Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anna Christmann, Dr. Irene Mihalic, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/13298 – Kennzahlen und Entwicklung bürgerschaftlichen Engagements in Blaulichtorganisationen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In Deutschland engagieren sich fast 2 Millionen. Menschen freiwillig und ehrenamtlich in Rettungs- und Sanitätsdiensten, dem Technischen Hilfswerk (THW), der Freiwilligen Feuerwehr und sonstigen Organisationen des Bevölkerungsschutzes (vgl. www.bbk.bund.de/DE/AufgabenundAusstattung/Foerde rungEhrenamt/foerderungehrenamt_node.html; www.feuerwehrverband.de/ statistik.html; www.thw.de/SharedDocs/Downloads/DE/Hintergrund/Jahresbe richte/jahresbericht_2018.pdf?__blob=publicationFile). Damit ist das freiwillige Engagement in diesen Organisationen die tragende Säule des Bevölkerungsschutzes in Deutschland. Den Organisationen kommt aber auch in alltäglichen Einsatzsituationen eine wichtige Rolle zu. So stellen z. B. in ländlichen Regionen die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr den abwehrenden Brandschutz sicher und leisten beispielsweise bei Verkehrsunfällen schnell technische Hilfe. Der Anteil an Freiwilligen in den Feuerwehren in Deutschland beträgt rund 95 Prozent (www.feuerwehrmagazin.de/wissen/so-funktioniert-feuerwehr-in-deutsch land-77805). Daneben stellt das freiwillige Engagement dieser Menschen in vielen Kommunen auch eine wichtige Säule der kommunalen Daseinsvorsorge dar, ohne die diese schlichtweg so nicht erhalten werden könnte (vgl. u.a. Zweiter Engagementbericht der Bundesregierung, S. 287 ff.). Damit leisten sie nach Ansicht der Fragesteller einen enorm wichtigen Beitrag zur Versorgung und Sicherheit der Bevölkerung in der Fläche des Landes. Schätzungen gehen davon aus, dass durch freiwillige Arbeit im Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen in Deutschland Dienstleistungen im Umfang von etwa 50 Mrd. Euro (oder 33 Prozent der gesamten Bruttowertschöpfung in diesem Bereich) erwirtschaftet werden (vgl. http://ziviz.info/sites/ziv/files/zivilgesellschaft_in_zahlen_ab schlussbericht_modul_1.pdf, S. 72). Der Wert des bürgerschaftlichen Engagements in Blaulichtorganisation ist nach Auffassung der Fragesteller für die Gesellschaft also unverkennbar und bedarf daher politischer Unterstützung auf verschiedenen politischen Ebenen, wo diese möglich ist und effektiv bei den Organisationen vor Ort ankommen. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13743 19. Wahlperiode 04.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 1. October 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Das Ehrenamt steht aber unter Druck. Der demografische Wandel, sich verstärkende Stadt-Landgefälle und veränderte Lebensentwürfe stellen die Organisationen vor große Herausforderungen und führen dazu, dass es oftmals schwieriger wird, Mitglieder lange an eine Organisation zu binden. Eine solche langfristige Bindung ist aber aus Sicht der Fragesteller unbedingt notwendig , um umfangreiche Ausbildungsinhalte zu vermitteln, die die Freiwilligen in Einsatzsituationen benötigen. Für diese Entwicklung muss die Politik Antworten finden und die Organisationen bei der Gewinnung von Freiwilligen unterstützen. Ein wichtiger Schritt hierbei kann nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller die Öffnung für Personengruppen sein, die bisher wenig in Blaulichtorganisationen vertreten sind. So bleibt der Anteil von engagierten Frauen (Zweiter Engagementbericht der Bundesregierung, S. 185), Personen mit Migrationshintergrund (Freiwilligensurvey 2014, S. 598) oder Älteren (Freiwilligensurvey 2014, S. 140) unter der gesellschaftlichen Normalverteilung bzw. auch unter dem Niveau anderer Tätigkeiten bürgerschaftlichen Engagements zurück. Dennoch sind auch hier positive Trends erkennbar sind, z. B. ein steigender Frauenanteil in den Freiwilligen Feuerwehren. Erfreulich ist zudem der überdurchschnittlich hohe Anteil von jungen Menschen, die sich in Blaulichtorganisationen engagieren, die damit weiterhin offenkundig ein Beispiel für gute Nachwuchsgewinnung sind (vgl. Freiwilligensurvey 2014, S. 140). Ein weiteres Anliegen vieler Engagierter ist eine zusätzliche, spürbare Anerkennungskultur für ihre Leistung. Eine Möglichkeit hierfür stellen beispielsweise steuerfreie Pauschalen wie die Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschale, ÖPNV-Zuschüsse (ÖPNV = öffentlicher Personennahverkehr) – ggf. über eine Ehrenamtskarte – oder die Anrechnung von