Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/13276 – Personeller Wechsel und Kontinuität im System der Gewaltenteilung Vorbemerkung der Fragesteller: Das Grundgesetz konstituiert die Staatsverfassung Deutschlands als parlamentarisches Regierungssystem, in dem sich die Regierung auf die Regierungsmehrheit im Parlament stützt (vgl. Art. 63, 67, 68 und 69 GG). Als modifizierte Form des parlamentarischen Regierungssystems hat sich in Deutschland die sogenannte Gewaltenverschränkung ausgeprägt, in der Regierung und Parlamentsmehrheit einen Verbund mit enger Zusammenarbeit bilden. Die Kontrolle der Regierung und die Gewaltenteilung werden in diesem System in besonderem Maße durch die Arbeit der Opposition (vgl. BVerfGE 142, 25), die kritische Öffentlichkeit, aber auch durch die Mitwirkung weiterer Verfassungsorgane an der Gesetzgebung (vgl. Art. 70ff Grundgesetz), an der Besetzung von Ämtern im Staatswesen (vgl. Art. 54, 63, 94 Grundgesetz) oder an der Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit der Gesetze gewährleistet (vgl. Art. 93 Grundgesetz). Aufgrund der Gewaltenverschränkung zwischen Bundestag und -regierung kommt der Mitwirkung der weiteren Verfassungsorgane, aber auch der unabhängigen Institutionen (vgl. Art. 88 Grundgesetz) an der staatlichen Willensbildung besondere Bedeutung zu. Personelle Kontinuität bei der Besetzung von Ämtern, insbesondere beim Wechsel zwischen den Verfassungsorganen, steht mit der vom Grundgesetz beabsichtigten wirksamen Gewaltenteilung in einem steten Spannungsfeld. Von öffentlichem Interesse ist nach Ansicht der Fragesteller vor diesem Hintergrund nicht allein die de-jure Gewaltenteilung gemäß den konstitutionellen Vorgaben des Grundgesetzes, sondern darüber hinaus die de-facto Gewaltenteilung durch eine Besetzung der Verfassungsorgane mit unterschiedlichen politischen Verantwortungsträgern. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Als Mitarbeiter oder Angestellte der Bundesregierung und ihrer nachgelagerten Behörden werden alle Beschäftigten des Bundeskanzleramtes sowie der Bundesministerien und ihrer Geschäftsbereichsbehörden verstanden. Ausgehend von dem in den Fragen 5, 13 und 14 in Bezug genommenen Zeitraum ab Deutscher Bundestag Drucksache 19/13742 19. Wahlperiode 04.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern für Bau und Heimat vom 1. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. dem Stichtag 3. Oktober 1990 wird dieser Zeitraum auch den Antworten auf die übrigen Fragen zugrunde gelegt. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass sie – in Abwägung mit dem parlamentarischen Informations- und Fragerecht – bei der Beantwortung verfassungsrechtliche und einfachrechtliche Vorgaben zugunsten der Beschäftigten zu beachten hat. Zum Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 i. V. m. Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes) und unter Beachtung datenschutzrechtlicher sowie arbeits- und beamtenrechtlicher Vorschriften dürfen über Beschäftigtendaten allenfalls in anonymisierter Form zusammengefasste Angaben gemacht werden, die keine Rückschlüsse auf die Identität einzelner Beschäftigter beziehungsweise deren Daten zulassen. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Beantwortung der Kleinen Anfrage keine offiziellen Statistiken verwendet werden konnten, da die erfragten Informationen nicht statistisch beziehungsweise systematisch erfasst werden. Die Daten mussten daher im Rahmen einer Ressortabfrage erhoben werden. Nach Artikel 65 Satz 2 des Grundgesetzes leitet jede Bundesministerin und jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung . Hiervon ist auch die Personalverwaltung umfasst. Die nachfolgenden Angaben beruhen daher auf den Beiträgen der Ressorts, soweit diese mit zumutbaren Aufwand erhoben werden konnten. Da die angefragten Daten in den Ressorts nicht einheitlich, nicht in gleichem Umfang, für unterschiedliche Zeiträume oder zum Teil gar nicht erfasst werden, sind die nachfolgenden Angaben bezogen auf die Ressorts unvollständig und nur sehr eingeschränkt belastbar . Personalakten als eine der Informationsquellen werden zum Beispiel beim Wechsel des Beschäftigten zu einer anderen Behörde an diese abgegeben oder bei dessen Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst nur fünf Jahre aufbewahrt (vgl. insoweit § 113 des Bundesbeamtengesetzes). Eine Reihe der angefragten Daten können jedoch über öffentlich zugängliche Informationsquellen, wie zum Beispiel dem Datenhandbuch des Deutschen Bundestages, erschlossen werden. 