Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. André Hahn, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/13206 – Der Sport in der nationalen Forschungsförderung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Bundesbericht Forschung und Innovation 2018 (Unterrichtung durch die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/2600) erscheint alle zwei Jahre und umfasste diesmal 375 Seiten. Gerade mal eine Seite (S. 222) ist nach Ansicht der Fragesteller der Sportförderung und Sportforschung gewidmet. Welchen Stellenwert der Sport in der bundesdeutschen Wissenschaft, Forschung und Entwicklung hat, wird nicht nur an seinem Anteil im Bericht, sondern auch am finanziellen Anteil deutlich. So lag im Berichtszeitraum des Forschungsberichtes 2014 dieser Anteil lediglich bei rund 0,1 Prozent. Die Sportförderung und Sportforschung sind überwiegend auf den Leistungssport ausgerichtet. Hierfür gibt es ein Wissenschaftliches Verbundsystem Leistungssport (WVL) mit der Bundeseinrichtung „Bundesinstitut für Sportwissenschaft “ (BISp) in Köln sowie (koordiniert durch das BISp) das Institut für Angewandte Trainingswissenschaft (IAT) in Leipzig und das Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten (FES) in Berlin. Auf der Seite 222 des Forschungsberichtes 2018 wird auf das Wissenschaftliche Verbundsystem für den Leistungssport und auf die 2016 beschlossene Spitzensportreform verwiesen. Einer der fehlenden Bestandteile in dem Konzept „Eckpunktepapier zur Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung“ vom 24. November 2016 (siehe www.bmi.bund.de), welches das Bundeskabinett am 15. Februar 2017 zur Kenntnis nahm, war das Konzept zur Neustrukturierung des Wissenschaftlichen Verbundsystems. Auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE., wann dieses Konzept vorgelegt werde, antwortete die Bundesregierung sowohl am 29. September 2017 (Bundestagsdrucksache 18/13657) als auch am 29. Oktober 2018 (Bundestagsdrucksache 19/5361), dass sie einen festen Zeitpunkt noch nicht benennen könne. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13738 19. Wahlperiode 04.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 1. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  1. Inwieweit kann der vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und anderen Bundesbehörden, den Sportverbänden und der Wissenschaft definierte Forschungsbedarf mit den zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mitteln abgedeckt werden? In welchen Bereichen kann der bestehende Bedarf derzeit nicht (annähernd ) gedeckt werden, und was sind dafür die Ursachen? In welchen Bereichen kann der bestehende Bedarf derzeit nicht (annähernd) gedeckt werden, und was sind dafür die Ursachen? Die zurzeit im Haushaltsplan ausgebrachten Ansätze spiegeln eine etatreife und bedarfsgerechte Veranschlagung im Bundeshaushalt wieder. Es bleibt abzuwarten , wie sich die Ansätze im Rahmen der Neugestaltung des Wissenschaftlichen Verbundsystems Leistungssport verändern werden.  2. Wie hat sich der Anteil der Sportförderung in der bundesdeutschen Wissenschaft , Forschung und Entwicklung seit dem Jahr 2014 entwickelt (bitte pro Jahr die absoluten Summen sowie den prozentualen Anteil gegenüber der gesamten Förderung durch den Bund nennen)? Die absoluten Werte sind in der Tabelle 1.1.5 „Ausgaben des Bundes für Wissenschaft , Forschung und Entwicklung nach Förderbereichen und Förderschwerpunkten “ im Datenportal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unter www.datenportal.bmbf.de/portal/de/K1.html öffentlich verfügbar. Die Angaben bis einschließlich 2018 sind Ist-Werte, für 2019 ist der jeweilige Sollwert aufgeführt. Die prozentuellen Anteile der Sportförderung an den Ist-Ausgaben (2019 Soll-Wert) der Forschungsförderung ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: Jahr Prozentualer Anteil 2014: 0,15 % 2015: 0,163 % 2016: 0,174 % 2017: 0,151 % 2018: 0,168 % 2019 (Soll): 0,145 %  3. In welchem Umfang wurden das BISp, IAT und FES vom Bund gefördert (bitte den jeweiligen Umfang gesamt, darunter institutionelle Förderung, bauliche Maßnahmen sowie Projekte, aufgeschlüsselt nach Jahren ab 2014 inklusive der Planungen für die Jahre 2020 bis 2023 nennen)? Inwieweit sind aus Sicht des zuständigen Bundesministeriums diese Förderungen ausreichend bzw. bedarfsdeckend? Die nachgefragten Umfänge entnehmen Sie bitte der beigefügten Tabelle (Anlage 1). Die Tabelle gibt Auskunft über die Bundesförderung bis einschließlich 2020. Eine Fortschreibung der gegenwärtigen Förderung für die Folgejahre ist geplant . Inwieweit Änderungen durch die Neugestaltung des Wissenschaftlichen Verbundsystems Leistungssport Einfluss auf die zukünftige Höhe der Ansätze haben wird, bleibt abzuwarten. Im Rahmen der Sportstättenförderung nach Förderrichtlinien Sportstättenbau wurden in den letzten sechs Jahren (2014-2019) Bundesmittel in Höhe von 938,0 TEUR für Baumaßnahmen am Institut für Angewandte Trainingswissen- Drucksache 19/13738 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. schaft (IAT) und am Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten (FES) bereitgestellt. Für 2020 sind von diesen Instituten Bedarfe in Höhe von 197,4 TEUR angemeldet und in die Bewilligungsplanung 2020 aufgenommen worden. Die Förderung erfolgt bei sportfachlich festgestelltem Bedarf und Vorliegen der zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.  4. Gibt es am BISp, IAT und/oder FES militärische Forschungsprojekte, und wenn ja, welche (bitte alle abgeschlossenen, laufenden und bereits geplanten Projekte ab dem Jahr 2014 mit dem Titel bzw. Inhalt des Projektes , Projektzeitraum, Umfang der finanziellen Förderung sowie der zuständigen Bundesbehörde nennen)? Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp), das IAT und FES haben im angegebenen Zeitraum keine militärischen Forschungsprojekte durchgeführt.  5. Welche Ziele und Veränderungen werden aus Sicht der Bundesregierung mit dem Konzept zur Neustrukturierung des Wissenschaftlichen Verbundsystems angestrebt? Wo liegen die Konflikte und Ursachen, die dazu führten, dass das Konzept bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgelegt wurde, und bis wann soll es vorliegen? Das Ziel des neuen Wissenschaftliches Verbundsystem Leistungssport (WVL) ist es, Athletinnen und Athleten mit Potential in den jeweils nächsten zwei olympischen und paralympischen Zyklen – fair, sauber und gesund – „aufs Podium zu bekommen“. Als weiteres Ziel wird die nachwuchsorientierte Forschung (mit den Ländern) festgelegt. Als weiteres Ziel schaffen das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) im WVL die Voraussetzung für • Generierung, Sammlung, Bewertung und gezielte Verfügbarmachung von Innovation und Ergebnissen aus Forschung und Entwicklung, • gesamthafte Transparenz und Koordination von wissenschaftlichem Angebot und Nachfrage inkl. Wissenstransfer insbesondere der Ergebnisse der aus Bundesmitteln finanzierten Projekte/Institute. Die Leistungssportreform beinhaltet viele verschiedene Veränderungs- und Optimierungsprozesse , die aus personellen und strukturellen Gründen nicht alle zur selben Zeit angegangen werden konnten. So wurde die Neukonzeption des WVL mit entsprechendem zeitlichen Abstand und Respekt vor der Aufgabe sowie den positiven Ergebnissen anderer Punkte der Neustrukturierung wie beispielsweise das Potenzialanalyse-System (PotAS), Bundesstützpunkte- und Kaderkonzentration Mitte 2018 in Angriff genommen. Der Prozess der Neukonzeption des WVL wird bis zu den Olympischen Spielen 2020 abgeschlossen sein. Die vollständige Umsetzung ist ab 2021 geplant. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13738 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  6. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. mit deren Unterstützung beim BISp, IAT und/oder FES oder anderen wissenschaftlichen Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland (seit 2014) auf dem Gebiet der Sportforschung aktive internationale Kooperationsbeziehungen, und inwieweit gibt es hier auch eine Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und/ oder anderen Bundesbehörden? Auf dem Gebiet der Sportforschung gibt es keine internationalen Kooperationsbeziehungen in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Die beiden WADA-akkreditierten deutschen Anti-Doping-Labore Köln und Kreischa arbeiten international mit anderen Laboren zusammen. Das BISp erbringt seine Dienstleistungen auch in Kooperation mit internationalen Einrichtungen, die für die Belange des Sports zuständig sind. • Einen Schwerpunkt der internationalen Arbeit des BISp liegt in der Mitwirkung an den sportwissenschaftlichen Aktivitäten des Europarats und der EU. Im Rahmen der deutschen EU Ratspräsidentschaft 2020 soll ein europäischer Austausch zur nachhaltigen Entwicklung der Sportinfrastruktur stattfinden . • Im Fachgebiet Sportanlagen (u. a.) pflegt das BISp einen dauerhaften Kontakt zu den Partnerorganisationen in Österreich – Österreichisches Institut für Schul- und Sportstättenbau (ÖISS) und der Schweiz – Budesamt für Sport (BASPO). • Außerdem arbeitet das BISp in nationalen Normenausschüssen und Gremien mit, die teilweise Spiegelgremien von europäischen und internationalen Gremien zur Gütesicherung sind. • Im Bereich des Wissensmanagements führt das BISp über die Arbeitsgemeinschaft Sportwissenschaftlicher Bibliotheken (AGSB) innerhalb der Kommission „Bibliotheksfragen, Dokumentation, Information“ (BDI) in der Deutschen Vereinigung Sportwissenschaft (dvs) einen Dialog mit wissenschaftlichen Informationseinrichtungen aus der Schweiz und Österreich, um den Forschungsstand der Sportwissenschaft für die DACH-Länder im Sportinformationsportal SURF nachzuweisen. • Weiterhin hat das BISp bei folgenden internationalen Kooperationen und Projekten das BMI unterstützt: – Die bilateralen sportpolitischen Beziehungen zwischen der Generalverwaltung des Sports der Volksrepublik China und der Bundesrepublik Deutschland wurden 2017 im Rahmen des „7. Chinesisch-Deutschen Sportwissenschaftlichen Symposiums“ in Shanghai fortgesetzt. – Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Sports zwischen dem BMI und dem Ministerium für Sport und Kultur des Staates Israel: Im Rahmen der „Weiterentwicklung des Dienstsports/der Körperlichen Leistungsfähigkeit Bundeswehr“ unterhält die Sportschule der Bundeswehr eine Kooperation zum Heeressportzentrum/Heeres-Sportwissenschaftlicher Dienst der Österreichischen Streitkräfte sowie dem „Kompetenzzentrum Sport Armee“ und dem „Bundesamt für Sport“ der Schweizerischen Streitkräfte. Drucksache 19/13738 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  7. Gab es seit 2014 bzw. gibt es derzeit eine Zusammenarbeit mit der Sportmedizin der Universität in Freiburg, und wie gestaltet bzw. gestaltete sich diese? Im Berichtszeitraum hat das BISp insgesamt 13 sportmedizinische Projekte an die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg bewilligt. Diese Projekte sind in der beigefügten Liste aufgeführt (Anlage 2).  