksache 19/1813). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung legt bei der Beantwortung der Fragen folgendes Verständnis zur Abgrenzung des städtischen vom ländlichen Raums zu Grunde: Die amtliche Regionalstatistik bezieht sich nach wie vor zumeist auf Stadt- und Landkreise. Mit dem siedlungsstrukturellen Kreistyp hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) ein Analyseraster für die Laufende Raumbeobachtung geschaffen, das die Grundlage für die Abgrenzung Ländlicher und Städtischer Räume eindeutig definiert. Alle kreisfreien Großstädte sowie die städtischen Kreise bilden danach den Städtischen Raum, alle ländlichen Kreise bilden den Ländlichen Raum. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13737 19. Wahlperiode 04.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 30. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  1. Welche vertiefenden Untersuchungen zu Teilhabemöglichkeiten von Menschen im ländlichen Raum am Sport gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche dieser Untersuchungen wurden von der Bundesregierung seit dem Jahr 2017 in Auftrag gegeben oder gefördert (bitte detailliert nennen)? Welche diesbezüglichen Untersuchungen sind noch im Jahr 2019 oder 2020 geplant? Der Bundesregierung sind Publikationen zum Thema wie z. B. „Vereinssterben in ländlichen Regionen – Digitalisierung als Chance“ des Stifterverbandes durchaus bekannt, allerdings ist die Untersuchungsdichte zu der spezifischen Fragestellung nicht sehr hoch. Die Bundesregierung fördert u. a. über das Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ Modellprojekte wie „DemoS! – Sport stärkt Demokratie“ (www.sportjugend-hessen.de/gesellschaft/demos/), mit denen Vereine im ländlichen Raum gestärkt werden und neue Teilhabe- und Beteiligungsmöglichkeiten insbesondere für junge Menschen geschaffen werden sollen. Damit soll den Vereinen das Handwerkszeug für eine stärkere Mitbestimmung an die Hand gegeben sowie antidemokratischen, rassistischen und diskriminierenden Strömungen entgegengetreten werden. Im Rahmen von „Zusammenhalt durch Teilhabe “ werden derzeit neun weitere Landesverbände im Bereich des Sports gefördert . Im Rahmen der Förderung von jungem Engagement fördert die Deutsche Sportjugend (dsj) aus Mitteln des Kinder- und Jugendplan des Bundes ein Bundezentrales Impulsprojekt in Zusammenarbeit mit der Sportjugend Hessen. Das Projekt „Jugend-Road-Show“ (08/2019 – 07/2021) hat zum Ziel, verschiedene Engagement- und Beteiligungsformen von jungen Menschen insbesondere in ländlichen Regionen unter der Einbindung jugendgemäßer Kommunikationsmittel sichtbar zu machen, um für ein Engagement im Jugendsport zu motivieren . Gleichzeitig sollen anhand der Jugend-Road-Show neue Beteiligungsformen für junge Menschen entwickelt und vorhandene Hürden abgebaut werden. Die Ergebnisse/Erfahrungen aus dem Projekt sollen modellhaft für alle Mitgliedsorganisationen sein. Die Bundesregierung hat jedoch bereits in ihrem Bericht zur Entwicklung der ländlichen Räume 2016 darauf hingewiesen, dass die Förderung des Breiten- Drucksache 19/13737 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. sports im ländlichen Raum generell Ländersache ist. Die Zuständigkeit des Bundes ist auf den Spitzensport und herausragende gesamtstaatlich repräsentative Aktivitäten im Breitensport beschränkt. Der organisierte Sport hat inzwischen eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um auf die Herausforderungen in den ländlichen Räumen zu reagieren. Dazu gehören die Sportentwicklungsplanung, Kooperationen von Schulen und Sportvereinen, Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, Rekrutierung neuer, älterer Mitglieder und Entwicklung von neuen Formen ehrenamtlichen Engagements. Der Bund beteiligt sich insbesondere über die ausgeweitete steuerliche Förderung des Ehrenamtes an der Sicherung kultureller und sportlicher Initiativen und am Übungsbetrieb des Breitensports. Weitere Untersuchungen der Bundesregierung sind in diesem Kontext derzeit nicht geplant.  2. Was sind die daraus gewonnenen Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen ? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für ihre Arbeit daraus ? Die Bundesregierung analysiert fortlaufend neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Entwicklungen und berücksichtigt diese in ihren Förderprogrammen und Maßnahmen.  3. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung signifikante Unterschiede in der Schwimmkompetenz von Kindern und Jugendlichen sowie beim Organisierungsgrad in Sportvereinen zwischen Stadt und Land (wenn ja, die Unterschiede bitte konkret benennen)? Die Schwimmkompetenz von Kindern und Jugendlichen wird nicht bundeseinheitlich statistisch erfasst, sodass der Bundesregierung keine validen Daten zur Beantwortung der Fragestellung vorliegen. Hinsichtlich des Organisationsgrades in Sportvereinen kann kein signifikanter Unterschied allein in der Unterscheidung zwischen Stadt und Land ausgemacht werden. Nach der „Mitgliederentwicklung im Sportverein“ des DOSB zwischen den Jahren 2000 bis 2010 (cdn.dosb.de/alter_Datenbestand/fm-dosb/ arbeitsfelder/Breitensport/demographischer_wandel/Mitgliederentwicklung_de mografischer_Wandel_Bestandserhebung.pdf) war das Saarland mit einem Organisationsgrad von 39,56 Prozent Spitzenreiter unter den Ländern, während Berlin einen Organisationsgrad von nur 16,3 Prozent aufwies. Im Organisationsgrad herrscht nach dieser Untersuchung ein „West-Ost-Gefälle im Vereinssport “ vor, das gegen eine Korrelation des Organisationsgrades mit der Frage nach der Urbanität des Sportvereins spricht.  4. Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Teilhabe am Sport im ländlichen Raum und dem vorhandenen Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bzw. fehlenden ÖPNV-Anbindungen und der Abhängigkeit vom Privat-PKW, um Sportangebote wahrnehmen zu können? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu der Fragestellung vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13737 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  5. Inwieweit sind Menschen mit Behinderungen, die im ländlichen Raum leben , angesichts fehlender barrierefreier Sportangebote sowie durch Beeinträchtigungen hinsichtlich der Mobilität besonders benachteiligt? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu der Fragestellung vor.  6. Welche Maßnahmen und Aktivitäten zur Entwicklung des Sports gibt es im Rahmen des Bundesprogramms „Ländliche Entwicklung“ (BULE)? Im Bundesprogramm Ländliche Entwicklung (BULE) gab es bisher keine konkreten Maßnahmen mit dem Ziel der Entwicklung des Sports in ländlichen Räumen. Gleichwohl wurden im Rahmen der Maßnahme „500 Landinitiativen “, die ehrenamtliche Initiativen bei der Integration von Geflüchteten in ländlichen Räumen unterstützt hat, auch verschiedene Sportvereine und Initiativen gefördert. Vorrangiger Förderzweck war hier jedoch die Integration von Flüchtlingen und nicht der Sport an sich. Die in diesem Rahmen unterstützten Sportvereine und Initiativen (ca. 50) nutzten die Förderung (bis zu 10.000 Euro pro Initiative) u. a. für die Anschaffung von Sportgeräten, -kleidung oder -einrichtungen , Fahrzeugen, für Mitglieds- und Kursbeiträge (z. B. Schwimmkurse) oder für die Durchführung von Veranstaltungen. In allen anderen Fördermaßnahmen des BULE war die Entwicklung des Sports kein Thema.  7. Wie viele der im Rahmen des Bundesprogramms „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ bisher bewilligten Projekte haben Sport als Schwerpunkt, und wie viele davon befinden sich im ländlichen Raum (bitte gesamt und aufgeschlüsselt nach Bundesländern sowie Jahren nennen )? Im Rahmen des Investitionspaktes „Soziale Integration im Quartier“ haben insgesamt 60 Projekte Sport als Schwerpunkt. Davon befinden sich 21 Projekte im ländlichen Raum. Tabelle: Projekte des Investitionspakts mit Schwerpunkt Sport im ländlichen Raum Bundesland 2017 2018 Gesamt Projekte Sport Davon ländl. Raum Projekte Sport Davon ländl. Raum Projekte Sport Davon ländl. Raum Baden-Württemberg 4 1 4 1 Bayern 1 1 1 2 1 Berlin 1 1 Bremen 1 1 2 Hamburg 1 1 Hessen 1 1 2 1 3 2 Mecklenburg-Vorpommern 2 2 Niedersachsen 1 1 1 1 Nordrhein-Westfalen 11 3 19 3 30 6 Rheinland-Pfalz 1 1 3 1 4 2 Sachsen 2 2 Sachsen-Anhalt 3 3 3 3 Thüringen 2 2 3 3 5 5 Gesamt 20 8 40 13 60 21 Drucksache 19/13737 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Bei dem Investitionspakt handelt es sich nicht um ein Bundesprogramm, sondern um Bundesfinanzhilfen an die Länder, die analog Städtebauförderung umgesetzt werden.  