1. In wie vielen und welchen Fällen der Besetzung eines Richteramtes am Bundesverfassungsgericht erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils pro Legislaturperiode ein Wechsel a) von einem aktiven oder ehemaligen Mitglied der Bundes- oder einer Landesregierung, oder b) von einem Staatssekretär in einem Bundes- oder einem Landesministerium , oder c) von einem Mitarbeiter in einem Bundes- und Landesministerium, oder d) von einem ehemaligen Mitglied der Regierung der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik in ein Amt eines Richters am Bundesverfassungsgericht ? Im Hinblick auf die fehlende Zuständigkeit der Bundesregierung für die Landesregierungen beschränkt sich die Antwort auf den Bundesbereich. Die der Bundesregierung vorliegenden Daten zur Besetzung eines Amtes eines Richters/einer Richterin am Bundesverfassungsgericht können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Frage 1 Legislaturperioden 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. a) 0 0 0 0 0 0 0 0 Drucksache 19/13742 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. b) 0 0 0 0 0 0 0 0 c) 0 0 0 0 0 0 0 0 d) 0 0 0 0 0 0 0 0 2. Wie viele Bundesministerämter und Ämter eines Staatssekretärs sind in der Bundesregierung seit dem 3. Oktober 1990 besetzt worden? 3. In wie vielen und welchen Fällen der Besetzung eines Bundesministeramtes oder des Amtes eines Staatssekretärs in einem Bundesministerium erfolgte jeweils pro Legislaturperiode ein Wechsel von einem aktiven oder ehemaligen Mitglied des Deutschen Bundestages in solch ein Amt? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Die geforderten Informationen sind allgemein zugänglich unter Nummer 6.3 des Datenhandbuchs des Deutschen Bundestages. Das Datenhandbuch kann unter www.bundestag.de/datenhandbuch online abgerufen werden. 4. In wie vielen und welchen Fällen erfolgte bei der Besetzung eines Bundesministeramtes oder des Amtes eines Staatssekretärs in einem Bundesministerium jeweils pro Legislaturperiode ein Wechsel a) von einem aktiven oder ehemaligen Mitglied eines Landesparlaments, oder b) von einem Mitglied einer Landesregierung in solch ein Amt? Die der Bundesregierung vorliegenden Daten zur Besetzung von Minister- und Staatssekretärsämtern in einem Bundesministerium durch aktive oder ehemalige Mitglieder eines Landesparlaments oder ein Mitglied einer Landesregierung können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Eine namentliche Nennung erfolgt aufgrund des Datenschutzes nur bei der Besetzung von Ministerämtern . Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. a) von einem aktiven oder ehemaligen Mitglied eines Landesparlaments Legislaturperioden 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. Bundesminister /in 0 0 2 (Franz Müntefering , Renate Künast ) 1 (Renate Schmidt) 1 (Ilse Aigner) 0 0 1 (Julia Klöckner ) Beamtete/r Staatssekretär /in 0 0 1 0 0 0 0 0 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13742 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. b) von einem Mitglied einer Landesregierung Legislaturperioden 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. Bundesminister /in 0 0 6 (Bodo Hombach , Dr. Christine Bergmann, Reinhard Klimmt, Karl-Heinz Funke, Oskar Lafontaine, Hans Eichel) 2 (Manfred Stolpe, Wolfgang Clement) 4 (Dr. Thomas de Maizière, Peer Steinbrück , Dr. Ursula von der Leyen, Annette Schavan ) 3 (Rainer Brüderle, Philipp Rösler , Prof. Dr. Johanna Wanka ) 0 1 Olaf Scholz Beamtete/r Staatssekretär /in 0 1 4 1 2 1 2 4 5. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht jeweils pro Legislaturperiode a) Mitglieder der Bundesregierung oder Staatssekretäre in einem Bundesministerium , oder b) Mitarbeiter in einem Bundesministerium, oder c) Mitglied einer Landesregierung? Die der Bundesregierung vorliegenden Daten zur Besetzung von Minister- und Staatssekretärsämtern sowie weiterer Mitarbeiterstellen in einem Bundesministerium durch ehemalige Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Hinsichtlich der Landesregierungen liegen der Bundesregierung keine entsprechenden Übersichten vor, so dass sich die Antwort auf den Bereich der Bundesverwaltung beschränkt. Frage 5 Legislaturperioden 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. a) 0 0 0 0 0 0 0 0 b) 0 0 0 0 0 0 0 0 6. In wie vielen Fällen sind seit dem 3. Oktober 1990 Mitarbeiter oder Mitglieder der Bundesregierung und ihrer nachgelagerten Behörden jeweils pro Legislaturperiode in Unternehmen der öffentlichen Hand mit Bundesbeteiligung gewechselt? Die Beantwortung der Frage ist nicht möglich, da bei Ausscheiden eines Beschäftigten die Personalaktenführung der abgebenden Stelle endet. Informationen über den künftigen Arbeitgeber werden in der Personalakte nicht gespeichert . Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Drucksache 19/13742 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 7. Wie viele Mitglieder der Bundesregierung oder Staatssekretäre in Bundesministerien oder ehemalige Angestellte in Bundesministerien und der Bundesregierung und ihrer nachgelagerten Behörden wechselten seit dem 3. Oktober 1990 jeweils pro Legislaturperiode in Ämter der Deutschen Bundesbank? Die der Bundesregierung vorliegenden Daten zum Wechsel in Ämter der Deutschen Bundesbank können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Es wird davon ausgegangen, dass unter „ehemalige Angestellte in Ministerien der Bundesregierung“ alle Beschäftigten, das heißt Arbeitnehmer/innen und Beamte/Beamtinnen gemeint sind. Die Übersicht erfasst die Mitglieder des