Engagementleistungen auf Ausbildung , Studium oder Rentenpunkte dar. Hier ist nach Ansicht der Fragesteller unklar, in welche Richtung die Bundesregierung im Zuge ihrer Engagementförderung bereit ist, weitreichendere Maßnahmen als derzeit vorhanden zu ergreifen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Als zentralem gesellschaftlichen Thema misst die Bundesregierung dem Ehrenamt in den Blaulichtorganisationen sehr hohe Bedeutung zu. Sie analysiert und fördert diese Bereiche im Rahmen der ihr zustehenden Kompetenzen , um die Rahmenbedingungen für die Arbeit und Sicherheit der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer kontinuierlich zu verbessern und an neue Herausforderungen weiter anzupassen. Einige der mit der vorliegenden Kleinen Anfrage angesprochenen Fragen fallen allerdings aufgrund der verfassungsmäßig vorgegebenen föderalen Zuständigkeiten nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundes und können daher auch nicht von der Bundesregierung beantwortet werden.  1. Wie viele Personen engagieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in a) einer freiwilligen Feuerwehr, b) einer Hilfsorganisation, c) dem THW, Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1e der kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/11567 wird verwiesen. Der Bundesregierung liegen lediglich für die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) statistische Da- Drucksache 19/13743 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. ten vor. Im THW engagieren sich derzeit 78.889 Helferinnen und Helfer aller Altersgruppen.  2. Wie hat sich die Anzahl der in Frage 1a bis 1d genannten Personengruppen in den letzten 15 Jahren insgesamt und in ländlichen und urbanen Räumen sowie Ost- und Westdeutschland entwickelt? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Der Bundesregierung liegen diese statistischen Daten nicht vor. Die Gesamtzahl der Helferinnen und Helfer des THW stieg von rund 77.000 in 2004 stetig auf einen Höchstwert von knapp 84.000 in 2013. Seitdem ist die Helferzahl rückläufig und hatte 2018 mit rd. 78.500 ihren vorläufigen Tiefpunkt erreicht. Derzeit sind die Helferzahlen wieder leicht steigend. Die rund 78.900 Helferinnen und Helfer verteilen sich auf 668 Ortverbände in den acht Landesverbänden Baden-Württemberg, Bayern, Berlin/Brandenburg/ Sachsen-Anhalt, Bremen/Niedersachsen, Hamburg Mecklenburg-Vorpommern/ Schleswig-Holstein, Hessen-Rheinland-Pfalz/Saarland, Nordrhein-Westfalen und Sachsen/Thüringen. Die Gründe für steigende oder rückläufige Helferzahlen sind vielfältig und die Entwicklungen örtlich sehr verschieden. Daher sind keine allgemeingültigen Aussagen hinsichtlich der Entwicklungen in Ost- und Westdeutschland, in urbanen oder ländlichen Räumen möglich.  3. Gedenkt die Bundesregierung, einem Mitgliederschwund in spezifischen Regionen politische Maßnahmen entgegenzusetzen, und wenn ja, welche ? Die Bundesregierung verweist auf ihre Antworten zu den Fragen 5 und 6.  4. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem in der Konzeption Zivile Verteidigung beschriebenen, nicht auszuschließenden Rückgang an verfügbaren Einsatzkräften (vgl. Konzeption Zivile Verteidigung, S. 16)? Die Bewältigung größerer Krisen und Schadensereignisse in diesem Jahr und den zurückliegenden Jahren haben gezeigt, dass das integrierte Hilfeleistungssystem von Bund und Ländern handlungsfähig ist. Im Weiteren verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort zu den Fragen 5 und 6. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/13743 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  5. Welche Maßnahmen wurden von der Bundesregierung getroffen, um freiwilliges Engagement in den Organisationen des Bevölkerungsschutzes zu stärken?  6. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung durchzuführen, um freiwilliges Engagement in den Organisationen des Bevölkerungsschutzes zu stärken? Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Das THW gestaltet seine Rahmenbedingungen möglichst ehrenamtsförderlich. Dazu gehört beispielsweise eine kostenlose Ausbildung, die zudem auch noch für den Beruf nützlich sein kann, sowie die Förderung von persönlichen Kompetenzen und Fähigkeiten. Außerdem stellt das THW Einsatzbekleidung kostenlos zur Verfügung. Im Einsatzfall kann der Arbeitgeber zudem Verdienstausfall geltend machen. Darüber hinaus verfügt das THW über vielfältige Instrumente , um ehrenamtliches Engagement zu würdigen und anzuerkennen, beispielsweise durch die Verleihung von Orden und Ehrenzeichen. Durch diese ehrenamtsfreundlichen Rahmenbedingungen wird die Bindung der Ehrenamtlichen im Allgemeinen gestärkt. Gezielt setzt das THW mit der Umsetzung der „Marketingstrategie 2020+ Einsatzkräfte für die Zukunft gewinnen“ (Schwerpunktprojekt mit einer Laufzeit von 2018 bis 2020) auf wichtige Akzente im Bereich der (Re-)aktivierung und Gewinnung von Einsatzkräften. Die Marketingstrategie 2020+ fokussiert dabei sowohl auf interne Zielgruppen (Reaktivierung von ehemaligen THW-Angehörigen, Aktivierung von weniger Aktiven sowie Förderung des Übertritts von der THW-Jugend in den aktiven Einsatzdienst) als auch externe Zielgruppen (Nahestehende, Frauen, Kinder/ Jugendliche, junge Erwachsene sowie Spezialistinnen und Spezialisten). Die Umsetzung der Marketingstrategie 2020+ ist damit ein wichtiger Baustein für die Zukunftssicherung des THW. Die Bundesregierung arbeitet zudem seit 2019 gemeinsam mit dem THW an einem nachhaltigen Ausbau des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) im THW. Während in den Jahren 2016 bis 2018 jährlich rund 50 BFD-Vereinbarungen geschlossen wurden, sind es in 2019 bisher bereits 236 Vereinbarungen (Stand: 20. September 2019). Mit der von der Bundesregierung geplanten Errichtung der „Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt“ sollen bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt weiter gestärkt werden. Am 17. August 2019, zum Tag der offenen Tür der Bundesregierung, hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat eine neue öffentlichkeitswirksame Kampagne „Pack mit an! Für dich. Für uns alle.“ gestartet. Die Kampagne wirbt für mehr ehrenamtliche Beteiligung. Sie soll die Lust auf ehrenamtliches Engagement wecken und sendet zugleich ein starkes Zeichen der Anerkennung an alle bereits ehrenamtlich tätigen Menschen in unserem Land. Informationen dazu können über www.ehrenamt.bund.de abgerufen werden . Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP der auf Bundestagsdrucksache 19/4208 bezüglich der Freiwilligen Feuerwehren verwiesen. Die dort beschriebenen Ausführungen gelten gleichermaßen für die weiteren Organisationen des Bevölkerungsschutzes. Zusätzlich wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/11567 verwiesen. Drucksache 19/13743 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  7. Wurde der Förderpreis „Helfende Hand“ evaluiert, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort auf die Schriftliche Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 18/11553.  8. Wie steht die Bundesregierung der Entwicklung gegenüber, dass die Zahl von Mitgliedern in den freiwilligen Feuerwehren seit Jahren sinkt, und welche Maßnahmen gedenkt sie, in Zusammenarbeit mit den Ländern zu ergreifen, um die Zahl an ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern wieder zu erhöhen (vgl. www.feuerwehrverband.de/statistik.html)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/4208 wird verwiesen.  9. Wie steht die Bundesregierung der Entwicklung gegenüber, dass seit Jahren die Zahl der Ehrenamtlichen im THW sinkt, und welche Maßnahmen ergreift sie in Zusammenarbeit mit dem THW zur Stabilisierung bzw. erneuten Erhöhung der Freiwilligenzahlen (vgl. THW Jahresbericht 2014 bis 2018)? Der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2017 der Bundesanstalt THW erstmals Haushaltmittel in Höhe von 3 Mio. Euro zusätzlich (+ 200.000 Euro Grundbudget aus den Vorjahren) für die Umsetzung von Maßnahmen zur Helferbindung und Helfergewinnung zugebilligt. Dies wurde auch für die Jahr 2018 und 2019 wiederholt. Mit diesen Mitteln hat das THW eine Vielzahl von Helferbindungs- und Werbungsmaßnahmen sowohl auf Bundesebene wie auch auf Ebene der Landesverbände und in den Ortsverbänden durchgeführt. Seit 2018 steigen die Zahlen der Helferinnen und Helfer wieder leicht. Von einer Trendumkehr zu sprechen, ist hier allerdings noch zu früh. Außerdem arbeitet das THW derzeit im Rahmen der Umsetzung der „Marketingstrategie 2020+ Einsatzkräfte für die Zukunft gewinnen“ (Schwerpunktprojekt mit einer Laufzeit von 2018 bis 2020) an einer bundesweiten, integrierten Werbekampagne, die 2020 starten wird; hierzu und zum nachhaltigen Ausbau des Bundesfreiwilligendienstes gemeinsam mit dem THW wird auch auf die Antwort zu Frage 5 und 6 verwiesen. 10. Wie steht die Bundesregierung der Tatsache gegenüber, dass der Anteil von hauptamtlich Mitarbeitenden im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz gegenüber Ehrenamtlichen sinkt (von 6,3 Prozent 2012 auf 4,8 Prozent 2017; vgl. ZiviZ Datenreport 2017, S. 103), und wie gedenkt die Bundesregierung – gemäß ihrem Bekenntnis, Hauptamt zur Unterstützung von Ehrenamt zu fördern (Koalitionsvertrag S. 118) –, dem entgegenzuwirken ? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Die Aussage, dass der Anteil von hauptamtlich Mitarbeitenden im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz gegenüber Ehrenamtlichen sinkt, trifft für die Bundesanstalt THW nicht zu. Seit dem Haushaltjahr 2016 bis zum Jahr 2018 hat das THW insgesamt 478 neue Planstellen beziehungsweise Stellen erhalten . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13743 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 11. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Anteil engagierter Frauen in Blaulichtorganisationen zu erhöhen? Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die bundesseitigen Fördermaßnahmen ausreichend sind? Das THW fördert seit Jahren mit gezielten Maßnahmen den Anteil ehrenamtlich engagierter Frauen; ihr Anteil konnte kontinuierlich erhöht werden. Zurzeit liegt der Frauenanteil bei 14 Prozent, der Mädchenanteil bei rund 18 Prozent. Frauen werden auch bei der in 2020 im Rahmen der Umsetzung der Marketingstrategie 2020+ geplanten bundesweiten, integrierten Werbekampagne eine Schwerpunktzielgruppe sein. Frauen werden hier mit speziellen Maßnahmen gezielt angeworben. Die Bundesregierung verweist im Weiteren auf ihre Antwort zu Frage 13 und ihre Antwort zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/4208, ihre Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/11567 und auf die Antwort auf die Schriftliche Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 18/11553. 12. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Anteil von Personen mit Migrationshintergrund in Blaulichtorganisationen zu erhöhen ? Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die bundesseitigen Fördermaßnahmen ausreichend sind? Das THW bemüht sich seit Jahren, den Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in der Organisation zu steigern. Das THW hat hierzu durch entsprechende Sensibilisierung (Interkulturelle Öffnung) und gezielte Projekte auf Ebene der Ortsverbände Erfahrungen gesammelt und auch einige Erfolge aufzuweisen . Ortsverbände, die sich hier mehr engagieren möchten, erhalten gezielte hauptamtliche Unterstützung. Im THW-Landesverband Baden- Württemberg gibt es hierzu eigens einen Integrationsbeauftragten. Im Weiteren verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort zu Frage 13 und ihre Antwort zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/4208, ihre Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/11567 und auf die Antwort auf die Schriftliche Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 18/11553. 13. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Anteil von Menschen mit Behinderungen in Blaulichtorganisationen zu erhöhen? Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die bundesseitigen Fördermaßnahmen ausreichend sind? Die Inklusion von behinderten Menschen ist im THW eine vielerorts gelebte Wirklichkeit. Menschen mit Behinderungen werden in den Ortsverbänden ihren Fähigkeiten entsprechend eingesetzt. Die Verwendung im Einsatzdienst geschieht unter Beachtung der jeweiligen Einschränkungen. Behinderte Menschen, beispielsweise Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit, können eine angepasste Grundausbildung absolvieren. Diese umfasst die Vermittlung von theoretischen Kenntnissen, der praktische Teil der Grundausbildung entfällt. Nach einer erfolgreich abgeschlossenen angepassten Grundausbildung kann eine Helferin Drucksache 19/13743 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. bzw. ein Helfer in verschiedene Funktionen berufen werden. Sie beziehungsweise er ist damit ein vollwertiges Mitglied in der THW-Familie. Da die Bundeszuständigkeit sich auf den Zivilschutz bezieht, hat der Bund ansonsten vor allem die Möglichkeiten der Förderung und Unterstützung durch Sensibilisierung. Generell wirbt der Bund dafür, verschiedenen unterrepräsentierten Zielgruppen im ehrenamtlichen Bevölkerungsschutz (Frauen, Migranten , Senioren und Menschen mit Behinderung) verstärkt mehr Chancen der Mitwirkung einzuräumen und diese für das Ehrenamt im Bevölkerungsschutz zu gewinnen. So zeichnet der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat mit dem Förderpreis die „Helfende Hand“ auch Projekte aus, die sich speziell dieser Zielgruppen annehmen (zum Beispiel die Projekte „Junghelferentwicklungskonzept der THW Jugend Ibbenbüren“, 2. Platz, 