8. Wie viele der im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ im Zeitraum 2016 bis 2018 bewilligten Projekte haben den Sport als Schwerpunkt , und wie viele davon befinden sich im ländlichen Raum (bitte gesamt und aufgeschlüsselt nach Jahren und Bundesländern nennen)? Im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ haben in der ersten (2016 bis 2018) und zweiten (2017 bis 2020) Förderrunde insgesamt 55 Projekte Sport als Schwerpunkt. Davon befinden sich 26 Projekte im ländlichen Raum. Tabelle: Projekte des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen “ der ersten beiden Förderrunden mit Schwerpunkt Sport im ländlichen Raum Bundesland 2016 bis 2018 2017bis 2020 Gesamt Projekte Sport Davon ländl. Raum Projekte Sport Davon ländl. Raum Projekte Sport Davon ländl. Raum Baden-Württemberg 3 1 3 1 6 2 Bayern 5 5 3 2 8 7 Brandenburg 2 1 1 1 3 2 Hamburg 1 1 2 Hessen 1 1 Mecklenburg-Vorpommern 1 1 1 1 Niedersachsen 2 1 4 2 6 3 Nordrhein-Westfalen 6 5 1 11 1 Rheinland-Pfalz 2 1 2 1 4 2 Saarland 1 2 3 Sachsen 1 1 2 2 3 3 Sachsen-Anhalt 1 1 1 1 Schleswig-Holstein 2 1 1 1 3 2 Thüringen 3 2 3 2 Gesamt 25 11 30 15 55 26  9. Wie viele der im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ im Jahr 2019 bewilligten 186 Projekte haben Sport als Schwerpunkt, und wie viele davon befinden sich im ländlichen Raum (bitte gesamt und aufgeschlüsselt nach Bundesländern)? Im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ haben in der aktuellen dritten Förderrunde (2019 bis 2023) voraussichtlich 139 Projekte Sport als Schwerpunkt. Davon befinden sich 68 Projekte im ländlichen Raum. Da sich die Projekte momentan in der Vorbereitungsphase des Zuwendungsverfahrens befinden – also noch nicht bewilligt sind –, handelt es sich bei den Angaben um den aktuellen Zwischenstand. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13737 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Tabelle: Projekte des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen “ der dritten Förderrunde mit Schwerpunkt Sport im ländlichen Raum Bundesland 2019 bis 2023 Projekte Sport Davon ländl. Raum Baden-Württemberg 13 2 Bayern 18 16 Berlin 3 Brandenburg 7 7 Bremen 2 Hamburg 5 Hessen 8 3 Mecklenburg-Vorpommern 6 6 Niedersachsen 16 12 Nordrhein-Westfalen 25 1 Rheinland-Pfalz 5 2 Sachsen 17 8 Sachsen-Anhalt 6 6 Schleswig-Holstein 1 1 Thüringen 7 4 Gesamt 139 68 Bei der Beantwortung der Fragen 7 bis 9 wurde die Definition des ländlichen Raums nach der laufenden Raumbeobachtung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung zu Grunde gelegt. 10. Welche weiteren Bundesprogramme zur Förderung des Sports im ländlichen Raum gab es seit dem Jahr 2014 bzw. gibt es derzeit (bitte die jeweiligen Programme mit Zeitraum und Umfang sowie das zuständige Bundesministerium nennen)? Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat fördert seit 2010 im Rahmen des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“ Vereine und Verbände im ländlichen Raum. Sportverbände gehören zu einer wesentlichen Zielgruppe des Programms. Im Rahmen der Förderprojekte werden die hauptund ehrenamtlichen Aktiven befähigt, ihre Vereine teilhabeorientiert und demokratisch zu gestalten und diskriminierendem Verhalten entgegen zu wirken. Der Etat beträgt derzeit jährlich 12 Mio. Euro. 11. Wie sind die Zuständigkeiten zum Thema Sport im ländlichen Raum zwischen den Bundesministerien (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat – BMI, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – BMFSJ, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft – BMEL und ggf. weiteren Bundesbörden) geregelt, und wie wird hierbei ein abgestimmtes Vorgehen bzw. eine Zusammenarbeit gewährleistet ? Die Bundesregierung ist nicht für den Sport im ländlichen Raum zuständig – sofern nicht Spitzensporteinrichtungen dort liegen. Drucksache 19/13737 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 12. Wie, und durch wen erfolgt hierbei die Zusammenarbeit mit den Bundesländern sowie den kommunalen Spitzenverbänden? Mit Beschluss vom 6. Juni 1977 haben die Sportminister der Länder eine Konferenz der Sportminister der Länder (Sportministerkonferenz – SMK) in der Bundesrepublik Deutschland gegründet. Diese koordiniert die Sportförderung in den Ländern und die wahrt die Interessen im Bereich des Sports auf nationaler und internationaler Ebene. Sie wird vorbereitet durch die Konferenz der Sportreferenten (Sportreferentenkonferenz – SRK); die die Entscheidungen der Sportministerkonferenz vorbereitet. Sofern Bund und Länder gemeinsame Themen im Bereich des Sports haben, werden Vertreter des Bundes zu diesen Beratungen eingeladen. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat ist seit 1978 ständiger Gast sowohl bei der Sportminister- als auch der Sportreferentenkonferenz. Im Übrigen werden die anstehenden Fragen zwischen den Betreffenden unmittelbar geklärt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13737 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.