Vorstands sowie des Direktoriums der Deutschen Bundesbank, die seit dem 3. Oktober 1990 erstmals zu Organmitgliedern der Bank bestellt wurden und die – nach den verfügbaren Daten – im Verlauf ihres vorhergehenden beruflichen Werdegangs Mitglieder der Bundesregierung , Staatssekretäre in Bundesministerien oder Angestellte, das heißt Arbeitnehmer /innen und Beamte/Beamtinnen, in Ministerien der Bundesregierung und ihrer nachgeordneten Behörden waren. Legislaturperioden 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. Gesamt 0 1 2 0 2 1 1 1 8. Wie viele und welche der Bundesbeauftragten waren nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils vor ihrer Ernennung a) Mitglieder oder Mitarbeiter einer Bundes- oder einer Landesregierung oder Mitglieder des Deutschen Bundestages, oder b) trugen anderweitig politische Verantwortung in einem der Verfassungsorgane des Bundes oder der Länder? Die der Bundesregierung vorliegenden Daten zu den Bundesbeauftragten ab dem Stichtag 3. Oktober 1990 können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Bundesbeauftragte(r) Ressort Frage 8 a) b) Beauftragte(r) der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration BKAmt 4 1 Beauftragte(r) der Bundesregierung für Digitalisierung 1 0 Beauftragte(r) für die Nachrichtendienste des Bundes 7 0 Koordinator(in) der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung 6 0 Persönliche(r) Beauftragte(r) der Bundeskanzlerin für die G7 / G20-Gipfel 9 0 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13742 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Bundesbeauftragte(r) Ressort Frage 8 a) b) Beauftragte(r) der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten BMI 7 0 Beauftragte(r) der Bundesregierung für Informationstechnik 4 0 Beauftragte(r) der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus 1 0 Beauftragte(r) der Bundesregierung für den Berlin-Umzug und den Bonn- Ausgleich kA kA Bundes-Energiebeauftragte(r) (energetisches Bauen) 2 0 Bundesbeauftragte(r) für die Behandlung von Zahlungen an die Konversionskasse kA kA Beauftragte(r) der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle AA 0 0 Beauftragte(r) der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt 6 0 Beauftragte(r) für die deutschfranzösische Zusammenarbeit 5 0 Koordinator(in) für die deutschpolnische zwischen-gesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit 1 2* Koordinator(in) für die transatlantische zwischen-gesellschaftliche, kulturund informationspolitische Zusammenarbeit 6 0 Koordinator(in) für die gesellschaftspolitische Zusammenarbeit mit Russland , den Ländern der östlichen Partnerschaft und Zentralasien 3 0 Sonderbeauftragte(r) der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan 0 0 Beauftragte(r) der Bundesregierung für Mittelstand und für die neuen Bundesländer BMWi 4 0 Beauftragte(r) der Bundesregierung für Tourismus 3 0 Sonderbeauftragte(r) der Bundesregierung für die Leitung der Umsetzung der Extractive Industries Transparency Initiative (EITI) 1 0 Koordinator(in) der Bundesregierung für Luft- und Raumfahrt 7 0 Koordinator(in) der Bundesregierung für die maritime Wirtschaft 4 0 Beauftragte(r) der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (zgl. Verfahrensbevollmächtigte (r) vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte) BMJV 0 0 Beauftragte(r) der Bundesregierung für die Anliegen von Opfern und Hinterbliebenen von terroristischen Straftaten im Inland 2 0 Beauftragte(r) der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen BMAS** 3 0 Bundeswahlbeauftragte(r) für die Sozialversicherungs-wahlen 3 0 Unabhängige(r) Beauftragte(r) für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs BMFSFJ 2 0 * Hinweis: Hier besteht Personenidentität mit einer der unter 8a) genannten Personen - Person ** Hinweis: Aufgrund der Neugründung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sind Daten erst ab dem 22.11.2005 verfügbar. Drucksache 19/13742 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Bundesbeauftragte(r) Ressort Frage 8 a) b) Beauftragte(r) der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten BMG 6 0 Bevollmächtigte(r) der Bundesregierung für Pflege 1 0 Beauftragte(r) der Bundesregierung für Drogenfragen 6 0 Koordinator(in) der Bundesregierung für Güterverkehr und Logistik BMVI 4 0Beauftragte(r) der Bundesregierung für den Schienenverkehr 1 0 Persönliche(r) Afrikabeauftragte(r) der Bundeskanzlerin BMZ 2 1*Beauftragte(r) der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit 1 0 Bundesbeauftragte(r) für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik BKM 0 0 Bundesbeauftragte(r) für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung BRH kA kA Bundesbeauftragte(r) für den Datenschutz und die Informationsfreiheit BfDI 5 0 * Hinweis: Hier besteht Personenidentität mit einer der unter 8a) genannten Personen - Person war in der Vergangenheit zu unterschiedlichen Zeiten MdB und MdL Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13742 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.