2017, Kategorie: Nachwuchsarbeit ; „Die schnelle Truppe. Löschgruppe der Förderschule Erxleben“, 4. Platz, 2013, Kategorie: Nachwuchsarbeit; „Augen auf: Erste Hilfe für Blinde und Sehbehinderte“, 3. Platz, 2012, Kategorie: Innovative Konzepte). Auf Landesebene müssten die Länder ihre Landesgesetze dahingehend überprüfen , ob gegebenenfalls Änderungen erfolgen müssen und können, speziell der Zielgruppe „Menschen mit Behinderung“ Mitwirkungsmöglichkeiten einzuräumen . Gleichzeitig liegt es bei diesem Thema immer in der örtlichen Zuständigkeit , durch „offene Türen“ für alle Bevölkerungsgruppen für eine aktive Mitwirkung zu werben. Nach der geltenden Rechtslage ist die Ausübung eines Ehrenamtes in „Blaulichtorganisationen “ kein expliziter Leistungstatbestand der „Eingliederungshilfe für behinderte Menschen“ (§§ 53 ff. Des Zwölften Bunches Sozialgesetzbuch ). Grundsätzlich ist die Stelle, bei der das Ehrenamt ausgeübt wird, verpflichtet , die notwendigen Voraussetzungen zur Ausübung des Ehrenamtes zu schaffen. Im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes hat der Gesetzgeber das ehrenamtliche Engagement (zum Beispiel Mitgliedschaft im Sportverein oder Chor) von Menschen mit Behinderungen jedoch dadurch in besonderer Weise gewürdigt, dass in Bedarfsfällen Sozialleistungen in angemessenem Umfang bereitgestellt werden können. Der neue Leistungstatbestand regelt, dass Aufwendungen für eine notwendige Unterstützung grundsätzlich zu erstatten sind. Dies soll jedoch vorrangig durch Personen aus dem familiären, freundschaftlichen und nachbarschaftlichen Umfeld oder durch Personen, die in einer ähnlichen persönlichen Beziehung zu dem Leistungsberechtigten stehen, erfolgen. Ist eine Unterstützung durch diese Personen nicht leistbar, kann die notwendige Unterstützung auch durch eine Assistenzkraft erbracht werden. Für die Eingliederungshilfe gilt das neue Recht (§ 113 Absatz 2 Nummer 2 in Verbindung mit § 78 Absatz 5 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) ab dem 1. Januar 2020. Dadurch, dass der Begriff „Ehrenamt“ nicht auf bestimmte Tätigkeitsfelder beschränkt ist, kann darunter grundsätzlich auch ein ehrenamtliches Engagement in „Blaulichtorganisationen“ subsumiert werden. Im Rahmen der Ermessensausübung muss nach § 78 Absatz 5 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sowohl sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderungen Ehrenämter tatsächlich wahrnehmen können, als auch, dass der gesetzliche Vorrang anderer unentgeltlicher Hilfen geprüft und verwirklicht wird. Deshalb entscheiden die jeweils zuständigen Träger der Eingliederungshilfe (Länder/Kommunen) unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls, ob im konkreten Fall Leistungen erbracht werden. Eine allgemeine gesetzliche Regelung, nach der Ehrenämter in jedem Falle im Rahmen der sozialen Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zu unterstützen wären, gibt es nach derzeitiger Rechtslage nicht. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/13743 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 14. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Anteil von älteren Personen in Blaulichtorganisationen zu erhöhen? Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die bundesseitigen Fördermaßnahmen ausreichend sind? Für ältere Personen besteht die Möglichkeit, beim THW eine angepasste Grundausbildung zu absolvieren und als aktives Mitglied Teil der THW- Familie zu werden. Die Bundesregierung verweist im Weiteren auf ihre Antwort zu Frage 13 und ihre Antwort zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/4208, ihre Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/11567 und auf die Antwort auf die Schriftliche Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 18/11553, Nr. 21 vom 17. März 2017. 15. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, wie sich im Verlauf der letzten 15 Jahre die Anzahl an tätlichen Übergriffen oder Beleidigungen gegenüber Engagierten aus Blaulichtorganisationen im Zuge ihrer ehrenamtlichen Tätigkeiten bundesweit entwickelt haben oder ob Behinderungen der ehrenamtlichen Tätigkeit zugenommen haben? Diese statistischen Daten liegen der Bundesregierung nicht vor. 16. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um verbale, nonverbale und körperliche Gewalt gegenüber Einsatzkräften entgegenzutreten ? Die Bundesregierung setzt seit 2017 eine breit angelegte Informationskampagne zur Erhöhung des Ansehens vor Polizei und Rettungskräften um, mit welcher der Gewalt gegenüber den Einsatzkräften entgegengewirkt werden soll. So hat auch die aktuelle Respekt-Kampagne „Für ein sicheres Deutschland“ zum Ziel, das gesellschaftliche Klima gegenüber den uniformierten Einsatzkräften zu verbessern. Ergänzend setzt die Bundesregierung zur Erhöhung des Respekts vor Polizeiund Rettungskräften, Sanitätern und Ehrenamtlichen ein Unterrichtsmagazin an Schulen um. Ziel dabei ist es, den Jugendlichen den Einsatz dieser hauptberuflichen und ehramtlichen Berufsgruppen für die Gesellschaft zu verdeutlichen und ihnen die modernen Berufsbilder von uniformierten Einsatzkräften zu vermitteln . Zum gesetzlichen Schutz von Einsatzkräften ist auf § 115 Absatz 3 des Strafgesetzbuches (StGB) zu verweisen. Hiernach wird zum einen bestraft, wer bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt behindert. Zum anderen macht sich strafbar, wer die Hilfeleistenden in diesen Situationen tätlich angreift. Der Strafrahmen für tätliche Angriffe wurde durch das Zweiundfünfzigste Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften aus dem Jahr 2017 auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren verschärft, § 115 Absatz 3 Satz 2 StGB. Verbale Angriffe, die von § 115 Absatz 3 StGB nicht erfasst sind, können je nach den Umständen des Einzelfalles als Beleidigung nach § 185 StGB strafrechtlich erfasst werden. Drucksache 19/13743 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 17. Wie steht die Bundesregierung der Forderung gegenüber, durch mehrjährige ehrenamtliche Tätigkeiten einen Anspruch auf Rentenpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwirken, wie es beispielsweise die Tafel Deutschland e.V. fordert (https://weact.campact.de/petitions/renten punkte-fur-das-ehrenamt-2)? Die Bundesregierung wertschätzt ehrenamtliches Engagement in besonderer Weise. Dementsprechend sieht der Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen für die 19. Legislaturperiode eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung der Zivilgesellschaft und des Ehrenamts vor. Maßnahmen zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit durch Sonderregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung sind jedoch aus folgenden Gründen nicht vorgesehen: Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein vorleistungsbezogenes Versicherungssystem . Der Anspruch auf eine Rente ist damit abhängig von einer Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung, die Höhe der Rente richtet sich grundsätzlich nach der Höhe der versicherten Entgelte und nach der Anzahl der zurückgelegten Versicherungsjahre. Sowohl für den Anspruch als auch für die Höhe einer Rente kann eine ehrenamtliche Tätigkeit grundsätzlich nur dann berücksichtigt werden, wenn eine Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht. Eine Rentensteigerung für ehrenamtliche Tätigkeiten ohne eine Gegenleistung in Form von tatsächlich geleisteten Beiträgen wäre dagegen mit dem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit der gesetzlichen Rentenversicherung nicht zu vereinbaren. Dennoch existieren für ein Ehrenamt Sonderregelungen zur Verbesserung der rentenrechtlichen Situation. So können beispielsweise Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsentgelt aus einer (nicht ehrenamtlichen) versicherungspflichtigen Beschäftigung aufgrund der gleichzeitigen Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit gemindert ist, bei ihrem Arbeitgeber beantragen, dass für die Beitragsentrichtung nicht nur ihr tatsächliches, aus der Beschäftigung erzieltes beitragspflichtiges Arbeitsentgelt zugrunde gelegt wird, sondern zusätzlich höchstens insgesamt bis zur Beitragsbemessungsgrenze auch der Betrag , der ohne die ehrenamtliche Tätigkeit aus dieser Beschäftigung erzielt worden wäre. Ehrenamtsinhaber zahlen grundsätzlich die Beiträge für das über dem Arbeitsentgelt liegende fiktive Entgelt selbst. Bei entsprechender Vereinbarung können sie aber von der Stelle, für die sie ehrenamtlich tätig sind, einen Ausgleich erhalten. Über diese bestehenden Sonderregelungen hinaus ist eine besondere Honorierung des Ehrenamts in der lohn- und beitragsbezogenen Rentenversicherung nicht vorgesehen. 