8. Welchen Stellenwert haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Sportmedizin sowie die Dopingbekämpfung in der Sportforschung, und wie äußert sich dieser Stellenwert (bitte auch konkrete Aktivitäten bzw. Maßnahmen des Bundes seit dem Jahr 2014 nennen)? Die Anti-Doping-Forschung und Dopingbekämpfung haben einen hohen Stellenwert für die Bundesregierung. Seit dem Jahr 2014 haben die Anti-Doping-Labore Forschungsfördermittel in Höhe von insgesamt 13,48 Mio. Euro erhalten. Das BMI unterstützte die Nationale Anti-Doping Agentur Deutschland (NADA) im Jahr 2018 insgesamt mit über 7 Mio. Euro Fördermitteln. Im Kampf gegen Doping ist die NADA in Deutschland die zentrale Instanz im Spitzensport zur Bekämpfung von Doping in Deutschland. Der Bund hat ein erhebliches Interesse daran, dass die NADA ihre Tätigkeit reibungslos und umfassend ausüben kann. Das erhebliche Bundesinteresse erstreckt sich dabei auf alle Maßnahmen, die geeignet sind und dazu beitragen, die Bekämpfung des Dopings im Sport effizienter zu machen und die Einnahme von verbotenen Substanzen zur Leistungssteigerung im Spitzensport zu verhindern. Auch für das Bundesinstitut für Sportwissenschaft hat die Dopingbekämpfung einen hohen Stellenwert. Dies ist aus der Liste der entsprechenden Projekte ersichtlich (siehe Anlage 3). Dabei ist das im Jahr 2017 gemeinsam initiierte Kooperationsprojekt des BISp mit der NADA zur „Digitalen Athletenbeteiligung in der Dopingprävention“ besonders hervorzuheben. Ziel des Kooperationsprojekts ist es, eine direkte Beteiligung von Athletinnen und Athleten zu Themen der Dopingprävention mittels digitaler Tools zu ermöglichen. Auch die Sportmedizin hat einen hohen Stellenwert in der BISp- Forschungsförderung. Dementsprechend finden sich die Anknüpfungspunkte auch im BISp-Programm zur Schwerpunktsetzung sportwissenschaftlicher Forschung und in den aktuellen Handlungsfeldern und Themenkorridoren der BISp-Forschungsförderung wieder. Die Bedeutung der Disziplin wird durch eine Vielzahl von Forschungsprojekten belegt, die im angegebenen Zeitraum durch das BISp gefördert worden sind (Anlage 3). Als interdisziplinäre Förderschwerpunkte mit hoher Relevanz für den Spitzensport und die Gesamtgesellschaft unter inhaltlicher Federführung der Medizin sind hier hervorzuheben: • Förderschwerpunkt „Schädel-Hirn-Trauma im Sport“ (Weiterführende Informationen unter www.bispsht.de und • Förderschwerpunkt „Rückenschmerz“ (Weiterführende Informationen unter www.ranruecken.de; www.mispex.de. Als konkrete Maßnahme benennt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) das Projekt „No roids inside-ein Programm zur Prävention des Medikamentenmissbrauchs in Fitnessstudios“, Gesamtfördersumme 157.816 Euro, Projektnehmer Katholische Fachhochschule gGmbH, 50668 Köln. Das Projekt wurde im Zeitraum vom 1. Februar 2013 bis 31. März 2015 seitens des BMG gefördert. Es handelt sich bei dem Vorhaben um ein zweijähriges Pilotprojekt, Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13738 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. das die Möglichkeiten einer zielgerichteten Prävention des Anabolikamissbrauchs in Fitnessstudios ausgelotet hat. Für das Jahr 2014 wurden 70.903 Euro bewilligt.  9. Wie hat sich seit dem Jahr 2014 der Anteil der Sportforschung für den paralympischen Spitzensport sowie andere Bereiche des Sports für Menschen mit Behinderungen entwickelt, zum Beispiel für die Special Olympics ? Der Anteil der durch das BISp koordinierten Sportforschung im Bereich des paralympischen Sports ist seit 2014 erheblich gestiegen. Dies wurde durch die Entwicklung und Finanzierung weiterer Projekttypen möglich, von denen der Deutsche Behindertenportverband in gleichberechtigter Weise wie die olympischen Spitzenverbände profitieren konnte (Anlage 4). So konnten sowohl in Rahmen der Innovationsprojekte als auch im Rahmen der Service-Forschung wichtige spezifische Arbeitsfelder, unter anderem in den Bereichen Technologie , Trainings- und Bewegungswissenschaften, Psychologie sowie Medizin, bearbeitet werden. Der Bereich des deaflympischen Sports wird durch die Bearbeitung sportwissenschaftliche Forschungsfragen ebenfalls unterstützt. Hier findet eine anwendungsbezogene Forschung statt, welche die spezifischen Belange gehörloser Athletinnen und Athleten zum