18. Inwiefern plant die Bundesregierung, eine gesetzliche Regelung zu schaffen , die allen Angehörigen der Blaulichtorganisationen – insbesondere der ehrenamtlich tätigen – kostenlose Bahnfahrten ermöglicht (vgl. www.sueddeutsche.de/politik/verteidigung-thw-chef-feiern-von-polizeiu n d - f e u e r w e h r - o e f f e n t l i c h - m a c h e n - d p a . u r n - n e w s m l - d p a - com-20090101-190729-99-247961)? Wie begründet die Bundesregierung, falls sie solche Freifahrten für die Angehörigen der Blaulichtorganisationen nicht beschließen will, dass insbesondere freiwillige Mitglieder der Hilfsorganisationen, der Feuerwehren oder des THW nicht in ähnlicher Weise wie Soldatinnen und Soldaten von einer solchen Regelung profitieren sollen? Der Bund unterstützt gemäß § 20 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG) das Ehrenamt im Bevölkerungsschutz als Grundlage des Zivil- und Katastrophenschutzes mit gezielten Maßnahmen im Rahmen der dazu bereitgestellten Mittel, siehe auch Antwort zu den Fragen 5 und 6. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/13743 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Kompetenz für die angesprochenen Regelungen liegt bei den Ländern und Kommunen. Nach Informationen der Bundesregierung gibt es bereits Städte und Kommunen, in denen zum Beispiel ehrenamtliche Helfer/innen der freiwilligen Feuerwehren den öffentlichen Nahverkehr kostenlos nutzen können. Das THW ist regional organisiert. Regelungen zu möglichen Freifahrten für das Ehrenamt im THW richten sich nach den Gegebenheiten der Länder und Kommunen . Gespräche mit der Deutschen Bahn AG dazu sind nicht beabsichtigt. 19. Ist die Bundesregierung mit den Ländern in einem Dialog bezüglich der Rahmenbedingungen für Ehrenamtliche in Blaulichtdiensten, um vergleichbare Bedingungen zu erreichen, und wann hat der letzte Austausch mit den Ländern zu dieser Frage stattgefunden? Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat hat die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten zuletzt im Oktober 2015 gebeten, ihre Möglichkeiten zur Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements zu prüfen und dabei explizit Freistellungsansprüche oder Lohnfortzahlungen für Arbeitgeber angesprochen . 20. Wie steht die Bundesregierung außerdem zu Zuschüssen zu ÖPNV- Tickets für Ehrenamtliche aus Bundesmitteln, insbesondere im Bereich der Bundesorganisation THW? Das THW erstattet seit jeher die im Ehrenamt anfallenden Reisekosten. Im Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. 21. Wird sich die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern für eine Anrechnung von Engagement und Ehrenamt für die Studienplatzzulassung in Form eines „Studienplatzbonus“ einsetzen, und wenn ja, unter welchen Bedingungen? Die Durchführung der Studienplatzvergabe erfolgt durch die Länder und ihre Hochschulen auf der Grundlage des jeweiligen Landeshochschulrechts. Die Bundesregierung hat sich wiederholt an die Länder gewandt ‒ zuletzt im Jahr 2016 mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) an die Kultusministerkonferenz. In ihrer Antwort verweist die Präsidentin der Kultusministerkonferenz insbesondere auf Folgendes: „(…) Im Hochschulbereich gibt es bereits seit vielen Jahren verschiedene Möglichkeiten , außerhalb des Hochschulwesens erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten auf ein Studium anzurechnen, d. h. Studien- und Prüfungsleistungen zu ersetzen . Dabei erfolgt die Überprüfung, ob und in welchem Umfang diese Qualifikationen Teilen des Studiums nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind, entsprechend dem Beschluss der Kultusministerkonferenz zur Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium (I) vom 28. Juni 2002 und (II) vom 18. September 2008, in alleiniger Zuständigkeit der Hochschule. In der Regel handelt es sich hierbei jeweils um Einzelfallentscheidungen; eine Pauschalanrechnung ist nur möglich im Rahmen konkreter Kooperationen zwischen Hochschulen und Ausbildungseinrichtungen .“ Drucksache 19/13743 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. An der dargestellten Rechtslage hat sich nach den Erkenntnissen der Bundesregierung grundsätzlich nichts geändert. 22. Setzt sich die Bundesregierung für eine wechselseitige Anerkennung von im Ehrenamt erlangten Qualifikationen für berufliche Zwecke bzw. für die Anerkennung beruflicher Qualifikationen im Ehrenamt (z. B. Führungs- und Maschinenlehrgänge) ein? Staatlich anerkannte Ausbildungsberufe und Ausbildungsordnungen sollen nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes die Grundlage für eine geordnete und einheitliche Berufsausbildung bilden. Daher darf nach § 4 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) für einen anerkannten Ausbildungsberuf grundsätzlich nur nach der jeweiligen Ausbildungsordnung ausgebildet werden. Die in den geltenden Ausbildungsordnungen vorgesehenen Prüfungsregelungen sehen keine Anrechnung für im Ehrenamt erworbene Qualifikationen vor. Im Ehrenamt erworbene Qualifikationen können aber dort eine Rolle spielen, wo das Gesetz selbst Ausnahmen vom Grundsatz vorsieht, etwa in Bezug auf die Ausbildungszeit. So kann im Einzelfall zum Beispiel eine Kürzung der Ausbildungszeit auf Antrag nach § 8 Absatz 1 BBiG oder eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung nach § 45 Absatz 1 in Betracht kommen, wenn infolge der im Ehrenamt erworbenen individuellen Voraussetzungen zu erwarten ist, dass der Auszubildende das Ausbildungsziel in verkürzter Zeit erreicht, bzw. wenn seine Leistungen dies rechtfertigen. 23. Rechnet die Bundesregierung mit einer weiteren Zunahme von unwetterbedingten Einsätzen (z. B. Überschwemmungen, Starkregenfälle, Stürme sowie Trockenperioden und damit verbundene Wald- und Flächenbrände) im Zuge der Klimakrise? Die Bundesregierung schätzt, dass durch den Klimawandel Extremwetterereignisse zunehmen können. Inwieweit dies zu einer Zunahme von unwetterbedingten Einsätzen führt, kann derzeit nicht abgesehen werden. 24. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den hohen bzw. ggf. steigenden (siehe Frage 23) unwetterbedingten Einsatzbelastungen für die Arbeit von Freiwilligen? Welche politischen Konsequenzen ergeben sich für die Engagementpolitik der Bundesregierung ggf. daraus? Das THW richtet sich in der Entwicklung seiner Einsatzpotentiale an allen möglichen Ereignissen aus. Dazu gehört insbesondere die Umsetzung des THW-Rahmenkonzeptes als Bestandteil der Konzeption Zivile Verteidigung. Darin sind auch Maßnahmen zur Helferwerbung und -bindung sowie bessere Rahmenbedingungen im THW, Entlastung des Ehrenamtes durch mehr Hauptamt sowie die Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements vorgesehen. 25. Wie bewertet die Bundesregierung das Engagement von ungebundenen Spontanhelferinnen und Spontanhelfern? Das Engagement der Bevölkerung im Katastrophen- und Unglücksfall ist ein positives Signal für Selbstverantwortung und Resilienz der Bevölkerung. Unterstützungskräfte können an Einsatzstellen eingebunden werden, wenn die Einsatzorganisation sowie Sicherheitsfragen das zulassen. Gleichzeitig bietet Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/13743 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. sich die Chance, Bürgerinnen und Bürger auf diesem Weg für ein qualifiziertes Ehrenamt in den Organisationen zu begeistern und zu gewinnen. 26. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um ungebundene Spontanhelferinnen und Spontanhelfer besser einzubinden? Das THW hat einen Lehrgang konzipiert, welcher die Fähigkeit der THW Einsatzkräfte in Bezug auf die Einbindung von Spontanhelfenden stärken soll. Durch die professionelle Schulung der Führungs- und Einsatzkräfte wird die Einbindung von Spontanhelfenden in entsprechende Großschadenslagen gefördert und verbessert. Langfristig wird hierdurch die Bewältigung von Großschadenslagen deutlich besser und schneller erreicht. 27. Welche Bedeutung hat die Einführung von rescEU sowie die Stärkung des europäischen Katastrophenschutzes für die Ehrenamtlichen der Organisationen des Bevölkerungsschutzes nach Auffassung der Bundesregierung ? Sowohl die im Bevölkerungsschutz tätigen privaten Hilfsorganisationen als auch die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) engagieren sich bereits heute im EU-Katastrophenschutzverfahren (Unionsverfahren; Beschluss Nr. 1313/2013/EU) und entsenden regelmäßig ehrenamtlich tätige Experten im Zuge internationaler Hilfseinsätze. Welche Bedeutung die Einführung, beziehungsweise der Aufbau von rescEU für die Ehrenamtlichen der Organisationen des Bevölkerungsschutzes haben wird, kann seitens der Bundesregierung noch nicht beurteilt werden. Es obliegt den Organisationen selbst, ob und in welchem Umfang sie sich im Einvernehmen mit der Bundesregierung auf zukünftige Ausschreibungen der EU zur Anschaffung von rescEU-Kapazitäten bewerben werden. Zudem steht noch nicht fest, welche und wie viele rescEU- Kapazitäten konkret aufgebaut, bzw. von der EU kofinanziert werden und somit überhaupt für entsprechende Bewerbungen seitens der genannten Organisationen in Betracht kommen. Selbstverständlich kann ein verstärktes erfolgreiches Engagement der im Bevölkerungsschutz tätigen Organisationen beim Aufbau von rescEU zur Steigerung der Attraktivität der einzelnen Hilfsorganisation beziehungsweise des THW oder des Ehrenamtes insgesamt beitragen. Drucksache 19/13743 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.