Beispiel bei der Anwendbarkeit sportpsychologischen Methoden aufklären soll. 10. In welcher Weise nützen die Forschungsergebnisse des BISp, IAT und FES oder auch andere vom Bund geförderte Forschungen der Entwicklung des Breiten-, Schul- und/oder Gesundheitssports? Gibt es für diese Sportbereiche (ggf. in Zusammenarbeit mit den Ländern ) auch spezifische Forschungsprojekte, und wenn ja, welche (bitte ab dem Jahr 2014 nennen)? Entsprechend seiner Aufgabenstellung ist die Forschungsförderung des BISp, des IAT und des FES auf den Spitzensport fokussiert. Daher werden grundsätzlich keine spezifischen Forschungsprojekte für die Bereiche Breiten-, Schulund /oder Gesundheitssport initiiert. Jedoch haben die aus den Forschungsprojekten des BISp gewonnenen Ergebnisse – insbesondere in den Fachgebieten Sportanlagen, Pädagogik, Ökonomie und Recht, Soziologie und Medizin – Auswirkungen in den Breiten-, Schulund /oder Gesundheitssport. Ab 2014 können in diesem Zusammenhang beispielhaft folgende Projekte genannt werden: Abgeschlossene Projekte aus dem Fachgebiet Sportanlagen: • Leitfaden Nachhaltiger Sportstättenbau – Kriterien für den Neubau nachhaltiger Sporthallen, Eßig: Hochschule München – 2015, • Umweltverträglichkeit von Kunststoffbelägen auf Sportfreianlagen – Modellierung der Stofffreisetzung und des Stofftransportes aus Materialien in Sportböden auf Kunststoffbasis auf Sportfreianlagen als Bewertungsgrundlage für die Boden- und Grundwasserverträglichkeit: Kalbe, Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) – 2015, • Verbesserung der akustischen Eigenschaften von Sporthallenböden: Leistner , Universität Stuttgart – 2017. Drucksache 19/13738 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Laufende Projekte: • Bäderleben – Bäder für Leistungs-, Wettkampf-, Schul- und Vereinssport: Schaffung valider empirischer Grundlagen für eine Stadt-, Regional- und Sportstättenentwicklung zur Verwirklichung gleichwertiger Lebensverhältnisse : Thieme, Hochschule Koblenz, – seit 2019 (Az 071403/19-21), • Sicherheitstor – SiTor – Entwicklung eines standsicheren und leicht zu transportierenden freistehenden Sicherheits-Ballspieltors: Thieme-Hack, Hochschule Osnabrück – seit 2019 (Az 071402/19-20), • Grundlagen für einen digitalen Sportstättenatlas – Entwicklung einer Systematik anhand von Parametern zur digitalen bundesweiten Erfassung von Sportstätten: Thieme, Hochschule Koblenz, – seit 2019 (Az 081404/19-20), • Sportentwicklungsbericht – Analyse zur Situation der Sportvereine in Deutschland: Breuer, Deutsche Sporthochschule Köln– seit 2004 erfolgt alle 2 Jahre eine Aktualisierung (Az 081404/19-20), • Sportsatellitenkonto – zur wirtschaftlichen Bedeutung des Sports: Repenning , 2hm & Associates GmbH, GWS,– seit 2000 erfolgt alle 2 Jahre eine Aktualisierung (Az 081804/19-20), • KINGS – Krafttraining im Nachwuchsleistungssport – Erarbeitung von wissenschaftlich fundierten Handlungsempfehlungen, die eine langfristige sportliche Leistungsentwicklung von Heranwachsenden sowie zugleich auch eine gezielte Prävention und Gesundheitsförderung ermöglichen: Granacher et al., Universität Potsdam, – seit 2014 (Az 081901/14-19). Auf der Basis einer Expertise „Schädel-Hirn-Trauma im Sport“ hat das BISp umfangreiche Informationsmaterialien (Pocket Card, Handlungsempfehlungen „Leichtes Schädel-Hirn-Trauma im Sport; Broschüre zur Expertise) zur Aufklärung und Hilfestellung erstellt und diese sowohl dem Spitzensport wie auch dem Freizeit- und Breitensport über Kooperationspartner wie Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG), Hannelore-Kohl-Stiftung, Stiftung Sicherheit im Sport und DOSB) zur Verfügung gestellt. Die erarbeiteten Präventions- und Therapiekonzepte aus dem Forschungsprojekt „Rückenschmerz“ (Az 080102A/11-18) sind sowohl in den Spitzensport wie in die Gesamtgesellschaft übertragbar. Für den Transfer in die Gesamtgesellschaft sorgen die zahlreichen populären und wissenschaftlichen Publikationen. Darüber hinaus finden konkrete Transfermaßnahmen statt, z. B. in • die öffentliche Verwaltung (z. B. BMI), • die gesetzliche Rentenversicherung (Anschlussprojekte), • in die Arbeitswelt und Schulen über die DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung ), • in den „bezahlten Sport“ über die VBG als Versicherer des bezahlten Sports, • die gesetzlichen Krankenkassen (zertifiziert durch die Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) im Rahmen der Prävention. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13738 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 11. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung für Publikationen und Schriften des BISp geworben? In welchem Umfang, und von wem werden diese Produkte nachgefragt? Die Adressatengruppen des BISp-Wissenstransfers umfassen als Zielgruppen den Spitzen- und Nachwuchsleistungssport, die Sportwissenschaft und die (Sport-)Politik. Im Spitzen- und Nachwuchsleistungssport reicht die Nachfrage von Funktionsund Entscheidungsträgern in den Bundessportfachverbänden und sonstigen Institutionen des Sports im Deutschen Olympischen Sportbund bzw. im Deutschen Behindertensportverband über Personen, die in den Trainings- und Wettkampfprozess des Spitzen- und Nachwuchsleistungssports als Trainer/innen, Athlet/in, Betreuer, Mediziner, Physiotherapeut, Psychologe/in, Manager etc. eingebunden sind, sowie weitere Sportpartner aus dem WVL, z. B. DOSB, Trainerakademie, IAT, FES, OSP, Eliteschulen des Sports. Das BISp bewirbt seine Publikationen und Schriften für einen möglichst adressatengerechten Transfer über verschiedene Kanäle. Insoweit sind u. a. zu nennen : • Homepage des BISp sowie die verschiedenen fachspezifischen Themenseiten , • „BISp Online-News: Sport in Politik und Gesellschaft“, wo entsprechende Meldungen von der BISp-Homepage über fünf Werktage nach der Veröffentlichung gelistet sind, • Vorträge, Referate durch BISp-Mitarbeiter/innen, • Messestände des BISp, • Social-Media: facebook – Auftritt für Wiss-Netz.de, • Verteilerkreise (Politik, Sportwissenschaft, Sportpraxis), • Sportinformationsportal „SURF – Sport Und Recherche im Fokus“ mit der in Europa größten sportwissenschaftlichen Literaturdatenbank SPOLIT, • Internetseiten/Portale/Veranstaltungen der Partner aus dem Wissenschaftlichen Verbundsystem Leistungssport (WVL), • Werbeaktivitäten durch den Sportverlag Strauß, mit dem das BISp bezüglich seiner Schriftenreihen zusammenarbeitet (Internetseite; Aufnahme in Barsortimentskataloge , in das Verzeichnis lieferbarer Bücher und in den Neuerscheinungsdienst der Deutschen Nationalbibliothek, Information der Erwerbsabteilungen der wissenschaftlichen Bibliotheken). Drucksache 19/13738 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13738 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13738 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13738 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13738 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/13738 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13738 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/13738 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13738 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/13738 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13738 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/13738 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13738 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/13738 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/13738 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/13738 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 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